Archivierte Nachrichten aus 2013
20.12.2013
Der Datenreport ist ein Gemeinschaftsprojekt des Statistischen Bundesamtes (Destatis), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Im Datenreport werden die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der sozialwissenschaftlichen Forschung zusammengeführt, so dass ein differenziertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland entsteht.
Die gedruckte Ausgabe des Datenreports 2013 erhalten Sie gegen eine Bereitstellungspauschale von 4,50 Euro über die Bundeszentrale für politische Bildung.
Kostenlose Downloads (durch Anklicken der Überschriften)
· Datenreport 2013 (Gesamtausgabe)
· 1 Bevölkerung und Demografie
· 2 Familie, Lebensformen und Kinder
· 4 Wirtschaft und öffentlicher Sektor
· 5 Arbeitsmarkt und Verdienste
· 6 Private Haushalte - Einkommen, Ausgaben, Ausstattung
· 7 Sozialstruktur und soziale Lagen
· 8 Gesundheit und soziale Sicherung
· 9 Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung
· 10 Räumliche Mobilität und regionale Unterschiede
· 11 Umwelt und Nachhaltigkeit
· 12 Freizeit und gesellschaftliche Partizipation
· 13 Demokratie und politische Partizipation
· Datengrundlagen, Autoren, Stichwortverzeichnis
22.11.2013
Die Länder wollen den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität verstärken.
Die Justizminister schlagen dazu ein Unternehmensstrafrecht vor. Doch es gibt Gegenwehr von Unternehmensseite: Rechtlich fraglich sei das Ganze, die Falschen würden bestraft.
Die Justizminister der Länder wollen mit einem neuen Unternehmensstrafrecht schärfer gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Bei der Herbstkonferenz der Ressortchefs am Donnerstag in Berlin sprach sich die Mehrheit der Minister für eine solche Neuregelung aus. Über die genaue Ausgestaltung wollen sie aber noch weiter beraten. Unklar ist, welche Chancen eine solche Initiative über den Bundesrat anschließend im Bundestag hätte. Familienunternehmer und Juristen kritisierten die Pläne.
Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, nicht juristische. Gegen Unternehmen können derzeit nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Die Justizminister halten das für unzureichend. "Jedes Jahr entstehen durch Wirtschaftskriminalität Milliardenschäden", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Wir müssen stärker gegen diese Form der Kriminalität vorgehen." Zahlreiche Länder - wie Frankreich, Großbritannien, Österreich oder die Niederlande - hätten ein Unternehmensstrafrecht.
Unions-Vertreter zurückhaltend
Zur Debatte steht nun ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte: "Es geht darum, die Ehrlichen zu schützen." Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD) betonte, der Entwurf sei zunächst eine Diskussionsgrundlage. Die Länder wollten weiter beraten und auch mit den Kritikern einer solchen Regelung ins Gespräch kommen. Sie räumte ein, es handele sich um ein "juristisch nicht ganz leichtes Thema".
Nicht völlig überzeugt zeigten sich die Unions-Vertreter bei der Konferenz der Ressortchefs. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, von Unions-Seite habe es Gegenstimmen gegeben. Man verschließe sich einer Diskussion nicht, stehe dem Entwurf aber "etwas zurückhaltender" gegenüber.
Zur vollständigen Meldung siehe:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justizminister-unternehmen-strafre...
(Quelle Nachricht vom 14.11.2013, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 22.11.2013)
[Auszug]
Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Urteile im Zusammenhang mit einem Vergehen oder Verbrechen gefällt. Dies entspricht einem Anstieg von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und einem neuen Höchststand, der auf die Zunahme bei den Verurteilungen aufgrund von Vermögensdelikten zurückzuführen ist (+20,6%).
Angestiegen sind im letzten Jahr auch die Verurteilungen mit Straftaten gegen das Ausländergesetz (+17,5 %) und das Betäubungsmittelgesetz (+20,7%).
Bei den Sanktionen kann ein ausgeprägter Aufwärtstrend bei den unbedingten kurzen Freiheitsstrafen (+69,7%) festgestellt werden. Dies und andere Ergebnisse gehen aus der neuen Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen ausgesprochen. Wie auch in den Vorjahren machten Verurteilungen mit Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz gut die Hälfte aller Verurteilungen aus (51,5%). Straftaten gegen das Strafgesetzbuch waren in 35,1 Prozent aller Urteile enthalten. Solche gegen das Ausländergesetz und das Betäubungsmittelgesetz kamen in 15,9 Prozent respektive 5,5 Prozent vor.
Anstieg der Verurteilungen für alle Gesetze: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 9,8 Prozent mehr Verurteilungen ausgesprochen. Der Anstieg kann bei allen Gesetzen verzeichnet werden. Besonders ausgeprägt ist er beim Strafgesetzbuch (+ 16,6%), beim Betäubungsmittelgesetz (+20,7%) und beim Ausländergesetz (+17,5%). Verurteilungen mit Straftaten gegen das Straßenverkehrsgesetz haben verhältnismäßig gering zugenommen (+3,7%). [….]
Vermehrte Diebstähle führen auch zu einer Zunahme der Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, wenn es sich bei dem Diebstahl um einen Einbruchdiebstahl handelt. Zudem erhöhen sich die Verurteilungen wegen Hehlerei und Begünstigung.
Die Verurteilungen aufgrund schwerer Körperverletzungen sind letztes Jahr von 126 auf 156 angestiegen (+23,8%). Hier empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung danach, ob die Straftat vollendet wurde oder nicht. Auch wenn es in beiden Kategorien im letzten Jahr einen Zuwachs gegeben hat, handelt es sich bei den versuchten Körperverletzungen um die Fortsetzung eines Langzeittrends, der im Jahr 2004 begonnen hat und bis zum Jahr 2012 zu einem Anstieg von 233 Prozent geführt hat. Ein sich veränderndes Anzeigeverhalten hat sicherlich einen maßgeblichen Einfluss bei dieser Entwicklung. In demselben Zeitraum sind die Verurteilungen aufgrund vollendeter schwerer Körperverletzungen um 20 Prozent gestiegen. Der Anstieg 2012 bei den vollendeten schweren Körperverletzungen liegt im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre um einen Mittelwert von 60 Verurteilungen. Die Anzahl einfacher Körperverletzungen hat sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (+1,8%).
Aufwärtstrend bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen setzt sich fort: Die gestiegenen Verurteilungszahlen haben auch einen Einfluss auf die ausgesprochenen Sanktionen. Zwar ist weiterhin die Geldstrafe mit 90‘454 Verurteilungen die am häufigsten ausgesprochenen Sanktion (85,6% aller Verurteilungen), der Anstieg zum Vorjahr liegt aber mit 8,1 Prozent unter der Zuwachsrate der Verurteilungen. Die Urteile mit gemeinnütziger Arbeit als Sanktion sind hingegen rückläufig und fielen auf 2865 (-10%).
Der eigentliche Anstieg ist bei den Freiheitsstrafen und insbesondere bei denen, die unbedingt ausgesprochenen wurden, zu finden (+36,5%). Es sind gerade die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen bis zu einem Monat, die im Jahr 2012 von 1427 auf 2421 (+69,7%) gestiegen sind. Dieser Trend lässt sich aber nicht nur mit den gestiegenen Verurteilungszahlen erklären. Die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen stieg auch im Jahr 2011 trotz rückläufiger Verurteilungszahlen.
(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 28.10.2013). Weitere Auskunft erteilt: Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459, E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch. Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch
BJS study shows serious intimate partner violence against females declined 72 percent from 1994 to 2011
The Bureau of Justice Statistics (BJS) has released Intimate Partner Violence: Attributes of Victimization, 1993–2011 (NCJ 243300).
The publication presents data on trends in nonfatal intimate partner violence among U.S. households from 1993 to 2011.
Intimate partner violence includes rape, sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault by a current or former spouse, boyfriend, or girlfriend.
30.10.2013
WIESBADEN – Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (– 0,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 %.
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung – gut 307 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht.
Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011.
Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2012 nach Hilfeart, einschließlich der Hilfen für junge Volljährige
|
|||
---|---|---|---|
Art der Hilfe
|
Anzahl der Hilfen/
jungen Menschen |
Anteil an allen Hilfen
in % |
Veränderung zum
Vorjahr in % |
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII) |
470 217
|
100,0
|
– 0,4
|
davon
|
|||
Einzelhilfen
|
414 888
|
88,2
|
– 0,9
|
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
|
10 519
|
2,2
|
– 3,5
|
Erziehungsberatung
|
307 470
|
65,4
|
– 1,1
|
Soziale Gruppenarbeit
|
7 653
|
1,6
|
– 8,3
|
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
|
26 086
|
5,5
|
0,6
|
Erziehung in einer Tagesgruppe
|
8 574
|
1,8
|
– 4,8
|
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
|
15 534
|
3,3
|
1,8
|
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
|
36 048
|
7,7
|
1,6
|
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
|
3 004
|
0,6
|
– 2,5
|
Familienorientierte Hilfen
|
55 329
|
11,8
|
4,0
|
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
|
10 699
|
2,3
|
9,0
|
Sozialpädagogische Familienhilfe
|
44 630
|
9,5
|
2,9
|
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
|
101 881
|
X
|
1,5
|
Nachrichtlich:
|
|||
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt
|
516 769
|
X
|
– 0,5
|
(Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 353 vom 21.10.2013. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Publikationen unter Soziales. Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167)
28.10.2013
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt mehr als 7,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Damit stieg die Zahl der im AZR Registrierten gegenüber 2011 um rund 282 800 Personen (+ 4,1 %). Dieser Anstieg ist der höchste seit 1993 und übertrifft nochmals deutlich den Wert des Vorjahres (+ 2,1 %). Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 394 900 Personen und eines Geburtenüberschusses (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 2 800 Personen stehen Abgänge in Höhe von 114 900 Personen gegenüber, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.
