August 2010

31.08.2010

Ergebnisse eines AGIS-Projektes für die Europäische Union zum Thema :

Langstrafenvollzug und die Frage der Menschenrechte in Staaten der Europäischen Union

 

Von 2007 bis 2009 führte ein Team des Lehrstuhls von Prof. Dr. Dünkel gemeinsam mit der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Greifswald und Partnern aus zehn europäischen Ländern eine Untersuchung der Lebens- und Haftbedingungen von Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen durch.

Kernstück der Untersuchung ist die Befragung von männlichen Gefangenen mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren oder einer zeitlich unbestimmten freiheitsentziehenden Sanktion zu Unterbringung, Gesundheit, Tagesgestaltung, Resozialisierungsmaßnahmen, Anstaltsklima und Kontakten nach außen. Nachdem im Februar 2009 eine Tagung in Greifswald stattfand, auf der Ergebnisse für einen Teil der Untersuchungsgruppe vorgestellt wurden, steht nun ein kurzer Bericht mit ersten Ergebnissen für die gesamte Gruppe zur Verfügung.

Eine PDF-Version des Berichtes kann unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel...


 

30.08.2010

Die Meinungsspirale dreht sich weiter, und das in der Schweiz....!

Ein Komitee startet Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe bei sexuell motivierten Tötungen von Kindern.

 

Ein Bericht in Spiegel Online führt aus:

Todesstrafe mitten in Europa? Für einige Schweizer offenbar vorstellbar. Ein Komitee startete eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen bei tödlichen Sexualdelikten. Politiker kritisierten das Begehren, doch die Regierung in Bern gab grünes Licht.

Bern - Vor 68 Jahren wurde in der Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Doch nun brachte am Dienstag ein siebenköpfiges Komitee eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen auf den Weg.

Zuvor hatte die Regierung in Bern grünes Licht gegeben:

Eine Vorprüfung der Initiative habe keine Hinweise auf formale Hindernisse ergeben, heißt es in einer im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung. Damit es zu einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe kommt, sind 100.000 Unterschriften nötig. Die Sammelfrist läuft bis zum 24. Februar 2012.

Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.

weiter mit:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,713492,00.html


 

27.08.2010

Bewährungshilfestatistik für den Berichtsjahrgang 2007

 

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat am 23. August die Ausgabe für 2007 der Fachserie 10, Reihe 5 Bewährungshilfe, publiziert.
Der Band vermittelt Informationen namentlich über:

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht am Jahresende
    • nach angewendetem Strafrecht,
    • nach Unterstellungsgründen und
    • nach Beendigungsgründen.
  • Zahl der im Berichtsjahr beendeten Unterstellungen nach
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit und
    • Art der Straftat der Unterstellten.

Eine Tabelle mit Schaubild vermittelt darüber hinaus einen Überblick über die Entwicklung der Unsterstellungszahlen nach Allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht zwischen 1963 und 2007. In einem weiteren Schaubild wird anhand von Prozentwerten ausgewiesen, wie sich die Bewährungsfälle zwischen 1963 und 2007 mit Blick auf Erfolg vs. Misserfolg entwickelt haben.

Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10 Reihe 5 Bewährungshilfe 2007 herunterzuladen, muss auf der Seite

https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

zunächst die gewünschte Version (xls oder pdf) ausgewählt werden. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.
Weitere Auskünfte gibt bei weiter gehenden Fragen:
Frau Juliana Kalyon, Statistisches Bundesamt, VIA Rechtspflege, 65180 Wiesbaden. Tel. 0611- 75 39 30. Fax 0611- 75 39 77


 

25.08.2010

Eine neue Erhebung aus England:

Zufriedenheit von Zeugen und Opfern mit Ihren Erfahrungen im Strafverfahren

 

Experience of the Criminal Justice System for victims and witnesses

There was a statistically significant increase in the proportion of victims and witnesses who were satisfied with their overall contact with the Criminal Justice System (CJS) between the twelve months to March 2009 and the twelve months to March 2010, increasing from 83 per cent to 84 per cent.

Data are taken from the Witness and Victim Experience Survey (WAVES). WAVES interviews victims and prosecution witnesses aged 18 and over whose case resulted in a charge, after the case has closed.

Sensitive cases, such as sexual offences, domestic violence, crimes involving a fatality, and any crime where the defendant is a member of the victim’s or witness’ household, are excluded on ethical grounds.

WAVES asks victims and witnesses about all aspects of their experience with the CJS, from reporting a crime to the police, to the final outcome of the case at court.

