Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für eine moderne Justiz von essentieller Bedeutung: Im Jahr 2017 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 309 Schusswaffen, 58.147 Hieb- und Stichwaffen und 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.
Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nunmehr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Schutz der Öffentlichkeit. Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten daher Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diesem Sicherheitsbedürfnis kann die Justiz nunmehr durch lückenlose Sicherheitskontrollen in allen ihren Gebäuden entsprechen“, zeigt sich Josef Moser, Bundesminister für Reformen und Justiz, erfreut.
Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeigt im Vergleich zu 2016 eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20% Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30% Prozent reduziert hat:
Abgenommene Gegenstände |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
---|---|---|---|---|---|---|
Schusswaffen |
533 |
418 |
447 |
509 |
435 |
308 |
Hieb- und Stichwaffen |
51.686 |
51.487 |
49.726 |
52.496 |
54.091 |
57.829 |
Sonstige gefährliche Gegenstände |
119.681 |
121.005 |
128.262 |
161.781 |
178.054 |
220.472 |
Gesamt |
171.900 |
172.910 |
178.435 |
214.786 |
232.380 |
278.609 |
Darüber hinaus wurden am Bundesverwaltungsgericht, das nunmehr auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz fällt, im Jahr 2017 insgesamt 1.714 Gegenstände abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.
Aktuelle Phänomene, mit denen die Justizdienststellen in steigendem Maß konfrontiert sind, wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang, unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen.
Diese Zahlen wurden beim 19. Sicherheitsbeirat der Justiz am Dienstag, 19. Juni 2018, präsentiert, in dessen Rahmen sich Vertreter/innen des Obersten Gerichtshofes, der Generalprokuratur, der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften, der Rechtsanwaltskammer, der Notariatskammer und der Personal- und Standesvertretungen und erstmals auch des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig austauschen und den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beraten.
„Ein gezieltes und gründliches Vorgehen bei den Sicherheitskontrollen ist unumgänglich“, so Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. „Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen, verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt - sofern das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht dagegensprechen“, führte der Sektionschef aus.
Um nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, werden außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen wie „Mystery Checks“ und Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Mag. Britta Tichy-Martin
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2138
Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at