Nachrichten aus 2015

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

Erlebnisbericht zur XIX Tagung Empirische Polizeiforschung
Juni 2015 in Münster, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zur Critical Legal Conference, im Vergleich zur gleichzeitigen European Criminology Conference,
September 2015 in Breslau einerseits, in Porto andererseits, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zum 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen,
September 2015 in Berlin, von Birger Antholz, Hamburg

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Neues aus Österreich

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

USA Prisoners in 2014

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

14. Tagung der Kriminologischen Gesellschaft in Köln

Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:
Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Neues aus der Schweiz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Korruptionsbekämpfung

Dezember 2015

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

Erlebnisbericht zur XIX Tagung Empirische Polizeiforschung
Juni 2015 in Münster, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zur Critical Legal Conference, im Vergleich zur gleichzeitigen European Criminology Conference,
September 2015 in Breslau einerseits, in Porto andererseits, von Birger Antholz, Hamburg

Tagungsbericht zum 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen,
September 2015 in Berlin, von Birger Antholz, Hamburg

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Überlegungen und Beratungen, die auf einen Vorschlag aus dem Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 2012 in der 17. Legislaturperiode zurückgingen, führten zu dem Entschluss, die Arbeitsstelle „Nationales Zentrums für Kriminalprävention (NZK)“ mit einer Leitung und zwei bis drei wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen einzurichten, die aus Zuwendungsmitteln des Bundesministeriums des Innern (BMI) bis Ende 2018 finanziert werden soll.

Um Parallelstrukturen zu vermeiden, wird die Stelle nicht eigenständig institutionalisiert sondern rechtlich und organisatorisch an die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) in Bonn angebunden.

Weiterhin gibt es eine besondere Verzahnung mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden. Für das NZK stehen in den nächsten drei Jahren jeweils 500 000 EUR p.a. für Personal-, Sach- und Projektausgaben zur Verfügung.

Die Leitung übernimmt Dr. Andreas Armborst (Soziologie/Kriminologie). Als Mitarbeiter/in konnten Maria Walsh (Pädagogik/Kriminologie), Benjamin Pniewski (Psychologie) und Marcus Kober (Politologie/Soziologie) gewonnen werden.

Die Arbeit beginnt im Januar 2016 in einer Bürogemeinschaft mit der DFK-Geschäftsstelle in Bonn. Inhaltliche Schwerpunkte betreffen folgende Themenbereiche:

  • Entwicklungs- und milieubezogene Prävention mit Schwerpunkten bei Programmen und Maßnahmen der risikobezogenen Gewaltprävention bei:
  • - rechts, links sowie religiös motivierter Radikalisierung,
    - jungen Mehrfach- und Intensivtätern,
    - Hooliganismus;

  • Rückfallprävention von Sexualstraftätern;
  • Qualitätsgesicherte Implementierung und Verbreitung von Programmen zur Gewaltprävention.

Die fachliche Verantwortung und Koordination übernimmt eine Steuerungsgruppe. Um Sachverstand und Impulse aller wesentlichen Akteure der Kriminalprävention einbeziehen zu können, wird ein Beirat mit Vertretern/innen anerkannter Fachinstitutionen und Forschungseinrichtungen einberufen.

Konkrete Projekte und Arbeitspakete werden zwischen Arbeitsstelle und Steuerungsgruppe im Frühjahr 2016 abgestimmt. Interessierte können sich dann auf der Website des DFK über Einzelheiten und Fortschritte informieren.

Weitere Einzelheiten zu Genese, Struktur und Aufgaben sind in der fk 4-2015 im Artikel „Mehr Forschung und Prävention auf Bundesebene“ nachzulesen.
Quelle: DFK-Mitteilung vom 22.12.2015

Beccaria-Qualifizierungsprogramm Kriminalprävention

Der Landespräventionsrat Niedersachsen veranstaltet das einjährige Fortbildungsangebot seit 2008. Diese modulare Qualifizierung zur „Fachkraft für Kriminalprävention“ richtet sich an alle diejenigen, die im kriminalpräventiven Bereich tätig sind und ihre Kenntnisse in Kriminologie, Kriminalprävention sowie Projektmanagement erweitern möchten.

 Auf der Homepage des Landespräventionsrates findet sich weitere Information

Grenzüberschreitende Bewährungshilfe - Deutsch-französische Zusammenarbeit

 3. Fachtagung am 10. Und 11. März 2016 im Europaparlament in Straßburg

Das Rahmenabkommen 2008/947/JI vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen ist nunmehr von fast allen EU-Ländern in nationales Recht überführt worden. In der gemeinsamen Fachtagung der französischen Bewährungshilfe, dem Euro-Institut und dem DBH-Fachverband werden diese Regelungen vorgestellt, und damit soll gleichzeitig die Kooperation in der Grenzregion angeregt werden. Die Veranstaltung findet am 10.-11.03.16 im Europaparlament in Straßburg statt.

Interessenbekundung, Programm und Anmeldung über folgende Information

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Spaniens Abschiebe-Praxis - endlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

UNHCR und Menschenrechtskommissare von UN und Europarat stützen Beschwerde von Geflüchteten wegen „Push Back“ nach Marokko

(Presse-Meldung) Berlin/Straßburg, 17. Dezember 2015 – Spanien vor Gericht: Wegen der systematischen „Push Backs“ (unmittelbare Rückschiebungen) an den EU-Außengrenzen muss sich die spanische Regierung am 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verantworten. Das Gericht hat Spanien aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für seine langjährige Rückschiebepraxis an der spanisch-marokkanischen Grenze darzulegen. Brot für die Welt und das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) in Berlin sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende "Recht auf Rechte" von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.

Konkret geht es um die Rückschiebung von zwei Geflüchteten aus Mali und der Elfenbeinküste am 13. August 2014. N.D. und N.T. (zum Schutz der Kläger werden nur die Initialen genannt) waren mit weiteren Geflüchteten aus Subsahara-Afrika über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt. Grenzbeamte deportierten sie ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit nach Marokko. Mit Unterstützung des ECCHR reichten die beiden Männer im Februar 2015 beim EGMR Beschwerde gegen Spanien ein.

Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das untermauern nun auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.

„Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig – allerhöchste Zeit, dass ein Gericht das feststellt“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR. „Die EU spricht beschönigend von ‘Grenzschutz‘, tatsächlich aber ist es eine gnadenlose Abschottungspraxis, bei der die Rechte von Geflüchteten ausgehebelt werden.“ Julia Duchrow, Leiterin des Referat Menschenrechte und Frieden bei ´Brot für die Welt`, sagte: „Europa sollte sich endlich zu einem menschenwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden und Migranten bekennen. Die EU darf menschenrechtliche Verpflichtungen wie die Asylverantwortung nicht an Transitstaaten wie Marokko auslagern.“ Die Grenzkontrolle als Druckmittel in der Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, sei zynisch. Die Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamter ist Teil der Kooperation zwischen der EU mit Marokko, um Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.

Kontakt: ECCHR, Attn. Anabel Bermejo. Tel.: + 49 (0) 172 - 587 00 87. E-Mail: bermejo@ECCHR.eu

Developmental Estimates of Subnational Crime Rates Based on the National Crime Victimization Survey (NCJ 249238)

Report, now available on the website of the Bureau of Justice Statistics USA

This report presents rates of violent and property crime victimization for the 50 states and select metropolitan statistical areas, generated using small-area estimation (SAE) methods. It—

  • describes the statistical modeling approach used to produce state-level estimates from National Crime Victimization Survey (NCVS) data and auxiliary sources
  • compares SAE victimization rates for the 50 states from 1999 to 2013 to FBI crime rates from the Uniform Crime Reporting (UCR) Program
  • shows trends in criminal victimization rates for each state from 1999 to 2013
  • presents state-level estimates of intimate partner violence.

This report is the first in a new research and development series released by BJS.

 

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Neuigkeiten aus dem BJS zu Gefangenenzahlen in den USA (9.12.2015)

Census of Jails: Population Changes, 1999–2013 (NCJ 248627)

This report presents state-level estimates of the number of inmates confined in local jails at yearend 2013, by sex, race, and Hispanic origin. This report includes statistics, by jurisdiction size, on the number of inmates confined in jail and persons admitted to jail during 2013. It also provides—

  • information on changes in the incarceration rate
  • average daily population
  • admissions
  • expected length of stay
  • rated capacity
  • percent of capacity occupied
  • inmate-to-correctional officer ratios.

The Census of Jails is part of a series of data collections that study the nation's local jails and periodically collect data from Federal Bureau of Prisons (BOP) facilities that function as jails. The 2013 Census of Jails was the tenth in a series of complete enumerations of jail facilities collected by the Bureau of Justice Statistics (BJS) since 1970.

 

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Aktuelle Analyse zur Straffälligkeit von Kriegsveteranen in den USA: Eine Studie zu einem (vielleicht) auch bald in Europa anstehenden Problemfeld

Veterans in Prison and Jail, 2011–12 (NCJ 249144)

This report presents counts and rates of veterans in state and federal prison and local jail in 2011 and 2012. This report describes—

  • incarcerated veterans by demographic characteristics, military service, and disability and mental health status
  • current offense, sentencing, and criminal history characteristics by veteran status
  • combat experience associated with lifetime mental health disorders among incarcerated veterans.

Findings are based on data from the National Inmate Survey, conducted between February 2011 and May 2012. Data from previous BJS surveys of inmates in prison and jail are used to establish historical trends regarding incarcerated veterans.

 

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Neues aus der Schweiz - Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Neues aus der Schweiz_Publikation des BFS

Kriminalität und Strafrecht

Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik: 2009-2014

Das neue BFS Aktuell Jugendgewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik 2009-2014 gibt einen Überblick über die polizeilich registrierte Jugendgewalt der letzten sechs Jahre.

Seit fünf Jahren in Folge ist in der polizeilichen Kriminalstatistik ein Rückgang der Jugendgewalt zu beobachten. Im Jahr 2014 wurden 2466 minderjährige Beschuldigte einer Gewaltstraftat polizeilich registriert. Gegenüber dem Jahr 2009 entspricht dies einer Abnahme von 44%. Diese Entwicklung lässt sich nicht durch einen Rückgang des Anteils Jugendlicher in der Wohnbevölkerung erklären.