Table A shows data for various key measures of victim and witness satisfaction with aspects of the CJS. To help understand how services are being received and how they might be improved, the provision of key services offered to assist victims/witnesses within the CJS is also measured. Results for this are presented in Table B.

Weitere Details sind zu finden:
(1) Im Monatsbulletin August 2010 des Justizministeriums unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-stats-bulletin-march2010.pdf

(2) Im Ergänzungsheft zum Monatsbulletin mit Excel-Daten unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-information-march10-stats-tables.xls


 

24.08.2010

Neue Studie über Einstellungen der englischen Bevölkerung zur, und Zufriedenheit mit der, Strafjustiz

 

Public confidence in the fairness and effectiveness of the Criminal Justice System
From the British Crime Survey (BCS), the proportion of adults who think that the Criminal Justice System (CJS) as a whole is fair was 59 per cent for twelve months to March 2010, remaining stable in comparison with 59 per cent for the twelve months to March 2009.
The proportion of adults who think that the CJS as a whole is effective was 41 per cent for the twelve months to March 2010. In comparison with 38 per cent for the twelve months to March 2009, this is a statistically significant increase.
The BCS is a face to face survey run by the Home Office in which a sample of people resident in England and Wales are asked about their experiences of crime and their attitudes towards crime-related issues, including the CJS.
There are seven lead-in questions to each of the headline CJS measures. These were designed to ensure respondents considered the full CJS when answering the overall fairness and effectiveness questions. The lead-in questions were not designed to provide performance information, but they do provide useful indications on confidence. The results are available at: www.justice.gov.uk/publications/criminal-justice-system-performance.htm


 

23.08.2010

Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung bei überlangen Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

 

Zu dem am 18. August 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess belastet die Betroffenen, persönlich und finanziell.

Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR geht es um überlange Verfahren. Endlich werden die Versprechen des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention eingelöst. Die Entschädigungslösung gibt den Betroffenen ein wirksames Mittel, um sich gegen unangemessen lange Prozesse zu wehren.

Die Reaktionen der Länder und Verbände haben gezeigt: An der Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung wird nicht gezweifelt. Die Entschädigungslösung bietet effektiven Rechtsschutz und vermeidet unnötige Mehrbelastungen für die Justiz. Betroffene müssen immer erst im Ausgangsverfahren auf die Verzögerung hinweisen und so Abhilfe ermöglichen. Besonders freut mich, dass auch die Richterschaft den eingeschlagenen Weg begrüßt und die Initiative nicht mehr als Ausdruck generellen Misstrauens empfindet.

Zum Hintergrund:
Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bisher im deutschen Recht keine speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt seit langem die Beseitigung dieser Rechtsschutzlücke. Insgesamt betreffen seit 2007 über 80 % aller Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlange Gerichtsverfahren. Aber auch das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte haben mehrfach den Stellenwert des Anspruchs auf angemessene Verfahrensdauer bekräftigt.

Der Entwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn Verfahren unangemessen lange dauern. Ein betroffener Bürger kann künftig eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben und Ersatz für die Nachteile verlangen, die durch die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer entstanden sind. Zuvor muss er aber das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben. Dies gibt den Richtern die Möglichkeit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen.

Damit kombiniert der Entwurf den neuartigen Entschädigungsanspruch mit dem präventiven Element der Verzögerungsrüge, die bereits das Entstehen von überlangen Verfahren verhindern soll. Die Regelung ist so ausgestaltet, dass für die Justiz in Deutschland keine unnötigen Mehrbelastungen entstehen, weil man sonst bei einer Gesamtbetrachtung dem Rechtsschutz der Bürger mehr schaden als nützen würde. So kann eine Verzögerungsrüge erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden, damit Gerichte nicht durch "Kettenrügen" belastet werden und ein Richter ausreichend Zeit hat, auf die Rüge wirksam zu reagieren. Aus dem gleichen Grund kann im Anschluss an eine Verzögerungsrüge auch frühestens nach sechs Monaten Klage beim Entschädigungsgericht eingelegt werden.

