Nachrichten aus 2011

Archivierte Nachrichten aus 2011

Oktober 2011

08.10.2011

Arbeitsgruppe im BMJ schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab

 

Zu der letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (am 4. 10.2011):

Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen.

Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im Zentrum.

Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht.

Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile:

1) Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) zahlreiche Vorschläge erarbeitet.

2) Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich begrenzt sein.

Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist.

Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein.

Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden.

3) Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen bezwecken sollen.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.10.2011)

September 2011

30.09.2011

Ministry of Justice, England and Wales

Prisoners to pay back victims

 

News of 26 September 2011

Up to £1million a year is to be seized from prisoners’ pay packets and used to fund victim support services, the Ministry of Justice announced today.

Under the Prisoners’ Earnings Act, which comes into force today, low-risk prisoners who work outside of prison to prepare for their eventual release will see up to 40 per cent of their net weekly wages over £20 go to services which support victims of crime.

This is the first step towards ensuring prisoners make financial reparation to victims and communities.

The money will go to the national charity Victim Support and pay for new support services, helping victims to recover from the trauma of crime and forcing criminals to take responsibility for the harm they caused.

Further details under: http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/newsrelease260911a.htm


 

28.09.2011

Ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland hatte 2010 einen Migrationshintergrund

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 stieg die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund wie in den Vorjahren leicht an, sie lag bei gut 15,7 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus 2010 weiter mitteilt, entsprach das einem Anteil von 19,3 % an der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen. Die Mehrheit, nämlich 8,6 Millionen Menschen, hatte einen deutschen Pass, während circa 7,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer waren.

Rund ein Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren, etwa zwei Drittel sind zugewandert. Europa ist für die Zuwanderung von besonderer Bedeutung: Die meisten, nämlich 69,5 % der insgesamt 10,6 Millionen Zuwanderer stammten 2010 aus Europa; aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union kamen insgesamt 31,9 % aller Zuwanderer. Auf Europa folgten Asien/Ozeanien mit 17,2 % und Afrika mit 3,2 %. Nach einzelnen Ländern betrachtet waren die wichtigsten Herkunftsländer die Türkei (14,1 %), Polen (10,5 %) und die Russische Föderation (9,2 %).

Bei vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund feststellen: So waren 2010 Personen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen ohne Migrationshintergrund (35,0 Jahre gegenüber 45,9 Jahre), sie waren weitaus häufiger ledig (45,7 % gegenüber 38,5 %), und der Anteil der Männer unter ihnen war höher (50,3 % gegenüber 48,7 %). Zudem fehlte Personen mit Migrationshintergrund häufiger ein Schulabschluss (15,3 % gegenüber 2,0 %) oder ein berufsqualifizierender Abschluss (45,0 % gegenüber 19,6 %).

Die nachteilige Bildungssituation spiegelte sich auch in der Beschäftigungsstruktur wider: Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren waren 2010 etwa doppelt so häufig erwerbslos wie jene ohne (11,5 % gegenüber 5,8 %) oder gingen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob (11,3 % gegenüber 6,8 %). Auch das Armutsrisiko war bei ihnen deutlich höher, es lag bei 26,2 %, während nur 11,7 % der Menschen ohne Migrationshintergrund armutsgefährdet waren.

 

Methodische Hinweise

Die hier veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf die sogenannte Bevölkerung mit Migrationshintergrund im engeren Sinn. Zu dieser Bevölkerungsgruppe zählen im Mikrozensus alle seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und alle im Inland mit fremder Staatsangehörigkeit Geborenen sowie die hier geborenen Deutschen, die mit zumindest einem Elternteil im selben Haushalt leben, der zugewandert ist oder als Ausländer in Deutschland geboren wurde.
In den Jahren 2005 und 2009 konnte zusätzlich die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn abgebildet werden. Diese umfasst auch in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alle vier Jahre fragt der Mikrozensus nach der Staatsangehörigkeit der nicht im selben Haushalt lebenden Eltern. Dadurch konnte 2009 bei 345 000 Personen ein Migrationshintergrund identifiziert werden, der in den anderen Jahren nicht erkennbar ist. Damit lag die Zahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn 2009 bei 16,0 Millionen.

Personen, die sich noch in Ausbildung befanden, bleiben bei den Angaben zu den Bildungsabschlüssen unberücksichtigt. Aufgrund einer Revision sind die Angaben zu den Bildungsabschlüssen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
 

Bevölkerung 2010 nach Migrationsstatus
Migrationsstatus
2010
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Anzahl in 1 000
Anteil an der Gesamtbevöl-
kerung in %
Bevölkerung insgesamt
81 715
100,0
– 0,2
ohne Migrationshintergrund
65 970
80,7
+ 0,2
mit Migrationshintergrund im engeren Sinn
15 746
19,3
+ 0,3
    Zugewanderte insgesamt
10 590
13,0
– 0,1
    davon:
        Ausländer
5 577
6,8
– 0,3
        Deutsche
5 013
6,1
+ 0,1
    in Deutschland geborene insgesamt
5 155
6,3
+ 1,0
    davon: 
        Ausländer
1 570
1,9
– 3,7
        Deutsche
3 585
4,4
+ 3,3
             

 Weitere Informationen bietet die

Fachserie 1, Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2010“,

die kostenfrei erhältlich ist. Hier findet sich ab sofort auch die revidierte Fachserie zum Berichtsjahr 2009.
Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, www.destatis.de/kontakt

 (Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.355 vom 26.09.2011) 


 

25.09.2011

Ein in mehrfacher Hinsicht aufschlussreiches Dokument der Zeitgeschichte in deutscher Übersetzung:

"Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney in der Strafsache gegen Dominique Strauss-Kahn"

[Auszug aus der Vorbemerkung der Herausgeber und der Redaktion der HRRS, Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 12. Jahrgang, Ausgabe 8-9/2011]:

 

"Herausgeber und Redaktion dieser Zeitschrift haben beschlossen, den am 22.8.2011 gestellten Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney (Staatsanwaltschaft der Stadt New York) in der Sache "The People of the State of New York against Dominique Strauss-Kahn" in einer deutschen Übersetzung zu veröffentlichen. Das geschieht zum einen, um aktuellen Informationsinteressen entgegenzukommen. [...]

Vor allem aber geht es uns darum, dieses beeindruckende Dokument vor schneller Vergessenheit zu bewahren. Beeindruckend ist es in mehrfacher Hinsicht.

Das verhaltene Pathos, mit dem die Autoren in den Eingangsbemerkungen sich dazu bekennen, es sei Sache der Staatsanwaltschaft, "not that it shall win a case, but that justice shall be done" (nicht einen Fall zu gewinnen, sondern der Gerechtigkeit Genüge zu tun), es sei das zweigestaltige Ziel des (Straf-)Rechts, "that guilt shall not escape or innocence suffer" (dass weder Schuld davonkommen noch Unschuld leiden dürfe), ist sicherlich berührend, hierbei aber nicht entscheidend.

Eindrucksvoll ist vor allem die in diesem Antrag kraftvoll demonstrierte Entschlossenheit, der Lüge keinen Platz zu lassen, selbst wenn die Wahrheit in der Schwebe bleibt.

Das geschieht um den Preis massiver Selbstkritik. Selten hat eine Staatsanwaltschaft mit einer so detaillierten Begründung einbekannt, den Inszenierungen einer – wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen zeigte – gestörten Person aufgesessen zu sein.

Deutsche Strafjuristen, die ihr System im Vergleich mit dem der Vereinigten Staaten gern hochgemut als Hort des Rechtsstaats verstehen, sind selten in der Lage, Justizirrtümer so zügig und unverblümt einzuräumen. Wenn es geschieht, dann meist zu spät. [...]"
Der weitere Text der Vorbemerkung, sowie dann der Text des Einstellungsansantrages, sind zu finden unter: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-08/index.php?sz=10


 

21.09.2011

Knapp die Hälfte der Großstadtkinder aus Familien mit Migrationshintergrund

Aktueller Mikrozensus-Bericht des Statistischen Bundesamtes

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 lebten rund 31 % der minderjährigen, ledigen Kinder in Deutschland in einer Familie mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September 2011 weiter mitteilte, stammte in Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern sogar fast jedes zweite minderjährige Kind (46 %) aus einer Familie mit Migrationshintergrund. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa. In Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern kamen 2010 dagegen nur knapp 13 % der minderjährigen Kinder aus einer Migrationsfamilie. Details sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

 

Minderjährige, ledige Kinder 2010
nach Gemeindegrößenklasse und Migrationsstatus der Familie
 
Gemeindegrößenklasse
(von … bis unter … Einwohnern)
Minderjährige Kinder nach Migrationsstatus der Familie
 
zusammen
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
 
Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
 
Zusammen
100
69,1
30,9
 
Unter 5 000
100
87,4
12,6
 
5 000 – 10 000
100
79,3
20,7
 
10 000 – 20 000
100
73,6
26,4
 
20 000 – 50 000
100
68,1
31,9
 
50 000 – 100 000
100
63,5
36,5
 
100 000 – 200 000
100
53,5
46,5
 
200 000 – 500 000
100
58,6
41,4
 
500 000 und mehr
100
53,8
46,2
 

 

Seit 2005 – in diesem Jahr wurden erstmals Fragen zum Migrationsstatus im Mikrozensus gestellt – ist die absolute Zahl der Kinder in Migrationsfamilien leicht zurückgegangen. 2005 stammten von den insgesamt 14,4 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland rund 4,1 Millionen minderjährige Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Demgegenüber lebten im Jahr 2010 von allen 13,1 Millionen minderjährigen Kindern in Deutschland gut 4,0 Millionen Kinder in Migrationsfamilien.

Zu den Familien mit Migrationshintergrund zählen alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, bei denen mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder – wie im Fall der Spätaussiedler – durch einbürgerungsgleiche Maßnahmen erhalten hat.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Julia Weinmann, Telefon: +49 611 75 8707, www.destatis.de/kontakt

(Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr.345 vom 20.09.2011)


 

19.09.2011

Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG-SGB VIII) im Jahr 2010

 

WIESBADEN – Im Jahr 2010 haben rund 367 000 Kinder bis 13 Jahre in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von knapp 71 % an allen Hilfen zur Erziehung. Insgesamt begannen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vergangenen Jahr rund 519 000 erzieherische Unterstützungen.

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2010 nach Hilfeart*)
Art der Hilfe
Anzahl der Hilfen/jungen Menschen insgesamt
Darunter:
Junge Menschen unter 14 Jahre
Anzahl
Anteil in %
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§27 bis 35 SGB VIII)
472 308
X
X
Davon:
 
 
 
Einzelhilfen
421 075
287 096
68,2
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
11 044
7 827
70,9
Erziehungsberatung
314 045
231 112
73,6
Soziale Gruppenarbeit
8 097
4 769
58,9
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
26 048
8 221
31,6
Erziehung in einer Tagesgruppe
8 851
8 252
93,2
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
15 251
12 398
81,3
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
34 722
14 107
40,6
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
3 017
410
13,6
Familienorientierte Hilfen
51 233
X
X
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
8 904
X
X
Sozialpädagogische Familienhilfe
42 329
X
X
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
97 603
80 086
82,1
Anzahl der jungen Menschen insgesamt
518 678
367 182
70,8
*) Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige.
 

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit gut 66 % die Erziehungsberatung – insgesamt 314 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2010 neu in Anspruch. Dabei wurden knapp drei Viertel (74 %) dieser Beratungen von Kindern begonnen (rund 231 000 Fälle). 61 000 Erziehungsberatungen (19 %) gewährten die Beratungsstellen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene unter 27 Jahren nahmen rund 22 000 beziehungsweise 7 % der Beratungen neu in Anspruch.

An der familienergänzenden Hilfe in Form einer Tagesgruppenerziehung waren Kinder anteilsmäßig am häufigsten beteiligt. Von insgesamt knapp 9 000 erzieherischen Unterstützungen, die ausschließlich an Minderjährige gerichtet sind, begannen gut 8 000 Kinder (93 %) die Förderung in einer Tagesgruppe. Jugendlichen wurde diese Hilfe 600-mal neu gewährt. Ziel der Erziehung in einer Tagesgruppe ist im Wesentlichen die Förderung der schulischen Entwicklung sowie des sozial-emotionalen Verhaltens.

Auch familienorientierte Hilfen, wie zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe, begannen Kinder weit häufiger als Jugendliche: Insgesamt nahmen knapp 98 000 junge Menschen – zusammen mit ihren Eltern – eine familienorientierte Hilfe neu in Anspruch. Davon waren rund 80 000 bis 13 Jahre alt (82 %).

