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30.03.2010 Amoklauf Winnenden und WendlingenBericht und Empfehlungen aus Baden-WürttembergDer Sonderausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat vor kurzem das Ergebnis seiner Beratungen unter Einbeziehung der Beratungen und Empfehlungen der Amok-Kommission vorgelegt: Der Bericht mit Empfehlungen des Sonderausschusses trägt den Titel: Er liegt nunmehr als Landtagsdrucksache 14/6000 vom 15.03.2010 vor. Achtung!!! Der Bericht ist umfangreich: mit Deckblättern und Anhängen fast 900 Seiten.
29.03.2010 Optimierung der ResozialisierungHamburger Fachkommission legt auch für andere Regionen interessanten Abschlussbericht vorINHALTSÜBERSICHT (Gesamtumfang des Berichts rund 120 Seiten)
Die Broschüre kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL: (Mit Dank an DBH-Online: http://www.dbh-online.de/index.php )
29.03.2010 Ankündigung eines weiteren Durchgangs von Studiengängen an der Universität HamburgINSTITUT FÜR KRIMINOLOGISCHE SOZIALFORSCHUNG(1) Masterstudiengang Internationale Kriminologie (M.A.) Im Wintersemester 2010/11 beginnt der sechste Durchgang des 4-semestrigen Masterstudiengangs Internationale Kriminologie (Abschluss: Master of Arts M.A.). Zulassungsvoraussetzungen:
Auswahlkriterien:
Bewerbungsfrist: 01.06. - 15.07.2010 (Ausschlussfrist) Informationen über: Institut für Kriminologische Sozialforschung Allende-Platz 1, 20146 Hamburg Tel.: 040/42838-3329 , Fax: 040/42838-2328 Mail: astksek@uni-hamburg.de http://www.kriminologie.uni-hamburg.de Bewerbungsunterlagen über: https://www.stine.uni-hamburg.de (2) Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.) Zum Wintersemester 2010/11 beginnt der vierte Durchgang des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studium berufsbegleitend den Titel „Master of Arts“ (M.A.) erlangen. Durch eine kompakte Studienorganisation wird sowohl die berufsbegleitende Studierbarkeit gewährleistet, als auch der überregionale Einbezug der TeilnehmerInnen ermöglicht. Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche und wird dann in aufeinander folgenden Modulen durchgeführt, die mit jeweils einem Wochenende Präsenz beginnen und durch eine mehrwöchige E-Learningphase vertieft werden. Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:
Berufsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.) Dauer: 2 Semester (zzgl. Zeit für die Erstellung der Masterarbeit) Gebühren: für das gesamte Studium 2.860 € Bewerbungsfrist: 01.07.2010 (Ausschlussfrist) Informationen und Bewerbungsunterlagen unter http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/wbmaster.html Institut für Kriminologische Sozialforschung Tel.: 040/42838-3329 Allende-Platz 1, 20146 Hamburg Fax: 040/42838-2328
25.03.2010 Aktuelle Informationen aus der SchweizPolizeiliche Kriminalstatistik - Jahresbericht 2009Erstmals vergleichbare und umfassende Informationen zur Kriminalität Neuchâtel, 22.03.2010 (BFS) – 2009 wurden in der neuen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 446’505 Fälle mit insgesamt 676’309 Straftaten registriert. Damit liegen für das Jahr 2009 erstmals die nationalen Daten nach neuem Konzept vor.
24.03.2010 28. Deutscher Jugendgerichtstag in Münster/WestfalenEinladung zur TeilnahmeVom 11. bis zum 14. September 2010 veranstaltet die DVJJ den 28. Deutschen Jugendgerichtstag. Der DJGT stellt die zentrale Tagung für alle Berufsgruppen dar, die am Jugendstrafverfahren mitwirken oder sich wissenschaftlich mit Jugenddeliquenz beschäftigen. Zu dieser Veranstaltung unter dem Titel "Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts", werden etwa 600 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Neben den Plenarvorträgen werden 16 Arbeitskreise und 18 Vorträge in Foren zu aktuellen und grundlegenden Fragen zur Jugenddelinquenz und zum Jugendkriminalrecht angeboten. Themen sind unter anderem
Alle Themen werden praxisorientiert auf wissenschaftlicher Grundlage behandelt. Einblicke in Praxisprojekte bietet auch der Markt der Möglichkeiten. Einzelheiten sind dem (auch) als PDF-Datei verfügbaren 25seitigen Programmheft zu entnehmen, unter folgender URL: Wir laden Sie herzlich zu Teilnahm ein. Eine Anmeldung ist auch Online möglich unter:
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
24.03.2010 Bundesregierung etabliert Runden Tisch zum Problem des sexuellen MissbrauchsEr gilt als "Wichtiges Signal an die Opfer"Heute [am 24. März 2010] ist ein wichtiger Tag für die zahlreichen Opfer der Missbrauchsfälle, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind. Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs, das teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht, erfordert die Anstrengungen Aller. Zivilgesellschaftliche Akteure und politische Verantwortungsträger müssen hier gemeinsam handeln. Der Runde Tisch wird nun sowohl der Prävention wie auch in der Aufklärung und Aufarbeitung dienen. "Differenzieren und genau hinsehen" ist dabei die Leitlinie. Unbeschadet der Tatsache, dass das Leid der Opfer nicht aufgewogen werden kann, werden wir auch die immateriellen und materiellen Fragen diskutieren. Zur Aufklärung gehört die Aufarbeitung der Vergangenheit. Zu einem Blick nach vorne gehört der Blick zurück. Aufarbeitung und Prävention werden jetzt gemeinsam und zügig in der Bundesregierung angegangen. Als Justizministerin lege ich dabei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Der heutige Startschuss für den Runden Tisch ist ein wichtiges Signal für die Opfer, das ihre Interessen in der Bundesregierung Gehör finden. Einrichtungen, denen Kinder und Jugendliche vertrauensvoll zur Obhut anvertraut werden, haben eine ganz besondere Verantwortung. Die schockierenden Enthüllungen der vergangenen Wochen legen den Schluss nahe, dass in einer Reihe von Einrichtungen dieser Verantwortung in der Vergangenheit nicht hinreichend Rechnung getragen wurde. Besonders freue ich mich, dass wir mit Christine Bergmann eine unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle berufen können, die jahrelange Erfahrung, Regierungsverantwortung und die notwendige soziale Kompetenz miteinander verbindet. Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute die Einrichtung eines Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gremium soll sich bereits am 23. April konstituieren. Die Einrichtung des Gremiums war von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen und von Familienministerin Annette Schavan sowie Bildungsministerin Kristina Köhler aufgenommen worden. Die Kabinettsvorlage wurde gemeinsam von den drei Bundesministerinnen eingebracht. Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle wird Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann.
