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28.12.2009 KfV-Sicherheitsbarometer Österreich 2009:Jeder Zweite durch Einbrüche beunruhigtTrotz eigener negativer Erfahrungen oder Erfahrungen im Bekanntenkreis ist das Sicherheitsgefühl der Österreicher unverändert hoch: 63 Prozent fühlen sich durch Kriminalität nicht unsicher. Die größte Angst der Österreicher ist jene um ihr Eigentum – das geht aus dem jährlichen KfV-Sicherheitsbarometer hervor, bei dem mit OGM repräsentativ für Österreich 500 Personen befragt wurden. Auf die Frage nach konkreten Ängsten wurde am häufigsten die Angst vor Einbruchsdiebstahl (10%) genannt, gefolgt von der Angst vor Krankheit oder dem eigenen Tod (8%) und der Furcht vor Überfall, Raub oder Diebstahl (7%). Auffällig ist, dass auf dem vierten Platz heuer erstmals die Angst vor Arbeitslosigkeit genannt wurde (5%). Hier kann man einen deutlichen Bezug zur Berichterstattung rund um die Wirtschaftskrise feststellen. Jeder Fünfte wurde schon Opfer von Kriminalität Weiterhin hohes Sicherheitsgefühl Sicherheitsgefühl auch im internationalen Vergleich sehr hoch (Quelle: Mitteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit Wien _ http://www.kfv.at/ _ Abteilung Eigentum & Feuer. Angesteuert durch KrimG am 22.12.2009.)
23.12.2009 Baden-Württemberg erlässt ein integriertes Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB)Das neue JVollzGB ist am 10. November 2009 als Teil des Landesgesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug ausgefertigt und am 17. November im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg verkündet worden (GBl. Nr. 19/2009, S. 545). Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die bisher vom Land im Rahmen der durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen erlassenen Gesetze treten mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft und werden in das neue Gesetz integriert (Jugendstrafvollzugsgesetz; Justizvollzugsdatenschutzgesetz; Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz). Das JVollzGB teilt sich in 4 Bücher auf: Der Text ist unter folgender URL einsehbar, und kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden:
23.12.2009 Aktuelle EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung in Deutschland.BMJ Leutheusser-Schnarrenberger: Gewissenhafte Auswertung notwendigZur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern verkündet. Der EGMR beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Höchstfrist von 10 Jahren auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung begangen hatten. Der EGMR sieht darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029/01) die Vereinbarkeit der Aufhebung der Höchstfrist auch für solche "Altfälle" mit dem Grundgesetz bestätigt. Da das Urteil des EGMR nach dem Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einem anderen Ergebnis kommt, bedarf seine Begründung einer ausführlichen Analyse und einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung. Tragfähige Schlüsse auf mögliche Konsequenzen für das deutsche System der Sicherungsverwahrung können erst nach Abschluss dieser Prüfung gezogen werden. Das Urteil des EGMR ist zunächst nicht endgültig und daher nicht unmittelbar verbindlich. Die Bundesregierung erwägt, gemäß Art. 43 EMRK die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen. Im Lichte des endgültigen und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Urteils wird dann entschieden, auf welche Weise der festgestellte konventionswidrige Zustand beendet werden kann. Eine zentrale Rolle wird auch die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung sachgerecht zum Ausgleich gebracht werden kann. (Quelle: Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 17.12.2009. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de) Ergänzender Vermerk KrimG-Geschäftsstelle:
23.12.2009 Jung, erwachsen, gewaltbereitEin Praxisbericht von Bewährungshelfer Rainer Schafhuber (Neustart-Österreich) zu Erfahrungen mit dem Affekt-Kontroll-Training bei gewaltbereiten jungen Erwachsenen.Das Affekt-Kontroll-Training® hieß für uns viele Stunden (körperliches) Üben und Auseinandersetzen sowie sich Einlassen auf’s Experimentieren, auf sich selbst, auf die Teilnehmer und auf das Beteiligen der Kolleginnen und Kollegen. Durchgeführt haben wir AKT® bisher zweimal in Graz und einmal in Leoben. In den Gruppen waren zwischen sechs und zehn Teilnehmer und ein oder zwei Anti-Gewalt-Trainerinnen und Trainer. Beginn des Trainings Arbeit mit Wahrnehmung und Wirklichkeit Den gesamten Artikel können Sie hier downloaden: Webtipps (Quelle: Zubtil-SC, Neustart, 10.12.2009)
22.12.2009 Rückgang der registrierten Jugendkriminalität in den USAOJJDP Bulletin Reports Declining Juvenile Arrests in 2008The Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP) has published a Bulletin on Juvenile Arrests. The bulletin summarizes juvenile crime and arrest data reported by local law enforcement agencies as cited in the FBI report "Crime in the United States 2008." Resources:
