Hartgesottene Opfervon Annelie Kaufmann Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat. Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis. Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online: Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
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