November 2010

30.11.2010

Ermittlungsverfahren wegen Steuerdelikten:
Wohnungsdurchsuchungen dürfen auf Daten aus angekauften Datenträgern gestützt werden [LS KrimG]

Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund der Auswertung einer „Steuer-CD“ aus Liechtenstein erfolglos

 

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.

Gegen die Beschwerdeführer wird wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung in den Veranlagungszeiträumen 2002 bis 2006 ermittelt. Das Amtsgericht ordnete die Durchsuchung der Wohnung der Beschwerdeführer an. Den erforderlichen Anfangsverdacht stützte es darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen einen Liechtensteiner Treuhänder bekannt geworden sei, dass die Beschwerdeführer über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfügten. Aus diesem Vermögen seien Kapitalerträge nicht erklärt und dadurch voraussichtlich Steuern in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 16.390 € und 24.270 € verkürzt worden.

Auf Antrag der Beschwerdeführer gewährte die Staatsanwaltschaft ihnen Akteneinsicht in die bei ihr vorhandenen Ermittlungsakten und teilte mit, dass die Daten aus Liechtenstein der Steuerfahndung im Wege der Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt worden seien. Eine Einsichtnahme in das Sicherstellungsverzeichnis bezüglich des Datenträgers und in Protokolle über die Vernehmung des Informanten könne nicht gewährt werden, da diese Unterlagen bei den Ermittlungsbehörden nicht vorhanden seien.

Die Beschwerdeführer legten gegen die Durchsuchungsanordnung Beschwerde ein, die sie damit begründeten, dass die der Durchsuchung zugrunde liegenden Erkenntnisse unverwertbar seien, da die Erhebung der verfahrensgegenständlichen Daten gegen das Völkerrecht und deren Verwendung gegen innerstaatliches Recht verstoße.

Das Landgericht verwarf die Beschwerden als unbegründet. Der für die Durchsuchung erforderliche Tatverdacht dürfe auf die strittigen Daten gestützt werden. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Rechte auf ein faires, rechts-staatliches Verfahren, ihres Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Rechts-staatsprinzip und der Rechtsschutzgarantie sowie ihres verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie teilweise unzulässig ist und im Übrigen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Soweit die Beschwerdeführer beanstanden, das Gericht hätte aufklären müssen, wie die Strafverfolgungsbehörden in den Besitz der Daten gelangt seien und welche Rolle der Bundesnachrichtendienst dabei gespielt habe, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Die Beschwerdeführer haben im fachgerichtlichen Verfahren weder ausdrücklich noch konkludent von den Strafverfolgungsbehörden verlangt, den Sachverhalt in Bezug auf die Beschaffung der Datenträger aufzuklären, sondern lediglich die Einsicht in die bei den Strafverfolgungsbehörden befindlichen Unterlagen begehrt. Damit haben sie den Fachgerichten die Möglichkeit genommen, dazu Stellung zu nehmen oder die entsprechenden Ermittlungen anzustellen, so dass sie mit dieser Rüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden können.

2. Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.

Bei der Frage, ob die aus Liechtenstein stammenden Daten für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts für eine strafprozessuale Durchsuchung zugrunde gelegt werden dürfen, geht es nicht um die unmittelbare Geltung eines Beweisverwertungsverbotes, denn dieses betrifft grundsätzlich lediglich die unmittelbare Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Strafverfahren zur Feststellung der Schuldfrage. Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts einer Durchsuchung herangezogen werden dürfen, betrifft vielmehr die Vorauswirkung von Verwertungsverboten und gehört in den größeren Zusammenhang der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt.

Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre. Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten und ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.

Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung. Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten. Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

Vor diesem Hintergrund sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben. Denn die Gerichte haben für ihre Bewertung, ob die Daten einem für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht nicht zugrunde gelegt werden dürfen, solche Verstöße unterstellt. Soweit die angegriffenen Entscheidungen nach Abwägung der verschiedenen Interessen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten aus Liechtenstein verwendet werden dürfen, um den Anfangsverdacht für die Durchsuchung zu begründen, ist dies nachvollziehbar und lässt eine verfassungsrechtlich relevante Fehlgewichtung nicht erkennen. Die Verwendung der Daten berührt nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Diese betreffen lediglich geschäftliche Kontakte der Beschwerdeführer mit Kreditinstituten. Des Weiteren sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.

