Reformvorschlag zu Stalking-Paragraph

Hartgesottene Opfer

von Annelie Kaufmann

Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat.

Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis.

Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online:
• Der Maßstab: "weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene"
• "Das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist"
• Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft beeindruckt Täter
• Beratungsstelle für Opfer – und Täter
Quelle: Legal Tribune Online, Bericht vom 14.6.2014

Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/