Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

Sicherheit und Schutz aller Personen in Gerichtsgebäuden hat höchste Priorität.

Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ist von besonderer Bedeutung: Im Jahr 2016 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 435 Schusswaffen, 54.091 Hieb- und Stichwaffen und 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

"Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sowie der rechtsuchenden Bevölkerung hat für mich oberste Priorität. Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätigt uns, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und unsere Kontrollen gut funktionieren", sagt Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.

"Ebenso positiv überzeugen konnten die Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besser geschult sind, um in gefährlichen Situationen angemessen reagieren zu können. Ich möchte mich auf diesem Wege für deren großartige Arbeit bedanken", so Brandstetter.Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung von insgesamt 8 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 15 Prozent im Vergleich zu 2015 reduziert hat:

Abgenommene Gegenstände
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Schusswaffen
403
533
418
447
509
435
Hieb- und Stichwaffen
50.352
51.686
51.487
49.726
52.496
54.091
Sonstige gefährliche Gegenstände
134.772
119.681
121.005
128.262
161.781
178.054
Gesamt
185.527
171.900
172.910
178.435
214.786
232.380

 

Aktuelle Phänomene wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen. Gezieltes und gründliches Vorgehen ist dabei unumgänglich: Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen und verwahrt, beim Verlassen des Gebäudes werden diese, wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen, wieder ausgehändigt.

Um nachhaltig sicherzustellen, dass effizient gearbeitet wird, werden permanent Qualitätskontrollen wie beispielsweise halbjährliche „Mystery Checks“ und laufend Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Natürlich bilden sich auch die Justizbediensteten im Sinne der Sicherheit weiter: Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung stehen regelmäßig auf dem Programm. Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nun alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen.

(Quelle: Pressemitteilung 30.6.2017. Leitende Staatsanwältin Mag. Britta Tichy-Martin, Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Ressortmediensprecherin, 1070 Wien, Museumstraße 7, Tel.: +43 1 52152 2138, Fax: +43 1 52152 2727, Mobil.: +43 676 89891 2138. E-Mail: britta.tichy-martin@bmj.gv.at. )