Die neu ins AZR aufgenommenen Ausländer stammen mehrheitlich (80 %) aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dabei nahm die Ausländerzahl aus den Ländern besonders stark zu, die 2004 der EU beigetreten sind: Sie stieg gegenüber 2011 um 15,5 %. Besonders betroffen waren die acht mittel- und osteuropäischen Staaten, für die Deutschland seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt, hierunter vor allem Polen (+ 13,6 %) und Ungarn (+ 29,8 %). Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Zahl der Immigranten aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien (+ 28,8 %) und Bulgarien (+ 26,5 %). Auch die Zahl der Personen aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten hat sich 2012 weiter erhöht, vor allem jene aus Griechenland (+ 5,1 %) und aus Spanien (+ 9,1 %).
Lediglich 20 % des Zuwachses der im AZR registrierten Ausländer gingen auf das Konto von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU. Die ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2012 um 56 600 Personen zugenommen (+ 1,3 %); im Jahr zuvor waren es 21 400 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde vor allem durch Zuzüge aus Syrien, China, Indien und der Russischen Föderation getragen. Demgegenüber ist 2012 – wie schon in den Jahren zuvor – die im AZR registrierte Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zurückgegangen (– 2,0 %). Dies geht zum größten Teil auf die relativ hohe Zahl der Einbürgerungen zurück.
Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich in Bayern nieder (+ 65 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (jeweils + 52 900). Der prozentuale Anstieg war vor allem in den Neuen Ländern ohne Berlin hoch: er reichte von + 6,5 % in Sachsen-Anhalt bis + 11,5 % in Thüringen. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete das Saarland mit + 1,6 %, gefolgt von Berlin mit + 2,1 % und Nordrhein-Westfalen mit + 2,9 %.
Die einzelnen Herkunftsländer haben auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch ist im früheren Bundesgebiet und in Berlin mit Abstand die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder ohne Berlin nehmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam und die Ukraine die ersten Plätze ein. Die Türkei liegt hier nur auf Platz 5.
Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus gibt es Unterschiede. Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lag die Zahl der im AZR Registrierten mit 6 650 500 um 481 100 Personen über der Zensuszahl zur ausländischen Bevölkerung (6 169 400). Dies muss bei der Interpretation der Ausländerzahl nach dem AZR zum Jahresende 2011 beziehungsweise 2012 angemessen berücksichtigt werden. Die Zahl der Zu- und Abgänge im AZR ist dagegen nicht betroffen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und Destatis werden die Abweichungen zwischen AZR und Zensus analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen
Wichtigste Veränderungen der 2012 im AZR registrierten ausländischen Bevölkerung
|
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Staatsangehörigkeit
|
Veränderung 2012 gegenüber 2011
|
|
||||
Insgesamt
|
Komponenten der Veränderung
|
|
||||
Anzahl
|
in %
|
Wanderungs-
gewinn |
Geburten-
überschuss |
Bestands-
änderungen |
|
|
|
|
|||||
INSGESAMT
|
282 812
|
4,1
|
394 923
|
2 794
|
– 114 905
|
|
EU-Mitgliedstaaten
|
226 250
|
8,7
|
247 365
|
– 138
|
– 20 977
|
|
Neue Mitgliedsländer 2004
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta, Zypern) |
107 310
|
15,5
|
112 043
|
2 161
|
– 6 894
|
|
Polen
|
63 894
|
13,6
|
67 321
|
1 519
|
– 4 946
|
|
Ungarn
|
24 638
|
29,8
|
25 054
|
214
|
– 630
|
|
Neue Mitgliedsländer 2007
(Bulgarien, Rumänien) |
70 674
|
27,9
|
72 669
|
2 126
|
– 4 121
|
|
Rumänien
|
45 804
|
28,8
|
46 964
|
1 276
|
– 2 436
|
|
Bulgarien
|
24 870
|
26,5
|
25 705
|
850
|
– 1 685
|
|
Von Euro-Krise betroffene Länder
(Griechenland, Italien, Portugal, Spanien) |
38 896
|
3,8
|
48 606
|
– 2 152
|
– 7 558
|
|
Griechenland
|
14 570
|
5,1
|
19 189
|
– 527
|
– 4 092
|
|
Spanien
|
10 038
|
9,1
|
10 776
|
– 197
|
– 541
|
|
Italien
|
9 258
|
1,8
|
13 169
|
– 1 455
|
– 2 456
|
|
Nicht-EU-Staaten
|
56 562
|
1,3
|
147 558
|
2 932
|
– 93 928
|
|
Türkei
|
– 31 444
|
– 2,0
|
5 194
|
– 3 539
|
– 33 099
|
|
Syrien
|
7 566
|
23,0
|
7 527
|
562
|
– 523
|
|
China (insgesamt)
|
7 641
|
8,3
|
8 370
|
680
|
– 1 409
|
|
Indien
|
6 941
|
13,0
|
7 483
|
469
|
– 1 011
|
|
Russische Föderation
|
6 780
|
3,5
|
10 315
|
– 169
|
– 3 366
|
|
Vermerk: Bestandsänderungen treten auf, wenn ausländische Personen zum Beispiel als Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht werden, oder wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit zugunsten einer anderen aufgeben (zum Beispiel Serbien für Kosovo).
Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" und können abgerufen werden über Tabellen Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.
(Quelle: Pressemitteilung des Statististischen Bundesamtes Wiesbaden vom 22. Oktober. Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: +49 611 75 4365)
02.10.2013
Hannah Chinga*, Michael Daffernabc & Stuart Thomasabd
The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology, Volume 24, Issue 5, 2013, pages 658-674
Published online: 02 Sep 2013
Across various jurisdictions, crime statistics indicate the rate of youth offending, particularly violent offending, has increased over the last decade.
Anecdotal evidence further suggests the nature of youth offending has changed over this time-frame; including an increase in more serious criminal behaviour as well as changes in both the demographic and psychological profiles of youth offenders.
This is particularly evident in accounts depicting an increasing tendency amongst some young people to engage in acts of ‘appetitive’ violence. This is a form of violence purportedly perpetrated by youth in an excitable and predatory state, which differs from the more common forms of reactive and instrumental violence.
Although newsprint media reports suggest that appetitive violence is alarmingly common, there is currently no corroborating empirical evidence.
This paper explores the classification of violence by youth utilising three contemporary classification systems. One hundred and forty-three case files from the Children’s Court Clinic in Victoria, Australia, were examined, comparing all youth (aged 10–19) convicted of a violent offence referred to the Clinic for psychological assessment in the years 2000 and 2010.
Results indicated a similarly low prevalence of appetitive violence (2000–15.8%; 2010–8.6%). Further, they indicated the quadripartite and tripartite classification systems increased the discrimination of aggressive behaviours beyond that provided by the traditional reactive/instrumental dichotomy.
30.09.2013
Die neuen Zahlen zu den polizeilichen Verkehrskontrollen von 2008-2012 sind jetzt verfügbar und stehen im Statistikportal bereit.
Die Polizei hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich ihren Bestand an Geschwindigkeitsmesssystemen erhöht.
Parallel dazu nahm die Anzahl auf Geschwindigkeit kontrollierte Fahrzeuge stetig zu und die polizeilich festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen stiegen an.
Im gleichen Zeitraum hat der Anteil der hohen Geschwindigkeitsübertretungen an allen Geschwindigkeitsübertretungen abgenommen.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/03.html
Wichtige Zahlen zur Art der Übertretungen, zu den Verurteilungen und der Rückfälligkeit von Verurteilten:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/01.html
Indikatorensystem: Ziel dieser Indikatoren ist es aktuelle Informationen über Strassenverkehrsdelikte in der Schweiz bereitzustellen und Entwicklungstrends aufzuzeigen.
Jeder Indikator illustriert eine unterschiedliche Facette der Strassenverkehrsdelinquenz.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/ind11.html
30.09.2013
Auszug aus dem Paper:
Most life sentence prisoners, once released, are successfully integrated back into the community. However, inspectors also found that improvements could be made in the work carried out with these prisoners, and in particular, that:
The chief inspectors made nine recommendations for improvement for the National Offender Management Service, prisons and probation trusts. Die gesamte Stellungnahme kann unter folgender URL eingesehen werden:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/hmi-probation/work-to-reha...
14.09.2013
Universitätsmuseen der Karl-Franzens-Universität Graz
Interdisziplinärer Kongress
Die Naturwissenschaften machen große Fortschritte bei der Erforschung der Hirnfunktionen und mentalen Prozesse – man denke nur an die Ergebnisse von Neurophysiologie und Neuroimaging. Können aber Qualia wie zum Beispiel Zahnschmerzen oder Angstgefühle tatsächlich quantifiziert und vermessen werden? Die Vermessung von mentalen Zuständen, von Qualia und Intentionen – vorzeiten als Seelenleben bezeichnet – ist gegenwärtig hoch aktuell, hat aber auch eine lange Geschichte.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedensten Disziplinen werden sich in diesem Kongress mit dem epistemischen Status solcher Forschungsansätze auseinandersetzen. Allgemein wissenschaftstheoretische Fragen wie die nach der Tragweite von Methoden oder nach den Grenzen der Erkenntnis werden dabei ebenso zur Sprache kommen wie der Forschungsstand in einzelnen Fachbereichen.