Auch die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Gerichte, dass eine von den Beschwerdeführern gerügte Verletzung des Trennungsgebots ausscheide, ist nicht zu beanstanden. Dieses Gebot besagt, dass Geheimdienste keine polizeilichen Zwangsbefugnisse besitzen, also keine Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen durchführen und somit nicht zur gezielten Erlangung von Zufallsfunden für nichtnachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die Gerichte sind davon ausgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst die Daten im Wege der Amtshilfe lediglich entgegengenommen und weitergeleitet, nicht aber ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst habe, sondern sich der Informant von sich aus an den Bundesnachrichtendienst gewandt habe. Die entgegenstehende Behauptung der Beschwerdeführer, der Bundesnachrichtendienst sei nur eingeschaltet worden, um dessen besondere Möglichkeiten auszunutzen, ist durch nichts belegt. Schließlich ist nicht erkennbar, dass es sich bei den unterstellten Rechtsverletzungen um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 109/2010 vom 30. November 2010)
Hinweis: Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
2 BvR 2101/09


 

26.11.2010

Dokumentation zur Herbsttagung des BKA:

"Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf"

 

Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes sind die meisten der Vorträge/Präsentationen, die am 19. und 20. Oktober 2010 gehalten worden waren, nunmehr in Form von PDF-Dateien eingestellt. Es ging unter anderem um:

  • Was treibt eine Gesellschaft auseinander - was hält eine Gesellschaft zusammen?
  • Der öffentliche Diskurs über schwere Gewalttaten.
  • Gewalt im sozialen Nahbereich.
  • Gewaltphänomene / Terrorismus in Frankreich.
  • Aktuelles Lagebild und Entwicklung der Gewaltkriminalität.
  • Motive und Umstände zum Einstieg in gewalttätige, radikal-islamistische Gruppierungen.
  • Motive und Umstände zum Ausstieg aus gewalttätigen, radikal-islamistischen Gruppierungen.
  • Rocker- und Bandenkriminalität in Deutschland, Dänemark und den USA.
  • Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen, insbesondere Fußball, aus Sicht der Polizei wie der Fanprojekte.
  • Handlungsbedarf für, und Möglichkeiten zur, Gewaltprävention.

Das Programmheft findet sich unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...

Die Beiträge können eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...

Eine aktuelle Literaturzussammenstellung (159 Seiten) der Bibliothek des BKA (COD-Literatur-Reihe, Band 22) kann herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/cod_pdf/8_22_cod_ba...


 

26.11.2010

Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009

Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland

 

Im Jahr 2009 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 101.340 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert (2008: 84.550). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 19,9 Prozent (16.790 Fälle).

Ein bemerkenswert starker Anstieg ist 2009 im Bereich der Anlage- und Finanzierungsdelikte (Deliktsformen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Erlangung und Gewährung von Krediten) zu verzeichnen. 19.792 registrierte Fälle entsprechen einem Anstieg von 176 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gleiche gilt für den Deliktsbereich Kapitalanlagebetrug. Hier wurden im Berichtsjahr 18.313 Fälle registriert, was einem Anstieg von ca. 214 Prozent im Vergleich zu 2008 entspricht (5.833 Delikte).

BKA-Präsident Ziercke: "Der Ende des Jahres 2008 als Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise einsetzende Trend ansteigender Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität hat sich im Jahr 2009 fortgesetzt. Insgesamt hat die öffentliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise offenbar beim Bürger zu einer verstärkten Sensibilität geführt und das Anzeigeverhalten der Geschädigten beeinflusst."

Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt polizeilich bekannt gewordenen Straftaten betrug im Berichtsjahr 1,6 Prozent (2008: 1,4 Prozent).
Im Jahr 2009 wurden im Bereich der Wirtschaftskriminalität insgesamt 35.801 Tatverdächtige registriert (2008: 35.493).

