Bundesverfassungsgericht bestätigt den Verlust des Beamtenstatus (mit Entlassung) eines Staatsanwaltes,
der kinderpornografische Bilder auf seinem PC gespeichert hatte
Kurztext der Pressemitteilung: Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen und von dort über Hyperlink zur vollständigen Entscheidung gelangen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-021.html