22.12.2009 Zur Entwicklung von Strafrecht und Kriminalpolitik in EuropaEin aktueller Beitrag von Helmut Satzger in der ZIS, Heft 12, 2009
Der Mangel an Europäischer Kriminalpolitik I. Die Diagnose Bereits nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon waren diese europarechtlichen Auswirkungen beträchtlich: Im Bereich der bisherigen „Dritten Säule“ der Europäischen Union, der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, sind zahlreiche Rahmenbeschlüsse mit Strafrechtsbezug erarbeitet und zu einem Großteil auch erlassen worden. Diese Rechtsakte haben die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf eine völlig neue Grundlage gestellt und sind somit wohl die Basis für ein im Entstehen begriffenes „Europäisches Strafprozessrecht“. Den „Eckstein“ dieser neuen Zusammenarbeit bildet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das zweifellos bereits jetzt in vielen Bereichen eine Effektivierung der Strafverfolgung in Europa bewirkt hat. Der Preis dafür ist allerdings hoch: Die Fiktion der „Gleichwertigkeit“ der bislang immer noch sehr verschiedenartigen Strafrechte und Strafprozessordnungen bewirkt – wie vielfach ausführlich kritisiert und dargestellt. Unabdingbar ist also zunächst eine Mindestharmonisierung der Verteidigungsrechte in einem europäisierten und dadurch notwendigerweise komplexen transnationalen Strafverfahren auf hohem Niveau. Natürlich stehen stärkere Rechte des Beschuldigten der Schnelligkeit und Effektivität tendenziell entgegen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass ein Rahmenbeschluss über ein Minimum an Beschuldigtenrechten in Strafverfahren noch immer auf sich warten lässt. Weiterhin ist das Konzept der gegenseitigen Anerkennung natürlich umso problematischer, je deutlicher die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen – materiell wie prozessual – voneinander abweichen.(....)
21.12.2009 Ein nützlicher Blickwechsel: Deutsche als AusländerAktuelle Information von DESTATIS Wiesbaden und EUROSTAT Brüssel Über eine halbe Million Deutsche leben in den NachbarländernWIESBADEN – 2008 haben mehr als eine halbe Million deutsche Staatsbürger in einem der Nachbarländer Deutschlands gelebt, davon allein rund 203 000 in der Schweiz und 120 000 in Österreich. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember auf der Basis von Daten des statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) mit. Auch Belgien, die Niederlande und Luxemburg waren bei deutschen Auswanderern beliebt: In den Benelux-Staaten lebten 2008 rund 112 000 Deutsche. Für Frankreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten rund 91 000 Deutsche zwischen Rhein und Atlantik. In Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik lebten 2008 zusammen etwa 46 000 Deutsche. In allen Nachbarländern, für die Daten vorliegen, ist die Zahl der deutschen Einwohner 2008 gegenüber 2007 stabil geblieben oder hat sich erhöht. Am deutlichsten stieg sie in der Schweiz (+ 29 000), in Österreich (+ 11 000) und in der Tschechischen Republik (+ 6 000). In Luxemburg und der Schweiz waren 2008 deutlich mehr als 2% der Gesamtbevölkerung deutsch. Auch in Österreich war der Anteil der Deutschen mit 1,4% vergleichsweise hoch, während er in Frankreich (2005) und bei den östlichen Nachbarn unter 0,2% lag. In Luxemburg, Österreich und der Schweiz war nicht nur der deutsche Bevölkerungsanteil am höchsten: Unter den Nachbarländern wiesen diese Staaten auch insgesamt die höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung auf. Nicht nur in den Nachbarländern, auch in weiter entfernten Staaten der Europäischen Union lebten viele Deutsche. Besonders beliebt waren Spanien, wo 2008 rund 182 000 Deutsche lebten und Italien, wo 40 000 Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Für das Vereinigte Königreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten dort rund 100 000 Deutsche. In den meisten europäischen Ländern, für die Vergleichswerte von Eurostat vorliegen, erhöht sich die Zahl der deutschen Bewohner bereits seit über zehn Jahren. Die Zahlen zu internationalen Migranten lassen nur begrenzte Vergleiche zu. Wesentliche Gründe dafür sind national unterschiedliche Melderechtsgrundlagen und bevölkerungsstatistische Ansätze sowie die unterschiedliche Erfassung doppelter Staatsbürgerschaften. Weitere Daten finden sich in der untenstehenden Tabelle und auf der Internetseite Eurostats unter ec.europa.eu/eurostat > Statistik > Bevölkerung. Umfassende deutschsprachige Beratung zur europäischen Statistik bietet der Europäische Datenservice (EDS) des Statistischen Bundesamtes (www.eds-destatis.de). Weitere Auskünfte gibt: Manuel Wirsing, Telefon: +49 611 75 9442, (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 494 vom 17.12.2009)
21.12.2009 Ein SPIEGEL Online Bericht aus aktuellem Anlass einer Revisionsverhandlung vor dem BGH: Prozesse - Solidarisches SchweigenVon Dietmar Hipp Bei Straftaten von Polizisten sagen die Beamten nur selten gegeneinander aus. Staatsanwälte und Richter sind meist hilflos.