Ähnlich hoch war der Anteil von Kindern, denen eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie neu gewährt wurde. An über 12 000 von den insgesamt gut 15 000 Vollzeitpflegen waren Kinder beteiligt (81 %). Darunter hatten knapp 5 000 Kinder das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Weitere kostenlose Informationen finden Sie im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167,
www.destatis.de/kontakt 

(Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Nr.341 vom 19.09.2011)


 

09.09.2011

Forschungsförderung für Post-Docs durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die „Eigene Stelle“ – ein DFG-Förderinstrument im Spiegel der Statistik

 

Promoviert, hoch qualifiziert und forschungswillig – aber noch nicht fest an einer Forschungseinrichtung angestellt: Das sind die typischen Charakteristika der Antragstellenden auf eine „Eigene Stelle“. Der Infobrief 1/2011 bietet einige Statistiken zur Eigenen Stelle und beleuchtet das statistische Profil der das Instrument nutzenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Infobrief ist auch in englischer Sprache erschienen.
(Quelle: DFG Infobrief 1/2011)
Zugang zum Infobrief in deutscher und englischer Sprache.


 

09.09.2011

Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Neuer DFG-Statistik-Flyer „Zahlen und Fakten 2010“

 

Der neue DFG-Statistik-Flyer „Zahlen und Fakten 2010“ gibt anhand von Statistiken in grafisch aufgearbeiteter Form einen kompakten Überblick über Zahlen und Fakten rund um das DFG-Fördergeschehen im Jahr 2010. Dazu gehören ein Überblick über die Programme und Fachgebiete ebenso wie Daten zur internationalen Zusammenarbeit.

Der Flyer kann bei Michael Hönscheid, Ansprechperson im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, bestellt werden. Eine pdf-Version steht im Internetangebot der DFG zum Download bereit.

(Quelle: DFG-Mitteilung 5.9.2011)


 

06.09.2011

60 Jahre DBH - Vom Verein Bewährungshilfe zum Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Festveranstaltung am 23.09.2011 in Bonn-Bad Godesberg

 

1951 wurde in Bad Godesberg der Verein „Bewährungshilfe“ gegründet. Innerhalb der vergangenen 60 Jahre hat sich der Verein über die „Deutsche Bewährungshilfe“ zum „DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“ entwickelt.

In einer Festveranstaltung an dem Ort der Gründung und der Aktivitäten der ersten 4 Jahrzehnte soll dieses Ereignis gewürdigt werden.

Diese Festveranstaltung wird am Freitag, dem 23.09.2011, ab 11 Uhr in der Stadthalle in Bad Godesberg gegenüber der früheren Geschäftsstelle und Tagungshaus, dem "Ludwig Clostermann-Haus", durchgeführt.

Neben Grußworten werden Beiträge zur Geschichte, dem Gründungsimpuls und den aktuellen Aufgaben gehalten. Dabei wird ein historischer Film zu den frühen Aktivitäten der Bewährungshilfe in Essen (Original-Dokumentation) gezeigt und die Veranstaltung durch musikalische Beiträge untermalt.

  • Festvortrag Prof. Dr. Heinz Cornel,
  • Gründungsimpulse der Bewährungshilfe,
  • Stationen der Entwicklung,
  • Einweihung des Clostermann Hauses,
  • 10 Jahre Erfahrungen Bewährungshilfe,
  • Interviews mit ehemaligen Bewährungshelfer/innen,
  • Gruppenaktivität mit Probanden in Essen (Fahrt nach Fischbachau),
  • Musikalische Beiträge von Karl Annesser.

Zu der Festveranstaltung sind alle Interessierten, aktuelle und ehemalige Akteure eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über das Online-Anmeldeformular oder per E-Mail / Fax.

Ausschreibung: http://www.dbh-online.de/fortb-facht/A-0811.pdf
Anmeldung: http://www.dbh-online.de/anmeldeformular/anmeldeformular.php?id=301


 

05.09.2011

Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2010

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht neue Zahlen für Deutschland

 

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 606 Ermittlungsverfahren in Fällen der Organisierten Kriminalität geführt (2009: 579). Dies entspricht einem Anstieg von fast 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
318 (2009: 305) dieser Verfahren wurden neu eingeleitet, alle anderen stammten aus dem Vorjahr bzw. den Vorjahren und wurden im Jahr 2010 fortgeführt.

BKA-Präsident Ziercke: "Die Bedrohung durch die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland weiterhin hoch. Das von der Organisierten Kriminalität ausgehende Schadens- und Gefahrenpotenzial ist groß. OK-Gruppierungen verursachten 2010 insgesamt einen Schaden von 1,65 Milliarden Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 Prozent bedeutet. Die OK-Gewinne bewegten sich mit 903 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres."

Die höchsten Gewinne wurden mit rund 400 Millionen Euro im Bereich der Wirtschaftskriminalität erzielt, gefolgt von Steuer- und Zolldelikten (ca. 190 Millionen Euro), dem Rauschgifthandel und -schmuggel (knapp 130 Millionen Euro) sowie der Umweltkriminalität (rund 75 Millionen Euro).

Im Jahr 2010 wurden in 92 % aller OK-Verfahren (556) Finanzermittlungen durchgeführt. In knapp 40 % der Verfahren (242, 2009: 189 Verfahren) fanden sich Hinweise auf Geldwäsche. In knapp einem Drittel der Verfahren (29 %) ist es gelungen, kriminell erlangtes Vermögen abzuschöpfen.
Die höchsten Sicherungen erfolgten in Verfahren wegen Steuer- und Zolldelikten mit rund 78 Millionen Euro. Insgesamt konnten Vermögenswerte in Höhe von 171 Millionen Euro (2009: 113 Millionen Euro) vorläufig als Vermögenswerte gesichert werden.

Weitere Informationen zu Tatverdächtigen, Gruppenstrukturen und Kriminalitätsbereichen
finden sich im Überblick in der Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011:
http://www.bka.de/nn_236770/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Pressearchiv/...

sowie im Detail in der kostenlos erhältlichen PDF-Version des gesamten Lageberichts (frei gegebene Kurzfassung):
http://www.bka.de/nn_193360/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder...

(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 13.7.2011)


 

02.09.2011

Abbau der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender

Einrichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung als Bundesstiftung

 

Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das „Schubladendenken“ morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.

Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.

Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.

Zum Hintergrund:
Die „Magnus Hirschfeld Stiftung“ soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.

Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 31.8.2011)

August 2011

24.08.2011

Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand

 

Das Bundeskabinett hat am 17.8.2011 Eckpunkte zur Einrichtung einer Regierungskommission beschlossen, mit der die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft wird.

Dazu erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

"Die neue Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich FDP und Union darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden.

Mit der neuen Kommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen. Die Kommission wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten.

Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung wird nun die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse in den letzten zehn Jahren sein. Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Auf dem Prüfstand der Regierungskommission steht auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten droht zu verwischen, wenn die Polizei immer weiter im Vorfeld tätig wird und Nachrichtendienste über polizeiähnliche Befugnisse verfügen. Die Regierungskommission soll Aufgabenüberschneidungen aufdecken und kritisch bewerten, zum Beispiel bei vermeidbaren Doppelzuständigkeiten zwischen MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz.

Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen."

Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer „Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001“ beschlossen.

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Sicherheitsgesetze kontinuierlich ausgeweitet worden. Ein Gutachten aus dem Deutschen Bundestag zählt 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung allein zwischen 2001 und 2008. Dazu gehörten etwa die nach dem damaligen Bundesinnenminister benannten Sicherheitspakete Schily I und II in den Jahren 2001 und 2002, die so genannte Anti-Terror-Datei aus dem Jahr 2006 sowie mehrere bereits für verfassungswidrig erklärte Regelungen, zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz, mit dem im Notfall der Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt werden sollte, oder die ebenfalls für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung.

Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen. Dabei soll sie auch technische Neuerungen und die Vorgaben der EU in den Blick nehmen. Geplant ist darüber hinaus eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten.

Die Regierungskommission wird unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet und geleitet. Den gemeinsamen Vorsitz haben der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz. Daneben werden der Regierungskommission insgesamt acht Experten angehören, jeweils einer aus den beiden Ministerien und sechs externe Experten.

Die Einrichtung der Regierungskommission steht in engem Zusammenhang mit einem weiteren Beschluss des Bundeskabinetts vom heutigen Tag, der die Einigung der Koalitionspartner zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) umsetzt. Anstelle der ursprünglich diskutierten Verschärfung, Entfristung oder pauschalen Verlängerung der auslaufenden Geheimdienstbefugnisse hatte sich die Bundesregierung auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen verständigt. Regelungen, die sich als entbehrlich erwiesen haben, werden ersatzlos gestrichen. Andere Regelungen, die sich als sinnvoll erwiesen haben, werden erneut befristet verlängert, allerdings mit deutlichen Verbesserungen der rechtsstaatlichen Kontrolle und des Grundrechtsschutzes versehen.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJ vom 17.8.2011)


 

23.08.2011

Kosten und Nutzen früher Hilfen

Eine aktuelle Publikation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen,

auch mit Bedeutung für kriminologische Fragen,
verfasst von Uta Meier-Gräwe und Inga Wagenknecht

 

Die vorliegende Expertise vergleicht erstmals in Deutschland die Kosten Früher Hilfen mit Ausgaben, die durch spätere Interventionen entstehen können. Die Berechnung am Beispiel des Standorts Ludwigshafen im NZFH-Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ zeigt, dass Frühe Hilfen im Erfolgsfalle ein Vielfaches an Folgekosten einsparen können.

In den vergangenen Jahren sind vielerorts Programme und Projekte zur Verbesserung des Kinderschutzes entstanden, in denen die Vernetzung und Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe gestärkt und Angebote für junge Familien ausgebaut wurden. Gleichwohl werden präventive, niedrigschwellige Angebote gegenüber den Pflichtaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe faktisch immer noch als nachrangig behandelt, insbesondere bei prekärer kommunaler Haushaltslage. Die vorliegende Expertise zeigt, wie verhängnisvoll diese Finanzierungspraxis für die betroffenen Individuen und die Gesellschaft insgesamt sein kann.

Die Studie enthält zunächst eine Kostenanalyse Früher Hilfen, die im Rahmen des Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ erstellt wurde. Dem Ergebnis werden die Kosten gegenübergestellt, die entstehen können, wenn ein Kind von Vernachlässigung und/oder Misshandlung betroffen ist.

Die Studie zeigt, dass durch Frühe Hilfen Folgekosten einer Kindeswohlgefährdung vermieden werden können. Die erzielten Befunde der Studie sprechen für einen entschiedenen Paradigmenwechsel in den Finanzierungsstrukturen von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Das derzeitige Wissen und der Forschungsstand in diesem Bereich verweisen bereits heute darauf, dass Frühe Hilfen als eine sinnvoll angelegte Zukunftsinvestition für die betroffenen Kinder und für die Gesellschaft insgesamt begriffen werden müssen.

(Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen, 22. August 2011)
Direkter Zugang zur Publikationsseite, mit weiterem Hyperlink zur PDF-Version der Expertise:
http://www.fruehehilfen.de/wissen/materialien/publikationen/publikation/...

 

Juli 2011

26.07.2011

Neue webbasierte Datenbank in den USA

"CrimeSolutions.gov" vermittelt konzentrierten Überblick über (derzeit) 145 evidenzbasierte Programme

 

On June 22, 2011 the Department of Justice’s Office of Justice Programs (OJP) launched CrimeSolutions.gov, a one-stop shop for information about programs that work in criminal justice, juvenile justice, and crime victim services. This new website is a credible resource to inform practitioners about what works using the best available evidence in order to help state, local, and tribal jurisdictions address crime effectively and efficiently.

This searchable online database includes over 145 evidence-based programs and covers a range of justice-related topics including:

  • Corrections & Reentry
  • Courts
  • Crime & Crime Prevention
  • Drugs & Substance Abuse
  • Juveniles
  • Law Enforcement
  • Technology &Forensics
  • Victims & Victimization

Expert reviewers assess available studies on each program and assign “evidence ratings” – effective, promising, or no results – to indicate whether there is evidence from research that a program achieves its goals. Replicating programs that have been shown to work (“effective” and “promising” programs) has the potential to not only improve outcomes, but also save time and resources.

As Assistant Attorney General Laurie O. Robinson explained “We all have tight budgets today. CrimeSolutions.gov helps us take a ‘smart on crime’ approach that relies on data-driven, evidence-based analysis to identify and replicate justice-related programs that have shown real results in preventing and reducing crime and serving crime victims.”

For more information visit www.crimesolutions.gov or contact Phelan Wyrick at phelan.wyrick@usdoj.gov


 

22.07.2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stärkt "Whistleblowers"

Kündigung von Arbeitnehmern, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen, ist menschenrechtswidrig.