Begleitend zu dieser Tagung findet die Ausstellung „Die Vermessung der Seele“ im UniGraz@Museum statt (17.10.2013 - 31.1.2014). http://static.uni-graz.at/fileadmin/Unigraz_at_Museum/SoAusstellungVerme...
Sie sind herzlich eingeladen, diese Tagung oder auch nur einzelne für Sie interessante Vorträge zu besuchen. Tagungsgebühren werden nicht eingehoben.
ZEIT: 17. – 19. Oktober 2013. ORT: SZ 01.18, Hauptgebäude der Universität Graz, Univ.-Platz 3, 1. Obergeschoß, 8010 Graz.
Kontakt und Information:
Priv.-Doz. DDr. Christian BACHHIESL
Hans Gross Kriminalmuseum
Stv. Leiter der Universitätsmuseen
Univ.-Platz 3 / KG, 8010 Graz
Tel: +43 (0) 316 / 380-6514
Fax: +43 (0) 316 / 380-9447
E-Mail: christian.bachhiesl@uni-graz.at
http://universitaetsmuseen.uni-graz.at/de/
http://kriminalmuseum.uni-graz.at/de/
Die Vermessung der Seele Interdisziplinaerer Kongress Programm 01.pdf
http://www.krimg.de/drupal/files/Die Vermessung der Seele_Programm.pdf
12.09.2013
Presents comparisons of victimization rates and prevalence rates of nonfatal violent crime and household property crime from 1993 to 2010. The report uses prevalence rates to describe patterns of repeat victimization for violent and property crime and to identify specific population subgroups at the highest risk for repeat victimization. It compares violent victimization and prevalence rates across victim age and sex and according to victim-offender relationships. Data on nonfatal victimizations are from the National Crime Victimization Survey (NCVS), which collects information on nonfatal crimes reported and not reported to the police against persons age 12 or older from a nationally representative sample of U.S. households.
Highlights:
Weitere Informationen, auch zu verschiedenen Dokumenten, finden sich unter folgender URL:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=4759
30.08.2013
Direkte URL zum Artikel, der je nach dem Vertragsstatus des Nutzers direkt herunter geladen werden kann oder aber käuflich erworben werden muss:
http://link.springer.com/article/10.1007/s11292-013-9175-2
Lorraine Mazerolle, Sarah Bennett, Jacqueline Davis, Elise Sargeant, Matthew Manning
Journal of Experimental Criminology
September 2013, Volume 9, Issue 3, pp 245-274
We undertook a systematic review and meta-analysis to synthesize the published and unpublished empirical evidence on the impact of police-led interventions that use procedurally just dialogue focused on improving citizen perceptions of police legitimacy.
The systematic search included any public police intervention where there was a statement that the intervention involved police dialogue with citizens that either was aimed explicitly at improving police legitimacy, or used at least one core ingredient of procedural justice dialogue: police encouraging citizen participation, remaining neutral in their decision making, conveying trustworthy motives, or demonstrating dignity and respect throughout interactions. The studies included in our meta-analyses also had to include at least one direct outcome that measured legitimacy or procedural justice, or one outcome that is common in the legitimacy extant literature: citizen compliance, cooperation, confidence or satisfaction with police. We conducted separate meta-analyses, using random effects models, for each outcome.
For every single one of our outcome measures, the effect of legitimacy policing was in a positive direction, and, for all but the legitimacy outcome, statistically significant. Notwithstanding the variability in the mode in which legitimacy policing is delivered (i.e., the study intervention) and the complexities around measurement of legitimacy outcomes, our review shows that the dialogue component of front-line police-led interventions is an important vehicle for promoting citizen satisfaction, confidence, compliance and cooperation with the police, and for enhancing perceptions of procedural justice.
In practical terms, our research shows the benefits of police using dialogue that adopts at least one of the principles of procedural justice as a component part of any type of police intervention, whether as part of routine police activity or as part of a defined police crime control program. Our review provides evidence that legitimacy policing is an important precursor for improving the capacity of policing to prevent and control crime.
09.08.2013
Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.700 oder 5 % mehr als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.
Die meisten (27.800 oder 69 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern oder einem Elternteil.
15.700 Kinder und Jugendliche (39 %) kehrten nach der Inobhutnahme wieder zu den Sorgeberechtigten zurück. Für 12.800 Minderjährige (32 %) schloss sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an, in drei von vier Fällen bedeutete das eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 5.300 Fällen (13 %) waren sonstige stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.
Mit einem Anteil von 43 % (17.300 Kinder und Jugendliche) war die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen. Weiter stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2012 rund 4.800 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung über die Grenze nach Deutschland, gut fünfmal mehr als im Jahr 2007 (900 Minderjährige).
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Publikationen.
Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8473, Kontaktformular (Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 260 vom 07.08.2013)
09.08.2013
Erinnerung:
Die Kriminologische Gesellschaft veranstaltet unter diesem Titel ihre 13. wissenschaftliche Fachtagung in Freiburg in der Schweiz.
Termin: 26.-28. September 2013
Ort: Universität Fribourg
Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Tagung:
http://www.unifr.ch/ius/krimg2013/home
Besondere Anfragen beantwortet:
MLaw Lukas Marty, Universität Fribourg: krimg2013@unifr.ch
01.07.2013
Das am 29. Juni im Bundesgesetzblatt verkündete „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs ist bezüglich der gegenüber bisher erheblich veränderten Verjährungsfristen am 30. Juni in Kraft getreten. Es ändert die Verjährung bezüglich strafrechtlicher Verfolgung sowie der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die verschiedenen, die StPO betreffenden, Regelungen zur Verminderung der Belastung im Strafverfahren werden am 1. September 2013 in Kraft treten. Zum selben Termin wird die neue Regelung zur Begutachtung von Sexualstraftätern in Kraft treten.
Die Neuerungen werden in der Pressemitteilung des BMJ vom 28.06.2013 auf vier Textseiten anschaulich dargelegt:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130628_Ein_Mei...
Eine aktuelle sehr lesenswerte erste Würdigung findet sich auf der Homepage der „Behandlungsinitiative Opferschutz e.V.“ (BIOS) unter: http://www.bios-bw.de/
01.07.2013
Der interdisziplinäre Masterstudiengang befasst sich mit den Ursachen, den Erscheinungsformen und den Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Es handelt sich um ein viersemestriges Vollstudium mit 102 Leistungspunkten. Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Studierende aller Fachrichtungen geeignet, vorzugsweise für Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen Rechtswissenschaft, Neurobiologie, Medizin, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Geschichte, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft und Medienwissenschaft.
Die Bewerbungsfrist für den ersten Jahrgang (nur elektronische Bewerbungen) endet am 5. Juli 2013.
Näheres unter http://master-kriminologie.uni-regensburg.de
Ergänzende Auskünfte erteilt der Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Fakultät für Rechtswissenschaft: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de
27.05.2013
Bewährtes Informations- und Beschwerdemanagement der Justiz
Die MitarbeiterInnen der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2012 Ratsuchenden Auskünfte erteilt, sind Beschwerden nachgegangen und haben damit unbürokratisch helfen können. Sie haben im Jahr 2012 bundesweit rund 4.200 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt und insgesamt 50 Sprechtage abgehalten.
„Eine moderne Justiz muss für die Bürgerinnen und Bürger auch gut erreichbar sein. Die Justiz-Ombudsstellen sind dabei wichtige Anlaufstellen. Sie sorgen für ein professionelles Beschwerdemanagement und ein besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit“, lobte Justizministerin Beatrix Karl heute dieses bewährte Erfolgsmodell.
Auch im Jahr 2012 suchte ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (44 %), die die Justiz-Ombudsstellen kontaktierten, Rat oder Auskunft; 22% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 18% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die BürgerInnen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 6% der Fälle war das Verhalten von MitarbeiterInnen der Gerichte betroffen.
Aufgaben der Justiz-Ombudsstellen
Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Justiz-Ombudsstellen sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Sie gehen kompetent und unabhängig Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden. Sie setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen. Sie suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler. Die Justiz-Ombudsstellen tragen somit zur Qualitätssicherung und ständigen Qualitätsverbesserung innerhalb der Justiz bei. Dieses kundenfreundliche und professionelle Informations- und Beschwerdewesen wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen der BürgerInnen.
Die Justiz-Ombudsstellen sind bereits seit 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet. Seit 1. Jänner 2012 sind die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen gesetzlich verankert. Sie sind nach mehr als fünf Jahren Tätigkeit allseits anerkannt.
Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie auf der Justiz-Homepage (www.justiz.gv.at) unter dem Bereich Bürgerservice/Justiz-Ombudsstellen/Erreichbarkeit.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz, Wien, vom 24.5.2013, Mag. Dagmar Albegger)
(E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)
13.05.2013
Die Daten zu den 2012 ausgesprochenen Jugendstrafurteilen sind jetzt verfügbar.
Im Jahr 2012 wurden 13.158 Urteile (2011: 14.044) gegen 11.883 Minderjährige (2011: 12.836) ausgesprochen.
Von 2007 bis 2012 liegt der Anteil der Minderjährigen weiblichen Geschlechts konstant bei 20%.
