Januar 2018

Neues aus der Schweiz
Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands: Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Neues aus der Schweiz: Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016 - Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

 Kriminalität und Strafrecht

Tötungsdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik von 2009 bis 2016
- Fast 40% weniger Todesopfer durch Tötungsdelikte seit 2004

Neuchâtel, 22. Januar 2018 (BFS) – Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden zwischen 2009 und 2016 durchschnittlich 49 Personen pro Jahr getötet; das sind 38% weniger als im Zeitraum der letzten Studie über die Jahre 2000 bis 2004. Die Zahl der Opfer versuchter Tötungsdelikte war mit 172 Personen pro Jahr 24% höher als im Zeitraum von 2000 bis 2004. Mindestens sechs von zehn Opfern kannten die tatverdächtige Person. Schusswaffen wurden weniger häufig als Tatmittel verwendet.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Studie über die in den letzten Jahren in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte durchgeführt. Sie folgt auf eine ebenfalls vom EBG unterstützte Sondererhebung der Jahre 2000 bis 2004 und kann somit die zeitliche Entwicklung der Tötungsdelikte nachzeichnen.

Weniger Tötungsdelikte mit Schusswaffen
Im Vergleich zu 2000–2004 ging der Einsatz von Schusswaffen bei Tötungsdelikten in den Jahren 2009 bis 2016 deutlich von 34% auf 20% zurück. Beim Einsatz von Schusswaffen haben die Opfer die geringsten Überlebenschancen.

Die Mehrheit der Opfer kannte die tatverdächtige Person
34% der Opfer standen mit der beschuldigten Person in einer Verwandtschafts- oder Paarbeziehung (häusliche Beziehung), 26% kannten die tatverdächtige Person, standen aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihr (z.B. Nachbar/in, Arbeitskolleg/in), 27% kannten die tatverdächtige Person nicht. Für die restlichen Opfer sind die Informationen nicht vorhanden (keine Angabe oder keine tatverdächtige Person identifiziert). Da mindestens 60% der Opfer die tatverdächtige Person kannten (mind. 75% bei vollendeten Delikten), ist die Wahrscheinlichkeit grösser, von einer Person aus dem Bekanntenkreis oder der Verwandtschaft angegriffen zu werden als von einer unbekannten Person.

Häuslicher Bereich: 25 Todesopfer pro Jahr
Durchschnittlich standen pro Jahr 25 Opfer vollendeter Tötungsdelikte und 50 Opfer versuchter Tötungsdelikte mit der tatverdächtigen Person in einer häuslichen Beziehung. Verglichen mit den Vorjahren ist die Anzahl der vollendeten und versuchten Tötungsdelikte im häuslichen Bereich zurückgegangen. Die meisten Opfer von Tötungsdelikten sind Frauen, begangen werden die Taten überwiegend von Männern. Opfer und Tatverdächtige sind durchschnittlich 40 bzw. 41 Jahre alt. Im Rahmen von Tötungsdelikten von Eltern an ihren Kindern werden auch einige sehr junge Opfer gezählt.

Ausserhäuslicher Bereich: 19 Todesopfer pro Jahr
Pro Jahr wurden 19 Personen Opfer eines vollendeten und 98 Personen Opfer eines versuchten Tötungsdelikts durch eine ihnen bekannte, aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihnen stehende Person, oder durch eine ihnen unbekannte Person. Gegenüber den Jahren 2000 bis 2004 hat die durchschnittliche Anzahl Tötungsdelikte somit leicht zugenommen, die Zahl der Todesopfer ist hingegen zurückgegangen. Im ausserhäuslichen Bereich sind die Opfer und Tatverdächtigen grossmehrheitlich Männer. Die tatverdächtigen Personen sind im Durchschnitt jünger (30 Jahre) als ihre Opfer (35 Jahre).

Tatverdächtige, die ihr Opfer nicht kannten, sind häufiger polizeilich bekannt
Je näher sich Opfer und tatverdächtige Person eines Tötungsdeliktes stehen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Letztere bereits polizeilich bekannt ist. 39% der Tatverdächtigen von Tötungsdelikten an einer unbekannten Person waren in den zwei Jahren vor der Straftat bereits wegen einer Widerhandlung gegen das Strafgesetzbuch polizeilich registriert worden. Im häuslichen Bereich beträgt dieser Anteil lediglich 21%. Bei Tötungsdelikten innerhalb einer ehemaligen oder bestehenden Partnerschaft war nur jedes zehnte Paar bereits wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert.

 

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
Grafiken

 

Endstation Frauengefängnis Tochigi, Japan

Japan ist eines der technisch am höchsten entwickelten Länder der Welt. Die gesellschaftliche Modernisierung ging jedoch andere Wege als in den europäischen und nordamerikanischen Industriegesellschaften. Dies zeigt sich insbesondere darin, welche untergeordnete Stellung Frauen auch heute noch in der japanischen Gesellschaft haben. (.......)

Die japanische Justiz kennt keine Gnade im Umgang mit straffällig gewordenen Frauen: Berufung, vorzeitige Entlassung oder Maßnahmen zur Resozialisierung: Fehlanzeige. Lebenslang bedeutet Gefängnis bis zum letzten Atemzug, die Vollstreckung der Todesstrafe ist Realität. Jürgen Hanefeld berichtet in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 9. Dezember 2017 von der bedrückenden Lebenssituation der Inhaftierten im größten japanischen Frauengefängnis.

Dank an die BAG-S für den Hinweis. Interessenten können den Beitrag hier lesen oder hier hören.

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Zweiter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte
in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands:

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

 

Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.

Informationen zu der Situation von Kindern inhaftierter Mütter oder Väter finden sich auf den Seiten 79-92 (Dank für diesen Hinweis an die BAG-S)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/entwicklun...