Der durch die Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden belief sich 2009 auf 3,43 Milliarden Euro und lag damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Delikte der Wirtschaftskriminalität verursachten somit nahezu die Hälfte des in der PKS ausgeworfenen Gesamtschadens von rund 7,2 Milliarden Euro.
Die Aufklärungsquote betrug im Berichtsjahr 91,7 Prozent (2008: 92,5 Prozent) und war damit erneut deutlich höher als bei der Gesamtkriminalität (55,6 Prozent).

Die Anzahl der Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität unter Nutzung des Tatmittels „Internet“ ist nach dem starken Anstieg im Jahr 2008 (16.437 Fälle) im Berichtsjahr um 34,8 Prozent auf 10.717 Delikte zurückgegangen. Im Jahr 2009 wurde damit bei ca. jedem zehnten Fall von Wirtschaftskriminalität das Internet genutzt. Der Hauptanteil lag dabei mit Abstand im Bereich „Wirtschaftskriminalität bei Betrug“ (8.508 Fälle).

(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 17.11.2010).
Der komplette Lagebericht kann kostenlos als PDF-Datei eingesehen und herunter geladen werden unter:

http://www.bka.de/lageberichte/wi/wikri_2009.pdf


 

26.11.2010

Sozialtherapie im Strafvollzug 2010

Ergebnisse der jüngsten Stichtagserhebung der KrimZ Wiesbaden

 

[Modifizierter Auszug aus dem Geleitwort]: Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die vierzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Justizvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Diese Erhebung erhält eine besondere Bedeutung durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl Nr. 6, S. 160-163).

Die Stichtagserhebung zum 31.3.2010 basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 56 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil.

Erfasst (und in Kapitel 2-4 des Berichts dargestellt) wurden Angaben:

  • zu den vorhandenen Haftplätzen
  • zur Belegung
  • zu Merkmalen der Gefangenen (u. a. Alter, Haftdauer, Straftaten),
  • zu speziellen institutionellen Vorgängen (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie
  • zum Personal der Einrichtungen.

Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.

In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2010 wieder eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“
formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt. Die dabei erzielten Ergebnisse werden in Kapitel 5 vorgestellt.

Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden die im Ergebnisteil in den Kapiteln 2 bis 5 erwähnten Tabellen im Anhang (Kapitel 6.2) separat zusammengefasst.
Ebenso finden sich im Anhang (Kapitel 6.3) die bei der Stichtagserhebung 2010 verwendeten Fragebögen und die Anschriften aller an der diesjährigen Stichtagserhebung
beteiligten Einrichtungen (Kapitel 6.4).

Der Bericht kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/forschung/texte/Sozialtherapie...


 

25.11.2010

Neues vom Konstanzer Archiv Sanktionforschung (KIS)

-- Maßregeln der Besserung und Sicherung --- Sanktionensystem und Sanktionspraxis ----

 

Das Konstanzer Inventar stellt kriminologische und kriminalstatistische Informationen zur Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität und der Sanktionspraxis in Deutschland bereit.

Im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung - KIS - werden seit den historischen Anfängen

Sonderauswertungen veröffentlichter und unveröffentlichter Daten zur Struktur und Entwicklung der Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland in Einzel- und Übersichtsdarstellungen graphisch aufbereitet und veröffentlicht. Der Ertrag dieser Arbeiten soll durch die Übersichtsartikel
"Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland" und
"Das deutsche Strafverfahren. Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen"
auf dem aktuell verfügbaren Stand zugänglich gemacht sowie durch weitere Schaubilder ergänzt und aktualisiert werden.

NEU: Heinz, Wolfgang: „weil er gefährlich ist“ – die Handhabung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung im Spiegel der Strafrechtspflegestatistiken.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.

Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010 PDF-Version

NEU: Heinz, Wolfgang: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionspraxis in Deutschland 1882 - 2008.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.

Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010
PDF-Version
(1,5 MB) (176 Seiten)

Vermerk KrimG: Die Beiträge zum Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) finden sich unter folgender URL:
http://www.ki.uni-konstanz.de/kik/


 

24.11.2010

Interethnische Kontakte, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen von Migranten in Deutschland

 

Das von Sonja Haug verfasste Working Paper "Interethnische Kontakte, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen von Migranten in Deutschland" bildet den siebten Teil der Reihe "Integrationsreport".