Des Weiteren informiert die Publikation unter anderem über die Entwicklung der Anzahl der jugendlichen Beschuldigten nach Geschlecht und Staatszugehörigkeit, über die häufigsten Gewaltstraftatbestände, die Anzahl begangener Gewaltstraftaten pro beschuldigter Person und die Tatzeit.

Die vollständige Publikation können Sie hier herunterladen:
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Unter folgendem Link ist die Polizeikriminalstatistik verfügbar:
Link

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. August 2015

Aktuellste Ausgabe der fortlaufenden

Strafvollzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes

(Dreimaliger Nachweis während des Jahres, zuzüglich Nachweis vorheriger Erfassungsjahre)

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten

31. August 2015

Gefangene und Verwahrte in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres.

Umfang: 29 Seiten, Format: pdf / xlsx. Hyperlink zum Download beider Datei-Varianten:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Hyperlink für Ältere Ausgaben

Internationaler Terrorismus: Wie können Prävention und Repression Schritt halten?

Bericht über die Herbsttagung des BKA im November 2015

Nach mehr als zehnjähriger Erfahrung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – seit den Anschlägen 2001 in den USA bis hin zu den jüngsten Anschlägen in Europa im Jahr 2015 – kann resümierend zweierlei festgehalten werden. Erstens: Das Phänomen zeigt weiterhin global eine dynamische Entwicklung und ist offenbar in den unterschiedlichsten Gesellschaften und Kulturen präsent. Zweitens: Bei allen sicherlich auch zu konstatierenden Erfolgen bedarf es offensichtlich verbesserter – präventiv wie repressiv ausgerichteter – Bekämpfungskonzepte.

Die dem internationalen Terrorismus zugrundeliegenden Ursachen sind vielfältig. Die Komplexität des Phänomens und seiner Ausprägungen legt nahe, dass eine rein polizeiliche, aus der Ressortzuständigkeit „Inneres“ erfolgende Betrachtung für ein umfassendes Verständnis zu kurz greift.

An diesem Punkt setzte die diesjährige BKA-Herbsttagung an. Aus den unterschiedlichen Perspektiven der relevanten gesellschaftlichen Akteure – in der Spannbreite von den Sicherheitsbehörden über Politik, Medien und Wissenschaft bis hin zu unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen – wurde eine aktuelle Bestandsaufnahme zu zentralen Fragestellungen vorgenommen: Wie stellt sich das Phänomen aus diesen Blickwinkeln gegenwärtig dar? Wie können wir das Phänomen gemeinsam noch besser begreifen? Sind wir also aktuell in unserem repressiven sowie präventiven Bemühen wirkungsvoll aufgestellt?

Quelle mit weiteren Informationen:
http://www.bka.de/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2015/herbsttagung2015_...

Die Kurzfassungen der Fachbeiträge können unter folgender URL eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden:
http://www.bka.de/nn_256926/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2015/Redebei...

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends. Juni 2015

In der Studie des Jahres 2014 wurde eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt. In der aktuellen Studie wurden zwei methodische Neuerungen vorgenommen. Zum einen wurde bei der Gewichtung der Daten auch die Bildung der Befragten berücksichtigt. Zum anderen wurde die Stichprobe nicht mehr ausschließlich über Festnetztelefonnummern sondern auch über Mobiltelefonnummern gewonnen und über Festnetz- und Mobiltelefon befragt (Dual-Frame-Ansatz).

Auf Grundlage der Dual-Frame-Stichprobe mit Bildungsgewichtung zeigt sich für das Jahr 2014, dass fast siebzig Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen schon einmal Alkohol getrunken haben (67,9 %). Bezogen auf die letzten zwölf Monate sind es rund sechzig Prozent (59,3 %) und mit Blick auf die letzten 30 Tage knapp vierzig Prozent (38,0 %). Regelmäßig - also mindestens einmal in der Woche - trinken 13,2 % dieser Altersgruppe. Bei etwa jedem sechsten Jugendlichen (15,4 %) gibt es in den letzten 30 Tagen vor der Befragung mindestens einen Tag mit Rauschtrinken, also dem Konsum großer Mengen Alkohol bei einer Gelegenheit. Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren haben 95,3 % schon einmal im Leben Alkohol getrunken, in den letzten zwölf Monaten neunzig (89,8 %) und in den letzten 30 Tagen gut siebzig Prozent (71,8 %). Ein Drittel (32,5 %) trinkt regelmäßig Alkohol und 37,5 % haben in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Rauschtrinken praktiziert.

Weiteres unter:
http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraeven...

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014

Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) untersucht regelmäßig mit wiederholten, repräsentativen Querschnittsbefragungen den Konsum legaler und illegaler Substanzen Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland, darunter den Cannabiskonsum. Auch in der jüngsten Studie, dem Alkoholsurvey 2014, wurden Fragen zum Cannabiskonsum gestellt. Somit kann mit dieser Studie die aktuelle Situation des Cannabiskonsums beschrieben werden. Außerdem können - aufbauend auf vorherigen Studien - Trendverläufe dargestellt und Veränderungen im Cannabiskonsum beobachtet werden.
In der Studie des Jahres 2014 wurde eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt. In der aktuellen Studie wurden zwei methodische Neuerungen vorgenommen. Zum einen wurde bei der Gewichtung der Daten auch die Bildung der Befragten berücksichtigt. Zum anderen wurde die Stichprobe nicht mehr ausschließlich über Festnetztelefonnummern sondern auch über Mobiltelefonnummern gewonnen und über Festnetz- und Mobiltelefon befragt (Dual-Frame-Ansatz).

Cannabiskonsum im Jahr 2014
Auf Grundlage der Dual-Frame-Stichprobe mit Bildungsgewichtung zeigt sich für das Jahr 2014, dass in Deutschland jeder zehnte Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (10,0 %) mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert hat (Lebenszeitprävalenz). 8,3 % der 12- bis 17-Jährigen konsumierten in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis (12-Monats-Prävalenz) und 2,2 % haben in den letzten zwölf Monaten regelmäßig, d. h. mehr als zehnmal, Cannabis konsumiert. Bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Cannabiskonsum deutlich weiter verbreitet. Mehr als ein Drittel dieser Altersgruppe (37,2 %) hat Cannabis zumindest einmal ausprobiert, 17,6 % haben in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis genommen und 5,1 % konsumieren regelmäßig Cannabis.

Im Cannabiskonsum gibt es Geschlechtsunterschiede. Mehr männliche als weibliche Jugendliche und junge Erwachsene konsumieren Cannabis. Bei den älteren Befragten zeigen sich außerdem soziale Unterschiede. Hervorzuheben ist die vergleichsweise hohe Verbreitung des regelmäßigen Cannabiskonsums bei jungen Arbeitslosen.

Allgemeine Quelle mit Download-Hinweisen:
http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraeven...

Aktueller Aufsatz zur Ausbildung prosozialen Handelns (Kohorten-Untersuchung in England)

Prosocial Behavior and Childhood Trajectories of Internalizing and Externalizing Problems: The Role of Neighborhood and School Contexts.

Flouri, Eirini; Sarmadi, Zahra

 

Developmental Psychology, Nov 30 , 2015, No Pagination Specified.
http://dx.doi.org/10.1037/dev0000076

 

Abstract

This study investigated the role of the interaction between prosocial behavior and contextual (school and neighborhood) risk in children’s trajectories of externalizing and internalizing problems at ages 3, 5, and 7.

The sample was 9,850 Millennium Cohort Study families who lived in England when the cohort children were aged 3. Neighborhood context was captured by the proportion of subsidized (social rented) housing in the neighborhood and school context by school-level achievement.

Even after adjustment for child- and family-level covariates, prosocial behavior was related both to lower levels of problem behavior at school entry and to its trajectory before and after.

Neighborhood social housing was related to the trajectory of problem behavior, and school-level achievement to lower levels of problem behavior at school entry.

The negative association between prosocial and problem behavior was stronger for children attending low-performing schools or living in disadvantaged neighborhoods.

The adverse “effect” of low prosocial behavior, associated with low empathy and guilt and with constricted emotionality, on internalizing and externalizing problems appears to be exacerbated in high-risk contexts.

(PsycINFO Database Record (c) 2015 APA, all rights reserved)

Die PDF-Version steht (für ein möglicherweise nur begrenztes Zeitfenster) zum kostenlosen Herunterladen bereit

Zur Unrechtseinsicht auch im Kindesalter: Eine interessante jüngere Studie in England

Appreciating the wrongfulness of criminal conduct: Implications for the age of criminal responsibility

 

Paul Wagland and Kay Bussey
Legal and Criminological Psychology
Article first published online: 26 NOV 2015
DOI: 10.1111/lcrp.12090. © 2015 The British Psychological Society

 

Purpose
Although the ability to appreciate the wrongfulness of criminal conduct and to distinguish it from childish mischief forms the basis of Age of Criminal Responsibility (ACR) legislation in many countries, empirical research on the extent to which children possess this ability is limited. It was the aim of this study to investigate this issue.

Methods
A total of 132 males and females from four age groups (8, 12, and 16 years and adults) participated in the study. Participants listened to a series of vignettes which described a person committing a transgression. The seriousness of the transgressions varied across vignettes. Participants then provided ratings on the wrongfulness and outcome expectations associated with the conduct described in the vignette.

Results
Participants from all age groups evaluated criminal conduct more negatively than mischievous conduct. Participants from all age groups also anticipated more negative self-reactions, more negative reactions from peers, and more severe legal sanctions for criminal conduct.

Conclusions
Eight-year-olds from the study sample demonstrated that they meet the current cognitive standard associated with achieving the ACR. These 8-year-olds also provided evidence that they were comparable to older children and adults in terms of their understanding of the wrongfulness of criminal behaviour and the ability to distinguish it from mischievous behaviour.

Source: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/lcrp.12090/abstract?campaign=...

November 2015

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Neues aus Österreich

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Im Jahr 2014 hat für 531.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Dies waren 11.700 junge Menschen mehr als im Jahr 2013 (+ 2,3 %).

