Legal Tribune Online, 17.12.2015 Auch, wenn in den Lehrbüchern etwas Anderes stand: Bereits 1995 hätten die Ärzte eine intersexuelle Person über ihre beiden Geschlechter aufklären müssen, bevor diese in eine OP einwilligte. Nun bekommt sie immerhin Schadensersatz. Weitere Information unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-4-o-7000-11-intersexu...
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