Juni 2014

Reformvorschlag zu Stalking-Paragraph

Hartgesottene Opfer

von Annelie Kaufmann

Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat.

Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis.

Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online:
• Der Maßstab: "weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene"
• "Das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist"
• Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft beeindruckt Täter
• Beratungsstelle für Opfer – und Täter
Quelle: Legal Tribune Online, Bericht vom 14.6.2014

Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/
 


Präsidentenwechsel beim Forum Kriminalprävention

Am 28.05.2014 hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die Präsidentschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention an den Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière übergeben.

Details zu dieser Pressemitteilung des BMJV vom 10.06.2014 siehe unter der URL

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140528_DFK_Sitzung...

15,3 Millionen Personen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund

In Deutschland wohnten am 9. Mai 2011 insgesamt etwa 15,3 Millionen Personen mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 19,2 % der Bevölkerung.
 
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche, die nach 1955 selbst zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil nach 1955 aus dem Ausland nach Deutschland kam. 
 
Mehr als die Hälfte (60,2 %) der Personen mit Migrationshintergrund sind Deutsche, 39,8 % sind Ausländer. Zugewanderte (63,0 %) machen weit mehr aus als die in Deutschland Geborenen (37,0 %). 
 
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist deutlich jünger (durchschnittlich 35 Jahre) als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (durchschnittlich 45 Jahre). Dieser Unterschied ist ausschließlich auf die in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund zurückzuführen: Deren Durchschnittsalter liegt bei 19 Jahren, während die selbst Zugewanderten (wie die Personen ohne Migrationshintergrund) durchschnittlich 45 Jahre alt sind. Mehr als die Hälfte (55,0 %) der in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund ist minderjährig. 
 
Migrantinnen und Migranten leben fast ausschließlich (96,7 %) in den westlichen Bundesländern und Berlin, nur 3,3 % in den östlichen Bundesländern. 43,4 % der Migranten wohnen in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern und 14,4 % in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. 
 
Im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren sind Migranten zu zwei Dritteln (66,6 %) und Personen ohne Migrationshintergrund zu drei Vierteln (75,9 %) erwerbstätig. Dieser Unterschied ist bei Frauen noch deutlicher ausgeprägt als bei Männern: 40,2 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund sind nicht erwerbstätig (27,9 % der Frauen ohne Migrationshintergrund). Dagegen sind 26,5 % der Männer im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund nicht erwerbstätig (20,3 % der Männer ohne Migrationshintergrund). 
 
Auch hinsichtlich der Schulabschlüsse unterscheiden sich die Migranten deutlich von den Personen ohne Migrationshintergrund: 15,5 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von mindestens 15 Jahren haben keinen Schulabschluss, bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beträgt der Anteil 2,3 %. Personen, die selbst zugewandert sind, weisen besonders häufig keinen Schulabschluss auf (18,8 %). Bereits in Deutschland geborene Personen mit Migrationshintergrund haben mit 5,3 % aber anteilig immer noch mehr als doppelt so häufig keinen Schulabschluss wie Personen ohne Migrationshintergrund (2,3%). Um der unterschiedlichen Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund Rechnung zu tragen, sind Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden, in diesen Zahlen nicht eingerechnet. 
 
Die durchschnittliche Haushaltsgröße für Personen mit Migrationshintergrund beträgt 3,4 Personen, während Personen ohne Migrationshintergrund in Haushalten mit durchschnittlich 2,7 Personen leben. Während Migranten am häufigsten in Vierpersonenhaushalten wohnen (24,1 %), dominieren bei Personen ohne Migrationshintergrund Zweipersonenhaushalte (34,1 %). 
 
Personen mit Migrationshintergrund leben seltener allein (11,6 %) als Personen ohne Migrationshintergrund (18,0 %). Die klassische Familie mit Ehepaaren und Kindern kommt bei Migranten häufiger vor (54,0 % gegenüber 37,2 % der Vergleichsgruppe). Ehepaare ohne Kinder sind dagegen erheblich seltener (15,1 % gegenüber 23,9 % der Vergleichsgruppe). In nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften leben 6,7 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und 9,6 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. 
 
Insgesamt leben 56,6 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 35,5 % der Migranten im selbst genutzten Wohneigentum. Dabei ist die Eigentümerquote mit 40,0 % unter den Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich höher als unter den Ausländern (28,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wohnen auf durchschnittlich 46,8 Quadratmetern (m²), während Migranten lediglich 33,5 m² zur Verfügung haben. 51,0 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 33,4 % der Migranten leben in Wohnungen mit 100 m² und mehr. 
 
Grafiken und umfangreiche Tabellen über die Bevölkerung Deutschlands nach Alter, Migrationshintergrund und eigener Migrationserfahrung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes sowie unter www.zensus2011.de zum Download bereit.
 
zensuskontakt
15,3 Millionen Personen haben einen Migrationshintergrund (PDF, 95KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Quelle: Pressmitteilung DESTATIS vom 3.6.2014. Weitere Auskünfte gibt: Steffen Seibel, Telefon: +49 611 75 3767)

 

 

Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte

Die vom BMJV eingesetzte Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihre Arbeit mit einer "Auftaktsitzung" am 20. Mai 2014 begonnen. Sie soll in den kommenden Monaten den Reformbedarf der Tötungsdelikte umfassend erörtern und eine fundierte Grundlage für die parlamentarische Diskussion schaffen. Sie ist aus Vertretern des BMJV, der Wissenschaft nd der Praxis zusammegesetzt.

