Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.
Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2013 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen, 418 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 51.487 Hieb- und Stichwaffen und 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:
Abgenommene Gegenstände | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
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Schusswaffen | 299 | 359 | 374 | 403 | 535 | 418 |
Hieb- und Stichwaffen | 45.265 | 43.684 | 39.862 | 50.352 | 51.477 | 51.487 |
Sonstige gefährliche Gegenstände | 46.551 | 89.688 | 112.020 | 134.772 | 119.628 | 121.005 |
Gesamt | 92.115 | 133.731 | 152.256 | 185.527 | 171.640 | 172.910 |
Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.
(Quelle, und weitere Kontaktdaten: Pressemitteilung vom 23. April 2014. Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin und Richterin Präsidialsektion. 1070 Wien, Museumstraße 7. Tel.: +43 1 52152 2138, Mobil: +43 676 8989 1 2138, Fax: +43 1 52152 2727, E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)
Der Kanzler der Eberhard-Karls-Universität Tübingen hat vor kurzem den Abschlussbericht zu einer Studie für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese Studie war von einem Team des Kriminologischen Instituts als eine Art Pilotstudie zur Sicherheitsanalyse an Hochschulen durchgeführt und im Jahr 2013 der Universitätsleitung vorgelegt worden. Es wurden quantitative und qualitative Methoden eingesetzt, unter anderem Online-Befragungen unter Studierenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Universität.
Der Abschlussbericht ist auf der Rubrik "Aktuelles" der Homepage des Instituts für Kriminologie verlinkt und kann kostenlos heruntergeladen werden: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/aktuell