30.09.2011
News of 26 September 2011
Up to £1million a year is to be seized from prisoners’ pay packets and used to fund victim support services, the Ministry of Justice announced today.
Under the Prisoners’ Earnings Act, which comes into force today, low-risk prisoners who work outside of prison to prepare for their eventual release will see up to 40 per cent of their net weekly wages over £20 go to services which support victims of crime.
This is the first step towards ensuring prisoners make financial reparation to victims and communities.
The money will go to the national charity Victim Support and pay for new support services, helping victims to recover from the trauma of crime and forcing criminals to take responsibility for the harm they caused.
Further details under: http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/newsrelease260911a.htm
28.09.2011
WIESBADEN – Im Jahr 2010 stieg die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund wie in den Vorjahren leicht an, sie lag bei gut 15,7 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus 2010 weiter mitteilt, entsprach das einem Anteil von 19,3 % an der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen. Die Mehrheit, nämlich 8,6 Millionen Menschen, hatte einen deutschen Pass, während circa 7,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer waren.
Rund ein Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren, etwa zwei Drittel sind zugewandert. Europa ist für die Zuwanderung von besonderer Bedeutung: Die meisten, nämlich 69,5 % der insgesamt 10,6 Millionen Zuwanderer stammten 2010 aus Europa; aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union kamen insgesamt 31,9 % aller Zuwanderer. Auf Europa folgten Asien/Ozeanien mit 17,2 % und Afrika mit 3,2 %. Nach einzelnen Ländern betrachtet waren die wichtigsten Herkunftsländer die Türkei (14,1 %), Polen (10,5 %) und die Russische Föderation (9,2 %).
Bei vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund feststellen: So waren 2010 Personen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen ohne Migrationshintergrund (35,0 Jahre gegenüber 45,9 Jahre), sie waren weitaus häufiger ledig (45,7 % gegenüber 38,5 %), und der Anteil der Männer unter ihnen war höher (50,3 % gegenüber 48,7 %). Zudem fehlte Personen mit Migrationshintergrund häufiger ein Schulabschluss (15,3 % gegenüber 2,0 %) oder ein berufsqualifizierender Abschluss (45,0 % gegenüber 19,6 %).
Die nachteilige Bildungssituation spiegelte sich auch in der Beschäftigungsstruktur wider: Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren waren 2010 etwa doppelt so häufig erwerbslos wie jene ohne (11,5 % gegenüber 5,8 %) oder gingen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob (11,3 % gegenüber 6,8 %). Auch das Armutsrisiko war bei ihnen deutlich höher, es lag bei 26,2 %, während nur 11,7 % der Menschen ohne Migrationshintergrund armutsgefährdet waren.
Methodische Hinweise
Die hier veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf die sogenannte Bevölkerung mit Migrationshintergrund im engeren Sinn. Zu dieser Bevölkerungsgruppe zählen im Mikrozensus alle seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und alle im Inland mit fremder Staatsangehörigkeit Geborenen sowie die hier geborenen Deutschen, die mit zumindest einem Elternteil im selben Haushalt leben, der zugewandert ist oder als Ausländer in Deutschland geboren wurde.
In den Jahren 2005 und 2009 konnte zusätzlich die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn abgebildet werden. Diese umfasst auch in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alle vier Jahre fragt der Mikrozensus nach der Staatsangehörigkeit der nicht im selben Haushalt lebenden Eltern. Dadurch konnte 2009 bei 345 000 Personen ein Migrationshintergrund identifiziert werden, der in den anderen Jahren nicht erkennbar ist. Damit lag die Zahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn 2009 bei 16,0 Millionen.
Personen, die sich noch in Ausbildung befanden, bleiben bei den Angaben zu den Bildungsabschlüssen unberücksichtigt. Aufgrund einer Revision sind die Angaben zu den Bildungsabschlüssen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Bevölkerung 2010 nach Migrationsstatus
|
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---|---|---|---|---|---|---|
Migrationsstatus
|
2010
|
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
|
||||
Anzahl in 1 000
|
Anteil an der Gesamtbevöl-
kerung in % |
|||||
Bevölkerung insgesamt
|
81 715
|
100,0
|
– 0,2
|
|||
ohne Migrationshintergrund
|
65 970
|
80,7
|
+ 0,2
|
|||
mit Migrationshintergrund im engeren Sinn
|
15 746
|
19,3
|
+ 0,3
|
|||
Zugewanderte insgesamt
|
10 590
|
13,0
|
– 0,1
|
|||
davon:
|
||||||
Ausländer
|
5 577
|
6,8
|
– 0,3
|
|||
Deutsche
|
5 013
|
6,1
|
+ 0,1
|
|||
in Deutschland geborene insgesamt
|
5 155
|
6,3
|
+ 1,0
|
|||
davon:
|
||||||
Ausländer
|
1 570
|
1,9
|
– 3,7
|
|||
Deutsche
|
3 585
|
4,4
|
+ 3,3
|
|||
Weitere Informationen bietet die
Fachserie 1, Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2010“,
die kostenfrei erhältlich ist. Hier findet sich ab sofort auch die revidierte Fachserie zum Berichtsjahr 2009.
Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, www.destatis.de/kontakt
(Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.355 vom 26.09.2011)
25.09.2011
[Auszug aus der Vorbemerkung der Herausgeber und der Redaktion der HRRS, Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 12. Jahrgang, Ausgabe 8-9/2011]:
"Herausgeber und Redaktion dieser Zeitschrift haben beschlossen, den am 22.8.2011 gestellten Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney (Staatsanwaltschaft der Stadt New York) in der Sache "The People of the State of New York against Dominique Strauss-Kahn" in einer deutschen Übersetzung zu veröffentlichen. Das geschieht zum einen, um aktuellen Informationsinteressen entgegenzukommen. [...]
Vor allem aber geht es uns darum, dieses beeindruckende Dokument vor schneller Vergessenheit zu bewahren. Beeindruckend ist es in mehrfacher Hinsicht.
Das verhaltene Pathos, mit dem die Autoren in den Eingangsbemerkungen sich dazu bekennen, es sei Sache der Staatsanwaltschaft, "not that it shall win a case, but that justice shall be done" (nicht einen Fall zu gewinnen, sondern der Gerechtigkeit Genüge zu tun), es sei das zweigestaltige Ziel des (Straf-)Rechts, "that guilt shall not escape or innocence suffer" (dass weder Schuld davonkommen noch Unschuld leiden dürfe), ist sicherlich berührend, hierbei aber nicht entscheidend.
Eindrucksvoll ist vor allem die in diesem Antrag kraftvoll demonstrierte Entschlossenheit, der Lüge keinen Platz zu lassen, selbst wenn die Wahrheit in der Schwebe bleibt.
Das geschieht um den Preis massiver Selbstkritik. Selten hat eine Staatsanwaltschaft mit einer so detaillierten Begründung einbekannt, den Inszenierungen einer – wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen zeigte – gestörten Person aufgesessen zu sein.
Deutsche Strafjuristen, die ihr System im Vergleich mit dem der Vereinigten Staaten gern hochgemut als Hort des Rechtsstaats verstehen, sind selten in der Lage, Justizirrtümer so zügig und unverblümt einzuräumen. Wenn es geschieht, dann meist zu spät. [...]"
Der weitere Text der Vorbemerkung, sowie dann der Text des Einstellungsansantrages, sind zu finden unter: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-08/index.php?sz=10
21.09.2011
WIESBADEN – Im Jahr 2010 lebten rund 31 % der minderjährigen, ledigen Kinder in Deutschland in einer Familie mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September 2011 weiter mitteilte, stammte in Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern sogar fast jedes zweite minderjährige Kind (46 %) aus einer Familie mit Migrationshintergrund. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa. In Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern kamen 2010 dagegen nur knapp 13 % der minderjährigen Kinder aus einer Migrationsfamilie. Details sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Minderjährige, ledige Kinder 2010
nach Gemeindegrößenklasse und Migrationsstatus der Familie
|
||||
---|---|---|---|---|
Gemeindegrößenklasse
(von … bis unter … Einwohnern)
|
Minderjährige Kinder nach Migrationsstatus der Familie
|
|
||
zusammen
|
ohne Migrationshintergrund
|
mit Migrationshintergrund
|
|
|
Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
|
|
|||
Zusammen
|
100
|
69,1
|
30,9
|
|
Unter 5 000
|
100
|
87,4
|
12,6
|
|
5 000 – 10 000
|
100
|
79,3
|
20,7
|
|
10 000 – 20 000
|
100
|
73,6
|
26,4
|
|
20 000 – 50 000
|
100
|
68,1
|
31,9
|
|
50 000 – 100 000
|
100
|
63,5
|
36,5
|
|
100 000 – 200 000
|
100
|
53,5
|
46,5
|
|
200 000 – 500 000
|
100
|
58,6
|
41,4
|
|
500 000 und mehr
|
100
|
53,8
|
46,2
|
|
Seit 2005 – in diesem Jahr wurden erstmals Fragen zum Migrationsstatus im Mikrozensus gestellt – ist die absolute Zahl der Kinder in Migrationsfamilien leicht zurückgegangen. 2005 stammten von den insgesamt 14,4 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland rund 4,1 Millionen minderjährige Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Demgegenüber lebten im Jahr 2010 von allen 13,1 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland gut 4,0 Millionen Kinder in Migrationsfamilien.