Im Fokus stehen drei Aspekte der sozialen Integration:

  • Alltagskontakte,
  • Bekanntschaften und Freundschaften sowie
  • Eheschließungen bzw. Partnerschaften

zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund.

Es gibt vielfältige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund:

Die vorliegenden Daten zeigen, dass die soziale Integration durch vielfältige und auch intensive Alltagskontakte und Freundschaftsbeziehungen zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund gekennzeichnet ist. Bei den Indikatoren Partnerschaften und Eheschließungen sind jedoch noch in höherem Maße ethnisch-religiöse Muster zu erkennen.

Zu jedem Bereich werden verschiedene Indikatoren dargestellt, wobei die Analyse je nach Datenlage auf ausländischer Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund beruht. Da im Bereich der interethnischen Kontakte und Freundschaften keine amtlichen Statistiken vorliegen, wurde hierfür stark auf sozialwissenschaftliche Befragungsdaten zurückgegriffen.

Als Datenquellen wurden besonders der Mikrozensus, die Repräsentativbefragung ausländischer Migrantengruppen (RAM), das Sozio-Ökonomische Panel (SOEP), die Eheschließungsstatistik, die Visastatistik des Auswärtigen Amtes sowie die Statistik zum Familiennachzug im Ausländerzentralregister verwendet.

Der Band aus der Reihe "Integrationsreport", Teil 7, kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...


 

24.11.2010

Detaillierter 2-Jahresbericht 2008/2009 zur Arbeit und zu den Entscheidungen der unabhängigen Polizei-Beschwerdekommission England und Wales

Police Complaints: Statistics for England and Wales

 

Each year the IPCC publishes a report presenting statistics on complaints recorded by police forces in England and Wales. The first IPCC report presented figures for 2004/05, in years prior to this these statistics were published by the Home Office.

The findings in these reports concern the number and type of complaints made by members of the public and how these complaints were subsequently dealt with. They also include demographic data on those who made complaints and those who were subject to a complaint. The most recent report covers the financial year 2008/09 and includes a report containing supplementary tables.

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 (pdf 395kb)

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 - Supplementary tables (pdf 210kb)

Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 - Excel data tables for 2008/09 Police Complaint Figures

Deaths during or following police contact

These statistics provides details of the deaths reported on by the IPCC in each financial year, and also presents figures on those suicides following release from police custody which were reported to the IPCC.
In addition, the reports outline work the IPCC is currently doing in these areas.

Additional Information:
Deaths during or following police contact:


 

22.11.2010

Public Perceptions of Policing,Engagement with the Police and
Victimisation: Findings from the 2009/10 British Crime Survey

 

By Matthew Scribbins, John Flatley, Jenny Parfrement-Hopkins and
Philip Hall
Statistical Bulletin Homeoffice, November 2010, 19/10
Supplementary Volume 1 to Crime in England and Wales 2009/10

Introduction:
This bulletin is the first in a series of supplementary volumes that accompany the main annual Home Office Statistical Bulletin, ‘Crime in England and Wales 2009/10’ (Flatley et al., 2010).
These supplementary volumes report on additional analysis not included in the main annual publication. Figures included in this bulletin are from the British Crime Survey (BCS), a large,nationally representative victimisation survey of approximately 46,000 adults resident in households in England and Wales.

Since 2001/02 the BCS has run continuously with interviewing being carried out throughout the year. Adults aged 16 and over are asked about their experiences of crime-related incidents in the 12 months prior to interview. BCS respondents are also asked about their attitudes towards different crime-related issues such as the police, criminal justice system, perceptions of crime and anti-social behaviour.

This bulletin presents findings from additional analyses on public perceptions of policing,people’s engagement with the police and their perceptions of the likelihood of becoming a victim of crime, based on the 2009/10 BCS.