Der Anteil der Kinder (10 bis 15 Jahre) ist von 26 % auf 20% zurückgegangen.
Der Anteil der schweizerischen Minderjährigen liegt in dieser Zeitspanne konstant bei 68%.
In der gleichen Periode sank der Prozentsatz der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Strafgesetzbuch von 68% auf 54%. Bei den Urteilen mit Diebstahl sank der Anteil von 30% auf 24% und bei denjenigen mit einer Gewaltstraftat von 16% auf 13%.
In der gleichen Periode erhöhte sich der Anteil der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (hauptsächlich Konsum) von 25% auf 36%.
Die häufigsten ausgesprochenen Sanktionen sind die Bussen (in 2893 Urteilen), der Verweis (in 3550 Urteilen) und die persönlichen Leistungen in 5424 Urteilen.
Die Kennzahlen und Tabellen zu diesem Thema wurden aktualisiert und stehen im Statistikportal zum Herunterladen bereit:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberbli...
07.05.2013
WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1 081 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Dies waren 123 000 Zuzüge mehr als im Jahr 2011 (+ 13 %).
Zuletzt hatte es eine solch hohe Zuwanderungszahl im Jahr 1995 gegeben. Aus Deutschland fort zogen im Jahr 2012 insgesamt 712 000 Personen, 33 000 mehr als im Jahr 2011 (+ 5 %).
Bei der Bilanzierung der Zuzüge und Fortzüge ergibt sich für 2012 ein Wanderungsüberschuss von 369 000 Personen - dies ist ebenfalls der höchste Wert seit 1995.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), sowie weitere Zusatzinformationen und -funktionen, sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/...
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 156 vom 07.05.2013)
18.04.2013
Bezeichnung der Erledigungsart bzw. der Erledigungsnorm(en) | Insgesamt |
---|---|
1) Abgeurteilte (durch Urteil, Strafbefehl oder Einstellungsbeschluss) | 849.850 |
2) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln) im Allgemeinem Strafverfahren | 116.308 |
3) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln sowie ohne Einstellung gemäß § 47 JGG) im Jugendstrafverfahren | 5.480 |
4) Freispruch (ohne Maßregeln) im Allgemeinen Strafverfahren | 26.898 |
5) Freispruch (ohne Maßregeln) im Jugendstrafverfahren | 3.900 |
6) Absehen von der Verfolgung durch den Jugendstaatsanwalt nach Verhängung einer Maßnahme durch den Jugendrichter § 45 III JGG | 5.385 |
7) Einstellung des Verfahrens nach durch den Jugendrichter § 47 JGG | 41.925 |
8) Schuldspruch mit Überweisung an Vormundschafts-oder Familienrichter § 53 JGGG | 64 |
9) Schuldspruch mit Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe § 27 JGG | 2.382 |
10) Schuldspruch mit Absehen von Strafe (§ 46a, 60, 173 III, 174 IV, 199 StGB) | 329 |
11) Verwarnung mit Strafvorbehalt § 59 StGB | 8.242 |
12) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Allgemeinen Strafverfahren | 632 |
13) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Jugendstrafverfahren | 64 |
14) Freispruch mit Anordnung von Maßregeln im Allgemeinen Strafverfahren | 43 |
15) Verurteilte | 705.640 |
Alle von Strafgerichten im Jahr 2011 „behandelte“ Personen mit rechtskräftiger bzw. sonst endgültiger Entscheidung ihres Falles (Summe aus Kategorien 1, 6, 9 und 11) | 865.859 |
*Vermerk 1: Zähleinheit sind die von einer jeweiligen Entscheidung betroffenen Personen, daher kann es ggf. zu einer Mehrfachzählung im Lauf des Jahres kommen, falls jemand in verschiedenen Verfahren „behandelt“ wird.
*Vermerk 2: In der Zahl der „Abgeurteilten“ sind die Entscheidungen der Kategorien 2-5, 7, 8, 10, 12-15 enthalten.
*Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in: Strafverfolgungsstatistik 2011 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 3, Strafverfolgung 2011, Wiesbaden 2012) Tabelle 2.2
12.04.2013
Seit 2006 ist an der Universität Freiburg i.Ü. (Schweiz), am Studienbereich Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit sukzessive ein Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet des Justizvollzugs (Freiheitsentzug, Straf- und Massnahmenvollzug) aufgebaut worden.
Im Zentrum der Forschungstätigkeit stehen Projekte der Grundlagen- und Auftragsforschung, welche durch Drittmittel finanziert werden.
Bisher wurden unter anderem Fragen von Infektionskrankheiten und Drogenkonsum im Justizvollzug, der ärztlichen Praxis im Kontext des Strafvollzugs, des alltäglichen Umgangs mit Sicherheit im geschlossenen Strafvollzug wie auch die Einführung von Arbeitsagogik in einer offenen Vollzugsanstalt und die Einführung von Basisbildung bearbeitet.
Die Forschenden orientieren sich an der Praxis der im Strafvollzug eingebundenen Akteursgruppen sowie an den strukturellen Rahmenbedingungen und situieren diese auch in historischen Prozessen. Diese Forschung verbindet qualitative und quantitative methodische Zugangsweisen.
Näheres unter der folgenden URL: http://prisonresearch.ch/
10.04.2013
Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Peter J. Carrington:
Trends in the Seriousness of Youth Crime in Canada, 1984-2011
Trends in the seriousness of youth crime in Canada from 1984 to 2011 are assessed by analysing changes over time in the mix of offences for which young people have been reported by police as chargeable.
Four indicators of seriousness are used: Statistics Canada crime =
All four analyses clearly indicate a substantial downward trend over the period in the overall seriousness of police-reported youth crime.
The decline in seriousness is mainly due to a very large decrease in the proportion of youth accused of the serious offence of “break and enter” and a correspondingly large increase in the proportion accused of the minor offences of “common assault”, “cannabis possession”, and offences against the administration of justice.
The proportion of chargeable youth accused of major offences against the person has increased substantially relative to its level in 1984, but it remains low compared to property and other offenders. Thus, reported youth crime in Canada has become proportionally more violent but less serious overall.
Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 293-314.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E25)
http://utpjournals.metapress.com/content/rg136p1722q16861/?p=5874ce0a265...
08.04.2013
Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Jane B. Sprott, Cheryl Marie Webster, Anthony N. Doob:
Punishment Severity and Confidence in the Criminal Justice System
It is frequently suggested that Canadians would have more confidence in the courts, in criminal sentences, and in the justice system more generally if sentences were harsher.
Taking advantage of the fact that there is variation across provinces in sentencing practices, this
paper demonstrates that there is essentially no relationship between the punitiveness of a province's courts and that province's residents' views of courts, sentences, and the justice system.
Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 279-292.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E.27)
http://utpjournals.metapress.com/content/2l53765jl7kq4787/?p=5874ce0a265...
05.04.2013
Opfer-Notruf im Jahr 2012: Unterstützung für Opfer von Straftaten – Rund um die Uhr
Auch im Jahr 2012 wurde der Oper-Notruf des Bundesministeriums für Justiz häufig in Anspruch genommen. Es gingen 12.150 Anrufe beim Opfer-Notruf ein (im Jahr 2011: 12.033).
Im Schnitt wurden täglich rund 30 Gespräche geführt, pro Monat gab es mehrere Spitzentage mit 50 - 80 Gesprächen.
Im Berichtsjahr waren 59% der anrufenden Personen Frauen und 41% Männer.
Meist sind die AnruferInnen selbst Opfer einer Straftat (im Jahr 2012 68% der AnruferInnen), ca. 13% waren Angehörige von Opfern.
Die restlichen 19% verteilten sich auf allgemein Ratsuchende, AnruferInnen von anderen Institutionen, ArbeitgeberInnen von Opfern und - in geringem Ausmaß - Angehörige von Beschuldigten und Beschuldigte selbst.
Die meisten Anrufe betrafen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (25%) und strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (21%)
Leistungen des Opfer-Notrufs
Der Opfer-Notruf bietet folgende Leistungen:
Nähere Informationen zum Opfer-Notruf, der im Auftrag des Justizministeriums vom Weißen Ring betrieben wird, finden Sie auf dessen eigener Homepage
unter (http://www.opfer-notruf.at/).
Telefonisch ist der Notruf rund um die Uhr unter der Nummer: 0800-112-112 erreichbar.
Weitere Anfragen oder Rückfragen beantwortet: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik
E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at
Mobil: 0676/898912138
(Quelle: Pressemitteilung vom 28. März 2013)
04.04.2013
Ein Bericht in Spiegel-Online vom 1.4.2013, mit Hyperlinks zur Los Angeles Times:
"Akku-Probleme, Ausfälle wegen Alufolie, falsche Positionsangaben:
In einem teilweise veröffentlichten Test sieht die kalifornische Gefängnisaufsicht eine bestimmte elektronische Fußfessel als "Gefahr für die Öffentlichkeit".
Die Geräte waren vier Jahre lang im Einsatz."
"Die kalifornische Gefängnisverwaltung tauscht im April 2012 überraschend die elektronischen Fußfesseln von 4000 verurteilten Straftätern gegen Geräte eines anderen Herstellers aus.
Nun wird klar, wie es zu dieser Hauruck-Aktion kam." ...........
[KrimG: Weiter im Original unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/elektronische-fussfessel-kaliforn...
