September 2010

30.09.2010

Was kosten Straßenverkehrsunfälle?

Eine exemplarische Neu-Berechung der BASt für das Jahr 2005

 

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich auf der Grundlage eines Berechnungsmodells die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle entstehen.

Um den Veränderungen der wirtschaftlichen Eingangsparameter und der Entwicklung des Wissensstands zur Bewertung von Unfallschäden gerecht zu werden, wurde dieses Modell im Rahmen eines Forschungsprojektes in Bezug auf das Jahr 2005 überarbeitet und fortgeschrieben.

Demnach ergeben sich für das Jahr 2008 volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 31 Milliarden Euro durch Personen- und Sachschäden infolge von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa drei Prozent (= 970 Millionen Euro) gesunken.

Weitere Details unter:
http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2010-17....

(Quelle: Pressemitteilung der BASt vom 24. September 2010)


 

28.09.2010

Vom Probation Service zum National Offender Management System (NOMS)

Ein kritischer Rückblick von Lol Burke und Steve Collett auf den Wandel der Bewährungshilfe in England und Wales in der Zeit von "New Labour" unter der Regierung von Tony Blair

 

People are not things: What New Labour has done to Probation
(Probation Journal Vol. 57, No. 3, 2010, Pp 232-249)
Abstract:

To many observers, Probation at the end of Labour’s third term was characterized by an enduring sense of uncertainty resulting from a prolonged period of unremitting change, burdened by bureaucracy and over-zealous micro-management by the centre and subsumed into a complex organizational framework dominated by prison-based personnel.

The sense of betrayal and alienation felt by many within the service towards the Government was a far cry from the cautious optimism that had marked the election of a Labour Government in 1997, coming as it did after a period in which the service had seen the short lived promise to move centre stage (Patten, 1988) replaced by an openly hostile promotion of prison works which seemed to threaten its very existence.

In this article we attempt to evaluate the changing relationship between Probation and New Labour, placing it within the context of the wider approaches to crime control adopted by the government in each of its three terms in office. Finally, we consider the legacy of the past 13 years and conclude that despite the negative impact on Probation of an unrelenting reductionist focus on managerialist and technical policy fixes, there may yet be some grounds for optimism

Kontakt-Daten:
Lol Burke, Liverpool John Moores University, L.Burke@ljmu.ac.uk
Steve Collett, Cheshire Probation Trust and University of Liverpool, collett_stephen@hotmail.com


 

26.09.2010

Schnellverfahren zur Aburteilung von straffälligen Jugendlichen

Umstrittener aktueller Gesetzesentwurf in Frankreich

 

Die französische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits den Senat passiert hat, und dies ohne viel Debatte. Er war sozusagen verpackt in ein umfängliches Artikelgesetz zu vielen rechtpolitischen Anliegen bzw. Neuerungen. Politisch interessant ist, dass der Entwurf im Innenminisiterium unter dem Nachfolger Sarkozys ausgearbeitet und das Justizministerium von außen betrachtet sozusagen stillschweigend übergangen wurde, sich bislang auch nicht in die Debatte eineschaltet hat.

In der Sache soll ein Schnellverfahren, die so.g "Comparution Immédiate", die im allgemeinen Strafverfahren schon vor ein paar Jahren eingeführt worden war, nun auch im Jugendverfahren mit Wirkung ab 2011 eingeführt werden. Ein von der Staatsanwaltschaft entsprechend vorbereiteter Fall kann unter Vermeidung der Befassung durch den auch mit Jugendhilfeaufgaben betreuten "Juge des Enfants" direkt zum Jugendstrafgerichtshof "Tribunal de Jeunesse" angeklagt werden können, auch mit dem Ziel, eine deutliche Freiheitsstrafe zu verhängen.