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2014 nach Hilfeart
(einschließlich der Hilfen für junge Volljährige)
Art der Hilfe
 
Anzahl der Hilfen/ jungen Menschen
 
Anteil an allen Hilfen Veränderung zum Vorjahr
in %
    
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII)
483 713 100,0 2,1
davon:
Einzelhilfen 423 769 87,6 1,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 9 427 1,9 –4,5
Erziehungsberatung 311 907 64,5 0,6
Soziale Gruppenarbeit 7 427 1,5 –0,1
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 27 721 5,7 4,7
Erziehung in einer Tagesgruppe 8 120 1,7 –1,7
Vollzeitpflege in einer anderen Familie 16 082 3,3 3,8
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 39 719 8,2 8,3
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 366 0,7 0,7
Familienorientierte Hilfen 59 944 12,4 6,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 12 845 2,7 16,1
Sozialpädagogische Familienhilfe 47 099 9,7 4,1
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in den Familien 107 689 X 5,5
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt 531 458 X 2,3

 

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 64,5 % die Erziehungsberatung: Knapp 312 000 junge Menschen waren im Jahr 2014 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % an. Rund 60 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 6,5 % mehr als im Jahr 2013. Mit dieser Hilfeart wurden knapp 108 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für 55 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 3 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2013. Fast die Hälfte (48 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (19 600) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 436 vom 27.11.2015:
Weitere Ergebnisse bieten die Publikationen aus dem Bereich "Kinder und Jugendhilfe".
Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Bundesamt für Statistik, Bern, Abt.19 - Kriminalität und Strafrecht

Vorstrafen, junges Alter oder Handel mit Betäubungsmitteln erhöhen die Rückfallrate

Neuchâtel, 23.11.2015 (BFS) – Rund 38 Prozent einer Gruppe von Erwachsenen des gleichen Jahrgangs mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die bereits einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal verurteilt. Bei mehr als der Hälfte (51%) der Rückfälligen kam es zu einer dritten Verurteilung. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) über die kriminelle Laufbahn einer Kohorte von im Jahr 1966 geborenen Schweizerinnen und Schweizern hervor.

Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher ist die Rückfallrate. Die Rate des ersten Rückfalls betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Bei der dritten Verurteilung ist dieser Unterschied jedoch nicht mehr auszumachen. Bei Personen, deren erste Verurteilung den Handel mit Betäubungsmitteln betraf, ist das Rückfallrisiko höher.

Je mehr Vorstrafen, desto höher die Rückfallrate
Von den Personen der untersuchten Gruppe wurden 8690 in den ersten zehn Jahren ihres Erwachsenenalters wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt und ins Strafregister eingetragen.

Diese Gruppe wurde nach dem ersten Urteil durch ein Erwachsenengericht über einen Zeitraum von neun Jahren beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 38 Prozent dieser Gruppe (3306 Personen) eine weitere Straftat, für die sie verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden.

Diese Gruppe von 3306 Rückfälligen wurde anschliessend während weiteren neun Jahren ab der zweiten Verurteilung durch ein Erwachsenengericht beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 51 Prozent von ihnen eine weitere Straftat, die zu einer dritten Verurteilung und einem dritten Strafregistereintrag führte. Mit anderen Worten: Die Rückfallrate steigt mit der Zahl der ausgesprochenen Urteile (38% Rückfällige mit einer Vorstrafe und 51% Rückfällige mit zwei Vorstrafen).

Höhere Rückfallrate bei jungen Erwachsenen
Der Vergleich der Rückfallrate nach Alter der untersuchten Erwachsenen zeigt: Je jünger die Personen bei der ersten Straftat waren, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten und dritten Verurteilung. Bei den Personen, die ihre erste Straftat im Alter von 18 Jahren begangen haben, betrug die Rate des ersten Rückfalls 49 Prozent und jene des zweiten Rückfalls 57 Prozent. Wurden die Personen im Alter von 22 Jahren erstmals straffällig, sinkt die Rückfallrate auf 33 Prozent bzw. 43 Prozent.

Zweiter Rückfall: kaum Unterschiede nach Geschlecht
Die Männer sind sowohl bei den Ersttätern als auch bei den erstmalig Rückfälligen übervertreten. Die Rate des ersten Rückfalls nach neun Jahren betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Nach einer zweiten Verurteilung war die Rückfallrate der Frauen hingegen leicht höher als die der Männer: Die Rate des zweiten Rückfalls betrug bei den Männern 51 Prozent, während sie bei den Frauen bei 53 Prozent lag.

Handel mit Betäubungsmitteln erhöht Rückfallwahrscheinlichkeit
Die Raten des ersten und des zweiten gesamthaften Rückfalls waren bei den Erwachsenen, deren kriminelle Laufbahn mit der Begehung einer Straftat gegen das BetmG begann, höher (52% bzw. 61%) als bei den Personen, deren Erstverurteilung eine Straftat gegen das StGB (39% bzw. 54%) oder das SVG (38% bzw. 48%) betraf. Eine Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu Beginn der kriminellen Karriere erhöht somit die Rückfallwahrscheinlichkeit.

Strassenverkehrsdelinquenz: drei von vier Rückfällen erneut im Strassenverkehr
Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das SVG betrafen drei von vier Rückfällen erneut dieses Gesetz (spezifischer Rückfall). Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das BetmG zeigt sich hingegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten (nur gut jeder dritte Rückfall betrifft erneut das BetmG).

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:

  • Tabellen
  • eine Publikation

 

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Auskunft
Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 463 64 59,
E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch
Medienstelle BFS, Tel.: +41 58 463 60 13, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

This report presents data on the threat or use of nonfatal force by police against white, black, and Hispanic residents during police contact. It describes —

  • characteristics of the contact;
  • type of force threatened or used;
  • perceptions that force was excessive or the police behaved properly during the contact;
  • trends in the threat or use of force;
  • officer and driver race and Hispanic origin in traffic stops involving the threat or use of force.

The threat or use of nonfatal force included shouting, cursing, threatening, pushing or grabbing, hitting or kicking, using pepper spray, using an electroshock weapon, pointing a gun, or using other force.

The experiences reported are based on average annual estimates from the BJS 2002, 2005, 2008, and 2011 Police-Public Contact Surveys (PPCS), a sample self-report survey of U.S. residents age 16 or older. They do not include data from police records. The PPCS is the only national source of data on the use of nonfatal force and excessive force by police.

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Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Federal Advisory Committee on Juvenile Justice Releases 2015 Report

The Federal Advisory Committee on Juvenile Justice (FACJJ) has issued its 2015 Report. This report makes recommendations to the President, Congress, and OJJDP on three areas of major concern to the juvenile justice community:

  • Issues related to the confidentiality, sealing, and expungement of juvenile records.
  • Priorities for research and education supported by OJJDP.
  • Reauthorization of the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

FACJJ is a consultative body established by the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act of 1974 and is supported by OJJDP.

Additional Resources:
Learn more about the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Bureau of Justice Statistics, October 2015

Use of Restrictive Housing in U.S. Prisons and Jails, 2011-12

(NCJ 249209)

is now available on BJS.gov.

This report examines the use of disciplinary or administrative segregation or solitary confinement in U.S. prisons and jails, including —

  • the percentage of prison and jail inmates who were currently held in restrictive housing, those who had spent any time in restrictive housing in the last 12 months or since coming to the facility, if less than 12 months, and the total time spent in restrictive housing
  • prevalence rates for inmates by selected demographic characteristics, criminal justice status and history, current and past mental health status, and indicators of misconduct while in the facility
  • the relationship between the use of restrictive housing and facility-level characteristics, such as measures of facility disorder and facility composition.

Findings are based on data from the National Inmate Survey (NIS), 2011-12, conducted in 233 state and federal prisons and 358 local jails, with a sample of 91,177 inmates nationwide.

 

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Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Kriminalität und Strafrecht – Vollzug von Sanktionen und Bewährungshilfen 2014

Quelle: Pressemitteilung des BFS in Bern

Straf- und Massnahmenvollzug

Im Jahr 2014 wurden 12'744 Strafen und Massnahmen vollzogen, 6 Prozent weniger als im Vorjahr. 9‘224 Personen (72%) wurden in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen, 26 Prozent verrichteten eine gemeinnützige Arbeit und 2 Prozent verbüssten ihre Strafe mit einer elektronischen Fussfessel.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Verwahrte Personen am 31.12.2014

Ende 2014 befanden sich 141 Personen in der Verwahrung. Fast ausschliesslich betrifft es Männer (98%) und drei Viertel sind Schweizer. Die Hälfte der Verwahrten ist zwischen 45 und 59 Jahren alt, rund ein Viertel 60 Jahre oder älter. Je 40 Prozent der Verwahrten sind wegen einem schweren Gewalt- oder einem Sexualdelikt inhaftiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Rückfall nach Strafentlassung

Von den 1472 im Jahr 2009 aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassenen Schweizerinnen und Schweizern wurden innerhalb von drei Jahren 43 Prozent wiederum strafrechtlich verurteilt und 16 Prozent erneut in ein Gefängnis eingewiesen. Rund 90 Prozent der entlassenen Personen waren Männer.

Die höchste Wiederverurteilungsrate mit 67 Prozent wiesen die Personen auf, die wegen Diebstahls inhaftiert waren. Unterdurchschnittlich sind mit 24 Prozent die inhaftierten Personen mit einem Verkehrsdelikt.

Mit der Einführung der Geldstrafe und der gemeinnützigen Arbeit 2007 haben sich die Wiedereinweisungsraten ab 2008 halbiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Neues aus Österreich

 

(1)    100 Tage Generaldirektion für Straf- und Maßnahmenvollzug

 

Rückblick: Am 30. Juni 2015 wurde die Vollzugsdirektion aufgelöst und durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen ersetzt, die nunmehr direkt im Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist

Der neue Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche, Erich Mayer, stellt in einer ersten Bestandaufnahme fest: Lesen Sie mehr ...

 

(2)    62 zusätzliche Plätze im Maßnahmenvollzug

 

Das Forensische Zentrum Asten in Oberösterreich ist neben der Justizanstalt Göllersdorf die zweite justizielle Einrichtung für geistig abnorme zurechnungsunfähige Rechtsbrecher (§ 21 StGB) in Österreich. Mit dem nun fertig gestellten Ausbau wird die Gesamtkapazität von bisher 91 Therapieplätzen auf 153 erhöht und ein sozialtherapeutischer Bereich eingerichtet.

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(3)    Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

 

Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht das „World Justice Project“ (WJP) jährlich den Rule of Law Index/Rechtsstaatlichkeits-Index. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Rechtsstaatlichkeit seitens der breiten Öffentlichkeit in insgesamt 102 Ländern auf der Welt wahrgenommen und erlebt wird.

