Aktuelles

 

Pressemitteilung Besser informierte Debatten über Kriminalität nötig

Die 18. Wissenschaftliche Fachtagung der Kriminologischen Gesellschaft findet vom 26. bis 28. September 2024 in Tübingen statt.
Das Tagungsthema lautet:
„Am Puls der Zeit?! Trends, Transfer und Tradition in der Kriminologie“

Stellungnahme des Vorstands der KrimG zur Auseinandersetzung um die KviAPol-Studie Uni-Bochum

American Society of Criminology fordert Polizeireform in den USA: Criminologists Call for Policy Changes to End ‘Horrifying Violence’ by Police

DPT-Präventionsnews zu Kriminalprävention in Corona-Virus Zeiten

DPT- Zwischenrufe: Interviews mit Expertinnen und Experten:

Aktuelles aus der Schweiz: Polizeiliche Kriminalstatistik

Aktuelles aus der Schweiz

Aktuelles vom Bundesamt für Statistik der Schweiz

Aktuelles aus den USA: 45 Bytes knapp Erläuterungen zum Verständnis von evidenzbasierter Polizeiarbeit

Aktuelles aus der Forschung: Empirische Verlaufs- und Vergleichs-Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich in den Niederlanden zeigt auf: TOA trägt definitiv zur Rückfallverminderung bei.

Aktuelles zu Restorative Justice und COVID-19 auf der Homepage des TOA-Servicebüros

Aktuelle Sonderforschungsbereiche der DFG unter Beteiligung von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft: SFB 1369: Vigilanzkulturen

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft
Franz Streng: Jugendstrafrecht

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft
Jörg Kinzig: Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft:
Eisenberg / Kölbel:Jugendgerichtsgesetz: JGG

Neues zu Kriminal- und Rechtspflegstatistiken Deutschland

Bitte vormerken/ Safe the Date

Rund 5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren 2017 in Deutschland

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

Neues aus Österreich
Lückenlose Sicherheitskontrollen in allen Justizgebäuden: Für Ihre Sicherheit!

Neues aus der Schweiz:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

Neues aus der Schweiz:
Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands: Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

Repeat Violent Victimization, 2005-14

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner:
Das neue Bayerische Polizeirecht

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS):
Häusliche Gewalt 2009 -2016

Neues aus der Schweiz
Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

Neues aus der Schweiz:
Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

System der Bundesjustiz in den USA

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Violence Against Women: Evidence from Europe

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Aktuelle Strafrechtsreform:
Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht:
Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

 

 

Nachrichten aus 2021

Nachrichten aus 2020

Nachrichten aus 2019 und 2018

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Nachrichten aus 2011

Nachrichten aus 2010

Nachrichten aus 2009

frühere Nachrichten

 

Nachrichten aus 2009

Archivierte Nachrichten aus 2009

Dezember 2009

28.12.2009

KfV-Sicherheitsbarometer Österreich 2009:

Jeder Zweite durch Einbrüche beunruhigt

Trotz eigener negativer Erfahrungen oder Erfahrungen im Bekanntenkreis ist das Sicherheitsgefühl der Österreicher unverändert hoch: 63 Prozent fühlen sich durch Kriminalität nicht unsicher.

Die größte Angst der Österreicher ist jene um ihr Eigentum – das geht aus dem jährlichen KfV-Sicherheitsbarometer hervor, bei dem mit OGM repräsentativ für Österreich 500 Personen befragt wurden. Auf die Frage nach konkreten Ängsten wurde am häufigsten die Angst vor Einbruchsdiebstahl (10%) genannt, gefolgt von der Angst vor Krankheit oder dem eigenen Tod (8%) und der Furcht vor Überfall, Raub oder Diebstahl (7%). Auffällig ist, dass auf dem vierten Platz heuer erstmals die Angst vor Arbeitslosigkeit genannt wurde (5%). Hier kann man einen deutlichen Bezug zur Berichterstattung rund um die Wirtschaftskrise feststellen.

Jeder Fünfte wurde schon Opfer von Kriminalität
Ausschlaggebend für Ängste sind vor allem Medienberichte über Kriminalität. 16 Prozent der Befragten machen diese für ihr Gefühl der Beunruhigung verantwortlich. Eigene negative Erfahrungen oder Erfahrungen im Bekanntenkreis mit Kriminalität verursachen ebenfalls Ängste. Ein Fünftel der Befragten (22%) wurde selbst schon Opfer von Kriminalität (2008: 20%) und 41 Prozent haben Bekannte, die negative Erfahrungen mit Kriminalität gemacht haben (2008: 32%). Genannt wurde vor allem Einbruch: 13 Prozent der Befragten wurden schon einmal selbst Opfer eines Einbruchs, 39 Prozent haben Bekannte, bei denen eingebrochen wurde. Trotz negativer Erfahrungen und der Berichterstattung über gestiegene Einbruchszahlen wird die Möglichkeit, selbst Opfer eines Einbruchs zu werden, von 83 Prozent der Befragten als sehr oder eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Ursache für dieses hohe Sicherheitsgefühl ist vor allem die eigene Nachbarschaft, in der sich nahezu alle Befragten sehr sicher fühlen. 87 Prozent gaben an, sich in ihrer Nachbarschaft sicher zu fühlen (2008: 92%).

Weiterhin hohes Sicherheitsgefühl
Durch Kriminalität im Allgemeinen ist jeder zehnte Befragte (9%) sehr beunruhigt (2008: 6%). Jedoch ist die große Mehrheit von 63 Prozent nicht verunsichert (2008: 60%). Als Grund für dieses überwiegend hohe Sicherheitsgefühl wird von einem Viertel der Befragten angegeben, dass sie in einer sicheren Wohnumgebung wohnen. Weitere 17 Prozent fühlen sich „einfach sicher“ und 13 Prozent sind nicht durch Kriminalität beunruhigt, da sie am Land leben und die Gefahr dort als gering einschätzen. Konkrete Stellen, an denen ein Unsicherheitsgefühl auftritt, sind vor allem Städte (19%). 17 Prozent haben abends Angst, wenn sie alleine auf der Straße sind, 13 Prozent fürchten dunkle, unbelebte Orte. Dabei muss man klar zwischen dem Gefühl der Unsicherheit und tatsächlich auftretender Kriminalität unterscheiden. Die Großstadt als Ort, der sich durch Menschenmassen und Anonymität kennzeichnet, spricht tiefliegende Ängste an.

Sicherheitsgefühl auch im internationalen Vergleich sehr hoch
Das hohe Sicherheitsgefühl der Österreicher zeigt sich auch im internationalen Vergleich: Laut International Crime Victim Survey 2004/2005, der alle vier Jahre erhoben wird, fühlen sich 19 Prozent der Österreicher abends auf der Straße unsicher. Österreich liegt damit deutlich unter dem Survey-Durchschnitt von 27 Prozent. Besonders unsicher fühlen sich die Bulgaren (53%), Griechen (42%) und Luxemburger (36%). Im Vergleich der Hauptstädte zeigt sich, dass das Unsicherheitsgefühl in Wien mit 21 Prozent ebenfalls deutlich unter dem Durchschnitt von 32 Prozent liegt. Sehr unsicher fühlen sich die Bewohner von Sao Paulo (72%), Buenos Aires (66%) und Maputo (65%). In Europa fühlen sich die Athener (55%) und Istanbuler (51%) am unsichersten.

(Quelle: Mitteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit Wien _ http://www.kfv.at/ _ Abteilung Eigentum & Feuer. Angesteuert durch KrimG am 22.12.2009.)


 

23.12.2009

Baden-Württemberg erlässt ein integriertes Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB)

Das neue JVollzGB ist am 10. November 2009 als Teil des Landesgesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug ausgefertigt und am 17. November im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg verkündet worden (GBl. Nr. 19/2009, S. 545). Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die bisher vom Land im Rahmen der durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen erlassenen Gesetze treten mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft und werden in das neue Gesetz integriert (Jugendstrafvollzugsgesetz; Justizvollzugsdatenschutzgesetz; Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz).

Das JVollzGB teilt sich in 4 Bücher auf:
Buch 1: Gemeinsame Regelungen und Organisation;
Buch 2: Untersuchungshaftvollzug;
Buch 3: Strafvollzug, und
Buch 4: Jugendstrafvollzug.

Der Text ist unter folgender URL einsehbar, und kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/5yr/page/bsbawueprod.psml?...


 

23.12.2009

Aktuelle EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung in Deutschland.

BMJ Leutheusser-Schnarrenberger: Gewissenhafte Auswertung notwendig

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern verkündet. Der EGMR beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Höchstfrist von 10 Jahren auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung begangen hatten. Der EGMR sieht darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029/01) die Vereinbarkeit der Aufhebung der Höchstfrist auch für solche "Altfälle" mit dem Grundgesetz bestätigt. Da das Urteil des EGMR nach dem Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einem anderen Ergebnis kommt, bedarf seine Begründung einer ausführlichen Analyse und einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung. Tragfähige Schlüsse auf mögliche Konsequenzen für das deutsche System der Sicherungsverwahrung können erst nach Abschluss dieser Prüfung gezogen werden.

Das Urteil des EGMR ist zunächst nicht endgültig und daher nicht unmittelbar verbindlich. Die Bundesregierung erwägt, gemäß Art. 43 EMRK die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen. Im Lichte des endgültigen und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Urteils wird dann entschieden, auf welche Weise der festgestellte konventionswidrige Zustand beendet werden kann.

Eine zentrale Rolle wird auch die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung sachgerecht zum Ausgleich gebracht werden kann.

(Quelle: Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 17.12.2009. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)

Ergänzender Vermerk KrimG-Geschäftsstelle:
Die englischsprachige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=16&portal=hbkm&action=ht...


 

23.12.2009

Jung, erwachsen, gewaltbereit

Ein Praxisbericht von Bewährungshelfer Rainer Schafhuber (Neustart-Österreich) zu Erfahrungen mit dem Affekt-Kontroll-Training bei gewaltbereiten jungen Erwachsenen.

Das Affekt-Kontroll-Training® hieß für uns viele Stunden (körperliches) Üben und Auseinandersetzen sowie sich Einlassen auf’s Experimentieren, auf sich selbst, auf die Teilnehmer und auf das Beteiligen der Kolleginnen und Kollegen. Durchgeführt haben wir AKT® bisher zweimal in Graz und einmal in Leoben. In den Gruppen waren zwischen sechs und zehn Teilnehmer und ein oder zwei Anti-Gewalt-Trainerinnen und Trainer.

Beginn des Trainings
Wir bitten die Teilnehmer, Kolleginnen und Kollegen, ihre Schuhe auszuziehen und das Dojo zu betreten. Die Etikette beinhaltet, dass wir uns voreinander verneigen (nicht verbeugen); Schuhe, Handys, Uhren und Schmuck ablegen (Verletzungsgefahr); die „Stopp-Regel“, aufmerksam sein und das Befolgen von Anweisungen. Wir geben Zeit, uns umzusehen, um uns das Ankommen im Dojo mit allen Sinnen zu ermöglichen. Das mit vielen Tierbildern, Sprüchen und Zitaten an den Wänden gestaltete Dojo wirkt und löst innere und äußere Bewegung bei uns aus.

Arbeit mit Wahrnehmung und Wirklichkeit
Im ersten Teil beginnen wir damit, zum Thema Wahrnehmung und Fehlwahrnehmung zu arbeiten. Schnell wird klar, dass das, was ich denke, manchmal nicht einmal der Realität entspricht, niemals jedoch Abbild der gesamten (sich abbildenden) Wirklichkeit sein kann. Ein Film, durch den bewusster wird, wie ich wahrnehme und bewerte, sowie Powerpoint-„Irritationen“ verstärken diesen Effekt noch. Das löst eine Vielzahl von Emotionen und Reaktionen bei den Teilnehmern aus. Es wird klar, dass das, was wir und wie wir etwas sehen, grundlegend damit zu tun hat, wie wir fühlen und denken. Es ist auch davon auszugehen, dass Menschen, die bisher nur Gewalt als Konfliktlösungsstrategie (von Kindesbeinen an) gekannt haben, nur anders handeln können, wenn sie Alternativen zu ihrem Handeln (erfahren) lernen können.

Den gesamten Artikel können Sie hier downloaden:
Jung, erwachsen, gewaltbereit (PDF, 459 KB)

Webtipps
http://www.affektkontrolltraining.de/
http://www.ciompi.com/de/affektlogik.html
http://www.neustart.at/weblog/index.php?/archives/107-Schluesselknecht-u...

(Quelle: Zubtil-SC, Neustart, 10.12.2009)


 

22.12.2009

Rückgang der registrierten Jugendkriminalität in den USA

OJJDP Bulletin Reports Declining Juvenile Arrests in 2008

The Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP) has published a Bulletin on Juvenile Arrests.

The bulletin summarizes juvenile crime and arrest data reported by local law enforcement agencies as cited in the FBI report "Crime in the United States 2008."
There were 3 percent fewer juvenile arrests in 2008 than in 2007 and juvenile violent crime arrests fell 2 percent during the same period, continuing the recent decline.

Resources:
"Juvenile Arrests 2008" is available online at www.ojjdp.ncjrs.gov/publications/PubAbstract.asp?pubi=250498

 


 

22.12.2009

Zur Entwicklung von Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa

Ein aktueller Beitrag von Helmut Satzger in der ZIS, Heft 12, 2009

Der Mangel an Europäischer Kriminalpolitik
Anlass für das Manifest der internationalen Wissenschaftlergruppe „European Criminal Policy Initiative“

I. Die Diagnose
1. Strafrecht unter dem Einfluss des Europarechts
a) Das Strafrecht – lange Zeit eine rein nationalrechtliche (oder zumindest so empfundene) Materie – ist schon seit etlichen Jahren vom Europarecht eingeholt worden. Dessen Einflüsse zeigen sich sowohl im materiellen Strafrecht der Mitgliedstaaten als auch im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit in transnationalen Strafverfahren.

Bereits nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon waren diese europarechtlichen Auswirkungen beträchtlich: Im Bereich der bisherigen „Dritten Säule“ der Europäischen Union, der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, sind zahlreiche Rahmenbeschlüsse mit Strafrechtsbezug erarbeitet und zu einem Großteil auch erlassen worden.

Diese Rechtsakte haben die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf eine völlig neue Grundlage gestellt und sind somit wohl die Basis für ein im Entstehen begriffenes „Europäisches Strafprozessrecht“. Den „Eckstein“ dieser neuen Zusammenarbeit bildet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das zweifellos bereits jetzt in vielen Bereichen eine Effektivierung der Strafverfolgung in Europa bewirkt hat. Der Preis dafür ist allerdings hoch: Die Fiktion der „Gleichwertigkeit“ der bislang immer noch sehr verschiedenartigen Strafrechte und Strafprozessordnungen bewirkt – wie vielfach ausführlich kritisiert und dargestellt.

Unabdingbar ist also zunächst eine Mindestharmonisierung der Verteidigungsrechte in einem europäisierten und dadurch notwendigerweise komplexen transnationalen Strafverfahren auf hohem Niveau. Natürlich stehen stärkere Rechte des Beschuldigten der Schnelligkeit und Effektivität tendenziell entgegen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass ein Rahmenbeschluss über ein Minimum an Beschuldigtenrechten in Strafverfahren noch immer auf sich warten lässt. Weiterhin ist das Konzept der gegenseitigen Anerkennung natürlich umso problematischer, je deutlicher die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen – materiell wie prozessual – voneinander abweichen.(....)
Weiter mit: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_12_380.pdf


 

21.12.2009

Ein nützlicher Blickwechsel: Deutsche als Ausländer

Aktuelle Information von DESTATIS Wiesbaden und EUROSTAT Brüssel

Über eine halbe Million Deutsche leben in den Nachbarländern

WIESBADEN – 2008 haben mehr als eine halbe Million deutsche Staatsbürger in einem der Nachbarländer Deutschlands gelebt, davon allein rund 203 000 in der Schweiz und 120 000 in Österreich. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember auf der Basis von Daten des statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) mit. Auch Belgien, die Niederlande und Luxemburg waren bei deutschen Auswanderern beliebt: In den Benelux-Staaten lebten 2008 rund 112 000 Deutsche. Für Frankreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten rund 91 000 Deutsche zwischen Rhein und Atlantik. In Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik lebten 2008 zusammen etwa 46 000 Deutsche.

In allen Nachbarländern, für die Daten vorliegen, ist die Zahl der deutschen Einwohner 2008 gegenüber 2007 stabil geblieben oder hat sich erhöht. Am deutlichsten stieg sie in der Schweiz (+ 29 000), in Österreich (+ 11 000) und in der Tschechischen Republik (+ 6 000).

In Luxemburg und der Schweiz waren 2008 deutlich mehr als 2% der Gesamtbevölkerung deutsch. Auch in Österreich war der Anteil der Deutschen mit 1,4% vergleichsweise hoch, während er in Frankreich (2005) und bei den östlichen Nachbarn unter 0,2% lag. In Luxemburg, Österreich und der Schweiz war nicht nur der deutsche Bevölkerungsanteil am höchsten: Unter den Nachbarländern wiesen diese Staaten auch insgesamt die höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung auf.

Nicht nur in den Nachbarländern, auch in weiter entfernten Staaten der Europäischen Union lebten viele Deutsche. Besonders beliebt waren Spanien, wo 2008 rund 182 000 Deutsche lebten und Italien, wo 40 000 Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Für das Vereinigte Königreich liegen nur Daten für 2005 vor. Damals wohnten dort rund 100 000 Deutsche. In den meisten europäischen Ländern, für die Vergleichswerte von Eurostat vorliegen, erhöht sich die Zahl der deutschen Bewohner bereits seit über zehn Jahren.

Die Zahlen zu internationalen Migranten lassen nur begrenzte Vergleiche zu. Wesentliche Gründe dafür sind national unterschiedliche Melderechtsgrundlagen und bevölkerungsstatistische Ansätze sowie die unterschiedliche Erfassung doppelter Staatsbürgerschaften.

Weitere Daten finden sich in der untenstehenden Tabelle und auf der Internetseite Eurostats unter ec.europa.eu/eurostat > Statistik > Bevölkerung. Umfassende deutschsprachige Beratung zur europäischen Statistik bietet der Europäische Datenservice (EDS) des Statistischen Bundesamtes (www.eds-destatis.de).

Weitere Auskünfte gibt: Manuel Wirsing, Telefon: +49 611 75 9442,
E-Mail: eds@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 494 vom 17.12.2009)

Deutsche in europäischen Ländern 2008
Land
Deutsche Einwohner
Veränderung der Zahl der deutschen Einwohner zu 2007
Anteil der Deutschen an der Bevölkerung
Ausländeranteil an der Bevölkerung
in 1 000
in %
*) 2005
Quelle: Eurostat
Nachbarländer:  
   Dänemark 18 3 0,3 5,5
   Polen 12 0 0,0 0,2
   Tschechische Republik 16 6 0,2 3,3
   Österreich  120 11 1,4 10,0
   Schweiz 203 29 2,7 21,1
   Frankreich *) 91 keine Angabe 0,1 5,8
   Luxemburg 12 0 2,4 42,6
   Belgien 38 keine Angabe 0,4 9,1
   Niederlande 62 2 0,4 4,2
Weitere Länder:   
   Spanien 182 14 0,4 11,6
   Vereinigtes Königreich *) 100 keine Angabe 0,2 5,2
   Italien 40 2 0,1 5,8

 

21.12.2009

Ein SPIEGEL Online Bericht aus aktuellem Anlass einer Revisionsverhandlung vor dem BGH:

Prozesse - Solidarisches Schweigen

Von Dietmar Hipp

Bei Straftaten von Polizisten sagen die Beamten nur selten gegeneinander aus. Staatsanwälte und Richter sind meist hilflos.
Experten fordern unabhängige Ermittlungsbehörden.
Weiter unter: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,667026,00.html


 

18.12.2009

Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt

Ein aktueller Bericht von DESTATIS aus Wiesbaden

Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) war im Jahr 2008 fast jede vierte Person (24,0%) in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als jede fünfte (22,2%) in Bremen armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,2%) und Bayern (10,8%) hatte dagegen nur ungefähr jeder zehnte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko.

Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden.

Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%).

Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten.

Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.

Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dieses Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.

Armutsgefährdungsquoten1) für 2008 nach Bundesländern
 Land  Insgesamt  Frauen  Männer
  %
Ergebnisse des Mikrozensus, Berechnungen durch Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).
 Baden-Württemberg  10,2  10,9    9,4
 Bayern  10,8  11,8  9,8
 Berlin  18,7  18,1  19,4
 Brandenburg  16,8  17,0  16,6
 Bremen  22,2  21,8    22,7
 Hamburg  13,1  13,0  13,3
 Hessen  12,7  13,3  12,0
 Mecklenburg-Vorpommern  24,0  24,5  23,6
 Niedersachsen  15,8  16,5  15,0
 Nordrhein-Westfalen  14,7  15,1  14,3
 Rheinland-Pfalz  14,5  15,8  13,2
 Saarland  15,8  16,7  14,8
 Sachsen  19,0  19,0  19,1
 Sachsen-Anhalt   22,1  22,5  21,8
 Schleswig-Holstein  13,1  13,5  12,7
 Thüringen 18,5  19,4  17,6
 Deutschland 14,4  15,0  13,9
Nachrichtlich:   
 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)  13,1  13,7  12,4
 Neue Bundesländer (einschließlich Berlin)  19,5  19,6  19,4

1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet.

Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Bettina Mertel, Telefon: +49 611 75 8705,
E-Mail: sbe@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr.487 vom 15.12.2009)


 

17.12.2009

Sexualtäterdatei in Baden-Württemberg beschlossen

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg billigte am 24.11.2009 die Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern - Innenminister Heribert Rech, Justizminister Ulrich Goll und Sozialministerin Monika Stolz erklärten dazu: "Wir erhöhen die Sicherheit der Menschen im Land und schützen die Allgemeinheit"

Kurzbeschreibung der Pressemeldung des Justizministeriums: "Der Ministerrat hat jetzt der Konzeption zum Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zugestimmt und Innenministerium, Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, bis zum Sommer 2010 eine entsprechende Verwaltungsvorschrift umzusetzen.

Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag, 24. November 2009, in Stuttgart.

In der Vergangenheit sei es im Bundesgebiet durch rückfällige Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüßt hätten, zum Teil bereits kurz nach der Haftentlassung zu einer Reihe aufsehenerregender Straftaten bis hin zu sexuell motivierten Tötungsdelikten gekommen. Der Umgang mit dieser Tätergruppe sei von jeher eine große Herausforderung für Polizei und Justiz. Gefährliche Sexualstraftäter würden im Regelfall einer mindestens zwei- und höchstens fünfjährigen justiziellen Führungsaufsicht unterliegen, um ihnen Hilfe und Betreuung bei der Gestaltung ihres Lebens in Freiheit zu gewähren und um sie zum Schutz der Allgemeinheit vor künftigen Straftaten zu überwachen. Dabei könnten umfangreiche Weisungen erteilt werden wie Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, Alkohol- oder Drogenverbote und Therapieaufnahmen. Zur Unterstützung werde für den Probanden ein Bewährungshelfer bestellt.

„Nach dem Beschluss des Ministerrats wollen wir jetzt die Konzeption der Landesregierung ab dem zweiten Quartal 2010 umsetzen und vorher die Voraussetzungen dafür schaffen. Die Projektorganisation aus Vertretern von Polizei und Justiz nimmt unverzüglich ihre Arbeit auf“, so Rech und Goll. Die Konzeption sehe vor, dass künftig die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten auf Vorschlag des Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzugs den Risikoprobanden einstufen und Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung veranlassen würden. Die Führungsaufsichtsstellen prüften ständig, ob die individuellen, risikominimierenden Auflagen und Weisungen ergänzt oder geändert werden sollten. Beim Landeskriminalamt werde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) aus Vertretern von Justiz und Polizei eingerichtet. Vorarbeiten hätten dort aber bereits begonnen. Die Zentralstelle würde das Gefahrenpotenzial der Risikoprobanden in drei Stufen kategorisieren. Außerdem sammle sie landesweit Informationen und steuere die führungsaufsichts- und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen bei den Risikoprobanden. Bei der Zentralstelle würden auch die relevanten Informationen in polizeilichen Fahndungs- und Auskunftsdateien erfasst. Die Festlegung und Koordinierung der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bei den Risikopro-banden erfolge bei den für den Wohnort des Risikoprobanden zu-ständigen Polizeidirektionen beziehungsweise -präsidien. „Bei Bedarf werden sich Polizei und Justiz auf örtlicher Ebene abstimmen, um im Einzelfall geeignete Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr zur Minimierung des Rückfallrisikos zu koordinieren“, so Rech. Vorgesehen seien unter anderem Wohnsitzüberprüfungen, Gefährder- und Gefährdetenansprachen, Kontrollen und Observationen durch die Polizei.

Eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit bestehe besonders bei Sexualstraftätern ohne positive Prognose. Maßgeblich für die Einstufung als besonders rückfallgefährdeter Proband seien die Persönlichkeit, sein Aggressionspotenzial, die Art, Schwere und Häufigkeit der begangenen Taten, das Verhalten nach der Tat, die Entwicklung im Straf- oder Maßregelvollzug oder während der Führungsaufsicht sowie das aktuelle Umfeld. Bei einer Dauer der Führungsaufsicht zwischen zwei und fünf Jahren müsse von einem Gesamtpotenzial von schätzungsweise 900 Risikoprobanden landesweit ausgegangen werden. Um die Allgemeinheit bestmöglich zu schützen, sei deshalb eine ressortübergreifende Konzeption erforderlich.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter bereits ähnliche Konzeptionen unterliegen würden, hätten gezeigt, dass die Unterstützung der Führungsaufsicht durch eine verstärkte gefahrenabwehrrechtliche Überwachung der rund 900 Risikoprobanden in Baden-Württemberg erheblich personelle Ressourcen bei der Polizei binde, vor allem für die Arbeit vor Ort. Bei der Zentralstelle seien zudem je drei Stellen des Polizeivollzugsdienstes und des Justizdienstes sowie eine Stelle im Tarifbereich aus dem vorhandenen Personalbestand erforderlich. Die Haushaltsstrukturkommission habe daher beschlossen, vorübergehend zusätzliche Arbeitskapazitäten bei der Polizei dadurch zu schaffen, dass die Frist für die Einsparung der noch zu erbringenden 23 Nichtvollzugsstellen um drei Jahre verlängert werde. „Trotz aller Sparzwänge ist sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewusst. Dieses Geld ist gut investiert und dient dem Schutz der Menschen im Land“, sagten Rech, Goll und Ministerin Stolz.


 

16.12.2009

Vollstreckung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen aus Mitgliedstaaten der EU in Deutschland.

Eine Mitteilung des DBH-Fachverbandes

RAHMENBESCHLUSS 2008/947/JI des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen.
Die deutschsprachige Fassung findet sich unter folgender URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:337:0102...


 

15.12.2009

Sexualstraftäterdateien der Länder

Eine Information des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Die CDU-NRW plant nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine "Sexualstraftäter-Datei" einzurichten. Solche Dateien gibt es bisher u.a. in Bayern, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen. Alle Sexualstraftäter sollen künftig in der von der Polizei geführten Datei erfasst werden. Information

http://www.dbh-online.de/index.php?id=223


 

14.12.2009

34. Strafverteidigertag 2010

"Wehe dem, der beschuldigt wird"

vom 26.-28. Februar 2010 wird in Hamburg der 34. Strafverteidigertag stattfinden.

Unter den Arbeitsgruppenthemen sind unmittelbar auch kriminologisch relevante zu finden:

  • AG 1: Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht - freie Advokatur als Feindbild der jüngeren Rechtsprechung des BGH.
  • AG 2: Prognose und Strafrecht. Die Sanktionierung negativer Kriminalprognose
  • AG 3: Labeling (im Zentrum: Maßnahmen gegen junge ausländische Intensivtäter in Berlin).
  • AG 4: Kritische Kriminaltechnik.
  • AG 5: (Mehr) Transparenz im Strafverfahren (im Zentrum: Dokumentation von Vernehmungen)
  • AG 6: Wiederaufnahme.

Nähere Information kann unter folgender URL abgerufen werden:
http://www.strafverteidigertag.de/


 

07.12.2009

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach rechtswidriger Freiheitsentziehung.

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Folgen des Verbots einer Demonstration bei Gorleben gegen den Castor-Transport

BVerfG, Beschluss vom 11. November 2009, 1 BvR 2853/08

Die Beschwerdeführer hielten sich im November 2001 im Wendland auf, weil sie die Demonstrationen anlässlich eines Castortransports in das Zwischenlager Gorleben beobachten wollten. Für einen Korridor von 50 Metern beiderseits der Bahnstrecke war ein Demonstrationsverbot verhängt. Die Beschwerdeführer saßen an diesem Tag in einer Entfernung von ca. 3 km von den Bahnschienen in ihrem Auto, wo sie von Polizeibeamten angetroffen wurden. Die Polizeibeamten nahmen beide Beschwerdeführer zusammen mit ca. 70 anderen Bürgern in Gewahrsam, aus dem die Beschwerdeführer erst mehrere Stunden später entlassen wurden.

Das Amtsgericht Uelzen stellte auf Antrag der Beschwerdeführer im März 2007 die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung fest. Mit einer bereits im Juli 2004 erhobenen Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht in Lüneburg begehrten sie zudem unter anderem die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Geldentschädigung wegen der erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentziehung.

Die Klage und die Berufung blieben erfolglos. Die Beschwerdeführer rügen, dass die angegriffenen Entscheidungen über ihre Amtshaftungsklage Bedeutung und Tragweite der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 sowie Art. 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG grundlegend verkannt hätten, auch indem sie die herabwürdigenden Umstände der Ingewahrsamnahme nicht berücksichtigt hätten.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sie verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, weil sie bei der Versagung eines Amtshaftungsanspruchs nicht berücksichtigt haben, dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen.

Ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung immaterieller Grundrechtspositionen muss nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen. Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre. Es begegnet daher keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass eine Geldentschädigung wegen der Verletzung immaterieller Persönlichkeitsbestandteile nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Schwere und des Fehlens einer anderweitigen Genugtuungsmöglichkeit beansprucht werden kann.

Die Gerichte haben ihre Auffassung, dass die von den Beschwerdeführern erlittene Rechtseinbuße durch die vom Amtsgericht festgestellte Rechtswidrigkeit des Gewahrsams hinreichend ausgeglichen sei, allein auf eine Würdigung der Umstände der Durchführung des Gewahrsams gestützt.
Demgegenüber wird die Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch die rechtswidrige Freiheitsentziehung selbst, unabhängig von den Bedingungen ihres Vollzuges, in den angegriffenen Entscheidungen zwar erwähnt, aber nicht sachhaltig gewichtend in die gebotene Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles einbezogen. Sie gibt dem vorliegenden Fall aber gerade sein wesentliches Gepräge und unterscheidet ihn von den durch die Gerichte zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen, in denen es allein um die Bedingungen beim Vollzug einer an sich gerechtfertigten Freiheitsentziehung ging.

Darüber hinaus genügen auch die Erwägungen der Gerichte zur rechtlichen Würdigung der Umstände des Gewahrsamsvollzugs ihrerseits nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. So ist insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten — namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung — zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann.

(Die vollständige Entscheidung ist unter folgender URL zu finden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091111_1bvr285... )

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 135/2009 vom 2.12.2009)


 

04.12.2009

Evaluation des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB

Einrichtungen in 7 Bundesländern sind an einer aktuellen Studie beteiligt, unter Federführung von NRW

(Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen)
Die Effektivität des Maßregelvollzugs ist schon aus theoretischen Gründen nicht leicht einzuschätzen. Er dient bekanntlich zwei Zwecken: der Besserung (Behandlung und Resozialisierung zur Minderung des Risikos zukünftiger strafbarer Handlungen) und der Sicherung, also der Minderung aktueller Risi-ken. Die Verfolgung dieser Zwecke steht nicht selten im Konflikt miteinander, etwa wenn durch Frei-heitsbeschränkung Erfahrungen verhindert werden, die der Besserung dienen könnten. Verbindliche Aussagen über den Nutzen von Unterbringungen sind daher schon grundsätzlich schwierig, und der Be-stand an soliden Forschungsergebnissen ist zudem überschaubar.
Dies gilt sogar für die Unterbringung in der Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, obwohl diese eindeu-tig am Besserungszweck orientiert ist. Sie soll ja nur angeordnet werden bei hinreichend konkreten Aus-sichten eines Behandlungserfolges. Schalast, Palaschke & Dönisch-Seidel berichten im aktuellen Heft von „Recht & Psychiatrie“ über eine gerade begonnene und langfristig angelegte Evaluationsstudie zur Unterbringung gemäß § 64 StGB. An der vom Sozialministerium NRW finanzierten Untersuchung beteiligen sich sieben Bundesländer. In der Studie sollen die folgenden methodischen Prinzipien reali-siert werden:

  • Erhebung therapeutisch und prognostisch relevanter Daten bei einer ausreichend großen Gruppe (n = 300) von Patienten.
  • Einbeziehung aller in einem bestimmten Zeitraum in den beteiligten Kliniken zur Aufnahme kom-menden Patienten.
  • Vollständige Weiterverfolgung aller Patienten, auch wenn eine vorzeitige Erledigung der Unterbrin-gung mit Rückverlegung in den Strafvollzug erfolgt.
  • Rekrutierung einer gematchten Vergleichsgruppe von Insassen des Strafvollzugs mit Suchtproble-men, bei denen keine Unterbringung angeordnet wurde.
  • Einholung von BZR-Auskünften über alle Probanden nach frühestens zwei Jahren in Freiheit.

Die Untersucher erhoffen sich Erkenntnisse über den Nutzen der Unterbringung in der Entziehungsan-stalt und allgemein über Indikation und Ertrag bestimmter Behandlungsmaßnahmen bei rauschmittelab-hängigen Insassen des Straf- und Maßregelvollzugs.
http://www.uni-due.de/rke-forensik/ErtragDerUnterbringungInEinerEntziehu...
http://www.verlag.psychiatrie.de/zeitschriften/rp/article/rp_04_2009.html


 

03.12.2009

Bedingungen der menschenwürdigen Unterbringung von Strafgefangenen

Eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in dem Beschluss LVerfG Berlin HRRS 2009 Nr. 1029 eine bemerkenswerte Entscheidung zur menschenrechtswidrigen Unterbringung in deutschen Justizvollzugsanstalten getroffen, in der er eine Unterbringung in einer 5,25 m² großen Haftzelle als Verfassungsverstoß eingestuft hat:

  1. Angesichts der besonderen Verantwortung des Staates für Strafgefangene, die der Staatsgewalt unmittelbar unterworfen sind, dürfen zur Wahrung der Menschenwürde auch bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmte Minimalstandards der Haftbedingungen nicht unterschritten werden. (LVerfGE)
  2. Ob die Unterbringung in einem Haftraum (hier: Einzelhaftraum von 5,25 qm Bodenfläche mit räumlich nicht abgetrennter Toilette) gegen die Menschenwürde verstößt, ist im Rahmen einer Gesamtschau anhand der konkreten Umstände, insbesondere der Größe des Haftraums, der Gestaltung des Sanitärbereichs, aber auch der täglichen Einschlusszeiten und der Dauer der Unterbringung zu beurteilen. (LVerfGE)
  3. In Verfahren, die die Haftraumunterbringung eines Gefangenen betreffen, entfällt das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Beendigung der beanstandeten Unterbringung, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung möglich erscheint. (Bearbeiter)

(Quelle: HRRS-Online November 2009)


 

02.12.2009

Amtliche Statistiken zur Jugendhilfe und zur Rechtspflege.

Aktuelle Ausgaben des Statistischen Bundesamtes - Destatis - zum kostenlosen Download

Erzieherische Hilfe 2008
- auch Heimerziehung, sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige
Detaillierte Angaben zur Anzahl der Hilfen, Art des Trägers, Geschlecht und Alter, Herkunftsfamilie, ausländischer Herkunft, Sprache, wirtschaftlicher Situation, Intensität und Dauer der Hilfe - Bundes- und Länderergebnisse
Umfang: 75 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 5225112087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland
Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken, Erzieherische Hilfen 1991 bis 2006 „Von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung”
PDF-Datei, als Broschüre aufgelistet auf der Seite der Fachveröffentlichungen zu den Sozialleistungen. Von dort direkt ansprechbar:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Na...

Gefangene und Verwahrte in Deutschland am 31. August 2009
Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres
Stand: 18.11.2009,Umfang: 99 Seiten, Format: PDF , Artikel-Nr. 5243201099004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

Strafverfolgung - Fachserie 10 Reihe 3 - 2008
Abgeurteilte und Verurteilte nach demographischen Merkmalen sowie Art der Straftat, angewandtem Strafrecht und Art der Entscheidung, Früheres Bundesgebiet einschließlich Gesamt-Berlin.
Erschienen am 16.11.2009, Umfang: 517 Seiten, Format: PDF , Artikel-Nr. 2100300087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

Strafgerichte - Fachserie 10 Reihe 2.3 - 2008
Geschäftsanfall und -erledigung der Straf- und Bußgeldsachen vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandgerichten nach Ländern sowie vor dem Bundesgerichtshof u. a. nach Verfahrensgegenstand, Erledigungsart und Verfahrensdauer.
Erschienen am 25.09.2009, Umfang: 173 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 2100230087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

Lange Reihen Strafverfolgung für Deutschland
Verurteilte Deutsche und Ausländer nach der Art der Straftat 2007-2008
Umfang: 14 Seiten , Format: PDF
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

Lange Reihen Strafverfolgung für das frühere Bundesgebiet
Verurteilte Deutsche und Ausländer nach der Art der Straftat 1995-2008
Verurteilte Deutsche und Ausländer (absolute Zahlen) sowie verurteilte Deutsche je 100.000 Personen der strafmündigen Wohnbevölkerung, nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht; Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West (seit 1995 einschl. Gesamtberlin)
Umfang: 74 Seiten, Format: PDF, Artikel-Nr. 5243101087004
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...


 

01.12.2009

15. Deutscher Präventionstag 2010

Der nächste und "halbrunde" Deutsche Präventionstag wird am 10. und 11. Mai 2010 in Berlin stattfinden. Näheres wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des DPT mitgeteilt werden: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/15-DPT-Startseite

Zu den Besonderheiten der drei letzten der seitherigen Präventionstage gehörte, dass zum Generalthema wissenschaftliche Gutachten vorgelegt wurden. Sie stammen aus der Feder von Dr. Wiebke Steffen. Sie verschaffen einen detaillierten Überblick über den gesamten jeweiligen Problembereich, mit weiter führenden Quellenangaben, und ermöglichen einen sehr guten Einstieg in die Materie, auch als Material für Lehrveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen.

Diese Gutachten können als PDF-Dateien kostenlos von der Dokumentationsseite des DPT herunter geladen werden:

Veröffentlichungen in der Onlinedokumentation des Deutschen Präventionstages von
Dr. Wiebke Steffen

„Solidarität leben – Vielfalt sichern“ - Moderne Gesellschaften und Kriminalität.
Der Beitrag der Kriminalprävention zu Integration und Solidarität.
Gutachten 14. DPT
Engagierte Bürger – sichere Gesellschaft,
Bürgerschaftliches Engagement in der Kriminalprävention
Gutachten 13. DPT
Wiesbadener Gutachten Gutachten 12. DPT

Dokumentations-Seite insgesamt:
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Dokumentation


 

November 2009

30.11.2009

Aktueller Bericht des Europäischen Anti-Folter-Komitees des Europarates über seine Aktivitäten und Erfahrungen

Mitteilung aus Straßburg vom 17. November 2009

20 Years of Combating Torture - 19th General Report of the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)

During the 20 years of its existence, the CPT (European Committee for the Prevention of Torture) has carried out some 270 visits to detention places in 47 European States. In its 19th General Report the CPT looks back over two decades of combating torture and ill-treatment in Europe. It discusses the achievements to date – the concrete improvements brought about and the standards developed – as well as the challenges which lie ahead.

The report gives a detailed snapshot of the CPT’s activities over the last twelve months. Highlights from recently published visit reports and government responses are also provided; they offer an insight into some of the major issues with which the Committee is confronted during its work and the approaches of States to address them.

A specific section describes the safeguards that should be offered to irregular migrants deprived of their liberty, with a special emphasis on the situation of children.

The report will be of interest to all those who are concerned by the treatment of persons deprived of their liberty, whether in prisons, juvenile detention centres, police stations, holding centres for immigration detainees, psychiatric hospitals, social welfare institutions or any other institution.

Council of Europe Publishing
Palais de l'Europe, 67075 Strasbourg Cedex, France
ISBN: 978-92-871-6731-6
72 Pp; € 19 + 10% Postage.
E-mail : publishing@coe.int
Visit our site : http://book.coe.int
Tel. : +33 (0)3 88 41 25 81, Fax : +33 (0)3 88 41 39 10


 

27.11.2009

SAGE bietet vorübergehend freien elektronischen Zugang zu englischsprachigen kriminologischen Zeitschriften

ON-LINE ACCESS TO CRIMINOLOGY and CRIMINAL JUSTICE JOURNALS

By registering for this free trial, you will have access to these journals until 31st December 2009:

  • Crime & Delinquency
  • Child Maltreatment
  • Crime, Media, Culture
  • Criminal Justice and Behavior
  • Criminal Justice Policy Review
  • Criminal Justice Review
  • Criminology & Criminal Justice
  • European Journal of Criminology
  • Feminist Criminology
  • Homicide Studies
  • International Criminal Justice Review
  • International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology
  • Journal of Correctional Health Care
  • Journal of Contemporary Criminal Justice
  • Journal of Interpersonal Violence
  • Journal of Research in Crime and Delinquency
  • Law, Culture and the Humanities
  • Police Quarterly * Probation Journal
  • Punishment & Society
  • The Prison Journal
  • Sexual Abuse
  • Social & Legal Studies
  • Theoretical Crimin ology
  • Trauma, Violence & Abuse
  • Violence Against Women
  • Youth Justice
  • Youth Violence and Juvenile Justice

Sign up now!
Click here to register: https://online.sagepub.com/cgi/register?registration=CRIM09LISTSERV

With best wishes,
Réhannah Karim, Marketing Manager, SAGE Publications Ltd, 1 Oliver’s Yard, 55 City Road, London, EC1Y 1SP


 

25.11.2009

European Rules for Juvenile Offenders subject to Sanctions or Measures

New Publication (17/11/2009)

This book deals with the rules that are in force in Europe for juvenile offenders. The aim of the rules is to uphold the rights and safety of juvenile offenders subject to sanctions or measures and to promote their physical, mental and social well-being when subject to community sanctions or measures, or any form of deprivation of liberty. It is based on Recommendation Rec(2008)11 of the Committee of Ministers of the Council of Europe on the European Rules for juvenile offenders subject to sanctions or measures, which was adopted on 5 November 2008. The first part of the book contains the text of the recommendation and is followed by a commentary which explains in finer detail the rules and the points raised by the text. The final section provides an analysis of the national replies to a questionnaire related to the treatment of juvenile offenders. This work will be of interest to human rights scholars, researchers and students of law, criminology and international relations.

Council of Europe Publishing, Palais de l'Europe, 67075 Strasbourg Cedex, France
ISBN: 978-92-871-6620-3
213 Pp. € 36 + 10 % Postage
E-mail : publishing@coe.int Tel. : +33 (0)3 88 41 25 81, Fax : +33 (0)3 88 41 39 10
Visit our site : http://book.coe.int


 

24.11.2009

Confidence in the criminal justice system

Trends & issues in crime and criminal justice no. 387

David Indermaur and Lynne Roberts
ISSN 1836-2206
Canberra: Australian Institute of Criminology, November 2009

Abstract

Confidence in the criminal justice system has emerged as a critical issue at the interface of the administration of justice and political pressures in western democracies. For more than a decade, governments in the West have felt acute pressure to make the criminal justice system more relevant, more transparent and more accountable. The 'crisis of confidence', particularly in judges and sentencing, has led to a range of high profile policy announcements seeking to 'modernise' the criminal justice system. This trend was most pronounced in the United Kingdom in the period from around 1998 to 2004 under the Blair government and led to an outpouring of analyses, investigations and reforms aimed at improving confidence in the criminal justice system. This paper reviews some of these developments but also takes a closer look at the nature of public confidence in the criminal justice system in Australia. Using the results of the latest Australian Survey of Social Attitudes, aspects of public confidence are examined with a particular focus on the evaporation of confidence in the criminal justice system from police, through courts to corrections. This 'evaporation effect' has been observed in all countries where confidence in various aspects of the criminal justice system has been studied.
Announcement:
http://www.aic.gov.au/publications/current%20series/tandi/381-400/tandi3...

Direct access to the PDF-File of the Report (520 KB):
http://www.aic.gov.au/documents/D/6/8/%7BD68CD7EA-536A-4025-A8C0-A5BADF5...


 

23.11.2009

Gesucht: Richterin oder Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Am 31. Oktober 2010 endet die Amtszeit der deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Frau Dr. h. c. Renate Jaeger. Im kommenden Jahr steht daher die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers an. Die Nachfolgeentscheidung trifft die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf der Grundlage einer von der Bundesrepublik Deutschland erstellten Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten.

Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb geeignete Personen aufgerufen, bis zum 18. Dezember 2009 ihr Interesse an dieser Aufgabe zu signalisieren. Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter "ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein".

Der Aufruf zur Interessenbekundung ist unter www.bmj.de abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung vom 20.11.2009.Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)


 

23.11.2009

Die "Teen-Court"-Bewegung scheint Fahrt aufzunehmen.

Eine Nachricht aus den USA von der "Global Youth Justice"-Organisation

“New Global Youth Justice, LLC already attracts 20,000 visitors from 57 Countries”

Global Youth Justice and its new www.GlobalYouthJustice.org are leading the global expansion of quality juvenile justice programs commonly referred to as youth court, teen court, peer court, student court, youth peer jury, and youth peer panel. These peer justice and youth empowerment programs harness positive peer pressure and utilize it in a peer judgment setting for purposes of adjusting anti-social, delinquent, and criminal behavior. A record 1,255 local communities in America and increasingly around the globe are now operating these youth justice programs, which utilize volunteer youth in the sentencing process of other youth who have committed a crime, offense, and/or violation. A staggering 116,114 youthful offenders and a record 133,832 volunteers – to include both youth and adults are now involved annually in these programs.

In less than two decades, these youth justice programs have already emerged as both the most replicated juvenile justice program in America and one of the leading national youth service programs engaging unprecedented and growing numbers of volunteer youth in meaningful and continual service. Log on to Www.GlobalYouthJustice.org and learn more about the Global Youth Justice Movement taking hold around the world!
“Made in America: The Global Youth Justice Movement”

Groundbreaking International Journal Article appears on the Switzerland-Based International Juvenile Justice Panel.

http://www.juvenilejusticepanel.org/resources/?act=res&cat=&nod=_root_&i...

“The Power of Positive Peer Pressure” Q & A with Scott Bernard Peterson.

The interview with Connect for Kids/Child Advocacy 360/YouthPolicy Action Center

http://www.connectforkids.org/node/7123

News and Press @ Global Youth Justice

http://www.globalyouthjustice.org/New___Press.html

Visit and bookmark www.GlobalYouthJustice.org today and share this e-announcement with the amazing adults and extraordinary youth involved in

your local youth court, teen court, peer court, student court, or youth peer panel program! Hundreds of local programs in America and around the world have

submitted new articles, web-sites, and much more in this new Global effort to share ideas and strategies and more !

Don’t forget to check out the upcoming 1st Global Youth Justice Institute and Staff Retreat this upcoming June of 2010 in Provincetown, Cape Cod !

Scott Bernard Peterson, President and Founder., Global Youth Justice, LLC

Scott.Peterson@GlobalYouthJustice.org

DrYouthCourt@AOL.com

www.GlobalYouthJustice.org


 

18.11.2009

Wird die Körperliche Züchtigung von Kindern auch in Frankreich bald verboten?.

Eine Initiative der Regierungspartei zielt auf das Verbot der Prügelstrafe.

SPIEGEL ONLINE, Bericht vom 16.11.2009:

"Was in vielen Ländern Europas längst gilt, bedeutet für Frankreich eine kleine Revolution: Noch dürfen Eltern ihre Kinder dort schlagen
- aber das will die Regierungspartei UMP jetzt verbieten. Eine Politikerin fordert gar, das Gesetz allen Brautpaaren bei der Hochzeit vorzulesen."

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,661576,00.html

Zwei frühere Artikel zum Thema:

* Französische Schule: Lehrer- Ohrfeige kostet 500 Euro Strafe
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,571903,00.html

* Furor in Frankreich: Lehrer ohrfeigt Schüler - und erntet Zustimmung
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,533578,00.html

Ein kurzer vergleichender Blick auf Indien und die USA:

* Prügelstrafe: Indischer Lehrer quält Schülerin zu Tode
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,619596,00.html

* Prügelstrafe: 200.000 US-Schüler werden geschlagen
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,573301,00.html


 

17.11.2009

Bundesverfassungsgericht äußert sich zu Ausmaß und Grenzen der Meinungsfreiheit

Anlass: Versammlungsverbot wegen rechtsradikaler Volksverhetzung

Beschluss des Ersten Senates des BVerfG vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08)

Tenor: § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.

Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" an. Die geplante Versammlung wurde - gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und die daraufhin erhobene Klage blieben durch alle Instanzen erfolglos.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der am 29. Oktober 2009 verstorbene Beschwerdeführer sowohl gegen § 130 Abs. 4 StGB selbst als auch gegen dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall und rügte - unter anderem - eine Verletzung seiner Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde - unter anderem - im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und Art. 103 Abs. 2 GG als unbegründet zurück.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Über die Verfassungsbeschwerde kann aufgrund der objektiven Funktion der Verfassungsbeschwerde, das Verfassungsrecht zu wahren, auszulegen und fortzubilden, trotz des Todes des Beschwerdeführers entschieden werden. Die erstrebte Entscheidung soll über die höchstpersönliche Betroffenheit des Beschwerdeführers hinaus Klarheit über die Rechtslage für Meinungsäußerungen bei einer Vielzahl zukünftiger Versammlungen und öffentlicher Auftritte schaffen und ist von allgemeiner verfassungsrechtlicher Bedeutung. Überdies war die Sache im Zeitpunkt des Todes des Beschwerdeführers entscheidungsreif, der Senat hatte sie beraten und das Verfahren stand unmittelbar vor seinem Abschluss. § 130 Abs. 4 StGB greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil die Norm an die Meinungsäußerungen der Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft anknüpft und diese unter weiteren Voraussetzungen unter Strafe stellt.

Grundsätzlich sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur zulässig auf der Basis eines allgemeinen Gesetzes gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG. Ein meinungsbeschränkendes Gesetz ist unzulässiges Sonderrecht, wenn es nicht hinreichend offen gefasst ist und sich von vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richtet. Dies gilt auch für Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre nach Art. 5 Abs. 2 Alternativen 2 und 3 GG. Die Allgemeinheit des Gesetzes verbürgt damit entsprechend dem Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauungen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Alternative 9 GG für Eingriffe in die Meinungsfreiheit ein spezifisches und striktes Diskriminierungsverbot gegenüber bestimmten Meinungen.

Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Den damit verbundenen
Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs zu.

Zwar ist die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, weil sie nicht dem Schutz von Gewalt- und Willküropfern allgemein dient und bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt abstellt, sondern auf positive Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt ist.

§ 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines Gesetz ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht hat, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts immanent. Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig.

Diese Ausnahme nimmt die Meinungsfreiheit indes nicht auch inhaltlich zurück. Die Meinungsfreiheit gewährleistet, dass sich Gesetze nicht gegen rein geistige Wirkungen von Meinungsäußerungen richten. Das Ziel, Äußerungen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit sozialen oder ethischen Auffassungen zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim. Das Grundgesetz rechtfertigt deshalb auch kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.

§ 130 Abs. 4 StGB genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Vorschrift verfolgt mit dem Schutz des öffentlichen Friedens einen legitimen Zweck. Der Schutz des öffentlichen Friedens ist hierbei in einem begrenzten Sinn als Schutz der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung zu verstehen, nicht aber als Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" oder einer Kränkung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Der öffentliche Friede zielt auf einen vorgelagerten Rechtsgüterschutz, der an sich abzeichnende Gefahren anknüpft. Dabei ist es eine verfassungsrechtlich tragfähige Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Gutheißen der Gewalt und Willkürherrschaft dieser Zeit der Bevölkerung heute regelmäßig als Aggression und als Angriff gegenüber denjenigen erscheint, die sich in ihrem Wert und ihren Rechten erneut in Frage gestellt sehen, und angesichts der geschichtlichen Realität mehr bewirkt als eine bloße Konfrontation mit einer demokratie- und freiheitsfeindlichen Ideologie. § 130 Abs. 4 StGB ist in seiner Ausgestaltung auch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne. Weder verbietet er generell eine zustimmende Bewertung von Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes, noch ein positive Anknüpfung an Tage, Orte oder Formen, denen ein an diese Zeit erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt. Seine Verwirklichung setzt vielmehr die Gutheißung des Nationalsozialismus als historisch real gewordene Gewalt- und Willkürherrschaft voraus. Diese kann auch in der glorifizierenden Ehrung einer historischen Person liegen, wenn sich aus den konkreten Umständen ergibt, dass diese als Symbolfigur für die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft als solche steht.

Daneben steht § 130 Abs. 4 StGB auch mit Art. 103 Abs. 2 GG in Einklang. Zwar kann die Vereinbarkeit der "Störung des öffentlichen Friedens" als strafbegründendes Tatbestandsmerkmal in Straftatbeständen mit Art. 103 Abs. 2 GG Zweifeln ausgesetzt sein, da dieser Begriff vielfältig offen und anfällig für ein Verständnis ist, das der grundlegenden Bedeutung der Freiheitsrechte in der grundgesetzlichen Ordnung nicht hinreichend Rechnung trägt. Allerdings bestehen gegen das Tatbestandsmerkmal der "Störung des öffentlichen Friedens" in einer Strafnorm nach dem
Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 GG dann keine Bedenken, wenn dieses durch andere Tatbestandsmerkmale konkretisiert wird, die bereits für sich allein die Strafdrohung zu tragen imstande sind. Es wirkt dann als ein Korrektiv, das es erlaubt, grundrechtlichen Wertungen im Einzelfall Geltung zu verschaffen. Insofern durfte der Gesetzgeber die öffentlich oder in einer Versammlung zum Ausdruck gebrachte Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der historischen nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft schon für sich jedenfalls grundsätzlich als strafwürdig und hinreichend bestimmt
ansehen.

Die Bestätigung des Verbots einer Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" durch die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält sich im fachgerichtlichen Wertungsrahmen. Insbesondere unterliegt die Beurteilung des konkreten Falls, nach der die vom Beschwerdeführer geplante Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bedeutet hätte, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

(Quelle der Nachricht: Text = Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - / Pressemitteilung Nr. 129/2009 vom 17. November 2009. Überschrift hier = KrimG)
Die vollständige Entscheidung ist unter folgender URL zu finden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215...


 

16.11.2009

Bewährungshilfe in der Schweiz in den Jahren 2000 bis 2006

Ein Überblick aus dem Bundesamt für Statistik der Schweiz

BFS Aktuell: Neuchâtel 2009, 20 Seiten, gratis. Erschienen am 12.11.2009.

Diese Publikation ist gedruckt verfügbar, und wie folgt erhältlich:
Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10, CH - 2010 Neuchâtel
Bestellnummer: 465-0600.

Tel.: 032 713 60 60. Fax: 032 713 60 12. order@bfs.admin.ch
Die hier vorliegenden Daten wurden im Rahmen der Erhebung zur Bewährungshilfe in den Jahren 2000 bis 2006 gesammelt und mit dem Ziel zusammengestellt, einen Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung traditioneller Bewährungshilfe – Schutzaufsicht und Weisungen – zu geben.

Zudem wurden einige wenige Daten zu neuen und erweiterten Aufgaben der Bewährungsdienste – insbesondere Betreuung im Freiheitsentzug – aufgenommen.

Diese Kennzahlen sollen als statistische Grundlagen für eine Einschätzung der durch die Bewährungsdienste betreuten Personen, der eingesetzten Ressourcen und der Betreuungsverhältnisse dienen.
Die Broschüre kann auch als PDF-Datei kostenlos bei folgender URL herunter geladen werden: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.Document.1...

 

Rückfälligkeit nach Bewährungsstrafen im Vergleich zu unbedingten Freiheitsstrafen

Ergebnisse einer neueren australischen Erhebung

Media release: The Bureau of Crime Statistics and Research has released a new Crime and Justice Bulletin:

The recidivism of offenders given suspended sentences: A comparison with full-time imprisonment.

Being sent to prison is no more effective in reducing the risk of future re-offending than being threatened with prison, the NSW Bureau of Crime Statistics and Research has found. In fact, if anything, being sent to prison actually increases the risk of further offending.

The Bureau compared a group of offenders given a suspended sentence of imprisonment with a group of offenders given a sentence of full-time imprisonment.

The prison and suspended sentence cases were carefully matched on a large range of factors including gender, Indigenous status, age, socioeconomic disadvantage, jurisdiction (Local or District), plea, offence type, offence seriousness, number of concurrent offences, number of prior offences, whether the defendant had had a previous suspended sentence, whether the defendant had a prior juvenile offence and whether the offender had a prior violent offence.

Separate analyses were carried out for 1,661 matched pairs of offenders with a prior prison sentence and 2,650 matched pairs of offenders who had no prior prison sentence.

Re-offending was measured via the proportion of offenders convicted of a further offence in each group. Offenders were followed up from the date of sentence (between 2002 to 2004) until their first reconviction or the end of 2008 (whichever came first).

In cases where the offender had no previous experience of imprisonment, the Bureau found no significant difference in the likelihood of re-conviction between those who received a full-time sentence of imprisonment and those who were given a suspended sentence of imprisonment.

In cases where the offender had been previously sent to prison, the Bureau found offenders sent to prison were significantly more likely to re-offend than matched offenders given a suspended sentence of imprisonment.

Commenting on the findings, the Director of the Bureau, Dr Don Weatherburn, said they were consistent with a growing body of evidence that the experience of imprisonment does not reduce the risk of further offending.

“This does not mean we should abandon prison as a sanction for offending,” he said. “Prison might still be justified on the grounds of general deterrence, punishment or incapacitation. Our study suggests, however, that it would be wrong to impose a prison sentence on an offender in the belief that it will deter the offender from further offending.”

See the press release at: http://www.bocsar.nsw.gov.au/lawlink/bocsar/ll_bocsar.nsf/pages/bocsar_m...
The full report is being accessible at: http://www.bocsar.nsw.gov.au/lawlink/bocsar/ll_bocsar.nsf/vwFiles/CJB136.pdf/$file/CJB136.pdf

Further enquiries: Dr Don Weatherburn 0419-494-408 or 9231-9190
Copies of the report: www.bocsar.nsw.gov.au

Jackie Fitzgerald, Deputy Director, NSW Bureau of Crime Statistics and Research
Level 8 St James Centre, 111 Elizabeth Street, Sydney NSW 2000, Australia
Tel 02 9231 9174. Fax 02 9231 9187


 

02.11.2009

Neues zur Speicherung von Sexualtäterprofilen in landesweiten Datenbanken der USA

Justice Department Announces Implementation of Sex Offender Registration and Notification Act

On September 23, 2009, the U.S. Department of Justice's Office of Justice Programs issued the following press release:

Washington, DC – The Department of Justice announced today that Ohio and the Confederated Tribes of the Umatilla Indian Reservation are the first two jurisdictions to substantially implement the Sex Offender Registration and Notification Act (SORNA), Title I of the Adam Walsh Child Protection and Safety Act of 2006.

"We are pleased to announce the first two jurisdictions to substantially implement this important legislation," said Attorney General Eric Holder. "We are committed to working with the remaining states, tribes and territories with their implementation efforts."

The State of Ohio and the Confederated Tribes of the Umatilla Indian Reservation (located in the state of Oregon) have been working diligently with the Office of Justice Programs' Office of Sex Offender Sentencing, Monitoring, Apprehending, Registering and Tracking (SMART) to achieve this milestone, according to officials from the SMART Office.

"This marks an important achievement for Ohio's families and children," said Ohio Attorney General Richard Cordray. "Effective tracking and monitoring of sex offenders equips parents with the information they need to keep their children safe. Taking deliberate steps to provide a common foundation for all the registration systems throughout the United States allows our families to make the most effective use of the information those systems provide."

While most states have had sex offender registry systems in place for more than a decade, the tribal communities only became registration jurisdictions after the passage of the Adam Walsh Act. The Umatilla Indian Reservation has made significant strides in substantially implementing the registration and notification systems in a relatively short time frame.

"We understand the importance of working together to protect our communities by creating a national system of sexual offender registries. We are pleased that the Department of Justice has deemed our sex offender registration and notification program to be in substantial compliance with the Adam Walsh Act and I am proud of the work our staff has done to get us to this point," said Antone Minthorn, Chairman of the Board of Trustees for the Confederated Tribes of the Umatilla Indian Reservation.

"We applaud the efforts of Ohio and the Umatilla Tribes, and we also would like to recognize the significant on-going effort of the other jurisdictions who are actively working to implement SORNA to improve the safety of their communities," said Linda Baldwin, Director of the SMART Office. "These jurisdictions are the first of many whose efforts will create the seamless web of public sex offender databases and law enforcement information sharing envisioned by SORNA."

Additional information can be found at www.ojp.gov/smart.


 

Oktober 2009

22.10.2009

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2008, unter anderem für Heimerziehung

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes

WIESBADEN - Im Jahr 2008 hat für mehr als eine halbe Million Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben damit rund 3% der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu in Anspruch genommen. Eine Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung haben 16 000 junge Menschen begonnen.

Unter den erzieherischen Hilfen wurde im Jahr 2008 am häufigsten Erziehungsberatung mit 307 000 begonnenen Hilfen in Anspruch genommen. Dies entspricht gut zwei Dritteln aller begonnenen erzieherischen Hilfen. Familienorientierte Hilfen, darunter die Sozialpädagogische Familienhilfe, haben in 51 000 Familien begonnen. Mit diesen Hilfen wurden 99 000 Kinder und Jugendliche und damit durchschnittlich zwei Kinder pro Familie erreicht.

An dritter Stelle folgen die stationären Hilfen mit 47 000 im Jahr 2008 begonnenen Hilfen. Somit war für etwa jeden zehnten jungen Menschen die erzieherische Hilfe mit einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses verbunden. Zu den stationären Hilfen zählen Vollzeitpflege in einer anderen Familie, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen.

Bei nahezu einem Viertel aller neu gewährten Hilfen zur Erziehung und damit als häufigster Hauptgrund für die Hilfegewährung wurde die Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte genannt. Bei 15% der begonnenen Hilfen wurde als Hauptgrund die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise der Personensorgeberechtigten angegeben.

Weitere kostenlose Ergebnisse gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter ww.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 104, vom 22. Oktober 2009)

 


 

21.10.2009

Jugendmedienschutz im Internet

Bundesverfassungsgericht lässt Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht zu

Beschluss vom 24. September 2009
Hpyperlink zur vollständigen Entscheidung:
1 BvR 1231/04 - 1 BvR 710/05 - 1 BvR 1184/08

Pressetext:

Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1184/08, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 710/05 ist, hat unter anderem ein Altersnachweissystem vertrieben, welches der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 1231/04 als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte. Während sich die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 710/05 unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c a.F. StGB (heute: § 184d StGB) wendet, liegen den Verfahren 1 BvR 1231/04 und 1 BvR 1184/08 Verurteilungen der Beschwerdeführer in einem strafrechtlichen und einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen der Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung der nach Auffassung der Fachgerichte unzureichenden Altersnachweissysteme zugrunde.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden der drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Alle drei Verfassungsbeschwerden sind nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Den Begründungen kann insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Auch wenn der Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs nicht völlig verhindert wird, kann er dadurch doch zumindest verringert werden.

Ebenso ist die von den Beschwerdeführern aufgestellte Behauptung, dem Gesetzgeber könne eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der jugendgefährdenden Wirkung eines Mediums mittlerweile nicht mehr zugestanden werden, nicht ausreichend dargelegt. Die Verfassungsbeschwerden legen weder schlüssig dar, dass diese vom Gesetzgeber seinerzeit als noch nicht abschließend geklärt angesehene Frage mittlerweile durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet worden wäre, noch dass der Gesetzgeber sich nicht in dem gebotenen Maß um ihre Klärung bemüht habe.

Auch der gerügte Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt nicht den Begründungsanforderungen. Insoweit setzen sich die Verfassungsbeschwerden nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs der Pornografie als Tatbestandsmerkmal auseinander. Sie zeigen weder auf, dass die dortigen Erwägungen in dem hier in Frage stehenden Kontext nicht zuträfen noch dass veränderte Umstände einem Festhalten an dem damals gefundenen Ergebnis entgegenstünden.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 120/2009 vom 20. Oktober 2009)


  

16.10.2009

Sozialhilfe in Deutschland Ende 2008

325 000 Personen erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis/Wiesbaden) erhielten zum Jahresende 2008 in Deutschland rund 325 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 4,0% mehr Hilfebezieher als im Vorjahr.

Bundesweit kamen Ende 2008, wie in den beiden Vorjahren, rund 4 Hilfebezieher auf 1 000 Einwohner. In Berlin war der Anteil der Empfänger am höchsten (6,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und in Baden-Württemberg am niedrigsten (1,4 Empfänger je 1 000 Einwohner).

Von den Empfängern lebten Ende 2008 rund 233 000 (72%) in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen und 92 000 (28%) außerhalb von Einrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der in Einrichtungen lebenden Hilfeempfänger um 3,8% und die Zahl der außerhalb von Einrichtungen lebenden um 4,4% zu. Die Hilfebezieher in Einrichtungen waren mit 54 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als diejenigen außerhalb von Einrichtungen mit 40 Jahren. 70% der Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen lebten in einem Einpersonenhaushalt.

Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen, können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können.

Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise kleinen Kreis von Berechtigten, wie zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"), sogenannte "Hartz IV-Leistungen". Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr in den Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen.

2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 888 Millionen Euro netto aus, 16,1% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind insbesondere Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt machten 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben aus. 493 Millionen Euro (56%) der Nettoausgaben wurden für Empfänger in Einrichtungen verwendet, 395 Millionen Euro (44%) für Bezieher außerhalb von Einrichtungen. 2008 wurden in Deutschland für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch rund 11 Euro netto ausgegeben, 2007 waren es noch 9 Euro netto pro Kopf.

Allgemeine Informationen zu den Sozialhilfestatistiken sowie weitere Daten zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 390, vom 14. Oktober 2009).
Ergänzende Bemerkung KrimG:
Aufwendungen für Strafentlassene / Klienten der Straffälligenhilfe fallen (auch) unter die Kategorie "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen". Sie sind nicht getrennt von anderen Klientengruppen ausgewiesen, z. B. Nichtsesshaften. Aber immerhin erlauben die Nachweise eine Abschätzung der Grüßenordnung des Phänomens:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...


 

13.10.2009

Jugendstrafvollzug und Frauenstrafvollzum im Urteil der Insassen

Zwei DV-Videos bieten anschauliches Material (auch) für Lehrveranstaltungen

Zwischen Abgrund und Neuanfang
Eine Videodokumentation von und mit jugendlichen Straftätern über ihre Knasterfahrungen.
Start: 2003
Länge: 60 Minuten
FSK: 12 Jahre
Kaufpreis: 30,- Euro
Ausleihe: 10, - Euro
Format: DVD und Video
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_13.php

Aufschluss: Wenn sich die Zelle zur Freiheit öffnet
Eine Dokumentation von und über junge Frauen im Knast und nach ihrer Entlassung nach "draußen".
Länge: 60 Minuten
FSK: 12 Jahre
Kaufpreis: 30,- Euro
Ausleihe: 10, - Euro
Format: DVD und Video
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_77.php


 

12.10.2009

Aktualisierung des Greifswalder Inventars zum Strafvollzug

Das von Professor Frieder Dünkel betriebene GIS ist vor kurzem um neue Informationen ergänzt worden: Gefangenraten im Jugendvollzug bis 2008, sowie Angaben zur Untersuchungshaft von Jugendlichen und Heranwachsenden. Näheres ist unter folgender URL zu finden:
http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis.html


 

08.10.2009

Jüngste Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik:

Sieben von zehn Freiheitsstrafen im Jahr 2008 zur Bewährung ausgesetzt

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis mit Sitz in Wiesbaden) mitteilt, sind nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2008 rund 874 700 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren rund 23 000 Personen (3%) weniger als im Vorjahr (898 000).

Von den insgesamt 874 700 verurteilten Personen im Jahr 2008 erhielten knapp 160 000 eine Freiheits- oder Jugendstrafe. Von diesen 160 000 Verurteilten wurden wiederum 48 500 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt; das entsprach einem Anteil von 6% an allen Verurteilten. Bei weiteren 111 000 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit noch zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2008 wurden 618 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 71% aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht (etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von weiteren 97 000 Personen (11% aller Verurteilten) sanktioniert.

Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2008 kam annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (63%) Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2008 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2008 waren 82% der Verurteilten Männer (716 100). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt somit in den überwiegenden Fällen eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

204 900 Personen oder 23% aller Verurteilten wurden wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 152 300 (17%) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 105 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 500 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 61 300 (7%).

Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2008 sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt.

 

Rechtskräftig verurteilte Personen
Art der Nachweisung
Verurteilte
insgesamt
Jugendliche
(14 bis unter
18 Jahre)
Heranwachsende
(18 bis unter
21 Jahre)
Erwachsene
(ab 21 Jahre)
Deutschland
2007  897 631  63 826  91 411  742 394
2008  874 691  62 216  86 163  726 312
Nach Geschlecht:  
Männer  716 073  52 941  73 662  589 470
Frauen  158 618  9 275  12 501  136 842
Nach Staatsangehörigkeit:  
Nicht-Deutsche  173 642  10 324  13 221  150 097
Deutsche  701 049  51 892  72 942  576 215
Je 100 000 Personen der gleichen Bevölkerungsgruppe  1 074  1 638  2 753   969
Nach der schwersten Sanktion:  
Allgemeines Strafrecht 758 413 32 101 726 312
Freiheitsstrafe  140 279  1 756  138 523
darunter:  
mit Bewährungsaussetzung 99 040 1 495 97 545
Geldstrafe 618 115 30 344 587 771
Strafarrest 19 1 18
Jugendstrafrecht 116 278  62 216  54 062
Jugendstrafe 19 255 6 840 12 415
darunter:  
mit Bewährungsaussetzung 11 990 4 504 7 486
Zuchtmittel 88 976 50 346 38 630
Erziehungsmaßregeln 8 047 5 030 3 017
Nach ausgewählten Straftaten:  
Straftaten im Straßenverkehr  204 942  6 319  16 484  182 139
Straftaten gegen die Person  138 289  19 112  18 354  100 823
darunter:  
Körperverletzung (einschließlich gefährliche und schwere):  84 471  16 524  14 299  53 648
Straftaten gegen das Vermögen  383 893  31 206  36 399  316 288
darunter:  
Diebstahl und Unterschlagung  152 296  19 486  15 260  117 550
Betrug  105 552  1 035  5 960  98 557
Sonstige Straftaten  147 567  5 579  14 926  127 062
darunter  
Betäubungsmitteldelikte  61 256  2 171  8 401  50 684

 

Rechtskräftig verurteilte Personen im Jahr 2008

Art der Nachweisung
Verurteilte
insgesamt
Jugendliche
(14 bis unter
18 Jahre)
Heranwachsende
(18 bis unter
21 Jahre)
Erwachsene
(ab 21 Jahre)
Deutschland
Nach Ländern:  
Baden-Württemberg  117 838  9 341  12 409  96 088
Bayern  133 476  10 393  13 622  109 461
Berlin  52 015  2 081  4 337  45 597
Brandenburg  28 718  1 543  2 695  24 480
Bremen  9 258   247   498  8 513
Hamburg  23 009  1 049  1 669  20 291
Hessen  56 515  3 660  4 489  48 366
Mecklenburg-Vorpommern  18 909   837  2 243  15 829
Niedersachsen  86 517  8 630  9 443  68 444
Nordrhein-Westfalen  182 491  13 460  16 502  152 529
Rheinland-Pfalz  40 293  3 166  4 173  32 954
Saarland  12 548   970  1 116  10 462
Sachsen  46 868  2 324  5 410  39 134
Sachsen-Anhalt  23 504  1 612  2 922  18 970
Schleswig-Holstein  20 709  1 774  1 869  17 066
Thüringen  22 023  1 129  2 766  18 128
Nachrichtlich:  
Früheres Bundesgebiet und Berlin  734 669  54 771  70 127  609 771
Neue Länder  140 022  7 445  16 036  116 541

Daten zu zurückliegenden Berichtsjahren können kostenfrei unter anderem über die Tabelle
24311-0001 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden. Weitere Daten und Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage des
Statistischen Bundesamtes www.destatis.de.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 382 vom 8.10.2009.Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter,Telefon: (0611) 75-4114,E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de )


 

07.10.2009

Bericht der Bundesregierung:

Zahl der Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung in 2008 rückläufig

Die Bundesregierung hat den Bericht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2008 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser Bericht jährlich erstattet.

Für Zwecke der Strafverfolgung wurden im letzten Jahr in drei Bundesländern sowie beim Generalbundesanwalt in insgesamt sieben von jährlich etwa sechs Millionen Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet und durchgeführt. Zum Vergleich: Im Jahre 2007 wurde die Wohnraumüberwachung in insgesamt zehn Verfahren angeordnet, 2006 in drei Verfahren, 2005 in sieben Verfahren. Die Zahl der Anordnungen in 2008 liegt damit auf dem Wert von 2005, gegenüber den davor liegenden Jahren mit durchschnittlich jeweils etwa 30 WÜ-Anordnungen bleibt diese Anzahl jedoch weiterhin deutlich zurück. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 sowie auf dem zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung dieses Urteils. Das Verfassungsgericht hat darin unter anderem Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Die Überwachungen wurden zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, von Verbrechen wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen sowie wegen der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung angeordnet. WÜ-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Zwecke der Eigensicherung wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt.
(Quelle: Pressemitteilung vom 30. September 2009. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9030. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmj.bund.de )


 

September 2009

30.09.2009

Aufbau einer Online-Beratung für Stalking-Täter zur Vermeidung von Eskalationen.

Zypries unterstützt Berliner Beratungstelle für Stalking-Täter

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Beratungsstelle "Stop-Stalking" des Berliner Krisen- und Beratungsdienstes e.V. (KUB). Mit dem Zuschuss des Bundesjustizministeriums wird der Aufbau und Betrieb einer Online-Beratung für Stalking-Täter finanziert. Die Beratungsstelle "Stop-Stalking" wurde im Mai 2008 in Berlin eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Menschen dabei zu helfen, das Stalking-Geschehen zu unterbrechen und wieder selbst-bestimmt zu leben.

"Die Beratungsstelle für Stalking-Täter ist ein kluges Hilfsangebot für Menschen, die anderen nachstellen. Sie ist bundesweit einmalig und ergänzt den 2007 eingeführten Anti-Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch, der sich in der Praxis bislang als sehr wirkungsvoll erwiesen hat. Im ersten Jahr nach seinem Inkrafttreten sind bundesweit über 10.000 Verfahren eingeleitet worden, allein in Berlin kam es in dieser Zeit zu über 2000 Anzeigen. Dies zeigt, dass unser Signal bei den Betroffenen angekommen ist: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht. Vor allem die Opfer entschließen sich verstärkt dazu, zur Polizei zu gehen, weil sie dort mit ihrem Anliegen jetzt auch ernst genommen werden. Aus Sicht des Täters hat der Straftatbestand den Vorzug, dass ihm schon durch das Ermittlungsverfahren vor Augen geführt wird, was sein Verhalten für das Opfer bedeutet. Damit wächst der Druck, sein Verhalten zu ändern, und genau hier setzt die Beratungsstelle 'Stop-Stalking' an. Die große Zahl von Menschen, die sich selbst hilfesuchend an die Einrichtung wendet, zeigt, wie wichtig das Beratungsangebot ist. Ich freue mich, das vorbildliche Engagement der Mitarbeiter des Projekts und vor allem seines Leiters, Herrn Ortiz-Müller, durch die Finanzierung der künftigen Online-Beratung für Stalking-Täter unterstützen zu können", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Stalking - das so genannte beharrliche Nachstellen - steht seit März 2007 unter Strafe. Verboten sind unbefugte Nachstellungen durch Annäherungsversuche an das Opfer, die dessen Lebensgestaltung schwer beeinträchtigen können - etwa durch Telefonanrufe oder SMS, durch Auflauern oder sonstige unerwünschte Kontaktaufnahme. Bis zur Einführung der Strafnorm mussten die Strafverfolgungsbehörden abwarten, bis die Schwelle zu schwerwiegenderen wie z.B. Körperverletzung überschritten war. Nunmehr können Polizei und Justiz früher eingreifen und die Opfer besser schützen. Gegen besonders gefährliche Stalker kann bei Wiederholungsgefahr auch Untersuchungshaft angeordnet werden.

Die Beratungsstelle "Stop-Stalking" will durch ihr Hilfsangebot Eskalationen durch Stalking frühzeitig verhindern. Sie besteht aus einem Team von Psychologischen Psychotherapeuten, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, das speziell dafür geschult ist, mit den Tätern an einer Lösung ihrer Probleme zu arbeiten und ihnen zu helfen, wieder selbstbestimmt zu leben. Sie ist bundesweit einmalig und verzeichnet eine wachsende Zahl von Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet und dem Ausland. Damit steigt auch der Bedarf an einer Online-Beratung, die das Bundesjustizministerium mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 10.000 Euro unterstützt.

Mehr zur Beratungsstelle "Stop-Stalking" finden sie unter www.stop-stalking-berlin.de

Mehr zum Thema Stalking finden Sie unter www.bmj.de/stalking.

(Quelle der Nachricht: Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 24.9.2009
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )


 

29.09.2009

INTERFAFO

Rechtsmedizinische Informationen für Polizei, Ärzte, Justiz, Psychologen, Sachverständige

Das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin am Klinikum Bremen-Mitte und das Fortbildungsinstitut für die Polizei im Land Bremen an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung betreiben gemeinsam ein
"Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin" (INTERFAFO), das sich vor allem an Praktiker richtet, aber auch für wissenschaftlich Interessierte nützliche Informationen und Verweise bereit stellt. Die Nutzung setzt eine (kostenlose) Registrierung voraus.
Näheres unter: http://www.interfafo.de/


 

25.09.2009

Forensische Ambulanz Baden

Tag der justizoffenen Tür (FAB) 2009

Die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. und dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch (PZN) im Amtsgericht Karlsruhe unterhaltene Forensische Ambulanz Baden (FAB) führt am 15. Oktober 2009 von 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr einen Tag der justizoffenen Tür in Karlsruhe durch. Im Rahmen von Fachvorträgen werden neben der Vorstellung der Tätigkeit und der Aufgabengebiete der FAB neue justizpolitische Entwicklungen im Bereich der Sicherungsverwahrung beleuchtet. Auch besteht die Möglichkeit, sich in zwei parallelen Workshops über das prognostische Dokumentations- und Qualitätsmanagement-Instrument FOTRES aus erster Hand zu informieren.

Als Gastreferenten konnten für die Tagung RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher aus Bremen sowie PD Dr. Frank Urbaniok und Dr. Astrid Rossegger vom Psychiatrisch Psychologischen Dienst des Amts für Justizvollzug in Zürich (PPD) gewonnen werden.

Die Tagung richtet sich vor allem an Juristen (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Angehörige des Strafvollzuges etc.) und an Psychologische Psychotherapeuten sowie im Straf- und Maßregelvollzug in Baden-Württemberg tätige Psychologen. Gäste sind willkommen. Die Fortbildung wird für Rechtsanwälte von der Anwaltskammer Nordbaden im Rahmen des Fachanwalts für Strafrecht (§ 15 FAO) und für Psychologische Psychotherapeuten (z.B. § 30 HBKG BaWü) vom PZN Wiesloch zertifiziert.

Die Veranstaltung findet am 15. Oktober 2009 von 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe statt. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Die Zertifizierung ist für Mitglieder der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. kostenfrei, ansonsten wird ein Unkostenbeitrag von 60 Euro erhoben. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Rückfragen sind telefonisch unter 0721/926 2707 (RiOLG Klaus Michael Böhm) möglich.

Zu der Tagung lade ich Sie herzlich ein. Das Tagungs- und Schulungsprogramm ist auf unserer Homepage unter www.bios-bw.de abgedruckt. Ebenso eine nähere Beschreibung der Inhalte der beiden Workshops.
RiOLG Klaus Michael Böhm


 

23.09.2009

Zu den Folgen des Urteils des BVerfG über den Lissabon-Vertrag der Europäischen Union

Ein interessantes Schwerpunktheft der ZIS zu den strafrechtlichen Folgen

Die elektronische Fachzeitschrift ZIS (Zeitschrift für Internationales Strafrecht) widmet ihr Heft 8/2009 hauptsächlich den Folgen, die sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 30.6.2009 für das (auch) deutsche Strafrecht entweder relativ sicher oder möglicherweise ergeben werden.
Das Heft ist zugänglich unter: http://www.zis-online.com/

Die zentralen Beiträge lauten:


 

22.09.2009

Veranstaltung zur Alternativen Streitbeilegung im Oktober 2009

Eine Einladung in das ZiF von Professor Dr. Fritz Jost, Universität Bielefeld

Alternative Streitbeilegung ist schon seit geraumer Zeit in aller Munde. Dies nehmen wir zum Anlass, nach dem Stand ihrer Methoden und ihrer Basis in der Forschung zu fragen.
Das Institut für Anwalts- und Notarrecht und das Europäische Institut für Conflict Management e.V. (eucon) laden ein zu einer Tagung im Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. Sie findet am 26 und 27.10.2009 statt.

Es gilt, gemeinsam einige Grundfragen neu zu stellen, die im Bemühen um die Verbreitung des Mediationsgedankens häufig zu kurz kommen. Auch sollen neue Werkzeuge vorgestellt und diskutiert werden. Denn die Instrumente und Kunstfertigkeiten der Vermittlung im Konflikt sind nicht statisch, sondern entwickeln sich fort. In beiden Bereichen werden wir Vorträge mit Arbeitsgemeinschaften kombinieren.

Besondere Akzente werden sicherlich der Vortrag von Prof. Dr. Hans-Peter Dürr (Träger des alternativen Nobelpreises) und der Beitrag des Neuen Ensemble setzen, auch letzterer durchaus in fachlicher Hinsicht.

Weitere Einzelheiten sind auf folgender Internetseite zu finden: www.mediationskongress-bielefeld.de.


 

21.09.2009

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Neue Veröffentlichung zum Schwerpunkt Migration

 

 

Grunddaten der Zuwandererbevölkerung in Deutschland
Working Paper 27/ 2009

Aus der Reihe "Integrationsreport", Teil 6

Das Working Paper "Grunddaten der Zuwandererbevölkerung in Deutschland" gibt anhand des Mikrozensus (Personen mit Migrationshintergrund) und des Ausländerzentralregisters bzw. der Bevölkerungsfortschreibung (Ausländer) einen Überblick zu den wichtigsten Strukturdaten von Zuwanderern in Deutschland.

Behandelt werden die Bestandszahlen, die bedeutendsten Staatsangehörigkeiten bzw. Herkunftsländer, die Alters- und Geschlechtsstruktur, die räumliche Verteilung sowie Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus.

Der Report kann auch als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 


 

16.09.2009

Bundesverfassungsgericht entscheidet in einer Sache zum Europäischen Haftbefehl bei doppelter Staatsangehörigkeit

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Griechen gegen Auslieferungsentscheidungen

Beschluss vom 3. September 2009: 2 BvR 1826/09

Der Beschwerdeführer besitzt die deutsche und die griechische Staatsangehörigkeit. Wegen des Verdachts der Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Geldwäsche haben die griechischen Behörden auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls um seine Festnahme zur Sicherung der Auslieferung nach Griechenland ersucht. Im Anschluss an die vorläufige Festnahme des Beschwerdeführers erklärte das Oberlandesgericht seine Auslieferung für zulässig und die Generalstaatsanwaltschaft entschied, seine Auslieferung zu bewilligen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der Beschwerdeführer gegen die beiden Entscheidungen.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers angenommen, soweit dieser eine Verletzung seines aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Grundrechts auf Schutz vor Auslieferung rügt. Die Entscheidungen begründen einen Verfassungsverstoß und wurden aufgehoben. Damit ist über die Auslieferung nicht endgültig entschieden. Vielmehr sind die zuständigen Stellen zu einer neuen Entscheidung aufgerufen. Die Kammer beanstandet nicht prinzipiell die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Griechenland auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, sie sieht lediglich einen Bestimmtheits- und Abwägungsmangel in den die Auslieferung erlaubenden Entscheidungen.
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die grenzüberschreitenden europäischen Strafverfolgungsinteressen mit dem Schutzanspruch der betroffenen Grundrechtsträger aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG jeweils in Ausgleich gebracht werden müssen. Zu dieser grundrechtlichen Gewährleistung zählen vor allem hohe Anforderungen an die Rechtssicherheit im innerstaatlichen Auslieferungsverfahrensrecht. Für die Frage der Rechtsicherheit im Auslieferungsverfahren ist im vorliegenden Fall maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Auslieferung für Taten, bei der auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, nur dann erfolgen kann, wenn die Verfolgung nach deutschem Recht noch nicht verjährt ist. Laufende Verjährungsfristen können zwar durch Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden, deutsche Strafverfolgungsbehörden hatten aber derlei Maßnahmen nicht vorgenommen. Ermittelt hatten lediglich die griechischen Behörden.
Entscheidend für die Verletzung des Grundrechts auf Schutz vor Auslieferung ist, dass sich das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft nicht darauf beschränken durften zu prüfen, ob auch Strafverfolgungsmaßnahmen griechischer Behörden "hrer Art nach" geeignet wären, die Verjährung nach deutschen Rechtsvorschriften zu unterbrechen. Vielmehr hätten die deutschen Stellen - unter Zugrundelegung der grundrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen im Auslieferungsverfahren - die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten berücksichtigen müssen, die mit derartigen rechtsordnungsübergreifenden Vergleichsüberlegungen notwendigerweise einhergehen. Denn neben den fremdsprachlichen Schwierigkeiten wirkt sich vor allem als grundrechtsrelevante Unsicherheit aus, dass die strafprozessualen Vorschriften und Verfahrensweisen in jedem EU-Mitgliedstaat unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese Erwägungen gelten auch für das Europäische Haftbefehlsverfahren. Dieses Verfahren vereinfacht die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union innerhalb eines zusammenwachsenden Wirtschafts- und Rechtsraumes. Es erlaubt aber auch jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union, im Falle innerstaatlicher Verfolgungsverjährung die Auslieferung seiner Staatsangehörigen zu verweigern. Mit der offenen Frage, ob und inwieweit ausländische Verfahrenshandlungen Wirkung auf den Lauf der Verjährung innerhalb der deutschen Rechtsordnung haben, hat sich insbesondere die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht hinreichend auseinandergesetzt, vor allem nicht im Hinblick auf die Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage.
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 101/2009 vom 4. September 2009).
Hinweis: Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090903_2bvr182...


 

15.09.2009

Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist auch in sog. "Altfällen" verfassungsgemäß

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom .5 August 2009

Der Beschwerdeführer zu 1)[= 2BvR 2098/08] wurde vom Landgericht Frankfurt am Main im Februar 1992 wegen Mordes in drei Fällen sowie wegen versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer zu 2) [= 2 BvR 2633/08] wurde - ebenfalls vom Landgericht Frankfurt am Main - wegen Vergewaltigung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei beiden Beschwerdeführern ordnete das Gericht neben der Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB an. Das Gericht prüfte zwar jeweils eine sich an die Vollstreckung der Strafe anschließende Sicherungsverwahrung, sah aber von der Anordnung ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung waren zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht geschaffen.
Zunächst wurde bei beiden Beschwerdeführern die Freiheitsstrafe vollstreckt und anschließend weiter die Unterbringung vollzogen. Diese wurde dann gemäß § 67d Abs. 6 StGB für erledigt erklärt, weil die Anordnung der Unterbringungen von Anfang nicht gerechtfertigt gewesen sei. In der Folge ordnete das Landgericht Frankfurt am Main wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Beschwerdeführer erneut den damaligen Delikten vergleichbare Straftaten begehen werden, nachträglich gemäß § 66b Abs. 3 StGB eine Sicherungsverwahrung an. Die dagegen eingelegten Revisionen verwarf der Bundesgerichtshof. Die Beschwerdeführer machen mit ihrer Verfassungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit von § 66b Abs. 3 StGB geltend.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. § 66b Abs. 3 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Norm verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Insofern gilt nichts anderes als im Hinblick auf die Vorschriften des § 66b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. BVerfGK 9, 108 sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris). Die enge Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 66b Abs. 3 StGB gewährleistet, dass die Maßnahme der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung auch auf dieser Grundlage nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt, daher auf einige wenige Verurteilte beschränkt bleibt und somit als verhältnismäßige Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Ebenso ist das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot (Art. 2 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3 GG) nicht verletzt. Das gilt insbesondere auch in so genannten "Altfällen", in denen - wie in den Fällen der Beschwerdeführer - sowohl die Anlasstaten als auch die darauf folgenden Verurteilungen vor Inkrafttreten der Norm stattgefunden haben.
Allerdings kann § 66b Abs. 3 StGB zu einer - verfassungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässigen - Rückbewirkung von Rechtsfolgen führen; denn in Verbindung mit § 67d Abs. 6 StGB eröffnet die Vorschrift den Gerichten in "Altfällen" unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, rechtskräftig festgesetzte Rechtsfolgen nachträglich abzuändern. Das gilt namentlich dann, wenn die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ausschließlich oder im Wesentlichen auf der Grundlage von Tatsachen erfolgt, die bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung - mit der die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, obwohl möglich, abgelehnt wurde - dem Tatrichter bekannt oder für ihn erkennbar waren. § 66b Abs. 3 StGB setzt nach seinem Wortlaut neue, also erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstandene Tatsachen nicht voraus und erlaubt es daher auch in solchen Fällen, die Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Daran ändert auch das Erfordernis einer vorhergehenden Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 StGB nichts. Denn in Rechtsprechung und Literatur wird in Einklang mit der Gesetzesbegründung ganz überwiegend davon ausgegangen, dass es für die Frage der Erledigung nicht darauf ankommt, ob die Maßregelvoraussetzungen nachträglich weggefallen sind oder von Anfang an nicht vorgelegen haben.
Das Rechtsstaatsprinzip, hier in Verbindung mit dem Freiheitsgrundrecht, steht einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen jedoch nur entgegen, soweit diese sich zum Nachteil eines betroffenen Grundrechtsträgers auswirkt. Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 in Verbindung mit § 67d Abs. 6 StGB bringt verfassungsrechtlich relevante Nachteile jedoch nur in begrenztem Ausmaß mit sich. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung zu § 66b Abs. 3 StGB (Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08, NStZ 2009, S. 141) zutreffend betont, dass es im Falle des § 66b Abs. 3 StGB nicht um die erstmalige Anordnung einer zeitlich nicht begrenzten freiheitsentziehenden Maßnahme, sondern im Kern um die Überweisung von einer derartigen Maßnahme (der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus) in eine andere geht, wobei verschärfte Anordnungsvoraussetzungen eingreifen.
Dennoch verbleibende Nachteile werden jedenfalls von den mit dem Gesetz verfolgten überragenden Interessen des Gemeinwohls überwogen; denn diese können auch eine Durchbrechung des grundsätzlichen rechtsstaatlichen Verbotes der rückwirkenden Änderung von Rechtsfolgen rechtfertigen. Das mit der Neuregelung vom Gesetzgeber verfolgte Ziel eines effektiven Schutzes der Allgemeinheit vor einzelnen hochgefährlichen Straftätern stellt auch ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Vertrauensschutzbelange der von der Neuregelung betroffenen Verurteilten hinter diesem Gemeinwohlinteresse zurücktreten müssen.
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 10/2009 vom 27. August 2009)

Hinweis: Die vollständige Entscheidung "2 BvR 2098/08 und 2 BvR 2633/08" kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090805_2bvr209...


 

10.09.2009

Zypries: Kinderschutz soll weiter verbessert werden -

BMJ Zypries stellt Arbeitsgruppenbericht im Kabinett vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 2. September im Bundeskabinett den Abschlussbericht der von ihr eingerichteten Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB" vorgestellt. Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten.

"Beim Kinderschutz haben wir viel erreicht. So können Familiengerichte seit Mitte letzten Jahres schneller und besser auf Kindeswohlgefährdungen reagieren. Zudem sorgt das erweiterte Führungszeugnis dafür, dass Arbeitgeber im Kinder- und Jugendbereich über einschlägige Sexualdelikte von Bewerbern Bescheid wissen. Schreckliche Einzelfälle wie zuletzt in Bayern zeigen aber, dass wir uns mit dem Erreichten nicht zufrieden geben dürfen. In der nächsten Legislaturperiode brauchen wir nicht nur einen neuen Anlauf beim Kinderschutzgesetz. Auch in den Themenbereichen des Justizministeriums gibt es weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Die von mir eingesetzte Arbeitsgruppe hat dazu gute Vorschläge gemacht. Besonders wichtig ist mir eine Reform des Vormundschaftsrechts. Hier müssen wir die Rechte der Kinder mehr in den Mittelpunkt rücken, etwa durch verstärkte Beteiligung an der Auswahl und an Entscheidungen des Vormunds. Mein Ziel ist eine persönliche Beziehung zwischen Vormund und Kind. Dazu müssen wir die Einzelvormundschaft stärken und Amtsvormünder entlasten, denn 60 bis 120 Kinder pro Amtsvormund sind einfach zu viel. Wir sollten auch verstärkt Menschen dafür gewinnen, ehrenamtlich eine Vormundschaft zu übernehmen. Die Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt müssen wir weiter verbessern, insbesondere die Teilnahme des Jugendamts beim Gerichtstermin verbindlicher und konkreter regeln. Und es ist wichtig, dass sich Richter und Jugendamtsmitarbeiter optimal fortbilden und fallübergreifend zusammenarbeiten", sagte Brigitte Zypries.

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries wurde der Kinderschutz in der 16. Legislaturperiode wiederholt verbessert. Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls fördert die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte in den Hilfeprozess (mehr... www.bmj.de/240408kindeswohl). Und die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit baut den Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren weiter aus, etwa durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte betroffener Kinder (mehr... www.bmj.de/270608famfg). Mit dem erweiterten Führungszeugnis wird Arbeitgebern künftig in deutlich größerem Umfang Auskunft darüber gegeben, ob Stellenbewerber für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte vorbestraft sind (mehr... www.bmj.de/140509fuehrungszeugnis).

Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe hat Bundesjustizministerin Zypries heute im Bundeskabinett vorgestellt.

Zusammenfassung der Vorschläge der Arbeitsgruppe

1. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt

Ein Themengebiet der Arbeitsgruppe war die Förderung einer reibungslosen Zusammenarbeit der Familiengerichte mit den Jugendämtern. Hierzu schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Teilnahme des Jugendamts am gerichtlichen Termin verbindlicher und konkreter zu regeln. Die gerichtlichen Termine sollen durch eine "mit der Angelegenheit vertraute Fachkraft des Jugendamts" wahrgenommen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der Bericht Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vor.

2. Fortbildung und fallübergreifende interdisziplinäre Zusammenarbeit

Für einen effektiven Kinderschutz und eine gute Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt ist es neben den gesetzlichen Neuregelungen elementar wichtig, dass Familienrichterinnen und Familienrichter über ausreichende, auch interdisziplinäre, Fachkenntnisse verfügen. Auch müssen Familiengerichte und Jugendämter fallübergreifend interdisziplinär zusammenarbeiten.

  • Die Arbeitsgruppe schlägt den Ländern und dem Bund vor, in den Richtergesetzen eine allgemeine Fortbildungspflicht für Richter ausdrücklich gesetzlich zu verankern ("Richterinnen und Richter sind verpflichtet, sich fortzubilden.").
  • Die interdisziplinäre Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Familiengericht und Jugendamt, sollte weiter befördert und unterstützt werden.
  • Es sollten mehr Anreize zur Teilnahme an Fortbildungen und an fallübergreifenden interdisziplinären Arbeitskreisen geschaffen werden (beispielsweise Verankerung in den Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien, verstärkte Berücksichtigung im Rahmen der Personalentwicklung, Überprüfung einer Anpassung des Personalbedarfsberechnungssystems Pebb§y, Bereitstellung der nötigen finanziellen und sachlichen Mittel, Ermöglichung der für Fortbildungen nötigen zeitlichen Kapazitäten bei den Richterinnen und Richtern).

3. Gefährdung des Wohls des ungeborenen Kindes

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht nach § 1666 BGB die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das können mit Zwangsgeld oder Zwangshaft durchsetzbare Ge- oder Verbote sein, notfalls auch der Entzug des Sorgerechts. Die Vorschrift findet ihrem Wortlaut nach nur auf das bereits geborene Kind Anwendung. Zu einer vermeidbaren nachhaltigen Schädigung kann es aber bereits vor der Geburt kommen (etwa durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft). Oder eine Gefährdung des Kindes nach der Geburt kann schon während der Schwangerschaft absehbar sein. Eine solche vorgeburtliche Gefährdungslage wirft Probleme im Hinblick auf die Handlungsmöglichkeiten des Jugendamts und des Familiengerichts auf.

Nach intensiver Diskussion empfiehlt die Arbeitsgruppe, keine gesetzliche Regelung zur Anwendung des § 1666 BGB auf das ungeborene Kind zu treffen, sondern bei einer Gefährdung des Wohls ungeborener Kinder mit den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu reagieren. Gerichtliche Ge- und Verbote gegenüber der Schwangeren wären in dieser Situation kaum durchsetzbar. Die Arbeitsgruppe hält es deshalb für erfolgversprechender, stattdessen auf ausgeweitete Hilfeangebote der Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge zu setzen. Sie empfiehlt dem Gesetzgeber, in das SGB VIII ein Hilfeangebot aufzunehmen, das sich ausdrücklich an schwangere Frauen und werdende Eltern richtet und das Beratung und Hilfe in der Schwangerschaft zum Gegenstand hat.

4. Qualitätssicherung in der Vormundschaft und Pflegschaft

Wird den Eltern nach § 1666 BGB das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht auf einen Vormund oder Pfleger. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft im Einzelfall zu einer Kindeswohlgefährdung kommen kann. Die Arbeitsgruppe hält eine Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts für erforderlich und empfiehlt, diesen Reformbedarf in der kommenden Legislaturperiode anhand folgender Eckpunkte zu prüfen:

  • Rechte des Kindes in den Mittelpunkt stellen
    Die Entwicklung und das persönliche Wohl des Mündels stehen in der Praxis häufig nicht im Fokus der Amtsführung des Vormunds. Schwerpunkt ist nicht die Personensorge, sondern die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Kindes oder des Jugendlichen. Insbesondere dann, wenn das Kind in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie untergebracht ist, ist die Tätigkeit des Amtsvormunds eher verwaltender als fürsorgender Natur. Ein persönlicher Kontakt zwischen dem Vormund und dem Kind oder Jugendlichen besteht in diesen Fällen häufig nicht. Um dies zu ändern, empfiehlt die Arbeitsgruppe Maßnahmen, um künftig die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen (z. B. Recht des Kindes auf Fürsorge, Förderung der Entwicklung, Berücksichtigung seiner Wünsche)
  • Abbau der hohen Fallzahlen in der Amtsvormundschaft
    Amtsvormünder sind nach den Erfahrungen der Arbeitsgruppenmitglieder in der Regel für zahlreiche Kinder und Jugendliche zuständig. Meist hat eine Fachkraft im Jugendamt zwischen 60 und 120, in Einzelfällen auch noch mehr Kinder als Amtsvormund zu vertreten. Aus der Praxis kommt die Empfehlung, 50 Vormundschaften je Amtsvormund als Obergrenze anzustreben. Die Rahmenbedingungen in der Amtsvormundschaft müssen so gestaltet werden, dass eine auf die Rechte des Kindes konzentrierte Amtsführung möglich ist.
  • Stärkung der Einzelvormundschaft
    Obwohl die Einzelvormundschaft nach dem Gesetz Vorrang hat, stellt in der Praxis die Amtsvormundschaft den Regelfall dar. Um den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind zu gewährleisten und eine an den Interessen des Kindes orientierte Amtsführung zu ermöglichen, sollte laut Arbeitsgruppe gezielt die Einzelvormundschaft gefördert werden.

5. Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien

Pflegekinder kommen heute in der Regel aus einer Gefährdungssituation in ihrer Herkunftsfamilie. Für diese Kinder ist eine stabile Familiensituation besonders wichtig und förderlich. Viele Pflegekinder leben aber über längere Zeit im Hinblick auf Herkunftsfamilie und Pflegefamilie in unsicheren rechtlichen Verhältnissen.

Die Arbeitsgruppe regt an, in der kommenden Legislaturperiode zu prüfen, ob ein gesetzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich langjähriger Pflegeverhältnisse besteht. Insbesondere soll geprüft werden, wie eine langfristige stabile Situation für das Kind erreicht werden kann (Rückführung in die Herkunftsfamilie oder Adoption / stärkere rechtliche Absicherung der seit längerer Zeit bestehenden Pflegeverhältnisse).

Den vollständigen Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie unter www.bmj.de/ag-kindeswohl.

(Quelle: Pressemitteilung vom 2. 9. 2009 des Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9030. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmj.bund.de )


 

09.09.2009

Neue "Kronzeugen"-Regelung tritt in Kraft

Am 1. September 2009 tritt eine neue Strafzumessungsregel in Kraft. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können Richterinnen und Richter die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.

Die Reform knüpft an frühere Möglichkeiten an, die Kooperationsbereitschaft von Straftätern zu honorieren. Bis 1999 galt das Kronzeugengesetz, das für die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen und damit zusammenhängende Taten die Möglichkeit eröffnete, das Verfahren einzustellen, von Strafe abzusehen oder die Strafe zu mildern. Das geltende Strafrecht kennt spezifische ("kleine") "Kronzeugenregelungen" für bestimmte Delikte, nämlich bei der Geldwäsche (§ 261 StGB), im Betäubungsmittelstrafrecht (§ 31 BtMG) und in sehr engem Umfang bei der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB). Praktisch bedeutsam ist vor allem § 31 BtMG, dessen Anwendung in den vergangenen Jahrzehnten gute Ermittlungserfolge bei der Aufklärung organisierter Rauschgiftkriminalität ermöglichte.

"Der Staat muss nicht nur für eine angemessen Bestrafung der Täter sorgen, sondern er hat auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern. Die neue Strafzumessungsvorschrift unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von den bisherigen Kronzeugenregelungen: Wir fassen den Anwendungsbereich breiter und treffen Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch. Der wesentliche Nachteil der bisherigen Regelungen lag zum einen in ihrer Beschränkung auf bestimmte Deliktsbereiche. Bislang konnte nur der Täter eines Betäubungsmitteldelikts oder ein Geldwäscher eine Strafmilderung erhalten und dies auch nur dann, wenn er half, ein Drogen- oder Geldwäschedelikt aufzuklären. Damit fehlte ein Kooperationsanreiz für alle potenziellen "Kronzeugen", die eine andere Tat begangen hatten, etwa für den Passfälscher, Schleuser oder Waffenhändler, durch dessen Angaben z. B. ein Sprengstoffanschlag vereitelt oder aufgeklärt werden kann. Deshalb haben wir eine allgemeine Strafzumessungsregelung geschaffen, die grundsätzlich unabhängig vom Delikt des "Kronzeugen" angewandt werden kann, wenn er wichtige Informationen zu schweren und häufig auch nur schwer aufklärbaren Straftaten preisgibt. Zusätzlich enthält die neue Regelung wichtige Schutzvorkehrungen, um eine unangemessene Begünstigung des "Kronzeugen" und einen Missbrauch der Regelung zu vermeiden. Dadurch unterstützen wir die Gerichte darin, nur demjenigen eine Strafmilderung zu gewähren, der wesentlich und vor allem rechtzeitig zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Tat beiträgt", erläuterte Bundesjustizministerin Zypries.

Eckpunkte der Neuregelung:

1. Voraussetzungen:

  •   Der Täter einer mittelschweren oder schweren Straftat offenbart sein Wissen über Tatsachen,
    • die wesentlich zur Aufklärung einer schweren Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO beitragen (sog. Aufklärungshilfe), oder
    • durch die eine schwere Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO verhindert werden kann (sog. Präventionshilfe).

      Beispiel: Der wegen seiner Beteiligung an einem (bewaffneten) Bankraub (§§ 249, 250 StGB) verhaftete A gibt der Polizei Hinweise, die zur Ergreifung seiner Mittäter B und C führen.

  • Die Bedeutung dessen, was der "Kronzeuge" zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beiträgt, rechtfertigt im Verhältnis zur Schwere der eigenen Tat eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe.

2. Folge

Das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen, hat jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Ist "lebenslänglich" die ausschließlich angedrohte Strafe (wie dies insbesondere bei Mord der Fall ist) darf die Strafe allenfalls auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gemildert werden;
  • von Strafe absehen darf das Gericht nur, wenn die Tat abstrakt nicht auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Täter im konkreten Fall - ohne die Strafmilderung - keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hätte.

 

Im Beispielsfall kann das Gericht die Strafe gegen A mildern und dabei unter die Mindeststrafdrohung (§ 250 StGB) von drei Jahren Freiheitsentzug gehen. Ein Absehen von Strafe wird in der Praxis nur unter besonderen Umständen in Frage kommen, z. B. wenn der Tatbeitrag des A gering ist und mit seiner Hilfe weitere Bankraube, die B und C bereits geplant hatten, verhindert werden können.

Haben A, B und C demgegenüber bei ihrem gemeinsamen Bankraub leichtfertig den Tod einer Bankangestellten verursacht, weil sich aus einer ihrer Schusswaffen ein Schuss gelöst hat, so darf das Gericht im Verfahren gegen den "Kronzeugen" A nicht von Strafe absehen, weil die entsprechende Tat (Raub mit Todesfolge, § 251 StGB) auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.


3. Ausschluss

Die neue Regelung findet keine Anwendung, wenn der Kronzeuge sein Wissen erst offenbart, nachdem das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn beschlossen hat. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Angaben des Täters von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten noch rechtzeitig auf Ihre Stichhaltigkeit überprüft werden können, bevor über die Strafmilderung entschieden wird. Dies soll dazu beitragen, dass nur derjenige eine Strafmilderung erlangt, der wirklich wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat beigetragen hat.

Beispiel: Der wegen eines Menschenhandeldelikts Angeklagte hat während des gesamten Verfahrens geschwiegen. Erst am letzten Verhandlungstag, als ihm eine Verurteilung droht, macht er auf einmal vor dem Gericht Angaben über angebliche Drogenstraftaten von Personen, die dem Gericht und den Strafverfolgungsbehörden bislang unbekannt sind. Eine Strafmilderung nach der "Kronzeugenregelung" kommt dann nicht in Frage. Möglich bleibt es allein, die Aussage nach den allgemeinen Regeln bei der Strafzumessung noch zu Gunsten des Täters zu berücksichtigen, falls das Gericht sie für überzeugend hält (§ 46 StGB).


4. Kein Automatismus der Strafmilderung

Die Strafmilderung ist kein Automatismus. Vielmehr hat das Gericht ausdrücklich die Aufgabe, den "Wert" der Aussage zur Schwere der Tat des "Kronzeugen" ins Verhältnis zu setzen. Es muss also abwägen, ob der konkrete Nutzen der Aussage und die Schwere der dadurch aufgeklärten oder verhinderten Taten es rechtfertigen, dem "Kronzeugen" für seine eigene Tat eine Strafmilderung zu gewähren. Es bleibt dem Gericht daher insbesondere unbenommen, dem "Kronzeugen" wegen der besonderen Schwere seiner Schuld oder wegen des nur geringen Nutzens seiner Aussage eine Strafmilderung zu verwehren.

5. Bisherige Kronzeugenregelungen aufgehoben oder angepasst

Die derzeit existierenden spezifischen "Kronzeugenregelungen" wurden, soweit sie entbehrlich geworden sind, aufgehoben oder zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen an die Vorgaben der allgemeinen Strafzumessungsregel angepasst.

Wesentliche Unterschiede und Vorzüge im Vergleich zum früheren Kronzeugengesetz:

  •  Allgemeine Strafzumessungsegel
    Die Neuregelung ist eine allgemeine Strafzumessungsregel, d. h. sie ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Delikte beschränkt. Die Strafverfolgungspraxis bemängelte an der früheren Kronzeugenregelung aus den 80er und 90er Jahren vor allem die enge Bindung an die Organisationsdelikte der §§ 129, 129a StGB (kriminelle / terroristische Vereinigung), da diese Delikte teilweise schwierig nachzuweisen sind und deren Voraussetzungen häufig auch schlicht nicht vorliegen. In der Praxis waren deshalb oft auch zunächst langwierige Ermittlungen nötig, bevor feststand, ob man einem kooperationsbereiten Beschuldigten die Vergünstigungen aus der früheren Kronzeugenregelung überhaupt in Aussicht stellen konnte.
  • Keine Identität der Deliktsgruppe erforderlich
    Die Tat des "Kronzeugen" und die Tat, auf die sich seine Präventions- oder Aufklärungshilfe bezieht, müssen nicht derselben Deliktsgruppe zuzuordnen sein.
  • Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch
    Die Neuregelung enthält Sicherungen, um die Gefahr zu minimieren, dass ein vermeintlicher Kronzeuge durch Falschangaben eine Strafmilderung erlangt. Dies geschieht vor allem durch die zeitliche Begrenzung des Anwendungsbereichs (Angaben müssen vor Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden, um noch rechtzeitig überprüft werden zu können, siehe oben), aber auch durch die Ausweitung und Erhöhung der Strafen der für Falschangaben einschlägigen Straftatbestände (§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat, § 164 StGB - Falsche Verdächtigung), wenn der Täter die Falschangaben macht, um sich die Strafmilderung der Kronzeugenregelung zu erschleichen. Beide Sicherungen sind auch in die für die Praxis wichtige Kronzeugenregelung des § 31 BtMG eingebaut worden. Im Übrigen hängt die Gewährung einer Strafmilderung natürlich auch zukünftig davon ab, dass das entscheidende Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Angaben des "Kronzeugen" auch tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg führen oder die Verhinderung einer schweren Straftat ermöglichen.  

(Quelle: Pressemitteilung vom 31.8.2009 des Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9030. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmj.bund.de


 

07.09.2009

BMJ Zypries zieht positive Bilanz in der Rechtspolitik

Bundesjustizministerin Zypries führte am 31. August folgendes zur Arbeit ihres Ministeriums in der 16. Legislaturperiode aus:

"Was wir in den letzten vier Jahren rechtspolitisch auf die Beine gestellt haben, kann sich sehen lassen. Es ist uns gelungen, den sozialen Rechtsstaat zu stärken und zu verteidigen. Wir haben für mehr Sicherheit gesorgt, dabei die Freiheitsrechte gewahrt und den Opferschutz verbessert. Beim Verbraucherschutz sind wir gut vorangekommen und haben dafür gesorgt, dass bei ungleichen Machtverhältnissen der schwächere Verhandlungspartner geschützt ist. Das Wirtschaftrecht haben wir in vielen Bereichen modernisiert, damit deutsche Unternehmen ökonomisch erfolgreich und international wettbewerbsfähig sein können. Aus der Finanz- und Wirtschaftskrise haben wir Konsequenzen gezogen, um unverantwortlichem Verhalten künftig einen Riegel vorzuschieben. Auf geänderte gesellschaftliche Verhältnisse haben wir mit umfassenden Reformen im Familienrecht reagiert. Den ehrenamtlich Tätigen haben wir bessere Rahmenbedingungen für ihr bürgerschaftliches Engagement gegeben. Den Rechtsstaat haben wir moderner und leistungsfähiger gemacht, weil Freiheit und Gerechtigkeit eine starke Justiz brauchen. Auch in der europäischen und internationalen Rechtspolitik haben wir wichtige Akzente gesetzt. Ich bin stolz auf unsere rechtspolitische Bilanz", erklärte Zypries.

Die wichtigsten rechtspolitischen Erfolge der 16. Legislaturperiode finden Sie einzeln dargestellt unter folgender URL:
http://www.bmj.bund.de/bilanz-legislatur

(Quelle: Auszug aus einer Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin; Telefon 030/18 580 9030; Telefax 030/18 580 9046; presse@bmj.bund.de)


 

03.09.2009

Opferbefragungen in den USA

Neue Daten für 2008 und Verlaufsdaten zurück bis 1999

September 2, 2009: Bureau of Justice Statistics Publication

The brochure

"Criminal Victimization, 2008"

presents the annual estimates of rates and levels of personal and
property victimization and describes the year-to-year change from 2007
as well as trends for the ten-year period from 1999 through 2008.

It is available online free of charge at:
http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/cv08.htm.


 

02.09.2009

Drogen - Sucht - Kriminalität

Aktueller Band der Neuen Kriminologischen Schriftenreihe

Der unter obigem Titel erschienene Band 111 der Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft kann ab sofort beim Verlag oder über den Buchhandel bestellt werden.
In fünf Abteilungen dokumentiert er 21 aktualisierte Beiträge zur Jahrestagung der KrimG in Innsbruck:

  •  I. Bekämpfung der suchtassoziierten Kriminalität
  • II. Diagnose und Begutachtung von Abhängigen
  • III. Substitution und Intervention
  • IV. Therapie im strafrechtlichen Rahmen
  • V. Aktuelle kriminologische Themen.

Zusätzlich werden die Laudationes für die Preisträger der Beccaria-Medaillen in Gold, Prof. Dr. Roland Miklau und Prof. Dr. Norbert Nedopil, wiedergegeben.

Bibliographische Angaben:
Reinhard Haller und Jörg-Martin Jehle (Hrsg.):
Drogen - Sucht - Kriminalität
Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg GmbH 2009
IX und 370 Seiten. ISBN: 978-3-936999-63-1
(FVG, Ferdinandstraße 16, 41061 Mönchengladbach)


August 2009

 

25.08.2009

Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege.

DESTATIS veröffentlicht Ergebniss für den Berichtsjahrgang 2008

Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass die neue Ausgabe für 2008 der Fachserie 10, Reihe 1 "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" erschienen ist.

Sie berichtet über Zeitreihen und Eckzahlen von

  • Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Personal von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Geschäftsanfall bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Polizeiliche Tatermittlung
  • Gerichtliche Strafverfolgung
  • Strafvollzug
  • Bewährungshilfe

Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes als HTML- oder PDF-Datei heruntergeladen werden:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=...


 

24.08.2009

Stellenangebote für die Weiterentwicklung Bibliometrischer Verfahren

Im "Kompetenzzentrum Bibliometrie für die deutsche Wissenschaft" (KB)

haben sich, gefördert durch das BMBF, das Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung (iFQ), das Fraunhofer-Institut für System- und Innovations-Forschung (ISI) und das Institut für Wissenschafts- und Technikforschung (IWT) der Universität Bielefeld zusammengeschlossen mit dem Ziel der Entwicklung und Weiterentwicklung von bibliometrischen Methoden und Verfahren für die Analyse von Strukturen und Leistungen in Wissenschaft und Forschung.

3 Promotionsstellen (0,5 TVöD/TV-L 13)

sind ab 1. Januar 2010 für drei Jahre zu besetzen. An jedem der beteiligten Institute steht jeweils eine Stelle zur Verfügung.

Die Ausrichtung der Dissertationen soll sich an den Themenstellungen der im Rahmen des KB geförderten Projekte orientieren. Gegenstände der Arbeiten sind:

  • die Entwicklung, Weiterentwicklung und Nutzbarmachung bibliometrischer Verfahren für Evaluation und Monitoring: u.a. die Entwicklung semi-automatischer und lernfähiger Algorithmen für die Vereinheitlichung und Codierung von Institutionen und Personen sowie für die Erstellung einer fein granulierten Fachklassifizierung auf Artikelebene;
  • die Entwicklung kontextspezifischer Indikatoren u.a. für die Messung der Forschungsleistung;
  • die Entwicklung von Qualitätsstandards und Methoden der Qualitätssicherung wie die Entwicklung einer theoretisch begründeten Fehlerlehre und darauf aufbauend von Gütemaßen für bibliometrische Indikatoren;
  • die Weiterentwicklung einer empirisch begründeten Theorie, um die Aussagekraft bibliometrischer Indikatoren zu unterlegen.

Die Promotionsbetreuung wird durch jeweils eines der drei Institute sichergestellt. Möglichkeiten der Anbindung an eine Hochschule sind gegeben, sind aber auch frei wählbar. Forschungsaufenthalte an anderen am KB beteiligten Instituten werden ermöglicht.

Die Bewerbung soll ein Dissertationsexposé (max. fünf Seiten) umfassen und Fragestellung und Erkenntnisziel darstellen.

Ansprechpartner für detaillierte Fragen zur thematischen Ausrichtung sind:

Ab 1. November 2009 zu besetzen ist außerdem die Stelle eines/einer

Wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin (13 TVöD, Vollzeit)

für die Weiterentwicklung und Validierung bibliometrischer Methoden und Verfahren, insbesondere die Entwicklung von Qualitätsstandards und Methoden der Qualitätssicherung, d.h. die Entwicklung einer theoretisch begründeten Fehlerlehre und darauf aufbauend von Gütemaßen für bibliometrische Indikatoren. Die Stelle ist am iFQ angesiedelt.

Ausdrücklich erwünscht sind einschlägige Erfahrungen in der Bibliometrie und in der Konzeption und Administration von Datenbanken.

Für alle Stellen werden engagierte Persönlichkeiten mit einem sehr guten Hochschulabschluss und Methodenkenntnissen sowie Erfahrungen in der wissenschaftlichen Projektarbeit gesucht. Sie zeichnen sich durch ein sehr gutes Organisationsvermögen, hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, gute deutsche und/oder englische Sprachkenntnisse sowie EDV- Kenntnisse aus. Wir bieten engagierte und hoch motivierte Teams, eine abwechslungsreiche Tätigkeit und spannende, entwicklungsfähige Themen.

Die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (ausführlicher tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Publikationsverzeichnis) senden Sie bitte bis zum 2. Oktober 2009 an das Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung, Prof. Dr. Stefan Hornbostel, Godesberger Allee 90, 53175 Bonn, glaab@forschungsinfo.de.

Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L 13). Die Beachtung der Schwerbehindertenrichtlinien sowie der Vorschriften des Gesetzes über Teilzeitarbeit ist gewährleistet.

Weitere Informationen über das Kompetenzzentrum finden Sie unter: www.bibliometrie.info.


 

21.08.2009

Gegen sexuelle Gewalt

Behandlung von jugendlichen sexuellen Misshandlern aus dem ambulanten und stationären Bereich

Dreiteilige Seminarreihe (Neuauflage), Telekomhaus Stuttgart

4.-6. November 2009, 27.-29. Januar 2010, 10. - 12. März 2010

Diese Fortbildung will für Fachkräfte, die in ihrem Arbeitsfeld erleben, dass Jugendliche andere Jugendliche sexuell belästigen oder misshandeln, ein schlüssiges Handlungskonzept für die ambulante Gruppenarbeit sowie das Training dazu anbieten.

Viele Jungen, die ambulante Angebote durchlaufen haben, verbessern ihre Chancen deutlich, nicht wieder rückfällig zu werden. Dies ist ein wichtiges Ziel – auch im Sinne des Opferschutzes. Zielgruppe sind Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen, der Jugendarbeit, der Bewährungshilfe und der Behindertenhilfe.

Der Trainingskurs besteht aus drei zusammenhängenden Teilen, die nur im Gesamten gebucht werden können.

Referenten:

  • Dr. Reiner Blinkle, Maria Berg, Gammertingen
  • Urban Spöttle-Krust, Anlaufstelle gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch, Waiblingen

Zum Programm (305 KB), zur Online-Anmeldung (bis 1. Okt. 2009)
http://www.ajs-bw.de/zum-thema-gewaltpraevention.html#a1792

Information: Bernhild Manske-Herlyn, Tel. (07 11) 2 37 37 1321.08.2009


 

21.08.2009

Jugendgewalt in der Schweiz: Ausmaß, Ursachen, Maßnahmen

Entwicklung der Diskussion zwischen 2007 und 2009, sowie ein neuer Bericht über eine Umfrage bei den Kantonen zu jugendlichen Intensivtätern

Worum geht es?

  • Mehrere Vorfälle schwerer Jugendgewalt haben in der Bevölkerung die Befürchtung aufkommen lassen, die Gewaltbereitschaft Jugendlicher habe massiv zugenommen. Die Statistiken erlauben zwar keinen genauen Aufschluss über das Ausmass der Jugendgewalt, da sie das Dunkelfeld der Kriminalität nicht erfassen. Sie legen aber den Schluss nahe, dass die Gewaltbereitschaft Jugendlicher deutlich angestiegen ist.
  • Um der Jugendgewalt wirksam zu begegnen, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Lösungsansätze für seinen Zuständigkeitsbereich entwickelt und eine Liste von konkreten Massnahmen für die Arbeit von Polizei-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie von Migrationsbehörden erarbeitet. Sein Bericht versteht sich als Ergänzung des Berichts des Bundesrates, der vom Eidg. Departement des Innern (EDI) zum Thema "Jugend und Gewalt" erarbeitet worden ist.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 29. Juni 2007 schickt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Bericht über Jugendgewalt an interessierte Kreise zur Stellungnahme ( Medienmitteilung).
  • Am 11. April 2008 veröffentlicht das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den bereinigten Bericht. Das EJPD will die im Teil III aufgelisteten Massnahmen in der vorgesehenen Zeit umsetzen sowie in Zukunft alle Massnahmen ergreifen, die es zur Bekämpfung der Jugendgewalt für sinnvoll und möglich hält.
  • Am 25. Mai 2009 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Jugend und Gewalt – Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien" ( Medienmitteilung).
  • Am 2. Juli 2009 veröffentlicht das Bundesamt für Polizei (fedpol) den Ergebnisbericht zur Kantonsumfrage "Jugendliche Intensivtäter" ( Medienmitteilung)

Dokumentation


 

21.08.2009

Kurzfristig realisierbare Änderung des Strafrechts in der Schweiz:

Diskussion über Unbedingte Geldstrafe, Gemeinnützige Arbeit, Kurze Freiheitsstrafe

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Bern plant eine Vorlage mit kurzfristig realisierbaren Änderungen des Strafrechts.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat den Bundesrat über die ersten Ergebnisse der Umfrage zu den umstrittenen Neuerungen im Strafrecht informiert, die sie bei den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) durchgeführt hat.

Das EJPD wird die Antworten der Kantone im Sommer vertieft analysieren und prüfen, wieweit sie mit den Vorstössen vereinbar sind, die der Nationalrat anlässlich der Sondersession vom 3. Juni 2009 gutgeheissen hat und die noch vom Ständerat beraten werden müssen. Auf der Grundlage dieser Analyse wird das EJPD einen Vorentwurf zu jenen Gesetzesänderungen erarbeiten, die sich kurzfristig realisieren lassen.

Verschiedene Kantone wiesen in der Umfrage darauf hin, es sei heute noch nicht möglich, zu den Auswirkungen der Revision auf die Prävention gültige Aussagen zu machen. Dafür sei die Zeit seit der Inkraftsetzung der revidierten allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu kurz und es fehle an statistischen Grundlagen. Dennoch lässt sich aufgrund der Antworten bereits eine erste Bilanz über die Erfahrungen der Kantone ziehen.

Die Kantone erachten die präventive Wirksamkeit unbedingter Geldstrafen und Gemeinnütziger Arbeit mehrheitlich als mittelmässig bis gut. Werden diese Strafen allerdings nur bedingt ausgesprochen, so wird deren Wirksamkeit lediglich als mittelmässig bis schlecht eingestuft.

Unbedingte Geldstrafen werden in Bezug auf arbeitstätige und in geordneten Verhältnissen lebende Personen für präventiv sehr wirksam gehalten, nicht aber in Bezug auf Mittellose, Asylbewerber, Arbeitslose oder Personen ohne Bleiberecht in der Schweiz, weil in diesen Fällen die Tagessätze zu tief sind.
Die als schwach eingestufte präventive Wirkung bedingter Geldstrafen wird namentlich damit erklärt, dass die Verurteilten sie oft nicht als Strafe empfinden. Eine Wirkung wird verschiedentlich nur in Verbindung mit einer unbedingten Busse gesehen.

Sowohl bei der Berechnung der Geldstrafen (vor allem des einzelnen Tagessatzes) wie bei deren Vollzug ortet die Mehrheit der Kantone grössere bis mittlere Schwierigkeiten. Der Vollzug ist mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Zudem bezahlen viele Verurteilte die Geldstrafe oft erst, wenn die Ersatzfreiheitsstrafe bereits angeordnet worden ist.

Auch beim Vollzug der Gemeinnützigen Arbeit, die heute durch den Richter angeordnet wird, sehen die Kantone mehrheitlich Schwierigkeiten. Die Abläufe seien früher einfacher gewesen, als die Gemeinnützige Arbeit durch die Vollzugsbehörde angeordnet wurde. Ferner konnten früher die Arbeitsfähigkeit und der Arbeitswille der Beschuldigten sorgfältiger abgeklärt werden.

Für die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe: Die Kantone äusserten sich in der Umfrage nicht nur zu ihren Erfahrungen, sondern auch zu möglichen Gesetzesänderungen. So befürworten sie mehrheitlich eine Wiedereinführung der bedingten kurzen Freiheitsstrafe. Die Hälfte der Kantone befürwortet zudem einen gleichzeitigen Verzicht auf die bedingte Geldstrafe und Gemeinnützige Arbeit

Eine Mehrheit der Kantone befürwortet eine gesetzliche Untergrenze der Geldstrafen in Form eines Mindesttagessatzes sowie die freie Wahl zwischen kurzen Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Gemeinnütziger Arbeit. Als systemwidrig lehnen sie hingegen mehrheitlich eine Regelung ab, die den unbedingten Vollzug von Strafen und ausnahmsweise den Vollzug unbedingter kurzer Freiheitsstrafen auch aus generalpräventiven Gründen ermöglicht.

(Quelle: Medienmitteilungen, EJPD, 01.07.2009. Weitere Auskünfte
Bernardo Stadelmann, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 19)


 

21.08.2009

Die Korruptionsbekämpfung in Österreich soll optimiert werden

Punktation des Ministerrates zum geplanten neuen Korruptionsstrafrecht

Die effiziente Bekämpfung von Korruption erfordere klare und gezielte Regeln statt ein Breitbandantibiotikum, effektive Strafverfolgungsbehörden und eine Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter. Daher sei es falsch, aufgrund unklarer Bestimmungen grundsätzlich alle einmal unter Generalverdacht zu stellen. Das käme fast einer - verbotenen - Art Beweislastumkehr im Strafrecht gleich, sagte Bundesministerin Bandion-Ortner im Anschluss an den Ministerrat, bei dem am 9. Juni eine Punktuation zur Reform des Korruptionsstrafrechtes eingebracht wurde.

"Österreich hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption unternommen. Dies wurde uns auch im letzten Bericht von Transparency International bestätigt" so die Ministerin. "Die geltenden Bestimmungen haben zu Überreaktionen und Verunsicherung geführt. Strafrecht ist dazu da, unredliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen, nicht aber der Wirtschaft, dem Sport, der Kultur per se zu schaden."

Der nun vorliegende Entwurf ist keine grundlegende Neugestaltung. "Er ist vielmehr eine Klarstellung und Verschärfung der bestehenden Tatbestände mit dem Ziel der Bekämpfung der wirklichen Korruption. Er differenziert sachgerecht zwischen pflichtwidrigen und pflichtgemäßen Handlungen. Er enthält vor allem Strafuntergrenzen, aber auch höhere Strafdrohungen in schweren Fällen." So soll die Annahme von Vorteilen in großem Ausmaß für pflichtwidrige Amtshandlungen nunmehr mit einem bis zu 10 Jahren, die Annahme von Vorteilen für pflichtgemäße Amtshandlungen mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren Haft bedroht sein.
Der Entwurf greift auch die soziale Adäquanz auf und stellt klar was geringfügig ist. "Relevant ist ob ein Verhalten geeignet ist, den Amtsträger zu beeinflussen. Dabei ist auch die konkrete Aufgabe des Amtsträgers und die Situation, in der ein Vorteil gewährt wird, von Bedeutung." Ausdrückliche Regelungen werden zur Teilnahme an Veranstaltungen getroffen. Klargestellt wird auch, dass Verhalten, dass im redlichen amtlichen Verkehr sozial adäquat ist, nicht strafbar ist. Darunter fallen zB die allgemein üblichen Geschäftskontakte und die Teilnahme an Fachveranstaltungen.

Angesprochen auf den Bereich des "Anfütterns" stellte Bandion-Ortner fest: Das Delikt des "Anfütterns" bleibt erhalten und wird konkretisiert. "Es kommt darauf an, ob sich abzeichnet, dass ein Vorteilsgeber von einer bestimmten Amtshandlung betroffen sein wird. Ist das der Fall, ist Vorsicht geboten." Die Annahme eines Vorteiles unter 100 Euro soll künftig nur strafbar sein, wenn das Dienstrecht dies vorsieht. So kann auf die unterschiedlichen Branchen Bedacht genommen werden. "Was dienstrechtlich verboten ist, kann nicht sozial adäquat sein" stellte die Ministerin klar.

Networking und Gastfreundschaft sollen nicht per se kriminalisiert werden, sondern von der "kolportierten" Strafbarkeit herausgenommen werden. Dagegen sollen pralle Geldkoffer, diskrete Kuverts, Luxusreisen und ähnliche ungerechtfertigte Vorteile rigoros bekämpft werden.

"Der vorliegende Entwurf zur Reform des Korruptionsstrafrechtes verfolgt das Ziel eine wirksame und gezieltere Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sicherzustellen, um den Staat, benachteiligte Unternehmen, aber auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität zu bewahren. Die spezialisierte und zielgerichtete Verfolgung von Korruption und verwandten strafbaren Handlungen kann letztlich nur positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich haben" zeigte sich Bandion-Ortner überzeugt.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 10. Juni 2009)


 

21.08.2009

Ausbau des Schutzes von Opfern in Österreich

Entwurf eines 2. Gewaltschutzgesetzes in der Beratung

Das 2. Gewaltschutzgesetz wird einen Ausbau des Schutzes vor Gewalt durch einstweilige Verfügung enthalten. So wird es künftig möglich sein, dass eine einstweilige Verfügung auch für Bereiche außerhalb des Wohnbereichs ausgesprochen wird, etwa wenn dort ein Zusammentreffen mit dem Opfer zu erwarten wäre. Eine Interessensabwägung hat das Gericht zu treffen. Hier soll es künftig eine einstweilige Verfügung bis zu einem Jahr geben. Auch im Wohnungsbereich wird die einstweilige Verfügung ausgeweitet - und zwar von derzeit maximal drei Monaten auf bis zu sechs Monaten. Wird gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, die Geltungsdauer zu verlängern. Auch soll künftig auch gegen Personen eine einstweilige Verfügung ausgesprochen werden, die nicht nahe Familienangehörige sind.

Opferschutzregelungen, die sich im Strafverfahren bewährt haben, sollen im Zivilprozess übernommen werden, also die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers und die schonende Einvernahme des Opfers an einem abgesonderten Ort, ohne mit dem Täter konfrontiert zu werden. Die Prozessbegleitung soll auch auf bestimmte Formen der Beeinträchtigung der Privatsphäre, die vom Opfer als belastend erfahren werden, wie beispielsweise Wohnungseinbrüche, ausgeweitet werden.

Im Bereich des Strafrechts wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, der einzelne Straftatbestände zusammenfasst, die üblicherweise bei länger andauernden Gewaltdelikten zum Tragen kommen. Die Grundstrafdrohung soll bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betragen, qualifizierte Tatbestände reichen jedoch bis zu einer Strafdrohung von 10 bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.

Mit einer gerichtlichen Aufsicht sollen bei bedingt entlassenen Sexualstraftätern Weisungen zu Therapie und Lebensführung, etwa dem Fernbleiben von Schulen und Kindergärten, das Anzeigen des Wohnungswechsels oder die Ausübung eines Berufs, erteilt werden können. Zugleich soll es zu einer Ausdehnung der Probezeit kommen. Das Gericht kann die Ausübung von Berufen, die mit der Gefahr einer neuerlichen Tatbegehung einhergehen, untersagen. Auch soll das Gericht die Frist für die Tilgung einer im Strafregister aufscheinenden Straftat verlängern können. Zugleich soll der Kreis der öffentlichen Stellen, die Auskunft über Sexualstraftäter erhalten, auf alle mit der Jugendwohlfahrt betrauten öffentlichen Stellen ausgeweitet werden. Einsicht in das Strafregister sollen allerdings keine Vereine wie etwa Jugendorganisationen erhalten.

Auch eine Anzeigepflicht für Personen, deren Fürsorge im weiteren Sinn ein Minderjähriger anvertraut ist, soll umgesetzt werden. Erfasst sind etwa KindergärtnerInnen, LehrerInnen oder ÄrztInnen. Ausgenommen soll sein, wer durch eine Strafanzeige sich selbst oder einen familienangehörigen der Strafverfolgung aussetzen würde.

Wenn das Opfer noch nicht in der Lage ist, gegen den Beschuldigten auszusagen, soll dem Staatsanwalt die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Einvernahmen oder der Anklage bis zu sechs Monate zuzuwarten, bis das Opfer so weit ist, dass es sich mit der Erinnerung an die erlittene Gewalt ohne neuerliche Beeinträchtigung konfrontieren kann.

Weitere Einzelheiten unter:
http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=0&id=108


 

21.08.2009

Neues Kinderbeistandsgesetz in Österreich

Entwurf des BMJ in der Beratung

Aufgrund des Erfolgs des Modellprojekts soll der „Kinderbeistand“ nun gesetzlich verankert werden, wobei die aus dem Modellprojekt gewonnenen Erfahrungen in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden von einer vom Bundesministerium für Justiz organisierten Arbeitsgruppe festgelegt, in der unter anderem Vertreterinnen der Rechtsanwaltschaft, eine Kinderbeiständin und die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht vertreten waren.
„Ort“ der gesetzlichen Regelung soll das Außerstreitgesetz sein, konkret soll der Kinderbeistand in einem neuen § 104a AußStrG geregelt werden. Diese Bestimmung soll die Grundlagen für die Bestellung eines Kinderbeistands sowie dessen Aufgaben und Rechte regeln.
Als Vermittlungsstelle soll die Justizbetreuungsagentur als Drehscheibe zwischen den Kinderbeiständen und dem Gericht dienen. Dabei kann sie sich wiederum Trägerorganisationen bedienen.
Weitere Einzelheiten unter:
http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=0&id=113


 

18.08.2009

Die Lage der Menschen in Dafur

Ein Beispiel für eklatante Menschenrechtsverletzungen und Völkermord

Der Social Science Research Council unterhält für einschlägig Interessierte und Aktive eine Diskussions-Website unter dem Thema:
"Make Sense of Dafur"
Zugang über: http://www.ssrc.org/blogs/darfur/category/darfur/


 

17.08.2009

Straffällige Jugendliche brauchen Bewährungshilfe

Dokumentation zum Bewährungshelfertag 2009

Im Fokus des 2.Bewährungshelfertages in Berlin im März 2009 stand der verantwortungsvolle Umgang der Institution Bewährungshilfe mit jugendlichen Straffälligen. Der Bewährungshelfertag wird vom DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer/innen (ADB) veranstaltet. Er findet jeweils zu einem Schwerpunktthema und in Kooperation mit einem Bundesland statt. Das Thema 2009 lautete "Straffällige Jugendliche brauchen Bewährungshilfe", und als Kooperationsland wirkte Niedersachsen mit.

Zu Beginn sprach der Schirmherr der Fachtagung, der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Sodann führte Prof. Jürgen Körner in die pädagogische Arbeit in Zwangeskontexten ein.

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (Organisationsbegriff für die Arbeitsbereiche Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht in der Justiz) stellte sich mit dem Arbeitsschwerpunkt Jugend vor. Dabei wurden die Tataufarbeitung mit straffälligen Jugendlichen in Göttingen und die präventive Arbeit in Schulen in Salzgitter vorgestellt.

In einem weiteren Schwerpunkt wurden exemplarisch die Arbeit mit Drogen- und Alkoholkonsumenten sowie die berufliche Integration durch Kooperationspartner von der Jugendbewährungshilfe in Berlin dargestellt.

Die Notwendigkeit des koordinierten und verantwortungsvollen Übergangs aus der Haft zur Nachbetreuung wurde anhand der Jugendstrafanstalt Hameln erläutert, sowie der Umgang mit rechtsextremen Tätern und der Aussteigerhilfe in Niedersachsen.

Weitere Information findet sich unter folgenden URLs:
Programm Bewährungshelfertag 2009
http://www.bewaehrungshilfe.net/
Dokumentation Bewährungshelfertag 2009
http://www.dbh-online.de/bwhtag/dokum.htm


 

14.08.2009

"Gemeinsam gegen Hass im Internet"

Aktuelle Zahlen über den Missbrauch des Internets durch Rechtsextreme

Am 14.8.2009 haben jungendschutz.net und die Bundeszentrale für politische Bildung aktuelle Zahlen über den Missbrauch des Internets durch Rechtextreme vorgestellt. Die Zahlen zeigen, dass Rechtsextreme ihre Aktivitäten im Internet erneut verstärkt haben und dabei insbesondere die Möglichkeiten des Webs 2.0 nutzen.

"Die Bekämpfung von Hass im Internet ist eine Aufgabe, der sich Staat und Gesellschaft gemeinsam stellen müssen. Die (...) vorgestellten Zahlen verdeutlichen, dass Rechtsextremisten verstärkt im Web 2.0 unterwegs sind, um Hass und Hetze gezielt bei Jugendlichen zu streuen. Solche Aktivitäten sind im Internet genauso verboten wie in Büchern oder auf Plakaten. Die Schnelllebigkeit und Globalität des Internets erschwert jedoch die Durchsetzung der bestehenden Verbote. Unsere interdisziplinäre Konferenz im letzten Monat hat gezeigt, dass wir weiterhin auf einen Dreiklang aus Beobachtung, Löschung und Aufklärung setzen müssen. Bei der Beobachtung des Netzes bringt uns der heute vorgestellte Bericht auf den neuesten Stand. Er zeigt auch, dass wir das Ziel der Löschung auch künftig nicht im nationalen Alleingang, sondern nur durch internationale Zusammenarbeit erreichen werden. Erfolge bei der Löschung dürfen im Übrigen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wie bei Hase und Igel anstelle der gelöschten neue Angebote auftauchen werden. Daher bleiben Aufklärung und Information unverzichtbar. Jugendliche müssen Bescheid wissen, damit sie Rechtsextremisten nicht auf den Leim gehen. Aktionen wie der von uns geförderte 'Störungsmelder on tour' sind hier der richtige Weg", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Einzelheiten zu dem Bericht gibt es unter www.jugendschutz.net.

Zum Hintergrund:

Am 9. Juli 2009 veranstaltete das Bundesministerium der Justiz eine Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet. Ziel war der interdisziplinäre Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, Staat und Zivilgesellschaft. Die Eröffnungsrede von Bundesjustizministerin finden Sie hier.

Das Projekt "Störungsmelder on tour" wird vom Bundesministerium der Justiz finanziell unterstützt. Seit Juni 2008 besuchen Prominente als "Störungsmelder" Schulen im ganzen Bundesgebiet, um mit Jugendlichen über Rechtsextremismus ins Gespräch zu kommen. Die Schüler werden in offenen Diskussionen und Rollenspielen für die Thematik sensibilisiert. Außerdem wird ihnen praktisches Handwerkszeug mitgegeben. So erproben die "Störungsmelder" mit den Jugendlichen die verbale Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Argumenten sowie Strategien gegen das öffentliche Auftreten von Neonazis. Ziel ist auch, Alternativen zu den sozialen Angeboten aufzuzeigen, mit denen viele rechtsextremistische Gruppierungen versuchen, Jugendliche für sich zu gewinnen. Nähere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: Pressemitteilung vom 14. August 2009. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de


 

11.08.2009

Gründung einer neuen kriminologischen Gesellschaft in Asien

THE SOUTH ASIAN SOCIETY OF CRIMINOLOGY AND VICTIMOLOGY (SASCV)

The South Asian Society of Criminology and Victimology (SASCV) is an international association founded to nurture criminology and victimology in countries such as Afghanistan, Bangladesh, Bhutan, India, Pakistan, Maldives, Sri Lanka and Nepal. Academics. Researchers and practitioners worldwide have joined hands to establish SASCV
and share of best practices in the context of South Asia. Literature, religion and cultural practices of this region demonstrate a traditionally rich understanding of criminology and victimology in this region.

South Asian literature is replete with stories of victim justice and restorative practices. Hinduism, Buddhism, Jainism, Islam and various Tribal religions played a great role with regard to the concept of justice and non-violence, both at individual and community level. Colonial period introduced a new and formal centralized criminal justice system dismantling the then existing idea of justice. The 20th century saw the establishment of new states where ethnic, religious, linguistic, caste, communal, tribal and other identities played a role in institution of constitutions and in the legal sphere of criminal and victim justice.

Today, South Asian countries face acute problems of corruption, criminal violence, terrorism, extremism, poverty, environmental degradation, white collar/cyber crimes, violations of human rights, state sponsored terrorism, crime against humanity, individual and collective victimization. In this context, the South Asian Society of Criminology and Victimology (SASCV) has emerged as a novel initiative to assist countries in criminal justice policy making and support victims of crime and abuse of power. We welcome anyone who shares our goals as members. Please visit us at http://www.sascv.edu.tf


 

11.08.2009

Kostenfreier Zugriff auf Datenbanken und Zeitschriftenarchive

DFG erwirbt neue Nationallizenzen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat ihre Bemühungen zum Ausbau einer so genannten digitalen Forschungsumgebung weiter voran getrieben. Durch den Erwerb neuer Nationallizenzen ist ab Mai 2009 der kostenfreie Zugang zu zwanzig weiteren großen Datenbanken und Zeitschriftenarchiven über das bisher schon erreichte Ausmaß hinaus möglich. Große Teile der digitalen Forschungsumgebung sind auf die Naturwissenschaften ausgerichtet. Jedoch gibt es auch für sozialwissenschaftliche Fragestellungen interessante Angebote. Meist muss man Mitglied einer Institution sein, um innerhalb des dortigen Systems wirklich "kostenfrei" direkt auf die Ressourcen zugreifen zu können. In besonderen Fällen kann man sich jedoch auch als Individuum registrieren lassen.

Die Hauptkategorien der digitalen Forschungsumgebung sind wie folgt umschrieben:

  • Bibliographische Datenbanken
  • Elektronische Zeischriften / Periodika
  • Volltext-Datenbanken
  • Referenz-Kompendien.

Nähere Informationen finden sich unter : http://www.nationallizenzen.de/angebote


 

10.08.2009

Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur Entscheidung angenommen

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 21. Juli 2009 1 BvR 1358/09

Die Beschwerdeführer, Mitglieder einer baptistischen Glaubensgemeinschaft, sind Eltern zweier Kinder, die eine Grundschule in
Ostwestfalen besuchen. An dieser Schule fanden im Februar 2007 ein Theaterprojekt, das die Kinder für das Thema "sexueller Missbrauch" durch Fremde oder auch Familienangehörige sensibilisieren sollte und eine Karnevalsveranstaltung statt. Die Teilnahme an der Karnevalsveranstaltung war insoweit frei als den Kindern stattdessen in der gesamten Unterrichtszeit angeboten wurde, den Schwimmunterricht zu besuchen oder eine in der Turnhalle aufgebaute Bewegungslandschaft zu nutzen. Die Kinder der Beschwerdeführer kamen an den dafür vorgesehen Tagen nicht in die Schule. Eine Befreiung für den Schulunterricht lag nicht vor. Das Amtsgericht setzte deshalb wegen eines zweifachen vorsätzlichen Verstoßes gegen die in § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW statuierte Elternverantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht jeweils eine Gesamtgeldbuße von 80 Euro gegen die Beschwerdeführer fest. Die Rechtsmittel dagegen waren erfolglos.

Dagegen haben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, da sie sich in ihrer Religionsfreiheit und ihrem Erziehungsrecht verletzt sehen. Sie sind der Ansicht, eine Pflicht zur Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung verletze die religiöse Neutralität der Schule, da Fastnacht ein Fest der katholischen Kirche sei. Es werde heute so gefeiert, dass Katholiken sich vor der Fastenzeit Ess- und Trinkgelagen hingäben, sich maskierten und meist völlig enthemmt - befreit von jeglicher Moral - wie Narren benähmen. Das Theaterprojekt erziehe die Kinder zu einer "freien Sexualität". Ihnen werde vermittelt, dass sie über ihre Sexualität allein zu bestimmen hätten und ihr einziger Ratgeber dabei, der sie niemals täusche, ihr Gefühl sei.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt haben.

Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit unterliegt selbst keinem Gesetzesvorbehalt, ist aber Einschränkungen zugänglich, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag. Infolge dessen erfährt das elterliche Erziehungsrecht durch die allgemeine Schulpflicht eine Beschränkung. Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen. Zwar darf der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen, dabei muss er aber Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen. Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen und eine Indoktrination der Schüler etwa auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt.

Hinsichtlich der Präventionsveranstaltung hat das Amtsgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise darauf abgestellt, dass die Schule mit der Sensibilisierung der Kinder für etwaigen sexuellen Missbrauch und dem Aufzeigen von Möglichkeiten, sich dem zu entziehen, das ihr obliegende Neutralitätsgebot nicht verletzt hat. Die auf der Glaubensüberzeugung der Beschwerdeführer beruhenden elterlichen Vorstellungen von der Sexualerziehung ihrer Kinder sind durch die Präventionsveranstaltung nicht in Frage gestellt worden, weil diese die Kinder nicht dahin beeinflusst hat, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Die Bewertung des Amtsgerichts, dass ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch die Karnevalsveranstaltung nicht vorliegt, begegnet keinen Bedenken, da diese nicht mit religiösen
Handlungen verbunden gewesen ist und die Kinder weder gezwungen waren, sich zu verkleiden noch aktiv mitzufeiern. Karneval oder Fastnacht ist kein katholisches Kirchenfest und heutzutage als bloßes Brauchtum der früher etwa vorhandenen religiösen Bezüge weitgehend entkleidet. Die Auffassung des Amtsgerichts, die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 4 und 6 GG geböten nicht, ihren Kindern eine Konfrontation mit dem Faschingstreiben der übrigen Schüler zu ersparen, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Denn die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar. Dies gilt umso mehr, als vorliegend die Schule einen schonenden Ausgleich zwischen den Rechten der Eltern und dem staatlichen Erziehungsauftrag auch dadurch gesucht hat, dass sie mit einem Schwimmunterricht und der Bewegungslandschaft in der Turnhalle zwei alternative Angebote zur Verfügung gestellt hat.

(Quelle: Pressestelle des BVerfG, Pressemitteilung Nr. 88/2009 vom 31. Juli 2009)


 

 

06.08.2009

Inkrafttreten wichtiger Gesetzesänderungen aus dem Bereich des Strafrechts bzw. des Ordnungswidrigkeitenrechts

 

  • Unerlaubte Telefonwerbung
  • Verständigung im Strafverfahren
  • Vorbereitung terroristischer Gewalttaten

Am 4. August 2009 ist eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auf Vorschläge von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgehen.

  • Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung: Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert. mehr
  • Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren: Seit langem gehört es zum Alltag in deutschen Gerichtssälen, dass sich das Gericht mit den Beteiligten über den Prozess und sein Ergebnis verständigt. Nun ist erstmals gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Verständigungen möglich sind. Absprachen darf es künftig nur in der öffentlichen Hauptverhandlung geben. Weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten schaffen die notwendige Transparenz. Die bewährten Grundsätze des Strafprozesses bleiben unangetastet. Insbesondere darf die Verständigung nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Die Strafe muss trotz der Verständigung der Schuld des Täters gerecht werden. Und das Urteil bleibt in vollem Umfang überprüfbar. mehr
  • Die gesonderte Strafbarkeit der Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten: Die neuen Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts erfassen etwa den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Bestraft werden auch Personen, die Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen oder unterhalten, um sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Da das Internet als Propagandamedium für Terroristen erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist jetzt auch das Verbreiten oder Anpreisen terroristischer "Anleitungen" - etwa für die Herstellung von Sprengstoffen oder den Bau von Sprengvorrichtungen - strafbar. mehr

(Auszug aus einer Pressemitteilung des BMJ vom 3. August 2009, im Textkopf durch KrimG ergänzt bzw. im Text entsprechend modifiziert. Original = Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )

 


 

 

03.08.2009

Familie ist dort, wo Kinder sind

- Zypries stellt Forschungsprojekt zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 23. Juli gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.

"Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen - gerade bei weltanschaulich besetzten Themen. Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen", forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.

Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 %) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 %) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 % der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

  • Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind "Regenbogeneltern" gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.
  • Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 % aus Sicht der Eltern, 53 % aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.
  • Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht (Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens) in der Praxis gut angenommen wird. 75 % der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die z.B. nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner "stiefkindadoptiert". Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.

Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber

  • Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.
  • Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.

 

Beispiel: Die Lebenspartnerinnen Sabine und Karla ziehen seit 5 Jahren als Pflegeeltern gemeinsam Sebastian groß. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und ist gut in die Pflegefamilie integriert. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und sein Vater unbekannt ist, wollen Sabine und Karla ihn adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist nach deutschem Recht derzeit nicht möglich. Man muss sich behelfen: Nur ein Pflegeelternteil adoptiert; der andere Elternteil hat lediglich ein "kleines Sorgerecht". Diese Lösung dient nicht dem Kindeswohl.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.

  • Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.

Näher Informationen finden Sie unter www.bmj.de/lebenspartnerschaft.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 23.7.2009)


 

Juli 2009

13.07.2009

DESTATIS: Gefangenenzahlen in Deutschland

Bestand zu Ende März 2009

Unter
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024197

finden sich die Veröffentlichung des Bestands der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. März 2009, die aktualisiert im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden erschienen ist.

Die Tabellen enthalten den Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres (seit dem 31.03.2003).

Diese Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes herunter geladen werden. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version des Fachserienhefts alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.
 
Weitere Daten der Rechtspflegestatistik im Internetangebot des StBA stehen unter folgender URL zur Verfügung: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Rechtspflege/Rechtspflege.psml

Veröffentlichungen der Rechtspflegestatistik im Publikationsservice finden sich unter folgender URL:
http://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/n0000.csp?treeid=24000

(Quelle für diesen Text: Mitteilung des StatBA – DESTATIS – vom 10.7.2009)


 

07.07.2009

Bundesverfassungsgericht hält Lebenslänglich für einen heranwachsenden Verurteilten für verfassungsgemäß

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Strafmilderung nach § 106 JGG nicht erfolgreich

(Link zum vollständigen Beschluss vom 13. Mai 2009: 2 BvR 247/09 )

Der im November 1975 geborene Beschwerdeführer wurde vom Landgericht Rostock im Januar 2008 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht machte von der Möglichkeit, gegen den Beschwerdeführer als zur Tatzeit Heranwachsenden gemäß § 106 JGG anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe auf eine zeitige Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren zu erkennen, keinen Gebrauch. In den Urteilsgründen führte es dazu aus, das Gericht habe die etwa noch vorhandene Entwicklungsfähigkeit des Beschwerdeführers und seine mögliche (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft gegen Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit abzuwägen gehabt. Die Kammer gehe davon aus, dass die Reifeentwicklung des Beschwerdeführers zur Tatzeit bereits abgeschlossen gewesen sei, und habe insoweit für eine fakultative Strafmilderung keinen Raum gesehen.
In der Hauptverhandlung wandte sich eine der beisitzenden Richterinnen zu einer Schöffin um und sagte mit einer wegwerfenden Handbewegung "unglaublich", als ein Zeuge äußerte, er sei nachts mit dem Beschwerdeführer von Rostock nach Bremen gefahren, um dort Tee zu trinken. Den daraufhin gestellten Befangenheitsantrag gegen die Beisitzerin lehnte das Landgericht ab. Die Revision gegen das Urteil, die sich auch gegen die Ablehnung dieses Befangenheitsantrags richtete, war erfolglos.

Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Strafmilderung nach § 106 JGG hat nach dem Willen des Gesetzgebers Ausnahmecharakter. Bei der Entscheidung sollen die etwa noch vorhandene Entwicklungsfähigkeit des Angeklagten und seine mögliche (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft gegen Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit abgewogen werden, ohne dass der Sühnegedanke gegenüber den Belangen der Wiedereingliederung überbewertet werden darf. Obgleich das Landgericht bei der Begründung seiner Entscheidung die Persönlichkeit des Beschwerdeführers zum Tatzeitpunkt in den Vordergrund gestellt hat, ist die konkrete Entscheidung nicht zu beanstanden. Die Ausführungen zur abgeschlossenen Reifeentwicklung zum Zeitpunkt der Tat lassen erkennen, dass die Kammer aufgrund der Persönlichkeit des Beschwerdeführers auch keinen erheblichen Raum für eine noch positive Formbarkeit durch den zeitigen Strafvollzug sah. In Verbindung mit dem aufgrund der Umstände des Falles besonders schwerwiegenden Sühnegedanken, den auch der Bundesgerichtshof in der Revisionsentscheidung hervorgehoben hat, ist das Ergebnis dieser Abwägung nicht zu beanstanden.

Durch die Ablehnung des Befangenheitsantrags wird der Beschwerdeführer auch nicht in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Zwar garantiert Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet. Allerdings führt nicht schon jede fehlerhafte Rechtsanwendung zu einem Verfassungsverstoß, sondern dies ist nur der Fall, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruht. Diese lassen die hier vorliegenden Entscheidungen nicht erkennen, wenn der Richter nur über eine einzelne Äußerung des Zeugen spontan Unmut äußert. Einmalige Unmutsäußerungen aus nachvollziehbarem Anlass ergeben keinen Befangenheitsgrund, wenn sie nicht in überzogener Form erfolgen und bei verständiger Würdigung nicht befürchten lassen, sie seien Ausdruck einer in der Sache voreingenommenen Haltung. Der Reaktion der Beisitzerin war nicht zu entnehmen, dass sie sich bei der Bewertung der Zeugenaussage bereits zum Nachteil des Beschwerdeführers festgelegt hätte. Auch diese weitere Würdigung ist frei von Willkür und deshalb unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 69/2009 vom 24. Juni 2009)


 

02.07.2009

Bundesverfassungsgericht hält auch T-Shirts für verbotene rechtsextreme Propaganda

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos

(Link zum vollständigen Beschluss vom 18. Mai 2009: 2 BvR 2202/08 )

Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Vor einer Parteiversammlung der NPD baute er am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen auf. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war:

"Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch".

Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Wegen dieses Sachverhalts verhängte das Amtsgericht Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe. Das Gericht
begründete die Verurteilung nach § 86a StGB mit der Ähnlichkeit des Schriftzugs zum Horst-Wessel-Lied, das ein gängiges nationalsozialistisches Kennzeichen darstelle. Die gegen diese
Entscheidung eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats nahm die auf eine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes gestützte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet zwar den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Gegen diesen Grundsatz haben die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 86a StGB jedoch nicht verstoßen.

Die Wortkombination "die Fahnen hoch" - bis auf die Verwendung des Plurals - entspricht dem Titel und dem Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes. Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Durch die Verwendung des Plurals besteht eine entsprechende Ähnlichkeit mit Titel und Text des Horst-Wessel-Liedes.
Diese Auslegung übersteigt nicht den am Schutzzweck der Norm orientierten Wortsinn von § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB, der in der Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung eines Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung bestimmter Organisationen sowie der symbolhaft gekennzeichneten Wiederbelebung der von solchen Organisationen verfolgten Bestrebungen liegt. Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass
verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden.

