März 2010

30.03.2010

Amoklauf Winnenden und Wendlingen

Bericht und Empfehlungen aus Baden-Württemberg

Der Sonderausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat vor kurzem das Ergebnis seiner Beratungen unter Einbeziehung der Beratungen und Empfehlungen der Amok-Kommission vorgelegt:

Der Bericht mit Empfehlungen des Sonderausschusses trägt den Titel:
"Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt".

Er liegt nunmehr als Landtagsdrucksache 14/6000 vom 15.03.2010 vor.
Er kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden.
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6000_D.PDF

Achtung!!! Der Bericht ist umfangreich: mit Deckblättern und Anhängen fast 900 Seiten.
Daher fällt auch die PDF-Datei umfangreich aus: 15,61 MB.


 

29.03.2010

Optimierung der Resozialisierung

Hamburger Fachkommission legt auch für andere Regionen interessanten Abschlussbericht vor

INHALTSÜBERSICHT (Gesamtumfang des Berichts rund 120 Seiten)

  1. Einleitung
  2. Auftrag der Kommission
  3. Methodisches Vorgehen
  4. Ausgangslage
  5. Leitlinien für die Arbeit der Kommission
  6. Problemlagen
       6.1. Arbeit, Qualifizierung, materielle Versorgung
       6.2. Wohnen
       6.3. Verschuldung
       6.4. Drogen und Sucht
       6.5. Migration
       6.6. Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
  7. Akteure der stationären und ambulanten Resozialisierung
       7.1. Vollzug
       7.2. Staatsanwaltschaft
       7.3. Landgericht, Strafvollstreckungskammern
       7.4. Staatliche Straffälligenhilfe
       7.5. Freie Straffälligenhilfe
  8. Opferorientierung
  9. Vorschläge und Empfehlungen zur Systemoptimierung
  10. Umsetzung der Vorschläge und Empfehlungen
  11. Abkürzungsverzeichnis

Die Broschüre kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.dbh-online.de/service/RESO-KOMM_Endbericht_04-03-2010.pdf

(Mit Dank an DBH-Online: http://www.dbh-online.de/index.php )


 

29.03.2010

Ankündigung eines weiteren Durchgangs von Studiengängen an der Universität Hamburg

INSTITUT FÜR KRIMINOLOGISCHE SOZIALFORSCHUNG

(1) Masterstudiengang Internationale Kriminologie (M.A.)

Im Wintersemester 2010/11 beginnt der sechste Durchgang des 4-semestrigen Masterstudiengangs

Internationale Kriminologie (Abschluss: Master of Arts M.A.).

Zulassungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Humanmedizin, Rechtswissenschaft oder verwandten Fächern, mindestens auf dem Niveau eines B.A.- oder Fachhochschulabschlusses;
  • Nachweis guter englischer Sprachkenntnisse (z.B. TOEFL Internet-based mit mind. 80 Points, - die anerkannten Tests mit den geforderten Mindestergebnissen sind auf der unten genannten Homepage aufgelistet).

Auswahlkriterien:

  • Note des ersten Studienabschlusses;
  • vorherige wissenschaftliche Beschäftigung mit kriminologisch einschlägigen Themen.

Bewerbungsfrist:

01.06. - 15.07.2010 (Ausschlussfrist)

Informationen über:

Institut für Kriminologische Sozialforschung

Allende-Platz 1, 20146 Hamburg

Tel.: 040/42838-3329 , Fax: 040/42838-2328

Mail: astksek@uni-hamburg.de

http://www.kriminologie.uni-hamburg.de

Bewerbungsunterlagen über: https://www.stine.uni-hamburg.de

(2) Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.)

Zum Wintersemester 2010/11 beginnt der vierte Durchgang des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studium berufsbegleitend den Titel „Master of Arts“ (M.A.) erlangen.

Durch eine kompakte Studienorganisation wird sowohl die berufsbegleitende Studierbarkeit gewährleistet, als auch der überregionale Einbezug der TeilnehmerInnen ermöglicht. Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche und wird dann in aufeinander folgenden Modulen durchgeführt, die mit jeweils einem Wochenende Präsenz beginnen und durch eine mehrwöchige E-Learningphase vertieft werden.

Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:

  • Berufstätige mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen, o.ä.) sowie
  • anschließender mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen

Berufsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.)

Dauer: 2 Semester (zzgl. Zeit für die Erstellung der Masterarbeit)

Gebühren: für das gesamte Studium 2.860 €

Bewerbungsfrist: 01.07.2010 (Ausschlussfrist)

Informationen und Bewerbungsunterlagen unter

http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/wbmaster.html

Institut für Kriminologische Sozialforschung

Tel.: 040/42838-3329

Allende-Platz 1, 20146 Hamburg

Fax: 040/42838-2328

astksek@uni-hamburg.de


 

25.03.2010

Aktuelle Informationen aus der Schweiz

Polizeiliche Kriminalstatistik - Jahresbericht 2009

Erstmals vergleichbare und umfassende Informationen zur Kriminalität

Neuchâtel, 22.03.2010 (BFS) – 2009 wurden in der neuen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 446’505 Fälle mit insgesamt 676’309 Straftaten registriert.
Diese verteilen sich mehrheitlich auf das Strafgesetzbuch (82%) und dabei hauptsächlich auf Diebstähle und Sachbeschädigungen. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (13%) und gegen das Ausländergesetz (4%) sind weitere, neu in der nun vereinheitlichten und gesamtschweizerisch vergleichbaren polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasste Straftaten.

Damit liegen für das Jahr 2009 erstmals die nationalen Daten nach neuem Konzept vor.
Zur PKS als PDF-Datei:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publ...


 

24.03.2010

28. Deutscher Jugendgerichtstag in Münster/Westfalen

Einladung zur Teilnahme

Vom 11. bis zum 14. September 2010 veranstaltet die DVJJ den 28. Deutschen Jugendgerichtstag. Der DJGT stellt die zentrale Tagung für alle Berufsgruppen dar, die am Jugendstrafverfahren mitwirken oder sich wissenschaftlich mit Jugenddeliquenz beschäftigen.

Zu dieser Veranstaltung unter dem Titel

"Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts",

werden etwa 600 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.

Neben den Plenarvorträgen werden 16 Arbeitskreise und 18 Vorträge in Foren zu aktuellen und grundlegenden Fragen zur Jugenddelinquenz und zum Jugendkriminalrecht angeboten.

Themen sind unter anderem

  • Kommunikation und Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz,
  • Entstehungszusammenhänge und Verläufe von Jugenddelinquenz,
  • psychische Auffälligkeiten bei jungen Menschen,
  • Jugendgewalt,
  • Wirkungen des Jugendstrafrechts,
  • Professionsentwicklung und richterliche Unabhängigkeit,
  • Rechtsprechung,
  • Reaktions und Sanktionspraxis (Diversion, Jugendarrest, Jugendstrafvollzug).

Alle Themen werden praxisorientiert auf wissenschaftlicher Grundlage behandelt. Einblicke in Praxisprojekte bietet auch der Markt der Möglichkeiten.

Einzelheiten sind dem (auch) als PDF-Datei verfügbaren 25seitigen Programmheft zu entnehmen, unter folgender URL:
http://www.dvjj.de/data/pdf/5275f35be634830973b64ac19b1bfca6.pdf

Wir laden Sie herzlich zu Teilnahm ein. Eine Anmeldung ist auch Online möglich unter:
http://www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=1253

Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Patrick Liebig
Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Lützerodestraße 9 | 30161 Hannover
tel: 0511.34836-40 / -42 | fax: 0511.3180660 |www.dvjj.de


 

24.03.2010

Bundesregierung etabliert Runden Tisch zum Problem des sexuellen Missbrauchs

Er gilt als "Wichtiges Signal an die Opfer"

Heute [am 24. März 2010] ist ein wichtiger Tag für die zahlreichen Opfer der Missbrauchsfälle, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind. Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs, das teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht, erfordert die Anstrengungen Aller. Zivilgesellschaftliche Akteure und politische Verantwortungsträger müssen hier gemeinsam handeln.