18.12.2009 Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägtEin aktueller Bericht von DESTATIS aus WiesbadenDie Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) war im Jahr 2008 fast jede vierte Person (24,0%) in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als jede fünfte (22,2%) in Bremen armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,2%) und Bayern (10,8%) hatte dagegen nur ungefähr jeder zehnte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%). Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten. Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde. Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dieses Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.
1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Methodische Hinweise: Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%. Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Bettina Mertel, Telefon: +49 611 75 8705,
17.12.2009 Sexualtäterdatei in Baden-Württemberg beschlossenDer Ministerrat des Landes Baden-Württemberg billigte am 24.11.2009 die Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern - Innenminister Heribert Rech, Justizminister Ulrich Goll und Sozialministerin Monika Stolz erklärten dazu: "Wir erhöhen die Sicherheit der Menschen im Land und schützen die Allgemeinheit" Kurzbeschreibung der Pressemeldung des Justizministeriums: "Der Ministerrat hat jetzt der Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zugestimmt und Innenministerium, Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, bis zum Sommer 2010 eine entsprechende Verwaltungsvorschrift umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag, 24. November 2009, in Stuttgart. In der Vergangenheit sei es im Bundesgebiet durch rückfällige Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüßt hätten, zum Teil bereits kurz nach der Haftentlassung zu einer Reihe aufsehenerregender Straftaten bis hin zu sexuell motivierten Tötungsdelikten gekommen. Der Umgang mit dieser Tätergruppe sei von jeher eine große Herausforderung für Polizei und Justiz. Gefährliche Sexualstraftäter würden im Regelfall einer mindestens zwei- und höchstens fünfjährigen justiziellen Führungsaufsicht unterliegen, um ihnen Hilfe und Betreuung bei der Gestaltung ihres Lebens in Freiheit zu gewähren und um sie zum Schutz der Allgemeinheit vor künftigen Straftaten zu überwachen. Dabei könnten umfangreiche Weisungen erteilt werden wie Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, Alkohol- oder Drogenverbote und Therapieaufnahmen. Zur Unterstützung werde für den Probanden ein Bewährungshelfer bestellt. „Nach dem Beschluss des Ministerrats wollen wir jetzt die Konzeption der Landesregierung ab dem zweiten Quartal 2010 umsetzen und vorher die Voraussetzungen dafür schaffen. Die Projektorganisation aus Vertretern von Polizei und Justiz nimmt unverzüglich ihre Arbeit auf“, so Rech und Goll. Die Konzeption sehe vor, dass künftig die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten auf Vorschlag des Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzugs den Risikoprobanden einstufen und Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung veranlassen würden. Die Führungsaufsichtsstellen prüften ständig, ob die individuellen, risikominimierenden Auflagen und Weisungen ergänzt oder geändert werden sollten. Beim Landeskriminalamt werde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) aus Vertretern von Justiz und Polizei eingerichtet. Vorarbeiten hätten dort aber bereits begonnen. Die Zentralstelle würde das Gefahrenpotenzial der Risikoprobanden in drei Stufen kategorisieren. Außerdem sammle sie landesweit Informationen und steuere die führungsaufsichts- und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen bei den Risikoprobanden. Bei der Zentralstelle würden auch die relevanten Informationen in polizeilichen Fahndungs- und Auskunftsdateien erfasst. Die Festlegung und Koordinierung der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bei den Risikopro-banden erfolge bei den für den Wohnort des Risikoprobanden zu-ständigen Polizeidirektionen beziehungsweise -präsidien. „Bei Bedarf werden sich Polizei und Justiz auf örtlicher Ebene abstimmen, um im Einzelfall geeignete Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr zur Minimierung des Rückfallrisikos zu koordinieren“, so Rech. Vorgesehen seien unter anderem