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27.11.2012 "Sicherungsverwahrung - Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland"Zu dem Beschluss des Bundesrates vom 23.11.2012 erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Der heutige Beschluss des Bundesrates macht den Weg für eine bestandsfeste und dauerhafte Regelung der Sicherungsverwahrung frei. Der Beschluss des Bundesrates ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland. Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die die Bundesregierung vorgelegt hat, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der des Bundesverfassungsgerichts. Sicherheit entsteht auch dann, wenn ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand hat. Diese umfassende Reform ist mit den Ländern zusammen erarbeitet worden und gibt ihnen jetzt die sichere Grundlage für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung sieht künftig vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat insbesondere der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für menschenrechtswidrig erachtet. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird in ihrer Wirkung überschätzt. Sie wurde von ihrer Einführung bis zu ihrer Abschaffung äußerst selten angeordnet und von den Gerichten in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Es war richtig, durch den Systemwechsel hin zum Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die praktisch kaum handhabbare nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen. (Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BMJ vom 23.11.2012, hier in der Überschrift leicht modifiziert) Direkte aktuelle Informationen aus dem Bundesrat finden sich unter: Die Drucksachen zu den BR-Beratungen zu dem Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung Die vorbereitenden Bundestagsdrucksachen finden sich unter:
26.11.2012 Neues aus der Schweizzur amtlich registrieren Häuslichen GewaltPolizeiliche Kriminalstatistik 2009-2011Rückgang der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt, Zunahme bei schweren Fällen physischer Gewalt
In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu einem Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich (-7,3%). Eine Ausnahme bilden jedoch verschiedene schwere physische Gewaltstraftaten wie Tötungsdelikte (+16,5%) und schwere Körperverletzung (+27,3%). Im Jahr 2011 ereigneten sich 38,1 Prozent der berücksichtigten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich (14881 Straftaten). Besonders hoch war der Anteil der häuslichen Straftaten bei den vollendeten Tötungsdelikten (55%). Generell ist zu bemerken: Gut die Hälfte aller Straftaten ereignen sich in einer aktuellen Partnerschaft. Frauen und ausländische Personen sind am meisten von häuslicher Gewalt betroffen. Dies geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor. Für einen Großteil der Gewaltstraftaten erfassen die Kantonspolizeien im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person. Straftaten, die sich zwischen Familienmitgliedern oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft ereignet haben, können mittels dieser Information als häusliche Gewalt identifiziert werden. Die Daten der Jahre 2009 bis 2011 der PKS wurden vom BFS mit der finanziellen und fachlichen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann in einer Übersichtspublikation in einer Art und Weise aufbereitet, dass ein statistisches Gesamtbild der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt entstand. Näheres ist zu finden unter: Auskunft: Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch
7.11.2012 Jugendkriminalrechtsreform in den USAModels for Change: System Reform in Juvenile Justice
Die McArthur Foundation finanziert, in Zusammenarbeit mit dem Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP), ein umfangreiches Reformvorhaben zur kritischen Bestandsaufnahme und entsprechenden Änderungen im Jugendstrafrecht der Vereinigten Staaten von Amerika. Auf der "Models for Change" Homepage finden sich informative Kurzübersichten ("Online Knowledge Briefs") zu einzelnen Problembereichen,
6.11.2012 Internationales Zentrum für Kriminalprävention (Kanada) veröffentlicht interessanten Jahresbericht
ICPC is pleased to announce the release of its 2012 International Report on Crime Prevention and Community Safety.
The third edition of the Report, the only one of its kind, focuses on five topics of high significance for crime prevention policymaking at the international level:
It analyses these issues from the prevention perspective and contributes to the larger debate on responses to crime using ICPC’s 18 years of expertize in the field. Produced every two years since 2008, the International Report provides vital information and practical tools to help governments, local authorities, international organizations and other actors implement successful crime prevention policies in their countries, cities and communities. This new edition of the International Report is released in ICPC’s three official languages (English, French and Spanish) and is available on ICPC’s Website. The 2012 Report and Summaries are available for download at www.crime-prevention-intl.org
5.11.2012 Aktuelle Übersichten zur Jugendkriminalrechtspflege in den USAOffice of Juvenile Justice and Delinquency Prevention: Fact Sheets on Delinquency Cases in Juvenile and Criminal Courts
The OJJDP has released three fact sheets on delinquency cases in juvenile and criminal courts: Delinquency Cases in Juvenile Court, 2009 Delinquency Cases Waived to Criminal Court, 2009 Juvenile Delinquency Probation Caseload, 2009
2.11.2012 Domice EuropeAktuelle deutschsprachige Website mit Angaben zu einem EU-Projekt über Case Managment im Strafvollzug
Die Terminologie des Case Managments wurde in den letzten 20 Jahren bei den Strafvollzugsbehörden zunehmend. Praktiker bezeichnen es als den "Klebstoff, der alles zusammenhält" oder "das Öl, das dafür sorgt, dass alles glatt läuft". DOMICE (Developing Offender Management in Corrections in Europe - die Entwicklung der Einzelfallhilfe für Straftäter im Strafvollzug in Europa) war ein zweijähriges Projekt, das von der Europäischen Kommission gefördert wurde.
Das Projekt war sehr erfolgreich, da es gelungen war, 40 Rechtssysteme aus 34 Ländern in ganz Europa zur Mitarbeit zu gewinnen. Weitere Informationen unter: Quelle: CEP-Newsletter, Ausgabe 25. Oktober 2012
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