Vermerk KrimG: Die Broschüre kann als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
http://rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs10/hosb1910.pdf


 

18.11.2010

Bewährungshilfe in Europa, Soziale Arbeit - Risikomanagement - Gesellschaft

Internationale Fachtagung vom 1.-3 Dezember 2010 in Frankfurt am Main

 

Die internationale Konferenz in deutscher Sprache wird gemeinsam von den Fachverbänden, Berufsverbänden bzw. den Trägerorganisationen in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe der Schweiz, Österreichs, Liechtensteins, Luxemburgs, Deutschlands und der CEP (European Organisation of Probation) durchgeführt.

Im Rahmen der übergreifend wichtigen Fachthemen beschäftigt sich die Fachtagung mit der Wirtschaftkrise und den Auswirkungen in den Justizverwaltungen und in den Bewährungsdiensten durch Sparmassnahmen sowie strukturelle und organisatorische Veränderungen.

Gravierende Straftaten in den vergangenen Jahren führten zu heftigen Auseinandersetzungen in den Medien. Wie hat die Bewährungshilfe sich in dieser Situation dargestellt und welche Wege soll sie in diesem Zusammenhang in der Zukunft gehen? Die neueren Ansätze “what works“, der "Risikoorientierung“, der "Risk- und Needs-Assessments" und der Lernprogramme werden in den europäischen Ländern mit unterschiedlicher Dringlichkeit diskutiert. Die verschiedenen Ausgangslagen führen zu unterschiedlicher Ausprägung der Auseinandersetzung. Führen diese Ansätze der Risikoorientierung zu mehr Sicherheit und besserer sozialer Integration für die Opfer und Täter?

Die EU-Mitgliedsländer werden die Rahmenvereinbarung für die gegenseitige Anerkennung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen bis Dezember 2011 umsetzen. Gleichzeitig sind vom Europarat „Probation Rules“ formuliert worden. Welche Veränderungen und Neuerungen kommen damit auf die nationalen Bewährungs- und Straffälligenhilfen zu?

Nach Einführung der Themenkomplexe durch Referentinnen und Referenten aus Praxis, Wissenschaft und Ministerien wird für die Teilnehmenden in Workshops reichlich Gelegenheit zur vertiefenden Fachdiskussion und zum Erffahrungsaustausch bestehen. Die Vortragenden kommen aus aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg, den Niederlanden, England und Deutschland. Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

  • Armut – Ausschließung – Kriminalisierung,
  • Wie kann das Medieninteresse für eine sachgerechte Information über die Arbeit mit Straffälligen genutzt werden?,
  • Europa wächst zusammen - auch bei der Entwicklung der Bewährungshilfe und anderer alternativer Sanktionen?
  • Risikoorientierung in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe,
  • Differenzierte Betreuung und
  • Übergangsmanagement zwischen Strafvollzug und Nachsorge.

Weitere Details finden sich unter: http://www.dbh-online.de/veranstaltungen.php?id=233

Die englischsprachige Fassung der Empfehlungen des Ministerrates (Council of Europe Probation Rules) kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Rec%282010%291&Language=lanEnglis...

Das European Committee on Crime Problems (CDPC) hat dazu eine Kommentierung verfasst:
"Commentary to Recommendation CM/Rec (2010) 1 of the Committee of Ministers to member states on the Council of Europe probation rules".
Diese kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/prisons_and_alte...


 

17.11.2010

Anhörungen zur geplanten Reform der Sicherungsverwahrung
im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

 

Am 26. Oktober hatten die Franktionen der CDU/CSU und FDP den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Neuregelungen" als Bundestags-Drucksache 17/3403 vorgelegt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703403.pdf

Zur Beratung dieses Entwurfs hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. November in Berlin eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dazu 9 Personen aus Wissenschaft und Praxis als Experten geladen.

Die Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages leitet ihre Pressemeldung darüber wie folgt ein:
"Ein geteiltes Echo löste der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung bei Sachverständigen aus. Auf einer Anhörung am Mittwochvormittag betonten alle neun Experten die Notwendigkeit einer Reform – wie diese allerdings aussehen soll, darüber gingen die Meinungen auseinander."

