Eine Reportage auf Spiegel-Online, von Hans-Jürgen Schlamp, Rom, 5.4.2015, unter dem Titel:
„Niemand in Europa hält sein eigenes Land für so korrupt wie die Italiener. Fast täglich werden neue Skandale bekannt. Das Parlament berät ein Anti-Korruptionsgesetz - doch die Politiker entschärfen es, wo sie nur können.“
Weiter unter:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/korruption-italiener-halten-italie...
Der Bundestag hat am 19. März 2015 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses war am 27. August 2014 vom Bundeskabinett mit folgender Begründung beschlossen worden.
„Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ziehen wir die Lehren aus erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen. Täter dürfen nicht noch einmal von unklaren Zuständigkeiten profitieren. Deshalb erweitern wir die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts bei Straftaten dieser Art: Er soll früher in laufende Ermittlungen einbezogen werden und dann die Ermittlungen auch an sich ziehen können“, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas die Änderungen. „Auch wenn wir das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, nicht wieder gutmachen können, so haben wir dennoch die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können.“
„Über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses hinaus wird durch eine Neuregelung sichergestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung künftig stärker berücksichtigt werden“, ergänzte Maas. „Eine ausdrückliche Regelung sorgt dafür, dass die Ermittlungsbehörden bereits frühzeitig sensibilisiert werden und derartige Motive bei ihren Ermittlungen im Blick haben.“
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ist am 27. August 2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Empfehlungen betreffen im Bereich der Justiz im Wesentlichen die Zuständigkeit des GBA. Durch Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht. Es wird durch gesetzliche Änderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in § 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) derart erweitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann.
Das Gesetz sieht über die konkreten Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Damit wird auch eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wo es heißt (S. 144):
„Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“
Durch die ausdrückliche Aufnahme der „rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsumstände des § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs wird die Bedeutung dieser Umstände für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker hervorgehoben. Die ausdrückliche Aufnahme dieser Beweggründe soll zudem unterstreichen, dass auch die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat, da sich nach § 160 Absatz 3 der Strafprozessordnung die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch auf die Umstände erstrecken sollen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind.
Schließlich spiegelt sich in dieser Hervorhebung auch die Aufgabe des Strafrechts wider, insbesondere zu Zwecken der Generalprävention, für das Gemeinwesen grundlegende Wertungen zu dokumentieren und zu bekräftigen.
(Quelle: Pressemitteilung, BMJV vom 19.3.2015)
A series of tougher sentencing measures, new criminal offences and a more balanced judicial review system will come into force when the Criminal Justice and Courts Act 2015 takes effect on 13 April.
The act contains a range of law changes, including increased prison terms for serious crimes such as certain terrorism offences and internet trolling.
It has also changed the law so anyone who kills a police or prison officer in the line of duty faces spending the rest of their life behind bars.
The act will also end the automatic release of those jailed for child rape and serious terrorism offences half-way through their prison sentence.
New offences coming into force include revenge pornography, causing serious injury by driving while disqualified, and remaining unlawfully at large following a recall from licence.
The act also reduces the burden of the cost of courts on taxpayers by making criminals pay towards the cost of their court cases. It also brings in reforms that balance the judicial review system so justice is done but unmerited, costly and time-wasting applications no longer stifle progress.
Justice Secretary Chris Grayling said:
Crime has fallen, serious offenders are going to prison for longer and now we have changed the law to deliver tougher and swifter justice for victims and the public.
As well as bringing in a range of vital new offences and other important legal changes our reforms are strengthening sentencing powers to provide better protection for our communities.
The act received Royal Assent on 12 February and commencement orders have now been made.
Measures in the act coming into force include:
Ein Bericht aus dem Urban Institute
What’s driving federal prison growth?
The federal prison population has grown by 750 percent since 1980, resulting in rapidly increasing incarceration expenditures and dangerous overcrowding. In response, Congress created the Charles Colson Task Force on Federal Corrections to examine trends in correctional growth and develop practical, data-driven policy responses. Today, the task force and the Urban Institute released a new data brief that explains how drug offenses are driving prison population growth more than any other crime.