 

In seinem am 21. Juli verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, nachdem sie - am Ende einer Serie von Versuchen, eine Besserung der Situation im Unternehmen zu erreichen - Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, mit der Begründung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.

Zusammenfassung des Sachverhalts in vierseitigen Pressmeldungen des Kanzlers: Deutsch und Englisch

Chamber judgment Heinisch v Germany German version 21.07.11
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx#{"itemid":["001-108773"]}


 

22.07.2011

Neue Beiträge zur Frage der Rechtskultur und der Vergeltung

 

Die elektronische "Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS)" bringt, über den Titelwortlaut hinausgehend, regelmäßig auch Beiträge zu weiteren aktuellen oder grundsätzlichen Fragen, namentlich auch zu solchen, die andere Disziplinen berühren.

Im gerade erschienenen jüngsten Heft 7/2011 finden sich zwei Aufsätze mit engem Bezug zu Kriminologie bzw. der Kriminalpolitik. Sie können kostenlos eingesehen, auch kostenlos (wie alle Beiträge in der ZIS) in Gestalt von PDF-Dateien herunter geladen werden.

1. Beitrag:
Michael Walter: Die Frage nach der Rechtskultur als Brücke zwischen Kriminologie und Strafrecht.
ZIS Jhg. 6, Heft 7, Juli 2011, Seiten 629-635.
Direktzugriff auf die Datei unter: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_598.pdf

2. Beitrag:
Tonio Walter: Vergeltung als Strafzweck. Prävention und Resozialisierung als Pflichten der Kriminalpolitik.
ZIS Jhg. 6, Heft 7, Juli 2011, Seiten 636-647.
Direktzugriff auf die Datei unter: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_599.pdf

Das gesamte Heft der ZIS ist einsehbar unter: http://www.zis-online.com/


 

06.07.2011

Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern oder Erziehungsberechtigte

Familiengerichtsentscheidungen im Jahr 2010 zum Entzug oder zur Begrenzung der Elterlichen Sorge

 

Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
im Jahr 2010 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraph 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Gegenüber dem Jahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um rund 500 Fälle (+ 4%).
In rund 9 700 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter,
in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.
Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 2 200 Fällen (23%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 251 vom 06.07.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (0611) 75-8167, www.destatis.de/kontakt

Die Veröffentlichung kann unter folgender URL als PDF-Datei eingesehen oder kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugen...


 

01.07.2011

British Government supports more efficient dispute resolution

23 June 2011

The Government has signed the first Dispute Resolution Commitment (DRC), which requires all departments and agencies to use mediation, arbitration and conciliation wherever possible before taking disputes to court.

 

The move is part of the Government's drive to use better, quicker and more efficient ways of resolving legal disputes.

Today's DRC will build on this and save further time, money and stress for everyone involved by reducing their legal and court costs, and in turn reducing the number of cases unnecessarily clogging up the courts.

Justice Minister Jonathan Djanogly said: 'I believe that government should be leading by example by resolving issues away from court using alternatives which are usually quicker, cheaper and provide better outcomes.

'We want people to see court as a last resort rather than a first option, and cut down on the amount of unnecessary, expensive, painful and confrontational litigation in our society.

'In many cases methods like mediation are simply a common sense solution which benefits everyone involved. Although they will not be suitable in every case, they are already saving taxpayers millions every year and can save much more.'

The DRC will renew and strengthen the Alternative Dispute Resolution Pledge made by Government in 2001.

Making more use of the wide range of options available to resolve disputes has already saved taxpayers an estimated £360 million over the last decade.

Full text of the government's Dispute Resolution Commitment and guidance for departments and their agencies
News release - Djanogly: More efficient dispute resolution needed


 

Juni 2011

27.06.2011

Office of Justice Programs Launches CrimeSolutions.gov

 

On June 22, 2011, OJP launched the Web site, CrimeSolutions.gov.

The Web site is a resource to help practitioners and policymakers understand what works in justice-related programs and practices. It includes information on more than 150 justice-related programs and assigns ratings that indicate whether a program achieves its goals.

Office of Justice Programs Assistant Attorney General Laurie Robinson said,
“CrimeSolutions.gov helps us take a ‘smart on crime’ approach that relies on data-driven, evidence-based analysis to identify and replicate justice-related programs that have shown real results in preventing and reducing crime and serving crime victims.”

Resources: Read a press release about the launch at http://www.ojp.gov/newsroom/pressreleases/2011/OJP11105.htm.

Visit www.crimesolutions.gov.


 

24.06.2011

Ein neuer Anlauf der EU zur Harmonisierung des Asylverfahrens in den Mitgliedsländern

 

Die Europäische Kommission will erreichen, dass Asylanträge in allen EU-Staaten nach den gleichen Maßstäben
beurteilt werden. Die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström bemängelte, dass die Chancen auf
Anerkennung von Land zu Land immer noch extrem unterschiedlich seien. „Das ist aber keine Lotterie“, so Malmström.

260.000 Menschen hätten 2010 um Asyl in der EU gebeten, hinter jedem Fall ständen menschliche Schicksale.
„Wir brauchen ein EU-weites effizientes, gerechtes Asylverfahren und angemessene, vergleichbare Leistungen bei
der Aufnahme von Asylbewerbern“, sagte Malmström.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission neue Vorschläge für eine Asylverfahrensrichtlinie und eine Aufnahmerichtlinie
gemacht. Damit will sie die zwischen den Mitgliedstaaten festgefahrene Diskussion über ein gemeinsames Asylrecht wieder voranbringen. Auf die bisher vorliegenden Versionen dieser beiden Richtlinien konnten sich die Staaten nicht einigen.

Mit den beiden Gesetzen sollen unter anderem Standards für Art und Dauer der Verfahren und Anhörungen von Asylbewerbern festgelegt sowie Vorgaben für ihre Unterbringung, Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt gemacht werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben das Ziel vorgegeben, bis 2012 ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen.

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm

(Quelle: EU-Nachrichten Nr. 18-2011, Bezug auf Info 17.06.2011)


 

24.06.2011

Korruptionsbekämpfung

Europäische Kommission will härter gegen Bestechung vorgehen

 

Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jährlich rund 120 Mrd EUR.

Kein Land der Welt ist immun gegen Korruption. Auch nicht die EU-Mitgliedstaaten. So sind vier von fünf EU-Bürgern
der Meinung, dass Korruption in ihrem Land ein großes Problem ist. Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jedes Jahr rund 120 Milliarden Euro.

Ein neues Beobachtungs- und Bewertungssystem soll nun den Kampf gegen Korruption systematisieren: Der EU-Antikorruptionsbericht wird ab 2013 im Zweijahresturnus den Stand der Korruptionsbekämpfung in allen 27 Mitgliedstaaten beleuchten. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bericht soll Anstrengungen, Erfolge und Misserfolge offenlegen.

Zwar existieren bereits etliche internationale und europäische Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, deren Umsetzung
sei in den Mitgliedstaaten allerdings „sehr unterschiedlich“, erklärte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström:
„Ich schließe daraus, dass es den Politikern und Entscheidungsträgern am nötigen Willen zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform mangelt.“

Doch es geht der Kommission nicht um eine groß angelegte Schelte. Wie Malmström sagte, werde der Bericht vielmehr den Austausch bewährter Praktiken ermöglichen und auch Verbesserungsvorschläge für die Mitgliedstaaten enthalten. Parallel dazu werde die Kommission in allen EU-Politikbereichen verstärkt auf Bestechung achten, gab Malmström den Kurs der neuen Antikorruptionspolitik vor. Im Herbst will die Innenkommissarin Änderungen der EU-Regeln für die Beschlagnahmung illegal erworbener Vermögenswerte vorschlagen sowie eine Verbesserung der strafrechtlichen Finanzermittlungen in den Mitgliedsländern.

Überarbeitet werden sollen auch die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen sowie für Bilanzierung und Abschlussprüfung. Eine Strategie zur Verhinderung von Betrug zulasten der Finanzinteressen der EU ist ebenfalls in Arbeit. Mehr Aufmerksamkeit gegenüber Korruption soll künftig nicht nur Ländern, die der EU beitreten wollen oder die von der EU-Entwicklungszusammenarbeit profitieren, gelten – auch vor der eigenen Haustür will Malmström kehren: „Wir müssen sicherstellen, dass EU-Mittel korrekt vergeben werden. Hier bleibt auch in den EU-Institutionen einiges zu tun.“

Deutschland muss nachbessern: Einiges zu tun gibt es auch in Deutschland. So gibt eine Korruptions-Rangliste
von Transparency International Aufschluss über den Grad der wahrgenommenen Bestechlichkeit von Beamten und Politikern weltweit: Während Somalia die Negativ-Spitze markiert und Dänemark die Flagge der Unbestechlichen trägt, tummelt sich Deutschland mit Platz 15 im Mittelfeld – gemessen an vergleichbaren europäischen Industrieländern allerdings keine vorteilhafte Position.

„Das Wichtigste ist, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert“, meint Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland. Auch gebe es in Deutschland „kein Korruptionsregister“, das schwarze Schafe auflistet. „Es gilt, Auslands- und Inlandsbestechung gleichermaßen zu bekämpfen“, betont Humborg. Wer Bestechung bei Geschäften im Ausland akzeptiere, müsse damit rechnen, „den Bumerang ins eigene Land zurückzubekommen“.

Vorbildfunktion: Bezogen auf die Weltwirtschaft, attestiert Professor Holger Görg vom Kieler Institut für Weltwirtschaft den europäischen Bemühungen gegen Bestechungen derweil Vorbildfunktion. „Einerseits kommen durch die Globalisierung Migranten aus Ländern zu uns, wo Korruption akzeptierter ist, das könnte bei uns etwas verändern“, so der Globalisierungsexperte: „Aber der positive Umkehrschluss dürfte stärker sein. So müssen sich die Länder, denen es wirtschaftlich schlecht geht, an gesünderen Volkswirtschaften orientieren.“ Sie müssten ihre Rahmenbedingungen verbessern und Korruption abbauen, um mitspielen zu können. Egal in welchem Land bedeute Korruption aber immer Kosten für die Volkswirtschaften, ist sich der Experte sicher. Korruption untergrabe zudem das Vertrauen der Bürger in politische Institutionen und schwäche damit die Demokratie. Und das zu unterbinden, bleibe Hauptziel der EU-Strategie. (lbl)

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm#201100606

(Quelle: EU-Nachrichten 18-2011, Bezug auf Info 06.06.2011)


 

22.06.2011

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

 

Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in gemeinsamer Trägerschaft das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Das Zentrum hat im März 2007 die Arbeit aufgenommen. Am 10. Juli 2007 wurden die Konzeption und "erste Schritte" der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Zentrum unterstützt die Praxis dabei, familiäre Belastungen früher und effektiver zu erkennen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die gemeinsame Trägerschaft soll Ausdruck sein für die beispielgebende Entwicklung multiprofessioneller Kooperationen im Arbeitsfeld Frühe Hilfen.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist es, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen. Um dies zu verwirklichen, muss insbesondere die Erreichbarkeit von Risikogruppen verbessert werden.

Konzeption und Methode

Die Arbeit des Zentrums wird von drei Säulen getragen: einer Wissensplattform, der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Feld Früher Hilfen mit dem Ziel des Wissenstransfers.

Direkter Zugang unter folgender URL: http://www.fruehehilfen.de/nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzfh/


 

10.06.2011

Sicherungsverwahrung - Umsetzung des verfassungsrechtlichen „Abstandsgebots“ auf den Weg gebracht

 

Zu Fragen der künftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung haben am 7. Juni auf Einladung des Bundesjustizministeriums die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen aus Bund und Ländern im Bundesjustizministerium beraten und die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 gefordert, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss. Sicherungsverwahrte bleiben eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe bereits vollständig verbüßt haben. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss daher stärker als bisher freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden.

Nach der föderalen Aufgabenteilung ist der Vollzug der Sicherungsverwahrung in erster Linie Sache der Länder. Die Verfassungsrichter sehen daneben den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, wesentliche Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorzugeben, da das Instrument der Sicherungsverwahrung auf einem Bundesgesetz beruht. Die bundesgesetzlichen Leitlinien müssen dann von den Ländern näher ausgestaltet und umgesetzt werden.

Bund und Länder stehen damit gemeinsam in der Verantwortung, ein neues Gesamtkonzept für den freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu entwickeln. Die gemeinsame Aufgabe erfordert eine enge Abstimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern zwei Jahre Zeit gegeben, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Zeitplan kann nur eingehalten werden, wenn alle an einem Strang ziehen und parallel mit den Arbeiten beginnen.

