Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind und bei denen mehr als zwei Beteiligte unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Kostenloser Donwload des Bundeslagebildes OK 2016 unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebi...
|
|||