27.05.2013
Bewährtes Informations- und Beschwerdemanagement der Justiz
Die MitarbeiterInnen der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2012 Ratsuchenden Auskünfte erteilt, sind Beschwerden nachgegangen und haben damit unbürokratisch helfen können. Sie haben im Jahr 2012 bundesweit rund 4.200 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt und insgesamt 50 Sprechtage abgehalten.
„Eine moderne Justiz muss für die Bürgerinnen und Bürger auch gut erreichbar sein. Die Justiz-Ombudsstellen sind dabei wichtige Anlaufstellen. Sie sorgen für ein professionelles Beschwerdemanagement und ein besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit“, lobte Justizministerin Beatrix Karl heute dieses bewährte Erfolgsmodell.
Auch im Jahr 2012 suchte ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (44 %), die die Justiz-Ombudsstellen kontaktierten, Rat oder Auskunft; 22% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 18% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die BürgerInnen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 6% der Fälle war das Verhalten von MitarbeiterInnen der Gerichte betroffen.
Aufgaben der Justiz-Ombudsstellen
Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Justiz-Ombudsstellen sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Sie gehen kompetent und unabhängig Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden. Sie setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen. Sie suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler. Die Justiz-Ombudsstellen tragen somit zur Qualitätssicherung und ständigen Qualitätsverbesserung innerhalb der Justiz bei. Dieses kundenfreundliche und professionelle Informations- und Beschwerdewesen wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen der BürgerInnen.
Die Justiz-Ombudsstellen sind bereits seit 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet. Seit 1. Jänner 2012 sind die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen gesetzlich verankert. Sie sind nach mehr als fünf Jahren Tätigkeit allseits anerkannt.
Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie auf der Justiz-Homepage (www.justiz.gv.at) unter dem Bereich Bürgerservice/Justiz-Ombudsstellen/Erreichbarkeit.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz, Wien, vom 24.5.2013, Mag. Dagmar Albegger)
(E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)
13.05.2013
Die Daten zu den 2012 ausgesprochenen Jugendstrafurteilen sind jetzt verfügbar.
Im Jahr 2012 wurden 13.158 Urteile (2011: 14.044) gegen 11.883 Minderjährige (2011: 12.836) ausgesprochen.
Von 2007 bis 2012 liegt der Anteil der Minderjährigen weiblichen Geschlechts konstant bei 20%.
Der Anteil der Kinder (10 bis 15 Jahre) ist von 26 % auf 20% zurückgegangen.
Der Anteil der schweizerischen Minderjährigen liegt in dieser Zeitspanne konstant bei 68%.
In der gleichen Periode sank der Prozentsatz der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Strafgesetzbuch von 68% auf 54%. Bei den Urteilen mit Diebstahl sank der Anteil von 30% auf 24% und bei denjenigen mit einer Gewaltstraftat von 16% auf 13%.
In der gleichen Periode erhöhte sich der Anteil der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (hauptsächlich Konsum) von 25% auf 36%.
Die häufigsten ausgesprochenen Sanktionen sind die Bussen (in 2893 Urteilen), der Verweis (in 3550 Urteilen) und die persönlichen Leistungen in 5424 Urteilen.
Die Kennzahlen und Tabellen zu diesem Thema wurden aktualisiert und stehen im Statistikportal zum Herunterladen bereit:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberbli...
07.05.2013
WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1 081 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Dies waren 123 000 Zuzüge mehr als im Jahr 2011 (+ 13 %).
Zuletzt hatte es eine solch hohe Zuwanderungszahl im Jahr 1995 gegeben. Aus Deutschland fort zogen im Jahr 2012 insgesamt 712 000 Personen, 33 000 mehr als im Jahr 2011 (+ 5 %).
Bei der Bilanzierung der Zuzüge und Fortzüge ergibt sich für 2012 ein Wanderungsüberschuss von 369 000 Personen - dies ist ebenfalls der höchste Wert seit 1995.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), sowie weitere Zusatzinformationen und -funktionen, sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/...
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 156 vom 07.05.2013)