März 2013

28.03.2013

Überblick über die Bereiche der Rechtspflege 2012

 

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1, „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“, für das Berichtsjahr 2012, ist erschienen.

Inhalt:

  • Gerichtswesen: Organisation, Personal und Geschäftsabwicklung
  • Tatermittlung
  • Strafverfolgung
  • Strafvollzug
  • Bewährungshilfe

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 1, 2012, herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite von DESTATIS

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Quersch...

die gewünschte Dateiversion (unten rechts, Downloads, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.
(Quelle: Bearbeitet nach einer Mitteilung von Destatis, Stefan Alter, vom 21.3.2013).


 

26.03.2013

Strafverfolgung und Verfolgungsverzicht

Mengengerüst (nur) der anhängig gewesenen Verfahren gegen konkrete Beschuldigte, die im Jahr 2011 von den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten „erledigt“ wurden

 

Art der Erledigung
Anzahl
Anteil an den erledigten Verfahren der jeweiligen Oberkategorie
Anteil an allen erledigten Verfahren
I.)Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung bzw. Sanktionierung
1.079.122
100 %
23,4 %
*Anklagen zum AG oder LG
508.026
47,1 %
 
*Strafbefehlsanträge an AG
538.739
49,9 %
 
*Anträge auf beschleunigtes Verfahren
19.723
1,8 %
 
*Anträge auf vereinfachtes  Jugendverfahren
11.951
1,1 %
 
*Anträge auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens
492
0,05 %
 
*Anträge auf Durchf. eines Objektiven Verfahrens
191
0.02 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
II.) Verfahren mit dem Ziel / Ergebnis einer „alternativen Sanktionierung“ (Absehen v. d. Verfolgung unter Auflagen oder Weisungen)
277.117
100 %
6,0 %
*Absehen mit Auflage oder Weisung nach StPO
191.166
69,0 %
 
*Absehen nach § 46 Abs. 2 JGG wegen bereits anderweitig erfolgter  Erziehungsmaßnahmen
 
80.093
 
28,9 %
 
*Absehen nach § 45 Abs. 3 S. 2 JGG (Maßn. d. JugRi)
5.834
2,1 %
 
*Absehen nach §§ 37, 38 BtMG (Therapieprogramm)
24
0,009 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
III.) „Folgenlose“ Einstellungen v.a. nach dem Opportunitätsprinzip (Absehen nach StPO)
1.190.034
100 %
25,8 %
Absehen nach Vorschriften der StPO
875.179
73.6 %
 
Absehen nach § 45 Abs. 1 JGG (n. § 153 StPO)
77.482
6,5 %
 
Absehen nach § 31a Abs. 1 BtMG (Eigenverbrauch)
52.516
4,4 %
 
Verweisung d. Verletzten auf Privatklageweg
184.857
15,5 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
IV.) Einstellungen nach dem Legalitätsprinzip
1.298.265
100 %
28,0 %
Schuldunfähigkeit des Beschuldigten (§ 20 StGB)
9.202
0,7 %
 
Sonstige mangelnde „Anklagereife“ (genügender Anlass) gemäß § 170 Abs. 2 StPO
(Sachverhalt, Tatbestand, Unrecht, Schuld, objektive Strafbarkeitsbedingungen, Beweisbarkeit)
 
1.289.063
 
99,3 %
 
V.) Andere Erledigungsarten
765.248
100 %
16,6 %
VI.) Summer aller „Erledigungen“
4.609.786
./.
100 %

 

 

Vermerk 1: Die Zuordnung einzelner Erledigungsarten weicht aus kriminologischen Erwägungen von derjenigen der amtlichen Statistik ab, so bei § 45 Abs. 2 JGG (hier bei II, Statistik bei III) und bei Verweis auf den Privatklageweg (hier bei III, Statistik bei V; § 376 StPO analog, ggf. wegen gleichzeitig geprüfter Offizialdelikte verbunden mit Einstellungen des Verfahrens direkt oder entsprechen § 170 Abs. 2 StPO, bzw. Opportunitätseinstellungen).
Vermerk 2: Zu den anderen Erledigungsarten (hier V.) gehören sehr viele Verfahren, die am Ende der „wirklich endgültigen“ Erledigung mit einem Schuldspruch, einer Bestrafung, einer alternativen Sanktionierung oder einem Bußgeldbescheid bedacht worden sein können. Dies sind: 278.637 Verbindungen mit einer anderen Sache, 201.663 Abgaben an eine andere StA, 246.335 Abgaben als OWi an eine Verwaltungsbehörde, und 26.777 vorläufige Einstellungen.
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Staatsanwaltschafts-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Tabelle 2.2.1.1). Hinweis: Erledigte Verfahren StA bei den OLG bzw. Generalstaatsanwaltschaften in 2011 = 4.408.