Der Umstand, dass lediglich der Titel und der Anfangstext des Horst-Wessel-Liedes abgedruckt wurden, steht aus verfassungsrechtlicher Sicht im konkreten Fall einer Verurteilung nicht entgegen. Die Norm des § 86a StGB bezweckt die Vermeidung der Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole. Diese Gefahr besteht aber auch dann, wenn der Titel sowie derart markante Textteile der parteiamtlichen Hymne der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wiedergegeben werden. Titel und Textteil haben Wiedererkennungs- und Identifikationsfunktion. Ein um die Existenz und die Hintergründe des Horst-Wessel-Liedes wissender Beobachter wird auch die kurze Textpassage in einen Gesamtkontext einordnen können, so dass - nach einer Gesamtbetrachtung - die Gefahr der Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen besteht.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 70/2009 vom 25. Juni 2009)


 

01.07.2009

Bundesverfassungsgericht betont Meinungsfreiheit auch gegenüber Justizorgangen:

Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

(Link zum vollständigen Beschluss vom 12. Mai 2009: 1 BvR 2272/04)

Der Beschwerdeführer ist Journalist, Verleger, Publizist und Mitherausgeber einer großen deutschen Zeitung. Im. Juni 2003 strahlte der Fernsehsender "n-tv" die Sendung "Talk in Berlin" aus, an der sich der Beschwerdeführer als Diskussionsteilnehmer beteiligte. Die Sendung befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, Rechtsanwalt und Moderator Dr. F., der in den Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln geraten war. Im Rahmen der Sendung äußerte der Beschwerdeführer u.a.:

"Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann."

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300,00 €. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bezeichnung als "durchgeknallt" umgangssprachlich in dem Sinne von "verrückt" oder "durchgedreht" verstanden werde. Hierin liege aber eine Schmähkritik, die allein auf die Diffamierung des Betroffenen ziele und deshalb generell unzulässig sei. Die Revision gegen das Urteil verwarf das Kammergericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ohne weitere Begründung.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Entscheidungen aufgehoben, weil sie das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Die Gerichte haben die Bezeichnung als "durchgeknallt" zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen und deshalb die hier gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Weil der Begriff der Schmähkritik eine besonders gravierende Ehrverletzung bezeichnet, bei der noch nicht einmal mehr eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit stattfindet, sondern die Meinungsfreiheit absolut verdrängt wird, ist dieser Begriff eng zu definieren. Selbst eine für sich genommen herabsetzende Äußerung wird zu einer Schmähkritik erst dann, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Auch wenn der
Bezeichnung als "durchgeknallt" als solcher ehrverletzender Gehalt zukommt, muss bei Beurteilung einer schmähenden Wirkung der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die Äußerung fällt.

Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht hier gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liegt es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte. Die Herauslösung des Begriffes "durchgeknallt" aus diesem Kontext verstellt den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext kann der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie - wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form - durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angesehener Staatsanwalt im Zuge der Strafverfolgungstätigkeit die gebotene Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten in unsachgemäßer und übertriebener Weise habe vermissen lassen.

Die Bezeichnung als "durchgeknallt" weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann.

Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen, ist auch, dass der Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine einschneidende gerichtliche Sanktion bilden. Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -. Pressemitteilung Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009)


Juni 2009

29.06.2009

Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert

Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 25.6.2009 eine Große Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag u.a. sowie der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantwortet. Das umfangreiche Dokument (172 Seiten) ist am 26.06.2009 als Bundestagsdrucksache 16/13142 veröffentlicht worden. Es enthält zahlreiche interessante Fragen der Antragsteller und Antworten der Bundesregierung, namentlich des federführenden Bundesministeriums der Justiz, zum Thema Jugendkriminalität und den Formen des Umgangs mit dieser, auch mit detaillierten Tabellen unterfüttert.

Die PDF-Version der "Antwort" (BT-Ds / 6,33 MB elektronisch) kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613142.pdf

Wer sich darüber hinaus für die zu diesem Thema im Bundestag gehaltenen Reden interessiert, kann über die Suchmaschine DIP des Deutschen Bundestages das Protokoll der 228. Sitzung aufrufen und lesen, ggf. auch als weitere PDF-Datei herunter laden.


 

26.06.2009

Baden-Württemberg führt elektronische Fußfessel im Vollzug ein

Umsetzung noch im Jahr 2009 geplant

Kurzbeschreibung: Goll: "Haftvermeidung ist immer noch die beste Resozialisierung"

Viel spricht dafür, dass die Idee von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), im baden-württembergischen Strafvollzug und damit als erstes Bundesland den elektronisch überwachten Hausarrest einzuführen, bald Gesetz wird. Der Ministerrat hat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens am Dienstag (23. Juni 2009) den Gesetzentwurf des Justizministeriums über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. Mit der ersten Lesung im Landtag rechnet Goll noch vor der Sommerpause. Sofern die Abgeordneten mehrheitlich für das Gesetz stimmen, folgt die öffentliche Ausschreibung für die technische Durchführung. Ende des Jahres 2009 könnte die „elektronische Fußfessel“ dann in der Praxis zum Einsatz kommen.

„Uns kommt es beim elektronisch überwachten Hausarrest vor allem darauf an, dass wir eine Alternative zum Strafvollzug für diejenigen haben, die im Gefängnis eigentlich gar nichts zu suchen haben. Das sind Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen sollen, weil sie ihre Geldstrafe, zu der sie verurteilt wurden, nicht bezahlen können“, erklärte der Minister einen möglichen Anwendungsbereich. Daneben könnten künftig auch Gefangene, die kurz vor Ihrer Entlassung stünden, elektronisch überwacht an die bevorstehende Freiheit herangeführt werden. „Die elektronische Fußfessel gehört in vielen Ländern zum Standard. Wir nehmen die dort vorhandenen guten Erfahrungen auf. Manchmal können wir vom Ausland auch etwas lernen“, sagte der Minister.

Die elektronische Fußfessel würde auch das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ sinnvoll ergänzen, bei dem Gefangene durch Arbeitsleistungen die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden könnten, so der Minister weiter. „Manche können schlichtweg nicht arbeiten. Zum Beispiel alleinstehende Mütter mit einem kleinen Kind“, bemerkte Goll. Sie müssten, solange es die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests noch nicht gebe, ersatzweise ins Gefängnis, wenn sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. „Wer kann daran ein Interesse haben? Da bietet sich der Einsatz der elektronischen Fußfessel geradezu an“, sagte der Minister. Mit dem elektronischen Hausarrest behielten alle, die eigentlich nur zu einer Geldstrafe verurteilten wurden, die Chance, nicht in den Abwärtsstrudel, den ein Gefängnisaufenthalt oft zwangsläufig nach sich ziehe, zu geraten.

„Wir wollen die Ausgestaltung des Strafvollzugs weiter entwickeln“, erklärte Goll. Das Land habe seit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug. „Das wollen wir sinnvoll nutzen. Die beiden gesetzlich festgeschriebenen Vollzugsziele sind unverändert die Sicherheit der Bevölkerung vor zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Straftätern sowie die Resozialisierung der Inhaftierten“, erläuterte der Minister. Die Sicherheit sei durch den Einsatz des elektronischen Hausarrests nicht in Gefahr, da der Hauptanwendungsbereich auf Tätern liege, die gerade nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden seien. Und was das Ziel der Resozialisierung angehe, brachte Goll es wie folgt auf den Punkt: „Haftvermeidung ist immer noch die beste Resozialisierung.“

Infos zum elektronischen Hausarrest - Zielgruppe, Voraussetzungen, Ablauf:

Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland für zwei Gruppen von Gefangenen eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug. Danach sollen Gefangene, die zwar zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt wurden, aber dennoch im Gefängnis sitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten (Ersatzfreiheitsstrafe), mittels einer elektronischen Fußfessel von zu Hause aus überwacht werden. Außerdem sollen Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen und auf ihre Freiheit vorbereitet werden, künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können. Es darf weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr bestehen. Die Teilnehmer müssen zustimmen. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet. Vor Ablauf der vierjährigen Frist soll das Gesetz unter Beteiligung des Innenministeriums evaluiert werden. Die Gesamtkosten für den Modellversuch werden auf 85.000 Euro geschätzt. An den Kosten soll sich ein Gefangener - anders als noch im Anhörungsentwurf geplant - nicht beteiligen müssen. Zum Vergleich: Ein Tag in Haft schlägt mit 85 Euro pro Gefangenem zu Buche.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder vergleichbare Tagesstruktur verfügt und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn der elektronischen Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm und der vorgesehene Tages- oder Wochenablauf festgelegt. Während der gesamten Dauer der elektronischen Aufsicht ist den Anweisungen der Mitarbeiter der für die elektronische Aufsicht zuständigen Stelle Folge zu leisten. Der Vollzugsplan kann neben Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapien sowie Erziehungs- und Schulungsprogrammen vorsehen. Zudem sind Weisungen möglich, wo sich der Gefangene aufhalten muss, ob er sich in ärztliche Betreuung zu begeben hat oder ob er auf Alkohol oder andere Drogen verzichten muss. Es besteht kein Anrecht auf Freizeit außerhalb der Wohnung.

Bei Verstößen gegen die Anordnungen reichen die Konsequenzen von einer einfachen Verwarnung über die Streichung von Freizeit außerhalb der Wohnung bis hin zur Verlängerung der Maßnahme oder dem Abbruch und Rückführung in die Vollzugsanstalt.


 

25.06.2009

Professor David Weisburd erhält den Internationalen Kriminologiepreis in Stockholm

2010 Prize winner: Crucial experiments show police patrols do not just "move crime around the corner"

2009-06-24

The 2010 Stockholm Prize in Criminology has been awarded by its International Jury to Professor David L. Weisburd for a series of experiments showing that intensified police patrol at high crime "hot spots" does not merely push crime around.

This line of research encourages police around the world to concentrate crime prevention efforts at less than 5% of all street corners and addresses where over 50% of all urban crime occurs, yielding far less total crime than with conventional patrol patterns.

The jury selected Weisburd's work on spatial displacement as the most influential single contribution of his wider body of work that has helped to bridge the gap between criminology and police practice. The jury noted that Weisburd has been a leader among the growing number of criminologists whose evidence shows how the application of research findings can help to reduce not only crime, but also the unnecessary impositions on public liberty from policing activities that do not address a predictable crime risk.

Weisburd's work builds on and adds to other research showing the effectiveness of placing almost all police patrols at street corners, addresses or blocks with high rates of robbery, purse snatching, street fights, or illegal drug markets. Police have generally been reluctant to re-structure most patrols to match the extreme version tested in this research for fear that "spatial displacement" of crime will yield no net reduction in criminal events. This theory holds that, like air in a balloon, criminals and their crimes will simply move from one part of a city to another if pressure is placed on crime at any given location. The competing theory is that most public crime only happens in certain kids of locations, all of which can be made less hospitable to crime by proactive police efforts. Yet until Weisburd's series of crucial experiments, police have widely accepted the spatial displacement theory by spreading patrol out widely.

The evidence from research done by Weisburd and his colleagues in Jersey City (New Jersey) and Seattle (Washington State) shows that crime can drop substantially in small "hot spots" without rising in other areas. Weisburd also produced evidence to demonstrate that the introduction of a crime prevention strategy in a small, high-crime place often creates a "diffusion of benefits" to nearby areas, reducing crime rather than increasing it in the immediate catchment zone around the high-crime target place. His evidence suggests that crimes depend not just on criminals, but on policing in key places.
The jury noted that this evidence should encourage police agencies to focus far more patrols than at present on very small areas with high crime rates.

Chief Constable Peter Neyroud, who is the Chief Executive of the National Policing Improvement Agency in the UK and a member of the International Jury for the Stockholm Prize in Criminology, commented in writing on the significance of Weisburd's experiments. Neyroud said that this research "has been crucial to developing more effective policing." Commenting on the prevailing theory of displacement, Neyroud said that police can now be more confident that policing works. "As we strive to make our communities safer," he said, we now know that intensive patrol and problem-solving on the hottest of crime hot-spots will push crime down in those areas without forcing it up in the next area."

PRESS CONTACT:
anna.cory@bra.se
+46 704 19 35 01


KEY FACTS

  • David L. Weisburd is the Walter E. Meyer Professor of Law and Criminal Justice at the Hebrew University Institute of Criminology in Jerusalem, Israel, Distinguished Professor and Director of the Center for Evidence-Based Crime Policy at George Mason University in Virginia, UA, and Editor of the Journal of Experimental Criminology.
  • The 2009 Prizes were awarded for contributions to the criminology of genocide by Professors John Hagan (USA and Canada) and Eugenio Raoul Zaffaroni (Argentina).
  • The 2010 Prize will be presented to Professor Weisburd at the City Hall on next June 15th, during the annual Stockholm Criminology Symposium that will engage police and criminologists from around the world.
  • More than 500 people from 41 nations attend the 2009 Symposium.
  • Weisburd has been elected by his peers as President of the Academy of Experimental Criminology, as Co-Chair of the Campbell Collaboration Crime and Justice Group, and as a Fellow of the American Society of Criminology. His research encompasses a wide range of criminological questions, from the causes of Jewish settler violence in Israel to the punishment of white collar crime in the US. It also includes methodological and statistical work, such as the unexpected loss of power to test hypotheses as sample sizes increase because the samples become more diverse.
  • The Stockholm Prize winners are selected by an international jury chaired by Stockholm University Professor Jerzy Sarnecki and Cambridge University Professor Lawrence Sherman.


David Weisburd's Key Publications on Spatial Displacement

Weisburd, David, Laura Wyckoff, Justin Ready, John E. Eck, Joshua C. Hinkle, and Frank Gajewski. (2006) Does Crime Just Move Around the Corner? A Controlled Study of Spatial Displacement and Diffusion of Crime Control Benefits. Criminology 44(3), 549-591.

Weisburd, David, Shawn Bushway, Cynthia Lum, and Sue-Ming Yang. (2004). Crime
Trajectories at Places: A Longitudinal Study of Street Segments in the City of Seattle. Criminology, 42(2), 283-322.

Braga, Anthony A., David Weisburd, Elin Waring and Lorraine Green Mazerolle. (1999). Problem Solving in Violent Crime Places: A Randomized Controlled Experiment. Criminology, 37(3), 541-580.

Weisburd, David and Lorraine Green. (1995). Policing Drug Hot Spots: The Jersey City DMA Experiment. Justice Quarterly, 12(4), 711-735.

Weisburd, David and Lorraine Green. (1995). Measuring Immediate Spatial Displacement: Methodological Issues and Problems. In John E. Eck and David Weisburd (Eds.), Crime and Place: Crime Prevention Studies, 4 (pp. 349-359). Monsey, NY: Willow Tree Press.

Clarke, Ronald V. and David Weisburd. (1994). Diffusion of Crime Control Benefits:
Observations on the Reverse of Displacement. In Ronald V. Clarke (Ed.), Crime
Prevention Studies, 2 (pp. 165-184). Monsey, NY: Willow Tree Press.

For further information:

Professor Weisburd's Curriculum Vitae at http://gunston.gmu.edu/cebcp/WeisburdCVJULY2008.pdf

Stockholm Criminology Prize at http://www.criminologyprize.com/extra/pod/?module_instance=3
 
Prize Jury Members at http://www.criminologyprize.com/extra/pod/?id=2&module_instance=3&action...

Stockholm Criminology Symposium at http://www.criminologyprize.com/extra/pod/?module_instance=2

 


 

 

22.06.2009

Sozialtherapie in Deutschland

Fachtagung der Sozialtherapeutischen Einrichtungen im September 2009

Vom 23.-25. September 2009 findet in der FH Worms die 12. überregionale Fachtagung der Sozialtherapeutischen Einrichtungen im Justizvollzug statt. Sie wird von der Sozialtherapeutischen Anstalt Ludwigshafen organisiert. Auch Interessenten, die nicht selbst in sozialtherapeutischen Einrichtungen arbeiten, sind zur Teilnahme eingeladen.

Nähere Informationen, namentlich ueber das Tagungsprogramm, finden sich auf der Tagungshomepage unter: http://www.sotha2009.de


 

15.06.2009

Strafvollzug als Ländersache: Eine Auswertung der bisherigen Reformen

Gemeinsame Fachtagung von DBH und DVJJ am 24. Juni in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf eine gemeinsame Fachtagung der DBH und der DVJJ aufmerksam machen.

Die Veranstaltung findet am 24.06.2009 in Berlin statt und steht unter dem Titel:
„Die Strafvollzugsgesetze der Länder: Auswertung der Jugendstrafvollzugsgesetze und Einschätzung der U-Haft-Gesetze“.

Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen wird in seinem Vortrag die Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder vorstellen und bewerten.
Vertreter der Justizministerien aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin werden anschließend die jeweilige Umsetzung in ihrem Land erläutern. Prof. Dr. Peter Höflich wird sich in seinem Beitrag den Entwürfen zu den U-Haft-Gesetzen der Länder widmen.

Anmeldungen nimmt die DBH online http://www.dbh-online.de/anmeldeformular/anmeldeformular.php?id=180 oder über die Geschäftsstelle entgegen. Bitte wenden Sie sich an: DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Aachener Str. 1064, 50858 Köln, Tel.: 0221 / 94 86 51 12, Fax: 0221 / 94 86 51 21, E-Mail: peter.reckling@dbh-online.de.

Wir würden uns freuen, wenn die Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie am 24.06. in Berlin begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen, Marion Tschertner, DVJJ Geschäftsstelle Hannover
tschertner@dvjj.de

 

PDF-Datei


 

15.06.2009

Mehr über Integrationspolitik erfahren

Erster Bericht über Integrationsindikatoren (2005-2007) der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Wie gut sind Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland integriert? Wo gibt es Fortschritte, wo Verbesserungsbedarf? Antworten gibt der erste Integrationsindikatorenbericht.

Erarbeitet wurde das Werk im Auftrag der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer. Bei seiner Vorstellung hob sie den besonderen Blickwinkel der Untersuchung hervor: "Dieser Bericht ist keine Momentaufnahme. Integration wird ab jetzt im Verlauf dargestellt."

Positive Ergebnisse:

Wer in Deutschland als Kind von Einwanderern geboren wurde, schafft zum Beispiel im Vergleich zur Gesamtbevölkerung noch häufiger den Schulabschluss.

Bei hier geborenen Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 24 Jahren liegt der Anteil von Schülern ohne Schulabschluss bei 2,2 Prozent. Bei der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil 2,3 Prozent.

Positiv ist auch, dass die Zahl der ausländischen Schulabbrecher seit 2005 stetig zurückgeht. Doch insgesamt ist ihr Anteil mit 16 Prozent im Jahr 2007 immer noch viel zu hoch: In der Gesamtbevölkerung liegt er bei der Hälfte.

Aussagekräftigere Daten:

Das Beispiel zeigt: Aussagekräftige Daten erfordern genaue Unterscheidungen. Es hilft in vielen Bereichen nicht, nur nach der Staatsangehörigkeit zu unterscheiden, also zwischen Ausländern und Deutschen. Entscheidend ist stattdessen, welchen Migrationshintergrund ein Mensch hat.

Dabei unterscheidet der Integrationsindikatorenbericht je nach verfügbarer Datenbasis oft noch viel genauer: Zum Beispiel, ob jemand Deutscher ist, aber im Ausland geboren wurde. Oder jemand ist zwar Ausländer, lebt aber schon in der zweiten Generation in Deutschland.

Um für den Bericht derartiges, möglichst aussagekräftiges Datenmaterial zu erhalten, waren im letzten Jahr insgesamt 100 Indikatoren in 14 gesellschaftlichen Bereichen festgelegt worden.

Die Indikatoren bündeln die vielen verfügbaren Daten zur Integrationsmessung und bilden die Grundlage für eine regelmäßige, bundesweite Berichterstattung.

Der nun vorliegende erste Integrationsindikatorenbericht untersucht den Zeitraum von 2005 bis 2007.

(Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten vom 10.Juni 2009)
Der 222seitige Bericht kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter folgender URL:
http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/200...


 

10.06.2009

Diskussionen und Planungen zur Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Eine wichtige neue Veröffentlichung des Europarates

Reforming the European Convention on Human Rights: A work in progress

The European ministerial conference on human rights, meeting in Rome on the 50th anniversary of the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, emphasised two crucial elements: - the responsibility of member states, Parties to the Convention, to ensure constantly that their law and practice conform to the Convention and to execute the judgments of the European Court of Human Rights; - that urgent measures be taken to assist the Court in carrying out its functions, given the ever increasing number of applications. An in-depth reflection should be started as soon as possible on the various possibilities and options with a view to ensuring the effectiveness of the Court in the light of this new situation. The Rome conference has sparked intensive work. Ever since January 2001, the intergovernmental co-operation activities of the Steering Committee for Human Rights (CDDH) of the Council of Europe have concentrated on developing normative instruments, of which the most important has been Protocol No. 14 to the Convention. This work has benefited greatly from high-level debates during a series of round-table discussions, within working groups and at seminars organised mainly by the successive presidencies of the Committee of Ministers. The present volume contains a record of this work.
(Strasbourg: Council of Europe Publishing House 2009, 718 Pp Format A4. ISBN: 978-92-871-6604-3)


 

08.06.2009

Rehabilitation nach freiheitsentziehenden Maßnahmen wegen Verhaltensauffälligkeiten

Aufarbeitung von "Altlasten" der Jugendhilfe: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Geschlossenen Heimunterbringung in der DDR

Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08
Zum Volltext: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090513_2bvr071...

Der 1955 geborene Beschwerdeführer befand sich von 1961 bis 1967 in Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis Januar 1972 in verschiedenen Einrichtungen in der ehemaligen DDR. Der Beschwerdeführer beantragte in einem gesonderten Verfahren seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15. Dezember 2004 nur im Hinblick auf eine Heimunterbringung gewährt wurde. Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung in Bezug auf die übrige Unterbringung in Kinderheimen der DDR; der Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg zurückgewiesen. Begründet wurde die Zurückweisung u.a. mit der örtlichen Unzuständigkeit, aber auch damit, dass eine Freiheitsentziehung nach § 2 StrRehaG bei Kinderheimen und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR ohne Strafcharakter in der Regel nicht vorgelegen habe. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass die Einweisung in ein Kinderheim unter Zugrundelegung des Standes der pädagogischen Wissenschaften im Jahr 1961 mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar gewesen sei. Es fänden sich keine Hinweise für politische Verfolgung. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde die Verletzung seiner Menschenwürde nach Art. 1 GG sowie seines Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 GG und des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG im Hinblick auf die ihm widerfahrene Behandlung in den verschiedenen Heimen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat den Beschluss aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das Oberlandesgericht vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, können nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert werden, hält verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand. Diese Auslegung des § 2 StrRehaG ist sinnwidrig und führt im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung in § 1 Abs. 1 StrRehaG auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der DDR-Justiz als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat.

Mit dieser Auslegung wird die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus, rehabilitierungsfähig zu machen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird dadurch in nicht vertretbarer, d em gesetzgeberischen Willen entgegenstehender, Weise verengt. Es handelt sich um eine krasse Missdeutung des Inhalts der Norm, die auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.

(Überschrift KrimG. Quelle des Textes: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG, Nr. 56/2009 vom 4. Juni 2009)


 

04.06.2009

Transnationale Korruptionsbekämpfung

Geplante Sektion im Rahmen des Internationalen Kongresses der deutschsprachigen ‚Recht und Gesellschaft’-Forschung in Bremen 2010

Von Mittwoch, den 3. März bis Freitag, den 5. März 2010 findet im Bremer Haus der Wissenschaft ein wissenschaftlicher Kongress zum Thema Transnationalismus in Recht, Staat und Gesellschaft statt.

Der Kongress der Vereinigung für Rechtssoziologie (www.rechtssoziologie.info) wird vom Fachbereich Rechtswissenschaft (Gralf-Peter Calliess und Konstanze Plett) in Kooperation mit dem Bremer Sonderforschungsbereich 597 Staatlichkeit im Wandel (www.staat.uni-bremen.de) (Jens Mertens und Mauro Zamboni) ausgerichtet. Der erste Teil der Veranstaltung ist dem Schwerpunkt Transnationale Unternehmen gewidmet, welcher von Bremer Juristen, Ökonomen und Politologen zu einem zukünftigen Bremer Forschungsfeld entwickelt werden soll. Für diesen englischsprachigen Teil der Veranstaltung konnten Sarianna Lundan (Maastricht University), Gunther Teubner (Universität Frankfurt am Main), Peter Muchlinski (University of London), Horst Eidenmüller (LMU München), Larry Catá Backer (PennState, Dickinson School of Law, USA) und Karsten Nowrot (Universität Halle-Wittenberg) als international anerkannte Experten für Vorträge gewonnen werden.

Im zweiten Teil der Veranstaltung finden insgesamt sechs Parallelsektionen zu Themen wie Transnationales Verwaltungsrecht (Vorsitz: Andreas Fischer-Lescano, Universität Bremen), Transnational Corporate Social Responsibility (Vorsitz: Martin Herberg, SFB 597), Transnationales Recht: Gender, Race, Sexualities, Abilities (Vorsitz: Susanne Baer, HU Berlin), Transnationale Finanzmarktregulierung (Vorsitz: Lars Klöhn, Universität Marburg), Transnationale Korruptionsbekämpfung (Vorsitz: Kai Bussmann, Universität Halle-Wittenberg) und Immigration in einem transnationalen Kontext (Vorsitz: Felix Herzog, Universität Bremen) statt.

Am Donnerstagabend wird die Mitgliederversammlung der Vereinigung für Rechtssoziologie durchgeführt, wo unter anderem die Umbenennung in Vereinigung für Recht und Gesellschaft beschlossen werden soll. Zudem steht wieder die Verleihung des Christa-Hoffmann-Riem Preises für Recht und Gesellschaft, des höchstdotierten rechtswissenschaftlichen Preises in Deutschland, an. Die Veranstalter rechnen mit über 100 Teilnehmern vornehmlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Informationen unter handelsrecht@uni-bremen.de.


 

03.06.2009

Freiheitsentzug in der Schweiz: Neue Zahlen auf dem Internet

Ergebnisse der Erhebung zum September 2008

Am 3. September 2008 befanden sich in der Schweiz 5780 Personen im Freiheitsentzug, 1 Prozent mehr als im Vorjahr, jedoch 6 Prozent weniger als 2005. Rund ein Drittel aller Inhaf-tierten befanden sich in Untersuchungshaft. Dieser Bestand hat sich um 8 Prozent erhöht. Um 5 Prozent auf 3420 Personen ging der Insassenbestand im Straf- und Maßnahmenvollzug zu-rück. Unverändert bei 403 blieb die Zahl der wegen einer Zwangsmassnahme nach Auslän-dergesetz Inhaftierten. Mit 77 Insassen auf 100'000 Personen der Wohnbevölkerung lag die Insassenrate der Schweiz im unteren Drittel der westeuropäischen Ländern. Dies sind einige der neuesten Ergebnisse der jährlichen Erhebung zum Freiheitsentzug des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Ergebnisse der Erhebung zum Freiheitsentzuges 2008 wurden mittels neusten verfügba-ren Daten aktualisiert und befinden sich auf dem Statistikportal des BFS unter:
Statistik Schweiz - Freiheitsentzug – Kennzahlen
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberbli...

(Quelle: Newsletter des Bundesamtes für Statistik, Bereich Kriminalität und Strafrecht, Nr. 2/2009 vom 24. April 2009 )


 

02.06.2009

Rasterfahndung fängt keine Terroristen

Ein Bericht in ZEIT ONLINE von Kai Biermann

Merkmale wie Religion oder Herkunft sind zu ungenau, um als Basis der Terrorjagd dienen zu können, so eine Studie. Ethnisches Profiling sei sinnlos und gefährlich.

"Ethnisches Profiling ist das Gegenteil guter Polizeiarbeit, bei der Handlungen auf harten Fakten basieren und nicht auf Stereotypen. Es ist falsch, es ist zerstörerisch und es muss aufhören." Diese Aussage stammt von dem damaligen US-Präsidenten Bill Clinton. Sein Amtsnachfolger George W. Bush bekräftige sie zwei Jahre später, als er erklärte, man werde diese Technik nicht mehr einsetzen.

Das war im Jahr 2001, vor den Anschlägen des 11. September. Seitdem hat sich viel verändert. Die Suche nach "Schläfern" – nach bislang nicht aufgefallenen potenziellen Terroristen – gilt inzwischen als eines der wichtigsten Ziele der Sicherheitsdienste weltweit. Verbrechen sollen nicht mehr nur aufgeklärt, sie sollen heute verhindert werden, bevor sie geschehen. Und die wichtigsten Merkmale, um potenzielle Terroristen zu finden, sind ethnische Zugehörigkeit und Religion: Die Tatsache, Moslem zu sein, wird plötzlich zum Verdachtsmoment.

Die Ermittlungen aufgrund "herkunftsbasierter Personenprofile" haben in den vergangenen Jahren in der Europäischen Union sprunghaft zugenommen, konstatiert eine heute in Brüssel vorgestellte Studie (PDF) des Open Society Institutes. Es sei Zeit, wieder einmal deutlich zu machen, dass diese Technik so ungerecht und so nutzlos sei wie eh und jeh.

Weiter mit:
ZEIT ONLINE 26.5.2009 - 17:55 Uhr [http://www.zeit.de/online/2009/22/rasterfahndung-studie]

Die erwähnte Studie des Open Society Institutes kann als PDF-Datei unter folgender URL heruntergeladen werden:

http://www.soros.org/initiatives/osji/articles_publications/publications...


 

02.06.2009

Wirksame Kommunale Kontrolle von Wohnungsprostitution.

Bundesverfassungsgericht billigt Sperrgebietsverordnung

Beschluss des BVerfG vom 28. April 2009 (1 BvR 224/07. Volltext unter: 1 BvR 224/07)

Der Beschwerdeführer beantragte einen Bauvorbescheid über die Zulässigkeit der Nutzung einer in Mannheim gelegenen Wohnung zum Zweck der Wohnungsprostitution. Dieser Antrag wurde von der Baurechtsbehörde abgelehnt, weil die Wohnung in einem Sperrbezirk liege. Auch die Klage, mit der der Beschwerdeführer geltend machte, dass das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten von Dezember 2001 die Prostitution vom Makel der Sittenwidrigkeit befreit habe und die Sperrbezirksverordnung verfassungswidrig und damit nichtig sei, weil die Ermächtigungsgrundlage in Art. 297 EGStGB gegen Art. 12 GG verstoße, wurde abgewiesen. Den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab.

Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB steht insbesondere in Einklang mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. Außerdem verstößt sie nicht gegen das Gebot der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit und ist sowohl mit dem Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) als auch mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs. 1 GG) vereinbar.

Nach den für Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG geltenden Grundsätzen ist insbesondere der unbestimmte Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes durch die Rechtsprechung und auch den Gesetzgeber hinreichend präzisiert. Allerdings würde ein Normverständnis des Art. 297 EGStGB, wonach jede Ausübung der Prostitution zugleich den öffentlichen Anstand verletzt, der Vorschrift offensichtlich nicht gerecht. Mit dem Schutz des öffentlichen Anstands wird nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht die Wahrung der allgemeinen Sittlichkeit bezweckt. Verstanden als Norm, die allein der Durchsetzung von
verschiedenen Moralvorstellungen dient, wäre die Vorschrift in der Tat verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Die Fachgerichte verstehen demgegenüber Art. 297 EGStGB in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als eine Norm auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr mit der Zielsetzung, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant sei, nach außen in Erscheinung trete und das Allgemeinwohl beeinträchtigen könne. Handlungen und Zustände, die eine enge Beziehung zum Geschlechtsleben haben, können Belange des Allgemeinwohls insbesondere dann beeinträchtigen, wenn Dritte dadurch erheblich belästigt würden; dies gilt insbesondere für die Begleitumstände der Prostitution.

Der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes kann insbesondere damit gerechtfertigt werden, dass die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist und eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingter Unruhe", wie z.B. das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen befürchten lässt.

Es liegt auch kein Verstoß gegen das Gebot der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit gesetzlicher Regelungen vor. Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber bewusst von einer Änderung des Art. 297 EGStGB Abstand genommen hat, ergibt sich insbesondere kein rechtsstaatswidriger Widerspruch zum Prostitutionsgesetz. Die Festsetzung von Sperrbezirken auf der Grundlage des Art. 297 EGStGB dient nur der lokalen Steuerung der Prostitutionsausübung aus ordnungsrechtlichen Gründen, stellt aber die sonstige Legalisierung der Prostitutionsausübung nicht in Frage.

Die Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB für Teile des Gemeindegebiets stellt sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine zulässige Berufsausübungsregelung dar. Der "Schutz der Jugend" und der "Schutz des öffentlichen Anstandes" sind als vernünftige Gründe des Gemeinwohls legitime gesetzgeberische Ziele, die einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen. Die Norm ist insbesondere auch geeignet und erforderlich, um den vom Gesetzgeber erstrebten Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands zu erreichen. Die Wohnungsprostitution wird zwar häufig deutlich weniger wahrnehmbar sein als die Straßen- und die Bordellprostitution. Jedoch können Belästigungen der Anwohner, milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter sowie das Anfahren und Abfahren der Freier als sichtbare Begleiterscheinungen der Prostitution nicht von vornherein für den Bereich der Wohnungsprostitution als ausgeschlossen betrachtet werden. In welchem Umfang und mit welchen Maßgaben sich der Erlass einer Sperrbezirksverordnung im Einzelfall unter Berücksichtigung der davon beeinträchtigten Grundrechte als verhältnismäßig erweist, ist daher vor allem bei Erlass der jeweiligen Sperrbezirksverordnung unter Abwägung aller betroffenen Rechtspositionen und öffentlichen Belange zu entscheiden. Auf dieser Ebene kann auch einer geringeren öffentlichen Sichtbarkeit der Wohnungsprostitution beim Ausgleich aller Interessen angemessen Rechnung getragen werden. Die Vorschrift stellt auch eine rechtmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar.

( Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -, Pressemitteilung Nr. 51/2009 vom 19. Mai 2009. Überschrift: KrimG)


 

02.06.2009

Europäisches Strafrecht (inkl. EMRK), Internationales Strafrecht bzw. Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht

Grundlegende und aktualisierte Informationen finden sich auf den beiden folgenden Homepages:

Homepage von Prof. Dr. Satzger, Universität München, im Zusammenhang mit dem Lehrbuch über Internationales und Europäisches Strafrecht
http://www.lehrbuch-satzger.de/

Homepage der Forschungsstelle für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Prof. Dres. Vogel und Kühl)
http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/eurocrim


 

02.06.2009

Sicherheit in Schulen

Aktuelle Materialien aus den USA und aus dem Vereinigten Königreich (UK)

(1) USA: Bureau of Justice Statistics, Publication.
"Indicators of School Crime and Safety: 2008"
This publication presents data on crime and safety at school from the perspectives of students, teachers, principals, and the general population. A joint effort by the Bureau of Justice Statistics and the National Center for Education Statistics, this annual report examines crime occurring in school as well as on the way to and from school.
It is available online at: http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/iscs08.htm.

(2) UK Youth Justice Board´s updated and revised Handbook on "Safer School Partnership Guidance" at:
http://www.yjb.gov.uk/en-gb/News/Allschoolsshouldsignuptosaferschoolpart...


 

02.06.2009

Kriminalität in Großstädten

Ein Spiegel-Online Artikel zur geringen Belastung von München und den möglichen Gründen

München gilt als sicher, 2008 gab es nur drei Morde. Ein Verdienst der friedliebenden Menschen? Oder der energischen Ordnungshüter?

Von Conny Neumann

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,624572,00.html


 

02.06.2009

Englischsprachige Bücher etc. zur Kriminologie.

Ein Angebot von Martin Wright

I should like to find a good home for a number of English criminological books, pamphlets, newsletters etc., mainly dating from the 1970s to '90s. I have listed them under broad headings:

  • Crime and society
  • Police and race
  • Prison and Penal System
  • Research and Statistics
  • Sentencing
  • Victims

If any of these would be useful, for research/historical purposes, plaes ask for a list:
Martin Wright, martinw@phonecoop.coop,
(+44 20 8671 8037 )
17.5.2009.

No charge except postage.
Donations invited to European Forum for Restorative Justice, www.euforumrj.org


 

02.06.2009

Berner Graduiertenschule für Strafrechtswissenschaft (BGS)

Bern Graduate School of Criminal Justice (BGCJ)

Die Berner Graduiertenschule für Strafrechtswissenschaft (BGS) der Universität Bern bietet einen Doktoratsstudiengang in Strafrechtswissenschaften an.

Das Promotionsprogramm erstreckt sich auf sämtliche Gebiete der Strafrechtswissenschaft (international, rechtsvergleichend, theoretisch, philosophisch und kriminologisch). In Kursen, Tagungen, Workshops und Kolloquien werden vertieftes Wissen in den Fachgebieten und Anleitungen zur Fertigung einer Promotionsarbeit vermittelt.

Die Graduate School bietet eine breit gefächerte und international kompetitive Ausbildung, eine individuelle Betreuung der Dissertationsprojekte durch ein Mentorenteam sowie die Bereitstellung von Forschungsmöglichkeiten. Sie fördert die fachliche und methodische Zusammenarbeit, das Verständnis unter verwandten Disziplinen und die eigenständige und unabhängige Forschungsarbeit der Doktoranden.
Das Studienprogramm ist auf 3 Jahre angelegt und beginnt im September 2009. Es richtet sich an strafrechtswissenschaftlich interessierte Juristinnen und Juristen aus dem In- und Ausland und bietet im ersten Turnus maximal 10 hochqualifizierten Studierenden die Möglichkeit, in einem wissenschaftlich hochrangigen Umfeld an ihrem Dissertationsprojekt zu arbeiten. Die Anmeldefrist für den ersten Turnus endet am 31. Juli 2009.

Weitere Informationen unter:
http://www.krim.unibe.ch/content/bgcj/home/index_ger.html


 

02.06.2009

Victims in Europe

23rd Annual Conference of Victim Support Europe in Portugal in June 2009

On behalf of Victim Support Europe, the Portuguese Association for Victim Support is promoting Project Victims in Europe which is co-financed by the European Commission. Following the Project activities, we are currently organizing the

Victims in Europe - 23rd Annual Conference of Victim Support Europe.

Venue: Calouste Gulbenkian Foundation, Lisbon - Portugal
Date: 25th and 26 of June
The Language: English with simultaneous interpretation in the opening session

The purpose of this seminar is to gather experts and professionals in the area of justice, social matters (civil society organisations) and policy-makers from different countries.

This Seminar will also be an opportunity to present the framework of existing rights, and debate whether these rights are in fact being implemented in the European Union. It will thus constitute an important opportunity to discuss which rights require further implementation measures, in order to meet the needs of victims of crime.

More detailed information: www.apav.pt/victimsineurope

In case you have any questions, please do not hesitate to contact us: victimsineurope@apav.pt or +351 21 315 84 73.

Kind regards,
Carmen Rasquete, Project Manager - Victims in Europe
Associação Portuguesa de Apoio à Vítima
Portuguese Association for Victim Support
Rua José Estêvão, 135 A, Piso 1
1150-201 Lisboa Portugal
tel. dir. +351.21.315.84.73; tel. +351 21.358.79.00
fax +351.21.887.63.51: e-mail: victimsineurope@apav.pt


 

Mai 2009

Berlin, 28. Mai 2009

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzstrafrecht

Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Schließlich sollen neue Straftatbestände gegen das Verbreiten von Anleitungen zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten eingeführt werden.

 

Der Deutsche Bundestag hat am 28. 5 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet.

 

"Mit dem Gesetz schließen wir gezielt Strafbarkeitslücken im Vorfeld schwerer staatsgefährdender Gewalttaten. Wie viele andere Länder lebt auch Deutschland seit dem 11. September 2001 mit der Gefahr, Ziel von Terroranschlägen zu werden. Die Strukturen des Terrorismus haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Heute gehen Gefahren nicht nur von terroristischen Vereinigungen aus, sondern vielfach auch von radikalisierten Einzeltätern. Deshalb nehmen wir die erforderliche Feinjustierung des Staatsschutzstrafrechts vor - unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Bestraft werden konkrete Vorbereitungshandlungen, nicht die bloße Gesinnung. Und strafbar macht sich nur, wer auch die Absicht hat, einen Anschlag zu begehen. Damit bleiben wir dem Grundsatz treu, dass Strafrecht immer nur das letzte Mitte - die "ultima ratio" sein kann", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

Der Inhalt der geplanten Regelungen im Einzelnen:

I. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB (neu)

 
1. Handlungsbedarf


Die §§ 129a und b StGB knüpfen die Strafbarkeit des Bildens oder Unterstützens einer terroristischen Vereinigung an die Gefährlichkeit, die von einer (mindestens drei Mitglieder umfassenden) Gruppe ausgeht. Die Struktur des Terrorismus hat sich im Vergleich zu den 70er Jahren jedoch verändert - anders als bei der RAF handelt es sich bei islamistischen Tätern nicht selten um Täter, die ohne feste Einbindung in eine hierarchisch aufgebaute Gruppe in nur losen Netzwerken oder allein agieren, so dass die §§ 129a und b StGB auf sie nicht angewendet werden können. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist aber dennoch erheblich.

 
2. Lösung

Künftig soll es im Staatsschutzstrafrecht einen neuen § 89a StGB geben, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren unter Strafe stellt. Der Tatbestand beschränkt sich auf die Vorbereitung von Straftaten aus dem terroristischen Kernbereich, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB aufgeführt sind (Straftaten gegen das Leben und die persönliche Freiheit: Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme), wenn diese Taten bestimmt und geeignet sind, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben. Damit werden Täter erfasst, die solche Taten vorbereiten, aber mangels Bestehens oder Nachweisbarkeit einer terroristischen Vereinigung derzeit nicht nach §§ 129a oder 129b StGB bestraft werden können. Auch die (Einzel-)Täter, deren Handlungen nicht als Verbrechensverabredung dem geltenden § 30 Abs. 2 StGB unterfallen, machen sich damit strafbar.

 
3. Rechtsstaatliche Grenzen

Strafrecht ist immer das letzte Mittel des Staates (ultima-ratio-Charakter). Deshalb können Vorbereitungshandlungen grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein. Um eine unverhältnismäßige Ausweitung der Vorfeldstrafbarkeit zu vermeiden, werden die strafbaren Vorbereitungshandlungen genau umschrieben. Daneben nimmt der Entwurf die notwendige rechtsstaatliche Begrenzung dadurch vor, dass alle unter § 89a Abs. 2 Nr. 1-4 StGB-E beschriebenen Tathandlungen den Vorsatz erfordern, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Ohne diesen Vorsatz entfällt die Strafbarkeit.

 
4. Inhalt der Neuregelungen:

Im Einzelnen definiert der neue § 89a StGB-E abschließend folgende strafbare Vorbereitungshandlungen:

 

a) die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen

 

Beispiele:
(1) A will in Deutschland einen Sprengstoffanschlag auf eine Bundeswehrkaserne und einen US-Luftwaffenstützpunkt verüben. Um die notwendigen Fertigkeiten zur Begehung dieser Tat zu erwerben, lässt sich A in einem islamistischen Ausbildungslager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen schulen.

(2) X ist Rechtsextremist und will einen Sprengstoffanschlag auf eine Synagoge verüben. Um die nötigen Kenntnisse zu erwerben, absolviert er einen Sprengmeisterkurs in einem Steinbruch.

(3) M will ein Passagierflugzeug kapern und in einen Büroturm steuern. Um den Anschlag vorzubereiten, nimmt er Unterricht im Führen von Passagierflugzeugen in einer Flugschule. Damit will er die notwendige Fertigkeit erwerben, um seinen Plan ins Werk zu setzen.

 

b) die Herstellung, das Sich-Verschaffen, Überlassen oder Verwahren von bestimmten Waffen, bestimmten Stoffen (z. B. Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, (Flüssig-)Sprengstoffe) oder besonderen zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderlichen Vorrichtungen (z. B. Zündern) sowie

 
 

c) das Sich-Verschaffen oder Verwahren von wesentlichen Gegenständen oder "Grundstoffen", um diese Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen

 

Beispiel:
(1) Die im September 2007 im Sauerland festgenommenen Tatverdächtigen, gegen die derzeit vor dem OLG Düsseldorf verhandelt wird, haben nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen unter anderem Anschläge auf US-amerikanische Einrichtungen geplant und sich zu diesem Zweck erhebliche Mengen Wasserstoffperoxid verschafft, um damit Bombenanschläge zu begehen.

(2) Auch im Falle der versuchten Bombenanschläge auf Regionalzüge in Dortmund und Koblenz im Sommer 2006 haben sich die Täter nach den Erkenntnissen aus dem Strafverfahren die für die Kofferbomben erforderlichen Gegenstände zur Vorbereitung der geplanten Taten beschafft und die Sprengsätze in ihren Wohnungen gebaut.

 
 

d) die Finanzierung eines Anschlags

Die neue Vorschrift erfasst auch das Sammeln, Entgegennehmen oder Zur-Verfügung-Stel-len von nicht unerheblichen Vermögenswerten, um beispielsweise die zur Tat erforderlichen Sprengstoffe zu kaufen. Ebenso erfasst die Vorschrift auch das Sammeln vermeintlicher "Spenden" zur Vorbereitung eines Anschlags. Hierbei muss es sich stets um Vermögenswerte handeln, die - im Rahmen einer wertenden Gesamtschau - einen nicht unerheblichen Beitrag zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat leisten.

 

II. Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - § 89b StGB (neu)

Nach dem neuen § 89b StGB-E soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen (vgl. § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB-E), Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält. Erfahrungsgemäß geht dem Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern die Vermittlung durch Personen voraus, die terroristischen Vereinigungen zugerechnet werden können. Die neue Vorschrift ermöglicht es, mit strafrechtlichen Mitteln gegen Personen vorzugehen, die sich beispielsweise in sogenannten terroristischen Ausbildungslagern die zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erforderlichen Fertigkeiten aneignen wollen und zu diesem Zweck, Kontakt zu Mitgliedern oder Unterstützern einer terroristischen Vereinigung aufnehmen .

 

Beispiel:
A hat sich entschieden, ein Ausbildungslager im mittleren Osten aufzusuchen. Er möchte sich beibringen lassen, wie mit Waffen und Explosivstoffen umzugehen ist, um entsprechend seiner Überzeugung als Kämpfer am "Dschihad" teilzunehmen. Es geht ihm nicht darum, eine bestimmte terroristische Vereinigung zu unterstützen. Um in ein Ausbildungslager zu gelangen, kontaktiert A den B, von dem er weiß, dass dieser Al-Kaida finanziell unterstützt hat und bereits selbst in einem terroristischen Ausbildungslager gewesen ist. B fertigt ein Empfehlungsschreiben für A, der im Anschluss daran ins Ausland reist, um eine Ausbildung zu absolvieren.
Bereits im Zeitpunkt des Treffens mit B hätte A den Tatbestand des § 89b Abs. 1 StGB-E erfüllt.

 

III. Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - § 91 StGB-E (neu)

 
a) Problem

Das Internet als weltweiter Kommunikationsraum hat als Propagandamedium für Terroristen in erheblichem Umfang an Bedeutung gewonnen. Auf vielen Internetseiten sind Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, den Bau von Sprengvorrichtungen oder die Ausbildung in terroristischen Trainingslagern im Kontext beispielsweise mit islamistischer Hetzpropaganda zu finden. Solche Anleitungen stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie ohne weitere Zwischenschritte zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet werden können und nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch verwendet werden.

Trotz der von ihnen ausgehenden Gefahr solcher Anleitungen erfassen die bereits geltenden Strafvorschriften, die das Anleiten zu Straftaten ahnden (§§ 111, 130a StGB), diese bislang nicht hinreichend. Nach geltendem Recht muss entweder nachgewiesen werden, dass sich die verbreiteten Schriften auf eine konkrete Tat beziehen oder dass der Täter die Absicht verfolgt, bei einem anderen die Bereitschaft zur Begehung schwerer Straftaten zu wecken oder zu fördern.

 
b) Lösung

Diese Probleme der Praxis soll der neue § 91 StGB lösen. Die Vorschrift erfasst das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" - beispielsweise im Internet - und bedroht diese Verhaltensweisen mit bis zu drei Jahren Haft, wenn die Umstände der Verbreitung der Anleitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.

Entscheidend ist, dass nicht mehr auf die Absicht des Täters abgestellt wird. Statt dessen soll es künftig ausreichen, dass die Umstände der Verbreitung der jeweiligen Anleitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen.

 

Beispiel:
A stellt auf einem dschihadistischen Internetforum, in dem zu Anschlägen aufgefordert wird, eine Bombenbauanleitung ein. Dies wäre in Zukunft strafbar, ohne dass er die konkrete Absicht haben muss, dass jemand sich dieser Anleitung bedient, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.

Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) verschafft, um eine solche Gewalttat zu begehen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB (neu)).

 

Beispiel:
Zur Vorbereitung der versuchten Anschläge auf Regionalzüge in Koblenz und Dortmund haben sich die Täter nach dem Ergebnis der Ermittlungen aus dem Internet Bombenbauanleitungen heruntergeladen. Dies wäre in Zukunft strafbar.

Wer sich solches Material ohne Anschlagsvorsatz (z. B. aus jugendlicher Neugier) herunterlädt, wird nicht von dem Tatbestand erfasst. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind auch solche Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Anleitungen in Chemiebaukästen, Lehrbüchern oder auch Patentschriften.

 
IV. Begleitregelungen

Ergänzt werden die neuen Tatbestände im Strafgesetzbuch durch Begleitregelungen.

 
1. Verfahrensrecht

So sollen die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straftaten nach den neuen Vorschriften auf die Ermittlungsmaßnahmen zurückgreifen können, die bereits nach geltendem Recht zur Verfügung stehen (z. B. die Durchsuchung, Beschlagnahme). Soweit es um die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten geht (§ 89a StGB-E) soll den Strafverfolgungsbehörden darüber hinaus auch die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung und der Telefonüberwachung zur Verfügung stehen.

Für Strafverfahren wegen der neuen Tatbestände der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB-E) und der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89b StGB-E) sind die Staatsschutzgerichte zuständig, was durch den Staatsschutzcharakter der Vorschriften und die Komplexität der zugrundeliegenden Sachverhalte begründet ist.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit, bei Straftaten nach § 89a und § 89b StGB-E die Strafverfolgung zu übernehmen, wenn es sich um einen Fall mit besonderer Bedeutung handelt (sog. Evokationsrecht).

 
2. Aufenthaltsrecht

Ergänzt werden auch aufenthaltsrechtliche Regelungen. Eingeführt wird ein neuer Regelausweisungstatbestand, der die bisherigen Regelausweisungstatbestände im Hinblick auf die Zielrichtung des neuen § 89a StGB-E ergänzt. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden:

  • Ausweisung mit der Folge, dass der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes erlischt, eine Abschiebung grundsätzlich möglich ist, und ein Aufenthalts- und Einreiseverbot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes) besteht,
  • Zurückweisung an der Grenze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes)

Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.

 
V. Inkrafttreten

Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117Berlin, Telefon 030/185809030 Telefax 030/185809046 presse@bmj.bund.de )

 


 

Berlin, 28. Mai 2009

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Verständigung in Strafverfahren

 Der Deutsche Bundestag hat am 28.5.2009 einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.
 

"Verständigungen sind in der Rechtsprechung anerkannt und schon lange Realität und im deutschen Strafprozess - nicht nur in großen Wirtschaftsstrafverfahren und bei prominenten Angeklagten. Dieser Praxis geben wir jetzt die nötige Rechtsgrundlage. Absprachen sind eine berechtigte Alternative zur vollständigen Durchführung des Verfahrens. Sie schonen Ressourcen und schützen Opfer und Zeugen, weil Ihnen eine belastende Vernehmung und eine erneute Konfrontation mit dem Täter erspart bleiben. Das Gesetz regelt keine Mauscheleien in Hinterzimmern, sondern das genaue Gegenteil: Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung stattfinden und sie muss umfassend protokolliert werden. Gleichzeitig halten wir an den bewährten Grundsätzen des Strafverfahrens fest. Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren und das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seine Überzeugung zu ermitteln. Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es auch künftig nicht geben", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 
Im Einzelnen:
 
1. Handlungsbedarf

Die Verständigung in Strafverfahren ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Bei dieser Verfahrensweise versuchen das Gericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten - vor allem Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Verteidigung, aber auch der Nebenkläger - sich über den Verlauf des Verfahrens und über dessen Ausgang zu verständigen. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz diese verfahrensökonomische Art der Erledigung als unerlässlich bezeichnet. Auch unter dem Gesichtspunkt des Zeugen- und Opferschutzes sind Verständigungen eine berechtigte Alternative auf dem Weg zu einem gerechten Urteil, wenn auf eine vor allem für das Opfer psychisch belastende Beweisaufnahme verzichtet werden kann. Voraussetzung für die Zulässigkeit von Absprachen ist jedoch, dass die grundlegenden Prinzipien des deutschen Strafprozesses und des materiellen Strafrechts eingehalten werden. Zustandekommen und Ergebnis einer Verständigung müssen sich am Grundsatz des fairen Verfahrens, der Pflicht des Gerichts zur umfassenden Ermittlung der Wahrheit sowie an einer gerechten und schuldangemessenen Strafe orientieren. In seiner Grundsatzentscheidung vom 3. März 2005 hat der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs wesentliche Leitlinien zur Zulässigkeit von Absprachen festgelegt, gleichzeitig jedoch betont, dass die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung erreicht sind.

 
2. Lösung

Künftig wird es in der Strafprozessordnung ein umfassendes und differenziertes rechtstaatliches Regelungskonzept zur Verständigung im Strafverfahren geben. Die neuen Vorschriften stellen der Praxis in weitem Umfang Vorgaben für Zustandekommen und Inhalt von Absprachen zur Verfügung, ohne den für Einzelfälle notwendigen Spielraum zu sehr einzuschränken. Dabei geht der Gesetzentwurf von den folgenden Grundsätzen aus:

  • Die Grundsätze der Strafzumessung bleiben unberührt. Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Unberührt bleiben auch die Grundsätze des Strafverfahrens. Es wird insbesondere kein "Konsensprinzip" geben. Eine Verständigung kann nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Es muss ein größtmögliches Maß an Transparenz gewährleistet sein. Eine Verständigung kann nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen, Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen. Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden.
  • Es gibt keinerlei Beschränkungen der Rechtsmittel. Ist dem Urteil eine Verständigung vorangegangen, ist ein Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen. Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar, der Angeklagte muss darüber eingehend belehrt werden.

Der Gesetzentwurf enthält einen vernünftigen und praxisgerechten Mittelweg zwischen einem teilweise geforderten Totalverbot von Absprachen einerseits und einem Konsensprinzip andererseits, welches das Gericht zu sehr aus seiner Verantwortung zur Ermittlung der Wahrheit entlassen würde. Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der Rechtssprechung sowie eine Vielzahl von Anregungen aus Wissenschaft und Praxis. Insbesondere unterscheidet der Entwurf nicht zwischen verteidigtem und unverteidigtem Angeklagten und schließt auch Verfahren vor den Amtsgerichten nicht aus. Damit wird eine "2-Klassen-Justiz" vermieden und dem Umstand Rechnung getragen, das auch in amtsgerichtlichen Verfahren, wo vorwiegend Fälle der kleineren und mittleren Kriminalität behandelt werden, Verständigungen zum Alltag gehören.

 
3. Inhalt


Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung ist ein neuer § 257c StPO. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zu Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt.

 

Gegenstand
Gegenstand einer Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen, also im Wesentlichen das Strafmaß und etwaige Auflagen wie zum Beispiel Bewährungsauflagen sein. Auch Maßnahmen zum Verfahrensverlauf sowie das Prozessverhalten der Beteiligten sind zulässig, wie etwa Einstellungsentscheidungen, die Zusage von Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten oder der Verzicht auf weitere Beweisanträge oder Beweiserhebungen, soweit dies mit der Sachaufklärungspflicht des Gerichts vereinbar ist. Ebenfalls soll ein Geständnis Gegenstand einer Verständigung sein. Das Gericht muss von der Richtigkeit des Geständnisses überzeugt sein, um seiner Aufklärungspflicht in vollem Umfang nachzukommen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit muss es gegebenenfalls auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen als Gegenstand einer Verständigung ist der Schuldspruch - also die Frage, ob und wenn ja, wegen welcher Strafnorm jemand verurteilt wird. Ebensowenig können Maßregeln der Besserung und Sicherung wie beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in eine Verständigung aufgenommen werden, weil hier das Gesetz dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum belässt.

 

Zustandekommen
Eine Verständigung kommt zustande, indem das Gericht ihren möglichen Inhalt bekannt gibt und der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft zustimmen. Das Gericht gibt dabei eine Ober- und Untergrenze der möglichen Strafe an. Dabei muss es die allgemeinen Strafzumessungserwägungen berücksichtigen und darf weder eine unangemessen niedrige noch eine unangemessen hohe Strafe vorschlagen. Die Initiative zu einer Verständigung ist aber nicht allein dem Gericht vorbehalten, entsprechende Anregungen können auch von den anderen Verfahrensbeteiligten ausgehen.

Nicht vorgesehen ist, dass auch der Nebenkläger zustimmen muss. Dies entspricht dem bereits geltenden Strafprozessrecht, nach dem der Nebenkläger das Urteil allein wegen der Rechtsfolgen nicht angreifen kann. Die Strafzumessung bzw. das Strafmaß sind aber gerade der wesentliche Gegenstand einer Verständigung. Dies schließt aber nicht aus, dass der Nebenkläger an Gesprächen und Erörterungen im Vorfeld von Verständigungen beteiligt ist und dabei seine Bedenken und Vorschläge äußert.

 

Transparenz
Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung zustande kommen. Dies schließt nicht aus, dass außerhalb der Hauptverhandlung Gespräche geführt werden, durch die eine Verständigung vorbereitet wird. Nach dem Gesetzentwurf ist der Vorsitzende des Gerichts verpflichtet, darüber Transparenz herzustellen, indem er in öffentlicher Hauptverhandlung mitteilt, ob und ggf. mit welchem Inhalt solche Gespräche stattgefunden haben. Um die Geschehnisse bei einer Verständigung umfassend zu dokumentieren, muss das Gericht den wesentlichen Ablauf einschließlich etwaiger Vorgespräche außerhalb der Hauptverhandlung, den Inhalt und das Ergebnis einer Verständigung protokollieren. Damit wird vor allem sichergestellt, dass Absprachen im Revisionsverfahren vollständig überprüft werden können.

 
Folgen des Scheiterns

Eine besondere Vorschrift sieht der Entwurf für den Fall vor, dass sich das Gericht von einer Verständigung lösen will. Die Bindung des Gerichts entfällt, wenn bedeutsame tatsächliche oder rechtliche Umstände übersehen worden sind oder sich nachträglich ergeben und das Gericht deswegen zur Überzeugung kommt, dass die in Aussicht gestellte Strafe nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist, was den Fall einschließt, dass das Gericht eine unzutreffende Prognose bei der Bewertung des bisherigen Verhandlungsergebnisses abgegeben hat. Auch kann das Prozessverhalten des Angeklagten das Gericht veranlassen, sich von der Absprache zu lösen, wenn es nicht mehr dem Verhalten entspricht, welches das Gericht seiner Prognose zugrunde gelegt hat. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil Ergebnis des Strafverfahrens immer ein richtiges und gerechtes Urteil sein muss. Entfällt die Bindung des Gerichts, darf ein Geständnis des Angeklagten, das er im Vertrauen auf den Bestand der Verständigung als seinen "Beitrag" abgegeben hat, nicht verwertet werden. Damit wird der Schutz des Angeklagten gestärkt und dem Grundsatz des fairen Verfahrens Rechnung getragen.

 

Rechtsmittel
Der Gesetzentwurf verzichtet aus zwei Gründen bewusst darauf, Rechtsmittel nach vorangegangener Verständigung einzuschränken oder auszuschließen. Zum einen soll eine vollständige Kontrolle durch das Berufungs- oder Revisionsgericht möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften gleichmäßig entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers angewandt werden. Zum anderen soll der Eindruck vermieden werden, das Urteil beruhe auf einem "Abkommen" der Beteiligten, an das sich alle zu halten haben. Ergebnis einer Verständigung ist vielmehr ein ganz normales Urteil, dessen Grundlage die volle Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit ist und das auf einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beruht. Dazu gehört, dass das Urteil wie jedes andere überprüfbar sein muss. Ein Rechtsmittelverzicht ist ausgeschlossen, wenn dem Urteil eine Verständigung vorangegangen ist. Damit können alle Rechtsmittelberechtigten in Ruhe und ohne Druck überlegen, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht.

 

Kommunikation
Ein weiterer, wichtiger Regelungskomplex (§§ 160b, 202a, 212 StPO-E) hat zum Gegenstand, die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten zu stärken. Es sollen bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in allen weiteren Stadien des gerichtlichen Verfahrens sogenannte Erörterungen der verfahrensführenden Stellen (Staatsanwaltschaft bzw. Gericht) mit den Verfahrensbeteiligten gefördert werden. Bei solchen Erörterungen im gerichtlichen Verfahren kann auch die Möglichkeit einer Verständigung besprochen werden. Ziel ist es, dass die Beteiligten miteinander im Gespräch bleiben, wenn dies für den Verlauf des Verfahrens sinnvoll ist.

 

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117Berlin, Telefon 030/185809030 Telefax 030/185809046 presse@bmj.bund.de )


 

Berlin, 28. Mai 2009

Bundestag verabschiedet "Kronzeugen"-Regelung

Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei Tätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten beitragen.

Der Deutsche Bundestag hat am 28.5.2009 eine neue Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können Richterinnen und Richter die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.
 

Der Gesetzentwurf knüpft an frühere Möglichkeiten an, die Kooperationsbereitschaft von Straftätern zu honorieren. Bis 1999 galt das Kronzeugengesetz, das für die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen und damit zusammenhängende Taten die Möglichkeit eröffnete, das Verfahren einzustellen, von Strafe abzusehen oder die Strafe zu mildern. Das geltende Strafrecht kennt spezifische ("kleine") "Kronzeugenregelungen" für bestimmte Delikte, nämlich bei der Geldwäsche (§ 261 StGB), im Betäubungsmittelstrafrecht (§ 31 BtMG) und in sehr engem Umfang bei der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB). Praktisch bedeutsam ist vor allem § 31 BtMG, dessen Anwendung in den vergangenen Jahrzehnten gute Ermittlungserfolge bei der Aufklärung organisierter Rauschgiftkriminalität ermöglichte.

 

"Der Staat muss nicht nur für eine angemessen Bestrafung der Täter sorgen, sondern er hat auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern. Die neue Strafzumessungsvorschrift unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von den bisherigen Kronzeugenregelungen: Wir fassen künftig den Anwendungsbereich breiter und treffen Schutzkehrungen gegen Missbrauch. Der wesentliche Nachteil der bisherigen Regelungen lag und liegt zum einen in ihrer Beschränkung auf bestimmte Deliktsbereiche. Gegenwärtig kann nur der Täter eines Betäubungsmitteldelikts oder ein Geldwäscher eine Strafmilderung erhalten und dies auch nur dann, wenn er hilft, ein Drogen- oder Geldwäschedelikt aufzuklären. Damit fehlt ein Kooperationsanreiz für alle potenziellen "Kronzeugen", die eine andere Tat begangen haben, etwa für den Passfälscher, Schleuser oder Waffenhändler, durch dessen Angaben z. B. ein Sprengstoffanschlag vereitelt oder aufgeklärt werden kann. Deshalb haben wir eine allgemeine Strafzumessungsregelung geschaffen, die grundsätzlich unabhängig vom Delikt des "Kronzeugen" angewandt werden kann, wenn er wichtige Informationen zu schweren und häufig auch nur schwer aufklärbaren Straftaten preisgibt. Zusätzlich enthält die neue Regelung wichtige Schutzvorkehrungen, um eine unangemessene Begünstigung des "Kronzeugen" und einen Missbrauch der Regelung zu vermeiden. Dadurch unterstützen wir die Gerichte darin, nur demjenigen eine Strafmilderung zu gewähren, der wesentlich und vor allem rechtzeitig zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Tat beiträgt", erläuterte Bundesjustizministerin Zypries.

 

Eckpunkte des Regelungsvorschlags:

 
1. Voraussetzungen
  • Der Täter einer mittelschweren oder schweren Straftat offenbart sein Wissen über Tatsachen,
  •  
    • die wesentlich zur Aufklärung einer schweren Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO beitragen (sog. Aufklärungshilfe), oder
    • durch die eine schwere Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO verhindert werden kann (sog. Präventionshilfe).

Beispiel: Der wegen seiner Beteiligung an einem (bewaffneten) Bankraub (§§ 249, 250 StGB) verhaftete A gibt der Polizei Hinweise, die zur Ergreifung seiner Mittäter B und C führen.

  • Die Bedeutung dessen, was der "Kronzeuge" zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beiträgt, rechtfertigt im Verhältnis zur Schwere der eigenen Tat eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe.
 
2. Folge

Das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen, hat jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Ist "lebenslänglich" die ausschließlich angedrohte Strafe (wie dies insbesondere bei Mord der Fall ist) darf die Strafe allenfalls auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gemildert werden;
  • von Strafe absehen darf das Gericht nur, wenn die Tat abstrakt nicht auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Täter im konkreten Fall - ohne die Strafmilderung - keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hätte.

Im Beispielsfall kann das Gericht die Strafe gegen A mildern und dabei unter die Mindeststrafdrohung (§ 250 StGB) von drei Jahren Freiheitsentzug gehen. Ein Absehen von Strafe wird in der Praxis nur unter besonderen Umständen in Frage kommen, z. B. wenn der Tatbeitrag des A gering ist und mit seiner Hilfe weitere Bankraube, die B und C bereits geplant hatten, verhindert werden können.

Haben A, B und C demgegenüber bei ihrem gemeinsamen Bankraub leichtfertig den Tod einer Bankangestellten verursacht, weil sich aus einer ihrer Schusswaffen ein Schuss gelöst hat, so darf das Gericht im Verfahren gegen den "Kronzeugen" A nicht von Strafe absehen, weil die entsprechende Tat (Raub mit Todesfolge, § 251 StGB) auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.

 
3. Ausschluss

Die neue Regelung findet keine Anwendung, wenn der Kronzeuge sein Wissen erst offenbart, nachdem das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn beschlossen hat. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Angaben des Täters von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten noch rechtzeitig auf Ihre Stichhaltigkeit überprüft werden können, bevor über die Strafmilderung entschieden wird. Dies soll dazu beitragen, dass nur derjenige eine Strafmilderung erlangt, der wirklich wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat beigetragen hat.

Beispiel: Der wegen eines Menschenhandeldelikts Angeklagte hat während des gesamten Verfahrens geschwiegen. Erst am letzten Verhandlungstag, als ihm eine Verurteilung droht, macht er auf einmal vor dem Gericht Angaben über angebliche Drogenstraftaten von Personen, die dem Gericht und den Strafverfolgungsbehörden bislang unbekannt sind. Eine Strafmilderung nach der "Kronzeugenregelung" kommt dann nicht in Frage. Möglich bleibt es allein, die Aussage nach den allgemeinen Regeln bei der Strafzumessung noch zu Gunsten des Täters zu berücksichtigen, falls das Gericht sie für überzeugend hält (§ 46 StGB).

 

4. Kein Automatismus der Strafmilderung

Die Strafmilderung ist kein Automatismus. Vielmehr hat das Gericht ausdrücklich die Aufgabe, den "Wert" der Aussage zur Schwere der Tat des "Kronzeugen" ins Verhältnis zu setzen. Es muss also abwägen, ob der konkrete Nutzen der Aussage und die Schwere der dadurch aufgeklärten oder verhinderten Taten es rechtfertigen, dem "Kronzeugen" für seine eigene Tat eine Strafmilderung zu gewähren. Es bleibt dem Gericht daher insbesondere unbenommen, dem "Kronzeugen" wegen der besonderen Schwere seiner Schuld oder wegen des nur geringen Nutzens seiner Aussage eine Strafmilderung zu verwehren.

 

5. Bisherige Kronzeugenregelungen aufgehoben oder angepasst

Die derzeit existierenden spezifischen "Kronzeugenregelungen" werden, soweit sie entbehrlich werden, aufgehoben oder zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen an die Vorgaben der allgemeinen Strafzumessungsregel angepasst.

 

Wesentliche Unterschiede und Vorzüge im Vergleich zum früheren Kronzeugengesetz:

 
  • Allgemeine Strafzumessungsegel


Die vorgeschlagene Regelung ist eine allgemeine Strafzumessungsregel, d. h. sie ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Delikte beschränkt. Die Strafverfolgungspraxis bemängelte an der früheren Kronzeugenregelung aus den 80er und 90er Jahren vor allem die enge Bindung an die Organisationsdelikte der §§ 129, 129a StGB (kriminelle / terroristische Vereinigung), da diese Delikte teilweise schwierig nachzuweisen sind und deren Voraussetzungen häufig auch schlicht nicht vorliegen. In der Praxis waren deshalb oft auch zunächst langwierige Ermittlungen nötig, bevor feststand, ob man einem kooperationsbereiten Beschuldigten die Vergünstigungen aus der früheren Kronzeugenregelung überhaupt in Aussicht stellen konnte.

 
  • Keine Identität der Deliktsgruppe erforderlich

Die Tat des "Kronzeugen" und die Tat, auf die sich seine Präventions- oder Aufklärungshilfe bezieht, müssen nicht derselben Deliktsgruppe zuzuordnen sein.

 
  • Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch

Die Neuregelung enthält Sicherungen, um die Gefahr zu minimieren, dass ein vermeintlicher Kronzeuge durch Falschangaben eine Strafmilderung erlangt. Dies geschieht vor allem durch die zeitliche Begrenzung des Anwendungsbereichs (Angaben müssen vor Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden, um noch rechtzeitig überprüft werden zu können, siehe oben), aber auch durch die Ausweitung und Erhöhung der Strafen der für Falschangaben einschlägigen Straftatbestände (§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat, § 164 StGB - Falsche Verdächtigung), wenn der Täter die Falschangaben macht, um sich die Strafmilderung der Kronzeugenregelung zu erschleichen. Beide Sicherungen sollen auch in die in der Praxis wichtige Kronzeugenregelung des § 31 BtMG eingebaut werden. Im Übrigen hängt die Gewährung einer Strafmilderung natürlich immer davon ab, dass das entscheidende Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Angaben des "Kronzeugen" auch tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg führen oder die Verhinderung einer schweren Straftat ermöglichen.

 

Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Um der Praxis zu erleichtern, sich auf die Neuregelung einzustellen, tritt das Gesetz am Monatsersten des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117Berlin, Telefon 030/185809030 Telefax 030/185809046 presse@bmj.bund.de )

 


 

Berlin, 28. Mai 2009
 

Reform des Untersuchungshaftrechts

Bundestag beschließt verbesserte Rechte für U-Haftgefangene

Der Rechtsschutz für Untersuchungsgefangene wird verbessert. Die Verbesserungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform des Untersuchungshaftrechts, den der Deutsche Bundestag am 28. Mai 2009 verabschiedet hat.
 

"Untersuchungshaft ist mit weitreichenden Grundrechtseingriffen verbunden. Wenn U-Haft angeordnet wird, geht es oft nicht nur um die Freiheitsentziehung selbst, sondern auch um begleitende Maßnahmen wie Postkontrolle oder Besuchsbeschränkungen. Mit dem Gesetz wird das U-Haft-Recht deutlich rechtsstaatlicher ausgestaltet. All diese Eingriffe müssen im Hinblick auf die Unschuldsvermutung und das Freiheitsrecht des Beschuldigten sorgfältig abgewogen werden. Dazu bedarf es transparenter und klarer gesetzlicher Regelungen sowohl für die Anordnung solcher Maßnahmen als auch für den Rechtsschutz gegen sie. Beides wird mit der vorliegenden Novelle erreicht. Die Rechte Inhaftierter werden zudem durch die Festschreibung gestärkt, dass ein Festgenommener schriftlich über seine Rechte zu belehren ist - und das unverzüglich, nicht wie bisher, erst bei Beginn der Vernehmung. Wichtig ist vor allem, dass U-Gefangene künftig von Beginn der Haft an einen Pflichtverteidiger erhalten und ihren Verteidigern in der Regel auch schon vor dem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren ist. Nur so ist ein effektiver Rechtsschutz möglich", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen überwiegend auf eine veränderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Föderalismusreform zurück. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das "Wie", also für den Vollzug von U-Haft, zu. Dazu gehören etwa Vorschriften über die Ausstattung des Haftraums, über die Verpflegung der Gefangenen, über die Arbeit von Gefangenen in der Haft, aber auch Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt sicherzustellen (z. B. Einzelhaft). Der Bund hat dagegen weiterhin die Gesetzgebungszuständigkeit für das "Ob" der U-Haft (Anordnung der U-Haft, Voraussetzungen und Dauer). Außerdem kann er auch solche Regelungen treffen, die zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr erforderlich sind (z.B. Verbot der Kontaktaufnahme mit anderen Tatbeteiligten). Bislang werden beide Bereiche in der Strafprozessordnung und der sie konkretisierenden Untersuchungshaftvollzugsordnung - einer Verwaltungsanordnung der Länder - einheitlich geregelt. Die verfassungsrechtlich veränderte Kompetenzlage macht eine rechtsstaatlich klare Trennung beider Bereiche erforderlich. Der Bund muss diejenigen Materien in der StPO regeln, die in der Bundeskompetenz verblieben sind. Zugleich soll die Novelle dazu dienen, Rechte der Betroffenen zu verbessern.

 
Im Einzelnen:

Die Strafprozessordnung regelt nach geltendem Recht vor allem die Anordnungsvoraussetzungen einer Untersuchungshaft und Maßnahmen, die nötig sind, um Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr abzuwenden.

Beschränkungen, die über die reine Freiheitsentziehung hinausgehen, werden bisher durch die Untersuchungshaftvollzugsanordnung konkretisiert. Da diese nach Erlass der Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder künftig wegfallen wird, werden die Voraussetzungen, unter denen solche Beschränkungen angeordnet werden können, nunmehr vollständig und rechtsstaatlich transparent in der Strafprozessordnung geregelt. Gleiches gilt für Rechtsbehelfe gegen solche Beschränkungen.

 

Beschränkende Anordnungen nach der StPO nur im Einzelfall

Zu den Beschränkungen, die U-Haftgefangenen über die Freiheitsentziehung als solche hinaus zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr auferlegt werden können, gehört vor allem die Überwachung der sog. Außenkontakte. Das Erfordernis von solchen Beschränkungen ist nach dem neuen Gesetz von der zuständigen Stelle im Einzelfall genau zu prüfen. Standardmäßig geltende Beschränkungen unabhängig von den Erfordernissen des konkreten Falls sieht die Neuregelung anders als die bisherige Untersuchungshaftvollzugsordnung nicht vor. Damit wird der Unschuldsvermutung, nach der jeder Untersuchungsgefangene bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt, Rechnung getragen.

 

Richtervorbehalt und Rechtsmittel

Die im Einzelfall gebotenen Beschränkungen müssen grundsätzlich durch ein Gericht angeordnet werden, dem auch die Ausführung obliegt (Richtervorbehalt). Das Gericht kann die Ausführung jedoch widerruflich auf die das Verfahren leitende Staatsanwaltschaft übertragen, die sich bei dieser Aufgabe - je nach den Erfordernissen des Einzelfalls - auch der Hilfe durch die Polizei oder die Vollzugsanstalt bedienen kann. Mit der Novelle wird zugleich ausdrücklich klargestellt, dass und welche Rechtsmittel Inhaftierten gegen Beschränkungen in der Haft zur Verfügung stehen.

Im Zuge des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für die Art und Weise (das "Wie") des Vollzugs der Untersuchungshaft an die Länder werden diese in ihren Vollzugsgesetzen Vorschriften vorsehen, nach denen Gefangenen Beschränkungen auferlegt werden können, um die Sicherheit und Ordnung in den Vollzugsanstalten zu gewährleisten. Der Rechtsschutz gegen solche Maßnahmen ist aber Teil des gerichtlichen Verfahrens, das weiterhin in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Die Neuregelung enthält daher auch Bestimmungen zu Rechtsbehelfen von Inhaftierten gegen Entscheidungen der Vollzuganstalten, die der Aufrechterhaltung der Anstaltsordnung dienen (z. B. Benutzung von Fernsehgeräten oder Disziplinarmaßnahmen).

 
Erweiterte Belehrungspflicht

Nach geltendem Recht muss ein Beschuldigter nicht bereits im Moment der Festnahme, sondern erst zu Beginn der Vernehmung des Beschuldigten über seine Rechte belehrt werden. Künftig sind festgenommene Personen unverzüglich und schriftlich etwa darüber zu belehren, dass sie spätestens am Tag nach der Ergreifung einem Richter vorzuführen sind, dass sie Zugang zu einem Verteidiger oder einem Arzt und das Recht haben, keine Aussage zu machen. Damit wird sichergestellt, dass Beschuldigte so früh wie möglich umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden ("Letter of rights").

 

Präzisierung des Akteneinsichtsrechts

Das Akteneinsichtsrecht für Inhaftierte und ihre Verteidiger wird verbessert. Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes kann die Staatsanwaltschaft die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten vollständig verweigern, wenn dadurch der Untersuchungszweck gefährdet wird. Dies hat die Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Freiheitsentziehung erheblich beschränkt. Künftig wird ein gesetzlich ausdrücklich geregelter Anspruch auf Überlassung zumindest derjenigen Informationen bestehen, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung erforderlich sind. Dieser Informationsanspruch ist im Regelfall durch Gewährung von Akteneinsicht zu erfüllen. Mit diesen Änderungen wird auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen. Pflichtverteidiger von Beginn der U-Haft an Bislang war dem U-Haftgefangenen ein Pflichtverteidiger zwingend erst nach Ablauf von drei Monaten Haft zu bestellen. In Anbetracht des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, der mit der Inhaftierung eines bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig geltenden Menschen verbunden ist, ist es rechtsstaatlich geboten, die Beiordnung eines Verteidigers auf den Zeitpunkt des Beginns der U-Haft vorzuziehen. Damit wird sichergestellt, dass der Beschuldigte seine Rechte von Anfang an effektiv wahrnehmen kann. Mit dieser Änderung wird auch entsprechenden Empfehlungen des Europarates entsprochen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117Berlin, Telefon 030/185809030 Telefax 030/185809046 presse@bmj.bund.de )

 


 

27.05.2009

Willensfreiheit des Menschen: Möglichkeiten in einer determinierten Welt

Ist der Mensch frei? Oder ist er determiniert und damit Verantwortungs-unfähig? Oder entbehrt diese philosophisch-psychiatrische Kontroverse jeglicher Substanz? "Ganz sicher gibt es kein dichotomes Merkmal ŽfreiŽ oder ŽunfreiŽ, sondern Menschen können interindividuell und auch intraindividuell in unterschiedlichem Maße frei entscheiden," urteilt der Psychiater Prof. Dr. Clemens Cording (Regensburg) in seiner Studie "Relative Willensfreiheit und zivilrechtliche Verantwortung".

Im Rahmen eines kompatibilistischen Denkansatzes entwickelt der Autor "das dimensionale Konzept einer relativen menschlichen Willensfreiheit. Danach muss personale Freiheit in einem vielfach rückgekoppelten biografischen Erfahrungs- und Lernprozess individuell erst erworben werden und kann z.B. durch Krankheit vorübergehend oder dauernd verloren gehen.

Willens- bzw. Entscheidungsfreiheit haben wir in dem Maß, wie unsere Entscheidungen durch personale Determinanten mitgeprägt werden, d.h. durch biographisch erworbene Lernerfahrungen, durch selbstkritisch -reflektierend gewonnene Einsichten und durch gedankliches Probehandeln anhand symbolisch repräsentierter Weltmodelle; dabei ermöglicht die mentale Antizipation der Konsequenzen von Handlungsoptionen einen prospektiv rückgekoppelten Entscheidungsprozess. Auf diese Weise wird die Durchschlagskraft subpersonaler (z.B. artspezifischer) Handlungsimpulse zugunsten personal bestimmter, zielorientierter Präferenzen reduziert, und die Befriedigung aktueller Bedürfnisse kann im Hinblick auf übergeordnete Ziele zurückgestellt werden."

Clemens Cording hat mit Kollegen aus der Psychiatrie und der Philosopie in einem Aufsatzband die Fragestellung "Willensfreiheit - eine Illusion?" reflektiert. Prof. Dr. Wilhelm Pauen (Magdeburg) postuliert: "Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Auffassung zeigt eine philosophische Analyse, dass Willensfreiheit und Determination miteinander vereinbar sind..."

Heinze, Fuchs, Reischies (Hrsg.):
Willensfreiheit - eine Illusion?

Pabst, Lengerich/Berlin, 256 Seiten, II. Auflage, ISBN 978-3-89967-337-1

 


 

26.05.2009

Erweiterte Führungszeugnisse für Arbeitgeber bei Bewerbern mit Vorstrafen wegen Sexualdelikten.

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Bundestag hat am 14. Mai 2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen, der auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgeht. Künftig sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

"Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen der Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden. Wichtig ist, dass sich die Arbeitgeber von allen, die sich auf solche Stellen bewerben, das erweiterte Führungszeugnis auch tatsächlich vorlegen lassen", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes; das zugrundeliegende Delikt spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, um dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot Rechnung zu tragen. Von diesen Grenzen sind derzeit nur bestimmte schwere Sexualstraftaten (§§ 174 bis 180 oder 182 StGB, insb. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung) ausgenommen, nicht aber alle anderen kinder- und jugendschutzrelevante Sexualdelikte. Lässt sich ein Arbeitgeber bei der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erlangt er von diesen Erstverurteilungen bis zu 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe keine Kenntnis und kann nicht verhindern, dass der betroffene Bewerber im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt wird.

Künftig soll durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich in einem so genannten erweiterten Führungszeugnis aufgenommen werden.

Der Gesetzentwurf sieht zielgerichtet die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor. Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen in der Regel keinen Kontakt aufnehmen können, sind daher von den neuen Regelungen nicht erfasst.

"Eine Arbeit als Fliesenleger, Automechaniker oder Architekt ist nicht in vergleichbarer Weise geeignet, Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen. Eine Regelung, die verlangt, dass generell alle Vorstrafen - gleich für welche Beschäftigung - in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, würde über das Ziel hinausschießen. Denn auch die Wiedereingliederung ist verfassungsrechtlich geboten und im Interesse der Gesellschaft. Mit unserem Vorschlag schaffen wir deshalb zielgenau einen vernünftigen und gerechten Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsinteresse von Straffälligen und der besonderen Verantwortung, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten geht", erläuterte Zypries.

Im Einzelnen

Betroffener Personenkreis

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt,

  • wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Beispiele: Die praktisch bedeutsamste Vorschrift ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII). Sie richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist (in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung: Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f oder den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Ein vergleichbares Beschäftigungsverbot enthält auch § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen, die Lehrlinge ausbilden.
  • demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger. Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen.

Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

Bereits nach geltendem Recht werden in ein Führungszeugnis regelmäßig alle Verurteilungen - unabhängig vom Strafmaß - wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB aufgenommen. Für das erweiterte Führungszeugnis wird dieser Katalog um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Strafta-ten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB erweitert. Künftig wird daher auch beispielsweise eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Bislang erhielt der Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

Frist zur Aufnahme in das Führungszeugnis

Derzeit werden Verurteilungen bei einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB mindestens 10 Jahre lang in das Führungszeugnis aufgenommen. Künftig wird diese Frist auch für entsprechende Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gelten, die in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden.

Rückwirkung

In das erweiterte Führungszeugnis sind auch alle Eintragungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB aufgenommen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im BZR vorhanden sind. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 14. Mai 2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 01888 580-9030, Telefax 01888 580-9046, presse@bmj.bund.de. Überschrift von KrimG moderiert)

 


 

25.05.2009

Moot Court im Strafrecht

Interessante Materialien von der Viadrina Universität Frankfurt / Oder

Moot-Court zum Nachspielen - Eine Empfehlung von Prof. Dr. Dr. Uwe
Scheffler

Lieber Kollege, liebe Kollegin,

man hört immer wieder, im Strafrecht sei es sinnvoll, die aus dem Völkerrecht stammende Idee des "Moot-Court" aufzugreifen, um Studenten diejenigen Schlüsselqualifikationen, die ein Strafverteidiger in der Hauptverhandlung benötigt, näherzubringen.
Allerdings zeigen Erkundigungen an anderen Universitäten und ein Blick ins Internet, dass die Umsetzung dieses Vorschlages kaum einmal befriedigend zu gelingen scheint. Offensichtlich fehlt es zum einen an vorbereiteten, aktenartig fixierten Fällen, so dass die Veranstalter schon mal bei der Motivsuche zu "Asterix und Obelix", "Walt Disney" oder in die Grimmsche Märchenwelt flüchten. Zum anderen führt die Erkenntnis, dass die deutsche StPO sich kaum für ein Prozessieren nach den Grundregeln eines völker-rechtlichen Moot-Court eignet, schnell dazu, die Kontrahenten mit einen paar rasch kreierten Spielregeln, wenig durchdacht und noch weniger realistisch, irgendwie agieren zu lassen. Anders ausgedrückt: Die Gefahr ist nahe, hier mehr Klamauk als Lehrreiches zu veranstalten.
Christin Toepler, Mitarbeiterin an meinem Lehrstuhl, und ich haben in den letzten zwei Jahren versucht, Materialien zu entwickeln, mit dem ein aus unserer Sicht sinnvoller strafrechtlicher "Moot-Court" abgehalten werden kann.
Als Band 1/1 unserer kleinen lehrstuhleigenen Schriftenreihe haben wir eine übersichtliche "Gesetzessammlung für einen authentischen Strafprozess vor dem Moot-Court" zusammengestellt. Sie besteht aus allen für einen Moot-Court relevant werdenden, ggf. von uns gekürzten Vorschriften der StPO. Diese haben wir nach ihrer Stellung im Ablauf einer Hauptverhandlung neu geordnet und um andere wesentliche Rechtsgrundlagen (z.B. aus EMRK, GVG, RiStBV) ergänzt. Die getroffene Auswahl soll den studentischen Akteuren eine übersichtliche Vorschriftensammlung an die Hand geben, in der sie sich schnell zurechtfinden können.
Als Band 1/2 haben wir eine umfangreiche, um die 200 Seiten starke Verfahrensakte erstellt. Damit Sie sich hiervon eine Vorstellung machen können, fügen wir Ihnen einige Seiten aus dieser fiktiven Ermittlungsakte bei. Näheres über unsere Konzeption können Sie auch den dort abgedruckten Vorworten entnehmen.
Warum schreiben wir Ihnen dies alles? Wir möchten gern die Erwägung anregen, diesen "Moot-Court" an Ihrer Universität nachzuspielen und Ihnen dazu diese Materialien anbieten. Die Unterlagen werden als "book on demand" jeweils "frisch" gedruckt. Ein kleiner Clou - die Datei ist so programmiert, dass die in der Akte genannten Jahreszahlen sich verändern, so dass z.B. unsere heranwachsenden Beschuldigten immer aktuell Heranwachsende bleiben.
Wir sind gerne bereit, in der von Ihnen gewünschten Stückzahl die Materialien zum Selbstkostenpreis, also dem Preis unserer Druckerei zu überlassen, der - momentan - bei 1,95 EUR je Gesetzessammlung und bei 13,68 EUR je Ermittlungsakte (zuzüglich Porto) liegt.
Dankbar wären wir Ihnen, wenn Sie uns - falls Sie einen solchen "Moot-Court" veranstalten - Ihre Einschätzungen und Erfahrungen mitteilen würden. Meine Mitarbeiter und ich sind gerade dabei, weitere zwei Teilbände als Band 2 dieser "Etwas anderen Lehrmaterialien" zu erstellen. Nach unserer Vorstellung sollen sie helfen, den Studenten diejenigen Fähigkeiten eines Strafverteidigers zu vermitteln, die im Ermittlungsverfahren hilfreich werden.

http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/Lehrmateri...


 

19.05.2009

Zwei interessante Berichte der Europäischen Kommission über den Umgang mit der Jugend in Europa

European Research on Youth - Supporting young people to participate fully in society - The contribution of European Research

Brussels, 2009, EUR 23863, ISBN 978-92-79-11450-2, ISSN 1018-5593, DOI 10.2777/4263, 76 p. (2.7MB)

This publication examines the results of youth-related socio-economic research projects funded under Research Framework Programmes. This review of projects focused on youth and how to best ensure their transition into working life, on strategies for social inclusion of young people and on their full participation as citizens in society. Its main purpose is to distil some common themes which recur in the projects and which are of interest to policy-makers. On the basis of this evidence, concrete recommendations are made to policy-makers as well as to those working with young people..

http://ec.europa.eu/research/social-sciences/pdf/policy-review-youth_en.pdf

Moving Europe – EU research on migration and policy needs

Brussels, 2009, EUR 23859, ISBN 978-92-79-09698-3, DOI 10.2777/58809, ISSN 1018-9593, 48 p. (817KB)

Demography, migration, integration and social cohesion are key topics for the present and future of the European Union. Research in relation to these issues is a core part of the European Seventh Research Framework Programme, theme Socio-economic Sciences and Humanities (SSH). This report presents a brief description of the projects focusing in the area of migration and integration of migrants funded in the last five years, their main findings and relevance for European policy making.

http://ec.europa.eu/research/social-sciences/pdf/policy-review-migration...


 

18.05.2009

Schulkriminalität und Schulsicherheit in den USA.

Ein aktueller Bericht zur Lage

Bureau of Justice Statistics, Publication April 2009.

Presents data on crime and safety at school from the perspectives of students, teachers, principals, and the general population. A joint effort by the Bureau of Justice Statistics and the National Center for Education Statistics, this annual report examines crime occurring in school as well as on the way to and from school.

"Indicators of School Crime and Safety: 2008" is available online at:
http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/iscs08.htm.


 

14.05.2009

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe

Bundesverfassungsgericht

Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -

Der 59 Jahre alte Beschwerdeführer verbüßt wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren war Mitte Juni 2008 abgelaufen. Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 19. Juni 2008 hat das Landgericht die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelehnt, da eine Aussetzung angesichts der bislang unterbliebenen Erprobung des Beschwerdeführers in Vollzugslockerungen mit einem unvertretbar hohen Risiko verbunden sei. Das Oberlandesgericht verwarf mit hier angegriffenem Beschluss vom 26. August 2008 die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet. Seit Anfang Januar 2006 hatte sich der Beschwerdeführer ohne Erfolg um Vollzugslockerungen bemüht.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe an das Landgericht zurückverwiesen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG), weil sie auf unzureichender Sachverhaltsaufklärung beruhen. Die Gerichte haben eine Entlassung des Beschwerdeführers auf Bewährung unter Hinweis auf seine fehlende Erprobung in Lockerungen abgelehnt, ohne eigenständig zu prüfen, ob die Versagung von Lockerungen durch die JVA rechtmäßig war. Nur wenn die Versagung auf hinreichendem Grund beruht, darf die fehlende Erprobung des Gefangenen bei der Prognose ohne Einschränkungen zu seinem Nachteil verwertet werden.

Maßgeblich für die Entscheidung der Kammer waren folgende Erwägungen:

Ob die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, verlangt den Gerichten eine Prognoseentscheidung ab. Dabei haben sie sich von Verfassungs wegen um eine möglichst breite Tatsachenbasis für die Prognose zu bemühen und alle prognoserelevanten Umstände besonders sorgfältig zu klären.
Vollzugslockerungen haben für die Prognose besondere Bedeutung. Die Entscheidung über Lockerungen, die zunächst die Art und Weise des Freiheitsentzugs regeln und damit in erster Linie den Vollzugsalltag des Gefangenen betreffen, obliegt der JVA und ist gerichtlich in einem eigenständigen Rechtszug nach dem Strafvollzugsgesetz nachprüfbar.
Vollzugslockerungen haben aber - weitergehend - unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte über die Aussetzung des Strafrestes.
Für die Gerichte im Aussetzungsverfahren erweitert und stabilisiert sich die Prognosebasis, wenn dem Gefangenen zuvor Lockerungen gewährt worden sind: Gerade das Verhalten eines Gefangenen anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für sein Verhalten in Freiheit dar.

Wegen dieser besonderen Bedeutung von Vollzugslockerungen und weil die Verfassung Entscheidungen über die Freiheitsentziehung - zu denen die Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zählt - alleine dem
Richter anvertraut, dürfen sich die Gerichte im Aussetzungsverfahren nicht damit abfinden, dass die JVA als Exekutive die Prognosebasis durch eine möglicherweise rechtswidrige Versagung von Lockerungen schmälert und die richterliche Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes auf diesem Wege präjudiziert. Vielmehr haben die zur Entscheidung über die Strafaussetzung berufenen Gerichte eigenständig zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde Lockerungen in der Vergangenheit rechtmäßig versagt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Frage der Rechtmäßigkeit der Lockerungsversagung bereits Gegenstand gerichtlicher Überprüfung nach dem Strafvollzugsgesetz war. Denn die Verfassung vertraut die Entscheidung über die Freiheitsentziehung dem im konkreten Verfahren zur Entscheidung über den Freiheitsentzug berufenen Richter an. Das sind hier alleine die zur Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes berufenen Gerichte. Sie dürfen sich allerdings - im Wege einer nachvollziehenden Prüfung - die Gründe rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz zueigen machen, soweit die Lockerungsversagung dort inhaltlich hinreichend überprüft worden ist. Denn auch dann ist sichergestellt, dass das zur Entscheidung über die Aussetzung berufene Gericht volle Verantwortung für die Rechtfertigung der Fortdauer des Freiheitsentzugs übernehmen kann.

Diesen Maßstäben werden die angegriffenen Beschlüsse nicht gerecht. Das Landgericht hat die Rechtmäßigkeit der Versagung von Lockerungen überhaupt nicht geprüft, sondern lediglich auf die noch nicht abgeschlossene gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Lockerungsversagung im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz verwiesen.
Ein solches Vorgehen ist verfassungsrechtlich unhaltbar, auch deshalb, weil sonst Verzögerungen im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, die vom Gefangenen nicht zu vertreten sind, ohne sachlichen Grund zu seinem Nachteil auf das Aussetzungsverfahren durchschlagen könnten. Auch das Oberlandesgericht hat die Erforderlichkeit einer inhaltlichen
Auseinandersetzung mit der Tragfähigkeit der (bisherigen) Verweigerung von Lockerungen verkannt. Mit dem Hinweis, dass von einer unberechtigten Versagung von Lockerungen deshalb keine Rede sein könne, weil der Beschwerdeführer mit seinem Verzicht auf eine Rechtsbeschwerde den Rechtsweg im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz nicht ausgeschöpft habe, schließt das Oberlandesgericht die Rechtmäßigkeit der bisherigen Versagung von Lockerungen unzureichend aus der formellen Rechtskraft der die Entscheidung der JVA bestätigenden - mittlerweile ergangenen - erstinstanzlichen Entscheidung. Dabei wäre wegen - dem Beschwerdeführer nicht anzulastenden - Verzögerungen im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz über die Rechtsbeschwerde ohnehin erst nach der - hier angegriffenen - Aussetzungsentscheidung des Landgerichts entschieden worden.

Bei rechtswidriger Versagung von Lockerungen über einen prognoserelevanten Zeitraum sind die daraus zu ziehenden Konsequenzen vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und dem Freiheitsgrundrecht des Gefangenen zu finden. Dies schließt im Einzelfall eine Verwertung des Umstandes fehlender Erprobung verbunden mit dem Hinweis an die Vollzugsbehörde, dass Lockerungen nunmehr geboten sind, ebensowenig aus wie die - bei langen Haftzeiten nur ausnahmsweise in Betracht kommende - sofortige Freilassung, wenn dem Freiheitsgrundrecht nur noch auf diesem Wege zum Durchbruch verholfen werden kann. Daneben kommt auch ein Vorgehen nach § 454a Abs. 1 StPO in Betracht. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung anordnen, ohne dass dies zur sofortigen Entlassung des Gefangenen führt, indem das Gericht den zukünftigen Entlassungszeitpunkt so festlegt, dass der Vollzugsbehörde ein angemessener Zeitraum für eine aussagekräftige Erprobung zur Verfügung steht. Dies führt nicht notwendigerweise zu einer unangemessenen Risikoverlagerung auf die Allgemeinheit, denn das Vollstreckungsgericht kann die Strafaussetzung bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen - namentlich bei gefährlichkeitsindizierender Nichtbewährung des Betroffenen in den dann erforderlichen Lockerungen - unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (§ 454a Abs. 2 StPO). Es ist Sache der Vollstreckungsgerichte, die im Einzelfall angemessene Reaktion auf ein von der Vollzugsbehörde infolge rechtswidriger Versagung von Lockerungen zu verantwortendes Prognosedefizit zu finden. Diese Reaktion muss sich aber als hinreichend effektiv erweisen. Dies wird das Landgericht bei der neu zu treffenden Aussetzungsentscheidung zu beachten haben, wenn es aufgrund der - verfassungsrechtlich gebotenen - eigenständigen Prüfung zum Ergebnis kommt, dass Lockerungen seit Januar 2006 ohne hinreichenden Grund unterblieben sind.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG, Nr. 49/2009 vom 8. Mai 2009)


 

13.05.2009

Online-Petition gegen Internetsperren ist erfolgreich

Es gibt eine Online-Petition gegen Internetsperren. Diese hat nach nur vier Tagen über 50.000 Unterstützer gefunden.
Damit ist die Mindestzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Antrag  in einer öffentlichen Sitzung beschäftigen muss. Die Gegner halten das geplante Vorgehen Internetseiten vom BKA indizieren und von den Providern sperren zu lassen für undurchsichtig und unkontrollierbar, sie befürchten Zensur.

Die Petition ist unter der folgenden Adresse erreichbar:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pe...

Weitere Informationen:

 

11.05.2009

Forschungsvorhaben zu den Rechten von Beschuldigten in Europa.

BMJ will EU-weite Stärkung der Bürgerrechte in Strafverfahren weiter voran treiben

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält an ihrem Ziel fest, die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Strafverfahren weiter zu stärken.

"Die Bürgerrechte sind die Basis unserer rechtsstaatlichen Grundordnung, auf nationaler und auf europäischer Ebene. Deshalb müssen wir für die Bürgerinnen und Bürger die Bürgerrechte im gesamten europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wirksam schützen und ihnen zur Durchsetzung verhelfen. Dies gilt vor allem für den Bereich des Strafverfahrensrechts. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 ist die Einigung auf einen gemeinsamen Rahmenbeschluss zu Mindeststandards im Strafverfahren leider knapp am Widerstand weniger Mitgliedstaaten gescheitert. Deshalb gehen wir jetzt einen anderen Weg: Ein Informationsblatt (letter of rights) soll Beschuldigte zu Beginn eines Strafverfahren in ihrer Sprache über ihre Rechte aufklären, sie also beispielsweise darüber informieren, ob sie Anspruch auf einen Verteidiger oder Dolmetscher haben," sagte Zypries in Berlin.

Um die Diskussion über den Inhalt eines solchen Informationsblattes auf einer soliden Fak-tenbasis führen zu können, hat das Bundesministerium der Justiz ein Forschungsvorhaben bei Prof. Taru Spronken, Universität Maastricht, in Auftrag gegeben. Sie wird europaweit untersuchen, welche strafprozessualen Rechte den Beschuldigten in Ermittlungs- und Strafverfahren in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zustehen und auf welchem Weg Beschuldigte über ihre Rechte informiert werden. Nach Abschluss der Untersuchung sollen die Ergebnisse der Studie im Rahmen einer Tagung diskutiert und schließlich veröffentlicht werden.

"Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen. Deshalb ist die Information über Beschuldigtenrechte für Betroffene, die mit einem Strafverfahren in einem anderen Mit-gliedsstaat konfrontiert sind, so wichtig. Ich hoffe, dass wir mit den Ergebnissen aus der Studie zügig zu einer EU-weiten Verständigung über die Inhalte eines solchen Informationsblattes kommen können", sagte Zypries.

Das Forschungsprojekt, das bis Herbst 2010 abgeschlossen werden soll, wird von der EU-Kommission finanziell gefördert. Von den über 50 Vorhaben, für die im vergangenen Jahr Fördermittelanträge bei der EU-Kommission gestellt wurden, hat dieses Projekt in der Bewertung der EU-Kommission am besten abgeschnitten. Unterstützt wird es zudem vom Europarat, der Universität Maastricht, dem Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich, der European Criminal Bar Association und dem Deutschen Richterbund.

 

Zur Vorgeschichte:

Bereits 2004 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vorgelegt, mit dem die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger umfänglich gestärkt werden sollten, gegen die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat ein Strafverfahren anhängig ist. Eine Einigung über den Rahmenbeschluss scheiterte jedoch am Widerstand einiger Mitgliedstaaten, denen die diskutierten Regelungen zu weit gingen. Deutschland hatte das Dossier während seiner EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 erneut aufge-griffen und einen Kompromissvorschlag präsentiert, der sich auf drei grundlegende Verfahrensrechte konzentrierte:

 

  • das Recht auf Information,
  • das Recht auf Verteidigung und
  • das Recht auf einen Dolmetscher und die Übersetzung von Dokumenten.

Neben der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, diese Rechte zu wahren, sollte durch einen Anhang zum Rahmenbeschluss sichergestellt werden, dass der Betroffene die maßgeblichen Verfahrensrechte in seiner eigenen Sprache nachlesen kann (Informationsblatt zu Beschuldig-tenrechten im Strafverfahren, sog. "letter of rights"). Aber auch dieser Kompromissvorschlag, den 21 Mitgliedstaaten mittrugen, scheiterte am Ende am Erfordernis der Einstimmigkeit.

(Haupt-Überschrift durch KrimG abgewandelt. Quelle für den Text: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 5.5.2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redakti-on: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Tele-fon 01888 580-9030. Telefax 01888 580-9046. presse@bmj.bund.de )


 

08.05.2009

Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte

Ein Themenheft der Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschichte"

Das Heft Nr. 46 (Beilage zur Zeitschrift "Das Parlament") befasst sich mit UN und Menschenrechten.
Die Artikel handeln über

  • Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht
  • Responsibility to Protect
  • UN-Menschenrechtsrat
  • Migration und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
  • Menschenrechte und NGOs im UN-System
  • Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsbildung.

Die Artikel können kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Fundstelle:
http://www.das-parlament.de/2008/46/Beilage/index.html


 

06.05.2009

Themenheft zur Kriminalität

Beilage zur Zeitschrift "Das Parlament"

Eine Themenausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ widmet sich der Kriminalität. Abgedeckt wird eine Vielzahl an Einzelthemen. Unter anderem werden Maßnahmen der Kriminalprävention, die Aussagekraft der Kriminalstatistik oder der Alltag in deutschen Gefängnissen dargestellt. Die Online-Ausgabe kann im Volltext unter folgender URL erreicht werden:
http://www.das-parlament.de/2008/46/Themenausgabe/index.html
(Quelle: Polizei-Newsletter, AR)


 

05.05.2009

Europäische Gesellschaft für Kriminologie:

Neue Arbeitsgruppe zur Polizeiforschung

Die European Society of Criminology hat eine Arbeitsgruppe zum Thema “Policing” gegründet. Ziel ist es, ein länderübergreifendes Netzwerk aus Wissenschaftlern, Praktikern und Forschungseinrichtungen zu schaffen. Auf diese Weise sollen ein Wissensaustausch sowie gemeinsame Aktivitäten, z.B. vergleichende Forschungsprojekte, ermöglicht werden. Weitere Informationen finden sich unter folgender URL:
http://www.esc-eurocrim.org/workgroups.shtml#Policing
(Quelle: Polizei-Newsletter,AR)


 

04.05.2009

Kriminalitätsfurcht: Individuelle Ausprägungen und Kontext der Wohngegend

Kanadische Befunde aus 2008

Kanadische Forscher gingen der Frage nach, inwiefern individuelle Faktoren und Umwelteinflüsse die Kriminalitätsfurcht beeinflussen. Nach den Untersuchungsergebnissen lassen sich lokale Unterschiede in der Kriminalitätsfurcht hauptsächlich auf die persönlichen Unsicherheitsgefühle der Bürger zurückführen. Ein signifikanter Teil wird zusätzlich durch ein als negativ wahrgenommenes nachbarschaftliches Umfeld beeinflusst. Im Einzelnen konnte ein Zusammenhang zwischen Kriminalitätsfurcht und hohen Anteilen einkommensschwacher Familien, Alleinerziehender sowie Minderheiten festgestellt werden. Quelle: Fitzgerald, Robin (2008), Fear of Crime and the Neighborhood Context in Canadian Cities, hrsg. vom Canadian Centre for Justice Statistics. Online im Volltext verfügbar unter:
http://www.statcan.ca/english/research/85-561-MIE/85-561-MIE2008013.pdf.
(Quelle: Polizei-Newsletter, AR)


 

 

April 2009

23.04.2009

Netzsperren gegen Kinderpornographie

Ein Versuch der Bundesregierung zur Verbesserung der Kontrolle bzw. Einschränkung von Kinderpornographie im Internet

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.

(Überschrift = KrimG. Quelle für den Text der Nachricht: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 22.4.2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin)


 

22.04.2009

Präventive Therapie für Pädophile

Ein Bericht im SPIEGEL über neue Angebote nach dem Vorbild der Charité Berlin

Bitte beachten Sie:
SPIEGEL ONLINE hat die Identität des Absenders nicht überprüft

SPIEGEL ONLINE, 18.04.2009
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Prävention von Sexualverbrechen: Mediziner weiten Therapien für Pädophile aus
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Sie begehren Kinder - und könnten eine Straftat begehen: In Deutschland gibt es rund 220.000 Pädophile. Ein Projekt in Berlin hat gezeigt, dass viele betroffene Männer Hilfe wollen. Jetzt bietet auch Schleswig-Holstein eine Therapie an, Sachsen und Bayern wollen folgen.

Von Heike Le Ker

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,619212,00.html

Zum Thema
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Kindesmissbrauch: Charité startet Pädophilen- Vorsorge
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,308302,00.html

Umgang mit Pädophilie: "Ganz wichtig ist eine klare Ansage"
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,469104,00.html

Charité- Angebot: Plakate werben für Pädophilen- Therapie
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,357963,00.html

Sexualität: "Es ist einfach Schicksal"
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,440934,00.html


 

21.04.2009

Interessante Artikel in englischsprachigen Fachzeitschriften

SAGE bietet freien Zugriff bis Ende Mai 2009

Access These Top-Read Articles from SAGE Journals until May 31st 2009

Probation Journal
People First: Probation Officer Perspectives on Probation Work

Youth Justice
Predicting Criminality? Risk Factors, Neighbourhood Influence and Desistance

Criminology & Criminal Justice
The effectiveness of the juvenile justice system

Theoretical Criminology
The myth of punitiveness

Criminal Justice & Behavior
Violent Video Games and Aggression: Causal Relationship or Byproduct of Family Violence and Intrinsic Violence Motivation?

Crime & Delinquency
Social Control, Serious Delinquency, and Risky Behavior: A Gendered Analysis


 

20.04.2009

Zehnter Jahrestag des Schulmassakers in Columbine vom 20. April 2009

Ein Spiegel-Bericht von Marc Pitzke

Sie erschossen zwölf Mitschüler, einen Lehrer - dann richteten sie sich selbst: Am 20. April stürmten Eric Harris und Dylan Klebold die Columbine High School in Colorado und richteten das bis dahin schlimmste Schulmassaker in der Geschichte der USA an. Dabei war die Tat nie als Amoklauf geplant. Weiter mit...

http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/Sl_onRate...


 

20.04.2009

Haftbefehl gegen den Präsidenten des Sudan

Völkerstrafrechtliche Betrachtungen zur Entscheidung des IStGH in Den Haag

In der jüngsten Ausgabe (Heft 4/2009) der elektronischen "Zeitschrift für Internationales Strafrecht" analysieren Boris Burghardt und Julia Geneuss unter dem Haupttitel "Der Präsident und sein Gericht" die Entscheidung der Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs vom 4.3.2009, Haftbefehl gegen Omar al Bashir, den Präsidenten des Sudan, wegen des dringenden Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem sog. Darfur-Konflikt zu erlassen. Entgegen dem Antrag des Anklägers Luís Moreno Ocampo vom 14.2.2009 wurde der Vorwurf des Völkermordes nicht einbezogen. Die Autoren sehen darin einen "in seiner symbolischen Bedeutung kaum zu überschätzenden Punkt". Sie fassen im Übrigen in ihrem Beitrag die Entscheidung der Vorverfahrenskammer zusammen und nehmen eine Bewertung der rechtlichen Ausführungen vor. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Darfur-Konflikt als solchen ausführlich eingegangen. Der gesamte Beitrag kann unter folgender URL eingesehen und auch als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_303.pdf


 

17.04.2009

Die Entwicklung von Aggression und Gewaltkriminalität in Frankreich

Ein Bericht des CESDIP (vorerst nur) in Französischer Sprache

ES AGRESSIONS EN FRANCE DEPUIS LE MILIEU DES ANNÉES 1980

Le CESDIP a entrepris de publier dans Questions Pénales des résultats de recherches sur l’évolution de la délinquance. Le numéro XXI.4 de septembre 2008 était déjà consacré à l’homicide. Cette livraison-ci est consacrée aux violences interpersonnelles non mortelles à partir de travaux réalisés par Renée Zauberman, Philippe Robert, Emmanuel Didier, Sophie Névanen et Lisa Miceli dans le cadre d’un contrat (sur appel d’offres blanc) avec l’Agence nationale de la recherche. Pour évaluer l’évolution d’une délinquance, il faut pouvoir confronter plusieurs sources de données. En ce qui concerne les violences non mortelles, on dispose d’enquêtes de victimation où l’on interroge les membres d’un échantillon représentatif sur les infractions dont ils ont pu être victimes dans une période donnée ; on peut comparer leurs résultats aux données contenues dans les statistiques d’activité de la police et de la gendarmerie. En raison de l’hétérogénéité des agressions que les enquêtés peuvent avoir subies, on les répartira en trois catégories, analysées dans cet ordre :

  • les agressions physiques caractérisées ayant entraîné une incapacité de travail d’au moins huit jours,
  • les autres agressions physiques (blessures moins graves, coups…),
  • les "autres" agressions (telles que rackets, vols à l’arraché "simples", menaces, injures.....)

Die PDF-Datei kann kostenlos unter folgender URL heruntergeladen werden: http://www.cesdip.fr/spip.php?article405


 

17.04.2009

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Freiheit der Gerichtsberichterstattung:

Sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren "Wetttrinken mit Jugendlichem" teilweise aufgehoben

Der Text der Pressemitteilung ist im Internet über folgende URL zu erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-040.html
Von dort gibt es einen direkten Hyperlink zur vollständigen Entscheidung.


 

17.04.2009

DBH-Info zur Freien Straffälligenhilfe

Forschungsbericht zu einem Projekt des Instituts für Kriminologie Tübingen

DBH-Homepage allgemein: http://www.dbh-online.de/
Die Studie "Straffälligenhilfe unter Veränderungsdruck - Analyse neuer Entwicklungstendenzen in der Freien Straffälligenhilfe" hat Ihre Ergebnisse vorgelegt. In Fallstudien werden die Veränderungsprozesse der freien Straffälligenhilfe in fünf deutschen Städten analysiert. Ausschlaggebend für die Auswahl der Fallstudien waren Unterschiede in der Qualität der Hilfsnetzwerke, der Trägerschaft, der Organisationsform und der Nähe zur Justiz. Information


 

17.04.2009

European Journal of Probation

Neue elektronische Fachzeitschrift kommt auf den Markt:

It is a pleasure for me to announce the launch of a new e-journal on probation - European Journal of Probation. This journal aims to promote comparative high quality research in the field of community sanctions and measures and criminal justice with a special focus on probation. The first issue already sets a very high standard with articles published by well known academics (Peter Raynor, Gwen Robinson, Fergus McNeill, Mike Nellis and Rob Canton). For those interested in reading/publishing in this journal please follow the link: www.ejprob.ro
Yours,  Ioan Durnescu, The Editor

 


 

17.04.2009

Intergenerational Transmission of Deviancy

Sonderheft der Zeitschrift "Criminal Behaviour and Mentals Health mit teilweise kostenlosen Downloads.

Criminal Behaviour and Mental Health
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248140

SPECIAL ISSUE NOW ONLINE : Intergenerational Transmission
Edited by David Farrington and Catrien Bijleveld

FREE leading articles:

Family factors in the intergenerational transmission of offending
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248147
David P. Farrington, Jeremy W. Coid, Joseph Murray

Intergenerational continuity in convictions: A five-generation study

http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248148
Catrien C. J. H. Bijleveld, Miriam Wijkman

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Table of Contents
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Click on the article titles below to view the abstracts:

The importance of studies of intergenerational transmission of  antisocial behaviour
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248149
Catrien C. J. H. Bijleveld, David P. Farrington

Intergenerational linkages in antisocial behaviour
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248150
Terence P. Thornberry, Adrienne Freeman-Gallant, Peter J. Lovegrove

Association of criminal convictions between family members: Effects of  siblings, fathers and mothers
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248151
Marieke van de Rakt, Paul Nieuwbeerta, Robert Apel

Intergenerational transmission of internalising and externalising behaviours across three generations: Gender-specific pathways
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248152
Hyoun K. Kim, Deborah M. Capaldi, Katherine C. Pears, David C. R.
Kerr, Lee D. Owen


 

17.04.2009

Journal of Experimental Criminology

Springer eröffnet vorübergehend freien Zugang zur elektronischen Version

The Journal of Experimental Criminology has been selected by publishers Springer to appear in their online 'Social Sciences Reading Room' from April-June 2009. Those of you that do not already have an online subscription through your institution will be able to access the journal (and four other titles) for free during this period.  Simply access the reading room at http://www.springer.com/social+sciences/reading+room+welcome?SGWID=0-164002-0-0-0 and follow the instructions to create an account.
Best wishes,

Charlotte E. Gill, M.Phil., Managing Editor/Coordinator, Campbell Crime & Justice Group
Doctoral Student, Jerry Lee Center of Criminology, University of Pennsylvania
 
Department of Criminology,  McNeil Building, Suite 483 , 3718 Locust Walk, Philadelphia, PA 19104-6286
USA
 

 

 

16.04.2009

Racial and Ethnic Disparities in the United States Criminal Justice System

Ein Bericht des National Council on Crime and Delinquency

Der NCCD hat jüngst eine Broschüre zu folgendem Thema veröffentlicht:
"Created Equal. Racial and Ethnic Disparities in the US Criminal Justice System".
Der Bericht kann nun auch als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:

http://www.nccd-crc.org/nccd/pdf/CreatedEqualReport2009.pdf

 

 

15.04.2009

Amokläufe in Schulen

Prävention und  praktische Maßnahmen in den USA

Im letzten NIJ-Journal vermittelt Beth Schuster einen Einblick in die Überlegungen, die in den USA zur Vorbeugung und möglichst effektiven Bewältigung von Schulgewalttaten angestellt werden, und für die sich, vom Begriffsursprung her bekanntlich eher unpassend, auch hierzulande der Terminus "Amoklauf" durchzusezten beginnt.

Textauszug:

Statistically, shootings and other homicides are a rare event in U.S. schools — they represent less than one percent of the homicides among children aged 5–18. From 1999 to 2006, 116 students were killed in 109 school-associated incidents.

But as those in Jefferson County know all too well, school shootings can be a very real and very frightening part of school violence in this country. Each attack has a terrible and lasting effect on the students, school and surrounding community — and on the nation as a whole. Even one school shooting is too many.

The National Institute of Justice (NIJ) is working to help people who work in and around schools create safe environments for teaching and learning. The Institute develops and distributes tools to aid teachers, administrators, staff and law enforcement in preventing, preparing for and responding to critical incidents in schools.

Der gesamte Aufsatz kann eingesehen und heruntergeladen werden unter:
http://www.ojp.usdoj.gov/nij/journals/262/critical-incidents-in-schools.htm


 

14.04.2009

Wiederaufnahme von Verfahren bei Strafgefangenen

DNA-Analyse zur Klärung des Verdachts auf  Fehlurteile in den USA

Im letzten NIJ-Journal gibt Nancy Ritter einen knappen informativen Überblick über den Stand der Diskussion und Rechtsentwicklung auf Bundesebene und in den Einzelstaaten der USA, was die Möglichkeit betrifft, rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren zugunsten der Verurteilten mithilfe von DNA-Analysen wieder aufzunehmen:

Textauszug:

DNA technology has become one of the most powerful tools to ensure that justice is done through our criminal justice system. It helps identify offenders and eliminate innocent suspects. Increasingly, DNA is also used to exonerate the wrongly convicted.

When this issue of the NIJ Journal went to press, postconviction DNA testing had been used to exonerate 225 people in the United States, according to the Innocence Project.

Der gesamte Aufsatz kann eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.ojp.usdoj.gov/nij/journals/262/postconviction.htm


 

09.04.2009

Journal of Experimental Criminology

Springer Verlag eröffnet vorübergehend kostenfreien Recherchezugang

The Journal of Experimental Criminology has been selected by publishers Springer to appear in their online 'Social Sciences Reading Room' from April-June 2009. Those of you that do not already have an online subscription through your institution will be able to access the journal (and four other titles) for free during this period. 

Simply access the reading room at
http://www.springer.com/social+sciences/reading+room+welcome?SGWID=0-164002-0-0-0
and follow the instructions to create an account.
 

Best wishes,Charlotte Gill, Campbell Collaboration Crime & Justice Group


 

08.04.2009

Gefangene in Europa

Europarat legt Vollzugsstatistik für den Berichtsjahrgang 2007 vor.

Marcelo F. Aebi und Natalia Delgrande haben im Auftrag der Strafvollzugsabteilung des Europarates, im Rahmen des Programms SPACE, für die Mitgliedstaaten weitestmöglich vergleichbare Daten zum Strafvollzug erhoben und aufbereitet. Der Ende März freigegebene Bericht enthält reichhaltige untergliederte Angaben v.a. zu: Gefangenenbestand am 1. September 2007; Strafantritte im Jahresverlauf; Altersverteilung der Gefangenen; Geschlecht der Gefangenen; Ausländerstatus; Untersuchungshaftvollzug; Entwicklungen seit 2000. Eine PDF-Version des Berichts steht kostenlos zur Verfügung unter:

http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/prisons_and_alternatives/statistics_space_i/PC-CP_2009_%2001Rapport%20SPACE%20I_2007_090324_final.pdf


 

07.04.2009

Nils Christie

Vorlesung im Internet

The Department of Criminology and Sociology of Law at the University of Oslo has just created a webpage on Youtube.
To see a lecture given by professor emeritus Nils Christie, providing an account of some of the major themes in his work as well as discussing his upcoming book, please see: http://www.youtube.com/user/krimrsos
Best regards,  Per Jørgen Ystehede


 

06.04.2009

Abfrage von Kreditkartendaten im Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Kinderpornographie

Bundesverfassungsgericht sieht keinen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 17. Februar 2009 – 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07

Die Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam geworden war, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten vermittelte. Der Zugang zur Internetseite kostete 79,99 $, die von den Kunden per Kreditkarte gezahlt werden mussten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens schrieb der ermittelnde Staatsanwalt die Kreditinstitute an, die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben. Er forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Abbuchung von 79,99 $ zugunsten der philippinischen Bank aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite unter einer bestimmten Empfänger-Kennziffer abgewickelt wurde. Die Unternehmen ermittelten insgesamt 322 Karteninhaber, deren Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.

Die Beschwerdeführer sind Karteninhaber der von der Staatsanwaltschaft kontaktierten Unternehmen und waren unter den insgesamt etwa 20 Mio. Kunden, die von der obigen Suchanfrage berührt wurden; die Daten der Beschwerdeführer wurden jedoch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen sie die Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abfrage der Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft stellt keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer dar. Ihre Kreditkartendaten wurden bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt. Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Denn im Fall der Beschwerdeführer wurden die Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen.

Zudem wäre die Maßnahme auch dann gerechtfertigt, wenn die Daten der Beschwerdeführer an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet worden wären. Eine Rasterfahndung im Sinne von § 98a StPO oder eine ähnliche Ermittlungshandlung, die an den Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage zu messen wäre, liegt nicht vor, da kein Abgleich zwischen den Datenbeständen verschiedener Speicherstellen stattfand. Es wurde stattdessen gezielt nach Personen gesucht, die eine genau bezeichnete, nach dem damaligen Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit strafbare Handlung vorgenommen haben:
das Zahlen eines bestimmten Betrages per Kreditkarte an einen bestimmten Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wodurch sie sich wahrscheinlich den Besitz kinderpornographischer Schriften verschafften.

Die Maßnahme beruhte vielmehr auf der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Die Übermittlung von Daten jener Kreditkarteninhaber, welche die Tatkriterien erfüllten, berührt diese zwar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 161 Abs. 1 StPO ist jedoch eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für diesen Eingriff, da die Norm Ermittlungen und damit auch die Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenzt. Die Maßnahme hält sich auch innerhalb der Grenzen, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allen Ermittlungshandlungen setzt. Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu. Zur Erreichung des Zwecks, die einer Straftat nach § 184b Abs. 4 StGB verdächtigen Personen zu ermitteln, war die Maßnahme geeignet. Außerdem waren mildere, ebenso geeignete Mittel hier nicht ersichtlich. Schließlich ist in der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die sich den Besitz kinderpornographischer Schriften verschafft haben, das Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit der Abfrage der Kreditkartendaten verbunden war, geringer zu bewerten. Denn betroffen wurden dadurch regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten.

(Quelle: Pressestelle des BVerfG, Pressemitteilung Nr. 34/2009 vom 2. April 2009)


 

03.04.2009

Neuere Aufsätze zu Geschlechtsrollen und Einstellungen

Ein Werbe-Angebot des Springer-Verlages zum kostenlosen Download bis April 2009

FREE access to these articles through April! Follow the link to the abstract, click on the PDF or the HTML icon to open the article.

März 2009

31.03.2009

Darf man den Holocaust für den Tierschutzgedanken funktionalisieren?

Das Bundesverfassungsgericht sagt nein!

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 20. Februar 2009 – 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05

Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne

Der Beschwerdeführer, ein eingetragener Verein, ist die deutsche Repräsentanz der weltweiten Tierschutzorganisation "P.". Im März 2004 wollte der Beschwerdeführer eine Werbekampagne unter dem Titel "Der Holocaust auf Ihrem Teller" beginnen. Dabei sollte unter anderem auf Plakatwänden jeweils ein Foto aus dem Bereich der Massentierhaltung neben einer Abbildung von lebenden oder toten Häftlingen von Konzentrationslagern aus der Zeit des Nationalsozialismus gezeigt werden. Die Darstellungen sollten jeweils mit einer kurzen Beschriftung versehen werden, die so angelegt war, dass sie vom Betrachter als auf beide Fotografien gleichermaßen bezogen angesehen werden musste. Die Kläger der Ausgangsverfahren waren seinerzeit der Präsident und die Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, die als Kinder den Holocaust, dem ihre Familien teilweise zum Opfer fielen, überlebten. Sie beantragten beim Landgericht gegen den Beschwerdeführer eine einstweilige Unterlassungsverfügung, der entsprochen wurde. Die dagegen gerichtete Berufung des Beschwerdeführers verwarf das Kammergericht. Die Kläger verfolgten ihr Unterlassungsbegehren sodann im Hauptsacheverfahren erfolgreich weiter. Die eingelegte Berufung des Beschwerdeführers gegen das stattgebende Urteil des Landgerichts wies das Kammergericht mit Beschluss zurück.

Der Beschwerdeführer griff sowohl die im Eilverfahren als auch die im Hauptsacheverfahren ergangenen Entscheidungen mit der Verfassungsbeschwerde an. Die 1. Kammer des Ersten Senats hat beide Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Hinsichtlich des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens hat sie darauf abgestellt, dass dem Beschwerdeführer durch die Versagung einer Sachentscheidung kein besonders schwerer Nachteil entsteht, weil deutlich abzusehen ist, dass er auch im Fall einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde.

Allerdings begegnet die Begründung, auf die das Landgericht und im Anschluss daran das Kammergericht den Unterlassungsanspruch der Kläger stützen, verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Gerichte gehen davon aus, dass die Kläger als frühere Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft durch die Kampagne des Beschwerdeführers in ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) betroffen seien. Infolge dieser Auffassung halten die Gerichte es nicht für erforderlich, die Rechte der Kläger einerseits und die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers andererseits abwägend zueinander ins Verhältnis zu setzen.

Zwar gehen die Gerichte zu Recht davon aus, das maßgebliche verständige und unvoreingenommene Publikum verstehe die Gegenüberstellung der Fotografien dahingehend, dass das den abgebildeten Tieren zugefügte Leid als ebenso schwerwiegend wie das der daneben ins Bild gesetzten Menschen und beider Behandlung als gleichermaßen verwerflich hingestellt werde. Jedoch dürfte durch die so verstandene Äußerung weder unmittelbar die Menschenwürde der abgebildeten Menschen noch die der Kläger in der von den Fachgerichten angenommenen Weise verletzt sein mit der Folge, dass es auf eine weitere Abwägung nicht mehr ankommen würde. Es steht zwar außer Frage, dass die Fotografien der Holocaustopfer diese fast ausnahmslos in einer Situation zeigen, in der sie durch ihre Peiniger in höchstem Maße entwürdigt sind. Daraus, dass die Kampagne sich bildlicher Darstellungen schwerer Menschenwürdeverletzungen bedient, folgt aber nicht ohne weiteres, dass sie auch ihrerseits bezogen auf die heute in Deutschland lebenden Juden erneut unmittelbar gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt.

Nach der sogenannten Objektformel des Bundesverfassungsgerichts wird die Schwelle zur allgemeinen Verletzung der Menschenwürde dort überschritten, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist. Dies ist der angegriffenen Kampagne aber nicht eigen. Insbesondere wird den dargestellten Holocaustopfern nicht der personale Wert abgesprochen, indem sie in der vorliegenden Art und Weise leidenden Tieren gegenübergestellt werden. Mag auch der Beschwerdeführer generell von der Gleichwertigkeit menschlichen und tierischen Lebens überzeugt sein, so liegt in der geplanten Bildkampagne nach der von den Fachgerichten zugrunde gelegten Deutung keine verächtlich machende Tendenz. Als gleich gewichtig wird nämlich allein das Leiden dargestellt, das den abgebildeten Menschen und Tieren zugefügt wird.

Auch die weitere von den Fachgerichten angestellte Erwägung, der Beschwerdeführer benutze das bildlich dargestellte leidvolle Schicksal der Holocaustopfer, das von den Klägern in gewissem Umfang geteilt wird, um auf das Anliegen des Beschwerdeführers aufmerksam zu machen, trägt die Annahme eines Menschenwürdeverstoßes nicht. Denn auch dieser Indienstnahme der leidvollen Lebensgeschichte eines anderen Menschen ehlt es an dem Merkmal der prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des dem Menschen um seiner selbst willen zukommenden Wertes.

Indes braucht die Frage, ob die Gerichte vorliegend von einer Verletzung der Menschenwürde oder des ebenfalls keiner Abwägung zugänglichen Menschenwürdekerns des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgehen durften, nicht abschließend entschieden zu werden, weil die Annahme der Verfassungsbeschwerde unabhängig davon nicht angezeigt ist. Der den Klägern zugesprochene Unterlassungsanspruch lässt sich nämlich verfassungsrechtlich tragfähig auch ohne den zweifelhaften Rekurs auf die absolut geschützte Menschenwürde begründen und den angegriffenen Entscheidungen ist hinreichend deutlich zu entnehmen, dass die Gerichte im Fall einer Zurückverweisung zu keinem anderen Ergebnis kommen würden.

Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass die angegriffenen Entscheidungen darauf abstellen, dass nicht nur nach der - empirischen - Mehrheitsmeinung, sondern nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem, würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes besteht, und infolgedessen die Kampagne des Beschwerdeführers als eine Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer bewerten. Dem so verstandenen Aussagegehalt der Werbekampagne durften die Gerichte auch eine Herabsetzung gerade der Kläger des Ausgangsverfahrens entnehmen, die deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berührt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Fachgerichte in der Leugnung der Judenverfolgung unter dem Nationalsozialismus eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden erblicken. Die Erwägung, dass es zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden gehöre, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe, und dass dieses Teil ihrer Würde sei, lässt sich auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.

Namentlich die in den angegriffenen Entscheidungen bereits enthaltenen Ansätze zu einer Abwägung sprechen hinreichend deutlich dafür, dass die Gerichte im Fall einer Zurückverweisung mit dieser Argumentation erneut zu einer Stattgabe gelangen würden.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG, Nr. 29/2009 vom 26. März 2009; hier technisch leicht modifziert)


 

30.03.2009

Neue Forschungsberichte aus Australien

Stalking --  Public Opinion on Sentencing --

Adolescent stalking: offence characteristics and effectiveness of intervention orders
Rosemary Purcell, Teresa Flower and Paul E Mullen
Trends & issues in crime and criminal justice no. 369

http://www.aic.gov.au/publications/tandi2/tandi369.html

This paper examines the nature of stalking among adolescents to determine the characteristics of stalkers and their victims and the utility of intervention orders for managing this behaviour. Unlike adult stalking which is usually motivated by rejection, adolescent stalking most often occurs in the context of bullying. There is not yet sufficient evidence to establish the effectiveness of intervention orders.

Gauging public opinion on sentencing: can asking jurors help?

Kate Warner, Julia Davis, Maggie Walter, Rebecca Bradfield and Rachel Vermey
Trends & issues in crime and criminal justice no. 371
http://www.aic.gov.au/publications/tandi2/tandi371.html
 
The disconnect between public opinion and reality in offending and sentencing is well understood, but jurors are members of the public with a more informed view of sentencing. The study reported here examined the value of using jurors to help the justice system understand public opinion about sentencing and to inform the public on crime and sentencing issues. While there is evidence that participation in a jury increases confidence in the criminal justice system, the study found that pre-existing perceptions about lenient sentencing may be difficult to change. However, surveying jurors is a recommended as an option for gauging informed public opinion about sentencing.

Adolescence, pornography and harm

Colleen Bryant
Trends & issues in crime and criminal justice no. 368
http://www.aic.gov.au/publications/tandi2/tandi368.html
 
The probability that a young person will have exposure to pornography prior to the age of 18 - the legal age in Australia at which it is permissible to view and purchase such materials - is very high. Parents and policy makers are concerned that this is changing the nature of sexual attitudes, behaviours and intimate relationships and potentially contributing to sexual violence in society. The extent to which it is, is difficult to determine, owing to the scarcity of adolescent-based research and differing conceptions of harm. This paper examines the many factors that underpin pornography exposure, and stresses how the risk factors for exposure and problematic sexual behaviours intersect to contribute to harm.


 

27.03.2009

Bundeslagebild Korruption 2007

Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland

Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstrafta-ten und damit 38 % mehr als im Vorjahr (6.895) registriert. Der Anstieg der Fallzahlen ist auf mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zurückzuführen. So wurden in einem in Berlin geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Führer-scheinprüfungen nahezu 3.500 Einzelstraftaten erfasst.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist dagegen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben: 1.599 Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2007 gemeldet; 2006 waren es 1.609.
Bei den so genannten Begleitdelikten, also den direkt mit Korruptionsstraftaten zusammen-hängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafverei-telung), wurde im Jahr 2007 mit 1.478 Straftaten (2006: 1.776) der niedrigste Wert in den vergangenen fünf Jahren registriert.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden insgesamt 2.323 Tatverdächtige polizei-lich bekannt, davon 1.218 Korrumpierende (so genannte „Geber“) und 1.105 Korrumpierte (so genannte „Nehmer“).
Die Tatverdächtigen sind den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Branchen zuzuordnen; Schwerpunkte liegen wie im Jahr 2006 bei den Gebern im Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie bei den Nehmern im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bei den Vorteilen auf der Nehmerseite bilden wie in den Vorjahren Sachzuwendungen und Zuwendungen von Bargeld den Schwerpunkt. Das bevorzugte Zielfeld korruptiven Handelns auf der Geberseite lag, e-benso wie in den Vorjahren, im Bereich „Erlangung von Aufträgen“.

Bewertung und Ausblick
Im Jahr 2007 ist, gemessen an den gemeldeten Ermittlungsverfahren, keine gravierende Ände-rung der Korruptionslage in Deutschland feststellbar. Der Anstieg der Fallzahlen ist durch mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zu erklären. Gleich-wohl ist - nicht zuletzt durch die mediale Darstellung herausragender nationaler und internati-onaler Korruptionsfälle - eine zunehmende Sensibilität und gesteigerte Wahrnehmung für das Phänomen und dessen schädliche Auswirkungen zu erkennen. Dies zeigt sich z. B. in der stei-genden Zahl der Einrichtung so genannter Compliance-Bereiche in den Unternehmen.   Die Tatsache, dass statistisch gesehen die öffentliche Verwaltung schwerpunktmäßig von Korrup-tion betroffen ist, ist auch darauf zurückzuführen, dass dort mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptionsprogramme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt wurden.
Positiv ist zu werten, dass der überwiegende Anteil der Verfahren wie in den Vorjahren auf Grund externer Hinweise eingeleitet wurde. Dies zeigt, dass die Bereitschaft zur Anzeige von Korruptionsstraftaten weiter anhält und die diesbezüglichen Sensibilisierungsmaßnahmen Wirkung zeigen.
Durch das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes am 01.01.2008 wurden die Delikte Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr (§ 299, unter der Voraussetzung des § 300 Satz 2 StGB) in den Straftatenkatalog des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen.
Dies hat die Ermittlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der Korruptionskriminalität ver-bessert und neue Wege der Beweisführung eröffnet. Inwieweit sich dies bereits im Jahr 2008 statistisch auswirkt, bleibt abzuwarten.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Wettbewerbsverzerrung, Verlust von Arbeitsplätzen, Reputati-onsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähig-keit der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung – Korruption hat weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Ermittlungen gegen internationale Korruptions-geflechte zeigen zudem, dass die Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch sind.“
Im Rahmen der BKA-Herbsttagung vom 12.-14.11.2008, die sich in diesem Jahr dem Thema „Wirtschaftskriminalität und Globalisierung“ widmet, werden Sicherheitsexperten, Vertreter von Polizei, Justiz, Forschung und Lehre bei der Behandlung bedeutender Phänomene der Wirtschaftskriminalität auch auf das Deliktsfeld Korruption eingehen.
Weitere Einzelheiten zur BKA-Herbsttagung finden Sie auf der Homepage des BKA, www.bka.de unter Veranstaltungen, sowie zum Lagebild Korruption unter Berichte und Sta-tistiken --> Kriminalitätslage.
Quelle: BKA-Mitteilungen
Hpyerlink zum Bundeslagebild Korruption 2007: http://bka.de/lageberichte/ko/blkorruption2007.pdf


 

26.03.2009

Call for Papers, Special Issue of CPP-Journal

The Global Economy, Economic Crisis, and White-Collar Crime

The American Society of Criminology journal Criminology & Public Policy (CPP) is planning a special issue on “The Global Economy, Economic Crisis, and White-Collar Crime.”  Authors are invited to submit papers by August 1, 2009 for possible inclusion in the issue.  Submissions will be peer reviewed and must conform to the journal’s guidelines, which are available at cpp.fsu.edu.  Three to five papers will be selected for inclusion.  Once notified, authors of accepted manuscripts will have a limited time in which to make revisions.  Additional information about the special issue can be requested from the Special Issue Senior Editor Neal Shover (Department of Sociology, University of Tennessee), nshover@utk.edu.
 
Authors should be aware that the central objective of CPP is to strengthen the role of research findings in the formulation of crime and justice policy by publishing empirically based, policy-focused articles.  Authors are encouraged to submit papers that contribute to a more informed dialogue about policies and their empirical bases.  Most academic journals look for papers that have comprehensive literature reviews, provide detailed descriptions of methodology, and draw implications for future research.  In contrast, CPP seeks papers that offer literature reviews more targeted to the problem at hand, provide efficient data descriptions, and include a more lengthy discussion of the implications for policy and/or practice.  The preferred paper describes the policy/practice at issue, the significance of the problem being investigated, and the associated policy relevant implications.  This introduction is followed by a description and critique of pertinent previous research specific to the question at hand.  The methodology is briefly described, referring the reader to other sources if available.  The presentation of the results includes only those tables and graphs necessary to make central points (additional descriptive statistics and equations are provided in appendices).  The paper concludes with a full discussion of how the study either provides or fails to provide empirical support for current, modified, or new policies or practices.
 
Authors should submit papers directly to the CPP editorial office (cpp@fsu.edu) as a single Microsoft Word (“doc”) e-mail attachment.  Be sure to note in your e-mail that the manuscript is intended for Special Issue consideration.


 

25.03.2009

Bundestag berät abschließend Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen

Der Deutsche Bundestag berät heute mit dem Ziel der Verabschiedung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 30 000 Euro - statt wie bisher 5000 Euro - verhängen können.

"Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Nach unserem Tagessatzsystem sollen Täter mit einem hohen Einkommen Geldstrafen genauso schwer treffen wie einen Normalverdiener. Diese sogenannte Belastungsgleichheit ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn das tägliche Nettoeinkommen die bislang geltende Obergrenze von 5000 Euro übersteigt. Mit der Anhebung des Höchstsatzes auf 30 000 Euro wird künftig eine Geldstrafe für jedermann wieder gleichermaßen spürbar sein. Auch Spitzenverdiener, die sich wie auch immer strafbar machen - bei der Führung von Unternehmen genauso wie im Straßenverkehr - werden in Zukunft angemessen erfasst. Nach wie vor gilt aber, dass bei besonders schweren Straftaten eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5000 Euro. Aus der vorgesehenen Versechsfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 10,8 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 21,6 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Beispiele:

  1. Ein Spitzenmanager, der über ein Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen Euro verfügt, hat Steuern in größerem Umfang hinterzogen. Der aufgrund des täglichen Nettoeinkommens des Täters zu bestimmende Tagessatz würde nach der Neuregelung auf 16.667 Euro (6 Millionen Euro ./. 360 Tage) festzusetzen sein. Hält das Gericht aufgrund der Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, müsste der Täter insgesamt eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen.
  2. Hinterzieht derselbe Täter bei gleichbleibendem Jahreseinkommen in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht aufgrund der beiden rechtlich selbständigen Taten ("Tatmehrheit") die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, hätte er nach der Neuregelung insgesamt eine Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro zu zahlen.

Nach der bisherigen Regelung wäre es in beiden Fällen lediglich möglich gewesen, den Tagessatz auf die Höchstgrenze von 5.000 Euro festzusetzen, so dass die Geldstrafe im ersten Fall 1,5 Millionen Euro und damit weniger als drei Monatseinkommen des Täters betragen hätte. Im zweiten Fall ("Tatmehrheit") wäre er zur Zahlung von 2,25 Millionen Euro verurteilt worden - weniger als fünf seiner Monatseinkommen.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare Eurobetrag von 5 Millionen Euro, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 Euro entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.
Quelle: Pressemeldung vom 19.3.2009.Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 01888 580-9030, Telefax 01888 580-9046, presse@bmj.bund.de


 

24.03.2009

Forum Junge Rechtswissenschaft:

Gegenwärtige Herausforderungen der Rechtsvergleichung

 

Kolloquium am Mittwoch, dem 6. 5. 2009 um 17:00 Uhr s.t. im Kleinen Senat der Universität Tübingen
(Neue Aula, Wilhelmstr. 7, 72074 Tübingen, I. Stock).

Gegenstand: Seit dem Pariser Kongress im Jahre 1900 hat die Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Disziplin eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Sie lieferte die Grundlagen globaler und supranationaler Rechtsvereinheitlichung und lenkte nationale Gesetzgeber bei höchst unterschiedlichen Reformprojekten. Die Rechtsvergleichung ist als selbständiger Bestandteil des Kurrikulums juristischer Fakultäten nicht mehr wegzudenken und gewinnt darüberhinaus zunehmenden Einfluss auf den Unterricht in den traditionell „nationalen“ Kernfächern. Gleichzeitig geben jedoch die Einsichten der Sozial-, Verhaltens- und Geisteswissenschaften Anlass, Methodik und Anspruch juristischer Komparatistik zu reflektieren.

Das Kolloquium zielt vor dem Hintergrund immer ambitionierterer Rechtsvereinheitlichung, der zunehmenden Verbreitung von legal transplants etc. darauf ab, die Methoden zeitgenössischer Rechtsvergleichung herauszuarbeiten und ihr Potential für die Herausforderungen der Disziplin im 21. Jahrhundert auszuleuchten. So besteht beispielsweise Anlass zu der Frage, inwieweit die Analyseinstrumentarien der konsequentialistischen Sozialwissenschaften – insbesondere der Ökonomik – die Methodik der Rechtsvergleichung ergänzen oder gar ablösen können. Aus kritischer Perspektive kann überprüft werden, inwieweit das Ziel des Verstehens fremder Rechtskulturen durch postmoderne Theorie in Frage gestellt ist. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist es interessant, wie jenseits der klassichen Normwissenschaften heute Komparatistik betrieben wird. Bestehen Berührungspunkte für einen fruchtbaren Dialog mit den Geisteswissenschaften und wieweit könnte ein solcher Austausch reichen?

Das Kolloquium bringt herausgehobene Vertreter der vergleichenden Disziplinen zusammen, die ihre Auffassung der Komparatistik referieren und zur Diskussion stellen werden.

Aus Sicht der vergleichenden Literaturwissenschaft wird dabei Prof. Dr. Jürgen Wertheimer, Eberhard- Karls-Universität, Lehrstuhl für Komparatistik/Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, auf die Vorträge antworten.

Referenten:
Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE) : Geb. 1977, Studium der Rechtswissenschaften und Erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Würzburg (2000). Referendariat in Schweinfurt, Würzburg und Sydney (Australien) (2001-2003). Promotion zum Thema „Stammzellforschung und Strafrecht – zugleich eine Bewertung der Verwendung von Strafrecht in der Biotechnologie“ (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg, Graduiertenkolleg Bioethik, Universität Tübingen, 2003-2006). Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, 2004-2008). Masterstudium an der London School of Economics mit dem Schwerpunkt „Theory of Comparative Law“ (2006/07). Tätigkeit als Ass. Professor im Bereich „Hong Kong Business Law“ am United International College in Zhuhai (China) (2007-2008). Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik bei Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg (seit 2008).

Dr. Phillip Hellwege, M.Jur. (Oxford): Geb. 1971. Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Aberdeen (1992-1997). Studium zum „Magister Juris in European and Comparative Law“ am Balliol College, Oxford (1997-1998). Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Rechtsvergleichung, Regensburg (1998-1999). Rechtsreferendariat in Aachen und Glasgow (2000-2002). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Köln (1999-2003). Promotion, Regensburg (Wintersemester 2003/4). Arbeitsgemeinschaftsleiter an der Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Hamburg (2005-2007). Seit 2003 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Forschungsschwerpunkte: Deutsches und europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte.

Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens, LL.M. (London): Geb. 1974. Juristische Staatsprüfungen, Köln und Hamburg mit Stationen in New York und Sydney (1999/2007). LL.M. International Business Law, London (2000). Promotion bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Universität Hamburg (2006). Wiss. Mitarbeiter (2001-2006) und wiss. Referent (2006-2007), Max-Planck- Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg. Ruf als Jun.-Prof. für Zivilrecht und ökonomische Analyse des Rechts, Universität Hamburg (2007). Sachverständiger für Bundesministerium der Finanzen (2007/08). Vice-coordinator European Doctorate in Law and Economics, University of Hamburg (seit 2009). Sekretär, Deutscher Juristentag, Abteilung Wirtschaftsrecht (2009/10). Auszeichnungen: Schmitthoff Essay Competition, Pace University, N.Y. (2002), Otto-Hahn-Medaille, Max-Planck- Gesellschaft (2006), Hochschulpreis, Deutsches Aktieninstitut (2007), Siemers-Wissenschaftspreis, Hamburgische Wissenschaftliche Stiftung (2008). Forschungsinteressen: Deutsches und europäisches Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Corporate Governance, ökonomische Analyse des Rechts und Rechtsvergleichung.

Respondent:
Prof. Dr. Jürgen Wertheimer, Eberhard-Karls-Universität, Lehrstuhl für Komparatistik/Neuere deutsche Literaturwissenschaft.

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Das Forum Junge Rechtswissenschaft ist eine Initiative der Habilitierenden der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Es bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine Plattform, Forschungsprojekte in allen - auch in frühen - Stadien zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Der angestrebte Diskurs reflektiert die Methodenvielfalt wie sie in jüngerer Zeit in der Rechtswissenschaft zu beobachten ist. Die in den Blick genommene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Recht umgreift daher dessen dogmatische Durchdringung ebenso wie die Untersuchung rechtlicher Zusammenhänge mit Hilfe interdisziplinäre Ansätze, die versuchen außerrechtliche Analyseinstrumentarien für die aufgeworfenen Fragestellungen fruchtbar zu machen. Das Forum Junge Rechtswissenschaft steht daher sowohl Juristen wie auch Forscherinnen und Forschern anderer Disziplinen offen, die sich mit den verschiedensten Aspekten des geschriebenen und des gelebten Rechts beschäftigen. Es entspricht der zunehmenden überstaatlichen Einbindung nationaler Rechtsordnungen und der häufig grenzüberschreitenden Dimension rechtlicher Regulierung, dass auch der wissenschaftliche Diskurs diese Entwicklung aufgreift. Das Forum Junge Rechtswissenschaft bindet daher auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Forschungsinstitutionen ein.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Christoph Burchard , Iris Kemmler  oder Tobias Tröger , oder schicken Sie eine Email an fjr(at)jura.uni-tuebingen.de

Das aktuelle Programm des Forums finden sie hier

 


 

16.03.2009

The Global Economy, Economic Crisis, and White-Collar Crime

Call for Papers: Special Journal Issue

The American Society of Criminology journal Criminology & Public Policy (CPP) is planning a special issue on ?The Global Economy, Economic Crisis, and White-Collar Crime.?  Authors are invited to submit papers by August 1, 2009 for possible inclusion in the issue.  Submissions will be peer reviewed and must conform to the journal?s guidelines, which are available at cpp.fsu.edu.  Three to five papers will be selected for inclusion.  Once notified, authors of accepted manuscripts will have a limited time in which to make revisions.  Additional information about the special issue can be requested from the Special Issue Senior Editor Neal Shover (Department of Sociology, University of Tennessee), nshover@utk.edu.

Authors should be aware that the central objective of CPP is to strengthen the role of research findings in the formulation of crime and justice policy by publishing empirically based, policy-focused articles.  Authors are encouraged to submit papers that contribute to a more informed dialogue about policies and their empirical bases.  Most academic journals look for papers that have comprehensive literature reviews, provide detailed descriptions of methodology, and draw implications for future research.  In contrast, CPP seeks papers that offer literature reviews more targeted to the problem at hand, provide efficient data descriptions, and include a more lengthy discussion of the implications for policy and/or practice.  The preferred paper describes the policy/practice at issue, the significance of the problem being investigated, and the associated policy relevant implications.  This introduction is followed by a description and critique of pertinent previous research specific to the question at hand.  The methodology is briefly described, referring the reader to other sources if available.  The presentation of the results includes only those tables and graphs necessary to make central points (additional descriptive statistics and equations are provided in appendices).  The paper concludes with a full discussion of how the study either provides or fails to provide empirical support for current, modified, or new policies or practices.

Authors should submit papers directly to the CPP editorial office (cpp@fsu.edu) as a single Microsoft Word (?doc?) e-mail attachment.  Be sure to note in your e-mail that the manuscript is intended for Special Issue consideration.


 

16.03.2009

Kriminalität: Aufklärung und Verurteilung schrecken ab... aber harte Strafen bringen nichts –

DIW Berlin legt umfassende Analyse zu 40 Jahren Strafrechtsreform vor

Zusammenfassung:
Hohe Aufklärungs- und Verurteilungsraten wirken abschreckend. Die Art der Strafe und die Härte des Urteils beeinflussen die Kriminalitätsentwicklung hingegen kaum. Entsprechend führt die zunehmende Zahl von Verfahrenseinstellungen tendenziell zu einem Anstieg der Kriminalität. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer heute vom DIW Berlin vorgestellten Studie.

„Strafverfolgung wirkt – und zwar dann, wenn auf die Straftat eine Verurteilung folgt“, sagte Professor Hannes Spengler (Fachhochschule Mainz) - gemeinsamer Autor der DIW-Studie mit Professor Horst Entorf (Goethe-Universität Frankfurt). „Unsere Analyse liefert jedoch keine Begründung für härtere Strafgesetze oder mehr und längere Haftstrafen."

Die vom DIW Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt erarbeitete Studie ist die bisher umfassendste Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Kriminalität in Deutschland. Sie räumt mit mehreren gängigen Vorurteilen auf: So kann die Hypothese, dass die Abschreckungswirkung von Strafe und Strafverfolgung eher gering ist, ebenso wenig aufrechterhalten werden wie die Annahme, besonders harte Strafen wirkten besonders abschreckend.

Details:
Die Studie ist so etwas wie eine Wirkungsbilanz der vor genau 40 Jahren beschlossenen Großen Strafrechtsreform von 1969. Tatsächlich hat die Reform zu einem tiefgreifenden Wandel in der deutschen Strafverfolgung geführt. Haftstrafen werden seitdem nur noch als letztes Mittel der Strafrechtspolitik gesehen. Parallel stieg der Anteil der Geldstrafen sowie der zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen. Als Folge dieser Politik sank der Anteil der zu Haftstrafen ohne Bewährung Verurteilten an allen Verurteilten von 39 Prozent 1950 auf 8,3 Prozent 2006.

„Die Verurteilung ist der entscheidende Schlüssel“

Diese Entwicklung weg von Haftstrafen und hin zu Geld- und Bewährungsstrafen hat nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt, so die DIW-Studie. „Es kommt also weniger darauf an, wie bestraft wird, sondern dass überhaupt eine Verurteilung der Straftäter erfolgt,“ so Hannes Spengler. „Dieser Trend erspart uns zugleich die hohen sozialen Kosten, die mit Haftstrafen verbunden sind – denn Haftstrafen führen zu sozialer Ausgrenzung und einem Anwachsen des „kriminellen Kapitals“ in den Haftanstalten.“

Diversion gehört auf den Prüfstand

Gleichzeitig wurde mit der Strafrechtsreform der Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden erweitert – im Rahmen der so genannten Diversion werden bei leichten und mittleren Delikten immer mehr Verfahren eingestellt, bevor es zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt. Der Anteil der durch ein formelles Urteil sanktionierten Tatverdächtigen an allen Sanktionierten (formell und informell) ging von 64 Prozent 1981 auf 43 Prozent 2006 zurück.

Für den größten Teil der Verfahrenseinstellungen ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Sie gibt den Impuls, welche Verfahren eingestellt oder außergerichtlich geregelt werden. Die entscheidende Rolle der Staatsanwaltschaft zeigt sich exemplarisch beim Vergleich zwischen Schleswig-Holstein und Bayern: Während die Wahrscheinlichkeit, wegen Diebstahls oder Körperverletzung bestraft zu werden, in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten kontinuierlich zurückgeht, ist sie in Bayern weitgehend stabil.

Der offenbar direkte Zusammenhang zwischen der Intensität der Strafverfolgung und der Zahl der verübten Straftaten stellt den Sinn der Diversion in Frage, sagte DIW-Experte Hannes Spengler. „Die Politik einer immer größeren Zahl von Verfahrenseinstellungen gehört dringend auf den Prüfstand“, so Spengler. „Wir erreichen damit offenbar das Gegenteil dessen, was ursprünglich beabsichtigt war – nämlich mehr und nicht weniger Straftaten. Inwieweit die eingesparten Justizkosten die Diversion rechtfertigen können, muss weiter untersucht werden. Denn den geringeren Justizkosten müssen die höheren Opferkosten durch höhere Kriminalität gegenübergestellt werden“, so Spengler weiter.

US-Modell für Deutschland unbrauchbar

Die Ergebnisse der vom DIW Berlin veröffentlichten Studie sind auch vor dem Hintergrund völlig unterschiedlicher Wege in der Kriminalpolitik in Europa und den USA relevant. So begegneten die USA einer steigenden Kriminalitätsrate seit den 70er Jahren durch härtere Strafen und höhere Inhaftierungsquoten. Gerade Rückfalltäter werden in manchen Bundesstaaten drakonisch bestraft und verschwinden zum Teil auch für kleinere Delikte wie Diebstahl lebenslänglich hinter Gittern („three strikes and you’re out“). Die Folge war ein Anstieg der US-Haftquote um über 220 Prozent in den Jahren 1980 bis 2000.

Im Jahr 2006 waren 738 von 100.000 US-Bürgern in Haft – so viel wie in keinem anderen Land der Welt. In Deutschland waren es nur 95. Ganz unabhängig von ethischen und sozialpolitischen Fragen belegt die DIW-Studie jetzt: "Das US-Modell langer und harter Haftstrafen wäre für Deutschland allein deshalb nicht geeignet, weil es nicht wirkt. Das Ergebnis wären überfüllte Gefängnisse, höhere Kosten, aber kein signifikanter Rückgang der Kriminalität", sagte Spengler.

Methodik: Umfassendste Studie zu 40 Jahren Strafrechtsreform

Die vom DIW Berlin veröffentlichte Studie untersucht erstmals umfassend für Deutschland den Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Kriminalitätsentwicklung für einen langen Zeitraum seit Inkrafttreten der großen Strafrechtsreform von 1969. Dafür wurden sämtliche zwischen 1977 und 2001 erfassten Delikte in den wichtigsten Straftatbeständen (Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Mord und Totschlag) analysiert und zunächst untersucht, ob die Straftaten aufgeklärt wurden. Anschließend wurde betrachtet, wie die aufgeklärten Fälle verfolgt wurden und ob und wie die Täter bestraft wurden. Das so gewonnene System von Strafverfolgungsindikatoren wurde dann mittels moderner statistischer Methoden zum Kriminalitätsaufkommen in Beziehung gesetzt.

Die Analyse stützt sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Strafverfolgungsstatistik. Die Ergebnisse gelten übergreifend für Eigentums- und Gewaltdelikte und den Bereich des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts.

Hintergrundinformationen:

Wie hat sich die Kriminalitätsrate in Deutschland entwickelt?

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit Eigentums- und Gewaltdelikten und vergleicht die Entwicklung bei Diebstahl (getrennt nach einfachem und schwerem Diebstahl) und verschiedenen besonders bedeutsamen Gewaltdelikten (Raub, einfache und schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag). Betrugsdelikte oder Wirtschaftskriminalität wurden nicht untersucht.

Bei Diebstahl stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 1638 Fällen pro 100.000 Einwohnern 1963 auf 4860 Fälle 1992 und ging bis zum Jahr 2007 auf 3107 Fälle pro 100.000 Einwohner zurück (alte Bundesländer zuzüglich Gesamt-Berlin). Die Zahlen für Ostdeutschland haben sich von einem Spitzenwert von 6591 im Jahr 1993 inzwischen dem westdeutschen Niveau angenähert.

Bei den untersuchten Gewaltdelikten hat es seit den 60er Jahren einen nahezu stetigen Anstieg der registrierten Straftaten gegeben – von einer Phase der Stagnation in den 80er Jahren abgesehen. Der starke Anstieg von rund 80 Straftaten pro 100.000 Einwohner 1963 auf 272 Fälle 2007 (alte Bundesländer zuzüglich Gesamt-Berlin) ist vor allem auf einen starken Anstieg der Fallzahlen bei Raub und Körperverletzung zurückzuführen. Die Fallzahlen bei Mord und Totschlag blieben hingegen weitgehend konstant.

Warum beschäftigen sich ausgerechnet Ökonomen mit dem Thema Kriminalität?

Kriminalität verursacht einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Und wenn es um volkswirtschaftliche Schäden, deren Entstehung und Analyse zum Beispiel in Form von Kosten-Nutzen-Analysen geht, sind (auch und insbesondere) Volkswirte gefragt.