Weiteres dazu findet sich unter:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_367/02.html

Die schriflichen Stellungnahmen der Geladenen können als PDF-Dateien unter folgender Adresse eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/02_Siche...


 

16.11.2010

Ausschreibung eines rechtstatsächlichen Forschungsvorhabens zur Führungsaufsicht

 

Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht“ in Auftrag zu geben.

Mit diesem Forschungsvorhaben sollen die im Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht vom 13. April 2007 eingeführten Neuregelungen hinsichtlich ihrer Umsetzung, Bewährung und Akzeptanz in der Praxis untersucht werden.

Die Untersuchung soll dabei insbesondere aufzeigen, ob und ggf. inwieweit bei der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten auftreten und welcher Verbesserungsbedarf insoweit sowie im legislativen Bereich (des Bundes) besteht. Der vollständige Ausschreibungstext kann unter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_265788/DE/Aktuelles/Ausschreibu...

oder unter
http://www.bund.de/cln_173/sid_5FF4DBFD00E3CA20C1A6F34EAA48805B/IMPORTE/...

abgerufen werden. Außerdem wird der Ausschreibungstext noch im Bundesanzeiger veröffentlicht, voraussichtlich in der Ausgabe 176 am Freitag, dem 19. 11. 2010.


 

15.11.2010

Gene und (auch kriminelles) Verhalten:

Interessante Kritik eines Genetikers an vorschneller Interpretation ungesicherter Befunde.

 

Spiegel-Online Interview von Jörg Blech mit Prof. Jon Beckwith, Harvard University

Verrät die DNA, ob ein Mensch gewalttätig veranlagt ist?
Wissenschaftler melden immer öfter spektakuläre Erkenntnisse über Gene.
Doch die meisten sind wissenschaftlicher Unfug, sagt Jon Beckwith, einer der Gründerväter der modernen Gentechnik.

SPIEGEL ONLINE: Regelmäßig melden Forscher die Entdeckung immer neuer Gene, die angeblich erklären, warum Menschen depressiv, gewalttätig oder etwa unkonzentriert sind. Was ist davon zu halten?
Jon Beckwith: Diese Studien können Sie getrost vergessen, weil sich wieder und wieder gezeigt hat: Vereinzelte Ergebnisse lassen sich nicht replizieren. Die Verhaltensgenetik des Menschen steckt da in einer großen Krise

Weiter mit : http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,728173,00.html


 

15.11.2010

Erfahrungen mit kurzen Freiheitsstrafen und Community Service:

Eine aktuelle qualitative Studie aus Schottland zu den Ansichten von Betroffenen:

 

The Scottish Centre for Crime and Justice Research has today published a research report by Sarah Armstrong and Beth Weaver which explores what the punished think about their short term prison and community sentences. The researchers spoke with 35 men and women ranging in age from 19 to 55 about their experiences of punishment in Scotland. The aim was to accurately describe the experience for offenders of doing a short sentence, in prison or the community.
In summary, the key findings of the report are the following:

  • Short prison sentences in Scotland are a form of ‘doing life by instalments’.
  • It is the cumulative effect of doing many short sentences, more than the experience of any single sentence, which carries the largely negative impacts of short-term imprisonment.
  • The extensive use of short sentences is a function mainly of drug and alcohol dependency.
  • Prison has produced positive life changes for some but in a way that is almost impossible to predict.
  • Contrary to prior research, nearly everyone would prefer a community-based sentence to a prison sentence.

For further information and to access the report visit
http://www.sccjr.ac.uk/pubs/User-Views-of-Punishment-The-comparative-exp...


 

15.11.2010

Aktueller Spiegel-Online Artikel von Christoph Titz
zu einer kriminalökonomischen Studie von Entorf/Sieger im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung:

 

Mord, Totschlag und die Hauptschulen

 

Könnten in Deutschland Zehntausende Verbrechen verhindert und fast anderthalb Milliarden Euro gespart werden, wenn bloß mehr Schüler den Abschluss schaffen? Für die Bertelsmann Stiftung haben Forscher verblüffend präzise Daten ermittelt. Kriminologen wundern sich über altes Wissen im neuen Gewand.