Der Runde Tisch wird nun sowohl der Prävention wie auch in der Aufklärung und Aufarbeitung dienen. "Differenzieren und genau hinsehen" ist dabei die Leitlinie. Unbeschadet der Tatsache, dass das Leid der Opfer nicht aufgewogen werden kann, werden wir auch die immateriellen und materiellen Fragen diskutieren.

Zur Aufklärung gehört die Aufarbeitung der Vergangenheit. Zu einem Blick nach vorne gehört der Blick zurück. Aufarbeitung und Prävention werden jetzt gemeinsam und zügig in der Bundesregierung angegangen. Als Justizministerin lege ich dabei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Der heutige Startschuss für den Runden Tisch ist ein wichtiges Signal für die Opfer, das ihre Interessen in der Bundesregierung Gehör finden.

Einrichtungen, denen Kinder und Jugendliche vertrauensvoll zur Obhut anvertraut werden, haben eine ganz besondere Verantwortung. Die schockierenden Enthüllungen der vergangenen Wochen legen den Schluss nahe, dass in einer Reihe von Einrichtungen dieser Verantwortung in der Vergangenheit nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.

Besonders freue ich mich, dass wir mit Christine Bergmann eine unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle berufen können, die jahrelange Erfahrung, Regierungsverantwortung und die notwendige soziale Kompetenz miteinander verbindet.

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute die Einrichtung eines Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gremium soll sich bereits am 23. April konstituieren. Die Einrichtung des Gremiums war von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen und von Familienministerin Annette Schavan sowie Bildungsministerin Kristina Köhler aufgenommen worden. Die Kabinettsvorlage wurde gemeinsam von den drei Bundesministerinnen eingebracht. Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle wird Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann.
(Quelle: Pressmitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de


 

24.03.2010

Neues Angebot des BAMF:

Daten zur Integration von Migranten online

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ab sofort Daten zu verschiedenen Aspekten der Integration von Migranten in Deutschland online zur Verfügung.

Die Datenbank "Integrationsreport" ermöglicht den Zugriff auf

  • sozio-demographische Grunddaten der Zuwandererbevölkerung sowie auf Daten zur
  • schulischen und beruflichen Bildung,
  • zur sprachlichen Integration,
  • zur Wohnsituation und
  • zur Einbürgerung.

Weitere Bereiche werden sukzessive folgen. Die Daten sind als kommentierte Excel-Tabellen aufbereitet.

Mehr dazu unter:
https://milo.bamf.de/llde/livelink.exe/fetch/2000/702450/7940651/1331864...


 

23.03.2010

Muslim Organisations and the State – European Perspectives

Cover Muslim Organisations and the State – European Perspectives

Der erste Band der neuen Reihe Beiträge zur Migration und Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Muslime in europäischen Gesellschaften organisieren und wie sich das Verhältnis dieser Organisationen zum Staat darstellt.

Neben Länderkapiteln zu Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich stehen vergleichende Studien zur jeweiligen Rolle der Staatsform, des Verhältnisses von Staat und Kirche und der Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements, sowie der Chancen und Risiken, wenn der Staat im Bemühen um einen Ansprechpartner in die Selbstorganisation von Muslimen eingreift.

Abgerundet wird der Band mit Beiträgen zum deutschen Fall, die die Auswirkungen muslimischer Identität auf die Selbstorganisation behandeln beziehungsweise einen aktuellen Überblick über die Forschungslandschaft zu Muslimen insgesamt in Deutschland geben.

Der Band basiert auf den aktualisierten Ergebnissen eines internationalen Workshops, der Ende 2007 im Bundesamt stattgefunden hat.

Der Band liegt nur in englischer Sprache vor.