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Oktober 2015

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

USA Prisoners in 2014

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

WHO | Preventing youth violence: an overview of the evidence

Preventing youth violence: an overview of the evidence

 

Each year an estimated 200 000 young people aged 10–29 years are murdered, making homicide the fourth leading cause of death for this age group. Millions more sustain violence-related injuries that require emergency medical treatment, and countless others go on to develop mental health problems and adopt high-risk behaviours such as smoking and alcohol and drug abuse as a result the violence they experience.

Produced with the financial support of the Jacobs Foundation, German International Cooperation, and the United States Centers for Disease Control and Prevention, Preventing youth violence: an overview of the evidence aims to help policymakers and planners – particularly in settings with limited human and financial resources – to address youth violence using an evidence-informed approach.

Twenty-one strategies to prevent youth violence are reviewed, including programmes relating to parenting, early childhood development, and social skills development, as well as policies related to the harmful use of alcohol, problem oriented policing, and urban upgrading.

Infographic on youth violence

(Quelle: WHO, Headquarters, Geneva, Switzerland, Press Release 27 October, 2015)

Nicht nur vergleichend wichtige Studie in den USA: Verlaufanalysen bei Strafgefangenen

Multistate Criminal History Patterns of Prisoners Released in 30 States
(NCJ 248942)

is now available on BJS.gov.

This report examines the multistate criminal history patterns of persons released from prisons in 30 states in 2005, including—

  • characteristics of released prisoners whose criminal careers are in one or multiple states
  • the differences between prisoner recidivism rates based on national criminal history records and those rates based only on criminal history records from within the state that released the prisoner
  • factors affecting the likelihood of prisoners being arrested in another state following release.

Findings are based on prisoner records from BJS’s National Corrections Reporting Program and on criminal history records from the FBI and state repositories. Download the report as PDF-File:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=5407

Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen in England und Wales. Eine aktuelle Untersuchung

Young people's safety and well-being Changes to the risk factors children and young people face

A government-commissioned research report identifies that risk-taking behaviour/outcomes among young people such as drinking, drug use and teenage pregnancy are on the decline, but that stress, anxiety, depression and eating disorders are likely to be the biggest risk factors facing young people in coming years.

The findings of the report emphasise the importance of practitioners remaining alert to a range of risk-taking behaviours that children and young people may demonstrate.
This applies throughout the child’s journey through the youth justice system, in custody, as much as in the community.
http://youthjusticeboard.newsweaver.co.uk/zfrrw92cbob1xg7pj3a3tl?email=t...

Find out how to identify and respond to risks to young people’s safety and well-being >> http://youthjusticeboard.newsweaver.co.uk/1wrhdhw949i1xg7pj3a3tl?email=t...

Stellt die frühe Kindheit Weichen?

Im September 2015 haben das Institut für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie des Universitätsklinikums Heidelberg und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) zu einer Tagung zum Thema „Stellt die frühe Kindheit Weichen?“ eingeladen.
http://www.fruehehilfen.de/no_cache/serviceangebote-des-nzfh/veranstaltu...

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen aus dem In- und Ausland stellten neueste Erkenntnisse vor, die die besondere Bedeutung der frühen Kindheit für das spätere Leben belegen. Zugleich wurden Wege zu einer Unterstützung von Eltern aufgezeigt. Dazu ist eine Publikation namens "Tagungsbegleiter" erstellt worden. Die Publikation dokumentiert die meisten Vorträge kurz und prägnant und gibt Hinweise auf weiterführende Literatur.

Der Tagungsbegleiter enthält Zusammenfassungen der Vorträge zu den Themen:

  • Psychosoziale Prävention
  • Sensible Entwicklungsfenster in den ersten Lebensjahren: Beispiele, Erklärungen, Implikationen
  • Epigenetic Mechanismus Matter in Child Development
  • Auswirkungen lebensgeschichtlich früher Stresserfahrung auf Gesundheit und Krankheitsrisiko
  • Belastungs- und Versorgungslagen von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Spiegel der deutschen Prävalenzstudie
  • Die Entwicklung von Kindern bei unterschiedlicher familiärer Belastung: Bindungsdynamik im transaktionalen Entwicklungsprozess
  • Wie das Gehirn die Seele macht
  • Gesundheitliche Langzeitfolgen psychischer Traumatisierung in Kindheit und Jugend
  • Forschung für und mit hoch belasteten Familien

Die Publikation im quadratischen Format umfasst 82 Seiten. Herausgegeben vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Köln 2015 ISBN 978-3-942816-70-0. Kostenlos über Bestellung oder über direkten Download der PDF-Version unter folgender URL:

http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Pub...

The participation of social services in youth justice systems in Europe

The participation of social services in youth justice systems in Europe

Stephanie Elaine Rapa

European Journal of Social Work

Volume 18, Issue 5, 2015, pages 675-689

Abstract

This article considers the participation of social services in youth justice systems in 11 European countries. In international children's rights instruments, the importance of the assessment of the background situation of juvenile defendants is acknowledged.

In this article, three models for social work participation are proposed, on the basis of the distinction between adversarial and inquisitorial legal traditions and welfare and justice approaches towards youth justice.

In the welfare model, social workers play the most active role in the youth justice process, whereas in the justice model, social workers have the least active role.

In between, a mixed model can be found in which social workers play an active role in the youth justice system only to some extent.

http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/13691457.2014.942725?ai=td&u...

Epigenetik in der Genetik: Können lebensgeschichtliche Prägungen oder erworbene Eigenschaften doch vererbt werden? Rehabilitation von Lamarck auch in kriminologischen Fragen?

Eine aktuelle systematische Analyse zur Anlage-Umwelt-Wirkung oder hier genauer Umwelt-Anlage-Wirkung im Journal „Behavioral Sciences and the Law“

The Vindication of Lamarck? Epigenetics at the Intersection of Law and Mental Health

Matt DeLisi Ph.D.* and Michael G. Vaughn Ph.D.

Article first published online: 21 SEP 2015. DOI: 10.1002/bsl.2206

Abstract:

Research on epigenetic mechanisms is gaining traction, yet is poorly understood by criminologists and behavioral scientists. The current objective is to review relevant studies of interest to behavioral scientists who study crime, and to translate admittedly challenging scientific information into text that is digestible to the average criminologist.

Using systematic search procedures the authors identified and reviewed 41 studies of epigenetic mechanisms in psychiatric and behavioral phenotypes among humans.

Findings revealed significant epigenetic effects in an assortment of genes that are implicated in the etiology of depression, suicidality, callous–unemotional traits, and chronic and intergenerational aggressive behavior.

Several polymorphisms that mediate the HPA axis, neurotransmission, immune response, brain development, serotonin synthesis, and other processes were found. Although prescriptive knowledge based on epigenetic findings to date is premature, epigenetics is a new and exciting scientific frontier not too different in spirit from Lamarck's observations centuries ago.

Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2206/abstract

Copyright © 2015 John Wiley & Sons, Ltd.

Todesfälle unter inhaftierten Jugendlichen in den USA

OJJDP Bulletin Examines

Violent Death in Delinquent Youth After Detention

OJJDP has released “Violent Death in Delinquent Youth After Detention.
” The bulletin is part of OJJDP's Beyond Detention series, which examines the results of the Northwestern Juvenile Project—a large-scale longitudinal study of youth detained at the Cook County Juvenile Temporary Detention Center in Chicago, IL. This bulletin provides an overview of mortality rates among youth enrolled in the project. The authors compare the significantly elevated mortality rates of delinquent youth with those of the general population according to racial/ethnic, gender, and age characteristics. Among the key findings, the majority of deaths among delinquent youth were homicides from gunshot wounds.

Resources: Find more bulletins in the Beyond Detention series. Bulletins from OJJDP’s Beyond Detention series are now available in EPUB and MOBI formats.

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Sexuelle Gewalt an Amerikanischen Universitäten_Studie zu Tätern und Opfern

Journal of Child and Family Studies

October 2015, Volume 24, Issue 10, pp 2827-2840

Sexual Assault Among College Students: Family of Origin Hostility, Attachment, and the Hook-Up Culture as Risk Factors

Tara E. Sutton
Leslie Gordon Simons

Abstract

Sexual assault has been recognized as a major public health problem and social concern among college students for several decades. In response to the inadequacies of many universities to effectively address this problem, researchers, policy makers, and the public alike have recently called for greater attention to reducing the high rates of sexual violence against college women.

The present study expands on the current literature by investigating familial, individual, and sociocultural risk factors for sexual assault. Specifically, we examine insecure adult attachment styles and the hook-up culture on college campuses as mediators in the relationship between family of origin aggression and sexual assault perpetration by men and victimization among women.

Research questions were addressed with a sample of 624 college undergraduates (54 % women).

Consistent with hypotheses, results of structural equation modeling indicated that an avoidant attachment style and participation in the hook-up culture accounted for the relationship between exposure to interparental hostility and sexual assault perpetration by men and victimization among women.

Further, among women, an anxious attachment style accounted for the relationship between harsh parenting and victimization.

These findings have important implications for future research, relationship education programs for parents and young adults, and preventative interventions. For example, parents can learn about the risks of exposing their offspring to hostility and aggression while adolescents and young adults may benefit from relationship education programs that help establish healthy working models of relationships.

Quelle: http://link.springer.com/article/10.1007/s10826-014-0087-1?wt_mc=alerts....

USA Prisoners in 2014

Prisoners in 2014 (NCJ 248955)

is now available on BJS.gov. This report examines final counts of prisoners under the jurisdiction of state and federal correctional authorities on December 31, 2014, including

  • the number of prison admissions, releases, noncitizen inmates, and inmates age 17 or younger in the custody of state or federal prisons
  • prison capacity for each state and the Federal Bureau of Prisons (BOP),
  • the use of private prisons by state and the BOP,
  • the offense and demographic characteristics of yearend federal and state prison populations,
  • yearend counts for territorial and military correctional populations.

Findings are based on data collected from the National Prisoner Statistics Program.

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BJS also updated its dynamic online Corrections Statistical Analysis Tool with 2014 data on prisoners. You can analyze prisoner data by yearend populations, admissions, releases, and many other prisoner characteristics.