 


 

25.03.2013

Bundestag verabschiedet das STORMG

 

Der Bundestag hat am 14. März 2013 die endgültige Version des "Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" verabschiedet. Das nicht der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat unterliegende Gesetz bringt insbesondere Veränderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz mit sich.

Der Vorschlag der Bundesregierung findet sich in der BT-Drucksache 17/6261, der endgültige Text in der Beschlussvorlage BT-Drucksache 17/12735. Beide Texte können (neben anderen Materalien) wie folgt angesteuert werden:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/351/35125.html

Weitere Materialien zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind auf der Homepage des BGH nachgewiesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Stormg.html

Die DVJJ hat spezifisch im Hinblick auf die nicht erfolgte Änderung des § 37 JGG eine kritische Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

" Bis zum Stadium des Regierungsentwurfs enthielt es auch eine Änderung des § 37 JGG dahingehend, dass Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte präziser und verbindlicher als bisher gefasst werden sollten. Diesen Teil des Gesetzes hat der Bundesrat durch seine Beschlussempfehlung vom 13.3.2013 verhindert. Die vorgeschlagene Neufassung des § 37 JGG wäre allen Kindern und Jugendlichen zugute gekommen, die als Opfer bzw. Zeugen oder als Beschuldigte mit dem Strafrecht in Kontakt kommen."

Der volle Text der Pressemitteilung vom 15. März mit letzter Änderung vom 19. 3. 2013 findet sich unter:
http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=1758


 

22.03.2013

Sind Absprachen im Strafprozess verfassungwidrig?

Bundesverfassungsgericht lässt die Gesetzesreform von 2009 gelten, setzt aber der "informellen" Erledigungspraxis klare Grenzen

 

"Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sogenannte informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die von den Beschwerdeführern angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wegen
Verfassungsverstößen im jeweiligen Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen."

Weiter unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-017.html

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 17/2103 vom 19.3.2013)

Direkter Link zum vollständigen Text der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130319_2bvr262...


 

21.03.2013

Dürfen intime Details aus dem Leben eines Angeklagten nach Prozessende in den Medien veröffentlicht werden?

Der zuständige Zivilsenat des BGH bejaht im "Fall Kachelmann" diese Frage jedenfalls grundsätzlich.

 

Details in einem aktuellen Bericht bei Spiegel-Online vom 19.3.2013, 19:45 Uhr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-bgh-weist-klage-d...


 

20.03.2013

„Lastenverteilung“ bei den Strafgerichten (Einzelrichter bzw. Spruchkörper) in Deutschland für das Jahr 2011, bezogen auf „erledigte Strafverfahren“

 

Gericht bzw. Art des Spruchkörpers
Anzahl der erledigten Verfahren
Anteil an allen Erledigungen
 
(gerundet auf 1 Stelle nach dem Komma)
    Innerhalb der Gerichtsebene bezogen auf alle Gerichtsebenen
 
BGH (Strafsenate)
 
3.387
 
100 %
 
0,4 %
 
OLG (Strafsenate)
 
6.196
 
100 %
 
0.7 %
 
LG (Strafkammern), darunter
Wirtschaftsstrafkammern
Schwurgerichtskammern
Große Strafkammern
Kleine Strafkammern
Große Jugendkammern
Kleine Jugendkammern
 
 
69.114
1.728
1.722
9.568
46.122
7.095
2.879
 
100 %
2,5 %
2,5 %
13,8 %
66,7 %
10,3 %
4,2 %
 
 
8,1 %
 
AG (Schöffengerichte bzw. Einzelrichter),
darunter
Schöffengerichte
Jugendschöffengerichte
Strafrichter als Einzelrichter
Jugendrichter als Einzelrichter
 
 
772.867
 
38.128
53.155
491.535
190.049
 
100 %
 
4,9 %
6,9 %
63,6 %
24,6 %
 
90.8 %
 
Gesamtheit der erledigten Strafverfahren (i.e.S.)
 
 
851.564
 
 
./.
 
 
100 %
 
 
 
 

Quelle:  Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1, 3. 6 und 9).