Zu den Familien mit Migrationshintergrund zählen alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, bei denen mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder – wie im Fall der Spätaussiedler – durch einbürgerungsgleiche Maßnahmen erhalten hat.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Julia Weinmann, Telefon: +49 611 75 8707, www.destatis.de/kontakt
(Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.345 vom 20.09.2011)
19.09.2011
WIESBADEN – Im Jahr 2010 haben rund 367 000 Kinder bis 13 Jahre in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von knapp 71 % an allen Hilfen zur Erziehung. Insgesamt begannen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vergangenen Jahr rund 519 000 erzieherische Unterstützungen.
Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2010 nach Hilfeart*)
|
|||
---|---|---|---|
Art der Hilfe
|
Anzahl der Hilfen/jungen Menschen insgesamt
|
Darunter:
Junge Menschen unter 14 Jahre |
|
Anzahl
|
Anteil in %
|
||
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§27 bis 35 SGB VIII) |
472 308
|
X
|
X
|
Davon:
|
|
|
|
Einzelhilfen
|
421 075
|
287 096
|
68,2
|
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
|
11 044
|
7 827
|
70,9
|
Erziehungsberatung
|
314 045
|
231 112
|
73,6
|
Soziale Gruppenarbeit
|
8 097
|
4 769
|
58,9
|
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
|
26 048
|
8 221
|
31,6
|
Erziehung in einer Tagesgruppe
|
8 851
|
8 252
|
93,2
|
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
|
15 251
|
12 398
|
81,3
|
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
|
34 722
|
14 107
|
40,6
|
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
|
3 017
|
410
|
13,6
|
Familienorientierte Hilfen
|
51 233
|
X
|
X
|
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
|
8 904
|
X
|
X
|
Sozialpädagogische Familienhilfe
|
42 329
|
X
|
X
|
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
|
97 603
|
80 086
|
82,1
|
Anzahl der jungen Menschen insgesamt
|
518 678
|
367 182
|
70,8
|
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit gut 66 % die Erziehungsberatung – insgesamt 314 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2010 neu in Anspruch. Dabei wurden knapp drei Viertel (74 %) dieser Beratungen von Kindern begonnen (rund 231 000 Fälle). 61 000 Erziehungsberatungen (19 %) gewährten die Beratungsstellen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene unter 27 Jahren nahmen rund 22 000 beziehungsweise 7 % der Beratungen neu in Anspruch.
An der familienergänzenden Hilfe in Form einer Tagesgruppenerziehung waren Kinder anteilsmäßig am häufigsten beteiligt. Von insgesamt knapp 9 000 erzieherischen Unterstützungen, die ausschließlich an Minderjährige gerichtet sind, begannen gut 8 000 Kinder (93 %) die Förderung in einer Tagesgruppe. Jugendlichen wurde diese Hilfe 600-mal neu gewährt. Ziel der Erziehung in einer Tagesgruppe ist im Wesentlichen die Förderung der schulischen Entwicklung sowie des sozial-emotionalen Verhaltens.
Auch familienorientierte Hilfen, wie zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe, begannen Kinder weit häufiger als Jugendliche: Insgesamt nahmen knapp 98 000 junge Menschen – zusammen mit ihren Eltern – eine familienorientierte Hilfe neu in Anspruch. Davon waren rund 80 000 bis 13 Jahre alt (82 %).
Ähnlich hoch war der Anteil von Kindern, denen eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie neu gewährt wurde. An über 12 000 von den insgesamt gut 15 000 Vollzeitpflegen waren Kinder beteiligt (81 %). Darunter hatten knapp 5 000 Kinder das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Weitere kostenlose Informationen finden Sie im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167,
www.destatis.de/kontakt
(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr.341 vom 19.09.2011)
09.09.2011
Promoviert, hoch qualifiziert und forschungswillig – aber noch nicht fest an einer Forschungseinrichtung angestellt: Das sind die typischen Charakteristika der Antragstellenden auf eine „Eigene Stelle“. Der Infobrief 1/2011 bietet einige Statistiken zur Eigenen Stelle und beleuchtet das statistische Profil der das Instrument nutzenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Infobrief ist auch in englischer Sprache erschienen.