Französische Jugendstrafrechtler weisen, von grundsätzlichen Einwänden gegen diese Umwälzung der seit 1945 geltenden Prinzipien des klassischen Jugendstafrechts/Jugendhilferechts abgesehen, darauf hin, dass der von der Regierung betonte präventive Beschleunigungsseffekt, wenn er denn überhaupt auf der Ebene der Verfolgung und Verurteilung eintreten sollte, in seiner erhofften Wirkung vollständig verpuffen werde, weil auf der Ebene der Umsetzung noch nicht einmal eine Idee vorgetragen worden sei, wie die dortige schon jetzt bestehende Überlastung/Verzögerung die neuen Aufgaben faktisch bewältigen können solle.

Kurzinformationen und Hyperlinks (alles in französischer Sprache) finden sich auf der Homepage von Laurent Mucchielli:
http://www.laurent-mucchielli.org/index.php?post/2010/09/16/La-comparuti...

Ein Beitrag (in französischer Sprache) von Christophe Daadouch vermittelt interessante Informationen zum Gesetzenwurf und den Hintergründen:

[PDF-Datei]


 

21.09.2010

Vernetzung statt Versäulung in der Resozialierungspraxis

Eine bundesweit exemplarische Bestandsaufnahme für Hamburg

 

Der von einer hamburgischen Fachkommission vorgelegte Abschlussbericht zum Thema "Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg" ist eine in dieser Art bislang einzigartige Zusammenstellung der Problemfelder für eine erfolgreiche Resozialisierungspraxis in einer Region. Die Veränderungen im Gesamtkomplex der Resozialisierung können nur zielgerichtet erfolgen, wenn die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit analysiert werden. Für diesen Zweck stellt der vorliegende Bericht einen wichtigen Baustein dar. Er kann Akteuren in anderen Regionen Anregungen geben, selbst solche Bestandsaufnahmen vorzunehmen. Der DBH-Fachverband veröffentlicht diesen Bericht als Nr. 65 in der Reihe DBH-Materialien.
Weitere Details unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=266

(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)


 

20.09.2010

Stellungnahme zur Sicherungsverwahrung

des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

 

Der DBH-Fachverband nimmt Stellung zu den gemeinsamen Eckpunkten vom 30.08.2010 des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen. Die vorgelegten Eckpunkte zeigen vor allem die Hilflosigkeit der Bundesgesetzgebung. Es ist zu befürchten, dass die angekündigte Gesetzgebung den Maßstäben einer rationalen Kriminalpolitik nicht standhalten kann.
Details siehe unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=284
(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)


 

17.09.2010

Aktuelles im Konstanzer Inventar zur Sanktionsforschung:

Jugendkriminalität in Deutschland - zwischen Fakten und Dramatisierung - Kriminalstatistische und kriminologische Befunde

 

Eine auf den neuesten Stand gebrachte Analyse von Gerhard Spiess

Datenstand: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009; StA-Statistik, Strafverfolgungsstatistik 2008
Bearbeitungsstand: 6/2010

Übersicht über die behandelten und mit 30 Schaubildern verdeutlichten Themenbereiche:

  1. Die Befundlage zur Kriminalitätsentwicklung in Deutschland nach der PKS
  2. Immer jünger - immer schlimmer? Die Zunahme der statistischen Belastung junger Menschen in der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenstatistik
  3. Deutschland sucht die Monstergeneration: Nicht nur Kinder und Jugendliche legen zu
  4. Kriminalität - kein seltenes Ereignis, weder bei den Jungen noch bei den Erwachsenen
  5. Auch wiederholte Auffälligkeit meist kein Karriereeinstieg
  6. Besonderheiten der Jugend- im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität
  7. Gewaltkriminalität - eine Domäne der Jugend? Junge Menschen als Täter und Opfer
  8. Junge Menschen - nicht Feindbild, sondern Zielgruppe für Prävention
  9. Wehret den Anfänge(r)n: Ein Schuss vor den Bug - das richtige Rezept für Prävention?
  10. Formelle Sozialkontrolle: Begrenzte Reichweite, begrenzte Wirkung
  11. Arbeit der Polizei - für den Papierkorb der Justiz?
  12. Zusammenfassung in Thesen

