28.12.2009
Trotz eigener negativer Erfahrungen oder Erfahrungen im Bekanntenkreis ist das Sicherheitsgefühl der Österreicher unverändert hoch: 63 Prozent fühlen sich durch Kriminalität nicht unsicher.
Die größte Angst der Österreicher ist jene um ihr Eigentum – das geht aus dem jährlichen KfV-Sicherheitsbarometer hervor, bei dem mit OGM repräsentativ für Österreich 500 Personen befragt wurden. Auf die Frage nach konkreten Ängsten wurde am häufigsten die Angst vor Einbruchsdiebstahl (10%) genannt, gefolgt von der Angst vor Krankheit oder dem eigenen Tod (8%) und der Furcht vor Überfall, Raub oder Diebstahl (7%). Auffällig ist, dass auf dem vierten Platz heuer erstmals die Angst vor Arbeitslosigkeit genannt wurde (5%). Hier kann man einen deutlichen Bezug zur Berichterstattung rund um die Wirtschaftskrise feststellen.
Jeder Fünfte wurde schon Opfer von Kriminalität
Ausschlaggebend für Ängste sind vor allem Medienberichte über Kriminalität. 16 Prozent der Befragten machen diese für ihr Gefühl der Beunruhigung verantwortlich. Eigene negative Erfahrungen oder Erfahrungen im Bekanntenkreis mit Kriminalität verursachen ebenfalls Ängste. Ein Fünftel der Befragten (22%) wurde selbst schon Opfer von Kriminalität (2008: 20%) und 41 Prozent haben Bekannte, die negative Erfahrungen mit Kriminalität gemacht haben (2008: 32%). Genannt wurde vor allem Einbruch: 13 Prozent der Befragten wurden schon einmal selbst Opfer eines Einbruchs, 39 Prozent haben Bekannte, bei denen eingebrochen wurde. Trotz negativer Erfahrungen und der Berichterstattung über gestiegene Einbruchszahlen wird die Möglichkeit, selbst Opfer eines Einbruchs zu werden, von 83 Prozent der Befragten als sehr oder eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Ursache für dieses hohe Sicherheitsgefühl ist vor allem die eigene Nachbarschaft, in der sich nahezu alle Befragten sehr sicher fühlen. 87 Prozent gaben an, sich in ihrer Nachbarschaft sicher zu fühlen (2008: 92%).
Weiterhin hohes Sicherheitsgefühl
Durch Kriminalität im Allgemeinen ist jeder zehnte Befragte (9%) sehr beunruhigt (2008: 6%). Jedoch ist die große Mehrheit von 63 Prozent nicht verunsichert (2008: 60%). Als Grund für dieses überwiegend hohe Sicherheitsgefühl wird von einem Viertel der Befragten angegeben, dass sie in einer sicheren Wohnumgebung wohnen. Weitere 17 Prozent fühlen sich „einfach sicher“ und 13 Prozent sind nicht durch Kriminalität beunruhigt, da sie am Land leben und die Gefahr dort als gering einschätzen. Konkrete Stellen, an denen ein Unsicherheitsgefühl auftritt, sind vor allem Städte (19%). 17 Prozent haben abends Angst, wenn sie alleine auf der Straße sind, 13 Prozent fürchten dunkle, unbelebte Orte. Dabei muss man klar zwischen dem Gefühl der Unsicherheit und tatsächlich auftretender Kriminalität unterscheiden. Die Großstadt als Ort, der sich durch Menschenmassen und Anonymität kennzeichnet, spricht tiefliegende Ängste an.
Sicherheitsgefühl auch im internationalen Vergleich sehr hoch
Das hohe Sicherheitsgefühl der Österreicher zeigt sich auch im internationalen Vergleich: Laut International Crime Victim Survey 2004/2005, der alle vier Jahre erhoben wird, fühlen sich 19 Prozent der Österreicher abends auf der Straße unsicher. Österreich liegt damit deutlich unter dem Survey-Durchschnitt von 27 Prozent. Besonders unsicher fühlen sich die Bulgaren (53%), Griechen (42%) und Luxemburger (36%). Im Vergleich der Hauptstädte zeigt sich, dass das Unsicherheitsgefühl in Wien mit 21 Prozent ebenfalls deutlich unter dem Durchschnitt von 32 Prozent liegt. Sehr unsicher fühlen sich die Bewohner von Sao Paulo (72%), Buenos Aires (66%) und Maputo (65%). In Europa fühlen sich die Athener (55%) und Istanbuler (51%) am unsichersten.