Bei dem Treffen hat Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, mit ihren Länderkolleginnen und –kollegen erörtert, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Leitlinien des Bundesgesetzgebers zur Ausgestaltung des Abstandsgebots aussehen könnten. Dabei geht es etwa um Vorgaben für die Betreuung und Behandlung der Untergebrachten, um Regelungen zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug oder um Verbesserungen beim Rechtsschutz.

Im Bundesjustizministerium werden im Lichte der Diskussion jetzt Eckpunkte für die bundesgesetzlichen Leitlinien formuliert und den Ländern zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Gespräche werden bereits im kommenden Monat fortgesetzt, damit die Länder schnell Klarheit gewinnen und ihre eigenen Umsetzungsmaßnahmen auf den Weg bringen können.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 7.6.2011)


 

01.06.2011

Ein großer Schritt für den Kinderschutz:

Erklärung von BMJ Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Vormundschaftsrechts, namentlich für Fälle des Entzugs des elterlichen Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung

 

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte am 27.5.2011 zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben:

"Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie versagt. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und darum das Sorgerecht verlieren, steht ein Vormund den Kindern zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind".

"Ohne persönlichen Kontakt kann der Schutz der Vormundschaft nicht greifen. Ein Kind passt nicht zwischen zwei Aktendeckel. Ein direkter Draht und Einblicke in das Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund oft 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben. Bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200 Kinder. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich".

"Das neue Gesetz stellt sicher, dass jeder Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Ein Amtsvormund darf künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. Das Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen".

Zum Hintergrund:
Die Änderungen des Vormundschaftsrechts, die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen worden sind, haben am 27.5.2011 den Bundesrat passiert. Das Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, stärkt den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel.

Ein Vormund wird nicht nur für Waisen bestellt, sondern auch dann, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.

Der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel führt dazu, dass auch der Vormund Misshandlungen und Vernachlässigungen nicht rechtzeitig erkennt. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig 120 Kinder oder mehr betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.

Das neue Gesetz sieht deshalb folgendes vor:

  • Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 240 Kinder.
  • Der Vormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen.
  • Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.
  • Die Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes werden ausgeweitet.
  • Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.

Auch im Betreuungsrecht, also bei der rechtlichen Betreuung von Erwachsenen, ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten besonders wichtig. Mit der Neuregelung wird deshalb im Betreuungsrecht ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung von Betreuern ausdrücklich genannt. Diese Regelung soll insbesondere dazu führen, dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht damit stärker beaufsichtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110527_Ein_gro...

Zum Gesetzentwurf als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_...

Zum Bericht bzw. zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschlussempfehlung_und_B...


 

01.06.2011

Keine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Dr. Max Stadler fordert eine genaue Prüfung der Anti-Terror-Gesetze

 

In einem Interview vom 27.5.2011 mit dem Deutschlandfunk hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, erneut gegen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze ausgesprochen.

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste müssten stattdessen Punkt für Punkt daraufhin abgeklopft werden, ob Grundrechtseingriffe, die sehr in den privaten Bereich hineinreichten, auch zehn Jahre nach dem 11. September 2001 noch berechtigt seien. Zudem müsse der Rechtsschutz für von den Überwachungsmaßnahmen Betroffene ausgebaut werden, forderte Stadler.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_007.html

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011.


 

Mai 2011

31.05.2011

Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesministerinnen danken für Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten

 

Am Dienstag, dem 24. Mai,hat die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Dr. Christine Bergmann, ihren Abschlussbericht vorgestellt.

Im Zentrum des Berichts stehen zahlreiche Vorschläge und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene.

Die Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Annette Schavan und Kristina Schröder dankten der Unabhängigen Beauftragten dafür, dass sie mit beispielhaftem Einsatz und Engagement die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland vorangebracht habe. Die von Bergmann erabeiteten Vorschläge und Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit des von der Bundesregierung initiierten Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch dar, der am 6. Juni erneut beraten wird.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_006.html

Direkt zur Zusammenfassung des Abschlussberichts (kostenlos herunterladbare PDF-Datei):
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Zusammenfassung_Abschluss...

Direkt zum vollständigen Abschlussbericht (kostenlos herunterladbare PDF-Datei): http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Abschlussbericht_Unabhaen...

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011


 

30.05.2011

Bundeskabinett beschließt Absage an Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie

 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25.Mai, die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung im Kampf gegen Kinderpornographie auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“.

Die in den letzten Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft hatte zuletzt zu sehr erfreulichen Ergebnissen beim Löschen geführt.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_002.html

Quelle: Pressemeldung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011


 

30.05.2011

VERGESSENE OPFER VON KRIMININALITÄT

EU-Kommission will für Mindeststandards im Opferschutz sorgen

 

Tatort: irgendein EU-Land. Ein deutscher Urlauber wird zusammengeschlagen. Passanten rufen die Polizei, das Opfer steht unter Schock. Seine Sprachkenntnisse reichen gerade, um einen Kaffee zu bestellen. Der Mann verbringt im Krankenhaus einige traumatische Tage voller Schmerzen, Panik und Angst – ihm fehlt es vor allem an seelischem Beistand. Die EU-Kommission hat nun ein Aktionspaket vorgelegt, durch das Opfern von Kriminalität eine respektvolle Behandlung, Schutz und Hilfe garantiert werden sollen, egal aus welchem EU-Land sie stammen und in welchem sie sich gerade befinden.

„Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer. Mit den Vorschlägen erhalten die Belange der Opfer in der EU Vorrang“, erklärte die für Justiz zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding die Notwendigkeit von EU-weiten Mindeststandards beim Opferschutz. Die Zahlen forderten die Kommission geradezu auf, einen Vorstoß beim Opferschutz zu machen: Es wird davon ausgegangen, dass jedes Jahr etwa 75 Millionen Menschen in der EU Opfer einer Straftat werden.

Weitere Information unter:
http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/eu_nachrichten/eu_nachrichteneu-nach...


 

27.05.2011

Englisches Justizministerium führt eine revidierte Version 2011 der
Standards für die Bewährungshilfe in England und Wales ein

 

New probation standards to slash red tape

Revised Probation National Standards were recently published and will be implemented over the next year.

The standards will allow frontline probation staff to manage their work with offenders as the risks of each case demands, using their knowledge and drawing on their professional training and experienc. The Government is committed to reducing bureaucracy and the changes will scrap unnecessary tasks, recording and, monitoring.

A Ministry of Justice spokesman said:

'We are committed to allowing frontline staff to better use their judgement and professional skills to cut reoffending and protect the public.

'Offender managers must be able to focus their work on the most serious offenders, they should not be spending their time on tick-box exercises.

'The new standards will remove the unnecessary proscription and red tape that restricts frontline decision making'.

Surrey and Sussex Probation Trust carried out a Professional Judgement Project pilot to develop a new approach to national standards to improve services.

The pilot showed that staff had more purposeful and better focussed contact with offenders when they were allowed to exercise their professional judgement in deciding how to work with each individual.

National Standards for the Management of Offenders

Watch the Pilot video on Youtube


 

26.05.2011

New Offender Learning Strategy for England and Wales:

Plans to get prisoners into jobs and away from crime

 

Ministry of Justice, England and Wales, 20 May 2011: The Government has launched a report outlining plans to break the cycle of reoffending by giving offenders better access to skills that employers demand.

Under the reforms, there will be greater emphasis on the results that education and training in prison delivers.

The way learning is delivered in prisons will also be overhauled to better reflect the way the prison system is organised and improve value for money.

The report was carried out by the Department for Business, Innovation & Skills and the Ministry of Justice.

The report sets out the Government’s commitment to:

  • Increase the range and relevance of learning, focussing on the skills employers need.
  • Support more work opportunities in prison.
  • Improve links with employers, ensuring where possible a relationship with employers has been established before release.
  • Boost activity to prepare prisoners for apprenticeship opportunities on release.
  • Focus learning delivery towards the end of prisoners’ sentences – linking it directly to needs in the labour market on release.
  • Reshape careers advice provided in custody.
  • Trial outcome incentive payments – giving colleges and training providers a greater stake in delivering learning successfully.
  • Restructure the delivery of offender learning around the clusters of prisons within which prisoners normally move. This will bring more coherence to the system.

Direct Access to the Report:
http://www.bis.gov.uk/assets/biscore/further-education-skills/docs/m/11-...

Minister John Hayes,
Speech on "The Government´s New Offender Learning Strategy":
http://www.bis.gov.uk/news/speeches/john-hayes-offender-learning-2011


 

25.05.2011

Children’s Experience and Attitudes towards the Police, Personal Safety and Public Spaces

Interviews with Children aged 10 to 15 in England and Wales

 

Findings from the 2009/10 British Crime Survey. Supplementary Volume 3 to Crime in England and Wales 2009/10. Home Office Statistical Bulletin 08/11

This supplementary volume explores topics from the 2009/10 British Crime Survey interviews with children aged 10 to 15, providing analysis of children’s

  • contact with and attitude to the police,
  • experience of and attitudes to knife carrying,
  • crime prevention behaviours,
  • being in public spaces and
  • access to leisure activities.

Documents are available at:
http://www.homeoffice.gov.uk/publications/science-research-statistics/re...


 

24.05.2011

Aktuelle Informationen aus der Schweiz

Ein Bericht des Bundesamtes für Statistik zur Frauenkriminalität, Strafverfolgung, Strafzumessung und Strafvollzug

 

Aus der Einleitung:
"Die Kriminalitätsstatistiken lassen alle eine Untervertretung der Frauen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil erkennen.

Diese erhöht sich im Verlauf der statistisch erfassten «strafrechtlichen Laufbahn», von der Polizeilichen Kriminalstatistik (Polizei) über die Strafurteilsstatistik (Justiz) bis hin zu den Statistiken des Vollzugs von Sanktionen.

Um die Merkmale dieser Untervertretung genauer zu analysieren, wurden Daten über einen längeren Zeitraum hinweg untersucht. Die ältesten Daten stammen aus dem Jahr 1984, die jüngsten aus dem Jahr 2008. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und der historischen Distanz wurden die Daten aus der Zeit vor 1984 und nach 2007 aus der Analyse ausgeklammert4. Das 2007 in Kraft getretene, revidierte Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Veränderungen, namentlich im Bereich des Sanktionssystems.

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den Stand der Strafverfolgung von Frauen im Jahr 2006. Anschliessend wird die historische Entwicklung der weiblichen Kriminalität von 1984–2006 in den drei Stadien der strafrechtlichen Laufbahn – Polizei, Justiz, Freiheitsentzug – nachgezeichnet. Es folgt eine Beschreibung der wichtigsten Veränderungen im Delinquenzverhalten von Frauen, bezogen auf die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch und gegen das Strassenverkehrsgesetz. Gestützt auf die Daten zur Strafart und zur Strafdauer wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise Männer und Frauen sanktioniert werden".

Eine PDF-Version des Berichts unter dem Titel "Frauen und Strafrecht" kann kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publ...


 

23.05.2011

Aktuelle Forschungsergebnisse aus der Schweiz

 

(1) Kriminalitätsfurcht in der Schweiz
Eine Detailanalyse von Daten des gfs-Angstbarometers der Jahre 2008 bis 2010

Autorin: MSc Simone Walser
Zürich: April 2011
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

(2) Importierte Gewaltkultur oder hausgemachte Probleme?
Zur Delinquenz Jugendlicher aus Südosteuropa in der Schweiz im Vergleich zur
Jugenddelinquenz in Bosnien-Herzegowina

Autoren: Martin Killias, Almir Maljević, Muhamed Budimlić, Elmedin Muratbegović, Nora Markwalder, Sonia Lucia Esseiva
Universitäten von Zürich, Sarajewo und Lausanne
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

(3) Is Animal Cruelty a Marker of Interpersonal Violence and
Delinquency? Results of a Swiss National Self-Report Study

Auroren: Sonia Lucia, University of Geneva
Martin Killias, University of Zu¨rich
Die PDF-Version des Forschungsberichts kann kostenlos direkt unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen/...

[Weitere interessante Publikationen etwas älteren Datums können auf der Homepage des Lehrstuhls Killias unter folgender URL
recherchiert und im Bedarfsfall ebenfalls kostenlos herunter geladen werden:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/killias/publikationen.... ]

Ergänzender Hinweis:
Auf der Homepage des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik finden sich verschiedene Informationen/Quellen zur
amtlich registrierten Kriminalität:
(4) Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Berichtsband und ergänzende Dokumente bzw. Recherchemöglichkeiten.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new.html?gnpID=...

Während bis und mit 2008 die polizeiliche Kriminalstatistik nur eine Auswahl der Straftatbestände beleuchtete, werden mit der neuen revidierten polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Berichtsjahr 2009 sämtliche Straftatbestände von allen Kantonen nach einheitlichen Kriterien erfasst.