Das Dokument kann an folgender Stelle kostenlos beim KIS herunter geladen werden:
http://www.uni-konstanz.de/rtf/gs/Spiess-Jugendkriminalitaet-2010.pdf


 

14.09.2010

Angst vor Terrorismus in Europa

Einstellungen der Bevölkerung in verschiedenen untersuchten Staaten

 

Aktuelle Studie Juni 2010 des DIW

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat, auf der Basis der Daten des EUROBAROMETER, die Angst vor Terrorismus in der europäischen Bevölkerung untersucht. Die Autoren Konstantinos Drakos und Cathérine Müller legen dar, dass in Ländern, die von terroristischen Anschlägen stärker bedroht sind, die Angst vor Terrorismus in der Bevölkerung weiter verbreitet ist.

Neben der wahrgenommenen Gefahrensituation haben sich auch die berufliche Stellung, das Geschlecht und der Familienstand der Befragten als relevant erwiesen. So haben männliche Singles mit Berufen im höheren Dienstleistungsbereich deutlich seltener angegeben Angst vor terroristischen Anschlägen zu haben, als Menschen mit Kindern, die in ländlichen Gebieten leben.

Der Ergebnisbericht kann kostenlos unter folgender URL im Internet herunter geladen werden:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.358104.de/diw_econ...

(Dank an den Polizeinewsletter für die Info)


 

13.09.2010

Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde zurück:

Videoaufnahmen zum Beweis von Straßenverkehrsverstößen sind verfassungsrechtlich zulässig

 

Beschluss der 2. Kammer des 2. Senates vom 6. Juli 2010 (2 BvR 1447/10)

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung
angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Des Weiteren ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen
Entscheidungen weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt noch verstoßen diese gegen
das Willkürverbot.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für
die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen
ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gilt
sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von Videoaufnahmen.

Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Zwar
stellen Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera einen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des
Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, rechtfertigen jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen
Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, auch wenn es sich um verdeckte Datenerhebungen handelt, nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen
aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich
auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes
besteht.

Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden
Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die
Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der
Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.

Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke aus angefertigt wurden, ist bereits ein Eingriff in das Grundrecht des
Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung zu verneinen. Denn zum einen war nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine
Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich. Zum anderen sind die
Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet; diese soll vielmehr
ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten Identifizierungskamera erfolgen.

Die Originalentscheidung findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100812_2bvr144...

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 71/2010 vom 3. September 2010)


 

09.09.2010

Teen-Court Bewegung in den USA gewinnt an Dynamik.

Ein Bericht von Global Youth Justice, George Washington University, zur aktuellen Lage

 

National Youth Justice Data Report

REPORT HIGHLIGHTS
Record numbers of Youthful Offenders adjudicated and sentenced by their peers
in local Youth Justice Programs in America in a one (1) year period.

  • 129,540 youthful offender referrals were made in a one year period to these programs.
  • 116,114 of the 129,540 youthful offender referrals made to these programs were accepted.
  • 111,868 of the accepted 116,114 youthful offender referrals proceeded in these programs.
  • 97,578 of the 111,868 referrals that proceeded in these programs completed their peer imposed sentence.
  • 1,925,596 hours of mandated community service were completed by the 97,578 youthful offenders who completed their peer imposed sentences.
  • 86.3% of the juvenile offenders that proceeded in these youth justice programs completed their peer imposed sentence.

 

Historic numbers of Youth and Adults are now volunteering annually for juvenile justice in a local youth justice diversion program in America.

  • 117,310 youth volunteered during a one year period for these programs, to include former and current youthful offenders involved in a local youth justice program.
  • 16,522 adults volunteered side-by-side with these volunteer youth and youthful offenders during a one year period. This results in outstanding youth development, mentoring and prevention benefits to the youth involved in these juvenile justice intervention programs.
  • A record 133,832 youth and adults volunteered in these programs in just one (1) year. The youth civic, service and law-related education addition benefits to the youth in these juvenile justice intervention programs attracts even wider and stronger support in local communities.

