Culture suffuses all aspects of human life, shaping both our minds and bodies. Current research reveals that social learning is, in fact, widespread in the animal kingdom as well. The cumulative inheritance of knowledge introduces a second inheritance system to living systems. Acting parallel to genetic inheritance, the inheritance of learned behavior is still grounded on the evolutionary foundations of biological inheritance. How these two inheritance systems interact, extending each other in new and unexpected ways, is the topic of this provocative Sackler Colloquium. Studies in this collection range from exploring cultural transmission in whales and dolphins to social learning in bumblebees and in songbirds, or to the emergence of behavioral innovation in capuchin monkeys. With regard to human culture, one study examines the relationship between ecological niche expansions and cultural shifts, and another reveals how children actively seek out new information from others. An additional study suggests that large brains and long lifespans promoted increased reliance on culture in some primates, in turn driving further increases in cognitive abilities and lifespan.
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Statistisches Bundesamt WIESBADEN:
Für 53 300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20 % mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50 %.
Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7 000 im Jahr 2014 über 14 400 im Jahr 2015 auf 21 600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57 %) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.
Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.
Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.
Weitere Auskünfte gibt:
Dorothee von Wahl,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
Kontaktformular
Pressemitteilung Nr. 420 vom 20.11.2017
Weiteres:Ergebnisse und weiterführende Informationen
liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohl-gefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %.
Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“).
In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).
Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren. Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise: Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).
Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales abrufbar.
[Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 350 vom 04.10.2017; für KrimG leicht modifiziert]
Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
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Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.
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„Polizei und Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft -
Osnabrücker Ansätze zu den neuen Herausforderungen für Zivilgesellschaft, Kommunen und Sicherheitsbehörden“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Radikalisierung stellt kein in sich isoliertes Phänomen dar. Vielmehr bilden komplexe soziale und sozialpsychologische Zusammenhänge einen negativen Nährboden zur Verbreitung extremistischer Ideologien.
Vor diesem dynamischen Hintergrund stehen Organisationen, die mit derartigen Prozessen befasst sind, vor der Herausforderung, flexibel zu reagieren und neue Akteure mit einzubeziehen.
In den Bereichen, in denen die Polizei potenzielle oder reale Straftäter nur bedingt erreicht, können Fachkräfte für Soziale Arbeit vor Ort – und zwar in Schulen, Jugendzentren, Moscheen, Justizvollzugsanstalten oder aber durch direkten Kontakt in informellen Kontexten – betroffene Menschen im Sinne einer Rückführung in die Gesellschaft begleiten.
Dies führt zur Herausbildung eines weiteren Berührungspunktes zwischen Polizei und Universität: Am Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück wird ab Wintersemester 2019 der Studiengang Soziale Arbeit als Ergänzungsstudium angeboten. Dies stellt eine Chance für die Entstehung neuer fachlicher Berührungspunkte dar.
Es liegt auf der Hand, dass in Zeiten von Radikalisierung einerseits und der verstärkten Verbreitung islamophober Bewegungen andererseits zukünftige Fachkräfte im Bereich der Extremismusprävention von großer Bedeutung sind, die auch Sicherheitsbehörden mit ihrer Expertise und insbesondere praktischer sozialer Arbeit unterstützen können.
Soziale Arbeit kann einen bedeutenden Beitrag zur Lösung gesellschafts- und polizeirelevanter Problemfelder leisten. Über die Möglichkeiten des Einsatzes von Sozialarbeitern sowie die Zusammenführung fachlicher Synergien im polizeilichen Kontext diskutieren wir mit kompetenten Gästen.
Der Tagungsablauf, die Anmeldemöglichkeiten und alle weiteren Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Wir hoffen bereits jetzt auf Ihr Interesse.
Ihre Polizeidirektion Osnabrück
Hyperlink der Polizeidirektion Osnabrück:
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Save_the_date_Symposium_2018_Osnabrueck.pdf | 371.85 KB |
Bureau of Justice Statistics, USA / August 31, 2017
Repeat Violent Victimization, 2005-14 (NCJ 250567) is now available on BJS.gov
This report presents national data on the prevalence of total, single, and repeat violent victimization and statistics on the characteristics of repeat violent victimization for the 10-year aggregate period from 2005 to 2014, including—
Data are from BJS’s National Crime Victimization Survey from 1993 to 2014, which collects information on nonfatal crimes, reported and not reported to the police, against persons age 12 or older. Repeat violent victimization is defined as experiencing two or more violent victimizations during the year.
New reviews have recently been published on
The focus of the What Works Centre for Crime Reduction is on:
The Centre is led by a core team from the College of Policing and has been supported by a Commissioned partnership programme which was jointly funded by the College and the Economic and Social Research Council.
