Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das vom BMJV vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption beschlossen.
Seit 2003 ist das UN-Übereinkommen das zentrale Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Korruption.
Es zeichnet sich durch einen umfassenden Ansatz aus und enthält nicht nur Regelungen zum Korruptionsstrafrecht, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Rückführung von Vermögenswerten, die durch Korruptionstaten erlangt und dann außer Landes geschafft wurden.
Anders als die älteren Übereinkommen etwa des Europarats oder der Organisation Amerikanischer Staaten soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit gelten und hat diesen Anspruch auch schon nahezu vollständig eingelöst. Von den 193 Staaten, die Mitglied bei den Vereinten Nationen sind, haben mittlerweile 171 Staaten das VN-Übereinkommen ratifiziert.
Deutschland gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens und kann bei der innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung gute Erfolge vorweisen. Dass es dennoch neben Staaten wie Japan, Neuseeland, Somalia, Syrien und Sudan bislang noch nicht ratifiziert hat, lag am Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der den Vorgaben des Übereinkommens bislang nicht voll genügt und erweitert werden muss. Zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung waren in den letzten Jahren zunächst einige Anläufe gescheitert. „Umso erfreulicher ist es, dass es der neuen Bundesregierung im Februar schon kurz nach der Regierungsbildung gelungen ist, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Wenn die Neuregelung am 1. September 2014 in Kraft tritt, wird das nationale Recht vollständig den bindenden Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses.
Mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes ist davon auszugehen, dass die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann.
(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.5.2014.
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