(Quelle: Mitteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit Wien _ http://www.kfv.at/ _ Abteilung Eigentum & Feuer. Angesteuert durch KrimG am 22.12.2009.)
23.12.2009
Das neue JVollzGB ist am 10. November 2009 als Teil des Landesgesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug ausgefertigt und am 17. November im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg verkündet worden (GBl. Nr. 19/2009, S. 545). Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die bisher vom Land im Rahmen der durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen erlassenen Gesetze treten mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft und werden in das neue Gesetz integriert (Jugendstrafvollzugsgesetz; Justizvollzugsdatenschutzgesetz; Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz).
Das JVollzGB teilt sich in 4 Bücher auf:
Buch 1: Gemeinsame Regelungen und Organisation;
Buch 2: Untersuchungshaftvollzug;
Buch 3: Strafvollzug, und
Buch 4: Jugendstrafvollzug.
Der Text ist unter folgender URL einsehbar, und kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/5yr/page/bsbawueprod.psml?...
23.12.2009
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern verkündet. Der EGMR beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Höchstfrist von 10 Jahren auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung begangen hatten. Der EGMR sieht darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029/01) die Vereinbarkeit der Aufhebung der Höchstfrist auch für solche "Altfälle" mit dem Grundgesetz bestätigt. Da das Urteil des EGMR nach dem Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einem anderen Ergebnis kommt, bedarf seine Begründung einer ausführlichen Analyse und einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung. Tragfähige Schlüsse auf mögliche Konsequenzen für das deutsche System der Sicherungsverwahrung können erst nach Abschluss dieser Prüfung gezogen werden.
Das Urteil des EGMR ist zunächst nicht endgültig und daher nicht unmittelbar verbindlich. Die Bundesregierung erwägt, gemäß Art. 43 EMRK die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen. Im Lichte des endgültigen und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Urteils wird dann entschieden, auf welche Weise der festgestellte konventionswidrige Zustand beendet werden kann.
Eine zentrale Rolle wird auch die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung sachgerecht zum Ausgleich gebracht werden kann.
(Quelle: Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 17.12.2009. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)
Ergänzender Vermerk KrimG-Geschäftsstelle:
Die englischsprachige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=16&portal=hbkm&action=ht...
23.12.2009
Das Affekt-Kontroll-Training® hieß für uns viele Stunden (körperliches) Üben und Auseinandersetzen sowie sich Einlassen auf’s Experimentieren, auf sich selbst, auf die Teilnehmer und auf das Beteiligen der Kolleginnen und Kollegen. Durchgeführt haben wir AKT® bisher zweimal in Graz und einmal in Leoben. In den Gruppen waren zwischen sechs und zehn Teilnehmer und ein oder zwei Anti-Gewalt-Trainerinnen und Trainer.
Beginn des Trainings
Wir bitten die Teilnehmer, Kolleginnen und Kollegen, ihre Schuhe auszuziehen und das Dojo zu betreten. Die Etikette beinhaltet, dass wir uns voreinander verneigen (nicht verbeugen); Schuhe, Handys, Uhren und Schmuck ablegen (Verletzungsgefahr); die „Stopp-Regel“, aufmerksam sein und das Befolgen von Anweisungen. Wir geben Zeit, uns umzusehen, um uns das Ankommen im Dojo mit allen Sinnen zu ermöglichen. Das mit vielen Tierbildern, Sprüchen und Zitaten an den Wänden gestaltete Dojo wirkt und löst innere und äußere Bewegung bei uns aus.