Axel Kreienbrink und Mark Bodenstein

Inhalt

  • Introduction
    Axel Kreienbrink and Nilden Vardar
  • Muslim Self-Organisations Between Etatism and Civil Society: Countries and Concepts
    Sabine Riedel
  • Muslim Self-Organisation in Europe: Risks and Odds of State Intervention
    Sara Silvestri
  • Organisational Developments towards Legal and Political Recognition of Muslims in Germany
    Mark Bodenstein
  • Furthering Muslim Self-Organisation: The Task of the German Islam Conference
    Markus Kerber
  • Muslim Organisations and State Interaction in Spain: Towards a More Pluralistic Representation?
    Elena Arigita
  • Muslim Self-Organisation and State Interaction with Muslim Organisations in Italy
    Claudia Montovan
  • From a Regulation of the Religious Landscape to the "Preacher State": The French Situation
    Franck Fregosi
  • From Race to Faith Relations, the Local to the National Level: The State and Muslim Organisations in Britain
    Sean McLoughlin
  • Through the Maze of Identities: Muslims in Germany Trying to Find Their Way Between Religion, Traditionalism, Nationalism and the Question of Organisation
    Martin Engelbrecht
  • The Turkish Bias and Some Blind Spots: Research on Muslims in Germany
    Jörn Thielmann

Die PDF-Version ist verfügbar unter:
http://www.bamf.de/cln_170/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Pub...


 

19.03.2010

Europäische und nationale Formen der Schutzgewährung in Deutschland

Cover des Working Paper 30 / 2010

Das Working Paper 30 der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Formen des Aufenthalts aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen.

Das Working Paper 30 ermöglicht einen Überblick über das Gesamtspektrum der in Deutschland bestehenden Aufenthaltsrechte aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Dazu gehören Formen der Schutzgewährung bei ausländischen Staatsangehörigen, die einen Asylantrag stellen, aber auch andere Aufenthaltsformen wie etwa die Aufnahme aus dem Ausland oder die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen.

Hohe Bedeutung europäischer Rechtsgrundlagen bei Schutzgewährung

Insbesondere beschäftigt sich die Studie mit der Frage, inwieweit die Schutzgewährung in Deutschland mittlerweile auf der Basis europarechtlicher Grundlagen erfolgt, also "europäisiert" ist, und inwieweit noch nationale Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Schutzformen, die Bestandteil des Asylverfahrens sind, europäische Rechtsgrundlagen heute weit größere Bedeutung entfalten, als nationales Recht. Dies gilt vor allem für den Flüchtlingsschutz anhand der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch für manche Formen des "subsidiären Schutzes".

Auch die vorhandenen nationalen Schutzformen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, indem sie die noch lückenhaften und nicht immer ausreichend kohärenten EU-Rechtsvorschriften im Sinne eines wirksamen und umfassenden Schutzsystems sinnvoll ergänzen. Gleichwohl sind Weiterentwicklungen denkbar, etwa hinsichtlich der Altfallregelung für langjährig Geduldete, der Einführung eines "Resettlement-Programms" oder des verbesserten Schutzes für Opfer von Zwangsehen.

Deutscher Beitrag des Europäischen Migrationsnetzwerkes

Das Working Paper entstand als deutscher Beitrag zur vergleichenden Studie "The Different National Practices Concerning the Granting of Non-EU Harmonised Protection Statuses" des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN). Zusammen mit den nationalen Studien, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, soll es dazu beitragen, die Erkenntnislage hinsichtlich der Schutzgewährung in Europa zu verbessern, etwaige Mängel zu benennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Bernd Parusel

Eine PDF-Version der Broschüre ist kostenlos erhältlich:

Deutschsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen...

Englischsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/EN/Migration/Publikationen...


 

17.03.2010

Stellenausschreibung kriminologischer Dienst

 

Stelle nicht mehr vakant


 

17.03.2010

Aktuelle Analyse der englischen Jugendkriminalrechtspflege

Das Institut für Kriminalpolitikforschung am King´s College London hat für die "Equality and Human Rights Commission" der britischen Regierung eine umfangreiche Analyse der Praxis des englischen Jugendstrafrechts erstellt. Sie ist nun als Band 50 der Research Reports der Commission erschienen (ca. 160 Seiten, Broschüre entsprechend DIN-A4).

Titel des Berichts: "Differential Treatment in the Youth Justice System"
Autoren des Berichts: Tiggey May, Tracey Gyateng und Mike Hough.

Der Bericht ist auch als PDF-Version kostenlos verfügbar unter:
http://www.equalityhumanrights.com/uploaded_files/research/differential_...