 

18.03.2013

Art der Erledigung von Verfahren in Strafsachen durch die Strafgerichte in Deutschland 2011

 

Bezeichnung der Erledigungsart bzw. Erledigungsnorm(en)
AG
 LG
1.
Instanz
LG
2.
Instanz
OLG
1.
Instanz
OLG
2. o. 3.
Instanz
BGH
Insgesamt
1) Urteile in Anklagesachen bzw. Offizialsachen  273.341  9.635  25.769  24  215  147  309.131
2) Strafbefehl § 407 mit § 410 III StPO  55.156  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  55.156
3) Strafbefehl in HV gemäß § 408 a StPO  27.093  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  27.093
4) Rücknahme von Einsprüchen geg. StrBef.  38.577  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  38.577
5) Urteile in Privatklagesachen  317  ./.  14  ./.  ./.  ./.  317
6) Urteile in sonstigen Verfahren  15.050  ./.  309  ./.  ./.  ./.  15.359
7) § 153a II StPO  59.191  206  2.214  1  4  0  61.616
8) §§ 37,38 BtMG  147  0  5  0  0  0  152
9) § 47 JGG  42.593  8  121  0  1  0  42.723
 +  +  +  +  +  +  +  +
10) § 153 II StPO  35.472  78  908  0  41  0  36.499
11) § 154 II StPO  32.874  475  890  0  19  0  34.258
12) § 154b IV StPO  428  14  19  0  0  0  461
13) § 205 StPO  19.894  179  239  0  0  0  20.312
14) § 206a StPO  2.839  76  145  0  16  0  3.076
15) § 206b StPO  18  2  1  0  0  0  21
16) Sonstige StPO und BtMG  877  22  107  0  (217)  0  1.223
17) § 204 StPO  2.979  252  n.b.  0  n.b.  n.b.  3.231
Erledigte Verfahren insgesamt, auch andere als bei 1- 17 aufgeführte Arten  772.867  13.867  51.572  28  6.168  2.904  847.406

 Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner) nach den Ausgangszahlen in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.2, 4.2, 5.2, 6.2, 7.2, 8.2, 9)


 

14.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Mengengerüst der Neuzugänge bei den Strafgerichten in Deutschland im Jahr 2011

 

Art des Gerichts
Strafsachen, auch Revisionen bzw. Berufungen bzw. Rechtsbeschwerden
Bußgeldsachen,
 bzw.  besondere Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten
Sonstige Sachen
Insgesamt
 
Bundesgerichtshof
 
3.325
 
3
 
92
 
3.420
 
Oberlandesgerichte
 
25.504
 
10.323
 
9.845
 
45.672
 
Landgerichte
 
80.081
 
3.807
 
126.182
 
210.070
 
Amtsgerichte
 
1.341.014
 
410.401
 
1.309.343
 
3.060.758
 
Alle Gerichte
 
1.449.924
 
424.534
 
1.445.462
 
3.319.920

 

*Vermerk 1: Zähleinheit sind Verfahren. Neuzugänge sind ohne Abgaben von Fällen innerhalb der Gerichte dargestellt.
*Vermerk 2: Bei den Gerichten wird hier nicht nach erstinstanzlichen und Rechtsmittelverfahren (Beschwerdesachen, Berufungssachen, Revisionssachen) unterschieden.
*Vermerk 3: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim AG zählen hier, nach der angefallen Menge geordnet: 564.257 „sonstige“ richterliche Maßnahmen, 452.004 Erzwingungshaftanträge, 119.064 „sonstige“ Vollstreckungen in Strafsachen, 75.818 Haftsachen, 47.866 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter in Jugendarrest-Strafsachen als Vollzugsleiter tätig wurde, 23.312 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 13.354  Vollstreckungen in Jugendgerichtssachen, 13.354 sonstige Vollstreckungen, 10.395 Anträge auf gerichtliche Entscheidung zur Halterhaftung, 3.864 sonstige Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, 1.953 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter als Vollzugsleiter in Jugendarrest-Bußgeldsachen tätig wurde, 1.320 Rechtshilfeersuchen in Bußgeldsachen.
*Vermerk 4: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim LG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 105.526 Verfahren vor der Kleinen Strafvollstreckungskammer (darunter 94.768 Sachen der Vollstreckung von Freiheitstrafen, 10.099 Sachen gemäß §§ 109, 110, 138 StVollzG, und 659 Sachen nach dem IRG), 10.764 „sonstige“ Verfahren, 9.892 Verfahren vor der Großen Strafvollstreckungskammer in Sachen von lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. der Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus.
*Vermerk 5: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim OLG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 2.902 Anträge auf Haftentscheidung, 2.855 Klageerzwingungsverfahren, 2.061 Auslieferungsverfahren, 1.447 Anträge nach § 51 RVG,  580 Verfahren nach § 23 EGGVG.
*Vermerk 6: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim BGH zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 47 Gerichtsstandsbestimmungen, 25 Haftprüfungen, 19 berufsgerichtliche bzw. Disziplinarverfahren, 1 Verfahren nach EGGVG.
 