Arbeit mit Wahrnehmung und Wirklichkeit
Im ersten Teil beginnen wir damit, zum Thema Wahrnehmung und Fehlwahrnehmung zu arbeiten. Schnell wird klar, dass das, was ich denke, manchmal nicht einmal der Realität entspricht, niemals jedoch Abbild der gesamten (sich abbildenden) Wirklichkeit sein kann. Ein Film, durch den bewusster wird, wie ich wahrnehme und bewerte, sowie Powerpoint-„Irritationen“ verstärken diesen Effekt noch. Das löst eine Vielzahl von Emotionen und Reaktionen bei den Teilnehmern aus. Es wird klar, dass das, was wir und wie wir etwas sehen, grundlegend damit zu tun hat, wie wir fühlen und denken. Es ist auch davon auszugehen, dass Menschen, die bisher nur Gewalt als Konfliktlösungsstrategie (von Kindesbeinen an) gekannt haben, nur anders handeln können, wenn sie Alternativen zu ihrem Handeln (erfahren) lernen können.
Den gesamten Artikel können Sie hier downloaden:
Jung, erwachsen, gewaltbereit (PDF, 459 KB)
Webtipps
http://www.affektkontrolltraining.de/
http://www.ciompi.com/de/affektlogik.html
http://www.neustart.at/weblog/index.php?/archives/107-Schluesselknecht-u...
(Quelle: Zubtil-SC, Neustart, 10.12.2009)
22.12.2009
The Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP) has published a Bulletin on Juvenile Arrests.
The bulletin summarizes juvenile crime and arrest data reported by local law enforcement agencies as cited in the FBI report "Crime in the United States 2008."
There were 3 percent fewer juvenile arrests in 2008 than in 2007 and juvenile violent crime arrests fell 2 percent during the same period, continuing the recent decline.
Resources:
"Juvenile Arrests 2008" is available online at www.ojjdp.ncjrs.gov/publications/PubAbstract.asp?pubi=250498
22.12.2009
Der Mangel an Europäischer Kriminalpolitik
Anlass für das Manifest der internationalen Wissenschaftlergruppe „European Criminal Policy Initiative“
I. Die Diagnose
1. Strafrecht unter dem Einfluss des Europarechts
a) Das Strafrecht – lange Zeit eine rein nationalrechtliche (oder zumindest so empfundene) Materie – ist schon seit etlichen Jahren vom Europarecht eingeholt worden. Dessen Einflüsse zeigen sich sowohl im materiellen Strafrecht der Mitgliedstaaten als auch im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit in transnationalen Strafverfahren.
Bereits nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon waren diese europarechtlichen Auswirkungen beträchtlich: Im Bereich der bisherigen „Dritten Säule“ der Europäischen Union, der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, sind zahlreiche Rahmenbeschlüsse mit Strafrechtsbezug erarbeitet und zu einem Großteil auch erlassen worden.
Diese Rechtsakte haben die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf eine völlig neue Grundlage gestellt und sind somit wohl die Basis für ein im Entstehen begriffenes „Europäisches Strafprozessrecht“. Den „Eckstein“ dieser neuen Zusammenarbeit bildet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das zweifellos bereits jetzt in vielen Bereichen eine Effektivierung der Strafverfolgung in Europa bewirkt hat. Der Preis dafür ist allerdings hoch: Die Fiktion der „Gleichwertigkeit“ der bislang immer noch sehr verschiedenartigen Strafrechte und Strafprozessordnungen bewirkt – wie vielfach ausführlich kritisiert und dargestellt.
Unabdingbar ist also zunächst eine Mindestharmonisierung der Verteidigungsrechte in einem europäisierten und dadurch notwendigerweise komplexen transnationalen Strafverfahren auf hohem Niveau. Natürlich stehen stärkere Rechte des Beschuldigten der Schnelligkeit und Effektivität tendenziell entgegen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass ein Rahmenbeschluss über ein Minimum an Beschuldigtenrechten in Strafverfahren noch immer auf sich warten lässt. Weiterhin ist das Konzept der gegenseitigen Anerkennung natürlich umso problematischer, je deutlicher die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen – materiell wie prozessual – voneinander abweichen.(....)
Weiter mit: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_12_380.pdf
21.12.2009
Aktuelle Information von DESTATIS Wiesbaden und EUROSTAT Brüssel
WIESBADEN – 2008 haben mehr als eine halbe Million deutsche Staatsbürger in einem der Nachbarländer Deutschlands gelebt, davon allein rund 203 000 in der Schweiz und 120 000 in Österreich. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember auf der Basis von Daten des statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) mit. Auch Belgien, die Niederlande und Luxemburg waren bei deutschen Auswanderern beliebt: In den Benelux-Staaten lebten 2008 rund 112 000 Deutsche. Für Frankreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten rund 91 000 Deutsche zwischen Rhein und Atlantik. In Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik lebten 2008 zusammen etwa 46 000 Deutsche.
