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28.02.2013 Mindeststandards der Europäischen Union für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von StraftatenRichtlinie der Europäischen Union
Die Richtlinie der EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurde im Oktober 2012 erlassen und trat am 15. November 2012 in Kraft. Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 14.11.2012, DE, L 315/57). Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die neue Richtlinie stärkt in erheblichem Maße die Rechte der Opfer und ihrer Familienangehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie ihre Verfahrensrechte in Strafverfahren. Sie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die gewährleisten, dass Fachkräfte im Umgang mit Opfern geschult werden, und die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung für die Rechte der Opfer fördern. Zurzeit [scil. Zum Stand vom Februar 2013, KrimG] wird im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament über einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen beraten. Die Verordnung soll 2013 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden. Direkter Zugang zu der deutschsprachigen Version (auch zu 21 anderssprachigen Versionen) in den Formaten PDF, HTML, TIFF: Europäisches Justizportal, Abteilung „Opfer von Straftaten“, Unterabteilung „Rechte im Strafverfahren“: Hauptseite des Europäischen Justizportals mit allen Abteilungen:
27.02.2013 Sicherungsverwahrung nach Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug?Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen
In einem am 27.2.2013veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt. Bis zum Inkrafttreten der Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen (Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2013 vom 27. Februar 2013)
26.02.2013 „TWINLIFE“: Weltweit einmalige Studie zu sozialer UngleichheitDie Deutsche Forschungsgemeinschaft richtet neues Langfristvorhaben ein / 4000 Zwillingspaare als Teilnehmer / Fragen nach dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt
Wie entsteht soziale Ungleichheit? Und wie wirken dabei Gene und Umweltfaktoren zusammen? Zur Klärung dieser Fragen richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Langfristvorhaben ein. In diesem wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken 4000 Zwillingspaare in unterschiedlichen Lebensabschnitten befragen, umso besser zu verstehen, wie aus individuellen Unterschieden soziale Ungleichheit erwächst. Titel der weltweit einmaligen Studie: „Genetic and Social Causes of Life Chances. Establishing a Genetically Informative, Longitudinal Study of the Life Course and Individual Development (TWINLIFE)”.Die cross-sequenzielle, verhaltensgenetische Studie ist auf zwölf Jahre angelegt und wird zunächst in den kommenden drei Jahren mit gut vier Millionen Euro gefördert. Mit ihr soll die Entstehung sozialer Ungleichheit über die Lebensspanne erforscht werden. Die beteiligten Psychologen und Soziologen fokussieren dabei auf fünf bedeutsame Bereiche:
Die so erhobenen Daten sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden. Mit ihren Langfristvorhaben stellt die DFG in den Verhaltens- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Förderinstrument bereit, um methodisch aufwendige Untersuchungen durchzuführen. Der langfristige Planungshorizont von bis zu zwölf Jahren ermöglicht die Erhebung umfangreicher Datensätze und die Erforschung langfristiger Veränderungsprozesse. Damit trägt das Langfristprogramm entscheidend zum Aufbau dauerhafter Infrastrukturen im jeweiligen Fach bei. (Quelle:Pressemitteilung der DFG Nr. 64 vom 7. Dezember 2012. Weitere Informationen erteilen die Projektleiter.
25.02.2013 Öffentliche Meinung, Neue Medien und Moralpanik in den USA.Ein aktueller Beitrag zur Sexualtäter-Debatte, auch mit "Zukunftsaussichten" für Deutschland!?
