Zwar weist die Strafurteilsstatistik mit 109'116 Verurteilungen für das Jahr 2016 einen Rückgang von -2 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus, dieser darf aber nicht überinterpretiert werden. Noch nicht alle Verurteilungen des Jahres 2016 sind rechtskräftig und können aus diesem Grund nicht in der Statistik berücksichtigt werden. Der Rückgang betrifft alle wichtigen Gesetze (StGB: -2% ; SVG: -2% ; BetmG: -6% ; AuG: -3%).
Geldstrafe meist bedingt, Freiheitsstrafe meist unbedingt ausgesprochen
Die Geldstrafe ist weiterhin die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (86%, 94'109 Verurteilungen). Diese wird in den allermeisten Fällen bedingt ausgesprochen (82%), d.h. der Verurteilte muss die Strafe nur bezahlen, wenn er später rückfällig wird oder Bewährungsauflagen nicht einhält. Neben der bedingten Busse wird sehr häufig eine Busse angeordnet, die der Verurteilte in jedem Fall bezahlen muss. Insgesamt werden pro Jahr unbedingte Geldstrafen und Bussen in einem Gesamtwert von fast 42 Mio. Franken verhängt. Bedingt wird zudem noch einmal die Summe von knapp 223 Mio. Franken ausgesprochen. Der Anteil gemeinnütziger Arbeit hat sich seit 2009 fast halbiert und liegt 2016 bei 2 Prozent.
Freiheitsstrafen machen bei den Erwachsenen insgesamt 11 Prozent aller Hauptsanktionen aus (12'086). Im Gegensatz zur Geldstrafe werden diese aber mehrheitlich unbedingt ausgesprochen (74%).
Der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen an allen Strafen liegt bei 8 Prozent, ist aber je nach Gesetz unterschiedlich hoch. Mit 1,3 Prozent Freiheitsstrafen liegt der Anteil bei den Personen, die wegen des Strassenverkehrsgesetzes verurteilt wurden, am niedrigsten. Straftaten gegen das Ausländergesetz oder gegen das Betäubungsmittelgesetz werden sehr viel häufiger mit einer unbedingten Freiheitsstrafe (25% resp. 23%) geahndet. Die unbedingten Freiheitsstrafen haben in 3 von 4 Fällen eine Dauer von unter 6 Monaten (75%).
Unbedingte kurze Freiheitsstrafen hauptsächlich für Verurteilte ohne B- oder C-Ausweis
Nach Nationalität betrachtet, ist der Anteil der Schweizer, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, etwas niedriger als bei den Ausländern mit B- oder C-Ausweis (2,9% resp. 3,6%). Hingegen wurden 18 Prozent der verurteilten Ausländer, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies führt dazu, dass 71 Prozent aller Verurteilungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Ausländer betreffen, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnhaft sind. Bei den unbedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten liegt ihr Anteil sogar bei 77 Prozent der Verurteilungen. Die mit der Revision 2007 angestrebte Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe konnte für diese Gruppe aus praktischen Gründen (kein Einkommen oder fester Wohnsitz) nicht erreicht werden.
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