The What Works Centre for Crime Reduction is part of a network of What Works Centres created to provide robust and comprehensive evidence that will guide decision-making on public spending. For more information, see the Gov.uk website.
Homepage of the WWC: http://whatworks.college.police.uk/About/Pages/default.aspx
Research results: http://whatworks.college.police.uk/About/News/Pages/News-Summary.aspx
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind und bei denen mehr als zwei Beteiligte unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.
Kostenloser Donwload des Bundeslagebildes OK 2016 unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebi...
Das Urban Institute vermittelt einen sehr anschaulichen Eindruck darüber, am Beispiel der USA,
mit einer interaktiven Graphik:
“A Matter of Time,” our latest interactive feature, sheds new light on factors
driving the longest prison terms and shares stories from people who spent decades in prison.
This week, the Human Rights Commission released a national, independent survey of over 30,000 students from 39 Australian universities.
The findings provided key insights into the nature, prevalence and reporting of sexual assault and sexual harassment at university.
The survey collected information regarding:
This report can be downloaded under:
https://www.humanrights.gov.au/our-work/sex-discrimination/publications/...
Two states — New York and North Carolina — recently passed legislation to end the practice of automatically prosecuting all 16- and 17-year-olds as adults.
This means that every state in the nation now recognizes that 16-year-olds are more likely to successfully transition to adulthood if justice systems are designed for youth rehabilitation.
»Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen« im Überblick
Einführung einer neuen polizeirechtlichen Kategorie der "Drohenden Gefahr".
Näheres in Publicus 08-2017 unter: https://publicus.boorberg.de/das-neue-bayerische-polizeirecht/
WIESBADEN – Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %.
Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.
Quelle:
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 261 vom 01.08.2017
Die vollständige Pressemitteilung mit Detailtabelle (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44 / www.destatis.de/kontakt
Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ist von besonderer Bedeutung: Im Jahr 2016 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 435 Schusswaffen, 54.091 Hieb- und Stichwaffen und 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.
"Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sowie der rechtsuchenden Bevölkerung hat für mich oberste Priorität. Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätigt uns, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und unsere Kontrollen gut funktionieren", sagt Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.
"Ebenso positiv überzeugen konnten die Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besser geschult sind, um in gefährlichen Situationen angemessen reagieren zu können. Ich möchte mich auf diesem Wege für deren großartige Arbeit bedanken", so Brandstetter.Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung von insgesamt 8 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 15 Prozent im Vergleich zu 2015 reduziert hat:
Abgenommene Gegenstände
|
2011
|
2012
|
2013
|
2014
|
2015
|
2016
|
---|---|---|---|---|---|---|
Schusswaffen
|
403
|
533
|
418
|
447
|
509
|
435
|
Hieb- und Stichwaffen
|
50.352
|
51.686
|
51.487
|
49.726
|
52.496
|
54.091
|
Sonstige gefährliche Gegenstände
|
134.772
|
119.681
|
121.005
|
128.262
|
161.781
|
178.054
|
Gesamt
|
185.527
|
171.900
|
172.910
|
178.435
|
214.786
|
232.380
|
Aktuelle Phänomene wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen. Gezieltes und gründliches Vorgehen ist dabei unumgänglich: Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen und verwahrt, beim Verlassen des Gebäudes werden diese, wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen, wieder ausgehändigt.
Um nachhaltig sicherzustellen, dass effizient gearbeitet wird, werden permanent Qualitätskontrollen wie beispielsweise halbjährliche „Mystery Checks“ und laufend Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Natürlich bilden sich auch die Justizbediensteten im Sinne der Sicherheit weiter: Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung stehen regelmäßig auf dem Programm. Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nun alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2016 im Ausländerzentralregister (AZR) gut 10,0 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Das ist die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Seit 2014, das heißt in den Jahren 2015 und 2016, hat die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 1,886 Millionen zugenommen (+ 23,1 %).
Die vollständige Nachricht (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Quelle:PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 227 vom 30.06.2017)
Am 22. Juni ging die zweitägige Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister-Konferenz (JUMIKO) im rheinland-pfälzischen Deidesheim zu Ende.
Gemeinsam berieten die Teilnehmenden über eine Fülle von aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen und Themen.