Außerdem bestehen erhebliche Wechselwirkungen zwischen ökonomischen Größen und Kriminalität: So können Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Wohlstand oder Einkommensverteilung einen erheblichen Einfluss auf Ausmaß und Intensität von Kriminalität haben. Diese Fragen werden in der heute veröffentlichten DIW-Analyse, die den Fokus auf die Strafverfolgung richtet, zwar nur am Rande behandelt. In anderen Arbeiten setzt sich DIW-Experte Hannes Spengler jedoch sehr intensiv mit diesen Einflussfaktoren auseinander. In einer weiteren Untersuchung analysierte er den Einfluss von Kriminalität auf Wirtschaftswachstum und stellte negative Effekte fest:

- Lokale Determinanten der Kriminalität und Tätermobilität. Eine empirische Studie mit Gemeindedaten, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 85 (2002) S. 1-19 (mit T. Büttner)
- Crime in Europe: Causes and Consequences, Springer-Verlag (2002) (mit H. Entorf).

Und noch einen Grund gibt es, weshalb sich Ökonomen mit Kriminalität befassen: So eignen sich die Denkweise und das methodische Instrumentarium von Volkswirten besonders gut zur Modellierung und Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Kriminalität, Abschreckung und Ökonomie. Hier sind insbesondere Rational Choice-Ansätze, die neueren Ansätze der Neuroeconomics und in empirischer Hinsicht die multivariaten Analysemethoden - insbesondere die Regressionsanalyse - zu erwähnen.

Warum ist das deutsche Strafrecht als Studienobjekt besonders gut geeignet?

Zum einen ist das Strafrecht im beobachteten Zeitraum zum Teil erheblich verändert worden. Zum anderen sind Polizei und Justiz in Deutschlands weitgehend Ländersache. Trotz einheitlichem Strafgesetz gibt es aufgrund kultureller und politischer Unterschiede große Schwankungen in der Strafverfolgungsintensität zwischen den Ländern. So tendieren die nördlichen Bundesländer wie Niedersachsen, Bremen oder Schleswig-Holstein eher zu einer milden Strafverfolgungspolitik, während Bayern und Baden-Württemberg sich gegen die Liberalisierung des Strafrechts sträubten und eine härtere Politik beibehielten. Die deutsche Strafverfolgung mit ihrer zum Teil recht unterschiedlichen Praxis in den einzelnen Ländern stellt deshalb gleichsam ein "natürliches Experiment" dar - wie Kriminalpolitik „wirkt“ lässt sich unter ähnlichen Rahmenbedingungen nämlich besonders gut von Land zu Land (bzw. Bundesland zu Bundesland) vergleichen.

Was ist Diversion?

Diversion bedeutet wörtlich Ablenkung oder Umleitung. Damit ist der Verzicht auf ein förmliches gerichtliches Strafverfahren gemeint. Das Strafverfahren wird stattdessen aus Opportunitätsgründen eingestellt - bei Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und hinreichendem Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht. An seine Stelle tritt die außergerichtliche Beilegung häufig unter Auflagen. Das Konzept der Diversion sollte das Problem steigender Kriminalitätsraten und zunehmender Kosten der Justiz in den 70er Jahren lösen. Diversion wird international überwiegend zur Bekämpfung der Bagatell- und Jugendkriminalität angewendet. Dem Konzept liegt der Gedanke zugrunde, dass insbesondere bei jugendlichen Straftätern die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens mehr Schaden als Nutzen bewirken kann.

Worin unterscheiden sich deutsches und US-Strafrecht?

In Deutschland besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht steht der Aspekt der Erziehung im Vordergrund. Junge Erwachsene von 18 bis unter 21 Jahren können entweder nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Dies liegt im Ermessen des Richters und wird je nach Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Frage, welcher Strafcode bessere Ergebnisse bei jungen Tätern erzielt, wird auch unter Experten kontrovers diskutiert. In den USA werden Personen ab 18 Jahren ausschließlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.

Regelungen wie „three strikes and you are out“ – auch wenn sie in den USA nur in Ausnahmefällen tatsächlich greifen – existieren in Deutschland nicht. In Bezug auf Tötungsdelikte besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass in den USA immer noch die hierzulande längst abgeschaffte Todesstrafe angewendet wird.

Is being 'Soft on Crime' the Solution to Rising Crime Rates? Evidence from Germany. Horst Entorf; Hannes Spengler. DIW Berlin Discussion Papers No. 837. Berlin, November 2008

DIW Berlin Discussion Papers No. 837

(Quelle: Pressemitteilung des DIW Berlin vom 12.03.2009)
(Kontakt:Pressestelle und -anfragen: Renate Bogdanovic, Telefon +49-30-897, 89-249, Telefax +49-30-897 89-119, presse@diw.de)


 

09.03.2009

Reformpaket zur bedingten Haftentlassung und erweiteter Anordnung von Bewährungshilfe in Österreich

Weit reichende Veränderungen für den Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit

Das österreichische Justizministerium hat den Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt, mit dem das StGB, die StPO, das StVollzG, das BewHiG und das JGG geändert werden sollen. Es handelt sich um den ersten Teil der Umsetzung der von Bundesjustizministerin Dr. Maria Berger ins Auge gefassten Reformen , die zu mehr Sicherheit durch bessere Gestaltung des Strafvollzuges führen sollen. Es wird von einem Paradigmenwechsel im Sinne neuer Strafvollzugsgrundsätze gesprochen, mit dem Ziel einer rationalen Strafrechtspolitik, welche die Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft durch ein Bündel von Maßnahmen fördern soll, die besser als die vollständige Verbüßung einer Freiheitsstrafe geeignet sind, die Gefahr des Rückfalls zu reduzieren. Unter anderem soll mit Blick auf die bedingte Entlassung die traditionelle Differenzierung zwischen Hälfte und Zweidrittel-Entlassung weitestgehend aufgegeben werden. Generalpräventive Versagungsgründe dürfen nur bei Verurteilten herangezogen werden, die aus einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bedingt zu entlassen sind und nur solange, bis siw zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt haben. Künftig soll es auch Fälle von obligatorisch angeordneter Bewährungshilfe geben. Die Materialien zu diesen und weiteren geplanten Neuerungen finden sich unter folgender URL:
http://www.bmj.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=103


 

09.03.2009

Weiter verbesserter Opferschutz in Österreich:

Schutz vor Nachstellung - Opferschutz auch im Zivilprozess

Ministerialentwurf zum 2. Gewaltschutzgesetz 2009

Mit dem 2. Gewaltschutzgesetz soll der Schutz von Opfern vor Gewalt durch einstweilige Verfügung ausgebaut werden. So werden die zuständigen Gerichte künftig eine Verfügung auch für Bereiche außerhalb der Wohnung oder des Wohnbereiches aussprechen können, etwa wenn dort ein Zusammentreffen mit dem Opfer zu erwarten wäre. Im materiellen Strafrecht (ÖStGB) soll ein neuer Straftatbestand inkraft treten, der einzelne Straftatbestände zusammenfasst, die üblicherweise bei länger andauernden Gewaltdelikten zum Tragen kommen. Die Grundstrafdrohung soll bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betragen; qualifizierte Tatbestände reichen jedoch bis zu einer Strafdrohung von 10 bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Im Zivilprozess sollen Opferschutzregelungen eingeführt werden, die sich bereits im Strafrecht bewährt haben: die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers und die schonende Vernehmung des Opfers an einem abgesonderten Ort.
Die Materialien zu diesen und weiteren geplanten Neuerungen finden sich unter folgender URL:
http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=108


 

06.03.2009

16. Kriminologischer Weltkongress in Kobe, Japan, im August 2011

The 16th World Congress of the International Society of Criminology (ISC) will be held at the Kobe International Conference Center in Kobe, Japan, on August 5-10, 2011.  The local host is the Japan Federation of Criminological Associations (JFCA), which is formed by the eight criminological associations in Japan covering a wide range of disciplines from sociological criminology to correctional medicine.  JFCA has started its preparation for the Congress with close consultation with the ISC leadership.

 The general theme and other details will be determined at the meeting of ISC’s Board and Scientific Committee in Paris in May, 2009.  An official website will be set up and the first circular will be prepared soon afterward.

 Kobe is a port city with 1.5 million inhabitants located near Osaka in western Japan. (http://www.kvca.or.jp/convention/english/index.html) One of the first ports opened to the outside world in the late 19th century, it has a distinctive international atmosphere which attracts tourists both from abroad and from Japan.  Although devastated by the earthquake of 1995, Kobe, the “Phoenix”, has quickly risen again, and now fully enjoys its prosperity.

 The city is served by two nearby international airports (the Kansai International Airport and the Osaka International Airport) as well as a municipal airport.  A day trip to Kyoto and Hiroshima can easily be made by train, and a trip to Tokyo in eastern Japan is also easy by train or plane.

 The Congress is to be held at the Kobe International Conference Center, located on a man-made island in the Port of Kobe.(http://kobe-cc.jp/english/index.html)  It is conveniently surrounded by a group of hotels with varying prices, and all congress sessions will be held in the fully air-conditioned rooms under one roof of the Conference Center.

 We will keep you posted of the progress.  Please plan ahead to attend this important event for the world community of criminologists.  It may be a good idea, for instance, to make this Congress a part of your summer vacation in 2011.  You will not be disappointed, intellectually or otherwise.       

Until the official website is set up, please send your inquiries to:

Secretariat, 16th World Congress of ISC

c/o Osaka University of Commerce
tel: 81-(6)-6618-4323    fax: 81-(6)-6618-4426 wcon@oucow.daishodai.ac.jp


 

06.03.2009

Anny E. Casey Foundation Report on Immigrant Children and Famlies in the USA

New Data on Immigrant Children and Families

Children in immigrant families now represent 22 percent of all U.S. children and youth under 18 and 26 percent of all children living in poverty. Learn more about immigrant children and families in the KIDS COUNT Data Center, which offers the latest national, state, and city-level data on more than 100 measures of child well-being, including:

Visit the Data Center to create your own map, chart, or graph — or add an interactive map to your own website:

Visit the KIDS COUNT Data Center to make your own map.


 

06.03.2009

Interessanter Bericht über Konfliktlösung im Kindergarten im Rahmen des Ansatzes von Restorative Justice

Empowering the Next Generation: Restorative Practices in a Preschool

Marie-Isabelle Pautz, a One-Year FastTrack Master's Degree candidate in Restorative Practices and Youth Counseling at the International
Institute for Restorative Practices (IIRP), is implementing restorative practices in a preschool for her YC/ED 510, Professional Learning Group
(PLG) Seminar: Restorative Project.

Pautz is seeing wonderful results with pre-school children by using restorative practices, which she defines as: "participation by everyone
affected by decisions, widening the circle, building social capital, separating the deed from the doer, and a focus on responsibilities and
effects of actions, rather than blaming and labeling." This article includes excerpts from Pautz's IIRP PLG paper.

To read the article, please go to: http://www.safersanerschools.org/library/rp_preschool.html

To download a PDF of the article, please go to: http://www.iirp.org/pdf/rp_preschool.pdf


 

06.03.2009

Ausbildung von Migranten in Deutschland: Ein Statusbericht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen weiteren Forschungsbericht in seiner Reihe über die Integration von Migranten in Deutschland veröffentlicht:
Schwerpunkt Migration, Integration. Eine PDF-Version kann kostenlos heruntergeladen werden.

Berufliche und akademische Ausbildung von Migranten in Deutschland

Working Paper 22 / 2009

Aus der Reihe "Integrationsreport", Teil 5

 

Das Working Paper "Berufliche und akademische Ausbildung von Migranten in Deutschland" gibt anhand amtlicher Daten (Statistiken zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium) sowie des Mikrozensus (berufsbezogenes Bildungsniveau der Gesamtbevölkerung) einen umfassenden Überblick zu den beruflichen Qualifikationen von Zuwanderern im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung.

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06.03.2009

Untersuchungshäftlinge:

Bundesverfassungsgerichts schränkt Untersuchungsbefugnisse der Behörden im Intimbereich von U-Gefangenen ein

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 4. Februar 2009 – Untersuchung im Intimbereich bei Untersuchungshäftlingen nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfassungsgemäß
Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wurde morgens gegen sieben Uhr, als er seine Kinder zur Schule brachte, wegen Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue zum Nachteil des berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht. Nach seinen Angaben musste er sich bei Aufnahme in die Untersuchungshaft entkleiden und durch Justizvollzugsbeamte im Intimbereich untersuchen lassen (Anusinspektion). Widerspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen blieben erfolglos. Das Hanseatische Oberlandesgericht erachtete die Maßnahme für rechtmäßig. Die allgemeine Anordnung, neu aufzunehmende Gefangene entsprechend zu untersuchen, sei zur Wahrung der Ordnung der Vollzugsanstalt (§ 119 Abs. 3 StPO) erforderlich gewesen, nämlich um zu verhindern, dass Betäubungsmittel, Geld oder andere verbotene Gegenstände am oder im Körper versteckt eingeschmuggelt würden. Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass das Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sei: Zu Recht ist das Oberlandesgericht zwar davon ausgegangen, dass das Einbringen von Drogen und anderen verbotenen Gegenständen in Justizvollzugsanstalten eine schwerwiegende Gefahr für die Ordnung der jeweiligen Anstalt darstellt. Es hat aber weder dem besonderen Gewicht der im vorliegenden Fall berührten grundrechtlichen Belange noch den besonderen Einschränkungen ausreichend Rechnung getragen, die sich für die Zulässigkeit eingreifender Maßnahmen im Vollzug der Untersuchungshaft aus dem generalklauselartigen Charakter der Eingriffsermächtigung des § 119 Abs. 3 StPO sowie aus den Besonderheiten der Untersuchungshaft ergeben. Eingriffe, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, lassen sich im Haftvollzug nicht prinzipiell vermeiden. Der Gefangene hat insoweit aber Anspruch auf besondere Rücksichtnahme. Der bloße Umstand, dass Verwaltungsabläufe sich ohne eingriffsvermeidende Rücksichtnahmen einfacher gestalten, ist hier noch weniger als in anderen, weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu rechtfertigen. Dies gilt in verschärftem Maße für Eingriffe während der Untersuchungshaft, die auf der Grundlage bloßen Verdachts verhängt wird. Indem das Oberlandesgericht die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Umstände des konkreten Falles nicht gewürdigt hat, sondern davon ausgegangen ist, die fragliche Maßnahme sei bei Antritt der Untersuchungshaft generell und unabhängig von den Umständen des Einzelfalles zulässig, hat es dem Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht hinreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus hat das Gericht auch Möglichkeiten der milderen Ausgestaltung des Eingriffs wie die nach Auskunft der Justizbehörde üblicherweise praktizierte, das Schamgefühl weniger intensiv berührende Durchführung einer etwaigen Inspektion von Körperhöhlen durch einen Arzt oder eine Ärztin nicht erwogen. (Pressemitteilung Nr. 16/2009 vom 26. Februar 2009) Vollständiger Text des Beschlusses: 2 BvR 455/08

Februar 2009

27.02.2009

NEUSTART BADEN-WÜRTTEMBERG

Interessante Zahlen aus der Arbeit der Neustart gGmbH für 2007 und 2008

 

Ehrenamtliche Bewährungshilfe:
Der Ausbau der ehrenamtlichen Bewährungshilfe wurde im März 2008 planmäßig begonnen. Die ersten neuen ehrenamtlichen Bewährungshelfer wurden im Juni 2008 in Mannheim auf ihre Tätigkeit verpflichtet, den Abschluss für 2008 bildete Heidelberg.
Stand für ganz Baden-Württemberg zu Ende 2008: Insgesamt 249 ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer waren in der Betreuung von 342 Klientinnen und Klienten mit eingesetzt. Zudem wurden 45 neue Teamleiter für die Ehrenamtlichen ausgebildet.

Professionelle Bewährungshilfe:
Personal:
Ausgangsstand am 1.1.2007:  358 Personen, davon 355 Landesbedienstete und 3 Neustart-Angestellte.
Endstand am 31.12.2008: 371 Personen, davon 297 Landesbedienstete und 74 Neustart-Angestellte
Klienten:
Stand am 31.12.2007 = 20.500, Stand am 31.12.2008 = 21.451
Darunter Führungsaufsichtsfälle: Stand am 31.12.2007 = 1.561,  Stand am 31.12.2008 =  1.665

Gerichtshilfe:
Erteilte Aufträge während des Geschäftsjahrs 2007 = 2.428, während des Geschäftsjahres 2008 = 2.270

Täter-Opfer-Ausgleich:
Erteilte Aufträge während des Geschäftsjahrs 2007 = 483, während des Geschäftsjahres 2008 = 848
Beteiligte Personen  im Jahr 2007 = 1.076, im Jahr 2008 = 1.868
Dazu: Ausbildung von 24 neuen Konfliktreglern, in Zusammenarbeit mit dem TOA-Servicebüro des DBH-Fachverbandes.

Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender:
Eingegangene Aufträge während des Geschäftsjahrs 2007 = 155, während des Geschäftsjahrs 2008 = 169
Positiv erledigte Darlehensanträge im Jahr 2007 = 84, im Jahr 2008 = 113

Fortbildungsprogram für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
31 zentrale Fortbildungsseminare in den Jahren 2007/2008 mit durchschnittlich 15 Teilnehmenden.

(Quelle: Zusammengestellt von der KrimG-Geschäftsstelle anhand von Angaben im NEUSTART report 2008/2009, Stuttgart, Februar 2009, Seiten 1 und 3)


 

27.02.2009

Schnittstellenprobleme von Opferhilfe und Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Materialienband des Arbeitskreises der Opferhilfen (ado)

Der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V., Bundesverband professioneller Opferhilfeeinrichtungen, hat einen umfangreichen und interessanten Materialienband vorgelegt, als Dokumentation einer Fachtagung vom Januar 2008 bei Aschaffenburg.
Der von Jutta Hartmann herausgegebene Band steht unter folgendem Titel:
Klare Grenzen? Begegnung von Opfer und Täter im TOA  -- Chancen und Gefahren für Kriminalitätsopfer.

Von diesem Band gibt es auch eine PDF-Datei. Sie kann unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
http://www.opferhilfen.de/grenzen_OH&TOA.pdf


 

27.02.2009

Strafvollzugsrecht und Strafvollzugspolitik

Eine paneuropäisch ausgerichtete neue Veröffentlichung

Readers of your homepage may have been interested in the following new book , because of its pan-European focus:
Dirk van Zyl Smit and Sonja Snacken, Principles of European Prison Law and Policy: Punishment and Human Rights, Oxford University Press, January 2009.

The publishers describe the book as follows.
"In recent years European prison law and policy have emerged as a force to be reckoned with. This book explores its development and analyses the penological and human rights foundations on which it is based. It examines the findings of the European Committee for the Prevention of Torture, the recommendations of the Council of Europe, and the judgments of the European Court of Human Rights. From these sources it makes the general principles that underlie European prison law and policy explicit, emphasising the principle of using imprisonment as a last resort and the recognition of prisoners' rights. The book then moves on to apply these principles to conditions of imprisonment, regimes in prison, contacts between prisoners and the outside world, and the maintenance of good order in prisons.

The final chapter of the book considers how European prison law and policy could best be advanced in future. The authors argue that the European Court of Human Rights should adopt a more proactive approach to ensuring that imprisonment is used only as a last resort, and that a more radical interpretation of the existing provisions of the European Convention on Human Rights will allow it to do so. It concludes that the growing cooperation on prison matters within Europe bodes well for the increased recognition of prisoners' rights across Europe. In spite of some countervailing voices, Europe should increasingly be able to give an international lead in a human rights approach to prison law and policy in the same way it has done with the abolition of the death penalty."
More details are available at:

http://www.oup.com/uk/catalogue/?ci=9780199228430&view=lawview 


 

27.02.2009

Bericht über Opfer-Täter-Ausgleich / Mediation im englischen Jugendstrafrecht

Erste ermutigende Resultate der Anwendung von Restorative Justice Disposals in der Praxis von Polizei und Youth Offending Teams

Police forces and YOTs in Youth Restorative Disposal (YRD) pilot areas are working to challenge minor offending in a restorative way that is effective, meaningful and proportionate.

In the nine months the pilot has been running, over 1,100 YRDs have been issued by specially trained Police officers and police community support officers. This translates into over 1,100 young people who have been prevented from being unnecessarily forced into the formal Criminal Justice System and having an early criminal record while being held accountable for their actions to victims and the community. Early feedback has found that victims and their families are satisfied with the process and offenders feel that they have been treated fairly. The pilot areas are also beginning to see a reduction in the number of first-time entrants, Reprimands and Final Warnings.

For information on the YRD, contact Rheanne Scott.

Click to read further details:
 more about the YRD and how it works

two case studies from the pilot areas

a set of frequently asked questions.


  

26.02.2009

Evidenzbasierte Praxis des Umgangs mit Delinquenten

Evidenzbasierte Kriminalitätskontrolle, Kriminalprävention und Kriminalpolitik

Bereits seit einigen Jahren hat sich im Rahmen der sog. Campbell Collaboration eine Crime and Justice Coordination Group gebildet.

Die CJCG verfolgt nachhaltig das wissenschaftliche Anliegen, alle Maßnahmen, die zum Umgang mit Delinquenz auf individueller, auf gruppenbezogener oder auf gesamtgesellschaftlicher Ebene etabliert werden, einer möglichst präzisen und methodologisch rigorosen Überprüfung zu unterziehen. Es geht um die Evidenz, also vereinfacht gesagt darum, ob empirisch nachgewiesen ist, dass die jeweilige Maßnahme Erfolg hat, entweder genau denjenigen, der mit ihr intendiert wurde oder eben einen anderen, der als beachtenswert gelten darf, und ferner, ob die Wirkung auf Dauer festgestellt werden kann und ob sie an verschiedenen Orten bzw. in verschiedenen Bereichen gleichgerichtet ist.

In den USA hat sich vor kurzem eine neue Vereinigung gebildet, die sich ganz auf  die praktische Implementation von Programmen für Jugendliche und Familien konzentrieren will. Die Vereinigung mit Sitz in Agoura (Kalifornien) trägt den Namen  "Association for the Advancement of Evidence Based Practice".
Die Homepage dieser AAEBP ist unter folgender URL zu erreichen: http://www.aaebp.org/

Link zur Campbell Crime and Justice Group:
http://www.campbellcollaboration.org/crime_and_justice_our_group/index.php

Link zur gesamten Campbell Collaboration mit Zugang zu weiteren besonderen Gruppen:
http://www.campbellcollaboration.org/


 

25.02.2009

Internationales Zentrum für Kriminalprävention, Montréal, Kanada:

Praxis der Kriminalprävention - Internationale Beispiele

Das International Centre for the Prevention of Crime (ICPC) hat einen interessanten Bericht veröffentlicht:
"International Comendium on Crime Prevention Practices, 2008".
Die Broschüre im Umfang von 228 Seiten kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.crime-prevention-intl.org/filebin/Documents%20ajouts%202008/Septembre%202008/Basse_resolution_International_Compendium_of_Crime_Prevention_Practices.pdf


 

18.02.2009

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18. Februar 2009 den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.

"Mit der Reform werden wir Verletzte und Zeugen noch besser vor unnötigen Belastungen im Strafverfahren schützen und ihre Rechte stärken. Das Strafverfahren darf nicht zu einer erneuten Traumatisierung der Opfer führen, sondern es soll zu einer möglichst schonenden Aufarbeitung des Erlebten beitragen. Vor allem für Kinder und Jugendliche und für Opfer schwerer Straftaten trägt der Staat eine besondere Verantwortung. Künftig werden auch 16- und 17-jährige von speziellen jugendschützenden Vorschriften profitieren. Wir erweitern gleichzeitig die Möglichkeit für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Daneben stellen wir sicher, dass Opfer und Zeugen schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der Entwurf knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Danach müssen beispielsweise mehrfache Vernehmungen, die für das Opfer häufig sehr belastend sind, möglichst vermieden werden. Aber auch der Kreis der Opfer, die zur Nebenklage berechtigt sind, wurde durch das Opferrechtsreformgesetz sowie durch weitere Gesetze immer wieder erweitert. Der heute vorgestellte Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.

 

Im Einzelnen

Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren

  • Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts orientiert sich der Entwurf durchgängig daran, den besonders schutzbedürftigen Opfern besondere Rechte einzuräumen, um deren Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern. Dabei werden Vorschläge des Bundesrates und insbesondere zahlreiche Anregungen von Opferschutzverbänden in ein stimmiges Gesamtkonzept gebündelt. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen. Im neuen § 395 StPO sollen nun beispielsweise auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Auch Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sollen in Zukunft nebenklagebefugt sein, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind. Daneben wird im neuen § 397a StPO der Kreis derjenigen erweitert, die - unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen - Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben.
  • Flankiert wird diese Neujustierung durch die Neuregelung verfahrensrechtlicher Bestimmungen. So werden zum Beispiel die §§ 397, 406f und 406g StPO deutlich vereinfacht und somit anwenderfreundlicher.
  • Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden in § 406h StPO auch die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten erweitert. Beispielsweise muss schon die Polizei auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung oder andere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen hinweisen und auf Entschädigungsansprüche oder die Möglichkeit aufmerksam machen, im Adhäsionsverfahren Schadensersatz zu beanspruchen. Zudem werden durch Änderungen in den §§ 138 und 142 StPO die Auswahlmöglichkeiten der Verletzten bei der Wahl eines anwaltlichen Beistand vergrößert.
  • Eine Ergänzung des § 92 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zielt darauf ab, es Verletzten zu erleichtern, im europäischen Ausland begangene Straftaten in Deutschland anzuzeigen.

 

Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren

  • Die Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig in § 163 Absatz 3 StPO eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Zudem wird in § 48 StPO die schon bisher allgemein anerkannte staatsbürgerliche Pflicht der Zeugen zum Erscheinen vor Gericht und Staatsanwaltschaft und zur dortigen Aussage gesetzlich normiert. Beide Regelungen führen in der Praxis für alle Beteiligten zu mehr Klarheit.
  • Die Befugnis zur jederzeitigen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand - ein Recht, das bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist -, wird erstmalig gesetzlich verankert. Zudem wird die Möglichkeit für besonders schutzbedürftige Zeugen, einen anwaltlichen Beistand beigeordnet zu erhalten, sinnvoll erweitert (§ 68b StPO). Flankierend dazu wird geregelt, dass eine die Beiordnung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft gerichtlich überprüft werden kann. Das für diese und zahlreiche ähnliche Fälle geltende Verfahren wird dabei wesentlich vereinfacht.
  • Die nach § 68 Absatz 2 StPO für Zeugen bestehende Möglichkeit, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, wird sachgerecht erweitert. Erstmalig wird festgeschrieben, dass der Zeuge auch im Nachhinein den Austausch seiner Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen kann, wenn sich eine Gefährdung erst nach Beendigung seiner Aussage ergibt. Gleichzeitig wird bestimmt, dass die Strafverfolgungsbehörden die Adresse des Zeugen in derartigen Fällen in der gesamten Akte unkenntlich zu machen haben; die Strafverfolgungsbehörden sollen den Zeugen künftig auf diese Befugnisse hinweisen und bei deren Wahrnehmung behilflich sein.

 

Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren

  • Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten wird die Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt (§ 58a Absatz 1, § 241a Absatz 1, § 247 Satz 2, § 255 Absatz 2 StPO; § 172 GVG). Diese Grenze wird der altersspezifischen Belastungssituation besser gerecht. Sie entspricht zudem der Schutzaltersgrenze, die zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zugrunde liegt. Nicht zuletzt wird ein Gleichklang mit der Altersgrenze hergestellt, bis zu der jugendlichen Beschuldigten besonderer Schutz zukommt.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, die parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abzuschließen.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.2.2009)


 

17.02.2009

Bundeskongress Jugendgerichtshilfe mit Praktikertagung

6.-8. Mai 2009, Kassel

„Brücken bauen: zuhören – verstehen – konfrontieren“ lautet die Überschrift des 7.
Bundeskongresses Jugendgerichtshilfe, der erstmals gemeinsam mit der
Praktikertagung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Neue Ambulante Maßnahmen
stattfindet. Die Tagung ist für den Zeitraum 6. bis 8. Mai 2009 in Kassel,
Anthroposophisches Zentrum, geplant. Neben Plenarvorträgen stehen zahlreiche
Arbeitsgruppen auf dem Programm, in denen es unter anderem um Jugendkulturen,
ambulante Maßnahmen, Anti-Gewalt-Training und die Kommunikation der Beteiligten
im Jugendstrafverfahren geht. Mehr Informationen gibt es hier:
www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=1067.

(Quelle: GIWK-Mitteilungen und DVJJ)


 

11.02.2009

Neuer Termin für „Cultural Criminology“

24.-25. April 2009, Berlin

Der Termin für die bereits angekündigte Tagung „Cultural Criminology“ wurde verschoben. Das Treffen findet nunmehr statt am 24. und 25. April 2009 in Berlin
(Telefunken-Hochhaus am Ernst-Reuter-Platz). Während der Tagung wollen Kriminologen und Kriminologinnen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen sich mit der
Beziehung zwischen den Konzepten „Kultur“ und „Kriminalität“ auseinandersetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei die folgenden Fragen:
1. Wie könnte ein Cultural Turn in der Kriminologie aussehen? Welche Rolle spielt
das Kulturelle in diesem Kontext?
2. Beyond Subculture? – Wie lassen sich Transgression und Kriminalität im Alltag
verstehen?
3. Gibt es eine punitive Sensibilität der Spätmoderne? Wie lassen sich Emotionen
und Kriminalität gemeinsam denken?
4. Wie könnten methodische und empirische Annäherungen an den Themenkomplex
‚Kultur und Kriminalität‘ aussehen? Welche Bedeutung hat das Interdisziplinäre für
die „Cultural Criminology“?

Veranstalter sind die GiwK und das Hamburger Institut für kriminologische
Sozialforschung. Mehr Informationen und Kontakt: Herbert Reinke (reinke@uniwuppertal.
de).

(Quelle: GIWK-Mitteilungen_Jasch)


 

10.02.2009

Opferwerdung und Kriminalitätsfurcht in Europa

Eine inhaltliche und methodische Analyse von Befragungen in ausgewählten europäischen Staaten

EU-bezogene Veröffentlichung in englischer Sprache

Remarks of Dr. Renée Zauberman (GERN, CESDIP, CNRS), Editor:

In the framework of the 6th RPRTD, the European Commission financed a coordination action, Assessing Deviance, Crime and Prevention in Europe (CRIMPREV).
This programme brings together 31 Universities or research institutions from ten European countries, under the scientific management of the Groupe européen de recherches sur les normativités (GERN) of the French Centre national de la recherche scientifique (CNRS).

This coordination action is made up of six thematic workpackages, on of which is devoted to problems of Methodology and Good Practices. The objective ist to come up with a listing of the significant  implementations of instruments of knowledge about crime and of their uses.

We shall therefore

  • map the situation in Europe,
  • identify the good  - as well as the bad - practices, and
  • specify elements of comparison within the European zone.

Four methods have been selected:

  • surveys in the overall population on victimization and insecurity;
  • surveys in the overall population on self-reported crime;
  • the comparison of survey data and that coming from institutional sources such as police statistics;
  • evaluative research of safety policies.

Special country reports relate to Belgium, The Netherlands, Britain, France, Germany, Italy, Spain and Portugal.

This volume is a collection of the reviews and discussions that have been the substance of a European seminar devoted to surveys on crime victimisation and insecurity. Three subsequent books will be devoted to other methods.

Bibliographical Details:
Renée Zauberman (Ed.): Victimisation and Insecurity in Europe: A Review of Surveys and their Use.
Brussels: VUB Press / Brussels University Press 2008, 170 Pp.
ISBN: 978 90 5487 459 9


 

09.02.2009

European Offender Employment Forum

International Conference in Lisbon, Portugal, from 19-20 March, 2009

 The Centre for Economic and Social Inclusion is very grateful to the Ministry of Justice, Portugal  for supporting this event by providing the venue. It is a government conference centre in the attractive Baixa district, the oldest part of Lisbon.

Significant progress has been made in the offender employment field in recent years. But economic circumstances have changed dramatically:

  • Have lessons been learned and how can we sustain and mainstream the progress that has been made?
  • How do we continue to persuade employers to train and give jobs to offenders?

This event will bring together experts from all the key partners working in the offender employment field across the EU to:

  • Review the prospects for offender employment
  • Showcase and promote good practice in the offender employment field
  • Consider how to develop and sustain employer engagement

A new pan European Ex-Offender Community of Practice for all organisations working to promote the social inclusion of ex offenders has recently been formed. This event is the first opportunity for all the potential partners to meet and learn how the network will operate and how they can get involved.

Key Note Speaker: Portuguese Secretary State for Justice - Dr. José Manuel Vieira Conde Rodrigues (Confirmed)

The programme will include a range of workshops and examples of good practice. This event will be an opportunity for policy makers and practitioners in the offender employment field to exchange ideas. Organisations will be able to showcase their projects to an audience of experts and enable all conference delegates to debate the issues and learn from each other.

CLICK HERE TO BOOK YOUR PLACE NOW

If you would like to present a case study at this event please contact
James Barrett: 020 7840 8328 / james.barrett@cesi.org.uk

Interested in sponsorship or promotional opportunities please contact
Lois Rolfe: 020 7840 8337 / lois.rolfe@cesi.org.uk

 


 

 

06.02.2009

Council of Europe is Requesting its  Member States and its Observer States to Co-operate with the International Criminal Court

With particular regard to Victim´s Rights

The Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE)in Strasbourg, France, adopted on 27 January 2009 an innovative resolution through which it engaged all 47 Member States of the Council of Europe to fully cooperate with the International Criminal Court (ICC) in The Hague, Netherlands, and it called for the ratification of the Rome Statute by its 8 Member States that are still outside the ICC system (Russia, Turkey, Ukraine, the Czech Republic, Armenia, Azerbaijan, Moldova and Monaco) and by its 2 Observer States, the United States and Israel.
 
The Chairperson of the Legal and Human Rights Committee of PACE, Dr. Herta Daubler-Gmelin, MP (Germany, former Justice Minister and longstanding member of Parliamentarians for Global Action - PGA -) introduced the Resolution, which she had tabled since 2006 along with a Report that comprehensively addresses the status of the "Rome Statute system". Dr. Daeubler-Gmelin welcomed the progress on the ICC dossier made in several Council of Europe countries, particularly in Turkey and the Czech Republic, recalling however in Prague Parliament approved the Rome Statute in October 2008 with the required constitutional majority, but the President of the Republic has not yet signed the ICC ratification into law, thus impeding the completion of the ratification process.
 
The debate was opened by an enlightening Statement of ICC President Judge Philippe Kirsch, who underscored the role played by the Parliamentary Assembly in promoting the establishment of the ICC, which now requires increased support in terms of cooperation from States and International Organisations and to reach the universality of its membership.
 
Dr. Pieter Omtzigt, MP (The Netherlands, PGA Member) tabled two amendments designed to introduce new operational paragraphs 7 and 8 of the "Resolution on Cooperation with the International Criminal Court (ICC) and its Universality", which - for the first time in a parliamentary Resolution of this nature - call for the UN Security Council to fulfil its responsibilities in cooperating fully with the Court (including in the enforcement of arrest warrants to be carried out by UN peacekeepers and/or other authorised military contingents) and to provide funding to the ICC investigations and prosecutions that are based on a mandate by the Council (e.g. Darfur), as prescribed in the Rome Statute.
Through the text proposed by the Dutch Lawmaker, the Parliamentary Assembly "urges the Secretary General of the Council of Europe to take up a mediation role with the two permanent members of the Security Council of the United Nations, the United States and Russia, to foster co-operation with the International Criminal Court". According to Dr. Omtzigt, the new Administration of President Obama should profoundly review the US policies towards the ICC and initiate a new phase of active cooperation with the Court, which should pass through the repeal of the 2002 American Servicemembers Protection Act, also known as "The Hague Invasion Act".
 
Another significant novelty of the Resolution regards the inclusion of a clear provision on victims' rights to be respected by States Parties, at a minimum, in the same way as they are respected by the ICC under the binding provisions of the Rome Statute on victims´ protection, participation in the proceedings and reparations. This clause, relating to a vital area of implementing legislation of the Rome Statute, had been adopted at several sessions of the PGA´s Consultative Assembly of Parliamentarians for the ICC and the Rule of Law (e.g. in Tokyo, December 2006, and in Santo Domingo, October 2008), but it enters for the first time in a regional organisation´s Parliamentary Resolution that can be used as a tool to promote law reform in National Parliaments of Europe and other regions of the world.
 
The voting record of the Resolution shows that leading MPs from States Non Parties, such as the Russian Federation and Turkey, casted their positive vote in favour of its adoption, thus signalling once again the sensitivity and support of Lawmakers towards the new system of international criminal justice based on the Rome Statute.
 
MPs from all political groups and various countries united their voice in support of the universality and effectiveness of the Rome Statute, at times with specific commitments to achieve tangible legislative results, as Mrs. Milica Markovic, MP (Bosnia and Herzegovina) did with respect to the prompt ratification of the Agreement of Privileges and Immunities of the Court (APIC) by her country´s Government and Parliament. Parliamentarians for Global Action (PGA), along with other members of the Coalition for the ICC (CICC), will continue to be engaged in the follow-up to the Resolution, which should trigger a more effective monitoring action by all organs of the Council of Europe vis-a-vis the ratification and implementation of the Rome Statute by its Member States as well as the level of cooperation that these States will be giving to the Court.
 
For further information, please contact:
David Donat Cattin, Director, PGA International Law and Human Rights Programme, donat@pgaction.org
 
 
(A) ENCLOSURES AND USEFUL LINKS:
 
1)      Text of Resolution 1644, PACE, 26 Jan. 2008 (also reproduced below) http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES16...
2)      Voting record on the Resolution on the ICC and on the amendments of Dr. Omtzigt, MP, regarding the role of the UN Security Council permanent members Russia and the US http://assembly.coe.int/ASP/Votes/DBVotesResults_EN.asp?VoteID=1158&DocI...
3)      Verbatim summary of the debate on the ICC, PACE, 26 January 2009 http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/Records/2009/E/09012715...
4)      Report of on Cooperation with the ICC and its Universality: Rapporteur, Dr. Herta Daubler-Gmelin (N.B. it includes responses to a questionnaire on ratification from Armenia, Azerbaijan, Czech Republic, Monaco and Ukraine, as well as Japan and the US)  http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/WorkingDocs/Doc08/EDOC...
5)      Selected media coverage: http://www.elconfidencial.com/cache/2009/01/27/51_asamblea_mediacion_ent...
 
(B) BACKGROUND:
-          UN Security Council resolution 1593 (2005) refers the situation in Darfur to the jurisdiction of the ICC, but it fails to provide the financial contributions from the UN to the ICC, as prescribe by the Rome Statute, and it does not spell out in detail the modalities of cooperation of UN-authorized or UN-mandated forces with the ICC.
-          The American Servicemembers Protection Act (2002) prohibits the United States Government to utilise tax-payers money in bilateral or multilateral activities (e.g. via the UN) aimed at cooperating with, and providing support to, the ICC. This legislation, under certain circumstances, appears to allow the use of all available means, including the use of force, to free individuals of a certain nationality if they would detained in The Hague on basis of an order of the ICC (hence, the nickname given to this legislation "The Hague Invasion Act").
 
 
(C) TEXT OF THE RESOLUTION (Provisional edition)
"Co-operation with the International Criminal Court (ICC) and its universality", Resolution 1644 (2009)1

1.       Recalling its Resolutions 1300 (2002) and 1336 (2003), the Parliamentary Assembly reiterates its firm commitment to the International Criminal Court (ICC). The ICC is the first ever permanent independent judicial institution with jurisdiction over individuals accused of genocide, crimes against humanity and war crimes. The ICC is based on complementarity, seeking to empower national states to investigate and prosecute such crimes, assuming jurisdiction only as a last resort.
2.       Recalling Recommendation 1408 (1999), the Assembly reiterates its belief that the universal ratification of the Rome Statute and its effective implementation into domestic systems, as well as close co-operation by states and non-States Parties in providing practical and judicial assistance to the ICC, are of key importance for the fight against impunity.
3.       The Assembly welcomes the fact that since its adoption in 1998, the Rome Statute of the ICC has been ratified by 108 states across the world. Regrettably, eight Council of Europe member states (Armenia, Azerbaijan, the Czech Republic, Moldova, Monaco, Russia, Turkey and Ukraine), one Council of Europe observer state (the United States) and one state with observer status with the Parliamentary Assembly (Israel) have not yet ratified the Rome Statute.
4.       The Assembly also recalls the importance of the Agreement on the Privileges and Immunities of the International Criminal Court, which is indispensable for the ICC´s independent operation. Regrettably, to date, fourteen Council of Europe member states have not ratified the Agreement, including seven countries which are States Parties to the Rome Statute (Bosnia and Herzegovina, Georgia, Malta, Poland, San Marino, Spain and Switzerland).
5.       The Assembly therefore urges those Council of Europe member and observer states and Parliamentary Assembly observer states which have not yet done so to:
5.1. sign and ratify without further delay the Rome Statute and the Agreement on the Privileges and Immunities of the ICC;
 
5.2. adopt effective national implementing legislation at the earliest opportunity and encourage third states to do so;
 
5.3. protect the integrity of the Rome Statute as recommended in Resolutions 1300 (2002) and 1336 (2003).
 
6.       In addition, the Assembly recommends that Council of Europe member and observer states and the Parliamentary Assembly observer states:
6.1.       fully co-operate with the ICC in the fight against impunity for the most serious crimes of international concern;
 
6.2.       empower their judicial and law enforcement authorities in order to exercise the states´ primary jurisdiction over crimes within the purview of the ICC;
 
6.3.       make meaningful financial contributions to the ICC´s Trust Fund for Victims;
 
6.4.       incorporate in their legal orders relevant standards on victims´ rights, without prejudice to existing higher standards in some Council of Europe member and observer states and Parliamentary Assembly observer states.
 
7.       Furthermore, the Assembly urges the Secretary General of the Council of Europe to take up a mediation role with the two permanent members of the Security Council of the United Nations, the United States and Russia, to foster co-operation with the International Criminal Court and to take away obstacles in domestic laws for such co-operation, such as the 2002 "American Servicemen Protection Act" and international agreements such as bilateral immunity agreements, to ultimately be able to ratify the Rome statute.
8.       The Assembly welcomes the referral of situations, such as the situation in Darfur, by the UN Security Council to the ICC. It calls upon the UN Security Council to fulfil its responsibilities to implement the decisions and orders of the court and to provide financial contributions as contemplated in the Rome Statute.

1 Assembly debate on 27 January 2009 (4th Sitting) (see Doc. 11722, report of the Committee on Legal Affairs and Human Rights, rapporteur: Mrs Däubler-Gmerlin). Text adopted by the Assembly on 27 January 2009 (4th Sitting).

 


  

05.02.2009

Erfahrungen der Bevölkerung in Deutschland mit der Polizei.

Ergebnisse einer Allensbach-Studie

Das Institut für Demoskopie in Allensbach hat 1773 Bürgerinnen und Bürger zu ihren Erfahrungen mit der Polizei befragt. Innerhalb der letzten drei Jahre haben sich demnach 38 % der Bevölkerung von sich aus an die Polizei gewandt. 36 % hatten Kontakt zur Polizei, indem sie angehalten und kontrolliert wurden oder auf Grund eines Unfalls mit der Polizei zu tun hatten.
Sowohl der Ablauf der freiwilligen als auch der unfreiwilligen Kontakte wurde mehrheitlich positiv beurteilt. 79 % respektive 77 % bescheinigten den Beamtinnen und Beamten ein “höfliches und korrektes” Auftreten, wobei unter weiblichen Befragten die höchste (82 %) und unter jungen Menschen unter 30 Jahren die geringste Zufriedenheit (74 %) gemessen wurde.
Die Ergebnisse stimmen durchaus positiv, überraschen jedoch bei den freiwilligen Kontakten kaum und waren auf Grund der engen Definition unfreiwilliger Kontakte (“Anhalten und Kontrollieren” bzw. „Unfall“) auch hier zu erwarten.
Interessant wäre zu erfahren, wie Kontakte im Rahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung beurteilt werden, was jedoch von den Meinungsforschern nicht erhoben wurde. Ebenso wenig erfolgte eine Auswertung anhand demographischer Merkmale, etwa nach sozialer oder nationaler Herkunft der Befragten.
Quelle: Allensbacher Berichte Nr. 17/2008, Die Polizei – fast immer höflich und korrekt, hrsg. vom Institut für Demoskopie Allensbach, http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0817.html.
(Dank an den Polzei-Newsletter, Thomas Feltes et al., hier: AR) 


  

04.02.2009

Vorschlag für neue Straftatbestände im Staatsschutzstrafrecht

Beratungen im Bundestag

Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Schließlich sollen neue Straftatbestände gegen das Verbreiten von Anleitungen zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten eingeführt werden. Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2009 in 1. Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD beraten. Er entspricht inhaltlich einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, den das Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen hat.

Der Inhalt der geplanten Regelungen im Einzelnen:

I. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB (neu)

1. Handlungsbedarf
Die §§ 129a und b StGB knüpfen die Strafbarkeit des Bildens oder Unterstützens einer terroristischen Vereinigung an die Gefährlichkeit, die von einer (mindestens drei Mitglieder umfassenden) Gruppe ausgeht. Die Struktur des Terrorismus hat sich im Vergleich zu den 70er Jahren jedoch verändert - anders als bei der RAF handelt es sich bei islamistischen Tätern nicht selten um Täter, die ohne feste Einbindung in eine hierarchisch aufgebaute Gruppe in nur losen Netzwerken oder allein agieren, so dass die §§ 129a und b StGB auf sie nicht angewendet werden können. Die von ihnen ausgehende Gefahr ist aber dennoch erheblich.

2. Lösung
Künftig soll es im Staatsschutzstrafrecht einen neuen § 89a StGB geben, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren unter Strafe stellt. Der Tatbestand beschränkt sich auf die Vorbereitung von Straftaten aus dem terroristischen Kernbereich, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB aufgeführt sind (Straftaten gegen das Leben und die persönliche Freiheit: Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme), wenn diese Taten bestimmt und geeignet sind, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben. Wir erfassen Täter, die solche Taten vorbereiten, aber mangels Bestehen oder Nachweisbarkeit einer terroristischen Vereinigung derzeit nicht nach §§ 129a oder 129b StGB bestraft werden können. Damit machen sich auch die (Einzel-)Täter strafbar, deren Handlungen nicht als Verbrechensverabredung dem geltenden § 30 Abs. 2 StGB unterfallen.

3. Rechtsstaatliche Grenzen
Strafrecht ist immer das letzte Mittel des Staates (ultima-ratio-Charakter). Deshalb können Vorbereitungshandlungen grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein. Um eine unverhältnismäßige Ausweitung der Vorfeldstrafbarkeit zu vermeiden, werden die strafbaren Vorbereitungshandlungen genau umschrieben. Daneben nimmt der Entwurf die notwendige rechtsstaatliche Begrenzung dadurch vor, dass alle unter § 89a Abs. 2 Nr. 1-4 StGB-E beschriebenen Tathandlungen den Vorsatz erfordern, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Ohne diesen Vorsatz entfällt die Strafbarkeit.

4. Inhalt der Neuregelungen:
Im Einzelnen definiert der neue § 89a StGB-E abschließend folgende strafbare Vorbereitungshandlungen:

a) die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen

 

Beispiele:

  1. A erhält den Auftrag, in Deutschland einen Sprengstoffanschlag auf eine Bundeswehrkaserne und einen US-Luftwaffenstützpunkt zu verüben. Um die notwendigen Fertigkeiten zur Begehung dieser Tat zu erwerben, lässt A sich in einem islamistischen Ausbildungslager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen schulen.
  2. X, Mitglied einer rechtsextremistischen "Wehrsportgruppe", will einen Sprengstoffanschlag auf eine Synagoge verüben. Um die nötigen Kenntnisse zu erwerben, absolviert er im Auftrag seines Anführers einen Sprengmeisterkurs in einem Steinbruch.
  3. M will ein Passagierflugzeug kapern und in einen Büroturm steuern. Um den Anschlag vorzubereiten, nimmt er Unterricht im Führen von Passagierflugzeugen in einer Flugschule. Damit will er die notwendige Fertigkeit erwerben, um seinen Plan ins Werk zu setzen.

 

b) die Herstellung, das Sich-Verschaffen, Überlassen oder Verwahren von bestimmten Waffen, bestimmten Stoffen (z. B. Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, (Flüssig-)Sprengstoffe) oder besonderen zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderlichen Vorrichtungen (z. B. Zündern) sowie

 

c) das Sich-Verschaffen oder Verwahren von wesentlichen Gegenständen oder "Grundstoffen", um diese Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen

 

Beispiel:

  1. Die im September 2007 im Sauerland festgenommenen Tatverdächtigen haben nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen unter anderem Anschläge auf US-amerikanische Einrichtungen geplant und sich zu diesem Zweck erhebliche Mengen Wasserstoffperoxid verschafft, um damit Bombenanschläge zu begehen.
  2. Auch im Falle der versuchten Bombenanschläge auf Regionalzüge in Dortmund und Koblenz im Sommer 2006 haben sich die Täter nach den Erkenntnissen aus dem Strafverfahren die für die Kofferbomben erforderlichen Gegenstände zur Vorbereitung der geplanten Taten beschafft und die Sprengsätze in ihren Wohnungen gebaut.

 

d) die Finanzierung eines Anschlags

Die neue Vorschrift erfasst auch das Sammeln, Entgegennehmen oder Zur-Verfügung-Stellen von nicht unerheblichen Vermögenswerten, um beispielsweise die zur Tat erforderlichen Sprengstoffe zu kaufen. Ebenso erfasst die Vorschrift auch das Sammeln vermeintlicher "Spenden" zur Vorbereitung eines Anschlags. Hierbei muss es sich stets um Vermögenswerte handeln, die - im Rahmen einer wertenden Gesamtschau - einen nicht unerheblichen Beitrag zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat leisten.

II. Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - § 89b StGB (neu)

Nach dem neuen § 89b StGB-E soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen (vgl. § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB-E), Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält. Erfahrungsgemäß geht dem Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern die Vermittlung durch Personen voraus, die terroristischen Vereinigungen zugerechnet werden können. Die neue Vorschrift ermöglicht es, mit strafrechtlichen Mitteln gegen Personen vorzugehen, die sich beispielsweise in sogenannten terroristischen Ausbildungslagern die zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erforderlichen Fertigkeiten aneignen wollen und zu diesem Zweck, Kontakt zu Mitgliedern oder Unterstützern einer terroristischen Vereinigung aufnehmen .

Beispiel:
A hat sich entschieden, ein Ausbildungslager im mittleren Osten aufzusuchen. Er möchte sich beibringen lassen, wie mit Waffen und Explosivstoffen umzugehen ist, um entsprechend seiner Überzeugung als Kämpfer am "Dschihad" teilzunehmen. Es geht ihm nicht darum, eine bestimmte terroristische Vereinigung zu unterstützen. Um in ein Ausbildungslager zu gelangen, kontaktiert A den B, von dem er weiß, dass dieser Al-Kaida finanziell unterstützt hat und bereits selbst in einem terroristischen Ausbildungslager gewesen ist. B fertigt ein Empfehlungsschreiben für A, der im Anschluss daran ins Ausland reist, um eine Ausbildung zu absolvieren.
Bereits im Zeitpunkt des Treffens mit B hätte A den Tatbestand des § 89b Abs. 1 StGB-E erfüllt.

III. Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - § 91 StGB-E (neu)

a) Problem
Das Internet als weltweiter Kommunikationsraum hat als Propagandamedium für Terroristen in erheblichem Umfang an Bedeutung gewonnen. Auf vielen Internetseiten sind Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, den Bau von Sprengvorrichtungen oder die Ausbildung in terroristischen Trainingslagern im Kontext beispielsweise mit islamistischer Hetzpropaganda zu finden. Solche Anleitungen stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie ohne wietere Zwischenschritte zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet werden können und nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch verwendet werden.

Trotz der von ihnen ausgehenden Gefahr solcher Anleitungen erfassen die bereits geltenden Strafvorschriften, die das Anleiten zu Straftaten ahnden (§§ 111, 130a StGB), diese bislang nicht hinreichend. Nach geltendem Recht muss entweder nachgewiesen werden, dass sich die verbreiteten Schriften auf eine konkrete Tat beziehen oder dass der Täter die Absicht verfolgt, bei einem anderen die Bereitschaft zur Begehung schwerer Straftaten zu wecken oder zu fördern.

b) Lösung
Diese Probleme der Praxis soll der neue § 91 StGB lösen. Die Vorschrift erfasst das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" - beispielsweise im Internet - und bedroht diese Verhaltensweisen mit bis zu drei Jahren Haft, wenn die Umstände der Verbreitung der Anleitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.

Entscheidend ist, dass nicht mehr auf die Absicht des Täters abgestellt wird. Statt dessen soll es künftig ausreichen, dass die Umstände der Verbreitung der jeweiligen Anleitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeig-net sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen.

Beispiel:
A stellt auf einem dschihadistischen Internetforum, in dem zu Anschlägen aufgefordert wird, eine Bombenbauanleitung ein. Dies wäre in Zukunft strafbar, ohne dass er die konkrete Absicht haben muss, dass jemand sich dieser Anleitung bedient, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.

Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) verschafft, um eine solche Gewalttat zu begehen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB (neu)).

Beispiel:
Zur Vorbereitung der versuchten Anschläge auf Regionalzüge in Koblenz und Dortmund haben sich die Täter nach dem Ergebnis der Ermittlungen aus dem Internet Bombenbauanleitungen heruntergeladen. Dies wäre in Zukunft strafbar.

Wer sich solches Material ohne Anschlagsvorsatz (z. B. aus jugendlicher Neugier) herunterlädt, wird nicht von dem Tatbestand erfasst. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind auch solche Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Anleitungen in Chemiebaukästen, Lehrbüchern oder auch Patentschriften.

IV. Begleitregelungen

Ergänzt werden die neuen Tatbestände im Strafgesetzbuch durch Begleitregelungen.

1. Verfahrensrecht
So sollen die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straftaten nach den neuen Vorschriften auf die Ermittlungsmaßnahmen zurückgreifen können, die bereits nach geltendem Recht zur Verfügung stehen (z. B. die Durchsuchung, Beschlagnahme). Soweit es um die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten geht (§ 89a StGB-E) soll den Strafverfolgungsbehörden darüber hinaus auch die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung und der Telefonüberwachung zur Verfügung stehen.

Für Strafverfahren wegen der neuen Tatbestände der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB-E) und der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89b StGB-E) sind die Staatsschutzgerichte zuständig, was durch den Staatsschutzcharakter der Vorschriften und die Komplexität der zugrundeliegenden Sachverhalte begründet ist.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit, bei Straftaten nach § 89a und § 89b StGB-E die Strafverfolgung zu übernehmen, wenn es sich um einen Fall mit besonderer Bedeutung handelt (sog. Evokationsrecht).

2. Aufenthaltsrecht
Ergänzt werden auch aufenthaltsrechtliche Regelungen. Eingeführt wird ein neuer Re-gelausweisungstatbestand, der die bisherigen Regelausweisungstatbestände im Hinblick auf die Zielrichtung des neuen § 89a StGB-E ergänzt. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden:

  • Ausweisung mit der Folge, dass der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes erlischt, eine Abschiebung grundsätzlich möglich ist, und ein Aufenthalts- und Einreiseverbot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes) besteht,
  • Zurückweisung an der Grenze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes)

Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.

Quelle:
Überschrift KrimG. Text: Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz vom 29. Januar 2009. 


 

04.02.2009

Auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit bei der Verhängung von Geldstrafen

Beratungen im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beraten. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 ¤ - statt wie bisher 5.000 ¤ - verhängen können. Damit wird sichergestellt, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt.

Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5.000 ¤. Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 7,2 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Beispiele:

 

  1. Ein Spitzenmanager, der über ein Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen Euro verfügt, hat Steuern in größerem Umfang hinterzogen. Der aufgrund des täglichen Nettoeinkommens des Täters zu bestimmende Tagessatz würde nach der Neuregelung auf 16.667 Euro (6 Millionen Euro ./. 360 Tage) festzusetzen sein. Hält das Gericht aufgrund der Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, müsste der Täter insgesamt eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen.
  2. Hinterzieht derselbe Täter bei gleichbleibendem Jahreseinkommen in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht aufgrund der beiden rechtlich selbständigen Taten ("Tatmehrheit") die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, hätte er nach der Neuregelung insgesamt eine Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro zu zahlen.

Nach der bisherigen Regelung wäre es in beiden Fällen lediglich möglich gewesen, den Tagessatz auf die Höchstgrenze von 5.000 Euro festzusetzen, so dass die Geldstrafe im ersten Fall 1,5 Millionen Euro und damit weniger als drei Monatseinkommen des Täters betragen hätte. Im zweiten Fall ("Tatmehrheit") wäre er zur Zahlung von 2,25 Millionen Euro verurteilt worden - weniger als fünf seiner Monatseinkommen.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare Eurobetrag von 5 Millionen Euro, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 Euro entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.

Quelle:
Überschrift KrimG. Text: Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz vom 29.01.2009


 

04.02.2009

Die Zukunft der rechtlichen Regelung der Verständigung in Strafverfahren

Beratungen im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2009 in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD beraten, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Der Entwurf entspricht inhaltlich dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, den das Bundeskabinett am 21. Januar 2009 beschlossen hat. Das Vorhaben enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.

Im Einzelnen:

1. Handlungsbedarf
Die Verständigung in Strafverfahren ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Bei dieser Verfahrensweise versuchen das Gericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten - vor allem Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Verteidigung, aber auch der Nebenkläger - sich über den Verlauf des Verfahrens und über dessen Ausgang zu verständigen. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz diese verfahrensökonomische Art der Erledigung als unerlässlich bezeichnet. Auch unter dem Gesichtspunkt des Zeugen- und Opferschutzes sind Verständigungen eine berechtigte Alternative auf dem Weg zu einem gerechten Urteil, wenn auf eine vor allem für das Opfer psychisch belastende Beweisaufnahme verzichtet werden kann. Voraussetzung für die Zulässigkeit von Absprachen ist jedoch, dass die grundlegenden Prinzipien des deutschen Strafprozesses und des materiellen Strafrechts eingehalten werden. Zustandekommen und Ergebnis einer Verständigung müssen sich am Grundsatz des fairen Verfahrens, der Pflicht des Gerichts zur umfassenden Ermittlung der Wahrheit sowie an einer gerechten und schuldangemessenen Strafe orientieren. In seiner Grundsatzentscheidung vom 3. März 2005 hat der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs wesentliche Leitlinien zur Zulässigkeit von Absprachen festgelegt, gleichzeitig jedoch betont, dass die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung erreicht sind.

2. Lösung
Künftig wird es in der Strafprozessordnung ein umfassendes und differenziertes rechtstaatliches Regelungskonzept zur Verständigung im Strafverfahren geben. Die neuen Vorschriften stellen der Praxis in weitem Umfang Vorgaben für Zustandekommen und Inhalt von Absprachen zur Verfügung, ohne den für Einzelfälle notwendigen Spielraum zu sehr einzuschränken. Dabei geht der Gesetzentwurf von den folgenden Grundsätzen aus:

  • Die Grundsätze der Strafzumessung bleiben unberührt. Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Unberührt bleiben auch die Grundsätze des Strafverfahrens. Es wird insbesondere kein "Konsensprinzip" geben. Eine Verständigung kann nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Es muss ein größtmögliches Maß an Transparenz gewährleistet sein. Eine Verständigung kann nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen, Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen. Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden.
  • Es gibt keinerlei Beschränkungen der Rechtsmittel. Die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein. Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar, der Angeklagte muss darüber eingehend belehrt werden.

Der Gesetzentwurf enthält einen vernünftigen und praxisgerechten Mittelweg zwischen einem teilweise geforderten Totalverbot von Absprachen einerseits und einem Konsensprinzip andererseits, welches das Gericht zu sehr aus seiner Verantwortung zur Ermittlung der Wahrheit entlassen würde. Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der Rechtssprechung sowie eine Vielzahl von Anregungen aus Wissenschaft und Praxis. Insbesondere unterscheidet der Entwurf nicht zwischen verteidigtem und unverteidigtem Angeklagten und schließt auch Verfahren vor den Amtsgerichten nicht aus. Damit wird eine "2-Klassen-Justiz" vermieden und dem Umstand Rechnung getragen, das auch in amtsgerichtlichen Verfahren, wo vorwiegend Fälle der kleineren und mittleren Kriminalität behandelt werden, Verständigungen zum Alltag gehören.

3. Inhalt
Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung ist ein neuer § 257c StPO. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zu Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt.

Gegenstand
Gegenstand einer Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen, also im Wesentlichen das Strafmaß und etwaige Auflagen wie zum Beispiel Bewährungsauflagen sein. Auch Maßnahmen zum Verfahrensverlauf sowie das Prozessverhalten der Beteiligten sind zulässig, wie etwa Einstellungsentscheidungen, die Zusage von Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten oder der Verzicht auf weitere Beweisanträge oder Beweiserhebungen, soweit dies mit der Sachaufklärungspflicht des Gerichts vereinbar ist. Ebenfalls soll ein Geständnis Gegenstand einer Verständigung sein. Das Gericht muss von der Richtigkeit des Geständnisses überzeugt sein, um seiner Aufklärungspflicht in vollem Umfang nachzukommen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit muss es gegebenenfalls auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen als Gegenstand einer Verständigung sind der Schuldspruch - also die Frage, ob und wenn ja, wegen welcher Strafnorm jemand verurteilt wird - und die Ankündigung des Angeklagten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Ebensowenig können Maßregeln der Besserung und Sicherung wie beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in eine Verständigung aufgenommen werden, weil hier das Gesetz dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum belässt.

Zustandekommen
Eine Verständigung kommt zustande, indem das Gericht ihren möglichen Inhalt bekannt gibt und der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft zustimmen. Das Gericht gibt dabei eine Ober- und Untergrenze der möglichen Strafe an. Dabei muss es die allgemeinen Strafzumessungserwägungen berücksichtigen und darf weder eine unangemessen niedrige noch eine unangemessen hohe Strafe vorschlagen. Die Initiative zu einer Verständigung ist aber nicht allein dem Gericht vorbehalten, entsprechende Anregungen können auch von den anderen Verfahrensbeteiligten ausgehen.

Nicht vorgesehen ist, dass auch der Nebenkläger zustimmen muss. Dies entspricht dem bereits geltenden Strafprozessrecht, nach dem der Nebenkläger das Urteil allein wegen der Rechtsfolgen nicht angreifen kann. Die Strafzumessung bzw. das Strafmaß sind aber gerade der wesentliche Gegenstand einer Verständigung. Dies schließt aber nicht aus, dass der Nebenkläger an Gesprächen und Erörterungen im Vorfeld von Verständigungen beteiligt ist und dabei seine Bedenken und Vorschläge äußert.

Transparenz
Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung zustande kommen. Dies schließt nicht aus, dass außerhalb der Hauptverhandlung Gespräche geführt werden, durch die eine Verständigung vorbereitet wird. Nach dem Gesetzentwurf ist der Vorsitzende des Gerichts verpflichtet, darüber Transparenz herzustellen, indem er in öffentlicher Hauptverhandlung mitteilt, ob und ggf. mit welchem Inhalt solche Gespräche stattgefunden haben. Um die Geschehnisse bei einer Verständigung umfassend zu dokumentieren, muss das Gericht den wesentlichen Ablauf einschließlich etwaiger Vorgespräche außerhalb der Hauptverhandlung, den Inhalt und das Ergebnis einer Verständigung protokollieren. Damit wird vor allem sichergestellt, dass Absprachen im Revisionsverfahren vollständig überprüft werden können.

Folgen des Scheiterns
Eine besondere Vorschrift sieht der Entwurf für den Fall vor, dass sich das Gericht von einer Verständigung lösen will. Die Bindung des Gerichts entfällt, wenn das Gericht nachträglich zur Überzeugung kommt, dass die in Aussicht gestellte Strafe nicht tat- oder schuldangemessen ist, was den Fall einschließt, dass das Gericht eine unzutreffende Prognose bei der Bewertung des bisherigen Verhandlungsergebnisses abgegeben hat. Auch kann das Prozessverhalten des Angeklagten das Gericht veranlassen, sich von der Absprache zu lösen, wenn es nicht mehr dem Verhalten entspricht, welches das Gericht seiner Prognose zugrunde gelegt hat. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil Ergebnis des Strafverfahrens immer ein richtiges und gerechtes Urteil sein muss. Entfällt die Bindung des Gerichts, darf ein Geständnis des Angeklagten, das er im Vertrauen auf den Bestand der Verständigung als seinen "Beitrag" abgegeben hat, nicht verwertet werden. Damit wird der Schutz des Angeklagten gestärkt und dem Grundsatz des fairen Verfahrens Rechnung getragen.

Rechtsmittel
Neben dem Verbot, die Ankündigung eines Rechtsmittelverzichts zum Gegenstand einer Verständigung zu machen, verzichtet der Gesetzentwurf aus zwei Gründen bewusst darauf, Rechtsmittel nach vorangegangener Verständigung einzuschränken oder auszuschließen. Zum einen soll eine vollständige Kontrolle durch das Berufungs- oder Revisionsgericht möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften gleichmäßig entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers angewandt werden. Zum anderen soll der Eindruck vermieden werden, das Urteil beruhe auf einem "Abkommen" der Beteiligten, an das sich alle zu halten haben. Ergebnis einer Verständigung ist vielmehr ein ganz normales Urteil, dessen Grundlage die volle Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit ist und das auf einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beruht. Dazu gehört, dass das Urteil wie jedes andere überprüfbar sein muss. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur dann wirksam, wenn der Angeklagte ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass er trotz einer vorangegangenen Verständigung in seiner Entscheidung frei ist, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen ("qualifizierte Belehrung"). Ist diese Belehrung unterblieben, kann der Angeklagte trotz erklärten Verzichts auf Rechtsmittel gegen das Urteil vorgehen.

Kommunikation
Ein weiterer, wichtiger Regelungskomplex (§§ 160b, 202a, 212 StPO-E) hat zum Gegenstand, die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten zu stärken. Es sollen bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in allen weiteren Stadien des gerichtlichen Verfahrens sogenannte Erörterungen der verfahrensführenden Stellen (Staatsanwaltschaft bzw. Gericht) mit den Verfahrensbeteiligten gefördert werden. Bei solchen Erörterungen im gerichtlichen Verfahren kann auch die Möglichkeit einer Verständigung besprochen werden. Ziel ist es, dass die Beteiligten miteinander im Gespräch bleiben, wenn dies für den Verlauf des Verfahrens sinnvoll ist.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Quelle:
Überschrift KrimG. Ansonsten: Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz vom 29.01.2009


 

03.02.2009

Strafvollzugsstatistik 2008

Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in deutschen Justizvollzugsanstalten am 31.3.2008

Zu Ende Januar ist die neue Ausgabe für 2008 der Fachserie 10, Reihe 4.1 Strafvollzug ist soeben erschienen. Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10 Reihe 4.1 2008 herunterzuladen, muss auf der verlinkten Seite zunächst die gewünschte Version (xls oder pdf) ausgewählt werden. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.
URL:
https://www-ec.destatis.de/...


 

02.02.2009

Französischer Jugendstrafvollzug zwischen 1930 und 1960

Das Beispiel der "Colonie Pénitentiaire" in Saint Hilaire

Die französische Gruppe Criminocorpurs hat jüngst eine Reminiszenz an die früheren französischen Besserungsanstalten für delinquente Jugendliche ins Netz gestellt. Es handelt sich um einen sog. virtuellen Rundgang, der digitalisierte Bilder aus der Einrichtung verwendet. Sie verschaffen trotz einer gewissen Patina einen guten Einblick in den Lebensalltag der "Kolonien". Sie sind, eben als fotografische Dokumente, auch für diejenigen an der Geschichte von Fürsorgeerziehung und Jugendstrafvollzug Interessierten eindrücklich, die ansonsten nicht des Französischen mächtig sind.
Der virtuelle Rundgang startet unter folgender URL: http://www.criminocorpus.cnrs.fr/expos/saint-hilaire/

Wer an Criminocorpus generell interessiert ist, findet die Homepage unter folgender URL: http://www.criminocorpus.cnrs.fr/

 

Januar 2009

30.01.2009

Ungenutzte Potenziale

Zur Lage der Integration in Deutschland

Unter diesem Titel hat das "Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung" (Autoren: Franziska Woellert, Steffen Kröhnert, Lilli Sippel und Reiner Klingholz) vor wenigen Tagen die Ergebnisse einer Sonderauswertung des deutschen Mikrozensus 2005 (N = rund 800 000) veröffentlicht. Die Autoren analysieren detailliert, wie sich Migrantengruppen in Deutschland (Aussiedler, Ausländer verschiedener Nationen) innerhalb der Gesellschaft integrieren (lassen). Hauptachsen der Analyse sind

  • Integration in den Arbeitsmarkt
  • Integration in das Bildungssystem
  • Integration in die Gesellschaft und schließlich
  • Integration gesamt.

Die Studie kann auch kostenlos als PDF-Datei (95 Seiten) unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Zuwanderung/Integration_RZ_online.pdf

Ergänzende Informationen (Abstract, Pressemitteilungen u.a.) finden sich auf der Homepage des BIBE unter folgender URL:
http://www.berlin-institut.org/


 

28.01.2009

Neues Zentrum für evidenzbasierte Kriminalpolitik in den USA gegründet

Newsletter verfügbar

Dear Colleagues, this past summer, we successfully started the Center for Evidence-Based Crime Policy (CEBCP) at George Mason University with the support of many colleagues, students, and George Mason University's College of Humanities and Social Science and Office of the Provost.
Center for Evidence-Based Crime Policy
http://gemini.gmu.edu/cebcp/

To view our progress, research programs and our full calendar of events, please see our first newsletter, at the following link:
http://gemini.gmu.edu/cebcp/newsletterjan09.pdf

We wish to especially draw your attention to three items:
1. Applications for the special Graduate Research Assistantship at the CEBCP are due February 1st.
2. Our next Congressional Briefing will take place at the Senate Russell Building on February 3rd, from 10am to noon. Registration is now open.
3. Our website contains detailed information about our research programs, resources available, and advisory board.
Best wishes for the new year, David Weisburd, Director & Cynthia Lum, Deputy Director


 

24.01.2009

Mehr als  1.200 Teen Courts in den USA sollen schon knapp 134.000  Fälle behandelt haben

Angaben aus einer Einladung zu einer amerikanischen Tagung

Hosted by the Global Issue Resource Center, the National Juivenile Justice Training to Implement or Enhance a local Teen Court or Youth Court Program will take place in Cleveland, Ohio from March 30-31, 2009.  There are currently now more than a record 1,225 local youth and teen court programs in 49 states and the District of Columbia.  During the most recent one year period, a record 111,868 juvenile and delinquent cases were referred to local youth and teen courts and more than a record 133,832 volunteers, to include both youth and adults volunteered to help with the disposition and sentencing of these juvenile cases.  Youth court programs offer a positive alternative to traditional juvenile justice and school disciplinary procedures, hold juveniles accountable for their delinquent and criminal behavior, promote restorative justice principles, help educate youth about the legal system and encourage and teach civic and service life lessons.  Register today and join those interested in establishing a new local program and other adults new to an existing local program.  Keynote speakers and trainers include Scott Peterson, Nancy Miller, Gary Kepley and David Garcia.   Register early as space is limited!

For more information, please call the Global Issue Resource Center at (216) 987-2224 and/or e-mail Marcelle.Eades@tri-c.edu

Download a brochure: http://www.tri-c.edu/community/globalissues/Pages/EventsConferences.aspx


 

24.01.2009

Comparative Criminology and Criminal Justice

Neues Angebot in Bangor, UK, für Master, Diploma und Promotion

Studierende können an der Bangor University in Nordwales Comparative Criminology and Criminal Justice studieren. Wahlweise kann ein Master oder ein Diploma-Abschluß erworben werden. Ein Promotionsstudium kann an den Master angehängt werden. Eine Besonderheit für britische Hochschulen ist, dass in Bangor die Masterarbeit oder auch die Dissertation auf Wunsch auch in deutscher Sprache verfaßt werden können. Das Studium kann vollzeit oder teilzeit erfolgen. Interessenten können sich wenden an : PD Dr. Stefan Machura, Tel. 0044-1248-382214, email s.machura@bangor.ac.uk 

 


 

 

21.01.2009

Erweitertes Führungszeugnis [scil. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen]:

Bundesregierung setzt Beschluss des Kindergipfels um

Das Bundeskabinett hat am 21. Januar 2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

"Der Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Straftaten schützen. Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Speicherung im Bundeszentralregister im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen ihrer Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes; das zugrundeliegende Delikt spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, um dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot Rechnung zu tragen. Von diesen Grenzen sind derzeit nur bestimmte schwere Sexualstraftaten (§§ 174 bis 180 oder 182 StGB, insb. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung) ausgenommen, nicht aber alle anderen kinder- und jugendschutzrelevante Sexualdelikte. Lässt sich ein Arbeitgeber bei der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erlangt er von diesen Erstverurteilungen bis zu 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe keine Kenntnis und kann nicht verhindern, dass der betroffene Bewerber im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt wird.

Künftig soll durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich in einem sogenannten erweiterten Führungszeugnis aufgenommen werden.

Der Gesetzentwurf sieht zielgerichtet die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor. Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen in der Regel keinen Kontakt aufnehmen können, sind daher von den neuen Regelungen nicht erfasst.

"Eine Arbeit als Fliesenleger, Automechaniker oder Architekt ist nicht in vergleichbarer Weise geeignet, Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen. Eine Regelung, die verlangt, dass generell alle Vorstrafen - gleich für welche Beschäftigung - in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, würde über das Ziel hinausschießen. Denn auch die Wiedereingliederung ist verfassungsrechtlich geboten und im Interesse der Gesellschaft. Mit unserem Vorschlag schaffen wir deshalb zielgenau einen vernünftigen und gerechten Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsinteresse von Straffälligen und der besonderen Verantwortung, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten geht", erläuterte Zypries.

Im Einzelnen

Betroffener Personenkreis

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt,

  • wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

Beispiele: Die praktisch bedeutsamste Vorschrift ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII). Sie richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist (in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung: Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f oder den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Ein vergleichbares Beschäftigungsverbot enthält auch § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen, die Lehrlinge ausbilden.

  • demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.

Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen.

Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

Bereits nach geltendem Recht werden in ein Führungszeugnis regelmäßig alle Verurteilungen - unabhängig vom Strafmaß - wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB aufgenommen. Für das erweiterte Führungszeugnis wird dieser Katalog um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB erweitert. Künftig wird daher auch beispielsweise eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Bislang erhielt der Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

Frist zur Aufnahme in das Führungszeugnis

Derzeit werden Verurteilungen bei einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB mindestens 10 Jahre lang in das Führungszeugnis aufgenommen. Künftig wird diese Frist auch für entsprechende Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gelten, die in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden.

Rückwirkung

In das erweiterte Führungszeugnis sind auch alle Eintragungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB aufgenommen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im BZR vorhanden sind.

Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Dokumente
RegE Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21. Januar 2009. Die Hauptüberschrift wurde zur weiteren Verdeutlichung ergänzt [Ergänzungstext in eckigen Klammern]


 

21.01.2009

Bundesregierung erleichtert europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten

Das Bundeskabinett hat am 21. Januar 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen verbessert wird. Der Entwurf setzt einen Rahmenbeschluss der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen um. Danach müssen die Mitgliedstaaten Gerichtsentscheidungen aus anderen EU-Staaten vollstrecken, mit denen die Tatbeute und die Tatwerkzeuge eingezogen werden.

"Kriminelle dürfen aus ihren Straftaten kein Kapital schlagen. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass sie die Tatwerkzeuge nicht für weitere Straftaten verwenden. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass eine europaweite Vollsteckung von ausländischen Einziehungs- oder Verfallsentscheidungen nicht durch bürokratische Hürden und unterschiedlichen Rechtssystemen unnötig erschwert wird. Damit tragen wir gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der EU dafür Sorge, dass Straftäter ihr Vermögen zum Schutz vor staatlichem Zugriff nicht einfach ins Ausland verlagern können und dadurch ungeschoren davon kommen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach deutschem Strafrecht können Gegenstände, die zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat gebraucht wurden, durch gerichtlichen Entscheid eingezogen werden. Auch kann der Verfall von Vermögenswerten angeordnet werden, die durch Straftaten erlangt wurden - beispielsweise gehen Gewinne aus Drogenverkäufen dann an den Staat. Vergleichbare Regeln gibt es auch in den nationalen Rechtsordnungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten. Hat der Täter das Geld allerdings bereits ins Ausland geschafft, konnte eine solche gerichtliche Anordnung bisher nur mit erheblichem bürokratischem Aufwand vollstreckt werden.

Künftig wird die Vollstreckung von rechtskräftigen ausländischen Einziehungs- und Verfallsentscheidungen erleichtert, weil die in einem Mitgliedstaat der EU ergangene Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich anerkannt wird. Auf die so genannte beiderseitige Strafbarkeit kommt es danach in der Regel nicht mehr an. Dadurch wird die Verfolgung von Taten wie beispielsweise die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, oder Waffen- und Drogenhandel verbessert. Die Mitgliedstaaten können in engen begrenzten Fällen die Vollstreckung verweigern. Verweigerungsgründe ergeben sich beispielsweise dann, wenn der Betroffene wegen derselben Tat bereits in einem anderen Staat verurteilt wurde oder die gerichtliche Entscheidung in seiner Abwesenheit erging. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses erfolgt durch entsprechende Regelungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

Beispiel:
Ein Gericht in Lyon verurteilt einen Drogenhändler und ordnet den Verfall seines Gewinns aus Drogengeschäften in Höhe von 50.000,00 Euro an. Nachdem die französische Behörde Vermögen der verurteilten Person bei einer Bank mit Sitz in Stuttgart feststellt, übersendet sie die Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese lässt das Konto sperren und schöpft einen Betrag von 50.000,00 Euro nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart über die Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils ab.

Wenn der Vollstreckungserlös weniger als 10.000,00 Euro beträgt, verbleibt er in dem Staat, in dem das Vermögen abgeschöpft wurde. Liegt der Betrag darüber, wird die Hälfte des Betrages an den anderen Staat abgeführt. In dem Beispielsfall würde die deutsche Behörde also 25.000,00 Euro an die französische Behörde abgeben. Auch mit Staaten außerhalb der Europäischen Union kann Deutschland künftig im Einzelfall eine Regelung über die Aufteilung des abgeschöpften Vermögens treffen.

Aus Anlass der Umsetzung des Rahmenbeschlusses soll das IRG auch um Regelungen erweitert werden, nach denen der Verletzte einer Straftat unter verbesserten Voraussetzungen eine staatliche Entschädigungsleistung aus dem deutschen Anteil erhalten kann. Durch das Gesetz sollen die Anforderungen an den Nachweis des Schadens erleichtert werden. Künftig ist nicht mehr erforderlich, dass ein deutsches Gericht einen Schadensersatzanspruch festgestellt hat. Es genügt auch die Vorlage eines ausländischen Titels, wenn er in Deutschland vollstreckbar ist.

Beispiel:
Ein Gericht in Kopenhagen verurteilt einen Autohändler wegen betrügerischen Verkaufs eines Gebrauchtwagens an einen Deutschen. Gleichzeitig wird der Verfall des Kaufpreises von 7.000,00 Euro angeordnet. Wird diese Anordnung in Deutschland für vollstreckbar erklärt, muss die zuständige Behörde - in der Regel die Staatsanwaltschaft - auf Antrag des Verletzten das Geld an ihn auszahlen.

Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden.

Dokumente
RegE Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21. Januar 2009

 


 

 

21.01.2009

Verständigung in Strafverfahren künftig gesetzlich geregelt

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 21. Januar 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Der Entwurf enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.

"Seit über 20 Jahren gehört es zum Alltag in deutschen Gerichtssälen, dass sich das Gericht und die weiteren Beteiligten über den Verlauf des Strafprozesses und über das Ergebnis verständigen. Das gilt nicht nur für große und komplexe Wirtschaftstrafverfahren - Verständigungen sind kein Privileg für Reiche oder Weiße-Kragen-Täter. Auch im Bereich der Drogenkriminalität, bei Gewaltdelikten oder in Verfahren wegen kleinerer Kriminalität werden so genannte Absprachen getroffen. Der Bundesgerichtshof hat Verständigungen als sinnvolle Alternative zur Durchführung des Strafverfahrens "bis zum bitterem Ende" anerkannt und ihnen in mehreren Entscheidungen gewisse Konturen gegeben. Es ist aber die verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, praktisch bedeutsame Vorgänge des Strafverfahrens nicht der Rechtsprechung zu überlassen, sondern selbst für die notwendige Rechtsklarheit zu sorgen. Mit unserem Gesetzentwurf wird erstmals geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Verständigung zustande kommen darf. Gleichzeitig halten wir an den bisherigen bewährten Grundsätzen des Strafprozesses fest: Auch in Zukunft ist das Gericht zur umfassenden Wahrheitsermittlung verpflichtet, und auch eine aufgrund einer Verständigung festgelegte Strafe muss der Schuld des Täters gerecht werden. Wir schaffen daneben durch weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten eine größtmögliche Transparenz der Verfahrensabläufe. Nach unserem Gesetzentwurf dürfen Absprachen nur in öffentlicher Hauptverhandlung getroffen werden. Damit stellen wir klar: Es wird auch in Zukunft kein Mauscheln in den Hinterzimmern, kein Feilschen um das Urteil und keinen Handel mit der Gerechtigkeit geben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Im Einzelnen:

1. Handlungsbedarf
Die Verständigung in Strafverfahren ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Bei dieser Verfahrensweise versuchen das Gericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten - vor allem Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Verteidigung, aber auch der Nebenkläger - sich über den Verlauf des Verfahrens und über dessen Ausgang zu verständigen. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz diese verfahrensökonomische Art der Erledigung als unerlässlich bezeichnet. Auch unter dem Gesichtspunkt des Zeugen- und Opferschutzes sind Verständigungen eine berechtigte Alternative auf dem Weg zu einem gerechten Urteil, wenn auf eine vor allem für das Opfer psychisch belastende Beweisaufnahme verzichtet werden kann. Voraussetzung für die Zulässigkeit von Absprachen ist jedoch, dass die grundlegenden Prinzipien des deutschen Strafprozesses und des materiellen Strafrechts eingehalten werden. Zustandekommen und Ergebnis einer Verständigung müssen sich am Grundsatz des fairen Verfahrens, der Pflicht des Gerichts zur umfassenden Ermittlung der Wahrheit sowie an einer gerechten und schuldangemessenen Strafe orientieren. In seiner Grundsatzentscheidung vom 3. März 2005 hat der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs wesentliche Leitlinien zur Zulässigkeit von Absprachen festgelegt, gleichzeitig jedoch betont, dass die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung erreicht sind.

2. Lösung
Künftig wird es in der Strafprozessordnung ein umfassendes und differenziertes rechtstaatliches Regelungskonzept zur Verständigung im Strafverfahren geben. Die neuen Vorschriften stellen der Praxis in weitem Umfang Vorgaben für Zustandekommen und Inhalt von Absprachen zur Verfügung, ohne den für Einzelfälle notwendigen Spielraum zu sehr einzuschränken. Dabei geht der Gesetzentwurf von den folgenden Grundsätzen aus:

  • Die Grundsätze der Strafzumessung bleiben unberührt. Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Unberührt bleiben auch die Grundsätze des Strafverfahrens. Es wird insbesondere kein "Konsensprinzip" geben. Eine Verständigung kann nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Es muss ein größtmögliches Maß an Transparenz gewährleistet sein. Eine Verständigung kann nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen, Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen. Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden.
  • Es gibt keinerlei Beschränkungen der Rechtsmittel. Die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein. Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar, der Angeklagte muss darüber eingehend belehrt werden.

Der Gesetzentwurf enthält einen vernünftigen und praxisgerechten Mittelweg zwischen einem teilweise geforderten Totalverbot von Absprachen einerseits und einem Konsensprinzip andererseits, welches das Gericht zu sehr aus seiner Verantwortung zur Ermittlung der Wahrheit entlassen würde. Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der Rechtssprechung sowie eine Vielzahl von Anregungen aus Wissenschaft und Praxis. Insbesondere unterscheidet der Entwurf nicht zwischen verteidigtem und unverteidigtem Angeklagten und schließt auch Verfahren vor den Amtsgerichten nicht aus. Damit wird eine "2-Klassen-Justiz" vermieden und dem Umstand Rechnung getragen, das auch in amtsgerichtlichen Verfahren, wo vorwiegend Fälle der kleineren und mittleren Kriminalität behandelt werden, Verständigungen zum Alltag gehören.

3. Inhalt
Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung ist ein neuer § 257c StPO. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zu Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt.

Gegenstand
Gegenstand einer Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen, also im Wesentlichen das Strafmaß und etwaige Auflagen wie zum Beispiel Bewährungsauflagen sein. Auch Maßnahmen zum Verfahrensverlauf sowie das Prozessverhalten der Beteiligten sind zulässig, wie etwa Einstellungsentscheidungen, die Zusage von Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten oder der Verzicht auf weitere Beweisanträge oder Beweiserhebungen, soweit dies mit der Sachaufklärungspflicht des Gerichts vereinbar ist. Ebenfalls soll ein Geständnis Gegenstand einer Verständigung sein. Das Gericht muss von der Richtigkeit des Geständnisses überzeugt sein, um seiner Aufklärungspflicht in vollem Umfang nachzukommen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit muss es gegebenenfalls auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen als Gegenstand einer Verständigung sind der Schuldspruch - also die Frage, ob und wenn ja, wegen welcher Strafnorm jemand verurteilt wird - und die Ankündigung des Angeklagten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Ebensowenig können Maßregeln der Besserung und Sicherung wie beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in eine Verständigung aufgenommen werden, weil hier das Gesetz dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum belässt.

Zustandekommen
Eine Verständigung kommt zustande, indem das Gericht ihren möglichen Inhalt bekannt gibt und der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft zustimmen. Das Gericht gibt dabei eine Ober- und Untergrenze der möglichen Strafe an. Dabei muss es die allgemeinen Strafzumessungserwägungen berücksichtigen und darf weder eine unangemessen niedrige noch eine unangemessen hohe Strafe vorschlagen. Die Initiative zu einer Verständigung ist aber nicht allein dem Gericht vorbehalten, entsprechende Anregungen können auch von den anderen Verfahrensbeteiligten ausgehen.

Nicht vorgesehen ist, dass auch der Nebenkläger zustimmen muss. Dies entspricht dem bereits geltenden Strafprozessrecht, nach dem der Nebenkläger das Urteil allein wegen der Rechtsfolgen nicht angreifen kann. Die Strafzumessung bzw. das Strafmaß sind aber gerade der wesentliche Gegenstand einer Verständigung. Dies schließt aber nicht aus, dass der Nebenkläger an Gesprächen und Erörterungen im Vorfeld von Verständigungen beteiligt ist und dabei seine Bedenken und Vorschläge äußert.

Transparenz
Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung zustande kommen. Dies schließt nicht aus, dass außerhalb der Hauptverhandlung Gespräche geführt werden, durch die eine Verständigung vorbereitet wird. Nach dem Gesetzentwurf ist der Vorsitzende des Gerichts verpflichtet, darüber Transparenz herzustellen, indem er in öffentlicher Hauptverhandlung mitteilt, ob und ggf. mit welchem Inhalt solche Gespräche stattgefunden haben. Um die Geschehnisse bei einer Verständigung umfassend zu dokumentieren, muss das Gericht den wesentlichen Ablauf einschließlich etwaiger Vorgespräche außerhalb der Hauptverhandlung, den Inhalt und das Ergebnis einer Verständigung protokollieren. Damit wird vor allem sichergestellt, dass Absprachen im Revisionsverfahren vollständig überprüft werden können.

Folgen des Scheiterns
Eine besondere Vorschrift sieht der Entwurf für den Fall vor, dass sich das Gericht von einer Verständigung lösen will. Die Bindung des Gerichts entfällt, wenn das Gericht nachträglich zur Überzeugung kommt, dass die in Aussicht gestellte Strafe nicht tat- oder schuldangemessen ist, was den Fall einschließt, dass das Gericht eine unzutreffende Prognose bei der Bewertung des bisherigen Verhandlungsergebnisses abgegeben hat. Auch kann das Prozessverhalten des Angeklagten das Gericht veranlassen, sich von der Absprache zu lösen, wenn es nicht mehr dem Verhalten entspricht, welches das Gericht seiner Prognose zugrunde gelegt hat. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil Ergebnis des Strafverfahrens immer ein richtiges und gerechtes Urteil sein muss. Entfällt die Bindung des Gerichts, darf ein Geständnis des Angeklagten, das er im Vertrauen auf den Bestand der Verständigung als seinen "Beitrag" abgegeben hat, nicht verwertet werden. Damit wird der Schutz des Angeklagten gestärkt und dem Grundsatz des fairen Verfahrens Rechnung getragen.

Rechtsmittel
Neben dem Verbot, die Ankündigung eines Rechtsmittelverzichts zum Gegenstand einer Verständigung zu machen, verzichtet der Gesetzentwurf aus zwei Gründen bewusst darauf, Rechtsmittel nach vorangegangener Verständigung einzuschränken oder auszuschließen. Zum einen soll eine vollständige Kontrolle durch das Berufungs- oder Revisionsgericht möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften gleichmäßig entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers angewandt werden. Zum anderen soll der Eindruck vermieden werden, das Urteil beruhe auf einem "Abkommen" der Beteiligten, an das sich alle zu halten haben. Ergebnis einer Verständigung ist vielmehr ein ganz normales Urteil, dessen Grundlage die volle Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit ist und das auf einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beruht. Dazu gehört, dass das Urteil wie jedes andere überprüfbar sein muss. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur dann wirksam, wenn der Angeklagte ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass er trotz einer vorangegangenen Verständigung in seiner Entscheidung frei ist, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen ("qualifizierte Belehrung"). Ist diese Belehrung unterblieben, kann der Angeklagte trotz erklärten Verzichts auf Rechtsmittel gegen das Urteil vorgehen.

Kommunikation
Ein weiterer, wichtiger Regelungskomplex (§§ 160b, 202a, 212 StPO-E) hat zum Gegenstand, die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten zu stärken. Es sollen bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in allen weiteren Stadien des gerichtlichen Verfahrens sogenannte Erörterungen der verfahrensführenden Stellen (Staatsanwaltschaft bzw. Gericht) mit den Verfahrensbeteiligten gefördert werden. Bei solchen Erörterungen im gerichtlichen Verfahren kann auch die Möglichkeit einer Verständigung besprochen werden. Ziel ist es, dass die Beteiligten miteinander im Gespräch bleiben, wenn dies für den Verlauf des Verfahrens sinnvoll ist.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Dokumente
RegE Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21. Januar 2009

 


 

 

16.01.2009

Gesundheitliche Folgen von Gewalt

Studie des Robert Koch Instituts im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung der Bundesregierung

Das RKI hat einen von Claudia Hornberg et al. verfassten Bericht veröffentlicht. Die rund 60seitige Broschüre mit Schaubildern und Tabellen zu empirischen Erhebungen trägt den Titel "Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen" (Berlin 2008, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 42).
Eine PDF-Version kann kostenlos unter der folgenden URL herunter geladen werden:
http://www.rki.de/cln_100/nn_205770/DE/Content/GBE/Gesundheitsberichters...

 


 

 

14.01.2009

Grenzüberschreitende Kriminaliät im Osten nach dem Wegfall der Grenzkontrollen

Interessante Studie der IHK Ostbrandenburg

An Prognosen über eine sich verschlechternde Sicherheitslage nach dem am 21. Dezember 2007 anstehenden Beitritt weiterer Staaten in Mittel- und Osteuropa zum Schengen-Raum mangelte es nicht. In einigen Grenzregionen wurde vom Anstieg der Unsicherheit bei der Bevölkerung und unter Unternehmern berichtet. Die tatsächliche Entwicklung gab den negativen Erwartungen nicht recht.
Die IHK Ostbrandenburg ging der Kriminalitätsentwicklung speziell im Grenzraum zu Polen näher nach. Mit einer quantitativen Dunkelfeldbefragung von rund 100 Eizelhändlern entlang der Oder in Ostbrandenburg und Lubuskie wurde die Belastung der Unternehmen mit Diebstahlskriminalität vor und nach dem Wegfall der Kontrollen abgefragt. In diesem Zusammenhang interessierte auch, wie die Händler die Kriminalitätsentwicklung insgesamt beurteilten und wie sie sich vor möglicher Kriminalität schützen. Insgesamt kann man die Befunde grob verdichtend wie folgt zusammen fassen: Es ist Entwarnung auf breiter Front angesagt!

Die Details der unter Leitung von Dr. Knuth Thiel durchgeführten Befragung sind in einer Broschüre mit dem folgenden Titel wiedergegeben:
"Studie über die Kriminalitätslage im Handel seit Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen".
Sie kann auch kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/res.php?id=4833


 

12.01.2009

Polizei in Schottland und Europa

Elektronische Dokumente auf der Homepage des Schottischen Instituts für Polizeiforschung (http://www.sipr.ac.uk/ )

Im September 2008 hat das SIPR (http://www.sipr.ac.uk/ ) in Edinburgh eine internationale Tagung zum Thema "Policing Scotland in a European Context" veranstaltet. Abstracts, ausgewählte Vorträge und sonstige Dokumente zu dieser Tagung können unter folgender URL recherchiert und ggf. herunter geladen werden: http://www.sipr.ac.uk/events/Outputs_Conference2008.php


 

 

09.01.2009

Materialien zur Prävention

Elektronische Dokumentation auf der Homepage des Deutschen Präventionstages

Ausgewählte Vorträge und sonstige Dokumente zum 13. Deutschen Präventionstag in Leipzig (Juni 2008), aber auch Materialen zu früheren DPT können unter folgender URL recherchiert und, in der Regel als PDF-Dateien, auch herunter geladen werden:
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Dokumentation


 

 

08.01.2009

Anti-Korruptions-Akademie im Aufbau

Interpol und UNODC wollen zusammen ab Herbst 2009 in Laxenburg (Österreich) eine Akademie betreiben, in der Beamte aus aller Welt Gelegenheit bekommen werden, Strategien zur Korruptionsbekämpfung zu erlernen.
Erste Informationen können unter folgender URL gefunden werden:
http://www.interpol.int/public/ICPO/PressReleases/PR2008/PR200857.asp


 

 

07.01.2009

Gesundheitsförderung in Haft

Vierte Europäische Tagung vom 15.-17. April 2009 in Wien

Die Tagung wird von der Deutschen AIDS-Hilfe, dem Berliner Verein "akzept" und dem Wissenschaftlichen Institut der Ärzte Deutschlands veranstaltet. Arbeitsgruppen sind unter anderem zu folgenden Themenbereichen vorgesehen:
(1) Gesundheitsförderung für Migrantinnen bzw. Migranten;
(2) Umgang mit chronisch Kranken;
(3) Psychische Erkrankungen;
(4) Suizidprävention;
(5) Polizeigewahrsam und Gesundheitsförderung.
Näheres ergibt sich aus dem Tagungs-Flyer unter folgender URL:
http://www.akzept.org/euro_konferenz/gesund_inhaft_wien09.pdf


 

05.01.2009

Sicherungsverwahrung

Bundesweites Forum der Führungsakademie im Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges am 10. und 11. März 2009 in Celle

Auf dieser Veranstaltung sollen unter anderem Konzepte der Behandlung, Unterbringung und Nachsorge von Untergebrachten in den Niederlanden, Österreich, Schweiz und Skandinavien vorgestellt werden. Außerdem sollen Entwürfe für ein länderübergreifendes Qualitätskonzept (Benchmarking) zur Diskussion gestellt werden.
Nähere Informationen finden sich unter folgender URL:
http://www.fajv.de/html/veranstaltungen.html


 

02.01.2009

Junge Menschen und Kriminalität

Tagung der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie vom 4.-6. März 2009 in Interlaken

Die Referate dieser Tagung sind unter folgenden Gruppen-Überschriften gegliedert:
(1) Junge Menschen im Visier der Justiz;
(2) Ursachen der Delinquenz junger Menschen;
(3) Präventin und Sanktionen
Das genaue Programm dieser Tagung kann unter folgender URL abgerufen werden:
http://www.kriminologie.ch/siteWeb/allemand/allemand.htm
Dort: Rubrik "Kongress", Unter-Rubrik "Programm"


 

 

 

Nachrichten aus 2010

Archivierte Nachrichten aus 2010

Dezember 2010

29.12.2010

Neues aus der Schweiz

Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt"

Dossier zur Abstimmung vom 13.2.2011

 

Die Stimmberechtigten der Schweiz werden am 13. Februar 2011 über die Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» abstimmen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat erstmals im Hinblick auf eine Volksabstimmung ein Dossier zusammengestellt, welches die verfügbaren statistischen Hintergrundinformationen zum Abstimmungsthema enthält. Die Informationen zur Abstimmung vom 13.2.2011 basieren auf den Resultaten der polizeilichen Kriminalstatistik bzw. auf denjenigen der Statistik der Todesursachen.

Um dem Prinzip der gleichzeitigen Zugänglichkeit zu statistischen Informationen Rechnung zu tragen, werden – falls notwendig – zukünftige Sonderauswertungen zum Thema Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“ ebenfalls im Rahmen des vorliegenden Dossiers allen interessierten Personen und den Medien gleichzeitig zugänglich gemacht.

Weiteres unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/dos/03.html


 

23.12.2010

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

Ausgaben der Öffentlichen Hand für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009

Gut ein Viertel der Ausgaben wurde für „Hilfen zur Erziehung“ nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) aufgewendet

 

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt rund 26,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 9,4% angestiegen.

Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 24,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe auf. Gegenüber 2008 entspricht das einer Steigerung um 9,2%.

Mit rund 16,2 Milliarden Euro entfiel deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (60%) auf die Kindertagesbetreuung. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gab die öffentliche Hand netto 14,6 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Nettoausgaben um knapp 12% erhöht.

Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26%) – insgesamt mehr als 7,1 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2009 für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 3,9 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich um 25,4% auf rund 679 Millionen Euro.

Für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren, gaben Bund, Länder und Gemeinden rund 1,6 Milliarden Euro aus – dies entspricht 5,8% der Gesamtausgaben. Die Aufwendungen für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen bundesweit von etwa 118 Millionen Euro im Jahr 2008 auf rund 142 Millionen Euro 2009 (+ 20,6%).

Detaillierte Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2009 sind voraussichtlich ab Mitte Januar 2011 abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes Suchbegriff „Ausgaben Jugendhilfe“.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Ulrike Steffes-Ollig,
Telefon: +49 611 75 8167,

E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

Tabelle siehe:

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
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Nr. 477 vom 20. Dezember 2010

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26,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009
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23.12.2010

Interessante Themenhefte aus dem Jahrgang 2010
der von der Bundeszentrale für Politische Bildung verbreiteten Zeitschrift
"Aus Politik und Zeitgeschichte"

 

Jedes Heft kann, auch wenn es in der Druckfassung vergriffen sein sollte, als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden.


 

23.12.2010

Schriften zur Rechtsanthropologie, Rechtsphilosophie, Gewalt, Strafe, Mediation u.a.

Open Access Angebot von Prof. Dr. Axel Montenbruck, Freie Universität Berlin

 

Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur (2. Auflage 2010, 494 S.)

Strafrechtsphilosophie (1995-2010). Vergeltung, Strafzeit, Sündenbock, Menschenrechtsstrafe, Naturrecht (2. Auflage 2010, 212 S.)

Western Anthropology. Democracy and Dehumanization (2nd edition 2010, pp. 81)

Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I. Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“ (2. Auflage 2010, 139 S.)

Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010, 315 S.)

Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010, 321 S.)

(http://edocs.fu-berlin.de/)


 

22.12.2010

Eine aktuell aus den USA stammende, aber vielleicht nicht bloß für die USA wichtige, Anleitung zur Verbesserung der Effektivität von Programmen in der Jugendstrafrechtspflege

Paper Presents Tool To Improve the Effectiveness of Juvenile Justice Programs

 

On December 3, 2010, Georgetown Public Policy Institute's Center for Juvenile Justice Reform released a paper, authored by Mark W. Lipsey et al., and titled
"Improving the Effectiveness of Juvenile Justice Programs: A New Perspective on Evidence-Based Practice."

The paper provides an overview of a tool that can help measure the effectiveness of existing juvenile justice programs and determine how they can be improved.
It embeds this tool within "The Comprehensive Strategy for Serious, Violent and Chronic Offenders" to support a full continuum of effective programming and ensure youth are matched to programs that meet their needs and level of risk.

Shay Bilchik, the Center's director, emphasized that the framework presented in the paper provides an approach that has been missing from evidence-based practice in the past. He said, "It is not just about evaluating programs, but ensuring that there is a sufficient array of programs available, that youth are matched to appropriate services based on risk and need and that services are evaluated to determine if we are achieving the outcomes the science tells us we should be able to realize." Overall, the tool is designed to help states implement evidence-based treatment programs that reduce recidivism.

Resources:Related materials are available at cjjr.georgetown.edu.


 

20.12.2010

Länder akzeptieren Reform der Sicherungsverwahrung

Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen

 

Der Bundesrat hat am 17. Dezember das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Es kann somit - wie vorgesehen - am Tag nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz reformiert - insbesondere zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 - das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend. Es etabliert ein System, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber rechtsstaatliche Anforderungen wahrt und dem Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung Rechnung trägt.

Zudem schafft es eine Rechtsgrundlage, die eine sichere Unterbringung von weiterhin gefährlichen, psychisch gestörten Straftätern ermöglicht, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sind oder bereits entlassen wurden.

Im Bereich der Führungsaufsicht führt es das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 17.12.2010)

Die Beschlussvorlage zum Gesetz (BR-Ds 794-10) kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0...

Die Empfehlungen zum Beschluss des Bundesrates können unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0...

Das Protokoll zur Plenarberatung in der 878. Sitzung des Bundesrates vom 17.12. 2010 ist derzeit noch nicht als BR-Ds verfügbar.


 

15.12.2010

Leitlinien zur Kriminalprävention

Aktuelle Handbücher der Vereinten Nationen

 

Die Abteilung "Drogen und Kriminalität" der UNO im Vienna Center (UNODC) hat jüngst ein Handbuch zu den Leitlinien der Kriminalprävention vorgelegt,
unter dem Titel:

"Handbook on the Crime Prevention Guidelines. Making them Work"

Das Handbuch bildet einen Teil der Serie "Criminal Justice Handbook Series".
Es kann auch als PDF-Version eingesehen und kostenlos herunter geladen werden unter:
http://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/crimeprevention...

Weitere Schriften zum Thema finden sich unter:
http://www.unodc.org/e-lectures/sport/handbooks.html

Das grundlegende, auch auf andere Fragen eingehende
"Compendium of United Nations Standards and Norms in Crime Prevention and Criminal Justice"
aus dem Jahr 2006 ist wie folgt erreichbar:
http://www.unodc.org/pdf/compendium/compendium_2006.pdf


 

14.12.2010

Das Gefägnissystem als industrieller Komplex:

Eine kritische Betrachtung der amerikanischen Situation aus dem kalifornischen Center on Juvenile and Criminal Justice

 

Read CJCJ’s newest research brief: “The Prison Industry” (December 2010).

Senior Research Fellow Dr. Randall G. Shelden investigates the complex multi-dimensional composition of the American prison system.

Brief Overview
“The Prison Industry” provides an overview of the many dimensions of the interests and money related to the American prison system. It highlights that the prison system is a “market” for profits to be made by various companies involved in providing services (such as health care and waste management) and products (such as food, security devices, and clothing) used in prisons and jails. It further explores the revenue generated from constructing and maintaining these institutions. There is also a special focus on the privatization of prisons and jails that began to emerge in the 1980’s and continues today, led by the Corrections Corporation of America.

The report further examines incarceration rates in the United States versus the World, as well as the prison industrial complex. Other specific sections of interest include the prison-building frenzy, the recent development towards privatization of prisons allowing more profits for private industry, and the problems associated with privatization.

Vermerk KrimG: Der vollständige Report kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.cjcj.org/files/The_Prison_Industry.pdf


 

03.12.2010

Neuordnung der Sicherungsverwahrung

Der Bundestag hat das Reformgesetz am 2. Dezember verabschiedet.
Die Entscheidung des Bundesrates steht für den 17. Dezember 2010 an.

 

Presseerklärung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

„Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung mit den Stimmen von Union, FDP und SPD verabschiedet. Die breite parlamentarische Mehrheit für die erste große Reform seit 1970 ist keine Selbstverständlichkeit. Sie entspricht der Unterstützung bei denjenigen, die tagtäglich mit dem Gesetz umgehen - unter anderem unterstützt der Deutsche Richterbund ausdrücklich die Reform, insbesondere den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung.

Die rechtsstaatlich umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nun weitgehend abgeschafft. Dafür wird vor allem die vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung ausgeweitet. Dadurch können notorisch gefährliche Schwerverbrecher künftig bei der Verurteilung besser erfasst werden. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wird einen zusätzlichen Druck auf den Straftäter entfalten, damit dieser während der Haftzeit aktiv an seiner Resozialisierung mitwirkt und zum Beispiel eine therapeutische Behandlung wahrnimmt.

Die Neuordnung soll wie ein Filter wirken, damit ausschließlich gefährliche Täter zum Schutz der Bevölkerung in Sicherungsverwahrung kommen. Die Präventiv- und die Filterfunktion der Sicherungsverwahrung werden gestärkt, gleichzeitig wird die Sicherungsverwahrung aber rechtsstaatliche Ausnahme und künftig wieder das letzte Mittel der Kriminalpolitik sein.

Im Zentrum steht der Schutz von Leib und Leben - Serienbetrüger, Diebe oder Urkundenfälscher sind kein Fall für die Sicherungsverwahrung. Der Reformvorschlag der Koalition sah bereits eine deutliche Beschränkung der Straftaten vor, die Anlass für eine Sicherungsverwahrung sein können. Zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist der Straftatenkatalog noch präziser gefasst worden, so dass nun eindeutig klargestellt ist: Reine Vermögensdelikte sind künftig kein Anlass mehr für die Anordnung von Sicherungsverwahrung.

Seit 1998 ist das Recht der Sicherungsverwahrung zehn Mal geändert worden, oft hektisch und einzelfallbezogen. Die Sicherungsverwahrung war zum Schluss ein kaum noch zu überschauendes Stückwerk. Das hat den Gesetzesanwendern, den Staatsanwälten und Richtern, aber auch den Bewährungshelfern und Gefängnispsychologen die Arbeit immer schwerer gemacht.

Die grundlegende Neuordnung der Sicherungsverwahrung wird ergänzt durch die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie durch ein neues Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Das Therapieunterbringungsgesetz kann künftig für die Fälle angewendet werden, die infolge des seit dem 10. Mai 2010 rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder werden. Unter den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschrechtskonvention ist es künftig in Einzelfällen möglich, psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nach doppelter Begutachtung in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, um sie dort zu therapieren.“

Zum Hintergrund:
Das Recht der Sicherungsverwahrung (§§ 66 bis 66b Strafgesetzbuch - StGB) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen gefährlichen Straftätern nach vollständiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin die Freiheit entzogen werden darf. In Umsetzung des Koalitionsvertrags beruht die Neukonzeption der Sicherungsverwahrung auf drei Säulen, nämlich:

  1. der Konsolidierung der primären SV (§ 66 StGB);
  2. dem Ausbau der vorbehaltenen SV (§ 66a StGB);
  3. der weitgehenden Abschaffung der nachträglichen SV (§ 66b StGB).

Diese Änderungen stehen in einer engen Beziehung zueinander. Erst die Konsolidierung der primären und vor allem der Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung schaffen den notwendigen Spielraum, um die Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung weitgehend abschaffen zu können, ohne dadurch den notwendigen und angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu beeinträchtigen.

Konkret bedeutet die "Konsolidierung" der Sicherungsverwahrung, dass sich diese zukünftig auf die wirklich schwerwiegenden Straftaten konzentrieren wird. Zukünftig werden reine Vermögensdelikte im weitesten Sinne wie Diebstahls- und Betrugsdelikte, aber auch Urkundsdelikte vollständig aus dem Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung herausgenommen.

Möglich bleibt die Sicherungsverwahrung nur noch bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit sowie bei schweren Raub- und Erpressungsdelikten, schweren gemeingefährlichen Taten (insbesondere Brandstiftung) und schweren Staatsschutzdelikten sowie bei schweren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Völkerstrafgesetzbuch.

Gleichzeitig wird die sogenannte Rückfallverjährung bei Sexualdelikten verlängert, also der Zeitraum, in dem frühere Taten des Verurteilten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung berücksichtigt werden können. Der Bundestag hat diese Frist, die nach dem Gesetzentwurf bereits auf 10 Jahre verdoppelt werden sollte, auf 15 Jahre verlängert.

Der Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung besteht vor allem darin, dass sich zukünftig auch bei schwer straffälligen Ersttätern, also insbesondere Gewalt- oder Sexualverbrechern mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, das Gericht die Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten kann. Für die Anordnung des Vorbehalts genügt es, dass der Täter nach Überzeugung des Gerichts zumindest wahrscheinlich gefährlich ist. Es hat dann vor dem Ende des Strafvollzugs abschließend zu prüfen, ob der Verurteilte als gefährlich einzustufen ist und es daher der Anordnung der Sicherungsverwahrung bedarf.

Der Bundestag hat sich darauf verständigt, den Vorbehalt nicht automatisch mit einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung erlöschen zu lassen. So kann verhindert werden, dass die Gerichte über Gebühr von einer solchen Bewährung absehen, nur weil sie den unwiderruflichen Verlust des Vorbehalts fürchten. Der Verurteilte erhält damit die Möglichkeit, durch ein beanstandungsfreies Leben in Freiheit sich die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung zu sichern. Muss hingegen aufgrund eines Bewährungsversagens die Strafaussetzung widerrufen werden, kann die Sicherungsverwahrung doch noch angeordnet werden.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird weitgehend abgeschafft. Sie hat in der Vergangenheit mehr Probleme verursacht als gelöst. Zum einen gab es aufgrund der notwendigen hohen Voraussetzungen für deren Anordnung in der Praxis kaum Fälle, in denen sie tatsächlich eingriff. Zum anderen werden ihre negativen Auswirkungen auf den Strafvollzug kritisiert, da zahlreiche Strafgefangene unter genereller Beobachtung standen, ob sie nicht Kandidaten für die nachträgliche Sicherungsverwahrung seien und so notwendige Resozialisierungsmaßnahmen eher erschwert wurden. Schließlich mehren sich die Stimmen, die generelle Bedenken gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erheben.
Die Änderungen sollen nur für "Neufälle" (also nach Inkrafttreten der Neuregelung begangene Anlasstaten) bei gleichzeitiger Beibehaltung der bestehenden Rechtslage für "Altfälle" gelten. Dadurch lassen sich von vornherein Rückwirkungsprobleme vermeiden, die insbesondere dadurch entstehen können, dass nach Ansicht des EGMR die derzeit vollzogene Sicherungsverwahrung als Strafe im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 EMRK anzusehen ist. Neben diesen Änderungen im Recht der Sicherungsverwahrung werden die Regelungen zur Führungsaufsicht maßvoll ergänzt. Die Möglichkeiten einer intensiven Betreuung und Überwachung von weiterhin rückfallgefährdeten, aber in die Freiheit zu entlassenden Straftätern werden ausgebaut. Insbesondere wird das Instrument einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung eingeführt, mit dem zum Beispiel die Einhaltung von Weisungen, sich bestimmten Orten wie Kindergärten oder Schulen nicht zu nähern, besser kontrolliert werden kann. Zudem soll die Möglichkeit ausgedehnt werden, die Führungsaufsicht unbefristet zu verlängern.
Die Führungsaufsicht kann jedoch trotz dieser Maßnahmen weder therapeutische Möglichkeiten noch die Sicherheit der Allgemeinheit in gleichem Maße gewährleisten wie eine Unterbringung. Mit dem "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG)" wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassenden oder bereits entlassenen Straftäter in einer geschlossenen Einrichtung zu therapieren und zu behandeln, soweit dies nach den Vorgaben des Verfassungsrechts und der EMRK rechtlich zulässig und zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Zentrale Voraussetzung für die Anordnung der Therapieunterbringung soll das Vorliegen einer psychischen Störung und einer daraus resultierenden hohen Gefährlichkeit der betroffenen Person sein. Der EGMR hat deutlich gemacht, dass auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters eine derartige Unterbringung nicht ausschließt. In diesem Sinne ist auch der Begriff der "psychischen Störung" zu verstehen, der sich zugleich an die Begriffswahl der heute in der Psychiatrie genutzten Diagnoseklassifikationssysteme anlehnt. Soziale Abweichungen oder soziale Konflikte allein, ohne persönliche Beeinträchtigungen der betroffenen Person, werden danach nicht als eine psychische Störung bezeichnet. Spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz, der Impuls- oder Triebkontrolle hingegen können sich als psychische Störung darstellen.
Das Vorliegen einer psychischen Störung allein reicht jedoch für die Anordnung der Therapieunterbringung nicht aus. Vielmehr muss eine Gesamtwürdigung ergeben, dass die betroffene Person infolge ihrer psychischen Störung mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen beeinträchtigt. Die Gefährlichkeit der betroffenen Person muss im Sinne einer Kausalität auf der psychischen Störung beruhen. Grundlage der Gefährlichkeitsprognose ist eine Gesamtwürdigung, die die Persönlichkeit der betroffenen Person, also insbesondere ihre psychische Störung einbezieht, aber auch das - vor allem kriminelle - Vorleben und die aktuellen Lebensverhältnisse. Bei bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Personen wird im Rahmen der Gesamtwürdigung das Verhalten seit der Entlassung besonders zu berücksichtigen sein, da ein Leben in Freiheit deutlich mehr Raum für die Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter lässt als ein solches in der Sicherungsverwahrung.
Die Bereitstellung und der Vollzug der Unterbringung liegen in der Kompetenz der Länder. Sie muss etwas grundlegend anderes sein als Strafhaft oder Sicherungsverwahrung, um den Anforderungen der EMRK gerecht zu werden. Im Vordergrund muss die Behandlung stehen, die darauf ausgerichtet sein muss, die betroffene Person möglichst schnell entlassen zu können. Neben den materiellrechtlichen Voraussetzungen der Therapieunterbringung regelt das neue Gesetz auch das Verfahren. Dafür gelten -abgesehen von einigen Besonderheiten - die Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) entsprechend. Nach diesen Regeln richtet sich auch der umfängliche garantierte Rechtsschutz der Betroffenen. Mit der Anordnung der Therapieunterbringung werden die Zivilkammern bei den Landgerichten betraut.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 2. Dezember 2010)


 

November 2010

30.11.2010

Ermittlungsverfahren wegen Steuerdelikten:
Wohnungsdurchsuchungen dürfen auf Daten aus angekauften Datenträgern gestützt werden [LS KrimG]

Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund der Auswertung einer „Steuer-CD“ aus Liechtenstein erfolglos

 

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.

Gegen die Beschwerdeführer wird wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung in den Veranlagungszeiträumen 2002 bis 2006 ermittelt. Das Amtsgericht ordnete die Durchsuchung der Wohnung der Beschwerdeführer an. Den erforderlichen Anfangsverdacht stützte es darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen einen Liechtensteiner Treuhänder bekannt geworden sei, dass die Beschwerdeführer über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfügten. Aus diesem Vermögen seien Kapitalerträge nicht erklärt und dadurch voraussichtlich Steuern in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 16.390 € und 24.270 € verkürzt worden.

Auf Antrag der Beschwerdeführer gewährte die Staatsanwaltschaft ihnen Akteneinsicht in die bei ihr vorhandenen Ermittlungsakten und teilte mit, dass die Daten aus Liechtenstein der Steuerfahndung im Wege der Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt worden seien. Eine Einsichtnahme in das Sicherstellungsverzeichnis bezüglich des Datenträgers und in Protokolle über die Vernehmung des Informanten könne nicht gewährt werden, da diese Unterlagen bei den Ermittlungsbehörden nicht vorhanden seien.

Die Beschwerdeführer legten gegen die Durchsuchungsanordnung Beschwerde ein, die sie damit begründeten, dass die der Durchsuchung zugrunde liegenden Erkenntnisse unverwertbar seien, da die Erhebung der verfahrensgegenständlichen Daten gegen das Völkerrecht und deren Verwendung gegen innerstaatliches Recht verstoße.

Das Landgericht verwarf die Beschwerden als unbegründet. Der für die Durchsuchung erforderliche Tatverdacht dürfe auf die strittigen Daten gestützt werden. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Rechte auf ein faires, rechts-staatliches Verfahren, ihres Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Rechts-staatsprinzip und der Rechtsschutzgarantie sowie ihres verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie teilweise unzulässig ist und im Übrigen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Soweit die Beschwerdeführer beanstanden, das Gericht hätte aufklären müssen, wie die Strafverfolgungsbehörden in den Besitz der Daten gelangt seien und welche Rolle der Bundesnachrichtendienst dabei gespielt habe, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Die Beschwerdeführer haben im fachgerichtlichen Verfahren weder ausdrücklich noch konkludent von den Strafverfolgungsbehörden verlangt, den Sachverhalt in Bezug auf die Beschaffung der Datenträger aufzuklären, sondern lediglich die Einsicht in die bei den Strafverfolgungsbehörden befindlichen Unterlagen begehrt. Damit haben sie den Fachgerichten die Möglichkeit genommen, dazu Stellung zu nehmen oder die entsprechenden Ermittlungen anzustellen, so dass sie mit dieser Rüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden können.

2. Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.

Bei der Frage, ob die aus Liechtenstein stammenden Daten für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts für eine strafprozessuale Durchsuchung zugrunde gelegt werden dürfen, geht es nicht um die unmittelbare Geltung eines Beweisverwertungsverbotes, denn dieses betrifft grundsätzlich lediglich die unmittelbare Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Strafverfahren zur Feststellung der Schuldfrage. Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts einer Durchsuchung herangezogen werden dürfen, betrifft vielmehr die Vorauswirkung von Verwertungsverboten und gehört in den größeren Zusammenhang der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt.

Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre. Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten und ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.

Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung. Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten. Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

Vor diesem Hintergrund sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben. Denn die Gerichte haben für ihre Bewertung, ob die Daten einem für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht nicht zugrunde gelegt werden dürfen, solche Verstöße unterstellt. Soweit die angegriffenen Entscheidungen nach Abwägung der verschiedenen Interessen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten aus Liechtenstein verwendet werden dürfen, um den Anfangsverdacht für die Durchsuchung zu begründen, ist dies nachvollziehbar und lässt eine verfassungsrechtlich relevante Fehlgewichtung nicht erkennen. Die Verwendung der Daten berührt nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Diese betreffen lediglich geschäftliche Kontakte der Beschwerdeführer mit Kreditinstituten. Des Weiteren sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.

Auch die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Gerichte, dass eine von den Beschwerdeführern gerügte Verletzung des Trennungsgebots ausscheide, ist nicht zu beanstanden. Dieses Gebot besagt, dass Geheimdienste keine polizeilichen Zwangsbefugnisse besitzen, also keine Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen durchführen und somit nicht zur gezielten Erlangung von Zufallsfunden für nichtnachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die Gerichte sind davon ausgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst die Daten im Wege der Amtshilfe lediglich entgegengenommen und weitergeleitet, nicht aber ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst habe, sondern sich der Informant von sich aus an den Bundesnachrichtendienst gewandt habe. Die entgegenstehende Behauptung der Beschwerdeführer, der Bundesnachrichtendienst sei nur eingeschaltet worden, um dessen besondere Möglichkeiten auszunutzen, ist durch nichts belegt. Schließlich ist nicht erkennbar, dass es sich bei den unterstellten Rechtsverletzungen um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 109/2010 vom 30. November 2010)
Hinweis: Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
2 BvR 2101/09


 

26.11.2010

Dokumentation zur Herbsttagung des BKA:

"Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf"

 

Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes sind die meisten der Vorträge/Präsentationen, die am 19. und 20. Oktober 2010 gehalten worden waren, nunmehr in Form von PDF-Dateien eingestellt. Es ging unter anderem um:

  • Was treibt eine Gesellschaft auseinander - was hält eine Gesellschaft zusammen?
  • Der öffentliche Diskurs über schwere Gewalttaten.
  • Gewalt im sozialen Nahbereich.
  • Gewaltphänomene / Terrorismus in Frankreich.
  • Aktuelles Lagebild und Entwicklung der Gewaltkriminalität.
  • Motive und Umstände zum Einstieg in gewalttätige, radikal-islamistische Gruppierungen.
  • Motive und Umstände zum Ausstieg aus gewalttätigen, radikal-islamistischen Gruppierungen.
  • Rocker- und Bandenkriminalität in Deutschland, Dänemark und den USA.
  • Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen, insbesondere Fußball, aus Sicht der Polizei wie der Fanprojekte.
  • Handlungsbedarf für, und Möglichkeiten zur, Gewaltprävention.

Das Programmheft findet sich unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...

Die Beiträge können eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...

Eine aktuelle Literaturzussammenstellung (159 Seiten) der Bibliothek des BKA (COD-Literatur-Reihe, Band 22) kann herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/cod_pdf/8_22_cod_ba...


 

26.11.2010

Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009

Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland

 

Im Jahr 2009 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 101.340 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert (2008: 84.550). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 19,9 Prozent (16.790 Fälle).

Ein bemerkenswert starker Anstieg ist 2009 im Bereich der Anlage- und Finanzierungsdelikte (Deliktsformen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Erlangung und Gewährung von Krediten) zu verzeichnen. 19.792 registrierte Fälle entsprechen einem Anstieg von 176 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gleiche gilt für den Deliktsbereich Kapitalanlagebetrug. Hier wurden im Berichtsjahr 18.313 Fälle registriert, was einem Anstieg von ca. 214 Prozent im Vergleich zu 2008 entspricht (5.833 Delikte).

BKA-Präsident Ziercke: "Der Ende des Jahres 2008 als Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise einsetzende Trend ansteigender Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität hat sich im Jahr 2009 fortgesetzt. Insgesamt hat die öffentliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise offenbar beim Bürger zu einer verstärkten Sensibilität geführt und das Anzeigeverhalten der Geschädigten beeinflusst."

Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt polizeilich bekannt gewordenen Straftaten betrug im Berichtsjahr 1,6 Prozent (2008: 1,4 Prozent).
Im Jahr 2009 wurden im Bereich der Wirtschaftskriminalität insgesamt 35.801 Tatverdächtige registriert (2008: 35.493).

Der durch die Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden belief sich 2009 auf 3,43 Milliarden Euro und lag damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Delikte der Wirtschaftskriminalität verursachten somit nahezu die Hälfte des in der PKS ausgeworfenen Gesamtschadens von rund 7,2 Milliarden Euro.
Die Aufklärungsquote betrug im Berichtsjahr 91,7 Prozent (2008: 92,5 Prozent) und war damit erneut deutlich höher als bei der Gesamtkriminalität (55,6 Prozent).

Die Anzahl der Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität unter Nutzung des Tatmittels „Internet“ ist nach dem starken Anstieg im Jahr 2008 (16.437 Fälle) im Berichtsjahr um 34,8 Prozent auf 10.717 Delikte zurückgegangen. Im Jahr 2009 wurde damit bei ca. jedem zehnten Fall von Wirtschaftskriminalität das Internet genutzt. Der Hauptanteil lag dabei mit Abstand im Bereich „Wirtschaftskriminalität bei Betrug“ (8.508 Fälle).

(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 17.11.2010).
Der komplette Lagebericht kann kostenlos als PDF-Datei eingesehen und herunter geladen werden unter:

http://www.bka.de/lageberichte/wi/wikri_2009.pdf


 

26.11.2010

Sozialtherapie im Strafvollzug 2010

Ergebnisse der jüngsten Stichtagserhebung der KrimZ Wiesbaden

 

[Modifizierter Auszug aus dem Geleitwort]: Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die vierzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Justizvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Diese Erhebung erhält eine besondere Bedeutung durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl Nr. 6, S. 160-163).

Die Stichtagserhebung zum 31.3.2010 basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 56 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil.

Erfasst (und in Kapitel 2-4 des Berichts dargestellt) wurden Angaben:

  • zu den vorhandenen Haftplätzen
  • zur Belegung
  • zu Merkmalen der Gefangenen (u. a. Alter, Haftdauer, Straftaten),
  • zu speziellen institutionellen Vorgängen (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie
  • zum Personal der Einrichtungen.

Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.

In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2010 wieder eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“
formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt. Die dabei erzielten Ergebnisse werden in Kapitel 5 vorgestellt.

Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden die im Ergebnisteil in den Kapiteln 2 bis 5 erwähnten Tabellen im Anhang (Kapitel 6.2) separat zusammengefasst.
Ebenso finden sich im Anhang (Kapitel 6.3) die bei der Stichtagserhebung 2010 verwendeten Fragebögen und die Anschriften aller an der diesjährigen Stichtagserhebung
beteiligten Einrichtungen (Kapitel 6.4).

Der Bericht kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/forschung/texte/Sozialtherapie...


 

25.11.2010

Neues vom Konstanzer Archiv Sanktionforschung (KIS)

-- Maßregeln der Besserung und Sicherung --- Sanktionensystem und Sanktionspraxis ----

 

Das Konstanzer Inventar stellt kriminologische und kriminalstatistische Informationen zur Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität und der Sanktionspraxis in Deutschland bereit.

Im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung - KIS - werden seit den historischen Anfängen

Sonderauswertungen veröffentlichter und unveröffentlichter Daten zur Struktur und Entwicklung der Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland in Einzel- und Übersichtsdarstellungen graphisch aufbereitet und veröffentlicht. Der Ertrag dieser Arbeiten soll durch die Übersichtsartikel
"Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland" und
"Das deutsche Strafverfahren. Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen"
auf dem aktuell verfügbaren Stand zugänglich gemacht sowie durch weitere Schaubilder ergänzt und aktualisiert werden.

NEU: Heinz, Wolfgang: „weil er gefährlich ist“ – die Handhabung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung im Spiegel der Strafrechtspflegestatistiken.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.

Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010 PDF-Version

NEU: Heinz, Wolfgang: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionspraxis in Deutschland 1882 - 2008.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.

Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010
PDF-Version
(1,5 MB) (176 Seiten)

Vermerk KrimG: Die Beiträge zum Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) finden sich unter folgender URL:
http://www.ki.uni-konstanz.de/kik/


 

24.11.2010

Interethnische Kontakte, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen von Migranten in Deutschland

 

Das von Sonja Haug verfasste Working Paper "Interethnische Kontakte, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen von Migranten in Deutschland" bildet den siebten Teil der Reihe "Integrationsreport".

Im Fokus stehen drei Aspekte der sozialen Integration:

  • Alltagskontakte,
  • Bekanntschaften und Freundschaften sowie
  • Eheschließungen bzw. Partnerschaften

zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund.

Es gibt vielfältige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund:

Die vorliegenden Daten zeigen, dass die soziale Integration durch vielfältige und auch intensive Alltagskontakte und Freundschaftsbeziehungen zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund gekennzeichnet ist. Bei den Indikatoren Partnerschaften und Eheschließungen sind jedoch noch in höherem Maße ethnisch-religiöse Muster zu erkennen.

Zu jedem Bereich werden verschiedene Indikatoren dargestellt, wobei die Analyse je nach Datenlage auf ausländischer Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund beruht. Da im Bereich der interethnischen Kontakte und Freundschaften keine amtlichen Statistiken vorliegen, wurde hierfür stark auf sozialwissenschaftliche Befragungsdaten zurückgegriffen.

Als Datenquellen wurden besonders der Mikrozensus, die Repräsentativbefragung ausländischer Migrantengruppen (RAM), das Sozio-Ökonomische Panel (SOEP), die Eheschließungsstatistik, die Visastatistik des Auswärtigen Amtes sowie die Statistik zum Familiennachzug im Ausländerzentralregister verwendet.

Der Band aus der Reihe "Integrationsreport", Teil 7, kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...


 

24.11.2010

Detaillierter 2-Jahresbericht 2008/2009 zur Arbeit und zu den Entscheidungen der unabhängigen Polizei-Beschwerdekommission England und Wales

Police Complaints: Statistics for England and Wales

 

Each year the IPCC publishes a report presenting statistics on complaints recorded by police forces in England and Wales. The first IPCC report presented figures for 2004/05, in years prior to this these statistics were published by the Home Office.

The findings in these reports concern the number and type of complaints made by members of the public and how these complaints were subsequently dealt with. They also include demographic data on those who made complaints and those who were subject to a complaint. The most recent report covers the financial year 2008/09 and includes a report containing supplementary tables.

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 (pdf 395kb)

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 - Supplementary tables (pdf 210kb)

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 - Excel data tables for 2008/09 Police Complaint Figures

Deaths during or following police contact

These statistics provides details of the deaths reported on by the IPCC in each financial year, and also presents figures on those suicides following release from police custody which were reported to the IPCC.
In addition, the reports outline work the IPCC is currently doing in these areas.

Additional Information:
Deaths during or following police contact:


 

22.11.2010

Public Perceptions of Policing,Engagement with the Police and
Victimisation: Findings from the 2009/10 British Crime Survey

 

By Matthew Scribbins, John Flatley, Jenny Parfrement-Hopkins and
Philip Hall
Statistical Bulletin Homeoffice, November 2010, 19/10
Supplementary Volume 1 to Crime in England and Wales 2009/10

Introduction:
This bulletin is the first in a series of supplementary volumes that accompany the main annual Home Office Statistical Bulletin, ‘Crime in England and Wales 2009/10’ (Flatley et al., 2010).
These supplementary volumes report on additional analysis not included in the main annual publication. Figures included in this bulletin are from the British Crime Survey (BCS), a large,nationally representative victimisation survey of approximately 46,000 adults resident in households in England and Wales.

Since 2001/02 the BCS has run continuously with interviewing being carried out throughout the year. Adults aged 16 and over are asked about their experiences of crime-related incidents in the 12 months prior to interview. BCS respondents are also asked about their attitudes towards different crime-related issues such as the police, criminal justice system, perceptions of crime and anti-social behaviour.

This bulletin presents findings from additional analyses on public perceptions of policing,people’s engagement with the police and their perceptions of the likelihood of becoming a victim of crime, based on the 2009/10 BCS.

Vermerk KrimG: Die Broschüre kann als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
http://rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs10/hosb1910.pdf


 

18.11.2010

Bewährungshilfe in Europa, Soziale Arbeit - Risikomanagement - Gesellschaft

Internationale Fachtagung vom 1.-3 Dezember 2010 in Frankfurt am Main

 

Die internationale Konferenz in deutscher Sprache wird gemeinsam von den Fachverbänden, Berufsverbänden bzw. den Trägerorganisationen in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe der Schweiz, Österreichs, Liechtensteins, Luxemburgs, Deutschlands und der CEP (European Organisation of Probation) durchgeführt.

Im Rahmen der übergreifend wichtigen Fachthemen beschäftigt sich die Fachtagung mit der Wirtschaftkrise und den Auswirkungen in den Justizverwaltungen und in den Bewährungsdiensten durch Sparmassnahmen sowie strukturelle und organisatorische Veränderungen.

Gravierende Straftaten in den vergangenen Jahren führten zu heftigen Auseinandersetzungen in den Medien. Wie hat die Bewährungshilfe sich in dieser Situation dargestellt und welche Wege soll sie in diesem Zusammenhang in der Zukunft gehen? Die neueren Ansätze “what works“, der "Risikoorientierung“, der "Risk- und Needs-Assessments" und der Lernprogramme werden in den europäischen Ländern mit unterschiedlicher Dringlichkeit diskutiert. Die verschiedenen Ausgangslagen führen zu unterschiedlicher Ausprägung der Auseinandersetzung. Führen diese Ansätze der Risikoorientierung zu mehr Sicherheit und besserer sozialer Integration für die Opfer und Täter?

Die EU-Mitgliedsländer werden die Rahmenvereinbarung für die gegenseitige Anerkennung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen bis Dezember 2011 umsetzen. Gleichzeitig sind vom Europarat „Probation Rules“ formuliert worden. Welche Veränderungen und Neuerungen kommen damit auf die nationalen Bewährungs- und Straffälligenhilfen zu?

Nach Einführung der Themenkomplexe durch Referentinnen und Referenten aus Praxis, Wissenschaft und Ministerien wird für die Teilnehmenden in Workshops reichlich Gelegenheit zur vertiefenden Fachdiskussion und zum Erffahrungsaustausch bestehen. Die Vortragenden kommen aus aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg, den Niederlanden, England und Deutschland. Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

  • Armut – Ausschließung – Kriminalisierung,
  • Wie kann das Medieninteresse für eine sachgerechte Information über die Arbeit mit Straffälligen genutzt werden?,
  • Europa wächst zusammen - auch bei der Entwicklung der Bewährungshilfe und anderer alternativer Sanktionen?
  • Risikoorientierung in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe,
  • Differenzierte Betreuung und
  • Übergangsmanagement zwischen Strafvollzug und Nachsorge.

Weitere Details finden sich unter: http://www.dbh-online.de/veranstaltungen.php?id=233

Die englischsprachige Fassung der Empfehlungen des Ministerrates (Council of Europe Probation Rules) kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Rec%282010%291&Language=lanEnglis...

Das European Committee on Crime Problems (CDPC) hat dazu eine Kommentierung verfasst:
"Commentary to Recommendation CM/Rec (2010) 1 of the Committee of Ministers to member states on the Council of Europe probation rules".
Diese kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/prisons_and_alte...


 

17.11.2010

Anhörungen zur geplanten Reform der Sicherungsverwahrung
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

 

Am 26. Oktober hatten die Franktionen der CDU/CSU und FDP den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Neuregelungen" als Bundestags-Drucksache 17/3403 vorgelegt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703403.pdf

Zur Beratung dieses Entwurfs hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. November in Berlin eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dazu 9 Personen aus Wissenschaft und Praxis als Experten geladen.

Die Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages leitet ihre Pressemeldung darüber wie folgt ein:
"Ein geteiltes Echo löste der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung bei Sachverständigen aus. Auf einer Anhörung am Mittwochvormittag betonten alle neun Experten die Notwendigkeit einer Reform – wie diese allerdings aussehen soll, darüber gingen die Meinungen auseinander."

Weiteres dazu findet sich unter:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_367/02.html

Die schriflichen Stellungnahmen der Geladenen können als PDF-Dateien unter folgender Adresse eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/02_Siche...


 

16.11.2010

Ausschreibung eines rechtstatsächlichen Forschungsvorhabens zur Führungsaufsicht

 

Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht“ in Auftrag zu geben.

Mit diesem Forschungsvorhaben sollen die im Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht vom 13. April 2007 eingeführten Neuregelungen hinsichtlich ihrer Umsetzung, Bewährung und Akzeptanz in der Praxis untersucht werden.

Die Untersuchung soll dabei insbesondere aufzeigen, ob und ggf. inwieweit bei der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten auftreten und welcher Verbesserungsbedarf insoweit sowie im legislativen Bereich (des Bundes) besteht. Der vollständige Ausschreibungstext kann unter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_265788/DE/Aktuelles/Ausschreibu...

oder unter
http://www.bund.de/cln_173/sid_5FF4DBFD00E3CA20C1A6F34EAA48805B/IMPORTE/...

abgerufen werden. Außerdem wird der Ausschreibungstext noch im Bundesanzeiger veröffentlicht, voraussichtlich in der Ausgabe 176 am Freitag, dem 19. 11. 2010.


 

15.11.2010

Gene und (auch kriminelles) Verhalten:

Interessante Kritik eines Genetikers an vorschneller Interpretation ungesicherter Befunde.

 

Spiegel-Online Interview von Jörg Blech mit Prof. Jon Beckwith, Harvard University

Verrät die DNA, ob ein Mensch gewalttätig veranlagt ist?
Wissenschaftler melden immer öfter spektakuläre Erkenntnisse über Gene.
Doch die meisten sind wissenschaftlicher Unfug, sagt Jon Beckwith, einer der Gründerväter der modernen Gentechnik.

SPIEGEL ONLINE: Regelmäßig melden Forscher die Entdeckung immer neuer Gene, die angeblich erklären, warum Menschen depressiv, gewalttätig oder etwa unkonzentriert sind. Was ist davon zu halten?
Jon Beckwith: Diese Studien können Sie getrost vergessen, weil sich wieder und wieder gezeigt hat: Vereinzelte Ergebnisse lassen sich nicht replizieren. Die Verhaltensgenetik des Menschen steckt da in einer großen Krise

Weiter mit : http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,728173,00.html


 

15.11.2010

Erfahrungen mit kurzen Freiheitsstrafen und Community Service:

Eine aktuelle qualitative Studie aus Schottland zu den Ansichten von Betroffenen:

 

The Scottish Centre for Crime and Justice Research has today published a research report by Sarah Armstrong and Beth Weaver which explores what the punished think about their short term prison and community sentences. The researchers spoke with 35 men and women ranging in age from 19 to 55 about their experiences of punishment in Scotland. The aim was to accurately describe the experience for offenders of doing a short sentence, in prison or the community.
In summary, the key findings of the report are the following:

  • Short prison sentences in Scotland are a form of ‘doing life by instalments’.
  • It is the cumulative effect of doing many short sentences, more than the experience of any single sentence, which carries the largely negative impacts of short-term imprisonment.
  • The extensive use of short sentences is a function mainly of drug and alcohol dependency.
  • Prison has produced positive life changes for some but in a way that is almost impossible to predict.
  • Contrary to prior research, nearly everyone would prefer a community-based sentence to a prison sentence.

For further information and to access the report visit
http://www.sccjr.ac.uk/pubs/User-Views-of-Punishment-The-comparative-exp...


 

15.11.2010

Aktueller Spiegel-Online Artikel von Christoph Titz
zu einer kriminalökonomischen Studie von Entorf/Sieger im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung:

 

Mord, Totschlag und die Hauptschulen

 

Könnten in Deutschland Zehntausende Verbrechen verhindert und fast anderthalb Milliarden Euro gespart werden, wenn bloß mehr Schüler den Abschluss schaffen? Für die Bertelsmann Stiftung haben Forscher verblüffend präzise Daten ermittelt. Kriminologen wundern sich über altes Wissen im neuen Gewand.

Die wichtigste Aussage der neuesten Bertelsmann-Studie steht im ersten Satz ihrer Zusammenfassung: "Opfer einer Straftat zu werden" gehöre zu den "größten Ängsten der Bürger unserer Gesellschaft".

Und auch ohne Doktortitel in Psychologie weiß man: Angst ist ein besonders starkes Verkaufsargument. Alarmanlagen und Pfefferspray gehen am besten, wenn dem Kunden Bedrohungen eindrucksvoll vor Augen geführt werden - warum sollte das Prinzip nicht auch für wissenschaftliche Studien funktionieren? So dachte sich das wohl die Bertelsmann Stiftung.

Die Aussage der Studie ist entsprechend zugespitzt: "Bessere Bildung führt zu deutlich weniger Verbrechen in Deutschland", meldete die Stiftung am Donnerstag. Und schlüsselte es sogleich ganz präzise auf: Im vergangenen Jahr hätten 416 Morde verhindert, mehr als 13.000 Raubüberfälle und mehr als 318.000 Diebstähle den Deutschen erspart werden können. Nötig dafür wäre allein, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu halbieren - alles rein statistisch betrachtet.

weiter unter folgender URL: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,728638,00.html

Die 84seitige Studie von Entorf/Sieger unter dem Titel:
Unzureichende Bildung: Folgekosten durch Kriminalität
kann als PDF-Datei kostenlos bei der Bertelsmann-Stiftung herunter geladen werden, unter:

http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32620_32621...


 

04.11.2010

Informationen aus dem Bundesamt für Justiz
zur Entwicklung des "Großen Lauschangriffs" im Geschäftsjahr 2009

Wohnraumüberwachung

 

" Die Wohnraumüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts gemäß § 100c der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung (Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)) und der Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG, soweit diese richterlich überprüfungsbedürftig sind. Zu diesen Maßnahmen weist sie weitere Angaben zu den Anlasstaten, einem etwaigen Bezug zur organisierten Kriminalität, den überwachten Objekten und Personen, der Dauer der Überwachung, Benachrichtigungen, der Relevanz für das Verfahren und zu den Kosten aus.

Diese Berichterstattung geschieht auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 GG. Danach hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen zu unterrichten, sofern die Maßnahmen im Rahmen des Artikel 13 Absatz 3 GG (Strafverfolgung), im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Rahmen des Artikel 13 Absatz 4 GG (Gefahrenabwehr) oder im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Eigensicherung der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen (Artikel 13 Absatz 5 GG) erfolgt und – im Falle der Eigensicherung - die Maßnahme richterlich überprüfungsbedürftig ist, weil die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr verwendet werden sollen.

Die Veröffentlichung des Berichtes obliegt gemäß § 100e Absatz 1 und § 100b Absatz 5 StPO seit dem Berichtsjahr 2007 dem Bundesamt für Justiz, welches dabei auf die von den Bundesländern, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilten Zahlen zurückgreift.

Als besonderer Service werden die Bundestagsdrucksachen mit den Statistiken ab dem Jahr 1998 veröffentlicht. Hier ist darauf hinzuweisen, dass neben der Veröffentlichung der Jahresstatistiken in den Bundestagsdrucksachen auch Korrekturen vorangegangener Jahre möglich sind."

Statistiken: Jahresbericht 2009 (pdf, 114 KB)
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...

Bundestagsdrucksachen: BT-DS 27/3038 vom 24.09.2010
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...

Frühere Statistiken und Bundestagsdrucksachen finden sich auf der Homepage des BfJ unter folgender URL:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1629916/DE/Themen/Justizstatist...


 

03.11.2010

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft

Europarweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen

 

Am 27. Oktober ist das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (nachstehend kurz: EuGeldG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, und am 28. Oktober in Kraft getreten.

Das Bundesjustizministerium beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen:

1. Was regelt das neue Gesetz? Was ist neu gegenüber der bisherigen Rechtslage?

Mit dem EuGeldG wurde der europäische Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch Regelungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Ziel ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union. Das gilt für Geldsanktionen, die in Deutschland verhängt werden, ebenso wie für ausländische Sanktionen. D. h.: Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten über die Verhängung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für das Opfer und Geldauflagen für Opferunterstützungsorganisationen sind jetzt grundsätzlich anzuerkennen und in Deutschland zu vollstrecken. Dies gilt für gerichtliche und behördliche Entscheidungen, für letztere allerdings nur, wenn sie vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können. Die Sanktionen können sich sowohl gegen natürliche als auch juristische Personen wie etwa Unternehmen richten. Bereits nach bisher geltender Rechtslage konnten ausländische Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. In der Praxis fand allerdings wegen des damit verbundenen formalen Aufwands eine Übernahme der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen nahezu nicht statt. Eine funktionierende, auch die Vollstreckung von Sanktionen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließende bilaterale Regelung existierte lediglich im Verhältnis zu Österreich.

Weitere Einzelheiten finden sich unter folgender URL:
http://www.bmj.bund.de/enid/5c29f9f60aabb8d5f6a5fd596a76ce7b,411d78706d6...


 

02.11.2010

International Criminal Court

6th Annual Report 2009-2010

 

The ICC President addresses the United Nations General Assembly: ‘The ICC has continued its progress on many fronts’
ICC-CPI-20101028-PR591

On 28 October, 1010, the President of the International Criminal Court (ICC), Judge Sang-Hyun Song presented the Court’s sixth annual report to the United Nations General Assembly, highlighting some of the judicial developments of the past year including the issuance of its first warrant of arrest for the crime of genocide, the start of a second trial, and the voluntary appearance of three suspects before the Court.

In his address, Judge Song discussed the Review Conference of the Rome Statute held in Kampala, Uganda from 31 May to 11 June, during which States Parties to the Rome Statute adopted a definition of the crime of aggression. ‘The Court’s ability to exercise jurisdiction over this crime will be subject to a decision to be taken by States Parties after 1 January, 2017’, he said.

The ICC President provided an update on the Court’s growing judicial activities, and discussed the challenge posed by state cooperation with the ICC, ‘which is of paramount importance to the Court’s ability to fulfil its mandate’. He recalled that arrest warrants are outstanding against eight suspects, including four alleged commanders of the Lord’s Resistance Army in the situation in Uganda, who have evaded arrest for more than five years. Judge Song said that this is having a devastating effect on victims and urged the international community to intensify its efforts to bring the suspects to justice.

The ICC had informed the United Nations Security Council of Sudan’s lack of cooperation in the case against two suspects in the Darfur situation, which had been referred to the Court by the Security Council. The Court had also informed the Assembly of States Parties and the Security Council regarding the presence of the Sudanese president Omar Al-Bashir in Chad and Kenya despite the arrest warrants issued against him. This ‘underlines the purely judicial nature of the ICC, which is safeguarded by the option to refer matters with potential political implications to the appropriate political bodies for their consideration’, declared the ICC President.

Judge Song emphasized the ICC’s engagement with victims, which is of unprecedented value and is steadily expanding. He highlighted the respective roles of the ICC’s Outreach programme, which communicates with the local population and informs the victims of their rights, and of the Trust Fund for Victims, which is currently providing assistance to more than 40,000 direct beneficiaries.

He informed that this year four more nations joined the ICC bringing the total number of States that have ratified or acceded to the Rome Statute to 114. ‘I warmly welcome Bangladesh, Seychelles, Saint Lucia and Moldova into the ICC family’, he said.

Finally, Judge Song discussed the progress towards the global impact of the Rome Statute and stressed that ‘joining the ICC not only sends out a strong signal of commitment to the rule of law, peace and justice, but it also gives the State in question the right to participate fully in the ICC’s work’. ‘Let us continue to build on our shared values so that we may move a step closer to eradicating impunity for the gravest crimes of concern to all of humanity’, he concluded.

President Song’s Speech (PDF, 11 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/2EB32BFA-D828-4A5F-9415-B3CBB6CC71B1...

The ICC’s Sixth Annual Report to the UN (2009/10) (PDF, 22 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/EA7DF985-4549-40EF-A0DC-814BE440655C...


 

Oktober 2010

29.10.2010

Aktuelle Mitteilung des Statistischen Bundesamtes:

Zahl der Verurteilten im Jahr 2009 weiter rückläufig

 

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2009 rund 844 500 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Das waren 3% weniger als im Vorjahr (knapp 874 700). Gegenüber 2007, als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, ging die Verurteiltenzahl um 6% zurück. Maßgeblich wird dieser Trend durch einen Rückgang bei den Straftaten im Straßenverkehr beeinflusst. Im Jahr 2009 wurden rund 188 400 Personen oder 22% aller Verurteilten wegen Straßenverkehrsdelikten belangt. 2008 wurden in dieser Deliktgruppe noch etwa 204 900 Verurteilte gezählt.

Von den im Jahr 2009 insgesamt rund 844 500 Verurteilten erhielten 5%, also 44 600, eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei 108 600 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion war die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2009 wurden 593 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 70% aller Verurteilten.

Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 98 200 Personen (12% aller Verurteilten) sanktioniert.

Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 116 900 Personen nach Jugendstrafrecht (14%) und 727 600 Personen nach allgemeinem Strafrecht (86%). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis 20 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2009 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (65%) zur Anwendung.

Junge Menschen wurden im Jahr 2009, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft, Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2009 waren 82% der Verurteilten Männer (688 600).

Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück – Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

Nach den Straßenverkehrsdelikten waren Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung die häufigsten Delikte. Im Jahr 2009 wurden 149 200 (18%) Personen deswegen verurteilt, weitere 101 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 000 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 59 400 (7%).

 

Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2008 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

 
Rechtskräftig verurteilte Personen
Art der Nachweisung
Verurteilte

ins-
gesamt

Jugend-
liche
(14 bis unter
18 Jahre)

Heran-
wach-
sende
(18 bis unter
21 Jahre)

Er-
wachsene
(ab 21 Jahre)

Deutschland
2007
897 631
 63 826
 91 411
 742 394
2008
874 691
 62 216
 86 163
 726 312
2009
844 520
 60 900
 85 891
 697 729
 
Nach Geschlecht: 
Männer
688 550
 50 964
 73 302
 564 284
Frauen
155 970
 9 936
 12 589
 133 445
 
Nach Staatsangehörigkeit: 
Nicht-Deutsche
169 315
10 410
13 465
145 440
Deutsche
701 049
 51 892
 72 942
 576 215
 
Je 100 000 Personen der gleichen Bevölke-rungsgruppe
1 036
 1 682
 2 729
  928
 
Nach der schwersten Sanktion: 
Allgemeines Strafrecht
727 641
 29 912
 697 729
Freiheitsstrafe
134 496
 1 559
 132 937
davon:

ohne Bewährungsaussetzung

37 911
184
37 727

mit Bewährungsaussetzung

96 585
 1 375
 95 210
Geldstrafe
593 128
 28 352
 564 776
Strafarrest
17
  1
  16
Jugendstrafrecht
116 879
 60 900
 55 979
Jugendstrafe
18 684
 6 405
 12 279
davon: 

ohne Bewährungsaussetzung

6 674
2 076
4 598

mit Bewährungsaussetzung

12 010
 4 329
 7 681

Zuchtmittel/ Erziehungsmaßregeln

98 195
54 495
43 700
davon: 
Zuchtmittel
89 408
 49 257
 40 151
Erziehungsmaßregeln
8 787
 5 238
 3 549
Nach ausgewählten Straftaten: 

Straftaten im Straßenverkehr

188 398
 5 459
 15 310
 167 629

Straftaten gegen die Person

136 582
 18 403
 18 932
 99 247
darunter: 

Körperverletzung, einschließlich  gefährliche und schwere:

83 951
 15 865
 14 975
 53 111

Straftaten gegen das Vermögen

379 110
 31 516
 37 224
 310 370
darunter: 

Diebstahl und Unterschlagung

149 185
 19 826
 15 677
 113 682
Betrug
101 618
 1 099
 5 590
 94 929

Sonstige Straftaten

140 430
 5 522
 14 425
 120 483
darunter: 
Betäubungsmitteldelikte
59 432
 2 158
 7 916
 49 358
           

Weitere Dateien und Hintergrundinformation unter:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Rechtspflege/Strafverfolgung/Strafverfolgung,templateId=renderPrint.psml__nnn=true
 

Weitere Auskünfte gibt:

Stefan Alter, Telefon: +49 611 75 4114, E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS, Nr.388 vom 27.10.2010)

 

29.10.2010

Gewaltphänomene

Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf

Ein besonderes Angebot der Bibliothek des Bundeskriminalamts

 

Die in der vergangenen Woche in Wiesbaden veranstaltete Herbsttagung 2010 des BKA stand unter dem Generalthema aktueller Gewaltphänomene: namentlich Gewalt im Sozialen Nahbereich, Gewalt im Islamismus; Gewalt bei sportlichen Großereignissen.

Die Bibliothek des BKA hat diese Tagung zum Anlass genommen, in schon gut bewährter Tradition den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Literaturauswahl als gedruckte Broschüre zur Verfügung zu stellen (COD-Literatur-Reihe, Band 22, 2010). Diese Broschüre kann nunmehr auch kostenlos als PDF-Datei auf der Homepage des BKA herunter geladen werden:
http://www.bundeskriminalamt.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/cod_p...


 

28.10.2010

Drakonische Strafe in Iran

Dieb wird vor Publikum Hand amputiert

 

Iran setzt auf Abschreckung: Mithäftlinge mussten zuschauen, wie einem verurteiltem Räuber die Hand amputiert wurde. Damit häufen sich die Hinweise, dass das iranische Regime die grausame Strafe jetzt öfters verhängen will. Das Schicksal eines weiteren verurteilten Diebs ist unklar.

Teheran - Im Iran ist einem verurteilten Dieb die Hand amputiert worden. Der 32-jährige Mann sei bereits mehrfach verurteilt worden, berichtete die Agentur Mehr am Sonntag. Die Amputation wurde demnach vor den Augen von Mithäftlingen in einem Gefängnis in der Stadt Jasd vollzogen.
Vor einer Woche war bereits ein Dieb, der aus einem Süßwarenladen gestohlen hatte, zu der drakonischen Strafe verurteilt worden. Ob sie vollzogen wurde, ist indes nicht bekannt.

Weitere Information auf Spiegel-Online unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,725011,00.html


 

27.10.2010

Bundesweite DNA-Analyse-Datei im Bundeskriminalamt:

Aktuelle Statistik zum Stand von Ende September 2010

 

Nach den Angaben des BKA umfasste die dort geführte und bundesweit angelegte DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 883.199 Datensätzen, aufgeteilt in 702 015 so genannte Personendendatensätze und 181 184 so genannte Spurendatensätze.

Auf der einen Seite wird der monatliche Zugang an neuen Datensätzen mit rund 8 500 angegeben. Auf der anderen Seite wird mitgeteilt, dass seit dem Beginn des Datenbankbetriebs (1998) rund 142 000 Datensätze wieder gelöscht wurden.

Was die „Treffer“, also die zu einer Aufklärung von Vergehen und Verbrechen beitragende Menge von Zuordnungen von Spuren, betrifft, so teilt sich die seit Errichtung der Datei im Jahr 1998 bis zum Ende des III. Quartals 2010 erreichte Gesamtzahl von 105.975 Treffer wir folgt auf: In rund 23 000 sog. Spur-Spur-Treffer, d. h. die Feststellung, desselben Spurverursachers an verschiedenen Tatorten; und in rund 83 000 sog. Personen-Treffer, bei denen eine Tatsortspur einem Spurenverursacher zugeordnet werden konnte.

Zum Ablauf des 30.9.2000 war die Zählweise der Statistik umgestellt worden. Die neue Zählweise gilt seit dem 1.10.2000. Von da an bis zum 30.9.2010 wurden insgesamt 82 200 Treffer erzielt. Diese Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer verteilten sich wie folgt auf die Deliktsformen:

  • Straftaten gegen das Leben = 958
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung = 1.791
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit = 1.176
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit = 92
  • Straftaten aus dem Bereich Diebstahl und Unterschlagung = 65.936
  • Straftaten aus dem Bereich Raub und Erpressung = 5.630
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung = 305
  • Gemeingefährliche Straftaten = 674
  • Straftaten aus dem Bereich Betrug und Untreue = 178
  • Straftaten aus dem Bereich Beleidigung = 102
  • Straftaten aus dem Bereich Sachbeschädigung = 538
  • Sonstige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch = 3.304
  • Straftaten gemäß den sog. Nebengesetzen (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz u.a..) = 1.516

Die Originalangaben, zudem ergänzt durch Kurzbeschreibungen zu acht „beispielhaften Aufklärungserfolgen“ betreffend Taten, die zwischen 1973 und 2006 begangen worden waren, finden sich unter der folgenden URL: http://www.bka.de/profil/faq/dna02.html

Allgemein nützliche Hinweise zur DNA, zur Methode der DNA-Analyse, und zur DNA-Datei finden sich, unter der Überschrift „Infos rund um die DNA-Analyse“, unter folgender URL: http://www.bka.de/profil/faq/dna01.html


 

25.10.2010

Situationsanalyse zur amtlich bekannt gewordenen Korruption in Deutschland.

Bundeskriminalamt veröffentlicht im Lagebericht Korruption 2009 aktuelle Zahlen

 

Bundeslagebild Korruption 2009

Im Jahr 2009 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeidienststellen in 1.904 Korruptionsverfahren ermittelt, was einem Anstieg von etwas mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr (1.808) entspricht.

Ein Großteil der Ermittlungsverfahren (87 %) betraf den Bereich der strukturellen Korruption. Hierbei handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf Grundlage längerfristig angelegter Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Delikte bestanden die festgestellten korruptiven Beziehungen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

Die Zahl der vom BKA und den Landespolizeidienststellen registrierten einzelnen Korruptionsstraftaten ist um rund 26 % zurückgegangen. Während im Vorjahr 8.569 Fälle gemeldet wurden, waren es 2009 noch 6.354 polizeilich festgestellte Delikte.

Sowohl bei den Korruptionsstraftaten als auch bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2009 der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre registriert. Der Schwerpunkt der Korruptionsfälle lag im Jahr 2009 im Bereich der öffentlichen Verwaltung, wobei sich der Trend einer Verlagerung in den Bereich der Wirtschaft weiter fortgesetzt hat.