Incurable Sex Offenders, Lousy Judges & The Media: Moral Panic Sustenance in the Age of New Media American Journal of Criminal Justice Abstract There is consensus that since the 1990s, we have experienced a spike in public concern over sexual offenders. Analyzing this concern as a moral panic, this paper argues that national television coverage, as it picks up local news, adds heat to the fire by re-naming the villain as an inadequate judicial system. This process helps to sustain a moral panic, while narrowing the available discourse about the nature of appropriate punishment. Drawing upon a well-publicized example of a media event in Vermont, this paper extends the theory of moral panics to add another stage to the process—a stage presented by the advent of cable news programming, the relationship between local and national media, and the explosion of blogs. In order for a panic to sustain over an extended time period, the rhetoric about it must transform. In particular, the claimsmaking about the nature of the problem must evolve. In particular, the panic has evolved from sex offenders as folk devils to an attack on judicial discretion. The development of the outcry over judicial discretion was due, in part, to media distortion of the case. I will thus trace the trajectory of this one case to demonstrate the role of the media in shaping and sustaining the panic. http://link.springer.com/article/10.1007/s12103-012-9154-6
22.02.2013 Kategoriale oder nur dimensionale psychologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen?Eine aktuelle Studie aus den USA mit Belang auch für manche kriminologischen Fragestellungen
Men and women are from Earth: Examining the latent structure of gender. Abstract Behavioral measures of stereotyped hobbies and physiological characteristics (physical strength, anthropometric measurements) were examined for validation purposes, and were taxonic by sex. Psychological indicators included
Constructs were with few exceptions dimensional, speaking to Spence's (1993) gender identity theory. Average differences between men and women are not under dispute, but the dimensionality of gender indicates that these differences are inappropriate for diagnosing gender-typical psychological variables on the basis of sex. http://psycnet.apa.org/journals/psp/104/2/385/ (PsycINFO Database Record (c) 2013 APA, all rights reserved)
20.02.2013 Hilfreiches Akut-Angebot für Opfer von GewalttatenUniversität Heidelberg ríchtet die erste Klinisch-Forensische Ambulanz für Baden-Württemberg ein
Zitat aus der Ärzte-Zeitung: "Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt haben ab sofort eine direkte ambulante Anlaufstelle am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg. Mit dieser ersten Klinisch-Forensischen Ambulanz in Baden-Württemberg ist eine umgehende Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach gewaltsamen Ereignissen gewährleistet - und das rund um die Uhr. Bestandteil des ambulanten Angebots ist ein rechtsmedizinischer ärztlicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst am Telefon". Weiter mit dem Artikel von Ingeborg Bördlein unter:
19.02.2013 Opferschutz und Opferhilfe
Ein für Opfer von Straftaten, und für deren Umfeld oder Unterstützende, nicht nur in Baden-Württemberg nützliches Angebot bietet die Plattform Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten. Zugang zur gesamten Homepage unter: Einzelne Fragen können direkt mit den folgenden Hyperlinks angesteuert werden:
Ein Dank für den Hinweis gebührt Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung Stuttgart: Zu NERO und NEROkidz, einem von Rechtsanwälten gestalteten Angebot, siehe ergänzend
18.02.2013 Hohes Schmerzensgeld für das Opfer einer brutalen Vergewaltigung
Eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts hat einer jungen Frau, die vor vier Jahren vergewaltigt wurde, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen. Die Kammer berücksichtigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat: Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten Weitere Einzelheiten im Bericht von Spiegel-Online vom 5.2.2013 unter:
15.02.2013 DauerobservationEntlassene Straftäter in "mobiler Sicherungsverwahrung"
"Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei überwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Weiter mit dem anschaulichen Bericht von Dr. Claudia Kornmeier in LEGAL TRIBUNE Online vom 31.01.2013 unter folgender URL:
15.02.2013 Bewährungshilfe 2011DESTATIS veröffentlicht neuesten Berichtsband
Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat in diesen Tagen die Daten zum Berichtsjahr 2011 über die Bewährungshilfe in Deutschland veröffentlicht. Der Band in der Fachserie 10, Reihe 5 der Rechtspflegestatistik vermittelt Daten über
Der Band kann als PDF- oder Excel-Datei unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden: Weitere Auskünfte erteilt:
14.02.2013 GIWK-PREIS FÜR DEN KRIMINOLOGISCHEN NACHWUCHS 2013
13.02.2013 Wie viele „Polizisten“ gab es in Deutschland im Jahr 2011?
Zur Beantwortung dieser Frage ist die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, jedenfalls dem Grunde nach hilfreich. Die Reihe 6 dieser Fachserie vermittelt Angaben über „Personal des öffentlichen Dienstes“ zum 30.6.2011. Sie erfasst das Personal von Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung. Hier interessiert das Personal im Statistik-Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Unterschieden wird nach insgesamt „Beschäftigten“ einerseits, speziell nach „Beamtinnen / Beamten“ andererseits. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.
Beschäftigte des Bereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Deutschland im Jahr 2011
Quelle: Eigene Tabelle der Geschäftsstelle KrimG, erstellt nach den Zahlen in Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.8.1 und 2.8.2. Details zum Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden ( v.a. BKA), kein getrennter Nachweis mehr. Letzter Nachweis in der Statistik 2010: Bund insgesamt 36.625, davon Bundespolizei = 33.334, andere Polizeibehörden des Bundes = 3.291. Details zur Geschlechterverteilung 2011: Im Bund nach Tabelle 3.1.1 = Weibliche Beamte 5.566 von insgesamt 36.451, also 15,3 %; in den Ländern nach Tabelle 4.1.1 = Weibliche Beamte 43.859 von insgesamt 225.697, also 16,2 %.