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Strafgerichte-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1.1, 3.1, 6.1, 9).

 

13.03.2013

Stellenausschreibung für eine dreiviertel Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen eines Drittmittelprokekts "Amok" in Gießen

 

An der Professur Bannenberg ist im Rahmen eines Drittmittelprojektes zur umfassenden empirischen Erforschung sogenannter Amoktaten in einem interdisziplinären Forschungsverbund zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 2 Jahren (mit der Möglichkeit der Verlängerung) eine dreiviertel Stelle mit einer/einem Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www1.uni-giessen.de/stellenmarkt/pdf/stelle0006665.pdf


 

12.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Die Arbeitslast der Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften
in Deutschland 2011, Mengengerüst der Neuzugänge im Jahresverlauf

 

Kategorie der Neuzugänge

Anzahl der Verfahren

Anteil an allen Neuzugängen

 Anzeigen gegen unbekannte Täter

 3.294.017

 34.5 %

 Anzeigen gegen bekannte Täter

 4.587.467

 48,0 %

 Vollstreckungssachen

 1.112.235

 11,6 %

 OWiG-Anzeigen gegen bekannte Täter

 386.592

 4,0 %

 Ins AR-Register einzutragende Anzeigen und sonstige Mitteilungen

 106.846

 1,1 %

 Rechtshilfesachen

 44.516

 0,5 %

 Gnadensachen

 14.829

 0,2 %

 DNA- Identitätsfeststellungen

 8.721

 0,1 %

 Entschädigungen nach dem StrEG

 2.081

 0,02 %

 Zivilsachen

 475

 0.005 %

 Antrag auf Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung

 108

 0.001 %

 Alle Neuzugänge

 9.557.887

 100 %

 
Vermerk 1: Bezüglich der UJs-Verfahren (Anzeigen etc. gegen unbekannte Täter) ist ergänzend interessant, wie oft die zunächst gemäß § 205 StPO analog vorläufig eingestellten Verfahren nachträglich erneut aufgegriffen und nun gegen einen konkretisierten oder mehrere konkretisierte Beschuldigte fortgesetzt wurden. Gemäß den Anweisungen zur Zählkartenerhebungen sind solche Verfahren wie ein frischer Fall neu statistisch zu erfassen. Die veröffentlichte Statistik weist Entsprechendes nicht bei den Neuzugängen aus. Daher sind solche Fälle nicht in die obige Tabelle eingestellt. Bei den 4.609.786  „Erledigten Verfahren“, die in Js-Sachen des Jahres 2011 erfasst wurden, trugen 121.174 Verfahren einen entsprechen Vermerk.
Vermerk 2: Amtsanwälte (Rechtspfleger mit besonderer Qualifikation bzw. Erfahrung) sind in Bayern und Sachsen nach Wikipedia angeblich in reduziertem Maß, sonst in jeder Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten der Bundesländer tätig. Sie sind dort für bestimmte Verfahren vor den Amtsgerichten zuständig (§ 145 Abs. 2 mit § 142 Abs. 2 GVG; nach der Geschäftsverteilung meist in Einzelrichtersachen). Separate „Amtsanwaltschaften“ als solche sind bislang entsprechend einer aktuellen Recherche anscheinend nur in Berlin und Frankfurt am Main eingerichtet worden. Referendaren kann  die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall auch der Aufgaben eines StA unter dessen Aufsicht übertragen werden (§ 142 Abs. 3 GVG).
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Statistik der Staatsanwaltschaften (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Wiesbaden 2012, Tabelle 1.1).