BKA-Präsident Jörg Ziercke:
"Zwar war die öffentliche Verwaltung statistisch gesehen von Korruption stärker betroffen als die Privatwirtschaft, jedoch bestätigen die Zahlen des Jahres 2009 den in den Vorjahren festgestellten Trend einer Angleichung der beiden Bereiche. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die öffentliche Verwaltung mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptions-Programme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt hat, die eine abschreckende Wirkung nach sich ziehen. Gleichzeitig stellt es sich so dar, dass Korruption in der Wirtschaft zwischenzeitlich mit Nachdruck verfolgt wird und demzufolge die Fallzahlen in diesem Bereich ansteigen."

Zwar spielten internationale Korruptionssachverhalte auch im Jahr 2009 vom Aufkommen her eine untergeordnete Rolle. Allerdings war mit 69 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und 40 Straftaten nach dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) im Vergleich zu den Vorjahren ein erneuter Anstieg zu verzeichnen (2008 IntBestG: 31 Straftaten; EUBestG: 10 Straftaten).

BKA-Präsident Jörg Ziercke:
"Auffällig ist nach wie vor, dass wir bislang nur geringe Fallzahlen im Bereich der internationalen Korruptionsstraftaten feststellen – trotz durchgängig global aufgestellter Wirtschaftsunternehmen und des steigenden internationalen Konkurrenzdrucks. Auch bei Korruption – einem typischen Begleitdelikt der Wirtschaftskriminalität – stoßen wir oftmals auf feste, international weit verzweigte „Korruptionsgeflechte“. In diesem Bereich müssen wir daher von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen."

Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten 2.953 Tatverdächtige (2008: 3.020) registriert. Dies bedeutet einen geringen Rückgang von etwas mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahr. Von den Tatverdächtigen waren 1.547 (Vorjahr: 1.694) den Korrumpierten, also den so genannten "Nehmern" und 1.406 (Vorjahr: 1.326) den Korrumpierenden, also den so genannten "Gebern" zuzuordnen.

Während Privatpersonen und die Baubranche bei den „Gebern“ wie in den Vorjahren dominieren, tritt inzwischen auch die Automobilbranche häufiger als „Geber“ auf. Der Mehrjahresvergleich zeigt, dass die „Erlangung von Aufträgen“ auf der „Geber“-Seite mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns ist. Bei den „Nehmern“ ist die Leitungsebene insgesamt deutlich überrepräsentiert – Korruption kann demnach durchaus als „Leitungsdelikt“ bezeichnet werden, da die Attraktivität für korruptive Anbahnungen mit größeren Entscheidungsbefugnissen steigt. Ebenso wie in den Vorjahren bilden Bargeld- und Sachzuwendungen den Schwerpunkt bei den Vorteilen auf der „Nehmer“-Seite.

(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 15. 10. 2010)

Der komplette Bericht ist unter folgender URL als PDF-Datei abrufbar: http://www.bka.de/lageberichte/ko.html

 


 

20.10.2010

"Schwitzen statt Sitzen" in Baden-Württemberg

Ein Bericht zu einem von Chance e.V. und der Landesstiftung Baden-Württemberg geförderten Nachsorge-Projekt des Netzwerks Straffälligenhilfe

 

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss von autonomen Mitgliedsvereinen der drei Dachverbände
-- „Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege“,
-- „Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband DPWV“ und
-- „Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg“
vermittelt seit 2008 umfassend und flächendeckend in Baden-Württemberg Straffällige in gemeinnützige Arbeit.
Bereits seit 1988 hatten einige Mitgliedsvereine Erfahrungen mit dem Projekt "Schwitzen statt Sitzen" gesammelt.

Ziel diese Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen. Die gemeinnützige Arbeit ist für die Einsatzstellen kostenfrei.

Dies bedeutet:

  • einen Beitrag zur Resozialisierung, indem der Straftäter in seinem sozialen Umfeld belassen wird und Arbeitstugenden erlernt;
  • Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs;
  • Wiedergutmachung durch eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit;

Für das Land Baden-Württemberg ist eine Kostenersparnis in Höhe von 15 Mio. € jährlich zu erwarten (ca. 200.000 vermiedene Hafttage à 75€)

Das Netzwerk hat ein Qualitätskonzept erarbeitet. Es kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden: http://www.badlandverb.de/gk-ga.pdf

Eine Information aus dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg verdeutlicht die Entwicklung in den vergangenen Jahren:
Danach wurden im Jahr 2009 allein im württembergischen Verbandsgebiet 8.953 Klienten in gemeinnützige Arbeit vermittelt, und es wurden damit 82.257 Hafttage erspart.

Die Entwicklung aller Leistungsangebote im württembergischen Verbandsgebiet im Zeitraum von 2001 – 2009 wird in einer Excel-Tabelle mit zusätzlichen Schaubildern verdeutlicht:
http://www.verband-bsw.de/statistik.xls

Ergänzender Hinweis:

Weitere Informationen über Chance e.V. stehen unter: http://www.projekt-chance.de/

Weitere Informationen zum Badischen Landesverband für Soziale Rechtspflege stehen unter: http://www.badlandverb.de/

Weitere Informationen zum Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg stehen unter: http://www.verband-bsw.de/

Weitere Informationen zum DPWV, Landesverband Baden-Württemberg, stehen unter: http://www.paritaet-bw.de/content/e153/


 

18.10.2010

Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ist verfassungsgemäß

Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg

 

(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2010, 1 BvR 1789/10)

Der am 1. März 2010 in Kraft getretene § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art, darunter auch Tankstellenshops, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ausgenommen von dem Verkaufsverbot sind Hofläden und Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Genossenschaften und Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin, die in Baden-Württemberg eine Tankstelle einschließlich „Tankshop“ gepachtet hat, die Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Insbesondere verletzt das zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholverkaufs die Beschwerdeführerin nicht in ihren Verfassungsrechten.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Die beschränkende Verkaufsregelung greift zwar in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ein. Sie erfüllt aber die Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen. Als Regelung der Gefahrenabwehr fällt sie in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers und trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Der Landesgesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung die gewichtigen Gemeinwohlziele, einem vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Alkoholmissbrauch und dadurch bedingten Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen.

Die Annahme des Gesetzgebers, dass die tageszeitliche Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten zu einer Verringerung der mit einem missbräuchlichen Konsumverhalten einhergehenden Gefahren führt, ist nicht zu beanstanden. Es ist nahe liegend, dass durch eine Begrenzung der zeitlichen Verfügbarkeit von Alkohol der vermehrte Konsum und die damit einhergehende Entstehung von Szenetreffs, insbesondere an den nicht privilegierten Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kiosken, eingedämmt werden kann.

Weder eine Beschränkung des Verkaufverbots auf bestimmte alkoholische Getränke noch eine Einschränkung des Verbotszeitraums wären mildere Mittel, die die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelung entfallen lassen könnten, da sie nicht in gleichem Maße wirksam wären. Dies gilt auch für einzelfallbezogene polizeirechtliche Maßnahmen, da diese voraussetzen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits eingetreten ist. Ferner würden lokal begrenzte Alkoholkonsumverbote in Form von Polizeiverordnungen lediglich zu einer örtlichen Problemverlagerung führen.

Angesichts des bezweckten Schutzes hochrangiger Gemeinschaftsgüter steht die angegriffene Regelung in einem angemessenen Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Beschwerdeführerin.

Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz und der geforderten folgerichtigen Umsetzung des gewählten Schutzkonzepts. Denn die dortige Ausgangssituation ist mit der vorliegenden nicht vergleichbar. Der Landesgesetzgeber hat Ausnahmen vom nächtlichen Verkaufsverbot für bestimmte privilegierte Verkaufsstellen vorgesehen, weil er diesen gerade kein identisches Gefährdungspotential beimaß. Sämtlichen privilegierten Verkaufsstellen ist gemein, dass regelmäßig nicht nur der Erwerb, sondern gerade der Konsum der alkoholischen Getränke in einem Umfeld stattfindet, das durch einen höheren Grad an sozialer Kontrolle und teilweise auch der Kontrolle durch anwesende Ordnungskräfte gekennzeichnet ist. Demgegenüber findet beim Erwerb von Alkoholika in Tankstellen und Supermärkten der Konsum häufig an Örtlichkeiten im öffentlichen Raum an so genannten Szenetreffs statt, an denen sich die Konsumenten gerade keiner derartigen Kontrolle ausgesetzt fühlen.

Vor diesem Hintergrund verletzt das angegriffene Alkoholverkaufsverbot auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Ein sachlicher Grund für die vorgenommene Differenzierung von privilegierten und nicht privilegierten Verkaufsstellen liegt gerade in dem nachvollziehbar begründeten unterschiedlichen Potential der Verkaufsstellen, zur Bildung von Szenetreffs und missbräuchlichem Alkoholkonsum sowie den mit diesem verbundenen gefährlichen Begleiterscheinungen beizutragen.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressestelle, Pressemitteilung Nr. 92/2010 vom 12. Oktober 2010)

Die vollständige Entscheidung kann hier eingesehen werden: 1 BvR 1789/10


 

15.10.2010

Zu Rolle und Bedeutung der Kriminologie im öffentlichen demokratischen Diskurs

Eine aktuelle Schrift aus englischer Sicht

 

Description

What is the role and value of criminology in a democratic society? How do, and how should, its practitioners engage with politics and public policy? How can criminology find a voice in an agitated, insecure and intensely mediated world in which crime and punishment loom large in government agendas and public discourse? What collective good do we want criminological enquiry to promote?

In addressing these questions, Ian Loader and Richard Sparks offer a sociological account of how criminologists understand their craft and position themselves in relation to social and political controversies about crime, whether as scientific experts, policy advisors, governmental players, social movement theorists, or lonely prophets. They examine the conditions under which these diverse commitments and affiliations arose, and gained or lost credibility and influence. This forms the basis for a timely articulation of the idea that criminology’s overarching public purpose is to contribute to a better politics of crime and its regulation.

Public Criminology? offers an original and provocative account of the condition of, and prospects for, criminology which will be of interest not only to those who work in the fields of crime, security and punishment, but to anyone interested in the vexed relationship between social science, public policy and politics.

Weiteres unter:
http://www.sccjr.ac.uk/pubs/Public-Criminology/262?utm_source=Scottish+C...


 

13.10.2010

Soziale Arbeit - Risikomanagement - Gesellschaft

Internationale Fachtagung vom 1. bis 3. Dezember 2010 in Frankfurt am Main

 

Diese internationale Fachtagung befasst sich mit den Folgen der Wirtschaftskrise insbesondere mit deren Auswirkungen auf die Einrichtungen der Straffälligenhilfe durch Sparmaßnahmen, sowie mit strukturellen und organisatorischen Veränderungen.

Gravierende Straftaten in den vergangenen Jahren führten zu heftigen Auseinandersetzungen in den Medien. Wie haben sich Bewährungshilfe und Straffälligenhilfe in dieser Situation dargestellt und welche Wege soll sie in diesem Zusammenhang in der Zukunft gehen?

Die neueren Ansätze "what works", "der Risikoorientierung", der Risk- und Needs-Assessments und der Lernprogramme, werden in den europäischen Ländern mit unterschiedlicher Dringlichkeit diskutiert.
Führen diese Ansätze der Risikoorientierung zu mehr Sicherheit und besserer sozialer Integration für die Opfer und Täter?

Weitere Information unter: http://www.dbh-online.de/veranstaltungen.php?id=233


 

12.10.2010

Erzieherische Hilfen für junge Menschen

Aktuelle Destatis-Zahlen für das Berichtsjahr 2009

 

WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat im Jahr 2009 für rund 509 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Das waren etwa 8 000 beziehungsweise 1,6% mehr als im Jahr 2008. Bundesweit haben somit rund 3% aller jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu in Anspruch genommen.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2009 mit 66% die Erziehungsberatung - gut 304 000 junge Menschen nahmen sie in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1% zurück. Familienorientierte Hilfen haben in knapp 53 000 Familien begonnen. Gegenüber 2008 legte ihre Zahl um rund 4% zu. Mit diesen Hilfen wurden rund 102 000 Kinder und Jugendliche erreicht. Gut jedes fünfte Kind (21%), das zusammen mit seiner Familie eine Erziehungshilfe begann, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für mehr als 49 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Das waren knapp 3 000 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2008 (+ 5%). Als Hauptgrund aller neu gewährten Hilfen der Vollzeitpflege gaben die Jugendämter am häufigsten die drohende Gefährdung des Kindeswohls an (24%).
Der meistgenannte Hauptgrund für den Beginn einer Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform war mit einem Anteil von 16% das dissoziale Verhalten des jungen Menschen. Dissoziales Verhalten umfasst Verhaltensauffälligkeiten wie beispielweise Isolation, Weglaufen, das Begehen von Straftaten, Drogen- oder Alkoholkonsum.

Begonnene Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung in Deutschland 2009 nach Hilfeart *)

Art der Hilfe Anzahl der Hilfen/ jungen Menschen Anteil an allen Hilfen
in %
Veränderung zum Vorjahr in %
 *) Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige.
Hilfen zur Erziehung insgesamt (§§ 27 bis 35 SGB VIII acht) 459 932 100,0 + 1,5
davon
  Einzelhilfen 407 308 88,6 + 1,1
    Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 7 887 1,7 + 38,5
    Erziehungsberatung 304 297 66,2 – 1,0
    Soziale Gruppenarbeit 8 414 1,8 + 5,0
    Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer 25 235 5,5 + 12,3
    Erziehung in einer Tagesgruppe 9 420 2,0 + 0,7
    Vollzeitpflege in einer anderen Familie 15 048 3,3 + 4,3
    Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 125 7,4 + 6,0
    Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 882 0,6 – 7,4
  Familienorientierte Hilfen 52 624 11,4 + 4,1
    Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 11 110 2,4 – 2,3
    Sozialpädagogische Familienhilfe 41 514 9,0 + 5,9
    Anzahl der jungen Menschen in den Familien 102 096 X + 3,4
Anzahl der jungen Menschen insgesamt 509 404 X + 1,6
Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) 18 300 X + 13,9

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen BundesamtesNr. 359 vom 07.10.2010)

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter folgender URL zu finden:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...

Weitere Auskünfte gibt es bei:
Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: (0611) 75-8167,E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

Weitere kostenlose Ergebnisse gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".

 

Detaillierte Angaben zu Baden-Württemberg vermittelt ein vom Statistischen Landesamt am 6. Oktober veröffentlichter Bericht:

Kinder- und Jugendhilfe Teil I – Erzieherische Hilfen in Baden-Württemberg 2009 sowie in den Stadt- und Landkreisen

http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3831_09001.pdf


 

11.10.2010

Jugendkriminalität und Jugendgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg

Statistik Akutell

 

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat in einer kurzen Broschüre zentrale Daten über Tatverdächtigenbelastungszahlen im Jahr 2009, TVBZ in Stadt und Land, Entwicklungen seit 2000, sodann Verurteiltenzahlen und Sanktionen zusammengestellt und in Schaubildern aufbereitet.

Die Informationen können auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistik_AKTUELL/803410007.pdf

Ergänzender Hinweis:
Informationen zum Strafvollzug in Baden-Württemberg 2009, und einige Verlaufsreihen seit 1990, werden in folgender PDF-Datei angeboten:
http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3254_09001.pdf


 

08.10.2010

Grenzen der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Grund und Grenzen des Freiheitsentzugs bei einem ausländischen Strafverfolgten

 

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 16. September 2010- – 2 BvR 1608/07

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ausländischen Strafverfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe

Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, reiste im Jahre 2003 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Zur Begründung seines Asylantrags trug er im Wesentlichen vor, aufgrund seiner Aktivitäten als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von den türkischen Behörden gefoltert und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden zu sein.
Durch die deutschen Behörden wurde zunächst festgestellt, dass in der Person des Beschwerdeführers die Voraussetzungen eines Abschiebeverbots wegen politischer Verfolgung vorliegen, und später auch seine Asylberechtigung anerkannt.

Im September 2006 wurde der Beschwerdeführer aufgrund eines türkischen Festnahmeersuchens, ausweislich dessen er an Bombenanschlägen und Tötungsdelikten in der Türkei beteiligt gewesen sein soll, in Deutschland festgenommen und dem Amtsgericht vorgeführt. Nach einem von dort eingeholten Bericht des Landeskriminalamtes ist bei dem Beschwerdeführer ein posttraumatisches, ggf. auch hirnorganisches Psychosyndrom nach langer Haft, Folter und Hungerstreik ärztlich diagnostiziert worden, aufgrund dessen bei längerer Haft mit schweren psychischen Krisen bei ihm zu rechnen und eine Fluchtgefahr eher unwahrscheinlich sei. Nach Anhörung des Beschwerdeführers ersuchte das Amtsgericht mit nicht unterzeichnetem formularmäßigem Schreiben ohne Begründung die Justizvollzugsanstalt um Aufnahme des Beschwerdeführers zum Vollzug und ordnete mit Beschluss die ärztliche Begutachtung zur Feststellung seiner Haftfähigkeit an. Der Beschwerdeführer wurde sechs Tage später aus der Haft entlassen, nachdem seine Haftunfähigkeit ärztlich festgestellt worden war. Mit Beschluss vom Juni 2007 lehnte das Kammergericht seine Anträge auf Gewährung einer Haftentschädigung und Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung ab.

Der Beschwerdeführer sieht sich durch die Inhaftierungsanordnung des Amtgerichts und den ablehnenden Beschluss des Kammergerichts in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Die Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sei als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Festhalteanordnung verfassungswidrig, da sie keine richterliche Sachaufklärung für die Freiheitsentziehung voraussetze. Selbst bei verfassungskonformer Auslegung fehle es an einer formell und materiell rechtmäßigen Festhalteanordnung des Amtsgerichts.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit den Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung aus Art. 104 Abs. 1 bis 3 GG verletzen. Die Sache ist an das Kammergericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht. Den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen werden die angegriffenen Entscheidungen nicht gerecht.

1. Soweit der Beschwerdeführer allerdings die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG als solche rügt, hat seine Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg. Die Vorschrift setzt zwar nach ihrem Wortlaut für die Anordnung der Festhaltung im Rahmen internationaler Rechtshilfe lediglich die richterliche Prüfung der Identität des Festgenommenen voraus, nicht aber eine Sachaufklärung des Amtsgerichts zur Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung. Diese ist nach § 17 IRG erst dem Oberlandesgericht vorbehalten, dem dabei keine Entscheidungsfrist gesetzt ist.

Zur Ausräumung der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Bedenken, ob ein Gericht bei Freiheitsentziehungen von einer sachlichen Prüfung überhaupt derart weitreichend freigestellt werden darf, bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG. So ist das Amtsgericht zumindest in Evidenzfällen verpflichtet, in summarischer Weise auch das Vorliegen eines Haftgrundes und die weiteren Haftvoraussetzungen nach dem IRG in seine Prüfung einzubeziehen. Liegt danach ein Haftgrund offensichtlich nicht vor oder ist die Auslieferung von vornherein unzulässig, muss das Amtsgericht vor seiner Entscheidung zunächst versuchen, die Sach- und Rechtslage mit der Generalstaatsanwaltschaft zu erörtern, damit diese entweder die umgehende Freilassung des Festgenommenen verfügen oder aber sachliche oder rechtliche Erkenntnisse einbringen kann. Bleiben durchgreifende Bedenken gegen die Zulässigkeit der Haft, über die das Oberlandesgericht nicht fristgerecht entscheiden kann, so muss das Amtgericht in erweiternder, verfassungskonformer Auslegung des § 22 Abs. 3 IRG eine Freilassungsanordnung erlassen.

2. Die beiden Fachgerichte haben sich vorliegend nicht hinreichend mit der dem Beschwerdeführer drohenden Gefahr politischer Verfolgung in der Türkei auseinandergesetzt, obwohl sich die Prüfung eines daraus folgenden Auslieferungshindernisses nach dem IRG aufdrängen musste. Denn der Beschwerdeführer war von den dafür zuständigen und sachkundigen Bundesämtern als politisch Verfolgter und Asylberechtigter anerkannt worden. Es fehlt schon an einer für den Beschwerdeführer und das Bundesverfassungsgericht nachprüfbaren Entscheidung über die Freiheitsentziehung durch das Amtsgericht, das keine schriftliche Festhalteanordnung gemäß § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG erlassen, sondern lediglich um Aufnahme des Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt ersucht hat. Eine solche Verfahrensweise widerspricht den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien bei Freiheitsentziehung, insbesondere dem Richtervorbehalt, und erschwert die Eröffnung der Verteidigungs- und Einwendungsmöglichkeiten des Festgenommenen.

Ebenso wenig befassen sich beide Gerichte mit der gleichermaßen naheliegenden Frage, ob im Falle des Beschwerdeführers, der über ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Meldeanschrift in Deutschland verfügt, auch angesichts seines Gesundheitszustands der Haftgrund der Fluchtgefahr ausnahmsweise verneint werden kann.

Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100916_2bvr160...

(Quelle: Pressestelle des BVerfG, Pressemitteilung Nr. 91/2010 vom 5. Oktober 2010)


 

05.10.2010

Aktueller Bericht über Gefangenenraten in der Welt:

World Prison Population List 2010

 

By Roy Walmsley

This eighth edition of the World Prison Population List gives details of the number of prisoners held in 218
independent countries and dependent territories. It shows the differences in the level of imprisonment
across the world and makes possible an estimate of the world prison population total. The information is
the latest available in early December 2008.

Key Points (only selection):
* More than 9.8 million people are held in penal institutions throughout the world, mostly as pre-trial
detainees (remand prisoners) or as sentenced prisoners.

* Almost half of these are in the United States (2.29m), Russia (0.89m) or China (1.57m sentenced prisoners).
A further 850,000 are held in ‘administrative detention’ in China; if these are included the overall Chinese total
is over 2.4 million and the world total over 10.65 million.

* The United States has the highest prison population rate in the world, 756 per 100,000 of the national
population, followed by Russia (629), Rwanda (604), St Kitts & Nevis (588), Cuba (c.531), U.S. Virgin Islands
(512), British Virgin Is. (488), Palau (478), Belarus (468), Belize (455), Bahamas (422), Georgia (415), American
Samoa (410), Grenada (408) and Anguilla (401).

* Almost three fifths of countries (59%) have rates below 150 per 100,000.

* The world population in 2008 is estimated at 6,750 million (United Nations); set against a world prison
population of 9.8 million this produces a world prison population rate of 145 per 100,000 (158 per 100,000 if
set against a world prison population of 10.65 million).

More details in the PDF-File:
http://www.kcl.ac.uk/depsta/law/research/icps/downloads/wppl-8th_41.pdf


 

04.10.2010

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Justiz

Indikationen, Verfahren, Alternativen und Effekte

 

Ergebnisse eines Projekts des Deutschen Jugendinstituts
Laufzeit: 01.10.2003 - 30.06.2007

Auszug aus der Ankündigung:

Nachdem in den letzten Jahren das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ wieder verstärkt Gegenstand von Debatten und Kontroversen wurde, hat das DJI-Projekt „Freiheitsentziehende Maßnahmen - Indikationen, Verfahren, Alternativen“ (…) diese Debatte mit folgenden Schwerpunkten aufgegriffen:

* Zunächst ging es um die einer freiheitsentziehenden Maßnahme (FM) zugrunde liegenden Indikationsstellungen sowie um die rechtlichen Vorgaben und Verfahren bei FM und deren Umsetzung.

* Mit fortschreitendem Verlauf des Projekts hat sich zunehmend auch die Frage nach den „Effekten“ von geschlossener Heimunterbringung gestellt. Das Zusatzmodul „Effekte vom FM" als Verlängerung des Projekts "Freiheitsentziehenden Maßnahmen“ greift das große fachliche Interesse an diesen Fragen auf.

Unter diesen Aspekten standen im Mittelpunkt der ersten Projektphase empirische Analysen

  • der Indikationen und der Verfahren und
  • der ihnen zugrunde liegenden fachlichen und rechtlichen Prämissen und institutionellen Rahmenbedingungen
  • bei der Entscheidung für eine freiheitsentziehende Maßnahme
  • bzw. für mögliche Alternativen auf Seiten der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem auf Seiten der fallführenden Instanzen in den Jugendämtern);
  • sowie des Zusammenwirkens zwischen Jugendämtern, freien Trägern und Familiengerichten bei der Entscheidung für bzw. gegen eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 42,3 KJHG bzw. §§ 27 und 34 KJHG i.V. mit § 1631 b BGB.

Fokussiert wurden ebenfalls

  • die Vorgeschichten und Hilfekarrieren von „besonders schwierigen“ Mädchen und Jungen und den (geschlechtsspezifischen) Indikationen,
  • mögliche Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • sowie Entscheidungswege, Begründungen, strukturelle Bedingungen und Kooperationsformen zwischen Jugendhilfe, Justiz und ggf. auch Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • die schließlich in zeitweise geschlossene Unterbringung führten.

Das an multiperspektivisch angelegte Forschungsprojekt basiert auf folgenden Projektmodulen:

  • Modul 1: Befragungen und Dokumentenanalysen in ausgewählten Jugendämtern
  • Modul 2: Befragungen in Einrichtungen, die freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen.
  • Modul 3: Befragung von betroffenen Jugendlichen und deren Bezugspersonen
  • Modul 4: Befragungen von Fachkräften der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Modul 5: Vergabe von Expertisen zum Thema „Verfahrenspflege“

Das Modul 3 (Adressatenbefragung)wurde im Rahmen einer Projektverlängerung zum "Zusatzmodul Effekte" erweitert. Dessen Ziel war die Erfassung der kurz- und längerfristigen Effekte der Freiheitsentziehenden Maßnahmen aus der Sicht der betreuten Jugendlichen wie ihrer Bezugspersonen (Pädagogen und Eltern).

Der Bericht (2010) kann unter folgender URL herunter geladen werden.
http://dji.de/freiheitsentzug/forschung_0510_Permien_2010.pdf

Ein ausführlicher Zwischenbericht (2006) kann unter folgender URL herunter geladen werden: http://dji.de/freiheitsentzug/forschung_0906_1_FM_bericht.pdf

Zur Projektseite des DJI gelangt man unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282

(Weitere) Schriften zum Projekt stehen unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282&Jump1=RECHTS&Jump2...

Weiterführende Literatur findet man unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282&Jump1=RECHTS&Jump2...


 

September 2010

30.09.2010

Was kosten Straßenverkehrsunfälle?

Eine exemplarische Neu-Berechung der BASt für das Jahr 2005

 

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich auf der Grundlage eines Berechnungsmodells die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle entstehen.

Um den Veränderungen der wirtschaftlichen Eingangsparameter und der Entwicklung des Wissensstands zur Bewertung von Unfallschäden gerecht zu werden, wurde dieses Modell im Rahmen eines Forschungsprojektes in Bezug auf das Jahr 2005 überarbeitet und fortgeschrieben.

Demnach ergeben sich für das Jahr 2008 volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 31 Milliarden Euro durch Personen- und Sachschäden infolge von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa drei Prozent (= 970 Millionen Euro) gesunken.

Weitere Details unter:
http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2010-17....

(Quelle: Pressemitteilung der BASt vom 24. September 2010)


 

28.09.2010

Vom Probation Service zum National Offender Management System (NOMS)

Ein kritischer Rückblick von Lol Burke und Steve Collett auf den Wandel der Bewährungshilfe in England und Wales in der Zeit von "New Labour" unter der Regierung von Tony Blair

 

People are not things: What New Labour has done to Probation
(Probation Journal Vol. 57, No. 3, 2010, Pp 232-249)
Abstract:

To many observers, Probation at the end of Labour’s third term was characterized by an enduring sense of uncertainty resulting from a prolonged period of unremitting change, burdened by bureaucracy and over-zealous micro-management by the centre and subsumed into a complex organizational framework dominated by prison-based personnel.

The sense of betrayal and alienation felt by many within the service towards the Government was a far cry from the cautious optimism that had marked the election of a Labour Government in 1997, coming as it did after a period in which the service had seen the short lived promise to move centre stage (Patten, 1988) replaced by an openly hostile promotion of prison works which seemed to threaten its very existence.

In this article we attempt to evaluate the changing relationship between Probation and New Labour, placing it within the context of the wider approaches to crime control adopted by the government in each of its three terms in office. Finally, we consider the legacy of the past 13 years and conclude that despite the negative impact on Probation of an unrelenting reductionist focus on managerialist and technical policy fixes, there may yet be some grounds for optimism

Kontakt-Daten:
Lol Burke, Liverpool John Moores University, L.Burke@ljmu.ac.uk
Steve Collett, Cheshire Probation Trust and University of Liverpool, collett_stephen@hotmail.com


 

26.09.2010

Schnellverfahren zur Aburteilung von straffälligen Jugendlichen

Umstrittener aktueller Gesetzesentwurf in Frankreich

 

Die französische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits den Senat passiert hat, und dies ohne viel Debatte. Er war sozusagen verpackt in ein umfängliches Artikelgesetz zu vielen rechtpolitischen Anliegen bzw. Neuerungen. Politisch interessant ist, dass der Entwurf im Innenminisiterium unter dem Nachfolger Sarkozys ausgearbeitet und das Justizministerium von außen betrachtet sozusagen stillschweigend übergangen wurde, sich bislang auch nicht in die Debatte eineschaltet hat.

In der Sache soll ein Schnellverfahren, die so.g "Comparution Immédiate", die im allgemeinen Strafverfahren schon vor ein paar Jahren eingeführt worden war, nun auch im Jugendverfahren mit Wirkung ab 2011 eingeführt werden. Ein von der Staatsanwaltschaft entsprechend vorbereiteter Fall kann unter Vermeidung der Befassung durch den auch mit Jugendhilfeaufgaben betreuten "Juge des Enfants" direkt zum Jugendstrafgerichtshof "Tribunal de Jeunesse" angeklagt werden können, auch mit dem Ziel, eine deutliche Freiheitsstrafe zu verhängen.

Französische Jugendstrafrechtler weisen, von grundsätzlichen Einwänden gegen diese Umwälzung der seit 1945 geltenden Prinzipien des klassischen Jugendstafrechts/Jugendhilferechts abgesehen, darauf hin, dass der von der Regierung betonte präventive Beschleunigungsseffekt, wenn er denn überhaupt auf der Ebene der Verfolgung und Verurteilung eintreten sollte, in seiner erhofften Wirkung vollständig verpuffen werde, weil auf der Ebene der Umsetzung noch nicht einmal eine Idee vorgetragen worden sei, wie die dortige schon jetzt bestehende Überlastung/Verzögerung die neuen Aufgaben faktisch bewältigen können solle.

Kurzinformationen und Hyperlinks (alles in französischer Sprache) finden sich auf der Homepage von Laurent Mucchielli:
http://www.laurent-mucchielli.org/index.php?post/2010/09/16/La-comparuti...

Ein Beitrag (in französischer Sprache) von Christophe Daadouch vermittelt interessante Informationen zum Gesetzenwurf und den Hintergründen:

[PDF-Datei]


 

21.09.2010

Vernetzung statt Versäulung in der Resozialierungspraxis

Eine bundesweit exemplarische Bestandsaufnahme für Hamburg

 

Der von einer hamburgischen Fachkommission vorgelegte Abschlussbericht zum Thema "Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg" ist eine in dieser Art bislang einzigartige Zusammenstellung der Problemfelder für eine erfolgreiche Resozialisierungspraxis in einer Region. Die Veränderungen im Gesamtkomplex der Resozialisierung können nur zielgerichtet erfolgen, wenn die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit analysiert werden. Für diesen Zweck stellt der vorliegende Bericht einen wichtigen Baustein dar. Er kann Akteuren in anderen Regionen Anregungen geben, selbst solche Bestandsaufnahmen vorzunehmen. Der DBH-Fachverband veröffentlicht diesen Bericht als Nr. 65 in der Reihe DBH-Materialien.
Weitere Details unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=266

(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)


 

20.09.2010

Stellungnahme zur Sicherungsverwahrung

des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

 

Der DBH-Fachverband nimmt Stellung zu den gemeinsamen Eckpunkten vom 30.08.2010 des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen. Die vorgelegten Eckpunkte zeigen vor allem die Hilflosigkeit der Bundesgesetzgebung. Es ist zu befürchten, dass die angekündigte Gesetzgebung den Maßstäben einer rationalen Kriminalpolitik nicht standhalten kann.
Details siehe unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=284
(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)


 

17.09.2010

Aktuelles im Konstanzer Inventar zur Sanktionsforschung:

Jugendkriminalität in Deutschland - zwischen Fakten und Dramatisierung - Kriminalstatistische und kriminologische Befunde

 

Eine auf den neuesten Stand gebrachte Analyse von Gerhard Spiess

Datenstand: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009; StA-Statistik, Strafverfolgungsstatistik 2008
Bearbeitungsstand: 6/2010

Übersicht über die behandelten und mit 30 Schaubildern verdeutlichten Themenbereiche:

  1. Die Befundlage zur Kriminalitätsentwicklung in Deutschland nach der PKS
  2. Immer jünger - immer schlimmer? Die Zunahme der statistischen Belastung junger Menschen in der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenstatistik
  3. Deutschland sucht die Monstergeneration: Nicht nur Kinder und Jugendliche legen zu
  4. Kriminalität - kein seltenes Ereignis, weder bei den Jungen noch bei den Erwachsenen
  5. Auch wiederholte Auffälligkeit meist kein Karriereeinstieg
  6. Besonderheiten der Jugend- im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität
  7. Gewaltkriminalität - eine Domäne der Jugend? Junge Menschen als Täter und Opfer
  8. Junge Menschen - nicht Feindbild, sondern Zielgruppe für Prävention
  9. Wehret den Anfänge(r)n: Ein Schuss vor den Bug - das richtige Rezept für Prävention?
  10. Formelle Sozialkontrolle: Begrenzte Reichweite, begrenzte Wirkung
  11. Arbeit der Polizei - für den Papierkorb der Justiz?
  12. Zusammenfassung in Thesen

Das Dokument kann an folgender Stelle kostenlos beim KIS herunter geladen werden:
http://www.uni-konstanz.de/rtf/gs/Spiess-Jugendkriminalitaet-2010.pdf


 

14.09.2010

Angst vor Terrorismus in Europa

Einstellungen der Bevölkerung in verschiedenen untersuchten Staaten

 

Aktuelle Studie Juni 2010 des DIW

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat, auf der Basis der Daten des EUROBAROMETER, die Angst vor Terrorismus in der europäischen Bevölkerung untersucht. Die Autoren Konstantinos Drakos und Cathérine Müller legen dar, dass in Ländern, die von terroristischen Anschlägen stärker bedroht sind, die Angst vor Terrorismus in der Bevölkerung weiter verbreitet ist.

Neben der wahrgenommenen Gefahrensituation haben sich auch die berufliche Stellung, das Geschlecht und der Familienstand der Befragten als relevant erwiesen. So haben männliche Singles mit Berufen im höheren Dienstleistungsbereich deutlich seltener angegeben Angst vor terroristischen Anschlägen zu haben, als Menschen mit Kindern, die in ländlichen Gebieten leben.

Der Ergebnisbericht kann kostenlos unter folgender URL im Internet herunter geladen werden:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.358104.de/diw_econ...

(Dank an den Polizeinewsletter für die Info)


 

13.09.2010

Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde zurück:

Videoaufnahmen zum Beweis von Straßenverkehrsverstößen sind verfassungsrechtlich zulässig

 

Beschluss der 2. Kammer des 2. Senates vom 6. Juli 2010 (2 BvR 1447/10)

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung
angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Des Weiteren ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen
Entscheidungen weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt noch verstoßen diese gegen
das Willkürverbot.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für
die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen
ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gilt
sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von Videoaufnahmen.

Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Zwar
stellen Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera einen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des
Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, rechtfertigen jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen
Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, auch wenn es sich um verdeckte Datenerhebungen handelt, nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen
aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich
auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes
besteht.

Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden
Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die
Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der
Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.

Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke aus angefertigt wurden, ist bereits ein Eingriff in das Grundrecht des
Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung zu verneinen. Denn zum einen war nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine
Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich. Zum anderen sind die
Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet; diese soll vielmehr
ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten Identifizierungskamera erfolgen.

Die Originalentscheidung findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100812_2bvr144...

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 71/2010 vom 3. September 2010)


 

09.09.2010

Teen-Court Bewegung in den USA gewinnt an Dynamik.

Ein Bericht von Global Youth Justice, George Washington University, zur aktuellen Lage

 

National Youth Justice Data Report

REPORT HIGHLIGHTS
Record numbers of Youthful Offenders adjudicated and sentenced by their peers
in local Youth Justice Programs in America in a one (1) year period.

  • 129,540 youthful offender referrals were made in a one year period to these programs.
  • 116,114 of the 129,540 youthful offender referrals made to these programs were accepted.
  • 111,868 of the accepted 116,114 youthful offender referrals proceeded in these programs.
  • 97,578 of the 111,868 referrals that proceeded in these programs completed their peer imposed sentence.
  • 1,925,596 hours of mandated community service were completed by the 97,578 youthful offenders who completed their peer imposed sentences.
  • 86.3% of the juvenile offenders that proceeded in these youth justice programs completed their peer imposed sentence.

 

Historic numbers of Youth and Adults are now volunteering annually for juvenile justice in a local youth justice diversion program in America.

  • 117,310 youth volunteered during a one year period for these programs, to include former and current youthful offenders involved in a local youth justice program.
  • 16,522 adults volunteered side-by-side with these volunteer youth and youthful offenders during a one year period. This results in outstanding youth development, mentoring and prevention benefits to the youth involved in these juvenile justice intervention programs.
  • A record 133,832 youth and adults volunteered in these programs in just one (1) year. The youth civic, service and law-related education addition benefits to the youth in these juvenile justice intervention programs attracts even wider and stronger support in local communities.

Download this free Report (8.75 MB) at the Global Youth Justice Website
http://www.globalyouthjustice.org/uploads/YouthCourtEvaluationGWU_1_.pdf

See also Scott Peterson´s Global Youth Jusctice website:
http://www.globalyouthjustice.org/


 

08.09.2010

Deutsche in West und Ost

Ansichten zu, und Zufriedenheit mit, dem Leben in Deutschland.

 

Die Polizei genießt das größte Vertrauen unter den Befragten im Vergleich zu anderen Institutionen

Das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg hat eine repräsentative Umfrage in den westlichen und östlichen Bundesländern für den Sozialreport 2010 durchgeführt. Es wurden dabei 2090 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren befragt.

Unter den interessanten Befunden sei hier das Ergebnis zur Frage nach dem Vertrauen in die Institutionen hervor gehoben. Es entspricht dem traditionellen Bild, dass der Polizei vergleichsweise besonders hohes Vertrauen entgegen gebracht wird, im Übrigen wie seit der Wiedervereinigung von der Ausprägung her geringer im Osten als im Westen:

"Einig waren sich die Bürger in Ost und West der Umfrage zufolge jedoch in ihrer Skepsis gegenüber den staatlichen Institutionen.

  • So haben lediglich 15 Prozent der Ostdeutschen Vertrauen in den Bundestag,
  • im Westen sind es 20 Prozent.
  • Der Bundesregierung vertrauen 20 Prozent der Ost-
  • und 15 Prozent der Westdeutschen.

Den besten Wert erzielt die Polizei:

  • Ihrer Arbeit vertrauen 48 Prozent der Ost-
  • und 64 Prozent der Westdeutschen."

Weiterer Überblick im Spiegel-Online Bericht von Björn Hengst und Michael Krüger unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714860,00.html

Auftraggeber der Studie war der Sozialverband Volkssolidarität:
Die Materialien der Pressekonferenz des Verbandes zum Sozialreport können hier als PDF-Dateien herunter geladen werden:

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch noch einen Blick auf eine vorherige Studie des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg zu werfen, die 2009 veröffentlicht wurde.

20 Jahre friedliche Revolution 1989 bis 2009 - Die Sicht der Bürger der neuen Bundesländer -

Pressematerialien mit farbigen Tabelle und Schaubildern vom Juli 2009:
http://www.sfz-ev.de/Aktuelles/Medien/presse_2009/Pressematerial_20_07_2...

Veröffentlichung der gesamten Studie:
http://www.sfz-ev.de/Publikationen/basis_Leben_xx/2009/Studie_20_Jahre_f...


 

07.09.2010

Viktimisierung bei Wirtschaftsstraftaten.

 

Ein aktuelles Schwerpunktheft der zweisprachigen Zeitschrift Journal international de victimologie // Journal international de victimologie

See http://www.jidv.com/njidv/index.php

Victims of economic crime-on a grand scale
Cet article se déploie suivant une prémisse des plus fondamentales, à savoir que les vi...
Victims of economic crime
Par définition, l’activité économique constitue un effort humain et social dévolu au...
Reflections upon the Limits of a Concept: ‘victims’ and corporate crime
Dans cet article, nous cherchons à comprendre si l’intérêt récent de la criminologie...
Le jeu de la dénonciation et les victimes des crimes en col blanc
Le processus de la dénonciation (whistleblowing) n’échappe pas aux nombreux paradoxes ...
E-fraud: exploring its prevalence and victim impact
Aux Pays-Bas, le Board of Police Chiefs a mandaté INTERVICT pour mener à terme une étud...

Mitgeteilt von Jo-Anne Wemmers, Ph.D., Professeure, École de criminologie
Responsable du groupe de recherche Victimologie et justice réparatrice
Centre international de criminologie comparée, Université de Montréal
URL: http://www.cicc.umontreal.ca/recherche/victimologie/victimologie.html


 

06.09.2010

Für Leser, die des Französischen kundig sind:

 

"Sport: Bedrohungen und Risikolagen"
http://www.cahiersdelasecurite.fr/

Ein Schwerpunktheft der vom INHESJ in Paris (Institut National des Hautes Études de la Sécurité et de la Justice)
http://www.inhesj.fr/
herausgegebenen Zeitschrift "Cahiers de Sécurité": N°11 - Sport : Menaces et risques
Résumé de l'intégralité des articles du numéro 11 [Environ 3 mégas]

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Editorial

Consacrer un numéro des cahiers de la sécurité au sport a constitué, au départ, un pari dont le risque était difficile à évaluer.

Activité ludique et intellectuelle ouvrant sur la compétition, le sport est aussi un spectacle qui tient une place importante dans l'espace économique de chaque pays. Il est porteur d'un pouvoir d'intégration identitaire qui est utilisé à des fins citoyennes, mais aussi à des fins moins glorieuses.

Ein Artikel in Englischer Sprache (Neufassung 2-2010) beschäftigt sich mit dem amerikanischen
Racketeer Influenced Corrupt Organisations (RICO) Act
und den Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, um gegen Organisierte Kriminaliltät vorzugehen:

Joseph WHEATLEY:

Trial Attorney, Organized Crime and Racketeering Section, U.S. Department of Justice; A.B., Princeton University, J.D., University of Pennsylvania.

An Introduction to RICO: A Flexible and Effective Tool Against Organized Crime Groups in the United States
This article examines the evolution of threats posed by organized crime groups in the United States, and the ways that the federal government has responded, particularly enacting and using the"Rackeeteer Influenced and Corrupt Organizations" statute, commonly known as “RICO.”
http://www.cahiersdelasecurite.fr/cs10/wheatley/Wheatley_corrected-01-02...


 

03.09.2010

Todesfälle durch Gewalt und Suizid.

Aktuelle Zahlen für das Land Baden-Württemberg

 

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat am 27. August die Mortalitätsstatistik für das Berichtsjahr 2009 veröffentlicht. Kriminologisch interessante Angaben betreffen Todesfälle durch Gewalteinwirkung und Suzid. Die Daten sind nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt.

Der aktuelle Statistische Bericht kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:

A IV 3-j Gestorbene in Baden-Württemberg 2009 nach Todesursachen und Geschlecht (K)


 

02.09.2010

Thema "Kriminalität und Strafrecht"

Neuauflage eines Informationsheftes der Bundeszentrale für Politische Bildung

 

Die von Prof. Dr. Heribert Ostendorf (Kiel) vollständig neu bearbeitete Broschüre (Informationen zur Politischen Bildung Nr. 306 /2010) informiert über folgende Bereiche

  • Lagebild der Kriminalität
  • Ursachen von Kriminalität
  • Vom Sinn und Zweck des Strafens
  • Politische Strafjustiz in Deutschland
  • Strafrechtsprinzipien und Strafverfahren
  • Sanktionensystem
  • Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts
  • Beispiele schwerer Formen der Kriminalität, und
  • Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs.

Das Informationsheft kann gedruckt bestellt werden, auch für Lehrzwecke in größeren Mengen, bei:
Bundeszentrale für Politische Bildung c/o IBRo
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin
Fax: 03 82 04- 22 273 E-Mail: bpb@ibro.de

Eine kostenlose PDF-Version ist über folgende URL zugänglich:
http://www.bpb.de/publikationen/7GVR4Q,0,Kriminalit%E4t_und_Strafrecht.html

Interessante andere Heft der BPB beleuchten die Themen:


 

01.09.2010

Ausschreibung eines Förderpreises für politische Publizistik zum Thema:

"Hintergründe der Jugendgewalt in Deutschland"

 

Die Hanns-Seidel-Stiftung hat einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis ausgelobt. Von Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die 1981 oder später geboren sein müssen, wird eine wissenschaftlich verfasste Arbeit erwartet. Letzter Einsendetermin ist der 2. November 2010.

Weitere Informationen unter:
http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/2010_Ausschreibung-FPPP.pdf


 

August 2010

31.08.2010

Ergebnisse eines AGIS-Projektes für die Europäische Union zum Thema :

Langstrafenvollzug und die Frage der Menschenrechte in Staaten der Europäischen Union

 

Von 2007 bis 2009 führte ein Team des Lehrstuhls von Prof. Dr. Dünkel gemeinsam mit der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Greifswald und Partnern aus zehn europäischen Ländern eine Untersuchung der Lebens- und Haftbedingungen von Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen durch.

Kernstück der Untersuchung ist die Befragung von männlichen Gefangenen mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren oder einer zeitlich unbestimmten freiheitsentziehenden Sanktion zu Unterbringung, Gesundheit, Tagesgestaltung, Resozialisierungsmaßnahmen, Anstaltsklima und Kontakten nach außen. Nachdem im Februar 2009 eine Tagung in Greifswald stattfand, auf der Ergebnisse für einen Teil der Untersuchungsgruppe vorgestellt wurden, steht nun ein kurzer Bericht mit ersten Ergebnissen für die gesamte Gruppe zur Verfügung.

Eine PDF-Version des Berichtes kann unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel...


 

30.08.2010

Die Meinungsspirale dreht sich weiter, und das in der Schweiz....!

Ein Komitee startet Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe bei sexuell motivierten Tötungen von Kindern.

 

Ein Bericht in Spiegel Online führt aus:

Todesstrafe mitten in Europa? Für einige Schweizer offenbar vorstellbar. Ein Komitee startete eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen bei tödlichen Sexualdelikten. Politiker kritisierten das Begehren, doch die Regierung in Bern gab grünes Licht.

Bern - Vor 68 Jahren wurde in der Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Doch nun brachte am Dienstag ein siebenköpfiges Komitee eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen auf den Weg.

Zuvor hatte die Regierung in Bern grünes Licht gegeben:

Eine Vorprüfung der Initiative habe keine Hinweise auf formale Hindernisse ergeben, heißt es in einer im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung. Damit es zu einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe kommt, sind 100.000 Unterschriften nötig. Die Sammelfrist läuft bis zum 24. Februar 2012.

Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.

weiter mit:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,713492,00.html


 

27.08.2010

Bewährungshilfestatistik für den Berichtsjahrgang 2007

 

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat am 23. August die Ausgabe für 2007 der Fachserie 10, Reihe 5 Bewährungshilfe, publiziert.
Der Band vermittelt Informationen namentlich über:

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht am Jahresende
    • nach angewendetem Strafrecht,
    • nach Unterstellungsgründen und
    • nach Beendigungsgründen.
  • Zahl der im Berichtsjahr beendeten Unterstellungen nach
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit und
    • Art der Straftat der Unterstellten.

Eine Tabelle mit Schaubild vermittelt darüber hinaus einen Überblick über die Entwicklung der Unsterstellungszahlen nach Allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht zwischen 1963 und 2007. In einem weiteren Schaubild wird anhand von Prozentwerten ausgewiesen, wie sich die Bewährungsfälle zwischen 1963 und 2007 mit Blick auf Erfolg vs. Misserfolg entwickelt haben.

Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10 Reihe 5 Bewährungshilfe 2007 herunterzuladen, muss auf der Seite

https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

zunächst die gewünschte Version (xls oder pdf) ausgewählt werden. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.
Weitere Auskünfte gibt bei weiter gehenden Fragen:
Frau Juliana Kalyon, Statistisches Bundesamt, VIA Rechtspflege, 65180 Wiesbaden. Tel. 0611- 75 39 30. Fax 0611- 75 39 77


 

25.08.2010

Eine neue Erhebung aus England:

Zufriedenheit von Zeugen und Opfern mit Ihren Erfahrungen im Strafverfahren

 

Experience of the Criminal Justice System for victims and witnesses

There was a statistically significant increase in the proportion of victims and witnesses who were satisfied with their overall contact with the Criminal Justice System (CJS) between the twelve months to March 2009 and the twelve months to March 2010, increasing from 83 per cent to 84 per cent.

Data are taken from the Witness and Victim Experience Survey (WAVES). WAVES interviews victims and prosecution witnesses aged 18 and over whose case resulted in a charge, after the case has closed.

Sensitive cases, such as sexual offences, domestic violence, crimes involving a fatality, and any crime where the defendant is a member of the victim’s or witness’ household, are excluded on ethical grounds.

WAVES asks victims and witnesses about all aspects of their experience with the CJS, from reporting a crime to the police, to the final outcome of the case at court.

Table A shows data for various key measures of victim and witness satisfaction with aspects of the CJS. To help understand how services are being received and how they might be improved, the provision of key services offered to assist victims/witnesses within the CJS is also measured. Results for this are presented in Table B.

Weitere Details sind zu finden:
(1) Im Monatsbulletin August 2010 des Justizministeriums unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-stats-bulletin-march2010.pdf

(2) Im Ergänzungsheft zum Monatsbulletin mit Excel-Daten unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-information-march10-stats-tables.xls


 

24.08.2010

Neue Studie über Einstellungen der englischen Bevölkerung zur, und Zufriedenheit mit der, Strafjustiz

 

Public confidence in the fairness and effectiveness of the Criminal Justice System
From the British Crime Survey (BCS), the proportion of adults who think that the Criminal Justice System (CJS) as a whole is fair was 59 per cent for twelve months to March 2010, remaining stable in comparison with 59 per cent for the twelve months to March 2009.
The proportion of adults who think that the CJS as a whole is effective was 41 per cent for the twelve months to March 2010. In comparison with 38 per cent for the twelve months to March 2009, this is a statistically significant increase.
The BCS is a face to face survey run by the Home Office in which a sample of people resident in England and Wales are asked about their experiences of crime and their attitudes towards crime-related issues, including the CJS.
There are seven lead-in questions to each of the headline CJS measures. These were designed to ensure respondents considered the full CJS when answering the overall fairness and effectiveness questions. The lead-in questions were not designed to provide performance information, but they do provide useful indications on confidence. The results are available at: www.justice.gov.uk/publications/criminal-justice-system-performance.htm


 

23.08.2010

Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung bei überlangen Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

 

Zu dem am 18. August 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess belastet die Betroffenen, persönlich und finanziell.

Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR geht es um überlange Verfahren. Endlich werden die Versprechen des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention eingelöst. Die Entschädigungslösung gibt den Betroffenen ein wirksames Mittel, um sich gegen unangemessen lange Prozesse zu wehren.

Die Reaktionen der Länder und Verbände haben gezeigt: An der Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung wird nicht gezweifelt. Die Entschädigungslösung bietet effektiven Rechtsschutz und vermeidet unnötige Mehrbelastungen für die Justiz. Betroffene müssen immer erst im Ausgangsverfahren auf die Verzögerung hinweisen und so Abhilfe ermöglichen. Besonders freut mich, dass auch die Richterschaft den eingeschlagenen Weg begrüßt und die Initiative nicht mehr als Ausdruck generellen Misstrauens empfindet.

Zum Hintergrund:
Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bisher im deutschen Recht keine speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt seit langem die Beseitigung dieser Rechtsschutzlücke. Insgesamt betreffen seit 2007 über 80 % aller Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlange Gerichtsverfahren. Aber auch das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte haben mehrfach den Stellenwert des Anspruchs auf angemessene Verfahrensdauer bekräftigt.

Der Entwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn Verfahren unangemessen lange dauern. Ein betroffener Bürger kann künftig eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben und Ersatz für die Nachteile verlangen, die durch die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer entstanden sind. Zuvor muss er aber das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben. Dies gibt den Richtern die Möglichkeit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen.

Damit kombiniert der Entwurf den neuartigen Entschädigungsanspruch mit dem präventiven Element der Verzögerungsrüge, die bereits das Entstehen von überlangen Verfahren verhindern soll. Die Regelung ist so ausgestaltet, dass für die Justiz in Deutschland keine unnötigen Mehrbelastungen entstehen, weil man sonst bei einer Gesamtbetrachtung dem Rechtsschutz der Bürger mehr schaden als nützen würde. So kann eine Verzögerungsrüge erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden, damit Gerichte nicht durch "Kettenrügen" belastet werden und ein Richter ausreichend Zeit hat, auf die Rüge wirksam zu reagieren. Aus dem gleichen Grund kann im Anschluss an eine Verzögerungsrüge auch frühestens nach sechs Monaten Klage beim Entschädigungsgericht eingelegt werden.

Über den neuen Anspruch soll jeweils in der Gerichtsbarkeit entschieden werden, in der das verzögerte Verfahren geführt wurde. Geht es beispielsweise um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht, entscheidet das Landessozialgericht über die Entschädigung. So wird sichergestellt, dass die Vertrautheit der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten mit den jeweils besonderen Verfahrensabläufen und Beteiligten auch bei der Entscheidung über eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer zur Geltung kommt.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Dokumente:RegE Rechtsschutz ueberlange Gerichtsverfahren.pdf

(Quelle: Pressemitteilung des Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 18.8.2010. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )


 

20.08.2010

Asyl in Zahlen 2009: Tabellen, Diagramme, Karten, Erläuterungen

Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge:

 

Die rund 70seitige Broschüre der BAMF von Mitte August informiert über:

  • 1 Asylanträge
  • 2 Ethnische Herkunft und Religionszugehörigkeit der Asylbewerber
  • 3 Asylanträge im internationalen Vergleich
  • 4 Dublinverfahren
  • 5 Entscheidungen über Asylanträge
  • 6 Flughafenverfahren
  • 7 Dauer der Asylverfahren
  • 8 Anhängige Verfahren beim Bundesamt
  • 9 Rechtshängige Klageverfahren
  • 10 Widerruf und Rücknahme
  • 11 Asylbewerberleistungsgesetz
  • 12 Asylbewerber, Asylberechtigte und als Flüchtling anerkannte Ausländer am Jahresende 2009
  • 13 Humanitäre Aufnahmeverfahren
  • 14 Rückkehrförderung.

Eine PDF-Version kann kostenfrei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Publi...


 

19.08.2010

Fragen und Antworten zur Sicherungsverwahrung

aus der Sicht des Bundesministeriums der Justiz:

 

Die politische Debatte um die Sicherungsverwahrung wirft derzeit viele Fragen auf - und leider werden mitunter bewusst wahrheitswidrig unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt.

  • Was hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt entschieden?
  • Wie viele Sicherungsverwahrte kommen jetzt möglicherweise frei und warum?
  • Wie kann die Bevölkerung vor entlassenen Sicherungsverwahrten geschützt werden?
  • Und hat das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung überhaupt etwas mit dem Straßburger Urteil zu tun?

Das Bundesjustizministerium beantwortet (unter dem Datum vom 12. August 2010) diese und zahlreiche andere Fragen, um mit Fakten die Debatte zu versachlichen:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Sicherung...

Weitere Dokumente finden sich hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Nationale...

 


 

19.08.2010

Bundesregierung bereitet ein Mediationsgesetz vor:

Außergerichtliche Konfliktbeilegung soll gestärkt werden

 

Das Bundesjustizministerium hat zu Anfang August 2001 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an Länder und Verbände verschickt. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Zum Entwurf des Mediationsgesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist." .
Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.

Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
http://www.bmj.bund.de/files/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85/4646/RefE_...


 

18.08.2010

Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen

Elektronische Fassung der Forschungsberichte frei erhältlich

 

Die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) hat in einem umfangreichen Projekt, zusammen mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, die amtlich erfassten Angaben zu den im Bundesland Hessen registrierten Mehrfach- und Intensivtätern ausgewertet. Während MIT-Studien regelmäßig auf junge Menschen konzentriert sind bzw. diese in den Mittelpunkt der Analysen stellen, wurden hier Betroffene aller Altersstufen und beiderlei Geschlechts einbezogen.

Ergänzend wurden eine Reihe von persönlichen Interviews durchgeführt, und zwar

  • mit in der Materie erfahrenen Polizeibeamten und Staatsanwälten einerseits, sowie
  • mit einer Auswahl von gemäß den polizeilichen Kriterien erfassten Strafgefangenen andererseits.

Der Abschlussbericht 2010 wurde vom Hessischen Landeskriminalamt veröffentlicht. Dieser Bericht und vorangegange Dokumente zum Projekt können auf der Homepage der Hessischen Polizei eingesehen und als PDF-Dateien auch kostenlos herunter geladen werden.

Fundstelle: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...


 

16.08.2010

Einschätzungen und Fehleinschätzugen der Kriminalität in Australien

Interessante Auswertungen zu einer Bevölkerungsumfrage 2007

 

(Mis)perceptions of crime in Australia

by: Brent Davis and Kym Dossetor
Canberra, A.C.T. 2010
Australian Institute of Criminology (Trends & Issues in Crime and Criminal justice no 396)

Public concern about crime victimisation is one of a range of factors that policymakers take into account when creating new criminal offences, setting penalties and allocating resources for policing and prosecution.

This study reinforces earlier research into perceptions of crime; that there are substantial misperceptions of crime among the general public, both in terms of the number of incidents and in perceptions of trends in crime.

This paper uses statistical modelling based on data taken from the 2007 Australian Survey of Social Attitudes to examine the relationship between gender, age, education and sources of information on crime in the Australian context.
The publication can be found on the AIC website: http://www.aic.gov.au/en/publications/current%20series/tandi/381-400/tan...


 

12.08.2010

European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics

4. völlig neu bearbeitete Auflage 2010 gerade erschienen

 

Das ESCCJS, von einer ständigen europäischen Arbeitsgruppe unter Leitung von Martin Killias (deutsches Mitglied: Jörg-Martin Jehle) in Zusammenarbeit mit 37 Nationalkorrespondenten erstellt, ist vor wenigen Tagen in vierter Auflage erschienen. Diese Auflage baut auf der 3. Auflage auf, ist aber wesentlich methodisch verfeinert und zudem im Gehalt erweitert.

Auf 382 Seiten werden, für den Zeitraum 2003-2007, Informationen zu folgenden Bereichen angeboten:

  • Police Statistics,
  • Prosecution Statistics,
  • Conviction Statistics,
  • Correctional Statistics,
  • Survey Data.

Neben der vom Verlag Boom Juridische Uitgevers (Den Haag 2010) betreuten Druckversion (Onderzoek en Beleid, 285) (ISBN 978-90-8974-299-5 Pick It! ) gibt es eine kostenlos erhältliche PDF-Version beim holländischen WODC. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.wodc.nl/onderzoeksdatabase/european-sourcebook-4e-editie.aspx...

Unter der Leitung von Jörg-Martin Jehle wurde ab 2006 ein umfangreiches AGIS-Projekt für die Europäische Kommission quasi parallel zur Vorbereitung und Erstellung der 4. Auflage des Sourcebook voran getrieben, mit der weiteren auch für die EU (beispielsweise EUROSTAT) wichtigen Zielsetzung, möglichst einheitliche Indikatoren für wichtige Kriminalitätsbereiche und die Arbeit der Strafverfolgungsorgane zu entwickeln.

Das darauf bezogene, ebenfalls vor wenigen Tagen im Universitätsverlag Göttingen erschienene und von Jörg-Martin Jehle sowie Stefan Harrendorf herausgegebene, Werk trägt den Titel:

"Defining and Registering Criminal Offences and Measures. Standards for a European Comparison"
(Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-53-1 Pick It! , Göttinger Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 10).

Es kann (auch) als methodologischer Begleitband zum European Sourcebook genutzt werden. Eine kostenlos erhältliche PDF-Version wird unter folgender URL angeboten:
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2010/GSK10_jehle.pdf


 

04.08.2010

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

 

Beschluss vom 2. August 2010

Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein „Pilslokal“ mit einer Fläche von weniger als 75 m2 und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungs-
beschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 <357 ff.>).
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.

Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt.

Volltext der Entscheidung abrufbar unter:
1 BvR 1746/10

(Quelle: Pressestelle des BVerfG, PM Nr. 58/2010 vom 4. August 2010)


 

02.08.2010

Mikrozensus 2009:

60% der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig

 

WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Jahr 2009 rund 60% der insgesamt 1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter berufstätig. Die insgesamt 6,7 Millionen Mütter in Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften) waren mit 58% fast genau so häufig aktiv erwerbstätig. Deutliche Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien zeigen sich beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Mit 42% arbeiteten erwerbstätige, alleinerziehende Mütter wesentlich häufiger in Vollzeit als erwerbstätige Mütter in Paarfamilien (27%).

Diese und weitere zentrale Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zur Situation alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland hat Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Zu den Alleinerziehenden zählen in der hier gewählten Abgrenzung alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben.

Die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter hängt - wie auch bei den Müttern in Paarfamilien - in hohem Maße vom Alter der Kinder ab. Während knapp drei Viertel (73%) der alleinerziehenden Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren aktiv erwerbstätig waren, lag die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter mit Kindern im Krippenalter von unter drei Jahren bei lediglich 23%.

Detaillierte Ergebnisse zu Alleinerziehenden enthalten die Unterlagen zur Pressekonferenz unter www.destatis.de -> Presse -> Pressekonferenzen.

Wichtige Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zu Frauen und Männern, Haushalten, Familien und Lebensformen der Bevölkerung enthält die Fachserie 1, Reihe 3, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit steht. Weitere ausführliche Daten und Informationen hierzu - insbesondere auch im Zeitvergleich - können kostenfrei in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 268 vom 29.07.2010. Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Winfried Hammes, Telefon: (0611) 75-8696, E-Mail: mikrozensus@destatis.de )

Direkter Zugriff auf die PDF-Version der Publikation FS1/R3,2009 ist möglich unter folgender URL:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=...


 

Juli 2010

30.07.2010

Sicherungsverwahrung: Justizministerin sorgt für einheitliche Rechtsprechung

 

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (Divergenzvorlage) am 30. Juli 2010 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [am 29.7.2010]: Die morgen in Kraft tretende Rechtsänderung schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im rechtspolitisch sensiblen Bereich der Sicherungsverwahrung.

An dem Urteil des EGMR kann nichts mehr geändert werden - die deutschen Gerichte müssen es beachten und umsetzen. Ich habe sehr zügig eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die durch eine Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof für eine einheitliche Rechtsprechung und damit auch Rechtspraxis sorgt. Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht. Bislang gibt es dazu einige sehr unterschiedliche Entscheidungen, die auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte beruhen - es kommt zu Entlassungen von Straftätern, es werden aber auch Anträge auf Entlassung abgelehnt. Gerade bei solchen Fragen ist eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besonders wichtig. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass Fälle, in denen ein Gericht von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweichen will, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, der dann über die Frage der Sicherungsverwahrung verbindlich entscheidet. Ich freue mich, dass sich auch alle verantwortlichen Landesjustizminister für diese Neuregelung ausgesprochen haben.

Zum Hintergrund:
Mit der so genannten Divergenzvorlage sollen vor allem die Fälle rasch geklärt werden, in denen die zuständigen Gerichte das EGMR-Urteil vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen müssen. Der EGMR hat festgestellt, dass die rückwirkende Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Unter den Oberlandesgerichten hat sich eine uneinheitliche Linie hinsichtlich der Rechtsfrage abgezeichnet, ob das Urteil des EGMR zwingend berücksichtigt werden muss. Künftig muss ein OLG, das in dieser Frage von einer anderen OLG -Entscheidung, die nach dem 1. Januar 2010 (Stichtag) ergangen ist, abweichen will, die Sache dem Bundesgerichtshof vorlegen. In der Praxis bedeutet dies, dass der erste Fall, mit dem ein OLG nach Inkrafttreten der Regel befasst ist, vom Bundesgerichtshof verbindlich entschieden wird. Ziel ist es, eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen zu vermeiden.

(Quelle: Pressmeldung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 29. Juli 2010. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)


 

27.07.2010

"Raser" dürfen im Straßenverkehr weiter "geblitzt" werden:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Geschwindigkeitskontrollen mit Lichtbildaufnahmen

 

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch liegt eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.

Beschluss vom 5. Juli 2010 – Volltext verfügbar unter: 2 BvR 759/10

(Quelle:Pressestelle des BVerfG; Pressemitteilung Nr. 51/2010 vom 20. Juli 2010)


 

23.07.2010

Neue Resultate im Portal Statistik Schweiz

Bereich: Kriminalität und Strafrecht

 

Vollzug von Strafen 2008
Die Strafvollzugsstatistiken 2008 sind aktualisiert worden.
Die Tabellen mit detaillierten Daten können unter Statistik Schweiz - Vollzug von Sanktionen herunter geladen werden.

Straf- und Massnahmenvollzug 2008
Detaillierte Daten zu den Einweisungen, zum Bestand und den Entlassungen 2008 können unter Statistik Schweiz - Strafvollzug herunter geladen werden.

Wiederverurteilung nach Entlassung aus dem Strafvollzug
Rückfallraten zu den 2005 aus dem Strafvollzug entlassenen und bis 2008 wiederverurteilten Personen finden sich unter Statistik Schweiz – Rückfall: entlassene Personen.

Gemeinnützige Arbeit
Mit der Revision des Strafgesetzbuches 2007 wird die gemeinnützige Arbeit als Strafe vom Richter ausgesprochen.
Die Zahlen zu den Einsätzen in gemeinnütziger Arbeit 2009 finden sich unter Statistik Schweiz - Gemeinnützige Arbeit.

Elektronisch überwachter Strafvollzug 2009
In acht Kantonen können Personen ihre Freiheitsstrafen oder einen Teil davon zu Hause verbüssen.
Die neusten Daten 2009 sind unter Statistik Schweiz - Elektronisch überwachter Strafvollzug verfügbar.

(Quelle: Mitteilung des Bundesamts für Statistik der Schweiz - BfS - vom 19.7.2010)


 

20.07.2010

Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

12 200 Sorgerechtsentzüge durch die Familiengerichte im Jahr 2009

 

WIESBADEN - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (- 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort "Sorgerecht".

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn,Dorothee von Wahl,Telefon: (0611) 75-8167,E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 250 vom 15.07.2010)

 
 

Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge in Deutschland 2008 und 2009

 

Land
Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge
2009
2008
Veränderung in %
Baden-Württemberg 924 1 010 – 8,5
Bayern  1 649 1 441 14,4
Berlin 644 1 007 – 36,0
Brandenburg 431 364 18,4
Bremen 65 93 – 30,1
Hamburg 387 516 – 25,0
Hessen 810 843 – 3,9
Mecklenburg-Vorpommern 162 228 – 28,9
Niedersachsen 1 083 1 274 – 15,0
Nordrhein-Westfalen 3 556 3 209 10,8
Rheinland-Pfalz 768 687 11,8
Saarland 195 149 30,9
Sachsen 585 522 12,1
Sachsen-Anhalt 286 340 – 15,9
Schleswig-Holstein 360 310 16,1
Thüringen 259 251 3,2
Deutschland 12 164 12 244 – 0,7

 


 

19.07.2010

Erstmals mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland

Ergenisse des Mikrozensus 2009

 

WIESBADEN - Im Jahr 2009 hat die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland erstmals den Wert von 16 Millionen überschritten; dies zeigen die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen aus dem Mikrozensus. Im Jahr 2005 hatte die Zahl noch bei 15,3 Millionen gelegen. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat entsprechend von 18,6% auf 19,6% zugenommen. Dieser Anstieg speist sich aus zwei Quellen: Von 2005 bis 2009 ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund durch Zuzug und Geburten um 715 000 angewachsen und die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist sterblichkeitsbedingt um 1,3 Millionen zurückgegangen.

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen. Für ihre Bestimmung werden Angaben zum Zuzug nach Deutschland, zur Staatsangehörigkeit und zur Einbürgerung verwendet. Im Abstand von vier Jahren fragt der Mikrozensus auch nach dem Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern. Dadurch konnte im Jahr 2005 bei 277 000 und 2009 bei 345 000 Personen ein Migrationshintergrund identifiziert werden, der in den anderen Jahren nicht erkennbar ist. Ohne Berücksichtigung dieser Personengruppe hat die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 137 000 auf 15,7 Millionen zugenommen.

2009 machen die 7,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer 8,8% der Bevölkerung aus, die 8,5 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund dagegen 10,4%. Gegenüber 2005 ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 96 000 zurückgegangen, die der Deutschen mit Migrationshintergrund ist um 811 000 angestiegen.

Mit 10,6 Millionen stellen die seit 1950 Zugewanderten - die "Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung" - wie schon in den Vorjahren zwei Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund; unter ihnen sind die Ausländerinnen und Ausländer mit 5,6 Millionen gegenüber den Deutschen mit 5,0 Millionen in der Mehrheit. 3,3 Millionen dieser 5,0 Millionen Deutschen geben an, als Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler oder als dessen Ehegatte oder Kind nach Deutschland eingereist zu sein.

Die in Deutschland geborene "Bevölkerung ohne eigene Migrationserfahrung" verändert sich - wie schon in den Vorjahren - weiter in ihrer Zusammensetzung. Die Ausländerinnen und Ausländer dieser Gruppe stellen mit 1,6 Millionen weiterhin 2% der Bevölkerung, die 3,8 Millionen hier geborenen Deutschen mit Migrationshintergrund dagegen 4,7%.

Europa ist für die Zuwanderung nach Deutschland von besonderer Bedeutung: es stellt 70,6% der 10,6 Millionen Zuwanderer, gefolgt von Asien/Ozeanien mit 16,4%. Aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union kommen 32,3%.

Gut 3,0 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in der Türkei, 2,9 Millionen in den Nachfolgstaaten der ehemaligen Sowjetunion, 1,5 Millionen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und knapp 1,5 Millionen in Polen. Die Gastarbeiter-Anwerbeländer ohne Jugoslawien und die Türkei stellen zusammen 1,7 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Hier haben Italien mit 830 000 vor Griechenland mit 403 000 die höchsten Werte und Portugal mit 171 000 nach Spanien mit 172 000 die niedrigsten. Mit 1,4 Millionen kommen die meisten (Spät-)Aussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion - vor allem aus der Russischen Föderation (589 000) und aus Kasachstan (483 000); daneben sind Polen (585 000) und Rumänien (233 000) wichtige Herkunftsländer.

Insgesamt 978 000 Menschen mit Migrationshintergrund lassen sich nicht eindeutig nach Herkunftsländern zuordnen, zum Beispiel weil sie die Staatsangehörigkeit vor Zuzug als (Spät-)Aussiedler nicht angegeben haben, oder weil sie als Deutsche mit beidseitigem Migrationshintergrund Eltern aus unterschiedlichen Herkunftsländern haben.

In vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der strukturellen Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund feststellen:

So sind Personen mit Migrationshintergrund deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund (34,7 gegenüber 45,6 Jahre), weitaus häufiger ledig (45,8% gegenüber 38,3%), und der Anteil der Männer unter ihnen ist höher (50,3% gegenüber 48,7%). Sie leben bevorzugt im früheren Bundesgebiet beziehungsweise in Berlin (96,2% gegenüber 81,2%). Ein fehlender allgemeiner Schulabschluss ist bei ihnen ebenso häufiger anzutreffen (14,0% gegenüber 1,8%) wie ein fehlender beruflicher Abschluss (42,8% gegenüber 19,2%).

Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren sind etwa doppelt so häufig erwerbslos als jene ohne (12,7% gegenüber 6,2% aller Erwerbspersonen) oder gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob (11,5% gegenüber 7,0% aller Erwerbstätigen).

Die globale Wirtschaftskrise hat Menschen mit und ohne Migrationshintergrund getroffen. So ist die Erwerbslosenquote im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 beziehungsweise 0,3 Prozentpunkte angestiegen; allerdings hat sich gleichzeitig die Armutsgefährdung um 0,4 beziehungsweise 0,6 Prozentpunkte verringert.

Trotzdem betrifft das Armutsrisiko auch 2009 noch Menschen mit Migrationshintergrund deutlich stärker als jene ohne. 25,2% aller sogenannter "Lebensformen" (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie alle Paare mit und ohne Kinder) sind armutsgefährdet, wenn der Haupteinkommensbezieher einen Migrationshintergrund hat, aber nur 11,1%, wenn dies nicht der Fall ist.

Weitere Informationen bietet die Fachserie 1 Reihe 2.2 "Bevölkerung mit Migrationshintergrund", die kostenfrei im Publikationsservice von Destatis erhältlich ist.

Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: (0611) 75-4365, E-Mail: migration@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 248 vom 14.07.2010)


 

15.07.2010

Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2009

 

WIESBADEN - Im Jahr 2009 haben die Jugendämter in Deutschland 33 700 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 1 500 (+ 4,5%) mehr als 2008. Gegenüber dem Jahr 2004 beträgt die Steigerung 30%. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern und Erzieherinnen) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Knapp 9 000 (27%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zuvor aus der eigenen Familie, einem Heim oder einer Pflegefamilie ausgerissen. Der Anteil der Ausgerissenen lag bei Mädchen höher (30%) als bei Jungen (22%). Der Anteil der jungen Ausreißerinnen und Ausreißer ist in den letzten Jahren allerdings zurückgegangen, so betrug er 2004 noch insgesamt 34% (Mädchen 37% und Jungen 30%).

Stark zugenommen hat die Zahl der Jugendlichen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Betraf dies im Jahr 2008 noch 1 100 Jugendliche, waren es 2009 bereits 1 950, eine Steigerung um 77%. Auffällig ist, dass es sich zu 83% um männliche Jugendliche handelte.

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Inobhutnahmen".

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 246, vom 13. Juli 2010)


 

13.07.2010

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Keine sofortige Freilassung eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung

Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 

Der wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten - insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung - vorbestrafte Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die anlässlich seiner letzten Verurteilung vom 2. Februar 1990 wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes nachträglich gemäß § 66b Abs. 2 StGB angeordnet worden ist. Im Hinblick auf das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 beantragt er, die Vollziehung der Maßregel im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen sind im Hauptsacheverfahren zu klären.

Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden,
wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.

Diese Folgenabwägung führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass eine sofortige Freilassung des Beschwerdeführers nicht geboten ist. Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, entstünde dem Beschwerdeführer zwar in der
Zwischenzeit durch den Vollzug der Sicherungsverwahrung ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit. Das Landgericht jedoch hat auf der Grundlage zweier psychiatrischer Sachverständigengutachten nachvollziehbar dargelegt, dass der Beschwerdeführer einen Hang zu schweren Sexualstraftaten (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung) habe und deshalb im Falle seiner Freilassung mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Delikte verüben werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schweren Schaden nehmen würden. Angesichts der besonderen Schwere der drohenden Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner persönlichen Freiheit.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgereichts, Nr. 49/2010, vom 13. Juli 2010)

Der gesamte Text des Beschlusses vom 30. Juni 2010 kann unter folgender URL abgerufen werden: 2 BvR 571/10


 

Juni 2010

09.06.2010

Junge Männer bleiben länger im elterlichen Haushalt

 

WIESBADEN - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verlassen junge Frauen früher das Elternhaus als ihre männlichen Altersgenossen. So lebten im Jahr 2008 knapp die Hälfte (47%) der 18- bis 26-jährigen Frauen als ledige Kinder im elterlichen Haushalt, bei den gleichaltrigen Männern waren dies fast zwei Drittel (63%). Das ist ein Ergebnis der heute veröffentlichten Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen".

Junge Frauen leben sehr viel häufiger in einer Partnerschaft als junge Männer. 25% der 18- bis 26-jährigen Frauen führten eine Ehe- oder Lebensgemeinschaft; bei den gleichaltrigen Männern waren dies nur 12%. In einem Einpersonenhaushalt lebten jeweils 20% der jungen Frauen und Männer. 8% der jungen Frauen und 5% der jungen Männer waren allein erziehend oder lebten in sonstigen Mehrpersonenhaushalten wie Wohngemeinschaften.

Im mittleren Alter sind Männer häufiger Singles als Frauen. 23% der 27- bis 59-jährigen Männer lebten allein; bei den Frauen dieser Altersklasse waren es nur 15%. Bei den älteren Menschen ist das umgekehrt. Von den Männern ab 60 Jahren waren 17% allein lebend. Die Frauen ab 60 Jahren lebten dagegen zu 41% allein in einem Haushalt.

Anders als bei Menschen im jungen oder mittleren Alter ist das Alleinleben im Alter häufig nicht selbst gewählt. Verstirbt der Partner, sind davon vor allem Frauen betroffen. 73% der allein lebenden Frauen ab 60 Jahren und 46% der Männer dieses Alters waren 2008 verwitwet. Für die Finanzierung des Lebensunterhaltes bedeutet das, dass Renten von allein lebenden Frauen häufig durch Hinterbliebenenrenten ergänzt werden.

Die Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen" enthält weitere Ergebnisse zur Bildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zum Lebensunterhalt. Sie basiert ganz überwiegend auf Daten des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa, und wird in Kürze auch in gedruckter Version verfügbar sein.
Kostenlose PDF-Version unter:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Julia Weinmann, Telefon: (0611) 75-8707, E-Mail: mikrozensus@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 197 vom 7. Juni 2010)


 

 

Mai 2010

31.05.2010

International symposium on the theme:

Towards Harmonised Minimum Standards in Criminal Proceedings in Europe,

taking place on Wednesday 30th June 2010 at The Silken Hotel, Brussels.

As a cornerstone of judicial cooperation in Europe, mutual recognition of judicial decisions, judgments, pre-trial orders and approximation of legislation should be put at the forefront of the European agenda. In this regard the question of minimum standards in criminal proceedings is pivotal for the success of the process of cross-border cooperation in Europe.

Confirmed speakers include:

  • Prof. Dr. Holger Matt, Specialist Lawyer in Criminal Law; Chairman, European Criminal Bar Association (ECBA)
  • Ms. Michèle Coninsx, Vice-President, Eurojust

The Centre for Parliamentary Studies welcomes the participation of all key partners, responsible authorities and stakeholders. The symposium will support the exchange of ideas and encourage delegates to engage in thought-provoking topical debate.

For further details, please visit our website. Do feel free to circulate this information to relevant colleagues within your organisation.

In the meantime, should you/your colleagues wish to attend, please complete the registration form at your earliest convenience in order to secure your delegate place(s).

Kind regards,

Jessie Punia
Public Policy Exchange

Tel: +44 (0) 845 606 1535 / Fax: +44 (0) 845 606 1539
Web: http://publicpolicyexchange.co.uk


 

21.05.2010

Reformierte Strafprozessordnung 2010 für England und Wales

Criminal Procedure Rules 2010 in force

The first consolidating edition of the Criminal Procedure Rules came into force today (5 April 2010).

The Criminal Procedure Rules affect all criminal courts in England and Wales – magistrates’ courts, the Crown Court and the Court of Appeal (Criminal Division).

The purpose of consolidation is to ensure that the rules can be found in one authoritative edition, ensuring that the public can obtain an up-to-date paper copy of the rules and have confidence that they can easily see what is required of the participants in a criminal trial in England and Wales.

The new rules replace the Criminal Procedure Rules 2005 and their eight amending statutory instruments

Access to the legislative document:
http://opsi.gov.uk/si/si2010/uksi_20100060_en_1


 

20.05.2010

Zeitlich limitierter freier Zugang zu interessanten Artikeln über Jugendfragen,

beispielsweisw Medien-Nutzung.

FREE: Most Downloaded Articles

The following were among the 10 most downloaded articles during 2009, published in the highly cited Journal of Youth and Adolescence.
Enjoy FREE access to these articles until mid June:


 

18.05.2010

Jugendkriminalpoliltik in England

Eine aktuelle kritische Analyse zum Ende der Regierungsphase der Labour Party

The sleep of (criminological) reason: Knowledge—policy rupture and New Labour’s youth justice legacy
Barry Goldson

University of Liverpool, UK, B.Goldson@liverpool.ac.uk

For over a decade, three successive New Labour administrations have subjected the English youth justice system to a seemingly endless sequence of reforms. At the root of such activity lies a core tension between measured reason and punitive emotion; between an expressed commitment to ‘evidence-based policy’ and a populist rhetoric of ‘tough’ correctionalism.

By engaging a detailed analytical assessment of New Labour’s youth justice programme, this article advances an argument that the trajectory of policy has ultimately moved in a diametrically opposed direction to the route signalled by research-based knowledge and practice-based evidence. Moreover, such knowledge— policy rupture has produced a youth justice system that ultimately comprises a conduit of social harm.

All of this raises serious questions of knowledge/evidence—policy relations and, more fundamentally, of democracy, power and accountability.

Key Words: evidence • knowledge • policy • youth justice

Criminology and Criminal Justice, Vol. 10, No. 2, 155-178 (2010)
DOI: 10.1177/1748895809360964


 

11.05.2010

Neues zum sog. Migrationshintergrund

Fast ein Viertel der in Deutschland geborenen Kinder haben ausländische Eltern

WIESBADEN - In den vergangenen zehn Jahren ist in Deutschland der Anteil der Kinder mit mindestens einem ausländischen Elternteil an allen neugeborenen Kindern gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten von den rund 683 000 Kindern, die 2008 in Deutschland das Licht der Welt erblickten, etwa 159 000 (23%) mindestens ein ausländisches Elternteil. Im Jahr 1998 hatte der Anteil noch bei 20% gelegen.

Im Jahr 2008 besaßen bei 64 000 Kindern Vater und Mutter eine ausländische Staatsangehörigkeit, 95 000 Kinder stammten aus deutsch-ausländischen Beziehungen: 51 000 davon hatten einen deutschen Vater und eine ausländische Mutter und die verbleibenden 44 000 hatten eine deutsche Mutter und einen ausländischen Vater.

In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Geborenen mit zwei ausländischen Elternteilen um 12 000 zurückgegangen, während die Zahl der Geborenen von deutsch-ausländischen Paaren um 6 000 zugenommen hat.

Die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die 2008 Eltern wurden, stammten aus allen Kontinenten und rund 170 Staaten der Erde. Die größten Gruppen der miteinander verheirateten ausländischen Eltern derselben Staatsangehörigkeit bildeten im Jahr 2008 die Türken mit 17 300 Kindern, gefolgt von den Serben einschließlich Kosovaren (4 100 Kinder) und den Italienern (2 100 Kinder).
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11.Mai 2010) 


 

April 2010

23.04.2010

Neues aus der Schweiz

Nachrichten aus dem Bundesamt für Statistik

 

(1) Kennzahlen zur Opferhilfe
© Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2010

Opfer von Straftaten - Daten, Indikatoren

    2008
Beratungsfälle insgesamt   28'752
     
Beratungsfälle in %    
…mit Opfern unter 10 Jahren 8.4%
  10-17 Jahren  13.2%
  18-29 Jahren 24.3%
  ab 30 Jahren  53.4%
 …mit weiblichen Opfern      73.2%
 …mit männlichen Tätern      84.0%
 …mit familiärer Täter-Opfer-Beziehung      54.1%
 …mit Straftaten Körperverletzung   42.1%
  sexuelle Integrität Kinder 14.2%
  sexuelle Unversehrtheit  12.8%
  Strassenverkehrsunfälle   7.3%
  Tötungsdelikte (inkl. Versuche)  2.6%
…mit im Gange befindlichen Strafverfahren    45.0%
     
Entschädigungen und Genugtuungen insgesamt   1'140
Positive Entscheide (in %)   70.3%
     
Entschädigungen Anzahl 231
  Summe in Franken 2'524'056
  Median in Franken 2'833
     
Genugtuungen Anzahl 742
  Summe in Franken 6'623'557
  Median in Franken 5'000

 

Stand der Datenbank: 11.06.2009. Quelle: BFS - Opferhilfestatistik


 

(2) In die neue polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz eingehende Anzeigen
Verzeigungen - Daten, Indikatoren

Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG, inkl. nachträglich registrierter Straftaten gegen das ANAG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG Widerhandlung erfolgen. Diese sind in der Verkehrsunfallstatistik enthalten.

Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen z.B. diverse Bundesnebengesetze aber auch andere Straftaten nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei (z.B. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass nicht alle registrierten Straftaten in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen.

Weitere Informationen (Schaubilder, Excel-Tabelle und Hyperlinks) unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/key/01.html


 

(3) Informationen v.a. zum Strafvollzug und zum Maßnahmenvollzug der Schweiz
Freiheitsentzug und Vollzug von Sanktionen

Freiheitsentzug und der Vollzug von Sanktionen werden mittels mehrerer Erhebungen erfasst und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet.

  • Der Anstaltenkatalog ist ein Inventar der Anstalten und Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz.
  • Die Statistik des Freiheitsentzugs enthält Angaben zu allen am Stichtag inhaftierten Personen nach Vollzugsform und gibt Auskunft über die Belegungsraten in den Gefängnissen.
  • Informationen zu den Einweisungen und Entlassungen von abgeurteilten Personen liefert die Statistik des Vollzug von Strafen und Massnahmen.
  • Ein spezielles Kapitel ist den Verwahrungen gewidmet.
  • Daten zu Sonderformen des Vollzugs von Freiheitsstrafen findet man in der Statistik der gemeinnützigen Arbeit und des elektronisch überwachten Strafvollzugs.
  • Zahlen zur Betreuung von entlassenen und inhaftierten Personen stellt die Bewährungshilfestatistik bereit.

Diese Statistiken dienen dem Nachweis des Platzangebots und der Belegung der Einrichtungen des Freiheitsentzugs sowie der langfristigen Planung in diesem Bereich. Zudem werden sie für die Evaluation der Anwendung alternativer Vollzugs- und Sanktionsformen benötigt. Letztlich sind Analysen zur Strafverfolgung und zur Anwendung des Freiheitsentzugs als schwerster Sanktion möglich.

Weitere Informationen (Schaubilder, Tabellen und Hyperlinks unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05.html


 

21.04.2010

Interessante jüngere Schriften aus dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie Wien

(als PDF-Downloads erhältlich)

  • Gefährliche Drohungen und die Schutzfunktionen der staatlichen Intervention
    von Gerhard Hanak, Brita Krucsay, 2010
  • Pilotbericht über den Strafvollzug 2008
    von Veronika Hofinger, Alexander Neumann, Arno Pilgram, Wolfgang Stangl, 2009
  • Die neue österreichische Wiederverurteilungsstatistik. Was darf man sich von ihr erwarten?
    Ein Beitrag von Veronika Hofinger und Arno Pilgram in der Österreichischen Juristenzeitung, 2009
  • Dokumentation und Kommentierung polizeirelevanter Forschung in Österreich 2004 bis 2007
    von Gerhard Hanak, Veronika Hofinger, 2008

Zugang über: http://www.irks.at/downloads_frame.html


 

20.04.2010

Rückgang der Kindesmisshandlungsfälle in den USA

HHS Report Notes Decrease in Child Maltreatment

Child Maltreatment 2008 coverThe U.S. Department of Health and Human Services' (HHS's) Administration for Children and Families has published "Child Maltreatment 2008."

The report, the latest in an annual series issued each April in observance of National Child Abuse Prevention Month, indicates that 2008 saw the lowest child victimization rate in five years. An estimated 772,000 children were victims of child abuse and neglect, a rate of 10.3 per 1,000 children, with almost a third of the victims less than four years old.

Resources: "Child Maltreatment 2008" is available online at www.acf.hhs.gov/programs/cb/pubs/cm08/.

For further information and resources related to National Child Abuse Prevention Month, visit www.ncjrs.gov/childabuse/.

(Quelle: Mitteilung von JuvJust, Washington, D.C., vom 20. April 2010)


 

09.04.2010

Wichtige Neuerung für das Justizsystem von England und Wales:

Ab sofort gibt es einen Unabhängigen Opferkommissar als neue Institution. Justizminister Jack Straw besetzt den Posten mit einer Frau: Louise Carey

Louise Casey has been appointed as the new, independent Victims' Commissioner, Justice Secretary Jack Straw announced today.

Today's announcement comes as part of a package of reforms designed to improve the support and services available to victims and witnesses, which is a core plank of the government's strategy to personalise and improve the criminal justice service and ensure it is firmly on the side of the law-abiding citizen.

The appointment of Louise Casey as the first Victims' Commissioner builds on the wide range of improvements for victims and witnesses put in place over the past ten years. These include the introduction of the first ever National Victims' Service, which guarantees all victims of crime and anti-social behaviour referred by the police more comprehensive and dedicated support, giving victims a louder voice in court through the introduction of the victim personal statement, trebling the funding available for victims' services in the voluntary sector and introducing special measures which make it easier for vulnerable witnesses to give evidence.

The Victims' Commissioner role will include:

  • working across the criminal justice system to improve the support for victims and witnesses, including victims of anti-social behaviour
  • chairing the new Victims Advisory Panel and working with local and national victims groups to make sure the voice of victims is fed-back to and impacts directly on Government policy
  • reviewing the code of practice for victims of crime, which provides a guarantee to victims of crime of the level of service they are entitled to.

The Victims' Commissioner will build on the invaluable work conducted by Victims' Champion, Sara Payne, who over the course of the last year sought the views of victims and witnesses across England and Wales and brought their experiences and thoughts of the criminal justice system straight to the heart of government.

This work resulted in the vital report, Redefining Justice, published last November, which has already helped to shape government policy. One of the report's main recommendations was that victims must be treated as individuals with individual needs. In January we committed to this, with the creation of the National Victims' Service, which will give victims' assistance from the moment they report a crime until the moment they say they no longer need help.

The Victims' Commissioner will drive forward further change, acting as a representative for victims and witnesses right across the criminal justice system and at the highest levels of government.

Louise Casey, Victims' Commissioner said:

'I am honoured to have been asked to take on the role of Commissioner for Victims. As anyone who knows or has worked with me, the way the criminal justice system deals with victims of crime has been something I have felt passionately about for a long while and I am very much looking forward to the challenge. I hope to continue to work closely with Sara Payne who has been a huge force for good in her work as the Victims’ Champion.'

Justice Secretary, Jack Straw, said:

'Louise Casey's appointment is a crucial part of the government's commitment to deliver a fairer and better-balanced criminal justice service - appropriately punishing criminals and offering more support to their victims.

'Victims are the most important people in the criminal justice system. We must always ensure that their voice is heard loud and clear. I know that Louise will be an excellent advocate for them and that she will hold the Government to account on the services and support we provide to them.

'It is important to say that this role has been made possible by the invaluable work of the Sara Payne. Her report as Victims' Champion is already helping to shape the new National Victims' Service, and I know she will continue to provide an important and tireless voice for victims. I wish her well as she continues her recovery.'

Home Secretary, Alan Johnson, said:

'I am delighted with the appointment of Louise Casey as the Victims' Commissioner - it is a fantastic step forward in continuing to ensure that we have a fair criminal justice system that is firmly on the side of victims.

'As the government's Crime and Justice Advisor, Louise brings a wealth of experience to the new role, having built on the recommendations she made in her Cabinet Office review about how to give better support to victims and ensure the public get a better deal from the criminal justice system.

'She has worked tirelessly to tell the public what standards they should expect from the police, ensured that the money seized from criminals is paid back into community projects decided by the public and made it clear how people can find out more about crime and policing in their area. Her success in rolling out visible Community Payback out across the country has meant that justice is not only done, but seen to be done. I wish Louise every success in her new role where I am sure she will give victims a clear voice at the centre of the criminal justice process.'

The Attorney General, Baroness Scotland QC, said:

'Louise Casey has an impressive track record of fighting the victim's corner in all her work to improve the criminal justice system. Her advocacy has been energetic, focussed and effective. I am confident that she will drive this agenda further forward in this new role.

'I would like to add my thanks to Sara Payne for the valuable contribution she made as Victims' Champion.'

The appointment commences today, Tuesday 30 March 2010.

Notes to editors

  1. The Victims' Commissioner is an independent role appointed through an open recruitment exercise. The Commissioner will report to the three Criminal Justice Ministers and will be accountable to Parliament as Chair of the Victims' Advisory Panel - victims of crime who advise ministers on how we can do things better.
  2. The landmark introduction of the Code of Practice for Victims of Crime in 2006 provided a guarantee to victims of crime of the level of service to which they are entitled.
  3. Sara Payne was appointed as Victims' Champion on 26 January 2009. This was a time-limited advisory role for approximately one year. The Victims' Champion was appointed to keep the focus on victims’ issues while we amended the legislation setting out the role of the Victims' Commissioner.
  4. The National Victims' Service was created in January 2010. The new service guarantees all victims of crime and anti-social behaviour referred by the police more comprehensive and dedicated support.
  5. For more information call the Ministry of Justice Press Office on 020 3334 3536.

(Quelle: Pressemittteilung des Justizministeriums in London vom 30. März 2010)


 

09.04.2010

Interessante Nachrichten aus Kalifornien zu Jugenddelinquenz und amtlichen Reaktionen

Das CJCJ, eine private amerikanische Institution, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lage von Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht, vor allem die vorherrschende Berichterstattung darüber, kritisch zu analysieren, bietet aktuelle Artikel bzw. Berichte an, deren Themen auch hierzulande relevant sind.

Der Mythos der immer krimineller werdenden Mädchen:

The Myth of Mean Girls featured in the New York Times lays to rest just that, the myth of mean girls. The article uncovers the undeniable facts proven by tremendous research and countless reliable sources: girls are not getting meaner.

Der Mythos, dass "die Täter immer jünger werden":

CJCJs newest publication Are Teenage Criminals Getting Younger and Younger? Exposing another Urban Legend dismantles another myth about our youth.

Statistics actually show the opposite, that Criminals and violent offenders (are) getting older and older… not younger
.
View more commentaries on this and other policy concerns at CJCJs blog  .

Eine Werbeaktion der kalifornischen obersten Jugendstrafvollzugsbehörde, und die eher nicht so schönen Fakten dahinter:

Wasting Tax Dollars: Public Relations and the California Youth Corrections System breaks down the truth behind the inefficiencies and high costs of the Department of Juvenile Justice facilities.

Der Irrglaube an die Wirksamkeit des "Unschädlichmachens" junger Täter durch langes Einsperren:

CJCJs second revision of "Testing Incapacitation Theory: Youth Crime and Incarceration in California" was published in the newest edition of the Crime and Delinquency Journal.

Download the original version free from CJCJs Resource Center and learn the truth about how deterrence and incapacitation theories are ineffective strategies for reducing youth crimes. 


  

07.04.2010

Schärfere Regelgungen für Gemeinnützige Arbeit im englischen Strafrecht.

Justizminister Jack Straws aktuelle Ankündigung zu "Community Payback Sentences" vom 1. April 2010

Offenders sentenced to community payback will face even tougher and more intense punishments, Jack Straw announced today.

The intensive community payback sentence requires all unemployed offenders sentenced to more than 200 hours of community payback to complete their punishment intensively. Offenders will be expected to work three days a week and do a minimum of 18 hours every week clearing undergrowth, picking-up litter, renovating community centres and cleaning up graffiti for local communities.

Tough community sentences that effectively punish offenders in the community and address offenders' behaviour can get right to the heart of the offending; the sentences provide robust punishment and restrict liberty for individuals in order to change patterns of behaviour in often chaotic lifestyles.

Justice Secretary Jack Straw said:

'Offenders sentenced to 'pay' for their crimes within the community can already expect to work hard and lose much of their free time. But the government also wants to see tougher and more effective community-based sentences.

'The intensive community payback sentence announced today ensures that tough community sentences, which are credible in the eyes of the public, are available to deal with less serious offenders. Community-based punishments are proven to be more effective at reducing re-offending than short term prison sentences'.

Last year over 62,000 offenders successfully completed community payback sentences in England and Wales. It is estimated that over eight million hours of free labour were provided to benefit communities by offenders sentenced to community payback.

Community payback does not replace paid employment - most of the work done would not be possible without the free labour provided by offenders. The additional work they do to make reparation for their crimes was valued at over £48 million last year, if paid at minimum wage.

Notes to editors

  1. The rate of reoffending by offenders following a short custodial sentence is 59.9 percent. These short sentences can lead to problems with employment, housing and family relations and there is insufficient time to tackle the causes of the offender's behaviour. The reoffending rate following a community sentences is 36.1 per cent. That is why we want to see greater use made of the best community sentences which for some offenders could be more effective at reducing reoffending than short custodial sentences.
  2. The extension of intensive community payback follows its introduction in January 2009 for possession of a knife as part of the government's Tackling Knife Crime Programme and implementation in October for a more limited range of offences when offenders are unemployed and sentenced to 200 hours or more of community payback.
  3. Suggest projects for offenders across Probation areas in England and Wales. 

 

06.04.2010

Schneller Zugriff auf internationale Kriminalstatistiken

Ein neuer Service des Bundeskriminalamtes Wiesbaden

Das BKA hat in seiner Rubrik "Lageberichte" eine neue Abteilung zum Thema "Berichte und Statistiken" eingerichtet.

Man findet jeweils eine kurze Beschreibung und dann einen direkten Hyperlink zu

  • der Europäischen Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik des Europäischen Statistischen Amtes (EUROSTAT);
  • der Überblicksversion der europäischen Befunde unter dem Titel "Statistik leicht gemacht" für die Jahre 2007, 2008 und 2009;
  • dem European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics";
  • den "Crime and Criminal Justice Statistics" der Abteilung UNODC der Vereinten Nationen in Wien (Vienna Center)
  • den Interpol-Berichten "IKPO-Kriminalitätsstatistik" zu Deutschland und Berlin, welche das BKA in Fortsetzung der Tradition auf English für die Jahrgänge 1977 bis 2008 allgemein zur Verfügung stellt, wenngleich Interpol selbst den eigenen, ursprünglich auf weltweite Vollständigkeit angelegten, Informationsdienst seit einigen Jahren, und das möglicherweise auf Dauer, eingestellt hat.

Über die folgende URL gelangt man ohne mehrfaches "Durchklicken" direkt zu den Quellen:
http://www.bka.de/lageberichte/internationale_statistiken/index.html


  

März 2010

30.03.2010

Amoklauf Winnenden und Wendlingen

Bericht und Empfehlungen aus Baden-Württemberg

Der Sonderausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat vor kurzem das Ergebnis seiner Beratungen unter Einbeziehung der Beratungen und Empfehlungen der Amok-Kommission vorgelegt:

Der Bericht mit Empfehlungen des Sonderausschusses trägt den Titel:
"Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt".

Er liegt nunmehr als Landtagsdrucksache 14/6000 vom 15.03.2010 vor.
Er kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden.
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6000_D.PDF

Achtung!!! Der Bericht ist umfangreich: mit Deckblättern und Anhängen fast 900 Seiten.
Daher fällt auch die PDF-Datei umfangreich aus: 15,61 MB.


 

29.03.2010

Optimierung der Resozialisierung

Hamburger Fachkommission legt auch für andere Regionen interessanten Abschlussbericht vor

INHALTSÜBERSICHT (Gesamtumfang des Berichts rund 120 Seiten)

  1. Einleitung
  2. Auftrag der Kommission
  3. Methodisches Vorgehen
  4. Ausgangslage
  5. Leitlinien für die Arbeit der Kommission
  6. Problemlagen
       6.1. Arbeit, Qualifizierung, materielle Versorgung
       6.2. Wohnen
       6.3. Verschuldung
       6.4. Drogen und Sucht
       6.5. Migration
       6.6. Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
  7. Akteure der stationären und ambulanten Resozialisierung
       7.1. Vollzug
       7.2. Staatsanwaltschaft
       7.3. Landgericht, Strafvollstreckungskammern
       7.4. Staatliche Straffälligenhilfe
       7.5. Freie Straffälligenhilfe
  8. Opferorientierung
  9. Vorschläge und Empfehlungen zur Systemoptimierung
  10. Umsetzung der Vorschläge und Empfehlungen
  11. Abkürzungsverzeichnis

Die Broschüre kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.dbh-online.de/service/RESO-KOMM_Endbericht_04-03-2010.pdf

(Mit Dank an DBH-Online: http://www.dbh-online.de/index.php )


 

29.03.2010

Ankündigung eines weiteren Durchgangs von Studiengängen an der Universität Hamburg

INSTITUT FÜR KRIMINOLOGISCHE SOZIALFORSCHUNG

(1) Masterstudiengang Internationale Kriminologie (M.A.)

Im Wintersemester 2010/11 beginnt der sechste Durchgang des 4-semestrigen Masterstudiengangs

Internationale Kriminologie (Abschluss: Master of Arts M.A.).

Zulassungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Humanmedizin, Rechtswissenschaft oder verwandten Fächern, mindestens auf dem Niveau eines B.A.- oder Fachhochschulabschlusses;
  • Nachweis guter englischer Sprachkenntnisse (z.B. TOEFL Internet-based mit mind. 80 Points, - die anerkannten Tests mit den geforderten Mindestergebnissen sind auf der unten genannten Homepage aufgelistet).

Auswahlkriterien:

  • Note des ersten Studienabschlusses;
  • vorherige wissenschaftliche Beschäftigung mit kriminologisch einschlägigen Themen.

Bewerbungsfrist:

01.06. - 15.07.2010 (Ausschlussfrist)

Informationen über:

Institut für Kriminologische Sozialforschung

Allende-Platz 1, 20146 Hamburg

Tel.: 040/42838-3329 , Fax: 040/42838-2328

Mail: astksek@uni-hamburg.de

http://www.kriminologie.uni-hamburg.de

Bewerbungsunterlagen über: https://www.stine.uni-hamburg.de

(2) Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.)

Zum Wintersemester 2010/11 beginnt der vierte Durchgang des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studium berufsbegleitend den Titel „Master of Arts“ (M.A.) erlangen.

Durch eine kompakte Studienorganisation wird sowohl die berufsbegleitende Studierbarkeit gewährleistet, als auch der überregionale Einbezug der TeilnehmerInnen ermöglicht. Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche und wird dann in aufeinander folgenden Modulen durchgeführt, die mit jeweils einem Wochenende Präsenz beginnen und durch eine mehrwöchige E-Learningphase vertieft werden.

Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:

  • Berufstätige mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen, o.ä.) sowie
  • anschließender mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen

Berufsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.)

Dauer: 2 Semester (zzgl. Zeit für die Erstellung der Masterarbeit)

Gebühren: für das gesamte Studium 2.860 €

Bewerbungsfrist: 01.07.2010 (Ausschlussfrist)

Informationen und Bewerbungsunterlagen unter

http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/wbmaster.html

Institut für Kriminologische Sozialforschung

Tel.: 040/42838-3329

Allende-Platz 1, 20146 Hamburg

Fax: 040/42838-2328

astksek@uni-hamburg.de


 

25.03.2010

Aktuelle Informationen aus der Schweiz

Polizeiliche Kriminalstatistik - Jahresbericht 2009

Erstmals vergleichbare und umfassende Informationen zur Kriminalität

Neuchâtel, 22.03.2010 (BFS) – 2009 wurden in der neuen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 446’505 Fälle mit insgesamt 676’309 Straftaten registriert.
Diese verteilen sich mehrheitlich auf das Strafgesetzbuch (82%) und dabei hauptsächlich auf Diebstähle und Sachbeschädigungen. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (13%) und gegen das Ausländergesetz (4%) sind weitere, neu in der nun vereinheitlichten und gesamtschweizerisch vergleichbaren polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasste Straftaten.

Damit liegen für das Jahr 2009 erstmals die nationalen Daten nach neuem Konzept vor.
Zur PKS als PDF-Datei:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publ...


 

24.03.2010

28. Deutscher Jugendgerichtstag in Münster/Westfalen

Einladung zur Teilnahme

Vom 11. bis zum 14. September 2010 veranstaltet die DVJJ den 28. Deutschen Jugendgerichtstag. Der DJGT stellt die zentrale Tagung für alle Berufsgruppen dar, die am Jugendstrafverfahren mitwirken oder sich wissenschaftlich mit Jugenddeliquenz beschäftigen.

Zu dieser Veranstaltung unter dem Titel

"Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts",

werden etwa 600 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.

Neben den Plenarvorträgen werden 16 Arbeitskreise und 18 Vorträge in Foren zu aktuellen und grundlegenden Fragen zur Jugenddelinquenz und zum Jugendkriminalrecht angeboten.

Themen sind unter anderem

  • Kommunikation und Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz,
  • Entstehungszusammenhänge und Verläufe von Jugenddelinquenz,
  • psychische Auffälligkeiten bei jungen Menschen,
  • Jugendgewalt,
  • Wirkungen des Jugendstrafrechts,
  • Professionsentwicklung und richterliche Unabhängigkeit,
  • Rechtsprechung,
  • Reaktions und Sanktionspraxis (Diversion, Jugendarrest, Jugendstrafvollzug).

Alle Themen werden praxisorientiert auf wissenschaftlicher Grundlage behandelt. Einblicke in Praxisprojekte bietet auch der Markt der Möglichkeiten.

Einzelheiten sind dem (auch) als PDF-Datei verfügbaren 25seitigen Programmheft zu entnehmen, unter folgender URL:
http://www.dvjj.de/data/pdf/5275f35be634830973b64ac19b1bfca6.pdf

Wir laden Sie herzlich zu Teilnahm ein. Eine Anmeldung ist auch Online möglich unter:
http://www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=1253

Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Patrick Liebig
Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Lützerodestraße 9 | 30161 Hannover
tel: 0511.34836-40 / -42 | fax: 0511.3180660 |www.dvjj.de


 

24.03.2010

Bundesregierung etabliert Runden Tisch zum Problem des sexuellen Missbrauchs

Er gilt als "Wichtiges Signal an die Opfer"

Heute [am 24. März 2010] ist ein wichtiger Tag für die zahlreichen Opfer der Missbrauchsfälle, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind. Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs, das teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht, erfordert die Anstrengungen Aller. Zivilgesellschaftliche Akteure und politische Verantwortungsträger müssen hier gemeinsam handeln.

Der Runde Tisch wird nun sowohl der Prävention wie auch in der Aufklärung und Aufarbeitung dienen. "Differenzieren und genau hinsehen" ist dabei die Leitlinie. Unbeschadet der Tatsache, dass das Leid der Opfer nicht aufgewogen werden kann, werden wir auch die immateriellen und materiellen Fragen diskutieren.

Zur Aufklärung gehört die Aufarbeitung der Vergangenheit. Zu einem Blick nach vorne gehört der Blick zurück. Aufarbeitung und Prävention werden jetzt gemeinsam und zügig in der Bundesregierung angegangen. Als Justizministerin lege ich dabei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Der heutige Startschuss für den Runden Tisch ist ein wichtiges Signal für die Opfer, das ihre Interessen in der Bundesregierung Gehör finden.

Einrichtungen, denen Kinder und Jugendliche vertrauensvoll zur Obhut anvertraut werden, haben eine ganz besondere Verantwortung. Die schockierenden Enthüllungen der vergangenen Wochen legen den Schluss nahe, dass in einer Reihe von Einrichtungen dieser Verantwortung in der Vergangenheit nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.

Besonders freue ich mich, dass wir mit Christine Bergmann eine unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle berufen können, die jahrelange Erfahrung, Regierungsverantwortung und die notwendige soziale Kompetenz miteinander verbindet.

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute die Einrichtung eines Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gremium soll sich bereits am 23. April konstituieren. Die Einrichtung des Gremiums war von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen und von Familienministerin Annette Schavan sowie Bildungsministerin Kristina Köhler aufgenommen worden. Die Kabinettsvorlage wurde gemeinsam von den drei Bundesministerinnen eingebracht. Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle wird Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann.
(Quelle: Pressmitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de


 

24.03.2010

Neues Angebot des BAMF:

Daten zur Integration von Migranten online

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ab sofort Daten zu verschiedenen Aspekten der Integration von Migranten in Deutschland online zur Verfügung.

Die Datenbank "Integrationsreport" ermöglicht den Zugriff auf

  • sozio-demographische Grunddaten der Zuwandererbevölkerung sowie auf Daten zur
  • schulischen und beruflichen Bildung,
  • zur sprachlichen Integration,
  • zur Wohnsituation und
  • zur Einbürgerung.

Weitere Bereiche werden sukzessive folgen. Die Daten sind als kommentierte Excel-Tabellen aufbereitet.

Mehr dazu unter:
https://milo.bamf.de/llde/livelink.exe/fetch/2000/702450/7940651/1331864...


 

23.03.2010

Muslim Organisations and the State – European Perspectives

Cover Muslim Organisations and the State – European Perspectives

Der erste Band der neuen Reihe Beiträge zur Migration und Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Muslime in europäischen Gesellschaften organisieren und wie sich das Verhältnis dieser Organisationen zum Staat darstellt.

Neben Länderkapiteln zu Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich stehen vergleichende Studien zur jeweiligen Rolle der Staatsform, des Verhältnisses von Staat und Kirche und der Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements, sowie der Chancen und Risiken, wenn der Staat im Bemühen um einen Ansprechpartner in die Selbstorganisation von Muslimen eingreift.

Abgerundet wird der Band mit Beiträgen zum deutschen Fall, die die Auswirkungen muslimischer Identität auf die Selbstorganisation behandeln beziehungsweise einen aktuellen Überblick über die Forschungslandschaft zu Muslimen insgesamt in Deutschland geben.

Der Band basiert auf den aktualisierten Ergebnissen eines internationalen Workshops, der Ende 2007 im Bundesamt stattgefunden hat.

Der Band liegt nur in englischer Sprache vor.

Axel Kreienbrink und Mark Bodenstein

Inhalt

  • Introduction
    Axel Kreienbrink and Nilden Vardar
  • Muslim Self-Organisations Between Etatism and Civil Society: Countries and Concepts
    Sabine Riedel
  • Muslim Self-Organisation in Europe: Risks and Odds of State Intervention
    Sara Silvestri
  • Organisational Developments towards Legal and Political Recognition of Muslims in Germany
    Mark Bodenstein
  • Furthering Muslim Self-Organisation: The Task of the German Islam Conference
    Markus Kerber
  • Muslim Organisations and State Interaction in Spain: Towards a More Pluralistic Representation?
    Elena Arigita
  • Muslim Self-Organisation and State Interaction with Muslim Organisations in Italy
    Claudia Montovan
  • From a Regulation of the Religious Landscape to the "Preacher State": The French Situation
    Franck Fregosi
  • From Race to Faith Relations, the Local to the National Level: The State and Muslim Organisations in Britain
    Sean McLoughlin
  • Through the Maze of Identities: Muslims in Germany Trying to Find Their Way Between Religion, Traditionalism, Nationalism and the Question of Organisation
    Martin Engelbrecht
  • The Turkish Bias and Some Blind Spots: Research on Muslims in Germany
    Jörn Thielmann

Die PDF-Version ist verfügbar unter:
http://www.bamf.de/cln_170/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Pub...


 

19.03.2010

Europäische und nationale Formen der Schutzgewährung in Deutschland

Cover des Working Paper 30 / 2010

Das Working Paper 30 der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Formen des Aufenthalts aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen.

Das Working Paper 30 ermöglicht einen Überblick über das Gesamtspektrum der in Deutschland bestehenden Aufenthaltsrechte aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Dazu gehören Formen der Schutzgewährung bei ausländischen Staatsangehörigen, die einen Asylantrag stellen, aber auch andere Aufenthaltsformen wie etwa die Aufnahme aus dem Ausland oder die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen.

Hohe Bedeutung europäischer Rechtsgrundlagen bei Schutzgewährung

Insbesondere beschäftigt sich die Studie mit der Frage, inwieweit die Schutzgewährung in Deutschland mittlerweile auf der Basis europarechtlicher Grundlagen erfolgt, also "europäisiert" ist, und inwieweit noch nationale Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Schutzformen, die Bestandteil des Asylverfahrens sind, europäische Rechtsgrundlagen heute weit größere Bedeutung entfalten, als nationales Recht. Dies gilt vor allem für den Flüchtlingsschutz anhand der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch für manche Formen des "subsidiären Schutzes".

Auch die vorhandenen nationalen Schutzformen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, indem sie die noch lückenhaften und nicht immer ausreichend kohärenten EU-Rechtsvorschriften im Sinne eines wirksamen und umfassenden Schutzsystems sinnvoll ergänzen. Gleichwohl sind Weiterentwicklungen denkbar, etwa hinsichtlich der Altfallregelung für langjährig Geduldete, der Einführung eines "Resettlement-Programms" oder des verbesserten Schutzes für Opfer von Zwangsehen.

Deutscher Beitrag des Europäischen Migrationsnetzwerkes

Das Working Paper entstand als deutscher Beitrag zur vergleichenden Studie "The Different National Practices Concerning the Granting of Non-EU Harmonised Protection Statuses" des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN). Zusammen mit den nationalen Studien, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, soll es dazu beitragen, die Erkenntnislage hinsichtlich der Schutzgewährung in Europa zu verbessern, etwaige Mängel zu benennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Bernd Parusel

Eine PDF-Version der Broschüre ist kostenlos erhältlich:

Deutschsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen...

Englischsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/EN/Migration/Publikationen...


 

17.03.2010

Stellenausschreibung kriminologischer Dienst

 

Stelle nicht mehr vakant


 

17.03.2010

Aktuelle Analyse der englischen Jugendkriminalrechtspflege

Das Institut für Kriminalpolitikforschung am King´s College London hat für die "Equality and Human Rights Commission" der britischen Regierung eine umfangreiche Analyse der Praxis des englischen Jugendstrafrechts erstellt. Sie ist nun als Band 50 der Research Reports der Commission erschienen (ca. 160 Seiten, Broschüre entsprechend DIN-A4).

Titel des Berichts: "Differential Treatment in the Youth Justice System"
Autoren des Berichts: Tiggey May, Tracey Gyateng und Mike Hough.

Der Bericht ist auch als PDF-Version kostenlos verfügbar unter:
http://www.equalityhumanrights.com/uploaded_files/research/differential_...


 

Februar 2010

18.02.2010

Migration aus Afrika.

Gegenwartsfragen und künftige Entwicklung

Die vor kurzem veröffentlichte Studie "Vor den Toren Europas? Das Potenzial der Migration aus Afrika" liefert eine aktuelle und ausführliche Analyse der Faktoren, die auf dem afrikanischen Kontinent zukünftige Migrationen auslösen können.
Die Studie ist auch als PDF-Version kostenlos erhältlich. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

(Quelle: Pressemitteilung des BAMF vom 17.2.2010)


 

18.02.2010

Migrationsbericht 2008

Informationen zum Migrationsgeschehen in Deutschland und Europa

Das Bundeskabinett hat am 03.02.2010 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2008 verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland und Europa. Neben einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten, geht der Bericht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Der Migrationsbericht 2008 (rund 380 Seiten) ist als PDF-Version (gut 4 MB)kostenlos erhältlich. Er kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Home-Teaser/migrationsbericht-2008.html

(Quelle: Pressemitteilung des BAMF vom 17.2.2010)


 

16.02.2010

Gewalt gegen Polizeibeamte.

Bundesweite KFN-Studie kann nun möglicherweise bald starten.

Ein Spiegel-Online-Bericht von Jörg Diehl unter dem Titel:
Gewalt gegen Polizisten: Bespuckt, beschimpft, bedroht.

Textauszug:
Freund und Helfer war gestern - heute treffen Polizisten immer öfter auf Verachtung, Ablehnung, Aggression. In einer großen Studie soll der beunruhigende Trend jetzt untersucht werden: "Bullen aufzumischen" sei längst zum Hobby gewalttätiger Jugendgangs geworden, klagen Beamte.

Hamburg - "Je später die Nacht", schrieb der Beamte aus Nordrhein-Westfalen seinem Vorgesetzten, "desto größer der Wahnsinn." Der Brief, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, war ein Hilfeschrei eines erfahrenen Dienstgruppenleiters, ein Zeugnis der voranschreitenden gesellschaftlichen Verwahrlosung ebenso sehr wie der zunehmenden Überforderung der Polizei. Obschon das Dokument bereits vor einigen Monaten entstand, scheint es seither nichts von seiner grundsätzlichen Relevanz eingebüßt zu haben.

"Die Gewaltspirale dreht sich immer schneller", notierte der Polizist aus Düsseldorf, das "erträgliche Maß" sei längst überschritten. Seine Untergebenen würden inzwischen regelmäßig "geschlagen, getreten und mit Flaschen beworfen", zudem bespuckt, beleidigt und mit dem Tode bedroht.

Die vermeintlichen Ordnungshüter seien längst "zu Statisten des Sauf- und Erlebnistourismus degradiert" worden, mit denen man sich ungestraft anlegen könne. Gerade unter "jungen Migranten" sei es angesagt, am Wochenende "Bullen aufzumischen". Respekt vor Amtspersonen: Fehlanzeige. In der allgemeinen Hektik einer solchen Situation - nicht selten stünde den Beamten ein Mob von Hunderten gegenüber - könnten die meisten Angreifer sogar noch "ungestraft das Weite suchen".

Weiter mit: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,677320,00.html


 

Januar 2010

22.01.2010

Jugendhilfe - Erzieherische Hilfen, Jahr 2008

Transferleistungen für junge Menschen im Jahr 2008

Insbesondere Kinder und Jugendliche in Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, begann für 32 000 junge Menschen im Jahr 2008 eine Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform. In 60% der Fälle bezogen deren Familien oder sie selbst Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend dem Zwölften
Sozialgesetzbuch. Von den 14 500 jungen Menschen, die in Pflegefamilien neu aufgenommen wurden, erhielten die jungen Menschen selbst oder deren Eltern in 75% der Fälle Transferleistungen.

Insgesamt begann im Jahr 2008 für 502 000 junge Menschen eine erzieherische Hilfe. Neben Heimerziehung, sonstiger betreuter Wohnform oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) gehören dazu auch Leistungen wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Von allen jungen Menschen, für die eine erzieherische
Hilfe begonnen hat, bezogen 35% zusätzlich auch Transferleistungen.

Unter den Kindern, für die eine Vollzeitpflege begonnen hat, waren die unter einjährigen mit 14% am häufigsten vertreten. In diesen Fällen war die Gefährdung des Kindeswohls der meistgenannte Hauptgrund. Knapp die Hälfte der Kinder, die in einer Pflegefamilie aufgenommen wurden, war noch nicht im schulpflichtigen Alter. Insgesamt ging mit zunehmendem
Alter der Kinder die Inanspruchnahme der Vollzeitpflege zurück. Im Gegensatz dazu nahm die Unterbringung von jungen Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen mit dem Alter der Hilfeempfänger zu.
Nahezu zwei Drittel (62%) dieser Kinder und Jugendlichen waren zwischen 12 und 17 Jahren alt. Hauptgrund für den Beginn einer Heimunterbringung war im Jahr 2008 die unzureichende Erziehungskompetenz der Eltern
beziehungsweise Personensorgeberechtigten.

Gut jeder fünfte junge Mensch (21%), dem eine Vollzeitpflege neu gewährt wurde, verfügte über einen Migrationshintergrund. Dieser liegt vor, sofern das Kind selbst oder mindestens ein Elternteil aus dem Ausland
stammt. Bei den durch Heimerziehung betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügten 24% der Eltern über eigene Zuwanderungserfahrungen. Von allen unter 21-jährigen jungen Menschen in Deutschland wies im Jahr 2008 ein Viertel einen Migrationshintergrund auf.

Weitere detaillierte Ergebnisse zu Vollzeitpflegen und Heimerziehungen gibt es kostenlos im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 5 vom 7. 1. 2010)


 

21.01.2010

Gefangenenrate in der Schweiz:

Informationen zum Bestand im September 2009, mit Hinweisen zur Entwicklung der Zahlen in vorherigen Jahren

Zunahme der Insassenbestände, aber große Unterschiede zwischen Konkordaten

Am 2. September 2009 waren in der Schweiz 6084 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs inhaftiert. Dies ist der zweithöchste Bestand seit 1999. Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 59 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 7 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und 3 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert. Die Belegungsrate betrug 91 Prozent und lag damit 5 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Besonders hoch war die Rate mit 100 Prozent in der lateinischen Schweiz, wo einige Gefängnisse sogar überbelegt waren. Die Zahl der Inhaftierten im Verhältnis zur Wohnbevölkerung ist ebenfalls gestiegen: Sie hat von 76 auf 80 Inhaftierte pro 100'000 Personen zugenommen.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde bei den 114 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Die Zahl der Haftplätze ging gegenüber 2008 zurück (- 53 auf 6683 Plätze). Diese Abnahme geht auf das Konto der offenen und halboffenen Anstalten (-26 Plätze) und der Gefängnisse (-27 Plätze).

Belegungsrate erreicht 91 Prozent

Die Belegungsrate ist zwischen 2008 und 2009 von 86 Prozent auf 91 Prozent und damit so deutlich wie letztmals 2004 gestiegen. Wie 2004 trugen auch im Berichtsjahr die Untersuchungshaft (+6%) und der Straf- und Massnahmenvollzug (+5%) am meisten zur Zunahme bei. Die Zahl der Inhaftierten in Untersuchungshaft erreichte 2009 mit 1888 Personen am Stichtag sogar den höchsten Stand seit dem Jahr 2000. Da der Insassenbestand ausschliesslich in den beiden genannten Kategorien zunahm, ist die Zahl der Inhaftierten in den Gefängnissen am stärksten gestiegen (+344 Inhaftierte, +12%).

Unterschiede zwischen den Strafvollzugskonkordaten

Ein Vergleich zwischen den drei schweizerischen Strafvollzugskonkordaten bringt bei der Untersuchungshaft große Unterschiede zutage. (………..)

Weitere Informationen, auch mit detaillierten Tabellen und Schaubildern, finden sich unter folgender URL:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Document.128322.pdf

(Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Bundesamts für Statistik – BFS- vom 19. Januar 2010)


 

04.01.2010

Aktueller statistischer Überblick über die Rechtspflege in Deutschland.

Ein Angebot von DESTATIS Wiesbaden

Ende Dezember 2009 ist die neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1 "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" für 2009 erschienen.
Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.

Zum Download der Fachserie wählen Sie auf der Seite

https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...

die gewünschte Version (xls oder pdf) aus. Nachdem Sie auf "Weiter" geklickt haben, können Sie die Fachserie online einsehen oder abspeichern.


 

Nachrichten aus 2011

Archivierte Nachrichten aus 2011

Oktober 2011

08.10.2011

Arbeitsgruppe im BMJ schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab

 

Zu der letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (am 4. 10.2011):

Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen.

Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im Zentrum.

Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht.

Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile:

1) Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) zahlreiche Vorschläge erarbeitet.

2) Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich begrenzt sein.

Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist.

Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein.

Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden.

3) Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen bezwecken sollen.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.10.2011)

September 2011

30.09.2011

Ministry of Justice, England and Wales

Prisoners to pay back victims

 

News of 26 September 2011

Up to £1million a year is to be seized from prisoners’ pay packets and used to fund victim support services, the Ministry of Justice announced today.

Under the Prisoners’ Earnings Act, which comes into force today, low-risk prisoners who work outside of prison to prepare for their eventual release will see up to 40 per cent of their net weekly wages over £20 go to services which support victims of crime.

This is the first step towards ensuring prisoners make financial reparation to victims and communities.

The money will go to the national charity Victim Support and pay for new support services, helping victims to recover from the trauma of crime and forcing criminals to take responsibility for the harm they caused.

Further details under: http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/newsrelease260911a.htm


 

28.09.2011

Ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland hatte 2010 einen Migrationshintergrund

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 stieg die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund wie in den Vorjahren leicht an, sie lag bei gut 15,7 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus 2010 weiter mitteilt, entsprach das einem Anteil von 19,3 % an der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen. Die Mehrheit, nämlich 8,6 Millionen Menschen, hatte einen deutschen Pass, während circa 7,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer waren.

Rund ein Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren, etwa zwei Drittel sind zugewandert. Europa ist für die Zuwanderung von besonderer Bedeutung: Die meisten, nämlich 69,5 % der insgesamt 10,6 Millionen Zuwanderer stammten 2010 aus Europa; aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union kamen insgesamt 31,9 % aller Zuwanderer. Auf Europa folgten Asien/Ozeanien mit 17,2 % und Afrika mit 3,2 %. Nach einzelnen Ländern betrachtet waren die wichtigsten Herkunftsländer die Türkei (14,1 %), Polen (10,5 %) und die Russische Föderation (9,2 %).

Bei vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund feststellen: So waren 2010 Personen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen ohne Migrationshintergrund (35,0 Jahre gegenüber 45,9 Jahre), sie waren weitaus häufiger ledig (45,7 % gegenüber 38,5 %), und der Anteil der Männer unter ihnen war höher (50,3 % gegenüber 48,7 %). Zudem fehlte Personen mit Migrationshintergrund häufiger ein Schulabschluss (15,3 % gegenüber 2,0 %) oder ein berufsqualifizierender Abschluss (45,0 % gegenüber 19,6 %).

Die nachteilige Bildungssituation spiegelte sich auch in der Beschäftigungsstruktur wider: Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren waren 2010 etwa doppelt so häufig erwerbslos wie jene ohne (11,5 % gegenüber 5,8 %) oder gingen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob (11,3 % gegenüber 6,8 %). Auch das Armutsrisiko war bei ihnen deutlich höher, es lag bei 26,2 %, während nur 11,7 % der Menschen ohne Migrationshintergrund armutsgefährdet waren.

 

Methodische Hinweise

Die hier veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf die sogenannte Bevölkerung mit Migrationshintergrund im engeren Sinn. Zu dieser Bevölkerungsgruppe zählen im Mikrozensus alle seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und alle im Inland mit fremder Staatsangehörigkeit Geborenen sowie die hier geborenen Deutschen, die mit zumindest einem Elternteil im selben Haushalt leben, der zugewandert ist oder als Ausländer in Deutschland geboren wurde.
In den Jahren 2005 und 2009 konnte zusätzlich die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn abgebildet werden. Diese umfasst auch in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alle vier Jahre fragt der Mikrozensus nach der Staatsangehörigkeit der nicht im selben Haushalt lebenden Eltern. Dadurch konnte 2009 bei 345 000 Personen ein Migrationshintergrund identifiziert werden, der in den anderen Jahren nicht erkennbar ist. Damit lag die Zahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn 2009 bei 16,0 Millionen.

Personen, die sich noch in Ausbildung befanden, bleiben bei den Angaben zu den Bildungsabschlüssen unberücksichtigt. Aufgrund einer Revision sind die Angaben zu den Bildungsabschlüssen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
 

Bevölkerung 2010 nach Migrationsstatus
Migrationsstatus
2010
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Anzahl in 1 000
Anteil an der Gesamtbevöl-
kerung in %
Bevölkerung insgesamt
81 715
100,0
– 0,2
ohne Migrationshintergrund
65 970
80,7
+ 0,2
mit Migrationshintergrund im engeren Sinn
15 746
19,3
+ 0,3
    Zugewanderte insgesamt
10 590
13,0
– 0,1
    davon:
        Ausländer
5 577
6,8
– 0,3
        Deutsche
5 013
6,1
+ 0,1
    in Deutschland geborene insgesamt
5 155
6,3
+ 1,0
    davon: 
        Ausländer
1 570
1,9
– 3,7
        Deutsche
3 585
4,4
+ 3,3
             

 Weitere Informationen bietet die

Fachserie 1, Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2010“,

die kostenfrei erhältlich ist. Hier findet sich ab sofort auch die revidierte Fachserie zum Berichtsjahr 2009.
Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, www.destatis.de/kontakt

 (Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.355 vom 26.09.2011) 


 

25.09.2011

Ein in mehrfacher Hinsicht aufschlussreiches Dokument der Zeitgeschichte in deutscher Übersetzung:

"Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney in der Strafsache gegen Dominique Strauss-Kahn"

[Auszug aus der Vorbemerkung der Herausgeber und der Redaktion der HRRS, Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 12. Jahrgang, Ausgabe 8-9/2011]:

 

"Herausgeber und Redaktion dieser Zeitschrift haben beschlossen, den am 22.8.2011 gestellten Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney (Staatsanwaltschaft der Stadt New York) in der Sache "The People of the State of New York against Dominique Strauss-Kahn" in einer deutschen Übersetzung zu veröffentlichen. Das geschieht zum einen, um aktuellen Informationsinteressen entgegenzukommen. [...]

Vor allem aber geht es uns darum, dieses beeindruckende Dokument vor schneller Vergessenheit zu bewahren. Beeindruckend ist es in mehrfacher Hinsicht.

Das verhaltene Pathos, mit dem die Autoren in den Eingangsbemerkungen sich dazu bekennen, es sei Sache der Staatsanwaltschaft, "not that it shall win a case, but that justice shall be done" (nicht einen Fall zu gewinnen, sondern der Gerechtigkeit Genüge zu tun), es sei das zweigestaltige Ziel des (Straf-)Rechts, "that guilt shall not escape or innocence suffer" (dass weder Schuld davonkommen noch Unschuld leiden dürfe), ist sicherlich berührend, hierbei aber nicht entscheidend.

Eindrucksvoll ist vor allem die in diesem Antrag kraftvoll demonstrierte Entschlossenheit, der Lüge keinen Platz zu lassen, selbst wenn die Wahrheit in der Schwebe bleibt.

Das geschieht um den Preis massiver Selbstkritik. Selten hat eine Staatsanwaltschaft mit einer so detaillierten Begründung einbekannt, den Inszenierungen einer – wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen zeigte – gestörten Person aufgesessen zu sein.

Deutsche Strafjuristen, die ihr System im Vergleich mit dem der Vereinigten Staaten gern hochgemut als Hort des Rechtsstaats verstehen, sind selten in der Lage, Justizirrtümer so zügig und unverblümt einzuräumen. Wenn es geschieht, dann meist zu spät. [...]"
Der weitere Text der Vorbemerkung, sowie dann der Text des Einstellungsansantrages, sind zu finden unter: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-08/index.php?sz=10


 

21.09.2011

Knapp die Hälfte der Großstadtkinder aus Familien mit Migrationshintergrund

Aktueller Mikrozensus-Bericht des Statistischen Bundesamtes

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 lebten rund 31 % der minderjährigen, ledigen Kinder in Deutschland in einer Familie mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September 2011 weiter mitteilte, stammte in Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern sogar fast jedes zweite minderjährige Kind (46 %) aus einer Familie mit Migrationshintergrund. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa. In Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern kamen 2010 dagegen nur knapp 13 % der minderjährigen Kinder aus einer Migrationsfamilie. Details sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

 

Minderjährige, ledige Kinder 2010
nach Gemeindegrößenklasse und Migrationsstatus der Familie
 
Gemeindegrößenklasse
(von … bis unter … Einwohnern)
Minderjährige Kinder nach Migrationsstatus der Familie
 
zusammen
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
 
Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
 
Zusammen
100
69,1
30,9
 
Unter 5 000
100
87,4
12,6
 
5 000 – 10 000
100
79,3
20,7
 
10 000 – 20 000
100
73,6
26,4
 
20 000 – 50 000
100
68,1
31,9
 
50 000 – 100 000
100
63,5
36,5
 
100 000 – 200 000
100
53,5
46,5
 
200 000 – 500 000
100
58,6
41,4
 
500 000 und mehr
100
53,8
46,2
 

 

Seit 2005 – in diesem Jahr wurden erstmals Fragen zum Migrationsstatus im Mikrozensus gestellt – ist die absolute Zahl der Kinder in Migrationsfamilien leicht zurückgegangen. 2005 stammten von den insgesamt 14,4 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland rund 4,1 Millionen minderjährige Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Demgegenüber lebten im Jahr 2010 von allen 13,1 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland gut 4,0 Millionen Kinder in Migrationsfamilien.

Zu den Familien mit Migrationshintergrund zählen alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, bei denen mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder – wie im Fall der Spätaussiedler – durch einbürgerungsgleiche Maßnahmen erhalten hat.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Julia Weinmann, Telefon: +49 611 75 8707, www.destatis.de/kontakt

(Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.345 vom 20.09.2011)


 

19.09.2011

Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG-SGB VIII) im Jahr 2010

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 haben rund 367 000 Kinder bis 13 Jahre in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von knapp 71 % an allen Hilfen zur Erziehung. Insgesamt begannen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vergangenen Jahr rund 519 000 erzieherische Unterstützungen.

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2010 nach Hilfeart*)
Art der Hilfe
Anzahl der Hilfen/jungen Menschen insgesamt
Darunter:
Junge Menschen unter 14 Jahre
Anzahl
Anteil in %
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§27 bis 35 SGB VIII)
472 308
X
X
Davon:
 
 
 
Einzelhilfen
421 075
287 096
68,2
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
11 044
7 827
70,9
Erziehungsberatung
314 045
231 112
73,6
Soziale Gruppenarbeit
8 097
4 769
58,9
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
26 048
8 221
31,6
Erziehung in einer Tagesgruppe
8 851
8 252
93,2
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
15 251
12 398
81,3
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
34 722
14 107
40,6
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
3 017
410
13,6
Familienorientierte Hilfen
51 233
X
X
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
8 904
X
X
Sozialpädagogische Familienhilfe
42 329
X
X
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
97 603
80 086
82,1
Anzahl der jungen Menschen insgesamt
518 678
367 182
70,8
*) Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige.
 

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit gut 66 % die Erziehungsberatung – insgesamt 314 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2010 neu in Anspruch. Dabei wurden knapp drei Viertel (74 %) dieser Beratungen von Kindern begonnen (rund 231 000 Fälle). 61 000 Erziehungsberatungen (19 %) gewährten die Beratungsstellen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene unter 27 Jahren nahmen rund 22 000 beziehungsweise 7 % der Beratungen neu in Anspruch.

An der familienergänzenden Hilfe in Form einer Tagesgruppenerziehung waren Kinder anteilsmäßig am häufigsten beteiligt. Von insgesamt knapp 9 000 erzieherischen Unterstützungen, die ausschließlich an Minderjährige gerichtet sind, begannen gut 8 000 Kinder (93 %) die Förderung in einer Tagesgruppe. Jugendlichen wurde diese Hilfe 600-mal neu gewährt. Ziel der Erziehung in einer Tagesgruppe ist im Wesentlichen die Förderung der schulischen Entwicklung sowie des sozial-emotionalen Verhaltens.

Auch familienorientierte Hilfen, wie zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe, begannen Kinder weit häufiger als Jugendliche: Insgesamt nahmen knapp 98 000 junge Menschen – zusammen mit ihren Eltern – eine familienorientierte Hilfe neu in Anspruch. Davon waren rund 80 000 bis 13 Jahre alt (82 %).

Ähnlich hoch war der Anteil von Kindern, denen eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie neu gewährt wurde. An über 12 000 von den insgesamt gut 15 000 Vollzeitpflegen waren Kinder beteiligt (81 %). Darunter hatten knapp 5 000 Kinder das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Weitere kostenlose Informationen finden Sie im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167,
www.destatis.de/kontakt 

(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr.341 vom 19.09.2011)


 

09.09.2011

Forschungsförderung für Post-Docs durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die „Eigene Stelle“ – ein DFG-Förderinstrument im Spiegel der Statistik

 

Promoviert, hoch qualifiziert und forschungswillig – aber noch nicht fest an einer Forschungseinrichtung angestellt: Das sind die typischen Charakteristika der Antragstellenden auf eine „Eigene Stelle“. Der Infobrief 1/2011 bietet einige Statistiken zur Eigenen Stelle und beleuchtet das statistische Profil der das Instrument nutzenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Infobrief ist auch in englischer Sprache erschienen.
(Quelle: DFG Infobrief 1/2011)
Zugang zum Infobrief in deutscher und englischer Sprache.


 

09.09.2011

Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Neuer DFG-Statistik-Flyer „Zahlen und Fakten 2010“

 

Der neue DFG-Statistik-Flyer „Zahlen und Fakten 2010“ gibt anhand von Statistiken in grafisch aufgearbeiteter Form einen kompakten Überblick über Zahlen und Fakten rund um das DFG-Fördergeschehen im Jahr 2010. Dazu gehören ein Überblick über die Programme und Fachgebiete ebenso wie Daten zur internationalen Zusammenarbeit.

Der Flyer kann bei Michael Hönscheid, Ansprechperson im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, bestellt werden. Eine pdf-Version steht im Internetangebot der DFG zum Download bereit.

(Quelle: DFG-Mitteilung 5.9.2011)


 

06.09.2011

60 Jahre DBH - Vom Verein Bewährungshilfe zum Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Festveranstaltung am 23.09.2011 in Bonn-Bad Godesberg

 

1951 wurde in Bad Godesberg der Verein „Bewährungshilfe“ gegründet. Innerhalb der vergangenen 60 Jahre hat sich der Verein über die „Deutsche Bewährungshilfe“ zum „DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“ entwickelt.

In einer Festveranstaltung an dem Ort der Gründung und der Aktivitäten der ersten 4 Jahrzehnte soll dieses Ereignis gewürdigt werden.

Diese Festveranstaltung wird am Freitag, dem 23.09.2011, ab 11 Uhr in der Stadthalle in Bad Godesberg gegenüber der früheren Geschäftsstelle und Tagungshaus, dem "Ludwig Clostermann-Haus", durchgeführt.

Neben Grußworten werden Beiträge zur Geschichte, dem Gründungsimpuls und den aktuellen Aufgaben gehalten. Dabei wird ein historischer Film zu den frühen Aktivitäten der Bewährungshilfe in Essen (Original-Dokumentation) gezeigt und die Veranstaltung durch musikalische Beiträge untermalt.

  • Festvortrag Prof. Dr. Heinz Cornel,
  • Gründungsimpulse der Bewährungshilfe,
  • Stationen der Entwicklung,
  • Einweihung des Clostermann Hauses,
  • 10 Jahre Erfahrungen Bewährungshilfe,
  • Interviews mit ehemaligen Bewährungshelfer/innen,
  • Gruppenaktivität mit Probanden in Essen (Fahrt nach Fischbachau),
  • Musikalische Beiträge von Karl Annesser.

Zu der Festveranstaltung sind alle Interessierten, aktuelle und ehemalige Akteure eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über das Online-Anmeldeformular oder per E-Mail / Fax.

Ausschreibung: http://www.dbh-online.de/fortb-facht/A-0811.pdf
Anmeldung: http://www.dbh-online.de/anmeldeformular/anmeldeformular.php?id=301


 

05.09.2011

Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2010

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht neue Zahlen für Deutschland

 

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 606 Ermittlungsverfahren in Fällen der Organisierten Kriminalität geführt (2009: 579). Dies entspricht einem Anstieg von fast 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
318 (2009: 305) dieser Verfahren wurden neu eingeleitet, alle anderen stammten aus dem Vorjahr bzw. den Vorjahren und wurden im Jahr 2010 fortgeführt.

BKA-Präsident Ziercke: "Die Bedrohung durch die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland weiterhin hoch. Das von der Organisierten Kriminalität ausgehende Schadens- und Gefahrenpotenzial ist groß. OK-Gruppierungen verursachten 2010 insgesamt einen Schaden von 1,65 Milliarden Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 Prozent bedeutet. Die OK-Gewinne bewegten sich mit 903 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres."

Die höchsten Gewinne wurden mit rund 400 Millionen Euro im Bereich der Wirtschaftskriminalität erzielt, gefolgt von Steuer- und Zolldelikten (ca. 190 Millionen Euro), dem Rauschgifthandel und -schmuggel (knapp 130 Millionen Euro) sowie der Umweltkriminalität (rund 75 Millionen Euro).

Im Jahr 2010 wurden in 92 % aller OK-Verfahren (556) Finanzermittlungen durchgeführt. In knapp 40 % der Verfahren (242, 2009: 189 Verfahren) fanden sich Hinweise auf Geldwäsche. In knapp einem Drittel der Verfahren (29 %) ist es gelungen, kriminell erlangtes Vermögen abzuschöpfen.
Die höchsten Sicherungen erfolgten in Verfahren wegen Steuer- und Zolldelikten mit rund 78 Millionen Euro. Insgesamt konnten Vermögenswerte in Höhe von 171 Millionen Euro (2009: 113 Millionen Euro) vorläufig als Vermögenswerte gesichert werden.

Weitere Informationen zu Tatverdächtigen, Gruppenstrukturen und Kriminalitätsbereichen
finden sich im Überblick in der Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011:
http://www.bka.de/nn_236770/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Pressearchiv/...

sowie im Detail in der kostenlos erhältlichen PDF-Version des gesamten Lageberichts (frei gegebene Kurzfassung):
http://www.bka.de/nn_193360/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder...

(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011)


 

02.09.2011

Abbau der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender

Einrichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung als Bundesstiftung

 

Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das „Schubladendenken“ morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.

Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.

Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.

Zum Hintergrund:
Die „Magnus Hirschfeld Stiftung“ soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.

Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 31.8.2011)

August 2011

24.08.2011

Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand

 

Das Bundeskabinett hat am 17.8.2011 Eckpunkte zur Einrichtung einer Regierungskommission beschlossen, mit der die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft wird.

Dazu erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

"Die neue Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich FDP und Union darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden.

Mit der neuen Kommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen. Die Kommission wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten.

Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung wird nun die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse in den letzten zehn Jahren sein. Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Auf dem Prüfstand der Regierungskommission steht auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten droht zu verwischen, wenn die Polizei immer weiter im Vorfeld tätig wird und Nachrichtendienste über polizeiähnliche Befugnisse verfügen. Die Regierungskommission soll Aufgabenüberschneidungen aufdecken und kritisch bewerten, zum Beispiel bei vermeidbaren Doppelzuständigkeiten zwischen MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz.

Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen."

Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer „Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001“ beschlossen.

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Sicherheitsgesetze kontinuierlich ausgeweitet worden. Ein Gutachten aus dem Deutschen Bundestag zählt 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung allein zwischen 2001 und 2008. Dazu gehörten etwa die nach dem damaligen Bundesinnenminister benannten Sicherheitspakete Schily I und II in den Jahren 2001 und 2002, die so genannte Anti-Terror-Datei aus dem Jahr 2006 sowie mehrere bereits für verfassungswidrig erklärte Regelungen, zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz, mit dem im Notfall der Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt werden sollte, oder die ebenfalls für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung.

Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen. Dabei soll sie auch technische Neuerungen und die Vorgaben der EU in den Blick nehmen. Geplant ist darüber hinaus eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten.

Die Regierungskommission wird unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet und geleitet. Den gemeinsamen Vorsitz haben der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz. Daneben werden der Regierungskommission insgesamt acht Experten angehören, jeweils einer aus den beiden Ministerien und sechs externe Experten.

Die Einrichtung der Regierungskommission steht in engem Zusammenhang mit einem weiteren Beschluss des Bundeskabinetts vom heutigen Tag, der die Einigung der Koalitionspartner zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) umsetzt. Anstelle der ursprünglich diskutierten Verschärfung, Entfristung oder pauschalen Verlängerung der auslaufenden Geheimdienstbefugnisse hatte sich die Bundesregierung auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen verständigt. Regelungen, die sich als entbehrlich erwiesen haben, werden ersatzlos gestrichen. Andere Regelungen, die sich als sinnvoll erwiesen haben, werden erneut befristet verlängert, allerdings mit deutlichen Verbesserungen der rechtsstaatlichen Kontrolle und des Grundrechtsschutzes versehen.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJ vom 17.8.2011)


 

23.08.2011

Kosten und Nutzen früher Hilfen

Eine aktuelle Publikation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen,

auch mit Bedeutung für kriminologische Fragen,
verfasst von Uta Meier-Gräwe und Inga Wagenknecht

 

Die vorliegende Expertise vergleicht erstmals in Deutschland die Kosten Früher Hilfen mit Ausgaben, die durch spätere Interventionen entstehen können. Die Berechnung am Beispiel des Standorts Ludwigshafen im NZFH-Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ zeigt, dass Frühe Hilfen im Erfolgsfalle ein Vielfaches an Folgekosten einsparen können.

In den vergangenen Jahren sind vielerorts Programme und Projekte zur Verbesserung des Kinderschutzes entstanden, in denen die Vernetzung und Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe gestärkt und Angebote für junge Familien ausgebaut wurden. Gleichwohl werden präventive, niedrigschwellige Angebote gegenüber den Pflichtaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe faktisch immer noch als nachrangig behandelt, insbesondere bei prekärer kommunaler Haushaltslage. Die vorliegende Expertise zeigt, wie verhängnisvoll diese Finanzierungspraxis für die betroffenen Individuen und die Gesellschaft insgesamt sein kann.

Die Studie enthält zunächst eine Kostenanalyse Früher Hilfen, die im Rahmen des Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ erstellt wurde. Dem Ergebnis werden die Kosten gegenübergestellt, die entstehen können, wenn ein Kind von Vernachlässigung und/oder Misshandlung betroffen ist.

Die Studie zeigt, dass durch Frühe Hilfen Folgekosten einer Kindeswohlgefährdung vermieden werden können. Die erzielten Befunde der Studie sprechen für einen entschiedenen Paradigmenwechsel in den Finanzierungsstrukturen von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Das derzeitige Wissen und der Forschungsstand in diesem Bereich verweisen bereits heute darauf, dass Frühe Hilfen als eine sinnvoll angelegte Zukunftsinvestition für die betroffenen Kinder und für die Gesellschaft insgesamt begriffen werden müssen.

(Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen, 22. August 2011)
Direkter Zugang zur Publikationsseite, mit weiterem Hyperlink zur PDF-Version der Expertise:
http://www.fruehehilfen.de/wissen/materialien/publikationen/publikation/...

 

Juli 2011

26.07.2011

Neue webbasierte Datenbank in den USA

"CrimeSolutions.gov" vermittelt konzentrierten Überblick über (derzeit) 145 evidenzbasierte Programme

 

On June 22, 2011 the Department of Justice’s Office of Justice Programs (OJP) launched CrimeSolutions.gov, a one-stop shop for information about programs that work in criminal justice, juvenile justice, and crime victim services. This new website is a credible resource to inform practitioners about what works using the best available evidence in order to help state, local, and tribal jurisdictions address crime effectively and efficiently.

This searchable online database includes over 145 evidence-based programs and covers a range of justice-related topics including:

  • Corrections & Reentry
  • Courts
  • Crime & Crime Prevention
  • Drugs & Substance Abuse
  • Juveniles
  • Law Enforcement
  • Technology &Forensics
  • Victims & Victimization

Expert reviewers assess available studies on each program and assign “evidence ratings” – effective, promising, or no results – to indicate whether there is evidence from research that a program achieves its goals. Replicating programs that have been shown to work (“effective” and “promising” programs) has the potential to not only improve outcomes, but also save time and resources.

As Assistant Attorney General Laurie O. Robinson explained “We all have tight budgets today. CrimeSolutions.gov helps us take a ‘smart on crime’ approach that relies on data-driven, evidence-based analysis to identify and replicate justice-related programs that have shown real results in preventing and reducing crime and serving crime victims.”

For more information visit www.crimesolutions.gov or contact Phelan Wyrick at phelan.wyrick@usdoj.gov


 

22.07.2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stärkt "Whistleblowers"

Kündigung von Arbeitnehmern, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen, ist menschenrechtswidrig.

 

In seinem am 21. Juli verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, nachdem sie - am Ende einer Serie von Versuchen, eine Besserung der Situation im Unternehmen zu erreichen - Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, mit der Begründung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.

Zusammenfassung des Sachverhalts in vierseitigen Pressmeldungen des Kanzlers: Deutsch und Englisch

Chamber judgment Heinisch v Germany German version 21.07.11
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx#{"itemid":["001-108773"]}


 

22.07.2011

Neue Beiträge zur Frage der Rechtskultur und der Vergeltung

 

Die elektronische "Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS)" bringt, über den Titelwortlaut hinausgehend, regelmäßig auch Beiträge zu weiteren aktuellen oder grundsätzlichen Fragen, namentlich auch zu solchen, die andere Disziplinen berühren.

Im gerade erschienenen jüngsten Heft 7/2011 finden sich zwei Aufsätze mit engem Bezug zu Kriminologie bzw. der Kriminalpolitik. Sie können kostenlos eingesehen, auch kostenlos (wie alle Beiträge in der ZIS) in Gestalt von PDF-Dateien herunter geladen werden.

1. Beitrag:
Michael Walter: Die Frage nach der Rechtskultur als Brücke zwischen Kriminologie und Strafrecht.
ZIS Jhg. 6, Heft 7, Juli 2011, Seiten 629-635.
Direktzugriff auf die Datei unter: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_598.pdf

2. Beitrag:
Tonio Walter: Vergeltung als Strafzweck. Prävention und Resozialisierung als Pflichten der Kriminalpolitik.
ZIS Jhg. 6, Heft 7, Juli 2011, Seiten 636-647.
Direktzugriff auf die Datei unter: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_599.pdf

Das gesamte Heft der ZIS ist einsehbar unter: http://www.zis-online.com/


 

06.07.2011

Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern oder Erziehungsberechtigte

Familiengerichtsentscheidungen im Jahr 2010 zum Entzug oder zur Begrenzung der Elterlichen Sorge

 

Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
im Jahr 2010 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraph 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Gegenüber dem Jahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um rund 500 Fälle (+ 4%).
In rund 9 700 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter,
in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.
Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 2 200 Fällen (23%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 251 vom 06.07.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (0611) 75-8167, www.destatis.de/kontakt

Die Veröffentlichung kann unter folgender URL als PDF-Datei eingesehen oder kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugen...


 

01.07.2011

British Government supports more efficient dispute resolution

23 June 2011

The Government has signed the first Dispute Resolution Commitment (DRC), which requires all departments and agencies to use mediation, arbitration and conciliation wherever possible before taking disputes to court.

 

The move is part of the Government's drive to use better, quicker and more efficient ways of resolving legal disputes.

Today's DRC will build on this and save further time, money and stress for everyone involved by reducing their legal and court costs, and in turn reducing the number of cases unnecessarily clogging up the courts.

Justice Minister Jonathan Djanogly said: 'I believe that government should be leading by example by resolving issues away from court using alternatives which are usually quicker, cheaper and provide better outcomes.

'We want people to see court as a last resort rather than a first option, and cut down on the amount of unnecessary, expensive, painful and confrontational litigation in our society.

'In many cases methods like mediation are simply a common sense solution which benefits everyone involved. Although they will not be suitable in every case, they are already saving taxpayers millions every year and can save much more.'

The DRC will renew and strengthen the Alternative Dispute Resolution Pledge made by Government in 2001.

Making more use of the wide range of options available to resolve disputes has already saved taxpayers an estimated £360 million over the last decade.

Full text of the government's Dispute Resolution Commitment and guidance for departments and their agencies
News release - Djanogly: More efficient dispute resolution needed


 

Juni 2011

27.06.2011

Office of Justice Programs Launches CrimeSolutions.gov

 

On June 22, 2011, OJP launched the Web site, CrimeSolutions.gov.

The Web site is a resource to help practitioners and policymakers understand what works in justice-related programs and practices. It includes information on more than 150 justice-related programs and assigns ratings that indicate whether a program achieves its goals.

Office of Justice Programs Assistant Attorney General Laurie Robinson said,
“CrimeSolutions.gov helps us take a ‘smart on crime’ approach that relies on data-driven, evidence-based analysis to identify and replicate justice-related programs that have shown real results in preventing and reducing crime and serving crime victims.”

Resources: Read a press release about the launch at http://www.ojp.gov/newsroom/pressreleases/2011/OJP11105.htm.

Visit www.crimesolutions.gov.


 

24.06.2011

Ein neuer Anlauf der EU zur Harmonisierung des Asylverfahrens in den Mitgliedsländern

 

Die Europäische Kommission will erreichen, dass Asylanträge in allen EU-Staaten nach den gleichen Maßstäben
beurteilt werden. Die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström bemängelte, dass die Chancen auf
Anerkennung von Land zu Land immer noch extrem unterschiedlich seien. „Das ist aber keine Lotterie“, so Malmström.

260.000 Menschen hätten 2010 um Asyl in der EU gebeten, hinter jedem Fall ständen menschliche Schicksale.
„Wir brauchen ein EU-weites effizientes, gerechtes Asylverfahren und angemessene, vergleichbare Leistungen bei
der Aufnahme von Asylbewerbern“, sagte Malmström.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission neue Vorschläge für eine Asylverfahrensrichtlinie und eine Aufnahmerichtlinie
gemacht. Damit will sie die zwischen den Mitgliedstaaten festgefahrene Diskussion über ein gemeinsames Asylrecht wieder voranbringen. Auf die bisher vorliegenden Versionen dieser beiden Richtlinien konnten sich die Staaten nicht einigen.

Mit den beiden Gesetzen sollen unter anderem Standards für Art und Dauer der Verfahren und Anhörungen von Asylbewerbern festgelegt sowie Vorgaben für ihre Unterbringung, Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt gemacht werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben das Ziel vorgegeben, bis 2012 ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen.

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm

(Quelle: EU-Nachrichten Nr. 18-2011, Bezug auf Info 17.06.2011)


 

24.06.2011

Korruptionsbekämpfung

Europäische Kommission will härter gegen Bestechung vorgehen

 

Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jährlich rund 120 Mrd EUR.

Kein Land der Welt ist immun gegen Korruption. Auch nicht die EU-Mitgliedstaaten. So sind vier von fünf EU-Bürgern
der Meinung, dass Korruption in ihrem Land ein großes Problem ist. Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jedes Jahr rund 120 Milliarden Euro.

Ein neues Beobachtungs- und Bewertungssystem soll nun den Kampf gegen Korruption systematisieren: Der EU-Antikorruptionsbericht wird ab 2013 im Zweijahresturnus den Stand der Korruptionsbekämpfung in allen 27 Mitgliedstaaten beleuchten. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bericht soll Anstrengungen, Erfolge und Misserfolge offenlegen.

Zwar existieren bereits etliche internationale und europäische Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, deren Umsetzung
sei in den Mitgliedstaaten allerdings „sehr unterschiedlich“, erklärte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström:
„Ich schließe daraus, dass es den Politikern und Entscheidungsträgern am nötigen Willen zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform mangelt.“

Doch es geht der Kommission nicht um eine groß angelegte Schelte. Wie Malmström sagte, werde der Bericht vielmehr den Austausch bewährter Praktiken ermöglichen und auch Verbesserungsvorschläge für die Mitgliedstaaten enthalten. Parallel dazu werde die Kommission in allen EU-Politikbereichen verstärkt auf Bestechung achten, gab Malmström den Kurs der neuen Antikorruptionspolitik vor. Im Herbst will die Innenkommissarin Änderungen der EU-Regeln für die Beschlagnahmung illegal erworbener Vermögenswerte vorschlagen sowie eine Verbesserung der strafrechtlichen Finanzermittlungen in den Mitgliedsländern.

Überarbeitet werden sollen auch die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen sowie für Bilanzierung und Abschlussprüfung. Eine Strategie zur Verhinderung von Betrug zulasten der Finanzinteressen der EU ist ebenfalls in Arbeit. Mehr Aufmerksamkeit gegenüber Korruption soll künftig nicht nur Ländern, die der EU beitreten wollen oder die von der EU-Entwicklungszusammenarbeit profitieren, gelten – auch vor der eigenen Haustür will Malmström kehren: „Wir müssen sicherstellen, dass EU-Mittel korrekt vergeben werden. Hier bleibt auch in den EU-Institutionen einiges zu tun.“

Deutschland muss nachbessern: Einiges zu tun gibt es auch in Deutschland. So gibt eine Korruptions-Rangliste
von Transparency International Aufschluss über den Grad der wahrgenommenen Bestechlichkeit von Beamten und Politikern weltweit: Während Somalia die Negativ-Spitze markiert und Dänemark die Flagge der Unbestechlichen trägt, tummelt sich Deutschland mit Platz 15 im Mittelfeld – gemessen an vergleichbaren europäischen Industrieländern allerdings keine vorteilhafte Position.

„Das Wichtigste ist, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert“, meint Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland. Auch gebe es in Deutschland „kein Korruptionsregister“, das schwarze Schafe auflistet. „Es gilt, Auslands- und Inlandsbestechung gleichermaßen zu bekämpfen“, betont Humborg. Wer Bestechung bei Geschäften im Ausland akzeptiere, müsse damit rechnen, „den Bumerang ins eigene Land zurückzubekommen“.

