STATISTISCHES BUNDESAMT WIESBADEN – Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %).
Rund ein Drittel (33,8 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 %. Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 % betragen hatte. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken ist. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.
Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle Ein-zelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2017 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (26,0 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 57,2 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 % der Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und 22,6 % auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).
Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache
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Art der Strafsache
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2016
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2017
|
Veränderung
zum Vorjahr |
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Anzahl
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Anteil in %
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Anzahl
|
Anteil in %
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Absolut
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%
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1 Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung).
Zu den einzelnen Sachgebieten siehe den Sachgebietskatalog im Anhang der Fachserie 10, Reihe 2.6, 2017 sowie Tabelle 2.1.2 in der Fachserie |
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Erledigte Verfahren insgesamt 1
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5 181 670
|
100,0
|
4 858 212
|
100,0
|
-323 458
|
-6,2
|
Staatsschutzsachen
|
39 584
|
0,8
|
34 246
|
0,7
|
-5 338
|
-13,5
|
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
|
55 837
|
1,1
|
63 053
|
1,3
|
7 216
|
12,9
|
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
|
468 789
|
9,0
|
456 777
|
9,4
|
-12 012
|
-2,6
|
Eigentums- und Vermögensdelikte
|
1 728 189
|
33,4
|
1 640 039
|
33,8
|
-88 150
|
-5,1
|
Straftaten im Straßenverkehr
|
863 104
|
16,7
|
865 225
|
17,8
|
2 121
|
0,2
|
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte
|
142 635
|
2,8
|
135 836
|
2,8
|
-6 799
|
-4,8
|
Straftaten gegen die Umwelt
|
15 931
|
0,3
|
14 640
|
0,3
|
-1 291
|
-8,1
|
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern
|
35 828
|
0,7
|
32 577
|
0,7
|
-3 251
|
-9,1
|
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU
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438 544
|
8,5
|
206 541
|
4,3
|
-232 003
|
-52,9
|
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
|
347 430
|
6,7
|
374 020
|
7,7
|
26 590
|
7,7
|
Sonstige Straftaten
|
1 045 799
|
20,2
|
1 035 258
|
21,3
|
-10 541
|
-1,0
|
(Quelle: Destatits Pressemitteilung Nr. 369 vom 27.09.2018)
Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2017.
Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung" in Wirtschaft und Statistik 3/2015.
Ergebnisse liegen im Themenbereich Rechtspflege vor.
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Strafverfolgungsstatistik können über die Tabelle Verurteilte nach Art der Straftat (24311-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen wer-den.
Weitere Auskünfte: Rechtspflege, Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14, Kontaktformular
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2018
Kurztext:
Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie die Erhebung von Kostenpauschalen auf Eingriffsnormen stützen, die eine Kostenbeteiligung Gefangener an Strom- oder Betriebskosten ermöglichen und ihren Entscheidungen ungeprüft die nicht näher belegte Behauptung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legen, die Einnahmen durch erhobene Betriebskostenpauschalen lägen unter den Kosten des durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauchs.
Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen hin entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...
Quelle: Pressemitteilung Nr. 53/2018 vom 28. Juni 2018
Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für eine moderne Justiz von essentieller Bedeutung: Im Jahr 2017 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 309 Schusswaffen, 58.147 Hieb- und Stichwaffen und 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.
Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nunmehr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Schutz der Öffentlichkeit. Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten daher Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diesem Sicherheitsbedürfnis kann die Justiz nunmehr durch lückenlose Sicherheitskontrollen in allen ihren Gebäuden entsprechen“, zeigt sich Josef Moser, Bundesminister für Reformen und Justiz, erfreut.
Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeigt im Vergleich zu 2016 eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20% Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30% Prozent reduziert hat:
Abgenommene Gegenstände |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
---|---|---|---|---|---|---|
Schusswaffen |
533 |
418 |
447 |
509 |
435 |
308 |
Hieb- und Stichwaffen |
51.686 |
51.487 |
49.726 |
52.496 |
54.091 |
57.829 |
Sonstige gefährliche Gegenstände |
119.681 |
121.005 |
128.262 |
161.781 |
178.054 |
220.472 |
Gesamt |
171.900 |
172.910 |
178.435 |
214.786 |
232.380 |
278.609 |
Darüber hinaus wurden am Bundesverwaltungsgericht, das nunmehr auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz fällt, im Jahr 2017 insgesamt 1.714 Gegenstände abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.
Aktuelle Phänomene, mit denen die Justizdienststellen in steigendem Maß konfrontiert sind, wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang, unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen.
Diese Zahlen wurden beim 19. Sicherheitsbeirat der Justiz am Dienstag, 19. Juni 2018, präsentiert, in dessen Rahmen sich Vertreter/innen des Obersten Gerichtshofes, der Generalprokuratur, der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften, der Rechtsanwaltskammer, der Notariatskammer und der Personal- und Standesvertretungen und erstmals auch des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig austauschen und den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beraten.
„Ein gezieltes und gründliches Vorgehen bei den Sicherheitskontrollen ist unumgänglich“, so Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. „Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen, verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt - sofern das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht dagegensprechen“, führte der Sektionschef aus.
Um nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, werden außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen wie „Mystery Checks“ und Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Mag. Britta Tichy-Martin
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2138
Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at
Neuchâtel, 26. März 2018 (BFS) - 2017 ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten in den meisten Bereichen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zurückgegangen. Ganz allgemein nimmt die Zahl der Straftaten seit 2012 kontinuierlich ab. Dennoch war 2017 beispielsweise bei den Drohungen gegen Beamte ein Anstieg zu verzeichnen. Dies geht aus den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
2017 wurden erneut weniger polizeilich registrierte Verstösse gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz gezählt. Während die Einbrüche (Einbruch- und Einschleichdiebstähle) erneut rückläufig waren, stieg die Zahl der beschuldigten Minderjährigen zum ersten Mal seit sieben Jahren wieder an.
Weiter unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/medienmitteilungen.assetdetail.4842682.html
Daten – Tabellen – Schaubilder unter:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/medienmitteilungen.gnpdetail.2018-0036.html
Kriminalität und Strafrecht
Neuchâtel, 22. Januar 2018 (BFS) – Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden zwischen 2009 und 2016 durchschnittlich 49 Personen pro Jahr getötet; das sind 38% weniger als im Zeitraum der letzten Studie über die Jahre 2000 bis 2004. Die Zahl der Opfer versuchter Tötungsdelikte war mit 172 Personen pro Jahr 24% höher als im Zeitraum von 2000 bis 2004. Mindestens sechs von zehn Opfern kannten die tatverdächtige Person. Schusswaffen wurden weniger häufig als Tatmittel verwendet.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Studie über die in den letzten Jahren in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte durchgeführt. Sie folgt auf eine ebenfalls vom EBG unterstützte Sondererhebung der Jahre 2000 bis 2004 und kann somit die zeitliche Entwicklung der Tötungsdelikte nachzeichnen.
Weniger Tötungsdelikte mit Schusswaffen
Im Vergleich zu 2000–2004 ging der Einsatz von Schusswaffen bei Tötungsdelikten in den Jahren 2009 bis 2016 deutlich von 34% auf 20% zurück. Beim Einsatz von Schusswaffen haben die Opfer die geringsten Überlebenschancen.