Die letzten Kantone haben sich im Laufe des Jahres 2009 der neuen Statistik angeschlossen. Aus diesem Grund standen die Daten 2009 teilweise noch unter dem Einfluss der Erweiterung und Umstellung.

Beim Vergleich der Resultate des Jahres 2009 mit denjenigen des Jahres 2010 sollte deshalb Vorsicht walten


 

22.05.2011

Kritik an der Polizeilichen Kriminalstatistik durch die Deutsche Polizeigewerkschaft

oder:
Von der in Polizeikreisen verbreiteten Schwierigkeit, gerade mit einem Rückgang offizieller Zahlen zurecht zu kommen.

 

Anschaulich dazu der Bericht in Spiegel-Online von Jörg Diehl, Düsseldorf, zur Vorstellung der PKS 2010 durch Bundesinnenminister Friedrich, der mit dem Lob zitiert wird: "Hervorragender Belege für die Polizeibeamten"

"Kriminalstatistik. Die große Mogelpackung"

Die Zahl der Straftaten in Deutschland ist angeblich auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, Bundesinnenminister Friedrich lobt die "positive Entwicklung". Doch Experten sind überzeugt: Die statistische Erfolgsmeldung ist vor allem der Schwäche der Polizei geschuldet.
Weiter mit:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763861,00.html


 

19.05.2011

Bewährungshilfestatistik 2008

 

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 5, Bewährungshilfe, für das Berichtsjahr 2008, ist am 19. Mai 2011 erschienen.

Inhalt:

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht nach
    • angewendetem Strafrecht,
    • Unterstellungs- und Beendigungsgründen.
  • Unterstellte Personen nach
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Art der Straftat.

Artikel-Nr. 2100500087004

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statisti-schen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 5, 2008 herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite der Rechtspflegestatistik die gewünschte Version
(rechts, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.

Den direkten Zugang zur PDF-Version finden Sie hier:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...


 

13.05.2011

Nationale Opferbefragungsstudie in den USA.

Ergebnisse für die Befragungswelle 2008 verfügbar

 

Criminal Victimization in the United States, 2008 - Statistical Tables

Presents tables with detailed data on major items measured by the
National Crime Victimization Survey (NCVS).

These annual data, in 110 fully indexed tables, are released electronically and disseminated through the BJS website.

May 12, 2011, Bureau of Justice Statistics, Electronic release
The document is available at: http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=2218


 

13.05.2011

Das Bureau of Justice Statistics

hat am 5. Mai 2011 neue Gefangenenzahlen für die USA veröffentlicht:

 

National Corrections Reporting Program, 2009 - Statistical Tables (update),

Thomas P. Bonczar: This update adds data for 2009 to the electronic series of selected tables on

  • most serious offense,
  • sentence length, and
  • time served in state prison.

The National Corrections Reporting Program collects demographic information, conviction offenses, sentence length, credited jail time, type of admission, type of release, and time served from individual prisoner records in participating jurisdictions.

Source: http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=2174


 

11.05.2011

Elektronischer Hausarrest für bedingt entlassene Gefangene bewährt sich.

Ergebnisse einer Studie im Auftrag des englischen Justizministeriums

 

Auszug aus den Key-Points:
Home Detention Curfew (HDC) was introduced across England and Wales in January 1999 and was aimed at enabling early release on an electronic tag for offenders who had received shorter term custodial sentences and who, in addition, also posed a less serious threat of reoffending upon release.

This study used centrally held data on 499,279 discharges from prison between January 2000 and March 2006, with 63,384 discharged receiving HDC.
Offender criminal histories and reoffending information were extracted from the Police National Computer to evaluate the effectiveness of HDC in terms of reducing reoffending using a quasi-experimental evaluation design: Regression Discontinuity Design.

The analysis produced evidence that offenders who received HDC under the current provision were no more likely to engage in criminal behaviour when released from prison when compared to offenders with similar characteristics who were not eligible for early release on HDC.

This was the case, even when controlling for the additional time that offenders on HDC are in the community, due to being released early.

The cost of monitoring an offender on HDC is cheaper than the cost of keeping an offender in custody.
Therefore, these findings suggest that HDC is likely to be a cost-effective policy

Weiteres, mit der Möglichkeit, den Bericht kostenlos als PDF-Datei herunter zu laden, unter:
http://www.justice.gov.uk/publications/research-and-analysis/moj/effect-...


 

10.05.2011

Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes

Eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

 

In einem Interview mit der Nürnberger Zeitung am letzten Mittwoch gab Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Einschätzung zur aktuellen Diskussion über Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung.

Die Ministerin unterstrich, dass eine differenzierte, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Betrachtung notwendig und dabei eine Instrumentalisierung von Einzelfällen zu vermeiden sei. „Der Staat erreicht kein Vertrauen, wenn er immer nur reflexartig neue Gesetze verlangt“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Die bestehenden Gesetze reichen aus, um die Sicherheit zu wahren – sie müssen nur angewandt werden. Auch Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, machte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk nach dem Tod Osama Bin Ladens deutlich, dass bei der Überprüfung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes jede Maßnahme auf dem Prüfstand steht.

Weitere Information unter:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/042011_002.html


 

09.05.2011

Die Menschenhändler von nebenan

SWR-Dokumentation von Ulrike Bauer
am 11.5. um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen

 

Baden-Baden (ots) - Zuhälterei, Körperverletzung und Menschenhandel in über 20 Fällen - dafür standen im Sommer 2010 fünf Männer vor dem Konstanzer Landgericht. Die Angeklagten gehörten zu einer Gruppe von Bodybuildern und Türstehern, die sich "United Tribuns" nennt. Ihr Chef, ein Boxer aus Ex-Jugoslawien mit Spitznamen "Boki", ist bis heute flüchtig, ebenso wie weitere Hintermänner. Nicht die großen Städte wie Hamburg, München oder Berlin waren ihre Tatorte, sondern Kleinstädte wie Villingen-Schwenningen, Offenburg und Pirmasens im deutschen Südwesten.

Eines ihrer Opfer, die ehemalige Prostituierte Ina, hat lange mit sich gerungen bis sie sich entschieden hat, gegen ihre Peiniger auszusagen. In ihrem Film "betrifft: Die Menschenhändler von nebenan" lässt SWR-Autorin Ulrike Bauer Opfer und auch Täter zu Wort kommen und rekonstruiert die kriminalistischen Ermittlungen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Zu sehen ist der Film am Mittwoch, 11. Mai, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.
"Ich muss erst wieder lernen, dass ich frei bin, etwas entscheiden kann, dass Dinge mir gehören", sagt Ina. In ihrer kleinen Wohnung sind die Jalousien auch tagsüber meistens geschlossen, sie geht selten aus. Hat bis heute Angst vor ihren Peinigern, die sie gehalten haben wie eine Leibeigene. Mit vielen Interviews gelingt es der SWR-Autorin Ulrike Bauer in ihrem Film, Inas Schicksal und das anderer betroffener Frauen darzustellen. Zu Wort kommen auch Beschuldigte sowie ganz normale Bürger, die mit den Menschenhändlern von nebenan zu tun hatten. Die 45-minütige Dokumentation zeichnet zugleich die monatelangen polizeilichen Ermittlungen nach, die noch immer nicht abgeschlossen sind, denn von großen Geldsummen, die den Prostituierten abgenommen wurden, fehlt bis heute jede Spur. Die Spurensuche führt vom Schwarzwald bis nach Bosnien, zu "Boki", dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten Rotlichtkönig von Villingen-Schwenningen.
Die SWR-Dokumentationsreihe "betrifft" ist immer mittwochs um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen zu sehen. Die 45-minütigen Filme befassen sich intensiv mit gesellschaftlich relevanten Themen, die zugleich ein breites Publikum ansprechen.
Internet: www.SWR.de/betrifft
http://www.swr.de/betrifft

+++ Pressefotos unter www.ard-foto.de
http://www.ard-foto.de/

Pressekontakt: Georg Brandl, Tel. 07221/929-2285,
georg.brandl@swr.de


 

09.05.2011

Sicherungsverwahrung - Vollzug entscheidend

Erklärung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

 

" Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine grundlegende und weitreichende Entscheidung.

Der Kern des Urteils betrifft den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht fordert die strikte Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Die praktizierte Sicherungsverwahrung erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen (Mindest-)Anforderungen an die Ausgestaltung des Vollzugs. Das Bundesverfassungsgericht mahnt damit vor allem eine therapiebezogene Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in den Ländern an.

Ausdrücklich weist das Bundesverfassungsgericht nun auch dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zu. Teilweise wird damit die Föderalisierung des Strafvollzuges ein Stück korrigiert.

Die grundlegende Weichenstellung der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ist durch das Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht die Sicherungsverwahrung nur als „ultima ratio“ für hochgefährliche Verbrecher zugelassen.

Es war richtig, durch die Reform der Sicherungsverwahrung einen Systemwechsel mit der weitgehenden Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorgenommen zu haben. Die Voraussetzungen, unter denen ein Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen werden kann, sind nicht beanstandet worden.

Bund und Länder sind jetzt gefordert, dem Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung besser Rechnung zu tragen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch wegweisend für die Behandlung der Fälle, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Frage der Freilassung der nachträglich verlängerten oder angeordneten Sicherungsverwahrten in die Hände der Rechtsprechung zu legen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben gemacht. Sie sorgen insbesondere dafür, dass aufgrund einer psychischen Störung hochgefährliche Straftäter auch künftig nicht entlassen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit auch einen zentralen Gedanken des Therapieunterbringungsgesetzes aufgegriffen und ausdrücklich darauf zurückgegriffen.

Die Justizministerkonferenz im Mai bietet die erste Gelegenheit, sich im Kreis der Justizminister von Bund und Ländern mit den Auswirkungen dieser Entscheidung zu befassen."

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.5.2011)

Die Pressemeldung des BVerfG mit den Kernaussagen des Urteils findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-031.html

Das Originalurteil des Zweiten Senates des BVerfG kann kostenlos herunter geladen werden unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236...


 

April 2011

15.04.2011

Warum ist die Mafia so mächtig?

Neuester Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit", als Teil einer Serie:"Italien ist uns fremd geworden. Zur Erklärung eines rätselhaften Landes",
verfasst von Roberto Saviano, der nach wie vor wegen Lebensgefahr in einem Schutzprogramm abgeschirmt leben muss.

 

"Innerhalb jeder Organisation gibt es Gruppen, die in gewissen Momenten und auf unterschiedlichen Gebieten stärker sind als die anderen. Die kalabrische ’Ndrangheta ist sicherlich eine der mächtigsten Mafia-Organisationen der Welt, in deren Innerem jene Clans den Ton angeben, die auf dem Gebirgszug des Aspromonte beheimatet sind, in San Luca, Africo und Platì. In der neapolitanischen Camorra sind die Clans aus Casal di Principe, aus Secondigliano und aus der Kleinstadt Marano di Napoli besonders stark, auf Sizilien haben nach wie vor die Gruppen aus Palermo und Catania eine Vormachtstellung. Apulien ist heute zweigeteilt – im Norden herrschen die Clans der Camorra, im Süden die ’ndrine (Familien) der ’Ndrangheta."
Weiter mit: http://www.zeit.de/2011/14/Ndrangeta


 

14.04.2011

Vollkswirtschaftliche Kosten von Straßenverkehrsunfällen: Eine aktuelle Studie der BASt

 

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland entstehen.
Der aktuellste, gerade veröffentlichte, Bericht betrifft das Jahr 2009.

In diesem Analysejahr verursachten Personenschäden und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund 30,5 Milliarden Euro.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa 1,6 Prozent (= 500 Millionen Euro) gesunken.

Mehr Informationen finden sich unter folgender URL:

http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2011-04....


 

13.04.2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

 

(Beschlüsse vom 8.3.2011: 1 BvR 47/05 und 1 BvR 142/05)

Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Bauwagenszene ohne Erlaubnis ein Grundstück, um das Gelände als neuen Wohnsitz und Abstellort für mehrere mitgeführte Bauwagen zu nutzen. Nachdem gegen sie seitens der Grundstückseigentümerin Strafantrag gestellt worden war, stellte die Polizei vor Ort die Identität der noch anwesenden Personen fest, umstellte die Gruppe und teilte ihnen mit, dass sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen seien.

