27.11.2012
Der heutige Beschluss des Bundesrates macht den Weg für eine bestandsfeste und dauerhafte Regelung der Sicherungsverwahrung frei. Der Beschluss des Bundesrates ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland.
Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die die Bundesregierung vorgelegt hat, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der des Bundesverfassungsgerichts. Sicherheit entsteht auch dann, wenn ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand hat.
Diese umfassende Reform ist mit den Ländern zusammen erarbeitet worden und gibt ihnen jetzt die sichere Grundlage für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung.
Die Sicherungsverwahrung sieht künftig vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat insbesondere der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für menschenrechtswidrig erachtet.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird in ihrer Wirkung überschätzt. Sie wurde von ihrer Einführung bis zu ihrer Abschaffung äußerst selten angeordnet und von den Gerichten in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Es war richtig, durch den Systemwechsel hin zum Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die praktisch kaum handhabbare nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen.
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BMJ vom 23.11.2012, hier in der Überschrift leicht modifiziert)
Direkte aktuelle Informationen aus dem Bundesrat finden sich unter:
http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_6898/DE/service/thema-aktuell/12/2012...
Die Drucksachen zu den BR-Beratungen zu dem
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
können herunter geladen werden unter: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/20...
Die vorbereitenden Bundestagsdrucksachen finden sich unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709874.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711388.pdf
26.11.2012
In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu einem Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich (-7,3%).
Eine Ausnahme bilden jedoch verschiedene schwere physische Gewaltstraftaten wie Tötungsdelikte (+16,5%) und schwere Körperverletzung (+27,3%).
Im Jahr 2011 ereigneten sich 38,1 Prozent der berücksichtigten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich (14881 Straftaten). Besonders hoch war der Anteil der häuslichen Straftaten bei den vollendeten Tötungsdelikten (55%).
Generell ist zu bemerken: Gut die Hälfte aller Straftaten ereignen sich in einer aktuellen Partnerschaft. Frauen und ausländische Personen sind am meisten von häuslicher Gewalt betroffen. Dies geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Für einen Großteil der Gewaltstraftaten erfassen die Kantonspolizeien im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person. Straftaten, die sich zwischen Familienmitgliedern oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft ereignet haben, können mittels dieser Information als häusliche Gewalt identifiziert werden.
Die Daten der Jahre 2009 bis 2011 der PKS wurden vom BFS mit der finanziellen und fachlichen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann in einer Übersichtspublikation in einer Art und Weise aufbereitet, dass ein statistisches Gesamtbild der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt entstand.
Näheres ist zu finden unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/01/nip_detail.html?gnpI...
Auskunft:
Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459,
E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch
Dr. Sylvie Durrer, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Direktorin,
Tel +41 31 32 26843
Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch
(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 23.11.2012, Text hier rein technisch umgestellt)
7.11.2012
Die McArthur Foundation finanziert, in Zusammenarbeit mit dem Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP), ein umfangreiches Reformvorhaben zur kritischen Bestandsaufnahme und entsprechenden Änderungen im Jugendstrafrecht der Vereinigten Staaten von Amerika.
Auf der "Models for Change" Homepage finden sich informative Kurzübersichten ("Online Knowledge Briefs") zu einzelnen Problembereichen,
die zumindest für Vergleichsbetrachtungen auch aus deutscher Sicht anregend sind:
Each brief provides juvenile justice professionals with knowledge emerging from Models for Change on juvenile justice reform.
The MacArthur Foundation and OJJDP are collaborating to disseminate learning and innovations emerging from Models for Change,
which aims to create replicable juvenile justice reform models that protect community safety, use resources wisely, and improve outcomes for youth.
6.11.2012
ICPC is pleased to announce the release of its
The third edition of the Report, the only one of its kind, focuses on five topics of high significance for crime prevention policymaking at the international level:
It analyses these issues from the prevention perspective and contributes to the larger debate on responses to crime using ICPC’s 18 years of expertize in the field.
Produced every two years since 2008, the International Report provides vital information and practical tools to help governments, local authorities, international organizations and other actors implement successful crime prevention policies in their countries, cities and communities.
This new edition of the International Report is released in ICPC’s three official languages (English, French and Spanish) and is available on ICPC’s Website.
New for 2012 and also available on the site is an Executive Summary in Arabic, Chinese, English, French, German, Japanese, Portuguese and Spanish.
The 2012 Report and Summaries are available for download at www.crime-prevention-intl.org
5.11.2012
The OJJDP has released three fact sheets on delinquency cases in juvenile and criminal courts:
Delinquency Cases in Juvenile Court, 2009
presents statistics on delinquency cases that U.S. courts with juvenile jurisdiction processed for public order, person, and property offenses and drug law violations between 1985 and 2009.
Delinquency Cases Waived to Criminal Court, 2009
presents statistics on petitioned delinquency cases waived to criminal court between 1985 and 2009.
Juvenile Delinquency Probation Caseload, 2009
presents statistics on delinquency cases resulting in probation between 1985 and 2009.
2.11.2012
Die Terminologie des Case Managments wurde in den letzten 20 Jahren bei den Strafvollzugsbehörden zunehmend. Praktiker bezeichnen es als den "Klebstoff, der alles zusammenhält" oder "das Öl, das dafür sorgt, dass alles glatt läuft".
Akademiker weisen auf seine "verbindende, umfassende" Funktion hin, seine Rolle bei der Gewährleistung von Integration und Kontinuität.
Gleichwohl gibt es bisher keinen Konsens darüber, woraus sich nun Case Management genau zusammensetzt und wie es am besten organisiert und durchgeführt wird. Was sich im Gesprächsraum zwischen den Case Managern und den Straffälligen abspielt, bleibt größtenteils ein Geheimnis.
DOMICE (Developing Offender Management in Corrections in Europe - die Entwicklung der Einzelfallhilfe für Straftäter im Strafvollzug in Europa) war ein zweijähriges Projekt, das von der Europäischen Kommission gefördert wurde.
Schwerpunkt des Projekts war das Verständnis, der Vergleich und die Gegenüberstellung der Varianten, wie in verschiedenen europäischen Ländern das Case Management mit Beschuldigten und verurteilten Straftätern innerhalb des Strafvollzugssystems organisiert und durchgeführt wird. Die Ziele des Projektes beinhalteten:
Das Projekt war sehr erfolgreich, da es gelungen war, 40 Rechtssysteme aus 34 Ländern in ganz Europa zur Mitarbeit zu gewinnen.
Weitere Informationen unter:
http://www.domice.org/default.asp?nbId=119&prsid=873&page_id=370
Quelle: CEP-Newsletter, Ausgabe 25. Oktober 2012
CEP-Homepage: http://www.cepprobation.org/