28.02.2011
Im Jahr 2009 wurden rund 2,5 Millionen der insgesamt 4,1 Millionen endgültig erledigten Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, das ergibt eine Einstellungsquote von 62%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Einstellungsquote in Deutschland in den letzten Jahren leicht angestiegen - im Jahr 2000 lag sie bei 60%. Rund 33% der Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24% aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 5% mit Auflagen, wie etwa einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.
Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten. Von großer Bedeutung ist außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.
Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...
zu finden.
(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 80 vom 28.2.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Stefan Brings, Telefon: (0611) 75-2446,www.destatis.de/kontakt
24.02.2011
Eine Mitteilung der BASt
Erstmals seit Beginn der statistischen Auswertung sinkt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen in Deutschland auf unter 4.000.
Laut Prognose der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden es im Jahr 2010 weniger als 3.750 Getötete sein.
Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von nahezu zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr (4.152).
Dabei ist die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle um etwas mehr als ein Prozent auf gut 2,34 Millionen gestiegen.
Schaubild zur Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme seit 1991:
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme.(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Am deutlichsten fällt der Rückgang innerhalb von Ortschaften aus.
Waren es 2009 1.225 Getötete, werden es 2010 gut zwölf Prozent weniger sein.
Auf Landstraßen ist mit einem Rückgang von mehr als 200 Getöteten zu rechnen (2009: 2.452).
Auf Autobahnen werden voraussichtlich etwa 40 Getötete weniger zu verzeichnen sein (2009: 475).
Weitere Informationen, einschließlich Prognoseberechnungen für die Zukunft, siehe unter:
http://www.bast.de/cln_015/nn_42244/DE/Presse/2010/presse-28-2010.html
(Quelle: Mitteilung der Presseabteilung der BASt, Nr. 28-2010)
09.02.2011
Dieser Jahresbericht ist das Ergebnis einer grundlegenden Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Er präsentiert zum ersten Mal für die ganze Schweiz sämtliche polizeilich erfassten Straftaten.
Ein hoher Detaillierungsgrad der erfassten Information erlaubt es, Straftaten, Geschädigte und Beschuldigte (inklusive Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatzugehörigkeit) auszuweisen.
Je nach Straftat stehen zudem Details wie Tatmittel oder Tatörtlichkeit zur Verfügung.
Zahlreiche graphische Darstellungen (z.B. der kantonalen Häufigkeitszahlen) vervollständigen den Überblick über die polizeilich registrierte Kriminalität in der Schweiz.
Quelle:
BFS; Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2010, 68 Seiten
Der Band ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 8 MB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...
09.02.2011
Die in diesem Bericht vorgelegten Daten wurden im Rahmen der Erhebung zur Bewährungshilfe in den Jahren 2000 bis 2006 gesammelt und mit dem Ziel zusammengestellt, einen Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung traditioneller Bewährungshilfe - Schutzaufsicht und Weisungen - zu geben. Zudem wurden einige wenige Daten zu neuen und erweiterten Aufgaben der Bewährungsdienste - insbesondere Betreuung im Freiheitsentzug - aufgenommen.
Diese Kennzahlen sollen als statistische Grundlagen für eine Einschätzung der durch die Bewährungsdienste betreuten Personen, der eingesetzten Ressourcen und der Betreuungsverhältnisse dienen.
Quelle: Bundesamt für Statistik. FS Aktuell , 20 Seiten
Der Bericht ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 350 KB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...
02.02.2011
2. „Es verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass Transsexuelle mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zur rechtlichen Absicherung ihrer Partnerschaft entweder die Ehe eingehen oder sich geschlechtsändernden und die Zeugungsunfähigkeit herbeiführenden operativen Eingriffen aussetzen müssen, um personenstandsrechtlich im empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden und damit eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu können, die ihrer als gleichgeschlechtlich empfundenen Partnerbeziehung entspricht.
a) Der Verweis auf die Eheschließung zur Absicherung einer Partnerschaft ist einer transsexuellen Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, die lediglich die Voraussetzungen der Namensänderung nach § 1 TSG erfüllt, nicht zumutbar. Zum einen wird sie durch die Ehe als verschiedengeschlechtlicher Verbindung rechtlich und nach außen erkennbar in eine Geschlechterrolle verwiesen, die ihrer selbst empfundenen widerspricht. Dies verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot auf Anerkennung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität. Zum anderen wird durch eine Eheschließung offenkundig, dass es sich bei ihr oder ihrem angeheirateten Partner um einen Transsexuellen handelt, weil ihre Namensänderung und ihr dem empfundenen Geschlecht angepasstes äußeres Erscheinungsbild die Gleichgeschlechtlichkeit der Beziehung offenbart. Damit bleibt ihr verfassungsrechtlich garantierter Schutz der Intimsphäre vor ungewollten Einblicken nicht gewahrt.
b) Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ist es ferner nicht vereinbar, dass Transsexuelle zur Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, wenn sie sich einer geschlechtsändernden Operation unterzogen haben sowie dauerhaft fortpflanzungsunfähig sind und aufgrund dessen personenstandsrechtlich anerkannt worden sind.“
Die ausführliche Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 28.1.2011 findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-007.html
Die vollständige Entscheidung (Beschluss vom 11. Januar 2011) findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329...