Vorbildfunktion: Bezogen auf die Weltwirtschaft, attestiert Professor Holger Görg vom Kieler Institut für Weltwirtschaft den europäischen Bemühungen gegen Bestechungen derweil Vorbildfunktion. „Einerseits kommen durch die Globalisierung Migranten aus Ländern zu uns, wo Korruption akzeptierter ist, das könnte bei uns etwas verändern“, so der Globalisierungsexperte: „Aber der positive Umkehrschluss dürfte stärker sein. So müssen sich die Länder, denen es wirtschaftlich schlecht geht, an gesünderen Volkswirtschaften orientieren.“ Sie müssten ihre Rahmenbedingungen verbessern und Korruption abbauen, um mitspielen zu können. Egal in welchem Land bedeute Korruption aber immer Kosten für die Volkswirtschaften, ist sich der Experte sicher. Korruption untergrabe zudem das Vertrauen der Bürger in politische Institutionen und schwäche damit die Demokratie. Und das zu unterbinden, bleibe Hauptziel der EU-Strategie. (lbl)

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm#201100606

(Quelle: EU-Nachrichten 18-2011, Bezug auf Info 06.06.2011)


 

22.06.2011

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

 

Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in gemeinsamer Trägerschaft das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Das Zentrum hat im März 2007 die Arbeit aufgenommen. Am 10. Juli 2007 wurden die Konzeption und "erste Schritte" der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Zentrum unterstützt die Praxis dabei, familiäre Belastungen früher und effektiver zu erkennen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die gemeinsame Trägerschaft soll Ausdruck sein für die beispielgebende Entwicklung multiprofessioneller Kooperationen im Arbeitsfeld Frühe Hilfen.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist es, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen. Um dies zu verwirklichen, muss insbesondere die Erreichbarkeit von Risikogruppen verbessert werden.

Konzeption und Methode

Die Arbeit des Zentrums wird von drei Säulen getragen: einer Wissensplattform, der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Feld Früher Hilfen mit dem Ziel des Wissenstransfers.

Direkter Zugang unter folgender URL: http://www.fruehehilfen.de/nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzfh/


 

10.06.2011

Sicherungsverwahrung - Umsetzung des verfassungsrechtlichen „Abstandsgebots“ auf den Weg gebracht

 

Zu Fragen der künftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung haben am 7. Juni auf Einladung des Bundesjustizministeriums die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen aus Bund und Ländern im Bundesjustizministerium beraten und die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 gefordert, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss. Sicherungsverwahrte bleiben eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe bereits vollständig verbüßt haben. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss daher stärker als bisher freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden.

Nach der föderalen Aufgabenteilung ist der Vollzug der Sicherungsverwahrung in erster Linie Sache der Länder. Die Verfassungsrichter sehen daneben den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, wesentliche Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorzugeben, da das Instrument der Sicherungsverwahrung auf einem Bundesgesetz beruht. Die bundesgesetzlichen Leitlinien müssen dann von den Ländern näher ausgestaltet und umgesetzt werden.

Bund und Länder stehen damit gemeinsam in der Verantwortung, ein neues Gesamtkonzept für den freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu entwickeln. Die gemeinsame Aufgabe erfordert eine enge Abstimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern zwei Jahre Zeit gegeben, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Zeitplan kann nur eingehalten werden, wenn alle an einem Strang ziehen und parallel mit den Arbeiten beginnen.

Bei dem Treffen hat Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, mit ihren Länderkolleginnen und –kollegen erörtert, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Leitlinien des Bundesgesetzgebers zur Ausgestaltung des Abstandsgebots aussehen könnten. Dabei geht es etwa um Vorgaben für die Betreuung und Behandlung der Untergebrachten, um Regelungen zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug oder um Verbesserungen beim Rechtsschutz.

Im Bundesjustizministerium werden im Lichte der Diskussion jetzt Eckpunkte für die bundesgesetzlichen Leitlinien formuliert und den Ländern zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Gespräche werden bereits im kommenden Monat fortgesetzt, damit die Länder schnell Klarheit gewinnen und ihre eigenen Umsetzungsmaßnahmen auf den Weg bringen können.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 7.6.2011)


 

01.06.2011

Ein großer Schritt für den Kinderschutz:

Erklärung von BMJ Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Vormundschaftsrechts, namentlich für Fälle des Entzugs des elterlichen Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung

 

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte am 27.5.2011 zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben:

"Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie versagt. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und darum das Sorgerecht verlieren, steht ein Vormund den Kindern zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind".

"Ohne persönlichen Kontakt kann der Schutz der Vormundschaft nicht greifen. Ein Kind passt nicht zwischen zwei Aktendeckel. Ein direkter Draht und Einblicke in das Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund oft 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben. Bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200 Kinder. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich".

"Das neue Gesetz stellt sicher, dass jeder Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Ein Amtsvormund darf künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. Das Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen".

Zum Hintergrund:
Die Änderungen des Vormundschaftsrechts, die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen worden sind, haben am 27.5.2011 den Bundesrat passiert. Das Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, stärkt den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel.

Ein Vormund wird nicht nur für Waisen bestellt, sondern auch dann, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.

Der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel führt dazu, dass auch der Vormund Misshandlungen und Vernachlässigungen nicht rechtzeitig erkennt. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig 120 Kinder oder mehr betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.

Das neue Gesetz sieht deshalb folgendes vor:

  • Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 240 Kinder.
  • Der Vormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen.
  • Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.
  • Die Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes werden ausgeweitet.
  • Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.

Auch im Betreuungsrecht, also bei der rechtlichen Betreuung von Erwachsenen, ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten besonders wichtig. Mit der Neuregelung wird deshalb im Betreuungsrecht ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung von Betreuern ausdrücklich genannt. Diese Regelung soll insbesondere dazu führen, dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht damit stärker beaufsichtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110527_Ein_gro...

Zum Gesetzentwurf als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_...

Zum Bericht bzw. zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschlussempfehlung_und_B...


 

01.06.2011

Keine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Dr. Max Stadler fordert eine genaue Prüfung der Anti-Terror-Gesetze

 

In einem Interview vom 27.5.2011 mit dem Deutschlandfunk hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, erneut gegen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze ausgesprochen.

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste müssten stattdessen Punkt für Punkt daraufhin abgeklopft werden, ob Grundrechtseingriffe, die sehr in den privaten Bereich hineinreichten, auch zehn Jahre nach dem 11. September 2001 noch berechtigt seien. Zudem müsse der Rechtsschutz für von den Überwachungsmaßnahmen Betroffene ausgebaut werden, forderte Stadler.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_007.html

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011.


 

Mai 2011

31.05.2011

Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesministerinnen danken für Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten

 

Am Dienstag, dem 24. Mai,hat die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Dr. Christine Bergmann, ihren Abschlussbericht vorgestellt.

Im Zentrum des Berichts stehen zahlreiche Vorschläge und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene.

Die Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Annette Schavan und Kristina Schröder dankten der Unabhängigen Beauftragten dafür, dass sie mit beispielhaftem Einsatz und Engagement die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland vorangebracht habe. Die von Bergmann erabeiteten Vorschläge und Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit des von der Bundesregierung initiierten Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch dar, der am 6. Juni erneut beraten wird.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_006.html

Direkt zur Zusammenfassung des Abschlussberichts (kostenlos herunterladbare PDF-Datei):
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Zusammenfassung_Abschluss...

Direkt zum vollständigen Abschlussbericht (kostenlos herunterladbare PDF-Datei): http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Abschlussbericht_Unabhaen...

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011


 

30.05.2011

Bundeskabinett beschließt Absage an Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie

 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25.Mai, die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung im Kampf gegen Kinderpornographie auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“.

Die in den letzten Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft hatte zuletzt zu sehr erfreulichen Ergebnissen beim Löschen geführt.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_002.html

Quelle: Pressemeldung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011


 

30.05.2011

VERGESSENE OPFER VON KRIMININALITÄT

EU-Kommission will für Mindeststandards im Opferschutz sorgen

 

Tatort: irgendein EU-Land. Ein deutscher Urlauber wird zusammengeschlagen. Passanten rufen die Polizei, das Opfer steht unter Schock. Seine Sprachkenntnisse reichen gerade, um einen Kaffee zu bestellen. Der Mann verbringt im Krankenhaus einige traumatische Tage voller Schmerzen, Panik und Angst – ihm fehlt es vor allem an seelischem Beistand. Die EU-Kommission hat nun ein Aktionspaket vorgelegt, durch das Opfern von Kriminalität eine respektvolle Behandlung, Schutz und Hilfe garantiert werden sollen, egal aus welchem EU-Land sie stammen und in welchem sie sich gerade befinden.

„Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer. Mit den Vorschlägen erhalten die Belange der Opfer in der EU Vorrang“, erklärte die für Justiz zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding die Notwendigkeit von EU-weiten Mindeststandards beim Opferschutz. Die Zahlen forderten die Kommission geradezu auf, einen Vorstoß beim Opferschutz zu machen: Es wird davon ausgegangen, dass jedes Jahr etwa 75 Millionen Menschen in der EU Opfer einer Straftat werden.

Weitere Information unter:
http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/eu_nachrichten/eu_nachrichteneu-nach...


 

27.05.2011

Englisches Justizministerium führt eine revidierte Version 2011 der
Standards für die Bewährungshilfe in England und Wales ein

 

New probation standards to slash red tape

Revised Probation National Standards were recently published and will be implemented over the next year.

The standards will allow frontline probation staff to manage their work with offenders as the risks of each case demands, using their knowledge and drawing on their professional training and experienc. The Government is committed to reducing bureaucracy and the changes will scrap unnecessary tasks, recording and, monitoring.

A Ministry of Justice spokesman said:

'We are committed to allowing frontline staff to better use their judgement and professional skills to cut reoffending and protect the public.

'Offender managers must be able to focus their work on the most serious offenders, they should not be spending their time on tick-box exercises.

'The new standards will remove the unnecessary proscription and red tape that restricts frontline decision making'.

Surrey and Sussex Probation Trust carried out a Professional Judgement Project pilot to develop a new approach to national standards to improve services.

The pilot showed that staff had more purposeful and better focussed contact with offenders when they were allowed to exercise their professional judgement in deciding how to work with each individual.

National Standards for the Management of Offenders

Watch the Pilot video on Youtube


 

26.05.2011

New Offender Learning Strategy for England and Wales:

Plans to get prisoners into jobs and away from crime

 

Ministry of Justice, England and Wales, 20 May 2011: The Government has launched a report outlining plans to break the cycle of reoffending by giving offenders better access to skills that employers demand.

Under the reforms, there will be greater emphasis on the results that education and training in prison delivers.

The way learning is delivered in prisons will also be overhauled to better reflect the way the prison system is organised and improve value for money.

The report was carried out by the Department for Business, Innovation & Skills and the Ministry of Justice.

The report sets out the Government’s commitment to:

  • Increase the range and relevance of learning, focussing on the skills employers need.
  • Support more work opportunities in prison.
  • Improve links with employers, ensuring where possible a relationship with employers has been established before release.
  • Boost activity to prepare prisoners for apprenticeship opportunities on release.
  • Focus learning delivery towards the end of prisoners’ sentences – linking it directly to needs in the labour market on release.
  • Reshape careers advice provided in custody.
  • Trial outcome incentive payments – giving colleges and training providers a greater stake in delivering learning successfully.
  • Restructure the delivery of offender learning around the clusters of prisons within which prisoners normally move. This will bring more coherence to the system.

Direct Access to the Report:
http://www.bis.gov.uk/assets/biscore/further-education-skills/docs/m/11-...

Minister John Hayes,
Speech on "The Government´s New Offender Learning Strategy":
http://www.bis.gov.uk/news/speeches/john-hayes-offender-learning-2011


 

25.05.2011

Children’s Experience and Attitudes towards the Police, Personal Safety and Public Spaces

Interviews with Children aged 10 to 15 in England and Wales

 

Findings from the 2009/10 British Crime Survey. Supplementary Volume 3 to Crime in England and Wales 2009/10. Home Office Statistical Bulletin 08/11

This supplementary volume explores topics from the 2009/10 British Crime Survey interviews with children aged 10 to 15, providing analysis of children’s

  • contact with and attitude to the police,
  • experience of and attitudes to knife carrying,
  • crime prevention behaviours,
  • being in public spaces and
  • access to leisure activities.

Documents are available at:
http://www.homeoffice.gov.uk/publications/science-research-statistics/re...


 

24.05.2011

Aktuelle Informationen aus der Schweiz

Ein Bericht des Bundesamtes für Statistik zur Frauenkriminalität, Strafverfolgung, Strafzumessung und Strafvollzug

 

Aus der Einleitung:
"Die Kriminalitätsstatistiken lassen alle eine Untervertretung der Frauen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil erkennen.

Diese erhöht sich im Verlauf der statistisch erfassten «strafrechtlichen Laufbahn», von der Polizeilichen Kriminalstatistik (Polizei) über die Strafurteilsstatistik (Justiz) bis hin zu den Statistiken des Vollzugs von Sanktionen.

Um die Merkmale dieser Untervertretung genauer zu analysieren, wurden Daten über einen längeren Zeitraum hinweg untersucht. Die ältesten Daten stammen aus dem Jahr 1984, die jüngsten aus dem Jahr 2008. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und der historischen Distanz wurden die Daten aus der Zeit vor 1984 und nach 2007 aus der Analyse ausgeklammert4. Das 2007 in Kraft getretene, revidierte Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Veränderungen, namentlich im Bereich des Sanktionssystems.

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den Stand der Strafverfolgung von Frauen im Jahr 2006. Anschliessend wird die historische Entwicklung der weiblichen Kriminalität von 1984–2006 in den drei Stadien der strafrechtlichen Laufbahn – Polizei, Justiz, Freiheitsentzug – nachgezeichnet. Es folgt eine Beschreibung der wichtigsten Veränderungen im Delinquenzverhalten von Frauen, bezogen auf die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch und gegen das Strassenverkehrsgesetz. Gestützt auf die Daten zur Strafart und zur Strafdauer wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise Männer und Frauen sanktioniert werden".

Eine PDF-Version des Berichts unter dem Titel "Frauen und Strafrecht" kann kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publ...


 

23.05.2011

Aktuelle Forschungsergebnisse aus der Schweiz

 

(1) Kriminalitätsfurcht in der Schweiz
Eine Detailanalyse von Daten des gfs-Angstbarometers der Jahre 2008 bis 2010

Autorin: MSc Simone Walser
Zürich: April 2011
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

(2) Importierte Gewaltkultur oder hausgemachte Probleme?
Zur Delinquenz Jugendlicher aus Südosteuropa in der Schweiz im Vergleich zur
Jugenddelinquenz in Bosnien-Herzegowina

Autoren: Martin Killias, Almir Maljević, Muhamed Budimlić, Elmedin Muratbegović, Nora Markwalder, Sonia Lucia Esseiva
Universitäten von Zürich, Sarajewo und Lausanne
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

(3) Is Animal Cruelty a Marker of Interpersonal Violence and
Delinquency? Results of a Swiss National Self-Report Study

Auroren: Sonia Lucia, University of Geneva
Martin Killias, University of Zu¨rich
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

[Weitere interessante Publikationen etwas älteren Datums können auf der Homepage des Lehrstuhls Killias unter folgender URL
recherchiert und im Bedarfsfall ebenfalls kostenlos herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen.... ]

Ergänzender Hinweis:
Auf der Homepage des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik finden sich verschiedene Informationen/Quellen zur
amtlich registrierten Kriminalität:
(4) Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Berichtsband und ergänzende Dokumente bzw. Recherchemöglichkeiten.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new.html?gnpID=...

Während bis und mit 2008 die polizeiliche Kriminalstatistik nur eine Auswahl der Straftatbestände beleuchtete, werden mit der neuen revidierten polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Berichtsjahr 2009 sämtliche Straftatbestände von allen Kantonen nach einheitlichen Kriterien erfasst.

Die letzten Kantone haben sich im Laufe des Jahres 2009 der neuen Statistik angeschlossen. Aus diesem Grund standen die Daten 2009 teilweise noch unter dem Einfluss der Erweiterung und Umstellung.

Beim Vergleich der Resultate des Jahres 2009 mit denjenigen des Jahres 2010 sollte deshalb Vorsicht walten


 

22.05.2011

Kritik an der Polizeilichen Kriminalstatistik durch die Deutsche Polizeigewerkschaft

oder:
Von der in Polizeikreisen verbreiteten Schwierigkeit, gerade mit einem Rückgang offizieller Zahlen zurecht zu kommen.

 

Anschaulich dazu der Bericht in Spiegel-Online von Jörg Diehl, Düsseldorf, zur Vorstellung der PKS 2010 durch Bundesinnenminister Friedrich, der mit dem Lob zitiert wird: "Hervorragender Belege für die Polizeibeamten"

"Kriminalstatistik. Die große Mogelpackung"

Die Zahl der Straftaten in Deutschland ist angeblich auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, Bundesinnenminister Friedrich lobt die "positive Entwicklung". Doch Experten sind überzeugt: Die statistische Erfolgsmeldung ist vor allem der Schwäche der Polizei geschuldet.
Weiter mit:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763861,00.html


 

19.05.2011

Bewährungshilfestatistik 2008

 

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 5, Bewährungshilfe, für das Berichtsjahr 2008, ist am 19. Mai 2011 erschienen.

Inhalt:

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht nach
    • angewendetem Strafrecht,
    • Unterstellungs- und Beendigungsgründen.
  • Unterstellte Personen nach
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Art der Straftat.

Artikel-Nr. 2100500087004

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statisti-schen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 5, 2008 herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite der Rechtspflegestatistik die gewünschte Version
(rechts, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.

Den direkten Zugang zur PDF-Version finden Sie hier:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...


 

13.05.2011

Nationale Opferbefragungsstudie in den USA.

Ergebnisse für die Befragungswelle 2008 verfügbar

 

Criminal Victimization in the United States, 2008 - Statistical Tables

Presents tables with detailed data on major items measured by the
National Crime Victimization Survey (NCVS).

These annual data, in 110 fully indexed tables, are released electronically and disseminated through the BJS website.

May 12, 2011, Bureau of Justice Statistics, Electronic release
The document is available at: http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=2218


 

13.05.2011

Das Bureau of Justice Statistics

hat am 5. Mai 2011 neue Gefangenenzahlen für die USA veröffentlicht:

 

National Corrections Reporting Program, 2009 - Statistical Tables (update),

Thomas P. Bonczar: This update adds data for 2009 to the electronic series of selected tables on

  • most serious offense,
  • sentence length, and
  • time served in state prison.

The National Corrections Reporting Program collects demographic information, conviction offenses, sentence length, credited jail time, type of admission, type of release, and time served from individual prisoner records in participating jurisdictions.

Source: http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=2174


 

11.05.2011

Elektronischer Hausarrest für bedingt entlassene Gefangene bewährt sich.

Ergebnisse einer Studie im Auftrag des englischen Justizministeriums

 

Auszug aus den Key-Points:
Home Detention Curfew (HDC) was introduced across England and Wales in January 1999 and was aimed at enabling early release on an electronic tag for offenders who had received shorter term custodial sentences and who, in addition, also posed a less serious threat of reoffending upon release.

This study used centrally held data on 499,279 discharges from prison between January 2000 and March 2006, with 63,384 discharged receiving HDC.
Offender criminal histories and reoffending information were extracted from the Police National Computer to evaluate the effectiveness of HDC in terms of reducing reoffending using a quasi-experimental evaluation design: Regression Discontinuity Design.

The analysis produced evidence that offenders who received HDC under the current provision were no more likely to engage in criminal behaviour when released from prison when compared to offenders with similar characteristics who were not eligible for early release on HDC.

This was the case, even when controlling for the additional time that offenders on HDC are in the community, due to being released early.

The cost of monitoring an offender on HDC is cheaper than the cost of keeping an offender in custody.
Therefore, these findings suggest that HDC is likely to be a cost-effective policy

Weiteres, mit der Möglichkeit, den Bericht kostenlos als PDF-Datei herunter zu laden, unter:
http://www.justice.gov.uk/publications/research-and-analysis/moj/effect-...


 

10.05.2011

Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes

Eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

 

In einem Interview mit der Nürnberger Zeitung am letzten Mittwoch gab Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Einschätzung zur aktuellen Diskussion über Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung.

Die Ministerin unterstrich, dass eine differenzierte, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Betrachtung notwendig und dabei eine Instrumentalisierung von Einzelfällen zu vermeiden sei. „Der Staat erreicht kein Vertrauen, wenn er immer nur reflexartig neue Gesetze verlangt“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Die bestehenden Gesetze reichen aus, um die Sicherheit zu wahren – sie müssen nur angewandt werden. Auch Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, machte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk nach dem Tod Osama Bin Ladens deutlich, dass bei der Überprüfung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes jede Maßnahme auf dem Prüfstand steht.

Weitere Information unter:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/042011_002.html


 

09.05.2011

Die Menschenhändler von nebenan

SWR-Dokumentation von Ulrike Bauer
am 11.5. um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen

 

Baden-Baden (ots) - Zuhälterei, Körperverletzung und Menschenhandel in über 20 Fällen - dafür standen im Sommer 2010 fünf Männer vor dem Konstanzer Landgericht. Die Angeklagten gehörten zu einer Gruppe von Bodybuildern und Türstehern, die sich "United Tribuns" nennt. Ihr Chef, ein Boxer aus Ex-Jugoslawien mit Spitznamen "Boki", ist bis heute flüchtig, ebenso wie weitere Hintermänner. Nicht die großen Städte wie Hamburg, München oder Berlin waren ihre Tatorte, sondern Kleinstädte wie Villingen-Schwenningen, Offenburg und Pirmasens im deutschen Südwesten.

Eines ihrer Opfer, die ehemalige Prostituierte Ina, hat lange mit sich gerungen bis sie sich entschieden hat, gegen ihre Peiniger auszusagen. In ihrem Film "betrifft: Die Menschenhändler von nebenan" lässt SWR-Autorin Ulrike Bauer Opfer und auch Täter zu Wort kommen und rekonstruiert die kriminalistischen Ermittlungen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Zu sehen ist der Film am Mittwoch, 11. Mai, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.
"Ich muss erst wieder lernen, dass ich frei bin, etwas entscheiden kann, dass Dinge mir gehören", sagt Ina. In ihrer kleinen Wohnung sind die Jalousien auch tagsüber meistens geschlossen, sie geht selten aus. Hat bis heute Angst vor ihren Peinigern, die sie gehalten haben wie eine Leibeigene. Mit vielen Interviews gelingt es der SWR-Autorin Ulrike Bauer in ihrem Film, Inas Schicksal und das anderer betroffener Frauen darzustellen. Zu Wort kommen auch Beschuldigte sowie ganz normale Bürger, die mit den Menschenhändlern von nebenan zu tun hatten. Die 45-minütige Dokumentation zeichnet zugleich die monatelangen polizeilichen Ermittlungen nach, die noch immer nicht abgeschlossen sind, denn von großen Geldsummen, die den Prostituierten abgenommen wurden, fehlt bis heute jede Spur. Die Spurensuche führt vom Schwarzwald bis nach Bosnien, zu "Boki", dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten Rotlichtkönig von Villingen-Schwenningen.
Die SWR-Dokumentationsreihe "betrifft" ist immer mittwochs um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen zu sehen. Die 45-minütigen Filme befassen sich intensiv mit gesellschaftlich relevanten Themen, die zugleich ein breites Publikum ansprechen.
Internet: www.SWR.de/betrifft
http://www.swr.de/betrifft

+++ Pressefotos unter www.ard-foto.de
http://www.ard-foto.de/

Pressekontakt: Georg Brandl, Tel. 07221/929-2285,
georg.brandl@swr.de


 

09.05.2011

Sicherungsverwahrung - Vollzug entscheidend

Erklärung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

 

" Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine grundlegende und weitreichende Entscheidung.

Der Kern des Urteils betrifft den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht fordert die strikte Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Die praktizierte Sicherungsverwahrung erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen (Mindest-)Anforderungen an die Ausgestaltung des Vollzugs. Das Bundesverfassungsgericht mahnt damit vor allem eine therapiebezogene Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in den Ländern an.

Ausdrücklich weist das Bundesverfassungsgericht nun auch dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zu. Teilweise wird damit die Föderalisierung des Strafvollzuges ein Stück korrigiert.

Die grundlegende Weichenstellung der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ist durch das Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht die Sicherungsverwahrung nur als „ultima ratio“ für hochgefährliche Verbrecher zugelassen.

Es war richtig, durch die Reform der Sicherungsverwahrung einen Systemwechsel mit der weitgehenden Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorgenommen zu haben. Die Voraussetzungen, unter denen ein Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen werden kann, sind nicht beanstandet worden.

Bund und Länder sind jetzt gefordert, dem Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung besser Rechnung zu tragen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch wegweisend für die Behandlung der Fälle, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Frage der Freilassung der nachträglich verlängerten oder angeordneten Sicherungsverwahrten in die Hände der Rechtsprechung zu legen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben gemacht. Sie sorgen insbesondere dafür, dass aufgrund einer psychischen Störung hochgefährliche Straftäter auch künftig nicht entlassen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit auch einen zentralen Gedanken des Therapieunterbringungsgesetzes aufgegriffen und ausdrücklich darauf zurückgegriffen.

Die Justizministerkonferenz im Mai bietet die erste Gelegenheit, sich im Kreis der Justizminister von Bund und Ländern mit den Auswirkungen dieser Entscheidung zu befassen."

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.5.2011)

Die Pressemeldung des BVerfG mit den Kernaussagen des Urteils findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-031.html

Das Originalurteil des Zweiten Senates des BVerfG kann kostenlos herunter geladen werden unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236...


 

April 2011

15.04.2011

Warum ist die Mafia so mächtig?

Neuester Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit", als Teil einer Serie:"Italien ist uns fremd geworden. Zur Erklärung eines rätselhaften Landes",
verfasst von Roberto Saviano, der nach wie vor wegen Lebensgefahr in einem Schutzprogramm abgeschirmt leben muss.

 

"Innerhalb jeder Organisation gibt es Gruppen, die in gewissen Momenten und auf unterschiedlichen Gebieten stärker sind als die anderen. Die kalabrische ’Ndrangheta ist sicherlich eine der mächtigsten Mafia-Organisationen der Welt, in deren Innerem jene Clans den Ton angeben, die auf dem Gebirgszug des Aspromonte beheimatet sind, in San Luca, Africo und Platì. In der neapolitanischen Camorra sind die Clans aus Casal di Principe, aus Secondigliano und aus der Kleinstadt Marano di Napoli besonders stark, auf Sizilien haben nach wie vor die Gruppen aus Palermo und Catania eine Vormachtstellung. Apulien ist heute zweigeteilt – im Norden herrschen die Clans der Camorra, im Süden die ’ndrine (Familien) der ’Ndrangheta."
Weiter mit: http://www.zeit.de/2011/14/Ndrangeta


 

14.04.2011

Vollkswirtschaftliche Kosten von Straßenverkehrsunfällen: Eine aktuelle Studie der BASt

 

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland entstehen.
Der aktuellste, gerade veröffentlichte, Bericht betrifft das Jahr 2009.

In diesem Analysejahr verursachten Personenschäden und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund 30,5 Milliarden Euro.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa 1,6 Prozent (= 500 Millionen Euro) gesunken.

Mehr Informationen finden sich unter folgender URL:

http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2011-04....


 

13.04.2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

 

(Beschlüsse vom 8.3.2011: 1 BvR 47/05 und 1 BvR 142/05)

Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Bauwagenszene ohne Erlaubnis ein Grundstück, um das Gelände als neuen Wohnsitz und Abstellort für mehrere mitgeführte Bauwagen zu nutzen. Nachdem gegen sie seitens der Grundstückseigentümerin Strafantrag gestellt worden war, stellte die Polizei vor Ort die Identität der noch anwesenden Personen fest, umstellte die Gruppe und teilte ihnen mit, dass sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen seien.

Sowohl vor als auch während der anschließenden polizeilichen Räumung des Platzes wiesen die Beschwerdeführer sich unter Vorlage von gültigen Ausweispapieren aus. Sie wurden sodann zunächst auf die Polizeiwache und später auf das Polizeipräsidium gebracht, wo sie jeweils in einer Zelle eingeschlossen waren. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die in der Anfertigung von zwei bzw. drei Lichtbildern bestand, befanden sie sich mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden im Polizeigewahrsam.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf gerichtliche Feststellung, dass Grund, Dauer und Durchführung der Freiheitsentziehung rechtswidrig waren, hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bzw. bereits vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. Das Festhalten der Beschwerdeführer sei gemäß § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO zur Feststellung ihrer Identität jedenfalls bis zur Vorlage ihrer Personalausweise rechtmäßig gewesen. Ihre daran anschließende Verbringung zu den Polizeidienststellen zur Anfertigung von Lichtbildern finde ihre gesetzliche Grundlage in § 81b Alt. 1 StPO. Für eine eindeutige Beweisführung sei es erforderlich gewesen, das tatsächliche damalige Aussehen der Beschwerdeführer zu dokumentieren. Die Dauer der Ingewahrsamnahme sei der Vielzahl der zu erfassenden Personen geschuldet. Eine Freiheitsentziehung sei darin nicht zu sehen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die fachgerichtlichen Beschlüsse, soweit sie die Maßnahmen der Polizeibehörden auch nach Vorlage und Überprüfung der Ausweispapiere für rechtmäßig erklären, die Beschwerdeführer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Landgericht bzw. Amtsgericht zurückverwiesen.
Weiter mit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-026.html
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 26/2011 vom 6.4.2011)

Die vollständigen Beschlüsse können unter folgenden URLs eingesehen und auch herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr004...
und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr014...


 

12.04.2011

Roberto Saviano: "Die Mafia ist noch lange nicht besiegt"

 

Seit 2006 lebt der italienische Autor unter Polizeischutz, nachdem die Camorra ihm mehrfach Morddrohungen schickte. Im Video-Interview mit ZEIT ONLINE spricht Saviano über die momentane Stärke der Mafia, über Parallelen seiner Arbeit zu Wikileaks und über seine persönlichen Träume.

Weiter mit:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-02/saviano-interview


 

11.04.2011

Neue Entwicklungen in den USA zur Verbesserung der Situation von Haftentlassenen.

Ein Bericht des Office of Justice Programs des US Department of Justice

 

Reentry Issues: Primary Concerns and Second Chances
Every year, millions of individuals are released from our nation’s prisons and jails and return to their communities. They face challenges ranging from trouble finding employment to struggles with alcohol and drug abuse. Many of them will be reincarcerated within a few years of their release. The challenges of these former inmates are not just individual problems, but rather, societal issues. High rates of recidivism threaten public safety throughout the country and place unmanageable economic burdens on both our communities and corrections systems.

Accordingly, reentry is one of the Department of Justice’s top priorities. Earlier this year, Attorney General Eric Holder convened the cabinet-level interagency Reentry Council to address the intersection of reentry with housing, health, education, employment, family, faith, and community welfare. The council will focus on collaborative efforts to reduce nationwide recidivism rates, improve safety in our communities, and save taxpayer dollars by lowering the direct and collateral costs of incarceration.

In addition to its contributions to the council, the Office of Justice Programs (OJP) is leading major initiatives to address reentry. Through the Second Chance Act, OJP is working with state, local, and tribal governments and nonprofit organizations to reduce recidivism and provide adult and juvenile offenders with the tools they need to become contributing members of their communities.
Weiter mit:
http://www.ojp.gov/justiceresourceupdate/march2011/index.htm#reentryissues


 

08.04.2011

Junge Mehrfach- und Intensivtäter –

Gelingt der Wissenstransfer zwischen kriminologischer Forschung und polizeilicher Praxis?

Tagung am 17. November 2010, im Bundeskriminalamt Wiesbaden

Die Zusammenstellung der Vorträge kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/sonstiges_pdf/12_24...

 

Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen

Ein gemeinsames Projekt der Kriminologisch-Kriminalistischen Forschungsgruppe der hessischen Polizei (KKFoSt) am LKA Wiesbaden mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen.

Die Berichte können kostenlos unter folgender URL als PDF-Dateien herunter geladen werden:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...


 

07.04.2011

Jugendkriminalität, insbesondere Jugendgewaltkriminalität,
mögliche Entwicklungen bis zum Jahr 2020

Eine Studie der DHPol (Thomas Görgen et al.) für die Innenministerkonferenz

 

Die im Zeitraum von August 2009 bis September 2010 von der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführte Studie "JuKrim2020 – Mögliche Entwicklungen der Jugend(gewalt)kriminalität in Deutschland: Szenarien, Trends, Prognosen 2010-2020" hat Entwicklungen der Jugendkriminalität in der Dekade bis 2020 mit prognostischer Zielsetzung analysiert und auf ihre Bedeutung für Prävention und Intervention untersucht. Die Studie hat sowohl auf qualitativ-heuristische Methoden (Delphi-Befragungen, Szenario-Methode, qualitative Interviews) als auch auf quantitative Ansätze (Extrapolationen von PKS-Daten) zurückgegriffen.

Die Studie kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_171/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sit...


 

06.04.2011

Ausländische Bevölkerung im Jahr 2010

Anstieg während des Jahres um 58 800 Personen

Endbestand am Jahresende: 6,75 Millionen Personen

 

WIESBADEN - Am Jahresende 2010 lebten insgesamt rund 6,75 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) mit. Dabei waren Staatsbürger von 188 der insgesamt 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Deutschland vertreten.

Gegenüber 2009 ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung um rund 58 800 Personen gestiegen (+ 0,9%). Dies ist der erste Zuwachs seit fünf Jahren - zwischen 2006 und 2009 war die Zahl leicht rückläufig.

Die Zahl der EU-Staatsangehörigen in Deutschland hat um 75 400 zugenommen (+ 3,2%). Die höchsten absoluten Zuwächse gab es bei der Bevölkerung aus Rumänien (+ 21 600), Polen (+ 20 900) und Bulgarien (+ 13 000). Das Plus resultierte vor allem aus erhöhter Zuwanderung und weniger aus einem Geburtenanstieg oder einem Rückgang der Abwanderung. Prozentual gesehen war der Zuwachs aus Lettland (+ 22,4%), Bulgarien (+ 21,0%) und aus Rumänien (+ 20,5%) am höchsten. Griechenland war der einzige EU-Mitgliedsstaat, der eine nennenswerte Abnahme verzeichnete (- 1 400 Personen beziehungsweise - 0,5%).

Insgesamt war der stärkste Rückgang - wie schon 2009 - bei der türkischen Bevölkerung zu beobachten. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 28 600 Personen (- 1,7%) verringert und lag Ende 2010 bei 1,63 Millionen. Damit setzt sich der langjährige Trend fort: Seit dem Höchststand in 1998 mit 2,1 Millionen türkischen Staatsangehörigen sinkt ihre Zahl kontinuierlich. Die Abnahme hat drei Ursachen: Einbürgerungen, Fortzüge und Sterbefälle.

Im Laufe des Jahres 2010 sind 472 100 ausländische Personen nach Deutschland zugezogen oder wurden hier geboren - das waren 59 700 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben 300 700 ausländische Personen das Land verlassen oder sind verstorben, rund 11 300 weniger als im Vorjahr. Rund 112 500 Personen sind aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch Einbürgerung, nicht mehr im Ausländerzentralregister erfasst, das sind knapp 20 700 weniger als im Vorjahr.

Zum Jahresende 2010 stammten 36% aller ausländischen Personen aus einem der 27 Mit-gliedstaaten der Europäischen Union und 29% aus den vier Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien, Montenegro). Weitere 15% kamen aus den übrigen europäischen Ländern. 12% der Ausländer waren aus Asien, 4% aus Afrika und 3% aus Amerika.

Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind unverändert die Türkei mit einem Anteil von 24%, Italien mit 8% und Polen mit 6%.

19% aller im Ausländerzentralregister geführten Personen wurden in Deutschland geboren. Den höchsten Anteil an den in Deutschland Geborenen hatten mit 41% die türkischen Staatsangehörigen, gefolgt von den italienischen (12%) und den griechischen (6%) Staatsangehörigen.

Zugewanderte ausländische Staatsangehörige leben im Schnitt seit 18,9 Jahren in Deutschland, dabei ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Männern (19,6 Jahre) etwas höher als bei Frauen (18,2 Jahre). Immigranten aus europäischen Staaten sind im Schnitt seit 20,8 Jahren hier. Personen aus den Gastarbeiter-Anwerbeländern (Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien) leben seit durchschnittlich 24,9 Jahren in Deutschland.

Das Ausländerzentralregister erfasst nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es weist deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel niedrigere Werte aus als Datenquellen ohne eine solche Einschränkung. Aus diesem Grund sind die Bestandszahlen aus dem Register nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung vergleichbar. Gleiches gilt für Registerdaten über Zu- und Fortzüge und entsprechende Angaben aus der Wanderungsstatistik.

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung", die kostenfrei im Internetangebot von Destatis erhältlich ist.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 132 vom 31. März 2011)
(Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: (0611) 75-4323, www.destatis.de/kontakt)
 


 

04.04.2011

Jahresbericht 2010 des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg

Interessante Informationen zu den Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Flensburg, 1. April 2011. Mit "Punkt, Punkt, Komma, Strich" leitet der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes, Ekhard Zinke, den jetzt der Presse vorgestellten Jahresbericht 2010 ein.

Die bekannten „Flensburger Punkte“ stehen in dem aktuellen Bericht im Mittelpunkt. Themenbezogene Statistiken nähern sich den Punkten aus einem neuen Betrachtungswinkel. Sie geben unter anderem Auskunft über die Gesamtheit aller im Verkehrszentralregister gespeicherten Punkte und gehen der Frage nach, ob die Flensburger weniger verkehrsauffällig sind als „die Anderen“.

Themen wie die Deliktstruktur im Verkehrszentralregister, Produktsicherheit, die Entwicklung der Rückrufe von Kraftfahrzeugen und interessante Aspekte aus dem Bereich der Fahrzeug- und Güterkraftverkehrsstatistiken sind ebenfalls Inhalt des nun vorliegenden Berichts, der ab heute auch unter www.kba.de zur Verfügung steht.

Der Bericht (ca. 8 MB) kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/DE/Presse/Jahresberichte/jahresberic...


 

01.04.2011

Vorstrafenbelastung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten

nach dem Bild der Strafvollzugsstatistik 2010

 

Schaubild VSS 2010 /1:


Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/2:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/3:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).
Vermerke:
JugStrVo = Verbüßung einer Jugendstrafe (N = 6.109) oder einer Freiheitsstrafe (N = 75) in einer Jugendstrafanstalt.
FrStrVo = Verbüßung einer Freiheitsstrafe (N = 52.480) oder einer Jugendstrafe (1.493) in einer allgemeinen Justizvollzugsanstalt.
SichVerwVo = Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung.
Durchschnittliche Vorstrafenzahl: Ungefähre Werte mit einer vermuteten Tendenz der Unterzeichnung der wahren Werte. Grund: 1, 2, 3 und 4 Vorstrafen sind in der Statistik exakt nachgewiesen. Danach gibt es die Kategorien 5-10 (hier angesetzt: 8), 11-20 (hier angesetzt:15) und 21mal und öfter (hier angesetzt: 23).
Das angegebene Durchschnittsalter der Sicherungsverwahrten (N = 536) ist interpoliert: von den Kategorien her betrachtet waren am Stichtag 11,9 % jünger als 50 Jahre, 60,1 % 50 bis unter 60 Jahre, 22 % 60 Jahre alt und älter; über die gemittelten Alterskategorien berechnet erhält man den Wert von 52,5 Jahren.


 

März 2011

31.03.2011

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung eines Demonstranten
zu Geldstrafe wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Zentraler Grund: Eingriff in die Versammlungsfreiheit

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2011

Auszug aus der Pressemitteilung vom 30.3.2011:

Am 15. März 2004 ließ sich der Beschwerdeführer zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu dem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte bei Frankfurt am Main führenden Ellis Road nieder. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht wegen Nötigung nach § 240 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht verwarf die hiergegen gerichtete Berufung des Beschwerdeführers. Die Demonstranten hätten den Tatbestand der Nötigung erfüllt, indem sie mit der Sitzblockade gegenüber denjenigen Fahrzeugführern Gewalt ausgeübt hätten, die durch vor ihnen anhaltende Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert worden seien. Außerdem hätten sie rechtswidrig gehandelt. Die von ihnen ausgeübte Gewalt sei Mittel zum Zweck der Erregung von Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zwecke gewesen. Zwangseinwirkungen, die allein darauf abzielten, durch gewaltsamen Eingriff in Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erregen, seien durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt. Zudem sei die Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes gewesen. Schließlich beseitigten gesellschaftspolitische Motive nicht die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in Rechte Dritter, sondern seien in der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Mit der gegen die Entscheidung des Landgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Analogieverbots sowie der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffene Entscheidung aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG verletzt, und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Einen Verstoß gegen das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Analogieverbot durch die umstrittene "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs [scil.zu § 240 StGB]konnte die Kammer dagegen nicht erkennen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
weiter mit der Pressemitteilung vom 29. März unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html

Der vollständige Text des Beschlusses vom 7. März 2011 findet sich unter: 1 BvR 388/05

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG vom 30.3.2011, Nr. 25/2011)


 

23.03.2011

Ausländische Provider löschen Kinderporno-Websites

BKA berichtet über erfolgreiche Aufforderungen.

 

Ein Bericht in Spiegel-Online

"Das Löschen funktioniert: Im Januar erhielt das Bundeskriminalamt 143 Hinweise auf Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das BKA verschickte Löschaufforderungen ins Ausland, nach einer Woche waren 68 Prozent der Seiten entfernt, nach zwei Wochen 93 Prozent."

Weitere Infomation unter:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,751857,00.html


 

23.03.2011

Migranten am Arbeitsmarkt

Beschäftigungssituation im Wandel: Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitmarkt

 

Der Frage nach der Position von Personen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt geht das aktuelle Arbeitspapier aus der Forschungsgruppe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach.

Inwieweit unterscheidet sich das Ausmaß der Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit von Personen mit Migrationshintergrund gegenüber Menschen ohne diesen?
Sind sie in den gleichen Wirtschaftszweigen und Berufen vertreten oder konzentrieren sie sich auf bestimmte Bereiche?
Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Personen mit Migrationshintergrund beschäftigt?
Das hierzu erschienende Working Paper des Bundesamts beantwortet diese Fragen mit Hilfe von Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Mikrozensus.

Die vollständige Mitteilung des BAMF steht unter folgender URL:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2011/20110307-wp36-arbeitsmar...

Der Bericht kann als PDF-Datei kostenlos direkt herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/WorkingPapers/wp3...


 

21.03.2011

Ein aktueller Bericht zu einem Zivilprozess (Spiegel-Online):

Kindsmörder Gäfgen beschuldigt Polizei erneut der Folter

 

Ein Mörder fordert Schmerzensgeld:
Magnus Gäfgen, der im Jahr 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler getötet hat, bekräftigt vor Gericht seine Vorwürfe gegen die Polizei - er sei während der Ermittlungen schwer bedroht und geschlagen worden.
Weiter mit: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,751530,00.html


 

16.03.2011

Österreichischer Sicherheitsbericht

Interessante Informationen aus dem Bereich der Polizei und der Strafjustiz zum Berichtsjahr 2009

 

Das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich hat in 2010 dem Parlament den
"Sicherheitsbericht 2009. Kriminalität 2009. Vorbeugung und Bekämpfung"
vorgelegt.

Der umfangreiche Hauptteil (> 26 MB) stellt die Sicherheitslage in Östereich aus der Sicht der für den Bericht federführenden Ministerien des Inneren und für Justiz ausführlich und mit amtlichen Bewertungen dar.

Im 1. Ergänzungsband wird (mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen) die Lage im Bereich der Strafjustiz und Jugendgerichtsbarkeit dargestellt. Dort fnden sich detaillierte Angaben namentlich zu

  • den Falleingängen bei der Staatsanwaltschaft und den Erledigungsformen,
  • den Falleingängen bei den Strafgerichten und den Erledigungsformen,
  • den Faleingängen bei den Jugendgerichten und den Erledigungsformen,
  • der Entwicklung im Feld des Tatausgleichs (ehemalige Bezeichnung ATA = Außergerichtlicher Tatausgleich),
  • der Entwicklung im Feld der Bewährungshilfe und
  • der Entwicklung im Feld des Straf- und Maßnahmevollzuges.

Im 2. Ergänzungsband wird (ebenfalls mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen) die Lage im Bereich der (Kriminal-) Polizei dargestellt, wobei außer Informationen, die der deutschen PKS strukturell vergleichbar sind, auch Informationen zur Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und europäischen wie internationalen Aktivitäten mitgeteilt werden.

Die drei Berichtsteile können als PDF-Dateien kostenlos von der Homepage des östereichischen Parlaments in Wien herunter geladen werden:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/III-BR/III-BR_00416/index.shtml


 

15.03.2011

Widerrufsquote in der Bewährungshilfe des Landes Baden-Württemberg weiter gesenkt:

Aus einem Bericht von NEUSTART BADEN-WÜRTTEMBERG zur Entwicklung von Bewährungshilfefällen zwischen 2004 und 2010

 

Nach einer Mitteilung der NEUSTART gGmbH Baden-Württemberg zu Anfang des Jahres 2011 habe sich die Anzahl von Widerrufen in den Jahren 2004 bis 2009 von 2.167 auf 1.882, also um 285 verringert.

Die Widerrufsquote, hier definiert als Anteil der im Berichtsjahr durch (gerichtlichen) Widerruf beendeten Fälle an allen Fällen einer mit Unterstellung unter Bewährungshilfe verbundenen Strafaussetzung zur Bewährung oder Strafrestaussetzung zur Bewährung, habe sich prozentual wie folgt entwickelt:
2004 = 21,5 %
2009 = 18, 5 %
2010 = ca. 18 % .

Ein Widerruf kann wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen, insbesondere aber wegen neuer Straftaten des Probanden während der Bewährungszeit erfolgen. Anstelle eines Widerrufs kann der zuständige Strafrichter jedoch zunächst versuchen, die Straf(rest)aussetzung durch Modifikationen der Bewährungsbedingungen (§ 56 f StGB) weiter zu führen, und damit vermeiden, dass der Täter (wieder) die noch offene Strafzeit im Strafvollzug verbringen muss.

Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen, führt zu den Zahlen aus: „Eine detaillierte Betrachtung zeigt, dass die Zahl der notwendigen Widerrufe umso signifikanter sinkt, je schwerer und gefährlicher die der Unterstellung zugrunde liegenden Straftaten waren (…..). Die geringe Anzahl von Widerrufen in der Bewährungshilfe Baden-Württembergs wäre ohne die methodische Neuausrichtung, das daran ausgerichtete Fortbildungsprogramm und die organisatorische Restrukturierung durch NEUSTART kaum möglich gewesen“.

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht den Zusammenhang von Widerrufsquote und verschiedenen Deliktsbereichen, derentwegen die Probanden, deren Unterstellung im Jahr 2010 endete, einer Bewährungshelferin bzw. einem Bewährungshelfer bei NEUSTART unterstellt gewesen waren.

[Quelle: NEUSTART BADEN-WÜRTTEMBERG, „report 2010 / 2011“, S. 4, Bericht zum 31.12.2010. Schaubild = eigenes Layout der KrimG auf der Basis der Angaben in der Grafik des NEUSTART-Berichts]
 


 

10.03.2011

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung äußert sich kritisch zur Frage menschenunwürdiger Haftunterbringung von Gefangenen

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage

 

Beschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09

Der Beschwerdeführer beantragte Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in zwei Justizvollzugsanstalten, in denen er sich zunächst in Untersuchungshaft und später in Strafhaft befunden hatte.

Er sei im Jahr 2007 insgesamt 151 Tage unter menschenunwürdigen Haftbedingungen untergebracht worden: Die ihm jeweils zugewiesenen Hafträume, die er sich mit einem Mitgefangenen habe teilen müssen, hätten lediglich eine Grundfläche von 8 m2 aufgewiesen. Die darin befindliche Toilette sei nur durch eine verstellbare Holzwand mit einer kleinen Sichtschutzfläche vom übrigen Raum abgetrennt gewesen. Der Tisch, an dem die Mahlzeiten eingenommen worden seien, sei nur einen Meter von der Toilette entfernt gewesen.

Abgesehen von etwa einem Monat, in dem er aufgrund einer Arbeitstätigkeit den Haftraum täglich für 8 Stunden habe verlassen können, habe er sich im Übrigen 23 Stunden täglich mit wechselnden Mitgefangenen darin befunden. Auf seine Proteste und Verlegungsanträge sei ihm nur jeweils mitgeteilt worden, dass eine Verlegung nicht möglich sei, da die Justizvollzugsanstalten überbelegt seien und es eine Warteliste gebe.

Einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe er nicht gestellt, weil das Land mangels räumlicher Kapazitäten kontinuierlich gerichtliche Entscheidungen ignoriere.

Das Landgericht wies das Prozesskostenhilfegesuch des Beschwerdeführers
zurück. (…) Das Oberlandesgericht wies die sofortige Beschwerde gegen die
Entscheidung des Landgerichts zurück (….). Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzen. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das
Landgericht zurückverwiesen worden.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Diesem Gebot widerspricht es, wenn ein Fachgericht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung eine entscheidungserhebliche schwierige Rechtsfrage zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet oder von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht. So verhält es sich hier.

Das Landgericht weicht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Amtshaftungsklage in Bezug auf die Voraussetzungen einer Menschenwürdeverletzung von der fachgerichtlichen und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ab. Danach erfüllen die vom Landgericht als gegeben unterstellten räumlichen Haftbedingungen die Kriterien für eine Verletzung der Menschenwürde, da in den vom Beschwerdeführer bewohnten Hafträumen die üblicherweise veranschlagten Mindestflächen pro Gefangenen unterschritten wurden und die jeweils integrierte Toilette nicht räumlich abgetrennt und belüftet war. Zusätzlicher Umstände bedurfte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls zur Annahme einer Menschenwürdeverletzung nicht. Ferner lagen auch keine Umstände vor, welche die räumlichen Haftbedingungen abgemildert hätten. So ist es unerheblich, dass der Beschwerdeführer zeitweilig einer Arbeit nachging, da er für diesen Zeitraum keine Entschädigung beansprucht. Soweit das Landgericht ohne entsprechenden Tatsachenvortrag unterstellt hat, der Beschwerdeführer hätte täglich Sport- und Freizeitangeboten nachgehen können, ist nicht ersichtlich, wie diese sich bei einer täglichen dreiundzwanzigstündigen Einschlusszeit maßgeblich auf die Haftbedingungen hätten auswirken können. Gleiches gilt für die tägliche Stunde Hofgang. (….)

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 20/2011 vom 8.3.2011)

Die gesamte PM ist unter folgender URL zugänglich:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-020.html

Der vollständige Beschluss 1 BvR 409/09 ist unter folgender URL zugänglich:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110222_1bvr040...


 

03.03.2011

Zum Recht eines transsexuellen Gefangenen, in seiner Zelle Frauenkleider zu tragen

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle

 

Vor dem Landgericht Hannover hatte er noch verloren, doch nun bekam ein Gefangener aus Niedersachsen Recht: Er darf nach Einschluss in seiner Zelle Frauenkleidung tragen.
Das Gefängnis hatte den Antrag aus Sorge vor sexuellen Übergriffen abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Celle entschied bereits am 9. Februar 2011, dass das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot schwerer wiegen als Sicherheitsbedenken der Justizvollzugsanstalt.
Einen aktuellen Bericht in Spiegel-Online vom 1.3.2011 gibt es unter folgender URL:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,748378,00.html

Die Pressemitteilung des OLG vom 1.3.2011 ist unter folgender URL zu finden:
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/live/live.php?naviga...

Die Leitsätze des Beschlusses des 1. Strafsenates lauten wie folgt:

"1. Der Antrag eines Strafgefangenen auf Veranlassung psychologischer Behandlung durch einen Fachpsychologen ist nicht an § 14 NJVollzG, sondern an §§ 56 ff NJVollzG zu messen, wenn der Gefangene sich darauf beruft, transsexuell zu sein."

"2. Das Tragen von Damenbekleidung im Strafvollzug durch einen männlichen Gefangenen kann wegen des in § 22 NJVollzG eingeräumten Anspruchs auf Tragen eigener Kleidung nicht mit allgemeinen Zweckmäßigkeits oder sich an tradierten Verhaltensmustern orientierenden Erwägungen versagt werden."

"3. Vor der Entscheidung, einem männlichen Gefangenen das Tragen von Damenbekleidung zu untersagen, um ihn vor Übergriffen anderer Gefangener zu schützen, muss die Vollzugsbehörde prüfen, ob zur Beseitigung der Gefahr vorrangig anderweitige Maßnahmen - insbesondere gegenüber Personen, von denen die Gefahr ausgeht - in Betracht kommen."

"4. Die Gestattung des Erwerbs von Körperpflegemitteln (hier: Kosmetika) beim Anstaltskaufmann umfasst regelmäßig auch die Genehmigung zum Besitz dieser. Der gleichwohl erfolgende Entzug stellt den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes dar, der nur unter den Voraussetzungen des § 100 NJVollzG i.V.m. § 49 VwVfG in Betracht kommt."

Über die Fundstelle der Rechtsdatenbank der niedersächsischen Oberlandesgerichte
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5556&ident=
lässt sich auch der Volltext des Beschlusses ansteuern, lesen und ausdrucken.


 

02.03.2011

"Justiz auf einen Blick"

Neuauflage 2011 einer interessanten Broschüre des Statistischen Bundesamtes

 

Detailliert aufgeschlüsselte Ergebnisse aus den Justiz- und Rechtspflegestatistiken finden sich in der aktualisierten Fassung der Broschüre "Justiz auf einen Blick" des Statistischen Bundesamts.

Die Broschüre beschreibt anhand von verschiedenen Kennzahlen das Wirken der Justiz im Allgemeinen und das der Strafverfolgungsbehörden im Besonderen. Dargestellt werden etwa

  • Anklagequoten und Verurteilungsquoten,
  • Belegungsquoten in Justizvollzugsanstalten,
  • Verfahrensdauern und Streitwerte, die
  • Belastung der Gerichte etwa durch Hartz IV oder Asylverfahren sowie
  • öffentliche Ausgaben für den Rechtsschutz in der zeitlichen Entwicklung wie auch im Ländervergleich.

Die Veröffentlichung steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamts unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 80 vom 28.02.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Stefan Brings, Telefon: (0611) 75-2446,www.destatis.de/kontakt


 

Februar 2011

28.02.2011

Entscheidungen der deutschen Staatsanwaltschaften im Geschäftsjahr 2009:

Sechs von zehn Ermittlungsverfahren im Jahr 2009 eingestellt

 

Im Jahr 2009 wurden rund 2,5 Millionen der insgesamt 4,1 Millionen endgültig erledigten Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, das ergibt eine Einstellungsquote von 62%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Einstellungsquote in Deutschland in den letzten Jahren leicht angestiegen - im Jahr 2000 lag sie bei 60%. Rund 33% der Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24% aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 5% mit Auflagen, wie etwa einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.

Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten. Von großer Bedeutung ist außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...
zu finden.

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 80 vom 28.2.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Stefan Brings, Telefon: (0611) 75-2446,www.destatis.de/kontakt


 

24.02.2011

Straßenverkehrsunfälle insgesamt steigen weiter

Der langfristige Trend des Rückgangs der Verkehrtoten hält erfreulicherweise an

 

Eine Mitteilung der BASt

Erstmals seit Beginn der statistischen Auswertung sinkt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen in Deutschland auf unter 4.000.
Laut Prognose der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden es im Jahr 2010 weniger als 3.750 Getötete sein.
Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von nahezu zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr (4.152).
Dabei ist die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle um etwas mehr als ein Prozent auf gut 2,34 Millionen gestiegen.

Schaubild zur Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme seit 1991:

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme.(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen)

Am deutlichsten fällt der Rückgang innerhalb von Ortschaften aus.
Waren es 2009 1.225 Getötete, werden es 2010 gut zwölf Prozent weniger sein.
Auf Landstraßen ist mit einem Rückgang von mehr als 200 Getöteten zu rechnen (2009: 2.452).
Auf Autobahnen werden voraussichtlich etwa 40 Getötete weniger zu verzeichnen sein (2009: 475).

Weitere Informationen, einschließlich Prognoseberechnungen für die Zukunft, siehe unter:

http://www.bast.de/cln_015/nn_42244/DE/Presse/2010/presse-28-2010.html

(Quelle: Mitteilung der Presseabteilung der BASt, Nr. 28-2010)


 

09.02.2011

Polizeiliche erfasste Straftaten in der Schweiz
Erste Ergebnisse nach der Grundlegenden Revision der PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresbericht 2009

 

Dieser Jahresbericht ist das Ergebnis einer grundlegenden Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Er präsentiert zum ersten Mal für die ganze Schweiz sämtliche polizeilich erfassten Straftaten.

Ein hoher Detaillierungsgrad der erfassten Information erlaubt es, Straftaten, ­Geschädigte und Beschuldigte (inklusive Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatzugehörigkeit) auszuweisen.

Je nach Straftat stehen zudem Details wie Tatmittel oder Tatörtlichkeit zur Verfügung.
Zahlreiche graphische ­Darstellungen (z.B. der kantonalen Häufigkeitszahlen) vervollständigen den Überblick über die polizeilich registrierte Kriminalität in der Schweiz.

Quelle:
BFS; Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2010, 68 Seiten

Der Band ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 8 MB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...


 

09.02.2011

Die Bewährungshilfe in der Schweiz

Ein Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung zwischen 2000 und 2006,

 

Die in diesem Bericht vorgelegten Daten wurden im Rahmen der Erhebung zur Bewährungshilfe in den Jahren 2000 bis 2006 gesammelt und mit dem Ziel zusammengestellt, einen Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung traditioneller Bewährungshilfe - Schutzaufsicht und Weisungen - zu geben. Zudem wurden einige wenige Daten zu neuen und erweiterten Aufgaben der Bewährungsdienste - insbesondere Betreuung im Freiheitsentzug - aufgenommen.

Diese Kennzahlen sollen als statistische Grundlagen für eine Einschätzung der durch die Bewährungsdienste betreuten Personen, der eingesetzten Ressourcen und der Betreuungsverhältnisse dienen.

Quelle: Bundesamt für Statistik. FS Aktuell , 20 Seiten

Der Bericht ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 350 KB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...


 

02.02.2011

Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig:

Auszug aus der Begründung der Entscheidung (1 BVR 3295/07):

 

2. „Es verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass Transsexuelle mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zur rechtlichen Absicherung ihrer Partnerschaft entweder die Ehe eingehen oder sich geschlechtsändernden und die Zeugungsunfähigkeit herbeiführenden operativen Eingriffen aussetzen müssen, um personenstandsrechtlich im empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden und damit eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu können, die ihrer als gleichgeschlechtlich empfundenen Partnerbeziehung entspricht.

a) Der Verweis auf die Eheschließung zur Absicherung einer Partnerschaft ist einer transsexuellen Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, die lediglich die Voraussetzungen der Namensänderung nach § 1 TSG erfüllt, nicht zumutbar. Zum einen wird sie durch die Ehe als verschiedengeschlechtlicher Verbindung rechtlich und nach außen erkennbar in eine Geschlechterrolle verwiesen, die ihrer selbst empfundenen widerspricht. Dies verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot auf Anerkennung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität. Zum anderen wird durch eine Eheschließung offenkundig, dass es sich bei ihr oder ihrem angeheirateten Partner um einen Transsexuellen handelt, weil ihre Namensänderung und ihr dem empfundenen Geschlecht angepasstes äußeres Erscheinungsbild die Gleichgeschlechtlichkeit der Beziehung offenbart. Damit bleibt ihr verfassungsrechtlich garantierter Schutz der Intimsphäre vor ungewollten Einblicken nicht gewahrt.

b) Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ist es ferner nicht vereinbar, dass Transsexuelle zur Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, wenn sie sich einer geschlechtsändernden Operation unterzogen haben sowie dauerhaft fortpflanzungsunfähig sind und aufgrund dessen personenstandsrechtlich anerkannt worden sind.“

Die ausführliche Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 28.1.2011 findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-007.html

Die vollständige Entscheidung (Beschluss vom 11. Januar 2011) findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329...


 

Januar 2011

18.01.2011

Sicherungsverwahrung in Deutschland:

Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

 

Der EGMR in Straßburg hat in zwei Entscheidungen vom 13.1.2011 über vier Fälle von Menschenrechtsbeschwerden entschieden, die von Beschwerderechtsführern eingereicht worden waren, die in deutschen Justizvollzugsanstalten bzw. in einer forensischen Kilinik aufgrund angeordneter Sicherungsverwahrung untergebracht sind. In allen vier Fällen hat die zuständige Kammer des EGMR die Bundesrepublik Deutschland verurteilt und den Beschwerdeführern Schadensersatz zugesprochen. Da es sich um Kammerentscheidungen handelt, gegen die das Plenum des Gerichtshofs angerufen werden kann, sind sie noch nicht rechtskräftig.

Es geht in drei Fällen um die Frage der menschenrechtlichen Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der 10-Jahres-Grenze, die der Gesetzgeber im Rahmen einer früheren Reform des Gesetzes bei Erstuntergebrachten anstelle der ursprünglichen unbestimmten und potentiell lebenslänglichen Verwahrung eingeführt hatte. Im vierten Fall geht es um die nach deutschem Recht seit 1. Januar 2011 wieder vollständig aufgehobene (echte) nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB, § 7 JGG).

EGMR-Pressmeldungen dazu können in Form von PDF-Dateien eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/

Das gegen Ende Dezember 2010 verkündete und am 1. Januar 2011 in Kraft getretene "Gesetz zur Therapierung und Unterbring psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz - ThUG)", mit dem der deutsche Gesetzgeber versucht, die Schwierigkeiten zumindest in Teilen zu lösen, die schon aus früheren EGMR-Entscheidungen bezüglich der Bemühungen entstanden sind, als gefährlich eingestufte Täter (Untergebrachte) weiter verwahren zu können, ist unter folgender Fundstelle einsehbar: http://www.buzer.de/gesetz/9584/


 

11.01.2011

Neues aus der Schweiz:

Rekordbelegung in den Gefängnissen der lateinischen Kantone

 

Am 1. September 2010 waren in der Schweiz 6181 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs inhaftiert. Dies ist der höchste Bestand seit 1999. Die Belegungsrate nahm gegenüber 2009 um 1,5 Prozentpunkte auf 92,5 Prozent im gesamtschweizerischen Mittel zu. In den lateinischen Kantonen ist eine Sättigung festzustellen, und ihre Belegungsrate von 105 Prozent zeigt eine weitere Verschlechterung der Situation an.

Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 61 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und 2 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert. Seit 2004 ist der prozentuale Anteil an ausländischen Inhaftierten stabil und macht 72 Prozent des Gesamtbestandes aus.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde bei den 114 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Während sich die Gesamtzahl der Haftplätze mit 6683 Einheiten gegenüber 2009 nicht verändert hat, schwankte die Kapazität der verschiedenen Anstaltstypen. So boten die geschlossenen Anstalten und die Massnahmenzentren mehr Haftplätze an (+17 Haftplätze), während die offenen Anstalten und die Gefängnisse Plätze abbauten (-17). 2010 nahm die Belegungsrate gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte zu und erreichte 92,5 Prozent. Die lateinischen Kantone sehen sich aufgrund der Überbelegung einiger Anstalten mit einer besonders hohen Belegungsrate konfrontiert.

Rekordbelegung in den Gefängnissen und Massnahmenzentren: Im Jahr 2010 erreichte die Gesamtzahl der in der Schweiz inhaftierten Personen einen neuen Höchststand, indem sie um 97 (+1,6%) auf 6181 Häftlinge zulegte. Von der Steigerung waren insbesondere die offenen Anstalten (+73 Inhaftierte) und die Gefängnisse (+43 Inhaftierte) betroffen.

Stabiler Anteil der ausländischen Inhaftierten: Seit 2004 ist der Anteil ausländischer Personen am Total der Inhaftierten relativ stabil. Die neuen Zahlen weisen jedoch eine leichte Zunahme gegenüber 2009 (+1,5 Prozentpunkte) und damit einen aktuellen Gesamtbestand von 4428 ausländischen Inhaftierten aus. 55 Prozent unter ihnen befanden sich im Strafvollzug oder im vorzeitigen Strafvollzug und 35 Prozent in Untersuchungshaft, während der Anteil der Inhaftierten im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer 8 Prozent betrug.

Aber Übervertretung ausländischer Inhaftierter in der Untersuchungshaft: Von den insgesamt 1894 Personen in schweizerischer Untersuchungshaft sind rund 81 Prozent ausländischer Nationalität. Der Grund für deren Inhaftierung ist meistens Fluchtgefahr. 60 Prozent der ausländischen Untersuchungshäftlinge haben keinen offiziellen Wohnsitz in der Schweiz. Unter ihnen finden sich Touristen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder sich illegal im Land aufhaltende Personen. Diese Kategorie von Inhaftierten hat seit 2004 stark zugenommen (+63%). Umgekehrt ist die Zahl der Asylsuchenden in Untersuchungshaft stark gefallen, so dass ihr Anteil zurzeit nur noch einen relativ geringen Anteil (5%) an der gesamten Population an Untersuchungshäftlingen ausmacht.

(Quelle: Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Medienmitteilung vom 11.1.2010).

Die Originalmeldung enthält weitere Informationen und auch detaillierte tabellarische Nachweise zur Entwicklung zwischen 1999 und 2010. Sie kann unter folgender URL als PDF-Datei eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Docu...


 

Nachrichten aus 2012

Archivierte Nachrichten aus 2012

Dezember 2012

17.12.2012

 Aktuelle Veröffentlichung:

Strafverfolgungsstatisitik 2011

(DESTATIS November 2012, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 3)

Umfang: 505 Seiten. Format: Als PDF- und XLS-Version verfügbar

 

Inhalt:
Abgeurteilte und Verurteilte

  • nach demographischen Merkmalen sowie
  • Art der Straftat,
  • angewandtem Strafrecht und
  • Art der Entscheidung.

Download PDF:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Ältere Ausgaben
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/AlteAus...


 

10.12.2012

 Neues aus England und Wales

Landesweites Programm zum kriminalpräventiven Übergangsmanagement

 

"Rehabilitation revolution" - next steps announced

Tuesday, 20 November 2012

A rehabilitation revolution aimed at cutting crime, better educating troubled young people and offering real value to taxpayers
was set out by the Secretary of State for Justice today.

Justice Secretary Chris Grayling outlines next steps in the rehabilitation revolution:

As part of radical reforms aimed at tackling unacceptably high reoffending rates, the Justice Secretary said

  • he wants to see offenders released from prison met at the gates by a dedicated mentor
  • who will help them turn their back on crime for good.

 

The Government also intends to apply Payment by Results methods to the vast majority of rehabilitation work by 2015,
meaning the public will only pay for projects that are successful in reducing reoffending.

Further plans set out included:

  • a review of the youth estate, putting education at the centre of our work with young offenders
  • a review of the prison regime, so no prisoner benefits from undeserved privileges and those who break the rules face serious consequences
  • reshaping our legal aid system so it commands public confidence
  • a criminal justice and court system that puts victims first.

 

Chris Grayling said: 'My team and I will do everything we can to deliver the changes that are so desperately needed. 'We can deliver better rehabilitation of offenders,
a smarter system of detaining and educating teenage offenders, a cheaper and better prison system, and a legal aid and criminal justice system that commands public confidence
– and at the same time bring costs down.'

 

Community Payback in action

Chris Grayling visited a Community Payback scheme in London yesterday to see an innovative new partnership between the private and public sector, delivering rehabilitation work in the community. He witnessed offenders renovating a church as part of their community punishment. Serco took over delivery of Community Payback in London in October this year
in a move that will save taxpayers £25 million.
More: http://www.justice.gov.uk/news/features/new-approach-to-community-paybac...


 

06.12.2012

Neues aus der Schweiz

 

(1) Jugendstrafurteilssatistik (JUSTUS):

Die Jugendstrafurteilsstatistik besteht in ihrer aktuellen Form seit 1999.
Sie enthält alle Urteile, die nach Jugendstrafrecht (10-17-Jährige) wegen einer Widerhandlung gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz, das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer oder einem Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz ergingen.
Diese Statistik erlaubt es, Jugendkriminalität und die Reaktion auf sie zu untersuchen.
Zugang zur Homepage über. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04.html

In « Daten, Indikatoren » finden sich die Zahlen seit 1999 zu den folgenden Themen:
Überblick zuletzt für das Jahr 2011 zum Stand der Datenbank von Oktober 2012:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberbli...

Verurteilte
Regionale Unterschiede
Gesetze, Straftaten
Sanktionen
Bearbeitungsdauer

Unter «Historische Daten» werden Publikationen zu den Jugendurteilen aus mehreren Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts angeboten:
1946 - 1984
1984 - 1998
Die Daten seit 1999 stehen oben zur Verfügung.

Unter « Querschnittsthemen - Gewalt » finden sich die statistischen Daten zu:
Sexuelle Handlungen mit Kindern
Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten

Unter « Querschnittsthemen - Rückfall» finden sich auch die statistischen Daten zur Rückfall der Minderjährigen:
Daten, Indikatoren
Analysen

 

(2) Strafurteile Erwachsener 2011

Kennzahlen im Überblick
Stand des Strafregisters = 30.6.2012
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/03/key/ueberbli...

 

(3) Rückfallstatistik

Kennzahlen zu den Rückfallreaten verurteilter bzw. entlassener Schweizer des Bezugsjahrgangs 2007.
Stand des Strafregisters = 30.6.2012
Als rückfällig werden in der Statistik alle Erwachsenen bezeichnet, die innerhalb von drei Jahren nach einem Urteil oder einer Entlassung
ein Vergehen oder ein Verbrechen begehen, das ein erneutes Urteil zur Folge hat.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/03/01/02/01.html


 

November 2012

27.11.2012

"Sicherungsverwahrung - Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland"

Zu dem Beschluss des Bundesrates vom 23.11.2012 erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

 

Der heutige Beschluss des Bundesrates macht den Weg für eine bestandsfeste und dauerhafte Regelung der Sicherungsverwahrung frei. Der Beschluss des Bundesrates ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland.

Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die die Bundesregierung vorgelegt hat, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der des Bundesverfassungsgerichts. Sicherheit entsteht auch dann, wenn ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand hat.

Diese umfassende Reform ist mit den Ländern zusammen erarbeitet worden und gibt ihnen jetzt die sichere Grundlage für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung.

Die Sicherungsverwahrung sieht künftig vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat insbesondere der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für menschenrechtswidrig erachtet.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird in ihrer Wirkung überschätzt. Sie wurde von ihrer Einführung bis zu ihrer Abschaffung äußerst selten angeordnet und von den Gerichten in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Es war richtig, durch den Systemwechsel hin zum Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die praktisch kaum handhabbare nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BMJ vom 23.11.2012, hier in der Überschrift leicht modifiziert)

Direkte aktuelle Informationen aus dem Bundesrat finden sich unter:
http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_6898/DE/service/thema-aktuell/12/2012...

Die Drucksachen zu den BR-Beratungen zu dem

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
können herunter geladen werden unter: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/20...

Die vorbereitenden Bundestagsdrucksachen finden sich unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709874.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711388.pdf


 

26.11.2012

Neues aus der Schweiz

zur amtlich registrieren Häuslichen Gewalt

Polizeiliche Kriminalstatistik 2009-2011

Rückgang der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt, Zunahme bei schweren Fällen physischer Gewalt

 

In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu einem Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich (-7,3%).

Eine Ausnahme bilden jedoch verschiedene schwere physische Gewaltstraftaten wie Tötungsdelikte (+16,5%) und schwere Körperverletzung (+27,3%).

Im Jahr 2011 ereigneten sich 38,1 Prozent der berücksichtigten Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich (14881 Straftaten). Besonders hoch war der Anteil der häuslichen Straftaten bei den vollendeten Tötungsdelikten (55%).

Generell ist zu bemerken: Gut die Hälfte aller Straftaten ereignen sich in einer aktuellen Partnerschaft. Frauen und ausländische Personen sind am meisten von häuslicher Gewalt betroffen. Dies geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Für einen Großteil der Gewaltstraftaten erfassen die Kantonspolizeien im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person. Straftaten, die sich zwischen Familienmitgliedern oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft ereignet haben, können mittels dieser Information als häusliche Gewalt identifiziert werden.

Die Daten der Jahre 2009 bis 2011 der PKS wurden vom BFS mit der finanziellen und fachlichen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann in einer Übersichtspublikation in einer Art und Weise aufbereitet, dass ein statistisches Gesamtbild der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt entstand.

Näheres ist zu finden unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/01/nip_detail.html?gnpI...

Auskunft:
Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459,
E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch
Dr. Sylvie Durrer, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Direktorin,
Tel +41 31 32 26843

Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch
(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 23.11.2012, Text hier rein technisch umgestellt)


 

7.11.2012

Jugendkriminalrechtsreform in den USA

Models for Change: System Reform in Juvenile Justice

 

Die McArthur Foundation finanziert, in Zusammenarbeit mit dem Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP), ein umfangreiches Reformvorhaben zur kritischen Bestandsaufnahme und entsprechenden Änderungen im Jugendstrafrecht der Vereinigten Staaten von Amerika.

Auf der "Models for Change" Homepage finden sich informative Kurzübersichten ("Online Knowledge Briefs") zu einzelnen Problembereichen,
die zumindest für Vergleichsbetrachtungen auch aus deutscher Sicht anregend sind:
Each brief provides juvenile justice professionals with knowledge emerging from Models for Change on juvenile justice reform.
The MacArthur Foundation and OJJDP are collaborating to disseminate learning and innovations emerging from Models for Change,
which aims to create replicable juvenile justice reform models that protect community safety, use resources wisely, and improve outcomes for youth.


 

6.11.2012

Internationales Zentrum für Kriminalprävention (Kanada) veröffentlicht interessanten Jahresbericht

 

ICPC is pleased to announce the release of its

2012 International Report on Crime Prevention and Community Safety.

 

The third edition of the Report, the only one of its kind, focuses on five topics of high significance for crime prevention policymaking at the international level:

  • Human Trafficking,
  • Informal Settlements,
  • Post-Conflict and Post-Disaster Areas,
  • Drug Production in Developed Countries and
  • ICPC’s own Global Survey on Safety in Cities.

 

It analyses these issues from the prevention perspective and contributes to the larger debate on responses to crime using ICPC’s 18 years of expertize in the field.

Produced every two years since 2008, the International Report provides vital information and practical tools to help governments, local authorities, international organizations and other actors implement successful crime prevention policies in their countries, cities and communities.

This new edition of the International Report is released in ICPC’s three official languages (English, French and Spanish) and is available on ICPC’s Website.
New for 2012 and also available on the site is an Executive Summary in Arabic, Chinese, English, French, German, Japanese, Portuguese and Spanish.

The 2012 Report and Summaries are available for download at www.crime-prevention-intl.org


 

5.11.2012

Aktuelle Übersichten zur Jugendkriminalrechtspflege in den USA

Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention: Fact Sheets on Delinquency Cases in Juvenile and Criminal Courts

 

The OJJDP has released three fact sheets on delinquency cases in juvenile and criminal courts:

Delinquency Cases in Juvenile Court, 2009
presents statistics on delinquency cases that U.S. courts with juvenile jurisdiction processed for public order, person, and property offenses and drug law violations between 1985 and 2009.

Delinquency Cases Waived to Criminal Court, 2009
presents statistics on petitioned delinquency cases waived to criminal court between 1985 and 2009.

Juvenile Delinquency Probation Caseload, 2009
presents statistics on delinquency cases resulting in probation between 1985 and 2009.
 


 

2.11.2012

Domice Europe

Aktuelle deutschsprachige Website mit Angaben zu einem EU-Projekt über Case Managment im Strafvollzug

 

Die Terminologie des Case Managments wurde in den letzten 20 Jahren bei den Strafvollzugsbehörden zunehmend. Praktiker bezeichnen es als den "Klebstoff, der alles zusammenhält" oder "das Öl, das dafür sorgt, dass alles glatt läuft".
Akademiker weisen auf seine "verbindende, umfassende" Funktion hin, seine Rolle bei der Gewährleistung von Integration und Kontinuität.
Gleichwohl gibt es bisher keinen Konsens darüber, woraus sich nun Case Management genau zusammensetzt und wie es am besten organisiert und durchgeführt wird. Was sich im Gesprächsraum zwischen den Case Managern und den Straffälligen abspielt, bleibt größtenteils ein Geheimnis.

DOMICE (Developing Offender Management in Corrections in Europe - die Entwicklung der Einzelfallhilfe für Straftäter im Strafvollzug in Europa) war ein zweijähriges Projekt, das von der Europäischen Kommission gefördert wurde.
Schwerpunkt des Projekts war das Verständnis, der Vergleich und die Gegenüberstellung der Varianten, wie in verschiedenen europäischen Ländern das Case Management mit Beschuldigten und verurteilten Straftätern innerhalb des Strafvollzugssystems organisiert und durchgeführt wird. Die Ziele des Projektes beinhalteten:

  • das Ansehen des Case Managements als wesentliche Komponente im „Unterstützungs-Mix" zu fördern,
  • es verschiedenen Ländern zu ermöglichen, voneinander zu lernen, die Wirksamkeit und die Effektivität ihrer eigenen Programme zu verbessern,
  • ein Verständnis im Hinblick auf den Rahmenbeschluss 947 zur EU-weiten Überwachung von Bewährungsauflagen auf internationaler Ebene dafür aufzubauen, wie in verschiedenen Ländern mit Straftätern umgegangen wird.

Das Projekt war sehr erfolgreich, da es gelungen war, 40 Rechtssysteme aus 34 Ländern in ganz Europa zur Mitarbeit zu gewinnen.

Weitere Informationen unter:
http://www.domice.org/default.asp?nbId=119&prsid=873&page_id=370

Quelle: CEP-Newsletter, Ausgabe 25. Oktober 2012
CEP-Homepage: http://www.cepprobation.org/


 

Oktober 2012

31.10.2012

Aktuelle Informationen aus der Schweiz

zu Hausarrest, Gemeinnütziger Arbeit, Strafvollzug und Bewährungshilfe

 

Im Jahr 2011 wurden in der Schweiz 11.954 Strafen vollzogen.
72 Prozent der Strafen erfolgten durch eine Einweisung in eine Strafanstalt, 26 Prozent wurden durch einen Einsatz in gemeinnütziger Arbeit und 2 Prozent im Hausarrest verbüsst.
Die Einsätze in gemeinnütziger Arbeit sind von 2007 bis 2011 um 44 Prozent zurückgegangen und der elektronisch überwachte Strafvollzug hat parallel um 40 Prozent abgenommen.
Hingegen ist die Gesamtzahl der Einweisungen in den Strafvollzug gleich geblieben.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/vollzug_...

Bewährungshilfe und Soziale Arbeit in der Justiz
Die Zahlen für 2011 der Bewährungsdienste stehen ebenfalls zur Verfügung und können unter folgender Adresse auf dem Statistikportal des BFS konsultiert werden:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/bewaehru...

Schweizerische Anstalten für den Strafvollzug bzw. Maßnahmenvollzug
Der Katalog der Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente wurde nach 4 Jahren aktualisiert und steht im Internet zur Verfügung unter:
http://www.portal-stat.admin.ch/prison/index.html

Ergänzender Hinweis:
Angaben zu Opferberatung und Opferentschädigung in den Jahren 2009 und 2010
finden sich unter: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/ueberbli...


 

29.10.2012

Alles was Recht ist

Rechtsvorstellungen in multikulturellen Gesellschaften.

 

Ein aktueller Beitrag im Wissenschaftsmagazin der Max-Planck-Gesellschaft,
(Max-Planck-Forschung, Heft 2, 2012, S. 78-84)

"In multikulturellen Gesellschaften existieren viele Rechtsvorstellungen nebeneinander.
Diese Realität ist viel zu lange vom formalen Recht ignoriert worden, sagt Marie-Claire Foblets.
Als Direktorin der neuen Abteilung für Recht und Ethnologie am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung will sie dazu beitragen, dass sich das ändert."
Weiter zur kostenlosen PDF-Datei unter:
http://www.mpg.de/6386987/MPF_2012_3


 

23.10.2012

Aktuelle Ergebnisse des Victim Survey der USA:

Langfristtrend des Rückgangs vor allem bei Gewaltdelikten setzt sich im Jahr 2011 nicht fort

 

JS Study Finds Increase in Violent and Property Crime Rates in 2011

The Bureau of Justice Statistics (BJS) has released "Criminal Victimzation, 2011" (NCJ 239437).

 

Presents 2011 estimates of rates and levels of violent victimization. i.e.

  • rape or sexual assault,
  • robbery,
  • aggravated assault and
  • simple assault;

 

and 2011 estimates of rates and levels of property victimization. i.e.

  • burglary,
  • motor vehicle theft, and
  • property theft

in the United States of America.

 

Vermerk KrimG:

Die Veröffentlichung kann als PDF-Datei direkt herunter geladen werden unter:
http://www.bjs.gov/content/pub/pdf/cv11.pdf


 

17.10.2012

Lässt sich die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen rechtlich regeln?

 

Ein aktueller umfangreicher Aufsatz von Rolf-Dieter Herzberg in der jüngsten Nummer von ZiS-Online
unter dem Titel: "Die Beschneidung geseztlich gestatten?" knüpft aus strafrechtlicher Sicht kritisch u. a. an den vom BMJ im Oktober 2012 vorgelegten Referentenentwur eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ an.

Es geht um einen Regelungstext, der als neuer § 1631d ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden soll:

„Beschneidung des männlichen Kindes

  1. Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
  2. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung

Der vollständige Aufsatz kann als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_10_705.pdf


 

02.10.2012

Kritischer Bericht von Amnesty International über Gefängnisbedingungen in den USA

 

Amnesty International (USA) bezeichnet die Regelungen in zwei Gefängnissen Kaliforniens, in denen Strafen in Einzelhaft vollstreckt werden, als "grausam, erniedrigend und unmenschlich".
Unter anderem verbrächten die mehreren Tausend Gefangenen über längere Zeit täglich mehr als 22 Stunden isoliert in einer fensterlosen, sieben Quadratmeter großen Zelle.

Die Vollzugsbehörde sieht für Kritik keinen Anlass: Die Zellen entsprächen der nationalen Norm, seien sauber und sicher, gewiss nicht unmenschlich.

Näheres in einem Spiegel-Online-Bericht von Anna-Lena Roth (28.9.2012)
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/amnesty-international-klagt-...

Der Pressebericht von Amnesty International (27.9.2012) findet sich unter folgender URL:
http://www.amnestyusa.org/news/press-releases/new-amnesty-international-...

Die kostenlose PDF-Version des Reports kann unter folgender Adresse herunter geladen werden:
http://www.amnestyusa.org/sites/default/files/california_solitary_confin...


 

September 2012

07.09.2012

Opferschutzbericht 2012 für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Nach dem Opferschutzbericht der Landesregierung NRW (vom April 2012) ist die Anzahl von „Verbrechensopfern" in diesem Bundesland von 133.247 im Jahr 2001 recht erheblich auf 222.462 Personen im Jahr 2010 angestiegen.

Mehr als die Hälfte der Opfer von Gewaltstraften (ca. 54%) war vor der Tat mit dem Täter persönlich bekannt und ggf. sogar verwandt.

Der 400 Seiten umfassende Bericht vermittelt außer vielfältigen tabellarischen Nachweisen auch Informationen über zahlreiche
Präventionsprojekte in NRW. Er kann als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
http://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/allgemeine_informationen/Opfersc...

Opferschutzberichte gibt es (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auch für


 

05.09.2012

Supreme Court schränkt hartes Strafrecht gegen Jugendliche weiter ein:
Künftig ist in den USA kein "Lebenslänglich ohne Entlassungsmöglichkeit" mehr zulässig!

 

Nachdem das höchste amerikanische Gericht im Jahr 2005 die Todesstrafe (Death Penalty) gegen Jugendliche sowie im Jahr 2010 die lebenslange Strafe ohne Entlasungsmöglichkeit (Life without Parole) bei Nicht-Tötungsdelikten für verfassungswidrig erklärt hatte, hat es nun in einer weiteren Grundsatzentscheidung vom 25. Juni 2012 auch Life without Parole bei Tötungsdelikten als mit der US-Verfassung unvereinbar erklärt. Die Entscheidung ist mit 5:4 Stimmen ergangen; ihr lagen zwei Fälle von Lebenslänglichen zugrunde, die mit 14 Jahren
ein Tötungsdelikt begangen hatten.

Die Entscheidung wird im jüngsten Heft von "OJJDP-News At A Glance" (August 2012) kurz vorgestellt und kommentiert:
http://www.ojjdp.gov/newsletter/238982/sf_1.html

Darüber hinaus gibt es Informationen zu den sog. Transfer- bzw. Waiver-Gesetzen in den einzelnen Bundesstaaten der USA, die es erlauben bzw. zum Teil sogar vorschreiben, dass Jugendliche vor Erwachsenengerichten angeklagt und ggf. auch zu den schwersten Erwachsenenstrafen verurteilt werden. In einem Sonderheft der National Report Series vom Herbst
2011 findet sich ein aufschlussreicher Überblick über die Lage: https://www.ncjrs.gov/pdffiles1/ojjdp/232434.pdf


 

August 2012

29.08.2012

Gewerbsmäßig assistierter Suizid

Verbot soll ethisch verantwortungsvoll diskutiert werden

 

Zu dem am 29.08.2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung habe ich einen Vorschlag gemacht, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid soll strafrechtlich verboten werden.

Als "Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten „Dienstleistung“, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten. Letztlich hätten möglicherweise gerade alte und kranke Menschen sogar das Gefühl, dieses „Angebot“ in Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen. Der Umgang mit dem Sterben gehört zu den schwierigsten ethischen Themen, die eine Gesellschaft kennt.

Eine sehr enge Ausnahme der Strafbarkeit sieht der heute beschlossene Entwurf für Angehörige und andere dem Sterbewilligen nahestehende Personen vor. Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen, sollen nicht plötzlich als „Gehilfe“ des Suizidhelfers kriminalisiert werden, obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln. Denn Angehörige oder enge Freunde, die dem Sterbenskranken – vergleichbar einem Angehörigen – besonders emotional nahe stehen und die er als Stütze in dieser letzten, existenziellen Krise seines Lebens bei sich wissen will, verdienen in der Regel unseren Respekt, jedenfalls keine Strafandrohung. Nur diese enge Ausnahme von der vorgesehenen neuen Strafbarkeit enthält der Entwurf. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe kann daher keine Rede sein, vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.

Zum Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat heute [am 29.8.2012] einen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin verabschiedet, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Konkret wird die „gewerbsmäßige“, also mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Wiederholung ausgerichtete Förderung der Selbsttötung in Form des Gewährens, Verschaffens oder Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung kriminalisiert. Damit wird eine Vereinbarung aus dem 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag 1:1 umgesetzt.

Nach der geltenden Rechtslage sind die eigenverantwortliche Selbsttötung und die Beihilfe zu ihr straflos. Dieses Regelungskonzept hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf jedoch dort einer Korrektur, wo eine kommerzialisierte Suizidhilfe dazu führen kann, dass sich Sterbehilfe als normale Dienstleistung darstellt, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot nicht getan hätten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf will die Folgen der Kommerzialisierung verhindern, indem er die gewerbsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellt. Damit wird ein Teilausschnitt der Sterbehilfe nunmehr erstmalig unter Strafe gestellt und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen – wie etwa die Ärzte – legalisiert. Neues Strafrecht wird geschaffen, nicht eingeschränkt.

Gleichzeitig stellt der Entwurf sicher, dass der gerechtfertigte Behandlungsabbruch (früher oftmals bezeichnet als „passive Sterbehilfe“), bei dem entsprechend dem freiverantwortlichen Willen des Patienten eine medizinische Behandlung unterlassen oder beendet wird, um dem Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen, obwohl dies zum Tode führt, straffrei bleibt. Ebenfalls straffrei bleibt eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem Sterbenden, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt (so genannte „indirekte Strebehilfe“).

Darüber hinaus soll durch die Regelungen in dem Entwurf nicht diejenige Suizidhilfe kriminalisiert werden, die zum Beispiel im engsten Familienkreis in einer schwierigen und existentiellen Konfliktsituation aus rein altruistischen Gründen gewährt wird. Daher werden Personen, die zugunsten eines Angehörigen oder einer anderen ihnen nahestehenden Person an der Tat des Suizidhelfers teilnehmen, ohne selbst gewerbsmäßig zu handeln, ausdrücklich straffrei gestellt. Ehe- und Lebenspartner, die nach jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner zum gewerblich handelnden Sterbehelfer fahren, sollen nach wie vor nicht bestraft werden. Denn ihr Verhalten basiert in dieser extremen Konfliktsituation in der Regel auf – wenn auch von Verzweiflung geprägter – Liebe und Zuneigung und ist Ausdruck einer intimen zwischenmenschlichen Verbindung, in der der Staat nichts zu suchen hat. Dies soll auch für andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen gelten, deren auf Dauer angelegte zwischenmenschliche Beziehung ähnliche Solidaritätsgefühle wie unter Angehörigen hervorruft und bei denen deshalb der Suizidwunsch des anderen zu einer vergleichbaren emotionalen Zwangslage führt.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 29.08.2012. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 030/18 580 9090 Telefax 030/18 580 9046 presse@bmj.bund.de)


 

07.08.2012

Konventionswidrige Sicherungsverwahrung

Erneute Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den EGMR

Kerntenor der Entscheidung: Auch Täter mit Ausweisungsverfügung müssen Therapieangebote erhalten.

 

In dem Urteil Rangelov v. Deutschland (EGMR Nr. 5123/07) hat die 5. Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am 22.3.2012 die
Bundesrepublik Deutschland in einem weiteren Kontext wegen einer konventionswidrigen Ausprägung der Sicherungsverwahrung verurteilt:

Leitsätze in der Formulierung der Redaktion HRRS:

1. Auch wenn eine in Sicherungsverwahrung genommene Person aus Deutschland auszuweisen ist, müssen ihr Therapieangebote gemacht werden, damit sie die Möglichkeit erhält, nicht mehr als gefährlich eingestuft zu werden. Eine nur auf die Ausweisung gestützte Verweigerung ist eine gegen Art. 14 EMRK verstoßende Konventionsverletzung.

2. Art. 14 EMRK verbietet in Anknüpfung an die von der Konvention geschützten Rechte und Freiheiten Ungleichbehandlungen, die sich nicht durch objektivierbare und vernünftige Gründe rechtfertigen lassen. Zwischen der eintretenden Ungleichbehandlung und der geltend gemachten Rechtfertigung muss Verhältnismäßigkeit bestehen.

Der vollständige Entscheidungstext (in englischer Sprache) ist bei der elektronischen Fachzeitschrift HRRS unter folgender URL verfügbar: (EGMR HRRS 2012 Nr. 649)


 

07.08.2012

Ausländische Jugendliche in Deutschland

Rund 2/3 dieser Ju­gend­lichen sind in Deutsch­land ge­boren

 

"Zahl der Woche" von DESTATIS WIESBADEN
Zwei Drittel (67 %) aller 2011 in Deutschland lebenden ausländischen Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren sind auch in Deutschland geboren. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Jugend am 12. August mit.

Nach Auswertungen des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Jahresende 2011 war nur jeder dritte ausländische Jugendliche zugewandert.
Die Mehrzahl der ausländischen Eltern entschied sich also für Kinder, nachdem sie nach Deutschland eingewandert waren.

Weitere Informationen enthält die Fachserie 1, Reihe 2 „Ausländische Bevölkerung 2011“.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/Migrati...

Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, Kontaktformular
(Quelle: Pressemitteilung von DESTATIS vom 7.8.2012)


 

Juli 2012

24.07.2012

Gefährdung des Kindeswohls:

12 700 familiengerichtliche Sorge­rechts­ent­züge im Jahr 2011

 

Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9 600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Bereich Publikationen (auch) als PDF-Datei verfügbar:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugen...

Weitere Auskünfte gibt:Ulrike Steffes-Ollig, Telefon: +49 611 75 8167, Kontaktformular

(Quelle:Pressemitteilung DESTATIS Nr. 248 vom 18.07.2012)


 

23.07.2012

Bundesverfassungsgericht

Beschluss vom 20. Juni 2012, 2 BvR 1048/11

 

Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das Abstandsgebot - verfassungsgemäß und konventionsrechtlich zulässig

 

Mit dem Institut der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, das zum 28 August 2002 durch den neu eingeführten § 66a StGB Eingang in das Strafgesetzbuch fand, wurde die Möglichkeit geschaffen, in einem zweiaktigen Erkenntnisverfahren über die Verhängung der Maßregel zu entscheiden.

Nach der damaligen, hier maßgeblichen Fassung des § 66a StGB kann das Gericht zunächst mit der Verurteilung die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung die Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte und deshalb die Anordnung der primären Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kam, im Übrigen aber deren Voraussetzungen nach § 66 Abs. 3 StGB a. F. vorlagen.

Zum Ende der Strafvollstreckung hat das erkennende Gericht sodann in einem zweiten Verfahrensschritt nach Durchführung einer (weiteren) Hauptverhandlung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Sie ist zwingend anzuordnen, wenn eine Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs von ihm erhebliche Straftaten erwarten lässt, welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer schädigen (§ 66a Abs. 2 StGB a. F.; jetzt: § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB). Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde auch die Vorschrift des § 66a StGB geändert; unter anderem ist der Straftatenkatalog der Anlasstaten reduziert worden.

Der seit den 1980er Jahren kontinuierlich wegen pädophiler Straftaten verurteilte Beschwerdeführer wurde im Februar 2008 vom Landgericht u. a. wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zugleich wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Im November 2010 ordnete das Landgericht sodann mit dem hier angegriffenen Urteil gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66a Abs. 2 StGB a. F. an. Seine hiergegen eingelegte Revision hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt er im Wesentlichen - unter Berufung auf das U rteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - eine Verletzung seines Freiheitsgrundrechts.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen, weil sie auf der Vorschrift des § 66a StGB a. F. beruhen, die das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 für verfassungswidrig erklärt hat. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen worden. Zugleich hat der Senat klargestellt, dass die Regelung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung nach § 66a StGB a. F. nicht - über die im Urteil vom 4. Mai 2011 festgestellte Verletzung des Freiheitsgrundrechts hinaus - gegen andere Bestimmungen des Grundgesetzes verstößt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: weiter unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-057.html

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht damit die Grundrichtung der 2010 verabschiedeten Reformaßnahmen „umfassend bestätigt“. „Es war richtig, die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszubauen und die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzubauen“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Weiter unter:
http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20120720_Neuordnung_der_Sic...


 

10.07.2012

„Inobhutnahmen“ durch Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in gefährdenden Situationen sind weiter gestiegen

 

Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38 500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 2 100 (+ 6 %) mehr als 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28 200 Inobhutnahmen) stieg sie um 36 %.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.

Die meisten (28 100 oder 73 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern oder einem Elternteil.

In vielen Fällen schließt sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an. Für 10 400 (27 %) der jungen Menschen wurde eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses eingeleitet, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 4 700 (12 %) Fällen bekamen sie eine sonstige stationäre Hilfe, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie. 15 800 junge Menschen (41 %) kehrten nach der Inobhutnahme zu den Sorgeberechtigten zurück.

Weiter stark zugenommen hat auch die Zahl der jungen Menschen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2011 rund 3 500 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung über die Grenze nach Deutschland. Gegenüber 2007 (890 junge Menschen) entspricht dies einem Anstieg von 292 %.

Weitere Informationen zum Thema „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ bietet eine aktuelle Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Bereich Publikationen.
Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8167, Kontaktformular
(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr. 229 vom 05.07.2012)


 

09.07.2012

Opferhilfe

Interessante neue Broschürenreihe des
Office for Victims of Crime, U.S. Department of Justice

 

OVC HELP Series for Crime Victims
OVC is pleased to announce the release of the HELP Series for Crime Victims —a set of nine brochures that provides a resource for victims of crime and the victim service providers that work with them every day.

The series was originally created by the National Center for Victims of Crime with OVC funding support in 1997 and they partnered with OVC on this revised and updated edition.

The brochures feature information and resources on the following topics:
• Assault (HTML, PDF)
• Child Abuse (for youth) (HTML, PDF)
• Domestic Violence (HTML, PDF)
• Homicide (HTML, PDF)
• Impaired Driving (HTML, PDF)
• Robbery (HTML, PDF)
• Sexual Violence (HTML, PDF)
• Stalking (HTML, PDF)
• What Adults Need To Know About Child Abuse (HTML, PDF)

Each brochure defines a type of victimization, discusses what to do if you are the victim of this crime, and provides national resources for more information and assistance on where to go for help.
(Quelle: Pressemitteilung des OVC vom 4. Juli 2012)


 

05.07.2012

Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland:

5,2 % mehr Einbürgerungen im Jahr 2011

 

Im Verlauf des Jahres 2011 wurden in Deutschland knapp 106 900 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 5 300 Einbürgerungen mehr als 2010 (+ 5,2 %) und 10 800 mehr als 2009 (+ 11,2 %). Damit setzte sich der leicht ansteigende Trend der letzten vier Jahre fort. Zuvor war seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 die Zahl der Einbürgerungen von 186 700 bis auf 94 500 im Jahr 2008 zurückgegangen. Die Eingebürgerten waren im Schnitt 30 Jahre alt und lebten seit fast 16 Jahren in Deutschland.

 

Eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer 2011
nach den häufigsten bisherigen Staatsangehörigkeiten 
 
Bisherige Staatsangehörigkeit
Insgesamt
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr
Ausgeschöpftes Einbürgerungs­potenzial
 
Anzahl
in Prozent
 
Einbürgerungen insgesamt
106 897
5,2
2,3
 
Türkei
28 103
7,3
2,0
 
Serbien, Montenegro, Kosovo sowie ehemaliges Serbien und Montenegro
6 309
– 3,3
2,1
 
Irak
4 790
– 8,4
21,0
 
Polen
4 281
13,0
2,7
 
Ukraine
4 264
36,8
8,4
 
Marokko
3 011
7,3
8,0
 
Russische Föderation
2 965
7,7
4,4
 
Iran
2 728
– 10,4
9,3
 
Afghanistan
2 711
– 23,0
10,0
 
Vietnam
2 428
39,7
4,4
 

 

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2.1 „Einbürgerungen“. Detaillierte Einbürgerungszahlen für die Jahre ab 2000 sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, Kontaktformular
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 228 vom 04.07.2012)


 

Juni 2012

27.06.2012

Expertenrat zur Sicherungsverwahrung gefragt

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sucht nach einem verfassungskonformen Umgang mit der Sicherungsverwahrung.

 

Mit Änderungen am Recht der Sicherungsverwahrung von Straftätern, die ihre Haft bereits verbüßt haben, setzt sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 27. Juni 2012, auseinander. [..]Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf (17/9874) vor, dass das Gericht während des Vollzugs der Freiheitsstrafe alle zwei Jahre feststellen muss, ob dem Gefangenen eine umfassende Betreuung zuteil geworden ist, wenn für ihn eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die weitere Vollstreckung der Strafe würde unverhältnismäßig, wenn ein vom Gericht festgestelltes Betreuungsdefizit nicht innerhalb kurzer Zeit behoben wird. Vor allem müsse die Betreuung individuell und intensiv sein und die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen wecken und fördern. Die psychiatrische, psycho- und sozialtherapeutische Behandlung müsse auf den Gefangenen zugeschnitten sein, heißt es in dem Regierungsentwurf.

SPD: Auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränken: Nach Auffassung der SPD muss die Umsetzung des Abstandsgebots zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränkt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht erneut für verfassungswidrig erklärt wird, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/8760). Daher sollten die Taten für die Sicherungsverwahrung aus verfassungsrechtlichen Grünen auf Straftaten beschränkt werden, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind.

Linke fordert Expertenkommission: Die Linke will eine Expertenkommission einsetzen, um eine angemessene sowie menschen- und verfassungsrechtliche Lösung zur Sicherungsverwahrung zu erarbeiten. In ihrem Antrag (17/7843) begründet die Fraktion dies damit, dass die Sicherungsverwahrung höchst umstritten und "grundsätzlich verfassungswidrig" sei, weil die Freiheit der Person nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert werden müsse. Darüber hinaus habe die Sicherungsverwahrung erkennbar Strafcharakter.

Liste der geladenen Sachverständigen: Dr. iur. Ralf Peter Anders, Oberstaatsanwalt beim Landgericht Lübeck; Peter Asprion, Diplom-Pädagoge, Freiburg im Breisgau; Konrad Beß, Richter am Oberlandesgericht München; Dr. Johann Endres, Diplom-Psychologe, Kriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs, Justizvollzugsanstalt Erlangen; Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie, Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionsrecht, Tübingen; Thomas König, Regierungsdirektor, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl; Dr. Jens Peglau, Richter am Oberlandesgericht Hamm; Prof. Dr. Henning Radtke, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht; Dr. Stefan Weismann, Präsident des Landgerichts Aachen

Weitere Informationen

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des Deutschen Bundestages. Hier: KrimG-Auszüge aus dem gesamten Text mit Bild).


 

27.06.2012

Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA:
"wirkliches Lebenslänglich" für jugendliche Straftäter ist verfassungswidrig

Supreme Court Bans Life Without Parole for Juveniles Convicted of Murder

 

On Monday, June 25, 2012, the Supreme Court ruled:
State laws that mandatorily sentence juveniles convicted of murder to life in prison without parole are unconstitutional.
Life without parole for juveniles violates the Eighth Amendment's prohibition on cruel and unusual punishment, the high court ruled in a 5-4 decision.
The ruling could affect nearly 2,500 juvenile prisoners.

This decision reflects recent Supreme Court rulings on juvenile sentencing.

The high court in 2010 declared juveniles found guilty of non-homicides could not receive life without parole,
and in 2005 the court banned the death penalty for juveniles.

To view the decision, go to www.supremecourt.gov/opinions/11pdf/10-9646g2i8.pdf.
(Quelle: JUVJUST, News Service of OJJDP)


 

22.06.2012

Neues zum Jugendstrafvollzug in Frankreich

Das CESDIP (Paris) hat aktuell eine mehrseitige englischsprachige Kurzfassung einer Studie von Francis Bailleau zu französischen Jugendstrafanstalten veröffentlicht.

 

CUSTODIAL FACILITIES FOR JUVENILES : BETWEEN INSTITUTIONAL RATIONALES AND PROFESSIONAL PRACTICES
Comparing Juvenile Correctional Facilities, Juvenile Wings in Correctional Centres and Custodial Educational Centres

par Francis BAILLEAU - 21 juin

Francis BAILLEAU discusses findings from a research project on custodial facilities for juveniles, conducted in collaboration with Nathalie GOURMELON (CIRAP-ENAP) and Philip MILBURN (Laboratoire Printemps, UMR CNRS-UVSQ). Their project received financial aid from the « Law and Justice » Research Mission. Kathia BARBIER and Nadia BEDIAR contributed to data collection.

The setting up, by the Perben I Act in 2002, of a new type of custodial facility exclusively designed for juveniles, the so called Établissements Pénitentiaires pour Mineurs (Juvenile Correctional Facilities, JCF hereafter), elicited many questions and controversies as it revived a utopia, as old as prison itself : turning the time spent in detention into a time for education and rehabilitation, to avoid recidivism among juvenile offenders [1].

The research presented here, drawing upon in-depth observation and analysis of the first two JCFs in operation, aimed at understanding the revival or transformation of the tension between an educational and a custodial goal. To bring out a number of effects of the dominance of the correctional institution within these establishments, the plan was to conduct parallel in-depth investigations in two Centres Éducatifs Fermés (Custodial Educational Centres, CEC hereafter), another institution set up by the same 2002 Act. The first year of the study led to a change of mind and to the decision to extend the investigations to other types of custodial facilities : two other JCFs and two juvenile wings in correctional centres (Quartiers mineurs en maison d’arrêt, JW hereafter). The analysis has been mainly focused on the stakes inherent to JCFs, while CECs and JWs were considered within the broader issue of the organisation of juveniles’ deprivation of freedom.

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[1] YVOREL É., 2007, Les enfants de l’ombre. La vie quotidienne des jeunes détenus au XXe siècle en France métropolitaine, Rennes, Presses Universitaires de Rennes.

Das entsprechende Heft der Reihe "Penal Issues" kann kostenlos herunter geladen werden unter: http://www.cesdip.fr/spip.php?article633


 

20.06.2012

Steigt die Jugendkriminalität wirklich?

Oder nimmt sie vielmehr seit Jahren deutlich ab?

Ergebnisse der Schwedischen Schülerbefragungen zwischen 1995 und 2008

 

Der Schwedische National Council for Crime Prevention (Brå, Stockholm) hat in den Jahren 2005 bis 2005 jedes 2. Jahr, und ab dann jedes dritte Jahr, also zuletzt im Jahr 2011, national repräsentative Studien zur selbstberichteten Delinquenz und zur Viktimisierung von Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgänge der allgemeinbildenden schwedischen Schulen durchgeführt. Es wurden jeweils zwischen 3.500 und 8.200 auswertbare Fragebögen ausgefüllt. Verfügbar sind derzeit die Daten aus den Erhebungswellen von 1995 bis 2008.

Ziel der Erhebungsreihe ist es vor allem,

  • die Prävalenz von Straftaten und „anderen problematischen Verhaltensweisen“ von „Neuntklässlern“ (d.h. im Schnitt 15jährigen Jugendlichen) möglichst aussagekräftig zu erfassen und damit sowohl Querschnittsanalysen als auch Trendanalysen zu ermöglichen,
  • zu illustrieren, wie stark die Viktimisierungserfahrungen eben dieser Neuntklässler in den Bereichen Diebstahlsdelikte und Gewaltdelikte ausgeprägt sind.

Der Grundbefund lautet: In so gut wie allen Deliktsbereichen haben schwedische Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben früher mehr Delikte begangen als in der jüngsten Zeit. Bei den Viktimisierungen gibt es unterschiedliche Entwicklungen je nach Delitksart.

Hier nur ein schlaglichtartiger Auszug aus den globalen Ergebnissen zur selbstberichteten Delinquenz für alle Befragten (erste Zahl = Ergebnisse in Prozent für 1995, zweite Zahl = Ergebnisse in Prozent für 2008)

All Problem Behaviours (like alcohol intoxication): …………………………....72,7 -> 64,3
All Theft Offences (like theft from school): ……………..…………………….....66.2 -> 54.3
All Other Offences (like driving without license):……………………………….57,7 -> 55,5
All Criminal Damage (like vandalism):………………………….…….…………45,6 -> 32,3
All Violent Offences (without carrying a knife)…………….……………………11,4 ->  8,9
Carrying a Knife:…………………………………………………………..……….15,6 -> 10,4
All Drug Offences: ………………………………………………….……………….8,2 -> ..7.6

Besonders interessante Ergebnisse werden aus dem Befragungsjahrgang 2008 für Mehrfachtäter dargestellt. Als MFT gelten alle Befragten, die im Bezugsjahr mindestens 15 Deliktsarten aus einer Skala von insgesamt 24 Vorgaben bejaht hatten. Hoch signifikante Zusammenhänge zeigen sich bei 13 Verhaltens- bzw. Einstellungsdimensionen. Korrelativ standen an der Spitze der Umgang mit delinquenten Peers (.86), „tolerante“ Einstellung gegenüber Straffälligkeit (.82) und wenig ausgeprägte Empathiefähigkeit (.73). Die am Ende der Rangreihe stehende schlechte Beziehung zu den Eltern erreichte (mit .40) ebenfalls nach üblichen sozialwissenschaftlichen Kriterien noch einen beachtlichen Stellenwert.

Der Hauptbericht ist, wie die Zwischenberichte, in Schwedisch verfasst. Es gibt jedoch eine kostenlos zugängliche zusammenfassende Broschüre über die wesentlichen Strukturdaten in englischer Sprache. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bra.se/download/18.cba82f7130f475a2f1800022349/2010_6_crime_a...


 

15.06.2012

Recht der Sicherungsverwahrung,

Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeit sowie
Einschränkung der Kronzeugenregelung im Bundestag

 

Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Eingrenzung der Kronzeugenregelung, mit der die Straferleichterung wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert wird, wurde am 14. Juni 2012 im Deutschen Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „Kronzeugen“ nur noch dann Strafnachlass erhalten sollen, wenn ihre eigene Tat und die Tat, über die sie aussagen, in einem Zusammenhang stehen. Damit greift der Entwurf die Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung auf und reduziert die Regelung auf ein zugleich rechtsstaatliches und praxisgerechtes Maß. Damit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt.

Darüber hinaus fanden die 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung“ sowie die 2./3. Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ statt. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz Dr. Max Stadler hat hierzu im Bundestag eine Rede gehalten.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 15. Juni 2012)
Der vollständige Text der Rede von ParlStSekr Dr. Stadler zur Sicherungsverwahrung und zu den jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten findet sich unter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/RedenPSt/Bundestag/20120614_Entwurf_eines_G...

Zur Kronzeugenregelung siehe weiter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20120614_Einschraenku...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20120328_Einschr...


 

April 2012

11.04.2012

DESTATIS- Befunde aus dem Ausländerzentralregister:

Ausländische Bevölkerung im Jahr 2011 deutlich angestiegen

 

Am Jahresende 2011 lebten insgesamt rund 6,93 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) mit.

Gegenüber 2010 ist die im AZR registrierte ausländische Bevölkerung um rund 177 300 Personen gestiegen (+ 2,6 %). Dies war der höchste Zuwachs seit 15 Jahren. Er ist größtenteils auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zurückzuführen. Lediglich 12 % des Zuwachses ging auf das Konto von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU.

Wichtigste Veränderungen der ausländischen Bevölkerung im AZR 2011
 
Staatsangehörigkeit
Veränderung
2011 gegenüber 2010
Vergleich:
Veränderung 2010
gegenüber 2009
 
Anzahl
in %
 
INSGESAMT
177 275
2,6
58 845
 
EU-Mitgliedsstaaten
155 860
6,4
75 422
 
Neue Mitgliedsländer 2004
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta, Zypern)
79 082
12,9
35 901
 
Polen
49 046
11,7
20 922
 
Ungarn
13 868
20,1
7 475
 
Slowakei
3 945
15,0
1 366
 
Neue Mitgliedsländer 2007 (Bulgarien, Rumänien)
51 706
25,7
34 571
 
Rumänien
32 686
25,8
21 556
 
Bulgarien
19 020
25,4
13 015
 
Von Euro-Krise betroffene Länder (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien)
16 726
1,7
41
 
Griechenland
6 999
2,5
– 1 378
 
Spanien
4 792
4,5
1 399
 
Italien
2 613
0,5
72
 
Nicht-EU-Staaten
21 415
0,5
– 16 577
 
Türkei
– 22 319
– 1,4
– 28 603
 
Vereinigte Staaten von Amerika
3 911
4,0
– 620
 
Kroatien
2 815
1,3
– 1 023
 
Bosnien-Herzegowina
1 026
0,7
– 2 121
 
Afghanistan
5 258
10,2
2 553
 
China
5 104
6,3
1 461
 

 

Besonders stark hat sich die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer aus den 2004 der EU beigetretenen Ländern erhöht: Sie stieg gegenüber 2010 um 79 100 (+ 12,9 %). Vor allem die Zahl der Personen aus den acht mittel- und osteuropäischen Staaten, für die Deutschland seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt, hat deutlich zugenommen. Hier war insbesondere der Zuwachs von Bürgerinnen und Bürgern aus Polen (+ 49 000) und Ungarn (+ 13 900) auffällig.

Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Zahl der Immigranten aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien (+ 32 700) und Bulgarien (+ 19 000).

Auch die Zahl der Personen aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten Griechenland, Italien, Portugal, Spanien hat 2011 mit + 16 700 oder + 1,7 % zugenommen. Der Einfluss von Griechenland war dabei mit einer Zunahme um 7 000 Personen am größten.

Die ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat sich 2011 um 21 400 Personen erhöht (+ 0,5 %); im Jahr zuvor war sie noch um 16 600 zurückgegangen. Der Zuwachs ging beispielsweise auf Personen aus den USA, Kroatien, Afghanistan oder China zurück. Abgenommen hat 2011 hingegen die türkische Bevölkerung in Deutschland (– 22 300). Damit setzte sich der Trend der letzten Jahre fort, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau.

Im Laufe des Jahres 2011 sind 609 200 ausländische Personen nach Deutschland zugezogen oder wurden hier geboren – das waren 96 000 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben 303 200 ausländische Personen das Land verlassen oder sind verstorben, rund 2 500 mehr als im Vorjahr. 128 700 Personen sind aus anderen Gründen wie zum Beispiel durch Einbürgerung aus dem Ausländerzentralregister ausgeschieden, 24 900 weniger als im Vorjahr.

Das Ausländerzentralregister erfasst lediglich jene Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es weist deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel niedrigere Werte aus als andere Datenquellen. Deshalb sind die Bestandszahlen aus dem AZR nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung vergleichbar. Gleiches gilt für Registerdaten über Zu- und Fortzüge und entsprechende Angaben aus der Wanderungsstatistik.

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2 Ausländische Bevölkerung.

Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: +49 611 75 4365,Kontaktformular

(Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Pressemitteilung Nr. 124 vom 04.04.2012)


 

05.04.2012

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung
und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in
Westdeutschland

[Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2012, 1 BvR 3023/11]

[Textauszug aus der Pressemeldung]:
Angestoßen durch Petitionen ehemaliger Heimkinder setzte der Deutsche Bundestag im De-zember 2008 einen Runden Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in Westdeutschland zwischen 1949 und 1975 ein. (….)

Im Rahmen des Runden Tisches und in der anschließenden parlamentarischen Auseinander-setzung wurde auch diskutiert, wegen des erlittenen Unrechts pauschalierte Entschädigungs-ansprüche für die ehemaligen Heimkinder zu schaffen. Dieser Vorschlag setzte sich nicht durch.

Am 7. Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag, im Rahmen einer Fonds-Lösung Hilfen zur Milderung der Folgeschäden der Heimerziehung in Westdeutschland zu gewähren, die größtenteils als Sachleistungen erbracht werden sollen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses errichteten der Bund, die westdeutschen Bundesländer und die evangelische und katholische Kirche einen Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der ausschließlich für die Heimerziehung in West-deutschland zuständig ist und der zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat.

Der Beschwerdeführer, der 1952 geboren und bereits als Säugling von seiner Mutter getrennt wurde, lebte bis 1966 in verschiedenen westdeutschen Kinderheimen. Er wendet sich mit sei-ner Verfassungsbeschwerde unter anderem gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 und gegen verschiedene Regelungen zum Fonds Heimerziehung. Er sei wäh-rend seiner Heimunterbringung zahlreichen Grundrechtsverstößen ausgesetzt gewesen und ist der Ansicht, die öffentliche Hand sei verfassungsrechtlich verpflichtet, wegen der Grund-rechtsverletzungen, die ihm und anderen ehemaligen Heimkindern während ihrer Kindheit und Jugend zugefügt worden seien, finanzielle Entschädigungsleistungen zu gewähren.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbe-schwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Weiter zur vollständigen Pressemitteilung unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-021.html
(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -, Pressemitteilung Nr. 21/2012 vom 04. April 2012)

Direkter Link zur HTML-Version des vollständigen Beschlusses des 1. Senates des BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120323_1bvr302...


 

04.04.2012

Evidenzbasierte Kriminalprävention und Kriminalitätskontrolle:

Website „Crime Solutions.Gov“

(Office of Justice Programs, U.S. Department of Justice)

 

About CrimeSolutions.gov
The Office of Justice Programs’ CrimeSolutions.gov uses rigorous research to inform practitioners and policy makers about what works in criminal justice, juvenile justice, and crime victim services.

On CrimeSolutions.gov you will find:

How does CrimeSolutions.gov decide which programs to rate?
How does CrimeSolutions.gov conduct reviews and ratings?
What are the evidence ratings on CrimeSolutions.gov?
Who are CrimeSolutions.gov’s Reviewers?
How should CrimeSolutions.gov be used?
How do I provide feedback or express concerns about an evidence rating on CrimeSolutions.gov?


 

03.04.2012

Feindstrafrecht als regulative Idee

Von
Stefan Schick, Universität Regensburg

 

Der Artikel untersucht Günther Jakobs’ umstrittenen Begriff des Feindstrafrechts und versucht ihn in positiver Weise nicht als eine konstitutive, sondern als eine regulative Idee zu deuten.

Zu diesem Zwecke wird der Begriff zunächst in seiner deskriptiven Funktion als Mittel zur Beschreibung einer rechtlichen Wirklichkeit untersucht. Anschließend wird die Kritik an diesem Begriff in seinem normativen Verständnis analysiert.

Zuletzt wird die hier vorgeschlagene Deutung des Konzepts als regulative Idee gegen andere mögliche und mehr oder weniger konsistente Alternativen abgewogen.

(Fundstelle: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik - ZIS - Jahrgang 7, 2012, Heft 3, Seiten 46-60. Der Aufsatz kann Online eingesehen, aber auch separate herunter geladen warden unter: http://www.zis-online.com/)


 

März 2012

28.03.2012

Einschränkung der Kronzeugenregelung stärkt den Rechtsstaat

 

Zu dem heute (am 28.3.2012) vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe – erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert. Der Entwurf ist ein erster Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens.

Die Strafe muss der Schuld des Täters entsprechen und darf nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein. Ein Straftäter, der eine schwere Körperverletzung begangen hat, wird in Zukunft nicht mehr auf einen Strafnachlass nach der Kronzeugenregelung hoffen können, nur weil er zum Beispiel Angaben zu einem gewerbsmäßigen Betrug machen kann, der mit seiner eigenen Tat überhaupt nichts zu tun hat. Die Kronzeugenregelung fällt damit für bestimmte Konstellationen in Zukunft weg. Der Grundsatz, dass auch „Kronzeugen“ schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt.

Zum Hintergrund:

Der Gesetzentwurf setzt mit einer Änderung des § 46b Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins um. Die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe soll nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des „Kronzeugen“ auf eine Tat beziehen, „die mit seiner Tat im Zusammenhang“ steht. Diese Einengung stellt damit einen Gleichklang zu der „kleinen Kronzeugenregelung“ im Betäubungsmittelgesetz her, wo die Rechtsprechung einen solchen „Zusammenhang“ fordert und für ausreichend hält.

Die Kronzeugenregelung ist demnach nur noch anwendbar, wenn zwischen der offenbarten Tat und der Tat, für die der Kronzeuge angeklagt ist, ein Zusammenhang besteht, weil beide Teil eines kriminellen Gesamtgeschehens sind. Erforderlich ist also, dass ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen beiden Taten besteht. Dieser kann gegeben sein, wenn die eine Tat die andere unterstützt, sie also zum Beispiel vorbereitet oder deren Ertrag absichert - zum Beispiel, wenn ein Hehler die Täter einer seit langem agierenden Diebstahlsbande aufdeckt, von der er Waren bezogen hat. Bei Straftaten innerhalb einer kriminellen Bande oder sonstigen Gruppe wird es darauf ankommen, dass beide Taten sich in die von der Gruppe geplanten Delikte einfügen.

Kein ausreichender Zusammenhang zwischen der offenbarten und der angeklagten Tat wird nach der Änderung des Gesetzes hingegen immer dann anzunehmen sein, wenn beide Taten überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Aber auch, wenn sie – zufällig – zeitlich oder örtlich zusammentreffen oder eine lediglich persönliche Beziehung zwischen zwei Tätern besteht, wird dies nicht genügen, ebenso wenig wie der Umstand, dass beide Taten aus einer Bande oder sonstigen Gruppe heraus begangen wurden, ohne dass diese zugleich in dem dargestellten inneren Zusammenhang stehen.

Artikel auf BMJ.DE ansehen

(Quelle: Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJ. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)


 

 

Nachrichten aus 2013

Archivierte Nachrichten aus 2013

Dezember 2013

20.12.2013

Aktuelle Veröffentlichung

Datenreport 2013: Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland

 

Der Datenreport ist ein Gemeinschaftsprojekt des Statistischen Bundesamtes (Destatis), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Im Datenreport werden die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der sozialwissenschaftlichen Forschung zusammengeführt, so dass ein differenziertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland entsteht.

Die gedruckte Ausgabe des Datenreports 2013 erhalten Sie gegen eine Bereitstellungs­pauschale von 4,50 Euro über die Bundeszentrale für politische Bildung.

Kostenlose Downloads (durch Anklicken der Überschriften)

·         Datenreport 2013 (Gesamtausgabe)

·         Einleitung

·         1 Bevölkerung und Demografie

·         2 Familie, Lebensformen und Kinder

·         3 Bildung

·         4 Wirtschaft und öffentlicher Sektor

·         5 Arbeitsmarkt und Verdienste

·         6 Private Haushalte - Einkommen, Ausgaben, Ausstattung

·         7 Sozialstruktur und soziale Lagen

·         8 Gesundheit und soziale Sicherung

·         9 Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung

·         10 Räumliche Mobilität und regionale Unterschiede

·         11 Umwelt und Nachhaltigkeit

·         12 Freizeit und gesellschaftliche Partizipation

·         13 Demokratie und politische Partizipation

·         14 Werte und Einstellungen

·         15 Deutschland in Europa

·         Datengrundlagen, Autoren, Stichwortverzeichnis


 

November 2013

22.11.2013

Neues aus der Rechtspolitik

Mehrheit der Justizminister und Senatoren für die Einführung des Unternehmensstrafrechts

 

Die Länder wollen den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität verstärken.

Die Justizminister schlagen dazu ein Unternehmensstrafrecht vor. Doch es gibt Gegenwehr von Unternehmensseite: Rechtlich fraglich sei das Ganze, die Falschen würden bestraft.

Die Justizminister der Länder wollen mit einem neuen Unternehmensstrafrecht schärfer gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Bei der Herbstkonferenz der Ressortchefs am Donnerstag in Berlin sprach sich die Mehrheit der Minister für eine solche Neuregelung aus. Über die genaue Ausgestaltung wollen sie aber noch weiter beraten. Unklar ist, welche Chancen eine solche Initiative über den Bundesrat anschließend im Bundestag hätte. Familienunternehmer und Juristen kritisierten die Pläne.

Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, nicht juristische. Gegen Unternehmen können derzeit nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Die Justizminister halten das für unzureichend. "Jedes Jahr entstehen durch Wirtschaftskriminalität Milliardenschäden", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Wir müssen stärker gegen diese Form der Kriminalität vorgehen." Zahlreiche Länder - wie Frankreich, Großbritannien, Österreich oder die Niederlande - hätten ein Unternehmensstrafrecht.

Unions-Vertreter zurückhaltend

Zur Debatte steht nun ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte: "Es geht darum, die Ehrlichen zu schützen." Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD) betonte, der Entwurf sei zunächst eine Diskussionsgrundlage. Die Länder wollten weiter beraten und auch mit den Kritikern einer solchen Regelung ins Gespräch kommen. Sie räumte ein, es handele sich um ein "juristisch nicht ganz leichtes Thema".

Nicht völlig überzeugt zeigten sich die Unions-Vertreter bei der Konferenz der Ressortchefs. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, von Unions-Seite habe es Gegenstimmen gegeben. Man verschließe sich einer Diskussion nicht, stehe dem Entwurf aber "etwas zurückhaltender" gegenüber.

Zur vollständigen Meldung siehe:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justizminister-unternehmen-strafre...
(Quelle Nachricht vom 14.11.2013, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 22.11.2013)

 

Neues aus der Schweiz

Strafurteilsstatistik 2012: Anstieg der Verurteilungen

 

[Auszug]
Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Urteile im Zusammenhang mit einem Vergehen oder Verbrechen gefällt. Dies entspricht einem Anstieg von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und einem neuen Höchststand, der auf die Zunahme bei den Verurteilungen aufgrund von Vermögensdelikten zurückzuführen ist (+20,6%).

Angestiegen sind im letzten Jahr auch die Verurteilungen mit Straftaten gegen das Ausländergesetz (+17,5 %) und das Betäubungsmittelgesetz (+20,7%).

Bei den Sanktionen kann ein ausgeprägter Aufwärtstrend bei den unbedingten kurzen Freiheitsstrafen (+69,7%) festgestellt werden. Dies und andere Ergebnisse gehen aus der neuen Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen ausgesprochen. Wie auch in den Vorjahren machten Verurteilungen mit Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz gut die Hälfte aller Verurteilungen aus (51,5%). Straftaten gegen das Strafgesetzbuch waren in 35,1 Prozent aller Urteile enthalten. Solche gegen das Ausländergesetz und das Betäubungsmittelgesetz kamen in 15,9 Prozent respektive 5,5 Prozent vor.

Anstieg der Verurteilungen für alle Gesetze: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 9,8 Prozent mehr Verurteilungen ausgesprochen. Der Anstieg kann bei allen Gesetzen verzeichnet werden. Besonders ausgeprägt ist er beim Strafgesetzbuch (+ 16,6%), beim Betäubungsmittelgesetz (+20,7%) und beim Ausländergesetz (+17,5%). Verurteilungen mit Straftaten gegen das Straßenverkehrsgesetz haben verhältnismäßig gering zugenommen (+3,7%). [….]

Vermehrte Diebstähle führen auch zu einer Zunahme der Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, wenn es sich bei dem Diebstahl um einen Einbruchdiebstahl handelt. Zudem erhöhen sich die Verurteilungen wegen Hehlerei und Begünstigung.

Die Verurteilungen aufgrund schwerer Körperverletzungen sind letztes Jahr von 126 auf 156 angestiegen (+23,8%). Hier empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung danach, ob die Straftat vollendet wurde oder nicht. Auch wenn es in beiden Kategorien im letzten Jahr einen Zuwachs gegeben hat, handelt es sich bei den versuchten Körperverletzungen um die Fortsetzung eines Langzeittrends, der im Jahr 2004 begonnen hat und bis zum Jahr 2012 zu einem Anstieg von 233 Prozent geführt hat. Ein sich veränderndes Anzeigeverhalten hat sicherlich einen maßgeblichen Einfluss bei dieser Entwicklung. In demselben Zeitraum sind die Verurteilungen aufgrund vollendeter schwerer Körperverletzungen um 20 Prozent gestiegen. Der Anstieg 2012 bei den vollendeten schweren Körperverletzungen liegt im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre um einen Mittelwert von 60 Verurteilungen. Die Anzahl einfacher Körperverletzungen hat sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (+1,8%).

Aufwärtstrend bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen setzt sich fort: Die gestiegenen Verurteilungszahlen haben auch einen Einfluss auf die ausgesprochenen Sanktionen. Zwar ist weiterhin die Geldstrafe mit 90‘454 Verurteilungen die am häufigsten ausgesprochenen Sanktion (85,6% aller Verurteilungen), der Anstieg zum Vorjahr liegt aber mit 8,1 Prozent unter der Zuwachsrate der Verurteilungen. Die Urteile mit gemeinnütziger Arbeit als Sanktion sind hingegen rückläufig und fielen auf 2865 (-10%).

Der eigentliche Anstieg ist bei den Freiheitsstrafen und insbesondere bei denen, die unbedingt ausgesprochenen wurden, zu finden (+36,5%). Es sind gerade die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen bis zu einem Monat, die im Jahr 2012 von 1427 auf 2421 (+69,7%) gestiegen sind. Dieser Trend lässt sich aber nicht nur mit den gestiegenen Verurteilungszahlen erklären. Die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen stieg auch im Jahr 2011 trotz rückläufiger Verurteilungszahlen.

(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 28.10.2013). Weitere Auskunft erteilt: Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459, E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch. Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

 

Deutlicher Rückgang schwerer Partnergewalt gegen Frauen in den USA

Aktuelle Veröffentlichung des Buero of Justice Statistics

 

BJS study shows serious intimate partner violence against females declined 72 percent from 1994 to 2011

The Bureau of Justice Statistics (BJS) has released Intimate Partner Violence: Attributes of Victimization, 1993–2011 (NCJ 243300).

The publication presents data on trends in nonfatal intimate partner violence among U.S. households from 1993 to 2011.

Intimate partner violence includes rape, sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault by a current or former spouse, boyfriend, or girlfriend.


 

Oktober 2013

30.10.2013

Mehr als 500.000 gewährte „Erzieherische Hilfen“ im Jahr 2012

Darunter: Rund 36.000 Heimerziehungen oder Unterbringungen in sonstigen betreuten Wohnformen

 

WIESBADEN – Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (– 0,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 %.

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung – gut 307 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht.

Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011.

Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2012 nach Hilfeart, einschließlich der Hilfen für junge Volljährige
Art der Hilfe
Anzahl der Hilfen/
jungen Menschen
Anteil an allen Hilfen
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII)
470 217
100,0
– 0,4
davon 
Einzelhilfen
414 888
88,2
– 0,9
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
10 519
2,2
– 3,5
Erziehungsberatung
307 470
65,4
– 1,1
Soziale Gruppenarbeit
7 653
1,6
– 8,3
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
26 086
5,5
0,6
Erziehung in einer Tagesgruppe
8 574
1,8
– 4,8
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
15 534
3,3
1,8
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
36 048
7,7
1,6
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
3 004
0,6
– 2,5
Familienorientierte Hilfen
55 329
11,8
4,0
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
10 699
2,3
9,0
Sozialpädagogische Familienhilfe
44 630
9,5
2,9
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
101 881
X
1,5
Nachrichtlich: 
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt
516 769
X
– 0,5

 

(Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 353 vom 21.10.2013. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Publikationen unter Soziales. Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167)


 

28.10.2013

Aktueller Bericht von DESTATIS:

Ausländerzentralregister erfasst 7,2 Millionen Menschen

 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt mehr als 7,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Damit stieg die Zahl der im AZR Registrierten gegenüber 2011 um rund 282 800 Personen (+ 4,1 %). Dieser Anstieg ist der höchste seit 1993 und übertrifft nochmals deutlich den Wert des Vorjahres (+ 2,1 %). Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 394 900 Personen und eines Geburtenüberschusses (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 2 800 Personen stehen Abgänge in Höhe von 114 900 Personen gegenüber, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.

Die neu ins AZR aufgenommenen Ausländer stammen mehrheitlich (80 %) aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dabei nahm die Ausländerzahl aus den Ländern besonders stark zu, die 2004 der EU beigetreten sind: Sie stieg gegenüber 2011 um 15,5 %. Besonders betroffen waren die acht mittel- und osteuropäischen Staaten, für die Deutschland seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt, hierunter vor allem Polen (+ 13,6 %) und Ungarn (+ 29,8 %). Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Zahl der Immigranten aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien (+ 28,8 %) und Bulgarien (+ 26,5 %). Auch die Zahl der Personen aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten hat sich 2012 weiter erhöht, vor allem jene aus Griechenland (+ 5,1 %) und aus Spanien (+ 9,1 %).

Lediglich 20 % des Zuwachses der im AZR registrierten Ausländer gingen auf das Konto von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU. Die ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2012 um 56 600 Personen zugenommen (+ 1,3 %); im Jahr zuvor waren es 21 400 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde vor allem durch Zuzüge aus Syrien, China, Indien und der Russischen Föderation getragen. Demgegenüber ist 2012 – wie schon in den Jahren zuvor – die im AZR registrierte Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zurückgegangen (– 2,0 %). Dies geht zum größten Teil auf die relativ hohe Zahl der Einbürgerungen zurück.

Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich in Bayern nieder (+ 65 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (jeweils + 52 900). Der prozentuale Anstieg war vor allem in den Neuen Ländern ohne Berlin hoch: er reichte von + 6,5 % in Sachsen-Anhalt bis + 11,5 % in Thüringen. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete das Saarland mit + 1,6 %, gefolgt von Berlin mit + 2,1 % und Nordrhein-Westfalen mit + 2,9 %.

Die einzelnen Herkunftsländer haben auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch ist im früheren Bundesgebiet und in Berlin mit Abstand die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder ohne Berlin nehmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam und die Ukraine die ersten Plätze ein. Die Türkei liegt hier nur auf Platz 5.

Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus gibt es Unterschiede. Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lag die Zahl der im AZR Registrierten mit 6 650 500 um 481 100 Personen über der Zensuszahl zur ausländischen Bevölkerung (6 169 400). Dies muss bei der Interpretation der Ausländerzahl nach dem AZR zum Jahresende 2011 beziehungsweise 2012 angemessen berücksichtigt werden. Die Zahl der Zu- und Abgänge im AZR ist dagegen nicht betroffen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und Destatis werden die Abweichungen zwischen AZR und Zensus analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen

 

Wichtigste Veränderungen der 2012 im AZR registrierten ausländischen Bevölkerung 
 
Staatsangehörigkeit
Veränderung 2012 gegenüber 2011
 
Insgesamt
Komponenten der Veränderung
 
Anzahl
in %
Wanderungs-
gewinn
Geburten-
überschuss
Bestands-
änderungen
 
 
 
INSGESAMT
282 812
4,1
394 923
2 794
– 114 905
 
EU-Mitgliedstaaten
226 250
8,7
247 365
– 138
– 20 977
 
Neue Mitgliedsländer 2004
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta, Zypern)
107 310
15,5
112 043
2 161
– 6 894
 
Polen
63 894
13,6
67 321
1 519
– 4 946
 
Ungarn
24 638
29,8
25 054
214
– 630
 
Neue Mitgliedsländer 2007
(Bulgarien, Rumänien)
70 674
27,9
72 669
2 126
– 4 121
 
Rumänien
45 804
28,8
46 964
1 276
– 2 436
 
Bulgarien
24 870
26,5
25 705
850
– 1 685
 
Von Euro-Krise betroffene Länder
(Griechenland, Italien, Portugal, Spanien)
38 896
3,8
48 606
– 2 152
– 7 558
 
Griechenland
14 570
5,1
19 189
– 527
– 4 092
 
Spanien
10 038
9,1
10 776
– 197
– 541
 
Italien
9 258
1,8
13 169
– 1 455
– 2 456
 
Nicht-EU-Staaten
56 562
1,3
147 558
2 932
– 93 928
 
Türkei
– 31 444
– 2,0
5 194
– 3 539
– 33 099
 
Syrien
7 566
23,0
7 527
562
– 523
 
China (insgesamt)
7 641
8,3
8 370
680
– 1 409
 
Indien
6 941
13,0
7 483
469
– 1 011
 
Russische Föderation
6 780
3,5
10 315
– 169
– 3 366
 

Vermerk: Bestandsänderungen treten auf, wenn ausländische Personen zum Beispiel als Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht werden, oder wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit zugunsten einer anderen aufgeben (zum Beispiel Serbien für Kosovo).

Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" und können abgerufen werden über Tabellen Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.

(Quelle: Pressemitteilung des Statististischen Bundesamtes Wiesbaden vom 22. Oktober. Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: +49 611 75 4365)


 

02.10.2013

Nimmt schwere Jugendgewalt ständig zu?

Aktuelle Forschungsbefunde aus Australien zum Vergleich von öffentlicher Wahrnehmung und jugendgerichtlich in Court Clinics eingewiesenen jungen Straftätern

 

A comparison of contemporary and traditional classification schemes used to categorise youth violence

 

Hannah Chinga*, Michael Daffernabc & Stuart Thomasabd
The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology, Volume 24, Issue 5, 2013, pages 658-674

Published online: 02 Sep 2013

Abstract

 

Across various jurisdictions, crime statistics indicate the rate of youth offending, particularly violent offending, has increased over the last decade.

Anecdotal evidence further suggests the nature of youth offending has changed over this time-frame; including an increase in more serious criminal behaviour as well as changes in both the demographic and psychological profiles of youth offenders.

This is particularly evident in accounts depicting an increasing tendency amongst some young people to engage in acts of ‘appetitive’ violence. This is a form of violence purportedly perpetrated by youth in an excitable and predatory state, which differs from the more common forms of reactive and instrumental violence.

Although newsprint media reports suggest that appetitive violence is alarmingly common, there is currently no corroborating empirical evidence.

This paper explores the classification of violence by youth utilising three contemporary classification systems. One hundred and forty-three case files from the Children’s Court Clinic in Victoria, Australia, were examined, comparing all youth (aged 10–19) convicted of a violent offence referred to the Clinic for psychological assessment in the years 2000 and 2010.

Results indicated a similarly low prevalence of appetitive violence (2000–15.8%; 2010–8.6%). Further, they indicated the quadripartite and tripartite classification systems increased the discrimination of aggressive behaviours beyond that provided by the traditional reactive/instrumental dichotomy.


 

September 2013

30.09.2013

Neues aus der Schweiz:

Aktuelle Zahlen zur Strassenverkehrsdelinquenz und deren Kontrolle

 

Die neuen Zahlen zu den polizeilichen Verkehrskontrollen von 2008-2012 sind jetzt verfügbar und stehen im Statistikportal bereit.

Die Polizei hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich ihren Bestand an Geschwindigkeitsmesssystemen erhöht.
Parallel dazu nahm die Anzahl auf Geschwindigkeit kontrollierte Fahrzeuge stetig zu und die polizeilich festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen stiegen an.
Im gleichen Zeitraum hat der Anteil der hohen Geschwindigkeitsübertretungen an allen Geschwindigkeitsübertretungen abgenommen.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/03.html

Wichtige Zahlen zur Art der Übertretungen, zu den Verurteilungen und der Rückfälligkeit von Verurteilten:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/01.html

Indikatorensystem: Ziel dieser Indikatoren ist es aktuelle Informationen über Strassenverkehrsdelikte in der Schweiz bereitzustellen und Entwicklungstrends aufzuzeigen.
Jeder Indikator illustriert eine unterschiedliche Facette der Strassenverkehrsdelinquenz.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/ind11.html


 

30.09.2013

Resozialisierung von haftentlassenen Lebenslänglichen

Aktuelle Überlegungen des englischen „Inspectorate of Probation"

Work to rehabilitate life sentence prisoners could improve, say inspectors

 

Auszug aus dem Paper:

 

Most life sentence prisoners, once released, are successfully integrated back into the community. However, inspectors also found that improvements could be made in the work carried out with these prisoners, and in particular, that:

  • assumptions were often made that life sentence prisoners knew all about ‘the system’ which led to an underestimation of the amount of advice and help they needed;
  • they were treated much the same as other prisoners, with little attention being given to their particular circumstances and as a result, some were able to serve their sentence with relatively little challenge to their attitudes and behaviour;
  • once in open conditions, preparation for release relied heavily upon release on temporary licence (ROTL) and planning for this needed to be improved;
  • the quality of offender assessments, particularly those completed in custody, left room for improvement and confusion abounded about who was responsible for completing these assessments at key times in the sentence; and
  • sentence planning was weak and probation staff struggled to design meaningful objectives for those who appeared to have done all required work in custody.

  The chief inspectors made nine recommendations for improvement for the National Offender Management Service, prisons and probation trusts. Die gesamte Stellungnahme kann unter folgender URL eingesehen werden:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/hmi-probation/work-to-reha...


 

14.09.2013

Universitätsmuseen der Karl-Franzens-Universität Graz
Interdisziplinärer Kongress

 

„DIE VERMESSUNG DER SEELE

GELTUNG UND GENESE DER QUANTIFIZIERUNG VON QUALIA“

 

Die Naturwissenschaften machen große Fortschritte bei der Erforschung der Hirnfunktionen und mentalen Prozesse – man denke nur an die Ergebnisse von Neurophysiologie und Neuroimaging. Können aber Qualia wie zum Beispiel Zahnschmerzen oder Angstgefühle tatsächlich quantifiziert und vermessen werden? Die Vermessung von mentalen Zuständen, von Qualia und Intentionen – vorzeiten als Seelenleben bezeichnet – ist gegenwärtig hoch aktuell, hat aber auch eine lange Geschichte.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedensten Disziplinen werden sich in diesem Kongress mit dem epistemischen Status solcher Forschungsansätze auseinandersetzen. Allgemein wissenschaftstheoretische Fragen wie die nach der Tragweite von Methoden oder nach den Grenzen der Erkenntnis werden dabei ebenso zur Sprache kommen wie der Forschungsstand in einzelnen Fachbereichen.

Begleitend zu dieser Tagung findet die Ausstellung „Die Vermessung der Seele“ im UniGraz@Museum statt (17.10.2013 - 31.1.2014). http://static.uni-graz.at/fileadmin/Unigraz_at_Museum/SoAusstellungVerme...

Sie sind herzlich eingeladen, diese Tagung oder auch nur einzelne für Sie interessante Vorträge zu besuchen. Tagungsgebühren werden nicht eingehoben.

ZEIT: 17. – 19. Oktober 2013. ORT: SZ 01.18, Hauptgebäude der Universität Graz, Univ.-Platz 3, 1. Obergeschoß, 8010 Graz.
Kontakt und Information:
Priv.-Doz. DDr. Christian BACHHIESL
Hans Gross Kriminalmuseum
Stv. Leiter der Universitätsmuseen
Univ.-Platz 3 / KG, 8010 Graz
Tel: +43 (0) 316 / 380-6514
Fax: +43 (0) 316 / 380-9447
E-Mail: christian.bachhiesl@uni-graz.at
http://universitaetsmuseen.uni-graz.at/de/
http://kriminalmuseum.uni-graz.at/de/
Die Vermessung der Seele Interdisziplinaerer Kongress Programm 01.pdf
http://www.krimg.de/drupal/files/Die Vermessung der Seele_Programm.pdf


 

12.09.2013

Aktuelles zu Opferbefragungen in den USA

Measuring the Prevalence of Crime with the National Crime Victimization Survey

Janet L. Lauritsen, Ph.D., BJS Visiting Fellow, Maribeth L. Rezey, University of Missouri - St. Louis

 

Presents comparisons of victimization rates and prevalence rates of nonfatal violent crime and household property crime from 1993 to 2010. The report uses prevalence rates to describe patterns of repeat victimization for violent and property crime and to identify specific population subgroups at the highest risk for repeat victimization. It compares violent victimization and prevalence rates across victim age and sex and according to victim-offender relationships. Data on nonfatal victimizations are from the National Crime Victimization Survey (NCVS), which collects information on nonfatal crimes reported and not reported to the police against persons age 12 or older from a nationally representative sample of U.S. households.

Highlights:

  • From 1993 to 2010, the decline in violent victimization rates (down 76%) was greater than the decline in prevalence rates (down 63%).
  • The percentage of violent crime victims who experienced two or more victimizations during a year declined from 23% in 1993 to 17% in 2010. In 2010, this 17% accounted for more than half (54%) of all violent victimizations.
  • Victims of intimate partner violence (21%) were more likely to experience repeat victimization within the year than were victims of stranger violence (9%).
  • The proportion of household property crime victims who reported two or more incidents during the year decreased from 25% in 1993 to 18% in 2010. In 2010, the 18% of repeat household victims accounted for about 41% of all household property victimizations.

Weitere Informationen, auch zu verschiedenen Dokumenten, finden sich unter folgender URL:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=4759


 

August 2013

30.08.2013

Wie kann die Polizei bei den Bürgern Legitimität gewinnen bzw. erhalten?

Interessante Ergebnisse einer umfassenden Meta-Analyse von internationalen empirischen Forschungen

 

Direkte URL zum Artikel, der je nach dem Vertragsstatus des Nutzers direkt herunter geladen werden kann oder aber käuflich erworben werden muss:

http://link.springer.com/article/10.1007/s11292-013-9175-2


Procedural justice and police legitimacy: a systematic review of the research evidence

Lorraine Mazerolle, Sarah Bennett, Jacqueline Davis, Elise Sargeant, Matthew Manning
Journal of Experimental Criminology
September 2013, Volume 9, Issue 3, pp 245-274

Abstract

Objectives

We undertook a systematic review and meta-analysis to synthesize the published and unpublished empirical evidence on the impact of police-led interventions that use procedurally just dialogue focused on improving citizen perceptions of police legitimacy.

Methods

The systematic search included any public police intervention where there was a statement that the intervention involved police dialogue with citizens that either was aimed explicitly at improving police legitimacy, or used at least one core ingredient of procedural justice dialogue: police encouraging citizen participation, remaining neutral in their decision making, conveying trustworthy motives, or demonstrating dignity and respect throughout interactions. The studies included in our meta-analyses also had to include at least one direct outcome that measured legitimacy or procedural justice, or one outcome that is common in the legitimacy extant literature: citizen compliance, cooperation, confidence or satisfaction with police. We conducted separate meta-analyses, using random effects models, for each outcome.

Results

For every single one of our outcome measures, the effect of legitimacy policing was in a positive direction, and, for all but the legitimacy outcome, statistically significant. Notwithstanding the variability in the mode in which legitimacy policing is delivered (i.e., the study intervention) and the complexities around measurement of legitimacy outcomes, our review shows that the dialogue component of front-line police-led interventions is an important vehicle for promoting citizen satisfaction, confidence, compliance and cooperation with the police, and for enhancing perceptions of procedural justice.

Conclusions

In practical terms, our research shows the benefits of police using dialogue that adopts at least one of the principles of procedural justice as a component part of any type of police intervention, whether as part of routine police activity or as part of a defined police crime control program. Our review provides evidence that legitimacy policing is an important precursor for improving the capacity of policing to prevent and control crime.


 

09.08.2013

Gefährdete Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Zahl der Inob­hut­nah­men durch die Jugendämter im Jahr 2012 auf neuem Höchst­stand

 

Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.700 oder 5 % mehr als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be­finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erzie­hern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.

Die meisten (27.800 oder 69 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern oder einem Elternteil.

15.700 Kinder und Jugendliche (39 %) kehrten nach der Inobhutnahme wieder zu den Sorgeberechtigten zurück. Für 12.800 Minderjährige (32 %) schloss sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an, in drei von vier Fällen bedeutete das eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 5.300 Fällen (13 %) waren sonstige stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.

Mit einem Anteil von 43 % (17.300 Kinder und Jugendliche) war die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen. Weiter stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2012 rund 4.800 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung über die Grenze nach Deutschland, gut fünfmal mehr als im Jahr 2007 (900 Minderjährige).

Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Publikationen.

Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8473, Kontaktformular (Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 260 vom 07.08.2013)


 

09.08.2013

Risiken der Sicherheitsgesellschaft

Sicherheit, Risiko & Kriminalpolitik

 

Erinnerung:

Die Kriminologische Gesellschaft veranstaltet unter diesem Titel ihre 13. wissenschaftliche Fachtagung in Freiburg in der Schweiz.

Termin: 26.-28. September 2013

Ort: Universität Fribourg

Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Tagung:

http://www.unifr.ch/ius/krimg2013/home

Besondere Anfragen beantwortet:

MLaw Lukas Marty, Universität Fribourg: krimg2013@unifr.ch


 

Juli 2013

01.07.2013

Opfer sexuellen Missbrauchs

Gesetz zur Stärkung ihrer Rechte (StORMG) teilweise in Kraft getreten.

 

Das am 29. Juni im Bundesgesetzblatt verkündete „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs ist bezüglich der gegenüber bisher erheblich veränderten Verjährungsfristen am 30. Juni in Kraft getreten. Es ändert die Verjährung bezüglich strafrechtlicher Verfolgung sowie der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die verschiedenen, die StPO betreffenden, Regelungen zur Verminderung der Belastung im Strafverfahren werden am 1. September 2013 in Kraft treten. Zum selben Termin wird die neue Regelung zur Begutachtung von Sexualstraftätern in Kraft treten.

Die Neuerungen werden in der Pressemitteilung des BMJ vom 28.06.2013 auf vier Textseiten anschaulich dargelegt:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130628_Ein_Mei...

Eine aktuelle sehr lesenswerte erste Würdigung findet sich auf der Homepage der „Behandlungsinitiative Opferschutz e.V.“ (BIOS) unter: http://www.bios-bw.de/


 

01.07.2013

Kriminologie und Gewaltforschung

Neuer Masterstudiengang an der Universität Regensburg

 

Der interdisziplinäre Masterstudiengang befasst sich mit den Ursachen, den Erscheinungsformen und den Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Es handelt sich um ein viersemestriges Vollstudium mit 102 Leistungspunkten. Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Studierende aller Fachrichtungen geeignet, vorzugsweise für Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen Rechtswissenschaft, Neurobiologie, Medizin, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Geschichte, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft und Medienwissenschaft.

Die Bewerbungsfrist für den ersten Jahrgang (nur elektronische Bewerbungen) endet am 5. Juli 2013.
Näheres unter http://master-kriminologie.uni-regensburg.de

Ergänzende Auskünfte erteilt der Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Fakultät für Rechtswissenschaft: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de


 

Mai 2013

27.05.2013

Neues aus Österreich:

Die Justiz-Ombudsstellen im Jahr 2012

Bewährtes Informations- und Beschwerdemanagement der Justiz

 

Die MitarbeiterInnen der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2012 Ratsuchenden Auskünfte erteilt, sind Beschwerden nachgegangen und haben damit unbürokratisch helfen können. Sie haben im Jahr 2012 bundesweit rund 4.200 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt und insgesamt 50 Sprechtage abgehalten.

„Eine moderne Justiz muss für die Bürgerinnen und Bürger auch gut erreichbar sein. Die Justiz-Ombudsstellen sind dabei wichtige Anlaufstellen. Sie sorgen für ein professionelles Beschwerdemanagement und ein besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit“, lobte Justizministerin Beatrix Karl heute dieses bewährte Erfolgsmodell.

Auch im Jahr 2012 suchte ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (44 %), die die Justiz-Ombudsstellen kontaktierten, Rat oder Auskunft; 22% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 18% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die BürgerInnen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 6% der Fälle war das Verhalten von MitarbeiterInnen der Gerichte betroffen.

Aufgaben der Justiz-Ombudsstellen
Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Justiz-Ombudsstellen sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Sie gehen kompetent und unabhängig Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden. Sie setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen. Sie suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler. Die Justiz-Ombudsstellen tragen somit zur Qualitätssicherung und ständigen Qualitätsverbesserung innerhalb der Justiz bei. Dieses kundenfreundliche und professionelle Informations- und Beschwerdewesen wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen der BürgerInnen.

Die Justiz-Ombudsstellen sind bereits seit 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet. Seit 1. Jänner 2012 sind die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen gesetzlich verankert. Sie sind nach mehr als fünf Jahren Tätigkeit allseits anerkannt.

Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie auf der Justiz-Homepage (www.justiz.gv.at) unter dem Bereich Bürgerservice/Justiz-Ombudsstellen/Erreichbarkeit.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz, Wien, vom 24.5.2013, Mag. Dagmar Albegger)
(E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)


 

13.05.2013

Neues aus der Schweiz:

Aktuelle Angaben zu den Jugendstrafurteilen

 

Die Daten zu den 2012 ausgesprochenen Jugendstrafurteilen sind jetzt verfügbar.

Im Jahr 2012 wurden 13.158 Urteile (2011: 14.044) gegen 11.883 Minderjährige (2011: 12.836) ausgesprochen.

Von 2007 bis 2012 liegt der Anteil der Minderjährigen weiblichen Geschlechts konstant bei 20%.

Der Anteil der Kinder (10 bis 15 Jahre) ist von 26 % auf 20% zurückgegangen.

Der Anteil der schweizerischen Minderjährigen liegt in dieser Zeitspanne konstant bei 68%.

In der gleichen Periode sank der Prozentsatz der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Strafgesetzbuch von 68% auf 54%. Bei den Urteilen mit Diebstahl sank der Anteil von 30% auf 24% und bei denjenigen mit einer Gewaltstraftat von 16% auf 13%.

In der gleichen Periode erhöhte sich der Anteil der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (hauptsächlich Konsum) von 25% auf 36%.

Die häufigsten ausgesprochenen Sanktionen sind die Bussen (in 2893 Urteilen), der Verweis (in 3550 Urteilen) und die persönlichen Leistungen in 5424 Urteilen.

Die Kennzahlen und Tabellen zu diesem Thema wurden aktualisiert und stehen im Statistikportal zum Herunterladen bereit:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberbli...


 

07.05.2013

Weiter hohe Zuwanderung nach Deutschland im Jahr 2012

 

WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1 081 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Dies waren 123 000 Zuzüge mehr als im Jahr 2011 (+ 13 %).

Zuletzt hatte es eine solch hohe Zuwanderungszahl im Jahr 1995 gegeben. Aus Deutschland fort zogen im Jahr 2012 insgesamt 712 000 Personen, 33 000 mehr als im Jahr 2011 (+ 5 %).

Bei der Bilanzierung der Zuzüge und Fortzüge ergibt sich für 2012 ein Wanderungsüberschuss von 369 000 Personen - dies ist ebenfalls der höchste Wert seit 1995.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), sowie weitere Zusatzinformationen und -funktionen, sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden:

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/...

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 156 vom 07.05.2013)


 

April 2013

18.04.2013

Auf „angeklagte“ Personen bezogene rechtskräftige oder sonst endgültige Entscheidungen der Strafgerichte in Deutschland 2011

 

 Bezeichnung der Erledigungsart bzw. der Erledigungsnorm(en) Insgesamt 
 1) Abgeurteilte (durch Urteil, Strafbefehl oder Einstellungsbeschluss)  849.850
 2) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln) im Allgemeinem Strafverfahren  116.308
 3) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln sowie ohne Einstellung gemäß § 47 JGG) im Jugendstrafverfahren  5.480
 4) Freispruch (ohne Maßregeln) im Allgemeinen Strafverfahren  26.898
 5) Freispruch (ohne Maßregeln) im Jugendstrafverfahren  3.900
 6) Absehen von der Verfolgung durch den Jugendstaatsanwalt nach Verhängung einer Maßnahme durch den Jugendrichter § 45 III JGG  5.385
 7) Einstellung des Verfahrens nach durch den Jugendrichter § 47 JGG  41.925
 8) Schuldspruch mit Überweisung an Vormundschafts-oder Familienrichter § 53 JGGG  64
 9) Schuldspruch mit Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe § 27 JGG  2.382
 10) Schuldspruch mit Absehen von Strafe (§ 46a, 60, 173 III, 174 IV, 199 StGB)  329
 11) Verwarnung mit Strafvorbehalt § 59 StGB  8.242
 12) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Allgemeinen Strafverfahren  632
 13) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Jugendstrafverfahren  64
 14) Freispruch mit Anordnung von Maßregeln im Allgemeinen Strafverfahren  43
 15) Verurteilte  705.640
 Alle von Strafgerichten im Jahr 2011 „behandelte“ Personen mit rechtskräftiger bzw. sonst endgültiger Entscheidung ihres Falles (Summe aus Kategorien 1, 6, 9 und 11)  865.859

 *Vermerk 1: Zähleinheit sind die von einer jeweiligen Entscheidung betroffenen Personen, daher kann es ggf. zu einer Mehrfachzählung im Lauf des Jahres kommen, falls jemand in verschiedenen Verfahren „behandelt“ wird.
*Vermerk 2: In der Zahl der „Abgeurteilten“ sind die Entscheidungen der Kategorien 2-5, 7, 8, 10, 12-15 enthalten.
*Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in: Strafverfolgungsstatistik 2011 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 3, Strafverfolgung 2011, Wiesbaden 2012) Tabelle 2.2


 

12.04.2013

Ein Forschungsschwerpunkt in der Schweiz seit dem Jahr 2006:

Interdisziplinäre Forschung zum Justizvollzug an der Universität Freiburg i.Ü /Fribourg

 

Seit 2006 ist an der Universität Freiburg i.Ü. (Schweiz), am Studienbereich Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit sukzessive ein Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet des Justizvollzugs (Freiheitsentzug, Straf- und Massnahmenvollzug) aufgebaut worden.

Im Zentrum der Forschungstätigkeit stehen Projekte der Grundlagen- und Auftragsforschung, welche durch Drittmittel finanziert werden.

Bisher wurden unter anderem Fragen von Infektionskrankheiten und Drogenkonsum im Justizvollzug, der ärztlichen Praxis im Kontext des Strafvollzugs, des alltäglichen Umgangs mit Sicherheit im geschlossenen Strafvollzug wie auch die Einführung von Arbeitsagogik in einer offenen Vollzugsanstalt und die Einführung von Basisbildung bearbeitet.

Die Forschenden orientieren sich an der Praxis der im Strafvollzug eingebundenen Akteursgruppen sowie an den strukturellen Rahmenbedingungen und situieren diese auch in historischen Prozessen. Diese Forschung verbindet qualitative und quantitative methodische Zugangsweisen.

Näheres unter der folgenden URL: http://prisonresearch.ch/


 

10.04.2013

Die Jugendkriminalität wird immer schlimmer – oder vielleicht doch nicht?!