02.04.2013
„Opferministerin“ Helen Grant fasste die wesentlichen, öffentlich zur Diskussion gestellten, Punkte zur geplanten weiteren künftigen Verbesserung der Opferrechte im Strafverfahren in einer öffentlichen Erklärung vom 29. März wie folg zusammen:
[Guaranteed support for victims of crime]:
Victims of crime will now be able to hold the criminal justice system to account for the support it provides and be backed by a clear set of entitlements thanks to a statutory new Victims Code, Victims’ Minister Helen Grant announced today.
A simple new Code – written for victims rather than the ‘System’ for the first time - has today been put out to consultation to ensure it gives victims what they need. It tells people what they can expect from the moment they report a crime to the end of a trial, and who to demand help from if it is not provided. The Code will also ensure extra support for victims of the most serious crimes and offer specialist help to young victims.
The Code will:
Now all victims are automatically offered support once they have experienced a crime, but in 80 per cent of cases victims don’t want this. For instance, someone who has their phone stolen from their bag probably doesn’t want to be referred for help. Instead we now propose automatically offering help to those who most need it, such as victims of the most serious crimes. However any victim of any crime continues to have an entitlement to support and will be able to get help if they want it.
Weiterer Text unter:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/guaranteed-support-for...
Die Homepage der „Consultation“ mit Online-Survey steht unter:
https://consult.justice.gov.uk/digital-communications/code-victims-crime
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28.03.2013
Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1, „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“, für das Berichtsjahr 2012, ist erschienen.
Inhalt:
Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 1, 2012, herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite von DESTATIS
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Quersch...
die gewünschte Dateiversion (unten rechts, Downloads, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.
(Quelle: Bearbeitet nach einer Mitteilung von Destatis, Stefan Alter, vom 21.3.2013).
26.03.2013
Art der Erledigung
|
Anzahl
|
Anteil an den erledigten Verfahren der jeweiligen Oberkategorie
|
Anteil an allen erledigten Verfahren
|
---|---|---|---|
I.)Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung bzw. Sanktionierung
|
1.079.122
|
100 %
|
23,4 %
|
*Anklagen zum AG oder LG
|
508.026
|
47,1 %
|
|
*Strafbefehlsanträge an AG
|
538.739
|
49,9 %
|
|
*Anträge auf beschleunigtes Verfahren
|
19.723
|
1,8 %
|
|
*Anträge auf vereinfachtes Jugendverfahren
|
11.951
|
1,1 %
|
|
*Anträge auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens
|
492
|
0,05 %
|
|
*Anträge auf Durchf. eines Objektiven Verfahrens
|
191
|
0.02 %
|
|
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxx
|
II.) Verfahren mit dem Ziel / Ergebnis einer „alternativen Sanktionierung“ (Absehen v. d. Verfolgung unter Auflagen oder Weisungen)
|
277.117
|
100 %
|
6,0 %
|
*Absehen mit Auflage oder Weisung nach StPO
|
191.166
|
69,0 %
|
|
*Absehen nach § 46 Abs. 2 JGG wegen bereits anderweitig erfolgter Erziehungsmaßnahmen
|
80.093
|
28,9 %
|
|
*Absehen nach § 45 Abs. 3 S. 2 JGG (Maßn. d. JugRi)
|
5.834
|
2,1 %
|
|
*Absehen nach §§ 37, 38 BtMG (Therapieprogramm)
|
24
|
0,009 %
|
|
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxx
|
III.) „Folgenlose“ Einstellungen v.a. nach dem Opportunitätsprinzip (Absehen nach StPO)
|
1.190.034
|
100 %
|
25,8 %
|
Absehen nach Vorschriften der StPO
|
875.179
|
73.6 %
|
|
Absehen nach § 45 Abs. 1 JGG (n. § 153 StPO)
|
77.482
|
6,5 %
|
|
Absehen nach § 31a Abs. 1 BtMG (Eigenverbrauch)
|
52.516
|
4,4 %
|
|
Verweisung d. Verletzten auf Privatklageweg
|
184.857
|
15,5 %
|
|
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxxxxxx
|
xxxxxxxxxxx
|
IV.) Einstellungen nach dem Legalitätsprinzip
|
1.298.265
|
100 %
|
28,0 %
|
Schuldunfähigkeit des Beschuldigten (§ 20 StGB)
|
9.202
|
0,7 %
|
|
Sonstige mangelnde „Anklagereife“ (genügender Anlass) gemäß § 170 Abs. 2 StPO
(Sachverhalt, Tatbestand, Unrecht, Schuld, objektive Strafbarkeitsbedingungen, Beweisbarkeit)
|
1.289.063
|
99,3 %
|
|
V.) Andere Erledigungsarten
|
765.248
|
100 %
|
16,6 %
|
VI.) Summer aller „Erledigungen“
|
4.609.786
|
./.
|
100 %
|
25.03.2013
Der Bundestag hat am 14. März 2013 die endgültige Version des "Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" verabschiedet. Das nicht der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat unterliegende Gesetz bringt insbesondere Veränderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz mit sich.
Der Vorschlag der Bundesregierung findet sich in der BT-Drucksache 17/6261, der endgültige Text in der Beschlussvorlage BT-Drucksache 17/12735. Beide Texte können (neben anderen Materalien) wie folgt angesteuert werden:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/351/35125.html
Weitere Materialien zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind auf der Homepage des BGH nachgewiesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Stormg.html
Die DVJJ hat spezifisch im Hinblick auf die nicht erfolgte Änderung des § 37 JGG eine kritische Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:
" Bis zum Stadium des Regierungsentwurfs enthielt es auch eine Änderung des § 37 JGG dahingehend, dass Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte präziser und verbindlicher als bisher gefasst werden sollten. Diesen Teil des Gesetzes hat der Bundesrat durch seine Beschlussempfehlung vom 13.3.2013 verhindert. Die vorgeschlagene Neufassung des § 37 JGG wäre allen Kindern und Jugendlichen zugute gekommen, die als Opfer bzw. Zeugen oder als Beschuldigte mit dem Strafrecht in Kontakt kommen."
Der volle Text der Pressemitteilung vom 15. März mit letzter Änderung vom 19. 3. 2013 findet sich unter:
http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=1758
22.03.2013
"Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sogenannte informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute verkündeten Urteil entschieden.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die von den Beschwerdeführern angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wegen
Verfassungsverstößen im jeweiligen Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen."
Weiter unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-017.html
(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 17/2103 vom 19.3.2013)
Direkter Link zum vollständigen Text der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130319_2bvr262...
21.03.2013
Details in einem aktuellen Bericht bei Spiegel-Online vom 19.3.2013, 19:45 Uhr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-bgh-weist-klage-d...
20.03.2013
Gericht bzw. Art des Spruchkörpers
|
Anzahl der erledigten Verfahren
|
Anteil an allen Erledigungen
(gerundet auf 1 Stelle nach dem Komma)
|
|
---|---|---|---|
Innerhalb der Gerichtsebene | bezogen auf alle Gerichtsebenen | ||
BGH (Strafsenate)
|
3.387
|
100 %
|
0,4 %
|
OLG (Strafsenate)
|
6.196
|
100 %
|
0.7 %
|
LG (Strafkammern), darunter
Wirtschaftsstrafkammern
Schwurgerichtskammern
Große Strafkammern
Kleine Strafkammern
Große Jugendkammern
Kleine Jugendkammern
|
69.114
1.728
1.722
9.568
46.122
7.095
2.879
|
100 %
2,5 %
2,5 %
13,8 %
66,7 %
10,3 %
4,2 %
|
8,1 %
|
AG (Schöffengerichte bzw. Einzelrichter),
darunter
Schöffengerichte
Jugendschöffengerichte
Strafrichter als Einzelrichter
Jugendrichter als Einzelrichter
|
772.867
38.128
53.155
491.535
190.049
|
100 %
4,9 %
6,9 %
63,6 %
24,6 %
|
90.8 %
|
Gesamtheit der erledigten Strafverfahren (i.e.S.)
|
851.564
|
./.
|
100 %
|
|
|
|
|
Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1, 3. 6 und 9).