"Die Paragraphen zum Mord und Totschlag gehen noch immer von einer beklemmenden Beschreibung eines Mörders aus, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", erläuterte Bundesminister Heiko Maas zum Einstieg in die Arbeit.

Es widerspreche der Systematik im Strafrecht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Grundsätzlich stelle das StGB ein Handeln unter Strafe. Die Täterpersönlichkeit spiele dann vor allem bei der Strafzumessung eine Rolle. Moralisch aufgeladene Gesinnungsmerkmale wie die "Heimtücke" stellten die Praxis heute vor Schwierigkeiten, etwa wenn die jahrelang von ihrem Mann gequälte Ehefrau diesen vergifte. Daher sollen die Tötungsdelikte grundsätzlich reformiert werden, um den Mord klarer zu definieren.
Details zu der Pressemiitteilung des BMJV finden sich in der Rede zum Auftakt der Expertengruppe „Überarbeitung der Tötungsdelikte“
 

Website für Opfer von Straftaten im Land Niedersachsen

Die in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung Niedersachsen (http://www.lpr.niedersachsen.de/nano.cms/gewaltpraevention-und-opferschu...) vorgesehene Internetpräsenz des Landes Niedersachsen für Betroffene von Straftaten ist am 25.4.2014 online geschaltet worden und nunmehr unter www.opferschutz-niedersachsen.de zu erreichen.

Seit Anfang des Jahres 2013 wird in der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen, der dem Justizministerium angegliedert ist, die von der Landesregierung 2012 verabschiedete Opferschutzkonzeption für Opfer von Straftaten umgesetzt. Ein wesentlicher Teil dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Webseite für Opfer von Straftaten, die den Zugang zu Informationen, Rechten, Schutz und zu Unterstützungseinrichtungen jeglicher Art in Niedersachsen für die Betroffenen und Menschen in ihrem Umfeld sicherstellen soll. Die Webseite wird in diesem Bereich in Diktion und Informationen auf alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer abgestimmt sein. Ein Dritter Bereich bietet auch Informationen für Ansprechpartner und Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen sowie in Opferunterstützungsstellen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Grundlage der Webseite sind auch die in der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU den Mitgliedsstaaten auferlegten Pflichten zur Bereitstellung des Zugangs zum Recht und zu Informationen für Opfer von Straftaten.

Im Bereich der Fachkräfte können Veranstaltungen in den Kalender aufgenommen und auch unter Aktuelles - verbunden mit einem Link auf eine entsprechende Seite im Internet und ggf. einem Flyer als Download - angekündigt werden. Wenn Informationen aufgenommen werden sollen, können mir die Angaben gern übermittelt werden. Die Übermittlung würde zugleich als datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zur Aufnahme in die Webseite gelten.

(Quelle: Mitteilung von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Leiterin Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat, Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 5a/II, 30169 Hannover, Telefon: 0511/120 – 5281. Telefax: 0511/120 - 99 - 5281. E-Mail: Dagmar.Freudenberg@mj.niedersachsen.de / www.lpr.niedersachsen.de )

 

 

 

Aktuelle Artikel zum Fall Breivik in der Zeitschrift "Behavioral Sciences and the Law"

(1) Breivik – The Norwegian Terrorist Case
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2121/abstract

(2) The Case of Anders Behring Breivik – Language of a Lone Terrorist
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2117/abstract
 

Visual Culture and the Iconography of Crime and Punishment

Unter diesem Titel ist ein Sonderheft der Zeitschrift Theoretical Criminology beim Sage-Verlag erschienen,
Band 18, No. 2, Mai 2014.

Inhaltsverzeichnis und Abstracts der Beiträge sind unter folgender URL zugänglich:
http://tcr.sagepub.com/content/18/2?etoc

Bundeskabinett ebnet Weg zur Ratifizierung des Anti-Korruptions-Übereinkommens

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das vom BMJV vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption beschlossen.
Seit 2003 ist das UN-Übereinkommen das zentrale Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Korruption.

Es zeichnet sich durch einen umfassenden Ansatz aus und enthält nicht nur Regelungen zum Korruptionsstrafrecht, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Rückführung von Vermögenswerten, die durch Korruptionstaten erlangt und dann außer Landes geschafft wurden.

Anders als die älteren Übereinkommen etwa des Europarats oder der Organisation Amerikanischer Staaten soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit gelten und hat diesen Anspruch auch schon nahezu vollständig eingelöst. Von den 193 Staaten, die Mitglied bei den Vereinten Nationen sind, haben mittlerweile 171 Staaten das VN-Übereinkommen ratifiziert.

Deutschland gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens und kann bei der innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung gute Erfolge vorweisen. Dass es dennoch neben Staaten wie Japan, Neuseeland, Somalia, Syrien und Sudan bislang noch nicht ratifiziert hat, lag am Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der den Vorgaben des Übereinkommens bislang nicht voll genügt und erweitert werden muss. Zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung waren in den letzten Jahren zunächst einige Anläufe gescheitert. „Umso erfreulicher ist es, dass es der neuen Bundesregierung im Februar schon kurz nach der Regierungsbildung gelungen ist, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Wenn die Neuregelung am 1. September 2014 in Kraft tritt, wird das nationale Recht vollständig den bindenden Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses.

Mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes ist davon auszugehen, dass die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann.

Artikel auf BMJ.DE ansehen

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.5.2014.
Verantwortlich: Thorsten Bischoff. presse@bmjv.bund.de)