Eine aktuelle Bestandsaufnahme aus Kanada

 

Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Peter J. Carrington:
Trends in the Seriousness of Youth Crime in Canada, 1984-2011

Trends in the seriousness of youth crime in Canada from 1984 to 2011 are assessed by analysing changes over time in the mix of offences for which young people have been reported by police as chargeable.
Four indicators of seriousness are used: Statistics Canada crime =

  • seriousness weights,
  • the proportion of youth accused of an indictable offence,
  • a fivefold classification of offences; and
  • a selection of high volume offences.

All four analyses clearly indicate a substantial downward trend over the period in the overall seriousness of police-reported youth crime.
The decline in seriousness is mainly due to a very large decrease in the proportion of youth accused of the serious offence of “break and enter” and a correspondingly large increase in the proportion accused of the minor offences of “common assault”, “cannabis possession”, and offences against the administration of justice.
The proportion of chargeable youth accused of major offences against the person has increased substantially relative to its level in 1984, but it remains low compared to property and other offenders. Thus, reported youth crime in Canada has become proportionally more violent but less serious overall.
Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 293-314.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E25)
http://utpjournals.metapress.com/content/rg136p1722q16861/?p=5874ce0a265...


 

08.04.2013

Hängt das Vertrauen der Bürger in die Justiz von deren „Strafhärte“ gegen Verurteilte ab?

Eine aktuelle Studie aus Kanada widerlegt erneut und überzeugend die in vielen Staaten verbreitete Ansicht

 

Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Jane B. Sprott, Cheryl Marie Webster, Anthony N. Doob:
Punishment Severity and Confidence in the Criminal Justice System

It is frequently suggested that Canadians would have more confidence in the courts, in criminal sentences, and in the justice system more generally if sentences were harsher.
Taking advantage of the fact that there is variation across provinces in sentencing practices, this
paper demonstrates that there is essentially no relationship between the punitiveness of a province's courts and that province's residents' views of courts, sentences, and the justice system.

Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 279-292.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E.27)
http://utpjournals.metapress.com/content/2l53765jl7kq4787/?p=5874ce0a265...


 

05.04.2013

Nutzen die Bürgerinnen und Bürger den Opfernotruf in nennenswertem Umfang?

Eine positive Meldung dazu aus dem österreichischen Bundesministerium für Justiz

 

Opfer-Notruf im Jahr 2012: Unterstützung für Opfer von Straftaten – Rund um die Uhr

Auch im Jahr 2012 wurde der Oper-Notruf des Bundesministeriums für Justiz häufig in Anspruch genommen. Es gingen 12.150 Anrufe beim Opfer-Notruf ein (im Jahr 2011: 12.033).
Im Schnitt wurden täglich rund 30 Gespräche geführt, pro Monat gab es mehrere Spitzentage mit 50 - 80 Gesprächen.

Im Berichtsjahr waren 59% der anrufenden Personen Frauen und 41% Männer.

Meist sind die AnruferInnen selbst Opfer einer Straftat (im Jahr 2012 68% der AnruferInnen), ca. 13% waren Angehörige von Opfern.
Die restlichen 19% verteilten sich auf allgemein Ratsuchende, AnruferInnen von anderen Institutionen, ArbeitgeberInnen von Opfern und - in geringem Ausmaß - Angehörige von Beschuldigten und Beschuldigte selbst.

Die meisten Anrufe betrafen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (25%) und strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (21%)

 

Leistungen des Opfer-Notrufs

Der Opfer-Notruf bietet folgende Leistungen:

  • kostenfreie Beratung für Opfer von Straftaten unter kostenfreier Telefonnummer
  • umfassende anonyme und vertrauliche Beratung
  • Entlastung und Orientierungshilfe
  • Rasche Hilfe in Notsituationen
  • Kompetente Information über passende Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der Opferhilfe in ganz Österreich
  • auf Wunsch die Herstellung einer direkten Verbindung zur entsprechenden Beratungs- und Betreuungseinrichtung
  • Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Auswahl umsetzbarer Maßnahmen
  • Information und Beratung über Opferrechte
  • Information über Institutionen, die Ihnen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anbieten

Nähere Informationen zum Opfer-Notruf, der im Auftrag des Justizministeriums vom Weißen Ring betrieben wird, finden Sie auf dessen eigener Homepage
unter (http://www.opfer-notruf.at/).

Telefonisch ist der Notruf rund um die Uhr unter der Nummer: 0800-112-112 erreichbar.

Weitere Anfragen oder Rückfragen beantwortet: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik

E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at

Mobil: 0676/898912138

(Quelle: Pressemitteilung vom 28. März 2013)


 

04.04.2013

Ein Bericht in Spiegel-Online vom 1.4.2013, mit Hyperlinks zur Los Angeles Times:

Elektronische Fußfessel in den USA

Technikpannen in Kalifornien bei der Straftäter-Überwachung mit bestimmtem Gerätetyp

 

"Akku-Probleme, Ausfälle wegen Alufolie, falsche Positionsangaben:
In einem teilweise veröffentlichten Test sieht die kalifornische Gefängnisaufsicht eine bestimmte elektronische Fußfessel als "Gefahr für die Öffentlichkeit".
Die Geräte waren vier Jahre lang im Einsatz."

"Die kalifornische Gefängnisverwaltung tauscht im April 2012 überraschend die elektronischen Fußfesseln von 4000 verurteilten Straftätern gegen Geräte eines anderen Herstellers aus.
Nun wird klar, wie es zu dieser Hauruck-Aktion kam." ...........
[KrimG: Weiter im Original unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/elektronische-fussfessel-kaliforn...


 

02.04.2013

Neuer „Victims Code“ für Kriminalitätsopfer in England & Wales

Ein aktueller Konsultationsvorschlag des englischen Justizministeriums

 

„Opferministerin“ Helen Grant fasste die wesentlichen, öffentlich zur Diskussion gestellten, Punkte zur geplanten weiteren künftigen Verbesserung der Opferrechte im Strafverfahren in einer öffentlichen Erklärung vom 29. März wie folg zusammen:

[Guaranteed support for victims of crime]:

Victims of crime will now be able to hold the criminal justice system to account for the support it provides and be backed by a clear set of entitlements thanks to a statutory new Victims Code, Victims’ Minister Helen Grant announced today.

A simple new Code – written for victims rather than the ‘System’ for the first time - has today been put out to consultation to ensure it gives victims what they need. It tells people what they can expect from the moment they report a crime to the end of a trial, and who to demand help from if it is not provided. The Code will also ensure extra support for victims of the most serious crimes and offer specialist help to young victims.

The Code will:

  • Make sure victims of the most serious crime, the most persistently targeted victims or the most vulnerable/intimidated victims receive extra help and support - including pre-trial therapy and counselling and access to support services to help them cope and recover.
  • Give victims a louder voice. For the first time it will provide all the information needed for a victim to tell the court about the effect a crime has had by providing a Victim Personal Statement. Victims who give Personal Statements report this helps them immensely, but previously information about how to give one was provided on an ad hoc basis which saw very low take-up rates. The Code will tackle this postcode lottery and incentivise much better use across England and Wales.
  • Be written for victims, not the system, to make sure they receive all the help and support they deserve, every step of the way.
  • Ensure a right to redress by making all criminal justice agencies have a clear, accessible complaints system to deal with problems quickly and properly and point victims in the direction of the Parliamentary and Health Services Ombudsman where further action is needed.
  • Provide a specialist support and advice designed to help young (under 18) victims of crime and their guardians so they are better prepared for what to expect from the criminal justice system.

Now all victims are automatically offered support once they have experienced a crime, but in 80 per cent of cases victims don’t want this. For instance, someone who has their phone stolen from their bag probably doesn’t want to be referred for help. Instead we now propose automatically offering help to those who most need it, such as victims of the most serious crimes. However any victim of any crime continues to have an entitlement to support and will be able to get help if they want it.

Weiterer Text unter:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/guaranteed-support-for...

Die Homepage der „Consultation“ mit Online-Survey steht unter:
https://consult.justice.gov.uk/digital-communications/code-victims-crime

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März 2013

28.03.2013

Überblick über die Bereiche der Rechtspflege 2012

 

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1, „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“, für das Berichtsjahr 2012, ist erschienen.

Inhalt:

  • Gerichtswesen: Organisation, Personal und Geschäftsabwicklung
  • Tatermittlung
  • Strafverfolgung
  • Strafvollzug
  • Bewährungshilfe

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 1, 2012, herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite von DESTATIS

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Quersch...

die gewünschte Dateiversion (unten rechts, Downloads, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.
(Quelle: Bearbeitet nach einer Mitteilung von Destatis, Stefan Alter, vom 21.3.2013).


 

26.03.2013

Strafverfolgung und Verfolgungsverzicht

Mengengerüst (nur) der anhängig gewesenen Verfahren gegen konkrete Beschuldigte, die im Jahr 2011 von den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten „erledigt“ wurden

 

Art der Erledigung
Anzahl
Anteil an den erledigten Verfahren der jeweiligen Oberkategorie
Anteil an allen erledigten Verfahren
I.)Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung bzw. Sanktionierung
1.079.122
100 %
23,4 %
*Anklagen zum AG oder LG
508.026
47,1 %
 
*Strafbefehlsanträge an AG
538.739
49,9 %
 
*Anträge auf beschleunigtes Verfahren
19.723
1,8 %
 
*Anträge auf vereinfachtes  Jugendverfahren
11.951
1,1 %
 
*Anträge auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens
492
0,05 %
 
*Anträge auf Durchf. eines Objektiven Verfahrens
191
0.02 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
II.) Verfahren mit dem Ziel / Ergebnis einer „alternativen Sanktionierung“ (Absehen v. d. Verfolgung unter Auflagen oder Weisungen)
277.117
100 %
6,0 %
*Absehen mit Auflage oder Weisung nach StPO
191.166
69,0 %
 
*Absehen nach § 46 Abs. 2 JGG wegen bereits anderweitig erfolgter  Erziehungsmaßnahmen
 
80.093
 
28,9 %
 
*Absehen nach § 45 Abs. 3 S. 2 JGG (Maßn. d. JugRi)
5.834
2,1 %
 
*Absehen nach §§ 37, 38 BtMG (Therapieprogramm)
24
0,009 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
III.) „Folgenlose“ Einstellungen v.a. nach dem Opportunitätsprinzip (Absehen nach StPO)
1.190.034
100 %
25,8 %
Absehen nach Vorschriften der StPO
875.179
73.6 %
 
Absehen nach § 45 Abs. 1 JGG (n. § 153 StPO)
77.482
6,5 %
 
Absehen nach § 31a Abs. 1 BtMG (Eigenverbrauch)
52.516
4,4 %
 
Verweisung d. Verletzten auf Privatklageweg
184.857
15,5 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
IV.) Einstellungen nach dem Legalitätsprinzip
1.298.265
100 %
28,0 %
Schuldunfähigkeit des Beschuldigten (§ 20 StGB)
9.202
0,7 %
 
Sonstige mangelnde „Anklagereife“ (genügender Anlass) gemäß § 170 Abs. 2 StPO
(Sachverhalt, Tatbestand, Unrecht, Schuld, objektive Strafbarkeitsbedingungen, Beweisbarkeit)
 
1.289.063
 
99,3 %
 
V.) Andere Erledigungsarten
765.248
100 %
16,6 %
VI.) Summer aller „Erledigungen“
4.609.786
./.
100 %

 

 

Vermerk 1: Die Zuordnung einzelner Erledigungsarten weicht aus kriminologischen Erwägungen von derjenigen der amtlichen Statistik ab, so bei § 45 Abs. 2 JGG (hier bei II, Statistik bei III) und bei Verweis auf den Privatklageweg (hier bei III, Statistik bei V; § 376 StPO analog, ggf. wegen gleichzeitig geprüfter Offizialdelikte verbunden mit Einstellungen des Verfahrens direkt oder entsprechen § 170 Abs. 2 StPO, bzw. Opportunitätseinstellungen).
Vermerk 2: Zu den anderen Erledigungsarten (hier V.) gehören sehr viele Verfahren, die am Ende der „wirklich endgültigen“ Erledigung mit einem Schuldspruch, einer Bestrafung, einer alternativen Sanktionierung oder einem Bußgeldbescheid bedacht worden sein können. Dies sind: 278.637 Verbindungen mit einer anderen Sache, 201.663 Abgaben an eine andere StA, 246.335 Abgaben als OWi an eine Verwaltungsbehörde, und 26.777 vorläufige Einstellungen.
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Staatsanwaltschafts-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Tabelle 2.2.1.1). Hinweis: Erledigte Verfahren StA bei den OLG bzw. Generalstaatsanwaltschaften in 2011 = 4.408.

 


 

25.03.2013

Bundestag verabschiedet das STORMG

 

Der Bundestag hat am 14. März 2013 die endgültige Version des "Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" verabschiedet. Das nicht der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat unterliegende Gesetz bringt insbesondere Veränderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz mit sich.

Der Vorschlag der Bundesregierung findet sich in der BT-Drucksache 17/6261, der endgültige Text in der Beschlussvorlage BT-Drucksache 17/12735. Beide Texte können (neben anderen Materalien) wie folgt angesteuert werden:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/351/35125.html

Weitere Materialien zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind auf der Homepage des BGH nachgewiesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Stormg.html

Die DVJJ hat spezifisch im Hinblick auf die nicht erfolgte Änderung des § 37 JGG eine kritische Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

" Bis zum Stadium des Regierungsentwurfs enthielt es auch eine Änderung des § 37 JGG dahingehend, dass Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte präziser und verbindlicher als bisher gefasst werden sollten. Diesen Teil des Gesetzes hat der Bundesrat durch seine Beschlussempfehlung vom 13.3.2013 verhindert. Die vorgeschlagene Neufassung des § 37 JGG wäre allen Kindern und Jugendlichen zugute gekommen, die als Opfer bzw. Zeugen oder als Beschuldigte mit dem Strafrecht in Kontakt kommen."

Der volle Text der Pressemitteilung vom 15. März mit letzter Änderung vom 19. 3. 2013 findet sich unter:
http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=1758


 

22.03.2013

Sind Absprachen im Strafprozess verfassungwidrig?

Bundesverfassungsgericht lässt die Gesetzesreform von 2009 gelten, setzt aber der "informellen" Erledigungspraxis klare Grenzen

 

"Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sogenannte informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die von den Beschwerdeführern angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wegen
Verfassungsverstößen im jeweiligen Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen."

Weiter unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-017.html

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 17/2103 vom 19.3.2013)

Direkter Link zum vollständigen Text der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130319_2bvr262...


 

21.03.2013

Dürfen intime Details aus dem Leben eines Angeklagten nach Prozessende in den Medien veröffentlicht werden?

Der zuständige Zivilsenat des BGH bejaht im "Fall Kachelmann" diese Frage jedenfalls grundsätzlich.

 

Details in einem aktuellen Bericht bei Spiegel-Online vom 19.3.2013, 19:45 Uhr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-bgh-weist-klage-d...


 

20.03.2013

„Lastenverteilung“ bei den Strafgerichten (Einzelrichter bzw. Spruchkörper) in Deutschland für das Jahr 2011, bezogen auf „erledigte Strafverfahren“

 

Gericht bzw. Art des Spruchkörpers
Anzahl der erledigten Verfahren
Anteil an allen Erledigungen
 
(gerundet auf 1 Stelle nach dem Komma)
    Innerhalb der Gerichtsebene bezogen auf alle Gerichtsebenen
 
BGH (Strafsenate)
 
3.387
 
100 %
 
0,4 %
 
OLG (Strafsenate)
 
6.196
 
100 %
 
0.7 %
 
LG (Strafkammern), darunter
Wirtschaftsstrafkammern
Schwurgerichtskammern
Große Strafkammern
Kleine Strafkammern
Große Jugendkammern
Kleine Jugendkammern
 
 
69.114
1.728
1.722
9.568
46.122
7.095
2.879
 
100 %
2,5 %
2,5 %
13,8 %
66,7 %
10,3 %
4,2 %
 
 
8,1 %
 
AG (Schöffengerichte bzw. Einzelrichter),
darunter
Schöffengerichte
Jugendschöffengerichte
Strafrichter als Einzelrichter
Jugendrichter als Einzelrichter
 
 
772.867
 
38.128
53.155
491.535
190.049
 
100 %
 
4,9 %
6,9 %
63,6 %
24,6 %
 
90.8 %
 
Gesamtheit der erledigten Strafverfahren (i.e.S.)
 
 
851.564
 
 
./.
 
 
100 %
 
 
 
 

Quelle:  Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1, 3. 6 und 9).


 

18.03.2013

Art der Erledigung von Verfahren in Strafsachen durch die Strafgerichte in Deutschland 2011

 

Bezeichnung der Erledigungsart bzw. Erledigungsnorm(en)
AG
 LG
1.
Instanz
LG
2.
Instanz
OLG
1.
Instanz
OLG
2. o. 3.
Instanz
BGH
Insgesamt
1) Urteile in Anklagesachen bzw. Offizialsachen  273.341  9.635  25.769  24  215  147  309.131
2) Strafbefehl § 407 mit § 410 III StPO  55.156  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  55.156
3) Strafbefehl in HV gemäß § 408 a StPO  27.093  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  27.093
4) Rücknahme von Einsprüchen geg. StrBef.  38.577  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  38.577
5) Urteile in Privatklagesachen  317  ./.  14  ./.  ./.  ./.  317
6) Urteile in sonstigen Verfahren  15.050  ./.  309  ./.  ./.  ./.  15.359
7) § 153a II StPO  59.191  206  2.214  1  4  0  61.616
8) §§ 37,38 BtMG  147  0  5  0  0  0  152
9) § 47 JGG  42.593  8  121  0  1  0  42.723
 +  +  +  +  +  +  +  +
10) § 153 II StPO  35.472  78  908  0  41  0  36.499
11) § 154 II StPO  32.874  475  890  0  19  0  34.258
12) § 154b IV StPO  428  14  19  0  0  0  461
13) § 205 StPO  19.894  179  239  0  0  0  20.312
14) § 206a StPO  2.839  76  145  0  16  0  3.076
15) § 206b StPO  18  2  1  0  0  0  21
16) Sonstige StPO und BtMG  877  22  107  0  (217)  0  1.223
17) § 204 StPO  2.979  252  n.b.  0  n.b.  n.b.  3.231
Erledigte Verfahren insgesamt, auch andere als bei 1- 17 aufgeführte Arten  772.867  13.867  51.572  28  6.168  2.904  847.406

 Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner) nach den Ausgangszahlen in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.2, 4.2, 5.2, 6.2, 7.2, 8.2, 9)


 

14.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Mengengerüst der Neuzugänge bei den Strafgerichten in Deutschland im Jahr 2011

 

Art des Gerichts
Strafsachen, auch Revisionen bzw. Berufungen bzw. Rechtsbeschwerden
Bußgeldsachen,
 bzw.  besondere Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten
Sonstige Sachen
Insgesamt
 
Bundesgerichtshof
 
3.325
 
3
 
92
 
3.420
 
Oberlandesgerichte
 
25.504
 
10.323
 
9.845
 
45.672
 
Landgerichte
 
80.081
 
3.807
 
126.182
 
210.070
 
Amtsgerichte
 
1.341.014
 
410.401
 
1.309.343
 
3.060.758
 
Alle Gerichte
 
1.449.924
 
424.534
 
1.445.462
 
3.319.920

 

*Vermerk 1: Zähleinheit sind Verfahren. Neuzugänge sind ohne Abgaben von Fällen innerhalb der Gerichte dargestellt.
*Vermerk 2: Bei den Gerichten wird hier nicht nach erstinstanzlichen und Rechtsmittelverfahren (Beschwerdesachen, Berufungssachen, Revisionssachen) unterschieden.
*Vermerk 3: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim AG zählen hier, nach der angefallen Menge geordnet: 564.257 „sonstige“ richterliche Maßnahmen, 452.004 Erzwingungshaftanträge, 119.064 „sonstige“ Vollstreckungen in Strafsachen, 75.818 Haftsachen, 47.866 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter in Jugendarrest-Strafsachen als Vollzugsleiter tätig wurde, 23.312 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 13.354  Vollstreckungen in Jugendgerichtssachen, 13.354 sonstige Vollstreckungen, 10.395 Anträge auf gerichtliche Entscheidung zur Halterhaftung, 3.864 sonstige Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, 1.953 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter als Vollzugsleiter in Jugendarrest-Bußgeldsachen tätig wurde, 1.320 Rechtshilfeersuchen in Bußgeldsachen.
*Vermerk 4: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim LG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 105.526 Verfahren vor der Kleinen Strafvollstreckungskammer (darunter 94.768 Sachen der Vollstreckung von Freiheitstrafen, 10.099 Sachen gemäß §§ 109, 110, 138 StVollzG, und 659 Sachen nach dem IRG), 10.764 „sonstige“ Verfahren, 9.892 Verfahren vor der Großen Strafvollstreckungskammer in Sachen von lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. der Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus.
*Vermerk 5: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim OLG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 2.902 Anträge auf Haftentscheidung, 2.855 Klageerzwingungsverfahren, 2.061 Auslieferungsverfahren, 1.447 Anträge nach § 51 RVG,  580 Verfahren nach § 23 EGGVG.
*Vermerk 6: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim BGH zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 47 Gerichtsstandsbestimmungen, 25 Haftprüfungen, 19 berufsgerichtliche bzw. Disziplinarverfahren, 1 Verfahren nach EGGVG.
 
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Strafgerichte-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1.1, 3.1, 6.1, 9).

 

13.03.2013

Stellenausschreibung für eine dreiviertel Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen eines Drittmittelprokekts "Amok" in Gießen

 

An der Professur Bannenberg ist im Rahmen eines Drittmittelprojektes zur umfassenden empirischen Erforschung sogenannter Amoktaten in einem interdisziplinären Forschungsverbund zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 2 Jahren (mit der Möglichkeit der Verlängerung) eine dreiviertel Stelle mit einer/einem Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www1.uni-giessen.de/stellenmarkt/pdf/stelle0006665.pdf


 

12.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Die Arbeitslast der Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften
in Deutschland 2011, Mengengerüst der Neuzugänge im Jahresverlauf

 

Kategorie der Neuzugänge

Anzahl der Verfahren

Anteil an allen Neuzugängen

 Anzeigen gegen unbekannte Täter

 3.294.017

 34.5 %

 Anzeigen gegen bekannte Täter

 4.587.467

 48,0 %

 Vollstreckungssachen

 1.112.235

 11,6 %

 OWiG-Anzeigen gegen bekannte Täter

 386.592

 4,0 %

 Ins AR-Register einzutragende Anzeigen und sonstige Mitteilungen

 106.846

 1,1 %

 Rechtshilfesachen

 44.516

 0,5 %

 Gnadensachen

 14.829

 0,2 %

 DNA- Identitätsfeststellungen

 8.721

 0,1 %

 Entschädigungen nach dem StrEG

 2.081

 0,02 %

 Zivilsachen

 475

 0.005 %

 Antrag auf Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung

 108

 0.001 %

 Alle Neuzugänge

 9.557.887

 100 %

 
Vermerk 1: Bezüglich der UJs-Verfahren (Anzeigen etc. gegen unbekannte Täter) ist ergänzend interessant, wie oft die zunächst gemäß § 205 StPO analog vorläufig eingestellten Verfahren nachträglich erneut aufgegriffen und nun gegen einen konkretisierten oder mehrere konkretisierte Beschuldigte fortgesetzt wurden. Gemäß den Anweisungen zur Zählkartenerhebungen sind solche Verfahren wie ein frischer Fall neu statistisch zu erfassen. Die veröffentlichte Statistik weist Entsprechendes nicht bei den Neuzugängen aus. Daher sind solche Fälle nicht in die obige Tabelle eingestellt. Bei den 4.609.786  „Erledigten Verfahren“, die in Js-Sachen des Jahres 2011 erfasst wurden, trugen 121.174 Verfahren einen entsprechen Vermerk.
Vermerk 2: Amtsanwälte (Rechtspfleger mit besonderer Qualifikation bzw. Erfahrung) sind in Bayern und Sachsen nach Wikipedia angeblich in reduziertem Maß, sonst in jeder Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten der Bundesländer tätig. Sie sind dort für bestimmte Verfahren vor den Amtsgerichten zuständig (§ 145 Abs. 2 mit § 142 Abs. 2 GVG; nach der Geschäftsverteilung meist in Einzelrichtersachen). Separate „Amtsanwaltschaften“ als solche sind bislang entsprechend einer aktuellen Recherche anscheinend nur in Berlin und Frankfurt am Main eingerichtet worden. Referendaren kann  die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall auch der Aufgaben eines StA unter dessen Aufsicht übertragen werden (§ 142 Abs. 3 GVG).
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Statistik der Staatsanwaltschaften (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Wiesbaden 2012, Tabelle 1.1).

 

11.03.2013

Viktimisierung im Internet, aber auch durch direkten Kontakt

Eine amerikanische Studie findet hohe Opferraten, jedoch auch beachtliche Täterraten, für Jugendliche in den USA

 

Urban Institute, Justice Policy Center:
Findings

  • Girls in a relationship are digitally victimized more often than boys, especially when the abuse is sexual.
    Approximately 15 percent of girls report sexual digital abuse, compared with 7 percent of boys.
  • Tampering with a partner’s social media account is the most prevalent form of digital abuse. More than one in twelve teens in a relationship (8.7 percent) say their partner used their social networking account without their permission.
  • Acts of sexual digital abuse are the second and third most-reported complaints.
    Approximately 7 percent of teenagers say their partner sent them texts and/or emails asking them to engage in unwanted sexual acts.
    The same percentage says their partner pressured them to send a sexually explicit photo of themselves.
  • Digital harassment is a red flag for other abuse.
    Digital abuse in a relationship rarely happens in isolation: 84 percent of the teens who report digital abuse said they were also psychologically abused by their partners,
    52 percent say they were also physically abused, and 33 percent say they were also sexually coerced.
  • Roughly 1 out of 12 teens report being both perpetrators and victims of digital abuse. Approximately 8 percent of teens say they were subjected to digital abuse, but also said they treated their partners the same way.
  • Schools are relatively free from digital harassment, but remain the centers for physical and psychological abuse.
  • Most digital harassment happens before or after school; only 17 percent of the teens who report digital harassment say they experienced it during school hours.

Weiteres unter:
http://www.urban.org/digitizingabuse/?utm_source=iContact&utm_medium=ema...


 

08.03.2013

Schützt das Gefängnis vor tödlicher Gewalt oder sonstigem Tod, zumindest vergleichsweise?

Ein interessanter aktueller Bericht aus den USA zum Todesrisiko innerhalb und außerhalb der Mauern

 

Evelyn J. Patterson
Incarcerating death: Mortality in U.S. state correctional facilities, 1985–1998

Demography
August 2010, Volume 47, Issue 3, pp 587-607

Abstract:
Using data from the U.S. Bureau of Justice Statistics and Census Bureau, I estimate death rates of working-age prisoners and nonprisoners by sex and race.

Incarceration was more detrimental to females in comparison to their male counterparts in the period covered by this study.

White male prisoners had higher death rates than white males who were not in prison. Black male prisoners, however, consistently exhibited lower death rates than black male nonprisoners did.

Additionally, the findings indicate that while the relative difference in mortality levels of white and black males was quite high outside of prison, it essentially disappeared in prison.
Notably, removing deaths caused by firearms and motor vehicles in the nonprison population accounted for some of the mortality differential between black prisoners and nonprisoners.

The death rates of the other groups analyzed suggest that prison is an unhealthy environment; yet, prison appears to be a healthier place than the typical environment of the nonincarcerated black male population.
These findings suggest that firearms and motor vehicle accidents do not sufficiently explain the higher death rates of black males, and they indicate that a lack of basic healthcare may be implicated in the death rates of black males not incarcerated.

http://link.springer.com/article/10.1353/dem.0.0123?utm_campaign=SOC1866...


 

06.03.2013

Migrationsbericht 2011 der Bundesregierung

 

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2011 verabschiedet.
Der Bericht gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland.
Er stellt die verschiedenen Migrationsarten detailliert dar und informiert über die Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Wesentliche Ergebnisse

  • Deutschland hat als Hauptzielland von Migration weiter an Attraktivität gewonnen.
  • Die Zahl der Zuzüge hat sich 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 20% erhöht, die Fortzüge blieben konstant.
  • Die Zuwanderung von gut qualifizierten Arbeitnehmern und Selbständigen ist angestiegen.
  • Hauptherkunftsland der Zuwanderer war wie schon in den Vorjahren Polen.
  • Die Zuzüge aus Rumänien und Bulgarien sind seit dem EU-Beitritt im Jahr 2007 stark angestiegen.
  • Deutlich angestiegen ist auch die Zuwanderung aus den südeuropäischen EU-Staaten Spanien, Italien und Griechenland.
  • Der Anstieg der Asylbewerberzahlen hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Zuwachs um 11% weiter fortgesetzt.
  • Die Zahl der Bildungsausländer, die in Deutschland ihr Studium begannen, ist erneut gestiegen und hat 2011 den bislang höchsten Stand erreicht.
  • Der Familiennachzug hält sich seit fünf Jahren auf konstantem Niveau.
  • Die Zuwanderung von Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen war weiter rückläufig.

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird im Auftrag des Bundestages jährlich erstellt. Der Migrationsbericht 2011 schließt in seinem Aufbau an den letztjährigen Bericht an.
Ausführlicher als im vorhergehenden Bericht wird jedoch das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich sowie die Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten behandelt.

Eine kostenlose PDF-Version des Berichts, auch einer Kurzfassung, kann unter folgender URL des BAMF herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2013/20130130-migrationsberic...


 

Februar 2013

28.02.2013

Mindeststandards der Europäischen Union für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten

Richtlinie der Europäischen Union

 

Die Richtlinie der EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurde im Oktober 2012 erlassen und trat am 15. November 2012 in Kraft.

Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 14.11.2012, DE, L 315/57). Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die neue Richtlinie stärkt in erheblichem Maße die Rechte der Opfer und ihrer Familienangehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie ihre Verfahrensrechte in Strafverfahren.

Sie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die gewährleisten, dass Fachkräfte im Umgang mit Opfern geschult werden, und die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung für die Rechte der Opfer fördern.

Zurzeit [scil. Zum Stand vom Februar 2013, KrimG] wird im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament über einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen beraten. Die Verordnung soll 2013 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Direkter Zugang zu der deutschsprachigen Version (auch zu 21 anderssprachigen Versionen) in den Formaten PDF, HTML, TIFF:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?checktexts=checkbox&val=691388%3Acs&p...

Europäisches Justizportal, Abteilung „Opfer von Straftaten“, Unterabteilung „Rechte im Strafverfahren“:
https://e-justice.europa.eu/content_victims_of_crime_in_criminal_proceed...

Hauptseite des Europäischen Justizportals mit allen Abteilungen:
https://e-justice.europa.eu/home.do?plang=de&action=home


 

27.02.2013

Sicherungsverwahrung nach Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug?

Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen

 

In einem am 27.2.2013veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt. Bis zum Inkrafttreten der
erforderlichen gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Mai 2013, darf diese nur noch ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.

Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht war. In diesen Fällen wird nicht lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt, sondern es handelt sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Erfolgt dieser auf der Grundlage eines Gesetzes, das im Zeitpunkt der Verurteilung wegen der Anlasstaten noch nicht in Kraft getreten war, kommt den betroffenen Vertrauensschutzbelangen ein besonders hohes Gewicht zu.
Weitere Einzelheiten der PM unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-013.html

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2013 vom 27. Februar 2013)
Hyperlink zum Beschluss vom 6.2.2013: 2 BvR 2122/11 2 BvR 2705/11


 

26.02.2013

„TWINLIFE“: Weltweit einmalige Studie zu sozialer Ungleichheit

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft richtet neues Langfristvorhaben ein / 4000 Zwillingspaare als Teilnehmer / Fragen nach dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt

 

Wie entsteht soziale Ungleichheit? Und wie wirken dabei Gene und Umweltfaktoren zusammen?

Zur Klärung dieser Fragen richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Langfristvorhaben ein. In diesem wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken 4000 Zwillingspaare in unterschiedlichen Lebensabschnitten befragen, umso besser zu verstehen, wie aus individuellen Unterschieden soziale Ungleichheit erwächst.

Titel der weltweit einmaligen Studie:

„Genetic and Social Causes of Life Chances. Establishing a Genetically Informative, Longitudinal Study of the Life Course and Individual Development (TWINLIFE)”.

Die cross-sequenzielle, verhaltensgenetische Studie ist auf zwölf Jahre angelegt und wird zunächst in den kommenden drei Jahren mit gut vier Millionen Euro gefördert. Mit ihr soll die Entstehung sozialer Ungleichheit über die Lebensspanne erforscht werden.

Die beteiligten Psychologen und Soziologen fokussieren dabei auf fünf bedeutsame Bereiche:

  • Bildung und Bildungserfolg,
  • Karriere und Erfolge auf dem Arbeitsmarkt,
  • Integration und Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben, Lebensqualität und wahrgenommene Handlungsmöglichkeiten und schließlich
  • Verhaltensprobleme und abweichendes Verhalten.

Die so erhobenen Daten sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden.

Mit ihren Langfristvorhaben stellt die DFG in den Verhaltens- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Förderinstrument bereit, um methodisch aufwendige Untersuchungen durchzuführen. Der langfristige Planungshorizont von bis zu zwölf Jahren ermöglicht die Erhebung umfangreicher Datensätze und die Erforschung langfristiger Veränderungsprozesse. Damit trägt das Langfristprogramm entscheidend zum Aufbau dauerhafter Infrastrukturen im jeweiligen Fach bei.

(Quelle:Pressemitteilung der DFG Nr. 64 vom 7. Dezember 2012. Weitere Informationen erteilen die Projektleiter.
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: Dr. Anne Brüggemann, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2213 Anne.Brueggemann@dfg.de )


 

25.02.2013

Öffentliche Meinung, Neue Medien und Moralpanik in den USA.

Ein aktueller Beitrag zur Sexualtäter-Debatte, auch mit "Zukunftsaussichten" für Deutschland!?

 

Incurable Sex Offenders, Lousy Judges & The Media: Moral Panic Sustenance in the Age of New Media
Kathryn J. Fox

American Journal of Criminal Justice
March 2013, Volume 38, Issue 1, pp 160-181

Abstract

There is consensus that since the 1990s, we have experienced a spike in public concern over sexual offenders.

Analyzing this concern as a moral panic, this paper argues that national television coverage, as it picks up local news, adds heat to the fire by re-naming the villain as an inadequate judicial system.

This process helps to sustain a moral panic, while narrowing the available discourse about the nature of appropriate punishment.

Drawing upon a well-publicized example of a media event in Vermont, this paper extends the theory of moral panics to add another stage to the process—a stage presented by the advent of cable news programming, the relationship between local and national media, and the explosion of blogs.

In order for a panic to sustain over an extended time period, the rhetoric about it must transform. In particular, the claimsmaking about the nature of the problem must evolve. In particular, the panic has evolved from sex offenders as folk devils to an attack on judicial discretion. The development of the outcry over judicial discretion was due, in part, to media distortion of the case. I will thus trace the trajectory of this one case to demonstrate the role of the media in shaping and sustaining the panic.

http://link.springer.com/article/10.1007/s12103-012-9154-6


 

22.02.2013

Kategoriale oder nur dimensionale psychologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen?

Eine aktuelle Studie aus den USA mit Belang auch für manche kriminologischen Fragestellungen

 

Men and women are from Earth: Examining the latent structure of gender.
Carothers, Bobbi J.; Reis, Harry T.
Journal of Personality and Social Psychology, Vol 104(2), Feb 2013, 385-407. doi: 10.1037/a0030437

Abstract
Taxometric methods enable determination of whether the latent structure of a construct is dimensional or taxonic (nonarbitrary categories).
Although sex as a biological category is taxonic, psychological gender differences have not been examined in this way.
The taxometric methods of mean above minus below a cut, maximum eigenvalue, and latent mode were used to investigate whether gender is taxonic or dimensional.

Behavioral measures of stereotyped hobbies and physiological characteristics (physical strength, anthropometric measurements) were examined for validation purposes, and were taxonic by sex.

Psychological indicators included

  • sexuality and mating (sexual attitudes and behaviors, mate selectivity, sociosexual orientation),
  • interpersonal orientation (empathy, relational-interdependent self-construal),
  • gender-related dispositions (masculinity, femininity, care orientation, unmitigated communion, fear of success, science inclination, Big Five personality), and
  • intimacy (intimacy prototypes and stages, social provisions, intimacy with best friend).

Constructs were with few exceptions dimensional, speaking to Spence's (1993) gender identity theory. Average differences between men and women are not under dispute, but the dimensionality of gender indicates that these differences are inappropriate for diagnosing gender-typical psychological variables on the basis of sex.

http://psycnet.apa.org/journals/psp/104/2/385/

(PsycINFO Database Record (c) 2013 APA, all rights reserved)


 

20.02.2013

Hilfreiches Akut-Angebot für Opfer von Gewalttaten

Universität Heidelberg ríchtet die erste Klinisch-Forensische Ambulanz für Baden-Württemberg ein

 

Zitat aus der Ärzte-Zeitung: "Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt haben ab sofort eine direkte ambulante Anlaufstelle am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg.

Mit dieser ersten Klinisch-Forensischen Ambulanz in Baden-Württemberg ist eine umgehende Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach gewaltsamen Ereignissen gewährleistet - und das rund um die Uhr.

Bestandteil des ambulanten Angebots ist ein rechtsmedizinischer ärztlicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst am Telefon".

Weiter mit dem Artikel von Ingeborg Bördlein unter:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/?sid=827529


 

19.02.2013

Opferschutz und Opferhilfe

 

Ein für Opfer von Straftaten, und für deren Umfeld oder Unterstützende, nicht nur in Baden-Württemberg nützliches Angebot bietet die Plattform
"service-bw" des Landes Baden Württemberg

Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Zugang zur gesamten Homepage unter:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=51E...

Einzelne Fragen können direkt mit den folgenden Hyperlinks angesteuert werden:

Ein Dank für den Hinweis gebührt Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung Stuttgart:
http://www.bewaehrungshilfe-stuttgart.de/content/125/zeugenbegleitung

Zu NERO und NEROkidz, einem von Rechtsanwälten gestalteten Angebot, siehe ergänzend
http://www.praeventsozial.de/content/153/nero-nerokidz


 

18.02.2013

Hohes Schmerzensgeld für das Opfer einer brutalen Vergewaltigung

 

Eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts hat einer jungen Frau, die vor vier Jahren vergewaltigt wurde, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.
Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.

Die Kammer berücksichtigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat:
Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangengehalten und immer wieder vergewaltigt worden.
Zur Tatzeit war sie schwanger.

Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten

Weitere Einzelheiten im Bericht von Spiegel-Online vom 5.2.2013 unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin...


 

15.02.2013

Dauerobservation

Entlassene Straftäter in "mobiler Sicherungsverwahrung"

 

"Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei überwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Die Bevölkerung hat Angst vor dem ehemals Sicherungsverwahrten, der nach einem Urteil des EGMR entlassen werden musste.
Rechtsexperten zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Überwachung, während die Gerichte und der Gesetzgeber noch zögern."

Weiter mit dem anschaulichen Bericht von Dr. Claudia Kornmeier in LEGAL TRIBUNE Online vom 31.01.2013 unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sicherungsverwahrung-dauerobserv...


 

15.02.2013

Bewährungshilfe 2011

DESTATIS veröffentlicht neuesten Berichtsband

 

Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat in diesen Tagen die Daten zum Berichtsjahr 2011 über die Bewährungshilfe in Deutschland veröffentlicht.

Der Band in der Fachserie 10, Reihe 5 der Rechtspflegestatistik vermittelt Daten über

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht nach angewendetem Strafrecht,
  • Unterstellungsgründe,
  • Beendigungsgründe;
  • unterstellte Personen nach Alter,
  • nach Geschlecht,
  • nach Staatsangehörigkeit und
  • nach Art der (führenden) Straftat.

Der Band kann als PDF- oder Excel-Datei unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Bewaehr...

Weitere Auskünfte erteilt:
Stefan Alter,
Hauptsachbearbeiter Rechtspflegestatistik
Telefon 0611.754199; Fax 03018.10.644.4199, E-Mail stefan.alter@destatis.de


 

14.02.2013

GIWK-PREIS FÜR DEN KRIMINOLOGISCHEN NACHWUCHS 2013

 

  1. Die GESELLSCHAFT FÜR INTERDISZIPLINÄRE WISSENSCHAFTLICHE KRIMINOLOGIE E.V. schreibt alle zwei Jahre einen Preis für den kriminologischen Nachwuchs aus. Mit diesem Preis soll der kriminologische Nachwuchs an deutschsprachigen Hochschulen gefördert werden.
  2. Es werden jährlich bis zu zwei akademische Abschlussarbeiten (in der Regel Diplom-, Master- oder Magisterarbeiten) ausgezeichnet, die an einer deutschsprachigen Hochschule verfasst worden sind.
  3. Prämiert werden, entsprechend der interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung der GIWK, hervorragende kriminologische Arbeiten. Bewertungskriterien sind neben der Originalität der Fragestellung das methodische wie theoretische Reflexionsniveau.
  4. Arbeiten können nur von einer Betreuerin oder einem Betreuer bzw. einer Gutachterin oder einem Gutachter für den GIWK-Preis vorgeschlagen werden. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen. Neben der Arbeit sind die Gutachten sowie eine kurze, den Vorschlag erläuternde Stellungnahme einzureichen.
  5. Der Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
  6. Die Arbeiten, Gutachten und Stellungnahme sind bis zum 30. April 2013 (Eingang) bei der Geschäftsstelle der GIWK (c/o Prof. Dr. Axel Groenemeyer, Technische Universität Dortmund, Fachbereich Erziehungswissenschaften und Soziologie, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund; E-Mail: axel.groenemeyer@uni-dortmund.de) einzureichen.
  7. Der Preis wird bis Ende des Jahres 2013 an bis zu zwei Arbeiten verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils max. € 500,- verbunden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Die Preisträgerinnen oder Preisträger werden von einer Jury bestimmt, die sich aus dem jeweils amtierenden Vorstand der GIWK zusammensetzt und durch externe, vom Vorstand der GIWK benannte Mitglieder verstärkt werden kann

 

13.02.2013

Wie viele „Polizisten“ gab es in Deutschland im Jahr 2011?

 

Zur Beantwortung dieser Frage ist die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, jedenfalls dem Grunde nach hilfreich. Die Reihe 6 dieser Fachserie vermittelt Angaben über „Personal des öffentlichen Dienstes“ zum 30.6.2011. Sie erfasst das Personal von Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung. Hier interessiert das Personal im Statistik-Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Unterschieden wird nach insgesamt „Beschäftigten“ einerseits, speziell nach „Beamtinnen / Beamten“ andererseits. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.

 

Beschäftigte des Bereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“  in Deutschland  im Jahr 2011

Bezeichnung
 
 
Bund
 
N
Länder
 
N
Kommunen
 
N
Gesamtzahlen
 
N
(1) Alle Beschäftigten
(einschließlich Bereich Sozialversicherung)
524.728
2.336.973
1.367.178
4.602.939
Darunter:
Beamte, Richter und Soldaten
 
 
367.958
 
1.293.933
 
168.219
 
1.883.734
(2) Beschäftigte im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
45.351
279.469
118.283
443.103
Darunter:
Beamtete Beschäftigte
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148
(3) Nur bei der Polizei des Bundes und der Länder Beschäftigten
44.467
264.322
n.b.
308.789
Darunter:
Beamtete Polizisten
bzw. Polizistinnen
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148

Quelle: Eigene Tabelle der Geschäftsstelle KrimG, erstellt nach den Zahlen in  Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.8.1 und 2.8.2. 

Details zum Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden ( v.a. BKA), kein getrennter Nachweis mehr. Letzter Nachweis in der Statistik 2010: Bund insgesamt 36.625, davon Bundespolizei = 33.334, andere Polizeibehörden des Bundes = 3.291.

Details zur Geschlechterverteilung 2011: Im Bund nach Tabelle 3.1.1 = Weibliche Beamte 5.566 von insgesamt 36.451, also 15,3 %; in den Ländern nach Tabelle 4.1.1 = Weibliche Beamte 43.859 von insgesamt 225.697, also 16,2 %.

 

 

Ergänzend bietet es sich an, den Trend in Deutschland nach der Wiedervereinigung zu analysieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht einfach. Alle Quellen, die über Behördenhomepages, Homepages von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie freie Suche im Internet derzeit gefunden werden können, greifen entweder explizit oder anscheinend implizit auf Erhebungen von EUROSTAT zurück, die sich auf Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten stützen. Der einzige Nachweis im Netz, der einen längeren Zeitraum widerspiegelt, stammt von „Statista“, nach eigenen Angaben ein Partner von IfD Allensbach. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) veröffentlicht seit dem Jahrgang 2002 in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, auch Angaben zur Polizei in Bund und Ländern, anfänglich für den Bund auch zu dem noch zum nicht förmlich als „Polizei“ geführten Bundesgrenzschutz. Art, Detailtiefe und tabellarische Aufbereitung der amtlichen Angaben schwanken im Lauf der Jahre. In der folgenden Tabelle sind die Angaben von Statista und DESTATIS für 2002 bis 2011 soweit möglich nebeneinander gestellt. Worauf die doch merklichen Differenzen im Einzelnen beruhen, müsste gesondert untersucht werden.

 

Entwicklung der Zahl der Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtinnen in Deutschland  zwischen 1997 und 2011

Berichtsjahr der Statistik
Angaben von „Statista“, unter Bezug auf EUROSTAT
Angaben der amtlichen Bundesstatistik DESTATIS
1997
229.424
k.A.
1998
237.786
k.A.
1999
252.230
k.A.
2000
250.178
k.A.
2001
248.277
k.A.
2002
247.190
(mit BGS für Bund)                263.192
2003
245.415
(mit BGS für Bund)               263.910
2004
246.756
(mit BGS für Bund)               264.518
2005
248.188
(mit BGS für Bund)               262.364
2006
250.284
262.319
2007
250.353
261.170
2008
247.649
260.043
2009
245.752
260.528
2010
k.A.
261.225
2011
k.A.
262.148
Quellen:
  • Für Statista = (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/156792/umfrage/anzahl-der-polizisten-in-deutschland/, zuletzt besucht am 10.02.2013. Erhebungszeitpunkt im jeweiligen Jahr war nicht erkennbar.
  • Für die Amtliche Bundesstatistik = Statistisches Bundesamt, DESTATIS (Hrsg.), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, Jahrgänge 2002 bis 2012, Wiesbaden 2003 bis 2012, unterschiedliche Aufbereitungsart und Tabellen, meist Tab. 2 oder Tab. 3 oder Tab. 4.1.1.  Ab 2006 für den Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden (v.a. BKA) zusammen genommen. Erhebungszeitpunkt ist durchgehend der 30. Juni eines Berichtsjahrs. Vor 2011 waren in einzelnen Jahrgängen auch jeweils wenige kommunale Vollzugsbeamte als Polizeibeamte mit erfasst.
 
Herkunft der Nachricht: © Geschäftsstelle der Kriminologischen Gesellschaft, Homepage KrimG, Rubrik „Aktuelles“,  eingestellt am 13.02.2013 (V.i.S.d.P.: Geschäftsstellenleitung, Seniorprof. Dr. H.-J. Kerner) http://www.krimg.de/drupal/node/86

 

12.02.2013

Trierer Forum zum Thema "Medien im Strafverfahren" im März 2013

 

Am Donnerstag, dem 21. März 2013 veranstaltet das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP)
gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz das Zweite Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS).
Das Thema der hochkarätig besetzten Tagung lautet „Medien im Strafverfahren“.
Zum Tagungsflyer mit weiteren Informationen zum Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular gelangen Sie hier.


 

12.02.2013

DESTATIS veröffentlicht die Maßregelvollzugs-Statistik 2011/2012

Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte

 

Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde.
In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen.

Der Berichtsband des Statistischen Bundesamtes kann als PDF-Datei oder als XLS-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

(Ergänzende Auskünfte gibt: Stefan Alter | Hauptsachbearbeiter, Rechtspflegestatistik , Telefon 0611.754199, Fax 03018.10.644.4199, stefan.alter@destatis.de )


 

11.02.2013

Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat am 1. Februar den Bundesrat passiert.

 

Erklärung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden nach der Neuregelung für eine Zwangsmedikation hoch.

Zunächst soll immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. Die Maßnahme muss erforderlich sein, wenn dem Betreuten erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Und die Maßnahme muss immer durch einen Richter genehmigt werden – das gilt genauso wie bei der Unterbringung. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Notsituationen beschlossen, in denen es gar nicht anders geht.

Davon unberührt bleibt als Patient die Möglichkeit, durch Verfügung festzulegen, wie der Patient behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig ist. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist außerdem nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 seine bisherige Rechtsprechung verändert hatte.

Zum Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines – derzeit fehlenden – Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen.

Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden.

Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:

  • Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht;
  • die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein;
  • der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden können;
  • der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen und
  • vor der Einwilligung muss erfolglos versucht worden sein, die Zustimmung des Betreuten zu der geplanten Maßnahme zu erreichen.

Die Neuregelungen bilden die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 1.2.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)

Ergänzungshinweis KrimG: Die BR-Drucksachen 11/13 und 11/1/13, die den Beratungen und der Entscheidung des Bundesrates zugrunde lagen, lassen sich auf der Homepage des Bundesrates in der Abteilung "Plenarsitzungen" bei der Tagesordnung der 906. Sitzung unter TOP 14 kostenlos als PDF-Dateien herunter laden:

http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/...


 

8.02.2013

Führungsaufsicht aktuell - DBH-Fachtagung im März 2013

 

Auf der bundesweiten Fachtagung vom 11.-12.03.2013 in Kassel wird über aktuelle Entwicklungen in der Anwendung der Führungsaufsicht berichtet.
In Arbeitsgruppen können praktische Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert werden.
Zu folgenden Themen werden Referenten Stellung nahmen:

  • Zwischenbericht zur Evaluation der Führungsaufsicht,
  • Aktuelle FA-Zahlen,
  • Forensische Ambulanzen und die Erfahrungen der Bewährungshilfe in Hessen,
  • Überblick der Gesetzesentwicklung,
  • Erfahrungen in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 des DBH-Bildungswerkes

 

Der Fortbildungskalender des Bildungswerkes des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Es werden wieder viele fachspezifische Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte in der Strafrechtspflege angeboten.
Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 der DVJJ

 

Der Fortbildungskalender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Bundesweit besonders wichtig ist der 29. Deutsche Jugendgerichtstag vom 14.09. bis 17.09.2013 in Nürnberg

Weitere und ergänzende Information zu einzelnen Veranstaltungsarten unter: http://www.dvjj.de/ebene.php?ebene=15


 

07.02.2013

Englischsprachiger Masterstudiengang in Bochum
„Criminal Justice, Governance and Police Science“

Bewerbungsmöglichkeit noch bis 28.02.2013

 

Am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) wird der berufsbegleitende Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ angeboten.

Das Curriculum wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung „Governing and Policing Security“ (GaPS) des University College Ghent entwickelt und ist als englischsprachiger Fernstudiengang konzipiert.

Das Programm richtet sich an Bewerber, die in internationalen Organisationen in den Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit tätig werden wollen oder tätig sind. Entsprechend liegt der Fokus des Programms in der Aus- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die in Transitions- oder Post-Konflikt-Gesellschaften im Bereich von Sicherheitspolitik, Kriminalitätsbekämpfung, (internationaler) Strafverfolgung und des Menschenrechtsschutzes aktiv sein wollen oder sind.

Bewerbungsschluss für den Beginn des Studiums im April 2013 ist der 28. Februar 2013. Weitere Informationen zum Studiengang, zum Zulassungsverfahren und zu Stipendien: www.macrimgov.eu


 

06.02.2013

Diskussion zur aktuellen Bedeutung von Straftheorien

 

Das jüngste Heft der Zeitschrift "Law and Philosophy" (Vol. 32, No. 1, January 2013) widmet sich als Schwerpunktheft der gegenwärtigen Bedeutung von Straftheorien, mit besonderer Rücksicht auf Vergeltungstheorien (Retributivism).
Die Grundzüge der Argumentation in den Beiträgen können kostenlos über die Abstracts und teilweise die erste(n) Seite(n) der Texte eingesehen werden.
Die Beiträge selbst sind nicht frei zugänglich, sondern müssen individuell über Uni-Lizenzen besorgt oder sonstwie käuflich erworben werden.
http://link.springer.com/journal/10982/32/1/page/1#


 

05.02.2013

Neues aus der Schweiz

Gefangene in Untersuchungshaft, im Strafvollzug, im Maßnahmenvollzug und im Jugendstrafvollzug

 

Freiheitsentzug: Neuer Höchststand der Gefängnisinsassen

Am 5. September 2012 waren in der Schweiz 6599 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs für Erwachsene inhaftiert, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste Bestand seit 1999.

Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 60 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6.5 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Ausländergesetz und 2.5 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ab 1. Januar 2011 nahm die Anzahl der inhaftierten Personen in Untersuchungshaft um 10 Prozent ab. Im 2012 stieg die Anzahl Untersuchungshäftlinge um 20 Prozent an und erreichten mit 2051 Insassen den zweit höchsten Stand seit 1999.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde in 109 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Am Stichtag waren 6599 der insgesamt 6978 Haftplätze belegt. Mit 94.6 Prozent stieg die Belegungsrate auf einen neuen Höchststand.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberbli...

 

Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)

Sie finden gleichzeitig neue Zahlen zur Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS). Dieses Jahr werden die Ergebnisse der Stichtagserhebungen (2010-2012) erstmals einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt.
Die Zahlen und Schaubilder sind zugänglich unter folgendem Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/vollzug_...
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 28.1.2013, technisch bearbeitet durch KrimG)


 

Januar 2013

31.01.2013

Tod durch Schusswaffen in den USA

Aufschlussreiche Fakten über strafbare und ggf. nicht strafbare Todesfälle beim Hantieren mit bzw. dem Gebrauch von Schusswaffen
vermittelt ein über Spiegel-Online zugänglicher "Interaktiver Atlas der Todesschüsse"

 

Hyperlink zum Bericht in Spiegel-Online:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...

Hyperlink direkt zum Interaktiven Atlas der Todesschüsse, mit Details zu
den bereits wieder mehr als tausend Todesfällen mit Waffen seit dem Massaker von Newton am 14.12.2013:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...


 

30.01.2013

Ist körperliche Züchtigung von Kleinkindern durch deren Eltern unschädlich?

 

Nach verbreiteter überlieferter Alltagserfahrung "schadet ein Klaps doch nicht", wenn Vater oder Mutter diesen in positiver erzieherischer Absicht austeilen und eine gute bzw. warme emotiole Beziehung zwischen Elternteil und Kind besteht.
Eine aktuell veröffentlichte amerikanische Studie mit einer beachtlichen Anzahl von (hier ausschließlich) Müttern und Kindern lässt da starke Zweifel aufkommen.
Anscheinend fördern körperliche Züchtigungen ziemlich generell die Ausprägung von Aggressionsbereitschaft bei den kleinen davon Betroffenen, jedenfalls in den USA.

Eine Zusammenfassung kann man unter folgender URL lesen:
Does Warmth Moderate Longitudinal Associations Between Maternal Spanking and Child Aggression in Early Childhood?
Lee, Shawna J.; Altschul, Inna; Gershoff, Elizabeth T.
doi: 10.1037/a0031630

Den Originalaufsatz muss man auf einem der üblichen Wege studieren, in einer Bibliothek oder per Campuslizenz oder durch Kauf beim Verlag.


 

29.01.2013

Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 hat am 28. Januar 2013 ihre Arbeit aufgenommen.

 

Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten.
Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.

Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der „NSU“ mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte zum Auftakt der Kommissionsarbeit:
„Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen – rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung der Kommission:
„Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe und Streubreite analysieren und kritisch bewerten.“

Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz an.

Artikel auf BMJ.DE ansehen

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 28.1.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)


 

28.01.2013

Deutsche Digitale Bibliothek

 

Vor kurzem ist die Beta-Version der DDB ins Netz gestellt worden. Die Suchmaschine arbeitet sehr schnell. Die nach und nach von den jetzigen und weiteren erhofften Partnern eingespeisten Informationen sollen ein umfangreiches und detailliertes Recherchieren für praktisch alle wissenschaftlichen Disziplinen ermöglichen.

Für die Kriminologie und ihre Bezugswissenschaften konzentrieren sich die bisher erfassten Hinweise auf Bestände in staatlichen Archiven, (auch ältere) Bestände in Bibliotheken und auf Verlagsverzeichnisse. Die Hinweise sind von der Zahl und dem Gehalt her recht divers, jedoch grundsätzlich für aktuelle wie historisch ausgerichtete Recherchen nützlich, vor allem auch bezüglich Schriften außerhalb des regulären Verlagsgeschehenes („Graue Literatur“); auch Hörfunkbeiträge zu vielen Themen sind nachgewiesen.

Um einen Eindruck von den Einträgen zu geben, sei eine gewillkürte Auswahl dargestellt (jeweils Stichwort und Zahl der Treffer in Klammern):

  • Kriminologie (61)
  • Kriminalpolitik (4)
  • Jugendstrafrecht (25)
  • Strafrecht (343)
  • Strafprozess (231)
  • Jugendstrafvollzug (125)
  • Kriminalität (254)
  • Jugendkriminalität (68)
  • Kriminalpolizei (211)
  • Kriminalistik (12)
  • Soziologie (1.463)
  • Pädagogik (484) Sozialpädagogik (91)
  • Psychologie (1.861)
  • Psychiatrie (220)
  • Staatsanwaltschaft (157)
  • Sicherungsverwahrung (76)
  • Strafvollzug (575)
  • Polizei (7.278)
  • Vergewaltigung (329)
  • Mord (1.677)

Direkten Zugang zur DBB gibt es über:
http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/


 

25.01.2013

Neues zur Kriminalprävention in Österreich

 

Das Bundesministerium für Inneres in Wien hat den Jahresbericht zur "Kriminalprävention in Österreich 2011" veröffentlicht, und teilt auf der Aktualitätenseite dazu mit:

Gelebte Kriminalprävention erfordert, auf Menschen zuzugehen, ihnen zuzuhören und gemeinsam verständliche Lösungsvorschläge für vorgebrachte Anliegen zu erarbeiten.
800 speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten übernehmen diese Aufgabe in Österreich.

In den abgelaufenen fünf Jahren konnten so bei über 193.000 kriminalpräventiven Maßnahmen umgesetzt und insgesamt über 1,6 Millionen Menschen von den Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten erreicht werden.
Der Mittelwert ergibt einen Tagesschnitt von über 100 Präventionstätigkeiten mit mehr als 900 erreichten Menschen.

Im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 wurden insgesamt 340.200 Bürgerinnen und Bürger in Österreich durch ihre kriminalpräventiven Tätigkeiten in Form von Beratungen vor Ort oder in Dienststellen, bei Großberatungen, Fahrradcodierungen, Infoblattverteilungen, Messen und Ausstellungen, Projektarbeiten, Öffentlichkeitsarbeiten, Schulungen und Seminaren, Vorträgen oder per Telefon erreicht.

Die detaillierte PDF-Version des Berichtes kann kostenlos unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/files/Jahresbericht_Prvention2...


 

22.01.2013

Innere Sicherheit in Österreich

Sicherheitsbericht 2011 auch elektronisch verfügbar

 

Die Bundesministerien für Inneres und für Justiz in Wien bearbeiten und veröffentlichen federführend für die Bundesregierung der Republik Österreich den seit vielen Jahren regelmäßig erscheinenden „Sicherheitsbericht“.

Der Sicherheitsbericht 2011 ist (ebenso wie schon der Sicherheitsbericht 2010) auch elektronisch in Gestalt von PDF-Datein frei verfügbar.

Er enthält eine Fülle von interessanten Daten und Berichten aus dem Bereich der Polizei und aus dem Bereich der Justiz, u.a. zu:

  • Kriminalitätsentwicklung
  • Kriminalitätsstruktur
  • Tatverdächtigen
  • Transnationale Strafverfolgung
  • Technische und andere Neuerungen bzw. Entwicklungen bei den Sicherheitsbehörden
  • Jugendgerichtsbarkeit
  • Strafgerichtsbarkeit
  • Bewährungshilfe
  • Diversion
  • Tatausgleich (Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Strafvollzug
  • Maßnahmenvollzug

 

Die Berichte zum Bereich der Justiz können unter folgender URL herunter geladen werden:

 

Die Berichte zum Bereich des Inneren können unter folgender URL heruntergeladen werden:


 

Nachrichten aus 2014

Nachrichten vom Dezember 2014

Nachrichten vom November 2014

Nachrichten vom August 2014

Nachrichten vom Juli 2014

Nachrichten vom Juni 2014

Nachrichten vom April 2014

Nachrichten vom Februar 2014

Nachrichten vom Januar 2014

Dezember 2014

Englische Regierung bekräftigt zentrale Reformanliegen für Strafverfolgung und Strafjustiz einschließlich der Sozialen Dienste der Justiz

Regierungsbericht über Inkraft-Treten der grundlegenden Strukturreform der englischen Bewährungshilfe

Berechnungen zu den Kosten der Kriminalität: Aktuelles Beispiel Australien

Englische Regierung bekräftigt zentrale Reformanliegen für Strafverfolgung und Strafjustiz einschließlich der Sozialen Dienste der Justiz

 13 Policies on Crime and Policing

Crime must be reduced and prevented to ensure people feel safe in their homes and communities.
The government supports visible, responsive and accountable policing by empowering the public and freeing up the police to fight crime.
https://www.gov.uk/government/topics/crime-and-policing

9 Policies on Law and the Justice System

The legal system must uphold fairness in society: both in business and for individuals.
We want to ensure justice for victims of crime and better rehabilitation for criminals, with a reduction in the rate of reoffending.

The justice system must punish the guilty, protect our liberties and rehabilitate offenders.
We will ensure that more criminals make amends to victims and communities for the harm they have caused and help them break the destructive cycle of crime.
https://www.gov.uk/government/topics/law-and-the-justice-system

Regierungsbericht über Inkraft-Treten der grundlegenden Strukturreform der englischen Bewährungshilfe:

Reports on probation reforms show strong progress is being made

 

As part of our phased approach to rolling out crucial reforms to rehabilitation aimed at bringing down reoffending rates, the government has released the outcome of a report showing the progress made in preparing for the next stage of the reforms.

This is part of a programme of testing to ensure that the reforms are implemented in a measured way, ensuring public safety at every stage.

The report demonstrates the significant progress that continues to be made since new probation structures went live in June this year. This saw 21 new regional Community Rehabilitation Companies (CRCs) created to focus on turning round the lives of medium and low risk offenders and a new National Probation Service (NPS) to protect the public from high-risk offenders.

Justice Secretary Chris Grayling said:

Public safety is a key priority and we have tested our progress at every stage while rolling out these crucial reforms to rehabilitation.

The wide range of information we have published demonstrates how closely we are monitoring the system to ensure that performance levels are maintained.

Reoffending rates have been too high for too long, and we must act now to turn the tide on this unacceptable problem.

The government is bringing together a much wider range of organisations from the private, public and voluntary sectors to bring new ideas to turning round the lives of offenders. They will provide an unprecedented level of support for offenders released from sentences of less than 12 months. This group currently gets no statutory post-prison supervision and returns to crime at an alarming rate. Nearly 60% reoffend within a year of release.

The CRCs will remain in the public sector until new providers take over in early 2015. This bedding-in period was designed to ensure a smooth handover to the new arrangements, and the information published today shows the strong progress being made.

The ‘preferred bidders’ who are set to lead the new fight against reoffending were announced in October this year, and the voluntary sector are set to be at the forefront of the new approach.

Almost all of the 21 CRC areas will be led by new partnerships and joint ventures between private sector firms and some of Britain’s biggest and most successful rehabilitation charities.

Providers will only be paid in full if they are successful at reducing reoffending, helping drive innovation and getting best value for taxpayer

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Pressemitteilung des Justizministeriums vom 2.12.2014
Mehr Details unter:
1) http://www.justice.gov.uk/transforming-rehabilitation
2) https://www.gov.uk/government/policies/reducing-reoffending-and-improving-rehabilitation
3) Offender Rehabilitation Act 2014: http://services.parliament.uk/bills/2013-14/offenderrehabilitation.html

Berechnungen zu den Kosten der Kriminalität: Aktuelles Beispiel Australien

 

Counting the costs of crime in Australia: A 2011 estimate

Research in Policy and Practice no.129

The Minister for Justice, Mr Michael Keenan MP, has released Counting the costs of crime in Australia: A 2011 estimate,
the fifth in a series by the Australian Institute of Criminology (AIC) on the cost of crime to our community.

In 2011, the most costly crimes to the community were:

    • Fraud ($6b)
    • Drug Abuse ($3b)
    • Assault ($3b)
    • Criminal Damage (vandalism and graffiti) ($2.7b)
    • Arson ($2.2b)

The estimated total cost of crime in 2011 was $47.6b or 3.4 percent of national GDP – this represents a 49% increase since 2001, where the total cost of crime was calculated as $31.8b (3.8% GDP).
However, in terms of percentage of GDP, the overall cost of crime decreased over the period 2001 to 2011.
The most extensive costs come from administering criminal justice agencies (police, courts and corrections), assisting victims, insurance and greater investment on crime prevention measures.
These costs doubled, from $12.8b to $24.6b, between 2001 and 2011. For the 2011 estimates, however, additional Government agency costs were included in the calculations, which explain some of the increas
e.

 The report is available on the AIC website www.aic.gov.au

November 2014

Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Forschungsergebnisse auch zur Minderung der Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern

Bundesamt für Statistik der Schweiz: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich

Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Forschungsergebnisse auch zur Minderung der Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern

Alkohol-Interlocks für alkoholauffällige Kraftfahrer

Jeder Zehnte, der im Straßenverkehr sein Leben lässt, stirbt bei einem Unfall, bei dem Alkohol im Spiel war. Zur Reduzierung alkoholbedingter Unfälle bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte, inwieweit die Kombination von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren und Rehabilitationsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen kann. Eine frühzeitige Anwendung könnte die Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern verringern.

 

Mehr Informationen zu "Forschung kompakt 22/2014" können unter der folgenden URL abgerufen werden:

http://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2015-2014/2014-22.html

 

Quelle: BASt, Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Pressemitteilung vom 25.11.2014

 

 

 

 

 

 

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BASt-FK-22-2014_Alkohol.pdf252.74 KB

Bundesamt für Statistik der Schweiz: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich

 Von 2009-2011 ist ein Rückgang der Anzahl Straftaten zu beobachten, seit 2012 steigt die Zahl wieder an. Im Jahr 2013 wurden 16'495 Straftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 bedeutet das eine Zunahme um 5,8%.

 
2009
2010
2011
2012
2013
Tötungsdelikt vollendet (Art. 111-113/116)
25
26
27
22
23
Tötungsdelikt versucht (Art. 111-113/116)
54
51
65
46
44
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord
(Art. 115)
0
2
0
0
0
Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art. 118.2)
0
5
3
2
4
Schwere Körperverletzung (Art. 122)
55
65
70
81
75
Einfache Körperverletzung (Art. 123)
2'345
2'197
2'098
2'048
2'190
Verstümmelung weiblicher Genitalien
(Art. 124)1)
0
0
Tätlichkeiten (Art. 126)
4'928
4'841
4'439
4'597
4'798
Aussetzung (Art. 127)
3
9
3
1
6
Gefährdung des Leben (Art. 129)
164
169
96
99
90
Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136)
4
6
4
3
13
Üble Nachrede (Art. 173)
124
132
196
194
196
Verleumdung (Art. 174)
107
104
131
195
150
Beschimpfung (Art. 177)
1'603
1'684
1'842
2'246
2'391
Missbrauch einer Fernmeldeanlage
(Art. 179septies)
670
682
663
658
679
Drohung (Art. 180)
4'303
4'172
3'782
4'099
4'244
Nötigung (Art. 181)
781
673
694
734
731
Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a)2)
2
Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183)
152
105
112
113
117
Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerende Umstände (Art. 184)
1
0
1
0
1
Geiselnahme (Art. 185)
0
1
6
0
0
Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187)
305
266
257
231
300
Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
(Art. 188)
4
5
4
4
2
Sexuelle Nötigung (Art. 189)
143
151
126
158
145
Vergewaltigung (Art. 190)
205
184
197
197
218
Schändung (Art. 191)
19
20
22
20
24
Ausnützung der Notlage (Art. 193)
4
3
3
2
5
Sexuelle Belästigungen (Art. 198)
53
49
36
54
45
Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis)
3
4
4
6
2
Total
16'055
15'606
14'881
15'810
16'495
Vermerke:
1) Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB) in Kraft seit 01. Juli 2012.
2) Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB) in Kraft seit 01.Juli 2013.
 
Hyperlink zu weiteren Informationen, Publikationen und Daten:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/06.html
 

 

August 2014

Englische Stadt Rotherham: 1400 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht

Neues aus der Schweiz - Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen (SPV)

Englische Stadt Rotherham: 1400 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht

[Auszug] Über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg haben Sexualstraftäter im englischen Rotherham bis zu 1400 Minderjährige missbraucht. Ein jetzt vorgestellter Bericht über die Vorgänge wirft den Behörden eklatantes und kollektives Versagen vor.

Im englischen Rotherham in South Yorkshire sind über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg bis zu 1400 Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden. Das geht aus einem Bericht im Auftrag der Kommunalverwaltung vor. Zum Teil seien elfjährige Mädchen von mehreren Tätern vergewaltigt, entführt, in andere Städte Englands geschleust, geschlagen und eingeschüchtert worden.

"Es waren nicht nur Mädchen", sagte die Autorin des Berichts, die Professorin und ehemalige schottische Regierungsberaterin Alexis Jay. Im Jahr 2010 war eine fünfköpfige Bande von Sexualstraftätern zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Damals war allerdings von einer weit geringeren Zahl von Opfern die Rede gewesen.

Laut "Guardian" klagte Jay, es habe bereits von 2002 bis 2006 mehrfach Berichte gegeben, "die an Deutlichkeit über die Situation in Rotherham nichts zu wünschen übrig ließen". Dennoch hätten die Behörden nicht gehandelt. Die meisten der Täter seien pakistanischer Herkunft.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts trat der Vorsitzende des Stadtrats in Rotherham, Roger Stone, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er übernehme damit die Verantwortung für das Versagen der Behörden, das er laut BBC als "historisch" bezeichnete.

(Quelle: Auszug aus einem Bericht von in Spiegel-Online vom 26.8.2014).

Weitere Details mit Hyperlinks, unter anderem zum Originalreport in englischer Sprache, unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rotherham-1400-kinder-in-englische...

 

Neues aus der Schweiz

 Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen (SPV)

Die neuen Zahlen zu den polizeilichen Verkehrskontrollen in der Schweiz von 2009-2013 sind jetzt verfügbar und stehen im Statistikportal bereit.
 
Die Polizei hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich ihren Bestand an Geschwindigkeitsmesssystemen und an Alkoholtestgeräten erhöht.
Parallel dazu nahm die Anzahl auf Geschwindigkeit kontrollierter Fahrzeuge stetig zu und die polizeilich festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen stiegen an.
 
Die Mehrheit der Geschwindigkeitskontrollen wird durch stationäre, unbemannte Messsysteme durchgeführt, dies unabhängig des Standortes. Knapp zwei Drittel aller Kontrollen finden innerorts statt, fast ein Drittel auf den Autobahnen und weniger als 4 Prozent ausserorts.
Obwohl es innerorts doppelt so viele Kontrollen gibt wie auf den Autobahnen, ist die Anzahl der erteilten Bussen wegen Geschwindigkeitsübertretungen in beiden Situationen praktisch identisch.
Die Übertretungsrate anlässlich der Geschwindigkeitskontrollen ist innerorts am niedrigsten (0,4%), wohingegen sie ausserorts doppelt so hoch ist (0,9%). In Bezug auf die Autobahnen erreicht die Geschwindigkeitsübertretungsrate einen Wert von 0,6%.
 
Der Anteil hoher Geschwindigkeitsübertretungen (mit Verzeigungen) an der Gesamtzahl der Geschwindigkeitsübertretungen verringerte sich im Laufe der Zeit von 3,4% im Jahr 2009 auf 2,3% im Jahr 2013.
Auf den Autobahnen ist mit einer Abnahme von 48% die stärkste Schwankung zu beobachten.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/03.html
 
Retrospektive
Zur Erinnerung: das BFS hat eine Retrospektive über die Jahre 2001 - 2012 zu Strassenverkehrsdelinquenz und Alkohol publiziert, welche statistische Analysen der Auswirkungen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) von 2005 präsentiert.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publicationID=5549
 
Die wichtigsten Zahlen
Weiterführende Daten und Informationen zur Strassenverkehrsdelinquenz stehen Ihnen auf dem Statistikportal des BFS zur Verfügung.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/01.html

 

Juli 2014

Neues aus der Schweiz: Nachrichten / Zahlen des Bundesamts für Statistik zu Kriminalitätsopfern im Jahr 2013

Neues aus der Schweiz:  
Nachrichten / Zahlen des Bundesamts für Statistik zu Kriminalitätsopfern im Jahr 2013

Opferberatung

Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann eine Beratung nach Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen.

In 2013 wurden 31'365 Beratungsfälle in den Opferhilfezentren erfasst.

Die Opfer sind überwiegend weiblich (74%) und rund die Hälfte (51%) sind zwischen 30 und 64 Jahre alt.

55% der Opfer sind Schweizer oder Schweizerinnen, 30% sind Ausländer oder Ausländerinnen und in 15% ist die Nationalität unbekannt.

In 49% der Beratungen (14'580 Fälle) ging es um Straftaten, bei denen das Opfer durch eine Körperverletzung oder Tätlichkeit beeinträchtigt worden war.

31% der Opfer (9'632 Fälle) suchten eine Beratung wegen einer Erpressung, Drohung und/oder Nötigung und 12% der Beratungen (3'618 Fälle) erfolgten wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/beratungsfaelle/01.html

Entschädigungen und Genugtuungen

In 2013 wurden 690 Anträge auf Entschädigungen und Genugtuungen gutgeheissen (57%).
Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug 6.9 Mio. Franken und liegt somit unter dem Mittelwert der letzten Jahre.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/entschaedigung_und_genugtuung/01.html

Juni 2014

Reformvorschlag zu Stalking-Paragraph

Hartgesottene Opfer

von Annelie Kaufmann

Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat.

Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis.

Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online:
• Der Maßstab: "weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene"
• "Das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist"
• Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft beeindruckt Täter
• Beratungsstelle für Opfer – und Täter
Quelle: Legal Tribune Online, Bericht vom 14.6.2014

Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/
 


Präsidentenwechsel beim Forum Kriminalprävention

Am 28.05.2014 hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die Präsidentschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention an den Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière übergeben.

Details zu dieser Pressemitteilung des BMJV vom 10.06.2014 siehe unter der URL

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140528_DFK_Sitzung...

15,3 Millionen Personen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund

In Deutschland wohnten am 9. Mai 2011 insgesamt etwa 15,3 Millionen Personen mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 19,2 % der Bevölkerung.
 
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche, die nach 1955 selbst zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil nach 1955 aus dem Ausland nach Deutschland kam. 
 
Mehr als die Hälfte (60,2 %) der Personen mit Migrationshintergrund sind Deutsche, 39,8 % sind Ausländer. Zugewanderte (63,0 %) machen weit mehr aus als die in Deutschland Geborenen (37,0 %). 
 
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist deutlich jünger (durchschnittlich 35 Jahre) als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (durchschnittlich 45 Jahre). Dieser Unterschied ist ausschließlich auf die in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund zurückzuführen: Deren Durchschnittsalter liegt bei 19 Jahren, während die selbst Zugewanderten (wie die Personen ohne Migrationshintergrund) durchschnittlich 45 Jahre alt sind. Mehr als die Hälfte (55,0 %) der in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund ist minderjährig. 
 
Migrantinnen und Migranten leben fast ausschließlich (96,7 %) in den westlichen Bundesländern und Berlin, nur 3,3 % in den östlichen Bundesländern. 43,4 % der Migranten wohnen in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern und 14,4 % in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. 
 
Im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren sind Migranten zu zwei Dritteln (66,6 %) und Personen ohne Migrationshintergrund zu drei Vierteln (75,9 %) erwerbstätig. Dieser Unterschied ist bei Frauen noch deutlicher ausgeprägt als bei Männern: 40,2 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund sind nicht erwerbstätig (27,9 % der Frauen ohne Migrationshintergrund). Dagegen sind 26,5 % der Männer im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund nicht erwerbstätig (20,3 % der Männer ohne Migrationshintergrund). 
 
Auch hinsichtlich der Schulabschlüsse unterscheiden sich die Migranten deutlich von den Personen ohne Migrationshintergrund: 15,5 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von mindestens 15 Jahren haben keinen Schulabschluss, bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beträgt der Anteil 2,3 %. Personen, die selbst zugewandert sind, weisen besonders häufig keinen Schulabschluss auf (18,8 %). Bereits in Deutschland geborene Personen mit Migrationshintergrund haben mit 5,3 % aber anteilig immer noch mehr als doppelt so häufig keinen Schulabschluss wie Personen ohne Migrationshintergrund (2,3%). Um der unterschiedlichen Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund Rechnung zu tragen, sind Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden, in diesen Zahlen nicht eingerechnet. 
 
Die durchschnittliche Haushaltsgröße für Personen mit Migrationshintergrund beträgt 3,4 Personen, während Personen ohne Migrationshintergrund in Haushalten mit durchschnittlich 2,7 Personen leben. Während Migranten am häufigsten in Vierpersonenhaushalten wohnen (24,1 %), dominieren bei Personen ohne Migrationshintergrund Zweipersonenhaushalte (34,1 %). 
 
Personen mit Migrationshintergrund leben seltener allein (11,6 %) als Personen ohne Migrationshintergrund (18,0 %). Die klassische Familie mit Ehepaaren und Kindern kommt bei Migranten häufiger vor (54,0 % gegenüber 37,2 % der Vergleichsgruppe). Ehepaare ohne Kinder sind dagegen erheblich seltener (15,1 % gegenüber 23,9 % der Vergleichsgruppe). In nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften leben 6,7 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und 9,6 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. 
 
Insgesamt leben 56,6 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 35,5 % der Migranten im selbst genutzten Wohneigentum. Dabei ist die Eigentümerquote mit 40,0 % unter den Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich höher als unter den Ausländern (28,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wohnen auf durchschnittlich 46,8 Quadratmetern (m²), während Migranten lediglich 33,5 m² zur Verfügung haben. 51,0 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 33,4 % der Migranten leben in Wohnungen mit 100 m² und mehr. 
 
Grafiken und umfangreiche Tabellen über die Bevölkerung Deutschlands nach Alter, Migrationshintergrund und eigener Migrationserfahrung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes sowie unter www.zensus2011.de zum Download bereit.
 
zensuskontakt
15,3 Millionen Personen haben einen Migrationshintergrund (PDF, 95KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Quelle: Pressmitteilung DESTATIS vom 3.6.2014. Weitere Auskünfte gibt: Steffen Seibel, Telefon: +49 611 75 3767)

 

 

Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte

Die vom BMJV eingesetzte Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihre Arbeit mit einer "Auftaktsitzung" am 20. Mai 2014 begonnen. Sie soll in den kommenden Monaten den Reformbedarf der Tötungsdelikte umfassend erörtern und eine fundierte Grundlage für die parlamentarische Diskussion schaffen. Sie ist aus Vertretern des BMJV, der Wissenschaft nd der Praxis zusammegesetzt.

"Die Paragraphen zum Mord und Totschlag gehen noch immer von einer beklemmenden Beschreibung eines Mörders aus, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", erläuterte Bundesminister Heiko Maas zum Einstieg in die Arbeit.

Es widerspreche der Systematik im Strafrecht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Grundsätzlich stelle das StGB ein Handeln unter Strafe. Die Täterpersönlichkeit spiele dann vor allem bei der Strafzumessung eine Rolle. Moralisch aufgeladene Gesinnungsmerkmale wie die "Heimtücke" stellten die Praxis heute vor Schwierigkeiten, etwa wenn die jahrelang von ihrem Mann gequälte Ehefrau diesen vergifte. Daher sollen die Tötungsdelikte grundsätzlich reformiert werden, um den Mord klarer zu definieren.
Details zu der Pressemiitteilung des BMJV finden sich in der Rede zum Auftakt der Expertengruppe „Überarbeitung der Tötungsdelikte“
 

Website für Opfer von Straftaten im Land Niedersachsen

Die in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung Niedersachsen (http://www.lpr.niedersachsen.de/nano.cms/gewaltpraevention-und-opferschu...) vorgesehene Internetpräsenz des Landes Niedersachsen für Betroffene von Straftaten ist am 25.4.2014 online geschaltet worden und nunmehr unter www.opferschutz-niedersachsen.de zu erreichen.

Seit Anfang des Jahres 2013 wird in der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen, der dem Justizministerium angegliedert ist, die von der Landesregierung 2012 verabschiedete Opferschutzkonzeption für Opfer von Straftaten umgesetzt. Ein wesentlicher Teil dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Webseite für Opfer von Straftaten, die den Zugang zu Informationen, Rechten, Schutz und zu Unterstützungseinrichtungen jeglicher Art in Niedersachsen für die Betroffenen und Menschen in ihrem Umfeld sicherstellen soll. Die Webseite wird in diesem Bereich in Diktion und Informationen auf alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer abgestimmt sein. Ein Dritter Bereich bietet auch Informationen für Ansprechpartner und Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen sowie in Opferunterstützungsstellen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Grundlage der Webseite sind auch die in der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU den Mitgliedsstaaten auferlegten Pflichten zur Bereitstellung des Zugangs zum Recht und zu Informationen für Opfer von Straftaten.

Im Bereich der Fachkräfte können Veranstaltungen in den Kalender aufgenommen und auch unter Aktuelles - verbunden mit einem Link auf eine entsprechende Seite im Internet und ggf. einem Flyer als Download - angekündigt werden. Wenn Informationen aufgenommen werden sollen, können mir die Angaben gern übermittelt werden. Die Übermittlung würde zugleich als datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zur Aufnahme in die Webseite gelten.

(Quelle: Mitteilung von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Leiterin Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat, Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 5a/II, 30169 Hannover, Telefon: 0511/120 – 5281. Telefax: 0511/120 - 99 - 5281. E-Mail: Dagmar.Freudenberg@mj.niedersachsen.de / www.lpr.niedersachsen.de )

 

 

 

Aktuelle Artikel zum Fall Breivik in der Zeitschrift "Behavioral Sciences and the Law"

(1) Breivik – The Norwegian Terrorist Case
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2121/abstract

(2) The Case of Anders Behring Breivik – Language of a Lone Terrorist
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2117/abstract
 

Visual Culture and the Iconography of Crime and Punishment

Unter diesem Titel ist ein Sonderheft der Zeitschrift Theoretical Criminology beim Sage-Verlag erschienen,
Band 18, No. 2, Mai 2014.

Inhaltsverzeichnis und Abstracts der Beiträge sind unter folgender URL zugänglich:
http://tcr.sagepub.com/content/18/2?etoc

Bundeskabinett ebnet Weg zur Ratifizierung des Anti-Korruptions-Übereinkommens

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das vom BMJV vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption beschlossen.
Seit 2003 ist das UN-Übereinkommen das zentrale Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Korruption.

Es zeichnet sich durch einen umfassenden Ansatz aus und enthält nicht nur Regelungen zum Korruptionsstrafrecht, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Rückführung von Vermögenswerten, die durch Korruptionstaten erlangt und dann außer Landes geschafft wurden.

Anders als die älteren Übereinkommen etwa des Europarats oder der Organisation Amerikanischer Staaten soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit gelten und hat diesen Anspruch auch schon nahezu vollständig eingelöst. Von den 193 Staaten, die Mitglied bei den Vereinten Nationen sind, haben mittlerweile 171 Staaten das VN-Übereinkommen ratifiziert.

Deutschland gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens und kann bei der innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung gute Erfolge vorweisen. Dass es dennoch neben Staaten wie Japan, Neuseeland, Somalia, Syrien und Sudan bislang noch nicht ratifiziert hat, lag am Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der den Vorgaben des Übereinkommens bislang nicht voll genügt und erweitert werden muss. Zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung waren in den letzten Jahren zunächst einige Anläufe gescheitert. „Umso erfreulicher ist es, dass es der neuen Bundesregierung im Februar schon kurz nach der Regierungsbildung gelungen ist, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Wenn die Neuregelung am 1. September 2014 in Kraft tritt, wird das nationale Recht vollständig den bindenden Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses.

Mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes ist davon auszugehen, dass die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann.

Artikel auf BMJ.DE ansehen

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.5.2014.
Verantwortlich: Thorsten Bischoff. presse@bmjv.bund.de)
 

April 2014

Neues aus Österreich - Bericht über effiziente Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden

Sicherheit an Hochschulen, insbesondere an der Universität Tübingen

 

Neues aus Österreich

Bericht über effiziente Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden

Rund 173.000 gefährliche Gegenstände abgenommen

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2013 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen, 418 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 51.487 Hieb- und Stichwaffen und 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

Abgenommene Gegenstände 2008 2009 2010 2011 2012 2013
 Schusswaffen  299  359  374  403  535  418
 Hieb- und Stichwaffen  45.265  43.684  39.862  50.352  51.477  51.487
 Sonstige gefährliche Gegenstände  46.551  89.688  112.020  134.772  119.628  121.005
 Gesamt  92.115  133.731  152.256  185.527  171.640  172.910

Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

(Quelle, und weitere Kontaktdaten: Pressemitteilung vom 23. April 2014. Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin und Richterin Präsidialsektion. 1070 Wien, Museumstraße 7. Tel.: +43 1 52152 2138, Mobil: +43 676 8989 1 2138, Fax: +43 1 52152 2727, E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)
 

Sicherheit an Hochschulen, insbesondere an der Universität Tübingen

Der Kanzler der Eberhard-Karls-Universität Tübingen hat vor kurzem den Abschlussbericht zu einer Studie für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese Studie war von einem Team des Kriminologischen Instituts als eine Art Pilotstudie zur Sicherheitsanalyse an Hochschulen durchgeführt und im Jahr 2013 der Universitätsleitung vorgelegt worden. Es wurden quantitative und qualitative Methoden eingesetzt, unter anderem Online-Befragungen unter Studierenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Universität.

Der Abschlussbericht ist auf der Rubrik "Aktuelles" der Homepage des Instituts für Kriminologie verlinkt und kann kostenlos heruntergeladen werden: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/aktuell

Februar 2014

Elektronische Überwachung von Straftätern in England und Wales

Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit einem neuen Programm für England und Wales seit 2013
Police accountability: Landscape review

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen
Hier: Falle eines Antragstellers mit lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung

Eine Art natürliches Experiment zum (Nicht-)Zusammenhang zwischen Gefangenenzahlen und Innerer Sicherheit: Erfahrungen mit dem regional unterschiedlichen Abbau der Gefangenen-Belegungsdichte in Kalifornien

 

Elektronische Überwachung von Straftätern in England und Wales

Bericht des Rechnungshofs zur Überprüfung der Verträge mit kommerziellen Betreibern

 

“The Ministry of Justice’s electronic monitoring contracts”

 

The National Audit Office has published a memorandum for Parliament setting out the events surrounding the Ministry of Justice’s process in 2013 to retender its electronic monitoring contracts, currently with private contractors G4S and Serco, and its subsequent decision to commission a forensic audit of the contracts by PricewaterhouseCoopers (PwC). Today’s report also covers the main findings of that audit.

Following completion of the PwC forensic audit, the Department is in dispute with G4S and Serco over the amount of money by which the Department may have been overcharged for electronic monitoring services under the current contracts. Both contractors are also now subject to a criminal investigation by the Serious Fraud Office.

The Department believes that both providers charged for work that had not taken place, in a way that was outside what was set out in the contracts for the electronic monitoring of offenders. PwC’s estimate is that the potential overcharge by both providers in total may amount to tens of millions of pounds.

The NAO’s report includes examples of disputed billing practices which show that, in some instances, both contractors were charging the Department for monitoring fees for months or years after electronic monitoring activity had ceased; over similar timescales where electronic monitoring never occurred; and multiple times for the same individual if that person was subject to more than one electronic monitoring order concurrently.

Both contractors have said that, in their view, such charging was in line with the terms of the contract. G4S has since stated, however, that it now views that interpretation as inappropriate. The company has said that it intends to offer the Ministry £23.3 million in credit notes in respect of issues it has identified to date. Serco has stated that it will refund any amounts that it agrees represents overcharging. The Department has not currently agreed to any refund offers made by the providers. The NAO does not draw any conclusions on contractual interpretation.

Download of the Memorandum: Full Report (PDF - 229KB)
 

Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit einem neuen Programm für England und Wales seit 2013

Police accountability: Landscape review

 

“The new policing oversight framework has been in place for only just over a year but already it is clear that there are gaps in the system with the potential to undermine accountability both to the Home Office and the public. More work is needed to ensure that all elements of the framework are working effectively to minimize risks to value for money.” Amyas Morse, head of the National Audit Office, 22 January 2014

Weitere Details, auch mit Hyperlinks zu den Berichten (PDF) unter:
http://www.nao.org.uk/report/police-accountability-landscape-review/

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen

Aktuelle Enscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen
Hier: Falle eines Antragstellers mit lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung

 

Auszug aus der Meldung:

"Über die Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im
Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. Dies folgt aus einem heute veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der an die bestehende Rechtsprechung zu den Grenzen des Prozesskostenhilfeverfahrens anknüpft. In Fällen der Menschenwürdeverletzung bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Für die konkret vorliegende Konstellation fehlt es an obergerichtlicher Rechtsprechung, die für die Begründung der Ablehnung hätte herangezogen werden können.

Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, wurde im November 2009 wegen plötzlich auftretender krampfartiger Schmerzen im Unterleib von mehreren Justizvollzugsbediensteten in eine Klinik verbracht. Ihm wurden dabei Hand- und Fußfesseln angelegt, die auch während der Behandlung in der Klinik nicht abgenommen wurden. Im Beisein der Justizvollzugsbediensteten und von Polizeibeamten wurden ihm im Behandlungszimmer mehrere Einläufe verabreicht. Dabei wurde ihm nicht gestattet, im Anschluss daran die im Behandlungszimmer befindliche fensterlose Toilette aufzusuchen. Vielmehr musste er seine Notdurft im Beisein der Beamten im Behandlungszimmer auf einem Toilettenstuhl verrichten.

Die Strafvollstreckungskammer stellte rechtskräftig fest, dass die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die fortdauernde Fesselung des Beschwerdeführers anlässlich des Krankenhausaufenthaltes, rechtswidrig waren.

Zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Diesen Antrag lehnten Land- und Oberlandesgericht mangels hinreichender Erfolgsaussicht ab. Die Fesselung habe zwar einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und auch in die Menschenwürde des Beschwerdeführers dargestellt; dieser sei jedoch durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer auch ohne Geldentschädigung hinreichend ausgeglichen.

Wesentliche Erwägungen der Kammer: Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und ist daher aufzuheben."

Weiter zum vollständigen Text der Pressemeldung über folgende URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-005.html
Hyperlink zum Volltext des Beschlusses vom 26. 12. 2013 : 26. Dezember 2013: 1 BvR 2531/12

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 5/2014 vom 4. Februar 2014)

 

Eine Art natürliches Experiment zum (Nicht-)Zusammenhang zwischen Gefangenenzahlen und Innerer Sicherheit:

Erfahrungen mit dem regional unterschiedlichen Abbau der Gefangenen-Belegungsdichte in Kalifornien

 

2012 data show no statewide pattern between AB 109 Realignment and crime

CJCJ's interactive map and a new report using 2012 data show 58 radically different Realignment experiences, no statewide pattern emerges

A new report examines the impact of Public Safety Realignment and county dependence on state prison in light of California's 2012 slight crime increase.

It finds "no conclusive trends demonstrating a causal relationship between Realignment and crime."

Read the full report >>

Additionally, the California Sentencing Institute released its 2012 adult data, demonstrating continued geographical disparities in county sentencing practices.
New features include more breakdowns by race, gender, and offense.

A known data limitations and adjustments page has also been added to increase transparency and accountability. Check it out >>

Januar 2014

31.01.2014

Neues aus der Schweiz

Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2013

Höchstbestand in den Gefängnissen; Rückgang bei den Minderjährigen

 

Am Stichtag 4. September 2013 waren in der Schweiz 7072 erwachsene Personen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Die offizielle Kapazität der Gefängnisse beträgt 7048 Plätze. 51 Prozent der Insassen waren verurteilte Personen im Straf- und Massnahmenvollzug. 30 Prozent der Inhaftierten befanden sich in der Untersuchungshaft. 141 Personen waren verwahrt. Die Zahl der inhaftierten Minderjährigen hingegen hat seit 2011 um rund einen Viertel abgenommen.

Zunahme im Straf- und Massnahmenvollzug
Die Zahl der verurteilten Personen im Straf- und Massnahmenvollzug hat zwischen 1999 und 2013 um 35 Prozent zugenommen und erreichte mit 3667 Insassen einen neuen Rekord. Hauptgrund war die Zunahme der Insassen mit einer stationären Massnahme (+172 Personen) und der Personen mit einer Freiheitsstrafe anstelle einer nicht bezahlten Geldbusse (+262 Personen). Um 55 Prozent gestiegen ist die Zahl der Insassen mit vorzeitigem Strafantritt (+273 Personen). Keine grosse Veränderung gab es bei der Untersuchungshaft (+2%) und bei den anderen Haftformen.

Insassen mit einer Verwahrung
Mit dem revidierten Strafgesetzbuch (in Kraft seit dem 1. Januar 2007) kann eine Verwahrung nur noch angeordnet werden, wenn eine stationäre therapeutische Massnahme keinen Erfolg verspricht. Seit 2007 gab es pro Jahr durchschnittlich vier Verurteilungen mit einer angeordneten Verwahrung. Am Stichtag waren 124 Insassen mit einer rechtskräftigen Verwahrung in den Justizvollzugsanstalten und 17 Personen in anderen Institutionen inhaftiert.

Untersuchungshaft: Hoher Anteil von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung
Die Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist Flucht-, Kollusions- (Absprache) oder Wiederholungsgefahr. Am 4. September 2013 befanden sich 2104 Personen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Über die Hälfte der Personen waren Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, ein Fünftel Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, 8 Prozent Asylsuchende und 18 Prozent Schweizer.
Mit dem Inkrafttreten der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 haben die kurzen Untersuchungshaften zugenommen: 2012 hatten zwei Drittel der Untersuchungshäftlinge eine Haftdauer von 1 bis 2 Tagen. 21 Prozent der Untersuchungshäftlinge verbrachten 3 bis 91 Tage in Haft und 11 Prozent waren über 3 Monate inhaftiert.

Minderjährige Platzierte
Am Stichtag, dem 4. September 2013, befanden sich 575 minderjährige Personen nach Jugendstrafrecht in geeigneten Einrichtungen oder in Haft. Dies sind 9 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt 2012 und 24 Prozent weniger als 2011. 91 Prozent der Personen sind männlich, 9 Prozent weiblich.
61 Prozent der platzierten Minderjährigen sind Schweizerinnen oder Schweizer, 32 Prozent Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und 7 Prozent Asylbewerber oder Ausländer mit Wohnsitz im Ausland.
491 (85%) der Jugendlichen befanden sich am Stichtag in einer vorsorglichen oder ordentlich angeordneten Massnahme und 21 (4%) im Freiheitsentzug.

Quelle: Pressmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 27.1.2014. Weitere Auskunft erteilen:

Freiheitsentzug Erwachsene
Daniel Laubscher, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36598,
E-Mail: Daniel.Laubscher@bfs.admin.ch

Jugendsanktionsvollzug
Zoe Röösli, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36978
E-Mail: Zoe.Roosli@bfs.admin.ch


 

29.01.2014

Ein Blick aus Italien auf italienische mafiöse Organisationen in Deutschland:

The Territorial Expansion of Mafia-type Organized Crime. The Case of the Italian Mafia in Germany

 

Crime, Law and Social Change, February 2014, Volume 61, Issue 1, pp 37-60.

Rocco Sciarrone, Luca Storti

Abstract

The present paper deals with the territorial movements of the mafia groups. After postulating that the concept of mafia refers to a form of organized crime with certain specific characteristics of its own, the paper presents:

i) a repertory of the mechanisms underlying the processes whereby mafias expand beyond their home territories, and
ii) a taxonomy of the forms that the mafia assumes in nontraditional territories. In a case study approach, the conceptual framework thus outlined is applied to the mafia’s presence in Germany, as reconstructed from documentary and judicial sources. Though this is an exploratory investigation, certain findings are clear:
i) the ‘Ndrangheta is more active in Germany than the other traditional Italian mafias (Cosa Nostra and Camorra), and
ii), even in “successful” expansions, the mafia does not reproduce the embeddedness it typically shows in its home territories, but chiefly concentrates on infiltrating the economy and dealing on illegal markets


 

28.01.2014

Aktuelle Forschungsbefunde mit Relevanz auch für die Forensischen Disziplinen:

Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung

 

Autoren: Prof. Dr. F. Jacobi et al.
Quelle:
Der Nervenarzt
January 2014, Volume 85, Issue 1, pp 77-87

 

Zusammenfassung

Hintergrund und Fragestellung

Die „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) und ihr Zusatzmodul „Psychische Gesundheit“ (DEGS1-MH) erlauben erstmals seit dem 15 Jahre zurückliegenden Bundesgesundheitssurvey (BGS98) aktuelle Abschätzungen zu Morbidität, Einschränkungsprofilen und Inanspruchnahmeverhalten der deutschen Erwachsenen. Es werden die wichtigsten Ergebnisse zu Prävalenzen psychischer Störungen, zu damit assoziierten Beeinträchtigungen sowie zu Kontaktraten mit Gesundheitsdiensten berichtet.

Methoden

Der Studie liegt eine bevölkerungsrepräsentative Erwachsenenstichprobe (18–79 Jahre, n = 5317) zugrunde, die überwiegend persönlich mit ausführlichen klinischen Interviews (Composite International Diagnostic Interview; CIDI) untersucht wurde.

Ergebnisse

Die 12-Monats-Prävalenz psychischer Störungen beträgt insgesamt 27,7 %, wobei große Unterschiede in verschiedenen Gruppen (z. B. Geschlecht, Alter, sozialer Status) zu verzeichnen sind. Psychische Störungen stellten sich als besonders beeinträchtigend heraus (erhöhte Zahl an Einschränkungstagen). Weniger als die Hälfte der Betroffenen berichtet, aktuell wegen psychischer Probleme in Behandlung zu stehen (10–40 % in Abhängigkeit von der Anzahl der Diagnosen).

Diskussion

Psychische Störungen sind häufig. Die im Vergleich zu Personen ohne aktuelle psychische Diagnose deutlich erhöhte Rate an Beeinträchtigungstagen signalisiert neben dem individuellen Leiden der Betroffenen eine große gesellschaftliche Krankheitslast – auch verglichen mit vielen körperlichen Erkrankungen. Trotz des in Deutschland vergleichsweise gut ausgebauten Versorgungssystems für psychische Störungen ist Optimierungsbedarf hinsichtlich der Behandlungsrate zu vermuten.


 

24.01.2014

Amerikanische Praktiker scheinen sich wieder verstärkt am Ziel der Resozialisierung beim Umgang mit Strafentlassenen zu orientieren:

'Culture Shift' Revealed in Study of Major Reentry Initiative

 

The first of a two-part study on the impact of Second Chance Act (SCA) re-entry programs has found that some jurisdictions are moving toward a rehabilitative philosophy when it comes to managing the return of criminal offenders to the community.

Interviewed in a recently released NIJ Journal article, Ron D'Amico, the study's lead researcher, said the most heartening finding to-date is a "culture shift" from simply enforcing re-entry rules and regulations to a rehabilitative philosophy and an acceptance of evidence-based practices.

One of the goals of the ongoing National Institute of Justice-funded evaluation is to determine whether SCA funding can help achieve fundamental, system-level changes in the face of a sobering U.S. reality where:

  • More than 1.6 million adults were in state and federal prisons in 2010.
  • More than 4.8 million were under community supervision in 2011.
  • 700,000 were released in 2011, four times more than were released 30 years ago.

The first phase of the study looked at 10 state and local agencies ("demonstration sites") that were among the first in the country to receive funding under the SCA, which was passed with widespread bi-partisan support in 2008 to help criminal offenders successfully return to the community after they are released from prison or jail.

The researchers found three significant system changes in SCA sites: (1) Partnerships are growing; (2) Services are becoming more "holistic;" and (3) There is a cultural shift in thinking about how services are delivered.

The second part of the evaluation will examine specific outcomes of the SCA funding in demonstration sites, particularly the impact of the new reentry programs on recidivism and the programs' cost-effectiveness. Those findings are due in 2015.

Read the NIJ Journal article.

Watch a video interview with the lead researcher.


 

23.01.2014

Neue Initiative in den USA zur Verbesserung des Umgangs mit Kinder- und Jugenddeliquenz

Vera Institute Launches Status Offense Reform Center Web Site

 

The Center on Youth Justice at the Vera Institute of Justice has launched the online Status Offense Reform Center.

This Web site, supported by funding from the MacArthur Foundation's Models for Change Resource Center Partnership, is a one-stop shop of resources for policymakers and practitioners interested in diverting youth engaged in noncriminal status offenses—such as truancy or running away—from entering the juvenile justice system.

This interactive site provides a toolkit for planning, implementing, and sustaining status offense system reforms; profiles of reform efforts nationwide; research briefs; Webinars; podcasts; a blog; and a help desk.

Resources: 1) Visit the Status Offense Reform Center. 2) Read about the Models for Change initiative.


 

22.01.2014

Internetportal zu wissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen

 

Die DFG bietet mit ihrem neuen Internetportal RIsources (RI = Research Infrastructure) kompakte Informationen zu nationalen wissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen an, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Ressourcen und Dienstleistungen für Forschungsvorhaben bereitstellen.

„Forschungsinfrastrukturen“ sind

  • dezidierte Geräteangebote und
  • wissenschaftliche Dienstleistungen sowie
  • Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken, Datenrepositorien oder wissenschaftliche Sammlungen.

Weitere Informationen

Direkter Zugang zum DFG-Informationsportal RIsources unter: http://risources.dfg.de


 

21.01.2014

Zertifikatskurs "Fachberatung für Opferhilfe"

Informationsveranstaltung 23.01.2014
Seminarbeginn 28.03.2014

 

Füe diesen Zertifikatskurs des Arbeitskreises der Opferhilfen in Deutschland e.V. in Kooperation mit der Alice Salomon Hochschule in Berlin können wir noch freie Plätze anbieten.

Nähere Informationen zu Inhalt und Kursablauf finden Sie unter: www.opferhilfen.de/aktuell und www.ash-berlin.eu/weiterbildung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme. Leiten Sie diese Informationen gerne an Interessierte weiter, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Gutzeit und Karin Wagner

Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V., Perleberger Str. 27, 10559 Berlin
www.opferhilfen.de


 

17.01.2014

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Aktuelle Veröffentlichung des BMJ zur erweiterten bundesweiten Rückfalluntersuchung

 

Die gemeinsame Forschergruppe von Kriminologen des MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und der Abteilung Kriminologie der Universität Göttingen hat im vergangen Jahr die zweite Welle der bundesweiten Rückfalluntersuchung zum Bezugsjahr 2004 fertig gestellt.

Die erste Erhebungswelle hatte einen individualisierten 3-Jahres-Verlaufszeitraum (2004-2007) für mehr als 1 Million im Bundeszentralregister erfasste rechtskräftig Verurteilte bzw. für Personen analysiert, die eine Bewährungsstrafe beendet bzw. aus dem Vollzug entlassen worden waren.

Mit der neu vorgelegten Studie wurde der Verlauf für einen weiteren 3-Jahres-Zeitraum untersucht (2007-2010).

Damit ist es möglich, einerseits sechsjährige Verläufe von entweder Legalbewährung oder amtlicher Rückfälligkeit, andererseits ggf. unterschiedliche Verläufe in den beiden 3-Jahres-Zeiträumen zu erfassen.

Der umfangreiche und mit vielen Tabellen und Schaubildern versehene Band (311 Seiten) ist vom BMJ in der Schriftenreihe „recht“ (betreut vom Forum Verlag Godesberg in Mönchengladbach) zum Jahresende veröffentlicht worden.

Seit wenigen Tagen steht nun auch eine kostenlose PDF-Version zur Verfügung. Leider gibt es derzeit keinen unmittelbar wirksamen Link.

Aber der Zugang zum Dokument ist dennoch recht einfach: Interessenten wollen bitte auf folgende Unterabteilung der BMJ-Homepage surfen:

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevent...

Im dann erscheinenden Informationsfeld findet sich oben rechts ein grau unterlegtes Fenster. Der an erster Stelle befindliche Eintrag lädt nach Anklicken die PDF-Datei herunter.


 

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

17.01.2014

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Aktuelle Veröffentlichung des BMJ zur erweiterten bundesweiten Rückfalluntersuchung

 

Die gemeinsame Forschergruppe von Kriminologen des MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und der Abteilung Kriminologie der Universität Göttingen hat im vergangen Jahr die zweite Welle der bundesweiten Rückfalluntersuchung zum Bezugsjahr 2004 fertig gestellt.

Die erste Erhebungswelle hatte einen individualisierten 3-Jahres-Verlaufszeitraum (2004-2007) für mehr als 1 Million im Bundeszentralregister erfasste rechtskräftig Verurteilte bzw. für Personen analysiert, die eine Bewährungsstrafe beendet bzw. aus dem Vollzug entlassen worden waren.

Mit der neu vorgelegten Studie wurde der Verlauf für einen weiteren 3-Jahres-Zeitraum untersucht (2007-2010).

Damit ist es möglich, einerseits sechsjährige Verläufe von entweder Legalbewährung oder amtlicher Rückfälligkeit, andererseits ggf. unterschiedliche Verläufe in den beiden 3-Jahres-Zeiträumen zu erfassen.

Der umfangreiche und mit vielen Tabellen und Schaubildern versehene Band (311 Seiten) ist vom BMJ in der Schriftenreihe „recht“ (betreut vom Forum Verlag Godesberg in Mönchengladbach) zum Jahresende veröffentlicht worden.

Seit wenigen Tagen steht nun auch eine kostenlose PDF-Version zur Verfügung. Leider gibt es derzeit keinen unmittelbar wirksamen Link.

Aber der Zugang zum Dokument ist dennoch recht einfach: Interessenten wollen bitte auf folgende Unterabteilung der BMJ-Homepage surfen:

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevent...

Im dann erscheinenden Informationsfeld findet sich oben rechts ein grau unterlegtes Fenster. Der an erster Stelle befindliche Eintrag lädt nach Anklicken die PDF-Datei herunter.


 

Nachrichten aus 2015

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

Erlebnisbericht zur XIX Tagung Empirische Polizeiforschung
Juni 2015 in Münster, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zur Critical Legal Conference, im Vergleich zur gleichzeitigen European Criminology Conference,
September 2015 in Breslau einerseits, in Porto andererseits, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zum 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen,
September 2015 in Berlin, von Birger Antholz, Hamburg

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Neues aus Österreich

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

USA Prisoners in 2014

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

14. Tagung der Kriminologischen Gesellschaft in Köln

Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:
Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Neues aus der Schweiz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Korruptionsbekämpfung

Dezember 2015

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

Erlebnisbericht zur XIX Tagung Empirische Polizeiforschung
Juni 2015 in Münster, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zur Critical Legal Conference, im Vergleich zur gleichzeitigen European Criminology Conference,
September 2015 in Breslau einerseits, in Porto andererseits, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zum 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen,
September 2015 in Berlin, von Birger Antholz, Hamburg

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Überlegungen und Beratungen, die auf einen Vorschlag aus dem Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 2012 in der 17. Legislaturperiode zurückgingen, führten zu dem Entschluss, die Arbeitsstelle „Nationales Zentrums für Kriminalprävention (NZK)“ mit einer Leitung und zwei bis drei wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen einzurichten, die aus Zuwendungsmitteln des Bundesministeriums des Innern (BMI) bis Ende 2018 finanziert werden soll.

Um Parallelstrukturen zu vermeiden, wird die Stelle nicht eigenständig institutionalisiert sondern rechtlich und organisatorisch an die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) in Bonn angebunden.

Weiterhin gibt es eine besondere Verzahnung mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden. Für das NZK stehen in den nächsten drei Jahren jeweils 500 000 EUR p.a. für Personal-, Sach- und Projektausgaben zur Verfügung.

Die Leitung übernimmt Dr. Andreas Armborst (Soziologie/Kriminologie). Als Mitarbeiter/in konnten Maria Walsh (Pädagogik/Kriminologie), Benjamin Pniewski (Psychologie) und Marcus Kober (Politologie/Soziologie) gewonnen werden.

Die Arbeit beginnt im Januar 2016 in einer Bürogemeinschaft mit der DFK-Geschäftsstelle in Bonn. Inhaltliche Schwerpunkte betreffen folgende Themenbereiche:

  • Entwicklungs- und milieubezogene Prävention mit Schwerpunkten bei Programmen und Maßnahmen der risikobezogenen Gewaltprävention bei:
  • - rechts, links sowie religiös motivierter Radikalisierung,
    - jungen Mehrfach- und Intensivtätern,
    - Hooliganismus;

  • Rückfallprävention von Sexualstraftätern;
  • Qualitätsgesicherte Implementierung und Verbreitung von Programmen zur Gewaltprävention.

Die fachliche Verantwortung und Koordination übernimmt eine Steuerungsgruppe. Um Sachverstand und Impulse aller wesentlichen Akteure der Kriminalprävention einbeziehen zu können, wird ein Beirat mit Vertretern/innen anerkannter Fachinstitutionen und Forschungseinrichtungen einberufen.

Konkrete Projekte und Arbeitspakete werden zwischen Arbeitsstelle und Steuerungsgruppe im Frühjahr 2016 abgestimmt. Interessierte können sich dann auf der Website des DFK über Einzelheiten und Fortschritte informieren.

Weitere Einzelheiten zu Genese, Struktur und Aufgaben sind in der fk 4-2015 im Artikel „Mehr Forschung und Prävention auf Bundesebene“ nachzulesen.
Quelle: DFK-Mitteilung vom 22.12.2015

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Der Landespräventionsrat Niedersachsen veranstaltet das einjährige Fortbildungsangebot seit 2008. Diese modulare Qualifizierung zur „Fachkraft für Kriminalprävention“ richtet sich an alle diejenigen, die im kriminalpräventiven Bereich tätig sind und ihre Kenntnisse in Kriminologie, Kriminalprävention sowie Projektmanagement erweitern möchten.

 Auf der Homepage des Landespräventionsrates findet sich weitere Information

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

 3. Fachtagung am 10. Und 11. März 2016 im Europaparlament in Straßburg

Das Rahmenabkommen 2008/947/JI vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen ist nunmehr von fast allen EU-Ländern in nationales Recht überführt worden. In der gemeinsamen Fachtagung der französischen Bewährungshilfe, dem Euro-Institut und dem DBH-Fachverband werden diese Regelungen vorgestellt, und damit soll gleichzeitig die Kooperation in der Grenzregion angeregt werden. Die Veranstaltung findet am 10.-11.03.16 im Europaparlament in Straßburg statt.

Interessenbekundung, Programm und Anmeldung über folgende Information

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

UNHCR und Menschenrechtskommissare von UN und Europarat stützen Beschwerde von Geflüchteten wegen „Push Back“ nach Marokko

(Presse-Meldung) Berlin/Straßburg, 17. Dezember 2015 – Spanien vor Gericht: Wegen der systematischen „Push Backs“ (unmittelbare Rückschiebungen) an den EU-Außengrenzen muss sich die spanische Regierung am 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verantworten. Das Gericht hat Spanien aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für seine langjährige Rückschiebepraxis an der spanisch-marokkanischen Grenze darzulegen. Brot für die Welt und das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) in Berlin sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende "Recht auf Rechte" von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.

Konkret geht es um die Rückschiebung von zwei Geflüchteten aus Mali und der Elfenbeinküste am 13. August 2014. N.D. und N.T. (zum Schutz der Kläger werden nur die Initialen genannt) waren mit weiteren Geflüchteten aus Subsahara-Afrika über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt. Grenzbeamte deportierten sie ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit nach Marokko. Mit Unterstützung des ECCHR reichten die beiden Männer im Februar 2015 beim EGMR Beschwerde gegen Spanien ein.

Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das untermauern nun auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.

„Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig – allerhöchste Zeit, dass ein Gericht das feststellt“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR. „Die EU spricht beschönigend von ‘Grenzschutz‘, tatsächlich aber ist es eine gnadenlose Abschottungspraxis, bei der die Rechte von Geflüchteten ausgehebelt werden.“ Julia Duchrow, Leiterin des Referat Menschenrechte und Frieden bei ´Brot für die Welt`, sagte: „Europa sollte sich endlich zu einem menschenwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden und Migranten bekennen. Die EU darf menschenrechtliche Verpflichtungen wie die Asylverantwortung nicht an Transitstaaten wie Marokko auslagern.“ Die Grenzkontrolle als Druckmittel in der Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, sei zynisch. Die Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamter ist Teil der Kooperation zwischen der EU mit Marokko, um Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.

Kontakt: ECCHR, Attn. Anabel Bermejo. Tel.: + 49 (0) 172 - 587 00 87. E-Mail: bermejo@ECCHR.eu

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Report, now available on the website of the Bureau of Justice Statistics USA

This report presents rates of violent and property crime victimization for the 50 states and select metropolitan statistical areas, generated using small-area estimation (SAE) methods. It—

  • describes the statistical modeling approach used to produce state-level estimates from National Crime Victimization Survey (NCVS) data and auxiliary sources
  • compares SAE victimization rates for the 50 states from 1999 to 2013 to FBI crime rates from the Uniform Crime Reporting (UCR) Program
  • shows trends in criminal victimization rates for each state from 1999 to 2013
  • presents state-level estimates of intimate partner violence.

This report is the first in a new research and development series released by BJS.

 

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Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Census of Jails: Population Changes, 1999–2013 (NCJ 248627)

This report presents state-level estimates of the number of inmates confined in local jails at yearend 2013, by sex, race, and Hispanic origin. This report includes statistics, by jurisdiction size, on the number of inmates confined in jail and persons admitted to jail during 2013. It also provides—

  • information on changes in the incarceration rate
  • average daily population
  • admissions
  • expected length of stay
  • rated capacity
  • percent of capacity occupied
  • inmate-to-correctional officer ratios.

The Census of Jails is part of a series of data collections that study the nation's local jails and periodically collect data from Federal Bureau of Prisons (BOP) facilities that function as jails. The 2013 Census of Jails was the tenth in a series of complete enumerations of jail facilities collected by the Bureau of Justice Statistics (BJS) since 1970.

 

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Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Veterans in Prison and Jail, 2011–12 (NCJ 249144)

This report presents counts and rates of veterans in state and federal prison and local jail in 2011 and 2012. This report describes—

  • incarcerated veterans by demographic characteristics, military service, and disability and mental health status
  • current offense, sentencing, and criminal history characteristics by veteran status
  • combat experience associated with lifetime mental health disorders among incarcerated veterans.

Findings are based on data from the National Inmate Survey, conducted between February 2011 and May 2012. Data from previous BJS surveys of inmates in prison and jail are used to establish historical trends regarding incarcerated veterans.

 

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Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Neues aus der Schweiz_Publikation des BFS

Kriminalität und Strafrecht

Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Das neue BFS Aktuell Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik 2009-2014 gibt einen Überblick über die polizeilich registrierte Jugendgewalt der letzten sechs Jahre.

Seit fünf Jahren in Folge ist in der polizeilichen Kriminalstatistik ein Rückgang der Jugendgewalt zu beobachten. Im Jahr 2014 wurden 2466 minderjährige Beschuldigte einer Gewaltstraftat polizeilich registriert. Gegenüber dem Jahr 2009 entspricht dies einer Abnahme von 44%. Diese Entwicklung lässt sich nicht durch einen Rückgang des Anteils Jugendlicher in der Wohnbevölkerung erklären.

Des Weiteren informiert die Publikation unter anderem über die Entwicklung der Anzahl der jugendlichen Beschuldigten nach Geschlecht und Staatszugehörigkeit, über die häufigsten Gewaltstraftatbestände, die Anzahl begangener Gewaltstraftaten pro beschuldigter Person und die Tatzeit.

Die vollständige Publikation können Sie hier herunterladen:
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Unter folgendem Link ist die Polizeikriminalstatistik verfügbar:
Link

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. August 2015

Aktuellste Ausgabe der fortlaufenden

Strafvollzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes

(Dreimaliger Nachweis während des Jahres, zuzüglich Nachweis vorheriger Erfassungsjahre)

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

31. August 2015

Gefangene und Verwahrte in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres.

Umfang: 29 Seiten, Format: pdf / xlsx. Hyperlink zum Download beider Datei-Varianten:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Hyperlink für Ältere Ausgaben

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Bericht über die Herbsttagung des BKA im November 2015

Nach mehr als zehnjähriger Erfahrung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – seit den Anschlägen 2001 in den USA bis hin zu den jüngsten Anschlägen in Europa im Jahr 2015 – kann resümierend zweierlei festgehalten werden. Erstens: Das Phänomen zeigt weiterhin global eine dynamische Entwicklung und ist offenbar in den unterschiedlichsten Gesellschaften und Kulturen präsent. Zweitens: Bei allen sicherlich auch zu konstatierenden Erfolgen bedarf es offensichtlich verbesserter – präventiv wie repressiv ausgerichteter – Bekämpfungskonzepte.

Die dem internationalen Terrorismus zugrundeliegenden Ursachen sind vielfältig. Die Komplexität des Phänomens und seiner Ausprägungen legt nahe, dass eine rein polizeiliche, aus der Ressortzuständigkeit „Inneres“ erfolgende Betrachtung für ein umfassendes Verständnis zu kurz greift.

An diesem Punkt setzte die diesjährige BKA-Herbsttagung an. Aus den unterschiedlichen Perspektiven der relevanten gesellschaftlichen Akteure – in der Spannbreite von den Sicherheitsbehörden über Politik, Medien und Wissenschaft bis hin zu unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen – wurde eine aktuelle Bestandsaufnahme zu zentralen Fragestellungen vorgenommen: Wie stellt sich das Phänomen aus diesen Blickwinkeln gegenwärtig dar? Wie können wir das Phänomen gemeinsam noch besser begreifen? Sind wir also aktuell in unserem repressiven sowie präventiven Bemühen wirkungsvoll aufgestellt?

Quelle mit weiteren Informationen:
http://www.bka.de/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2015/herbsttagung2015_...

Die Kurzfassungen der Fachbeiträge können unter folgender URL eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden:
http://www.bka.de/nn_256926/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2015/Redebei...

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends. Juni 2015

In der Studie des Jahres 2014 wurde eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt. In der aktuellen Studie wurden zwei methodische Neuerungen vorgenommen. Zum einen wurde bei der Gewichtung der Daten auch die Bildung der Befragten berücksichtigt. Zum anderen wurde die Stichprobe nicht mehr ausschließlich über Festnetztelefonnummern sondern auch über Mobiltelefonnummern gewonnen und über Festnetz- und Mobiltelefon befragt (Dual-Frame-Ansatz).

Auf Grundlage der Dual-Frame-Stichprobe mit Bildungsgewichtung zeigt sich für das Jahr 2014, dass fast siebzig Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen schon einmal Alkohol getrunken haben (67,9 %). Bezogen auf die letzten zwölf Monate sind es rund sechzig Prozent (59,3 %) und mit Blick auf die letzten 30 Tage knapp vierzig Prozent (38,0 %). Regelmäßig - also mindestens einmal in der Woche - trinken 13,2 % dieser Altersgruppe. Bei etwa jedem sechsten Jugendlichen (15,4 %) gibt es in den letzten 30 Tagen vor der Befragung mindestens einen Tag mit Rauschtrinken, also dem Konsum großer Mengen Alkohol bei einer Gelegenheit. Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren haben 95,3 % schon einmal im Leben Alkohol getrunken, in den letzten zwölf Monaten neunzig (89,8 %) und in den letzten 30 Tagen gut siebzig Prozent (71,8 %). Ein Drittel (32,5 %) trinkt regelmäßig Alkohol und 37,5 % haben in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Rauschtrinken praktiziert.

Weiteres unter:
http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraeven...

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) untersucht regelmäßig mit wiederholten, repräsentativen Querschnittsbefragungen den Konsum legaler und illegaler Substanzen Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland, darunter den Cannabiskonsum. Auch in der jüngsten Studie, dem Alkoholsurvey 2014, wurden Fragen zum Cannabiskonsum gestellt. Somit kann mit dieser Studie die aktuelle Situation des Cannabiskonsums beschrieben werden. Außerdem können - aufbauend auf vorherigen Studien - Trendverläufe dargestellt und Veränderungen im Cannabiskonsum beobachtet werden.
In der Studie des Jahres 2014 wurde eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt. In der aktuellen Studie wurden zwei methodische Neuerungen vorgenommen. Zum einen wurde bei der Gewichtung der Daten auch die Bildung der Befragten berücksichtigt. Zum anderen wurde die Stichprobe nicht mehr ausschließlich über Festnetztelefonnummern sondern auch über Mobiltelefonnummern gewonnen und über Festnetz- und Mobiltelefon befragt (Dual-Frame-Ansatz).

Cannabiskonsum im Jahr 2014
Auf Grundlage der Dual-Frame-Stichprobe mit Bildungsgewichtung zeigt sich für das Jahr 2014, dass in Deutschland jeder zehnte Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (10,0 %) mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert hat (Lebenszeitprävalenz). 8,3 % der 12- bis 17-Jährigen konsumierten in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis (12-Monats-Prävalenz) und 2,2 % haben in den letzten zwölf Monaten regelmäßig, d. h. mehr als zehnmal, Cannabis konsumiert. Bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Cannabiskonsum deutlich weiter verbreitet. Mehr als ein Drittel dieser Altersgruppe (37,2 %) hat Cannabis zumindest einmal ausprobiert, 17,6 % haben in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis genommen und 5,1 % konsumieren regelmäßig Cannabis.

Im Cannabiskonsum gibt es Geschlechtsunterschiede. Mehr männliche als weibliche Jugendliche und junge Erwachsene konsumieren Cannabis. Bei den älteren Befragten zeigen sich außerdem soziale Unterschiede. Hervorzuheben ist die vergleichsweise hohe Verbreitung des regelmäßigen Cannabiskonsums bei jungen Arbeitslosen.

Allgemeine Quelle mit Download-Hinweisen:
http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraeven...

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Prosocial Behavior and Childhood Trajectories of Internalizing and Externalizing Problems: The Role of Neighborhood and School Contexts.

Flouri, Eirini; Sarmadi, Zahra

 

Developmental Psychology, Nov 30 , 2015, No Pagination Specified.
http://dx.doi.org/10.1037/dev0000076

 

Abstract

This study investigated the role of the interaction between prosocial behavior and contextual (school and neighborhood) risk in children’s trajectories of externalizing and internalizing problems at ages 3, 5, and 7.

The sample was 9,850 Millennium Cohort Study families who lived in England when the cohort children were aged 3. Neighborhood context was captured by the proportion of subsidized (social rented) housing in the neighborhood and school context by school-level achievement.

Even after adjustment for child- and family-level covariates, prosocial behavior was related both to lower levels of problem behavior at school entry and to its trajectory before and after.

Neighborhood social housing was related to the trajectory of problem behavior, and school-level achievement to lower levels of problem behavior at school entry.

The negative association between prosocial and problem behavior was stronger for children attending low-performing schools or living in disadvantaged neighborhoods.

The adverse “effect” of low prosocial behavior, associated with low empathy and guilt and with constricted emotionality, on internalizing and externalizing problems appears to be exacerbated in high-risk contexts.

(PsycINFO Database Record (c) 2015 APA, all rights reserved)

Die PDF-Version steht (für ein möglicherweise nur begrenztes Zeitfenster) zum kostenlosen Herunterladen bereit

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Appreciating the wrongfulness of criminal conduct: Implications for the age of criminal responsibility

 

Paul Wagland and Kay Bussey
Legal and Criminological Psychology
Article first published online: 26 NOV 2015
DOI: 10.1111/lcrp.12090. © 2015 The British Psychological Society

 

Purpose
Although the ability to appreciate the wrongfulness of criminal conduct and to distinguish it from childish mischief forms the basis of Age of Criminal Responsibility (ACR) legislation in many countries, empirical research on the extent to which children possess this ability is limited. It was the aim of this study to investigate this issue.

Methods
A total of 132 males and females from four age groups (8, 12, and 16 years and adults) participated in the study. Participants listened to a series of vignettes which described a person committing a transgression. The seriousness of the transgressions varied across vignettes. Participants then provided ratings on the wrongfulness and outcome expectations associated with the conduct described in the vignette.

Results
Participants from all age groups evaluated criminal conduct more negatively than mischievous conduct. Participants from all age groups also anticipated more negative self-reactions, more negative reactions from peers, and more severe legal sanctions for criminal conduct.

Conclusions
Eight-year-olds from the study sample demonstrated that they meet the current cognitive standard associated with achieving the ACR. These 8-year-olds also provided evidence that they were comparable to older children and adults in terms of their understanding of the wrongfulness of criminal behaviour and the ability to distinguish it from mischievous behaviour.

Source: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/lcrp.12090/abstract?campaign=...

November 2015

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Neues aus Österreich

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Im Jahr 2014 hat für 531.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Dies waren 11.700 junge Menschen mehr als im Jahr 2013 (+ 2,3 %).

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2014 nach Hilfeart
(einschließlich der Hilfen für junge Volljährige)
Art der Hilfe
 
Anzahl der Hilfen/ jungen Menschen
 
Anteil an allen Hilfen Veränderung zum Vorjahr
in %
    
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII)
483 713 100,0 2,1
davon:
Einzelhilfen 423 769 87,6 1,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 9 427 1,9 –4,5
Erziehungsberatung 311 907 64,5 0,6
Soziale Gruppenarbeit 7 427 1,5 –0,1
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 27 721 5,7 4,7
Erziehung in einer Tagesgruppe 8 120 1,7 –1,7
Vollzeitpflege in einer anderen Familie 16 082 3,3 3,8
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 39 719 8,2 8,3
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 366 0,7 0,7
Familienorientierte Hilfen 59 944 12,4 6,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 12 845 2,7 16,1
Sozialpädagogische Familienhilfe 47 099 9,7 4,1
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in den Familien 107 689 X 5,5
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt 531 458 X 2,3

 

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 64,5 % die Erziehungsberatung: Knapp 312 000 junge Menschen waren im Jahr 2014 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % an. Rund 60 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 6,5 % mehr als im Jahr 2013. Mit dieser Hilfeart wurden knapp 108 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für 55 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 3 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2013. Fast die Hälfte (48 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (19 600) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 436 vom 27.11.2015:
Weitere Ergebnisse bieten die Publikationen aus dem Bereich "Kinder und Jugendhilfe".
Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Bundesamt für Statistik, Bern, Abt.19 - Kriminalität und Strafrecht

Vorstrafen, junges Alter oder Handel mit Betäubungsmitteln erhöhen die Rückfallrate

Neuchâtel, 23.11.2015 (BFS) – Rund 38 Prozent einer Gruppe von Erwachsenen des gleichen Jahrgangs mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die bereits einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal verurteilt. Bei mehr als der Hälfte (51%) der Rückfälligen kam es zu einer dritten Verurteilung. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) über die kriminelle Laufbahn einer Kohorte von im Jahr 1966 geborenen Schweizerinnen und Schweizern hervor.

Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher ist die Rückfallrate. Die Rate des ersten Rückfalls betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Bei der dritten Verurteilung ist dieser Unterschied jedoch nicht mehr auszumachen. Bei Personen, deren erste Verurteilung den Handel mit Betäubungsmitteln betraf, ist das Rückfallrisiko höher.

Je mehr Vorstrafen, desto höher die Rückfallrate
Von den Personen der untersuchten Gruppe wurden 8690 in den ersten zehn Jahren ihres Erwachsenenalters wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt und ins Strafregister eingetragen.

Diese Gruppe wurde nach dem ersten Urteil durch ein Erwachsenengericht über einen Zeitraum von neun Jahren beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 38 Prozent dieser Gruppe (3306 Personen) eine weitere Straftat, für die sie verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden.

Diese Gruppe von 3306 Rückfälligen wurde anschliessend während weiteren neun Jahren ab der zweiten Verurteilung durch ein Erwachsenengericht beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 51 Prozent von ihnen eine weitere Straftat, die zu einer dritten Verurteilung und einem dritten Strafregistereintrag führte. Mit anderen Worten: Die Rückfallrate steigt mit der Zahl der ausgesprochenen Urteile (38% Rückfällige mit einer Vorstrafe und 51% Rückfällige mit zwei Vorstrafen).

Höhere Rückfallrate bei jungen Erwachsenen
Der Vergleich der Rückfallrate nach Alter der untersuchten Erwachsenen zeigt: Je jünger die Personen bei der ersten Straftat waren, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten und dritten Verurteilung. Bei den Personen, die ihre erste Straftat im Alter von 18 Jahren begangen haben, betrug die Rate des ersten Rückfalls 49 Prozent und jene des zweiten Rückfalls 57 Prozent. Wurden die Personen im Alter von 22 Jahren erstmals straffällig, sinkt die Rückfallrate auf 33 Prozent bzw. 43 Prozent.

Zweiter Rückfall: kaum Unterschiede nach Geschlecht
Die Männer sind sowohl bei den Ersttätern als auch bei den erstmalig Rückfälligen übervertreten. Die Rate des ersten Rückfalls nach neun Jahren betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Nach einer zweiten Verurteilung war die Rückfallrate der Frauen hingegen leicht höher als die der Männer: Die Rate des zweiten Rückfalls betrug bei den Männern 51 Prozent, während sie bei den Frauen bei 53 Prozent lag.

Handel mit Betäubungsmitteln erhöht Rückfallwahrscheinlichkeit
Die Raten des ersten und des zweiten gesamthaften Rückfalls waren bei den Erwachsenen, deren kriminelle Laufbahn mit der Begehung einer Straftat gegen das BetmG begann, höher (52% bzw. 61%) als bei den Personen, deren Erstverurteilung eine Straftat gegen das StGB (39% bzw. 54%) oder das SVG (38% bzw. 48%) betraf. Eine Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu Beginn der kriminellen Karriere erhöht somit die Rückfallwahrscheinlichkeit.

Strassenverkehrsdelinquenz: drei von vier Rückfällen erneut im Strassenverkehr
Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das SVG betrafen drei von vier Rückfällen erneut dieses Gesetz (spezifischer Rückfall). Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das BetmG zeigt sich hingegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten (nur gut jeder dritte Rückfall betrifft erneut das BetmG).

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:

  • Tabellen
  • eine Publikation

 

Link

 


Auskunft
Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 463 64 59,
E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch
Medienstelle BFS, Tel.: +41 58 463 60 13, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

This report presents data on the threat or use of nonfatal force by police against white, black, and Hispanic residents during police contact. It describes —

  • characteristics of the contact;
  • type of force threatened or used;
  • perceptions that force was excessive or the police behaved properly during the contact;
  • trends in the threat or use of force;
  • officer and driver race and Hispanic origin in traffic stops involving the threat or use of force.

The threat or use of nonfatal force included shouting, cursing, threatening, pushing or grabbing, hitting or kicking, using pepper spray, using an electroshock weapon, pointing a gun, or using other force.

The experiences reported are based on average annual estimates from the BJS 2002, 2005, 2008, and 2011 Police-Public Contact Surveys (PPCS), a sample self-report survey of U.S. residents age 16 or older. They do not include data from police records. The PPCS is the only national source of data on the use of nonfatal force and excessive force by police.

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Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Federal Advisory Committee on Juvenile Justice Releases 2015 Report

The Federal Advisory Committee on Juvenile Justice (FACJJ) has issued its 2015 Report. This report makes recommendations to the President, Congress, and OJJDP on three areas of major concern to the juvenile justice community:

  • Issues related to the confidentiality, sealing, and expungement of juvenile records.
  • Priorities for research and education supported by OJJDP.
  • Reauthorization of the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

FACJJ is a consultative body established by the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act of 1974 and is supported by OJJDP.

Additional Resources:
Learn more about the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Bureau of Justice Statistics, October 2015

Use of Restrictive Housing in U.S. Prisons and Jails, 2011-12

(NCJ 249209)

is now available on BJS.gov.

This report examines the use of disciplinary or administrative segregation or solitary confinement in U.S. prisons and jails, including —

  • the percentage of prison and jail inmates who were currently held in restrictive housing, those who had spent any time in restrictive housing in the last 12 months or since coming to the facility, if less than 12 months, and the total time spent in restrictive housing
  • prevalence rates for inmates by selected demographic characteristics, criminal justice status and history, current and past mental health status, and indicators of misconduct while in the facility
  • the relationship between the use of restrictive housing and facility-level characteristics, such as measures of facility disorder and facility composition.

Findings are based on data from the National Inmate Survey (NIS), 2011-12, conducted in 233 state and federal prisons and 358 local jails, with a sample of 91,177 inmates nationwide.

 

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Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Kriminalität und Strafrecht – Vollzug von Sanktionen und Bewährungshilfen 2014

Quelle: Pressemitteilung des BFS in Bern

Straf- und Massnahmenvollzug

Im Jahr 2014 wurden 12'744 Strafen und Massnahmen vollzogen, 6 Prozent weniger als im Vorjahr. 9‘224 Personen (72%) wurden in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen, 26 Prozent verrichteten eine gemeinnützige Arbeit und 2 Prozent verbüssten ihre Strafe mit einer elektronischen Fussfessel.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Link

 

Verwahrte Personen am 31.12.2014

Ende 2014 befanden sich 141 Personen in der Verwahrung. Fast ausschliesslich betrifft es Männer (98%) und drei Viertel sind Schweizer. Die Hälfte der Verwahrten ist zwischen 45 und 59 Jahren alt, rund ein Viertel 60 Jahre oder älter. Je 40 Prozent der Verwahrten sind wegen einem schweren Gewalt- oder einem Sexualdelikt inhaftiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Link

 

Rückfall nach Strafentlassung

Von den 1472 im Jahr 2009 aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassenen Schweizerinnen und Schweizern wurden innerhalb von drei Jahren 43 Prozent wiederum strafrechtlich verurteilt und 16 Prozent erneut in ein Gefängnis eingewiesen. Rund 90 Prozent der entlassenen Personen waren Männer.

Die höchste Wiederverurteilungsrate mit 67 Prozent wiesen die Personen auf, die wegen Diebstahls inhaftiert waren. Unterdurchschnittlich sind mit 24 Prozent die inhaftierten Personen mit einem Verkehrsdelikt.

Mit der Einführung der Geldstrafe und der gemeinnützigen Arbeit 2007 haben sich die Wiedereinweisungsraten ab 2008 halbiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Link

Neues aus Österreich

 

(1)    100 Tage Generaldirektion für Straf- und Maßnahmenvollzug

 

Rückblick: Am 30. Juni 2015 wurde die Vollzugsdirektion aufgelöst und durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen ersetzt, die nunmehr direkt im Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist

Der neue Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche, Erich Mayer, stellt in einer ersten Bestandaufnahme fest: Lesen Sie mehr ...

 

(2)    62 zusätzliche Plätze im Maßnahmenvollzug

 

Das Forensische Zentrum Asten in Oberösterreich ist neben der Justizanstalt Göllersdorf die zweite justizielle Einrichtung für geistig abnorme zurechnungsunfähige Rechtsbrecher (§ 21 StGB) in Österreich. Mit dem nun fertig gestellten Ausbau wird die Gesamtkapazität von bisher 91 Therapieplätzen auf 153 erhöht und ein sozialtherapeutischer Bereich eingerichtet.

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(3)    Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

 

Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht das „World Justice Project“ (WJP) jährlich den Rule of Law Index/Rechtsstaatlichkeits-Index. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Rechtsstaatlichkeit seitens der breiten Öffentlichkeit in insgesamt 102 Ländern auf der Welt wahrgenommen und erlebt wird.

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Oktober 2015

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

USA Prisoners in 2014

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Preventing youth violence: an overview of the evidence

 

Each year an estimated 200 000 young people aged 10–29 years are murdered, making homicide the fourth leading cause of death for this age group. Millions more sustain violence-related injuries that require emergency medical treatment, and countless others go on to develop mental health problems and adopt high-risk behaviours such as smoking and alcohol and drug abuse as a result the violence they experience.

Produced with the financial support of the Jacobs Foundation, German International Cooperation, and the United States Centers for Disease Control and Prevention, Preventing youth violence: an overview of the evidence aims to help policymakers and planners – particularly in settings with limited human and financial resources – to address youth violence using an evidence-informed approach.

Twenty-one strategies to prevent youth violence are reviewed, including programmes relating to parenting, early childhood development, and social skills development, as well as policies related to the harmful use of alcohol, problem oriented policing, and urban upgrading.

Infographic on youth violence

(Quelle: WHO, Headquarters, Geneva, Switzerland, Press Release 27 October, 2015)

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Multistate Criminal History Patterns of Prisoners Released in 30 States
(NCJ 248942)

is now available on BJS.gov.

This report examines the multistate criminal history patterns of persons released from prisons in 30 states in 2005, including—

  • characteristics of released prisoners whose criminal careers are in one or multiple states
  • the differences between prisoner recidivism rates based on national criminal history records and those rates based only on criminal history records from within the state that released the prisoner
  • factors affecting the likelihood of prisoners being arrested in another state following release.

Findings are based on prisoner records from BJS’s National Corrections Reporting Program and on criminal history records from the FBI and state repositories. Download the report as PDF-File:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=5407

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Young people's safety and well-being Changes to the risk factors children and young people face

A government-commissioned research report identifies that risk-taking behaviour/outcomes among young people such as drinking, drug use and teenage pregnancy are on the decline, but that stress, anxiety, depression and eating disorders are likely to be the biggest risk factors facing young people in coming years.

The findings of the report emphasise the importance of practitioners remaining alert to a range of risk-taking behaviours that children and young people may demonstrate.
This applies throughout the child’s journey through the youth justice system, in custody, as much as in the community.
http://youthjusticeboard.newsweaver.co.uk/zfrrw92cbob1xg7pj3a3tl?email=t...

Find out how to identify and respond to risks to young people’s safety and well-being >> http://youthjusticeboard.newsweaver.co.uk/1wrhdhw949i1xg7pj3a3tl?email=t...

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

Im September 2015 haben das Institut für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie des Universitätsklinikums Heidelberg und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) zu einer Tagung zum Thema „Stellt die frühe Kindheit Weichen?“ eingeladen.
http://www.fruehehilfen.de/no_cache/serviceangebote-des-nzfh/veranstaltu...

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen aus dem In- und Ausland stellten neueste Erkenntnisse vor, die die besondere Bedeutung der frühen Kindheit für das spätere Leben belegen. Zugleich wurden Wege zu einer Unterstützung von Eltern aufgezeigt. Dazu ist eine Publikation namens "Tagungsbegleiter" erstellt worden. Die Publikation dokumentiert die meisten Vorträge kurz und prägnant und gibt Hinweise auf weiterführende Literatur.

Der Tagungsbegleiter enthält Zusammenfassungen der Vorträge zu den Themen:

  • Psychosoziale Prävention
  • Sensible Entwicklungsfenster in den ersten Lebensjahren: Beispiele, Erklärungen, Implikationen
  • Epigenetic Mechanismus Matter in Child Development
  • Auswirkungen lebensgeschichtlich früher Stresserfahrung auf Gesundheit und Krankheitsrisiko
  • Belastungs- und Versorgungslagen von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Spiegel der deutschen Prävalenzstudie
  • Die Entwicklung von Kindern bei unterschiedlicher familiärer Belastung: Bindungsdynamik im transaktionalen Entwicklungsprozess
  • Wie das Gehirn die Seele macht
  • Gesundheitliche Langzeitfolgen psychischer Traumatisierung in Kindheit und Jugend
  • Forschung für und mit hoch belasteten Familien

Die Publikation im quadratischen Format umfasst 82 Seiten. Herausgegeben vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Köln 2015 ISBN 978-3-942816-70-0. Kostenlos über Bestellung oder über direkten Download der PDF-Version unter folgender URL:

http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Pub...

The participation of social services in youth justice systems in Europe

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Stephanie Elaine Rapa

European Journal of Social Work

Volume 18, Issue 5, 2015, pages 675-689

Abstract

This article considers the participation of social services in youth justice systems in 11 European countries. In international children's rights instruments, the importance of the assessment of the background situation of juvenile defendants is acknowledged.

In this article, three models for social work participation are proposed, on the basis of the distinction between adversarial and inquisitorial legal traditions and welfare and justice approaches towards youth justice.

In the welfare model, social workers play the most active role in the youth justice process, whereas in the justice model, social workers have the least active role.

In between, a mixed model can be found in which social workers play an active role in the youth justice system only to some extent.

http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/13691457.2014.942725?ai=td&u...

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Eine aktuelle systematische Analyse zur Anlage-Umwelt-Wirkung oder hier genauer Umwelt-Anlage-Wirkung im Journal „Behavioral Sciences and the Law“

The Vindication of Lamarck? Epigenetics at the Intersection of Law and Mental Health

Matt DeLisi Ph.D.* and Michael G. Vaughn Ph.D.

Article first published online: 21 SEP 2015. DOI: 10.1002/bsl.2206

Abstract:

Research on epigenetic mechanisms is gaining traction, yet is poorly understood by criminologists and behavioral scientists. The current objective is to review relevant studies of interest to behavioral scientists who study crime, and to translate admittedly challenging scientific information into text that is digestible to the average criminologist.

Using systematic search procedures the authors identified and reviewed 41 studies of epigenetic mechanisms in psychiatric and behavioral phenotypes among humans.

Findings revealed significant epigenetic effects in an assortment of genes that are implicated in the etiology of depression, suicidality, callous–unemotional traits, and chronic and intergenerational aggressive behavior.

Several polymorphisms that mediate the HPA axis, neurotransmission, immune response, brain development, serotonin synthesis, and other processes were found. Although prescriptive knowledge based on epigenetic findings to date is premature, epigenetics is a new and exciting scientific frontier not too different in spirit from Lamarck's observations centuries ago.

Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2206/abstract

Copyright © 2015 John Wiley & Sons, Ltd.

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

OJJDP Bulletin Examines

Violent Death in Delinquent Youth After Detention

OJJDP has released “Violent Death in Delinquent Youth After Detention.
” The bulletin is part of OJJDP's Beyond Detention series, which examines the results of the Northwestern Juvenile Project—a large-scale longitudinal study of youth detained at the Cook County Juvenile Temporary Detention Center in Chicago, IL. This bulletin provides an overview of mortality rates among youth enrolled in the project. The authors compare the significantly elevated mortality rates of delinquent youth with those of the general population according to racial/ethnic, gender, and age characteristics. Among the key findings, the majority of deaths among delinquent youth were homicides from gunshot wounds.

Resources: Find more bulletins in the Beyond Detention series. Bulletins from OJJDP’s Beyond Detention series are now available in EPUB and MOBI formats.

AnhangGröße
violentdeath.jpg21.16 KB

Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

Journal of Child and Family Studies

October 2015, Volume 24, Issue 10, pp 2827-2840

Sexual Assault Among College Students: Family of Origin Hostility, Attachment, and the Hook-Up Culture as Risk Factors

Tara E. Sutton
Leslie Gordon Simons

Abstract

Sexual assault has been recognized as a major public health problem and social concern among college students for several decades. In response to the inadequacies of many universities to effectively address this problem, researchers, policy makers, and the public alike have recently called for greater attention to reducing the high rates of sexual violence against college women.

The present study expands on the current literature by investigating familial, individual, and sociocultural risk factors for sexual assault. Specifically, we examine insecure adult attachment styles and the hook-up culture on college campuses as mediators in the relationship between family of origin aggression and sexual assault perpetration by men and victimization among women.

Research questions were addressed with a sample of 624 college undergraduates (54 % women).

Consistent with hypotheses, results of structural equation modeling indicated that an avoidant attachment style and participation in the hook-up culture accounted for the relationship between exposure to interparental hostility and sexual assault perpetration by men and victimization among women.

Further, among women, an anxious attachment style accounted for the relationship between harsh parenting and victimization.

These findings have important implications for future research, relationship education programs for parents and young adults, and preventative interventions. For example, parents can learn about the risks of exposing their offspring to hostility and aggression while adolescents and young adults may benefit from relationship education programs that help establish healthy working models of relationships.

Quelle: http://link.springer.com/article/10.1007/s10826-014-0087-1?wt_mc=alerts....

USA Prisoners in 2014

Prisoners in 2014 (NCJ 248955)

is now available on BJS.gov. This report examines final counts of prisoners under the jurisdiction of state and federal correctional authorities on December 31, 2014, including

  • the number of prison admissions, releases, noncitizen inmates, and inmates age 17 or younger in the custody of state or federal prisons
  • prison capacity for each state and the Federal Bureau of Prisons (BOP),
  • the use of private prisons by state and the BOP,
  • the offense and demographic characteristics of yearend federal and state prison populations,
  • yearend counts for territorial and military correctional populations.

Findings are based on data collected from the National Prisoner Statistics Program.

Download the Report

Download the Report Summary

BJS also updated its dynamic online Corrections Statistical Analysis Tool with 2014 data on prisoners. You can analyze prisoner data by yearend populations, admissions, releases, and many other prisoner characteristics.

Access CSAT - Prisoners

 

 

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

International Juvenile Justice Observatory (OIJJ)

Asia-Pacific Council for Juvenile Justice (APCJJ)

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

This new website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice (APCJJ) will be the primary means of keeping up to date with the Council’s activities and makeup, as well as a platform for collaboration among its members.

Featuring a presentation of the Council’s activities, members, as well as details of its meetings, the website is designed to facilitate the exchange of relevant knowledge between members and relevant stakeholders in the region. [+]

September 2015

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

14. Tagung der Kriminologischen Gesellschaft in Köln

Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2014 rund 124 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 18 600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“).

Dies ist gegenüber 2013 ein Anstieg um 8,2 %. Bei 22 400 Verfahren (+ 4,7 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Der stärkste Anstieg (+ 9,8 %) betrifft 41 500 Fälle, in denen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis kamen, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt, allerdings mit einem geringeren Anstieg gegenüber 2013 von 6,1 %.

  • 63,6 % der Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf.
  • In 27,2 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt.
  • Etwas weniger häufig (23,6 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf.
  • Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,6 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (24,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (20,0 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,2 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 15,3 %.

  • Am häufigsten, nämlich bei 20,4 % der Verfahren, machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam.
  • Bei 13,1 % der Verfahren gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach.
  • Bei 12,5 % der Verfahren kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen.
  • Gut jeden zehnten Hinweis (11,5 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise

Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe bieten die Publikationen.

Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

2014: Jugendämter führten rund 124 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch (PDF, 72 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weiteres Ergebnisse liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor. Methodische Hinweise befinden sich in den Erläuterungen zur Statistik.

Quelle: DESTATIS-Pressemitteilung Nr. 336 vom 11.09.2015

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

OJJDP Bulletin, September 2015, Highlights

Second National Survey of Children’s Exposure to Violence

MENTORLogoOJJDP has released “Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update.” This bulletin, cosponsored by OJJDP and the Centers for Disease Control and Prevention, presents findings from the second National Survey of Children’s Exposure to Violence (NatSCEV II), which was conducted in 2011. NatSCEV II gathered data about exposure to violence among a new group of 4,500 children ages 1 month to 17 years. In addition to the types of exposure to violence, crime, and abuse covered in the original survey, NatSCEV II added the categories of conventional crime, child maltreatment, peer and sibling victimization, and Internet/cell phone victimization. NatSCEV II confirmed the first NatSCEV’s finding that children’s exposure to violence is common; nearly 60 percent had been exposed to violence in the past year, and more than 1 in 10 reported 5 or more exposures.

Resources:

Learn more about NatSCEV II at the OJJDP-funded Safe Start Center website.
Access OJJDP’s NatSCEV publications.
Learn more about the Attorney General’s Defending Childhood Initiative

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Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Eine Forsa-Umfrage für den Deutschen Beamtenbund, auch mit Rückblick auf Veränderungen seit 2007

Die Spitzenränge in der „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2015“ für ein sehr hohes bzw. hohes Ansehen besetzten im aktuellen Jahr unter den 31 einbezogenen Berufsgruppen:

  • Feuerwehrmann mit 95 %
  • Arzt mit 90 %
  • Krankenpfleger bzw. Altenpfleger mit 90 %
  • Erzieher im Kindergarten bzw. in einer KiTa mit 85 %
  • Polizist mit 84 %
  • Richter mit 79 %
  • Müllmann mit 77 % [nebenbei: höchste Wertsteigerung aller einbezogenen Berufsgruppen zwischen 2007 und 2014]
  • Hochschulprofessor mit 74 %

Link zur Studie (PDF-Datei): http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2015/forsa_2015.pdf

 

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Bureau of Justice Statistics | Office of Justice Programs | U.S. Department of Justice

September 15, 2015 2014

data added to NCVS Victimization Analysis Tool (NVAT)

You can access data on criminal victimization, including —

  • violent victimization (rape or sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault)
  • property victimization (household burglary, theft, and motor vehicle theft)
  • personal theft (pocket picking, completed purse snatching, and attempted purse snatching).

Users can analyze victimization counts, rates, and percentages by select victim, household, and incident characteristics, and crimes reported and not reported to police. Data are from the National Crime Victimization Survey.

Access the NVAT Data Tool under:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=nvat&utm_source=juststats-091015&utm_med...

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil des Kammergerichts in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung teilweise aufgehoben.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte mit einer am 5. November 2009 veröffentlichten Entscheidung die Verletzung der Menschenwürde eines Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren aufgrund seiner mehrmonatigen Unterbringung in einer Einzelzelle von 5,25 m² ohne abgetrennte Toilette bei täglichem Einschluss zwischen 15 und fast 21 Stunden festgestellt. Der Beschwerdeführer dieses Verfahrens war unter ähnlichen Bedingungen untergebracht.

Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist das Urteil des Kammergerichts, soweit es Amtshaftungsansprüche für die Zeit vor Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs verneint und zudem eine zweiwöchige Umsetzungsfrist zur Umsetzung dieser Entscheidung einräumt. Die Ablehnung einer Geldentschädigung auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist verkennt jedoch Bedeutung und Tragweite der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.

Sie können den Text der vollständigen Pressemitteilung Nr. 68/2015 vom 16. September, mit Hyperlink zum Text des Kammerbeschlusse, im Internet über folgende URL erreichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung.

Eine aufschlussreiche Studie an italienischen Frauen

Journal of Family Violence
October 2015, Volume 30, Issue 7, pp 853-858

Are Emergency Department Admissions in the Past Two Years Predictors of Femicide? Results from a Case–control Study in Italy

  • Carlo Mamo Email author
  • Selene Bianco
  • Marco Dalmasso
  • Marta Girotto
  • Luisa Mondo
  • Marina Penasso

Abstract
It is unclear if femicide represents either the final outcome of an history of violence or a dramatic isolated event.

The study aims to evaluate whether admissions in Emergency Departments during the 24 months preceding a woman’s death may be considered a risk predictor for femicide. A case–control study design was used. Victims of femicide during 2005–2010 with residence in Piedmont, Italy, were considered as cases (42). Women with the same residence who died in road traffic accidents were selected as controls (440). Odds Ratios were computed, adjusting for socio-economic characteristics.

Victims of femicide had a significantly higher probability to have an admission to Emergency Departments when compared to controls of the same age and socio-economic status. This suggests that femicide is in most cases preceded by episodes of physical violence that can be documented by admissions in Emergency Departments.

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

„Youth Custody Report: July 2015“

Detail: Monthly statistics on the population in custody of children and young people within secure children’s homes (SCHs), secure training centres (STCs) and young offender institutions (YOIs).

This includes those aged under 18 and 18-year-olds. Some 18-year-olds remain in the secure estate for children and young people if they only have a short period of their sentence to serve, to avoid disrupting their regimes.

The publication also contains more detailed information on the make-up of the custody population by legal basis for detention, accommodation type, age group, gender, ethnicity and region of origin.

Data are also provided on a trend basis dating back to 2000 to 2001 and 2005 to 2006 onwards for more detailed data.

Source for file download:
https://www.gov.uk/government/statistics/youth-custody-data
 

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Rechtsmittel im europäischen Strafrecht:

Ein weißes Feld

von Tanja Podolski, Legal Tribune Online, 28.08.2015

Die Strafrechtssysteme in Europa sind ganz unterschiedlich – und dementsprechend auch die Rechtsmittel. Eine europäische Professoren-Gruppe hat nun begonnen, die Systeme zu vergleichen.

Da werden Drogen in der Ferienwohnung eines Niederländers in Polen gefunden oder ein Deutscher hinterzieht Steuern in Luxemburg. Schon läuft die Ermittlungsmaschinerie der Länder an, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden. Doch schon die strafrechtlichen Ermittlungen sind, da genügt bereits ein Blick nach Frankreich, innerhalb Europas sehr unterschiedlich, – und infolgedessen zwangsläufig auch die Rechtsmittel.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europa-forschungsprojekt-rechtsm...

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

EGMR zum Umgang mit Flüchtlingen in Lampedusa:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

von Anne-Christine Herr, Legal Tribune Online, 02.09.2015

Die Menschenrechte von Flüchtlingen müssen geachtet werden, auch wenn das Ankunftsland nicht auf die Zahl der Geflohenen vorbereitet und daher völlig überlastet ist, entschied der EGMR  am Dienstag (Urt. v. 01.09.2015, Az. 16483/12). Insbesondere die Zustände in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, auch dürfen Menschen nicht pauschal in Gruppen abgeschoben werden.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-16483-12-fluechtlinge-lampedusa-menschenwuerde-verletzt/

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

National Strategy for the Policing of Children and Young People

The National Police Chief’s Council has launched a National Strategy for the Policing of Children and Young People.

The aim of the strategy is “to improve the quality of policing for children and young people by acknowledging their differences, recognising their vulnerabilities and meeting their needs.”

The strategy focuses on the four key areas highlighted within the All Party Parliamentary Group for Children inquiry report, It’s all about Trust: Building Good Relationships between Children and the Police. These are:
  • stop and search
  • looked-after children
  • detention, custody and criminalisation of children and young people
  • the relationship between young people and the police.

There is a renewed positive drive within police forces around the country to get it right for children, in partnership with all agencies who do or should be playing their part.
Accompanying the strategy, an operational action plan has been created. This clearly sets out the objectives and required work, as well as providing details of ownership and timescales. The action plan will remain a living document which will allow progress to be monitored in terms of implementing the strategy.

Should you require more details or have any questions, contact Superintendent Marion Sandwell, Senior Police Adviser at the YJB.

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Neue Karten:

Raumgliederungen (Analyseregionen, Typologien); Mobilität, Verkehr (Pendler); Politik (Abstimmungen 2014).

Datenaktualisierung folgender Kapitel: Mobilität, Verkehr (alle Themen); Bildung, Wissenschaft (alle Themen); Kriminalität, Strafrecht (alle Themen); Bevölkerung (Sprachen, Religion); Volkswirtschaft (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung); Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft); Industrie, Dienstleistungen (Unternehmensdemographie).

Link

August 2015

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

 

From: Ministry of Justice
England and Wales
First published: 13 August 2015
 

Average sentence increased by 4.5 months and number of convictions reaches 10 year high.

 

Prison sentences given to sex offenders have reached record levels, statistics released today (13 August 2015) show.

Sex offenders are now sentenced on average to more than 5 years in prison – an increase of 4.5 months in the past year alone.

A total of 6,402 sex offenders were convicted in the latest year, an increase of 10% on the previous 12 months. That means that as well as sentences being longer, the number of offenders convicted was the highest it has been in a decade.

Justice Minister Andrew Selous said:

These figures show sex offenders are receiving harsher punishment than ever before for their appalling crimes.

Longer sentences will be welcomed by victims, who deserve to know that those who commit these sickening acts are properly held to account.