Wohnsitzüberprüfungen, Gefährder- und Gefährdetenansprachen, Kontrollen und Observationen durch die Polizei. Eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit bestehe besonders bei Sexualstraftätern ohne positive Prognose. Maßgeblich für die Einstufung als besonders rückfallgefährdeter Proband seien die Persönlichkeit, sein Aggressionspotenzial, die Art, Schwere und Häufigkeit der begangenen Taten, das Verhalten nach der Tat, die Entwicklung im Straf- oder Maßregelvollzug oder während der Führungsaufsicht sowie das aktuelle Umfeld. Bei einer Dauer der Führungsaufsicht zwischen zwei und fünf Jahren müsse von einem Gesamtpotenzial von schätzungsweise 900 Risikoprobanden landesweit ausgegangen werden. Um die Allgemeinheit bestmöglich zu schützen, sei deshalb eine ressortübergreifende Konzeption erforderlich. Die Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter bereits ähnliche Konzeptionen unterliegen würden, hätten gezeigt, dass die Unterstützung der Führungsaufsicht durch eine verstärkte gefahrenabwehrrechtliche Überwachung der rund 900 Risikoprobanden in Baden-Württemberg erheblich personelle Ressourcen bei der Polizei binde, vor allem für die Arbeit vor Ort. Bei der Zentralstelle seien zudem je drei Stellen des Polizeivollzugsdienstes und des Justizdienstes sowie eine Stelle im Tarifbereich aus dem vorhandenen Personalbestand erforderlich. Die Haushaltsstrukturkommission habe daher beschlossen, vorübergehend zusätzliche Arbeitskapazitäten bei der Polizei dadurch zu schaffen, dass die Frist für die Einsparung der noch zu erbringenden 23 Nichtvollzugsstellen um drei Jahre verlängert werde. „Trotz aller Sparzwänge ist sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewusst. Dieses Geld ist gut investiert und dient dem Schutz der Menschen im Land“, sagten Rech, Goll und Ministerin Stolz.
16.12.2009 Vollstreckung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen aus Mitgliedstaaten der EU in Deutschland.Eine Mitteilung des DBH-FachverbandesRAHMENBESCHLUSS 2008/947/JI des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen.
15.12.2009 Sexualstraftäterdateien der LänderEine Information des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und KriminalpolitikDie CDU-NRW plant nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine "Sexualstraftäter-Datei" einzurichten. Solche Dateien gibt es bisher u.a. in Bayern, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen. Alle Sexualstraftäter sollen künftig in der von der Polizei geführten Datei erfasst werden. Information http://www.dbh-online.de/index.php?id=223
14.12.2009 34. Strafverteidigertag 2010"Wehe dem, der beschuldigt wird"vom 26.-28. Februar 2010 wird in Hamburg der 34. Strafverteidigertag stattfinden. Unter den Arbeitsgruppenthemen sind unmittelbar auch kriminologisch relevante zu finden:
Nähere Information kann unter folgender URL abgerufen werden:
07.12.2009 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach rechtswidriger Freiheitsentziehung.Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Folgen des Verbots einer Demonstration bei Gorleben gegen den Castor-TransportBVerfG, Beschluss vom 11. November 2009, 1 BvR 2853/08 Die Beschwerdeführer hielten sich im November 2001 im Wendland auf, weil sie die Demonstrationen anlässlich eines Castortransports in das Zwischenlager Gorleben beobachten wollten. Für einen Korridor von 50 Metern beiderseits der Bahnstrecke war ein Demonstrationsverbot verhängt. Die Beschwerdeführer saßen an diesem Tag in einer Entfernung von ca. 3 km von den Bahnschienen in ihrem Auto, wo sie von Polizeibeamten angetroffen wurden. Die Polizeibeamten nahmen beide Beschwerdeführer zusammen mit ca. 70 anderen Bürgern in Gewahrsam, aus dem die Beschwerdeführer erst mehrere Stunden später entlassen wurden. Das Amtsgericht Uelzen stellte auf Antrag der Beschwerdeführer im März 2007 die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung fest. Mit einer bereits im Juli 2004 erhobenen Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht in Lüneburg begehrten sie zudem unter anderem die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Geldentschädigung wegen der erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentziehung. Die Klage und die Berufung blieben erfolglos. Die Beschwerdeführer rügen, dass die angegriffenen Entscheidungen über ihre Amtshaftungsklage Bedeutung und Tragweite der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 sowie Art. 