Über den neuen Anspruch soll jeweils in der Gerichtsbarkeit entschieden werden, in der das verzögerte Verfahren geführt wurde. Geht es beispielsweise um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht, entscheidet das Landessozialgericht über die Entschädigung. So wird sichergestellt, dass die Vertrautheit der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten mit den jeweils besonderen Verfahrensabläufen und Beteiligten auch bei der Entscheidung über eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer zur Geltung kommt.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Dokumente:RegE Rechtsschutz ueberlange Gerichtsverfahren.pdf

(Quelle: Pressemitteilung des Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 18.8.2010. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )


 

20.08.2010

Asyl in Zahlen 2009: Tabellen, Diagramme, Karten, Erläuterungen

Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge:

 

Die rund 70seitige Broschüre der BAMF von Mitte August informiert über:

  • 1 Asylanträge
  • 2 Ethnische Herkunft und Religionszugehörigkeit der Asylbewerber
  • 3 Asylanträge im internationalen Vergleich
  • 4 Dublinverfahren
  • 5 Entscheidungen über Asylanträge
  • 6 Flughafenverfahren
  • 7 Dauer der Asylverfahren
  • 8 Anhängige Verfahren beim Bundesamt
  • 9 Rechtshängige Klageverfahren
  • 10 Widerruf und Rücknahme
  • 11 Asylbewerberleistungsgesetz
  • 12 Asylbewerber, Asylberechtigte und als Flüchtling anerkannte Ausländer am Jahresende 2009
  • 13 Humanitäre Aufnahmeverfahren
  • 14 Rückkehrförderung.

Eine PDF-Version kann kostenfrei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Publi...


 

19.08.2010

Fragen und Antworten zur Sicherungsverwahrung

aus der Sicht des Bundesministeriums der Justiz:

 

Die politische Debatte um die Sicherungsverwahrung wirft derzeit viele Fragen auf - und leider werden mitunter bewusst wahrheitswidrig unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt.

  • Was hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt entschieden?
  • Wie viele Sicherungsverwahrte kommen jetzt möglicherweise frei und warum?
  • Wie kann die Bevölkerung vor entlassenen Sicherungsverwahrten geschützt werden?
  • Und hat das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung überhaupt etwas mit dem Straßburger Urteil zu tun?

Das Bundesjustizministerium beantwortet (unter dem Datum vom 12. August 2010) diese und zahlreiche andere Fragen, um mit Fakten die Debatte zu versachlichen:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Sicherung...

Weitere Dokumente finden sich hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Nationale...

 


 

19.08.2010

Bundesregierung bereitet ein Mediationsgesetz vor:

Außergerichtliche Konfliktbeilegung soll gestärkt werden

 

Das Bundesjustizministerium hat zu Anfang August 2001 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an Länder und Verbände verschickt. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Zum Entwurf des Mediationsgesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist." .
Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.

Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
http://www.bmj.bund.de/files/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85/4646/RefE_...


 

18.08.2010

Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen

Elektronische Fassung der Forschungsberichte frei erhältlich

 

Die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) hat in einem umfangreichen Projekt, zusammen mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, die amtlich erfassten Angaben zu den im Bundesland Hessen registrierten Mehrfach- und Intensivtätern ausgewertet. Während MIT-Studien regelmäßig auf junge Menschen konzentriert sind bzw. diese in den Mittelpunkt der Analysen stellen, wurden hier Betroffene aller Altersstufen und beiderlei Geschlechts einbezogen.

Ergänzend wurden eine Reihe von persönlichen Interviews durchgeführt, und zwar

  • mit in der Materie erfahrenen Polizeibeamten und Staatsanwälten einerseits, sowie
  • mit einer Auswahl von gemäß den polizeilichen Kriterien erfassten Strafgefangenen andererseits.

Der Abschlussbericht 2010 wurde vom Hessischen Landeskriminalamt veröffentlicht. Dieser Bericht und vorangegange Dokumente zum Projekt können auf der Homepage der Hessischen Polizei eingesehen und als PDF-Dateien auch kostenlos herunter geladen werden.

Fundstelle: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...


 

16.08.2010

Einschätzungen und Fehleinschätzugen der Kriminalität in Australien

Interessante Auswertungen zu einer Bevölkerungsumfrage 2007

 

(Mis)perceptions of crime in Australia

by: Brent Davis and Kym Dossetor
Canberra, A.C.T. 2010
Australian Institute of Criminology (Trends & Issues in Crime and Criminal justice no 396)

Public concern about crime victimisation is one of a range of factors that policymakers take into account when creating new criminal offences, setting penalties and allocating resources for policing and prosecution.

This study reinforces earlier research into perceptions of crime; that there are substantial misperceptions of crime among the general public, both in terms of the number of incidents and in perceptions of trends in crime.

This paper uses statistical modelling based on data taken from the 2007 Australian Survey of Social Attitudes to examine the relationship between gender, age, education and sources of information on crime in the Australian context.
The publication can be found on the AIC website: http://www.aic.gov.au/en/publications/current%20series/tandi/381-400/tan...