Access CSAT - Prisoners

 

 

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

International Juvenile Justice Observatory (OIJJ)

Asia-Pacific Council for Juvenile Justice (APCJJ)

New website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice

This new website of the Asia-Pacific Council for Juvenile Justice (APCJJ) will be the primary means of keeping up to date with the Council’s activities and makeup, as well as a platform for collaboration among its members.

Featuring a presentation of the Council’s activities, members, as well as details of its meetings, the website is designed to facilitate the exchange of relevant knowledge between members and relevant stakeholders in the region. [+]

September 2015

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

14. Tagung der Kriminologischen Gesellschaft in Köln

Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2014 rund 124 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 18 600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“).

Dies ist gegenüber 2013 ein Anstieg um 8,2 %. Bei 22 400 Verfahren (+ 4,7 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Der stärkste Anstieg (+ 9,8 %) betrifft 41 500 Fälle, in denen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis kamen, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt, allerdings mit einem geringeren Anstieg gegenüber 2013 von 6,1 %.

  • 63,6 % der Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf.
  • In 27,2 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt.
  • Etwas weniger häufig (23,6 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf.
  • Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,6 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (24,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (20,0 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,2 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 15,3 %.

  • Am häufigsten, nämlich bei 20,4 % der Verfahren, machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam.
  • Bei 13,1 % der Verfahren gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach.
  • Bei 12,5 % der Verfahren kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen.
  • Gut jeden zehnten Hinweis (11,5 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise

Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe bieten die Publikationen.

Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

2014: Jugendämter führten rund 124 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch (PDF, 72 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weiteres Ergebnisse liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor. Methodische Hinweise befinden sich in den Erläuterungen zur Statistik.

Quelle: DESTATIS-Pressemitteilung Nr. 336 vom 11.09.2015

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

OJJDP Bulletin, September 2015, Highlights

Second National Survey of Children’s Exposure to Violence

MENTORLogoOJJDP has released “Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update.” This bulletin, cosponsored by OJJDP and the Centers for Disease Control and Prevention, presents findings from the second National Survey of Children’s Exposure to Violence (NatSCEV II), which was conducted in 2011. NatSCEV II gathered data about exposure to violence among a new group of 4,500 children ages 1 month to 17 years. In addition to the types of exposure to violence, crime, and abuse covered in the original survey, NatSCEV II added the categories of conventional crime, child maltreatment, peer and sibling victimization, and Internet/cell phone victimization. NatSCEV II confirmed the first NatSCEV’s finding that children’s exposure to violence is common; nearly 60 percent had been exposed to violence in the past year, and more than 1 in 10 reported 5 or more exposures.

Resources:

Learn more about NatSCEV II at the OJJDP-funded Safe Start Center website.
Access OJJDP’s NatSCEV publications.
Learn more about the Attorney General’s Defending Childhood Initiative

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Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Eine Forsa-Umfrage für den Deutschen Beamtenbund, auch mit Rückblick auf Veränderungen seit 2007

Die Spitzenränge in der „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2015“ für ein sehr hohes bzw. hohes Ansehen besetzten im aktuellen Jahr unter den 31 einbezogenen Berufsgruppen:

  • Feuerwehrmann mit 95 %
  • Arzt mit 90 %
  • Krankenpfleger bzw. Altenpfleger mit 90 %
  • Erzieher im Kindergarten bzw. in einer KiTa mit 85 %
  • Polizist mit 84 %
  • Richter mit 79 %
  • Müllmann mit 77 % [nebenbei: höchste Wertsteigerung aller einbezogenen Berufsgruppen zwischen 2007 und 2014]
  • Hochschulprofessor mit 74 %

Link zur Studie (PDF-Datei): http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2015/forsa_2015.pdf

 

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Bureau of Justice Statistics | Office of Justice Programs | U.S. Department of Justice

September 15, 2015 2014

data added to NCVS Victimization Analysis Tool (NVAT)

You can access data on criminal victimization, including —

  • violent victimization (rape or sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault)
  • property victimization (household burglary, theft, and motor vehicle theft)
  • personal theft (pocket picking, completed purse snatching, and attempted purse snatching).

Users can analyze victimization counts, rates, and percentages by select victim, household, and incident characteristics, and crimes reported and not reported to police. Data are from the National Crime Victimization Survey.

Access the NVAT Data Tool under:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=nvat&utm_source=juststats-091015&utm_med...

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil des Kammergerichts in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung teilweise aufgehoben.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte mit einer am 5. November 2009 veröffentlichten Entscheidung die Verletzung der Menschenwürde eines Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren aufgrund seiner mehrmonatigen Unterbringung in einer Einzelzelle von 5,25 m² ohne abgetrennte Toilette bei täglichem Einschluss zwischen 15 und fast 21 Stunden festgestellt. Der Beschwerdeführer dieses Verfahrens war unter ähnlichen Bedingungen untergebracht.

Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist das Urteil des Kammergerichts, soweit es Amtshaftungsansprüche für die Zeit vor Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs verneint und zudem eine zweiwöchige Umsetzungsfrist zur Umsetzung dieser Entscheidung einräumt. Die Ablehnung einer Geldentschädigung auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist verkennt jedoch Bedeutung und Tragweite der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.

Sie können den Text der vollständigen Pressemitteilung Nr. 68/2015 vom 16. September, mit Hyperlink zum Text des Kammerbeschlusse, im Internet über folgende URL erreichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung.

Eine aufschlussreiche Studie an italienischen Frauen

Journal of Family Violence
October 2015, Volume 30, Issue 7, pp 853-858

Are Emergency Department Admissions in the Past Two Years Predictors of Femicide? Results from a Case–control Study in Italy

  • Carlo Mamo Email author
  • Selene Bianco
  • Marco Dalmasso
  • Marta Girotto
  • Luisa Mondo
  • Marina Penasso

Abstract
It is unclear if femicide represents either the final outcome of an history of violence or a dramatic isolated event.

The study aims to evaluate whether admissions in Emergency Departments during the 24 months preceding a woman’s death may be considered a risk predictor for femicide. A case–control study design was used. Victims of femicide during 2005–2010 with residence in Piedmont, Italy, were considered as cases (42). Women with the same residence who died in road traffic accidents were selected as controls (440). Odds Ratios were computed, adjusting for socio-economic characteristics.

Victims of femicide had a significantly higher probability to have an admission to Emergency Departments when compared to controls of the same age and socio-economic status. This suggests that femicide is in most cases preceded by episodes of physical violence that can be documented by admissions in Emergency Departments.

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

„Youth Custody Report: July 2015“

Detail: Monthly statistics on the population in custody of children and young people within secure children’s homes (SCHs), secure training centres (STCs) and young offender institutions (YOIs).

This includes those aged under 18 and 18-year-olds. Some 18-year-olds remain in the secure estate for children and young people if they only have a short period of their sentence to serve, to avoid disrupting their regimes.

The publication also contains more detailed information on the make-up of the custody population by legal basis for detention, accommodation type, age group, gender, ethnicity and region of origin.

Data are also provided on a trend basis dating back to 2000 to 2001 and 2005 to 2006 onwards for more detailed data.

Source for file download:
https://www.gov.uk/government/statistics/youth-custody-data
 

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Rechtsmittel im europäischen Strafrecht:

Ein weißes Feld

von Tanja Podolski, Legal Tribune Online, 28.08.2015

Die Strafrechtssysteme in Europa sind ganz unterschiedlich – und dementsprechend auch die Rechtsmittel. Eine europäische Professoren-Gruppe hat nun begonnen, die Systeme zu vergleichen.

Da werden Drogen in der Ferienwohnung eines Niederländers in Polen gefunden oder ein Deutscher hinterzieht Steuern in Luxemburg. Schon läuft die Ermittlungsmaschinerie der Länder an, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden. Doch schon die strafrechtlichen Ermittlungen sind, da genügt bereits ein Blick nach Frankreich, innerhalb Europas sehr unterschiedlich, – und infolgedessen zwangsläufig auch die Rechtsmittel.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europa-forschungsprojekt-rechtsm...

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

EGMR zum Umgang mit Flüchtlingen in Lampedusa:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

von Anne-Christine Herr, Legal Tribune Online, 02.09.2015

Die Menschenrechte von Flüchtlingen müssen geachtet werden, auch wenn das Ankunftsland nicht auf die Zahl der Geflohenen vorbereitet und daher völlig überlastet ist, entschied der EGMR  am Dienstag (Urt. v. 01.09.2015, Az. 16483/12). Insbesondere die Zustände in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, auch dürfen Menschen nicht pauschal in Gruppen abgeschoben werden.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-16483-12-fluechtlinge-lampedusa-menschenwuerde-verletzt/

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

National Strategy for the Policing of Children and Young People

The National Police Chief’s Council has launched a National Strategy for the Policing of Children and Young People.

The aim of the strategy is “to improve the quality of policing for children and young people by acknowledging their differences, recognising their vulnerabilities and meeting their needs.”

The strategy focuses on the four key areas highlighted within the All Party Parliamentary Group for Children inquiry report, It’s all about Trust: Building Good Relationships between Children and the Police. These are:
  • stop and search
  • looked-after children
  • detention, custody and criminalisation of children and young people
  • the relationship between young people and the police.

There is a renewed positive drive within police forces around the country to get it right for children, in partnership with all agencies who do or should be playing their part.
Accompanying the strategy, an operational action plan has been created. This clearly sets out the objectives and required work, as well as providing details of ownership and timescales. The action plan will remain a living document which will allow progress to be monitored in terms of implementing the strategy.

Should you require more details or have any questions, contact Superintendent Marion Sandwell, Senior Police Adviser at the YJB.

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Neue Karten:

Raumgliederungen (Analyseregionen, Typologien); Mobilität, Verkehr (Pendler); Politik (Abstimmungen 2014).

Datenaktualisierung folgender Kapitel: Mobilität, Verkehr (alle Themen); Bildung, Wissenschaft (alle Themen); Kriminalität, Strafrecht (alle Themen); Bevölkerung (Sprachen, Religion); Volkswirtschaft (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung); Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft); Industrie, Dienstleistungen (Unternehmensdemographie).

Link

August 2015

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

England and Wales: Sex offender sentences hit record levels

 

From: Ministry of Justice
England and Wales
First published: 13 August 2015
 

Average sentence increased by 4.5 months and number of convictions reaches 10 year high.