 

11.03.2013

Viktimisierung im Internet, aber auch durch direkten Kontakt

Eine amerikanische Studie findet hohe Opferraten, jedoch auch beachtliche Täterraten, für Jugendliche in den USA

 

Urban Institute, Justice Policy Center:
Findings

  • Girls in a relationship are digitally victimized more often than boys, especially when the abuse is sexual.
    Approximately 15 percent of girls report sexual digital abuse, compared with 7 percent of boys.
  • Tampering with a partner’s social media account is the most prevalent form of digital abuse. More than one in twelve teens in a relationship (8.7 percent) say their partner used their social networking account without their permission.
  • Acts of sexual digital abuse are the second and third most-reported complaints.
    Approximately 7 percent of teenagers say their partner sent them texts and/or emails asking them to engage in unwanted sexual acts.
    The same percentage says their partner pressured them to send a sexually explicit photo of themselves.
  • Digital harassment is a red flag for other abuse.
    Digital abuse in a relationship rarely happens in isolation: 84 percent of the teens who report digital abuse said they were also psychologically abused by their partners,
    52 percent say they were also physically abused, and 33 percent say they were also sexually coerced.
  • Roughly 1 out of 12 teens report being both perpetrators and victims of digital abuse. Approximately 8 percent of teens say they were subjected to digital abuse, but also said they treated their partners the same way.
  • Schools are relatively free from digital harassment, but remain the centers for physical and psychological abuse.
  • Most digital harassment happens before or after school; only 17 percent of the teens who report digital harassment say they experienced it during school hours.

Weiteres unter:
http://www.urban.org/digitizingabuse/?utm_source=iContact&utm_medium=ema...


 

08.03.2013

Schützt das Gefängnis vor tödlicher Gewalt oder sonstigem Tod, zumindest vergleichsweise?

Ein interessanter aktueller Bericht aus den USA zum Todesrisiko innerhalb und außerhalb der Mauern

 

Evelyn J. Patterson
Incarcerating death: Mortality in U.S. state correctional facilities, 1985–1998

Demography
August 2010, Volume 47, Issue 3, pp 587-607

Abstract:
Using data from the U.S. Bureau of Justice Statistics and Census Bureau, I estimate death rates of working-age prisoners and nonprisoners by sex and race.

Incarceration was more detrimental to females in comparison to their male counterparts in the period covered by this study.

White male prisoners had higher death rates than white males who were not in prison. Black male prisoners, however, consistently exhibited lower death rates than black male nonprisoners did.

Additionally, the findings indicate that while the relative difference in mortality levels of white and black males was quite high outside of prison, it essentially disappeared in prison.
Notably, removing deaths caused by firearms and motor vehicles in the nonprison population accounted for some of the mortality differential between black prisoners and nonprisoners.

The death rates of the other groups analyzed suggest that prison is an unhealthy environment; yet, prison appears to be a healthier place than the typical environment of the nonincarcerated black male population.
These findings suggest that firearms and motor vehicle accidents do not sufficiently explain the higher death rates of black males, and they indicate that a lack of basic healthcare may be implicated in the death rates of black males not incarcerated.

http://link.springer.com/article/10.1353/dem.0.0123?utm_campaign=SOC1866...


 

06.03.2013

Migrationsbericht 2011 der Bundesregierung

 

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2011 verabschiedet.
Der Bericht gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland.
Er stellt die verschiedenen Migrationsarten detailliert dar und informiert über die Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Wesentliche Ergebnisse

  • Deutschland hat als Hauptzielland von Migration weiter an Attraktivität gewonnen.
  • Die Zahl der Zuzüge hat sich 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 20% erhöht, die Fortzüge blieben konstant.
  • Die Zuwanderung von gut qualifizierten Arbeitnehmern und Selbständigen ist angestiegen.
  • Hauptherkunftsland der Zuwanderer war wie schon in den Vorjahren Polen.
  • Die Zuzüge aus Rumänien und Bulgarien sind seit dem EU-Beitritt im Jahr 2007 stark angestiegen.
  • Deutlich angestiegen ist auch die Zuwanderung aus den südeuropäischen EU-Staaten Spanien, Italien und Griechenland.
  • Der Anstieg der Asylbewerberzahlen hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Zuwachs um 11% weiter fortgesetzt.
  • Die Zahl der Bildungsausländer, die in Deutschland ihr Studium begannen, ist erneut gestiegen und hat 2011 den bislang höchsten Stand erreicht.
  • Der Familiennachzug hält sich seit fünf Jahren auf konstantem Niveau.
  • Die Zuwanderung von Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen war weiter rückläufig.

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird im Auftrag des Bundestages jährlich erstellt. Der Migrationsbericht 2011 schließt in seinem Aufbau an den letztjährigen Bericht an.
Ausführlicher als im vorhergehenden Bericht wird jedoch das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich sowie die Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten behandelt.

Eine kostenlose PDF-Version des Berichts, auch einer Kurzfassung, kann unter folgender URL des BAMF herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2013/20130130-migrationsberic...