Today’s statistics also show that in all offence categories, serious offenders are more likely to go straight to prison than at any point in the last 10 years. 27% of people convicted of an indictable offence received an immediate custodial sentence, up from 24% in the 12 months ending March 2010.

The average custodial sentence length for all indictable offences has increased to 18.7 months in March 2015, up from 16.5 months in the 12 months ending March 2010.

The proportion of offenders sentenced to a community sentence for an indictable offence has decreased since the 12 months ending March 2009, from 33% to 20% in the latest year.

In the latest year, there was also a 21% drop in the use of out-of-court disposals, which include cautions, Penalty Notices for Disorder, and cannabis and khat warnings.

Notes to editors:

  1. View Criminal Justice System Statistics Quarterly.
  2. The average custodial sentence length for sexual offences in the 12 months ending March 2015 was 63.0 months. This has risen by 4.5 months since the previous year.
  3. The average custodial sentence length for sex offences is at the highest level over the period for which figures are readily available (since 2000).
  4. The average custodial sentence length for all crimes has risen by 0.6 months in the same period to 15.9 months.
  5. For further information please call the Ministry of Justice press office on 020 3334 3536. Follow us @MoJpress.

 

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

(Nur Abstracts sind kostenlos. Artikel selbst müssen bei Interesse gekauft werden)

The Academic Consequences of Marijuana Use During College.
Arria, Amelia M.; Caldeira, Kimberly M.; Bugbee, Brittany A.; Vincent, Kathryn B.; O’Grady, Kevin E.
doi: 10.1037/adb0000108

Chronic Adolescent Marijuana Use as a Risk Factor for Physical and Mental Health Problems in Young Adult Men.
Bechtold, Jordan; Simpson, Theresa; White, Helene R.; Pardini, Dustin
doi: 10.1037/adb0000103

Is Motivational Interviewing Effective at Reducing Alcohol Misuse in Young Adults? A Critical Review of Foxcroft et al. (2014).
Mun, Eun-Young; Atkins, David C.; Walters, Scott T.
doi: 10.1037/adb0000100

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz Österreich

Effektive Sicherheitskontrollen

Pressemitteilung vom 12. Juni 2015

178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen

 

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2014 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen, 447 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 49.726 Hieb- und Stichwaffen und 128.262 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Die Gegenstände werden bei Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder an ihre Eigentümer ausgehändigt; Schusswaffen nur gegen Vorweis des Waffenpasses.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

 

Abgenommene Gegenstände 2012 2013 2014
Schusswaffen 535 418 447
Hieb- und Stichwaffen 51.477 51.487 49.726
Sonstige gefährliche Gegenstände 119.628 121.005 128.262
Gesamt 171.640 172.910 178.435

 

Der Anstieg der Anzahl der abgenommenen Gegenstände ist mit der Ausweitung der Sicherheitskontrollen zu erklären. Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt. Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

 

Rückfragehinweis: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik; E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at     Mobil: 0676/898912138

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz, Wien

 

Justizminister Brandstetter führt moderne Strukturen im Straf- und Maßnahmenvollzug ein

 

Erich Mayer wird Generaldirektor der neuen Sektion im Justizministerium
Weiterer Meilenstein in der Gesamtreform des Straf- und Maßnahmenvollzugs

Presseinformation vom 2. Juli 2015
 
Mit der Einführung der "Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen" wird der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich neu aufgestellt und nach internationalen Standards ausgerichtet. Die bisher zuständige Vollzugsdirektion wurde mit 30. Juni 2015 aufgelöst und mit 1. Juli 2015 durch eine Sektion ersetzt. Mit dieser strafferen und effizienteren Struktur wird die Generaldirektion direkt im Justizministerium angesiedelt sein - damit soll der Strafvollzug in seiner Bedeutung aufgewertet werden. "Ich freue mich, dass wir mit der Einrichtung der Generaldirektion einen weiteren Meilenstein in unserem Reformprozess der Gesamtstruktur des österreichischen Strafvollzugs geschafft haben. Durch diese Umstrukturierung können wir nun die versprochenen Reformen im Strafvollzug und ganz besonders auch im Maßnahmenvollzug noch effizienter vorantreiben. Mit der Einrichtung der Generaldirektion haben wir eine einheitliche, zentrale Steuerungsebene mit verkürzten Entscheidungswegen, die den Veränderungsprozess des Strafvollzugs weiterführen wird", freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche wird Erich Mayer, der zuletzt als Projektverantwortlicher die Reformmaßnahmen im Strafvollzug bereits in die Wege geleitet hat. 
 
Innovative Weiterentwicklung: Trennung der strategischen und operativen Aufgaben und Verstärkung der interdisziplinären Herangehensweise
 
Die Generaldirektion kümmert sich um eine innovative Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. In der neu geschaffenen Sektion werden strategische Agenden vom operativen Tagesgeschäft getrennt. So können weitere Verbesserungen im Bereich der Planung, Organisation, Leitung und des Rechtsschutzes sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zur Aufsicht und Kontrolle gestärkt. Mit einem interdisziplinären Ansatz soll der bestmögliche Umgang mit Betreuungsfragen geschafft werden. "Im Jugendstrafvollzug gibt es erfreulicherweise bereits sehr positive Entwicklungen. Dennoch werden wir uns weiter auf die Reduktion der Zahl jugendlicher Häftlinge konzentrieren. Eine der zentralen Herausforderungen wird aber die Reform des Maßnahmenvollzugs sein. Hier soll insgesamt verstärkt auf die Behandlung und Betreuung der Untergebrachten gesetzt werden. Eine therapeutische Ausrichtung soll im Vordergrund stehen", erklärt Generaldirektor Mayer die geplanten Vorhaben. Bereits mit 1. Juli nahm daher die Kompetenzstelle Maßnahmenvollzug ihre Arbeit auf. Für ein effektives Gesamtmanagement von eingewiesenen geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern wird eine eigene, von Psychologen geleitete, Clearingstelle eingerichtet.
 
Strafvollzug nach internationalen Standards: Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs bereits voll angelaufen
 
Im Zuge der von Justizminister Brandstetter initiierten Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs konnten bereits einige Verbesserungen umgesetzt werden. "Wir haben bereits einiges geschafft, aber nichtsdestotrotz gibt es noch sehr viel zu tun. Aber eine Gesamtreform braucht eine gewisse Zeit, und wir denken hier wirklich langfristig. Es geht um einen Kulturwandel, der den Strafvollzug in ganz Österreich verändern wird. Ich will, dass die guten Prinzipien, die wir gesetzlich festgeschrieben haben, auch in der Praxis - vom Generaldirektor bis zum Justizwache-Aspiranten - gelebt werden." Bereits letztes Jahr wurde die angespannte Personalsituation im Strafvollzug mit zusätzlichen Justizwachebeamten, Facharbeitern für den handwerklichen Dienst und zusätzlichen Therapeuten und Sozialarbeitern entlastet. Im Bereich Jugendstrafvollzug werden seit November bundesweit Sozialnetzkonferenzen angeboten, die dabei helfen sollen die Untersuchungshaft zu verkürzen. Außerdem können Jugendliche seit Jahresbeginn alternativ zur U-Haft auch in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. In Graz wird derzeit die Jugendgerichtshilfe als Modellprojekt erprobt. Zur Reform des Maßnahmenvollzugs wurde bereits im Vorjahr eine Experten-Gruppe eingesetzt, deren Verbesserungsvorschläge nun - unter Einbeziehung von Praktikern - möglichst rasch umgesetzt werden sollen. Auf politischer Ebene werden dazu bereits Gespräche geführt, um die Behandlung und Betreuung von zurechnungsunfähigen Tätern künftig in das Gesundheits- und Sozialsystem der Länder zu übergeben. Der Maßnahmenvollzug im Bereich geistig abnormer zurechnungsfähiger Rechtsbrecher soll künftig in eigenen therapeutischen Zentren erfolgen.
 
Rückfragehinweis:
Mag. Katharina Holzinger, Pressesprecherin des Bundesministers für Justiz, Tel. +43 1 52152 2313
katharina.holzinger@bmj.gv.at 
 

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Neues aus Österreich

Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die österreichischen Gerichte behandeln pro Jahr auf ihren vier organisatorischen Ebenen rund 3,2 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Diese gerichtlichen Leistungen werden in verschiedenen Sachgebieten („Gattungen“) erbracht, wovon den mengenmäßig größten Teil der Verfahren die Exekutionssachen bilden, gefolgt von Grund- und Firmenbuchsachen sowie von allgemeinen Zivilsachen (einschließlich Rechtsmittel).

Strafsachen sind in den Medien sehr oft präsent, nehmen jedoch in der Mengenbetrachtung der von den Gerichten erbrachten Leistungen nur eine untergeordnete Rolle mit rund drei Prozent des jährlichen Gesamtanfalls ein.

Das Register der Revisoren (Gattung Rev) wird nunmehr einheitlich und automationsgestützt bei den Oberlandesgerichten geführt. Der Anstieg des Neuanfalls bei den Oberlandesgerichten ist auf die Aufnahme dieser Gattung in den Datenblättern der Oberlandesgerichte zurückzuführen.

Quelle: Bundesministerium für Justiz, Wien, Homepage, 04.08.2015

 

 

 

GESCHÄFTSFÄLLE 2013 und 2014

 

Bezirksgerichte

Landesgerichte

Oberlandesgerichte

Oberster Gerichtshof

Staatsanwaltschaften
Oberstaatsanwaltschaften
Generalprokuratur

 

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

Zivilsachen

  492.310

477.426

  76.625

72.447

 

 

 

 

 

 

Außerstreitsachen

  320.064

521.153

  26.042

23.657

 

 

 

 

 

 

Grund-/Firmenbuch

  643.064

648.601

  16.716

18.978

 

 

 

 

 

 

Exekutionssachen

  1.015.082

995.876

 

 

 

 

 

 

 

 

Insolvenzsachen

  11.647

10.942

  13.216

13.002

 

 

 

 

 

 

Rechtsmittel in Zivilsachen

 

 

  20.692

20.210

  8.474

8.139

  2.397

2.402

 

 

Strafsachen

  33.089

32.418

  50.904

49.791

 

 

 

 

 558.412

556.920

Rechtsmittel in Strafsachen

 

 

  4.084

4.377

  7.263

7.255

  842

920

12.288

12.303

Grundbuchauszüge

  160.793

176.676

 

 

 

 

 

 

 

 

Revisorenregister (ab 2014)

   

 

 

 

 

126.450

 

 

 

 

GESAMT (ohne JV)

  2.676.049

2.863.092

  208.279

202.462

  15.737

141.844

  3.239

3.322

570.700

569.223

Justizverwaltungssachen

  146.265

132.035

  130.563

130.182

  59.445

55.280

5.324

5.415

55.473

56.008

GESAMT (mit Jv)

  2.822.314

2.995.127

  338.842

332.644

  75.182

197.124

8.563

8.737

626.173

625.231

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz Österreich, Wien
 

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015:

Österreich top!

 

Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht das „World Justice Project“ (WJP) jährlich den Rule of Law Index/Rechtsstaatlichkeits-Index. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Rechtsstaatlichkeit seitens der breiten Öffentlichkeit in insgesamt 102 Ländern auf der Welt wahrgenommen und erlebt wird.

Österreich belegt von 102 den sehr guten siebten Platz und liegt damit vor Deutschland. In den Unterkategorien „Schutz der Grundrechte“ und „Effektivität der Strafjustiz“ belegt Österreich sogar den fünften Platz.

Der Rechtsstaatlichkeits-Index 2015 stützt sich auf über 100.000 Haushalte und 2.400 Expertenbefragungen. Dabei wurde gemessen, wie die Rechtsstaatlichkeit in praktischen und alltäglichen Situationen von „gewöhnlichen Menschen“ auf der ganzen Welt empfunden wird. Die Ergebnisse dieser Befragungen fanden in insgesamt 44 Indikatoren in acht Kategorien ihren Niederschlag.

 

World Justice Project

Das „World Justice Project” (WJP) wurde im Jahr 2006 als Initiative der American Bar Association zusammen mit 21 anderen strategischen Partnern gegründet. Durch die Stärkung der Anwendung des Rechts sollen Korruption reduziert, öffentliche Gesundheit verbessert, Erziehung und Ausbildung gestärkt und Armut sowie Ungerechtigkeit und Gefahren vermindert werden.

Das WJP hat ferner zum Ziel, Regierungen zu Reformen zu bewegen und die öffentliche Wahrnehmung rund um das Thema Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Der gesamte Bericht steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015
19 MB

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

is now available on BJS.gov 

This report examines inmate deaths that occurred in local jails and state prisons, including—

  • causes of death, including deaths attributed to homicide, suicide, illness, intoxication, and accidental injury
  • decedents' characteristics, including age, sex, race or Hispanic origin, legal and hold status, and time served
  • the state where the deaths occurred.

Findings are based on data collected from the Deaths in Custody Reporting Program, initiated in 2000 under the Death in Custody Reporting Act of 2000 (P.L. 106-297).

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

Das Statistische Bundesamt Wiesbaden (DESTATIS) hat zu Ende Juli eine aktualisierte Ausgabe der folgenden elektronischen Ressource ins Netz gestellt:

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges jeweils zu den Stichtagen 31 März, 31. August und 30. November eines Jahres

Diese Ausgabe enthält die Fortschreibung der Daten zum Stand vom 31. März 2015, und weist retrograd auch Befunde für frühere Jahrgänge nach.

Es stehen kostenlos eine PDF-Version und, für Interessenten an eigener Daten-Weiterverarbeitung, auch eine Excel-Version zur Verfügung unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

April 2015

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:
Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Neues aus der Schweiz

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

 Eine Reportage auf Spiegel-Online, von Hans-Jürgen Schlamp, Rom, 5.4.2015, unter dem Titel:

„Italiens Anti-Korruptionsgesetz: Bestechend ehrlich“

„Niemand in Europa hält sein eigenes Land für so korrupt wie die Italiener. Fast täglich werden neue Skandale bekannt. Das Parlament berät ein Anti-Korruptionsgesetz - doch die Politiker entschärfen es, wo sie nur können.“

Weiter unter:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/korruption-italiener-halten-italie...

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

 Der Bundestag hat am 19. März 2015 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses war am 27. August 2014 vom Bundeskabinett mit folgender Begründung beschlossen worden.

„Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ziehen wir die Lehren aus erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen. Täter dürfen nicht noch einmal von unklaren Zuständigkeiten profitieren. Deshalb erweitern wir die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts bei Straftaten dieser Art: Er soll früher in laufende Ermittlungen einbezogen werden und dann die Ermittlungen auch an sich ziehen können“, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas die Änderungen. „Auch wenn wir das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, nicht wieder gutmachen können, so haben wir dennoch die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können.“

„Über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses hinaus wird durch eine Neuregelung sichergestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung künftig stärker berücksichtigt werden“, ergänzte Maas. „Eine ausdrückliche Regelung sorgt dafür, dass die Ermittlungsbehörden bereits frühzeitig sensibilisiert werden und derartige Motive bei ihren Ermittlungen im Blick haben.“

Wesentliche Änderungen in der Zuständigkeit des GBA

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ist am 27. August 2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Empfehlungen betreffen im Bereich der Justiz im Wesentlichen die Zuständigkeit des GBA. Durch Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht. Es wird durch gesetzliche Änderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in § 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) derart erweitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann.

Das Gesetz sieht über die konkreten Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Damit wird auch eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wo es heißt (S. 144):

„Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“

Ausdrückliche Aufnahme der „rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe

Durch die ausdrückliche Aufnahme der „rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsumstände des § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs wird die Bedeutung dieser Umstände für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker hervorgehoben. Die ausdrückliche Aufnahme dieser Beweggründe soll zudem unterstreichen, dass auch die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat, da sich nach § 160 Absatz 3 der Strafprozessordnung die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch auf die Umstände erstrecken sollen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind.

Schließlich spiegelt sich in dieser Hervorhebung auch die Aufgabe des Strafrechts wider, insbesondere zu Zwecken der Generalprävention, für das Gemeinwesen grundlegende Wertungen zu dokumentieren und zu bekräftigen.

(Quelle: Pressemitteilung, BMJV vom 19.3.2015)

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

A series of tougher sentencing measures, new criminal offences and a more balanced judicial review system will come into force when the Criminal Justice and Courts Act 2015 takes effect on 13 April.

 

The act contains a range of law changes, including increased prison terms for serious crimes such as certain terrorism offences and internet trolling.

It has also changed the law so anyone who kills a police or prison officer in the line of duty faces spending the rest of their life behind bars.

The act will also end the automatic release of those jailed for child rape and serious terrorism offences half-way through their prison sentence.

New offences coming into force include revenge pornography, causing serious injury by driving while disqualified, and remaining unlawfully at large following a recall from licence.

The act also reduces the burden of the cost of courts on taxpayers by making criminals pay towards the cost of their court cases. It also brings in reforms that balance the judicial review system so justice is done but unmerited, costly and time-wasting applications no longer stifle progress.

Justice Secretary Chris Grayling said:

Crime has fallen, serious offenders are going to prison for longer and now we have changed the law to deliver tougher and swifter justice for victims and the public.

 

As well as bringing in a range of vital new offences and other important legal changes our reforms are strengthening sentencing powers to provide better protection for our communities.

The act received Royal Assent on 12 February and commencement orders have now been made.

Measures in the act coming into force include:

  • measures that ensure that all child rapists and terrorists serving custodial sentences will only be released before the end of their prison term if the independent Parole Board decides they no longer represent a risk to the public
  • a new criminal offence of revenge porn has been created, meaning that those who share private, sexual images of someone without consent and with the intent to cause distress will now face up to 2 years in prison
  • banning cautions for criminals convicted of serious offences and, for less serious offences, stopping repeat cautions for anyone who commits the same or similar offence more than once in a 2-year period. Serious offenders will instead face being brought before the courts where they could face a prison sentence
  • making possession of extreme pornography that shows images depicting rape illegal
  • increasing the maximum penalty to 2 years in prison for online trolls who send abusive messages or material
  • four new criminal offences of juror misconduct. These are researching details of a case (including online research), sharing details of the research with other jurors, disclosing details of juror deliberation and engaging in other prohibited conduct
  • imposing a new fee at the point of conviction to make criminals contribute towards the costs of running the courts system
  • creating a new offence of causing serious injury by driving while disqualified, carrying a maximum penalty of 4 years in prison, and increasing the maximum prison sentence for causing death by disqualified driving to 10 years. We have also changed the law to make sure that driving bans are extended so they continue to apply after an offender has come out of prison
  • increasing the maximum penalty for prisoners who fail to return from a period of temporary release from 6 months to 2 years in prison
  • creating a new offence of remaining unlawfully at large following a recall from licence. The new offence will punish those who deliberately, and wilfully, seek to avoid serving the rest of their sentence in custody and carries a maximum penalty of 2 years in prison
  • supporting economic growth through measures to speed up the Judicial Review process and reduce the number of meritless claims clogging the system
  • tackling insurance fraud by new measures that ban law firms from offering inducements, such as iPads or cash, to potential clients and courts will be required to dismiss personal injury cases entirely where the claimant has been found to be fundamentally dishonest, unless doing so would cause substantial injustice
 
Hyperlinks:
 

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:

Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Ein Bericht aus dem Urban Institute

 

 

What’s driving federal prison growth?

The federal prison population has grown by 750 percent since 1980, resulting in rapidly increasing incarceration expenditures and dangerous overcrowding. In response, Congress created the Charles Colson Task Force on Federal Corrections to examine trends in correctional growth and develop practical, data-driven policy responses. Today, the task force and the Urban Institute released a new data brief that explains how drug offenses are driving prison population growth more than any other crime.

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Neues aus der Schweiz

Polizeiliche Kriminalstatistik 2014

Vollendete Tötungsdelikte: tiefster Wert seit 30 Jahren

Neuchâtel, 23.03.2015 (BFS) – Im Jahr 2014 wurden 41 vollendete Tötungsdelikte gezählt. Das ist der tiefste Wert, seit die polizeilichen Verzeigungen erhoben werden (1982). Im Vergleich mit 2013 sind die Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-8,5%), das Betäubungsmittelgesetz (-16,8%) sowie das Ausländergesetz (-4,7%) zurückgegangen. Soweit einige wichtige Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte belief sich im Jahr 2014 auf 41, was gegenüber 2013 (58 Straftaten) einem Minus von 29 Prozent entspricht. Mehr als die Hälfte (23) aller vollendeten Tötungsdelikte fanden im häuslichen Bereich statt. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein markanter Rückgang der mit einer Schusswaffe verübten Tötungsdelikte (inkl. Versuche) festzustellen. Die Zahl dieser Straftaten ist von 46 auf 18 gesunken (Durchschnittswert von 2009 bis 2013: 47).

Seit 1982, als zum ersten Mal eine Auswahl von polizeilichen Verzeigungen statistisch erhoben wurde, handelt es sich um die niedrigste je registrierte Zahl vollendeter Tötungsdelikte. 1990 wurden 110 vollendete Tötungsdelikte gezählt, was 1,6 vollendeten Tötungsdelikten pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner entspricht. 2014 beträgt dieser Wert 0,5.

Viele Straftaten sind zurückgegangen, jedoch nicht alle

Den grössten Anteil der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB) machten Vermögensstraftaten aus (70%) und der grösste Anteil des Rückgangs zwischen 2013 und 2014 entfiel auf die Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstähle) mit einer Abnahme um 31'270 Straftaten (¬14,3%). Nach dem Höchststand im Jahr 2012 fiel die Zahl der Straftaten 2014 (186'708) wieder auf das Niveau von 2009 und 2010 zurück. < /p>

Werden die einzelnen Straftaten genauer betrachtet, zeigt sich, dass zahlreiche Straftaten, beispielsweise einfache Körperverletzungen (-8,7%), Raub (-25,9%) oder Drohungen (-7,5%), gegenüber 2013 zurückgegangen sind. Zudem haben diese Straftaten ihren tiefsten Stand seit der Statistikrevision im Jahr 2009 erreicht.

Allerdings sind auch Straftaten zu beobachten, die gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind: Betrug (+2,8%), Erpressung (+19,5%) und Urkundenfälschungen (+14,4%) zum Beispiel nehmen sogar seit mehreren Jahren stetig zu. Im Jahr 2014 wurden ausserdem 8,4 Prozent mehr Fahrzeugdiebstähle verzeichnet, nachdem diese 2012 und 2013 rückläufig gewesen waren.

Schliesslich gibt es einige Straftaten, die zwar gegenüber 2013 ebenfalls leicht zurückgegangen sind, deren Zahl aber seit mehreren Jahren nahezu unverändert bleibt. Dazu zählen beispielsweise Nötigungen (-2,8%), sexuelle Handlungen mit Kindern (-2,3%) oder Vergewaltigungen (-2,6%).

40 Prozent weniger beschuldigte Minderjährige seit 2009

Die Anzahl der beschuldigten Minderjährigen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen (-1,2%). Seit der Statistikrevision im Jahr 2009 (14'899) hat diese Zahl laufend abgenommen und betrug 2014 noch 8994.

Die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (18- bis 24-Jährige) ist insgesamt um 8,9 Prozent zurückgegangen und erreichte mit 14‘720 ebenfalls den tiefsten Wert seit 2009. Bei den übrigen Erwachsenen ist eine leichte Abnahme von 1 Prozent (55‘130 Beschuldigte) zu verzeichnen.

Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erneut rückläufig

Die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erreichte mit 3127 den tiefsten Stand seit 2009 und verzeichnete wie bereits 2013 einen deutlichen Rückgang (2014: -1400 Beschuldigte, -30,9%).

Ein Teil der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums durch Ordnungsbussen ersetzt

Im Vergleich zu 2013 kam es bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz insgesamt zu einer deutlichen Abnahme, insbesondere bei den Sicherstellungen von Betäubungsmitteln (-9329 Straftaten, -23,0%) und beim Betäubungsmittelkonsum (-8303 Straftaten, -18,1%). Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die am 1. Oktober 2013 in Kraft getretene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zurückzuführen, mit der für den Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene Ordnungsbussen eingeführt wurden. Im Jahr 2014 wurden 14'861 solche Ordnungsbussen registriert, während 22'083 Verzeigungen wegen Konsums von Hanfprodukten gezählt wurden. Dies entspricht gegenüber 2013 einer Abnahme um 8852 Straftaten (¬28,6%).


Kriminalität und Strafrecht
Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
• Tabellen • Karten • eine Publikation • interaktive Datenwürfel
Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new/nip_detail....
(Quelle: Stephan Gysi, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36793, Philippe Hayoz, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36454, E-Mail: PKS@bfs.admin.ch
Pressestelle BFS, Tel.: +41 58 46 36013, E-Mail: kom@bfs.admin.ch)

März 2015

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Hierzu erklärt Bundesminister Heiko Maas:

„In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis. Für Leistungssportler werden das Selbstdoping und der Besitz von Dopingmitteln in Zukunft unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit von Hintermännern wird verschärft.

Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein Statement ist für den sauberen Sport und eine Kampfansage an das Doping im Spitzensport.

Sport lebt vom fairen Wettkampf. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil. Wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports. Doping ist keine Bagatelle. Doping hat viele Sportler um verdiente Siege und einige Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Wir freuen uns, dass wir von sehr vielen Athleten große Unterstützung bekommen haben. Je mehr Athleten sich gegen Doping aussprechen, desto besser. Unser gemeinsames Signal muss sein: Doping hat im Sport nichts zu suchen.

Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die Olympiabewerbung Hamburgs. Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände: Alle wollen saubere Spiele. Es darf keine Siege und Medaillen mehr um jeden Preis geben. Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen. Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden. Darin werden die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote werden um neue Tatbegehungsweisen („herstellen“, „Handel treiben“, „veräußern“, „abgeben“, „in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen“) deutlich erweitert.

Der Gesetzentwurf verbietet auch ausdrücklich die Anwendung von Dopingmethoden und schafft erstmalig ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings. Damit werden gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen.

Außerdem soll künftig der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings ohne mengenmäßige Beschränkung strafbar sein. Voraussetzung ist, dass mit den Dopingmitteln beabsichtigt wird, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports Vorteile zu verschaffen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf legitimiert die Sportsgerichtbarkeit, indem die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern klargestellt wird.

Artikel auf bmjv.de ansehen

(Quelle: Pressemitteilung vom 25.3.2015. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJV. Verantwortlich: Thorsten Bischoff. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9090. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmjv.bund.de)

Januar 2015

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Korruptionsbekämpfung

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

A trial involving one of the biggest human trafficking cases in US history kicked off in a New Orleans federal court this week.
Workers allege that Signal International, a US Gulf Coast shipbuilding company, recruited them from India with false promises and then forced them to live in fenced-in labor camps and work for little to no pay.
This case stands out because labor traffickers are rarely prosecuted, despite the millions of workers that are victimized.

Weitere Einzelheiten, auch mit Hyperlinks zu ergänzenden Informationen, finden sich unter folgender URL:
http://blog.metrotrends.org/2015/01/human-trafficking-case-signal-international-matters/?utm_source=iContact&utm_medium=email&utm_campaign=Urban%20Institute%20Update&utm_content=Urban+Update+1%2F22%2F15

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Nach Angaben des Statitistischen Bundesamtes Wiesbaden haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Damit sind die Brutto-Ausgaben gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.

Der für Jugendkriminalrecht, Jugenhilfe und Jugendkriminologie relevanteste Bereich betrifft die sog. "Hilfen zur Erziehung" gemäß dem KJHG. Hierfür wendeten die öffentlichen Träger rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) auf, insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform.

Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.

Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.

Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.

Eine Tabelle mit Detailangaben zu Bund und Ländern findet sich unter folgender URL:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/...

(Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 026 vom 23.01.2015)

Korruptionsbekämpfung

Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.

Korruption ist ein weltweites Phänomen und macht nicht vor staatlichen Grenzen halt. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir internationale Vorgabe zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption um. Außerdem werden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, betonte Bundesminister Heiko Maas.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und seines Zusatzprotokolls schaffen.

Zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses muss die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden. Bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr wird nicht ein Amtsträger bestochen, sondern ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens. Strafbar ist dies derzeit nur, wenn mit der Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll, also beispielsweise wenn der Einkäufer eines Unternehmens von einem Zulieferer ein Bestechungsgeld erhält und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Zuschlag erteilt. Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Nach den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses müssen aber auch die Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn kommt.

Darüber hinaus wird zur Umsetzung von Vorgaben des Europarats die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträger erweitert. Damit wird Deutschland auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption das Europarat und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifizieren können.

(Quelle:Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJV, Pressemitteilung vom 21.1.2015. Artikel auf BMJ.DE ansehen Verantwortlich: Thorsten Bischoff , Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090 Telefax 030/18 580 9046 presse@bmjv.bund.de )

Nachrichten aus 2016

Strafrechtsreformplan der Bundesregierung:
Fahrverbot bei allen Straftaten

Ist die Heimerziehung wieder auf dem Vormarsch?

Bestandsdaten und Verlaufsergebnisse zum Strafvollzug in Deutschland

Juristenausbildung auf dem Prüfstand

Bundeskabinett beschließt Effektivierung des Strafverfahrens

Wirken Abschreckungsmaßnahmen oder befördern sie sogar Normen-Ungehorsam?

Kindheitstraumata von Jugendlichen Delinquenten

Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Neues aus Österreich: Positive Bilanz bei der Korruptionsbekämpfung

Aktuelle Veröffentlichungen zur Korruption im neuesten Heft des European Journal on Criminal Policy and Research

Gewalttätigkeit – Gewaltkriminalität:
Aktueller Artikel zur Frage der Integration von Neuro- und Sozialwissenschaften

Ökonomische Ungleichheit und Rassenproblematik in den USA: Eine aktuelle Studie

Furcht vor Immigranten und Kriminalitätsfurcht:
Ein aktueller Artikel zur Trump-Wahlkampagne in den USA

Zur Zulässigkeit eines Dopingvorwurfs gegen eine Sportlerin bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung:
Aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Reichweite der Meinungsfreiheit

Britische Regierung stellt neuen Plan zur besseren Bekämpfung der Hasskriminalität bis zum Jahr 2020 für England und Wales vor

Neues zum Strafvollzug in England und Wales

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Strafjustiz im Jahr 2015

Strafrechtsreform: Schutz der Opfer von Stalking soll verbessert werden

Vergewaltigungsmythen beim männlichen Geschlecht: Immer noch und wieder virulent

Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Bundesverfassungsgericht zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung:
Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und 2014

Das Für und Wider von Ehrenamt im Täter-Opfer-Ausgleich

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

Wirtschaftszyklen und Suizidraten: Eine aktuelle und interessante Kanadische Studie zur Überprüfung der Theorien von Durkheim, Ginsberg und Henry & Short

European Criminology Conference in Muenster, 21-24 September 2016
zum Thema: "Crime and Crime Control - Structures, Developments and Actors"

Es trifft immer die Mütter: Schuldzuschreibungen an Eltern nach Amokläufen ihrer Kinder in Schulen. Erfahrungen aus den USA

Psychische Probleme vor und nach geschlechtsumwandelnden Operationen

Neues aus der Schweiz - Kriminalstatistik 2015

Aktuelle Analyse zum Stand der Privatisierung Innerer Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten

Das kommunikative „Vorfeld“ von Sexueller Gewalt bei „Dates“ in amerikanischen Colleges: Eine experimentelle Studie über unterschiedliche Situationswahrnehmungen bei Studentinnen und Studenten

Religiosität und Punitivität: Unterschiedliche Zusammenhänge am Beispiel eine Studie aus den USA

Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2015 bei 1,1 Millionen

Machiavellismus als Persönlichkeitsmerkmal: Weniger Unterschiede zur Psychopathie als gedacht?

Integration von jungen Migranten:
Ein aktueller englischsprachiger Beitrag zur Situation in Deutschland

Eine interessante Studie zu Entwicklung und den Zusammenhängen der hohen Tötungskriminalität in Latein-Amerika

Aktuelle Studie: Zugang zu Breitband-Internet und anderen Diensten in den USA erhöht die Meinungs-Polarisierung und die feindselige Parteinahme

Ökonomische Aspekte von "Kriminalität und Innerer Sicherheit"

Sind Todeskandidaten in den Gefängnissen besonders gewaltbereit oder gefährlich? Aktuelle Forschungsbefunde aus einer Verlaufsuntersuchung widerlegen verbreitete Vorstellungen in Politik und Bevölkerung der USA

Society for the Psychological Study of Social Issues
Neue Veröffentlichungen zum stets virulenten Thema der Gewalt in den Medien

Neue Längsschnitt-Studie aus der Verhaltensgenetik zur Anlage-Umwelt-Interaktion: Unterschiedliche Anfälligkeit für Delinquenz bei männlichen vs. weiblichen Jugendlichen?

Vorübergehend frei zugänglicher Artikel über den Zusammenhang zwischen Kriminalitäts- und Gefangenenraten in Westeuropa zwischen 1982 und 2011

Cybercrime victimization among young people: a multi-nation study

Flüchtlingszuwanderung:
Mehrheit der Deutschen befürchtet negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft

European Counter Terrorism Centre

Australian Report reveals link between child protection and youth justice supervision

Gefangene, bedingt Entlassene und Bewährungsprobanden in den USA: Jahresstatistik 2014 des BJS

Aktuelle Entscheidung des BVerfG:
Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren ist verfassungsgemäß

Neues aus England und Wales:
Daten zum Jugendstrafvollzug und zur gesicherten Unterbringung in Heimen für 2015, mit Angaben zur Entwicklung seit dem Jahr 2000

Migrationsbericht 2014

Sexuelle Gewalt im Amerikanischen Jugendstrafvollzug.
Neueste Erhebungs-Ergebnisse

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Gefangenenvergütung in Rheinland-Pfalz

Neues aus England und Wales:
Weniger delinquente Kinder bzw. Jugendliche als vorher, jedoch weiterhin hoher Anteil von Minderheitsangehörigen unter den bei Justiz und Vollzug behandelten jungen Verdächtigen bzw. Abgeurteilten

Neues aus England und Wales:
Zwei aktuelle Beiträge zur Einschätzung der Wirkungen von Gefängnisstrafen bzw. Alternativen Sanktionen

Neues aus den USA:
Präsident Obama untersagt per Dekret die Anordnung von isolierender Einzelhaft für Jugendliche im amerikanischen Bundes-Strafvollzug

Aktuelle Veröffentlichung: Abschlussbericht der Strafvollzugskommission zur Reform des Bundes-Strafvollzugswesens in den USA

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung:
Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und 2014

Forecasting Crime in Germany in Times of Demographic Change

Alterung der Bevölkerung durch aktuell hohe Zuwanderung nicht umkehrbar

Assessing the Coverage and Reliability of Subnational Geographic Identifiers in the NCVS Public-Use File (NCJ 249467)
and
Evaluation of Direct Variance Estimation, Estimate Reliability, and Confidence Intervals for the National Crime Victimization Survey (NCJ 249242)

Aktuelle Studie:Kritische Einstellungen in der Bevölkerung der USA zur Immigration

Bewährungshilfe und bedingte Entlassung: Neueste Zahlen aus den USA

LG Nürnberg zu intersexueller Person: Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung vor OP

Das Ruanda-Tribunal schließt seine Pforten Verurteilt werden die Verantwortlichen dennoch

Dezember 2016

Strafrechtsreformplan der Bundesregierung:
Fahrverbot bei allen Straftaten

Ist die Heimerziehung wieder auf dem Vormarsch?

Bestandsdaten und Verlaufsergebnisse zum Strafvollzug in Deutschland

Juristenausbildung auf dem Prüfstand

Bundeskabinett beschließt Effektivierung des Strafverfahrens

Wirken Abschreckungsmaßnahmen oder befördern sie sogar Normen-Ungehorsam?

Kindheitstraumata von Jugendlichen Delinquenten

Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Fahrverbot bei allen Straftaten

Strafrechtsreformplan der Bundesregierung:

Fahrverbot bei allen Straftaten

Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. U.a. ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen.

„Die Öffnung des Fahrverbots für alle Straftaten erweitert die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.“
Bundesminister Heiko Maas

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift neben dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben, das Fahrverbot auf alle Straftaten auszudehnen, Empfehlungen einer vom BMJV einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens auf. Außerdem werden Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt.

Dazu gehören die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.

Quelle: Pressemitteilung BMJV vom 21.12.2016

Ist die Heimerziehung wieder auf dem Vormarsch?

Eine interessante aktuelle Meldung von DESTATIS

25 % mehr junge Menschen begannen im Jahr 2015 eine Heimerziehung

Für 49 500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann im Jahr 2015 die Erziehung in einem Heim oder in einer betreuten Wohnform.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 25 % mehr als im Jahr zuvor.

Bei den Jungen und jungen Männern stieg die Zahl um 46 % auf 32 800.

Dabei nahm der Anteil der Jungen und jungen Männer mit Migrationshintergrund von knapp 40 % im Jahr 2014 auf 62 % zu.

+++ PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS) Nr. 458 vom 16.12.2016
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44 / www.destatis.de/kontakt

 

Bestandsdaten und Verlaufsergebnisse zum Strafvollzug in Deutschland

Neueste Veröffentlichung aus dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden zum August 2016

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres. Jeweils mit retrograden Angaben zu früheren Erhebungszeitpunkten. Hier: August 2016, Umfang 44 Seiten, erhältlich in den Formaten PDF und XLSX

Zum Download:
Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. August 2016 (PDF, 386 kB, Datei ist nicht barrierefrei) Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. August 2016 (xlsx, 328 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erscheinungsweise: unregelmäßig. Hyperlink zu: Ältere Ausgaben

Juristenausbildung auf dem Prüfstand

Die Justizministerkonferenz hat den Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung am 17.11.2016 diskutiert.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass dieser Bericht eine sachgerechte Diskussionsgrundlage

  • für eine weitere Angleichung der Prüfungsbedingungen sowie
  • für eine weitere Harmonisierung und Begrenzung des Pflichtstoffs der juristischen Prüfungen

darstellt. Der Koordinierungsausschuss soll nun mit den juristischen Fakultäten eintreten.

Der Bericht des Ausschusses steht jetzt online.

 

Bundeskabinett beschließt Effektivierung des Strafverfahrens

Die Bundesregierung hat heute den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens beschlossen.

„Wir wollen das Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Gesetzentwurf greift zahlreiche Empfehlungen unserer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens auf. Wir setzen viele Anregungen aus der Praxis um. Effektivität und Praxistauglichkeit bedeuten etwas Anderes als „Verfahrensbeschleunigung um jeden Preis“ oder gar „Abbau von Verfahrensrechten“. Unser Entwurf legt ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Kommunikation, der Dokumentation und der Transparenz im Strafverfahren. Nicht zuletzt werden dadurch auch Beschuldigtenrechte gestärkt.“ (Bundesminister Heiko Maas)

Der Gesetzentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens sieht zunächst Regelungen vor, die der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung dienen und zugleich die Rechte aller Verfahrensbeteiligten wahren. So sollen unter anderem eine Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen, Änderungen im Befangenheitsrecht und die Möglichkeit einer Fristsetzung im Beweisantragsrecht eingeführt werden.

Eine wesentliche und zugleich zeitgemäße Optimierung zur Ermittlung des wahren Sachverhalts soll sodann durch den verstärkten Einsatz audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Der Vorschlag sieht dabei eine grundsätzliche Pflicht zur Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen bei vorsätzlichen Tötungsdelikten und in Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten vor.

Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um durch eine verstärkt kommunikative und transparente Verfahrensführung gerade in umfangreichen Strafverfahren zu einer Effektivierung beizutragen (z.B. Abstimmung des Ablaufs der Hauptverhandlung mit den Prozessbeteiligten bei umfangreichen Verfahren vor dem Land- oder Oberlandesgericht) und durch die Stärkung der Beschuldigtenrechte in einigen Bereichen späteren Streitigkeiten in der Hauptverhandlung vorzubeugen (z.B. Pflichtverteidigerbestellung bei richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren).

Zur zukünftigen Erfassung auch des sogenannten DNA-Beinahetreffers (= abgegebene DNA ist mit der am Tatort aufgefunden zwar nicht identisch, ihr aber sehr ähnlich und bietet daher Rückschlüsse auf ein Verwandtschaftsverhältnis) bei der DNA-Reihenuntersuchung sind schließlich entsprechende Anpassungen der §§ 81e und 81h der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung BMJV vom 14.12.2016

Wirken Abschreckungsmaßnahmen oder befördern sie sogar Normen-Ungehorsam?

Aufschlussreiche Ergebnisse einer amerikanischen psychologischen Studie

Journal of Personality and Social Psychology    Online First Publications

 

On Sanction-Goal Justifications: How and Why Deterrence Justifications Undermine Rule Compliance.

Mooijman, Marlon; van Dijk, Wilco W.; van Dijk, Eric; Ellemers, Naomi

 

Abstract:

Authorities frequently justify their sanctions as attempts to deter people from rule breaking.

Although providing a sanction justification seems appealing and harmless, we propose that a deterrence justification decreases the extent to which sanctions are effective in promoting rule compliance. We develop a theoretical model that specifies how and why this occurs.

Consistent with our model, 5 experiments demonstrated that — compared with sanctions provided without a justification or sanctions provided with a just-deserts justification — sanction effectiveness decreased when sanctions were justified as attempts to deter people from rule breaking. This effect was mediated by people feeling distrusted by the authority.

We further demonstrated that
(a) the degree to which deterrence fostered distrust was attenuated when the sanction was targeted at others (instead of the participant) and
(b) the degree to which distrust undermined rule compliance was attenuated when the authority was perceived as legitimate.

We discuss the practical implications for authorities tasked with promoting rule compliance, and the theoretical implications for the literature on sanctions, distrust, and rule compliance.

doi: 10.1037/pspi0000084

Kindheitstraumata von Jugendlichen Delinquenten

 Aktueller Bericht der Organisation “Beyond Youth Custody”

"Trauma and young offenders: a review of the research and practice literature"

28 November 2016

The report presents key findings from a review of the research and practice literature concerning trauma in the backgrounds of young people who offend.

It aims to highlight what is currently known about trauma within the population of young offenders, and to identify the importance of this knowledge for effective resettlement practice.

It focuses on:

  • Definitions of trauma and the different ways in which trauma has been understood in the research and practice literature
  • The prevalence of different types of traumatic childhood and adolescent experiences in the backgrounds of young offenders
  • The effects that such trauma can have on young people in the short-term, and its longer term impacts on emotional, social, and neurological development
  • The links between trauma and young people’s behaviour, including the extent of their capacity to comply with youth justice interventions
  • The implications that an understanding of trauma and its effects might have for resettlement work undertaken with young custody-leavers

Download Trauma and young offenders: a review of the research and practice literature

Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Durch die Erweiterung des §1631b BGB um einen Absatz 2 wird ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen vorgeschlagen. Auf diese Weise soll auch die elterliche Entscheidung für ein Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält und dem durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit entzogen werden soll, unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Familiengericht gestellt werden. Der Entscheidungsprimat der Eltern in Bezug auf die grundsätzliche Anwendung und die Art und Weise von freiheitsentziehenden Maßnahmen bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.

(Quelle: Pressemitteilung BMJV vom 2.12.2016)

Regierungsentwurf vom 30.11.2016

RegE: Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern(PDF, 170KB, Datei ist nicht barrierefrei)

November 2016

Neues aus Österreich: Positive Bilanz bei der Korruptionsbekämpfung

Neues aus Österreich: Positive Bilanz bei der Korruptionsbekämpfung

Österreich setzt GRECO-Empfehlungen erfolgreich um

Ab sofort ist der zweite Umsetzungsbericht zur dritten Evaluierungsrunde der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) für Österreich online - und zwar auf den Homepages des Justizministeriums und des Bundeskanzleramts jeweils in englischer Originalversion sowie in deutscher Übersetzung. Der Bericht geht auf die Prüfung Österreichs im Jahr 2011 zurück, deren Gegenstand die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung waren.

Für Österreich zeigt sich ein durchaus positives Bild:

Sämtliche zehn Empfehlungen aus dem Bereich des Strafrechts wurden als zufriedenstellend umgesetzt beurteilt. Im Bereich der Parteienfinanzierung gelten laut GRECO bereits sechs Empfehlungen als zufriedenstellend und vier weitere als teilweise umgesetzt. Nur eine Empfehlung wurde als nicht umgesetzt bewertet. Mit dieser positiven Bilanz geht die dritte Evaluierungsrunde für Österreich zu Ende. Österreich hat damit deutlich besser abgeschnitten als etwa seine Nachbarstaaten Deutschland oder Schweiz.

Der aktuelle Bericht ist auf der Homepage der Justiz (www.justiz.gv.at) unter Ministerium > Korruptionsbekämpfung veröffentlicht.

Derzeit ist die vierte Evaluierungsrunde (Korruptionsprävention bei Abgeordneten sowie bei Richtern und Staatsanwälten) im Gange. Die fünfte Evaluierungsrunde von GRECO betreffend Korruptionsprävention bei Regierungsmitgliedern und bei der Polizei beginnt im Frühjahr 2017 und wird Österreich voraussichtlich im Jahr 2022 treffen.

Die „Staatengruppe gegen Korruption“ (GRECO), der Österreich seit 1. Dezember 2006 angehört, evaluiert die Einhaltung der vom Europarat einschlägig verabschiedeten Rechtsinstrumente bzw. der von GRECO erarbeiteten Standards zur internationalen Korruptionsbekämpfung. Sie wurde 1999 von 17 Mitgliedern des Europarates gegründet und umfasst heute 49 Mitgliedstaaten (alle 47 Europaratsmitgliedstaaten sowie die USA und Belarus).

Pressemitteilung vom 21. Oktober 2016. Technische Bearbeitung durch KrimG-Redaktion 11-2016

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz, Mag. Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin +43 676 89891 2138 Medienstelle.Ressort@bmj.gv.at

September 2016

Aktuelle Veröffentlichungen zur Korruption im neuesten Heft des European Journal on Criminal Policy and Research

Gewalttätigkeit – Gewaltkriminalität:
Aktueller Artikel zur Frage der Integration von Neuro- und Sozialwissenschaften

Aktuelle Veröffentlichungen zur Korruption im neuesten Heft des European Journal on Criminal Policy and Research

(Dieser Beitrag ist „Open Access“ für alle):

Opening Public Officials’ Coffers: A Quantitative Analysis of the Impact of Financial Disclosure Regulation on National Corruption Levels

Gustavo A. Vargas & David Schlutz

» Abstract » Full text HTML » Full text PDF

 

(Auch dieser Beitrag ist “Open Access” für alle):

Integrating Institutional and Behavioural Measures of Bribery

Richard Rose & Caryn Peiffer

» Abstract » Full text HTML » Full text PDF

 

(Bei diesem Beitrag ist für Nicht-Abonnenten der Zeitschrift nur das Abstract kostenlos zugänglich):

Trends in Corruptions Around the World

Laarni Escresa & Lucio Picci

» Abstract » Full text HTML » Full text PDF

 

Gewalttätigkeit – Gewaltkriminalität: Aktueller Artikel zur Frage der Integration von Neuro- und Sozialwissenschaften

Explaining Violence - Towards a Critical Friendship with Neuroscience?

Larry Ray (l.j.ray@kent.ac.uk)

Journal for the Theory of Social Behaviour

Vol. 46, Issue 3 September 2016, Pp. 335-356.

 

Abstract

The neurosciences challenge the ‘standard social science’ model of human behaviour particularly with reference to violence. Although explanations of violence are interdisciplinary it remains controversial to work across the division between the social and biological sciences.

Neuroscience can be subject to familiar sociological critiques of scientism and reductionism but this paper considers whether this view should be reassessed. Concepts of brain plasticity and epigenetics could prompt reconsideration of the dichotomy of the social and natural while raising questions about the intersections of materiality, embodiment and social action.

Although violence is intimately bound up with the body, sociologies of both violence and the body remain on the surface and rarely go under the skin or skulls of violent actors. This article argues for a non-reductionist realist explanation of violent behaviour that is also interdisciplinary and offers the potential to generate nuanced understandings of violent processes.

It concludes that sociology should engage critically and creatively with the neuroscience of violence.

Source: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/jtsb.12102/abstract

References: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/jtsb.12102/full#references

 

August 2016

Ökonomische Ungleichheit und Rassenproblematik in den USA: Eine aktuelle Studie

Furcht vor Immigranten und Kriminalitätsfurcht:
Ein aktueller Artikel zur Trump-Wahlkampagne in den USA

Zur Zulässigkeit eines Dopingvorwurfs gegen eine Sportlerin bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung:
Aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Reichweite der Meinungsfreiheit

Britische Regierung stellt neuen Plan zur besseren Bekämpfung der Hasskriminalität bis zum Jahr 2020 für England und Wales vor

Neues zum Strafvollzug in England und Wales

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Strafjustiz im Jahr 2015

Strafrechtsreform: Schutz der Opfer von Stalking soll verbessert werden

Ökonomische Ungleichheit und Rassenproblematik in den USA: Eine aktuelle Studie

The Racial Structure of Economic Inequality in the United States: Understanding Change and Continuity in an Era of “Great Divergence”

Rodney E. Hero, University of California, Berkeley. Search for more papers by this author
Morris E. Levy, University of Southern California. Direct correspondence to Morris E. Levy, Trousdale Pkwy, Von Kleinsmid Center, Rm. 312; Los Angeles, CA 90089; 〈morrisl@usc.edu〉.Search for more papers by this author

Social Science Quarterly. First published: 11 August 2016 Full publication history

Abstract

The “great divergence” of America's rich from its middle class and poor has led some observers to see a country increasingly stratified by income and wealth, more so than by race.

In this article, the first in a two-part series, we argue that this conclusion overlooks the persistent importance of the racial “structure” of inequality.

A decomposition of income inequality between 1980 and 2010 using the Theil Index shows that inequality between racial groups accounts for a rising share of total income inequality over this period nationally and in most states.

We also demonstrate that within-state trends in the between-race component of inequality are not fully accounted for by trends in income inequality and racial diversity per se.

These findings lay the groundwork for a forthcoming companion piece in Social Science Quarterly that shows that between-race inequality is strongly linked to welfare policy outcomes in the United States.

Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ssqu.12327/abstract?campaign=...

Furcht vor Immigranten und Kriminalitätsfurcht: Ein aktueller Artikel zur Trump-Wahlkampagne in den USA

The Trump Hypothesis: Testing Immigrant Populations as a Determinant of Violent and Drug-Related Crime in the United States

David Green, Nagoya University Graduate School of Law, Furocho, Chikusaku, Nagoya, Aichi 464–8601, Japan 〈david.green@law.nagoya-u.ac.jp) Search for more papers by this author

Social Science Quarterly, first published: 31 May 2016 Full publication history

Abstract

Objectives: To test the “Trump Hypothesis”: whether immigrants are responsible for higher levels of violent and drug-related crime in the United States, as asserted by Donald Trump in his 2015 presidential campaign announcement. This is achieved using recent crime and immigration data, thus testing the common public perception linking immigrants to crime, and providing an updated assessment of the immigrant-crime nexus.

Methods: Rates of violent crime and drug arrests by state are pooled for 2012–2014. These are compared against pooled statistics on foreign-born and Mexican nationals living in the United States, as well as estimates of undocumented foreign and undocumented Mexican population by state. The data are analyzed using correlation and multivariate regressions.

Results: Data uniformly show no association between immigrant population size and increased violent crime. However, there appears to be a small but significant association between undocumented immigrant populations and drug-related arrests.

Conclusions: Results largely contradict the Trump Hypothesis: no evidence links Mexican or undocumented Mexican immigrants specifically to violent or drug-related crime. Undocumented immigrant associations with drug-related crime are minimal, though significant. The Trump Hypothesis consequently appears to be biased toward rhetoric rather than evidence.

Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ssqu.12300/abstract?campaign=...

 

Zur Zulässigkeit eines Dopingvorwurfs gegen eine Sportlerin bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung: Aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Reichweite der Meinungsfreiheit

Kurztext:

Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, haben die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen. Das hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf eine Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Dem Beschwerdeführer war von den Fachgerichten die Äußerung von Dopingvorwürfen gegen eine Sportlerin untersagt worden, weil diese Vorwürfe wegen Nichterweislichkeit als „prozessual unwahr“ einzuordnen seien und bereits deshalb das Persönlichkeitsrecht der Sportlerin überwöge. Dies beurteilte das Bundesverfassungsgericht als Verletzung der Meinungsfreiheit.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG, Nr. 53/2016 vom 9. August 2016)

Britische Regierung stellt neuen Plan zur besseren Bekämpfung der Hasskriminalität bis zum Jahr 2020 für England und Wales vor

Policy paper: Hate crime action plan 2016

From: Home Office, Department for Communities and Local Government and Ministry of Justice
First published: 26 July 2016

The government’s plan for dealing with hate crime in England and Wales. 

Document: Action against Hate: the UK government’s plan for tackling hate crime

Ref: ISBN 978-1-78655-163-4 PDF, 246KB, 40 pages

Detail: This document sets out the government’s plan of actions to deal with hate crime until May 2020. It applies to England and Wales only. It outlines actions the government will take to:

  • prevent and respond to hate crime
  • increase reporting of hate crime incidents
  • improve support for victims
  • build an understanding of hate crime

As part of the hate crime action plan, a £2.4 million funding scheme for places of worship has been launched. This will provide security measures and equipment for vulnerable places of worship that need increased protection.
 

 

Neues zum Strafvollzug in England und Wales

Ein aktueller Überblick des Ministry of Justice und des National Offender Management Service über die Entwicklung der Gefangenenpopulation in den Jahren 1993 bis 2016, mit knappen Überlegungen zu den Hauptursachen der Schwankungen

www.gov.uk/government/statistics/story-of-the-prison-population-1993-to-2016

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Strafjustiz im Jahr 2015

SICHERHEITSBERICHT 2015 im MINISTERRAT EINGEBRACHT

Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben im Jahr 2015 Strafverfahren gegen 263.069 (2014: 238.336) Personen endgültig abgeschlossen. Es erfolgten

  • 33.667 Verurteilungen (2014: 33.930)
  • 10.222 Freisprüche (2014: 10.677)
  • 40.439 Diversionen (2014: 41.534)
  • 165.129 Verfahrenseinstellungen (2014: 152.195)

Häufigste Straftaten: Vermögensdelikte
Der größte Anteil der Verurteilungen bezieht sich nach wie vor auf Vermögensdelikte, wie z.B. Diebstahl, Raub und Betrug (39,1 % der Verurteilungen). 18,8 % der Verurteilten haben Delikte gegen Leib und Leben begangen (wie z.B. Körperverletzung), 13,8 % wurden wegen Suchtmitteldelikten verurteilt und 1,7 % der Verurteilungen betrafen Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch).

Wie auch in den letzten Jahren waren rund 86 % der Verurteilten Männer und rund 14 % Frauen. Rund 81,5 % der Verurteilten waren Erwachsene, 6,7 % Jugendliche und 11,8 % junge Erwachsene. Der Anteil verurteilter ausländischer Staatsangehöriger erreicht im Jahr 2015 den bisher höchsten Wert von 40 % (2014 waren es noch 31,4 %).

Freiheitsstrafen im Steigen
Bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen werden am häufigsten verhängt. Mit 67,1 % an Freiheitsstrafen wurde ein bisheriger Höhepunkt erreicht (204: 66,3 %); 19 % sind unbedingte Freiheitsstrafen 19 %. Im Vergleich dazu sanken die verhängten reinen Geldstrafen auf 8.855 im Jahr 2015 (2009: 13.294), das entspricht 27,6 % (2014: 28,5 %). Die Zahl der vermögensrechtlichen Anordnungen ist im Jahr 2015 deutlich angestiegen, so konnten 2,6 Mio Euro eingenommen werden.

Der BMJ-Teil des Sicherheitsberichtes widmet sich ausführlich der Arbeit der Strafjustiz und bietet nicht nur einen Überblick über die Verfahren und Verurteilungen im letzten Jahr, sondern informiert unter anderem über den Strafvollzug, die gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht, die Reform des Strafprozesses, die Hilfeleistung für Verbrechensopfer, die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden.

(Quelle: Pressemitteilung vom 12. Juli 2016, Bundesministerium für Justiz, Mag. Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin, +43 676 89891 2138, Medienstelle.Ressort@bmj.gv.at)

Der Sicherheitsbericht 2015 (Justizministerium) ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/daten_und_fakten/berichte/s...

Die Bände des Sicherheitsberichts, welche die Polizeitätigkeit betreffen (Innenministerium) sind unter folgendem Link abrufbar:
BMI: Kriminalität - Vorbeugung und Bekämpfung (pdf 1,5 MB)
BMI: Kriminalität - Vorbeugung und Bekämpfung; Anhang (pdf 9 MB)
BMI: Kriminalitätsbericht - Statistik und Analyse (pdf 3,1 MB)
 

 

Strafrechtsreform: Schutz der Opfer von Stalking soll verbessert werden

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen beschlossen. Mit den vorgesehenen Änderungen soll dem strafwürdigen Unrechtsgehalt des Stalkings besser Rechnung getragen werden.

Der Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz erklärte dazu:

„Wir müssen Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung. In Zukunft gilt: Schon wenn die Tat geeignet ist, das Leben schwerwiegend zu beeinträchtigen, können die Täter bestraft werden. Konkret: Stalking soll künftig bereits dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Es darf nicht sein, dass man z.B. erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann. Denn: Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker."

Mit dem Gesetzgebungsvorhaben erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, den Schutz von Stalkingopfern zu verbessern. Der Gesetzentwurf gestaltet das Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt um. Zukünftig soll sich daher strafbar machen, wer beharrlich einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die objektiv dazu geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Ein tatsächlicher Erfolgseintritt ist zur Ahndung nicht länger notwendig. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus folgende Neuregelungen vor:

Der Straftatbestand der Nachstellung soll aus dem Katalog der Privatklagedelikte gestrichen werden. Nach geltender Rechtslage kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren nach § 238 Absatz 1 StGB unter Verweis auf den Privatklageweg einstellen. Das bedeutet für die Opfer, dass sie, wenn sie an der Fortführung des Verfahrens interessiert sind, selbst ein Verfahren gegen den Beschuldigten anstrengen müssen und dabei auch das Kostenrisiko unter Einschluss der notwendigen Auslagen des Angeklagten wie auch die Anwaltskosten zu tragen haben. Mit der Streichung der Nachstellung aus dem Katalog der Privatklagedelikte ist eine solche Einstellung nicht mehr möglich. Damit sollen die Belastungen für Opfer einer Nachstellung reduziert werden.

Weiterhin wird die effektive Durchsetzung von Vergleichen in Gewaltschutzverfahren verbessert. Derzeit ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung strafbar, nicht aber der Verstoß gegen eine in einem gerichtlichen Vergleich übernommene Verpflichtung. Künftig soll es in Gewaltschutzverfahren den durch das Familiengericht bestätigten Vergleich geben. Die Einhaltung einer Verpflichtung aus einem gerichtlich bestätigten Vergleich soll künftig strafbewehrt sein und damit ein Gleichlauf mit dem strafrechtlichen Schutz bei gerichtlichen Gewaltschutzanordnungen hergestellt werden.

Ergänzend dazu soll eine Neuregelung sicherstellen, dass in den Fällen eines gerichtlich bestätigten Vergleichs eine Mitteilung an die zuständige Polizeibehörde und andere öffentliche Stellen erfolgen muss.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 13.7.2016, hier redaktionell leicht bearbeitet)

Hyperlink zum Gesetzgebungsverfahren

Juli 2016

Vergewaltigungsmythen beim männlichen Geschlecht: Immer noch und wieder virulent

Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Bundesverfassungsgericht zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung:
Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und 2014

Das Für und Wider von Ehrenamt im Täter-Opfer-Ausgleich

Vergewaltigungsmythen beim männlichen Geschlecht: Immer noch und wieder virulent

Ein aktueller, sicher nicht landesspezifischer, Forschungsbefund zu Jugendlichen in Taiwan

Rape myths and rape by juveniles

Jiun-Yih Huang

The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology Volume 27,Issue 4, 2016 , Pp. 489-503

Abstract

Rape committed during adolescence is a vital indicator for predicting the propensity of committing rape in adulthood.

Moreover, although numerous studies related juvenile rape have been proposed in Western countries, most of these studies have focused on the impact of personal factors, and have neglected to examine the impact of rape myths.

Therefore, in the present study, we investigated the relationship between rape myths and male juvenile rape. This study used an anonymous self-report questionnaire to collect data. Participants included 466 male middle- and high-school students in Taiwan. The results showed that rape myths are associated with juvenile rape. Furthermore, rape victim myths were the myth category relating to juvenile rape, rather than rape perpetrator myths.

Among the rape victim myths, the dimension, women secretly wish to be raped, had the strongest association. Discussions pertaining to implications, applications, limitations, and future research are included in the present study.

Link to related articles:

http://www.tandfonline.com/doi/mlt/10.1080/14789949.2016.1158848

Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Ziel ist auch die grundlegende Reform der Entschädigung von Straftatopfern

Die Bundesregierung hat am 13 Juli den vom Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

Bundesminister Heiko Maas erklärt dazu: „Verbrechen darf sich nicht lohnen. Dieser Grundsatz muss auch in finanzieller Hinsicht gelten. Die Abschöpfung von Erträgen einer Straftat entzieht den Tätern nicht nur den Anreiz, sondern auch die finanzielle Basis für die Begehung weiterer Straftaten. Mit den geplanten Neuregelungen wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung einfacher und damit effizienter. So helfen wir nicht nur den Betroffenen, sondern es gilt auch: Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terror. Denn: Wenn wir ihre Finanzquellen trocken legen, können wir kriminelle Organisationen in ihrem Kern treffen.“

Das geltende Recht der Vermögensabschöpfung ist kompliziert, fehleranfällig und lückenhaft. Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzentwurf eine umfassende Reform auf den Weg.

Dieser Entwurf gibt klare Leitlinien dafür vor, was im Einzelfall abzuschöpfen ist. Er erleichtert zudem die vorläufige Sicherstellung von deliktisch erlangten Vermögensgegenständen. Außerdem schafft er die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Schließlich werden mit den geplanten Neuregelungen auch bestehende Abschöpfungslücken geschlossen.

Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität wird ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolgt die Bundesregierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht daneben eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten vor. Bisher gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Künftig sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.

Fragen und Antworten

Zum Gesetzgebungsverfahren

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 13. 7. 2016; hier redaktionell leicht verändert)

 

Bundesverfassungsgericht zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz

Eilanträge gegen das Gesetz bleiben erfolglos

Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 abgelehnt. Die Entscheidung der Kammer beruht auf einer Folgenabwägung. Mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht, die das Gewicht der durch den Vollzug der Vorschrift drohenden Nachteile im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführer nutzen privat und geschäftlich verschiedene Telekommunikationsdienste.
Mit ihren Eilanträgen begehren die Beschwerdeführer die eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft zu setzen. Die von den Beschwerdeführern angegriffenen Regelungen finden sich in den neu geschaffenen §§ 113a bis 113g TKG, in dem neu gefassten § 100g StPO und den neu geschaffenen §§ 101a und 101b StPO.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist abzulehnen.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht eine Folgenabwägung vornehmen.

* Weiter unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 42/2016 vom 15. Juli 2016)

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung: Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und 2014

In den vergangenen Monaten ist die neue Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik der TOA-Forschungsgruppe als Online- und Printversion erschienen. Die Veröffentlichung befasst sich mit den gemeldeten Fällen aus den Jahrgängen 2013 und 2014 knüpft damit nahtlos an die vorherigen Untersuchungen an.

Insgesamt haben sich 67 Einrichtungen, die den Täter-Opfer-Ausgleich in Form einer Mediation in Strafsachen anbieten, an der TOA-Statistik beteiligt und im Jahr 2013 5.573 sowie im Jahr 2014 7.393 Fälle eingereicht. Die Teilnahme ist freiwillig und die in der Studie berücksichtigten Fälle wurden in der Folge nicht zufällig ausgewählt.

Im strengen statistischen Sinne gilt die Auswertung damit nicht als repräsentativ. Gleichwohl „dokumentiert sie, wie bislang keine andere Erhebung, auch außerhalb Deutschlands, anhand von tausenden und längerfristig gesehen sogar zehntausenden ausgewerteten Fällen, dass der TOA von Opfern und Tätern, die darauf angesprochen werden, mehrheitlich akzeptiert wird“ (S. V).

Im Folgenden werden ausgewählte neue Erkenntnisse vorgestellt:

  • Die Mehrheit der Fälle wird nach wie vor im Vorverfahren von der Staatsanwalt angeregt (2014: 79,2 %) – „ in den vorliegenden Berichtsjahren allerdings mit sinkender Tendenz zugunsten der Jugendgerichtshilfe die 2014 einen Anteil von 12 % ausmacht“ (S. 21).
  • „Die Grundstruktur der Verteilung [der Delikte nach Straftatbestand] hat sich langfristig kaum geändert“ (S. 31).
  • Insbesondere haben körperliche Verletzungen Eingang in die TOA-Statistik gefunden (2014: 41 %); „die leichten Körperverletzungen [haben] zugunsten der mittelschweren Körperverletzungen im Vergleich zu 2011/2012 abgenommen“ (S. 25) Weitere Straftatbestände waren in 2014 z. B. Beleidigung (16 %), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (12,6 %), Sachbeschädigung (10,6 %), Diebstahl und Unterschlagung (8,3 %) (S. 31).
  • Der Anteil der Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit „ist in den Jahren 2010 bis 2014 von 72,4% auf 76,7% leicht angestiegen“ (S. 29).
  • Ca. 70% der Beschuldigten kannten die geschädigte Person bzw. 43,5% (2014, S. 35) kannten sie sie vor der Tat sehr gut. „Damit unterscheiden sich die Zahlen nicht auffallend von den vorherigen Berichtsjahren“ (S. 35).
  • Mehr als die Hälfte der kontaktierten Geschädigten (2014: 57,8 %, S. 37) und mehr als Zweidrittel der Beschuldigten (2014: 72,8 %, S. 39) erklärten sich nach Kontaktaufnahme für einen TOA bereit. Wenn es zu einem Ausgleichsgespräch kam, konnte im Großteil der Fälle (2014: 83,6 %, S. 52) eine Einigung erzielt werden. Seit Beginn der Datenerhebung 1993 ist damit „der Anteil der einvernehmlichen und abschließenden Regelungen nach einem Gespräch nicht ein einziges Mal unter 80% gefallen“.

Die Onlineausgabe kann kostenlos in unserer Bibliothek oder über die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen werden.

(Quelle: TOA-Servicebüro, Köln, Aktuelles, 14.7.2016)

 

Das Für und Wider von Ehrenamt im Täter-Opfer-Ausgleich

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung

Das Für und Wider von Ehrenamt im Täter-Opfer-Ausgleich

Interessante Beiträge im jüngsten TOA-Magazin Nr. 2/2016:

Der Gedanke, Bürgerinnen und Bürger stärker in die Lösung der in ihrer Gemeinschaft stattfindenden (strafrechtlichen) Konflikte einzubinden, ist im Diskurs über Restorative Justice alles andere als neu. Die Forderungen des - hier immer wieder gerne zitierten - Norwegers Nils Christie oder des Australiers John Braithwaite nach einer Stärkung des Handlungsspielraums der Gemeinschaften und dem Wiedererlernen vom Umgang mit Konflikten sind bereits mehrere Jahrzehnte alt. Die Fähigkeit zur Konfliktschlichtung sollte ihres Erachtens nicht nur Fachleuten zugesprochen werden. Denn das Erleben von Konflikten und der Umgang mit ihnen ist etwas Alltägliches, was zum Menschsein und dem Leben in Gruppen dazugehört.

Die stärkere Einbeziehung von Ehrenamtlichen in den Täter-Opfer-Ausgleich könnte zur Entwicklung von neuen Angeboten führen. Es könnten neue Möglichkeiten der Begegnung in den Gemeinschaften entstehen und das Gemeinschaftsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im kommunitaristischen Sinne gestärkt werden; eine kleine, Mut machende Gegenbewegung in Zeiten der zunehmenden Individualisierung und Anonymisierung. Zugegeben, dies klingt alles sehr theoretisch und müsste zunächst mit Leben gefüllt werden, bevor wir eine ernsthafte Diskussion darüber führen.

Deswegen gehen die Beiträge in der neuen Ausgabe des TOA-Magazins besonders den folgenden Fragen nach: Worüber unterhalten wir uns, wenn wir über das Thema „Ehrenamt“ sprechen? Was gibt es bereits für inspirierende und abschreckende Erfahrungen mit ehrenamtlichem Engagement in Handlungsfeldern von ‚Profis‘? Was gibt es hierzu für unterschiedliche Perspektiven? Und was können wir daraus für den TOA lernen?

Nähere Informationen:

 (Quelle: TOA-Servicebüro, Köln, Aktuelles, 14.7.2016; hier redaktionell leicht bearbeitet)

Juni 2016

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

Beschluss vom 17. Mai 2016,

Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

Sachverhalt:

  1. Beim Besuch eines Fußballspiels trug der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 257/14 eine schwarze Hose, die im Gesäßbereich großflächig mit dem gut sicht- und lesbaren Schriftzug „ACAB“ bedruckt war. Nach dem Spiel verließ er das Stadion auf einem Weg, der an einigen dort eingesetzten Bereitschaftspolizisten vorbeiführte. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Die Berufung zum Landgericht und die Revision zum Oberlandesgericht blieben erfolglos.
  2. Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2150/14 hielt während eines Fußballspiels gemeinsam mit anderen Personen verschiedene großflächige Banner hoch. Ein Transparent trug die Aufschrift „Stuttgart 21 - Polizeigewalt kann jeden treffen“, ein weiteres war mit der Aufschrift „BFE ABSCHAFFEN“ versehen, wobei „BFE“ für die Beweis- und Festnahmeeinheiten der Polizei steht. Der Beschwerdeführer und vier weitere Personen trennten vier Buchstaben aus diesem Transparent heraus und hielten diese dann in der Formation „A C A B !“ hoch. Das Landgericht sprach den Beschwerdeführer der Beleidigung schuldig und verwarnte ihn, nachdem ein den Beschwerdeführer freisprechendes Urteil durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Die erneute Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.

Weiter unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

Quelle: Pressemitteilung Nr. 36/2016 vom 24. Juni 2016

Direkt zum Text des Beschlusses vom 17. Mai 2016: 1 BvR 257/14 1 BvR 2150/14

 

 

April 2016

Wirtschaftszyklen und Suizidraten: Eine aktuelle und interessante Kanadische Studie zur Überprüfung der Theorien von Durkheim, Ginsberg und Henry & Short

European Criminology Conference in Muenster, 21-24 September 2016
zum Thema: "Crime and Crime Control - Structures, Developments and Actors"

Es trifft immer die Mütter: Schuldzuschreibungen an Eltern nach Amokläufen ihrer Kinder in Schulen. Erfahrungen aus den USA

Psychische Probleme vor und nach geschlechtsumwandelnden Operationen

Neues aus der Schweiz - Kriminalstatistik 2015

Aktuelle Analyse zum Stand der Privatisierung Innerer Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten

Das kommunikative „Vorfeld“ von Sexueller Gewalt bei „Dates“ in amerikanischen Colleges: Eine experimentelle Studie über unterschiedliche Situationswahrnehmungen bei Studentinnen und Studenten

Religiosität und Punitivität: Unterschiedliche Zusammenhänge am Beispiel eine Studie aus den USA

Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2015 bei 1,1 Millionen

Machiavellismus als Persönlichkeitsmerkmal: Weniger Unterschiede zur Psychopathie als gedacht?

Integration von jungen Migranten:
Ein aktueller englischsprachiger Beitrag zur Situation in Deutschland

Wirtschaftszyklen und Suizidraten: Eine aktuelle und interessante Kanadische Studie zur Überprüfung der Theorien von Durkheim, Ginsberg und Henry & Short

Death Studies Volume 40, Issue 5, 2016, Pages 305-315

Impact of economic fluctuations on suicide mortality in Canada (1926–2008): Testing the Durkheim, Ginsberg, and Henry and Short theories

DOI: 10.1080/07481187.2015.1133727

Lise Thibodeau & James Lachaud

ABSTRACT

Three theories have been proposed to explain the relationship between suicide and economic fluctuations, including the Durkheim (nonlinear), Ginsberg (procyclical), and Henry and Short (countercyclical) theories.

This study tested the effect of economic fluctuations, measured by unemployment rate, on suicide rates in Canada from 1926 to 2008. Autoregressive integrated moving average time-series models were used.

The results showed a significant relationship between suicide and economic fluctuation; this association was positive during the contraction period (1926–1950) and negative in the period of economic expansion (1951–1973). Males and females showed differential effects in the period of moderate unemployment (1974–2008). In addition, the suicide rate of mid-adults (45–64) was most impacted by economic fluctuations.

Our study tends to support Durkheim’s theory and suggests the need for public health responses in times of economic contraction and expansion.
http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/07481187.2015.1133727

European Criminology Conference in Muenster, 21-24 September 2016 zum Thema: "Crime and Crime Control - Structures, Developments and Actors"

Die 16. Jahrestagung der European Society of Criminology (ESC) wird vom 21. bis 24. September 2016 an der Universität Münster unter dem Thema "Crime and Crime Control - Structures, Developments and Actors" stattfinden.
In drei Plenarveranstaltungen werden Alison Liebling (Cambridge) und Thomas Feltes (Bochum) zu "Prison and Policing", Robert Sampson (Harvard) und Manuel Eisner (Cambridge) zu "Life-Course Criminology and Developmental Prevention" sowie Wim Huisman (Amterdam) und Penny Green (London) zu "Economic and State crime" sprechen.

Auf der Eröffnungveranstaltung werden Frieder Dünkel (Präsident der ESC) über "European Penology – the Rise and Fall of Prison Population Rates and Crime Policy in Times of Refugees and Terrorism", Alexandra Jour-Schroeder (Brüssel) über "Keystones of the European Commission's Policy in Criminal Matters", und Klaus Boers über "Crime, Crime Control and Criminology in Germany" vortragen.

Darüber hinaus werden in zahlreichen Workshops über 900 Vorträge zu nahezu allen kriminologisch, kriminalwissenschaftlich und kriminalpolitisch bedeutsamen Themen gehalten.

Die europäischen Jahrestagungen gehören neben den amerikanischen Kriminologietagungen zu den international bedeutendsten kriminiologischen Veranstaltungen. Die (preisgünstige) frühe Anmeldefrist endet am 15. Juni 2016 (Mitglieder: 175 €; Nichtmitglieder: 260 €). Man kann sich aber auch noch danach und während der Tagung anmelden. Alle Anmeldungen erfolgen über www.eurocrim2016.com.

Es trifft immer die Mütter: Schuldzuschreibungen an Eltern nach Amokläufen ihrer Kinder in Schulen. Erfahrungen aus den USA

Deviant Behavior

Volume 37, Issue 5, 2016, Pp. 525-536

Mothers of Mass Murderers: Exploring Public Blame for the Mothers of School Shooters through an Application of Courtesy Stigma to the Columbine and Newtown Tragedies

DOI: 10.1080/01639625.2015.1060754

Michael S. Melendez, Bronwen Lichtenstein & Matthew J. Dolliver

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ABSTRACT

The families of Dylan Klebold, Eric Harris, and Adam Lanza have been blamed for raising sons who became school killers. The mothers, in particular, have been portrayed as failed parents because of their sons’ actions.

We applied Goffman’s concept of courtesy (associated) stigma to analyze readers’ responses on CBS and The Huffington News weblogs and to determine if the fathers, mothers, or both parents were singled out for blame.

Content analysis indicated that the mothers were always blamed for their sons’ actions; no one blamed the fathers. We concluded that courtesy stigma and gender rules are closely related in framing these responses.

Psychische Probleme vor und nach geschlechtsumwandelnden Operationen

Eine Verlaufsstudie aus Dänemark mit Blick auf eine nationale Gesamt-Fallerfassung

Nordic Journal of Psychiatry

Volume 70, Issue 4, 2016, pages 241-247

Long-term follow-up of individuals undergoing sex reassignment surgery: Psychiatric morbidity and mortality

DOI: 10.3109/08039488.2015.1081405

Rikke Kildevæld Simonsen, Annamaria Giraldi, Ellids Kristensen & Gert Martin Hald

Abstract

Background: There is a lack of long-term register-based follow-up studies of sex-reassigned individuals concerning mortality and psychiatric morbidity. Accordingly, the present study investigated both mortality and psychiatric morbidity using a sample of individuals with transsexualism which comprised 98% (n = 104) of all individuals in Denmark.

Aims:

  1. To investigate psychiatric morbidity before and after sex reassignment surgery (SRS) among Danish individuals who underwent SRS during the period of 1978–2010.
  2. To investigate mortality among Danish individuals who underwent SRS during the period of 1978–2010.

Method:
Psychiatric morbidity and mortality were identified by data from the Danish Psychiatric Central Research Register and the Cause of Death Register through a retrospective register study of 104 sex-reassigned individuals.

Results:
Overall, 27.9% of the sample were registered with psychiatric morbidity before SRS and 22.1% after SRS (p = not significant). A total of 6.7% of the sample were registered with psychiatric morbidity both before and after SRS. Significantly more psychiatric diagnoses were found before SRS for those assigned as female at birth. Ten individuals were registered as deceased post-SRS with an average age of death of 53.5 years.

Conclusions:
No significant difference in psychiatric morbidity or mortality was found between male to female and female to male (FtM) save for the total number of psychiatric diagnoses where FtM held a significantly higher number of psychiatric diagnoses overall. Despite the over-representation of psychiatric diagnoses both pre- and post-SRS the study found that only a relatively limited number of individuals had received diagnoses both prior to and after SRS. This suggests that generally SRS may reduce psychological morbidity for some individuals while increasing it for others.

http://www.tandfonline.com/doi/full/10.3109/08039488.2015.1081405

Neues aus der Schweiz - Kriminalstatistik 2015

Einbrüche verzeichnen ein Rekordminus von 19 Prozent

Neuchâtel, 21.03.2016 (BFS) – Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind die Einbruchdiebstähle im Jahr 2015 drastisch zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr sank ihre Anzahl um 9922 Straftaten auf 42'416, was einem Rekordminus von 19 Prozent entspricht. Die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch haben gegenüber 2014 um 7,3 Prozent abgenommen.

Während im Jahr 2015 bei den Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch ein Rückgang um 7,3 Prozent registriert wurde, haben die Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz um 6,3 bzw. 6,7 Prozent zugenommen. Einbruchdiebstähle sind um 9922 Straftaten (-19%) von 52'338 im Jahr 2014 auf 42'416 Straftaten im Jahr 2015 zurückgegangen. Dies ist der tiefste Stand seit der Statistikrevision im Jahr 2009. Des Weiteren nahm auch die Zahl der Einschleichdiebstähle ab (-11%). Insgesamt ergibt sich dadurch eine Häufigkeit von 6,4 Einbruch-/Einschleichdiebstählen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner, gegenüber 7,8 im Jahr 2014. Beim den Straftatbeständen Betrug (+24,2%) und Veruntreuung (+24,4%) ist hingegen eine Zunahme zu verzeichnen.

Bessere Vergleichbarkeit von Gewaltstraftaten und Diebstählen zwischen Kantonen und Städten

Im nationalen Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik hat das BFS erstmals Häufigkeitszahlen, das heisst die Anzahl gewisser Straftaten auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner, berechnet. Solche Werte wurden für ausgewählte Gewalt- und Vermögensstraftaten ermittelt, auf welche die meisten Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch entfallen. Die genannten Häufigkeitszahlen liegen retrospektiv seit 2009 für alle Kantone und Städte mit mehr als 30'000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Sie geben Aufschluss über die Entwicklung in einzelnen Bereichen der Kriminalität und verbessern die Vergleichbarkeit.

Bei den Gewaltstraftaten verzeichnen die Städte Freiburg (18,2‰), Basel (13,2‰), Biel (13,2‰), La Chaux-de-Fonds (12,9‰) und Neuchâtel (12,4‰) die höchsten Werte. Im Zeitverlauf, das heisst seit 2009, ist nur in den beiden letztgenannten Städten ein signifikanter Rückgang zu beobachten. Am tiefsten sind die Häufigkeitszahlen in Köniz (2,8‰), Thun (4,3‰) und Chur (4,8‰). Bei der Interpretation der Häufigkeitszahlen darf nicht vergessen werden, dass eine Stadt ein Knotenpunkt menschlicher Aktivität ist, die je nach geografischer Lage (Nähe zu einer anderen Grossstadt) und unabhängig von der Einwohnerzahl unterschiedlich stark ausgeprägt ist.

Einbruch- und Einschleichdiebstähle sind mit 16,3‰ in der Stadt Neuchâtel am häufigsten; dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dahinter folgen die Städte Genf (13,8‰) und Lausanne (12,5‰) mit rückläufigen Zahlen. In der Waadtländer Hauptstadt sank die Häufigkeit im Vergleich zum Vorjahr sogar um 43%. Die tiefsten Häufigkeitszahlen weisen Uster, Lugano und Schaffhausen auf.

Zahl der beschuldigten Minderjährigen nimmt weiter ab

Die Anzahl der beschuldigten Minderjährigen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen (-10,5%). Seit der Statistikrevision im Jahr 2009 hat diese Zahl laufend abgenommen und betrug 2015 noch 8047 (2009: 14'899).

Die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (18- bis 24-Jährige) ist um 3,8 Prozent gesunken und erreichte mit 14'157 ebenfalls den tiefsten Wert seit 2009. Bei den übrigen Erwachsenen ist eine leichte Abnahme von 0,8 Prozent (54'686 Beschuldigte) zu verzeichnen.

Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erneut rückläufig

Die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erreichte mit 2541 den tiefsten Stand seit 2009 und verzeichnete wie bereits 2013 und 2014 einen Rückgang (2015: -586 Beschuldigte, -18,7%).

Nicht alle Straftaten sind zurückgegangen

Den grössten Anteil der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch machten Vermögensstraftaten aus (69%), wobei deren Abnahme zwischen 2014 und 2015 mehrheitlich auf die rückläufigen Diebstähle in allen Kategorien wie Einbruch-, Taschen- oder Fahrzeugdiebstahl zurückzuführen ist (-27’910 Straftaten, -11,9%). Allerdings sind auch Straftaten zu beobachten, die gegenüber dem Vorjahr zugenommen haben. Fälle von Gewalt und Drohung gegen Beamte sind von 2567 auf 2808 Straftaten angestiegen (+9,4%), vollendete Tötungsdelikte von 41 auf 57 Fälle – besonders ausgeprägt im häuslichen Bereich (+57%).

Bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz kam es bei den Sicherstellungen von Betäubungsmitteln (+7,5%), beim Schmuggel (+122,4%) und beim Anbau und der Herstellung (+45,0%) zu einer Zunahme. Der Anstieg der Sicherstellungen lässt sich überwiegend durch am Zoll abgefangene Pakete mit Hanfsamen, deren Ein- und Ausfuhr strafbar ist, erklären.

Nach einem Rückgang im Jahr 2014 zeigt sich ein erneuter Anstieg der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (+6,7%). Ein Grossteil dieser Straftaten entfällt auf den Bereich rechtswidrige Einreise/Ausreise und Aufenthalt (+10,7%).

 

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:

  • Tabellen
  • Karten
  • eine Publikation
  • interaktive Datenwürfel

Link

 

Quelle: Medienmitteilung BfS vom 21.3.2016. Stephan Gysi, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36793, E-Mail: PKS@bfs.admin.ch Pressestelle BFS, Tel.: +41 58 46 36013, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

Aktuelle Analyse zum Stand der Privatisierung Innerer Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten

Comparing private security regulation in the European Union

DOI: 10.1080/10439463.2016.1161624

Mark Button & Peter Stiernstedt
Published online: 21 Mar 2016
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ABSTRACT

This paper examines the regulatory systems for the private security industry in the European Union (EU). Building upon other studies to compare regulatory systems it proposes a much more sophisticated approach to assess the quality of regulatory systems using 22 different criteria based on two areas: legislation and societal foundations.

From this analysis a maximum of 100 points are possible and the paper is able to rank 26 of the 28 member states of the EU. The league table ranks Belgium and Spain as having the most comprehensive regulatory systems in the EU.

The paper then provides analysis of some of the key findings from the league table noting some of the implications. One of the most important of which is the substantial differences between member states and the challenges this poses for an effective single market in the provision of security services.
http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10439463.2016.1161624

Das kommunikative „Vorfeld“ von Sexueller Gewalt bei „Dates“ in amerikanischen Colleges: Eine experimentelle Studie über unterschiedliche Situationswahrnehmungen bei Studentinnen und Studenten

Journal of Family Violence

April 2016, Volume 31, Issue 3, pp 361-370

Interpreting Sexual Dating Encounters: Social Information Processing Differences in Men and Women

  • Carrie E. Ambrose
  • Alan M. Gross

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Abstract

Research has shown that college women are at considerable risk for sexual assault by dating partners, and studies have shown early detection of threat risk cues is an important factor in rape avoidance. This study examined how men and women process sexual encounters in a date rape situation and how they differ in interpretation of cues and response decision-making using Crick and Dodge’s (1994) model of social information processing (SIP). Participants listened to an audio vignette depicting a female resisting sexual contact as the male continues to make sexual advances. The vignette was paused at a point in which there is ambiguity concerning the sexual intentions of the actors, and multiple choice/forced answer questions reflecting five stages in social information processing (causal and intent interpretation, goal clarification, response decision, response efficacy, and response evaluation) were administered. Analyses revealed males and females significantly differed in all SIP stages, and emotional reaction was a significant predictor of response decision. Implications of the findings were discussed

http://link.springer.com/article/10.1007/s10896-015-9757-z?wt_mc=alerts....

Religiosität und Punitivität: Unterschiedliche Zusammenhänge am Beispiel eine Studie aus den USA

Hell to pay: Religion and Punitive Ideology among the American Public

 

  1. Joseph O Baker⇑ Department of Sociology and Anthropology East Tennessee State University, Box 70644, Johnson City, TN 37614, USA. Email: bakerjo@etsu.edu
  2. Alexis L Booth

Abstract

Historically, religious frameworks—particularly conceptions of evil—have been tied to attitudes about criminal behavior and its corresponding punishment, yet views of transcendent evil have not been explored in the empirical literature on religion and punitive ideology.

We examine whether and how different aspects of religiosity shape punitive attitudes, using a national sample of Americans.

For both general punitiveness and views of capital punishment, belief in the existence and power of transcendent religious evil (e.g. Satan and hell) is strongly associated with greater punitiveness, while higher levels of religious practice (service attendance, prayer, and reading sacred scriptures) reduces punitiveness.

The effects of other aspects of religiosity on punitiveness such as self-identified fundamentalism, scriptural literalism, and images of God are rendered spurious by accounting for perceptions of evil. We discuss these findings in light of cultural and comparative approaches to penology, arguing for the inclusion of conceptions of the “transgressive” sacred in studies of, and theories about, penal populism.

Source: Hell to pay: Religion and punitive ideology among the American public. Joseph O Baker and Alexis L Booth. Punishment & Society 2016; 18:151-176 doi:10.1177/1462474516635886
http://pun.sagepub.com/content/18/2/151.abstract?etoc

Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2015 bei 1,1 Millionen

WIESBADEN – Das Jahr 2015 war durch eine außergewöhnlich hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland geprägt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse einer Schnellschätzung der Wanderungsstatistik mitteilt, wurde bis zum Jahresende 2015 der Zuzug von knapp 2 Millionen ausländischen Personen registriert. Gleichzeitig zogen rund 860 000 Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland fort. Daraus ergibt sich ein Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischen Personen. Das ist der höchste jemals gemessene Wanderungsüberschuss von Ausländerinnen und Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 105 vom 21.03.2016. Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden. Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, www.destatis.de/kontakt

Machiavellismus als Persönlichkeitsmerkmal: Weniger Unterschiede zur Psychopathie als gedacht?

Eine aktuelle Studie

Psychopathy and Machiavellianism: A distinction without a difference?

Joshua D. Miller et al.

Journal of Personality

Corresponding author: Joshua Miller, Department of Psychology, University of Georgia, Athens, GA, 30602; email: jdmiller@uga.edu; phone: 706 542-1173; fax: 706 542-8048

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A robust literature has emerged on the Dark Triad (DT) of personality – Machiavellianism (MACH), psychopathy, and narcissism. Questions remain as to whether MACH and psychopathy are distinguishable and whether MACH's empirical and theoretical networks are consistent. In Study 1 (N = 393), factor analyses were used to compare 2 (MACH and psychopathy combined + narcissism) and 3 factor models with both fitting the data equally well. In Studies 1 and 2 (N = 341), DT scores were examined in relation to a variety of external criteria including self and informant ratings of personality, adverse developmental experiences, and psychopathological symptoms/behaviors. In both studies, MACH and psychopathy manifested nearly identical empirical profiles and both were significantly related to disinhibitory traits thought to be antithetical to MACH. In Study 3 (N = 36), expert ratings of the FFM traits prototypical of MACH were collected and compared with empirically derived profiles. Measures of MACH yielded profiles that were inconsistent with the prototypical expert-rated profile due to their positive relations with a broad spectrum of impulsivity-related traits. Ultimately, measures of psychopathy and MACH appear to be measuring the same construct and MACH assessments fail to capture the construct as articulated in theoretical descriptions. This article is protected by copyright. All rights reserved.

http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/jopy.12251/abstract?campaign=...

Integration von jungen Migranten: Ein aktueller englischsprachiger Beitrag zur Situation in Deutschland

Native Friends and Host Country Identification among Adolescent Immigrants in Germany: The Role of Ethnic Boundaries

  1. Benjamin Schulz and
  2. Lars Leszczensky

International Migration Review

Volume 50, Issue 1, pages 163–196, Spring 2016

This paper uses data from the National Educational Panel Study (NEPS): Starting Cohort 4–9th Grade, doi:10.5157/NEPS:SC4:1.1.0. From 2008 to 2013, NEPS data were collected as part of the Framework Programme for the Promotion of Empirical Educational Research funded by the German Federal Ministry of Education and Research (BMBF). As of 2014, the NEPS survey is carried out by the Leibniz Institute for Educational Trajectories (LIfBi) at the University of Bamberg in cooperation with a nationwide network. We thank Harald Beier, Hanno Kruse, and the three anonymous reviewers for helpful comments and suggestions.

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Abstract:

Many studies find that high shares of native friends are positively related to immigrant youths' identification with the host country. By examining various immigrant groups together, these studies imply that having native friends matters in the same way for the national identification in different immigrant groups.

In contrast, we argue that the extent to which having native friends affects immigrants' national identification depends on both immigrant group characteristics and the receiving context, especially on ethnic boundaries and related group differences in perceived discrimination and the compatibility of ethnic and national identities.

Analyses based on data from the National Educational Panel Study in Germany that are representative of 15-year-old adolescents in secondary schools indeed reveal pronounced group differences: While national identification of ethnic German repatriates as well as of adolescents of former Yugoslavian and Southern European origin is related to the share of native friends, as hypothesized, we do not find this association for immigrants of Turkish and Polish origin. Our finding underlines the importance of theoretically as well as empirically accounting for group differences.

März 2016

Eine interessante Studie zu Entwicklung und den Zusammenhängen der hohen Tötungskriminalität in Latein-Amerika

Aktuelle Studie: Zugang zu Breitband-Internet und anderen Diensten in den USA erhöht die Meinungs-Polarisierung und die feindselige Parteinahme

Ökonomische Aspekte von "Kriminalität und Innerer Sicherheit"

Sind Todeskandidaten in den Gefängnissen besonders gewaltbereit oder gefährlich? Aktuelle Forschungsbefunde aus einer Verlaufsuntersuchung widerlegen verbreitete Vorstellungen in Politik und Bevölkerung der USA

Society for the Psychological Study of Social Issues
Neue Veröffentlichungen zum stets virulenten Thema der Gewalt in den Medien

Neue Längsschnitt-Studie aus der Verhaltensgenetik zur Anlage-Umwelt-Interaktion: Unterschiedliche Anfälligkeit für Delinquenz bei männlichen vs. weiblichen Jugendlichen?

Vorübergehend frei zugänglicher Artikel über den Zusammenhang zwischen Kriminalitäts- und Gefangenenraten in Westeuropa zwischen 1982 und 2011

Cybercrime victimization among young people: a multi-nation study

Flüchtlingszuwanderung:
Mehrheit der Deutschen befürchtet negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft

European Counter Terrorism Centre

Eine interessante Studie zu Entwicklung und den Zusammenhängen der hohen Tötungskriminalität in Latein-Amerika

Journal of Peace Research Vol. 53, No. 1, 2016, Pp. 84-99

The sources of social violence in Latin America

An empirical analysis of homicide rates, 1980–2010

Mauricio Rivera

Department of Political Studies, Centro de Investigación y Docencia Económicas (CIDE)

mauricio.rivera@cide.edu

Abstract

The study of social violence in Latin America has stood at the periphery of cross-national research despite the region being one of the most violent in the contemporary world. This article provides a comprehensive review of theories of crime and presents an empirical analysis of social violence in Latin America from 1980 to 2010.

The literature often emphasizes one theoretical approach over others and existing explanations are seen as competitive rather than complementary. Yet, the empirical findings of this study support different explanations and illustrate how considering different theoretical approaches helps improve our knowledge on social violence phenomena.

The results from different estimation methods reveal that youth bulges, female workforce, and post-conflict states are positively associated with social violence, as measured by homicide rates. The results also show that states’ efforts to strengthen judicial system capacity and increase school attendance can promote peace. Moreover, while drug producers and/or transit countries are not systematically related to social violence, money-laundering countries experience higher homicide rates, suggesting that not all dimensions of drug-markets increase violence. Whereas Latin America as a whole has experienced few episodes of civil wars in the past decades, the findings suggest that several factors affecting the onset of civil wars also influence other forms of non-political violence such as social violence. This echoes earlier calls in the literature on the necessity of bridging conflict and criminology research.

(Quelle: http://jpr.sagepub.com/content/53/1/84.abstract?etoc)

Aktuelle Studie: Zugang zu Breitband-Internet und anderen Diensten in den USA erhöht die Meinungs-Polarisierung und die feindselige Parteinahme

The Hostile Audience: The Effect of Access to Broadband Internet on Partisan Affect

Yphtach Lelkes, University of Amsterdam, Gaurav Sood, Independent Researcher and Shanto Iyengar, Stanford University

American Journal of Political Science

Article first published online: 23 DEC 2015
DOI: 10.1111/ajps.12237 ©2015, Midwest Political Science Association

Abstract

Over the last two decades, as the number of media choices available to consumers has exploded, so too have worries over self-selection into media audiences. Some fear greater apathy, others heightened polarization. In this article, we shed light on the latter possibility.

We identify the impact of access to broadband Internet on affective polarization by exploiting differences in broadband availability brought about by variation in state right-of-way regulations (ROW).

We merge state-level regulation data with county-level broadband penetration data and a large-N sample of survey data from 2004 to 2008 and find that access to broadband Internet increases partisan hostility. The effect occurs in both years and is stable across levels of political interest.

We also find that access to broadband Internet boosts partisans' consumption of partisan media, a likely cause of increased polarization.

Replication Materials: The data, code, and any additional materials required to replicate all analyses in this article are available on the American Journal of Political Science Dataverse within the Harvard Dataverse Network, at:
http://dx.doi.org/10.7910/DVN/LWED0F.
Source: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ajps.12237/abstract?campaign=...

Ökonomische Aspekte von "Kriminalität und Innerer Sicherheit"

Bericht in den Vierteljahresheften zur Wirtschaftsforschung

Das aktuelle Vierteljahresheft zur Wirtschaftsforschung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) widmet sich ökonomischen Aspekten von Kriminalität. Eine zentrale Fragestellung dabei lautet: Inwieweit entspricht die subjektiv empfundene Bedrohung durch Kriminalität dem tatsächlichen Kriminalitätsgeschehen in Deutschland, und zwar über das gesamte Bundesgebiet hinweg?

Grundlage sind, unter anderem, neue Daten aus dem am DIW Berlin entwickelten WISIND-Projekt – ein wirtschaftswissenschaftliches Indikatoren-System zur Messung von Sicherheit und Sicherheitswirtschaft in Deutschland. Der Indikator speist sich aus einer Vielzahl verschiedener Quellen, wie etwa der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und Experteninterviews sowie aus Nutzungsdaten sozialer Netzwerke.

Neben dem einführenden Beitrag bietet auch der Aufsatz von Mathias Bug einen Einblick in die Ergebnisse. Den Daten zufolge korrelieren Kriminalitätsgeschehen und Kriminalitätsfurcht in Deutschland stark. Horst Entorf und Johannes Rieckmann schauen sich auf dieser Datenbasis insbesondere das in den letzten Jahren angestiegene Phänomen der Wohnungseinbrüche genauer an. Ein weiterer Aspekt ist die Vermittlung von Kriminalitätsbedrohung durch Medien und Politik, denen oftmals ein Hang zur Skandalisierung und Einseitigkeit nachgesagt wird. So hat etwa das Thema Innere Sicherheit im Wahlkampf oder die Berichterstattung über Kriminalität in den Medien einen hohen Stellenwert für die subjektive Wahrnehmung von Bedrohung. Zwei Beiträge dieses Vierteljahresheftes legen entsprechend einen besonderen Fokus auf Politik und Medien.

Die Ergebnisse des Sicherheitsindikators aus dem WISIND-Projekt werden hier dynamisch präsentiert.

Quelle, mittelbar: Die täglichen Präventionsnews, Kalenderwoche 52.

Direkter Link zum Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung 2/2015

Sind Todeskandidaten in den Gefängnissen besonders gewaltbereit oder gefährlich? Aktuelle Forschungsbefunde aus einer Verlaufsuntersuchung widerlegen verbreitete Vorstellungen in Politik und Bevölkerung der USA

Wasted Resources and Gratuitous Suffering:
The Failure of a Security Rationale for Death Row.

Cunningham, Mark D.; Reidy, Thomas J.; Sorensen, Jon R.
Psychology, Public Policy, and Law, Dec 28 , 2015, No Pagination Specified.
http://dx.doi.org/10.1037/law0000072

Abstract:

The confinement of capital punishment (death-sentenced) inmates nationwide is typified by marked interpersonal isolation and activity deprivation on segregated death rows.

These supermaximum security measures are ostensibly based on an assumption that capital punishment inmates are at high risk for violence. Supermaximum confinement on death row has high costs: fiscal, staffing, and psychological.

Prior research on capital punishment inmates mainstreamed in the general prison population or under conditions approximating this confinement has reported low violence rates.

This study provided a 25-year follow-up on the Missouri Department of Corrections unique policy of “mainstreaming” capital punishment inmates into the general population of the Potosi Correctional Center (PCC). Findings remained consistent in showing that mainstreamed capital punishment inmates (N = 85) had equivalent or lower rates of violent misconduct than inmates serving life-without-parole (N = 702) or term-sentences (N = 3,000).

The failure of assumptions of high violence risk undergirding death row has important public policy and correctional implications. (PsycINFO Database Record (c) 2015 APA, all rights reserved)

Source: http://psycnet.apa.org/psycinfo/2015-58329-001/

Society for the Psychological Study of Social Issues: Neue Veröffentlichungen zum stets virulenten Thema der Gewalt in den Medien

 

The Evolution of Scientific Skepticism in the Media Violence “Debate”
Douglas A. Gentile Article first published online: 14 MAR 2016 | DOI: 10.1111/asap.12110

Media Violence Research Needs to Look Ahead, Not Back: Commentary on Anderson, Bushman, Donnerstein, Hummer, and Warburton (2016)
Mario Gollwitzer Article first published online: 14 MAR 2016 | DOI: 10.1111/asap.12111

Violent Media Effects on Aggression: A Commentary from a Cross-Cultural Perspective
Barbara Krahé Article first published online: 11 MAR 2016 | DOI: 10.1111/asap.12107

Neue Längsschnitt-Studie aus der Verhaltensgenetik zur Anlage-Umwelt-Interaktion: Unterschiedliche Anfälligkeit für Delinquenz bei männlichen vs. weiblichen Jugendlichen?

Journal of Youth and Adolescence April 2016, Volume 45, Issue 4, pp 730-745

Sex Differences in Sources of Resilience and Vulnerability to Risk for Delinquency

  • Jamie Newsome Affiliated with Department of Criminal Justice, University of Texas at San Antonio Email author View author's OrcID profile
  • Jamie C. Vaske Affiliated with Department of Criminology and Criminal Justice, Western Carolina University
  • Krista S. Gehring Affiliated with Department of Criminal Justice, University of Houston-Downtown
  • Danielle L. Boisvert Affiliated with College of Criminal Justice, Sam Houston State University

Abstract

Research on adolescent risk factors for delinquency has suggested that, due to genetic differences, youth may respond differently to risk factors, with some youth displaying resilience and others a heightened vulnerability.

Using a behavioral genetic design and data from the National Longitudinal Study of Adolescent to Adult Health, this study examines whether there are sex differences in the genetic and environmental factors that influence the ways in which adolescents respond to cumulative risk for violent, nonviolent, and overall delinquency in a sample of twins (152 MZ male, 155 MZ female, 140 DZ male, 130 DZ female, and 204 DZ opposite-sex twin pairs).

The results revealed that males tended to show greater vulnerability to risk for all types of delinquency, and females exhibited greater resilience.

Among males, additive genetic factors accounted for 41, 29, and 43 % of the variance in responses to risk for violent, nonviolent, and overall delinquency, respectively. The remaining proportion of variance in each model was attributed to unique environmental influences, with the exception of 11 % of the variance in nonviolent responses to risk being attributed to common environmental factors.

Among females, no significant genetic influences were observed; however, common environmental contributions to differences in the ways females respond to risk for violent, nonviolent, and overall delinquency were 44, 42, and 45 %, respectively. The remaining variance was attributed to unique environmental influences.

Overall, genetic factors moderately influenced males’ responses to risk while environmental factors fully explain variation in females’ responses to risk. The implications of these findings are discussed in the context of improving the understanding of relationships between risks and outcomes, as well as informing policy and practice with adolescent offenders.

Vorübergehend frei zugänglicher Artikel über den Zusammenhang zwischen Kriminalitäts- und Gefangenenraten in Westeuropa zwischen 1982 und 2011

Is There a Relationship Between Imprisonment and Crime in Western Europe?

  • Marcelo F. Aebi Affiliated with University of Lausanne, School of Criminal Sciences Email author
  • Antonia Linde Affiliated with University of Lausanne, School of Criminal SciencesUniversitat Oberta de Catalunya (Open University of Catalonia)
  • Natalia Delgrande Affiliated with University of Lausanne, School of Criminal Sciences

 

European Journal on Criminal Policy and Research

September 2015, Volume 21, Issue 3, pp 425-446, First online: 10 May 2015

Free Download during March 2015

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Abstract

This article examines the evolution of prison populations in Western Europe from 1982 to 2011 and its relation with recorded crime trends in the region. Data are taken mainly from the Council of Europe Annual Penal Statistics in the case of prison statistics and the European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics in the case of police and conviction statistics, both complemented with the Nordic Criminal Statistics and Eurostat Crime Statistics. The results show that prison populations rates (stock) rose constantly until 2005 and seem relatively stable since then. On the contrary, the annual flow of entries into penal institutions has decreased almost continuously since 1987. This apparent paradox is explained by the fact that the average length of detention has steadily increased during the whole period under study. In brief, less people are sent to prison each year, but they remain in prison for longer periods of time. The upward trend in the average length of detention is related to the development of tough on crime policies across Western Europe and to the increase of drug offences and non-lethal violent crime until the mid-2000s. In that context, an analysis by offence shows similar trends in police, conviction, and prison statistics. These results falsify the hypothesis of total independence between crime trends and imprisonment rates. They also suggest that the deterrent effect of imprisonment has often been overestimated, and they cast a shadow on the validity of criminological theories that place property as the main cause of crime.

Cybercrime victimization among young people: a multi-nation study

DOI: 10.1080/14043858.2015.1046640

Matti Näsi, Atte Oksanen, Teo Keipi & Pekka Räsänen

 

Journal of Scandinavian Studies in Criminology and Crime Prevention Volume 16, Issue 2, 2015, pages 203-2010

Short Report

Abstract

This study examines cybercrime victimization, what some of the common characteristics of such crimes are and some of the general predictors of cybercrime victimization among teenagers and young adults. A combined four-country sample (Finland, US, Germany and UK; n = 3,506) is constructed from participants aged between 15 and 30 years old.

According to the findings, online crime victimization is relatively uncommon (aggregate 6.5% of participants were victims). Slander and threat of violence were the most common forms of victimization and sexual harassment the least common. Male gender, younger age, immigrant background, urban residence, not living with parents, unemployment and less active offline social life were significant predictors for cybercrime victimization.

Mehr unter: http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14043858.2015.1046640

Flüchtlingszuwanderung: Mehrheit der Deutschen befürchtet negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft

Philipp Eisnecker & Jürgen Schupp

DIW Wochenbericht 8 / 2016 158-164

Abstract:

Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland bestimmt seit Monaten die öffentliche Debatte. Nach der im Januar dieses Jahres durchgeführten Umfrage „Stimmungsbarometer zu Flüchtlingen in Deutschland“ sieht etwas weniger als ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland in der Flüchtlingswanderung langfristig eher Chancen als Risiken, mehr als die Hälfte ist der gegenteiligen Ansicht. Knapp ein Drittel der Befragten gab an, seit dem vergangenen Jahr Flüchtlinge mit Geld- oder Sachspenden unterstützt zu haben; den Absichtsbekundungen der Umfrageteilnehmer zufolge könnte dieser Anteil künftig noch etwas steigen. Etwa ein Zehntel der Befragten beteiligt sich nach eigener Aussage an der praktischen Arbeit mit Flüchtlingen vor Ort. Unter den Personen, die Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen zeigen, sind nicht nur solche, die den Flüchtlingsstrom positiv sehen, sondern auch viele mit einer ambivalenten oder eher kritischen Einstellung

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European Counter Terrorism Centre

EUROPOL Info 25.02.2015

European Counter Terrorism Centre

ECTS is an information hub for counter terrorism, it fights terrorists and violent online content, offers operational support, coordination and expertise, has a strategic support capability and direct and immediate on-the-spot support.

For an infographic about ECTS and a case study regarding the Paris attacks on 13 November 2015, click here.

Februar 2016

Australian Report reveals link between child protection and youth justice supervision

Gefangene, bedingt Entlassene und Bewährungsprobanden in den USA: Jahresstatistik 2014 des BJS

Aktuelle Entscheidung des BVerfG:
Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren ist verfassungsgemäß

Neues aus England und Wales:
Daten zum Jugendstrafvollzug und zur gesicherten Unterbringung in Heimen für 2015, mit Angaben zur Entwicklung seit dem Jahr 2000

Migrationsbericht 2014

Sexuelle Gewalt im Amerikanischen Jugendstrafvollzug.
Neueste Erhebungs-Ergebnisse

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Gefangenenvergütung in Rheinland-Pfalz

Neues aus England und Wales:
Weniger delinquente Kinder bzw. Jugendliche als vorher, jedoch weiterhin hoher Anteil von Minderheitsangehörigen unter den bei Justiz und Vollzug behandelten jungen Verdächtigen bzw. Abgeurteilten

Neues aus England und Wales:
Zwei aktuelle Beiträge zur Einschätzung der Wirkungen von Gefängnisstrafen bzw. Alternativen Sanktionen

Neues aus den USA:
Präsident Obama untersagt per Dekret die Anordnung von isolierender Einzelhaft für Jugendliche im amerikanischen Bundes-Strafvollzug

Australian Report reveals link between child protection and youth justice supervision

The Australian Institute of Health and Welfare (AIHW) has recently released a report exploring the link between child protection and youth justice contact. The report Young People in Child Protection and Under Youth Justice Supervision 2013 – 14 found that 24% of young people in youth justice detention were also in the child protection system in the same year. The report also found that those who were younger at first contact with the youth justice system were more likely to also be in child protection.

The report reflects outcomes from other studies looking at links between victimisation, maltreatment, child protection and juvenile justice: The 2008 Report of the Special Commission of Inquiry into Child Protection Services in NSW found that 28% males and 39% females under youth justice supervision had a history of child protection and placements in out-of-home-care (OOHC). A 2010 study by McFarlane found that over a third (34%) of young people appearing in the Children’s Court had placements in OOHC. In 2011, Cashmore explored the nexus between abuse, neglect and offending which is available to read here. More recently, a study by Fernandez and colleagues found that many of the young people in the juvenile justice system have a history of contact with child protection departments and many have had multiple OOHC placements.

While there is clearly a growing body of research demonstrating the relationship between welfare and justice systems, the AIHW publication is the first of its kind using a new national linked database. Such a positive step in data linkage allows for exploration of the pathways through these systems, and can assist case workers, researchers and policy makers to work towards optimal outcomes for children and their families.
(Source: CrimNet, Institute of Criminology, University of Sydney, February 22,2016)

 

Gefangene, bedingt Entlassene und Bewährungsprobanden in den USA: Jahresstatistik 2014 des BJS

Correctional Populations in the United States, 2014

(NCJ 249513)
is now available on BJS.gov.

This report presents statistics on persons supervised by adult correctional systems in the United States at yearend 2014, including offenders supervised in the community on probation or parole and those incarcerated in state or federal prison or local jail.

It describes:

  • the size and change in the total correctional population during 2014
  • the downward trend in the correctional population and correctional supervision rate since 2007
  • the impact of changes in the community supervision and incarcerated populations on the total correctional population in recent years.

Appendix tables provide statistics on other correctional populations and jurisdiction-level estimates of the total correctional population by correctional status and sex for select years.

 

Download the Report

Aktuelle Entscheidung des BVerfG: Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren ist verfassungsgemäß

Kurztext der Entscheidung vom 18.2.2016:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand im Tierschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen.

Danach können sexuelle Handlungen mit Tieren, durch die sie zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden, mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die zwei Beschwerdeführer fühlen sich zu Tieren sexuell hingezogen. In Anbetracht des vom Gesetzgeber verfolgten Schutzzwecks ist der durch das Verbot bewirkte Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Beschwerdeführer verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Der Ordnungswidrigkeitentatbestand genügt darüber hinaus den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2016 vom 18. Februar 2016)

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug und zur gesicherten Unterbringung in Heimen für 2015, mit Angaben zur Entwicklung seit dem Jahr 2000

Monthly statistics on the population in custody of children and young people within secure children’s homes (SCHs), secure training centres (STCs) and young offender institutions (YOIs).

Document:
Youth custody report: December 2015
MS Excel Spreadsheet, 743KB

This includes those aged under 18 and 18-year-olds. Some 18-year-olds remain in the secure estate for children and young people if they only have a short period of their sentence to serve, to avoid disrupting their regimes.

The publication also contains more detailed information on the make-up of the custody population by legal basis for detention, accommodation type, age group, gender, ethnicity and region of origin. Data are also provided on a trend basis dating back to 2000 to 2001 and 2005 to 2006 onwards for more detailed data.

Migrationsbericht 2014

EU-Binnenmigration und Asylanträge nehmen zu

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat am 5. Februar den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten Migrationsbericht 2014 vorgestellt. Dieser informiert über die verschiedenen Arten von Migration, gibt einen umfassenden Überblick über das Migrationsgeschehen 2014 und vergleicht die Ergebnisse mit weiteren EU-Mitgliedsstaaten. Er zeigt unter anderem auch, dass die Bedeutung der Zuwanderung für Deutschland weiter wächst, insbesondere im Blick auf den demographischen Wandel und die Gewinnung von Fachkräften. Im Vergleich zu den Vorjahren stieg 2014 weiterhin die Anzahl der Zuzüge. Etwas geringer war der Anstieg der Fortzüge. Insgesamt ergab sich ein Wanderungsgewinn von 550.000 Menschen, der höchste seit dem Jahr 1992. Im Jahr 2015, insbesondere seit Jahresmitte, hat die Zuwanderung nach Deutschland weiter erheblich an Dynamik gewonnen. Dies ist vor allem auf die stark gestiegene Asylzuwanderung zurückzuführen.

EU-Binnenmigration: Polen ist seit 1996 das Hauptherkunftsland von Zugewanderten, dies zeigte sich auch 2014 wieder. Weiter angestiegen ist die Zuwanderung aus den zum 1. Januar 2007 zur EU beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien sowie aus dem zuletzt beigetretenen Mitgliedstaat Kroatien. Der Anteil der EU-Binnenmigration am gesamten Zuwanderungsgeschehen nach Deutschland ist, trotz steigender absoluter Zahlen, leicht rückläufig (55 %). Grund dafür ist die überproportionale Zunahme des Zugangs von Asylsuchenden.

Asylanträge um 60 Prozent gestiegen: Eine deutliche Zunahme war bei der Zahl der Asylanträge festzustellen. 2014 wurden etwa 203.000 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) registriert. Dies entspricht einem Anstieg um 60 Prozent gegenüber 2013. Deutschland ist damit in der EU der Mitgliedstaat, in dem die meisten Anträge gestellt wurden. Diese Entwicklung setzte sich verstärkt im Jahr 2015 fort. So wurden bereits Ende Juli 2015 mehr Asylanträge als im gesamten Vorjahr gezählt.

Zuwanderung von Fachkräften: Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Indien, die Vereinigten Staaten, Bosnien-Herzegowina und China. Zudem sind 2014 mehr ausländische Staatsangehörige nach Deutschland gekommen, um an einer deutschen Hochschule ein Studium zu beginnen, als jemals zuvor.

(Quelle: Pressemitteilung des BAMF vom 5. Februar 2016). Die PDF-Version des Berichts kann unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsbericht...

 

Sexuelle Gewalt im Amerikanischen Jugendstrafvollzug. Neueste Erhebungs-Ergebnisse

Sexual Victimization Reported by Juvenile Correctional Authorities, 2007–12 (NCJ 249145), and Survey of Sexual Violence in Juvenile Correctional Facilities, 2007–12 - Statistical Tables (NCJ 249143)

are now available on BJS.gov.28 January 2016

Data for these reports are from BJS's Survey of Sexual Violence (SSV), which has been conducted annually since 2004.

Sexual Victimization Reported by Juvenile Correctional Authorities, 2007–12, presents national estimates of nonconsensual sexual acts, abusive sexual contacts, staff sexual misconduct, and staff sexual harassment reported by correctional authorities in state juvenile correctional systems and local and private juvenile correctional facilities from 2007 to 2012.

This report examines substantiated incidents, including characteristics of victims and perpetrators, location, time of day, nature of injuries, impact on the victims, and sanctions imposed on the perpetrators.

Download the Report

Download the Summary

Companion tables in the Survey of Sexual Violence in Juvenile Correctional Facilities, 2007–12 - Statistical Tables include counts of allegations and substantiated incidents of sexual victimization for each state juvenile correctional system, juvenile correctional facility in Indian country, and sampled locally and privately operated juvenile correctional facility.

Download the Statistical Tables

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Gefangenenvergütung in Rheinland-Pfalz

Mit einem am 3. Februar veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Vergütung von freiwillig arbeitenden Strafgefangenen in Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung angenommen, nach der die nicht monetäre Vergütungskomponente ersatzlos wegfiel. Diese wurde zusätzlich zur monetären Vergütungskomponente unter anderem in Form von Freistellungstagen gewährt, die auch als Urlaub aus der Haft genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden konnten. Die Kammer hat allerdings hervorgehoben, dass Arbeit im Strafvollzug einen gewichtigen Resozialisierungsfaktor darstelle, dessen Wirksamkeit davon abhänge, dass die geleistete Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. Ob der Strafgefangene freiwillig arbeitet oder eine zugewiesene Pflichtarbeit ausübt, spielt dabei keine Rolle. In beiden Fällen muss die Anerkennung geeignet sein, dem Strafgefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit vor Augen zu führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG, Nr. 7/2016 vom 3. Februar 2016)

Neues aus England und Wales: Weniger delinquente Kinder bzw. Jugendliche als vorher, jedoch weiterhin hoher Anteil von Minderheitsangehörigen unter den bei Justiz und Vollzug behandelten jungen Verdächtigen bzw. Abgeurteilten

Youth Justice Board, 29. January 2016

Nine per cent fewer children entering the youth justice system than a year ago

The number of children entering the youth justice system for the first time has fallen by 9% in 2014/15. This is a reduction from 22,648 in 2013/14 to 20,544 according to the Annual Youth Justice Statistics, published yesterday, 28 January.

The figures also show that there are fewer young people committing offences than ever before, with the number of proven offences falling to 87,160 – down 4% on 2013/14. Similarly, the number of young people in custody has fallen to 1,037 on average in 2014/15 – down 15% on the average for 2013/14.

The number of young people in the reoffending cohort from 2013/14 (the period for which we have the latest data) has also decreased by 20%, and the number of reoffenders and reoffences have fallen by 15% and 12% respectively. However, as the size of the total offender cohort has fallen by a greater proportion than the number of reoffenders, the reoffending rate has increased. The reoffending rate rose by 1.9 percentage points compared with 2012/13, to 38%. Historically the reoffending rate for 10 to 14 year olds has been lower than that for 15 to 17 year olds, but now the reoffending rate for 10 to 14 year olds is higher than that for 15 to 17 year olds (38.9% and 37.8% respectively).

Lin Hinnigan, the YJB’s Chief Executive said: “It is very encouraging to see 2,100 fewer young people entered the youth justice system, that there are even fewer in custody and the number of proven offences is falling. “Reducing reoffending remains a priority for us. We are drilling down into the data to examine how the frequency and seriousness of offending has changed and we continue to develop and share effective practice in addressing reoffending behaviour with others in the sector.”

Lin Hinnigan added: “The high proportion of young people in the youth justice system from Black and Minority Ethnic (BAME) backgrounds (20%), remains very disappointing. We are working directly with youth offending teams where we see the highest levels of BAME children in the system. But it remains a priority for us all to drive change which can impact this disproportionality.”

You can read additional information in the YJB’s press release on the Youth Justice Statistics.

Neues aus England und Wales: Zwei aktuelle Beiträge zur Einschätzung der Wirkungen von Gefängnisstrafen bzw. Alternativen Sanktionen

1) Digging into the data on crime and punishment

Siddhartha Bandyophadhyay of the University of Birmingham writes about his research which shows that neither community sentences nor prison have an effect on crime rates. 

 

2) Cheaper and just as good?

Ken Pease argues that badging community sentences as alternatives to custody is fundamentally dishonest.

Neues aus den USA: Präsident Obama untersagt per Dekret die Anordnung von isolierender Einzelhaft für Jugendliche im amerikanischen Bundes-Strafvollzug

President Obama Bans Solitary Confinement for Juveniles in Federal Prisons

 

On January 25, 2016, President Obama announced a ban on the use of solitary confinement for juveniles in federal prisons. The President outlined his executive actions in an opinion piece in The Washington Post, in which he wrote that solitary confinement—especially for juveniles and people with mental illness—has the “potential to lead to devastating, lasting psychological consequences.” The President said he plans to adopt the policy recommendations outlined in a Justice Department report on the use of solitary confinement in federal prisons, including banning solitary confinement for juveniles. Further, the President encouraged state and local corrections systems to examine their practices and noted “These steps will affect some 10,000 federal prisoners held in solitary confinement — and hopefully serve as a model for state and local corrections systems.”

 

Resources: View and download the Justice Department report on restrictive housing (solitary confinement) in federal prisons.  

  

Januar 2016

Aktuelle Veröffentlichung: Abschlussbericht der Strafvollzugskommission zur Reform des Bundes-Strafvollzugswesens in den USA

Forecasting Crime in Germany in Times of Demographic Change

Alterung der Bevölkerung durch aktuell hohe Zuwanderung nicht umkehrbar

Assessing the Coverage and Reliability of Subnational Geographic Identifiers in the NCVS Public-Use File (NCJ 249467)
and
Evaluation of Direct Variance Estimation, Estimate Reliability, and Confidence Intervals for the National Crime Victimization Survey (NCJ 249242)

Aktuelle Studie:Kritische Einstellungen in der Bevölkerung der USA zur Immigration

Bewährungshilfe und bedingte Entlassung: Neueste Zahlen aus den USA

LG Nürnberg zu intersexueller Person: Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung vor OP

Das Ruanda-Tribunal schließt seine Pforten Verurteilt werden die Verantwortlichen dennoch

Aktuelle Veröffentlichung: Abschlussbericht der Strafvollzugskommission zur Reform des Bundes-Strafvollzugswesens in den USA

Justice Policy Center

Dear colleague,

I am writing in my capacity as Executive Director of the Charles Colson Task Force on Federal Corrections to share that the Task Force has released its final report, Transforming Prisons, Restoring Lives: Final Recommendations of the Charles Colson Task Force on Federal Corrections.

This report reflects over a year of fact finding, data analysis, and stakeholder engagement on the part of Task Force members and staff. The results are a suite of recommendations that are bold, comprehensive, data-driven, and grounded in the research evidence. I welcome you to share it with your networks and disseminate it via social media employing #colsontaskforce and #CJreform.

With best regards, Nancy La Vigne

Forecasting Crime in Germany in Times of Demographic Change

Michael Hanslmaier / Stefanie Kemme / Katharina Stoll / Dirk Baier

European Journal on Criminal Policy and Research
December 2015, Volume 21, Issue 4, pp 591-610

Abstract

Studies have shown the impact of a population’s age structure on the crime rate. Germany is — like many other industrialized countries — facing an ageing of its population. This trend will continue in the future: Until the year 2020 the share of younger people aged 14 to 24 years will decrease from 12.3 % to 10.7 % and the share of elderly persons aged 60 years and older will increase from 25.9 % to 30.1 %. Crime is, however, not only influenced by age, other factors also play an important role. Research has shown that the level of social disorganization is especially related to the crime rate.

The aim of the present contribution is to explain the crime trends between 1995 and 2010 using multivariate panel estimators that take into account the demographic changes and social disorganization. These models are in a second step used to forecast the crime trends until the year 2020. The data base consists of pooled time-series at the county level from four German states (Bavaria, Brandenburg, Lower Saxony and Saxony-Anhalt).

The results show that the age structure plays only a limited role in explaining the past crime trends. The most important factor is residential instability. The forecasts expect a decline of the number of registered offences till 2020. However, the decline will be faster in the eastern states than in the western states and some offences are expected to increase in the future.

More details see under:
http://link.springer.com/article/10.1007/s10610-015-9270-1?wt_mc=alerts....

Alterung der Bevölkerung durch aktuell hohe Zuwanderung nicht umkehrbar

WIESBADEN – Die aktuelle hohe Zuwanderung hat nur sehr eingeschränkte Auswirkungen auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung. Sie schlägt sich vor allem im kurzfristigen Anstieg der Bevölkerungszahl nieder. Der Trend zur zunehmenden Alterung der Bevölkerung kann dadurch nicht umgekehrt werden.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wird der aktuelle Altersaufbau die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten drei Jahrzehnten voraussichtlich stärker prägen als der Saldo der Zuzüge nach und Fortzüge aus Deutschland. Durch eine hohe Nettozuwanderung können jedoch das Tempo und das Ausmaß der Alterung gemindert werden.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Wiesbaden Nr. 021 vom 19.01.2016.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter http://www.destatis.de/presseaktuell .
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt. Gustav-Stresemann-Ring 11. 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44. www.destatis.de/kontakt

BJS National Crime Victimization Survey Methodological Papers 2015

Bureau of Justice Statistics, USA, December 28, 2015
Research and Development Papers

Assessing the Coverage and Reliability of Subnational Geographic Identifiers in the NCVS Public-Use File (NCJ 249467) and Evaluation of Direct Variance Estimation, Estimate Reliability,
and
Confidence Intervals for the National Crime Victimization Survey (NCJ 249242)

These 2 reports are now available on BJS.gov. Our new Research and Development (R&D) Papers series details statistical methods that will be applied to analyzing and reporting official findings from BJS's data collection programs.

Assessing the Coverage and Reliability of Subnational Geographic Identifiers in the NCVS Public-Use File examines the coverage and reliability of the NCVS sample in the subnational geographic areas that can be created from the public-use files by combining Census region, population size, and urbanicity.

Download the Report

 

Evaluation of Direct Variance Estimation, Estimate Reliability, and Confidence Intervals for the National Crime Victimization Survey examines the feasibility of using direct variance estimation for the National Crime Victimization Survey. It compares generalized variance function estimates to two direct variance estimation methods (Taylor Series Linearization and Balanced Repeated Replication).

Download the Report

Aktuelle Studie:Kritische Einstellungen in der Bevölkerung der USA zur Immigration

Immigration Attitudes and Support for the Welfare State in the American Mass Public

James C. Garand, Louisiana State University
Ping Xu, University of Rhode Island and
Belinda C. Davis, Louisiana State University

 

American Journal of Political Science

Article first published online: 23 DEC 2015   DOI: 10.1111/ajps.12233
©2015, Midwest Political Science Association
Early View (Online Version of Record published before inclusion in an issue)
Additional Information (Show All)
How to CiteAuthor InformationPublication History

How to Cite: Garand, J. C., Xu, P. and Davis, B. C. (2015), Immigration Attitudes and Support for the Welfare State in the American Mass Public. American Journal of Political Science. doi: 10.1111/ajps.12233

Abstract

In this article, we explore the relationship between Americans’ attitudes toward immigrants and immigration and their attitudes toward welfare.

Using data from the Cumulative American National Election Study from 1992 to 2012, we find ample evidence of the influence of immigration attitudes on both individuals’ attitudes toward welfare recipients and their attitudes toward increased welfare spending.

These immigration effects persist even in the face of statistical controls for attitudes toward African Americans and attitudes toward the poor; indeed, in our models, the magnitude of the effects of immigration attitudes surpasses the magnitude of effects of attitudes toward blacks. Further, our findings of immigration effects withstand a range of robustness tests.

Our results point to the possible “immigrationalization” of Americans’ welfare attitudes and provide strong evidence that how Americans think about immigration and immigrants is a major factor in how they think about welfare.

Source:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ajps.12233/abstract?campaign=wolearlyview

Bewährungshilfe und bedingte Entlassung: Neueste Zahlen aus den USA

Probation and Parole in the United States, 2014

Thomas P. Bonczar, Danielle Kaeble, Laura Maruschak, BJS Statisticians (2015)

Presents data on adult offenders under community supervision while on probation or parole in 2014. The report presents trends over time for the overall community supervision population and describes changes in the probation and parole populations. It provides statistics on the number of offenders entering and exiting probation and parole and the mean time served as well as national-level data on the distribution of offenders on probation or parole by sex, race or Hispanic origin, most serious offense type, and status of supervision. It also presents outcomes of supervision, including the rate at which offenders completed their term of supervision or were returned to incarceration. Appendix tables include jurisdiction-level information on the population counts and number of entries and exits for probation and parole; jurisdiction-level information on the types of entries and exits for parole.

 

Highlights:

  • At yearend 2014, an estimated 4,708,100 adults were under community supervisiondown by about 45,300 offenders from yearend 2013.
  • Approximately 1 in 52 adults in the United States was under community supervision at yearend 2014.

 

Probation findings:

  • Between yearend 2013 and 2014, the adult probation population declined by about 46,500 offenders (down 1.2%), falling to an estimated 3,864,100 offenders at yearend 2014.
  • Entries onto probation decreased about 1.3% during 2014, and exits declined about 1.0% to an estimated 2,130,700. 

 

Parole findings:

  • The adult parole population increased by about 1,600 offenders (up 0.2%) between yearend 2013 and 2014, to an estimated 856,900 offenders at yearend 2014.
  • Both entries to and exits from parole decreased about 1.5% in 2014.
  • The reincarceration rate among parolees at risk of violating their conditions of supervision remained stable at about 9% in 2013 and 2014.

 

More pieces of information at: http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=5415

LG Nürnberg zu intersexueller Person: Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung vor OP

Legal Tribune Online, 17.12.2015

Auch, wenn in den Lehrbüchern etwas Anderes stand: Bereits 1995 hätten die Ärzte eine intersexuelle Person über ihre beiden Geschlechter aufklären müssen, bevor diese in eine OP einwilligte. Nun bekommt sie immerhin Schadensersatz.

Weitere Information unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-4-o-7000-11-intersexu...

 

Das Ruanda-Tribunal schließt seine Pforten Verurteilt werden die Verantwortlichen dennoch

von Dr. Eike Fesefeldt

Legal Tribune Online, 21.12.2015

 

© Aleksandar Mijatovic

Am 14. Dezember schloss der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda das letzte Verfahren zum Völkermord vor 22 Jahren ab. Dr. Eike Fesefeldt, Richter am LG Stuttgart, berichtet über das erfolgreiche Tribunal und die Gerichte, welche die letzten Flüchtigen verurteilen werden.

Weiter unter: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ruanda-tribunal-internationaler-...

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Nachrichten aus 2017

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

Repeat Violent Victimization, 2005-14

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner:
Das neue Bayerische Polizeirecht

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS):
Häusliche Gewalt 2009 -2016

Neues aus der Schweiz
Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

Neues aus der Schweiz:
Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

System der Bundesjustiz in den USA

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Violence Against Women: Evidence from Europe

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Aktuelle Strafrechtsreform:
Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht:
Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Dezember 2017

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

 National Academies of Science

PNAS invites you to explore the interplay of culture and biology
with free access (also in PDF) to the 
 
Sackler Colloquium on

The Extension of Biology through Culture

Culture suffuses all aspects of human life, shaping both our minds and bodies. Current research reveals that social learning is, in fact, widespread in the animal kingdom as well. The cumulative inheritance of knowledge introduces a second inheritance system to living systems. Acting parallel to genetic inheritance, the inheritance of learned behavior is still grounded on the evolutionary foundations of biological inheritance. How these two inheritance systems interact, extending each other in new and unexpected ways, is the topic of this provocative Sackler Colloquium. Studies in this collection range from exploring cultural transmission in whales and dolphins to social learning in bumblebees and in songbirds, or to the emergence of behavioral innovation in capuchin monkeys. With regard to human culture, one study examines the relationship between ecological niche expansions and cultural shifts, and another reveals how children actively seek out new information from others. An additional study suggests that large brains and long lifespans promoted increased reliance on culture in some primates, in turn driving further increases in cognitive abilities and lifespan.

Access the PNAS Digital Edition

 

 

November 2017

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

 Statistisches Bundesamt WIESBADEN:

Für 53 300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20 % mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50 %.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7 000 im Jahr 2014 über 14 400 im Jahr 2015 auf 21 600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57 %) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Dorothee von Wahl,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
Kontaktformular

Pressemitteilung Nr. 420 vom 20.11.2017

Weiteres:Ergebnisse und weiterführende Informationen

liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.

Oktober 2017

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

 

 

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohl-gefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %.

Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“).

In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).

Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 %.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren. Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise: Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales abrufbar.

[Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 350 vom 04.10.2017; für KrimG leicht modifiziert]

Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
Kontaktformular
 

Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.

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September 2017

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

Repeat Violent Victimization, 2005-14

 

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

 „Polizei und Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft -
Osnabrücker Ansätze zu den neuen Herausforderungen für Zivilgesellschaft, Kommunen und Sicherheitsbehörden“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Radikalisierung stellt kein in sich isoliertes Phänomen dar. Vielmehr bilden komplexe soziale und sozialpsychologische Zusammenhänge einen negativen Nährboden zur Verbreitung extremistischer Ideologien.

Vor diesem dynamischen Hintergrund stehen Organisationen, die mit derartigen Prozessen befasst sind, vor der Herausforderung, flexibel zu reagieren und neue Akteure mit einzubeziehen.

In den Bereichen, in denen die Polizei potenzielle oder reale Straftäter nur bedingt erreicht, können Fachkräfte für Soziale Arbeit vor Ort – und zwar in Schulen, Jugendzentren, Moscheen, Justizvollzugsanstalten oder aber durch direkten Kontakt in informellen Kontexten – betroffene Menschen im Sinne einer Rückführung in die Gesellschaft begleiten.

Dies führt zur Herausbildung eines weiteren Berührungspunktes zwischen Polizei und Universität: Am Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück wird ab Wintersemester 2019 der Studiengang Soziale Arbeit als Ergänzungsstudium angeboten. Dies stellt eine Chance für die Entstehung neuer fachlicher Berührungspunkte dar.

Es liegt auf der Hand, dass in Zeiten von Radikalisierung einerseits und der verstärkten Verbreitung islamophober Bewegungen andererseits zukünftige Fachkräfte im Bereich der Extremismusprävention von großer Bedeutung sind, die auch Sicherheitsbehörden mit ihrer Expertise und insbesondere praktischer sozialer Arbeit unterstützen können.

Soziale Arbeit kann einen bedeutenden Beitrag zur Lösung gesellschafts- und polizeirelevanter Problemfelder leisten. Über die Möglichkeiten des Einsatzes von Sozialarbeitern sowie die Zusammenführung fachlicher Synergien im polizeilichen Kontext diskutieren wir mit kompetenten Gästen.

Der Tagungsablauf, die Anmeldemöglichkeiten und alle weiteren Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Wir hoffen bereits jetzt auf Ihr Interesse.

Ihre Polizeidirektion Osnabrück

 

Hyperlink der Polizeidirektion Osnabrück:

www.pd-os.polizei-nds.de/aktuelles/veranstaltungen/5-symposium-der-polizeidirektion-osnabrueck-und-des-instituts-fuer-islamischetheologie---universitaet-osnabrueck--112406.html

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Repeat Violent Victimization, 2005-14

Bureau of Justice Statistics, USA / August 31, 2017

Repeat Violent Victimization, 2005-14 (NCJ 250567) is now available on BJS.gov

This report presents national data on the prevalence of total, single, and repeat violent victimization and statistics on the characteristics of repeat violent victimization for the 10-year aggregate period from 2005 to 2014, including—

  • type of crime (rape or sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault)
  • demographic characteristics of repeat victims
  • victim-offender relationship (intimate partner, well-known or casual acquaintance, relative, and stranger).

Data are from BJS’s National Crime Victimization Survey from 1993 to 2014, which collects information on nonfatal crimes, reported and not reported to the police, against persons age 12 or older. Repeat violent victimization is defined as experiencing two or more violent victimizations during the year.

Download the Full Report »

Download the Summary »

 

August 2017

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner:
Das neue Bayerische Polizeirecht

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

The What Works Centre for Crime Reduction was established in 2013 and is part of the College of Policing.

New reviews have recently been published on

  • electronic monitoring;
  • speed camera to reduce speeding traffic and road traffic injuries; and
  • What Works in retail tagging.
  • An independent review of the WWCCR itself, and its progress over the last 3 years, has also been published. More ...

The focus of the What Works Centre for Crime Reduction is on:

  • reviewing research on practices and interventions to reduce crime;
  • labelling the best available evidence on interventions in terms of impact on crime reduction, how they work, where they work, how to do it and economic cost. Go to Crime Reduction Toolkit.
  • providing Police and Crime Commissioners (PCCs) and other crime reduction stakeholders with the knowledge, tools and guidance to help them target their resources more effectively.

The Centre is led by a core team from the College of Policing and has been supported by a Commissioned partnership programme which was jointly funded by the College and the Economic and Social Research Council.

The What Works Centre for Crime Reduction is part of a network of What Works Centres created to provide robust and comprehensive evidence that will guide decision-making on public spending. For more information, see the Gov.uk website.

Homepage of the WWC: http://whatworks.college.police.uk/About/Pages/default.aspx

Research results: http://whatworks.college.police.uk/About/News/Pages/News-Summary.aspx

 

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind und bei denen mehr als zwei Beteiligte unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

Kostenloser Donwload des Bundeslagebildes OK 2016 unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebi...

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Das Urban Institute vermittelt einen sehr anschaulichen Eindruck darüber, am Beispiel der USA,

mit einer interaktiven Graphik:

Rising time served in America’s prisons

“A Matter of Time,” our latest interactive feature, sheds new light on factors

driving the longest prison terms and shares stories from people who spent decades in prison.

http://apps.urban.org/features/long-prison-terms/intro.html

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Change The Course: National Report on Sexual Assault and Sexual Harassment at Australian Universities (2017)

This week, the Human Rights Commission released a national, independent survey of over 30,000 students from 39 Australian universities.

The findings provided key insights into the nature, prevalence and reporting of sexual assault and sexual harassment at university.

The survey collected information regarding:

  • prevalence of sexual assault and sexual harassment among Australian university students in 2015 and 2016
  • characteristics of people who experienced sexual assault and sexual harassment
  • characteristics of perpetrators of sexual assault and sexual harassment
  • settings where students experienced sexual assault and sexual harassment at university
  • reporting of sexual assault and sexual harassment, and
  • students’ recommendations for change.

This report can be downloaded under:

https://www.humanrights.gov.au/our-work/sex-discrimination/publications/...

 

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

All 50 States Support Keeping 16-Year-Olds out of the Adult Criminal Justice System

Two states — New York and North Carolina — recently passed legislation to end the practice of automatically prosecuting all 16- and 17-year-olds as adults.

This means that every state in the nation now recognizes that 16-year-olds are more likely to successfully transition to adulthood if justice systems are designed for youth rehabilitation.

Learn why youth belong in the youth justice system

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner: Das neue Bayerische Polizeirecht

 
»Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen« im Überblick

Einführung einer neuen polizeirechtlichen Kategorie der "Drohenden Gefahr".

Näheres in Publicus 08-2017 unter: https://publicus.boorberg.de/das-neue-bayerische-polizeirecht/

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

WIESBADEN – Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %.

Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.

 

Quelle:

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 261 vom 01.08.2017

Die vollständige Pressemitteilung mit Detailtabelle (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

 

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44 / www.destatis.de/kontakt 

Juli 2017

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

Sicherheit und Schutz aller Personen in Gerichtsgebäuden hat höchste Priorität.

Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ist von besonderer Bedeutung: Im Jahr 2016 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 435 Schusswaffen, 54.091 Hieb- und Stichwaffen und 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

"Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sowie der rechtsuchenden Bevölkerung hat für mich oberste Priorität. Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätigt uns, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und unsere Kontrollen gut funktionieren", sagt Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.

"Ebenso positiv überzeugen konnten die Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besser geschult sind, um in gefährlichen Situationen angemessen reagieren zu können. Ich möchte mich auf diesem Wege für deren großartige Arbeit bedanken", so Brandstetter.Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung von insgesamt 8 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 15 Prozent im Vergleich zu 2015 reduziert hat:

Abgenommene Gegenstände
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Schusswaffen
403
533
418
447
509
435
Hieb- und Stichwaffen
50.352
51.686
51.487
49.726
52.496
54.091
Sonstige gefährliche Gegenstände
134.772
119.681
121.005
128.262
161.781
178.054
Gesamt
185.527
171.900
172.910
178.435
214.786
232.380

 

Aktuelle Phänomene wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen. Gezieltes und gründliches Vorgehen ist dabei unumgänglich: Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen und verwahrt, beim Verlassen des Gebäudes werden diese, wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen, wieder ausgehändigt.

Um nachhaltig sicherzustellen, dass effizient gearbeitet wird, werden permanent Qualitätskontrollen wie beispielsweise halbjährliche „Mystery Checks“ und laufend Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Natürlich bilden sich auch die Justizbediensteten im Sinne der Sicherheit weiter: Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung stehen regelmäßig auf dem Programm. Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nun alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen.

(Quelle: Pressemitteilung 30.6.2017. Leitende Staatsanwältin Mag. Britta Tichy-Martin, Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Ressortmediensprecherin, 1070 Wien, Museumstraße 7, Tel.: +43 1 52152 2138, Fax: +43 1 52152 2727, Mobil.: +43 676 89891 2138. E-Mail: britta.tichy-martin@bmj.gv.at. )

 

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2016 im Ausländerzentralregister (AZR) gut 10,0 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Das ist die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Seit 2014, das heißt in den Jahren 2015 und 2016, hat die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 1,886 Millionen zugenommen (+ 23,1 %).

Die vollständige Nachricht (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Quelle:PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 227 vom 30.06.2017)

Juni 2017

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS):
Häusliche Gewalt 2009 -2016

Neues aus der Schweiz
Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

Neues aus der Schweiz:
Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

Am 22. Juni ging die zweitägige Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister-Konferenz (JUMIKO) im rheinland-pfälzischen Deidesheim zu Ende.

Gemeinsam berieten die Teilnehmenden über eine Fülle von aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen und Themen.

Empfindliche Gefängnisstrafen bei illegalen Autorennen

„Die Auswirkungen von Illegalen Straßenrennen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte“, so Bundesminister Heiko Maas. „Ich begrüße es daher ganz ausdrücklich, dass sich die Justizministerkonferenz sich dieses wichtigen Themas angenommen hat. Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich reagieren und die Strafen deutlich erhöhen. Diese Raser-Events sind ein Hobby von Verrückten. Das ist russisches Roulette auf deutschen Straßen - nur, dass die Täter das Leben anderer aufs Spiel setzen. Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen. Das sind keine Bagatellen, wir brauchen deutlich härtere Straßen. Bloße Geldstrafen allein reichen nicht aus. Den Rasern sollten empfindliche Gefängnisstrafen drohen und ihr Fahrzeug sollte eingezogen werden können - und zwar nicht erst dann, wenn Unbeteiligte zu Schaden gekommen sind, sondern schon vorher.“

 

Konsequente Bekämpfung der Hasskriminalität

Erstmalig wurde 2015 eine statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/ fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Auf dem von Minister Maas einberufenen Justizgipfel im März 2016 wurde beschlossen, die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt zu verbessern.

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf der JUMIKO dafür ausgesprochen, dass bundesweit „Hasskriminalität“ mittels entwickelter Erhebungsbögen nach einheitlichen Kriterien erfasst werden. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob eine Zusammenführung der bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen erhobenen Daten vom Bundesamt für Justiz übernommen und den Landesjustizverwaltungen eine Erläuterung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens zur Verfügung gestellt werden kann.

Dazu Bundesminister Maas: „Die Entschlossenheit der Justizministerkonferenz ist ein unmissverständliches Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Denn die Aufgabe der Justiz ist klar: Keine Tat darf unbestraft bleiben. Und: Wir müssen die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt weiter verbessern. Hasskriminalität sichtbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt, um sie möglichst wirksam zu bekämpfen. Wenn wir präzise wissen, in welchen Fällen die Täter ermittelt und wie sie bestraft werden, können wir Rassismus und Extremismus noch effektiver begegnen.“

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 22.06.2017)

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

  • In 2015 about a quarter of a billion people used drugs. Of these, around 29.5 million people - or 0.6 per cent of the global adult population - were engaged in problematic use and suffered from drug use disorders, including dependence.
  • Opioids were the most harmful drug type and accounted for 70 per cent of the negative health impact associated with drug use disorders worldwide, according to the latest World Drug Report, released today by UNODC.

Disorders related to the use of amphetamines also account for a considerable share of the global burden of disease. And while the market for new psychoactive substances (NPS) is still relatively small, users are unaware of the content and dosage of psychoactive substances in some NPS. This potentially exposes users to additional serious health risks.

 

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS): Häusliche Gewalt 2009 -2016

Die Statistik der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt wurde mit den Zahlen von 2016 aktualisiert.

Im Jahr 2016 wurden von der Polizei 17.685 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Straftaten häuslicher Gewalt können anhand der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person identifiziert werden. Die Hälfte der Straftaten ereignete sich innerhalb einer bestehenden Partnerschaft. Tätlichkeiten (31%), Drohung (24%), Beschimpfung (16%) und einfache Körperverletzung (11%) machen 82% aller von der Polizei registrierten Straftaten häuslicher Gewalt aus.

Von allen vollendeten Tötungsdelikten im Jahr 2016 wurden 42% im häuslichen Bereich verübt. Es starben somit in der Schweiz 19 Menschen infolge häuslicher Gewalt, davon 18 weibliche Personen. In 37% der Fälle war das Tatmittel eine Schusswaffe.

Allgemein machten Frauen 73% der polizeilich registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt aus. Der prozentuale Anteil Frauen an den geschädigten Personen ist mit 77% bzw. 79% besonders in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft hoch, in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern und zwischen anderen Familienmitgliedern ist er mit 62% bzw. 58% etwas geringer.

Link zu den Details:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrech...

Neues aus der Schweiz Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Stabilität bei den Verurteilungszahlen

Neuchâtel, 06.06.2017 (BFS) - Im Jahr 2016 bleibt die Anzahl der Jugendurteile mit 12'090 Fällen gemäss Jugendstrafurteilsstatistik gesamthaft stabil. Ein Anstieg aufgrund des Strafgesetzbuches (+4%) wird durch Rückgänge bei den Strassenverkehrsdelikten (-2%), beim Betäubungsmittelgesetz (-1%) und Ausländergesetz (-2%) kompensiert. Bei den Erwachsenenurteilen stagnieren die Verurteilungszahlen bei einem Wert von knapp unter 110'000 Verurteilungen. Dies zeigen die neuen Ergebnisse des Bundesamts für Statistik (BFS).
 
Die Jugendstrafurteilsstatistik weist seit 1999 alle Jugendurteile aus, die eine Straftat des Strafgesetzbuches, des Ausländergesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes oder ein Verbrechen oder Vergehen des Strassenverkehrsgesetzes enthalten. Die Strafurteilsstatistik (SUS) weist seit 1984 alle in das Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen aus, die aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens ausgesprochen wurden.
 

Jugendurteile: Anstieg nach Strafgesetzbuch, Rückgang bei den anderen Gesetzen

Mit Ausnahme des Strafgesetzbuches ist es zu einem Rückgang bei den Jugendurteilen gekommen. Gesamthaft ist die Anzahl der Jugendurteile gemäss Jugendstrafurteilsstatistik im Vergleich zum Vorjahr aber stabil geblieben.

 

Innerhalb der Straftaten des Strafgesetzbuches verzeichnen die Gewaltstraftaten einen Anstieg von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei den Vermögensstraftaten - die den grössten Teil aller Jugendurteile gemäss StGB ausmachen - ist es zu einem Anstieg von 5 Prozent gekommen. Hauptsächlich sind Diebstahl (+6%) und Sachbeschädigung (+13%) für diesen Anstieg verantwortlich. Ein weiterer Anstieg ist bei den Beschimpfungen zu verzeichnen (+19%). Beim Betäubungsmittelgesetz ist es der Handel, der am Stärksten zurückgegangen ist (-9%).
 

Persönliche Leistung als häufigste Strafe

Bei den ausgesprochenen Strafen hat es keine merklichen Änderungen zum Vorjahr gegeben. Jugendliche vor dem 15. Lebensjahr erhielten in 66 Prozent eine persönliche Leistung (Kurse oder gemeinnützige Arbeiten) und in 34 Prozent einen Verweis (formelle Ermahnung). Auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres ist es meistens eine persönliche Leistung, zu der der Jugendliche verurteilt wird. Da ab diesem Moment auch Freiheitsentzüge und Bussen verhängt werden dürfen, sinkt der Anteil der persönlichen Leistungen auf 47 Prozent und der der Verweise auf 26 Prozent. Der Anteil Freiheitsstrafen beläuft sich auf 6 Prozent und jener der Bussen auf 26 Prozent. 3 Prozent aller Verurteilungen enthalten auch eine Massnahme. In 94 Prozent der Fälle ist diese ambulant. Stationäre Massnahmen sind somit im Jahr 2016 sehr selten angeordnet worden.
 

Erwachsenenurteile: Stabilität auf hohem Niveau

Zwar weist die Strafurteilsstatistik mit 109'116 Verurteilungen für das Jahr 2016 einen Rückgang von -2 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus, dieser darf aber nicht überinterpretiert werden. Noch nicht alle Verurteilungen des Jahres 2016 sind rechtskräftig und können aus diesem Grund nicht in der Statistik berücksichtigt werden. Der Rückgang betrifft alle wichtigen Gesetze (StGB: -2% ; SVG: -2% ; BetmG: -6% ; AuG: -3%).
 

Geldstrafe meist bedingt, Freiheitsstrafe meist unbedingt ausgesprochen

Die Geldstrafe ist weiterhin die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (86%, 94'109 Verurteilungen). Diese wird in den allermeisten Fällen bedingt ausgesprochen (82%), d.h. der Verurteilte muss die Strafe nur bezahlen, wenn er später rückfällig wird oder Bewährungsauflagen nicht einhält. Neben der bedingten Busse wird sehr häufig eine Busse angeordnet, die der Verurteilte in jedem Fall bezahlen muss. Insgesamt werden pro Jahr unbedingte Geldstrafen und Bussen in einem Gesamtwert von fast 42 Mio. Franken verhängt. Bedingt wird zudem noch einmal die Summe von knapp 223 Mio. Franken ausgesprochen. Der Anteil gemeinnütziger Arbeit hat sich seit 2009 fast halbiert und liegt 2016 bei 2 Prozent.
 
Freiheitsstrafen machen bei den Erwachsenen insgesamt 11 Prozent aller Hauptsanktionen aus (12'086). Im Gegensatz zur Geldstrafe werden diese aber mehrheitlich unbedingt ausgesprochen (74%).

 

Der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen an allen Strafen liegt bei 8 Prozent, ist aber je nach Gesetz unterschiedlich hoch. Mit 1,3 Prozent Freiheitsstrafen liegt der Anteil bei den Personen, die wegen des Strassenverkehrsgesetzes verurteilt wurden, am niedrigsten. Straftaten gegen das Ausländergesetz oder gegen das Betäubungsmittelgesetz werden sehr viel häufiger mit einer unbedingten Freiheitsstrafe (25% resp. 23%) geahndet. Die unbedingten Freiheitsstrafen haben in 3 von 4 Fällen eine Dauer von unter 6 Monaten (75%).

Unbedingte kurze Freiheitsstrafen hauptsächlich für Verurteilte ohne B- oder C-Ausweis

Nach Nationalität betrachtet, ist der Anteil der Schweizer, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, etwas niedriger als bei den Ausländern mit B- oder C-Ausweis (2,9% resp. 3,6%). Hingegen wurden 18 Prozent der verurteilten Ausländer, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies führt dazu, dass 71 Prozent aller Verurteilungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Ausländer betreffen, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnhaft sind. Bei den unbedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten liegt ihr Anteil sogar bei 77 Prozent der Verurteilungen. Die mit der Revision 2007 angestrebte Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe konnte für diese Gruppe aus praktischen Gründen (kein Einkommen oder fester Wohnsitz) nicht erreicht werden.
 
 
Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem nachfolgenden PDF.

 

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

 Neueste Angaben von OJDDP auf der Basis von Festnahme-Daten des FBI

In 2015, the male arrest rate for aggravated assault reached its lowest level since at least 1980 while the female arrest rate for aggravated assault in 2015 was 11% above its 1980 low-point. [Read more]

The relative decline in juvenile simple assault arrest rates was greater for males (49%) than females (41%) between 2004 and 2015. [Read more]

Learn more about law enforcement & juvenile crime.
 

Neues aus der Schweiz: Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

Eine Studie zeigt, dass ein Viertel der jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter mit Jahrgang 1992 als Erwachsene erneut verurteilt werden.
Dabei ist das Wiederverurteilungsrisiko im Erwachsenenalter bei Männern tendenziell höher.
Weitere Risikofaktoren sind zahlreiche Vorstrafen im Jugendalter sowie schwere Straftaten im Kindes- und Jugendalter.
Dies geht aus einer Analyse des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Details und Hyperlinks finden sich unter: https://www.bfs.admin.ch/news/de/2016-0430
Quelle: BfS, Neuchâtel, Pressemitteilung vom 29.05.2017 (OFS)

Mai 2017

System der Bundesjustiz in den USA

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Violence Against Women: Evidence from Europe

System der Bundesjustiz in den USA

 Aktualisierte interaktive Datenbank zu Strafverfolgung, Aburteilung und Strafvollzug

2014 data added to the Federal Criminal Case Processing Statistics (FCCPS) tool on BJS.gov

You can access data on suspects and defendants processed in the federal criminal justice system, including the areas of—

  • federal law enforcement
  • prosecution and courts
  • incarceration.

Users can also look up data based on title and section of the U.S. Criminal Code. Data are from BJS's Federal Justice Statistics Resource Center, which compiles comprehensive information describing persons processed in the federal criminal justice system, ranging from arrest to reentry.

Access the FCCPS tool »

 

 

 

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Diese Arbeitspapiere (im Jahr 2017 zu bislang 16 Themen) sind als „Impuls für aktuelle sicherheitspolitische Debatten“ gedacht.

Zu den Themen gehören beispielsweise auch die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Eine vollständige Auflistung der frei als PDF-Dokumente zugänglichen Themenhefte findet sich unter:

https://www.baks.bund.de/de/service/arbeitspapiere-sicherheitspolitik.

März 2017

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 4.1, Strafvollzug, ist in der Fortschreibung dieser Publikation zur Stichtagszählung zum 31.3.2016 im März 2017 erschienen. Sie bietet

Informationen zu demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.2016

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden unter
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Kurztexte: Die Zivilgerichte müssen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung das Gewicht der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind, ausreichend berücksichtigen.
Von Bedeutung ist dabei unter anderem, ob sich die abgebildete Person im öffentlichen Raum bewegt. Betrifft die visuelle Darstellung die Privatsphäre oder eine durch räumliche Privatheit geprägte Situation, ist das Gewicht der Belange des Persönlichkeitsschutzes erhöht.
Über die sich hieraus näher ergebenden Anforderungen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.

Sie können den ausführlichen Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/2017 vom 15. März 2017; Modifikation KrimG)

Februar 2017

Aktuelle Strafrechtsreform:
Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Aktuelle Strafrechtsreform: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Die Bundesregierung hat am 8. Februar den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen.

Dazu Bundesminister Heiko Maas: „Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel. Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen. Tätliche Angriffe gegen sie müssen besser erfasst und härter bestraft werden. Dafür schaffen wir einen neuen Tatbestand im Strafrecht. Wir wollen Polizisten nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern in ihrem gesamten Dienst schützen. Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. In gleichem Maße werden Rettungskräfte und Feuerwehrleute geschützt. Wichtig bleibt aber: wir müssen auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird. Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse deutlich zu viel gespart worden.“

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen.

Geplant ist im Wesentlichen, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB-E). Die vorgesehene Norm verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.

Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert: Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht. Außerdem wird ein neues Regelbeispiel eingefügt, das Fälle erfasst, in denen die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Über die bereits im geltenden Recht vorhandene Verweisung kommen die nun vorgeschlagenen Änderungen auch Rettungskräften zu Gute.

Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 8.2.2017. Überschrift und Textgestalt durch KrimG leicht geändert)

Zugang zu dem RegE und dem RefE:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/%C2%A7113.html?n...

„Fragen und Antworten“ zu der geplanten Reform:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/FAQ/DE/%C2%A7113/faqList.html?nn=6704238

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

Im Jahr 2015 hatten 33 % der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21 %).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69 %). +++ Die vollständige „Zahl der Woche“ (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Informationen, mit Verweis zu Dateein, unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2...

((Quelle: PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 07.02.2017))

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

 

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im Juni 2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, um verschiedenen Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht neu zu regeln.

Am 21. Dezember 2016 hat nun das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen.

Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) verabschiedete die BAG-S eine detaillierte Stellungnahme zu den aufgeführten Vorschlägen des Entwurfs.

Die BAG-S hatte die dort genannten Vorhaben zur Ausweitung des Fahrverbots auf alle Strafen und die Neuregelung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten abgelehnt.

Die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen und die Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit wurden begrüßt.

Eine ausführliche Begründung zu den jeweiligen Punkten finden sie in der genannten Stellungnahme.

Januar 2017

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht:
Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht: Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Neuchâtel: Am 7. September 2016 waren schweizweit 477 Minderjährige nach Begehung einer Straftat ausserhalb ihrer Familien platziert.

Zum ersten Mal seit Beginn der Stichtagserhebung für fremdplatzierte Jugendliche im Jahr 2010 zeigt sich ein Anstieg (+5%, +22 Personen zum Vorjahr).

Der langjährige Trend liegt hingegen seit 2010 bei -45 Prozent.

Am gleichen Tag waren 6912 Erwachsene in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert (+28 Personen zum Vorjahr).

Zwischen 1999 und 2016 hat sich die Anzahl inhaftierter Personen im vorzeitigen Strafvollzug auf 1032 mehr als verdoppelt.

Weiteres unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.as...
In der dort angebotenen PDF-Datei gibt es Verlinkungen zu Grafiken, Tabellen und Karten.

(Quelle: Bundesamt für Statistik, Medienmitteilung vom 23.01.2017)

Nachrichten aus 2018/2019

Rund 5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren 2017 in Deutschland

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

Neues aus Österreich
Lückenlose Sicherheitskontrollen in allen Justizgebäuden: Für Ihre Sicherheit!