(Quelle: DFG Infobrief 1/2011)
Zugang zum Infobrief in deutscher und englischer Sprache.
09.09.2011
Der neue DFG-Statistik-Flyer „Zahlen und Fakten 2010“ gibt anhand von Statistiken in grafisch aufgearbeiteter Form einen kompakten Überblick über Zahlen und Fakten rund um das DFG-Fördergeschehen im Jahr 2010. Dazu gehören ein Überblick über die Programme und Fachgebiete ebenso wie Daten zur internationalen Zusammenarbeit.
Der Flyer kann bei Michael Hönscheid, Ansprechperson im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, bestellt werden. Eine pdf-Version steht im Internetangebot der DFG zum Download bereit.
(Quelle: DFG-Mitteilung 5.9.2011)
06.09.2011
1951 wurde in Bad Godesberg der Verein „Bewährungshilfe“ gegründet. Innerhalb der vergangenen 60 Jahre hat sich der Verein über die „Deutsche Bewährungshilfe“ zum „DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“ entwickelt.
In einer Festveranstaltung an dem Ort der Gründung und der Aktivitäten der ersten 4 Jahrzehnte soll dieses Ereignis gewürdigt werden.
Diese Festveranstaltung wird am Freitag, dem 23.09.2011, ab 11 Uhr in der Stadthalle in Bad Godesberg gegenüber der früheren Geschäftsstelle und Tagungshaus, dem "Ludwig Clostermann-Haus", durchgeführt.
Neben Grußworten werden Beiträge zur Geschichte, dem Gründungsimpuls und den aktuellen Aufgaben gehalten. Dabei wird ein historischer Film zu den frühen Aktivitäten der Bewährungshilfe in Essen (Original-Dokumentation) gezeigt und die Veranstaltung durch musikalische Beiträge untermalt.
Zu der Festveranstaltung sind alle Interessierten, aktuelle und ehemalige Akteure eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über das Online-Anmeldeformular oder per E-Mail / Fax.
Ausschreibung: http://www.dbh-online.de/fortb-facht/A-0811.pdf
Anmeldung: http://www.dbh-online.de/anmeldeformular/anmeldeformular.php?id=301
05.09.2011
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 606 Ermittlungsverfahren in Fällen der Organisierten Kriminalität geführt (2009: 579). Dies entspricht einem Anstieg von fast 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
318 (2009: 305) dieser Verfahren wurden neu eingeleitet, alle anderen stammten aus dem Vorjahr bzw. den Vorjahren und wurden im Jahr 2010 fortgeführt.
BKA-Präsident Ziercke: "Die Bedrohung durch die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland weiterhin hoch. Das von der Organisierten Kriminalität ausgehende Schadens- und Gefahrenpotenzial ist groß. OK-Gruppierungen verursachten 2010 insgesamt einen Schaden von 1,65 Milliarden Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 Prozent bedeutet. Die OK-Gewinne bewegten sich mit 903 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres."
Die höchsten Gewinne wurden mit rund 400 Millionen Euro im Bereich der Wirtschaftskriminalität erzielt, gefolgt von Steuer- und Zolldelikten (ca. 190 Millionen Euro), dem Rauschgifthandel und -schmuggel (knapp 130 Millionen Euro) sowie der Umweltkriminalität (rund 75 Millionen Euro).
Im Jahr 2010 wurden in 92 % aller OK-Verfahren (556) Finanzermittlungen durchgeführt. In knapp 40 % der Verfahren (242, 2009: 189 Verfahren) fanden sich Hinweise auf Geldwäsche. In knapp einem Drittel der Verfahren (29 %) ist es gelungen, kriminell erlangtes Vermögen abzuschöpfen.
Die höchsten Sicherungen erfolgten in Verfahren wegen Steuer- und Zolldelikten mit rund 78 Millionen Euro. Insgesamt konnten Vermögenswerte in Höhe von 171 Millionen Euro (2009: 113 Millionen Euro) vorläufig als Vermögenswerte gesichert werden.
Weitere Informationen zu Tatverdächtigen, Gruppenstrukturen und Kriminalitätsbereichen
finden sich im Überblick in der Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011:
http://www.bka.de/nn_236770/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Pressearchiv/...
sowie im Detail in der kostenlos erhältlichen PDF-Version des gesamten Lageberichts (frei gegebene Kurzfassung):
http://www.bka.de/nn_193360/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder...
(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011)
02.09.2011
Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das „Schubladendenken“ morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.
Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.
Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.
Zum Hintergrund:
Die „Magnus Hirschfeld Stiftung“ soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.
Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de
(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 31.8.2011)