Nachwuchspreis

Statut zur Verleihung des Nachwuchspreises der Kriminologischen Gesellschaft (KrimG) e.V.

 
§ 1       Preis
Die Kriminologische Gesellschaft (KrimG) verleiht gemäß § 2 Abs. 3 ihrer Satzung den „Nachwuchspreis der Kriminologischen Gesellschaft (KrimG)“ für anerkennenswerte wissenschaftliche Leistungen, die eine weitere Entfaltung der Preisträgerin / des Preisträgers auf dem Feld der Kriminologie erwarten lassen. Für jedes Kalenderjahr kann in der Regel nur eine Preisträgerin / ein Preisträger ausgezeichnet werden. Wird in einem Jahr kein Preis verliehen, können im darauf folgenden Jahr zwei Preiseverliehen werden.
 
§ 2       Voraussetzungen
Die wissenschaftlichen Leistungen werden durch die Publikation einer Monographie oder durch die Publikation eines oder mehrerer Aufsätze in anerkannten Fachzeitschriften (peer reviewed) nachgewiesen. Die Preisträgerin / der Preisträger soll zum Zeitpunkt der Auszeichnung nicht älter als 35 Jahre sein.
 
§ 3       Verleihung
Der Preis wird anlässlich der wissenschaftlichen Tagungen der Kriminologischen Gesellschaft verliehen. Er besteht aus einer von der Präsidentin / vom Präsidenten unterzeichneten Urkunde und ist mit der Möglichkeit verbunden, die der wissenschaftlichen Arbeit zugrunde liegende Thematik bei der jeweiligen wissenschaftlichen Tagung vorzustellen. Auf Antrag kann diese Präsentation in der Tagungspublikation der Kriminologischen Gesellschaft veröffentlicht werden.
 
§ 4       Vorschlagsrecht
Mitglieder der Kriminologischen Gesellschaft sind berechtigt, eine Preisträgerin / einen Preisträger vorzuschlagen. Die Zahl der Vorschläge ist auf einen Vorschlag pro Mitglied und Kalenderjahr begrenzt. Eigenbewerbungen sind unzulässig. Der Vorschlag muss mit genauer Bezeichnung der Kandidatin / des Kandidaten und des Themas sowie einer kurzen Begründung spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Tagung bei der Präsidentin / beim Präsidenten der Kriminologischen Gesellschaft schriftlich eingereicht werden.
 
§ 5       Auswahl
Die Auswahl der Preisträgerin / des Preisträgers obliegt dem Vorstand gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit; schriftliche oder elektronische Stimmabgabe ist zulässig.
 
§ 6       Rechtsweg
Die Entscheidung bedarf gegenüber den Vorschlagenden und gegenüber den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten keiner Begründung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
Fassung gemäß Beschluss der 14.ordentlichen Mitgliederversammlung der KrimG in Köln am 25. September 2015
 

2022

Frau Dr. phil. Anke Erdmann für ihre kumulative Dissertation zum Thema:
„The Victim-Offender Overlap: Exploring and Explaining the Association between Victimization and Delinquency in Adolescence“ 

 

2021

Frau Dr. iur. Lucia Sommerer LL.M. (Yale), seit 01.12.2021 Juniorprofessorin in Halle, für ihre Dissertation Personenbezogenes Predictive Policing - Kriminalwissenschaftliche Untersuchung über die Automatisierung der Kriminalprognose". (Schriften zur Kriminologie; Band 109, Nomos 2020). 

 

2019

Frau MMag. Dr. Monika Stempkowski (Wien) für ihre für ihre zur Veröffentlichung vorgesehene Dissertation an der Universität Wien, auf der Basis einer empirischen Erhebung zu dem Thema: „Hintergründe für das Sinken der Wiederkehrer-Rate im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 2 StGB“
 

 

2018

Frau Dr. jur. Jana Kolsch (Hannover / Berlin) für ihre zur Veröffentlichung vorgesehene Dissertation an der Leibniz-Universität Hannover, auf der Basis einer empirischen Erhebung zu dem Thema „Sozioökonomische Ungleichheit im Strafverfahren. Eine empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung abgekürzter Verfahrensarten“.
https://www.jura.uni-hannover.de/de/news-veranstaltungen/neuigkeiten/akt...

 

2017

Frau Dr. Lara Wolf für Ihre zur Veröffentlichung vorgesehene Berliner Dissertation zum Thema: "Die Fluchtprognose im Untersuchunshaftrecht. Eine empirsche Untersuchung der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO"
Die Verlagsversion der Dissertation ist im März 2018 bei Nomos erschienen: http://www.nomos-shop.de/Wolf-Fluchtprognose-Untersuchungshaftrecht/prod...

Herr Dr. Matthias Rau für seine bereits veröffentlichte Mainzer Dissertation zum Thema "Lebenslinien und Netzwerke junger Migranten nach Jugendstrafe. Ein Beitrag zur Desistance-Forschung in Deuschland"

 

2015

Herr Dr. Mario Bachmann für seine Arbeiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges, insbesondere für seine bereits veröffentlichte Kölner Dissertation zum Thema "Bundesverfassungsgericht und Strafvollzug - Eine Analyse aller veröffentlichten Entscheidungen"

Herr Dr. Christian Walburg für seine Mitwirkung bei der Längsschnittstudie "Kriminalität in der modernen Stadt", insbesondere für seine bereits veröffentlichte Münsteraner Dissertation zum Thema "Migration und Jugenddelinquenz"