In allen Nachbarländern, für die Daten vorliegen, ist die Zahl der deutschen Einwohner 2008 gegenüber 2007 stabil geblieben oder hat sich erhöht. Am deutlichsten stieg sie in der Schweiz (+ 29 000), in Österreich (+ 11 000) und in der Tschechischen Republik (+ 6 000).
In Luxemburg und der Schweiz waren 2008 deutlich mehr als 2% der Gesamtbevölkerung deutsch. Auch in Österreich war der Anteil der Deutschen mit 1,4% vergleichsweise hoch, während er in Frankreich (2005) und bei den östlichen Nachbarn unter 0,2% lag. In Luxemburg, Österreich und der Schweiz war nicht nur der deutsche Bevölkerungsanteil am höchsten: Unter den Nachbarländern wiesen diese Staaten auch insgesamt die höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung auf.
Nicht nur in den Nachbarländern, auch in weiter entfernten Staaten der Europäischen Union lebten viele Deutsche. Besonders beliebt waren Spanien, wo 2008 rund 182 000 Deutsche lebten und Italien, wo 40 000 Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Für das Vereinigte Königreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten dort rund 100 000 Deutsche. In den meisten europäischen Ländern, für die Vergleichswerte von Eurostat vorliegen, erhöht sich die Zahl der deutschen Bewohner bereits seit über zehn Jahren.
Die Zahlen zu internationalen Migranten lassen nur begrenzte Vergleiche zu. Wesentliche Gründe dafür sind national unterschiedliche Melderechtsgrundlagen und bevölkerungsstatistische Ansätze sowie die unterschiedliche Erfassung doppelter Staatsbürgerschaften.
Weitere Daten finden sich in der untenstehenden Tabelle und auf der Internetseite Eurostats unter ec.europa.eu/eurostat > Statistik > Bevölkerung. Umfassende deutschsprachige Beratung zur europäischen Statistik bietet der Europäische Datenservice (EDS) des Statistischen Bundesamtes (www.eds-destatis.de).
Weitere Auskünfte gibt: Manuel Wirsing, Telefon: +49 611 75 9442,
E-Mail: eds@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 494 vom 17.12.2009)
Land
|
Deutsche Einwohner
|
Veränderung der Zahl der deutschen Einwohner zu 2007
|
Anteil der Deutschen an der Bevölkerung
|
Ausländeranteil an der Bevölkerung
|
---|---|---|---|---|
in 1 000
|
in %
|
|||
*) 2005 Quelle: Eurostat |
||||
Nachbarländer: | ||||
Dänemark | 18 | 3 | 0,3 | 5,5 |
Polen | 12 | 0 | 0,0 | 0,2 |
Tschechische Republik | 16 | 6 | 0,2 | 3,3 |
Österreich | 120 | 11 | 1,4 | 10,0 |
Schweiz | 203 | 29 | 2,7 | 21,1 |
Frankreich *) | 91 | keine Angabe | 0,1 | 5,8 |
Luxemburg | 12 | 0 | 2,4 | 42,6 |
Belgien | 38 | keine Angabe | 0,4 | 9,1 |
Niederlande | 62 | 2 | 0,4 | 4,2 |
Weitere Länder: | ||||
Spanien | 182 | 14 | 0,4 | 11,6 |
Vereinigtes Königreich *) | 100 | keine Angabe | 0,2 | 5,2 |
Italien | 40 | 2 | 0,1 | 5,8 |
21.12.2009
Ein SPIEGEL Online Bericht aus aktuellem Anlass einer Revisionsverhandlung vor dem BGH:
Von Dietmar Hipp
Bei Straftaten von Polizisten sagen die Beamten nur selten gegeneinander aus. Staatsanwälte und Richter sind meist hilflos.
Experten fordern unabhängige Ermittlungsbehörden.
