Stabilität bei den Verurteilungszahlen Neuchâtel, 06.06.2017 (BFS) - Im Jahr 2016 bleibt die Anzahl der Jugendurteile mit 12'090 Fällen gemäss Jugendstrafurteilsstatistik gesamthaft stabil. Ein Anstieg aufgrund des Strafgesetzbuches (+4%) wird durch Rückgänge bei den Strassenverkehrsdelikten (-2%), beim Betäubungsmittelgesetz (-1%) und Ausländergesetz (-2%) kompensiert. Bei den Erwachsenenurteilen stagnieren die Verurteilungszahlen bei einem Wert von knapp unter 110'000 Verurteilungen. Dies zeigen die neuen Ergebnisse des Bundesamts für Statistik (BFS).
Die Jugendstrafurteilsstatistik weist seit 1999 alle Jugendurteile aus, die eine Straftat des Strafgesetzbuches, des Ausländergesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes oder ein Verbrechen oder Vergehen des Strassenverkehrsgesetzes enthalten. Die Strafurteilsstatistik (SUS) weist seit 1984 alle in das Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen aus, die aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens ausgesprochen wurden.
Jugendurteile: Anstieg nach Strafgesetzbuch, Rückgang bei den anderen GesetzenMit Ausnahme des Strafgesetzbuches ist es zu einem Rückgang bei den Jugendurteilen gekommen. Gesamthaft ist die Anzahl der Jugendurteile gemäss Jugendstrafurteilsstatistik im Vergleich zum Vorjahr aber stabil geblieben.
Innerhalb der Straftaten des Strafgesetzbuches verzeichnen die Gewaltstraftaten einen Anstieg von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei den Vermögensstraftaten - die den grössten Teil aller Jugendurteile gemäss StGB ausmachen - ist es zu einem Anstieg von 5 Prozent gekommen. Hauptsächlich sind Diebstahl (+6%) und Sachbeschädigung (+13%) für diesen Anstieg verantwortlich. Ein weiterer Anstieg ist bei den Beschimpfungen zu verzeichnen (+19%). Beim Betäubungsmittelgesetz ist es der Handel, der am Stärksten zurückgegangen ist (-9%).
Persönliche Leistung als häufigste StrafeBei den ausgesprochenen Strafen hat es keine merklichen Änderungen zum Vorjahr gegeben. Jugendliche vor dem 15. Lebensjahr erhielten in 66 Prozent eine persönliche Leistung (Kurse oder gemeinnützige Arbeiten) und in 34 Prozent einen Verweis (formelle Ermahnung). Auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres ist es meistens eine persönliche Leistung, zu der der Jugendliche verurteilt wird. Da ab diesem Moment auch Freiheitsentzüge und Bussen verhängt werden dürfen, sinkt der Anteil der persönlichen Leistungen auf 47 Prozent und der der Verweise auf 26 Prozent. Der Anteil Freiheitsstrafen beläuft sich auf 6 Prozent und jener der Bussen auf 26 Prozent. 3 Prozent aller Verurteilungen enthalten auch eine Massnahme. In 94 Prozent der Fälle ist diese ambulant. Stationäre Massnahmen sind somit im Jahr 2016 sehr selten angeordnet worden.
Erwachsenenurteile: Stabilität auf hohem NiveauZwar weist die Strafurteilsstatistik mit 109'116 Verurteilungen für das Jahr 2016 einen Rückgang von -2 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus, dieser darf aber nicht überinterpretiert werden. Noch nicht alle Verurteilungen des Jahres 2016 sind rechtskräftig und können aus diesem Grund nicht in der Statistik berücksichtigt werden. Der Rückgang betrifft alle wichtigen Gesetze (StGB: -2% ; SVG: -2% ; BetmG: -6% ; AuG: -3%).
Geldstrafe meist bedingt, Freiheitsstrafe meist unbedingt ausgesprochenDie Geldstrafe ist weiterhin die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (86%, 94'109 Verurteilungen). Diese wird in den allermeisten Fällen bedingt ausgesprochen (82%), d.h. der Verurteilte muss die Strafe nur bezahlen, wenn er später rückfällig wird oder Bewährungsauflagen nicht einhält. Neben der bedingten Busse wird sehr häufig eine Busse angeordnet, die der Verurteilte in jedem Fall bezahlen muss. Insgesamt werden pro Jahr unbedingte Geldstrafen und Bussen in einem Gesamtwert von fast 42 Mio. Franken verhängt. Bedingt wird zudem noch einmal die Summe von knapp 223 Mio. Franken ausgesprochen. Der Anteil gemeinnütziger Arbeit hat sich seit 2009 fast halbiert und liegt 2016 bei 2 Prozent.
Freiheitsstrafen machen bei den Erwachsenen insgesamt 11 Prozent aller Hauptsanktionen aus (12'086). Im Gegensatz zur Geldstrafe werden diese aber mehrheitlich unbedingt ausgesprochen (74%).
Der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen an allen Strafen liegt bei 8 Prozent, ist aber je nach Gesetz unterschiedlich hoch. Mit 1,3 Prozent Freiheitsstrafen liegt der Anteil bei den Personen, die wegen des Strassenverkehrsgesetzes verurteilt wurden, am niedrigsten. Straftaten gegen das Ausländergesetz oder gegen das Betäubungsmittelgesetz werden sehr viel häufiger mit einer unbedingten Freiheitsstrafe (25% resp. 23%) geahndet. Die unbedingten Freiheitsstrafen haben in 3 von 4 Fällen eine Dauer von unter 6 Monaten (75%).
Unbedingte kurze Freiheitsstrafen hauptsächlich für Verurteilte ohne B- oder C-AusweisNach Nationalität betrachtet, ist der Anteil der Schweizer, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, etwas niedriger als bei den Ausländern mit B- oder C-Ausweis (2,9% resp. 3,6%). Hingegen wurden 18 Prozent der verurteilten Ausländer, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies führt dazu, dass 71 Prozent aller Verurteilungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Ausländer betreffen, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnhaft sind. Bei den unbedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten liegt ihr Anteil sogar bei 77 Prozent der Verurteilungen. Die mit der Revision 2007 angestrebte Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe konnte für diese Gruppe aus praktischen Gründen (kein Einkommen oder fester Wohnsitz) nicht erreicht werden.
Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem nachfolgenden PDF.
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