Sowohl vor als auch während der anschließenden polizeilichen Räumung des Platzes wiesen die Beschwerdeführer sich unter Vorlage von gültigen Ausweispapieren aus. Sie wurden sodann zunächst auf die Polizeiwache und später auf das Polizeipräsidium gebracht, wo sie jeweils in einer Zelle eingeschlossen waren. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die in der Anfertigung von zwei bzw. drei Lichtbildern bestand, befanden sie sich mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden im Polizeigewahrsam.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf gerichtliche Feststellung, dass Grund, Dauer und Durchführung der Freiheitsentziehung rechtswidrig waren, hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bzw. bereits vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. Das Festhalten der Beschwerdeführer sei gemäß § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO zur Feststellung ihrer Identität jedenfalls bis zur Vorlage ihrer Personalausweise rechtmäßig gewesen. Ihre daran anschließende Verbringung zu den Polizeidienststellen zur Anfertigung von Lichtbildern finde ihre gesetzliche Grundlage in § 81b Alt. 1 StPO. Für eine eindeutige Beweisführung sei es erforderlich gewesen, das tatsächliche damalige Aussehen der Beschwerdeführer zu dokumentieren. Die Dauer der Ingewahrsamnahme sei der Vielzahl der zu erfassenden Personen geschuldet. Eine Freiheitsentziehung sei darin nicht zu sehen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die fachgerichtlichen Beschlüsse, soweit sie die Maßnahmen der Polizeibehörden auch nach Vorlage und Überprüfung der Ausweispapiere für rechtmäßig erklären, die Beschwerdeführer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Landgericht bzw. Amtsgericht zurückverwiesen.
Weiter mit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-026.html
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 26/2011 vom 6.4.2011)

Die vollständigen Beschlüsse können unter folgenden URLs eingesehen und auch herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr004...
und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr014...


 

12.04.2011

Roberto Saviano: "Die Mafia ist noch lange nicht besiegt"

 

Seit 2006 lebt der italienische Autor unter Polizeischutz, nachdem die Camorra ihm mehrfach Morddrohungen schickte. Im Video-Interview mit ZEIT ONLINE spricht Saviano über die momentane Stärke der Mafia, über Parallelen seiner Arbeit zu Wikileaks und über seine persönlichen Träume.

Weiter mit:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-02/saviano-interview


 

11.04.2011

Neue Entwicklungen in den USA zur Verbesserung der Situation von Haftentlassenen.

Ein Bericht des Office of Justice Programs des US Department of Justice

 

Reentry Issues: Primary Concerns and Second Chances
Every year, millions of individuals are released from our nation’s prisons and jails and return to their communities. They face challenges ranging from trouble finding employment to struggles with alcohol and drug abuse. Many of them will be reincarcerated within a few years of their release. The challenges of these former inmates are not just individual problems, but rather, societal issues. High rates of recidivism threaten public safety throughout the country and place unmanageable economic burdens on both our communities and corrections systems.

Accordingly, reentry is one of the Department of Justice’s top priorities. Earlier this year, Attorney General Eric Holder convened the cabinet-level interagency Reentry Council to address the intersection of reentry with housing, health, education, employment, family, faith, and community welfare. The council will focus on collaborative efforts to reduce nationwide recidivism rates, improve safety in our communities, and save taxpayer dollars by lowering the direct and collateral costs of incarceration.

In addition to its contributions to the council, the Office of Justice Programs (OJP) is leading major initiatives to address reentry. Through the Second Chance Act, OJP is working with state, local, and tribal governments and nonprofit organizations to reduce recidivism and provide adult and juvenile offenders with the tools they need to become contributing members of their communities.
Weiter mit:
http://www.ojp.gov/justiceresourceupdate/march2011/index.htm#reentryissues


 

08.04.2011

Junge Mehrfach- und Intensivtäter –

Gelingt der Wissenstransfer zwischen kriminologischer Forschung und polizeilicher Praxis?

Tagung am 17. November 2010, im Bundeskriminalamt Wiesbaden

Die Zusammenstellung der Vorträge kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/sonstiges_pdf/12_24...

 

Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen

Ein gemeinsames Projekt der Kriminologisch-Kriminalistischen Forschungsgruppe der hessischen Polizei (KKFoSt) am LKA Wiesbaden mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen.

Die Berichte können kostenlos unter folgender URL als PDF-Dateien herunter geladen werden:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...


 

07.04.2011

Jugendkriminalität, insbesondere Jugendgewaltkriminalität,
mögliche Entwicklungen bis zum Jahr 2020

Eine Studie der DHPol (Thomas Görgen et al.) für die Innenministerkonferenz

 

Die im Zeitraum von August 2009 bis September 2010 von der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführte Studie "JuKrim2020 – Mögliche Entwicklungen der Jugend(gewalt)kriminalität in Deutschland: Szenarien, Trends, Prognosen 2010-2020" hat Entwicklungen der Jugendkriminalität in der Dekade bis 2020 mit prognostischer Zielsetzung analysiert und auf ihre Bedeutung für Prävention und Intervention untersucht. Die Studie hat sowohl auf qualitativ-heuristische Methoden (Delphi-Befragungen, Szenario-Methode, qualitative Interviews) als auch auf quantitative Ansätze (Extrapolationen von PKS-Daten) zurückgegriffen.

Die Studie kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_171/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sit...


 

06.04.2011

Ausländische Bevölkerung im Jahr 2010

Anstieg während des Jahres um 58 800 Personen

Endbestand am Jahresende: 6,75 Millionen Personen

 

WIESBADEN - Am Jahresende 2010 lebten insgesamt rund 6,75 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) mit. Dabei waren Staatsbürger von 188 der insgesamt 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Deutschland vertreten.

Gegenüber 2009 ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung um rund 58 800 Personen gestiegen (+ 0,9%). Dies ist der erste Zuwachs seit fünf Jahren - zwischen 2006 und 2009 war die Zahl leicht rückläufig.

Die Zahl der EU-Staatsangehörigen in Deutschland hat um 75 400 zugenommen (+ 3,2%). Die höchsten absoluten Zuwächse gab es bei der Bevölkerung aus Rumänien (+ 21 600), Polen (+ 20 900) und Bulgarien (+ 13 000). Das Plus resultierte vor allem aus erhöhter Zuwanderung und weniger aus einem Geburtenanstieg oder einem Rückgang der Abwanderung. Prozentual gesehen war der Zuwachs aus Lettland (+ 22,4%), Bulgarien (+ 21,0%) und aus Rumänien (+ 20,5%) am höchsten. Griechenland war der einzige EU-Mitgliedsstaat, der eine nennenswerte Abnahme verzeichnete (- 1 400 Personen beziehungsweise - 0,5%).

Insgesamt war der stärkste Rückgang - wie schon 2009 - bei der türkischen Bevölkerung zu beobachten. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 28 600 Personen (- 1,7%) verringert und lag Ende 2010 bei 1,63 Millionen. Damit setzt sich der langjährige Trend fort: Seit dem Höchststand in 1998 mit 2,1 Millionen türkischen Staatsangehörigen sinkt ihre Zahl kontinuierlich. Die Abnahme hat drei Ursachen: Einbürgerungen, Fortzüge und Sterbefälle.

Im Laufe des Jahres 2010 sind 472 100 ausländische Personen nach Deutschland zugezogen oder wurden hier geboren - das waren 59 700 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben 300 700 ausländische Personen das Land verlassen oder sind verstorben, rund 11 300 weniger als im Vorjahr. Rund 112 500 Personen sind aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch Einbürgerung, nicht mehr im Ausländerzentralregister erfasst, das sind knapp 20 700 weniger als im Vorjahr.

Zum Jahresende 2010 stammten 36% aller ausländischen Personen aus einem der 27 Mit-gliedstaaten der Europäischen Union und 29% aus den vier Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien, Montenegro). Weitere 15% kamen aus den übrigen europäischen Ländern. 12% der Ausländer waren aus Asien, 4% aus Afrika und 3% aus Amerika.

Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind unverändert die Türkei mit einem Anteil von 24%, Italien mit 8% und Polen mit 6%.

19% aller im Ausländerzentralregister geführten Personen wurden in Deutschland geboren. Den höchsten Anteil an den in Deutschland Geborenen hatten mit 41% die türkischen Staatsangehörigen, gefolgt von den italienischen (12%) und den griechischen (6%) Staatsangehörigen.

Zugewanderte ausländische Staatsangehörige leben im Schnitt seit 18,9 Jahren in Deutschland, dabei ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Männern (19,6 Jahre) etwas höher als bei Frauen (18,2 Jahre). Immigranten aus europäischen Staaten sind im Schnitt seit 20,8 Jahren hier. Personen aus den Gastarbeiter-Anwerbeländern (Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien) leben seit durchschnittlich 24,9 Jahren in Deutschland.

Das Ausländerzentralregister erfasst nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es weist deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel niedrigere Werte aus als Datenquellen ohne eine solche Einschränkung. Aus diesem Grund sind die Bestandszahlen aus dem Register nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung vergleichbar. Gleiches gilt für Registerdaten über Zu- und Fortzüge und entsprechende Angaben aus der Wanderungsstatistik.

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung", die kostenfrei im Internetangebot von Destatis erhältlich ist.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 132 vom 31. März 2011)
(Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: (0611) 75-4323, www.destatis.de/kontakt)
 


 

04.04.2011

Jahresbericht 2010 des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg

Interessante Informationen zu den Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Flensburg, 1. April 2011. Mit "Punkt, Punkt, Komma, Strich" leitet der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes, Ekhard Zinke, den jetzt der Presse vorgestellten Jahresbericht 2010 ein.

Die bekannten „Flensburger Punkte“ stehen in dem aktuellen Bericht im Mittelpunkt. Themenbezogene Statistiken nähern sich den Punkten aus einem neuen Betrachtungswinkel. Sie geben unter anderem Auskunft über die Gesamtheit aller im Verkehrszentralregister gespeicherten Punkte und gehen der Frage nach, ob die Flensburger weniger verkehrsauffällig sind als „die Anderen“.

Themen wie die Deliktstruktur im Verkehrszentralregister, Produktsicherheit, die Entwicklung der Rückrufe von Kraftfahrzeugen und interessante Aspekte aus dem Bereich der Fahrzeug- und Güterkraftverkehrsstatistiken sind ebenfalls Inhalt des nun vorliegenden Berichts, der ab heute auch unter www.kba.de zur Verfügung steht.

Der Bericht (ca. 8 MB) kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/DE/Presse/Jahresberichte/jahresberic...


 

01.04.2011

Vorstrafenbelastung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten

nach dem Bild der Strafvollzugsstatistik 2010

 

Schaubild VSS 2010 /1:


Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/2:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/3:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).
Vermerke:
JugStrVo = Verbüßung einer Jugendstrafe (N = 6.109) oder einer Freiheitsstrafe (N = 75) in einer Jugendstrafanstalt.
FrStrVo = Verbüßung einer Freiheitsstrafe (N = 52.480) oder einer Jugendstrafe (1.493) in einer allgemeinen Justizvollzugsanstalt.
SichVerwVo = Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung.
Durchschnittliche Vorstrafenzahl: Ungefähre Werte mit einer vermuteten Tendenz der Unterzeichnung der wahren Werte. Grund: 1, 2, 3 und 4 Vorstrafen sind in der Statistik exakt nachgewiesen. Danach gibt es die Kategorien 5-10 (hier angesetzt: 8), 11-20 (hier angesetzt:15) und 21mal und öfter (hier angesetzt: 23).
Das angegebene Durchschnittsalter der Sicherungsverwahrten (N = 536) ist interpoliert: von den Kategorien her betrachtet waren am Stichtag 11,9 % jünger als 50 Jahre, 60,1 % 50 bis unter 60 Jahre, 22 % 60 Jahre alt und älter; über die gemittelten Alterskategorien berechnet erhält man den Wert von 52,5 Jahren.


 

März 2011

31.03.2011

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung eines Demonstranten
zu Geldstrafe wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Zentraler Grund: Eingriff in die Versammlungsfreiheit

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2011

Auszug aus der Pressemitteilung vom 30.3.2011:

Am 15. März 2004 ließ sich der Beschwerdeführer zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu dem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte bei Frankfurt am Main führenden Ellis Road nieder. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht wegen Nötigung nach § 240 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht verwarf die hiergegen gerichtete Berufung des Beschwerdeführers. Die Demonstranten hätten den Tatbestand der Nötigung erfüllt, indem sie mit der Sitzblockade gegenüber denjenigen Fahrzeugführern Gewalt ausgeübt hätten, die durch vor ihnen anhaltende Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert worden seien. Außerdem hätten sie rechtswidrig gehandelt. Die von ihnen ausgeübte Gewalt sei Mittel zum Zweck der Erregung von Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zwecke gewesen. Zwangseinwirkungen, die allein darauf abzielten, durch gewaltsamen Eingriff in Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erregen, seien durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt. Zudem sei die Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes gewesen. Schließlich beseitigten gesellschaftspolitische Motive nicht die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in Rechte Dritter, sondern seien in der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Mit der gegen die Entscheidung des Landgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Analogieverbots sowie der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffene Entscheidung aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG verletzt, und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Einen Verstoß gegen das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Analogieverbot durch die umstrittene "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs [scil.zu § 240 StGB]konnte die Kammer dagegen nicht erkennen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
weiter mit der Pressemitteilung vom 29. März unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html

Der vollständige Text des Beschlusses vom 7. März 2011 findet sich unter: 1 BvR 388/05

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG vom 30.3.2011, Nr. 25/2011)


 

23.03.2011

Ausländische Provider löschen Kinderporno-Websites

BKA berichtet über erfolgreiche Aufforderungen.