„Die Auswirkungen von Illegalen Straßenrennen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte“, so Bundesminister Heiko Maas. „Ich begrüße es daher ganz ausdrücklich, dass sich die Justizministerkonferenz sich dieses wichtigen Themas angenommen hat. Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich reagieren und die Strafen deutlich erhöhen. Diese Raser-Events sind ein Hobby von Verrückten. Das ist russisches Roulette auf deutschen Straßen - nur, dass die Täter das Leben anderer aufs Spiel setzen. Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen. Das sind keine Bagatellen, wir brauchen deutlich härtere Straßen. Bloße Geldstrafen allein reichen nicht aus. Den Rasern sollten empfindliche Gefängnisstrafen drohen und ihr Fahrzeug sollte eingezogen werden können - und zwar nicht erst dann, wenn Unbeteiligte zu Schaden gekommen sind, sondern schon vorher.“
Erstmalig wurde 2015 eine statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/ fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Auf dem von Minister Maas einberufenen Justizgipfel im März 2016 wurde beschlossen, die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt zu verbessern.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf der JUMIKO dafür ausgesprochen, dass bundesweit „Hasskriminalität“ mittels entwickelter Erhebungsbögen nach einheitlichen Kriterien erfasst werden. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob eine Zusammenführung der bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen erhobenen Daten vom Bundesamt für Justiz übernommen und den Landesjustizverwaltungen eine Erläuterung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens zur Verfügung gestellt werden kann.
Dazu Bundesminister Maas: „Die Entschlossenheit der Justizministerkonferenz ist ein unmissverständliches Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Denn die Aufgabe der Justiz ist klar: Keine Tat darf unbestraft bleiben. Und: Wir müssen die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt weiter verbessern. Hasskriminalität sichtbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt, um sie möglichst wirksam zu bekämpfen. Wenn wir präzise wissen, in welchen Fällen die Täter ermittelt und wie sie bestraft werden, können wir Rassismus und Extremismus noch effektiver begegnen.“
(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 22.06.2017)
Disorders related to the use of amphetamines also account for a considerable share of the global burden of disease. And while the market for new psychoactive substances (NPS) is still relatively small, users are unaware of the content and dosage of psychoactive substances in some NPS. This potentially exposes users to additional serious health risks.
Die Statistik der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt wurde mit den Zahlen von 2016 aktualisiert.
Im Jahr 2016 wurden von der Polizei 17.685 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Straftaten häuslicher Gewalt können anhand der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person identifiziert werden. Die Hälfte der Straftaten ereignete sich innerhalb einer bestehenden Partnerschaft. Tätlichkeiten (31%), Drohung (24%), Beschimpfung (16%) und einfache Körperverletzung (11%) machen 82% aller von der Polizei registrierten Straftaten häuslicher Gewalt aus.
Von allen vollendeten Tötungsdelikten im Jahr 2016 wurden 42% im häuslichen Bereich verübt. Es starben somit in der Schweiz 19 Menschen infolge häuslicher Gewalt, davon 18 weibliche Personen. In 37% der Fälle war das Tatmittel eine Schusswaffe.
Allgemein machten Frauen 73% der polizeilich registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt aus. Der prozentuale Anteil Frauen an den geschädigten Personen ist mit 77% bzw. 79% besonders in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft hoch, in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern und zwischen anderen Familienmitgliedern ist er mit 62% bzw. 58% etwas geringer.
Link zu den Details:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrech...
Stabilität bei den Verurteilungszahlen
Neueste Angaben von OJDDP auf der Basis von Festnahme-Daten des FBI
In 2015, the male arrest rate for aggravated assault reached its lowest level since at least 1980 while the female arrest rate for aggravated assault in 2015 was 11% above its 1980 low-point. [Read more]
The relative decline in juvenile simple assault arrest rates was greater for males (49%) than females (41%) between 2004 and 2015. [Read more]
Eine Studie zeigt, dass ein Viertel der jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter mit Jahrgang 1992 als Erwachsene erneut verurteilt werden.
Dabei ist das Wiederverurteilungsrisiko im Erwachsenenalter bei Männern tendenziell höher.
Weitere Risikofaktoren sind zahlreiche Vorstrafen im Jugendalter sowie schwere Straftaten im Kindes- und Jugendalter.
Dies geht aus einer Analyse des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.
Details und Hyperlinks finden sich unter: https://www.bfs.admin.ch/news/de/2016-0430
Quelle: BfS, Neuchâtel, Pressemitteilung vom 29.05.2017 (OFS)
Aktualisierte interaktive Datenbank zu Strafverfolgung, Aburteilung und Strafvollzug
2014 data added to the Federal Criminal Case Processing Statistics (FCCPS) tool on BJS.gov
You can access data on suspects and defendants processed in the federal criminal justice system, including the areas of—
Users can also look up data based on title and section of the U.S. Criminal Code. Data are from BJS's Federal Justice Statistics Resource Center, which compiles comprehensive information describing persons processed in the federal criminal justice system, ranging from arrest to reentry.
Diese Arbeitspapiere (im Jahr 2017 zu bislang 16 Themen) sind als „Impuls für aktuelle sicherheitspolitische Debatten“ gedacht.