Weiter unter: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,667026,00.html
18.12.2009
Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) war im Jahr 2008 fast jede vierte Person (24,0%) in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als jede fünfte (22,2%) in Bremen armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,2%) und Bayern (10,8%) hatte dagegen nur ungefähr jeder zehnte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko.
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden.
Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%).
Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten.
Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dieses Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.
Armutsgefährdungsquoten1) für 2008 nach Bundesländern | |||
Land | Insgesamt | Frauen | Männer |
% | |||
Ergebnisse des Mikrozensus, Berechnungen durch Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). | |||
Baden-Württemberg | 10,2 | 10,9 | 9,4 |
Bayern | 10,8 | 11,8 | 9,8 |
Berlin | 18,7 | 18,1 | 19,4 |
Brandenburg | 16,8 | 17,0 | 16,6 |
Bremen | 22,2 | 21,8 | 22,7 |
Hamburg | 13,1 | 13,0 | 13,3 |
Hessen | 12,7 | 13,3 | 12,0 |
Mecklenburg-Vorpommern | 24,0 | 24,5 | 23,6 |
Niedersachsen | 15,8 | 16,5 | 15,0 |
Nordrhein-Westfalen | 14,7 | 15,1 | 14,3 |
Rheinland-Pfalz | 14,5 | 15,8 | 13,2 |
Saarland | 15,8 | 16,7 | 14,8 |
Sachsen | 19,0 | 19,0 | 19,1 |
Sachsen-Anhalt | 22,1 | 22,5 | 21,8 |
Schleswig-Holstein | 13,1 | 13,5 | 12,7 |
Thüringen | 18,5 | 19,4 | 17,6 |
Deutschland | 14,4 | 15,0 | 13,9 |
Nachrichtlich: | |||
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) | 13,1 | 13,7 | 12,4 |
Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) | 19,5 | 19,6 | 19,4 |
1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet.
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Bettina Mertel, Telefon: +49 611 75 8705,
E-Mail: sbe@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr.487 vom 15.12.2009)
17.12.2009
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg billigte am 24.11.2009 die Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern - Innenminister Heribert Rech, Justizminister Ulrich Goll und Sozialministerin Monika Stolz erklärten dazu: "Wir erhöhen die Sicherheit der Menschen im Land und schützen die Allgemeinheit"
Kurzbeschreibung der Pressemeldung des Justizministeriums: "Der Ministerrat hat jetzt der Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zugestimmt und Innenministerium, Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, bis zum Sommer 2010 eine entsprechende Verwaltungsvorschrift umzusetzen.
Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag, 24. November 2009, in Stuttgart.
In der Vergangenheit sei es im Bundesgebiet durch rückfällige Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüßt hätten, zum Teil bereits kurz nach der Haftentlassung zu einer Reihe aufsehenerregender Straftaten bis hin zu sexuell motivierten Tötungsdelikten gekommen. Der Umgang mit dieser Tätergruppe sei von jeher eine große Herausforderung für Polizei und Justiz. Gefährliche Sexualstraftäter würden im Regelfall einer mindestens zwei- und höchstens fünfjährigen justiziellen Führungsaufsicht unterliegen, um ihnen Hilfe und Betreuung bei der Gestaltung ihres Lebens in Freiheit zu gewähren und um sie zum Schutz der Allgemeinheit vor künftigen Straftaten zu überwachen. Dabei könnten umfangreiche Weisungen erteilt werden wie Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, Alkohol- oder Drogenverbote und Therapieaufnahmen. Zur Unterstützung werde für den Probanden ein Bewährungshelfer bestellt.