 

Prison sentences given to sex offenders have reached record levels, statistics released today (13 August 2015) show.

Sex offenders are now sentenced on average to more than 5 years in prison – an increase of 4.5 months in the past year alone.

A total of 6,402 sex offenders were convicted in the latest year, an increase of 10% on the previous 12 months. That means that as well as sentences being longer, the number of offenders convicted was the highest it has been in a decade.

Justice Minister Andrew Selous said:

These figures show sex offenders are receiving harsher punishment than ever before for their appalling crimes.

Longer sentences will be welcomed by victims, who deserve to know that those who commit these sickening acts are properly held to account.

Today’s statistics also show that in all offence categories, serious offenders are more likely to go straight to prison than at any point in the last 10 years. 27% of people convicted of an indictable offence received an immediate custodial sentence, up from 24% in the 12 months ending March 2010.

The average custodial sentence length for all indictable offences has increased to 18.7 months in March 2015, up from 16.5 months in the 12 months ending March 2010.

The proportion of offenders sentenced to a community sentence for an indictable offence has decreased since the 12 months ending March 2009, from 33% to 20% in the latest year.

In the latest year, there was also a 21% drop in the use of out-of-court disposals, which include cautions, Penalty Notices for Disorder, and cannabis and khat warnings.

Notes to editors:

  1. View Criminal Justice System Statistics Quarterly.
  2. The average custodial sentence length for sexual offences in the 12 months ending March 2015 was 63.0 months. This has risen by 4.5 months since the previous year.
  3. The average custodial sentence length for sex offences is at the highest level over the period for which figures are readily available (since 2000).
  4. The average custodial sentence length for all crimes has risen by 0.6 months in the same period to 15.9 months.
  5. For further information please call the Ministry of Justice press office on 020 3334 3536. Follow us @MoJpress.

 

Neue Forschungsergebnisse aus Amerika (American Psychological Association) zu den Folgen von Marihuana-Konsum und Alkohol-Konsum

(Nur Abstracts sind kostenlos. Artikel selbst müssen bei Interesse gekauft werden)

The Academic Consequences of Marijuana Use During College.
Arria, Amelia M.; Caldeira, Kimberly M.; Bugbee, Brittany A.; Vincent, Kathryn B.; O’Grady, Kevin E.
doi: 10.1037/adb0000108

Chronic Adolescent Marijuana Use as a Risk Factor for Physical and Mental Health Problems in Young Adult Men.
Bechtold, Jordan; Simpson, Theresa; White, Helene R.; Pardini, Dustin
doi: 10.1037/adb0000103

Is Motivational Interviewing Effective at Reducing Alcohol Misuse in Young Adults? A Critical Review of Foxcroft et al. (2014).
Mun, Eun-Young; Atkins, David C.; Walters, Scott T.
doi: 10.1037/adb0000100

Neues aus Österreich: Effektive Sicherheitskontrollen

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz Österreich

Effektive Sicherheitskontrollen

Pressemitteilung vom 12. Juni 2015

178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen

 

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2014 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 178.435 gefährliche Gegenstände abgenommen, 447 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 49.726 Hieb- und Stichwaffen und 128.262 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Die Gegenstände werden bei Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder an ihre Eigentümer ausgehändigt; Schusswaffen nur gegen Vorweis des Waffenpasses.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

 

Abgenommene Gegenstände 2012 2013 2014
Schusswaffen 535 418 447
Hieb- und Stichwaffen 51.477 51.487 49.726
Sonstige gefährliche Gegenstände 119.628 121.005 128.262
Gesamt 171.640 172.910 178.435

 

Der Anstieg der Anzahl der abgenommenen Gegenstände ist mit der Ausweitung der Sicherheitskontrollen zu erklären. Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt. Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

 

Rückfragehinweis: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik; E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at     Mobil: 0676/898912138

Neues aus Österreich: Strafvollzugsreform 2015

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz, Wien

 

Justizminister Brandstetter führt moderne Strukturen im Straf- und Maßnahmenvollzug ein

 

Erich Mayer wird Generaldirektor der neuen Sektion im Justizministerium
Weiterer Meilenstein in der Gesamtreform des Straf- und Maßnahmenvollzugs

Presseinformation vom 2. Juli 2015
 
Mit der Einführung der "Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen" wird der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich neu aufgestellt und nach internationalen Standards ausgerichtet. Die bisher zuständige Vollzugsdirektion wurde mit 30. Juni 2015 aufgelöst und mit 1. Juli 2015 durch eine Sektion ersetzt. Mit dieser strafferen und effizienteren Struktur wird die Generaldirektion direkt im Justizministerium angesiedelt sein - damit soll der Strafvollzug in seiner Bedeutung aufgewertet werden. "Ich freue mich, dass wir mit der Einrichtung der Generaldirektion einen weiteren Meilenstein in unserem Reformprozess der Gesamtstruktur des österreichischen Strafvollzugs geschafft haben. Durch diese Umstrukturierung können wir nun die versprochenen Reformen im Strafvollzug und ganz besonders auch im Maßnahmenvollzug noch effizienter vorantreiben. Mit der Einrichtung der Generaldirektion haben wir eine einheitliche, zentrale Steuerungsebene mit verkürzten Entscheidungswegen, die den Veränderungsprozess des Strafvollzugs weiterführen wird", freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche wird Erich Mayer, der zuletzt als Projektverantwortlicher die Reformmaßnahmen im Strafvollzug bereits in die Wege geleitet hat. 
 
Innovative Weiterentwicklung: Trennung der strategischen und operativen Aufgaben und Verstärkung der interdisziplinären Herangehensweise
 
Die Generaldirektion kümmert sich um eine innovative Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. In der neu geschaffenen Sektion werden strategische Agenden vom operativen Tagesgeschäft getrennt. So können weitere Verbesserungen im Bereich der Planung, Organisation, Leitung und des Rechtsschutzes sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zur Aufsicht und Kontrolle gestärkt. Mit einem interdisziplinären Ansatz soll der bestmögliche Umgang mit Betreuungsfragen geschafft werden. "Im Jugendstrafvollzug gibt es erfreulicherweise bereits sehr positive Entwicklungen. Dennoch werden wir uns weiter auf die Reduktion der Zahl jugendlicher Häftlinge konzentrieren. Eine der zentralen Herausforderungen wird aber die Reform des Maßnahmenvollzugs sein. Hier soll insgesamt verstärkt auf die Behandlung und Betreuung der Untergebrachten gesetzt werden. Eine therapeutische Ausrichtung soll im Vordergrund stehen", erklärt Generaldirektor Mayer die geplanten Vorhaben. Bereits mit 1. Juli nahm daher die Kompetenzstelle Maßnahmenvollzug ihre Arbeit auf. Für ein effektives Gesamtmanagement von eingewiesenen geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern wird eine eigene, von Psychologen geleitete, Clearingstelle eingerichtet.
 
Strafvollzug nach internationalen Standards: Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs bereits voll angelaufen
 
Im Zuge der von Justizminister Brandstetter initiierten Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs konnten bereits einige Verbesserungen umgesetzt werden. "Wir haben bereits einiges geschafft, aber nichtsdestotrotz gibt es noch sehr viel zu tun. Aber eine Gesamtreform braucht eine gewisse Zeit, und wir denken hier wirklich langfristig. Es geht um einen Kulturwandel, der den Strafvollzug in ganz Österreich verändern wird. Ich will, dass die guten Prinzipien, die wir gesetzlich festgeschrieben haben, auch in der Praxis - vom Generaldirektor bis zum Justizwache-Aspiranten - gelebt werden." Bereits letztes Jahr wurde die angespannte Personalsituation im Strafvollzug mit zusätzlichen Justizwachebeamten, Facharbeitern für den handwerklichen Dienst und zusätzlichen Therapeuten und Sozialarbeitern entlastet. Im Bereich Jugendstrafvollzug werden seit November bundesweit Sozialnetzkonferenzen angeboten, die dabei helfen sollen die Untersuchungshaft zu verkürzen. Außerdem können Jugendliche seit Jahresbeginn alternativ zur U-Haft auch in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. In Graz wird derzeit die Jugendgerichtshilfe als Modellprojekt erprobt. Zur Reform des Maßnahmenvollzugs wurde bereits im Vorjahr eine Experten-Gruppe eingesetzt, deren Verbesserungsvorschläge nun - unter Einbeziehung von Praktikern - möglichst rasch umgesetzt werden sollen. Auf politischer Ebene werden dazu bereits Gespräche geführt, um die Behandlung und Betreuung von zurechnungsunfähigen Tätern künftig in das Gesundheits- und Sozialsystem der Länder zu übergeben. Der Maßnahmenvollzug im Bereich geistig abnormer zurechnungsfähiger Rechtsbrecher soll künftig in eigenen therapeutischen Zentren erfolgen.
 
Rückfragehinweis:
Mag. Katharina Holzinger, Pressesprecherin des Bundesministers für Justiz, Tel. +43 1 52152 2313
katharina.holzinger@bmj.gv.at 
 

Neues aus Österreich: Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Neues aus Österreich

Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die österreichischen Gerichte behandeln pro Jahr auf ihren vier organisatorischen Ebenen rund 3,2 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Diese gerichtlichen Leistungen werden in verschiedenen Sachgebieten („Gattungen“) erbracht, wovon den mengenmäßig größten Teil der Verfahren die Exekutionssachen bilden, gefolgt von Grund- und Firmenbuchsachen sowie von allgemeinen Zivilsachen (einschließlich Rechtsmittel).

Strafsachen sind in den Medien sehr oft präsent, nehmen jedoch in der Mengenbetrachtung der von den Gerichten erbrachten Leistungen nur eine untergeordnete Rolle mit rund drei Prozent des jährlichen Gesamtanfalls ein.

Das Register der Revisoren (Gattung Rev) wird nunmehr einheitlich und automationsgestützt bei den Oberlandesgerichten geführt. Der Anstieg des Neuanfalls bei den Oberlandesgerichten ist auf die Aufnahme dieser Gattung in den Datenblättern der Oberlandesgerichte zurückzuführen.