Die Mehrheit der Opfer kannte die tatverdächtige Person
34% der Opfer standen mit der beschuldigten Person in einer Verwandtschafts- oder Paarbeziehung (häusliche Beziehung), 26% kannten die tatverdächtige Person, standen aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihr (z.B. Nachbar/in, Arbeitskolleg/in), 27% kannten die tatverdächtige Person nicht. Für die restlichen Opfer sind die Informationen nicht vorhanden (keine Angabe oder keine tatverdächtige Person identifiziert). Da mindestens 60% der Opfer die tatverdächtige Person kannten (mind. 75% bei vollendeten Delikten), ist die Wahrscheinlichkeit grösser, von einer Person aus dem Bekanntenkreis oder der Verwandtschaft angegriffen zu werden als von einer unbekannten Person.
Häuslicher Bereich: 25 Todesopfer pro Jahr
Durchschnittlich standen pro Jahr 25 Opfer vollendeter Tötungsdelikte und 50 Opfer versuchter Tötungsdelikte mit der tatverdächtigen Person in einer häuslichen Beziehung. Verglichen mit den Vorjahren ist die Anzahl der vollendeten und versuchten Tötungsdelikte im häuslichen Bereich zurückgegangen. Die meisten Opfer von Tötungsdelikten sind Frauen, begangen werden die Taten überwiegend von Männern. Opfer und Tatverdächtige sind durchschnittlich 40 bzw. 41 Jahre alt. Im Rahmen von Tötungsdelikten von Eltern an ihren Kindern werden auch einige sehr junge Opfer gezählt.
Ausserhäuslicher Bereich: 19 Todesopfer pro Jahr
Pro Jahr wurden 19 Personen Opfer eines vollendeten und 98 Personen Opfer eines versuchten Tötungsdelikts durch eine ihnen bekannte, aber in keiner häuslichen Beziehung zu ihnen stehende Person, oder durch eine ihnen unbekannte Person. Gegenüber den Jahren 2000 bis 2004 hat die durchschnittliche Anzahl Tötungsdelikte somit leicht zugenommen, die Zahl der Todesopfer ist hingegen zurückgegangen. Im ausserhäuslichen Bereich sind die Opfer und Tatverdächtigen grossmehrheitlich Männer. Die tatverdächtigen Personen sind im Durchschnitt jünger (30 Jahre) als ihre Opfer (35 Jahre).
Tatverdächtige, die ihr Opfer nicht kannten, sind häufiger polizeilich bekannt
Je näher sich Opfer und tatverdächtige Person eines Tötungsdeliktes stehen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Letztere bereits polizeilich bekannt ist. 39% der Tatverdächtigen von Tötungsdelikten an einer unbekannten Person waren in den zwei Jahren vor der Straftat bereits wegen einer Widerhandlung gegen das Strafgesetzbuch polizeilich registriert worden. Im häuslichen Bereich beträgt dieser Anteil lediglich 21%. Bei Tötungsdelikten innerhalb einer ehemaligen oder bestehenden Partnerschaft war nur jedes zehnte Paar bereits wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert.
Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
• Grafiken
Japan ist eines der technisch am höchsten entwickelten Länder der Welt. Die gesellschaftliche Modernisierung ging jedoch andere Wege als in den europäischen und nordamerikanischen Industriegesellschaften. Dies zeigt sich insbesondere darin, welche untergeordnete Stellung Frauen auch heute noch in der japanischen Gesellschaft haben. (.......)
Die japanische Justiz kennt keine Gnade im Umgang mit straffällig gewordenen Frauen: Berufung, vorzeitige Entlassung oder Maßnahmen zur Resozialisierung: Fehlanzeige. Lebenslang bedeutet Gefängnis bis zum letzten Atemzug, die Vollstreckung der Todesstrafe ist Realität. Jürgen Hanefeld berichtet in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 9. Dezember 2017 von der bedrückenden Lebenssituation der Inhaftierten im größten japanischen Frauengefängnis.
Dank an die BAG-S für den Hinweis. Interessenten können den Beitrag hier lesen oder hier hören.
Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
Informationen zu der Situation von Kindern inhaftierter Mütter oder Väter finden sich auf den Seiten 79-92 (Dank für diesen Hinweis an die BAG-S)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/entwicklun...