„Nach dem Beschluss des Ministerrats wollen wir jetzt die Konzeption der Landesregierung ab dem zweiten Quartal 2010 umsetzen und vorher die Voraussetzungen dafür schaffen. Die Projektorganisation aus Vertretern von Polizei und Justiz nimmt unverzüglich ihre Arbeit auf“, so Rech und Goll. Die Konzeption sehe vor, dass künftig die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten auf Vorschlag des Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzugs den Risikoprobanden einstufen und Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung veranlassen würden. Die Führungsaufsichtsstellen prüften ständig, ob die individuellen, risikominimierenden Auflagen und Weisungen ergänzt oder geändert werden sollten. Beim Landeskriminalamt werde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) aus Vertretern von Justiz und Polizei eingerichtet. Vorarbeiten hätten dort aber bereits begonnen. Die Zentralstelle würde das Gefahrenpotenzial der Risikoprobanden in drei Stufen kategorisieren. Außerdem sammle sie landesweit Informationen und steuere die führungsaufsichts- und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen bei den Risikoprobanden. Bei der Zentralstelle würden auch die relevanten Informationen in polizeilichen Fahndungs- und Auskunftsdateien erfasst. Die Festlegung und Koordinierung der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bei den Risikopro-banden erfolge bei den für den Wohnort des Risikoprobanden zu-ständigen Polizeidirektionen beziehungsweise -präsidien. „Bei Bedarf werden sich Polizei und Justiz auf örtlicher Ebene abstimmen, um im Einzelfall geeignete Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr zur Minimierung des Rückfallrisikos zu koordinieren“, so Rech. Vorgesehen seien unter anderem Wohnsitzüberprüfungen, Gefährder- und Gefährdetenansprachen, Kontrollen und Observationen durch die Polizei.
Eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit bestehe besonders bei Sexualstraftätern ohne positive Prognose. Maßgeblich für die Einstufung als besonders rückfallgefährdeter Proband seien die Persönlichkeit, sein Aggressionspotenzial, die Art, Schwere und Häufigkeit der begangenen Taten, das Verhalten nach der Tat, die Entwicklung im Straf- oder Maßregelvollzug oder während der Führungsaufsicht sowie das aktuelle Umfeld. Bei einer Dauer der Führungsaufsicht zwischen zwei und fünf Jahren müsse von einem Gesamtpotenzial von schätzungsweise 900 Risikoprobanden landesweit ausgegangen werden. Um die Allgemeinheit bestmöglich zu schützen, sei deshalb eine ressortübergreifende Konzeption erforderlich.
Die Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter bereits ähnliche Konzeptionen unterliegen würden, hätten gezeigt, dass die Unterstützung der Führungsaufsicht durch eine verstärkte gefahrenabwehrrechtliche Überwachung der rund 900 Risikoprobanden in Baden-Württemberg erheblich personelle Ressourcen bei der Polizei binde, vor allem für die Arbeit vor Ort. Bei der Zentralstelle seien zudem je drei Stellen des Polizeivollzugsdienstes und des Justizdienstes sowie eine Stelle im Tarifbereich aus dem vorhandenen Personalbestand erforderlich. Die Haushaltsstrukturkommission habe daher beschlossen, vorübergehend zusätzliche Arbeitskapazitäten bei der Polizei dadurch zu schaffen, dass die Frist für die Einsparung der noch zu erbringenden 23 Nichtvollzugsstellen um drei Jahre verlängert werde. „Trotz aller Sparzwänge ist sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewusst. Dieses Geld ist gut investiert und dient dem Schutz der Menschen im Land“, sagten Rech, Goll und Ministerin Stolz.
16.12.2009
RAHMENBESCHLUSS 2008/947/JI des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen.
Die deutschsprachige Fassung findet sich unter folgender URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:337:0102...
15.12.2009
Die CDU-NRW plant nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine "Sexualstraftäter-Datei" einzurichten. Solche Dateien gibt es bisher u.a. in Bayern, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen. Alle Sexualstraftäter sollen künftig in der von der Polizei geführten Datei erfasst werden. Information
http://www.dbh-online.de/index.php?id=223
14.12.2009
vom 26.-28. Februar 2010 wird in Hamburg der 34. Strafverteidigertag stattfinden.
Unter den Arbeitsgruppenthemen sind unmittelbar auch kriminologisch relevante zu finden:
Nähere Information kann unter folgender URL abgerufen werden:
http://www.strafverteidigertag.de/
07.12.2009
BVerfG, Beschluss vom 11. November 2009, 1 BvR 2853/08
Die Beschwerdeführer hielten sich im November 2001 im Wendland auf, weil sie die Demonstrationen anlässlich eines Castortransports in das Zwischenlager Gorleben beobachten wollten. Für einen Korridor von 50 Metern beiderseits der Bahnstrecke war ein Demonstrationsverbot verhängt. Die Beschwerdeführer saßen an diesem Tag in einer Entfernung von ca. 3 km von den Bahnschienen in ihrem Auto, wo sie von Polizeibeamten angetroffen wurden. Die Polizeibeamten nahmen beide Beschwerdeführer zusammen mit ca. 70 anderen Bürgern in Gewahrsam, aus dem die Beschwerdeführer erst mehrere Stunden später entlassen wurden.
