Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz Österreich

Effektive Sicherheitskontrollen

Pressemitteilung vom 12. Juni 2015

178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen

 

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2014 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen, 447 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 49.726 Hieb- und Stichwaffen und 128.262 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Die Gegenstände werden bei Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder an ihre Eigentümer ausgehändigt; Schusswaffen nur gegen Vorweis des Waffenpasses.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

 

Abgenommene Gegenstände 2012 2013 2014
Schusswaffen 535 418 447
Hieb- und Stichwaffen 51.477 51.487 49.726
Sonstige gefährliche Gegenstände 119.628 121.005 128.262
Gesamt 171.640 172.910 178.435

 

Der Anstieg der Anzahl der abgenommenen Gegenstände ist mit der Ausweitung der Sicherheitskontrollen zu erklären. Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt. Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

 

Rückfragehinweis: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik; E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at     Mobil: 0676/898912138