 

Ein Bericht in Spiegel-Online

"Das Löschen funktioniert: Im Januar erhielt das Bundeskriminalamt 143 Hinweise auf Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das BKA verschickte Löschaufforderungen ins Ausland, nach einer Woche waren 68 Prozent der Seiten entfernt, nach zwei Wochen 93 Prozent."

Weitere Infomation unter:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,751857,00.html


 

23.03.2011

Migranten am Arbeitsmarkt

Beschäftigungssituation im Wandel: Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitmarkt

 

Der Frage nach der Position von Personen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt geht das aktuelle Arbeitspapier aus der Forschungsgruppe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach.

Inwieweit unterscheidet sich das Ausmaß der Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit von Personen mit Migrationshintergrund gegenüber Menschen ohne diesen?
Sind sie in den gleichen Wirtschaftszweigen und Berufen vertreten oder konzentrieren sie sich auf bestimmte Bereiche?
Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Personen mit Migrationshintergrund beschäftigt?
Das hierzu erschienende Working Paper des Bundesamts beantwortet diese Fragen mit Hilfe von Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Mikrozensus.

Die vollständige Mitteilung des BAMF steht unter folgender URL:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2011/20110307-wp36-arbeitsmar...

Der Bericht kann als PDF-Datei kostenlos direkt herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/WorkingPapers/wp3...


 

21.03.2011

Ein aktueller Bericht zu einem Zivilprozess (Spiegel-Online):

Kindsmörder Gäfgen beschuldigt Polizei erneut der Folter

 

Ein Mörder fordert Schmerzensgeld:
Magnus Gäfgen, der im Jahr 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler getötet hat, bekräftigt vor Gericht seine Vorwürfe gegen die Polizei - er sei während der Ermittlungen schwer bedroht und geschlagen worden.
Weiter mit: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,751530,00.html


 

16.03.2011

Österreichischer Sicherheitsbericht

Interessante Informationen aus dem Bereich der Polizei und der Strafjustiz zum Berichtsjahr 2009

 

Das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich hat in 2010 dem Parlament den
"Sicherheitsbericht 2009. Kriminalität 2009. Vorbeugung und Bekämpfung"
vorgelegt.

Der umfangreiche Hauptteil (> 26 MB) stellt die Sicherheitslage in Östereich aus der Sicht der für den Bericht federführenden Ministerien des Inneren und für Justiz ausführlich und mit amtlichen Bewertungen dar.

Im 1. Ergänzungsband wird (mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen) die Lage im Bereich der Strafjustiz und Jugendgerichtsbarkeit dargestellt. Dort fnden sich detaillierte Angaben namentlich zu

  • den Falleingängen bei der Staatsanwaltschaft und den Erledigungsformen,
  • den Falleingängen bei den Strafgerichten und den Erledigungsformen,
  • den Faleingängen bei den Jugendgerichten und den Erledigungsformen,
  • der Entwicklung im Feld des Tatausgleichs (ehemalige Bezeichnung ATA = Außergerichtlicher Tatausgleich),
  • der Entwicklung im Feld der Bewährungshilfe und
  • der Entwicklung im Feld des Straf- und Maßnahmevollzuges.

Im 2. Ergänzungsband wird (ebenfalls mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen) die Lage im Bereich der (Kriminal-) Polizei dargestellt, wobei außer Informationen, die der deutschen PKS strukturell vergleichbar sind, auch Informationen zur Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und europäischen wie internationalen Aktivitäten mitgeteilt werden.

Die drei Berichtsteile können als PDF-Dateien kostenlos von der Homepage des östereichischen Parlaments in Wien herunter geladen werden:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/III-BR/III-BR_00416/index.shtml


 

15.03.2011

Widerrufsquote in der Bewährungshilfe des Landes Baden-Württemberg weiter gesenkt:

Aus einem Bericht von NEUSTART BADEN-WÜRTTEMBERG zur Entwicklung von Bewährungshilfefällen zwischen 2004 und 2010

 

Nach einer Mitteilung der NEUSTART gGmbH Baden-Württemberg zu Anfang des Jahres 2011 habe sich die Anzahl von Widerrufen in den Jahren 2004 bis 2009 von 2.167 auf 1.882, also um 285 verringert.

Die Widerrufsquote, hier definiert als Anteil der im Berichtsjahr durch (gerichtlichen) Widerruf beendeten Fälle an allen Fällen einer mit Unterstellung unter Bewährungshilfe verbundenen Strafaussetzung zur Bewährung oder Strafrestaussetzung zur Bewährung, habe sich prozentual wie folgt entwickelt:
2004 = 21,5 %
2009 = 18, 5 %
2010 = ca. 18 % .

Ein Widerruf kann wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen, insbesondere aber wegen neuer Straftaten des Probanden während der Bewährungszeit erfolgen. Anstelle eines Widerrufs kann der zuständige Strafrichter jedoch zunächst versuchen, die Straf(rest)aussetzung durch Modifikationen der Bewährungsbedingungen (§ 56 f StGB) weiter zu führen, und damit vermeiden, dass der Täter (wieder) die noch offene Strafzeit im Strafvollzug verbringen muss.

Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen, führt zu den Zahlen aus: „Eine detaillierte Betrachtung zeigt, dass die Zahl der notwendigen Widerrufe umso signifikanter sinkt, je schwerer und gefährlicher die der Unterstellung zugrunde liegenden Straftaten waren (…..). Die geringe Anzahl von Widerrufen in der Bewährungshilfe Baden-Württembergs wäre ohne die methodische Neuausrichtung, das daran ausgerichtete Fortbildungsprogramm und die organisatorische Restrukturierung durch NEUSTART kaum möglich gewesen“.

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht den Zusammenhang von Widerrufsquote und verschiedenen Deliktsbereichen, derentwegen die Probanden, deren Unterstellung im Jahr 2010 endete, einer Bewährungshelferin bzw. einem Bewährungshelfer bei NEUSTART unterstellt gewesen waren.

[Quelle: NEUSTART BADEN-WÜRTTEMBERG, „report 2010 / 2011“, S. 4, Bericht zum 31.12.2010. Schaubild = eigenes Layout der KrimG auf der Basis der Angaben in der Grafik des NEUSTART-Berichts]
 


 

10.03.2011

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung äußert sich kritisch zur Frage menschenunwürdiger Haftunterbringung von Gefangenen

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage

 

Beschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09

Der Beschwerdeführer beantragte Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in zwei Justizvollzugsanstalten, in denen er sich zunächst in Untersuchungshaft und später in Strafhaft befunden hatte.

Er sei im Jahr 2007 insgesamt 151 Tage unter menschenunwürdigen Haftbedingungen untergebracht worden: Die ihm jeweils zugewiesenen Hafträume, die er sich mit einem Mitgefangenen habe teilen müssen, hätten lediglich eine Grundfläche von 8 m2 aufgewiesen. Die darin befindliche Toilette sei nur durch eine verstellbare Holzwand mit einer kleinen Sichtschutzfläche vom übrigen Raum abgetrennt gewesen. Der Tisch, an dem die Mahlzeiten eingenommen worden seien, sei nur einen Meter von der Toilette entfernt gewesen.

Abgesehen von etwa einem Monat, in dem er aufgrund einer Arbeitstätigkeit den Haftraum täglich für 8 Stunden habe verlassen können, habe er sich im Übrigen 23 Stunden täglich mit wechselnden Mitgefangenen darin befunden. Auf seine Proteste und Verlegungsanträge sei ihm nur jeweils mitgeteilt worden, dass eine Verlegung nicht möglich sei, da die Justizvollzugsanstalten überbelegt seien und es eine Warteliste gebe.

Einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe er nicht gestellt, weil das Land mangels räumlicher Kapazitäten kontinuierlich gerichtliche Entscheidungen ignoriere.

Das Landgericht wies das Prozesskostenhilfegesuch des Beschwerdeführers
zurück. (…) Das Oberlandesgericht wies die sofortige Beschwerde gegen die
Entscheidung des Landgerichts zurück (….). Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzen. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das
Landgericht zurückverwiesen worden.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Diesem Gebot widerspricht es, wenn ein Fachgericht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung eine entscheidungserhebliche schwierige Rechtsfrage zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet oder von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht. So verhält es sich hier.

Das Landgericht weicht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Amtshaftungsklage in Bezug auf die Voraussetzungen einer Menschenwürdeverletzung von der fachgerichtlichen und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ab. Danach erfüllen die vom Landgericht als gegeben unterstellten räumlichen Haftbedingungen die Kriterien für eine Verletzung der Menschenwürde, da in den vom Beschwerdeführer bewohnten Hafträumen die üblicherweise veranschlagten Mindestflächen pro Gefangenen unterschritten wurden und die jeweils integrierte Toilette nicht räumlich abgetrennt und belüftet war. Zusätzlicher Umstände bedurfte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls zur Annahme einer Menschenwürdeverletzung nicht. Ferner lagen auch keine Umstände vor, welche die räumlichen Haftbedingungen abgemildert hätten. So ist es unerheblich, dass der Beschwerdeführer zeitweilig einer Arbeit nachging, da er für diesen Zeitraum keine Entschädigung beansprucht. Soweit das Landgericht ohne entsprechenden Tatsachenvortrag unterstellt hat, der Beschwerdeführer hätte täglich Sport- und Freizeitangeboten nachgehen können, ist nicht ersichtlich, wie diese sich bei einer täglichen dreiundzwanzigstündigen Einschlusszeit maßgeblich auf die Haftbedingungen hätten auswirken können. Gleiches gilt für die tägliche Stunde Hofgang. (….)

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 20/2011 vom 8.3.2011)

Die gesamte PM ist unter folgender URL zugänglich:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-020.html

Der vollständige Beschluss 1 BvR 409/09 ist unter folgender URL zugänglich:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110222_1bvr040...


 

03.03.2011

Zum Recht eines transsexuellen Gefangenen, in seiner Zelle Frauenkleider zu tragen

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle

 

Vor dem Landgericht Hannover hatte er noch verloren, doch nun bekam ein Gefangener aus Niedersachsen Recht: Er darf nach Einschluss in seiner Zelle Frauenkleidung tragen.
Das Gefängnis hatte den Antrag aus Sorge vor sexuellen Übergriffen abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Celle entschied bereits am 9. Februar 2011, dass das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot schwerer wiegen als Sicherheitsbedenken der Justizvollzugsanstalt.
Einen aktuellen Bericht in Spiegel-Online vom 1.3.2011 gibt es unter folgender URL:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,748378,00.html

Die Pressemitteilung des OLG vom 1.3.2011 ist unter folgender URL zu finden:
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/live/live.php?naviga...

Die Leitsätze des Beschlusses des 1. Strafsenates lauten wie folgt:

"1. Der Antrag eines Strafgefangenen auf Veranlassung psychologischer Behandlung durch einen Fachpsychologen ist nicht an § 14 NJVollzG, sondern an §§ 56 ff NJVollzG zu messen, wenn der Gefangene sich darauf beruft, transsexuell zu sein."

"2. Das Tragen von Damenbekleidung im Strafvollzug durch einen männlichen Gefangenen kann wegen des in § 22 NJVollzG eingeräumten Anspruchs auf Tragen eigener Kleidung nicht mit allgemeinen Zweckmäßigkeits oder sich an tradierten Verhaltensmustern orientierenden Erwägungen versagt werden."

"3. Vor der Entscheidung, einem männlichen Gefangenen das Tragen von Damenbekleidung zu untersagen, um ihn vor Übergriffen anderer Gefangener zu schützen, muss die Vollzugsbehörde prüfen, ob zur Beseitigung der Gefahr vorrangig anderweitige Maßnahmen - insbesondere gegenüber Personen, von denen die Gefahr ausgeht - in Betracht kommen."

"4. Die Gestattung des Erwerbs von Körperpflegemitteln (hier: Kosmetika) beim Anstaltskaufmann umfasst regelmäßig auch die Genehmigung zum Besitz dieser. Der gleichwohl erfolgende Entzug stellt den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes dar, der nur unter den Voraussetzungen des § 100 NJVollzG i.V.m. § 49 VwVfG in Betracht kommt."