Neues aus der Schweiz:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

Neues aus der Schweiz:
Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands: Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

September 2018

Rund 5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren 2017 in Deutschland

Rund 5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren 2017 in Deutschland

STATISTISCHES BUNDESAMT WIESBADEN – Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %).

Rund ein Drittel (33,8 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 %. Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 % betragen hatte. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken ist. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.

Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle Ein-zelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2017 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (26,0 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 57,2 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 % der Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und 22,6 % auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache
Art der Strafsache
2016
2017
Veränderung
zum Vorjahr
Anzahl
Anteil in %
Anzahl
Anteil in %
Absolut
%
Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung).
Zu den einzelnen Sachgebieten siehe den Sachgebietskatalog im Anhang der Fachserie 10, Reihe 2.6, 2017 sowie Tabelle 2.1.2 in der Fachserie
Erledigte Verfahren insgesamt 1
5 181 670
100,0
4 858 212
100,0
-323 458
-6,2
Staatsschutzsachen
39 584
0,8
34 246
0,7
-5 338
-13,5
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
55 837
1,1
63 053
1,3
7 216
12,9
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
468 789
9,0
456 777
9,4
-12 012
-2,6
Eigentums- und Vermögensdelikte
1 728 189
33,4
1 640 039
33,8
-88 150
-5,1
Straftaten im Straßenverkehr
863 104
16,7
865 225
17,8
2 121
0,2
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte
142 635
2,8
135 836
2,8
-6 799
-4,8
Straftaten gegen die Umwelt
15 931
0,3
14 640
0,3
-1 291
-8,1
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern
35 828
0,7
32 577
0,7
-3 251
-9,1
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU
438 544
8,5
206 541
4,3
-232 003
-52,9
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
347 430
6,7
374 020
7,7
26 590
7,7
Sonstige Straftaten
1 045 799
20,2
1 035 258
21,3
-10 541
-1,0

(Quelle: Destatits Pressemitteilung Nr. 369 vom 27.09.2018)

Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2017.

Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung" in Wirtschaft und Statistik 3/2015.

Ergebnisse liegen im Themenbereich Rechtspflege vor.

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Strafverfolgungsstatistik können über die Tabelle Verurteilte nach Art der Straftat (24311-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen wer-den.

Weitere Auskünfte: Rechtspflege, Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14, Kontaktformular

Juli 2018

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2018

Kurztext:

Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie die Erhebung von Kostenpauschalen auf Eingriffsnormen stützen, die eine Kostenbeteiligung Gefangener an Strom- oder Betriebskosten ermöglichen und ihren Entscheidungen ungeprüft die nicht näher belegte Behauptung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legen, die Einnahmen durch erhobene Betriebskostenpauschalen lägen unter den Kosten des durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauchs.

Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen hin entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...

Quelle: Pressemitteilung Nr. 53/2018 vom 28. Juni 2018

Juni 2018

Neues aus Österreich
Lückenlose Sicherheitskontrollen in allen Justizgebäuden: Für Ihre Sicherheit!

Lückenlose Sicherheitskontrollen in allen Justizgebäuden: Für Ihre Sicherheit!

 Utl.: 2017 wurden 280.323 gefährliche Gegenstände abgenommen

Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für eine moderne Justiz von essentieller Bedeutung: Im Jahr 2017 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 309 Schusswaffen, 58.147 Hieb- und Stichwaffen und 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nunmehr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Schutz der Öffentlichkeit. Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten daher Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diesem Sicherheitsbedürfnis kann die Justiz nunmehr durch lückenlose Sicherheitskontrollen in allen ihren Gebäuden entsprechen“, zeigt sich Josef Moser, Bundesminister für Reformen und Justiz, erfreut.

Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeigt im Vergleich zu 2016 eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20% Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30% Prozent reduziert hat:

 

Abgenommene Gegenstände

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Schusswaffen

533

418

447

509

435

308

Hieb- und Stichwaffen

51.686

51.487

49.726

52.496

54.091

57.829

Sonstige gefährliche Gegenstände

119.681

121.005

128.262

161.781

178.054

220.472

Gesamt

171.900

172.910

178.435

214.786

232.380

278.609

Darüber hinaus wurden am Bundesverwaltungsgericht, das nunmehr auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz fällt, im Jahr 2017 insgesamt 1.714 Gegenstände abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.

Aktuelle Phänomene, mit denen die Justizdienststellen in steigendem Maß konfrontiert sind, wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang, unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen.

Diese Zahlen wurden beim 19. Sicherheitsbeirat der Justiz am Dienstag, 19. Juni 2018, präsentiert, in dessen Rahmen sich Vertreter/innen des Obersten Gerichtshofes, der Generalprokuratur, der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften, der Rechtsanwaltskammer, der Notariatskammer und der Personal- und Standesvertretungen und erstmals auch des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig austauschen und den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beraten.

„Ein gezieltes und gründliches Vorgehen bei den Sicherheitskontrollen ist unumgänglich“, so Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. „Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen, verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt - sofern das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht dagegensprechen“, führte der Sektionschef aus.

Um nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, werden außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen wie „Mystery Checks“ und Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Mag. Britta Tichy-Martin
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2138
Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at

März 2018

Neues aus der Schweiz
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

Neues aus der Schweiz: Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

Erneut weniger polizeilich registrierte Straftaten im Jahr 2017

Neuchâtel, 26. März 2018 (BFS) - 2017 ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten in den meisten Bereichen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zurückgegangen. Ganz allgemein nimmt die Zahl der Straftaten seit 2012 kontinuierlich ab. Dennoch war 2017 beispielsweise bei den Drohungen gegen Beamte ein Anstieg zu verzeichnen. Dies geht aus den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

2017 wurden erneut weniger polizeilich registrierte Verstösse gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz gezählt. Während die Einbrüche (Einbruch- und Einschleichdiebstähle) erneut rückläufig waren, stieg die Zahl der beschuldigten Minderjährigen zum ersten Mal seit sieben Jahren wieder an.

Weiter unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/medienmitteilungen.assetdetail.4842682.html

Daten – Tabellen – Schaubilder unter:

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/medienmitteilungen.gnpdetail.2018-0036.html

Januar 2018

Neues aus der Schweiz
Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands: Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Neues aus der Schweiz: Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

 Kriminalität und Strafrecht

Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016
- Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Neuchâtel, 22. Januar 2018 (BFS) – Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden zwischen 2009 und 2016 durchschnittlich 49 Personen pro Jahr getötet; das sind 38% weniger als im Zeitraum der letzten Studie über die Jahre 2000 bis 2004. Die Zahl der Opfer versuchter Tötungsdelikte war mit 172 Personen pro Jahr 24% höher als im Zeitraum von 2000 bis 2004. Mindestens sechs von zehn Opfern kannten die tatverdächtige Person. Schusswaffen wurden weniger häufig als Tatmittel verwendet.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Studie über die in den letzten Jahren in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte durchgeführt. Sie folgt auf eine ebenfalls vom EBG unterstützte Sondererhebung der Jahre 2000 bis 2004 und kann somit die zeitliche Entwicklung der Tötungsdelikte nachzeichnen.

Weniger Tötungsdelikte mit Schusswaffen
Im Vergleich zu 2000–2004 ging der Einsatz von Schusswaffen bei Tötungsdelikten in den Jahren 2009 bis 2016 deutlich von 34% auf 20% zurück. Beim Einsatz von Schusswaffen haben die Opfer die geringsten Überlebenschancen.

Die Mehrheit der Opfer kannte die tatverdächtige Person
34% der Opfer standen mit der beschuldigten Person in einer Verwandtschafts- oder Paarbeziehung (häusliche Beziehung), 26% kannten die tatverdächtige Person, standen aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihr (z.B. Nachbar/in, Arbeitskolleg/in), 27% kannten die tatverdächtige Person nicht. Für die restlichen Opfer sind die Informationen nicht vorhanden (keine Angabe oder keine tatverdächtige Person identifiziert). Da mindestens 60% der Opfer die tatverdächtige Person kannten (mind. 75% bei vollendeten Delikten), ist die Wahrscheinlichkeit grösser, von einer Person aus dem Bekanntenkreis oder der Verwandtschaft angegriffen zu werden als von einer unbekannten Person.

Häuslicher Bereich: 25 Todesopfer pro Jahr
Durchschnittlich standen pro Jahr 25 Opfer vollendeter Tötungsdelikte und 50 Opfer versuchter Tötungsdelikte mit der tatverdächtigen Person in einer häuslichen Beziehung. Verglichen mit den Vorjahren ist die Anzahl der vollendeten und versuchten Tötungsdelikte im häuslichen Bereich zurückgegangen. Die meisten Opfer von Tötungsdelikten sind Frauen, begangen werden die Taten überwiegend von Männern. Opfer und Tatverdächtige sind durchschnittlich 40 bzw. 41 Jahre alt. Im Rahmen von Tötungsdelikten von Eltern an ihren Kindern werden auch einige sehr junge Opfer gezählt.

Ausserhäuslicher Bereich: 19 Todesopfer pro Jahr
Pro Jahr wurden 19 Personen Opfer eines vollendeten und 98 Personen Opfer eines versuchten Tötungsdelikts durch eine ihnen bekannte, aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihnen stehende Person, oder durch eine ihnen unbekannte Person. Gegenüber den Jahren 2000 bis 2004 hat die durchschnittliche Anzahl Tötungsdelikte somit leicht zugenommen, die Zahl der Todesopfer ist hingegen zurückgegangen. Im ausserhäuslichen Bereich sind die Opfer und Tatverdächtigen grossmehrheitlich Männer. Die tatverdächtigen Personen sind im Durchschnitt jünger (30 Jahre) als ihre Opfer (35 Jahre).

Tatverdächtige, die ihr Opfer nicht kannten, sind häufiger polizeilich bekannt
Je näher sich Opfer und tatverdächtige Person eines Tötungsdeliktes stehen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Letztere bereits polizeilich bekannt ist. 39% der Tatverdächtigen von Tötungsdelikten an einer unbekannten Person waren in den zwei Jahren vor der Straftat bereits wegen einer Widerhandlung gegen das Strafgesetzbuch polizeilich registriert worden. Im häuslichen Bereich beträgt dieser Anteil lediglich 21%. Bei Tötungsdelikten innerhalb einer ehemaligen oder bestehenden Partnerschaft war nur jedes zehnte Paar bereits wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert.

 

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
Grafiken

 

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Japan ist eines der technisch am höchsten entwickelten Länder der Welt. Die gesellschaftliche Modernisierung ging jedoch andere Wege als in den europäischen und nordamerikanischen Industriegesellschaften. Dies zeigt sich insbesondere darin, welche untergeordnete Stellung Frauen auch heute noch in der japanischen Gesellschaft haben. (.......)

Die japanische Justiz kennt keine Gnade im Umgang mit straffällig gewordenen Frauen: Berufung, vorzeitige Entlassung oder Maßnahmen zur Resozialisierung: Fehlanzeige. Lebenslang bedeutet Gefängnis bis zum letzten Atemzug, die Vollstreckung der Todesstrafe ist Realität. Jürgen Hanefeld berichtet in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 9. Dezember 2017 von der bedrückenden Lebenssituation der Inhaftierten im größten japanischen Frauengefängnis.

Dank an die BAG-S für den Hinweis. Interessenten können den Beitrag hier lesen oder hier hören.

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte
in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands:

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

 

Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.

Informationen zu der Situation von Kindern inhaftierter Mütter oder Väter finden sich auf den Seiten 79-92 (Dank für diesen Hinweis an die BAG-S)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/entwicklun...

Nachrichten aus 2020

American Society of Criminology fordert Polizeireform in den USA: Criminologists Call for Policy Changes to End ‘Horrifying Violence’ by Police

DPT-Präventionsnews zu Kriminalprävention in Corona-Virus Zeiten

DPT- Zwischenrufe: Interviews mit Expertinnen und Experten:

Aktuelles aus der Schweiz: Polizeiliche Kriminalstatistik

Aktuelles aus der Schweiz

Aktuelles vom Bundesamt für Statistik der Schweiz

Aktuelles aus den USA: 45 Bytes knapp Erläuterungen zum Verständnis von evidenzbasierter Polizeiarbeit

Aktuelles aus der Forschung: Empirische Verlaufs- und Vergleichs-Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich in den Niederlanden zeigt auf: TOA trägt definitiv zur Rückfallverminderung bei.

Aktuelles zu Restorative Justice und COVID-19 auf der Homepage des TOA-Servicebüros

Aktuelle Sonderforschungsbereiche der DFG unter Beteiligung von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft: SFB 1369: Vigilanzkulturen

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft
Franz Streng: Jugendstrafrecht

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft
Jörg Kinzig: Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft:
Eisenberg / Kölbel:Jugendgerichtsgesetz: JGG

Neues zu Kriminal- und Rechtspflegstatistiken Deutschland

Bitte vormerken/ Safe the Date

Juni 2020

American Society of Criminology fordert Polizeireform in den USA: Criminologists Call for Policy Changes to End ‘Horrifying Violence’ by Police

The nation’s leading association of criminologists called for a revived focus on policies aimed at reforming police practices

—including many which it said were “eviscerated” by the Trump administration. Read More

 

 

DPT-Präventionsnews zu Kriminalprävention in Corona-Virus Zeiten

Die Täglichen Präventionsnews bieten jede Woche unter dem Titel „CoronaKrim – Kriminalität und Kriminalprävention in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie“ einschlägige Nachrichten.

Den internationalen Bereich bildet die englischsprachige Daily Prevention News als „CoronaCrime“ ab.

 

DPT- Zwischenrufe: Interviews mit Expertinnen und Experten:

In der aktuellen Krise bietet der Deutsche Präventionstag mit den DPT-Zwischenrufen prominenten Fachvertreter*innen eine Stimme. 

29 seit März geführte Expert*inneninterviews sind inzwischen auf der DPT-Webseite oder als Zusammenfassung bei YouTube abrufbar.

Aktuelles aus der Schweiz: Polizeiliche Kriminalstatistik

Jahresbericht 2019 der polizeilich registrierten Straftaten

Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2020, 88 Seiten BFS-Nummer 1116-1900

Mit dem Jahresbericht der polizeilichen Kriminalstatistik werden seit 2009 die Ergebnisse einer Statistik vorgelegt, für die alle Kan tone die verzeigte Kriminalität nach einheitlichen Erfassungs- und Auswertungsprinzipien registrieren.

Der hohe Detaillierungsgrad der erfassten Informationen erlaubt es, Straftaten, Geschädigte und Beschuldigte (inkl. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staat-zugehörigkeit) auszuweisen. Je nach Straftat stehen zudem Details wie Tatmittel oder Tatörtlichkeit zur Verfügung. Zahlreiche grafische Darstellungen (z.B. kantonale Belastungszahlen oder Entwicklung der Straftaten über fünf Jahre) vervollständigen den Überblick über die polizeilich registrierte Kriminalität in der Schweiz.

Veröffentlicht am 23.03.2020: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Aktuelles aus der Schweiz

Freiheitsentzug: Inhaftierte im Januar 2020
Bericht, außerdem Tabellen, Grafiken und Links
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht.gnpdetail.2020-0116.html

Vollzug von Sanktionen 2018
Bericht, außerdem Tabellen, Grafiken und Links
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht.gnpdetail.2019-0115.html

Strafurteilsstatistik 2018: Rückfallraten
Methodenbericht, außerdem Tabellen, Grafiken und Links
2020 hat die Sektion Kriminalität und Strafrecht (CRIME) des BFS im Rahmen ihres Modernisierungsprozesses die Standardtabellen zu den Rückfällen überarbeitet. Diese Publikation stellt die Ergebnisse dieser Revision und die damit verbundenen Herausforderungen vor. Zuerst wird der Rückfall begrifflich definiert. Ein zweiter Teil erklärt, wie die Rückfälle gemessen werden. Die neuen Auswertungen des BFS werden sodann in einem dritten Teil näher beschrieben. Zum Schluss wird ein grundlegendes Thema der Rückfallproblematik aufgegriffen, nämlich der Zusammenhang zwischen der im Urteil ausgesprochenen Strafe und den Vorstrafen.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht.assetdetail.11527036.html

Mai 2020

Aktuelles vom Bundesamt für Statistik der Schweiz

Sonderseite COVID-19: Statistische Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage
 
In Zeiten der Pandemie spielt die öffentliche Statistik als Grundlage für eine faktenbasierte Entscheidungsfindung mehr denn je eine wesentliche Rolle. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt deshalb eine Sonderseite mit den in der aktuellen Situation wichtigsten Statistiken. Damit zuverlässige Ergebnisse geliefert werden können, werden zudem weiter Daten erhoben. 
 
·         Arbeit- und Erwerb
·         Bevölkerung
·         Bildung
·         Wirtschaftliche Situation
·         Gesundheit
·         Tourismus
·         Mobilität und Verkehr
·         Energie
·         Versorgung, Ernährung, Landwirtschaft
 
Zusätzlich: Bericht über Stand und Entwicklung der häuslichen Gewalt in der Schweiz: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt.html
 

Aktuelles aus den USA: 45 Bytes knapp Erläuterungen zum Verständnis von evidenzbasierter Polizeiarbeit

Evidence-Based Policing in 45 Small Bytes
Improving policing depends on producing and then using the best available evidence when making decisions, developing policies, and designing programs and practices. Our new publication is a guidebook that presents a practical framework for understanding evidence-based policing (EBP) that is understandable, feasible, and directly tied to making policing more effective.
 
The framework is presented in 45 small “bytes” and organized by sections that will first help you understand what EBP and what it isn’t. The framework then identifies data that should be collected, analyses that should be conducted, and research that should be carried out—all for the purpose of making policing better.
 
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Aktuelles aus der Forschung: Empirische Verlaufs- und Vergleichs-Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich in den Niederlanden zeigt auf: TOA trägt definitiv zur Rückfallverminderung bei.

 [Eine PDF-Datei des Artikels ist kostenlos verfügbar auf der Homepage von „Crime & Delinquency“ unter: https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/0011128719854348]

Victim–Offender Mediation and Reduced Reoffending: Gauging the Self-Selection Bias
 
Abstract
Previous research suggests that participation in victim–offender mediation (VOM) can lower the risk of reoffending. However, no randomized controlled trials have been done to examine this effect of VOM. Given that participation in VOM is voluntary, previous studies likely suffer from self-selection bias.
To address this bias, we compared reoffending rates of three different offender groups: offenders who participated in VOM; offenders who were willing to participate, but whose counterpart declined VOM; and offenders unwilling to participate (total N = 1,275).
Results replicated that participation in VOM predicts lower reoffending rates and suggested that this effect is not solely due to a self-selection bias. Suggestions are made for future research to examine why VOM causes lower reoffending rates.

Aktuelles zu Restorative Justice und COVID-19 auf der Homepage des TOA-Servicebüros

 
pixabay.de
6. Mai 2020 - 17:33
 
Angebote einer Restorative Justice (RJ) bzw. des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Konfliktvermittlung und vielleicht sogar Versöhnung schaffen. In einigen Fällen kann die Einbeziehung des sozialen Umfelds der primär Beteiligten eine wichtige Ressource zur Bearbeitung des Konflikts und zur Erarbeitung von nachhaltigen Lösungen sein.
 
Damit leisten Angebote einer RJ bzw. des TOA einen wichtigen Beitrag zur sozialen Friedensförderung. Doch wie kann Konfliktvermittlung in Zeiten von "social distancing" (räumlicher Distanzierung) funktionieren? Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die herkömmliche Vermittlungspraxis, haben sich die Konfliktvermittler*innen mit wichtigen Fragen auseinanderzusetzen, deren Beantwortung drängt.

 

Weiteres, auch zur neuen Ausgabe 2-2020 des TOA-Magazins,  unter: https://www.toa-servicebuero.de/aktuelles/restorative-justice-und-covid-19

 

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Aktuelle Sonderforschungsbereiche der DFG unter Beteiligung von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft: SFB 1369: Vigilanzkulturen

Vigilanz steht für die Verknüpfung persönlicher Aufmerksamkeit mit überindividuellen Zielen. Dies geschieht alltäglich im Bereich der Sicherheit, des Rechts, des Gesundheitswesens oder auch der Religionen: überall dort, wo wir auf etwas achten, gegebenenfalls auch etwas tun oder melden sollen. Der SFB 1369 untersucht die Geschichte, kulturellen Varianten und aktuellen Formen dieses Phänomens. Überblick unter: https://www.sfb1369.uni-muenchen.de/der-sfb/index.html
 
Teilprojekt A05: Projektleiter Prof. Dr. Ralf Kölbel; Wissenschaftliche Mitarbeiterin Elke Wienhausen-Knezevic: Bewertungsambivalenz im Whistleblowingdiskurs.
 
Projektbeschreibung: Das Teilprojekt untersucht die Bewertungsambivalenz von Whistleblowing (extern) im rechtspolitischen Diskurs der Bundesrepublik aus einer diskursanalytischen Perspektive in einem mehrstufigen Auswertungsprozess. Als externes Whistleblowing bezeichnet man dabei eine moderne Spielart von Vigilanz, bei der interne (Missstands-)Informationen durch Organisationsinsider (staatlich/nicht-staatlich) preisgegeben werden – und dies nicht an eine hierfür von der Organisation vorgesehene Stelle (Ombudsleute, Rechtsanwälte, Compliance-Management), sondern nach außen. Dabei erfährt das Enthüllungsverhalten von Whistleblowern in gesellschaftlichen Deutungsprozessen eine ambivalente Beurteilung. Wie und in welchem Maße potenzielle Hinweisgeber mit gegensätzlichen Erwartungen sowohl an ihre organisationsgerichtete Loyalität wie auch an ihre (außen-)gesellschaftliche Verantwortung konfrontiert werden, wurde bislang noch kaum untersucht. Das Teilprojekt wendet sich deshalb diesen Bewertungskonflikten zu. Weitere Informationen unter: https://www.sfb1369.uni-muenchen.de/forschung/teilprojekte/projektbereich_a/teilprojekt_a05/index.html
 

 

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft Franz Streng: Jugendstrafrecht

 Franz Streng: Jugendstrafrecht

5., neu bearbeitete Auflage, Heidelberg: C.F. Müller 2020, XXXVI, 314 Seiten
Inhalt und Konzeption:Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies
- die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden,
- die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie
- das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel.

Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht.

Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich bei dieser Neuauflage im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Gleichfalls eingearbeitet wurde das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist.

Weiteres s. unter: https://www.cfmueller.de/Juristische-Ausbildung/Strafrecht-Strafverfahren/Strafstation-Referendariat/Jugendstrafrecht-Softcover.html

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft Jörg Kinzig: Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe

 Jörg Kinzig: Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe

Zürich: Orell Füssli Verlag 2020. Broschur, 124 Seiten
Zum Inhalt: Die Frage, ob die deutsche Justiz nicht allzu sanfte Urteile fällt, zu viel Nachsicht gegenüber Täterinnen und Tätern übt, ist ein Dauerbrenner nicht nur der Stammtische. Besonders nach spektakulären, grausamen oder gewalttätigen Verbrechen, zuletzt aber auch bei Straftaten von Jugendlichen, werden die Gerichte mit dem Vorwurf der Kuscheljustiz konfrontiert. Die sprichwörtliche Aufforderung, »kurzen Prozess zu machen«, wird zum Credo einer zornig-verunsicherten Bevölkerung, die ihren Gerichten und deren Urteilen oft kaum mehr zu folgen vermag.
Vor dem Hintergrund einer immer hitziger geführten Debatte analysiert einer der führenden Kriminologen die aktuelle Kriminalitätsentwicklung. Darüber hinaus setzt sich der Autor mit den Möglichkeiten und Grenzen des Strafrechts auseinander und geht ausführlich auf die Situation der Opfer ein. Kinzig beschreibt und analysiert angenehm zurückhaltend und ohne ins Juristendeutsch zu verfallen. Weiteres unter: https://www.ofv.ch/sachbuch/detail/noch-im-namen-des-volkes/103773/

Aktuelle Veröffentlichungen von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft: Eisenberg / Kölbel: Jugendgerichtsgesetz: JGG

Eisenberg / Kölbel: Jugendgerichtsgesetz: JGG

 

Kommentar: 21. Auflage 2020. Buch. LII, 1661 S. Hardcover (In Leinen). C.H.BECK. ISBN 978-3-406-73878-4

Das Standardwerk zum JGG. Zur Neuauflage: Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis einschließlich Januar 2019. Besonders hervorzuheben sind dabei die umfangreichen Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9.12.2019. Neuer Autor – bewährte Kompetenz: Die 21. Auflage wird erstmals von Prof. Dr. Ralf Kölbel kommentiert, der als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts ist.
Weitere Informationen auf der Homepage des Beck-Verlags unter:
https://www.beck-shop.de/eisenberg-jugendgerichtsgesetz-jgg/product/27664829

 

 

 

 

 

Neues zu Kriminal- und Rechtspflegstatistiken Deutschland

Prof. Dr. Jörg Martin Jehle, Universität Göttingen, hat die vom BMJV herausgegebene rund 100seitige Broschüre vollständig aktualisiert.
 
Es steht eine deutschsprachige und eine englischsprachige Version zum kostenlosen Download bereit.
 
* Deutsch = Strafrechtspflege in Deutschland. Zahlen und Fakten.
7. Auflage 2019: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Strafrechtspflege_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=15
 
* Englisch = Criminal Justice in Germany. Facts and Figures.

 7th Edition 2019: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Strafrechtspflege_Deutschland_engl.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

 

April 2020

Bitte vormerken/ Safe the Date

Bitte vormerken/ Safe the Date

Die 17 wissenschaftliche Fachtagung der Kriminologischen Gesellschaft wird, unter der Leitung von Präsident Prof. Dr. Thomas Bliesener, vom 2.-4. September 2021 in Hannover stattfinden.

Erste Informationen dazu unter https://kfn.de/krimg21/

 

 

Nachrichten aus 2021

Stellungnahme des Vorstands der KrimG zur Auseinandersetzung um die KviAPol-Studie Uni-Bochum

Nachrichten aus 2022

November 2022

Nachrichten aus 2024

Pressemitteilung

Besser informierte Debatten über Kriminalität nötig

Pressekonferenz der Kriminologischen Gesellschaft – vier Forderungen an die Politik: Bessere statistische Grundlagen, Zeugnisverweigerungsrecht für Kriminologen, maßvoller Einsatz des Strafrechts, Stärkung der Forschung

Anfragen von Medien und Öffentlichkeit bei Kriminologinnen und Kriminologen zur Einordnung von Verbrechen und Kriminalfällen nehmen seit Jahren zu. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen verschlechtert, unter denen Kriminologinnen und Kriminologen diese Aufgabe wahrnehmen. Die Kriminologische Gesellschaft (KrimG) hat in einer virtuellen Pressekonferenz am Donnerstag vier Forderungen an die Politik gerichtet, deren Umsetzung die Qualität der öffentlichen Debatten über Kriminalität in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbessern sollen.
 

1. Neuauflage des Jahrbuchs zur Polizeilichen Kriminalstatistik und bessere statistische Grundlagen nötig

Wichtige Informationen werden durch die Behörden in Deutschland, aber auch in der Schweiz, nicht in einem ausreichenden Maße bereitgestellt.
 
Trotz mehrfacher Proteste der KrimG beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stehen die ehemals vier Bände des Jahrbuchs der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Berichtsjahr 2020 nicht mehr zur Verfügung. Dass damit ohne Not auf eine Darstellung, aber auch auf die früher erfolgte Einordnung der Entwicklung der Kriminalität durch das Bundeskriminalamt verzichtet wird, irritiert in einer Zeit, in der Fehlinformationen über Kriminalität häufiger werden. Das Jahrbuch sollte daher wieder in seiner früheren Form erscheinen.
 
Darüber hinaus fordert die KrimG den Bundestag auf, das seit langem geplante Strafrechtspflegestatistikgesetz endlich zu diskutieren und zu verabschieden.
 
Ergänzend sollte die Kriminalitätsentwicklung in Periodischen Sicherheitsberichten eingeordnet werden. Unverzichtbar erscheint dafür die Einbeziehung unabhängig-universitärer Forschung und eine tatsächlich periodische Erscheinungsweise, für deren Taktung die Jahresberichte der sogenannten Wirtschaftsweisen Vorbild sein könnten.
 
All diese Maßnahmen wären ein wichtiger Baustein für die (auch im letzten Koalitionsvertrag) vielbeschworene, aber bisher nur selten praktizierte „vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik“.
 

2. Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für kriminologisch arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Im Jahr 2020 wurden durch bayerische Behörden Erkenntnisse aus Interviews mit Gefangenen beschlagnahmt, die ein Kriminologe in einem Forschungsprojekt zur islamistischen Radikalisierung im Justizvollzug erlangt hatte. Den befragten Gefangenen waren vorher Anonymität und die Nicht-weitergabe ihrer Daten zugesichert worden.
 
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde des betroffenen Wissenschaftlers (BVerfG, B. v. 25.9.2023 - 1 BvR 2219/20) der Sache nach entschieden hat, dass durch kriminologische Forschung gewonnene vertrauliche Erkenntnisse in besonderem Maße schützenswert sind, besteht bisher für kriminologisch arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung.
 
Wir fordern daher das Bundesministerium der Justiz auf, sich für die Einführung eines derartigen Zeugnisverweigerungsrechts einzusetzen.
 

3. Plädoyer für den Erhalt eines maßvoll eingesetzten Strafrechts

Insbesondere nach schweren Gewalttaten wird in der Öffentlichkeit nach härteren Strafen gerufen. Beispiele sind Überlegungen zur Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze unter die bisherigen 14 Jahre, aber auch Forderungen nach höheren Strafen, insbesondere im Sexualstrafrecht.
 
Aus kriminologischer Sicht ist dem folgendes entgegenzuhalten: Es gibt keine belastbaren empirischen Erkenntnisse, dass vermehrte und härtere Strafen automatisch zu einem Rückgang der Kriminalität in einem betreffenden Bereich führen. Zudem hat zum Beispiel die trotz aller Warnungen aus der Kriminologie vorgenommene (kürzlich wieder zurückgenommene) Ausgestaltung sogenannter Kinderpornographie (§ 184b StGB) als Verbrechen gezeigt, dass ein derart undifferenziertes Vorgehen sogar eine wirksame Strafverfolgung erschweren kann.
 
Statt eine einseitig auf das Strafrecht setzende Kriminalpolitik zu verfolgen, sind Maßnahmen der Prävention zu stärken. Dass insbesondere eine wirksame „Sozialpolitik zugleich auch die beste und wirksamste Kriminalpolitik“ (Franz von Liszt) sein kann, wurde bereits vor mehr als 100 Jahren betont. Diese Erkenntnis gilt auch noch im Jahr 2024.
 

4. Stärkung kriminologischer Forschung

Die KrimG stellt fest, dass die Expertise von Kriminologinnen und Kriminologen in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Medien immer stärker nachgefragt wird. Auch ist zu beobachten, dass die reale, nicht selten aber auch nur die gefühlte Entwicklung der Kriminalität einen nicht unerheblichen Einfluss auf weitreichende politische Entscheidungen, aber auch auf die Stimmung der Bürgerinnen und Bürger im Land hat.
 
Die KrimG registriert demgegenüber mit Sorge, dass dieser gestiegenen Bedeutung kriminologischen Wissens ein Rückgang der Institutionalisierung der Kriminologie an den Universitäten, aber auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, gegenübersteht. Lehrstühle mit Schwerpunkten Kriminologie werden tendenziell eher gestrichen. Das Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK) in Bonn wurde Ende des Jahres 2021 nach sechs Jahren mit Auslaufen der Projektförderung aufgelöst. Der an der Universität Hamburg angesiedelte Master-Studiengang „Internationale Kriminologie“ wurde abgeschafft.
 
Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Angesichts alter und neuer Herausforderungen bei der Erforschung von Kriminalität und geeigneter Reaktionen hierauf darf die unabhängige kriminologische Forschung an Universitäten und anderen Hochschulen nicht weiter zurückgebaut werden. Sie ist personell und finanziell auszuweiten. Neue Standorte für kriminologisch ausgerichtete Professuren sollten hinzukommen.
 
Die Pressekonferenz fand virtuell statt. Es nahmen teil: 

Prof. Dr. Jörg Kinzig, Präsident der Kriminologischen Gesellschaft und Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen 

Prof. Dr. Thomas Bliesener, Vizepräsident der Kriminologischen Gesellschaft und Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Hannover

Dr. Thaya Vester, Leiterin des Organisationskomitees der Fachtagung KrimG2024 und Mitarbeiterin am Kriminologischen Institut der Universität Tübingen 

Die Kriminologische Gesellschaft 
Die KrimG ist die bei weitem größte deutschsprachige wissenschaftliche Vereinigung für Kriminologie. Die Pressekonferenz war der Auftakt zur 18. Wissenschaftlichen Fachtagung „KrimG2024“, die vom 26. bis 28. September an der Universität Tübingen stattfindet. Der Titel der Veranstaltung, zu der über 250 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angereist sind, lautet: „Am Puls der Zeit?! Trends, Transfer und Tradition in der Kriminologie“. Das Programm kann auf der Tagungsseite www.krimg2024.de eingesehen werden. Der Rhythmus der Fachtagung der KrimG ist doppeljährig. Sie wird von der amtierenden Präsidentin / dem amtierenden Präsidenten ausgerichtet - für das Jahr 2024 übernimmt entsprechend Professor Kinzig diese Aufgabe. Er ist auch Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen.
 
Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK)
Das IfK wurde im Jahr 1962 als erstes kriminologisches Institut in Deutschland gegründet. Dort ist auch eine Juniorprofessur für Kriminologie und Strafrecht (Jun.-Prof. Dr. Jennifer Grafe) angesiedelt. Darüber hinaus existiert an der Universität Tübingen seit 2013 eine Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und Risikomanagement (Prof. Dr. Rita Haverkamp). In Tübingen wird zudem seit Jahren zusammen mit der Universitätsbibliothek (UB) der sogenannte Fachinformationsdienst Kriminologie betrieben. Insbesondere über die Datenbank KrimDok kann eine Fülle kriminologisch relevanter Informationsquellen recherchiert werden.
 
Kontakt: 
Prof. Dr. Jörg Kinzig
Präsident der Kriminologischen Gesellschaft
Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen 
joerg.kinzig@uni-tuebingen.de
 

frühere Nachrichten

23.12.2008

Das Andere des Rechts

Möglichkeit zur Teilnahme an einem Workshop im Juli 2009

Welches Potential hat die Rechtskritik heute? Wie lassen sich die unterschiedlichen kritischen Ansätze miteinander ins Gespräch bringen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt eines Workshops, den die GiwK-Sektion Theoretische Kriminologie, die Sektion Rechtssoziologie in der DGS und das Institut für
Kriminologische Sozialforschung Hamburg gemeinsam planen. Die interdisziplinäre Veranstaltung soll am 17./18. Juli 2009 in Hamburg stattfinden. Bis zum 15. Februar 2009 erbitten die Veranstalter Vorschläge für Vorträge auf der Tagung. Dazu sind alle Forscherinnen und Forscher aus dem Bereich Law & Society Studies eingeladen. Der komplette Call for Papers steht im Internet unter www.giwk.de bereit.


 

18.12.2008

Erfolgreiche Migrantinnen in Deutschland

Wie gelingt es Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland, erfolgreich ihren beruflichen Weg zu gehen? Dieser Frage ist ein Forschungsprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem Titel "Erfolgsbiographien von Migrantinnen" nachgegangen. Die Erfolgsbiographien sollen einerseits Frauen mit Zuwanderungsgeschichte ermutigen, neue Wege zu gehen, und andererseits auch die Aufnahmegesellschaft auf die Potenziale dieser Frauen aufmerksam machen, betonte der Präsident des Bundesamtes, Dr. Albert Schmid, anlässlich der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse.

Nähere Information findet sich unter:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/DasBAMF/2008/081217-...


 

18.12.2008

Migrationsbericht 2007

Das Bundeskabinett hat am 03.12.2008 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2007 beschlossen. Der Bericht wird zum sechsten Mal seit 2001 auf Wunsch des Bundestages erstellt.

Mit aktuellen und umfassenden statistischen Daten dient der Bericht der Politik und der Verwaltung als Grundlage für die Entscheidungsfindung im Bereich der Migrationspolitik. Darüber hinaus informiert er die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Migration in Deutschland.

Nähere Information findet sich unter:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/DasBAMF/2008/081203-...

Bei Interesse an einem Vergleich: Zum Niederländischen Integrationsbericht 2008 (der in flämischer Sprache verfasst ist) gibt es ein englisch-sprachiges Summary unter folgender URL:
http://www.cbs.nl/en-GB/menu/themas/dossiers/allochtonen/publicaties/art...


 

11.12.2008

Neue Onlineplattform Rechtswissenschaft

Angebot des Walter de Gruyter Verlages

WdG ist ab sofort mit einer Onlineplattform unter dem Namen "Reference Global" im Netz.  Angeboten werden unter anderem eJournals, eBooks und Datenbanken auf einer gemeinsamen Plattform mit neuester Suchtechnologie und kompletter Verlinkung aller Inhalte; außerdem können Inhaltsverzeichnisse und Abstracts der von WdG betreuten Fachzeitschriften recherchiert werden.
Dies und weitere Details finden sich unter folgender URL:
http://www.reference-global.com/


 

11.12.2008

Aktuelle Studie zu rechtsextremen Einstellungen in Deutschland 2008

Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die FES bietet die wesentlichen Ergebnisse einer neuen Studie, die von Decker/Brähler und Mitarbeitern durchgeführt wurde, in einer 64seitigen Broschüre an.
Sie trägt den Titel: "Oliver Decker und Elmar Brähler: Bewegung in der Mitte. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2008, mit einem Vergleich von 2002 bis 2008 und der Bundesländer", Berlin 2008. Die Broschüre kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter folgender URL:
http://library.fes.de/pdf-files/do/05864.pdf


 

08.12.2008

Kriminologische Verlaufsstudien in Großbritannien

Interessante Portale mit Informationen und Dokumenten

(1) Schottland
Ein Team um Prof. David J. Smith (Universität Edinburgh und London School of Economics) führt seit Herbst 1998 eine prospektive Verlaufsstudie mit einer Geburtskohorte von rund 4000 Jugendlichen aus Edinburgh durch. Zentrales Ziel ist das Erkennen von "causes of criminal and risky behaviours in young people", jedoch wird mehrdimensional auch nach Viktimisierung und nach den Erfahrungen mit und evtl. Konsequenzen von Eingriffen durch Instanzen der sozialen Kontrolle gefragt.
Die Studie führt den Titel "The Edinburgh Study of Youth Transistions and Crime".
Näheres findet sich unter folgender URL: http://www.law.ed.ac.uk/cls/esytc/

(2) England
Ein Team um Prof. Per-Olof H. Wikström (Kriminologisches Institut der Universität Cambridge) führt eine mehrdimensionale Verlaufsstudie in der Stadt Peterborough nahe Cambridge durch. Persönliche, verhaltensbezogene  und sozialökologische Aspekte von Jugendlichen und Heranwachsenden werden prospektiv begleitend umfangreich und detailliert erhoben. Seit 2002 nehmen rund 700 junge Menschen und deren Familien sowie 20 Einrichtungen am Programm teil.
Die Studie führt die Kurzbezeichnung "PADS+" (The Peterborough Adolescent and Young Adult Development Study).
Ihr Leitmotto lautet: "Building Knowledge about Young People, their Crime Involvement and its Causes".
Näheres kann unter folgender URL nachgelesen werden: http://www.pads.ac.uk


 

05.12.2008

EU: Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft-vermeidender Auflagen möglich

Auflagen, die gegen einen Verdächtigen als Alternative zur Untersuchungshaft verhängt wurden, können zukünftig EU-weit überwacht werden. Darauf haben sich in Brüssel die Justizministerinnen und -minister der EU verständigt. Damit soll Untersuchungshaft weitergehend als bisher vermieden werden können.

Die heutige Einigung knüpft an einen bereits im Dezember 2007 politisch geeinigten Rahmenbeschluss an, mit dem die Möglichkeit der Überwachung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen gegenüber Straftätern nach einer Verurteilung innerhalb der EU geschaffen wurde. Der heutige Rahmenbeschluss regelt nun, dass solche Auflagen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur U-Haft-Vermeidung gegen einen Beschuldigten verhängt wurden, grenzüberschreitend überwacht werden.

"In einem Europa offener Grenzen, in dem sich seine Bürgerinnen und Bürger frei bewegen, wollen wir Ungleichbehandlungen vermeiden, die sich allein aufgrund des ausländischen Wohnsitzes einer verdächtigen Person ergeben. Denn bislang ist es in einigen Mitgliedstaaten möglich, Verdächtige mit ausländischem Wohnsitz in U-Haft zu nehmen, weil durch die Möglichkeit der Rückkehr an den Wohnsitz, Fluchtgefahr bejaht wird. Eine Aussetzung der Haft gegen Auflagen findet regelmäßig nicht statt, weil die Auflagen im Ausland nicht überwacht werden müssen. Künftig wollen wir vermeiden, dass Verdächtige mit einem Wohnsitz in einem anderen EU-Land nur deshalb in Haft genommen werden, weil keine Verpflichtung zur Überwachung der Auflagen im europäischen Ausland besteht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Anders als in Deutschland besteht in einigen Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass er in sein Heimatland zurückkehren könnte. Wird zum Beispiel ein deutscher Staatsangehöriger in Frankreich eines Raubes verdächtigt und besteht die Gefahr, dass er an seinen Wohnort nach Deutschland zurückkehrt, so könnte diese Person in Frankreich wegen Fluchtgefahr in Haft genommen werden. Der zuständige Richter wird in diesem Fall die Haftentscheidung regelmäßig auch nicht gegen Auflagen (z. B. Meldeauflage) aussetzen, da die in Frankreich verhängten Auflagen in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht überwacht werden müssen. Der neue Rahmenbeschluss schafft nunmehr eine rechtliche Verpflichtung zur Überwachung derartiger Auflagen. Damit wird in Zukunft auch in solchen Fällen die Möglichkeit einer Haftaussetzung gegen Auferlegung von Auflagen erleichtert und eine eventuelle Ungleichbehandlung von Verdächtigen mit ausländischem Wohnsitz im Vergleich zu Verdächtigen mit inländischem Wohnsitz vermieden.

In Deutschland kann der Vollzug eines Haftbefehls regelmäßig dann ausgesetzt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind und der Zweck der Untersuchungshaft - die geordnete Durchführung des Strafverfahrens - auch durch alternative Maßnahmen erreicht werden kann. Beispielsweise kann der Fluchtgefahr in geeigneten Fällen dadurch begegnet werden, dass dem Betroffenen auferlegt wird, sich regelmäßig zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeidienststelle zu melden. Allein die drohende Gefahr, dass ein Verdächtiger mit ausländischem Wohnsitz in sein Heimatland zurückkehrt, reicht in Deutschland bereits nach geltendem Recht nicht aus, um ihn in Haft zu nehmen. Denn die Rückkehr zum Wohnsitz bedeutet nicht zwingend, dass die betreffende Person sich dem Strafverfahren entziehen wird.

Die Überwachung der Auflagen im EU-Ausland wird künftig durch den Staat, der die Auflagen erlassen hat, mittels eines Formblattes bei dem Staat, der die Auflagen überwachen soll (Aufenthaltsstaat des Verdächtigen), beantragt. Die Überwachung erfolgt dann durch den Aufenthaltsstaat wie bei inländisch erlassenen Auflagen.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin


 

1.12.2008

Festgabe für Gerhard Fezer

Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäische Menschenrechtskonvention

Die Herausgeber und die Redaktion der elektronischen Zeitschrift HRRS (Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht) haben zum 70. Geburtstag von Prof. em. Dr. Gerhard Fezer, Universität Hamburg, eine Festgabe veröffentlicht. Der interessante Band im Umfang von 234 Seiten kann als PDF-Datei (rund 1,2 MB) unter folgender URL herunter geladen werden: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/


 

28.11.2008

Städte gegen den Terrorismus

Training Lokaler Verwaltungen im Umgang mit Terrorismus

Das Europäische Forum für Urbane Sicherheit (EFUS, European Forum of Urban Safety) hat vor kurzem die deutsche Fassung der Dokumentation einer im Jahr 2006 veranstalteten Europäischen Seminarserie über kommunale Vorkehrungen zum Umgang mit terrorbedingten Katastrophen veröffentlicht. Die Broschüre im Umfang von 105 Seiten kann nun auch als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.fesu.org/fileadmin/efus/secutopics/Stadte_Gegen_den_Terrorismus.pdf


 

19.11.2008

Elektronischer Hausarrest im Strafvollzug -

Landeskabinett Baden-Württemberg beschließt Gesetzentwurf

Kurzbeschreibung:  Goll: "Wir können Menschen vor dem Gefängnis bewahren, die dort nicht hingehören"

Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug. Der Ministerrat hat am Dienstag (18. November) einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister  Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zur Anhörung freigegeben, wonach im Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe der Einsatz von Hausarrest mit elektronischer Aufsicht ermöglicht wird.

Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können, wenn sie zustimmen und weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr besteht. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet.

"Die elektronische Überwachung im Strafvollzug hat den Vorteil, dass wir damit Menschen vor dem Gefängnis bewahren können, die dort eigentlich gar nichts verloren haben", erklärte der Minister. Denn es handle sich um Täter, die ursprünglich lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden seien. "Wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, wird ersatzweise die Freiheitsstrafe angeordnet. Das kann zum Verlust der Arbeitsstelle oder der Wohnung und damit in einen Teufelskreis führen, aus dem mitunter nur schwer wieder hinauszufinden ist", sagte Goll.

Das Land schaffe keine Pflicht, sondern ein Recht, die elektronische Aufsicht im Strafvollzug einzusetzen, erklärte Goll. Vor Ablauf der vierjährigen Frist solle das Gesetz unter Beteiligung des Innenministeriums evaluiert werden. Die Gesamtkosten für den Modellversuch würden auf 85.000 Euro geschätzt. An den Kosten müsse sich ein Gefangener in der Regel mit 20 Euro pro Tag beteiligen. Bei einem landesweiten und dauerhaften Ausbau der elektronischen Aufsicht erwartet der Minister Einsparungen im Strafvollzug. "Die elektronische Aufsicht kostet ungleich weniger, als ein Tag in Haft, der mit 85 Euro pro Gefangenem zu Buche schlägt" so Goll.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung mit angeschlossenem Telefon sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder vergleichbare Tagesstruktur verfügt und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn der elektronischen Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm und der vorgesehene Tages- oder Wochenablauf festgelegt. Während der gesamten Dauer der elektronischen Aufsicht ist den Anweisungen der Mitarbeiter der für die elektronische Aufsicht zuständigen Stelle Folge zu leisten. Der Vollzugsplan kann neben Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapien sowie Erziehungs- und Schulungsprogrammen vorsehen. Zudem sind Weisungen möglich, wo sich der Gefangene aufhalten muss, ob er sich in ärztliche Betreuung zu begeben hat und dass er auf Alkohol oder andere Drogen verzichten muss. Es besteht kein Anrecht auf Freizeit außerhalb der Wohnung.

Bei Verstößen gegen die Anordnungen reichen die Konsequenzen von einer einfachen Verwarnung über die Streichung von Freizeit außerhalb der Wohnung bis hin zur Verlängerung der Maßnahme oder dem Abbruch und Rückführung in die Vollzugsanstalt.

(Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 18.11.2008)


 

09.11.2008

Kriminologie International

Kostenloser Zugang zu englischsprachigen kriminologischen Zeitschriften

Der Sage-Verlag oeffnet voruebergehend seine aeusserst umfassende, normalerweise kostenpflichtige, Zeitschriftendatenbank fuer kostenlose Recherchen in wichtigen englischsprachigen Fachzeitschrift zum Gebiet Criminology und Criminal Justice. Es bedarf nur einer Registrierung. Einzelne Fachaufsaetze koennen in ausgewaehlten Zeitschriftenheften gegebenenfalls sogar herunter geladen und auf dem eigenen PC gespeichert werden. Weitere Details ergeben sich aus dem nachstehenden englischen Text

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With best wishes,

Réhannah Karim
Journals Marketing Manager


 

22.10.2008

Aktivitäten der Opferhilfe im Jahr 2007 am Beispiel der Opferhilfevereine in Hessen.

Justizminister Jürgen Banzer: "Hohe Zahl der Beratungen beweist großes Vertrauen in professionelle Beratungskompetenz"

Wiesbaden.- "Der Schutz der Opfer von Straftaten ist ein vordringliches Ziel der Hessischen Landesregierung" erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte der Opferhilfestellen für das Jahr 2007. Der Rechtsstaat sei in besonderem Maße gefordert, Opfer von Straftaten zu schützen. "Hier greift die erfolgreiche Arbeit der Opferhilfevereine", hob der Minister hervor.

Aufgabe der Vereine, die flächendeckend tätig und auf Initiative des Hessischen Justizministeriums gegründet worden seien, sei die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der Opfer und Zeugen sowie der Angehörigen und Vertrauenspersonen.

Die Opferhilfevereine unterstützten die Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen einer erlittenen Straftat. Unerheblich sei insoweit, um welches Verbrechen oder Vergehen es sich im Einzelnen handle und ob bereits Strafanzeige erstattet worden sei. Das Hilfsangebot der Opfer- und Zeugenhilfestellen sei absolut vertraulich, kostenlos sowie anonym.

Im Jahr 2007 hätten die Opferhilfevereine in 2.107 Fällen insgesamt 2.721 Personen beraten und betreut. Pro Fall seien durchschnittlich 4,7 Beratungskontakte zu verzeichnen gewesen. Insgesamt seien damit 9.882 Beratungskontakte zustande gekommen. Im Vergleich zum Jahr 2006 sei die Anzahl der Beratungsfälle auf hohem Niveau weiter um 6,1 % gestiegen.

Eindeutiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Opfer- und Zeugenhilfestellen liege auf der Betreuung von zum Teil erheblich traumatisierten und körperlich verletzten Opfern. In 74,4 % der Beratungsfälle handle es sich um Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die Betreuung sei daher entsprechend zeitintensiv. "Die starke Inanspruchnahme der hessischen Opferhilfevereine ist Ausdruck der hohen Akzeptanz der professionellen Beratungsleistung", betonte der Minister. Die Vorstandsmitglieder der Vereine seien ehrenamtlich tätig. Die Vereinsarbeit werde finanziert durch Zuwendungen seitens des Hessischen Ministeriums der Justiz, durch von den Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesene Geldauflagen und durch Geldspenden.

"Den Opfern von Straftaten muss umfassende Hilfe gewährt werden. Zur Bewältigung des ihnen widerfahrenen Unrechts ist ihnen Unterstützung auf persönlicher und rechtlicher Ebene zu leisten. Ein wichtiger Schritt der Traumabewältigung ist die Anteilnahme und die Vermittlung des Gefühles, nicht "alleine dazustehen", schloss der Minister.

Hinweis: In Hessen sind die folgenden Opferhilfevereine, die auf Initiative des Hessischen Justizministeriums gegründet bzw. mit Zuwendungsmitteln des Ministeriums gefördert werden, tätig: 

Quelle: Pressemitteilung HMdJ vom 11.9.2008. Pressestelle: Justizministerium; Pressesprecherin: Dr. Stefanie Klinger
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691: E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

<http://www.hmdj.hessen.de/irj//HMdJ_Internet?rid=HMdJ_15/HMdJ_Internet/sub%2Fa6c%2Fa6c446d0-6a05-c112-6684-144e9169fccd%2C%2C%2C11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral%3Da6c446d0-6a05-c112-6684-144e9169fccd.htm>


 

17.10.2008

Mehr Gerechtigkeit:

Künftig höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchst-grenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 Euro - statt wie bisher 5000 Euro - verhängen können.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erläutert dazu folgendes:

"Selbstverständlich ändert der Entwurf nichts an der geltenden Rechtslage, wonach bei besonders schweren Taten eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Es geht also nicht darum, dass sich Täter von einer an sich gebotenen Freiheitsstrafe 'freikaufen' können. Mit dem Vorschlag stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Nach unserem Tagessatzsystem soll eine Geldstrafe einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Übersteigt das tägliche Nettoeinkommen aber die derzeit geltende Obergrenze von 5000 Euro, ist diese sogenannte Belastungsgleichheit nicht mehr gewährleistet. Zwar kann ein Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von beispielsweise 3 Millionen Euro und damit einem Tageseinkommen von 9000 Euro den derzeitigen Höchstsatz von 5000 Euro auch nicht aus der Portokasse bezahlen. Die Sanktion ist für ihn aber nicht vergleichbar spürbar wie für einen durchsschnittlich verdienenden Täter, dessen Tageseinkommen durch die Geldstrafe voll aufgezehrt wird. Mit der Anhebung der Höchstgrenze auf 20.000 Euro tragen wir der Einkommensentwicklung in den letzten 30 Jahren Rechnung und stellen sicher, dass auch Spitzenverdiener angemessen erfasst werden können“

Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5000 Euro. Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 7,2 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Beispiele:

Ein Spitzenmanager, der über ein Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen Euro verfügt, hat Steuern in größerem Umfang hinterzogen. Der aufgrund des täglichen Nettoeinkommens des Täters zu be-stimmende Tagessatz würde nach der Neuregelung auf 16.667 Euro (6 Millionen Euro ./. 360 Tage) festzusetzen sein. Hält das Gericht aufgrund der Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, müsste der Täter insgesamt eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen.

Hinterzieht derselbe Täter bei gleichbleibendem Jahreseinkommen in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht aufgrund der beiden rechtlich selbstständigen Taten ("Tatmehrheit") die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, hätte er nach der Neuregelung insgesamt eine Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro zu zahlen.

Nach der bisherigen Regelung wäre es in beiden Fällen lediglich möglich gewesen, den Tagessatz auf die Höchstgrenze von 5.000 Euro festzusetzen, so dass die Geldstrafe im ersten Fall 1,5 Millionen Euro und damit weniger als drei Monatseinkommen des Täters betragen hätte. Im zweiten Fall ("Tatmehrheit") wäre er zur Zahlung von 2,25 Millionen Euro verurteilt worden - weniger als fünf seiner Monatseinkommen.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare Eurobetrag von 5 Millionen Euro, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 Euro entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.

"Auch wenn Täter mit einem derart hohen Einkommen vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Betracht kommen, schaffen wir kein Sonderrecht für Wirtschaftskriminelle. Wir wollen vielmehr alle Straftäter mit Spitzeneinkommen treffen, also auch beispielsweise den Autofahrer, der durch dichtes Auffahren und Drängeln andere Verkehrsteilnehmer nötigt", erklärte Zypries.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des  Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

 

Führungszeugnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Anfragen von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Verwaltungsbehörden:
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch möglich

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen.

Bislang konnten Auskünften aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

"Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag liegen. Mit der geplanten Rechtsänderung vereinfachen wir insgesamt die Verfahrensabläufe bei Auskünften aus dem Bundeszentralregister und passen sie an die Informati-onstechnik des 21. Jahrhunderts an", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren verringert den bisherigen personellen und materiellen Aufwand, baut Bürokratie ab und rationalisiert das Registerverfahren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister kommt daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.
Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl


 

15.10.2008

Europarat Straßburg: Zweiter Bericht 2008 über den Zustand der Justizorganisation in den Mitgliedstaaten, Datenlage 2006

(Der Bericht ist in einer englischen und in einer französischen Fassung verfügbar. Er hat einen Umfang von 334 Seiten, und  kann auch als PDF-Datei  kostenlos heruntergeladen werden; 3,6 MB)

Council of Europe: the 2^nd report on the evaluation of European judicial systems is made public
Strasbourg, 08.10.2008 -- The Council of Europe's Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) has just brought out the 2^nd report on the evaluation of European judicial systems during a press conference in Paris.
The report, comprising data for 45 European states (*), provides the Council of Europe with a real snapshot of justice in Europe. The CEPEJ has tried to identify some main European trends and conclusions concerning the application of fundamental principles and European standards in the field of justice.

The report provides comparative tables and analysis of key indicators including : public spending on the judicial system, the legal aid system, the organisation of jurisdictions, judicial personnel, length of proceedings, lawyers and notaries.

Link to the report http://www.coe.int/t/dg1/legalcooperation/cepej/evaluation/2008/rapport2008_en.pdf
For more information on the European Commission for the Efficiency of Justice http://www.coe.int/t/dg1/legalcooperation/cepej/presentation/cepej_EN.asp?


 

13.10.2008

Eurojust und Europäisches Justizielles Netz

- Neue Beschlüsse zur verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union -
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union soll weiter verbessert werden. Dazu haben sich die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten im Juli 2008 auf zwei neue Beschlüsse zur Arbeit von Eurojust sowie dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen geeinigt.

„Bei Eurojust sitzen Vertreter aus allen Mitgliedstaaten an einem Tisch, so dass schnell, unbürokratisch und über alle Sprachgrenzen hinweg zentral Ermittlungsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Fällen koordiniert werden können. Bei komplexen Fällen, in die nicht selten mehrere Mitgliedsstaaten involviert sind, ist die koordinierende Unterstützung durch Eurojust unabdingbar, um eine effiziente Fallbearbeitung sicherzustellen. Seit seiner Gründung 2003 leistet Eurojust gute Arbeit, allerdings hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Mitgliedsstaaten und die personellen Ausstattung von Eurojust Anpassungsbedarf gibt. Deshalb haben wir uns heute auf gezielte Verbesserungen verständigt, um die Arbeit von Eurojust noch effektiver zu gestalten“, sagte Staatssekretär Lutz Diwell.

Eurojust ist eine europäische Institution mit Sitz in Den Haag. Die Stelle soll die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fördern und verbessern, in bestimmten Fällen Ermittlungen aufnehmen und gemeinsame Ermittlungsteams einrichten. Insoweit hat Eurojust ermittlungsbezogene Initiativ- und Vorschlagsrechte, denen Auskunftspflichten der betroffenen Behörden in den Mitgliedstaaten gegenüberstehen.

Eurojust unterstützt die in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden bei Rechtshilfeersuchen, Auslieferungsverfahren und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen. Nicht zuletzt erarbeitet Eurojust Empfehlungen für den JI-Rat und die Europäische Kommission mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Ermittlungen und der Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Beispiel: Eurojust koordiniert die Ermittlungen von drei Mitgliedstaaten gegen einen Menschenhändlerring. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Tatkomplex darüber hinaus weitere Mitgliedstaaten betrifft, kann Eurojust bei diesen anregen, ebenfalls Ermittlungsverfahren einzuleiten oder eigene Erkenntnisse Eurojust zur Verfügung zu stellen.
Auf folgende Verbesserungen haben sich die Justizministerinnen und –minister der EU heute verständigt:

Das Europäische Justizielle Netz ist das Eurojust ergänzende „Gegenstück“ - ein Zusammenschluss von Praktikern in den Mitgliedstaaten, die in ihrem jeweiligen Staat die Funktion einer Kontaktstelle ausüben. Diese stehen ihren nationalen Justizbehörden als Ansprechpartner bei Problemen im Rechtshilfeverkehr mit einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung und helfen dabei, mit der jeweiligen Kontaktstelle des anderen Staates eine Lösung zu finden. Eurojust und das EJN ergänzen sich in ihrer Arbeit.

Das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen wurde 1998 durch die Gemeinsame Maßnahme des EU-Rates 98/428JI ins Leben gerufen. Es besteht aus einem Netzwerk nationaler Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Kontaktstellen üben eine aktive Mittlerrolle aus. Ihre Arbeit basiert auf dem Austausch von Informationen sowie auf informellen Kontakten. In Deutschland ist in jedem Bundesland eine Kontaktstelle eingerichtet. Daneben übt das Bundesamt für Justiz die Aufgabe einer Kontaktstelle für den Bund aus. Der neue Beschluss regelt insbesondere die interne Organisation des Netzwerkes, wie Ort und Häufigkeit der Treffen der Kontaktstellen oder die Kommunikation der Kontaktstellen miteinander über ein gesichertes Telekommunikationsnetzwerk.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin; Telefon 01888 580-9030; Telefax 01888 580-9046; presse@bmj.bund.de


 

10.10.2008

Fachzeitschrift "Bewährungshilfe:  - Soziales - Strafrecht - Kriminalpolitik" (BewHi)

Inhaltsnachweis aktueller Hefte  /  Archiv 2008-2002  / Archiv 2001-1954

Die Inhaltsverzeichnisse der Zeitschrift BewHi lassen sich nun aktuell wie rückblickend recherchieren.
Unter der URL  http://www.bewhi.de/  sind außer dem jeweils aktuellen Heft auch die Hefte bis zurück zum Jahrgang 2002 zu finden.
Für die älteren Jahrgänge bis zum Startjahrgang 1954 stehen die Inhaltsverzeichnisse und redaktionellen Einführungen in die Hefte als gescannte PDF-Dateien zur Verfügung, und zwar unter der URL http://www.bewhi.de/BWH_Archiv_54-01.html


 

08.10.2008

Ein neues „Netzwerk Terrorismusforschung“

Möglichkeit zur Beteiligung für Interessierte

Das „Netzwerk Terrorismusforschung“ ist ein Zusammenschluss von über 150
jungen Wissenschaftlern, die sich mit dem Themenkomplex „Terrorismus“
beschäftigen. Im Vordergrund steht der Gedankenaustausch, der durch eine
Mailingliste sowie regelmäßige Workshops gefördert werden soll. Zur Zeit
wird überlegt, das Angebot durch ein Online-Journal zu erweitern und im
Rahmen einer Vereinsgründung zu professionalisieren. Weitere Informationen finden sich unter folgender URL:
unter: http://www.netzwerk-terrorismusforschung.de
(Dank an den Polizei-Newsletter /AR )


 

06.10.2008

Partnergewalt: Was bringt die Verhaftung der Täter?

Erfahrungen aus einer Langzeitstudie zur Wirksamkeit freiheitsentziehender Maßnahmen bei

häuslicher Gewalt in den USA

Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt wird der (ggf. kurzfristigen) Inhaftierung von Tätern eine positive Wirkung zugeschrieben. Eine neue empirische Studie aus den USA stützt diese These nur teilweise. So
konnten zwar innerhalb eines Jahres nach Festnahme im Vergleich zu anderen Maßnahmen relativ geringe
Rückfallraten bei erneuten Gewalttaten im sozialen Nahraum (32 %) sowie bei
sonstigen Delikten (43%) verzeichnet werden. Innerhalb eines Jahrzehnts nach
Entlassung der Täter sah die Bilanz jedoch schlechter aus: Fast drei Viertel
wurden wegen neu aufgetretener häuslicher Gewalt wiederum verhaftet, und gegen 60 % wurde wiederum eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt. Die Studie findet sich in folgender Zeitschrift: Klein, Andrew R.;
Tobin, Terri (2008), A Longitudinal Study of Arrested Batterers, 1995-2005:
Career Criminals, in: Violence Against Women, 14 (2), 136-157.
Eine anschauliche Zusammenfassung kann kostenlos unter folgender URL eingesehen und ggf. auch herunter geladen werden:
http://vaw.sagepub.com/cgi/content/abstract/14/2/136
(Dank an Polizei-Newsletter / AR)


 

02.10.2008

Verfassungsschutzbericht 2007

Informationen zur Politischen Kriminalität und zu Formen und Institututionen des Extremismus

Der "Verfassungsschutzbericht 2007" ist im Mai 2008 vom Bundesminister des Innern und vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Der Verfassungsschutzbericht fasst jährlich die Arbeitsergebnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zusammen. Er vermittelt Angaben (aus dem Bundeskriminalamt) zu "politisch motivierten Straftaten", die früher in ähnlicher Form im Anhang der PKS als Auszug aus der Sonderstatistik Staatsschutzdelikte (S) mitgeteilt worden waren. Er informiert über die wesentlichen Erkenntnisse und Analysen zum politischen Extremismus (Rechts- und Linksextremismus, Ausländer- extremismus sowie Islamismus bzw. islamistischer Terrorismus), zur Spionageabwehr und zur Scientology-Organisation und unterrichtet über den Geheim- und Sabotageschutz.
Der Bericht kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden (ca. 8 MB), und zwar unter folgender URL:
http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzberich...

 

Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus

Eine aktuelle Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschtz zum Erkenntnisstand vom Juli 2008

Aus dem Inhalt: Rechtsextremistische Gewalt  /  "Wölfe im Schafspelz"Rechtsextremismus im Internet: Rechtsextremistische Gruppen bzw. Parteien agieren nicht immer offen oder versuchen ihre Programme so abzufassen, dass sie keine Handhabe für staatliche Maßnahmen bieten. Erst die umfassende systematische Beobachtung ihrer Aktivitäten ermöglicht es den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, wahre Absichten offen zu legen und Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden.

Die Broschüre kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter folgender URL:
http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/pb_rechtsextremismus/br...


 

18.09.2008

Gewalt in Medien und jugendliche Gewaltbereitschaft

Neue Studie erkennt Zusammenhang zwischen Konsum und Gebrauch von Gewalt bei Jugendlichen

In einer neuen Studie von Erziehungswissenschaftlern und Psychologen wurde herausgefunden, dass der Missbrauch von gewaltverherrlichenden Medien in Kinderjahren zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren führen kann. Prof. Günter Huber von der Universität Tübingen, Dr. Werner Hopf, Psychologe bei der Schulberatung Oberbayern-Ost, und Dr. Rudolf Weiß, früher Oberschulamt Stuttgart, untersuchten dies in einer zweijährigen Längsschnittstudie mit Hauptschülern aus Bayern.

Die Studie umfasste zwei Fragebögen. Auf dem ersten gaben die Schüler an, wie oft sie als Kind mit Gewalt in Medien konfrontiert wurden. Außerdem wurde der momentane Konsum an gewalthaltigen Medien eingeschätzt. Diese Befragung wurde zwei Jahre später wiederholt. Zusätzlich wurde ein zweiter Fragebogen ausgewertet, der Aufschluss darüber gab, wie Jugendliche in bestimmten Konfliktsituationen über den Gebrauch von Gewalt entscheiden würden.

Beteiligt waren 1400 Schüler, 653 nahmen an der Längsschnittstudie teil. Die Auswertungen ließen einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Horror- und Gewaltfilmen in frühen Jahren und in der Pubertät erkennen. Die Bereitschaft zur Gewalt stieg über die Jahre mit zunehmendem Konsum von medialer Gewalt. Die größte Gefahr liegt nach der Studie in der Nutzung von Computergewaltspielen. Pädagogische Maßnahmen genügen nach Meinung der Wissenschaftler nicht, um den Konsum gewalthaltiger Medienprodukte zu reduzieren. Deshalb sei auf politischer Ebene ein Verbot von extrem gewalthaltigen Video- und Computerspielen einzufordern.
Pressemeldung Uni-Tü: Download PDF

Nähere Informationen:

Prof. i. R. Dr. Günter L. Huber, Pädagogische Psychologie
Viktor-Renner-Str. 39
72074 Tübingen
Tel. (07071) 885147
Fax (07071) 885147
E-Mail: huber.paedpsy@uni-tuebingen.de


 

16.09.2008

Justiz auf einen Blick

Eine neue Broschüre des Statististischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS)

In dieser von Alexander Lorenz und Stefan Brings erarbeiteten rund 70seitigen Broschüre informiert DESTATIS
mit vielen Tabellen und Schaubildern im Wesentlichen über folgende Bereiche:

Die Broschüre kann über den Allgemeinen Informatinsservice des Statistischen Bundesamtes bestellt werden.
Telefon 0611-752405 Telefax 0611-753330
Bestellnummer: 0100001-08700-1

Die Broschüre steht auch als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung, und zwar unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Broschueren/JustizBlick,property=file.pdf


 

20.08.2008

Lebenslagen in Deutschland

Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Der dritte "Armuts- und Reichtumsbericht" aus 2008 bietet eine detaillierte Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland seit 2003 und im Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre. Die Analyse umfasst i. w. folgende Bereiche:

Der Bericht wird als käufliche Broschüre im Buchhandel angeboten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Grundfassung des Berichts an das Parlament in Form einer PDF-Datei herunter zu laden.
Die BT-Ds 16/9915 findet man unter folgender URL:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/099/1609915.pdf


 

18.08.2008

Zwangssterilisation an Universitätskliniken im Dritten Reich

Ein exemplarischer Bericht über die Involvierung der Tübinger Universitätskliniken

Der interdisziplinäre Arbeitskreis "Universität Tübingen im Nationalsozialismus" hat einen aktuellen Bericht über die Ergebnisse der Nachforschungen zur Rolle der medizinischen Fakultät bei Zwangssterlisationen im Gefüge der NS-Eugenik und Rassenhygiene veröffentlicht. Mindestens 1158 und möglicherweise 1243 Personen wurden zwischen 1934 und 1944 der Maßnahme unterworfen. Eugenisch in den Blick gefasst waren namentlich, so u.a. Robert Gaupp, "Schwachsinnige", "Epileptiker", "Psychopathen" und "rückfällige Verbrecher". Der Bericht geht auch auf die Nachkriegsenwicklungen in der Aufarbeitung des Unrechts ein.
Er kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/pm/pm2008/download/BerichtZwangsster...


 

15.08.2008

Sozialschutz und Soziale Eingliederung 2008-2010 in Deutschland

Bericht an die Europäische Kommission

Das Bundeskabinett hat im Juli 2008 den "Nationalen Strategiebericht Sozialschutz und Soziale Eingliederung 2008-2010" verabschiedet. Er wid nach der Befassung des Bundesrates und des Bundestages offiziell der Europäischen Kommission übersandt werden.
Interessenten können den Bericht bereits jetzt beim federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik, herunterladen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/27076/2008__07__30__sozialschutz....


 

12.08.2008

Kriminologie in Südwestdeutschland

Ein Bericht über die wissenschaftliche Ausrichtung von sowie die empirischen Forschungen an den südwestdeutschen Instituten und Lehrstühlen.

Aufgrund einer aktuellen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass der von Sven Höfer und Gerhard Spieß herausgegebene Sammelband, der im Zusammenhang mit den regelmäßig stattfindenden Südwestdeutschen Kriminologischen Kolloquien erstellt wurde, auch in elektronischer Fassung als PDF-Datei herunter geladen werden kann. Er enthält detaillierte Informationen zur Entwicklung der Institutionen in der jüngeren Vergangenheit und schließt damit an frühere Sammelbände an:

„Neuere Kriminologische Forschung im Südwesten“ http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/u_onlinefassung.pdf .

 

Übertragung von Bewährungshilfe und Gerichtshilfe auf privaten Träger auf dem Prüfstand

Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen an das Bundesverfassungsgericht

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat nach mündlicher Verhandlung im Juni 2008 ein beamtenrechtliches Klageverfahren, das ein beamteter Bewährungshelfer gegen das Land Baden-Württemberg in Gang gebracht hatte, ausgesetzt und die verfassungsrechtlichen Fragen dem BVerfG zur Klärung vorgelegt. Dieses Verfahren ist nicht nur beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich belangvoll, sondern auch rechtspolitisch und mit Blick auf die Möglichkeiten unterschiedlicher praktischer Ausgestaltung von moderner Bewährungshilfe und Gerichtshilfe grundsätzlich bedeutsam. Hintergrund ist die flächendeckende Übertragung (v.a.) der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2007 auf die NEUSTART Baden-Württemberg gGmbH. Dies wurde u.a. durch eine Neufassung des Landesgesetzes über die Bewährungs-und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug möglich. Der konkrete Streitgegegenstand ist eng(er) gefasst: Es geht darum, dass der Kläger die Übertragung von Dienstherrenbefugnissen auf private Träger für unzulässig und damit rechtswidrig hält.

Die Pressemitteilung des VG Sigmaringen vom 6. August 2008 findet man unter folgender URL:
http://www.vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1221423/index.html?ROOT=1192890

Den vollständigen Text des ausführlich begründeten Beschlusses des Gerichts vom 26.6.2008 findet man unter folgender URL:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...

 

Gehört der Opferhilfe die Zukunft?

Neues aus dem Verband Bewährungs-und Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

Der Verbands-Rundbrief Nr.15 des VBSW vom Juli 2008 vermittelt aktuelle Informationen über Projekte an den Schnittstellen zwischen Täterhilfe und Opferhilfe im Südwesten:

http://www.verband-bsw.de/vbr15.htm


 

11.08.2008

Internationale Ereignisse und Entwicklungen in der Kriminalprävention

Das in Kanada belegene International Centre for the Prevention of Crime (http://www.crime-prevention-intl.org/ )
verbreitet einen dreisprachigen Newsletter (Englisch, Französisch, Spanisch) unter dem (englischen) Titel

"International Observer Crime Prevention".

Die jüngste Ausgabe Nr. 57 wurde vor kurzem ins Netz gestellt:
http://www.crime-prevention-intl.org/io/?io_id=173&language=ENGLISH
Der Observer kann auch individuell kostenlos abonniert werden.


 

04.08.2008

Prison Portal

Neue Wissensplattform für den Stravollzug

Die Universität Bremen hat, in Zusammenarbeit mit der Equal-Entwicklungspartnerschaft "Bildung, Arbeit und Berufliche Eingliederung" eine neue Wissensplattform entwickelt. Dieses Plattform soll in erster Linie dazu dienen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug vollzugsspezifisches Wissen zur Verfügung zu stellen, namentlich zu den Bereichen neuer Behandlungsmethoden, berufspädagogischer Ansätze für die Ausbildung und Weiterbildung von Gefangenen sowie rechtlicher Rahmenbedingungen. Auch auf ausländische Systeme wird eingegangen. Derzeit enthält die Plattform rund 400 Dokumente; sie soll kontinuierlich ausgebaut werden:
http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Portal

Die Informationen sind auch für andere Personen und Institutionen relevant, die sich mit Strafvollstreckung, Strafvollzug und der Befähigung bzw. Behandlung von Gefangenen befassen.

Interessenten, die ggf. selbst Dokumente etc. beisteuern wollen, wenden sich bitte an Herrn Jürgen Friedrich unter friedrich@uni-bremen.de

 

Ombudsmann für den Strafvollzug

Erster Tätigkeitsbericht 2008 des Ombundsmanns für den Justizvollzug in Nordhrein-Westfalen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat mit der Einrichtung einer Kontaktstelle für Gefangene, Bedienstete und Angehörige im März 2007 Neuland im Strafvollzug betreten (Bericht dazu unter: http://www.ombudsmann-justizvollzug.nrw.de/presse/index.php ). Im ersten Jahr gab es rund 800 Eingaben. Aktuell wird die Zahl monatlicher Eingaben mit durchschnittlich 105 im Monat angegeben. Der rund 60seitige Bericht über die Erfahrungen im ersten Amtsjahr wurde kürzlich als Broschüre veröffentlicht. Er kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.ombudsmann-justizvollzug.nrw.de/

Ergänzender Hinweis: Die wohl am längsten in Europa bestehende und durch große Unabhängigkeit gekennzeichnete einschlägige Institution ist der Generalinspektor des Englischen Strafvollzugs "H.M. Chief Inspector of Prisons", der seit 1980 dem "Her Majesty´s Inspectorate of Prisons" vorsteht. Informationen finden sich unter: http://inspectorates.justice.gov.uk/hmiprisons/about-us/

Von den bisherigen Amtsinhabern war vor allem der 2001 aus dem Amt geschiedene Sir David Ramsbottom, vormals ein pensionierter hoher Militär, entgegen manchen Erwartungen ein, wie es heißt, "outspoken critic of poor prisons everywhere", und machte von seiner Unabhängigkeit robusten Gebrauch, gerade auch gegenüber der Politik.

Ein interessantes Interview mit ihm findet man unter: http://lindahome.freeuk.com/donovansview/prisonreport.html
Einen ebenfalls interessanten Zeitungsartikel aus dem Londoner Independent (2006) findet man unter: http://findarticles.com/p/articles/mi_qn4158/is_20060703/ai_n16513254


 

11.07.2008

SCHLAGWORT Integration - Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin

Unter diesem Titel führte das "Berliner Forum Gewaltprävention" in Berlin im vergangenen Jahr eine interessante Fachtagung durch. Die Dokumentation kann nunmehr auf der Homepage der Landeskommission Belrin gegen Gewalt als PDF-Datei herunter geladen werden.
Fundstelle: http://www.berlin.de/lb/lkbgg/bfg/nummer_34.html

 

Neue Gesetze - was nun?

Unter diesem Titel findet in Leipzig vom 29.10. bis 31.10.2008 die
"4. Praktikertagung Jugendstrafvollzug" statt.
Außer Plenarvorträgen der Professoren Dünkel und Ostendorf wird es 6 Arbeitsgruppen geben; zudem ist der Besuch der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen mit Workshops vorgesehen.

Interessenten finden weitere Informationen auf der Homepage der DVJJ unter: http://www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=790
Für ergänzende Fragen steht Frau Tschertner zur Verfügung, unter folgender Email-Adresse: tschertner@dvjj.de

 


 

20.06.2008

Die Abteilung UNODC der Vereinten Nationen hat gerade den "World Drug Report 2008" veröffentlicht

The World Drug Report 2008, the UNODC flagship publication, was launched in New York on 26 June 2008 by Executive Director Antonio Maria Costa. The report shows that the recent stabilization in the world drugs market is under threat because of a surge in opium and coca cultivation in rebel-held areas of Afghanistan and Colombia. Higher drug use in developing countries could also undermine recent progress in drug control. The UNODC report shows that less than one in every twenty people aged 15-64 have tried drugs at least once in the past 12 months. Problem drug users (people with severe drug dependence) are less than one tenth of this already low percentage: 26 million people, or 0.6% of the planet's adult population. Further details can be read at
http://www.unodc.org/unodc/en/frontpage/unodc-launches-2008-world-drug-r...
where you can also download the PDF-version of that report (310 pages, some 9 MB):
http://www.unodc.org/documents/wdr/WDR_2008/WDR_2008_eng_web.pdf

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Das in Lissabon tätige EMCDDA hat den "Cannabis Reader 2008" veröffentlicht

The European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (http://www.emcdda.europa.eu/ ) has been launching its recent publication on the topic of
"A cannabis reader: global issues and local experiences"
EMCDDA, Lisbon, June 2008, Summary: The EMCDDA’s cannabis monograph addresses one basic question. How can I find quality information on cannabis, amid all the bias and opinion? The monograph is divided into two volumes. The first volume centres on political, legislative, commercial and social developments relating to cannabis. Its core audience thus comprises policymakers, sociologists, historians, journalists and those involved in enforcement. The second volume is targeted at drugs professionals working in the fields of treatment, prevention and healthcare. A multilingual summary of the contents is available >>
A PDF-Version (two volumes or one big integrated volume) is being available at:
http://www.emcdda.europa.eu/publications/monographs/cannabis

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Das Bureau of Justice Statistics berichtet über Sexuelle Viktimisierung in den Jails der amerikanischen Städte bzw. Kreise im Jahr 2007

June 25, 2008, Bureau of Justice Statistics, Publication:

Sexual Victimization in Local Jails Reported by Inmates.
This report presents data from the 2007 National Inmate Survey (NIS),
conducted in 282 local jails between April and December, with a sample
of 40,419 inmates. A PDF-Version is being available online at:
http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/svljri07.htm.

 


 

 

16.06.2008

Community Collaboratives Addressing Youth Gangs: Interim Findings from the Gang Reduction Program

http://www.urban.org/publications/411692.html

Other Availability: PDF | Printer-Friendly Page
Posted to Web: June 10, 2008

The nonpartisan Urban Institute publishes studies, reports, and books on timely topics worthy of public consideration. The views expressed are those of the authors and should not be attributed to the Urban Institute, its trustees, or its funders.



Abstract

This report presents interim findings of the Urban Institute's evaluation of the Gang Reduction Program (GRP), a $10 million, multi-year, federal initiative to reduce gang crime in Los Angeles, California; Milwaukee, Wisconsin; North Miami Beach, Florida; and Richmond, Virginia. The evaluation found substantial variation in collaboration levels among partners in each site, but each site achieved significant implementation successes. The effects of GRP in each site were mixed, and only one site, Los Angeles, showed a significant reduction in crime levels. By late 2007, however, three sites had undertaken significant steps towards sustaining GRP beyond the federal funding period.
Read the full report in PDF format (553 pages, 16 MB).

 


 

09.06.2008

Engagierte Bürger - Sichere Gesellschaft

Unter diesem Titel stand der 13. Deutsche Präventionstag in Leipzig, der unter großer Beteiligung am 2. und 3. Juni im CCL stattfand. Die am Schluss verabschiedete "Leipziger Erklärung" kann als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=279

Das dieser Erklärung wesentlich zugrunde liegende Gutachten von Wiebke Steffen über "Bürgerschaftliches Engagement in der Kriminalprävention" wird in absehbarer Zeit auf der Dokumentationsseite des DPT separat zur Verfügung stehen. Derzeit bildet es noch einen Teil des so bezeichneten Kongresskatalogs; dieser steht auch als PDF-Datei zur Verfügung (Achtung: Mehr als 2,5 MB Umfang):
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Programm

 


 

06.06.2008

Strafgefangene und Verwahrte in Deutschland: Angaben aus der Strafvollzugsstatistik 2007

Zu Ende Mai 2008 hat das Statistische Bundesamt (Destatis Wiesbaden) die neue Ausgabe für 2007 der Fachserie 10, Reihe 4.1,

   "Strafvollzug - Demographische und kriminologische,
   Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3. -"

der amtlichen Rechtspflegestatistik veröffentlicht. Dieses Fachserienheft kann kostenfrei aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.

Um die Fachserie 10, der Reihe 4.1, 2007 herunterzuladen, muss auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
zunächst die gewünschte Version (als Excel- oder PDF-Datei) ausgewählt werden.

Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw.
Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version des Fachserienhefts
alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.


 

29.05.2008

Was können „Justiznahe Soziale Dienste“ heute leisten?

Die Vereine zur Förderung der Straffälligenhilfe allgemein oder der Bewährungshilfe speziell können auf eine lange Geschichte engagierter Arbeit zurückblicken. In der Gegenwart, nicht zuletzt unter den Auspizien einer auch „die Justiz“ ergreifenden Privatisierungstendenz,  wird die Frage, wie sich die klassischen Vereine und Verbände thematisch wie fachlich, insbesondere professionell, positionieren, wichtiger den je. Ein interessantes Beispiel für eine zeitgemäße Palette von Aktivitäten und Hilfsangeboten bietet der seit mehr als 50 Jahren tätige Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V., ein „Verein zu Förderung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Resozialisierung Straffälliger. Der Verein betreibt seit kurzem eine ihm angegliederte „Prävent Sozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH“.

Interessierte finden eine informative und auch im Layout anspruchsvoll aufgemachte Darstellung der Arbeit von BewHi Stuttgart und Prävent Sozial im Jahresbericht 2007, der jetzt auch als PDF-Datei  zur Verfügung steht, und zwar unter folgender URL:
www.sd-stgt.de/downloads.htm

Es geht u.a. um:


 

26.05.2008

Tagung über "Taten-Täter-Therapeuten"

Die Sektion Forensische Psychotherapie der Universität Ulm veranstaltet zum obigen Thema eine
Tagung in Ulm am 17. und 18. Oktober 2008
Weitere Informationen beim Tagungssekretariat: Frau Edith Robinson-Kollmetz.
Telefon 0731-500-61901
Fax 0731-500-61902
Email: edith.robinson-kollmetz@uni-ulm.de


 

22.05.2008

Polizeiliche Kriminalstatistik 2007

Bundesinnenminister Schäuble hat die zentralen Ergebnisse zu den im Jahr 2007 von der Polizei registrierten Verbrechen und Vergehen sowie zu den Tatverdächtigen etc. am 21. Mai der Presse vorgestellt.
Der Bericht kann unter der folgenden URL als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pr...
Die ausführliche Fassung der PKS wird in absehbarer Zeit vom BKA vertrieben werden. Der Bezieherkreis ist beschränkt. Jedoch wird eine elektronische Fassung danach auf der Homepage des BKA zum Herunterladen bereit stehen.

 

Verfassungsschutzbericht 2007- Islamistischer Terror bleibt weiterhin Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden -

Bundesinnenminister Schäuble hat den Bericht über die Tätigkeit und die Befunde der Verfassungschutzbehörden zum Jahr 2007 am 21. Mai der Presse vorgestellt.
Eine Kurzfassung des Berichts sowie eine sog. Vorabfassung des ausführlichen Berichtes können unter der folgenden URL als PDF-Dateien herunter geladen werden:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pr...

 

GiwK- Neue Homepage

Die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie hat vor kurzem ihre Homepage neu gestaltet.
Sie steht unter der folgenden URL: http://www.giwk.de/


 

21.05.2008

Neue Bestandsaufnahme der Lage der Bewährungshilfe in Europa

Der Europarat hat jüngst eine Expertenkommission bestellt. Sie soll den aktuellen Stand von Recht und Realität von Bewährungsstrafe bzw. Bewährungshilfe in den zur Zeit 47 Mitgliedsstaaten des Europarates erforschen. Die Resultate sollen als Basis für die Erarbeitung einer Europaratsempfehlung (Recommendation)zu Mindeststandards dienen.
Weitere Informationen auf Englisch....
http://www.cep-probation.org/news/recommendations2.shtml

 

Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien

Das IMIS der Universität Osnabrück, das 1991 gegründet wurde, betreibt eine Reihe von auch für die Kriminologie interessanten Forschungsprojekten, unter anderem zum Thema
"Migration, Integration und sozialwissenschaftliche Theorie".
Eine Übersicht, z. T. mit der Möglichkeit zum Herunterladen von Berichten oder Dokumenten, findet sich unter folgender URL: http://www.imis.uni-osnabrueck.de/FORSCHUNG/index.html

 

"Integrationsportal" des BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreibt seit ein paar Monaten ein so bezeichnetes Integrationsportal.
Es bringt bzw. vemittelt Informationen unter drei Hauptkategorien:

  1. Integration im Überblick
  2. Zuwanderer
  3. Akteure der Integrationsarbeit.

Die Informationen finden sich unter folgender URL:
http://www.integration-in-deutschland.de/


 

16.05.2008

Wissensangebot zur Gewaltprävention

Die Stiftung Deutsches Forum zur Kriminalprävention  (DFK) hat vor kurzem eine von Herbert Scheithauer, Charlotte Rosenbach und Kay Niebank verfasste Broschüre veröffentlicht. Sie trägt den Titel:
"Gelingensbedingungen für die Prävention von interpersonaler Gewalt im Kindes- und Jugendalter".
Diese Broschüre kann nun auch als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter der URL:
http://www.kriminalpraevention.de/index.php?option=com_content&task=view...

 

Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt (www.berlin-gegen-gewalt.de ) hat vor wenigen Tagen die Vorträge und Dikussionen einer Tagung vom August 2007 als Broschüre veröffentlicht. Sie steht unter dem Titel:
"SCHLAGWORT Integration- Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin" (Reihe "Berliner Forum Gewaltprävention", Heft 34, 2007).
Diese Broschüre kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.berlin.de/lb/lbkgg/bfg/nummer_34.html


 

07.05.2008

Überblick über die Rechtspflege: Neuere Zahlen von Destatis

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) hat vor kurzem in der Fachserie 10, Reihe 1, Rechtspflege die neueste Ausgabe von
"Ausgewählte Zahlen für die Rechtpflege, 2007" veröffentlicht.
Man findet in der 82seitigen Broschüre Zeitreihen und Eckzahlen über

Eine PDF-Version kann unter folgender URL herunter geladen werden:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...


 

25.04.2008

100 Jahre Jugendgerichtsbarkeit in Deutschland

In diesem Jahr sind es hundert Jahre her, seit in Deutschland durch kreative Gestaltung der Praxis, nämlich aufgrund gerichtlicher Organisationserlasse, die ersten Jugendgerichte gegründet wurden und alsbald ihre Verhandlungen aufnahmen. Wegbereiter für das deutsche Jugendstrafrecht, das dann erst im Jahr 1923 in Form des Jugendgerichtsgesetzes separat gesetzlich normiert wurde, waren die Gerichte Berlin, Frankfurt am Main und Köln.

Rückblick auf eine Feier in Frankfurt:

Die erste Jugendgerichtsverhandlung im damaligen Deutschen Reich fand am 30.1.1908 fand in Frankfurt am Main statt. Zur Würdigung des Frankfurter Modells des Jugendgerichtes und der Jugendgerichtshilfe hatte schon am 30.1.2008, also genau 100 Jahre später, im Römer der Stadt Frankfurt eine Jubiläumsveranstaltung stattgefunden. Festansprachen hielten u.a. die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Kriminologie Prof. Dr. Arthur Kreuzer. Alle Reden sind auf der Homepage der Regionalgruppe Hessen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) dokumentiert ( www.dvjj-hessen.de  ).

Ausblick auf eine weitere Feier in Köln:

Diese Feier wird am 26.5.2008 im Ratssaal des Rathauses zu Köln stattfinden.
Zur Teilnahme an diesem Festakt laden die DVJJ und die Stadt Köln gemeinsam alle Interessierten herzlich ein. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr.
Eröffnet wird die Veranstaltung durch die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, Herrn Bürgermeister Josef Müller sowie Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, den Vorsitzenden der DVJJ. Nach einem Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries werden Festvorträge durch Prof. Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht, und Prof. Dr. Michael Walter, Universität zu Köln, gehalten. Anschließend wird zu einem Umtrunk eingeladen. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der DVJJ  ( http://www.dvjj.de ) unter der Rubrik  "Veranstaltungen".


 

21.04.2008

Rückkehr aus Deutschland

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine für das Europäische Migrationsnetzwerk erstellte Studie zur freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr von Migranten in ihr Heimatland ausgearbeitet. Der Bericht steht, zusammen mit kleineren Ergänzungsstudien, auch als PDF-Datei zu Verfügung:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 

Migration und demographischer Wandel

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Studie zu den Folgen der Migration für die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland veröffentlicht: In Deutschland werden das niedrige Geburtenniveau, die steigende Lebenserwartung und Effekte der gegebenen Altersstruktur Prozesse der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung verstärken. In Zukunft ist daher mit einem weiter zunehmenden Einfluss von Wanderungsbewegungen auf die Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Unsicher ist jedoch, wie sich die künftige Zuwanderung entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich die Ausführungen mit dem bisherigen Einfluss und den zukünftigen Wirkungen der Migration auf die Bevölkerungsentwicklung. Hierbei wird das Wanderungsgeschehen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene dargestellt, wobei Deutschland besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Diskutiert wird zudem die Frage, wie die künftige Wanderungsentwicklung nach Deutschland einzuschätzen ist. Die Ausführungen verfolgen das Ziel, einen detaillierten Überblick über den Zusammenhang von Migration und demographischen Wandel zu bieten.
Der Bericht steht auch als PDF-Datei zur Verfügung:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 


18.04.2008

 

(1)

Repräsentativbefragung von "Ausgewählten Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007 (RAM)"

Infratest Sozialforschung hat im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ab Ende 2006 mehrere Tausend Angehörige der "fünf größten Nationalitätengruppe" in Deutschland befragt, die schon mindestens 1 Jahr in Deutschland lebten, nämlich "Türkische, griechische, italienische und polnische Personen sowie Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien". Über die ersten Ergebnisse, anhand von 4 576 auswertbaren Interviews, wird in einer Broschüre des BAMF berichtet.

Die Fragen bezogen sich auf "ein breites Spektrum von Integrationsaspekten", d.h. auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede bezüglich

Die Broschüre kann beim BAMF bestellt werden. Sie ist auch als PDF-Datei verfügbar unter:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 

(2)

Elektronisches Journal zum Europäischen Strafrecht: "EUCRIM" (MPI Freiburg)

Eucrim bietet als neues Online-Journal eine europaweite Plattform für das Europäische Strafrecht ( http://www.mpicc.de/eucrim/ ). Es will Praktiker und Akademiker zur Diskussion in diesem Bereich ermutigen. Eucrim richtet sich an alle interessierten Personen, namentlich an die Juristenvereinigungen für Europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften. Eucrim bietet sowohl News über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Europäischen Strafrechts (mit Internet-Links zu detaillierten Informationen) als auch Beiträge.

Das Journal wird vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg herausgegeben. Es kann kostenlos bezogen werden durch eine Mail an eucrim-subscribe@mpicc.de. Die aktuelle Ausgabe kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: Ausgabe 01-02/2007.

 

(3)

Forschungsstelle EUROCRIM zum Europäischen Strafrecht und Strafprozessrecht (Tübingen)

Die seit 2004 bestehende Forschungsstelle eurocrim an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen fördert, unter der Leitung von Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG und Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl, die wissenschaftliche Erschließung des europäischen Straf- und Strafprozessrechts. Hierzu informiert eine Datenbank über Normen und Rechtssetzungsvorgänge. Auf der Homepage findet sich ferner eine Linksammlung. Die Forschungsstelle verfügt zudem über eine Spezialbibliothek und betreut regelmäßig ausländische Strafrechtswissenschaftler als Gäste.
Aktuelles / Einschlägige Nachrichten aus der EU: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/eurocrim/news

Datenbank: http://eurocrim.jura.uni-tuebingen.de/cms/de/index.html

Linksammlung: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/eurocrim/links/

 


 
11.04.2008

Neueste Zahlen aus der Rechtspflege

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat zu Anfang April 2008 den Jahresbericht 2007 über "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" veröffentlicht.
Darin enthalten sind Überblickstabellen über die verschiedenen Zweige der Justiz.

Für Kriminologen belangvoll dürften besonders die Angaben zu Strafverfolgung, Aburteilung, Verurteilung, Vollzug und Bewährungshilfe sein.

Dieses Fachserienheft erscheint gemäß dem Vertriebskonzept von DESTATIS als elektronische Veröffentlichung kostenfrei. Es kann aus dem Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10, der Reihe 1, 2007, herunterzuladen, muss auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
zunächst die gewünschte Version (als XLS oder PDF-Version) ausgewählt werden; bei Bedarf  können selbstverständlich auch beide Versionen nacheinander herunter geladen werden. Für Nutzer, die nicht selbst weitere Berechnungen etc. mit den Daten anstellen wollen, eignet sich vor allem die PDF-Version.

 

 



 

13.10.2008

Eurojust und Europäisches Justizielles Netz

- Neue Beschlüsse zur verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union -
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union soll weiter verbessert werden. Dazu haben sich die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten im Juli 2008 auf zwei neue Beschlüsse zur Arbeit von Eurojust sowie dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen geeinigt.

„Bei Eurojust sitzen Vertreter aus allen Mitgliedstaaten an einem Tisch, so dass schnell, unbürokratisch und über alle Sprachgrenzen hinweg zentral Ermittlungsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Fällen koordiniert werden können. Bei komplexen Fällen, in die nicht selten mehrere Mitgliedsstaaten involviert sind, ist die koordinierende Unterstützung durch Eurojust unabdingbar, um eine effiziente Fallbearbeitung sicherzustellen. Seit seiner Gründung 2003 leistet Eurojust gute Arbeit, allerdings hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Mitgliedsstaaten und die personellen Ausstattung von Eurojust Anpassungsbedarf gibt. Deshalb haben wir uns heute auf gezielte Verbesserungen verständigt, um die Arbeit von Eurojust noch effektiver zu gestalten“, sagte Staatssekretär Lutz Diwell.

Eurojust ist eine europäische Institution mit Sitz in Den Haag. Die Stelle soll die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fördern und verbessern, in bestimmten Fällen Ermittlungen aufnehmen und gemeinsame Ermittlungsteams einrichten. Insoweit hat Eurojust ermittlungsbezogene Initiativ- und Vorschlagsrechte, denen Auskunftspflichten der betroffenen Behörden in den Mitgliedstaaten gegenüberstehen.

Eurojust unterstützt die in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden bei Rechtshilfeersuchen, Auslieferungsverfahren und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen. Nicht zuletzt erarbeitet Eurojust Empfehlungen für den JI-Rat und die Europäische Kommission mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Ermittlungen und der Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Beispiel: Eurojust koordiniert die Ermittlungen von drei Mitgliedstaaten gegen einen Menschenhändlerring. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Tatkomplex darüber hinaus weitere Mitgliedstaaten betrifft, kann Eurojust bei diesen anregen, ebenfalls Ermittlungsverfahren einzuleiten oder eigene Erkenntnisse Eurojust zur Verfügung zu stellen.
Auf folgende Verbesserungen haben sich die Justizministerinnen und –minister der EU heute verständigt:

Das Europäische Justizielle Netz ist das Eurojust ergänzende „Gegenstück“ - ein Zusammenschluss von Praktikern in den Mitgliedstaaten, die in ihrem jeweiligen Staat die Funktion einer Kontaktstelle ausüben. Diese stehen ihren nationalen Justizbehörden als Ansprechpartner bei Problemen im Rechtshilfeverkehr mit einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung und helfen dabei, mit der jeweiligen Kontaktstelle des anderen Staates eine Lösung zu finden. Eurojust und das EJN ergänzen sich in ihrer Arbeit.

Das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen wurde 1998 durch die Gemeinsame Maßnahme des EU-Rates 98/428JI ins Leben gerufen. Es besteht aus einem Netzwerk nationaler Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Kontaktstellen üben eine aktive Mittlerrolle aus. Ihre Arbeit basiert auf dem Austausch von Informationen sowie auf informellen Kontakten. In Deutschland ist in jedem Bundesland eine Kontaktstelle eingerichtet. Daneben übt das Bundesamt für Justiz die Aufgabe einer Kontaktstelle für den Bund aus. Der neue Beschluss regelt insbesondere die interne Organisation des Netzwerkes, wie Ort und Häufigkeit der Treffen der Kontaktstellen oder die Kommunikation der Kontaktstellen miteinander über ein gesichertes Telekommunikationsnetzwerk.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin; Telefon 01888 580-9030; Telefax 01888 580-9046; presse@bmj.bund.de


 

10.10.2008

Fachzeitschrift "Bewährungshilfe:  - Soziales - Strafrecht - Kriminalpolitik" (BewHi)

Inhaltsnachweis aktueller Hefte  /  Archiv 2008-2002  / Archiv 2001-1954

Die Inhaltsverzeichnisse der Zeitschrift BewHi lassen sich nun aktuell wie rückblickend recherchieren.
Unter der URL  http://www.bewhi.de/  sind außer dem jeweils aktuellen Heft auch die Hefte bis zurück zum Jahrgang 2002 zu finden.
Für die älteren Jahrgänge bis zum Startjahrgang 1954 stehen die Inhaltsverzeichnisse und redaktionellen Einführungen in die Hefte als gescannte PDF-Dateien zur Verfügung, und zwar unter der URL http://www.bewhi.de/BWH_Archiv_54-01.html


 

08.10.2008

Ein neues „Netzwerk Terrorismusforschung“

Möglichkeit zur Beteiligung für Interessierte

Das „Netzwerk Terrorismusforschung“ ist ein Zusammenschluss von über 150
jungen Wissenschaftlern, die sich mit dem Themenkomplex „Terrorismus“
beschäftigen. Im Vordergrund steht der Gedankenaustausch, der durch eine
Mailingliste sowie regelmäßige Workshops gefördert werden soll. Zur Zeit
wird überlegt, das Angebot durch ein Online-Journal zu erweitern und im
Rahmen einer Vereinsgründung zu professionalisieren. Weitere Informationen finden sich unter folgender URL:
unter: http://www.netzwerk-terrorismusforschung.de
(Dank an den Polizei-Newsletter /AR )


 

06.10.2008

Partnergewalt: Was bringt die Verhaftung der Täter?

Erfahrungen aus einer Langzeitstudie zur Wirksamkeit freiheitsentziehender Maßnahmen bei

häuslicher Gewalt in den USA

Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt wird der (ggf. kurzfristigen) Inhaftierung von Tätern eine positive Wirkung zugeschrieben. Eine neue empirische Studie aus den USA stützt diese These nur teilweise. So
konnten zwar innerhalb eines Jahres nach Festnahme im Vergleich zu anderen Maßnahmen relativ geringe
Rückfallraten bei erneuten Gewalttaten im sozialen Nahraum (32 %) sowie bei
sonstigen Delikten (43%) verzeichnet werden. Innerhalb eines Jahrzehnts nach
Entlassung der Täter sah die Bilanz jedoch schlechter aus: Fast drei Viertel
wurden wegen neu aufgetretener häuslicher Gewalt wiederum verhaftet, und gegen 60 % wurde wiederum eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt. Die Studie findet sich in folgender Zeitschrift: Klein, Andrew R.;
Tobin, Terri (2008), A Longitudinal Study of Arrested Batterers, 1995-2005:
Career Criminals, in: Violence Against Women, 14 (2), 136-157.
Eine anschauliche Zusammenfassung kann kostenlos unter folgender URL eingesehen und ggf. auch herunter geladen werden:
http://vaw.sagepub.com/cgi/content/abstract/14/2/136
(Dank an Polizei-Newsletter / AR)


 

02.10.2008

Verfassungsschutzbericht 2007

Informationen zur Politischen Kriminalität und zu Formen und Institututionen des Extremismus

Der "Verfassungsschutzbericht 2007" ist im Mai 2008 vom Bundesminister des Innern und vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Der Verfassungsschutzbericht fasst jährlich die Arbeitsergebnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zusammen. Er vermittelt Angaben (aus dem Bundeskriminalamt) zu "politisch motivierten Straftaten", die früher in ähnlicher Form im Anhang der PKS als Auszug aus der Sonderstatistik Staatsschutzdelikte (S) mitgeteilt worden waren. Er informiert über die wesentlichen Erkenntnisse und Analysen zum politischen Extremismus (Rechts- und Linksextremismus, Ausländer- extremismus sowie Islamismus bzw. islamistischer Terrorismus), zur Spionageabwehr und zur Scientology-Organisation und unterrichtet über den Geheim- und Sabotageschutz.
Der Bericht kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden (ca. 8 MB), und zwar unter folgender URL:
http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzberich...

 

Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus

Eine aktuelle Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschtz zum Erkenntnisstand vom Juli 2008

Aus dem Inhalt: Rechtsextremistische Gewalt  /  "Wölfe im Schafspelz"Rechtsextremismus im Internet: Rechtsextremistische Gruppen bzw. Parteien agieren nicht immer offen oder versuchen ihre Programme so abzufassen, dass sie keine Handhabe für staatliche Maßnahmen bieten. Erst die umfassende systematische Beobachtung ihrer Aktivitäten ermöglicht es den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, wahre Absichten offen zu legen und Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden.

Die Broschüre kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter folgender URL:
http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/pb_rechtsextremismus/br...


 

18.09.2008

Gewalt in Medien und jugendliche Gewaltbereitschaft

Neue Studie erkennt Zusammenhang zwischen Konsum und Gebrauch von Gewalt bei Jugendlichen

In einer neuen Studie von Erziehungswissenschaftlern und Psychologen wurde herausgefunden, dass der Missbrauch von gewaltverherrlichenden Medien in Kinderjahren zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren führen kann. Prof. Günter Huber von der Universität Tübingen, Dr. Werner Hopf, Psychologe bei der Schulberatung Oberbayern-Ost, und Dr. Rudolf Weiß, früher Oberschulamt Stuttgart, untersuchten dies in einer zweijährigen Längsschnittstudie mit Hauptschülern aus Bayern.

Die Studie umfasste zwei Fragebögen. Auf dem ersten gaben die Schüler an, wie oft sie als Kind mit Gewalt in Medien konfrontiert wurden. Außerdem wurde der momentane Konsum an gewalthaltigen Medien eingeschätzt. Diese Befragung wurde zwei Jahre später wiederholt. Zusätzlich wurde ein zweiter Fragebogen ausgewertet, der Aufschluss darüber gab, wie Jugendliche in bestimmten Konfliktsituationen über den Gebrauch von Gewalt entscheiden würden.

Beteiligt waren 1400 Schüler, 653 nahmen an der Längsschnittstudie teil. Die Auswertungen ließen einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Horror- und Gewaltfilmen in frühen Jahren und in der Pubertät erkennen. Die Bereitschaft zur Gewalt stieg über die Jahre mit zunehmendem Konsum von medialer Gewalt. Die größte Gefahr liegt nach der Studie in der Nutzung von Computergewaltspielen. Pädagogische Maßnahmen genügen nach Meinung der Wissenschaftler nicht, um den Konsum gewalthaltiger Medienprodukte zu reduzieren. Deshalb sei auf politischer Ebene ein Verbot von extrem gewalthaltigen Video- und Computerspielen einzufordern.
Pressemeldung Uni-Tü: Download PDF

Nähere Informationen:

Prof. i. R. Dr. Günter L. Huber, Pädagogische Psychologie
Viktor-Renner-Str. 39
72074 Tübingen
Tel. (07071) 885147
Fax (07071) 885147
E-Mail: huber.paedpsy@uni-tuebingen.de


 

16.09.2008

Justiz auf einen Blick

Eine neue Broschüre des Statististischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS)

In dieser von Alexander Lorenz und Stefan Brings erarbeiteten rund 70seitigen Broschüre informiert DESTATIS
mit vielen Tabellen und Schaubildern im Wesentlichen über folgende Bereiche:

Die Broschüre kann über den Allgemeinen Informatinsservice des Statistischen Bundesamtes bestellt werden.
Telefon 0611-752405 Telefax 0611-753330
Bestellnummer: 0100001-08700-1

Die Broschüre steht auch als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung, und zwar unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Broschueren/JustizBlick,property=file.pdf


 

20.08.2008

Lebenslagen in Deutschland

Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Der dritte "Armuts- und Reichtumsbericht" aus 2008 bietet eine detaillierte Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland seit 2003 und im Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre. Die Analyse umfasst i. w. folgende Bereiche:

Der Bericht wird als käufliche Broschüre im Buchhandel angeboten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Grundfassung des Berichts an das Parlament in Form einer PDF-Datei herunter zu laden.
Die BT-Ds 16/9915 findet man unter folgender URL:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/099/1609915.pdf


 

18.08.2008

Zwangssterilisation an Universitätskliniken im Dritten Reich

Ein exemplarischer Bericht über die Involvierung der Tübinger Universitätskliniken

Der interdisziplinäre Arbeitskreis "Universität Tübingen im Nationalsozialismus" hat einen aktuellen Bericht über die Ergebnisse der Nachforschungen zur Rolle der medizinischen Fakultät bei Zwangssterlisationen im Gefüge der NS-Eugenik und Rassenhygiene veröffentlicht. Mindestens 1158 und möglicherweise 1243 Personen wurden zwischen 1934 und 1944 der Maßnahme unterworfen. Eugenisch in den Blick gefasst waren namentlich, so u.a. Robert Gaupp, "Schwachsinnige", "Epileptiker", "Psychopathen" und "rückfällige Verbrecher". Der Bericht geht auch auf die Nachkriegsenwicklungen in der Aufarbeitung des Unrechts ein.
Er kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/pm/pm2008/download/BerichtZwangsster...


 

15.08.2008

Sozialschutz und Soziale Eingliederung 2008-2010 in Deutschland

Bericht an die Europäische Kommission

Das Bundeskabinett hat im Juli 2008 den "Nationalen Strategiebericht Sozialschutz und Soziale Eingliederung 2008-2010" verabschiedet. Er wid nach der Befassung des Bundesrates und des Bundestages offiziell der Europäischen Kommission übersandt werden.
Interessenten können den Bericht bereits jetzt beim federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik, herunterladen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/27076/2008__07__30__sozialschutz....


 

12.08.2008

Kriminologie in Südwestdeutschland

Ein Bericht über die wissenschaftliche Ausrichtung von sowie die empirischen Forschungen an den südwestdeutschen Instituten und Lehrstühlen.

Aufgrund einer aktuellen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass der von Sven Höfer und Gerhard Spieß herausgegebene Sammelband, der im Zusammenhang mit den regelmäßig stattfindenden Südwestdeutschen Kriminologischen Kolloquien erstellt wurde, auch in elektronischer Fassung als PDF-Datei herunter geladen werden kann. Er enthält detaillierte Informationen zur Entwicklung der Institutionen in der jüngeren Vergangenheit und schließt damit an frühere Sammelbände an:

„Neuere Kriminologische Forschung im Südwesten“ http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/u_onlinefassung.pdf .

 

Übertragung von Bewährungshilfe und Gerichtshilfe auf privaten Träger auf dem Prüfstand

Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen an das Bundesverfassungsgericht

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat nach mündlicher Verhandlung im Juni 2008 ein beamtenrechtliches Klageverfahren, das ein beamteter Bewährungshelfer gegen das Land Baden-Württemberg in Gang gebracht hatte, ausgesetzt und die verfassungsrechtlichen Fragen dem BVerfG zur Klärung vorgelegt. Dieses Verfahren ist nicht nur beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich belangvoll, sondern auch rechtspolitisch und mit Blick auf die Möglichkeiten unterschiedlicher praktischer Ausgestaltung von moderner Bewährungshilfe und Gerichtshilfe grundsätzlich bedeutsam. Hintergrund ist die flächendeckende Übertragung (v.a.) der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2007 auf die NEUSTART Baden-Württemberg gGmbH. Dies wurde u.a. durch eine Neufassung des Landesgesetzes über die Bewährungs-und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug möglich. Der konkrete Streitgegegenstand ist eng(er) gefasst: Es geht darum, dass der Kläger die Übertragung von Dienstherrenbefugnissen auf private Träger für unzulässig und damit rechtswidrig hält.

Die Pressemitteilung des VG Sigmaringen vom 6. August 2008 findet man unter folgender URL:
http://www.vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1221423/index.html?ROOT=1192890

Den vollständigen Text des ausführlich begründeten Beschlusses des Gerichts vom 26.6.2008 findet man unter folgender URL:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...

 

Gehört der Opferhilfe die Zukunft?

Neues aus dem Verband Bewährungs-und Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

Der Verbands-Rundbrief Nr.15 des VBSW vom Juli 2008 vermittelt aktuelle Informationen über Projekte an den Schnittstellen zwischen Täterhilfe und Opferhilfe im Südwesten:

http://www.verband-bsw.de/vbr15.htm


 

11.08.2008

Internationale Ereignisse und Entwicklungen in der Kriminalprävention

Das in Kanada belegene International Centre for the Prevention of Crime (http://www.crime-prevention-intl.org/ )
verbreitet einen dreisprachigen Newsletter (Englisch, Französisch, Spanisch) unter dem (englischen) Titel

"International Observer Crime Prevention".

Die jüngste Ausgabe Nr. 57 wurde vor kurzem ins Netz gestellt:
http://www.crime-prevention-intl.org/io/?io_id=173&language=ENGLISH
Der Observer kann auch individuell kostenlos abonniert werden.


 

04.08.2008

Prison Portal

Neue Wissensplattform für den Stravollzug

Die Universität Bremen hat, in Zusammenarbeit mit der Equal-Entwicklungspartnerschaft "Bildung, Arbeit und Berufliche Eingliederung" eine neue Wissensplattform entwickelt. Dieses Plattform soll in erster Linie dazu dienen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug vollzugsspezifisches Wissen zur Verfügung zu stellen, namentlich zu den Bereichen neuer Behandlungsmethoden, berufspädagogischer Ansätze für die Ausbildung und Weiterbildung von Gefangenen sowie rechtlicher Rahmenbedingungen. Auch auf ausländische Systeme wird eingegangen. Derzeit enthält die Plattform rund 400 Dokumente; sie soll kontinuierlich ausgebaut werden:
http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Portal

Die Informationen sind auch für andere Personen und Institutionen relevant, die sich mit Strafvollstreckung, Strafvollzug und der Befähigung bzw. Behandlung von Gefangenen befassen.

Interessenten, die ggf. selbst Dokumente etc. beisteuern wollen, wenden sich bitte an Herrn Jürgen Friedrich unter friedrich@uni-bremen.de

 

Ombudsmann für den Strafvollzug

Erster Tätigkeitsbericht 2008 des Ombundsmanns für den Justizvollzug in Nordhrein-Westfalen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat mit der Einrichtung einer Kontaktstelle für Gefangene, Bedienstete und Angehörige im März 2007 Neuland im Strafvollzug betreten (Bericht dazu unter: http://www.ombudsmann-justizvollzug.nrw.de/presse/index.php ). Im ersten Jahr gab es rund 800 Eingaben. Aktuell wird die Zahl monatlicher Eingaben mit durchschnittlich 105 im Monat angegeben. Der rund 60seitige Bericht über die Erfahrungen im ersten Amtsjahr wurde kürzlich als Broschüre veröffentlicht. Er kann auch als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.ombudsmann-justizvollzug.nrw.de/

Ergänzender Hinweis: Die wohl am längsten in Europa bestehende und durch große Unabhängigkeit gekennzeichnete einschlägige Institution ist der Generalinspektor des Englischen Strafvollzugs "H.M. Chief Inspector of Prisons", der seit 1980 dem "Her Majesty´s Inspectorate of Prisons" vorsteht. Informationen finden sich unter: http://inspectorates.justice.gov.uk/hmiprisons/about-us/

Von den bisherigen Amtsinhabern war vor allem der 2001 aus dem Amt geschiedene Sir David Ramsbottom, vormals ein pensionierter hoher Militär, entgegen manchen Erwartungen ein, wie es heißt, "outspoken critic of poor prisons everywhere", und machte von seiner Unabhängigkeit robusten Gebrauch, gerade auch gegenüber der Politik.

Ein interessantes Interview mit ihm findet man unter: http://lindahome.freeuk.com/donovansview/prisonreport.html
Einen ebenfalls interessanten Zeitungsartikel aus dem Londoner Independent (2006) findet man unter: http://findarticles.com/p/articles/mi_qn4158/is_20060703/ai_n16513254


 

11.07.2008

SCHLAGWORT Integration - Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin

Unter diesem Titel führte das "Berliner Forum Gewaltprävention" in Berlin im vergangenen Jahr eine interessante Fachtagung durch. Die Dokumentation kann nunmehr auf der Homepage der Landeskommission Belrin gegen Gewalt als PDF-Datei herunter geladen werden.
Fundstelle: http://www.berlin.de/lb/lkbgg/bfg/nummer_34.html

 

Neue Gesetze - was nun?

Unter diesem Titel findet in Leipzig vom 29.10. bis 31.10.2008 die
"4. Praktikertagung Jugendstrafvollzug" statt.
Außer Plenarvorträgen der Professoren Dünkel und Ostendorf wird es 6 Arbeitsgruppen geben; zudem ist der Besuch der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen mit Workshops vorgesehen.

Interessenten finden weitere Informationen auf der Homepage der DVJJ unter: http://www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=790
Für ergänzende Fragen steht Frau Tschertner zur Verfügung, unter folgender Email-Adresse: tschertner@dvjj.de

 


 

20.06.2008

Die Abteilung UNODC der Vereinten Nationen hat gerade den "World Drug Report 2008" veröffentlicht

The World Drug Report 2008, the UNODC flagship publication, was launched in New York on 26 June 2008 by Executive Director Antonio Maria Costa. The report shows that the recent stabilization in the world drugs market is under threat because of a surge in opium and coca cultivation in rebel-held areas of Afghanistan and Colombia. Higher drug use in developing countries could also undermine recent progress in drug control. The UNODC report shows that less than one in every twenty people aged 15-64 have tried drugs at least once in the past 12 months. Problem drug users (people with severe drug dependence) are less than one tenth of this already low percentage: 26 million people, or 0.6% of the planet's adult population. Further details can be read at
http://www.unodc.org/unodc/en/frontpage/unodc-launches-2008-world-drug-r...
where you can also download the PDF-version of that report (310 pages, some 9 MB):
http://www.unodc.org/documents/wdr/WDR_2008/WDR_2008_eng_web.pdf

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Das in Lissabon tätige EMCDDA hat den "Cannabis Reader 2008" veröffentlicht

The European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (http://www.emcdda.europa.eu/ ) has been launching its recent publication on the topic of
"A cannabis reader: global issues and local experiences"
EMCDDA, Lisbon, June 2008, Summary: The EMCDDA’s cannabis monograph addresses one basic question. How can I find quality information on cannabis, amid all the bias and opinion? The monograph is divided into two volumes. The first volume centres on political, legislative, commercial and social developments relating to cannabis. Its core audience thus comprises policymakers, sociologists, historians, journalists and those involved in enforcement. The second volume is targeted at drugs professionals working in the fields of treatment, prevention and healthcare. A multilingual summary of the contents is available >>
A PDF-Version (two volumes or one big integrated volume) is being available at:
http://www.emcdda.europa.eu/publications/monographs/cannabis

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Das Bureau of Justice Statistics berichtet über Sexuelle Viktimisierung in den Jails der amerikanischen Städte bzw. Kreise im Jahr 2007

June 25, 2008, Bureau of Justice Statistics, Publication:

Sexual Victimization in Local Jails Reported by Inmates.
This report presents data from the 2007 National Inmate Survey (NIS),
conducted in 282 local jails between April and December, with a sample
of 40,419 inmates. A PDF-Version is being available online at:
http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/abstract/svljri07.htm.

 


 

 

16.06.2008

Community Collaboratives Addressing Youth Gangs: Interim Findings from the Gang Reduction Program

http://www.urban.org/publications/411692.html

Other Availability: PDF | Printer-Friendly Page
Posted to Web: June 10, 2008

The nonpartisan Urban Institute publishes studies, reports, and books on timely topics worthy of public consideration. The views expressed are those of the authors and should not be attributed to the Urban Institute, its trustees, or its funders.



Abstract

This report presents interim findings of the Urban Institute's evaluation of the Gang Reduction Program (GRP), a $10 million, multi-year, federal initiative to reduce gang crime in Los Angeles, California; Milwaukee, Wisconsin; North Miami Beach, Florida; and Richmond, Virginia. The evaluation found substantial variation in collaboration levels among partners in each site, but each site achieved significant implementation successes. The effects of GRP in each site were mixed, and only one site, Los Angeles, showed a significant reduction in crime levels. By late 2007, however, three sites had undertaken significant steps towards sustaining GRP beyond the federal funding period.
Read the full report in PDF format (553 pages, 16 MB).

 


 

09.06.2008

Engagierte Bürger - Sichere Gesellschaft

Unter diesem Titel stand der 13. Deutsche Präventionstag in Leipzig, der unter großer Beteiligung am 2. und 3. Juni im CCL stattfand. Die am Schluss verabschiedete "Leipziger Erklärung" kann als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=279

Das dieser Erklärung wesentlich zugrunde liegende Gutachten von Wiebke Steffen über "Bürgerschaftliches Engagement in der Kriminalprävention" wird in absehbarer Zeit auf der Dokumentationsseite des DPT separat zur Verfügung stehen. Derzeit bildet es noch einen Teil des so bezeichneten Kongresskatalogs; dieser steht auch als PDF-Datei zur Verfügung (Achtung: Mehr als 2,5 MB Umfang):
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Programm

 


 

06.06.2008

Strafgefangene und Verwahrte in Deutschland: Angaben aus der Strafvollzugsstatistik 2007

Zu Ende Mai 2008 hat das Statistische Bundesamt (Destatis Wiesbaden) die neue Ausgabe für 2007 der Fachserie 10, Reihe 4.1,

   "Strafvollzug - Demographische und kriminologische,
   Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3. -"

der amtlichen Rechtspflegestatistik veröffentlicht. Dieses Fachserienheft kann kostenfrei aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.

Um die Fachserie 10, der Reihe 4.1, 2007 herunterzuladen, muss auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
zunächst die gewünschte Version (als Excel- oder PDF-Datei) ausgewählt werden.

Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw.
Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version des Fachserienhefts
alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.


 

29.05.2008

Was können „Justiznahe Soziale Dienste“ heute leisten?

Die Vereine zur Förderung der Straffälligenhilfe allgemein oder der Bewährungshilfe speziell können auf eine lange Geschichte engagierter Arbeit zurückblicken. In der Gegenwart, nicht zuletzt unter den Auspizien einer auch „die Justiz“ ergreifenden Privatisierungstendenz,  wird die Frage, wie sich die klassischen Vereine und Verbände thematisch wie fachlich, insbesondere professionell, positionieren, wichtiger den je. Ein interessantes Beispiel für eine zeitgemäße Palette von Aktivitäten und Hilfsangeboten bietet der seit mehr als 50 Jahren tätige Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V., ein „Verein zu Förderung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Resozialisierung Straffälliger. Der Verein betreibt seit kurzem eine ihm angegliederte „Prävent Sozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH“.

Interessierte finden eine informative und auch im Layout anspruchsvoll aufgemachte Darstellung der Arbeit von BewHi Stuttgart und Prävent Sozial im Jahresbericht 2007, der jetzt auch als PDF-Datei  zur Verfügung steht, und zwar unter folgender URL:
www.sd-stgt.de/downloads.htm

Es geht u.a. um:


 

26.05.2008

Tagung über "Taten-Täter-Therapeuten"

Die Sektion Forensische Psychotherapie der Universität Ulm veranstaltet zum obigen Thema eine
Tagung in Ulm am 17. und 18. Oktober 2008
Weitere Informationen beim Tagungssekretariat: Frau Edith Robinson-Kollmetz.
Telefon 0731-500-61901
Fax 0731-500-61902
Email: edith.robinson-kollmetz@uni-ulm.de


 

22.05.2008

Polizeiliche Kriminalstatistik 2007

Bundesinnenminister Schäuble hat die zentralen Ergebnisse zu den im Jahr 2007 von der Polizei registrierten Verbrechen und Vergehen sowie zu den Tatverdächtigen etc. am 21. Mai der Presse vorgestellt.
Der Bericht kann unter der folgenden URL als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pr...
Die ausführliche Fassung der PKS wird in absehbarer Zeit vom BKA vertrieben werden. Der Bezieherkreis ist beschränkt. Jedoch wird eine elektronische Fassung danach auf der Homepage des BKA zum Herunterladen bereit stehen.

 

Verfassungsschutzbericht 2007- Islamistischer Terror bleibt weiterhin Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden -

Bundesinnenminister Schäuble hat den Bericht über die Tätigkeit und die Befunde der Verfassungschutzbehörden zum Jahr 2007 am 21. Mai der Presse vorgestellt.
Eine Kurzfassung des Berichts sowie eine sog. Vorabfassung des ausführlichen Berichtes können unter der folgenden URL als PDF-Dateien herunter geladen werden:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pr...

 

GiwK- Neue Homepage

Die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie hat vor kurzem ihre Homepage neu gestaltet.
Sie steht unter der folgenden URL: http://www.giwk.de/


 

21.05.2008

Neue Bestandsaufnahme der Lage der Bewährungshilfe in Europa

Der Europarat hat jüngst eine Expertenkommission bestellt. Sie soll den aktuellen Stand von Recht und Realität von Bewährungsstrafe bzw. Bewährungshilfe in den zur Zeit 47 Mitgliedsstaaten des Europarates erforschen. Die Resultate sollen als Basis für die Erarbeitung einer Europaratsempfehlung (Recommendation)zu Mindeststandards dienen.
Weitere Informationen auf Englisch....
http://www.cep-probation.org/news/recommendations2.shtml

 

Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien

Das IMIS der Universität Osnabrück, das 1991 gegründet wurde, betreibt eine Reihe von auch für die Kriminologie interessanten Forschungsprojekten, unter anderem zum Thema
"Migration, Integration und sozialwissenschaftliche Theorie".
Eine Übersicht, z. T. mit der Möglichkeit zum Herunterladen von Berichten oder Dokumenten, findet sich unter folgender URL: http://www.imis.uni-osnabrueck.de/FORSCHUNG/index.html

 

"Integrationsportal" des BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreibt seit ein paar Monaten ein so bezeichnetes Integrationsportal.
Es bringt bzw. vemittelt Informationen unter drei Hauptkategorien:

  1. Integration im Überblick
  2. Zuwanderer
  3. Akteure der Integrationsarbeit.

Die Informationen finden sich unter folgender URL:
http://www.integration-in-deutschland.de/


 

16.05.2008

Wissensangebot zur Gewaltprävention

Die Stiftung Deutsches Forum zur Kriminalprävention  (DFK) hat vor kurzem eine von Herbert Scheithauer, Charlotte Rosenbach und Kay Niebank verfasste Broschüre veröffentlicht. Sie trägt den Titel:
"Gelingensbedingungen für die Prävention von interpersonaler Gewalt im Kindes- und Jugendalter".
Diese Broschüre kann nun auch als PDF-Datei herunter geladen werden, und zwar unter der URL:
http://www.kriminalpraevention.de/index.php?option=com_content&task=view...

 

Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt (www.berlin-gegen-gewalt.de ) hat vor wenigen Tagen die Vorträge und Dikussionen einer Tagung vom August 2007 als Broschüre veröffentlicht. Sie steht unter dem Titel:
"SCHLAGWORT Integration- Junge Zuwanderer und Gewalt in Berlin" (Reihe "Berliner Forum Gewaltprävention", Heft 34, 2007).
Diese Broschüre kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.berlin.de/lb/lbkgg/bfg/nummer_34.html


 

07.05.2008

Überblick über die Rechtspflege: Neuere Zahlen von Destatis

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) hat vor kurzem in der Fachserie 10, Reihe 1, Rechtspflege die neueste Ausgabe von
"Ausgewählte Zahlen für die Rechtpflege, 2007" veröffentlicht.
Man findet in der 82seitigen Broschüre Zeitreihen und Eckzahlen über

Eine PDF-Version kann unter folgender URL herunter geladen werden:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...


 

25.04.2008

100 Jahre Jugendgerichtsbarkeit in Deutschland

In diesem Jahr sind es hundert Jahre her, seit in Deutschland durch kreative Gestaltung der Praxis, nämlich aufgrund gerichtlicher Organisationserlasse, die ersten Jugendgerichte gegründet wurden und alsbald ihre Verhandlungen aufnahmen. Wegbereiter für das deutsche Jugendstrafrecht, das dann erst im Jahr 1923 in Form des Jugendgerichtsgesetzes separat gesetzlich normiert wurde, waren die Gerichte Berlin, Frankfurt am Main und Köln.

Rückblick auf eine Feier in Frankfurt:

Die erste Jugendgerichtsverhandlung im damaligen Deutschen Reich fand am 30.1.1908 fand in Frankfurt am Main statt. Zur Würdigung des Frankfurter Modells des Jugendgerichtes und der Jugendgerichtshilfe hatte schon am 30.1.2008, also genau 100 Jahre später, im Römer der Stadt Frankfurt eine Jubiläumsveranstaltung stattgefunden. Festansprachen hielten u.a. die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Kriminologie Prof. Dr. Arthur Kreuzer. Alle Reden sind auf der Homepage der Regionalgruppe Hessen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) dokumentiert ( www.dvjj-hessen.de  ).

Ausblick auf eine weitere Feier in Köln:

Diese Feier wird am 26.5.2008 im Ratssaal des Rathauses zu Köln stattfinden.
Zur Teilnahme an diesem Festakt laden die DVJJ und die Stadt Köln gemeinsam alle Interessierten herzlich ein. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr.
Eröffnet wird die Veranstaltung durch die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, Herrn Bürgermeister Josef Müller sowie Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, den Vorsitzenden der DVJJ. Nach einem Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries werden Festvorträge durch Prof. Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht, und Prof. Dr. Michael Walter, Universität zu Köln, gehalten. Anschließend wird zu einem Umtrunk eingeladen. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der DVJJ  ( http://www.dvjj.de ) unter der Rubrik  "Veranstaltungen".


 

21.04.2008

Rückkehr aus Deutschland

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine für das Europäische Migrationsnetzwerk erstellte Studie zur freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr von Migranten in ihr Heimatland ausgearbeitet. Der Bericht steht, zusammen mit kleineren Ergänzungsstudien, auch als PDF-Datei zu Verfügung:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 

Migration und demographischer Wandel

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Studie zu den Folgen der Migration für die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland veröffentlicht: In Deutschland werden das niedrige Geburtenniveau, die steigende Lebenserwartung und Effekte der gegebenen Altersstruktur Prozesse der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung verstärken. In Zukunft ist daher mit einem weiter zunehmenden Einfluss von Wanderungsbewegungen auf die Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Unsicher ist jedoch, wie sich die künftige Zuwanderung entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich die Ausführungen mit dem bisherigen Einfluss und den zukünftigen Wirkungen der Migration auf die Bevölkerungsentwicklung. Hierbei wird das Wanderungsgeschehen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene dargestellt, wobei Deutschland besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Diskutiert wird zudem die Frage, wie die künftige Wanderungsentwicklung nach Deutschland einzuschätzen ist. Die Ausführungen verfolgen das Ziel, einen detaillierten Überblick über den Zusammenhang von Migration und demographischen Wandel zu bieten.
Der Bericht steht auch als PDF-Datei zur Verfügung:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 


18.04.2008

 

(1)

Repräsentativbefragung von "Ausgewählten Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007 (RAM)"

Infratest Sozialforschung hat im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ab Ende 2006 mehrere Tausend Angehörige der "fünf größten Nationalitätengruppe" in Deutschland befragt, die schon mindestens 1 Jahr in Deutschland lebten, nämlich "Türkische, griechische, italienische und polnische Personen sowie Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien". Über die ersten Ergebnisse, anhand von 4 576 auswertbaren Interviews, wird in einer Broschüre des BAMF berichtet.

Die Fragen bezogen sich auf "ein breites Spektrum von Integrationsaspekten", d.h. auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede bezüglich

Die Broschüre kann beim BAMF bestellt werden. Sie ist auch als PDF-Datei verfügbar unter:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...

 

(2)

Elektronisches Journal zum Europäischen Strafrecht: "EUCRIM" (MPI Freiburg)

Eucrim bietet als neues Online-Journal eine europaweite Plattform für das Europäische Strafrecht ( http://www.mpicc.de/eucrim/ ). Es will Praktiker und Akademiker zur Diskussion in diesem Bereich ermutigen. Eucrim richtet sich an alle interessierten Personen, namentlich an die Juristenvereinigungen für Europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften. Eucrim bietet sowohl News über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Europäischen Strafrechts (mit Internet-Links zu detaillierten Informationen) als auch Beiträge.

Das Journal wird vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg herausgegeben. Es kann kostenlos bezogen werden durch eine Mail an eucrim-subscribe@mpicc.de. Die aktuelle Ausgabe kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: Ausgabe 01-02/2007.

 

(3)

Forschungsstelle EUROCRIM zum Europäischen Strafrecht und Strafprozessrecht (Tübingen)

Die seit 2004 bestehende Forschungsstelle eurocrim an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen fördert, unter der Leitung von Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG und Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl, die wissenschaftliche Erschließung des europäischen Straf- und Strafprozessrechts. Hierzu informiert eine Datenbank über Normen und Rechtssetzungsvorgänge. Auf der Homepage findet sich ferner eine Linksammlung. Die Forschungsstelle verfügt zudem über eine Spezialbibliothek und betreut regelmäßig ausländische Strafrechtswissenschaftler als Gäste.
Aktuelles / Einschlägige Nachrichten aus der EU: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/eurocrim/news

Datenbank: http://eurocrim.jura.uni-tuebingen.de/cms/de/index.html

Linksammlung: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/eurocrim/links/

 


 
11.04.2008

Neueste Zahlen aus der Rechtspflege

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat zu Anfang April 2008 den Jahresbericht 2007 über "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" veröffentlicht.
Darin enthalten sind Überblickstabellen über die verschiedenen Zweige der Justiz.

Für Kriminologen belangvoll dürften besonders die Angaben zu Strafverfolgung, Aburteilung, Verurteilung, Vollzug und Bewährungshilfe sein.

Dieses Fachserienheft erscheint gemäß dem Vertriebskonzept von DESTATIS als elektronische Veröffentlichung kostenfrei. Es kann aus dem Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10, der Reihe 1, 2007, herunterzuladen, muss auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
zunächst die gewünschte Version (als XLS oder PDF-Version) ausgewählt werden; bei Bedarf  können selbstverständlich auch beide Versionen nacheinander herunter geladen werden. Für Nutzer, die nicht selbst weitere Berechnungen etc. mit den Daten anstellen wollen, eignet sich vor allem die PDF-Version.

  


 
03.04.2008

"Wie wirkt Recht?" - Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen -

Vom 4.-6. September 2008 findet an der Universität Luzern ein rechtssoziologischer Kongress zu folgendem Generalthema statt:
"Wie wirkt Recht? - Interdiszplinäre Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung".
Interessenten können Detailinformationen unter folgender URL finden: http://www.rechtssoziologie.info/luzern2008
Kontaktadresse der Programmkommission: WieWirktRecht@rechtssoziologie.info

 


 
31.03.2008

Viktimisierung: Psychische Folgen bei Gewaltopfern

Es gibt bislang nur wenige Studien, die mögliche psychische Folgeschädigungen von Opfern von erheblichen Gewalttaten genauer darlegen.
Das australische Institut für Kriminologie (AIC) hat vor ein paar Tagen zu dieser Frage eine Kurzfassung von Forschungsergebnissen aus Westaustralien vorgelegt; danach kommt es zu relativ häufigen "Mental Health"-Problemen, die eine Behandlung in psychiatrischen Kliniken erforderlich machen.
Das Dokument kann als PDF-Datei herunter geladen werden und dürfte auch hierzulande von vergleichendem Interesse sein, selbst wenn die Verhältnisse "deep down under" nicht ohne weiteres mit denen in Deutschland gleichgesetzt werden können:
Trends & Issues in crime and criminal justice no. 352:
Measuring the burden of interpersonal violence victimisation in Western Australia
Lynn Meuleners, Delia Hendrie and Andy H Lee
http://www.aic.gov.au/publications/tandi2/tandi352.html

Die ausführliche empirische Studie, die dem AIC-Dokument zugrunde liegt, findet sich auf der Homepage des australischen Criminology Research Council und kann dort ebenfalls als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.criminologyresearchcouncil.gov.au/reports/200506-35.html

 


 
27.03.2008

Nützliche und umfassende Publikation des Europarates über: 

"The treatment of prisoners - European standards"

At the start of the 21st century, some 2 million Europeans were detained against their will in prisons, police stations, mental health institutions or other detention centres. It is generally recognised that protection against the arbitrary deprivation of liberty and the prevention of ill-treatment reflect the extent to which states respect human rights and human dignity, when these can be jeopardised by demands for security and efficiency. This book (authored by Jim Murdoch) describes the European system for the protection of people deprived of their liberty and how this has evolved over the past fifty years. It discusses the different initiatives taken by the Council of Europe in this area, of which the European Convention on Human Rights and the Convention for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment are the most significant.
Book Orders to: Council of Europe Publishing, Palais de l'Europe, 67075 Strasbourg Cedex, France
E-mail : publishing@coe.int
Visit our site : http://book.coe.int
Tel. : +33 (0)3 88 41 25 81
Fax : +33 (0)3 88 41 39 10

 


 
20.03.2008

Forensische Psychiatrie in der Schweiz

Die im Jahr 2006 in Königsfelden (Brugg/CH) gegründete "Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie" (SGFP) hat seit kurzem eine neue Homepage.
http://www.swissforensic.ch
Der Präsident der SGFP, Herr Josef Sachs, liefert in Heft 1/2008 der Schweizerischen Zeitschrift für Kriminologie (S. 49-50) einen dichten Überblick über den Hintergrund der Neugründung, über die Ziele der Gesellschaft und Perspektiven der Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften bzw. Einrichtungen.

 


 
10.03.2008

Abolitionismus:

Johannes Feest und Bettina Paul, Redaktion KrimJ, starteten Ende August 2007 eine Umfrage bei Wissenschaftlern, die bei der damaligen Abolitionismus-Debatte eine wichtige Rolle gespielt hatten. Daraus entwickelte sich eine über Email-Austausch geführte ausführliche Diskussion unter zehn Personen, die auf die Umfrage reagierten. Hier in alphabetischer Reihenfolge:   M.-A. Bertrand, H. Bianchi, N. Christie, Th. Mathiesen, H. Pepinsky, St. Quensel, S. Scheerer, G. Smaus, H. Steinert und R. v. Swaaningen.
Ein Kurzbericht von Feest/Paul findet sich im KrimJ, Heft 1, 2008, S. 6-20.
Die ausführliche Dikussion ist elektronisch dokumentiert unter folgender URL:
http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/KrimInstituteVereinigun...

Ergänzende Nachricht für international Interessierte:
Die Howard League for Penal Reform in London ( http://www.howardleague.org/ ) wird ihre thematisch nahe gelegene
XII. International Conference on Prison Abolition (ICOPA XX) im Juli 2008 in London durchführen
Detailinformation finden sich unter folgender URL: http://www.icopa12london.org.uk/

 

Neue Studie zu den Gefangenenzahlen in den USA:

Weiterer Anstieg, wenngleich in der Dynamik gegenüber den vergangenen Jahren etwas abgeschwächt
Die in Washington, D.C., beheimatete unabhängige Organisation "Pew Charitable Trust" hat Anfang Februar 2008 eine interessante und ganz aktuelle, mit vielen Daten und Grafiken bestückte, Broschüre veröffentlicht, die sich mit dem Anstieg der Gefangenenzahlen in den USA (bis Januar 2008) sowie mit den Hintergründen der internationalen Spitzenposition der USA bei den Gefangenenraten (= Inhaftierte pro 100 000 Einwohner) beschäftigt.
Die Studie ist auch als PDF-Datei verfügbar und kann über folgende URL herunter geladen werden:
http://www.pewcenteronthestates.org/uploadedFiles/One%20in%20100.pdf

 


 
07.03.2008

Jugendgewalt hat nach Selbstberichten von Neuntklässlern in den letzten Jahren kaum zugenommen,

jedenfalls in der Schweiz

Nach einer Medienmitteilung der Universität Zürich werden gegenwärtig etwa gleich viele Jugendliche Opfer ernsthafter Formen von Gewalt wie vor acht Jahren. Dies zeigt eine Studie, die unter der Leitung von Denis Ribeaud und Manuel Eisner am Pädagogischen Institut der Universität Zürich mit finanzieller Unterstützung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich realisiert wurde. Befragt wurden im Frühsommer 1999 und 2007 jeweils über 2500 Neuntklässlern im Kanton Zürich. Die schweizweit erste Untersuchung dieser Art stellt auch im Hinblick auf den Anteil an Gewalttätern kaum Veränderungen fest.  Im Verlauf dieses Monats März sollen die Detailergebnisse in einer Buchveröffentlichung auf den Markt kommen (Hrsg.: Bildungsdirektion des Kantons Zürich).

Näheres unter:

http://www.uzh.ch/news/mediadesk/mitteilung.php?text_id=260&grp=aktuel

Die zentralen Ergebnisse sind in einer 11seitigen Dokumentation zusammen gefasst:

http://www.webroot.uzh.ch/news/mediadesk/downloads/Dok_def.pdf

 


  

Gefangene und Verwahrte in Deutschland

zu Ende November, August und März 2007
Das Statististische Bundesamt hat kürzlich Überblickszahlen ins Netz gestellt.
Unter https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
finden Sie die Veröffentlichung des Bestands der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 30. November 2007, die aktualisiert im Destatis-Publikationsservice erschienen ist. Die Tabellen enthalten den Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eins Jahres. (seit dem 31.03.2003)

 

Konstanzer Inventar zur Sanktionsforschung (KIS)

Professor Heinz hat seine Darstellung über
"Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 2006"
auf neuesten Stand gebracht. Die aktualisierte und erweiterte Version: 1/2008 (Stand: Berichtsjahr 2006) steht seit Kurzem als pdf-Version im Netz:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2008/4813/.
Neu ist ferner, dass erstmals die im Text enthaltenen Schaubilder und Tabellen für interessierte Nutzer in eigenen Dateien separat eingestellt worden sind. Die Schaubilder sind in der Datei „Sanktionierungspraxis-in-Deutschland-Schaubilder-Stand-2006.pdf“ enthalten. In diese Datei sind zu jedem Schaubild auch Auszüge aus den Datenblättern eingestellt. Die Tabellen sind, teilweise erweitert, in der Datei „Sanktionierungspraxis-in-Deutschland-Tabellen-Stand-2006.pdf“ enthalten. Die Verweise sind in den jeweiligen Dateien nochmals enthalten und auch verlinkt. Die Datei ist nunmehr in das Konstanzer Online-Publikations-System (KOPS) eingebunden. Sie trägt eine ISBN-Nummer. Durch die Speicherung auf dem KOPS-Server garantiert die Bibliothek die dauerhafte Zugänglichkeit des Werkes, was für eine etwaige Zitierung von Bedeutung ist. KOPS bietet auch einen Print-on-Demand-Service an.

 

Kinderpornografie auf dem PC:

Bundesverfassungsgericht bestätigt den Verlust des Beamtenstatus (mit Entlassung) eines Staatsanwaltes,
der kinderpornografische Bilder auf seinem PC gespeichert hatte

Kurztext der Pressemitteilung: Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen und von dort über Hyperlink zur vollständigen Entscheidung gelangen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-021.html

 

Beschleunigungsgebot bei U-Haftsachen:

Bundesverfassungsgericht rügt die Dauer einer überlangen Untersuchungshaft (auch) im Fall eines wegen Drogenhandels Beschuldigten:
Kurztext der Pressemitteilung: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen und von dort über Hyperlink zur vollständigen Entscheidung gelangen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-017.html

 

Neue Zahlen zu Verurteilungen nach Jugendstrafrecht in Deutschland:

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP im Zusammenhang mit der jüngeren politischen Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts:
Die elektronische Vorab-Fassung der BT-Drucksache kann unter folgender URL herunter geladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607967.pdf

 

Migrationsbericht 2006 erschienen:

Das neu geschaffene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (http://www.bamf.de/cln_011/DE/Startseite/home-node.html?__nnn=true)
hat vor Kurzem im Auftrag der Bundesregierung den Migrationsbericht 2006 veröffentlicht.
Sie können die PDF-Datei (Achtung: große Datei mit 4.11 MB) unter folgender URL herunter laden:
http://www.bamf.de/cln_011/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Pub...

 

Charta der Europäischen Muslime in Brüssel unterzeichnet:

http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-875/i.html
Der Text der Charta, die 26 Punkt umfasst, ist offiziell bislang nur in Französisch und Arabisch verfügbar.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat schon vor längerer Zeit eine Charta auf Deutsch veröffentlicht, die den Text der Europäischen Charta wesentlich beeinflusst haben dürfte: http://zentralrat.de/3035.php

 

Politische Kriminalität und Verletzung der Menschenrechte

Zu diesem Thema git es eine neue englischsprachige Website, auch einen
Supranational Criminology Newsletter.
Interessenten wenden sich an: http://www.supranationalcriminology.org/framespage.htm

 

Deutscher Präventionstag 2008 in Leipzig

Auf der Website des Deutschen Präventionstags findet sich die Ankündigung des 13. DPT in Leipzig:
(http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/DPT)
Außerdem ist zu allen Fragen der Kriminalprävention ein Diskussionsforum eingerichtet worden. Interessenten wenden sich an:
http://www.dpt-forum.de/

 

Stockholm International Prize in Criminology 2008

Das nächste Internationale Kriminologische Symposium in Stockholm wird im Juni stattfinden, aus Anlass der Verleihung des Kriminologischen Preises an die Laureaten 2008. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der Preis-Stiftung:
http://www.criminologyprize.com/extra/pod/

 

XV. Weltkongress der Kriminologie in Barcelona 2008

Der nächste kriminologische Weltkongress, der von der International Society for Criminology mit Sitz in Paris (SIC-ISC) veranstaltet wird, findet in Barcelona im Juli 2008 statt. Nähere Informationen in englischer, französischer und spanischer Sprache finden sich unter folgender URL:
http://www.worldcongresscriminology.com/index.asp?pagina=presen&idioma=en

 

Menschenrechte in der Europäischen Union

Die Aktivitäten der EU bezüglich der Wahrung und Förderung von Menschenrechten sind auf einer eigenen Website zusammengeführt.
Sie finden aktuelle und ältere Hinweise, auch mit Hyperlinks zu wichtigen Dokumenten/Instrumenten, unter folgender URL :
(englische Fassung): http://europa.eu/pol/rights/index_en.htm
(deutsche Fassung): http://europa.eu/pol/rights/index_de.htm

"Wie wirkt Recht?" - Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen -

Vom 4.-6. September 2008 findet an der Universität Luzern ein rechtssoziologischer Kongress zu folgendem Generalthema statt:
"Wie wirkt Recht? - Interdiszplinäre Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung".
Interessenten können Detailinformationen unter folgender URL finden: http://www.rechtssoziologie.info/luzern2008
Kontaktadresse der Programmkommission: WieWirktRecht@rechtssoziologie.info

Viktimisierung: Psychische Folgen bei Gewaltopfern

Es gibt bislang nur wenige Studien, die mögliche psychische Folgeschädigungen von Opfern von erheblichen Gewalttaten genauer darlegen.
Das australische Institut für Kriminologie (AIC) hat vor ein paar Tagen zu dieser Frage eine Kurzfassung von Forschungsergebnissen aus Westaustralien vorgelegt; danach kommt es zu relativ häufigen "Mental Health"-Problemen, die eine Behandlung in psychiatrischen Kliniken erforderlich machen.
Das Dokument kann als PDF-Datei herunter geladen werden und dürfte auch hierzulande von vergleichendem Interesse sein, selbst wenn die Verhältnisse "deep down under" nicht ohne weiteres mit denen in Deutschland gleichgesetzt werden können:
Trends & Issues in crime and criminal justice no. 352:
Measuring the burden of interpersonal violence victimisation in Western Australia
Lynn Meuleners, Delia Hendrie and Andy H Lee
http://www.aic.gov.au/publications/tandi2/tandi352.html

Die ausführliche empirische Studie, die dem AIC-Dokument zugrunde liegt, findet sich auf der Homepage des australischen Criminology Research Council und kann dort ebenfalls als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.criminologyresearchcouncil.gov.au/reports/200506-35.html

Nützliche und umfassende Publikation des Europarates über: "The treatment of prisoners - European standards"

At the start of the 21st century, some 2 million Europeans were detained against their will in prisons, police stations, mental health institutions or other detention centres. It is generally recognised that protection against the arbitrary deprivation of liberty and the prevention of ill-treatment reflect the extent to which states respect human rights and human dignity, when these can be jeopardised by demands for security and efficiency. This book (authored by Jim Murdoch) describes the European system for the protection of people deprived of their liberty and how this has evolved over the past fifty years. It discusses the different initiatives taken by the Council of Europe in this area, of which the European Convention on Human Rights and the Convention for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment are the most significant.
Book Orders to: Council of Europe Publishing, Palais de l'Europe, 67075 Strasbourg Cedex, France
E-mail : publishing@coe.int
Visit our site : http://book.coe.int
Tel. : +33 (0)3 88 41 25 81
Fax : +33 (0)3 88 41 39 10

Forensische Psychiatrie in der Schweiz

Die im Jahr 2006 in Königsfelden (Brugg/CH) gegründete "Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie" (SGFP) hat seit kurzem eine neue Homepage.
http://www.swissforensic.ch
Der Präsident der SGFP, Herr Josef Sachs, liefert in Heft 1/2008 der Schweizerischen Zeitschrift für Kriminologie (S. 49-50) einen dichten Überblick über den Hintergrund der Neugründung, über die Ziele der Gesellschaft und Perspektiven der Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften bzw. Einrichtungen.

Abolitionismus:

  • Rückblick auf eine Debatte in den 1970er und 1980er Jahren
  • Überlegungen zur aktuellen Gültigkeit als theoretischer und strategischer Ansatz

Johannes Feest und Bettina Paul, Redaktion KrimJ, starteten Ende August 2007 eine Umfrage bei Wissenschaftlern, die bei der damaligen Abolitionismus-Debatte eine wichtige Rolle gespielt hatten. Daraus entwickelte sich eine über Email-Austausch geführte ausführliche Diskussion unter zehn Personen, die auf die Umfrage reagierten. Hier in alphabetischer Reihenfolge:   M.-A. Bertrand, H. Bianchi, N. Christie, Th. Mathiesen, H. Pepinsky, St. Quensel, S. Scheerer, G. Smaus, H. Steinert und R. v. Swaaningen.
Ein Kurzbericht von Feest/Paul findet sich im KrimJ, Heft 1, 2008, S. 6-20.
Die ausführliche Dikussion ist elektronisch dokumentiert unter folgender URL:
http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/KrimInstituteVereinigun...

Ergänzende Nachricht für international Interessierte:
Die Howard League for Penal Reform in London ( http://www.howardleague.org/ ) wird ihre thematisch nahe gelegene
XII. International Conference on Prison Abolition (ICOPA XX) im Juli 2008 in London durchführen
Detailinformation finden sich unter folgender URL: http://www.icopa12london.org.uk/

 

Neue Studie zu den Gefangenenzahlen in den USA:

Weiterer Anstieg, wenngleich in der Dynamik gegenüber den vergangenen Jahren etwas abgeschwächt
Die in Washington, D.C., beheimatete unabhängige Organisation "Pew Charitable Trust" hat Anfang Februar 2008 eine interessante und ganz aktuelle, mit vielen Daten und Grafiken bestückte, Broschüre veröffentlicht, die sich mit dem Anstieg der Gefangenenzahlen in den USA (bis Januar 2008) sowie mit den Hintergründen der internationalen Spitzenposition der USA bei den Gefangenenraten (= Inhaftierte pro 100 000 Einwohner) beschäftigt.
Die Studie ist auch als PDF-Datei verfügbar und kann über folgende URL herunter geladen werden:
http://www.pewcenteronthestates.org/uploadedFiles/One%20in%20100.pdf

Jugendgewalt hat nach Selbstberichten von Neuntklässlern in den letzten Jahren kaum zugenommen, jedenfalls in der Schweiz

 07.03.2008

Nach einer Medienmitteilung der Universität Zürich werden gegenwärtig etwa gleich viele Jugendliche Opfer ernsthafter Formen von Gewalt wie vor acht Jahren. Dies zeigt eine Studie, die unter der Leitung von Denis Ribeaud und Manuel Eisner am Pädagogischen Institut der Universität Zürich mit finanzieller Unterstützung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich realisiert wurde. Befragt wurden im Frühsommer 1999 und 2007 jeweils über 2500 Neuntklässlern im Kanton Zürich. Die schweizweit erste Untersuchung dieser Art stellt auch im Hinblick auf den Anteil an Gewalttätern kaum Veränderungen fest.  Im Verlauf dieses Monats März sollen die Detailergebnisse in einer Buchveröffentlichung auf den Markt kommen (Hrsg.: Bildungsdirektion des Kantons Zürich).

Näheres unter:

http://www.uzh.ch/news/mediadesk/mitteilung.php?text_id=260&grp=aktuel

Die zentralen Ergebnisse sind in einer 11seitigen Dokumentation zusammen gefasst:

http://www.webroot.uzh.ch/news/mediadesk/downloads/Dok_def.pdf

   

Gefangene und Verwahrte in Deutschland

zu Ende November, August und März 2007
Das Statististische Bundesamt hat kürzlich Überblickszahlen ins Netz gestellt.
Unter https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
finden Sie die Veröffentlichung des Bestands der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 30. November 2007, die aktualisiert im Destatis-Publikationsservice erschienen ist. Die Tabellen enthalten den Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eins Jahres. (seit dem 31.03.2003)

Konstanzer Inventar zur Sanktionsforschung (KIS)

Professor Heinz hat seine Darstellung über
"Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 2006"
auf neuesten Stand gebracht. Die aktualisierte und erweiterte Version: 1/2008 (Stand: Berichtsjahr 2006) steht seit Kurzem als pdf-Version im Netz:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2008/4813/.
Neu ist ferner, dass erstmals die im Text enthaltenen Schaubilder und Tabellen für interessierte Nutzer in eigenen Dateien separat eingestellt worden sind. Die Schaubilder sind in der Datei „Sanktionierungspraxis-in-Deutschland-Schaubilder-Stand-2006.pdf“ enthalten. In diese Datei sind zu jedem Schaubild auch Auszüge aus den Datenblättern eingestellt. Die Tabellen sind, teilweise erweitert, in der Datei „Sanktionierungspraxis-in-Deutschland-Tabellen-Stand-2006.pdf“ enthalten. Die Verweise sind in den jeweiligen Dateien nochmals enthalten und auch verlinkt. Die Datei ist nunmehr in das Konstanzer Online-Publikations-System (KOPS) eingebunden. Sie trägt eine ISBN-Nummer. Durch die Speicherung auf dem KOPS-Server garantiert die Bibliothek die dauerhafte Zugänglichkeit des Werkes, was für eine etwaige Zitierung von Bedeutung ist. KOPS bietet auch einen Print-on-Demand-Service an.

Kinderpornografie auf dem PC:

Bundesverfassungsgericht bestätigt den Verlust des Beamtenstatus (mit Entlassung) eines Staatsanwaltes,
der kinderpornografische Bilder auf seinem PC gespeichert hatte

Kurztext der Pressemitteilung: Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen und von dort über Hyperlink zur vollständigen Entscheidung gelangen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-021.html

Beschleunigungsgebot bei U-Haftsachen:

Bundesverfassungsgericht rügt die Dauer einer überlangen Untersuchungshaft (auch) im Fall eines wegen Drogenhandels Beschuldigten:
Kurztext der Pressemitteilung: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen und von dort über Hyperlink zur vollständigen Entscheidung gelangen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-017.html

Neue Zahlen zu Verurteilungen nach Jugendstrafrecht in Deutschland:

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP im Zusammenhang mit der jüngeren politischen Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts:
Die elektronische Vorab-Fassung der BT-Drucksache kann unter folgender URL herunter geladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607967.pdf

Migrationsbericht 2006 erschienen:

Migrationsbericht 2006 erschienen:

Das neu geschaffene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (http://www.bamf.de/cln_011/DE/Startseite/home-node.html?__nnn=true)
hat vor Kurzem im Auftrag der Bundesregierung den Migrationsbericht 2006 veröffentlicht.
Sie können die PDF-Datei (Achtung: große Datei mit 4.11 MB) unter folgender URL herunter laden:
http://www.bamf.de/cln_011/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Pub...

 

Charta der Europäischen Muslime in Brüssel unterzeichnet:

Charta der Europäischen Muslime in Brüssel unterzeichnet:

http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-875/i.html
Der Text der Charta, die 26 Punkt umfasst, ist offiziell bislang nur in Französisch und Arabisch verfügbar.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat schon vor längerer Zeit eine Charta auf Deutsch veröffentlicht, die den Text der Europäischen Charta wesentlich beeinflusst haben dürfte: http://zentralrat.de/3035.php

 

Politische Kriminalität und Verletzung der Menschenrechte

Politische Kriminalität und Verletzung der Menschenrechte

Zu diesem Thema git es eine neue englischsprachige Website, auch einen
Supranational Criminology Newsletter.
Interessenten wenden sich an: http://www.supranationalcriminology.org/framespage.htm

Deutscher Präventionstag 2008 in Leipzig

Deutscher Präventionstag 2008 in Leipzig

Auf der Website des Deutschen Präventionstags findet sich die Ankündigung des 13. DPT in Leipzig:
(http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/DPT)
Außerdem ist zu allen Fragen der Kriminalprävention ein Diskussionsforum eingerichtet worden. Interessenten wenden sich an:
http://www.dpt-forum.de/

Stockholm International Prize in Criminology 2008

Stockholm International Prize in Criminology 2008

Das nächste Internationale Kriminologische Symposium in Stockholm wird im Juni stattfinden, aus Anlass der Verleihung des Kriminologischen Preises an die Laureaten 2008. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der Preis-Stiftung:
http://www.criminologyprize.com/extra/pod/

XV. Weltkongress der Kriminologie in Barcelona 2008

XV. Weltkongress der Kriminologie in Barcelona 2008

Der nächste kriminologische Weltkongress, der von der International Society for Criminology mit Sitz in Paris (SIC-ISC) veranstaltet wird, findet in Barcelona im Juli 2008 statt. Nähere Informationen in englischer, französischer und spanischer Sprache finden sich unter folgender URL:
http://www.worldcongresscriminology.com/index.asp?pagina=presen&idioma=en

Menschenrechte in der Europäischen Union

Menschenrechte in der Europäischen Union

Die Aktivitäten der EU bezüglich der Wahrung und Förderung von Menschenrechten sind auf einer eigenen Website zusammengeführt.
Sie finden aktuelle und ältere Hinweise, auch mit Hyperlinks zu wichtigen Dokumenten/Instrumenten, unter folgender URL :
(englische Fassung): http://europa.eu/pol/rights/index_en.htm
(deutsche Fassung): http://europa.eu/pol/rights/index_de.htm