Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015
Neues aus Österreich
Ministerium für Justiz, Wien
Justizminister Brandstetter führt moderne Strukturen im Straf- und Maßnahmenvollzug ein
Erich Mayer wird Generaldirektor der neuen Sektion im Justizministerium
Weiterer Meilenstein in der Gesamtreform des Straf- und Maßnahmenvollzugs
Presseinformation vom 2. Juli 2015
Mit der Einführung der "Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen" wird der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich neu aufgestellt und nach internationalen Standards ausgerichtet. Die bisher zuständige Vollzugsdirektion wurde mit 30. Juni 2015 aufgelöst und mit 1. Juli 2015 durch eine Sektion ersetzt. Mit dieser strafferen und effizienteren Struktur wird die Generaldirektion direkt im Justizministerium angesiedelt sein - damit soll der Strafvollzug in seiner Bedeutung aufgewertet werden. "Ich freue mich, dass wir mit der Einrichtung der Generaldirektion einen weiteren Meilenstein in unserem Reformprozess der Gesamtstruktur des österreichischen Strafvollzugs geschafft haben. Durch diese Umstrukturierung können wir nun die versprochenen Reformen im Strafvollzug und ganz besonders auch im Maßnahmenvollzug noch effizienter vorantreiben. Mit der Einrichtung der Generaldirektion haben wir eine einheitliche, zentrale Steuerungsebene mit verkürzten Entscheidungswegen, die den Veränderungsprozess des Strafvollzugs weiterführen wird", freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche wird Erich Mayer, der zuletzt als Projektverantwortlicher die Reformmaßnahmen im Strafvollzug bereits in die Wege geleitet hat.
Innovative Weiterentwicklung: Trennung der strategischen und operativen Aufgaben und Verstärkung der interdisziplinären Herangehensweise
Die Generaldirektion kümmert sich um eine innovative Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. In der neu geschaffenen Sektion werden strategische Agenden vom operativen Tagesgeschäft getrennt. So können weitere Verbesserungen im Bereich der Planung, Organisation, Leitung und des Rechtsschutzes sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zur Aufsicht und Kontrolle gestärkt. Mit einem interdisziplinären Ansatz soll der bestmögliche Umgang mit Betreuungsfragen geschafft werden. "Im Jugendstrafvollzug gibt es erfreulicherweise bereits sehr positive Entwicklungen. Dennoch werden wir uns weiter auf die Reduktion der Zahl jugendlicher Häftlinge konzentrieren. Eine der zentralen Herausforderungen wird aber die Reform des Maßnahmenvollzugs sein. Hier soll insgesamt verstärkt auf die Behandlung und Betreuung der Untergebrachten gesetzt werden. Eine therapeutische Ausrichtung soll im Vordergrund stehen", erklärt Generaldirektor Mayer die geplanten Vorhaben. Bereits mit 1. Juli nahm daher die Kompetenzstelle Maßnahmenvollzug ihre Arbeit auf. Für ein effektives Gesamtmanagement von eingewiesenen geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern wird eine eigene, von Psychologen geleitete, Clearingstelle eingerichtet.
Strafvollzug nach internationalen Standards: Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs bereits voll angelaufen
Im Zuge der von Justizminister Brandstetter initiierten Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs konnten bereits einige Verbesserungen umgesetzt werden. "Wir haben bereits einiges geschafft, aber nichtsdestotrotz gibt es noch sehr viel zu tun. Aber eine Gesamtreform braucht eine gewisse Zeit, und wir denken hier wirklich langfristig. Es geht um einen Kulturwandel, der den Strafvollzug in ganz Österreich verändern wird. Ich will, dass die guten Prinzipien, die wir gesetzlich festgeschrieben haben, auch in der Praxis - vom Generaldirektor bis zum Justizwache-Aspiranten - gelebt werden." Bereits letztes Jahr wurde die angespannte Personalsituation im Strafvollzug mit zusätzlichen Justizwachebeamten, Facharbeitern für den handwerklichen Dienst und zusätzlichen Therapeuten und Sozialarbeitern entlastet. Im Bereich Jugendstrafvollzug werden seit November bundesweit Sozialnetzkonferenzen angeboten, die dabei helfen sollen die Untersuchungshaft zu verkürzen. Außerdem können Jugendliche seit Jahresbeginn alternativ zur U-Haft auch in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. In Graz wird derzeit die Jugendgerichtshilfe als Modellprojekt erprobt. Zur Reform des Maßnahmenvollzugs wurde bereits im Vorjahr eine Experten-Gruppe eingesetzt, deren Verbesserungsvorschläge nun - unter Einbeziehung von Praktikern - möglichst rasch umgesetzt werden sollen. Auf politischer Ebene werden dazu bereits Gespräche geführt, um die Behandlung und Betreuung von zurechnungsunfähigen Tätern künftig in das Gesundheits- und Sozialsystem der Länder zu übergeben. Der Maßnahmenvollzug im Bereich geistig abnormer zurechnungsfähiger Rechtsbrecher soll künftig in eigenen therapeutischen Zentren erfolgen.
Rückfragehinweis:
Mag. Katharina Holzinger, Pressesprecherin des Bundesministers für Justiz, Tel. +43 1 52152 2313
katharina.holzinger@bmj.gv.at