18.03.2013
Bezeichnung der Erledigungsart bzw. Erledigungsnorm(en) |
AG
|
LG
1. Instanz |
LG
2. Instanz |
OLG
1. Instanz |
OLG
2. o. 3. Instanz |
BGH
|
Insgesamt
|
---|---|---|---|---|---|---|---|
1) Urteile in Anklagesachen bzw. Offizialsachen | 273.341 | 9.635 | 25.769 | 24 | 215 | 147 | 309.131 |
2) Strafbefehl § 407 mit § 410 III StPO | 55.156 | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. | 55.156 |
3) Strafbefehl in HV gemäß § 408 a StPO | 27.093 | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. | 27.093 |
4) Rücknahme von Einsprüchen geg. StrBef. | 38.577 | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. | 38.577 |
5) Urteile in Privatklagesachen | 317 | ./. | 14 | ./. | ./. | ./. | 317 |
6) Urteile in sonstigen Verfahren | 15.050 | ./. | 309 | ./. | ./. | ./. | 15.359 |
7) § 153a II StPO | 59.191 | 206 | 2.214 | 1 | 4 | 0 | 61.616 |
8) §§ 37,38 BtMG | 147 | 0 | 5 | 0 | 0 | 0 | 152 |
9) § 47 JGG | 42.593 | 8 | 121 | 0 | 1 | 0 | 42.723 |
+ | + | + | + | + | + | + | + |
10) § 153 II StPO | 35.472 | 78 | 908 | 0 | 41 | 0 | 36.499 |
11) § 154 II StPO | 32.874 | 475 | 890 | 0 | 19 | 0 | 34.258 |
12) § 154b IV StPO | 428 | 14 | 19 | 0 | 0 | 0 | 461 |
13) § 205 StPO | 19.894 | 179 | 239 | 0 | 0 | 0 | 20.312 |
14) § 206a StPO | 2.839 | 76 | 145 | 0 | 16 | 0 | 3.076 |
15) § 206b StPO | 18 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 21 |
16) Sonstige StPO und BtMG | 877 | 22 | 107 | 0 | (217) | 0 | 1.223 |
17) § 204 StPO | 2.979 | 252 | n.b. | 0 | n.b. | n.b. | 3.231 |
Erledigte Verfahren insgesamt, auch andere als bei 1- 17 aufgeführte Arten | 772.867 | 13.867 | 51.572 | 28 | 6.168 | 2.904 | 847.406 |
Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner) nach den Ausgangszahlen in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.2, 4.2, 5.2, 6.2, 7.2, 8.2, 9)
14.03.2013
Art des Gerichts
|
Strafsachen, auch Revisionen bzw. Berufungen bzw. Rechtsbeschwerden
|
Bußgeldsachen,
bzw. besondere Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten
|
Sonstige Sachen
|
Insgesamt
|
---|---|---|---|---|
Bundesgerichtshof
|
3.325
|
3
|
92
|
3.420
|
Oberlandesgerichte
|
25.504
|
10.323
|
9.845
|
45.672
|
Landgerichte
|
80.081
|
3.807
|
126.182
|
210.070
|
Amtsgerichte
|
1.341.014
|
410.401
|
1.309.343
|
3.060.758
|
Alle Gerichte
|
1.449.924
|
424.534
|
1.445.462
|
3.319.920
|
13.03.2013
An der Professur Bannenberg ist im Rahmen eines Drittmittelprojektes zur umfassenden empirischen Erforschung sogenannter Amoktaten in einem interdisziplinären Forschungsverbund zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 2 Jahren (mit der Möglichkeit der Verlängerung) eine dreiviertel Stelle mit einer/einem Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www1.uni-giessen.de/stellenmarkt/pdf/stelle0006665.pdf
12.03.2013
Kategorie der Neuzugänge |
Anzahl der Verfahren |
Anteil an allen Neuzugängen |
---|---|---|
Anzeigen gegen unbekannte Täter |
3.294.017 |
34.5 % |
Anzeigen gegen bekannte Täter |
4.587.467 |
48,0 % |
Vollstreckungssachen |
1.112.235 |
11,6 % |
OWiG-Anzeigen gegen bekannte Täter |
386.592 |
4,0 % |
Ins AR-Register einzutragende Anzeigen und sonstige Mitteilungen |
106.846 |
1,1 % |
Rechtshilfesachen |
44.516 |
0,5 % |
Gnadensachen |
14.829 |
0,2 % |
DNA- Identitätsfeststellungen |
8.721 |
0,1 % |
Entschädigungen nach dem StrEG |
2.081 |
0,02 % |
Zivilsachen |
475 |
0.005 % |
Antrag auf Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung |
108 |
0.001 % |
Alle Neuzugänge |
9.557.887 |
100 % |
11.03.2013
Urban Institute, Justice Policy Center:
Findings
Weiteres unter:
http://www.urban.org/digitizingabuse/?utm_source=iContact&utm_medium=ema...
08.03.2013
Evelyn J. Patterson
Incarcerating death: Mortality in U.S. state correctional facilities, 1985–1998
Demography
August 2010, Volume 47, Issue 3, pp 587-607
Abstract:
Using data from the U.S. Bureau of Justice Statistics and Census Bureau, I estimate death rates of working-age prisoners and nonprisoners by sex and race.
Incarceration was more detrimental to females in comparison to their male counterparts in the period covered by this study.
White male prisoners had higher death rates than white males who were not in prison. Black male prisoners, however, consistently exhibited lower death rates than black male nonprisoners did.
Additionally, the findings indicate that while the relative difference in mortality levels of white and black males was quite high outside of prison, it essentially disappeared in prison.
Notably, removing deaths caused by firearms and motor vehicles in the nonprison population accounted for some of the mortality differential between black prisoners and nonprisoners.
The death rates of the other groups analyzed suggest that prison is an unhealthy environment; yet, prison appears to be a healthier place than the typical environment of the nonincarcerated black male population.
These findings suggest that firearms and motor vehicle accidents do not sufficiently explain the higher death rates of black males, and they indicate that a lack of basic healthcare may be implicated in the death rates of black males not incarcerated.
http://link.springer.com/article/10.1353/dem.0.0123?utm_campaign=SOC1866...
06.03.2013
Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2011 verabschiedet.
Der Bericht gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland.
Er stellt die verschiedenen Migrationsarten detailliert dar und informiert über die Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird im Auftrag des Bundestages jährlich erstellt. Der Migrationsbericht 2011 schließt in seinem Aufbau an den letztjährigen Bericht an.
Ausführlicher als im vorhergehenden Bericht wird jedoch das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich sowie die Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten behandelt.
Eine kostenlose PDF-Version des Berichts, auch einer Kurzfassung, kann unter folgender URL des BAMF herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2013/20130130-migrationsberic...
28.02.2013
Die Richtlinie der EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurde im Oktober 2012 erlassen und trat am 15. November 2012 in Kraft.
Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 14.11.2012, DE, L 315/57). Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Die neue Richtlinie stärkt in erheblichem Maße die Rechte der Opfer und ihrer Familienangehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie ihre Verfahrensrechte in Strafverfahren.
Sie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die gewährleisten, dass Fachkräfte im Umgang mit Opfern geschult werden, und die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung für die Rechte der Opfer fördern.
Zurzeit [scil. Zum Stand vom Februar 2013, KrimG] wird im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament über einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen beraten. Die Verordnung soll 2013 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.
Direkter Zugang zu der deutschsprachigen Version (auch zu 21 anderssprachigen Versionen) in den Formaten PDF, HTML, TIFF:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?checktexts=checkbox&val=691388%3Acs&p...
Europäisches Justizportal, Abteilung „Opfer von Straftaten“, Unterabteilung „Rechte im Strafverfahren“:
https://e-justice.europa.eu/content_victims_of_crime_in_criminal_proceed...
Hauptseite des Europäischen Justizportals mit allen Abteilungen:
https://e-justice.europa.eu/home.do?plang=de&action=home
27.02.2013
In einem am 27.2.2013veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt. Bis zum Inkrafttreten der
erforderlichen gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Mai 2013, darf diese nur noch ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.
Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht war. In diesen Fällen wird nicht lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt, sondern es handelt sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Erfolgt dieser auf der Grundlage eines Gesetzes, das im Zeitpunkt der Verurteilung wegen der Anlasstaten noch nicht in Kraft getreten war, kommt den betroffenen Vertrauensschutzbelangen ein besonders hohes Gewicht zu.
Weitere Einzelheiten der PM unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-013.html
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2013 vom 27. Februar 2013)
Hyperlink zum Beschluss vom 6.2.2013: 2 BvR 2122/11 2 BvR 2705/11
26.02.2013
Wie entsteht soziale Ungleichheit? Und wie wirken dabei Gene und Umweltfaktoren zusammen?
Zur Klärung dieser Fragen richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Langfristvorhaben ein. In diesem wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken 4000 Zwillingspaare in unterschiedlichen Lebensabschnitten befragen, umso besser zu verstehen, wie aus individuellen Unterschieden soziale Ungleichheit erwächst.
Titel der weltweit einmaligen Studie:
Die cross-sequenzielle, verhaltensgenetische Studie ist auf zwölf Jahre angelegt und wird zunächst in den kommenden drei Jahren mit gut vier Millionen Euro gefördert. Mit ihr soll die Entstehung sozialer Ungleichheit über die Lebensspanne erforscht werden.
Die beteiligten Psychologen und Soziologen fokussieren dabei auf fünf bedeutsame Bereiche:
Die so erhobenen Daten sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden.
Mit ihren Langfristvorhaben stellt die DFG in den Verhaltens- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Förderinstrument bereit, um methodisch aufwendige Untersuchungen durchzuführen. Der langfristige Planungshorizont von bis zu zwölf Jahren ermöglicht die Erhebung umfangreicher Datensätze und die Erforschung langfristiger Veränderungsprozesse. Damit trägt das Langfristprogramm entscheidend zum Aufbau dauerhafter Infrastrukturen im jeweiligen Fach bei.
(Quelle:Pressemitteilung der DFG Nr. 64 vom 7. Dezember 2012. Weitere Informationen erteilen die Projektleiter.
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: Dr. Anne Brüggemann, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2213 Anne.Brueggemann@dfg.de )
25.02.2013
Incurable Sex Offenders, Lousy Judges & The Media: Moral Panic Sustenance in the Age of New Media
Kathryn J. Fox
American Journal of Criminal Justice
March 2013, Volume 38, Issue 1, pp 160-181
Abstract
There is consensus that since the 1990s, we have experienced a spike in public concern over sexual offenders.
Analyzing this concern as a moral panic, this paper argues that national television coverage, as it picks up local news, adds heat to the fire by re-naming the villain as an inadequate judicial system.
This process helps to sustain a moral panic, while narrowing the available discourse about the nature of appropriate punishment.