Zu den Themen gehören beispielsweise auch die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Eine vollständige Auflistung der frei als PDF-Dokumente zugänglichen Themenhefte findet sich unter:
https://www.baks.bund.de/de/service/arbeitspapiere-sicherheitspolitik.
Special Issues of the
Journal of Interpersonal Violence- Volume: 32, Number: 12 (June 2017)
Foreword
Foreword for Special Issue on the FRA’s European Union–Wide Survey on Violence Against Women Joanna Goodey
Violence Against Women: Placing Evidence From a European Union–Wide Survey in a Policy Context Joanna Goodey
Sexual Harassment in the European Union: A Pervasive but Still Hidden Form of Gender-Based Violence Rossalina Latcheva
Determinants of Intimate Partner Violence in Europe: The Role of Socioeconomic Status, Inequality, and Partner Behavior David Reichel
The Relation Between Violence Experienced in Childhood and Women’s Exposure to Violence in Later Life: Evidence From Europe Ursula Till-Tentschert
Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 4.1, Strafvollzug, ist in der Fortschreibung dieser Publikation zur Stichtagszählung zum 31.3.2016 im März 2017 erschienen. Sie bietet
Informationen zu demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.2016
Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden unter
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...
Kurztexte: Die Zivilgerichte müssen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung das Gewicht der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind, ausreichend berücksichtigen.
Von Bedeutung ist dabei unter anderem, ob sich die abgebildete Person im öffentlichen Raum bewegt. Betrifft die visuelle Darstellung die Privatsphäre oder eine durch räumliche Privatheit geprägte Situation, ist das Gewicht der Belange des Persönlichkeitsschutzes erhöht.
Über die sich hieraus näher ergebenden Anforderungen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
Sie können den ausführlichen Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/2017 vom 15. März 2017; Modifikation KrimG)
Die Bundesregierung hat am 8. Februar den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen.
Dazu Bundesminister Heiko Maas: „Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel. Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen. Tätliche Angriffe gegen sie müssen besser erfasst und härter bestraft werden. Dafür schaffen wir einen neuen Tatbestand im Strafrecht. Wir wollen Polizisten nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern in ihrem gesamten Dienst schützen. Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. In gleichem Maße werden Rettungskräfte und Feuerwehrleute geschützt. Wichtig bleibt aber: wir müssen auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird. Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse deutlich zu viel gespart worden.“
Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen.
Geplant ist im Wesentlichen, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB-E). Die vorgesehene Norm verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.
Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert: Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht. Außerdem wird ein neues Regelbeispiel eingefügt, das Fälle erfasst, in denen die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Über die bereits im geltenden Recht vorhandene Verweisung kommen die nun vorgeschlagenen Änderungen auch Rettungskräften zu Gute.
Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 8.2.2017. Überschrift und Textgestalt durch KrimG leicht geändert)
Zugang zu dem RegE und dem RefE:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/%C2%A7113.html?n...
„Fragen und Antworten“ zu der geplanten Reform:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/FAQ/DE/%C2%A7113/faqList.html?nn=6704238
Im Jahr 2015 hatten 33 % der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21 %).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69 %). +++ Die vollständige „Zahl der Woche“ (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Informationen, mit Verweis zu Dateein, unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2...
((Quelle: PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 07.02.2017))
BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im Juni 2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, um verschiedenen Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht neu zu regeln.
Am 21. Dezember 2016 hat nun das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen.
Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) verabschiedete die BAG-S eine detaillierte Stellungnahme zu den aufgeführten Vorschlägen des Entwurfs.
Die BAG-S hatte die dort genannten Vorhaben zur Ausweitung des Fahrverbots auf alle Strafen und die Neuregelung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten abgelehnt.
Die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen und die Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit wurden begrüßt.
Eine ausführliche Begründung zu den jeweiligen Punkten finden sie in der genannten Stellungnahme.
Neuchâtel: Am 7. September 2016 waren schweizweit 477 Minderjährige nach Begehung einer Straftat ausserhalb ihrer Familien platziert.
Zum ersten Mal seit Beginn der Stichtagserhebung für fremdplatzierte Jugendliche im Jahr 2010 zeigt sich ein Anstieg (+5%, +22 Personen zum Vorjahr).
Der langjährige Trend liegt hingegen seit 2010 bei -45 Prozent.
Am gleichen Tag waren 6912 Erwachsene in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert (+28 Personen zum Vorjahr).
Zwischen 1999 und 2016 hat sich die Anzahl inhaftierter Personen im vorzeitigen Strafvollzug auf 1032 mehr als verdoppelt.
Weiteres unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.as...
In der dort angebotenen PDF-Datei gibt es Verlinkungen zu Grafiken, Tabellen und Karten.
(Quelle: Bundesamt für Statistik, Medienmitteilung vom 23.01.2017)