Download this free Report (8.75 MB) at the Global Youth Justice Website
http://www.globalyouthjustice.org/uploads/YouthCourtEvaluationGWU_1_.pdf

See also Scott Peterson´s Global Youth Jusctice website:
http://www.globalyouthjustice.org/


 

08.09.2010

Deutsche in West und Ost

Ansichten zu, und Zufriedenheit mit, dem Leben in Deutschland.

 

Die Polizei genießt das größte Vertrauen unter den Befragten im Vergleich zu anderen Institutionen

Das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg hat eine repräsentative Umfrage in den westlichen und östlichen Bundesländern für den Sozialreport 2010 durchgeführt. Es wurden dabei 2090 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren befragt.

Unter den interessanten Befunden sei hier das Ergebnis zur Frage nach dem Vertrauen in die Institutionen hervor gehoben. Es entspricht dem traditionellen Bild, dass der Polizei vergleichsweise besonders hohes Vertrauen entgegen gebracht wird, im Übrigen wie seit der Wiedervereinigung von der Ausprägung her geringer im Osten als im Westen:

"Einig waren sich die Bürger in Ost und West der Umfrage zufolge jedoch in ihrer Skepsis gegenüber den staatlichen Institutionen.

  • So haben lediglich 15 Prozent der Ostdeutschen Vertrauen in den Bundestag,
  • im Westen sind es 20 Prozent.
  • Der Bundesregierung vertrauen 20 Prozent der Ost-
  • und 15 Prozent der Westdeutschen.

Den besten Wert erzielt die Polizei:

  • Ihrer Arbeit vertrauen 48 Prozent der Ost-
  • und 64 Prozent der Westdeutschen."

Weiterer Überblick im Spiegel-Online Bericht von Björn Hengst und Michael Krüger unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714860,00.html

Auftraggeber der Studie war der Sozialverband Volkssolidarität:
Die Materialien der Pressekonferenz des Verbandes zum Sozialreport können hier als PDF-Dateien herunter geladen werden:

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch noch einen Blick auf eine vorherige Studie des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg zu werfen, die 2009 veröffentlicht wurde.

20 Jahre friedliche Revolution 1989 bis 2009 - Die Sicht der Bürger der neuen Bundesländer -

Pressematerialien mit farbigen Tabelle und Schaubildern vom Juli 2009:
http://www.sfz-ev.de/Aktuelles/Medien/presse_2009/Pressematerial_20_07_2...

Veröffentlichung der gesamten Studie:
http://www.sfz-ev.de/Publikationen/basis_Leben_xx/2009/Studie_20_Jahre_f...


 

07.09.2010

Viktimisierung bei Wirtschaftsstraftaten.

 

Ein aktuelles Schwerpunktheft der zweisprachigen Zeitschrift Journal international de victimologie // Journal international de victimologie

See http://www.jidv.com/njidv/index.php

Victims of economic crime-on a grand scale
Cet article se déploie suivant une prémisse des plus fondamentales, à savoir que les vi...
Victims of economic crime
Par définition, l’activité économique constitue un effort humain et social dévolu au...
Reflections upon the Limits of a Concept: ‘victims’ and corporate crime
Dans cet article, nous cherchons à comprendre si l’intérêt récent de la criminologie...
Le jeu de la dénonciation et les victimes des crimes en col blanc
Le processus de la dénonciation (whistleblowing) n’échappe pas aux nombreux paradoxes ...
E-fraud: exploring its prevalence and victim impact
Aux Pays-Bas, le Board of Police Chiefs a mandaté INTERVICT pour mener à terme une étud...