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Polizeiliche Kriminalstatistik 2014
Neuchâtel, 23.03.2015 (BFS) – Im Jahr 2014 wurden 41 vollendete Tötungsdelikte gezählt. Das ist der tiefste Wert, seit die polizeilichen Verzeigungen erhoben werden (1982). Im Vergleich mit 2013 sind die Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-8,5%), das Betäubungsmittelgesetz (-16,8%) sowie das Ausländergesetz (-4,7%) zurückgegangen. Soweit einige wichtige Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte belief sich im Jahr 2014 auf 41, was gegenüber 2013 (58 Straftaten) einem Minus von 29 Prozent entspricht. Mehr als die Hälfte (23) aller vollendeten Tötungsdelikte fanden im häuslichen Bereich statt. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein markanter Rückgang der mit einer Schusswaffe verübten Tötungsdelikte (inkl. Versuche) festzustellen. Die Zahl dieser Straftaten ist von 46 auf 18 gesunken (Durchschnittswert von 2009 bis 2013: 47).
Seit 1982, als zum ersten Mal eine Auswahl von polizeilichen Verzeigungen statistisch erhoben wurde, handelt es sich um die niedrigste je registrierte Zahl vollendeter Tötungsdelikte. 1990 wurden 110 vollendete Tötungsdelikte gezählt, was 1,6 vollendeten Tötungsdelikten pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner entspricht. 2014 beträgt dieser Wert 0,5.
Den grössten Anteil der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB) machten Vermögensstraftaten aus (70%) und der grösste Anteil des Rückgangs zwischen 2013 und 2014 entfiel auf die Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstähle) mit einer Abnahme um 31'270 Straftaten (¬14,3%). Nach dem Höchststand im Jahr 2012 fiel die Zahl der Straftaten 2014 (186'708) wieder auf das Niveau von 2009 und 2010 zurück. < /p>
Werden die einzelnen Straftaten genauer betrachtet, zeigt sich, dass zahlreiche Straftaten, beispielsweise einfache Körperverletzungen (-8,7%), Raub (-25,9%) oder Drohungen (-7,5%), gegenüber 2013 zurückgegangen sind. Zudem haben diese Straftaten ihren tiefsten Stand seit der Statistikrevision im Jahr 2009 erreicht.
Allerdings sind auch Straftaten zu beobachten, die gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind: Betrug (+2,8%), Erpressung (+19,5%) und Urkundenfälschungen (+14,4%) zum Beispiel nehmen sogar seit mehreren Jahren stetig zu. Im Jahr 2014 wurden ausserdem 8,4 Prozent mehr Fahrzeugdiebstähle verzeichnet, nachdem diese 2012 und 2013 rückläufig gewesen waren.
Schliesslich gibt es einige Straftaten, die zwar gegenüber 2013 ebenfalls leicht zurückgegangen sind, deren Zahl aber seit mehreren Jahren nahezu unverändert bleibt. Dazu zählen beispielsweise Nötigungen (-2,8%), sexuelle Handlungen mit Kindern (-2,3%) oder Vergewaltigungen (-2,6%).
Die Anzahl der beschuldigten Minderjährigen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen (-1,2%). Seit der Statistikrevision im Jahr 2009 (14'899) hat diese Zahl laufend abgenommen und betrug 2014 noch 8994.
Die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (18- bis 24-Jährige) ist insgesamt um 8,9 Prozent zurückgegangen und erreichte mit 14‘720 ebenfalls den tiefsten Wert seit 2009. Bei den übrigen Erwachsenen ist eine leichte Abnahme von 1 Prozent (55‘130 Beschuldigte) zu verzeichnen.
Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erneut rückläufig
Die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erreichte mit 3127 den tiefsten Stand seit 2009 und verzeichnete wie bereits 2013 einen deutlichen Rückgang (2014: -1400 Beschuldigte, -30,9%).
Ein Teil der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums durch Ordnungsbussen ersetzt
Im Vergleich zu 2013 kam es bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz insgesamt zu einer deutlichen Abnahme, insbesondere bei den Sicherstellungen von Betäubungsmitteln (-9329 Straftaten, -23,0%) und beim Betäubungsmittelkonsum (-8303 Straftaten, -18,1%). Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die am 1. Oktober 2013 in Kraft getretene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zurückzuführen, mit der für den Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene Ordnungsbussen eingeführt wurden. Im Jahr 2014 wurden 14'861 solche Ordnungsbussen registriert, während 22'083 Verzeigungen wegen Konsums von Hanfprodukten gezählt wurden. Dies entspricht gegenüber 2013 einer Abnahme um 8852 Straftaten (¬28,6%).
Kriminalität und Strafrecht
Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
• Tabellen • Karten • eine Publikation • interaktive Datenwürfel
Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new/nip_detail....
(Quelle: Stephan Gysi, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36793, Philippe Hayoz, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36454, E-Mail: PKS@bfs.admin.ch
Pressestelle BFS, Tel.: +41 58 46 36013, E-Mail: kom@bfs.admin.ch)