Über die Fundstelle der Rechtsdatenbank der niedersächsischen Oberlandesgerichte
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5556&ident=
lässt sich auch der Volltext des Beschlusses ansteuern, lesen und ausdrucken.


 

02.03.2011

"Justiz auf einen Blick"

Neuauflage 2011 einer interessanten Broschüre des Statistischen Bundesamtes

 

Detailliert aufgeschlüsselte Ergebnisse aus den Justiz- und Rechtspflegestatistiken finden sich in der aktualisierten Fassung der Broschüre "Justiz auf einen Blick" des Statistischen Bundesamts.

Die Broschüre beschreibt anhand von verschiedenen Kennzahlen das Wirken der Justiz im Allgemeinen und das der Strafverfolgungsbehörden im Besonderen. Dargestellt werden etwa

  • Anklagequoten und Verurteilungsquoten,
  • Belegungsquoten in Justizvollzugsanstalten,
  • Verfahrensdauern und Streitwerte, die
  • Belastung der Gerichte etwa durch Hartz IV oder Asylverfahren sowie
  • öffentliche Ausgaben für den Rechtsschutz in der zeitlichen Entwicklung wie auch im Ländervergleich.

Die Veröffentlichung steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamts unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 80 vom 28.02.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Stefan Brings, Telefon: (0611) 75-2446,www.destatis.de/kontakt


 

Februar 2011

28.02.2011

Entscheidungen der deutschen Staatsanwaltschaften im Geschäftsjahr 2009:

Sechs von zehn Ermittlungsverfahren im Jahr 2009 eingestellt

 

Im Jahr 2009 wurden rund 2,5 Millionen der insgesamt 4,1 Millionen endgültig erledigten Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, das ergibt eine Einstellungsquote von 62%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Einstellungsquote in Deutschland in den letzten Jahren leicht angestiegen - im Jahr 2000 lag sie bei 60%. Rund 33% der Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24% aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 5% mit Auflagen, wie etwa einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.

Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten. Von großer Bedeutung ist außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...
zu finden.

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 80 vom 28.2.2011)
Weitere Auskünfte gibt: Stefan Brings, Telefon: (0611) 75-2446,www.destatis.de/kontakt


 

24.02.2011

Straßenverkehrsunfälle insgesamt steigen weiter

Der langfristige Trend des Rückgangs der Verkehrtoten hält erfreulicherweise an

 

Eine Mitteilung der BASt

Erstmals seit Beginn der statistischen Auswertung sinkt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen in Deutschland auf unter 4.000.
Laut Prognose der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden es im Jahr 2010 weniger als 3.750 Getötete sein.
Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von nahezu zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr (4.152).
Dabei ist die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle um etwas mehr als ein Prozent auf gut 2,34 Millionen gestiegen.

Schaubild zur Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme seit 1991:

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Getötetenzahl nach Art der Verkehrsteilnahme.(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen)

Am deutlichsten fällt der Rückgang innerhalb von Ortschaften aus.
Waren es 2009 1.225 Getötete, werden es 2010 gut zwölf Prozent weniger sein.
Auf Landstraßen ist mit einem Rückgang von mehr als 200 Getöteten zu rechnen (2009: 2.452).
Auf Autobahnen werden voraussichtlich etwa 40 Getötete weniger zu verzeichnen sein (2009: 475).

Weitere Informationen, einschließlich Prognoseberechnungen für die Zukunft, siehe unter:

http://www.bast.de/cln_015/nn_42244/DE/Presse/2010/presse-28-2010.html

(Quelle: Mitteilung der Presseabteilung der BASt, Nr. 28-2010)


 

09.02.2011

Polizeiliche erfasste Straftaten in der Schweiz
Erste Ergebnisse nach der Grundlegenden Revision der PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresbericht 2009

 

Dieser Jahresbericht ist das Ergebnis einer grundlegenden Revision der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Er präsentiert zum ersten Mal für die ganze Schweiz sämtliche polizeilich erfassten Straftaten.

Ein hoher Detaillierungsgrad der erfassten Information erlaubt es, Straftaten, ­Geschädigte und Beschuldigte (inklusive Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatzugehörigkeit) auszuweisen.

Je nach Straftat stehen zudem Details wie Tatmittel oder Tatörtlichkeit zur Verfügung.
Zahlreiche graphische ­Darstellungen (z.B. der kantonalen Häufigkeitszahlen) vervollständigen den Überblick über die polizeilich registrierte Kriminalität in der Schweiz.

Quelle:
BFS; Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2010, 68 Seiten

Der Band ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 8 MB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...


 

09.02.2011

Die Bewährungshilfe in der Schweiz

Ein Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung zwischen 2000 und 2006,

 

Die in diesem Bericht vorgelegten Daten wurden im Rahmen der Erhebung zur Bewährungshilfe in den Jahren 2000 bis 2006 gesammelt und mit dem Ziel zusammengestellt, einen Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung traditioneller Bewährungshilfe - Schutzaufsicht und Weisungen - zu geben. Zudem wurden einige wenige Daten zu neuen und erweiterten Aufgaben der Bewährungsdienste - insbesondere Betreuung im Freiheitsentzug - aufgenommen.

Diese Kennzahlen sollen als statistische Grundlagen für eine Einschätzung der durch die Bewährungsdienste betreuten Personen, der eingesetzten Ressourcen und der Betreuungsverhältnisse dienen.

Quelle: Bundesamt für Statistik. FS Aktuell , 20 Seiten

Der Bericht ist auch kostenlos als PDF-Version erhältlich (rund 350 KB) und kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publi...


 

02.02.2011

Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig:

Auszug aus der Begründung der Entscheidung (1 BVR 3295/07):

 

2. „Es verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass Transsexuelle mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zur rechtlichen Absicherung ihrer Partnerschaft entweder die Ehe eingehen oder sich geschlechtsändernden und die Zeugungsunfähigkeit herbeiführenden operativen Eingriffen aussetzen müssen, um personenstandsrechtlich im empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden und damit eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu können, die ihrer als gleichgeschlechtlich empfundenen Partnerbeziehung entspricht.

a) Der Verweis auf die Eheschließung zur Absicherung einer Partnerschaft ist einer transsexuellen Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, die lediglich die Voraussetzungen der Namensänderung nach § 1 TSG erfüllt, nicht zumutbar. Zum einen wird sie durch die Ehe als verschiedengeschlechtlicher Verbindung rechtlich und nach außen erkennbar in eine Geschlechterrolle verwiesen, die ihrer selbst empfundenen widerspricht. Dies verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot auf Anerkennung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität. Zum anderen wird durch eine Eheschließung offenkundig, dass es sich bei ihr oder ihrem angeheirateten Partner um einen Transsexuellen handelt, weil ihre Namensänderung und ihr dem empfundenen Geschlecht angepasstes äußeres Erscheinungsbild die Gleichgeschlechtlichkeit der Beziehung offenbart. Damit bleibt ihr verfassungsrechtlich garantierter Schutz der Intimsphäre vor ungewollten Einblicken nicht gewahrt.

b) Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ist es ferner nicht vereinbar, dass Transsexuelle zur Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, wenn sie sich einer geschlechtsändernden Operation unterzogen haben sowie dauerhaft fortpflanzungsunfähig sind und aufgrund dessen personenstandsrechtlich anerkannt worden sind.“

Die ausführliche Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 28.1.2011 findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-007.html

Die vollständige Entscheidung (Beschluss vom 11. Januar 2011) findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329...


 

Januar 2011

18.01.2011

Sicherungsverwahrung in Deutschland:

Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

 

Der EGMR in Straßburg hat in zwei Entscheidungen vom 13.1.2011 über vier Fälle von Menschenrechtsbeschwerden entschieden, die von Beschwerderechtsführern eingereicht worden waren, die in deutschen Justizvollzugsanstalten bzw. in einer forensischen Kilinik aufgrund angeordneter Sicherungsverwahrung untergebracht sind. In allen vier Fällen hat die zuständige Kammer des EGMR die Bundesrepublik Deutschland verurteilt und den Beschwerdeführern Schadensersatz zugesprochen. Da es sich um Kammerentscheidungen handelt, gegen die das Plenum des Gerichtshofs angerufen werden kann, sind sie noch nicht rechtskräftig.

Es geht in drei Fällen um die Frage der menschenrechtlichen Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der 10-Jahres-Grenze, die der Gesetzgeber im Rahmen einer früheren Reform des Gesetzes bei Erstuntergebrachten anstelle der ursprünglichen unbestimmten und potentiell lebenslänglichen Verwahrung eingeführt hatte. Im vierten Fall geht es um die nach deutschem Recht seit 1. Januar 2011 wieder vollständig aufgehobene (echte) nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB, § 7 JGG).

EGMR-Pressmeldungen dazu können in Form von PDF-Dateien eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/

Das gegen Ende Dezember 2010 verkündete und am 1. Januar 2011 in Kraft getretene "Gesetz zur Therapierung und Unterbring psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz - ThUG)", mit dem der deutsche Gesetzgeber versucht, die Schwierigkeiten zumindest in Teilen zu lösen, die schon aus früheren EGMR-Entscheidungen bezüglich der Bemühungen entstanden sind, als gefährlich eingestufte Täter (Untergebrachte) weiter verwahren zu können, ist unter folgender Fundstelle einsehbar: http://www.buzer.de/gesetz/9584/


 

11.01.2011

Neues aus der Schweiz:

Rekordbelegung in den Gefängnissen der lateinischen Kantone

 

Am 1. September 2010 waren in der Schweiz 6181 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs inhaftiert. Dies ist der höchste Bestand seit 1999. Die Belegungsrate nahm gegenüber 2009 um 1,5 Prozentpunkte auf 92,5 Prozent im gesamtschweizerischen Mittel zu. In den lateinischen Kantonen ist eine Sättigung festzustellen, und ihre Belegungsrate von 105 Prozent zeigt eine weitere Verschlechterung der Situation an.

Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 61 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und 2 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert. Seit 2004 ist der prozentuale Anteil an ausländischen Inhaftierten stabil und macht 72 Prozent des Gesamtbestandes aus.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde bei den 114 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Während sich die Gesamtzahl der Haftplätze mit 6683 Einheiten gegenüber 2009 nicht verändert hat, schwankte die Kapazität der verschiedenen Anstaltstypen. So boten die geschlossenen Anstalten und die Massnahmenzentren mehr Haftplätze an (+17 Haftplätze), während die offenen Anstalten und die Gefängnisse Plätze abbauten (-17). 2010 nahm die Belegungsrate gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte zu und erreichte 92,5 Prozent. Die lateinischen Kantone sehen sich aufgrund der Überbelegung einiger Anstalten mit einer besonders hohen Belegungsrate konfrontiert.

Rekordbelegung in den Gefängnissen und Massnahmenzentren: Im Jahr 2010 erreichte die Gesamtzahl der in der Schweiz inhaftierten Personen einen neuen Höchststand, indem sie um 97 (+1,6%) auf 6181 Häftlinge zulegte. Von der Steigerung waren insbesondere die offenen Anstalten (+73 Inhaftierte) und die Gefängnisse (+43 Inhaftierte) betroffen.

Stabiler Anteil der ausländischen Inhaftierten: Seit 2004 ist der Anteil ausländischer Personen am Total der Inhaftierten relativ stabil. Die neuen Zahlen weisen jedoch eine leichte Zunahme gegenüber 2009 (+1,5 Prozentpunkte) und damit einen aktuellen Gesamtbestand von 4428 ausländischen Inhaftierten aus. 55 Prozent unter ihnen befanden sich im Strafvollzug oder im vorzeitigen Strafvollzug und 35 Prozent in Untersuchungshaft, während der Anteil der Inhaftierten im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer 8 Prozent betrug.

Aber Übervertretung ausländischer Inhaftierter in der Untersuchungshaft: Von den insgesamt 1894 Personen in schweizerischer Untersuchungshaft sind rund 81 Prozent ausländischer Nationalität. Der Grund für deren Inhaftierung ist meistens Fluchtgefahr. 60 Prozent der ausländischen Untersuchungshäftlinge haben keinen offiziellen Wohnsitz in der Schweiz. Unter ihnen finden sich Touristen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder sich illegal im Land aufhaltende Personen. Diese Kategorie von Inhaftierten hat seit 2004 stark zugenommen (+63%). Umgekehrt ist die Zahl der Asylsuchenden in Untersuchungshaft stark gefallen, so dass ihr Anteil zurzeit nur noch einen relativ geringen Anteil (5%) an der gesamten Population an Untersuchungshäftlingen ausmacht.

(Quelle: Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Medienmitteilung vom 11.1.2010).

Die Originalmeldung enthält weitere Informationen und auch detaillierte tabellarische Nachweise zur Entwicklung zwischen 1999 und 2010. Sie kann unter folgender URL als PDF-Datei eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Docu...