Quelle: Bundesministerium für Justiz, Wien, Homepage, 04.08.2015

 

 

 

GESCHÄFTSFÄLLE 2013 und 2014

 

Bezirksgerichte

Landesgerichte

Oberlandesgerichte

Oberster Gerichtshof

Staatsanwaltschaften
Oberstaatsanwaltschaften
Generalprokuratur

 

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

2013

2014

Zivilsachen

  492.310

477.426

  76.625

72.447

 

 

 

 

 

 

Außerstreitsachen

  320.064

521.153

  26.042

23.657

 

 

 

 

 

 

Grund-/Firmenbuch

  643.064

648.601

  16.716

18.978

 

 

 

 

 

 

Exekutionssachen

  1.015.082

995.876

 

 

 

 

 

 

 

 

Insolvenzsachen

  11.647

10.942

  13.216

13.002

 

 

 

 

 

 

Rechtsmittel in Zivilsachen

 

 

  20.692

20.210

  8.474

8.139

  2.397

2.402

 

 

Strafsachen

  33.089

32.418

  50.904

49.791

 

 

 

 

 558.412

556.920

Rechtsmittel in Strafsachen

 

 

  4.084

4.377

  7.263

7.255

  842

920

12.288

12.303

Grundbuchauszüge

  160.793

176.676

 

 

 

 

 

 

 

 

Revisorenregister (ab 2014)

   

 

 

 

 

126.450

 

 

 

 

GESAMT (ohne JV)

  2.676.049

2.863.092

  208.279

202.462

  15.737

141.844

  3.239

3.322

570.700

569.223

Justizverwaltungssachen

  146.265

132.035

  130.563

130.182

  59.445

55.280

5.324

5.415

55.473

56.008

GESAMT (mit Jv)

  2.822.314

2.995.127

  338.842

332.644

  75.182

197.124

8.563

8.737

626.173

625.231

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

Neues aus Österreich

Ministerium für Justiz Österreich, Wien
 

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015:

Österreich top!

 

Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht das „World Justice Project“ (WJP) jährlich den Rule of Law Index/Rechtsstaatlichkeits-Index. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Rechtsstaatlichkeit seitens der breiten Öffentlichkeit in insgesamt 102 Ländern auf der Welt wahrgenommen und erlebt wird.

Österreich belegt von 102 den sehr guten siebten Platz und liegt damit vor Deutschland. In den Unterkategorien „Schutz der Grundrechte“ und „Effektivität der Strafjustiz“ belegt Österreich sogar den fünften Platz.

Der Rechtsstaatlichkeits-Index 2015 stützt sich auf über 100.000 Haushalte und 2.400 Expertenbefragungen. Dabei wurde gemessen, wie die Rechtsstaatlichkeit in praktischen und alltäglichen Situationen von „gewöhnlichen Menschen“ auf der ganzen Welt empfunden wird. Die Ergebnisse dieser Befragungen fanden in insgesamt 44 Indikatoren in acht Kategorien ihren Niederschlag.

 

World Justice Project

Das „World Justice Project” (WJP) wurde im Jahr 2006 als Initiative der American Bar Association zusammen mit 21 anderen strategischen Partnern gegründet. Durch die Stärkung der Anwendung des Rechts sollen Korruption reduziert, öffentliche Gesundheit verbessert, Erziehung und Ausbildung gestärkt und Armut sowie Ungerechtigkeit und Gefahren vermindert werden.

Das WJP hat ferner zum Ziel, Regierungen zu Reformen zu bewegen und die öffentliche Wahrnehmung rund um das Thema Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Der gesamte Bericht steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

Rechtsstaatlichkeitsindex 2015
19 MB

Mortality in Local Jails and State Prisons, 2000–2013 - Statistical Tables

is now available on BJS.gov 

This report examines inmate deaths that occurred in local jails and state prisons, including—

  • causes of death, including deaths attributed to homicide, suicide, illness, intoxication, and accidental injury
  • decedents' characteristics, including age, sex, race or Hispanic origin, legal and hold status, and time served
  • the state where the deaths occurred.

Findings are based on data collected from the Deaths in Custody Reporting Program, initiated in 2000 under the Death in Custody Reporting Act of 2000 (P.L. 106-297).

Aktuelle Online-Publikation zum Strafvollzug

Das Statistische Bundesamt Wiesbaden (DESTATIS) hat zu Ende Juli eine aktualisierte Ausgabe der folgenden elektronischen Ressource ins Netz gestellt:

Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzuges jeweils zu den Stichtagen 31 März, 31. August und 30. November eines Jahres

Diese Ausgabe enthält die Fortschreibung der Daten zum Stand vom 31. März 2015, und weist retrograd auch Befunde für frühere Jahrgänge nach.

Es stehen kostenlos eine PDF-Version und, für Interessenten an eigener Daten-Weiterverarbeitung, auch eine Excel-Version zur Verfügung unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

April 2015

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:
Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Neues aus der Schweiz

Weiße-Kragen-Kriminalität und Organisierte Kriminalität: Eng verschlungen? Ein aktuelles und sehr anschauliches Beispiel.

 Eine Reportage auf Spiegel-Online, von Hans-Jürgen Schlamp, Rom, 5.4.2015, unter dem Titel:

„Italiens Anti-Korruptionsgesetz: Bestechend ehrlich“

„Niemand in Europa hält sein eigenes Land für so korrupt wie die Italiener. Fast täglich werden neue Skandale bekannt. Das Parlament berät ein Anti-Korruptionsgesetz - doch die Politiker entschärfen es, wo sie nur können.“

Weiter unter:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/korruption-italiener-halten-italie...

Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vom Bundestag verabschiedet

 Der Bundestag hat am 19. März 2015 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses war am 27. August 2014 vom Bundeskabinett mit folgender Begründung beschlossen worden.

„Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ziehen wir die Lehren aus erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen. Täter dürfen nicht noch einmal von unklaren Zuständigkeiten profitieren. Deshalb erweitern wir die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts bei Straftaten dieser Art: Er soll früher in laufende Ermittlungen einbezogen werden und dann die Ermittlungen auch an sich ziehen können“, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas die Änderungen. „Auch wenn wir das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, nicht wieder gutmachen können, so haben wir dennoch die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können.“

„Über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses hinaus wird durch eine Neuregelung sichergestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung künftig stärker berücksichtigt werden“, ergänzte Maas. „Eine ausdrückliche Regelung sorgt dafür, dass die Ermittlungsbehörden bereits frühzeitig sensibilisiert werden und derartige Motive bei ihren Ermittlungen im Blick haben.“

Wesentliche Änderungen in der Zuständigkeit des GBA

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ist am 27. August 2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Empfehlungen betreffen im Bereich der Justiz im Wesentlichen die Zuständigkeit des GBA. Durch Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht. Es wird durch gesetzliche Änderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in § 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) derart erweitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann.

Das Gesetz sieht über die konkreten Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Damit wird auch eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wo es heißt (S. 144):

„Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“

Ausdrückliche Aufnahme der „rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe

Durch die ausdrückliche Aufnahme der „rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsumstände des § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs wird die Bedeutung dieser Umstände für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker hervorgehoben. Die ausdrückliche Aufnahme dieser Beweggründe soll zudem unterstreichen, dass auch die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat, da sich nach § 160 Absatz 3 der Strafprozessordnung die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch auf die Umstände erstrecken sollen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind.

Schließlich spiegelt sich in dieser Hervorhebung auch die Aufgabe des Strafrechts wider, insbesondere zu Zwecken der Generalprävention, für das Gemeinwesen grundlegende Wertungen zu dokumentieren und zu bekräftigen.

(Quelle: Pressemitteilung, BMJV vom 19.3.2015)

Strafrechtsreform in England: Einige Verschärfungen

A series of tougher sentencing measures, new criminal offences and a more balanced judicial review system will come into force when the Criminal Justice and Courts Act 2015 takes effect on 13 April.

 

The act contains a range of law changes, including increased prison terms for serious crimes such as certain terrorism offences and internet trolling.

It has also changed the law so anyone who kills a police or prison officer in the line of duty faces spending the rest of their life behind bars.

The act will also end the automatic release of those jailed for child rape and serious terrorism offences half-way through their prison sentence.

New offences coming into force include revenge pornography, causing serious injury by driving while disqualified, and remaining unlawfully at large following a recall from licence.

The act also reduces the burden of the cost of courts on taxpayers by making criminals pay towards the cost of their court cases. It also brings in reforms that balance the judicial review system so justice is done but unmerited, costly and time-wasting applications no longer stifle progress.

Justice Secretary Chris Grayling said:

Crime has fallen, serious offenders are going to prison for longer and now we have changed the law to deliver tougher and swifter justice for victims and the public.

 

As well as bringing in a range of vital new offences and other important legal changes our reforms are strengthening sentencing powers to provide better protection for our communities.

The act received Royal Assent on 12 February and commencement orders have now been made.

Measures in the act coming into force include:

  • measures that ensure that all child rapists and terrorists serving custodial sentences will only be released before the end of their prison term if the independent Parole Board decides they no longer represent a risk to the public
  • a new criminal offence of revenge porn has been created, meaning that those who share private, sexual images of someone without consent and with the intent to cause distress will now face up to 2 years in prison
  • banning cautions for criminals convicted of serious offences and, for less serious offences, stopping repeat cautions for anyone who commits the same or similar offence more than once in a 2-year period. Serious offenders will instead face being brought before the courts where they could face a prison sentence
  • making possession of extreme pornography that shows images depicting rape illegal
  • increasing the maximum penalty to 2 years in prison for online trolls who send abusive messages or material
  • four new criminal offences of juror misconduct. These are researching details of a case (including online research), sharing details of the research with other jurors, disclosing details of juror deliberation and engaging in other prohibited conduct
  • imposing a new fee at the point of conviction to make criminals contribute towards the costs of running the courts system
  • creating a new offence of causing serious injury by driving while disqualified, carrying a maximum penalty of 4 years in prison, and increasing the maximum prison sentence for causing death by disqualified driving to 10 years. We have also changed the law to make sure that driving bans are extended so they continue to apply after an offender has come out of prison
  • increasing the maximum penalty for prisoners who fail to return from a period of temporary release from 6 months to 2 years in prison
  • creating a new offence of remaining unlawfully at large following a recall from licence. The new offence will punish those who deliberately, and wilfully, seek to avoid serving the rest of their sentence in custody and carries a maximum penalty of 2 years in prison
  • supporting economic growth through measures to speed up the Judicial Review process and reduce the number of meritless claims clogging the system
  • tackling insurance fraud by new measures that ban law firms from offering inducements, such as iPads or cash, to potential clients and courts will be required to dismiss personal injury cases entirely where the claimant has been found to be fundamentally dishonest, unless doing so would cause substantial injustice
 
Hyperlinks:
 

Statistik über die Entwicklung von Gefangenenraten in den Bundesgefängnissen der USA:

Drogentäter dominieren den hohen Anstieg zwischen 1994 und 2013

Ein Bericht aus dem Urban Institute

 

 

What’s driving federal prison growth?