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG grundlegend verkannt hätten, auch indem sie die herabwürdigenden Umstände der Ingewahrsamnahme nicht berücksichtigt hätten. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sie verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, weil sie bei der Versagung eines Amtshaftungsanspruchs nicht berücksichtigt haben, dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen. Ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung immaterieller Grundrechtspositionen muss nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen. Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre. Es begegnet daher keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass eine Geldentschädigung wegen der Verletzung immaterieller Persönlichkeitsbestandteile nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Schwere und des Fehlens einer anderweitigen Genugtuungsmöglichkeit beansprucht werden kann. Die Gerichte haben ihre Auffassung, dass die von den Beschwerdeführern erlittene Rechtseinbuße durch die vom Amtsgericht festgestellte Rechtswidrigkeit des Gewahrsams hinreichend ausgeglichen sei, allein auf eine Würdigung der Umstände der Durchführung des Gewahrsams gestützt. Darüber hinaus genügen auch die Erwägungen der Gerichte zur rechtlichen Würdigung der Umstände des Gewahrsamsvollzugs ihrerseits nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. So ist insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten — namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung — zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann. (Die vollständige Entscheidung ist unter folgender URL zu finden: (Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 135/2009 vom 2.12.2009)
04.12.2009 Evaluation des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGBEinrichtungen in 7 Bundesländern sind an einer aktuellen Studie beteiligt, unter Federführung von NRW(Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen)
Die Untersucher erhoffen sich Erkenntnisse über den Nutzen der Unterbringung in der Entziehungsan-stalt und allgemein über Indikation und Ertrag bestimmter Behandlungsmaßnahmen bei rauschmittelab-hängigen Insassen des Straf- und Maßregelvollzugs.
03.12.2009 Bedingungen der menschenwürdigen Unterbringung von StrafgefangenenEine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes BerlinDer Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in dem Beschluss LVerfG Berlin HRRS 2009 Nr. 1029 eine bemerkenswerte Entscheidung zur menschenrechtswidrigen Unterbringung in deutschen Justizvollzugsanstalten getroffen, in der er eine Unterbringung in einer 5,25 m² großen Haftzelle als Verfassungsverstoß eingestuft hat:
(Quelle: HRRS-Online November 2009)
02.12.2009 Amtliche Statistiken zur Jugendhilfe und zur Rechtspflege.Aktuelle Ausgaben des Statistischen Bundesamtes - Destatis - zum kostenlosen Download
Erzieherische Hilfe 2008
16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland
Gefangene und Verwahrte in Deutschland am 31. August 2009
Strafverfolgung - Fachserie 10 Reihe 3 - 2008
Strafgerichte - Fachserie 10 Reihe 2.3 - 2008
Lange Reihen Strafverfolgung für Deutschland
Lange Reihen Strafverfolgung für das frühere Bundesgebiet
01.12.2009 15. Deutscher Präventionstag 2010Der nächste und "halbrunde" Deutsche Präventionstag wird am 10. und 11. Mai 2010 in Berlin stattfinden. Näheres wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des DPT mitgeteilt werden: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/15-DPT-Startseite Zu den Besonderheiten der drei letzten der seitherigen Präventionstage gehörte, dass zum Generalthema wissenschaftliche Gutachten vorgelegt wurden. Sie stammen aus der Feder von Dr. Wiebke Steffen. Sie verschaffen einen detaillierten Überblick über den gesamten jeweiligen Problembereich, mit weiter führenden Quellenangaben, und ermöglichen einen sehr guten Einstieg in die Materie, auch als Material für Lehrveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen. Diese Gutachten können als PDF-Dateien kostenlos von der Dokumentationsseite des DPT herunter geladen werden: Veröffentlichungen in der Onlinedokumentation des Deutschen Präventionstages von Dokumentations-Seite insgesamt:
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