Die vom BMJV eingesetzte Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihre Arbeit mit einer "Auftaktsitzung" am 20. Mai 2014 begonnen. Sie soll in den kommenden Monaten den Reformbedarf der Tötungsdelikte umfassend erörtern und eine fundierte Grundlage für die parlamentarische Diskussion schaffen. Sie ist aus Vertretern des BMJV, der Wissenschaft nd der Praxis zusammegesetzt.
"Die Paragraphen zum Mord und Totschlag gehen noch immer von einer beklemmenden Beschreibung eines Mörders aus, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", erläuterte Bundesminister Heiko Maas zum Einstieg in die Arbeit.
Es widerspreche der Systematik im Strafrecht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Grundsätzlich stelle das StGB ein Handeln unter Strafe. Die Täterpersönlichkeit spiele dann vor allem bei der Strafzumessung eine Rolle. Moralisch aufgeladene Gesinnungsmerkmale wie die "Heimtücke" stellten die Praxis heute vor Schwierigkeiten, etwa wenn die jahrelang von ihrem Mann gequälte Ehefrau diesen vergifte. Daher sollen die Tötungsdelikte grundsätzlich reformiert werden, um den Mord klarer zu definieren.
Details zu der Pressemiitteilung des BMJV finden sich in der Rede zum Auftakt der Expertengruppe „Überarbeitung der Tötungsdelikte“