The federal prison population has grown by 750 percent since 1980, resulting in rapidly increasing incarceration expenditures and dangerous overcrowding. In response, Congress created the Charles Colson Task Force on Federal Corrections to examine trends in correctional growth and develop practical, data-driven policy responses. Today, the task force and the Urban Institute released a new data brief that explains how drug offenses are driving prison population growth more than any other crime.

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Neues aus der Schweiz

Polizeiliche Kriminalstatistik 2014

Vollendete Tötungsdelikte: tiefster Wert seit 30 Jahren

Neuchâtel, 23.03.2015 (BFS) – Im Jahr 2014 wurden 41 vollendete Tötungsdelikte gezählt. Das ist der tiefste Wert, seit die polizeilichen Verzeigungen erhoben werden (1982). Im Vergleich mit 2013 sind die Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-8,5%), das Betäubungsmittelgesetz (-16,8%) sowie das Ausländergesetz (-4,7%) zurückgegangen. Soweit einige wichtige Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte belief sich im Jahr 2014 auf 41, was gegenüber 2013 (58 Straftaten) einem Minus von 29 Prozent entspricht. Mehr als die Hälfte (23) aller vollendeten Tötungsdelikte fanden im häuslichen Bereich statt. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein markanter Rückgang der mit einer Schusswaffe verübten Tötungsdelikte (inkl. Versuche) festzustellen. Die Zahl dieser Straftaten ist von 46 auf 18 gesunken (Durchschnittswert von 2009 bis 2013: 47).

Seit 1982, als zum ersten Mal eine Auswahl von polizeilichen Verzeigungen statistisch erhoben wurde, handelt es sich um die niedrigste je registrierte Zahl vollendeter Tötungsdelikte. 1990 wurden 110 vollendete Tötungsdelikte gezählt, was 1,6 vollendeten Tötungsdelikten pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner entspricht. 2014 beträgt dieser Wert 0,5.

Viele Straftaten sind zurückgegangen, jedoch nicht alle

Den grössten Anteil der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB) machten Vermögensstraftaten aus (70%) und der grösste Anteil des Rückgangs zwischen 2013 und 2014 entfiel auf die Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstähle) mit einer Abnahme um 31'270 Straftaten (¬14,3%). Nach dem Höchststand im Jahr 2012 fiel die Zahl der Straftaten 2014 (186'708) wieder auf das Niveau von 2009 und 2010 zurück. < /p>

Werden die einzelnen Straftaten genauer betrachtet, zeigt sich, dass zahlreiche Straftaten, beispielsweise einfache Körperverletzungen (-8,7%), Raub (-25,9%) oder Drohungen (-7,5%), gegenüber 2013 zurückgegangen sind. Zudem haben diese Straftaten ihren tiefsten Stand seit der Statistikrevision im Jahr 2009 erreicht.

Allerdings sind auch Straftaten zu beobachten, die gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind: Betrug (+2,8%), Erpressung (+19,5%) und Urkundenfälschungen (+14,4%) zum Beispiel nehmen sogar seit mehreren Jahren stetig zu. Im Jahr 2014 wurden ausserdem 8,4 Prozent mehr Fahrzeugdiebstähle verzeichnet, nachdem diese 2012 und 2013 rückläufig gewesen waren.

Schliesslich gibt es einige Straftaten, die zwar gegenüber 2013 ebenfalls leicht zurückgegangen sind, deren Zahl aber seit mehreren Jahren nahezu unverändert bleibt. Dazu zählen beispielsweise Nötigungen (-2,8%), sexuelle Handlungen mit Kindern (-2,3%) oder Vergewaltigungen (-2,6%).

40 Prozent weniger beschuldigte Minderjährige seit 2009

Die Anzahl der beschuldigten Minderjährigen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen (-1,2%). Seit der Statistikrevision im Jahr 2009 (14'899) hat diese Zahl laufend abgenommen und betrug 2014 noch 8994.

Die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (18- bis 24-Jährige) ist insgesamt um 8,9 Prozent zurückgegangen und erreichte mit 14‘720 ebenfalls den tiefsten Wert seit 2009. Bei den übrigen Erwachsenen ist eine leichte Abnahme von 1 Prozent (55‘130 Beschuldigte) zu verzeichnen.

Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erneut rückläufig

Die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich erreichte mit 3127 den tiefsten Stand seit 2009 und verzeichnete wie bereits 2013 einen deutlichen Rückgang (2014: -1400 Beschuldigte, -30,9%).

Ein Teil der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums durch Ordnungsbussen ersetzt

Im Vergleich zu 2013 kam es bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz insgesamt zu einer deutlichen Abnahme, insbesondere bei den Sicherstellungen von Betäubungsmitteln (-9329 Straftaten, -23,0%) und beim Betäubungsmittelkonsum (-8303 Straftaten, -18,1%). Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die am 1. Oktober 2013 in Kraft getretene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zurückzuführen, mit der für den Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene Ordnungsbussen eingeführt wurden. Im Jahr 2014 wurden 14'861 solche Ordnungsbussen registriert, während 22'083 Verzeigungen wegen Konsums von Hanfprodukten gezählt wurden. Dies entspricht gegenüber 2013 einer Abnahme um 8852 Straftaten (¬28,6%).


Kriminalität und Strafrecht
Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:
• Tabellen • Karten • eine Publikation • interaktive Datenwürfel
Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new/nip_detail....
(Quelle: Stephan Gysi, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36793, Philippe Hayoz, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 46 36454, E-Mail: PKS@bfs.admin.ch
Pressestelle BFS, Tel.: +41 58 46 36013, E-Mail: kom@bfs.admin.ch)

März 2015

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport

Hierzu erklärt Bundesminister Heiko Maas:

„In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis. Für Leistungssportler werden das Selbstdoping und der Besitz von Dopingmitteln in Zukunft unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit von Hintermännern wird verschärft.

Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein Statement ist für den sauberen Sport und eine Kampfansage an das Doping im Spitzensport.

Sport lebt vom fairen Wettkampf. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil. Wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports. Doping ist keine Bagatelle. Doping hat viele Sportler um verdiente Siege und einige Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Wir freuen uns, dass wir von sehr vielen Athleten große Unterstützung bekommen haben. Je mehr Athleten sich gegen Doping aussprechen, desto besser. Unser gemeinsames Signal muss sein: Doping hat im Sport nichts zu suchen.

Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die Olympiabewerbung Hamburgs. Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände: Alle wollen saubere Spiele. Es darf keine Siege und Medaillen mehr um jeden Preis geben. Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen. Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden. Darin werden die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote werden um neue Tatbegehungsweisen („herstellen“, „Handel treiben“, „veräußern“, „abgeben“, „in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen“) deutlich erweitert.

Der Gesetzentwurf verbietet auch ausdrücklich die Anwendung von Dopingmethoden und schafft erstmalig ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings. Damit werden gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen.

Außerdem soll künftig der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings ohne mengenmäßige Beschränkung strafbar sein. Voraussetzung ist, dass mit den Dopingmitteln beabsichtigt wird, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports Vorteile zu verschaffen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf legitimiert die Sportsgerichtbarkeit, indem die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern klargestellt wird.

Artikel auf bmjv.de ansehen

(Quelle: Pressemitteilung vom 25.3.2015. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJV. Verantwortlich: Thorsten Bischoff. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9090. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmjv.bund.de)

Januar 2015

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Korruptionsbekämpfung

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

A trial involving one of the biggest human trafficking cases in US history kicked off in a New Orleans federal court this week.
Workers allege that Signal International, a US Gulf Coast shipbuilding company, recruited them from India with false promises and then forced them to live in fenced-in labor camps and work for little to no pay.
This case stands out because labor traffickers are rarely prosecuted, despite the millions of workers that are victimized.

Weitere Einzelheiten, auch mit Hyperlinks zu ergänzenden Informationen, finden sich unter folgender URL:
http://blog.metrotrends.org/2015/01/human-trafficking-case-signal-international-matters/?utm_source=iContact&utm_medium=email&utm_campaign=Urban%20Institute%20Update&utm_content=Urban+Update+1%2F22%2F15

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Nach Angaben des Statitistischen Bundesamtes Wiesbaden haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Damit sind die Brutto-Ausgaben gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.

Der für Jugendkriminalrecht, Jugenhilfe und Jugendkriminologie relevanteste Bereich betrifft die sog. "Hilfen zur Erziehung" gemäß dem KJHG. Hierfür wendeten die öffentlichen Träger rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) auf, insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform.

Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.

Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.

Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.

Eine Tabelle mit Detailangaben zu Bund und Ländern findet sich unter folgender URL:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/...

(Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 026 vom 23.01.2015)

Korruptionsbekämpfung

Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.

Korruption ist ein weltweites Phänomen und macht nicht vor staatlichen Grenzen halt. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir internationale Vorgabe zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption um. Außerdem werden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, betonte Bundesminister Heiko Maas.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und seines Zusatzprotokolls schaffen.

Zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses muss die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden. Bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr wird nicht ein Amtsträger bestochen, sondern ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens. Strafbar ist dies derzeit nur, wenn mit der Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll, also beispielsweise wenn der Einkäufer eines Unternehmens von einem Zulieferer ein Bestechungsgeld erhält und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Zuschlag erteilt. Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Nach den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses müssen aber auch die Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn kommt.

Darüber hinaus wird zur Umsetzung von Vorgaben des Europarats die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträger erweitert. Damit wird Deutschland auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption das Europarat und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifizieren können.

(Quelle:Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJV, Pressemitteilung vom 21.1.2015. Artikel auf BMJ.DE ansehen Verantwortlich: Thorsten Bischoff , Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090 Telefax 030/18 580 9046 presse@bmjv.bund.de )