von Annelie Kaufmann
Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat.
Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis.
Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online:
• Der Maßstab: "weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene"
• "Das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist"
• Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft beeindruckt Täter
• Beratungsstelle für Opfer – und Täter
Quelle: Legal Tribune Online, Bericht vom 14.6.2014
Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/
Am 28.05.2014 hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die Präsidentschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention an den Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière übergeben.
Details zu dieser Pressemitteilung des BMJV vom 10.06.2014 siehe unter der URL
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140528_DFK_Sitzung...
Die vom BMJV eingesetzte Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihre Arbeit mit einer "Auftaktsitzung" am 20. Mai 2014 begonnen. Sie soll in den kommenden Monaten den Reformbedarf der Tötungsdelikte umfassend erörtern und eine fundierte Grundlage für die parlamentarische Diskussion schaffen. Sie ist aus Vertretern des BMJV, der Wissenschaft nd der Praxis zusammegesetzt.
"Die Paragraphen zum Mord und Totschlag gehen noch immer von einer beklemmenden Beschreibung eines Mörders aus, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", erläuterte Bundesminister Heiko Maas zum Einstieg in die Arbeit.
Es widerspreche der Systematik im Strafrecht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Grundsätzlich stelle das StGB ein Handeln unter Strafe. Die Täterpersönlichkeit spiele dann vor allem bei der Strafzumessung eine Rolle. Moralisch aufgeladene Gesinnungsmerkmale wie die "Heimtücke" stellten die Praxis heute vor Schwierigkeiten, etwa wenn die jahrelang von ihrem Mann gequälte Ehefrau diesen vergifte. Daher sollen die Tötungsdelikte grundsätzlich reformiert werden, um den Mord klarer zu definieren.
Details zu der Pressemiitteilung des BMJV finden sich in der Rede zum Auftakt der Expertengruppe „Überarbeitung der Tötungsdelikte“
Die in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung Niedersachsen (http://www.lpr.niedersachsen.de/nano.cms/gewaltpraevention-und-opferschu...) vorgesehene Internetpräsenz des Landes Niedersachsen für Betroffene von Straftaten ist am 25.4.2014 online geschaltet worden und nunmehr unter www.opferschutz-niedersachsen.de zu erreichen.
Seit Anfang des Jahres 2013 wird in der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen, der dem Justizministerium angegliedert ist, die von der Landesregierung 2012 verabschiedete Opferschutzkonzeption für Opfer von Straftaten umgesetzt. Ein wesentlicher Teil dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Webseite für Opfer von Straftaten, die den Zugang zu Informationen, Rechten, Schutz und zu Unterstützungseinrichtungen jeglicher Art in Niedersachsen für die Betroffenen und Menschen in ihrem Umfeld sicherstellen soll. Die Webseite wird in diesem Bereich in Diktion und Informationen auf alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer abgestimmt sein. Ein Dritter Bereich bietet auch Informationen für Ansprechpartner und Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen sowie in Opferunterstützungsstellen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Grundlage der Webseite sind auch die in der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU den Mitgliedsstaaten auferlegten Pflichten zur Bereitstellung des Zugangs zum Recht und zu Informationen für Opfer von Straftaten.
Im Bereich der Fachkräfte können Veranstaltungen in den Kalender aufgenommen und auch unter Aktuelles - verbunden mit einem Link auf eine entsprechende Seite im Internet und ggf. einem Flyer als Download - angekündigt werden. Wenn Informationen aufgenommen werden sollen, können mir die Angaben gern übermittelt werden. Die Übermittlung würde zugleich als datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zur Aufnahme in die Webseite gelten.
(Quelle: Mitteilung von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Leiterin Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat, Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 5a/II, 30169 Hannover, Telefon: 0511/120 – 5281. Telefax: 0511/120 - 99 - 5281. E-Mail: Dagmar.Freudenberg@mj.niedersachsen.de / www.lpr.niedersachsen.de )
(1) Breivik – The Norwegian Terrorist Case
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2121/abstract
(2) The Case of Anders Behring Breivik – Language of a Lone Terrorist
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2117/abstract
Unter diesem Titel ist ein Sonderheft der Zeitschrift Theoretical Criminology beim Sage-Verlag erschienen,
Band 18, No. 2, Mai 2014.
Inhaltsverzeichnis und Abstracts der Beiträge sind unter folgender URL zugänglich:
http://tcr.sagepub.com/content/18/2?etoc
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das vom BMJV vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption beschlossen.
Seit 2003 ist das UN-Übereinkommen das zentrale Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Korruption.
Es zeichnet sich durch einen umfassenden Ansatz aus und enthält nicht nur Regelungen zum Korruptionsstrafrecht, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Rückführung von Vermögenswerten, die durch Korruptionstaten erlangt und dann außer Landes geschafft wurden.
Anders als die älteren Übereinkommen etwa des Europarats oder der Organisation Amerikanischer Staaten soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit gelten und hat diesen Anspruch auch schon nahezu vollständig eingelöst. Von den 193 Staaten, die Mitglied bei den Vereinten Nationen sind, haben mittlerweile 171 Staaten das VN-Übereinkommen ratifiziert.
Deutschland gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens und kann bei der innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung gute Erfolge vorweisen. Dass es dennoch neben Staaten wie Japan, Neuseeland, Somalia, Syrien und Sudan bislang noch nicht ratifiziert hat, lag am Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der den Vorgaben des Übereinkommens bislang nicht voll genügt und erweitert werden muss. Zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung waren in den letzten Jahren zunächst einige Anläufe gescheitert. „Umso erfreulicher ist es, dass es der neuen Bundesregierung im Februar schon kurz nach der Regierungsbildung gelungen ist, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Wenn die Neuregelung am 1. September 2014 in Kraft tritt, wird das nationale Recht vollständig den bindenden Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses.
Mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes ist davon auszugehen, dass die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann.
(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.5.2014.
Verantwortlich: Thorsten Bischoff. presse@bmjv.bund.de)