Nach Angaben des Statitistischen Bundesamtes Wiesbaden haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Damit sind die Brutto-Ausgaben gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.
Der für Jugendkriminalrecht, Jugenhilfe und Jugendkriminologie relevanteste Bereich betrifft die sog. "Hilfen zur Erziehung" gemäß dem KJHG. Hierfür wendeten die öffentlichen Träger rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) auf, insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform.
Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.
Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.
Eine Tabelle mit Detailangaben zu Bund und Ländern findet sich unter folgender URL:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/...
(Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 026 vom 23.01.2015)