Das Amtsgericht Uelzen stellte auf Antrag der Beschwerdeführer im März 2007 die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung fest. Mit einer bereits im Juli 2004 erhobenen Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht in Lüneburg begehrten sie zudem unter anderem die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Geldentschädigung wegen der erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentziehung.
Die Klage und die Berufung blieben erfolglos. Die Beschwerdeführer rügen, dass die angegriffenen Entscheidungen über ihre Amtshaftungsklage Bedeutung und Tragweite der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 sowie Art. 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG grundlegend verkannt hätten, auch indem sie die herabwürdigenden Umstände der Ingewahrsamnahme nicht berücksichtigt hätten.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sie verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, weil sie bei der Versagung eines Amtshaftungsanspruchs nicht berücksichtigt haben, dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen.
Ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung immaterieller Grundrechtspositionen muss nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen. Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre. Es begegnet daher keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass eine Geldentschädigung wegen der Verletzung immaterieller Persönlichkeitsbestandteile nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Schwere und des Fehlens einer anderweitigen Genugtuungsmöglichkeit beansprucht werden kann.
Die Gerichte haben ihre Auffassung, dass die von den Beschwerdeführern erlittene Rechtseinbuße durch die vom Amtsgericht festgestellte Rechtswidrigkeit des Gewahrsams hinreichend ausgeglichen sei, allein auf eine Würdigung der Umstände der Durchführung des Gewahrsams gestützt.
Demgegenüber wird die Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch die rechtswidrige Freiheitsentziehung selbst, unabhängig von den Bedingungen ihres Vollzuges, in den angegriffenen Entscheidungen zwar erwähnt, aber nicht sachhaltig gewichtend in die gebotene Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles einbezogen. Sie gibt dem vorliegenden Fall aber gerade sein wesentliches Gepräge und unterscheidet ihn von den durch die Gerichte zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen, in denen es allein um die Bedingungen beim Vollzug einer an sich gerechtfertigten Freiheitsentziehung ging.
Darüber hinaus genügen auch die Erwägungen der Gerichte zur rechtlichen Würdigung der Umstände des Gewahrsamsvollzugs ihrerseits nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. So ist insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten — namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung — zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann.
(Die vollständige Entscheidung ist unter folgender URL zu finden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091111_1bvr285... )
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 135/2009 vom 2.12.2009)
04.12.2009
(Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen)
Die Effektivität des Maßregelvollzugs ist schon aus theoretischen Gründen nicht leicht einzuschätzen. Er dient bekanntlich zwei Zwecken: der Besserung (Behandlung und Resozialisierung zur Minderung des Risikos zukünftiger strafbarer Handlungen) und der Sicherung, also der Minderung aktueller Risi-ken. Die Verfolgung dieser Zwecke steht nicht selten im Konflikt miteinander, etwa wenn durch Frei-heitsbeschränkung Erfahrungen verhindert werden, die der Besserung dienen könnten. Verbindliche Aussagen über den Nutzen von Unterbringungen sind daher schon grundsätzlich schwierig, und der Be-stand an soliden Forschungsergebnissen ist zudem überschaubar.
Dies gilt sogar für die Unterbringung in der Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, obwohl diese eindeu-tig am Besserungszweck orientiert ist. Sie soll ja nur angeordnet werden bei hinreichend konkreten Aus-sichten eines Behandlungserfolges. Schalast, Palaschke & Dönisch-Seidel berichten im aktuellen Heft von „Recht & Psychiatrie“ über eine gerade begonnene und langfristig angelegte Evaluationsstudie zur Unterbringung gemäß § 64 StGB. An der vom Sozialministerium NRW finanzierten Untersuchung beteiligen sich sieben Bundesländer. In der Studie sollen die folgenden methodischen Prinzipien reali-siert werden:
Die Untersucher erhoffen sich Erkenntnisse über den Nutzen der Unterbringung in der Entziehungsan-stalt und allgemein über Indikation und Ertrag bestimmter Behandlungsmaßnahmen bei rauschmittelab-hängigen Insassen des Straf- und Maßregelvollzugs.