Die wichtigste Aussage der neuesten Bertelsmann-Studie steht im ersten Satz ihrer Zusammenfassung: "Opfer einer Straftat zu werden" gehöre zu den "größten Ängsten der Bürger unserer Gesellschaft".

Und auch ohne Doktortitel in Psychologie weiß man: Angst ist ein besonders starkes Verkaufsargument. Alarmanlagen und Pfefferspray gehen am besten, wenn dem Kunden Bedrohungen eindrucksvoll vor Augen geführt werden - warum sollte das Prinzip nicht auch für wissenschaftliche Studien funktionieren? So dachte sich das wohl die Bertelsmann Stiftung.

Die Aussage der Studie ist entsprechend zugespitzt: "Bessere Bildung führt zu deutlich weniger Verbrechen in Deutschland", meldete die Stiftung am Donnerstag. Und schlüsselte es sogleich ganz präzise auf: Im vergangenen Jahr hätten 416 Morde verhindert, mehr als 13.000 Raubüberfälle und mehr als 318.000 Diebstähle den Deutschen erspart werden können. Nötig dafür wäre allein, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu halbieren - alles rein statistisch betrachtet.

weiter unter folgender URL: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,728638,00.html

Die 84seitige Studie von Entorf/Sieger unter dem Titel:
Unzureichende Bildung: Folgekosten durch Kriminalität
kann als PDF-Datei kostenlos bei der Bertelsmann-Stiftung herunter geladen werden, unter:

http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32620_32621...


 

04.11.2010

Informationen aus dem Bundesamt für Justiz
zur Entwicklung des "Großen Lauschangriffs" im Geschäftsjahr 2009

Wohnraumüberwachung

 

" Die Wohnraumüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts gemäß § 100c der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung (Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)) und der Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG, soweit diese richterlich überprüfungsbedürftig sind. Zu diesen Maßnahmen weist sie weitere Angaben zu den Anlasstaten, einem etwaigen Bezug zur organisierten Kriminalität, den überwachten Objekten und Personen, der Dauer der Überwachung, Benachrichtigungen, der Relevanz für das Verfahren und zu den Kosten aus.

Diese Berichterstattung geschieht auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 GG. Danach hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen zu unterrichten, sofern die Maßnahmen im Rahmen des Artikel 13 Absatz 3 GG (Strafverfolgung), im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Rahmen des Artikel 13 Absatz 4 GG (Gefahrenabwehr) oder im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Eigensicherung der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen (Artikel 13 Absatz 5 GG) erfolgt und – im Falle der Eigensicherung - die Maßnahme richterlich überprüfungsbedürftig ist, weil die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr verwendet werden sollen.

Die Veröffentlichung des Berichtes obliegt gemäß § 100e Absatz 1 und § 100b Absatz 5 StPO seit dem Berichtsjahr 2007 dem Bundesamt für Justiz, welches dabei auf die von den Bundesländern, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilten Zahlen zurückgreift.

Als besonderer Service werden die Bundestagsdrucksachen mit den Statistiken ab dem Jahr 1998 veröffentlicht. Hier ist darauf hinzuweisen, dass neben der Veröffentlichung der Jahresstatistiken in den Bundestagsdrucksachen auch Korrekturen vorangegangener Jahre möglich sind."

Statistiken: Jahresbericht 2009 (pdf, 114 KB)
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...

Bundestagsdrucksachen: BT-DS 27/3038 vom 24.09.2010
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...

Frühere Statistiken und Bundestagsdrucksachen finden sich auf der Homepage des BfJ unter folgender URL:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1629916/DE/Themen/Justizstatist...


 

03.11.2010

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft

Europarweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen

 

Am 27. Oktober ist das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (nachstehend kurz: EuGeldG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, und am 28. Oktober in Kraft getreten.