Ergänzend bietet es sich an, den Trend in Deutschland nach der Wiedervereinigung zu analysieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht einfach. Alle Quellen, die über Behördenhomepages, Homepages von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie freie Suche im Internet derzeit gefunden werden können, greifen entweder explizit oder anscheinend implizit auf Erhebungen von EUROSTAT zurück, die sich auf Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten stützen. Der einzige Nachweis im Netz, der einen längeren Zeitraum widerspiegelt, stammt von „Statista“, nach eigenen Angaben ein Partner von IfD Allensbach. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) veröffentlicht seit dem Jahrgang 2002 in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, auch Angaben zur Polizei in Bund und Ländern, anfänglich für den Bund auch zu dem noch zum nicht förmlich als „Polizei“ geführten Bundesgrenzschutz. Art, Detailtiefe und tabellarische Aufbereitung der amtlichen Angaben schwanken im Lauf der Jahre. In der folgenden Tabelle sind die Angaben von Statista und DESTATIS für 2002 bis 2011 soweit möglich nebeneinander gestellt. Worauf die doch merklichen Differenzen im Einzelnen beruhen, müsste gesondert untersucht werden.
Entwicklung der Zahl der Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtinnen in Deutschland zwischen 1997 und 2011
Quellen:
Herkunft der Nachricht: © Geschäftsstelle der Kriminologischen Gesellschaft, Homepage KrimG, Rubrik „Aktuelles“, eingestellt am 13.02.2013 (V.i.S.d.P.: Geschäftsstellenleitung, Seniorprof. Dr. H.-J. Kerner) http://www.krimg.de/drupal/node/86
12.02.2013 Trierer Forum zum Thema "Medien im Strafverfahren" im März 2013
Am Donnerstag, dem 21. März 2013 veranstaltet das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP)
12.02.2013 DESTATIS veröffentlicht die Maßregelvollzugs-Statistik 2011/2012Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte
Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde. Der Berichtsband des Statistischen Bundesamtes kann als PDF-Datei oder als XLS-Datei kostenlos herunter geladen werden unter: (Ergänzende Auskünfte gibt: Stefan Alter | Hauptsachbearbeiter, Rechtspflegestatistik , Telefon 0611.754199, Fax 03018.10.644.4199, stefan.alter@destatis.de )
11.02.2013 Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für NotsituationenGesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat am 1. Februar den Bundesrat passiert.
Erklärung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden nach der Neuregelung für eine Zwangsmedikation hoch. Zunächst soll immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. Die Maßnahme muss erforderlich sein, wenn dem Betreuten erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Und die Maßnahme muss immer durch einen Richter genehmigt werden – das gilt genauso wie bei der Unterbringung. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Notsituationen beschlossen, in denen es gar nicht anders geht. Davon unberührt bleibt als Patient die Möglichkeit, durch Verfügung festzulegen, wie der Patient behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig ist. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist außerdem nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 seine bisherige Rechtsprechung verändert hatte. Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines – derzeit fehlenden – Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen. Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden. Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:
Die Neuregelungen bilden die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 1.2.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de) Ergänzungshinweis KrimG: Die BR-Drucksachen 11/13 und 11/1/13, die den Beratungen und der Entscheidung des Bundesrates zugrunde lagen, lassen sich auf der Homepage des Bundesrates in der Abteilung "Plenarsitzungen" bei der Tagesordnung der 906. Sitzung unter TOP 14 kostenlos als PDF-Dateien herunter laden: http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/...
8.02.2013 Führungsaufsicht aktuell - DBH-Fachtagung im März 2013
Auf der bundesweiten Fachtagung vom 11.-12.03.2013 in Kassel wird über aktuelle Entwicklungen in der Anwendung der Führungsaufsicht berichtet.
Weitere Information
8.02.2013 Fortbildungskalender 2013 des DBH-Bildungswerkes
Der Fortbildungskalender des Bildungswerkes des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
8.02.2013 Fortbildungskalender 2013 der DVJJ
Der Fortbildungskalender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung. Weitere und ergänzende Information zu einzelnen Veranstaltungsarten unter: http://www.dvjj.de/ebene.php?ebene=15
07.02.2013 Englischsprachiger Masterstudiengang in Bochum
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