Neues aus ÖsterreichMinisterium für Justiz Österreich Effektive SicherheitskontrollenPressemitteilung vom 12. Juni 2015 178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen
Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht. Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2014 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen, 447 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 49.726 Hieb- und Stichwaffen und 128.262 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Die Gegenstände werden bei Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder an ihre Eigentümer ausgehändigt; Schusswaffen nur gegen Vorweis des Waffenpasses.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:
Der Anstieg der Anzahl der abgenommenen Gegenstände ist mit der Ausweitung der Sicherheitskontrollen zu erklären. Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt. Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.
Rückfragehinweis: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik; E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at Mobil: 0676/898912138
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