 

12.08.2010

European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics

4. völlig neu bearbeitete Auflage 2010 gerade erschienen

 

Das ESCCJS, von einer ständigen europäischen Arbeitsgruppe unter Leitung von Martin Killias (deutsches Mitglied: Jörg-Martin Jehle) in Zusammenarbeit mit 37 Nationalkorrespondenten erstellt, ist vor wenigen Tagen in vierter Auflage erschienen. Diese Auflage baut auf der 3. Auflage auf, ist aber wesentlich methodisch verfeinert und zudem im Gehalt erweitert.

Auf 382 Seiten werden, für den Zeitraum 2003-2007, Informationen zu folgenden Bereichen angeboten:

  • Police Statistics,
  • Prosecution Statistics,
  • Conviction Statistics,
  • Correctional Statistics,
  • Survey Data.

Neben der vom Verlag Boom Juridische Uitgevers (Den Haag 2010) betreuten Druckversion (Onderzoek en Beleid, 285) (ISBN 978-90-8974-299-5 Pick It! ) gibt es eine kostenlos erhältliche PDF-Version beim holländischen WODC. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.wodc.nl/onderzoeksdatabase/european-sourcebook-4e-editie.aspx...

Unter der Leitung von Jörg-Martin Jehle wurde ab 2006 ein umfangreiches AGIS-Projekt für die Europäische Kommission quasi parallel zur Vorbereitung und Erstellung der 4. Auflage des Sourcebook voran getrieben, mit der weiteren auch für die EU (beispielsweise EUROSTAT) wichtigen Zielsetzung, möglichst einheitliche Indikatoren für wichtige Kriminalitätsbereiche und die Arbeit der Strafverfolgungsorgane zu entwickeln.

Das darauf bezogene, ebenfalls vor wenigen Tagen im Universitätsverlag Göttingen erschienene und von Jörg-Martin Jehle sowie Stefan Harrendorf herausgegebene, Werk trägt den Titel:

"Defining and Registering Criminal Offences and Measures. Standards for a European Comparison"
(Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-53-1 Pick It! , Göttinger Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 10).

Es kann (auch) als methodologischer Begleitband zum European Sourcebook genutzt werden. Eine kostenlos erhältliche PDF-Version wird unter folgender URL angeboten:
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2010/GSK10_jehle.pdf


 

04.08.2010

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

 

Beschluss vom 2. August 2010

Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein „Pilslokal“ mit einer Fläche von weniger als 75 m2 und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungs-
beschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 <357 ff.>).
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.

Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt.

Volltext der Entscheidung abrufbar unter:
1 BvR 1746/10

(Quelle: Pressestelle des BVerfG, PM Nr. 58/2010 vom 4. August 2010)


 

02.08.2010

Mikrozensus 2009:

60% der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig

 

WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Jahr 2009 rund 60% der insgesamt 1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter berufstätig. Die insgesamt 6,7 Millionen Mütter in Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften) waren mit 58% fast genau so häufig aktiv erwerbstätig. Deutliche Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien zeigen sich beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Mit 42% arbeiteten erwerbstätige, alleinerziehende Mütter wesentlich häufiger in Vollzeit als erwerbstätige Mütter in Paarfamilien (27%).

Diese und weitere zentrale Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zur Situation alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland hat Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Zu den Alleinerziehenden zählen in der hier gewählten Abgrenzung alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben.

Die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter hängt - wie auch bei den Müttern in Paarfamilien - in hohem Maße vom Alter der Kinder ab. Während knapp drei Viertel (73%) der alleinerziehenden Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren aktiv erwerbstätig waren, lag die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter mit Kindern im Krippenalter von unter drei Jahren bei lediglich 23%.

Detaillierte Ergebnisse zu Alleinerziehenden enthalten die Unterlagen zur Pressekonferenz unter www.destatis.de -> Presse -> Pressekonferenzen.

Wichtige Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zu Frauen und Männern, Haushalten, Familien und Lebensformen der Bevölkerung enthält die Fachserie 1, Reihe 3, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit steht. Weitere ausführliche Daten und Informationen hierzu - insbesondere auch im Zeitvergleich - können kostenfrei in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 268 vom 29.07.2010. Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Winfried Hammes, Telefon: (0611) 75-8696, E-Mail: mikrozensus@destatis.de )

Direkter Zugriff auf die PDF-Version der Publikation FS1/R3,2009 ist möglich unter folgender URL:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=...