24.03.2010 Neues Angebot des BAMF:Daten zur Integration von Migranten onlineDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ab sofort Daten zu verschiedenen Aspekten der Integration von Migranten in Deutschland online zur Verfügung. Die Datenbank "Integrationsreport" ermöglicht den Zugriff auf
Weitere Bereiche werden sukzessive folgen. Die Daten sind als kommentierte Excel-Tabellen aufbereitet. Mehr dazu unter:
23.03.2010 Muslim Organisations and the State – European PerspectivesCover Muslim Organisations and the State – European Perspectives Der erste Band der neuen Reihe Beiträge zur Migration und Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Muslime in europäischen Gesellschaften organisieren und wie sich das Verhältnis dieser Organisationen zum Staat darstellt. Neben Länderkapiteln zu Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich stehen vergleichende Studien zur jeweiligen Rolle der Staatsform, des Verhältnisses von Staat und Kirche und der Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements, sowie der Chancen und Risiken, wenn der Staat im Bemühen um einen Ansprechpartner in die Selbstorganisation von Muslimen eingreift. Abgerundet wird der Band mit Beiträgen zum deutschen Fall, die die Auswirkungen muslimischer Identität auf die Selbstorganisation behandeln beziehungsweise einen aktuellen Überblick über die Forschungslandschaft zu Muslimen insgesamt in Deutschland geben. Der Band basiert auf den aktualisierten Ergebnissen eines internationalen Workshops, der Ende 2007 im Bundesamt stattgefunden hat. Der Band liegt nur in englischer Sprache vor. Axel Kreienbrink und Mark Bodenstein Inhalt
Die PDF-Version ist verfügbar unter:
19.03.2010 Europäische und nationale Formen der Schutzgewährung in DeutschlandDas Working Paper 30 der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Formen des Aufenthalts aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Das Working Paper 30 ermöglicht einen Überblick über das Gesamtspektrum der in Deutschland bestehenden Aufenthaltsrechte aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Dazu gehören Formen der Schutzgewährung bei ausländischen Staatsangehörigen, die einen Asylantrag stellen, aber auch andere Aufenthaltsformen wie etwa die Aufnahme aus dem Ausland oder die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen. Hohe Bedeutung europäischer Rechtsgrundlagen bei SchutzgewährungInsbesondere beschäftigt sich die Studie mit der Frage, inwieweit die Schutzgewährung in Deutschland mittlerweile auf der Basis europarechtlicher Grundlagen erfolgt, also "europäisiert" ist, und inwieweit noch nationale Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Schutzformen, die Bestandteil des Asylverfahrens sind, europäische Rechtsgrundlagen heute weit größere Bedeutung entfalten, als nationales Recht. Dies gilt vor allem für den Flüchtlingsschutz anhand der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch für manche Formen des "subsidiären Schutzes". Auch die vorhandenen nationalen Schutzformen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, indem sie die noch lückenhaften und nicht immer ausreichend kohärenten EU-Rechtsvorschriften im Sinne eines wirksamen und umfassenden Schutzsystems sinnvoll ergänzen. Gleichwohl sind Weiterentwicklungen denkbar, etwa hinsichtlich der Altfallregelung für langjährig Geduldete, der Einführung eines "Resettlement-Programms" oder des verbesserten Schutzes für Opfer von Zwangsehen. Deutscher Beitrag des Europäischen MigrationsnetzwerkesDas Working Paper entstand als deutscher Beitrag zur vergleichenden Studie "The Different National Practices Concerning the Granting of Non-EU Harmonised Protection Statuses" des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN). Zusammen mit den nationalen Studien, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, soll es dazu beitragen, die Erkenntnislage hinsichtlich der Schutzgewährung in Europa zu verbessern, etwaige Mängel zu benennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Bernd Parusel Eine PDF-Version der Broschüre ist kostenlos erhältlich: Deutschsprachige Version: Englischsprachige Version:
17.03.2010 Stellenausschreibung kriminologischer Dienst
Stelle nicht mehr vakant
17.03.2010 Aktuelle Analyse der englischen JugendkriminalrechtspflegeDas Institut für Kriminalpolitikforschung am King´s College London hat für die "Equality and Human Rights Commission" der britischen Regierung eine umfangreiche Analyse der Praxis des englischen Jugendstrafrechts erstellt. Sie ist nun als Band 50 der Research Reports der Commission erschienen (ca. 160 Seiten, Broschüre entsprechend DIN-A4). Titel des Berichts: "Differential Treatment in the Youth Justice System" Der Bericht ist auch als PDF-Version kostenlos verfügbar unter:
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