Mitgeteilt von Jo-Anne Wemmers, Ph.D., Professeure, École de criminologie
Responsable du groupe de recherche Victimologie et justice réparatrice
Centre international de criminologie comparée, Université de Montréal
URL: http://www.cicc.umontreal.ca/recherche/victimologie/victimologie.html


 

06.09.2010

Für Leser, die des Französischen kundig sind:

 

"Sport: Bedrohungen und Risikolagen"
http://www.cahiersdelasecurite.fr/

Ein Schwerpunktheft der vom INHESJ in Paris (Institut National des Hautes Études de la Sécurité et de la Justice)
http://www.inhesj.fr/
herausgegebenen Zeitschrift "Cahiers de Sécurité": N°11 - Sport : Menaces et risques
Résumé de l'intégralité des articles du numéro 11 [Environ 3 mégas]

  • Être informé de la sortie d'un numéro
  • Achat au numéro en librairie
  • Achat en ligne

Editorial

Consacrer un numéro des cahiers de la sécurité au sport a constitué, au départ, un pari dont le risque était difficile à évaluer.

Activité ludique et intellectuelle ouvrant sur la compétition, le sport est aussi un spectacle qui tient une place importante dans l'espace économique de chaque pays. Il est porteur d'un pouvoir d'intégration identitaire qui est utilisé à des fins citoyennes, mais aussi à des fins moins glorieuses.

Ein Artikel in Englischer Sprache (Neufassung 2-2010) beschäftigt sich mit dem amerikanischen
Racketeer Influenced Corrupt Organisations (RICO) Act
und den Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, um gegen Organisierte Kriminaliltät vorzugehen:

Joseph WHEATLEY:

Trial Attorney, Organized Crime and Racketeering Section, U.S. Department of Justice; A.B., Princeton University, J.D., University of Pennsylvania.

An Introduction to RICO: A Flexible and Effective Tool Against Organized Crime Groups in the United States
This article examines the evolution of threats posed by organized crime groups in the United States, and the ways that the federal government has responded, particularly enacting and using the"Rackeeteer Influenced and Corrupt Organizations" statute, commonly known as “RICO.”
http://www.cahiersdelasecurite.fr/cs10/wheatley/Wheatley_corrected-01-02...


 

03.09.2010

Todesfälle durch Gewalt und Suizid.

Aktuelle Zahlen für das Land Baden-Württemberg

 

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat am 27. August die Mortalitätsstatistik für das Berichtsjahr 2009 veröffentlicht. Kriminologisch interessante Angaben betreffen Todesfälle durch Gewalteinwirkung und Suzid. Die Daten sind nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt.

Der aktuelle Statistische Bericht kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:

A IV 3-j Gestorbene in Baden-Württemberg 2009 nach Todesursachen und Geschlecht (K)


 

02.09.2010

Thema "Kriminalität und Strafrecht"

Neuauflage eines Informationsheftes der Bundeszentrale für Politische Bildung

 

Die von Prof. Dr. Heribert Ostendorf (Kiel) vollständig neu bearbeitete Broschüre (Informationen zur Politischen Bildung Nr. 306 /2010) informiert über folgende Bereiche

  • Lagebild der Kriminalität
  • Ursachen von Kriminalität
  • Vom Sinn und Zweck des Strafens
  • Politische Strafjustiz in Deutschland
  • Strafrechtsprinzipien und Strafverfahren
  • Sanktionensystem
  • Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts
  • Beispiele schwerer Formen der Kriminalität, und
  • Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs.

Das Informationsheft kann gedruckt bestellt werden, auch für Lehrzwecke in größeren Mengen, bei:
Bundeszentrale für Politische Bildung c/o IBRo
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin
Fax: 03 82 04- 22 273 E-Mail: bpb@ibro.de

Eine kostenlose PDF-Version ist über folgende URL zugänglich:
http://www.bpb.de/publikationen/7GVR4Q,0,Kriminalit%E4t_und_Strafrecht.html

Interessante andere Heft der BPB beleuchten die Themen:


 

01.09.2010

Ausschreibung eines Förderpreises für politische Publizistik zum Thema:

"Hintergründe der Jugendgewalt in Deutschland"

 

Die Hanns-Seidel-Stiftung hat einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis ausgelobt. Von Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die 1981 oder später geboren sein müssen, wird eine wissenschaftlich verfasste Arbeit erwartet. Letzter Einsendetermin ist der 2. November 2010.

Weitere Informationen unter:
http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/2010_Ausschreibung-FPPP.pdf