EGMR zum Umgang mit Flüchtlingen in Lampedusa:Die Würde des Menschen ist unantastbarvon Anne-Christine Herr, Legal Tribune Online, 02.09.2015 Die Menschenrechte von Flüchtlingen müssen geachtet werden, auch wenn das Ankunftsland nicht auf die Zahl der Geflohenen vorbereitet und daher völlig überlastet ist, entschied der EGMR am Dienstag (Urt. v. 01.09.2015, Az. 16483/12). Insbesondere die Zustände in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, auch dürfen Menschen nicht pauschal in Gruppen abgeschoben werden. Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-16483-12-fluechtlinge-lampedusa-menschenwuerde-verletzt/
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