Drawing upon a well-publicized example of a media event in Vermont, this paper extends the theory of moral panics to add another stage to the process—a stage presented by the advent of cable news programming, the relationship between local and national media, and the explosion of blogs.
In order for a panic to sustain over an extended time period, the rhetoric about it must transform. In particular, the claimsmaking about the nature of the problem must evolve. In particular, the panic has evolved from sex offenders as folk devils to an attack on judicial discretion. The development of the outcry over judicial discretion was due, in part, to media distortion of the case. I will thus trace the trajectory of this one case to demonstrate the role of the media in shaping and sustaining the panic.
http://link.springer.com/article/10.1007/s12103-012-9154-6
22.02.2013
Men and women are from Earth: Examining the latent structure of gender.
Carothers, Bobbi J.; Reis, Harry T.
Journal of Personality and Social Psychology, Vol 104(2), Feb 2013, 385-407. doi: 10.1037/a0030437
Abstract
Taxometric methods enable determination of whether the latent structure of a construct is dimensional or taxonic (nonarbitrary categories).
Although sex as a biological category is taxonic, psychological gender differences have not been examined in this way.
The taxometric methods of mean above minus below a cut, maximum eigenvalue, and latent mode were used to investigate whether gender is taxonic or dimensional.
Behavioral measures of stereotyped hobbies and physiological characteristics (physical strength, anthropometric measurements) were examined for validation purposes, and were taxonic by sex.
Psychological indicators included
Constructs were with few exceptions dimensional, speaking to Spence's (1993) gender identity theory. Average differences between men and women are not under dispute, but the dimensionality of gender indicates that these differences are inappropriate for diagnosing gender-typical psychological variables on the basis of sex.
http://psycnet.apa.org/journals/psp/104/2/385/
(PsycINFO Database Record (c) 2013 APA, all rights reserved)
20.02.2013
Zitat aus der Ärzte-Zeitung: "Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt haben ab sofort eine direkte ambulante Anlaufstelle am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg.
Mit dieser ersten Klinisch-Forensischen Ambulanz in Baden-Württemberg ist eine umgehende Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach gewaltsamen Ereignissen gewährleistet - und das rund um die Uhr.
Bestandteil des ambulanten Angebots ist ein rechtsmedizinischer ärztlicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst am Telefon".
Weiter mit dem Artikel von Ingeborg Bördlein unter:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/?sid=827529
19.02.2013
Ein für Opfer von Straftaten, und für deren Umfeld oder Unterstützende, nicht nur in Baden-Württemberg nützliches Angebot bietet die Plattform
"service-bw" des Landes Baden Württemberg
Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Zugang zur gesamten Homepage unter:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=51E...
Einzelne Fragen können direkt mit den folgenden Hyperlinks angesteuert werden:
Ein Dank für den Hinweis gebührt Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung Stuttgart:
http://www.bewaehrungshilfe-stuttgart.de/content/125/zeugenbegleitung
Zu NERO und NEROkidz, einem von Rechtsanwälten gestalteten Angebot, siehe ergänzend
http://www.praeventsozial.de/content/153/nero-nerokidz
18.02.2013
Eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts hat einer jungen Frau, die vor vier Jahren vergewaltigt wurde, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.
Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.
Die Kammer berücksichtigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat:
Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangengehalten und immer wieder vergewaltigt worden.
Zur Tatzeit war sie schwanger.
Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten
Weitere Einzelheiten im Bericht von Spiegel-Online vom 5.2.2013 unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin...
15.02.2013
"Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei überwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Die Bevölkerung hat Angst vor dem ehemals Sicherungsverwahrten, der nach einem Urteil des EGMR entlassen werden musste.
Rechtsexperten zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Überwachung, während die Gerichte und der Gesetzgeber noch zögern."
Weiter mit dem anschaulichen Bericht von Dr. Claudia Kornmeier in LEGAL TRIBUNE Online vom 31.01.2013 unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sicherungsverwahrung-dauerobserv...
15.02.2013
Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat in diesen Tagen die Daten zum Berichtsjahr 2011 über die Bewährungshilfe in Deutschland veröffentlicht.
Der Band in der Fachserie 10, Reihe 5 der Rechtspflegestatistik vermittelt Daten über
Der Band kann als PDF- oder Excel-Datei unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Bewaehr...
Weitere Auskünfte erteilt:
Stefan Alter,
Hauptsachbearbeiter Rechtspflegestatistik
Telefon 0611.754199; Fax 03018.10.644.4199, E-Mail stefan.alter@destatis.de
14.02.2013
13.02.2013
Zur Beantwortung dieser Frage ist die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, jedenfalls dem Grunde nach hilfreich. Die Reihe 6 dieser Fachserie vermittelt Angaben über „Personal des öffentlichen Dienstes“ zum 30.6.2011. Sie erfasst das Personal von Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung. Hier interessiert das Personal im Statistik-Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Unterschieden wird nach insgesamt „Beschäftigten“ einerseits, speziell nach „Beamtinnen / Beamten“ andererseits. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.
Bezeichnung
|
Bund
N
|
Länder
N
|
Kommunen
N
|
Gesamtzahlen
N
|
---|---|---|---|---|
(1) Alle Beschäftigten
(einschließlich Bereich Sozialversicherung)
|
524.728
|
2.336.973
|
1.367.178
|
4.602.939
|
Darunter:
Beamte, Richter und Soldaten
|
367.958
|
1.293.933
|
168.219
|
1.883.734
|
(2) Beschäftigte im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
|
45.351
|
279.469
|
118.283
|
443.103
|
Darunter:
Beamtete Beschäftigte
|
36.451
|
225.697
|
n.b.
|
262.148
|
(3) Nur bei der Polizei des Bundes und der Länder Beschäftigten
|
44.467
|
264.322
|
n.b.
|
308.789
|
Darunter:
Beamtete Polizisten
bzw. Polizistinnen
|
36.451
|
225.697
|
n.b.
|
262.148
|
Quelle: Eigene Tabelle der Geschäftsstelle KrimG, erstellt nach den Zahlen in Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.8.1 und 2.8.2.
Details zum Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden ( v.a. BKA), kein getrennter Nachweis mehr. Letzter Nachweis in der Statistik 2010: Bund insgesamt 36.625, davon Bundespolizei = 33.334, andere Polizeibehörden des Bundes = 3.291.
Details zur Geschlechterverteilung 2011: Im Bund nach Tabelle 3.1.1 = Weibliche Beamte 5.566 von insgesamt 36.451, also 15,3 %; in den Ländern nach Tabelle 4.1.1 = Weibliche Beamte 43.859 von insgesamt 225.697, also 16,2 %.
Ergänzend bietet es sich an, den Trend in Deutschland nach der Wiedervereinigung zu analysieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht einfach. Alle Quellen, die über Behördenhomepages, Homepages von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie freie Suche im Internet derzeit gefunden werden können, greifen entweder explizit oder anscheinend implizit auf Erhebungen von EUROSTAT zurück, die sich auf Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten stützen. Der einzige Nachweis im Netz, der einen längeren Zeitraum widerspiegelt, stammt von „Statista“, nach eigenen Angaben ein Partner von IfD Allensbach. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) veröffentlicht seit dem Jahrgang 2002 in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, auch Angaben zur Polizei in Bund und Ländern, anfänglich für den Bund auch zu dem noch zum nicht förmlich als „Polizei“ geführten Bundesgrenzschutz. Art, Detailtiefe und tabellarische Aufbereitung der amtlichen Angaben schwanken im Lauf der Jahre. In der folgenden Tabelle sind die Angaben von Statista und DESTATIS für 2002 bis 2011 soweit möglich nebeneinander gestellt. Worauf die doch merklichen Differenzen im Einzelnen beruhen, müsste gesondert untersucht werden.
Berichtsjahr der Statistik
|
Angaben von „Statista“, unter Bezug auf EUROSTAT
|
Angaben der amtlichen Bundesstatistik DESTATIS
|
---|---|---|
1997
|
229.424
|
k.A.
|
1998
|
237.786
|
k.A.
|
1999
|
252.230
|
k.A.
|
2000
|
250.178
|
k.A.
|
2001
|
248.277
|
k.A.
|
2002
|
247.190
|
(mit BGS für Bund) 263.192
|
2003
|
245.415
|
(mit BGS für Bund) 263.910
|
2004
|
246.756
|
(mit BGS für Bund) 264.518
|
2005
|
248.188
|
(mit BGS für Bund) 262.364
|
2006
|
250.284
|
262.319
|
2007
|
250.353
|
261.170
|
2008
|
247.649
|
260.043
|
2009
|
245.752
|
260.528
|
2010
|
k.A.
|
261.225
|
2011
|
k.A.
|
262.148
|
12.02.2013
Am Donnerstag, dem 21. März 2013 veranstaltet das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP)
gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz das Zweite Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS).
Das Thema der hochkarätig besetzten Tagung lautet „Medien im Strafverfahren“.
Zum Tagungsflyer mit weiteren Informationen zum Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular gelangen Sie hier.
12.02.2013
Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde.
In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen.
Der Berichtsband des Statistischen Bundesamtes kann als PDF-Datei oder als XLS-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...
(Ergänzende Auskünfte gibt: Stefan Alter | Hauptsachbearbeiter, Rechtspflegestatistik , Telefon 0611.754199, Fax 03018.10.644.4199, stefan.alter@destatis.de )
11.02.2013
Erklärung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden nach der Neuregelung für eine Zwangsmedikation hoch.