Das Bundesjustizministerium beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen:

1. Was regelt das neue Gesetz? Was ist neu gegenüber der bisherigen Rechtslage?

Mit dem EuGeldG wurde der europäische Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch Regelungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Ziel ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union. Das gilt für Geldsanktionen, die in Deutschland verhängt werden, ebenso wie für ausländische Sanktionen. D. h.: Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten über die Verhängung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für das Opfer und Geldauflagen für Opferunterstützungsorganisationen sind jetzt grundsätzlich anzuerkennen und in Deutschland zu vollstrecken. Dies gilt für gerichtliche und behördliche Entscheidungen, für letztere allerdings nur, wenn sie vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können. Die Sanktionen können sich sowohl gegen natürliche als auch juristische Personen wie etwa Unternehmen richten. Bereits nach bisher geltender Rechtslage konnten ausländische Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. In der Praxis fand allerdings wegen des damit verbundenen formalen Aufwands eine Übernahme der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen nahezu nicht statt. Eine funktionierende, auch die Vollstreckung von Sanktionen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließende bilaterale Regelung existierte lediglich im Verhältnis zu Österreich.

Weitere Einzelheiten finden sich unter folgender URL:
http://www.bmj.bund.de/enid/5c29f9f60aabb8d5f6a5fd596a76ce7b,411d78706d6...


 

02.11.2010

International Criminal Court

6th Annual Report 2009-2010

 

The ICC President addresses the United Nations General Assembly: ‘The ICC has continued its progress on many fronts’
ICC-CPI-20101028-PR591

On 28 October, 1010, the President of the International Criminal Court (ICC), Judge Sang-Hyun Song presented the Court’s sixth annual report to the United Nations General Assembly, highlighting some of the judicial developments of the past year including the issuance of its first warrant of arrest for the crime of genocide, the start of a second trial, and the voluntary appearance of three suspects before the Court.

In his address, Judge Song discussed the Review Conference of the Rome Statute held in Kampala, Uganda from 31 May to 11 June, during which States Parties to the Rome Statute adopted a definition of the crime of aggression. ‘The Court’s ability to exercise jurisdiction over this crime will be subject to a decision to be taken by States Parties after 1 January, 2017’, he said.

The ICC President provided an update on the Court’s growing judicial activities, and discussed the challenge posed by state cooperation with the ICC, ‘which is of paramount importance to the Court’s ability to fulfil its mandate’. He recalled that arrest warrants are outstanding against eight suspects, including four alleged commanders of the Lord’s Resistance Army in the situation in Uganda, who have evaded arrest for more than five years. Judge Song said that this is having a devastating effect on victims and urged the international community to intensify its efforts to bring the suspects to justice.

The ICC had informed the United Nations Security Council of Sudan’s lack of cooperation in the case against two suspects in the Darfur situation, which had been referred to the Court by the Security Council. The Court had also informed the Assembly of States Parties and the Security Council regarding the presence of the Sudanese president Omar Al-Bashir in Chad and Kenya despite the arrest warrants issued against him. This ‘underlines the purely judicial nature of the ICC, which is safeguarded by the option to refer matters with potential political implications to the appropriate political bodies for their consideration’, declared the ICC President.

Judge Song emphasized the ICC’s engagement with victims, which is of unprecedented value and is steadily expanding. He highlighted the respective roles of the ICC’s Outreach programme, which communicates with the local population and informs the victims of their rights, and of the Trust Fund for Victims, which is currently providing assistance to more than 40,000 direct beneficiaries.

He informed that this year four more nations joined the ICC bringing the total number of States that have ratified or acceded to the Rome Statute to 114. ‘I warmly welcome Bangladesh, Seychelles, Saint Lucia and Moldova into the ICC family’, he said.

Finally, Judge Song discussed the progress towards the global impact of the Rome Statute and stressed that ‘joining the ICC not only sends out a strong signal of commitment to the rule of law, peace and justice, but it also gives the State in question the right to participate fully in the ICC’s work’. ‘Let us continue to build on our shared values so that we may move a step closer to eradicating impunity for the gravest crimes of concern to all of humanity’, he concluded.

President Song’s Speech (PDF, 11 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/2EB32BFA-D828-4A5F-9415-B3CBB6CC71B1...

The ICC’s Sixth Annual Report to the UN (2009/10) (PDF, 22 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/EA7DF985-4549-40EF-A0DC-814BE440655C...