http://www.uni-due.de/rke-forensik/ErtragDerUnterbringungInEinerEntziehu...
http://www.verlag.psychiatrie.de/zeitschriften/rp/article/rp_04_2009.html
03.12.2009
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in dem Beschluss LVerfG Berlin HRRS 2009 Nr. 1029 eine bemerkenswerte Entscheidung zur menschenrechtswidrigen Unterbringung in deutschen Justizvollzugsanstalten getroffen, in der er eine Unterbringung in einer 5,25 m² großen Haftzelle als Verfassungsverstoß eingestuft hat:
(Quelle: HRRS-Online November 2009)
02.12.2009
Aktuelle Ausgaben des Statistischen Bundesamtes - Destatis - zum kostenlosen Download
Erzieherische Hilfe 2008
- auch Heimerziehung, sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige
Detaillierte Angaben zur Anzahl der Hilfen, Art des Trägers, Geschlecht und Alter, Herkunftsfamilie, ausländischer Herkunft, Sprache, wirtschaftlicher Situation, Intensität und Dauer der Hilfe - Bundes- und Länderergebnisse
Umfang: 75 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 5225112087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland
Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken, Erzieherische Hilfen 1991 bis 2006 „Von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung”
PDF-Datei, als Broschüre aufgelistet auf der Seite der Fachveröffentlichungen zu den Sozialleistungen. Von dort direkt ansprechbar:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Na...
Gefangene und Verwahrte in Deutschland am 31. August 2009
Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres
Stand: 18.11.2009,Umfang: 99 Seiten, Format: PDF , Artikel-Nr. 5243201099004
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Strafverfolgung - Fachserie 10 Reihe 3 - 2008
Abgeurteilte und Verurteilte nach demographischen Merkmalen sowie Art der Straftat, angewandtem Strafrecht und Art der Entscheidung, Früheres Bundesgebiet einschließlich Gesamt-Berlin.
Erschienen am 16.11.2009, Umfang: 517 Seiten, Format: PDF , Artikel-Nr. 2100300087004
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Strafgerichte - Fachserie 10 Reihe 2.3 - 2008
Geschäftsanfall und -erledigung der Straf- und Bußgeldsachen vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandgerichten nach Ländern sowie vor dem Bundesgerichtshof u. a. nach Verfahrensgegenstand, Erledigungsart und Verfahrensdauer.
Erschienen am 25.09.2009, Umfang: 173 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 2100230087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
Lange Reihen Strafverfolgung für Deutschland
Verurteilte Deutsche und Ausländer nach der Art der Straftat 2007-2008
Umfang: 14 Seiten , Format: PDF
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
Lange Reihen Strafverfolgung für das frühere Bundesgebiet
Verurteilte Deutsche und Ausländer nach der Art der Straftat 1995-2008
Verurteilte Deutsche und Ausländer (absolute Zahlen) sowie verurteilte Deutsche je 100.000 Personen der strafmündigen Wohnbevölkerung, nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht; Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West (seit 1995 einschl. Gesamtberlin)
Umfang: 74 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 5243101087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
01.12.2009
Der nächste und "halbrunde" Deutsche Präventionstag wird am 10. und 11. Mai 2010 in Berlin stattfinden. Näheres wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des DPT mitgeteilt werden: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/15-DPT-Startseite
Zu den Besonderheiten der drei letzten der seitherigen Präventionstage gehörte, dass zum Generalthema wissenschaftliche Gutachten vorgelegt wurden. Sie stammen aus der Feder von Dr. Wiebke Steffen. Sie verschaffen einen detaillierten Überblick über den gesamten jeweiligen Problembereich, mit weiter führenden Quellenangaben, und ermöglichen einen sehr guten Einstieg in die Materie, auch als Material für Lehrveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen.
Diese Gutachten können als PDF-Dateien kostenlos von der Dokumentationsseite des DPT herunter geladen werden:
Veröffentlichungen in der Onlinedokumentation des Deutschen Präventionstages von
Dr. Wiebke Steffen
Dokumentations-Seite insgesamt:
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Dokumentation