Zunächst soll immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. Die Maßnahme muss erforderlich sein, wenn dem Betreuten erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Und die Maßnahme muss immer durch einen Richter genehmigt werden – das gilt genauso wie bei der Unterbringung. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Notsituationen beschlossen, in denen es gar nicht anders geht.
Davon unberührt bleibt als Patient die Möglichkeit, durch Verfügung festzulegen, wie der Patient behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig ist. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist außerdem nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 seine bisherige Rechtsprechung verändert hatte.
Zum Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines – derzeit fehlenden – Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen.
Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden.
Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:
Die Neuregelungen bilden die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 1.2.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)
Ergänzungshinweis KrimG: Die BR-Drucksachen 11/13 und 11/1/13, die den Beratungen und der Entscheidung des Bundesrates zugrunde lagen, lassen sich auf der Homepage des Bundesrates in der Abteilung "Plenarsitzungen" bei der Tagesordnung der 906. Sitzung unter TOP 14 kostenlos als PDF-Dateien herunter laden:
http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/...
8.02.2013
Auf der bundesweiten Fachtagung vom 11.-12.03.2013 in Kassel wird über aktuelle Entwicklungen in der Anwendung der Führungsaufsicht berichtet.
In Arbeitsgruppen können praktische Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert werden.
Zu folgenden Themen werden Referenten Stellung nahmen:
Weitere Information
8.02.2013
Der Fortbildungskalender des Bildungswerkes des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Es werden wieder viele fachspezifische Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte in der Strafrechtspflege angeboten.
Weitere Information
8.02.2013
Der Fortbildungskalender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Bundesweit besonders wichtig ist der 29. Deutsche Jugendgerichtstag vom 14.09. bis 17.09.2013 in Nürnberg
Weitere und ergänzende Information zu einzelnen Veranstaltungsarten unter: http://www.dvjj.de/ebene.php?ebene=15
07.02.2013
Am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) wird der berufsbegleitende Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ angeboten.
Das Curriculum wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung „Governing and Policing Security“ (GaPS) des University College Ghent entwickelt und ist als englischsprachiger Fernstudiengang konzipiert.
Das Programm richtet sich an Bewerber, die in internationalen Organisationen in den Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit tätig werden wollen oder tätig sind. Entsprechend liegt der Fokus des Programms in der Aus- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die in Transitions- oder Post-Konflikt-Gesellschaften im Bereich von Sicherheitspolitik, Kriminalitätsbekämpfung, (internationaler) Strafverfolgung und des Menschenrechtsschutzes aktiv sein wollen oder sind.
Bewerbungsschluss für den Beginn des Studiums im April 2013 ist der 28. Februar 2013. Weitere Informationen zum Studiengang, zum Zulassungsverfahren und zu Stipendien: www.macrimgov.eu
06.02.2013
Das jüngste Heft der Zeitschrift "Law and Philosophy" (Vol. 32, No. 1, January 2013) widmet sich als Schwerpunktheft der gegenwärtigen Bedeutung von Straftheorien, mit besonderer Rücksicht auf Vergeltungstheorien (Retributivism).
Die Grundzüge der Argumentation in den Beiträgen können kostenlos über die Abstracts und teilweise die erste(n) Seite(n) der Texte eingesehen werden.
Die Beiträge selbst sind nicht frei zugänglich, sondern müssen individuell über Uni-Lizenzen besorgt oder sonstwie käuflich erworben werden.
http://link.springer.com/journal/10982/32/1/page/1#
05.02.2013
Am 5. September 2012 waren in der Schweiz 6599 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs für Erwachsene inhaftiert, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste Bestand seit 1999.
Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 60 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6.5 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Ausländergesetz und 2.5 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ab 1. Januar 2011 nahm die Anzahl der inhaftierten Personen in Untersuchungshaft um 10 Prozent ab. Im 2012 stieg die Anzahl Untersuchungshäftlinge um 20 Prozent an und erreichten mit 2051 Insassen den zweit höchsten Stand seit 1999.
Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde in 109 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Am Stichtag waren 6599 der insgesamt 6978 Haftplätze belegt. Mit 94.6 Prozent stieg die Belegungsrate auf einen neuen Höchststand.
Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberbli...
Sie finden gleichzeitig neue Zahlen zur Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS). Dieses Jahr werden die Ergebnisse der Stichtagserhebungen (2010-2012) erstmals einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt.
Die Zahlen und Schaubilder sind zugänglich unter folgendem Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/vollzug_...
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 28.1.2013, technisch bearbeitet durch KrimG)
31.01.2013
Hyperlink zum Bericht in Spiegel-Online:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...
Hyperlink direkt zum Interaktiven Atlas der Todesschüsse, mit Details zu
den bereits wieder mehr als tausend Todesfällen mit Waffen seit dem Massaker von Newton am 14.12.2013:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...
30.01.2013
Nach verbreiteter überlieferter Alltagserfahrung "schadet ein Klaps doch nicht", wenn Vater oder Mutter diesen in positiver erzieherischer Absicht austeilen und eine gute bzw. warme emotiole Beziehung zwischen Elternteil und Kind besteht.
Eine aktuell veröffentlichte amerikanische Studie mit einer beachtlichen Anzahl von (hier ausschließlich) Müttern und Kindern lässt da starke Zweifel aufkommen.
Anscheinend fördern körperliche Züchtigungen ziemlich generell die Ausprägung von Aggressionsbereitschaft bei den kleinen davon Betroffenen, jedenfalls in den USA.
Eine Zusammenfassung kann man unter folgender URL lesen:
Does Warmth Moderate Longitudinal Associations Between Maternal Spanking and Child Aggression in Early Childhood?
Lee, Shawna J.; Altschul, Inna; Gershoff, Elizabeth T.
doi: 10.1037/a0031630
Den Originalaufsatz muss man auf einem der üblichen Wege studieren, in einer Bibliothek oder per Campuslizenz oder durch Kauf beim Verlag.
29.01.2013
Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten.
Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.
Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der „NSU“ mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.
Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte zum Auftakt der Kommissionsarbeit:
„Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen – rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig.“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung der Kommission:
„Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe und Streubreite analysieren und kritisch bewerten.“
Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz an.
(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 28.1.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)
28.01.2013
Vor kurzem ist die Beta-Version der DDB ins Netz gestellt worden. Die Suchmaschine arbeitet sehr schnell. Die nach und nach von den jetzigen und weiteren erhofften Partnern eingespeisten Informationen sollen ein umfangreiches und detailliertes Recherchieren für praktisch alle wissenschaftlichen Disziplinen ermöglichen.
Für die Kriminologie und ihre Bezugswissenschaften konzentrieren sich die bisher erfassten Hinweise auf Bestände in staatlichen Archiven, (auch ältere) Bestände in Bibliotheken und auf Verlagsverzeichnisse. Die Hinweise sind von der Zahl und dem Gehalt her recht divers, jedoch grundsätzlich für aktuelle wie historisch ausgerichtete Recherchen nützlich, vor allem auch bezüglich Schriften außerhalb des regulären Verlagsgeschehenes („Graue Literatur“); auch Hörfunkbeiträge zu vielen Themen sind nachgewiesen.
Um einen Eindruck von den Einträgen zu geben, sei eine gewillkürte Auswahl dargestellt (jeweils Stichwort und Zahl der Treffer in Klammern):
Direkten Zugang zur DBB gibt es über:
http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/
25.01.2013
Das Bundesministerium für Inneres in Wien hat den Jahresbericht zur "Kriminalprävention in Österreich 2011" veröffentlicht, und teilt auf der Aktualitätenseite dazu mit:
Gelebte Kriminalprävention erfordert, auf Menschen zuzugehen, ihnen zuzuhören und gemeinsam verständliche Lösungsvorschläge für vorgebrachte Anliegen zu erarbeiten.
800 speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten übernehmen diese Aufgabe in Österreich.
In den abgelaufenen fünf Jahren konnten so bei über 193.000 kriminalpräventiven Maßnahmen umgesetzt und insgesamt über 1,6 Millionen Menschen von den Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten erreicht werden.
Der Mittelwert ergibt einen Tagesschnitt von über 100 Präventionstätigkeiten mit mehr als 900 erreichten Menschen.
Im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 wurden insgesamt 340.200 Bürgerinnen und Bürger in Österreich durch ihre kriminalpräventiven Tätigkeiten in Form von Beratungen vor Ort oder in Dienststellen, bei Großberatungen, Fahrradcodierungen, Infoblattverteilungen, Messen und Ausstellungen, Projektarbeiten, Öffentlichkeitsarbeiten, Schulungen und Seminaren, Vorträgen oder per Telefon erreicht.
Die detaillierte PDF-Version des Berichtes kann kostenlos unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/files/Jahresbericht_Prvention2...
22.01.2013
Die Bundesministerien für Inneres und für Justiz in Wien bearbeiten und veröffentlichen federführend für die Bundesregierung der Republik Österreich den seit vielen Jahren regelmäßig erscheinenden „Sicherheitsbericht“.
Der Sicherheitsbericht 2011 ist (ebenso wie schon der Sicherheitsbericht 2010) auch elektronisch in Gestalt von PDF-Datein frei verfügbar.
Er enthält eine Fülle von interessanten Daten und Berichten aus dem Bereich der Polizei und aus dem Bereich der Justiz, u.a. zu:
Die Berichte zum Bereich der Justiz können unter folgender URL herunter geladen werden:
Die Berichte zum Bereich des Inneren können unter folgender URL heruntergeladen werden: