Archivierte Nachrichten aus 2010
29.12.2010
Neues aus der Schweiz
Die Stimmberechtigten der Schweiz werden am 13. Februar 2011 über die Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» abstimmen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat erstmals im Hinblick auf eine Volksabstimmung ein Dossier zusammengestellt, welches die verfügbaren statistischen Hintergrundinformationen zum Abstimmungsthema enthält. Die Informationen zur Abstimmung vom 13.2.2011 basieren auf den Resultaten der polizeilichen Kriminalstatistik bzw. auf denjenigen der Statistik der Todesursachen.
Um dem Prinzip der gleichzeitigen Zugänglichkeit zu statistischen Informationen Rechnung zu tragen, werden – falls notwendig – zukünftige Sonderauswertungen zum Thema Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“ ebenfalls im Rahmen des vorliegenden Dossiers allen interessierten Personen und den Medien gleichzeitig zugänglich gemacht.
Weiteres unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/dos/03.html
23.12.2010
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt rund 26,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 9,4% angestiegen.
Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 24,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe auf. Gegenüber 2008 entspricht das einer Steigerung um 9,2%.
Mit rund 16,2 Milliarden Euro entfiel deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (60%) auf die Kindertagesbetreuung. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gab die öffentliche Hand netto 14,6 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Nettoausgaben um knapp 12% erhöht.
Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26%) – insgesamt mehr als 7,1 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2009 für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 3,9 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich um 25,4% auf rund 679 Millionen Euro.
Für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren, gaben Bund, Länder und Gemeinden rund 1,6 Milliarden Euro aus – dies entspricht 5,8% der Gesamtausgaben. Die Aufwendungen für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen bundesweit von etwa 118 Millionen Euro im Jahr 2008 auf rund 142 Millionen Euro 2009 (+ 20,6%).
Detaillierte Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2009 sind voraussichtlich ab Mitte Januar 2011 abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes Suchbegriff „Ausgaben Jugendhilfe“.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Ulrike Steffes-Ollig,
Telefon: +49 611 75 8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
Tabelle siehe:
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26,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009
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23.12.2010
Jedes Heft kann, auch wenn es in der Druckfassung vergriffen sein sollte, als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden.
23.12.2010
Western Anthropology. Democracy and Dehumanization (2nd edition 2010, pp. 81)
22.12.2010
On December 3, 2010, Georgetown Public Policy Institute's Center for Juvenile Justice Reform released a paper, authored by Mark W. Lipsey et al., and titled
"Improving the Effectiveness of Juvenile Justice Programs: A New Perspective on Evidence-Based Practice."
The paper provides an overview of a tool that can help measure the effectiveness of existing juvenile justice programs and determine how they can be improved.
It embeds this tool within "The Comprehensive Strategy for Serious, Violent and Chronic Offenders" to support a full continuum of effective programming and ensure youth are matched to programs that meet their needs and level of risk.
Shay Bilchik, the Center's director, emphasized that the framework presented in the paper provides an approach that has been missing from evidence-based practice in the past. He said, "It is not just about evaluating programs, but ensuring that there is a sufficient array of programs available, that youth are matched to appropriate services based on risk and need and that services are evaluated to determine if we are achieving the outcomes the science tells us we should be able to realize." Overall, the tool is designed to help states implement evidence-based treatment programs that reduce recidivism.
Resources:Related materials are available at cjjr.georgetown.edu.
20.12.2010
Der Bundesrat hat am 17. Dezember das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Es kann somit - wie vorgesehen - am Tag nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Das Gesetz reformiert - insbesondere zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 - das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend. Es etabliert ein System, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber rechtsstaatliche Anforderungen wahrt und dem Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung Rechnung trägt.
Zudem schafft es eine Rechtsgrundlage, die eine sichere Unterbringung von weiterhin gefährlichen, psychisch gestörten Straftätern ermöglicht, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sind oder bereits entlassen wurden.
Im Bereich der Führungsaufsicht führt es das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 17.12.2010)
Die Beschlussvorlage zum Gesetz (BR-Ds 794-10) kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0...
Die Empfehlungen zum Beschluss des Bundesrates können unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0...
Das Protokoll zur Plenarberatung in der 878. Sitzung des Bundesrates vom 17.12. 2010 ist derzeit noch nicht als BR-Ds verfügbar.
15.12.2010
Die Abteilung "Drogen und Kriminalität" der UNO im Vienna Center (UNODC) hat jüngst ein Handbuch zu den Leitlinien der Kriminalprävention vorgelegt,
unter dem Titel:
"Handbook on the Crime Prevention Guidelines. Making them Work"
Das Handbuch bildet einen Teil der Serie "Criminal Justice Handbook Series".
Es kann auch als PDF-Version eingesehen und kostenlos herunter geladen werden unter:
http://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/crimeprevention...
Weitere Schriften zum Thema finden sich unter:
http://www.unodc.org/e-lectures/sport/handbooks.html
Das grundlegende, auch auf andere Fragen eingehende
"Compendium of United Nations Standards and Norms in Crime Prevention and Criminal Justice"
aus dem Jahr 2006 ist wie folgt erreichbar:
http://www.unodc.org/pdf/compendium/compendium_2006.pdf
14.12.2010
Read CJCJ’s newest research brief: “The Prison Industry” (December 2010).
Senior Research Fellow Dr. Randall G. Shelden investigates the complex multi-dimensional composition of the American prison system.
Brief Overview
“The Prison Industry” provides an overview of the many dimensions of the interests and money related to the American prison system. It highlights that the prison system is a “market” for profits to be made by various companies involved in providing services (such as health care and waste management) and products (such as food, security devices, and clothing) used in prisons and jails. It further explores the revenue generated from constructing and maintaining these institutions. There is also a special focus on the privatization of prisons and jails that began to emerge in the 1980’s and continues today, led by the Corrections Corporation of America.
The report further examines incarceration rates in the United States versus the World, as well as the prison industrial complex. Other specific sections of interest include the prison-building frenzy, the recent development towards privatization of prisons allowing more profits for private industry, and the problems associated with privatization.
Vermerk KrimG: Der vollständige Report kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.cjcj.org/files/The_Prison_Industry.pdf
03.12.2010
Presseerklärung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
„Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung mit den Stimmen von Union, FDP und SPD verabschiedet. Die breite parlamentarische Mehrheit für die erste große Reform seit 1970 ist keine Selbstverständlichkeit. Sie entspricht der Unterstützung bei denjenigen, die tagtäglich mit dem Gesetz umgehen - unter anderem unterstützt der Deutsche Richterbund ausdrücklich die Reform, insbesondere den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung.
Die rechtsstaatlich umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nun weitgehend abgeschafft. Dafür wird vor allem die vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung ausgeweitet. Dadurch können notorisch gefährliche Schwerverbrecher künftig bei der Verurteilung besser erfasst werden. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wird einen zusätzlichen Druck auf den Straftäter entfalten, damit dieser während der Haftzeit aktiv an seiner Resozialisierung mitwirkt und zum Beispiel eine therapeutische Behandlung wahrnimmt.
Die Neuordnung soll wie ein Filter wirken, damit ausschließlich gefährliche Täter zum Schutz der Bevölkerung in Sicherungsverwahrung kommen. Die Präventiv- und die Filterfunktion der Sicherungsverwahrung werden gestärkt, gleichzeitig wird die Sicherungsverwahrung aber rechtsstaatliche Ausnahme und künftig wieder das letzte Mittel der Kriminalpolitik sein.
Im Zentrum steht der Schutz von Leib und Leben - Serienbetrüger, Diebe oder Urkundenfälscher sind kein Fall für die Sicherungsverwahrung. Der Reformvorschlag der Koalition sah bereits eine deutliche Beschränkung der Straftaten vor, die Anlass für eine Sicherungsverwahrung sein können. Zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist der Straftatenkatalog noch präziser gefasst worden, so dass nun eindeutig klargestellt ist: Reine Vermögensdelikte sind künftig kein Anlass mehr für die Anordnung von Sicherungsverwahrung.
Seit 1998 ist das Recht der Sicherungsverwahrung zehn Mal geändert worden, oft hektisch und einzelfallbezogen. Die Sicherungsverwahrung war zum Schluss ein kaum noch zu überschauendes Stückwerk. Das hat den Gesetzesanwendern, den Staatsanwälten und Richtern, aber auch den Bewährungshelfern und Gefängnispsychologen die Arbeit immer schwerer gemacht.
Die grundlegende Neuordnung der Sicherungsverwahrung wird ergänzt durch die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie durch ein neues Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Das Therapieunterbringungsgesetz kann künftig für die Fälle angewendet werden, die infolge des seit dem 10. Mai 2010 rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder werden. Unter den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschrechtskonvention ist es künftig in Einzelfällen möglich, psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nach doppelter Begutachtung in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, um sie dort zu therapieren.“
Zum Hintergrund:
Das Recht der Sicherungsverwahrung (§§ 66 bis 66b Strafgesetzbuch - StGB) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen gefährlichen Straftätern nach vollständiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin die Freiheit entzogen werden darf. In Umsetzung des Koalitionsvertrags beruht die Neukonzeption der Sicherungsverwahrung auf drei Säulen, nämlich:
Diese Änderungen stehen in einer engen Beziehung zueinander. Erst die Konsolidierung der primären und vor allem der Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung schaffen den notwendigen Spielraum, um die Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung weitgehend abschaffen zu können, ohne dadurch den notwendigen und angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu beeinträchtigen.
Konkret bedeutet die "Konsolidierung" der Sicherungsverwahrung, dass sich diese zukünftig auf die wirklich schwerwiegenden Straftaten konzentrieren wird. Zukünftig werden reine Vermögensdelikte im weitesten Sinne wie Diebstahls- und Betrugsdelikte, aber auch Urkundsdelikte vollständig aus dem Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung herausgenommen.
Möglich bleibt die Sicherungsverwahrung nur noch bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit sowie bei schweren Raub- und Erpressungsdelikten, schweren gemeingefährlichen Taten (insbesondere Brandstiftung) und schweren Staatsschutzdelikten sowie bei schweren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Völkerstrafgesetzbuch.
Gleichzeitig wird die sogenannte Rückfallverjährung bei Sexualdelikten verlängert, also der Zeitraum, in dem frühere Taten des Verurteilten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung berücksichtigt werden können. Der Bundestag hat diese Frist, die nach dem Gesetzentwurf bereits auf 10 Jahre verdoppelt werden sollte, auf 15 Jahre verlängert.
Der Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung besteht vor allem darin, dass sich zukünftig auch bei schwer straffälligen Ersttätern, also insbesondere Gewalt- oder Sexualverbrechern mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, das Gericht die Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten kann. Für die Anordnung des Vorbehalts genügt es, dass der Täter nach Überzeugung des Gerichts zumindest wahrscheinlich gefährlich ist. Es hat dann vor dem Ende des Strafvollzugs abschließend zu prüfen, ob der Verurteilte als gefährlich einzustufen ist und es daher der Anordnung der Sicherungsverwahrung bedarf.
Der Bundestag hat sich darauf verständigt, den Vorbehalt nicht automatisch mit einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung erlöschen zu lassen. So kann verhindert werden, dass die Gerichte über Gebühr von einer solchen Bewährung absehen, nur weil sie den unwiderruflichen Verlust des Vorbehalts fürchten. Der Verurteilte erhält damit die Möglichkeit, durch ein beanstandungsfreies Leben in Freiheit sich die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung zu sichern. Muss hingegen aufgrund eines Bewährungsversagens die Strafaussetzung widerrufen werden, kann die Sicherungsverwahrung doch noch angeordnet werden.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird weitgehend abgeschafft. Sie hat in der Vergangenheit mehr Probleme verursacht als gelöst. Zum einen gab es aufgrund der notwendigen hohen Voraussetzungen für deren Anordnung in der Praxis kaum Fälle, in denen sie tatsächlich eingriff. Zum anderen werden ihre negativen Auswirkungen auf den Strafvollzug kritisiert, da zahlreiche Strafgefangene unter genereller Beobachtung standen, ob sie nicht Kandidaten für die nachträgliche Sicherungsverwahrung seien und so notwendige Resozialisierungsmaßnahmen eher erschwert wurden. Schließlich mehren sich die Stimmen, die generelle Bedenken gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erheben.
Die Änderungen sollen nur für "Neufälle" (also nach Inkrafttreten der Neuregelung begangene Anlasstaten) bei gleichzeitiger Beibehaltung der bestehenden Rechtslage für "Altfälle" gelten. Dadurch lassen sich von vornherein Rückwirkungsprobleme vermeiden, die insbesondere dadurch entstehen können, dass nach Ansicht des EGMR die derzeit vollzogene Sicherungsverwahrung als Strafe im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 EMRK anzusehen ist. Neben diesen Änderungen im Recht der Sicherungsverwahrung werden die Regelungen zur Führungsaufsicht maßvoll ergänzt. Die Möglichkeiten einer intensiven Betreuung und Überwachung von weiterhin rückfallgefährdeten, aber in die Freiheit zu entlassenden Straftätern werden ausgebaut. Insbesondere wird das Instrument einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung eingeführt, mit dem zum Beispiel die Einhaltung von Weisungen, sich bestimmten Orten wie Kindergärten oder Schulen nicht zu nähern, besser kontrolliert werden kann. Zudem soll die Möglichkeit ausgedehnt werden, die Führungsaufsicht unbefristet zu verlängern.
Die Führungsaufsicht kann jedoch trotz dieser Maßnahmen weder therapeutische Möglichkeiten noch die Sicherheit der Allgemeinheit in gleichem Maße gewährleisten wie eine Unterbringung. Mit dem "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG)" wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassenden oder bereits entlassenen Straftäter in einer geschlossenen Einrichtung zu therapieren und zu behandeln, soweit dies nach den Vorgaben des Verfassungsrechts und der EMRK rechtlich zulässig und zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Zentrale Voraussetzung für die Anordnung der Therapieunterbringung soll das Vorliegen einer psychischen Störung und einer daraus resultierenden hohen Gefährlichkeit der betroffenen Person sein. Der EGMR hat deutlich gemacht, dass auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters eine derartige Unterbringung nicht ausschließt. In diesem Sinne ist auch der Begriff der "psychischen Störung" zu verstehen, der sich zugleich an die Begriffswahl der heute in der Psychiatrie genutzten Diagnoseklassifikationssysteme anlehnt. Soziale Abweichungen oder soziale Konflikte allein, ohne persönliche Beeinträchtigungen der betroffenen Person, werden danach nicht als eine psychische Störung bezeichnet. Spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz, der Impuls- oder Triebkontrolle hingegen können sich als psychische Störung darstellen.
Das Vorliegen einer psychischen Störung allein reicht jedoch für die Anordnung der Therapieunterbringung nicht aus. Vielmehr muss eine Gesamtwürdigung ergeben, dass die betroffene Person infolge ihrer psychischen Störung mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen beeinträchtigt. Die Gefährlichkeit der betroffenen Person muss im Sinne einer Kausalität auf der psychischen Störung beruhen. Grundlage der Gefährlichkeitsprognose ist eine Gesamtwürdigung, die die Persönlichkeit der betroffenen Person, also insbesondere ihre psychische Störung einbezieht, aber auch das - vor allem kriminelle - Vorleben und die aktuellen Lebensverhältnisse. Bei bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Personen wird im Rahmen der Gesamtwürdigung das Verhalten seit der Entlassung besonders zu berücksichtigen sein, da ein Leben in Freiheit deutlich mehr Raum für die Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter lässt als ein solches in der Sicherungsverwahrung.
Die Bereitstellung und der Vollzug der Unterbringung liegen in der Kompetenz der Länder. Sie muss etwas grundlegend anderes sein als Strafhaft oder Sicherungsverwahrung, um den Anforderungen der EMRK gerecht zu werden. Im Vordergrund muss die Behandlung stehen, die darauf ausgerichtet sein muss, die betroffene Person möglichst schnell entlassen zu können. Neben den materiellrechtlichen Voraussetzungen der Therapieunterbringung regelt das neue Gesetz auch das Verfahren. Dafür gelten -abgesehen von einigen Besonderheiten - die Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) entsprechend. Nach diesen Regeln richtet sich auch der umfängliche garantierte Rechtsschutz der Betroffenen. Mit der Anordnung der Therapieunterbringung werden die Zivilkammern bei den Landgerichten betraut.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 2. Dezember 2010)
30.11.2010
Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.
Gegen die Beschwerdeführer wird wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung in den Veranlagungszeiträumen 2002 bis 2006 ermittelt. Das Amtsgericht ordnete die Durchsuchung der Wohnung der Beschwerdeführer an. Den erforderlichen Anfangsverdacht stützte es darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen einen Liechtensteiner Treuhänder bekannt geworden sei, dass die Beschwerdeführer über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfügten. Aus diesem Vermögen seien Kapitalerträge nicht erklärt und dadurch voraussichtlich Steuern in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 16.390 € und 24.270 € verkürzt worden.
Auf Antrag der Beschwerdeführer gewährte die Staatsanwaltschaft ihnen Akteneinsicht in die bei ihr vorhandenen Ermittlungsakten und teilte mit, dass die Daten aus Liechtenstein der Steuerfahndung im Wege der Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt worden seien. Eine Einsichtnahme in das Sicherstellungsverzeichnis bezüglich des Datenträgers und in Protokolle über die Vernehmung des Informanten könne nicht gewährt werden, da diese Unterlagen bei den Ermittlungsbehörden nicht vorhanden seien.
Die Beschwerdeführer legten gegen die Durchsuchungsanordnung Beschwerde ein, die sie damit begründeten, dass die der Durchsuchung zugrunde liegenden Erkenntnisse unverwertbar seien, da die Erhebung der verfahrensgegenständlichen Daten gegen das Völkerrecht und deren Verwendung gegen innerstaatliches Recht verstoße.
Das Landgericht verwarf die Beschwerden als unbegründet. Der für die Durchsuchung erforderliche Tatverdacht dürfe auf die strittigen Daten gestützt werden. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Rechte auf ein faires, rechts-staatliches Verfahren, ihres Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Rechts-staatsprinzip und der Rechtsschutzgarantie sowie ihres verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie teilweise unzulässig ist und im Übrigen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
1. Soweit die Beschwerdeführer beanstanden, das Gericht hätte aufklären müssen, wie die Strafverfolgungsbehörden in den Besitz der Daten gelangt seien und welche Rolle der Bundesnachrichtendienst dabei gespielt habe, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Die Beschwerdeführer haben im fachgerichtlichen Verfahren weder ausdrücklich noch konkludent von den Strafverfolgungsbehörden verlangt, den Sachverhalt in Bezug auf die Beschaffung der Datenträger aufzuklären, sondern lediglich die Einsicht in die bei den Strafverfolgungsbehörden befindlichen Unterlagen begehrt. Damit haben sie den Fachgerichten die Möglichkeit genommen, dazu Stellung zu nehmen oder die entsprechenden Ermittlungen anzustellen, so dass sie mit dieser Rüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden können.
2. Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.
Bei der Frage, ob die aus Liechtenstein stammenden Daten für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts für eine strafprozessuale Durchsuchung zugrunde gelegt werden dürfen, geht es nicht um die unmittelbare Geltung eines Beweisverwertungsverbotes, denn dieses betrifft grundsätzlich lediglich die unmittelbare Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Strafverfahren zur Feststellung der Schuldfrage. Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts einer Durchsuchung herangezogen werden dürfen, betrifft vielmehr die Vorauswirkung von Verwertungsverboten und gehört in den größeren Zusammenhang der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt.
Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre. Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten und ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung. Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten. Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.
Vor diesem Hintergrund sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben. Denn die Gerichte haben für ihre Bewertung, ob die Daten einem für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht nicht zugrunde gelegt werden dürfen, solche Verstöße unterstellt. Soweit die angegriffenen Entscheidungen nach Abwägung der verschiedenen Interessen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten aus Liechtenstein verwendet werden dürfen, um den Anfangsverdacht für die Durchsuchung zu begründen, ist dies nachvollziehbar und lässt eine verfassungsrechtlich relevante Fehlgewichtung nicht erkennen. Die Verwendung der Daten berührt nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Diese betreffen lediglich geschäftliche Kontakte der Beschwerdeführer mit Kreditinstituten. Des Weiteren sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.
Auch die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Gerichte, dass eine von den Beschwerdeführern gerügte Verletzung des Trennungsgebots ausscheide, ist nicht zu beanstanden. Dieses Gebot besagt, dass Geheimdienste keine polizeilichen Zwangsbefugnisse besitzen, also keine Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen durchführen und somit nicht zur gezielten Erlangung von Zufallsfunden für nichtnachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die Gerichte sind davon ausgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst die Daten im Wege der Amtshilfe lediglich entgegengenommen und weitergeleitet, nicht aber ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst habe, sondern sich der Informant von sich aus an den Bundesnachrichtendienst gewandt habe. Die entgegenstehende Behauptung der Beschwerdeführer, der Bundesnachrichtendienst sei nur eingeschaltet worden, um dessen besondere Möglichkeiten auszunutzen, ist durch nichts belegt. Schließlich ist nicht erkennbar, dass es sich bei den unterstellten Rechtsverletzungen um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind.
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 109/2010 vom 30. November 2010)
Hinweis: Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
2 BvR 2101/09
26.11.2010
Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes sind die meisten der Vorträge/Präsentationen, die am 19. und 20. Oktober 2010 gehalten worden waren, nunmehr in Form von PDF-Dateien eingestellt. Es ging unter anderem um:
Das Programmheft findet sich unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...
Die Beiträge können eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/herbsttagung/2010/herbsttagung_...
Eine aktuelle Literaturzussammenstellung (159 Seiten) der Bibliothek des BKA (COD-Literatur-Reihe, Band 22) kann herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/cod_pdf/8_22_cod_ba...
26.11.2010
Im Jahr 2009 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 101.340 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert (2008: 84.550). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 19,9 Prozent (16.790 Fälle).
Ein bemerkenswert starker Anstieg ist 2009 im Bereich der Anlage- und Finanzierungsdelikte (Deliktsformen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Erlangung und Gewährung von Krediten) zu verzeichnen. 19.792 registrierte Fälle entsprechen einem Anstieg von 176 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gleiche gilt für den Deliktsbereich Kapitalanlagebetrug. Hier wurden im Berichtsjahr 18.313 Fälle registriert, was einem Anstieg von ca. 214 Prozent im Vergleich zu 2008 entspricht (5.833 Delikte).
BKA-Präsident Ziercke: "Der Ende des Jahres 2008 als Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise einsetzende Trend ansteigender Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität hat sich im Jahr 2009 fortgesetzt. Insgesamt hat die öffentliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise offenbar beim Bürger zu einer verstärkten Sensibilität geführt und das Anzeigeverhalten der Geschädigten beeinflusst."
Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt polizeilich bekannt gewordenen Straftaten betrug im Berichtsjahr 1,6 Prozent (2008: 1,4 Prozent).
Im Jahr 2009 wurden im Bereich der Wirtschaftskriminalität insgesamt 35.801 Tatverdächtige registriert (2008: 35.493).
Der durch die Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden belief sich 2009 auf 3,43 Milliarden Euro und lag damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Delikte der Wirtschaftskriminalität verursachten somit nahezu die Hälfte des in der PKS ausgeworfenen Gesamtschadens von rund 7,2 Milliarden Euro.
Die Aufklärungsquote betrug im Berichtsjahr 91,7 Prozent (2008: 92,5 Prozent) und war damit erneut deutlich höher als bei der Gesamtkriminalität (55,6 Prozent).
Die Anzahl der Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität unter Nutzung des Tatmittels „Internet“ ist nach dem starken Anstieg im Jahr 2008 (16.437 Fälle) im Berichtsjahr um 34,8 Prozent auf 10.717 Delikte zurückgegangen. Im Jahr 2009 wurde damit bei ca. jedem zehnten Fall von Wirtschaftskriminalität das Internet genutzt. Der Hauptanteil lag dabei mit Abstand im Bereich „Wirtschaftskriminalität bei Betrug“ (8.508 Fälle).
(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 17.11.2010).
Der komplette Lagebericht kann kostenlos als PDF-Datei eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.bka.de/lageberichte/wi/wikri_2009.pdf
26.11.2010
[Modifizierter Auszug aus dem Geleitwort]: Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die vierzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Justizvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Diese Erhebung erhält eine besondere Bedeutung durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl Nr. 6, S. 160-163).
Die Stichtagserhebung zum 31.3.2010 basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 56 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil.
Erfasst (und in Kapitel 2-4 des Berichts dargestellt) wurden Angaben:
Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2010 wieder eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“
formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt. Die dabei erzielten Ergebnisse werden in Kapitel 5 vorgestellt.
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden die im Ergebnisteil in den Kapiteln 2 bis 5 erwähnten Tabellen im Anhang (Kapitel 6.2) separat zusammengefasst.
Ebenso finden sich im Anhang (Kapitel 6.3) die bei der Stichtagserhebung 2010 verwendeten Fragebögen und die Anschriften aller an der diesjährigen Stichtagserhebung
beteiligten Einrichtungen (Kapitel 6.4).
Der Bericht kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/forschung/texte/Sozialtherapie...
25.11.2010
Das Konstanzer Inventar stellt kriminologische und kriminalstatistische Informationen zur Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität und der Sanktionspraxis in Deutschland bereit.
Im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung - KIS - werden seit den historischen Anfängen
Sonderauswertungen veröffentlichter und unveröffentlichter Daten zur Struktur und Entwicklung der Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland in Einzel- und Übersichtsdarstellungen graphisch aufbereitet und veröffentlicht. Der Ertrag dieser Arbeiten soll durch die Übersichtsartikel
"Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland" und
"Das deutsche Strafverfahren. Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen"
auf dem aktuell verfügbaren Stand zugänglich gemacht sowie durch weitere Schaubilder ergänzt und aktualisiert werden.
NEU: Heinz, Wolfgang: „weil er gefährlich ist“ – die Handhabung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung im Spiegel der Strafrechtspflegestatistiken.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.
Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010 PDF-Version
NEU: Heinz, Wolfgang: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionspraxis in Deutschland 1882 - 2008.
Stand: Berichtsjahr 2008. Version: 1/2010.
Originalpublikation im Konstanzer Inventar Sanktionsforschung 2010
PDF-Version (1,5 MB) (176 Seiten)
Vermerk KrimG: Die Beiträge zum Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) finden sich unter folgender URL:
http://www.ki.uni-konstanz.de/kik/
24.11.2010
Das von Sonja Haug verfasste Working Paper "Interethnische Kontakte, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen von Migranten in Deutschland" bildet den siebten Teil der Reihe "Integrationsreport".
Im Fokus stehen drei Aspekte der sozialen Integration:
zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund.
Es gibt vielfältige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund:
Die vorliegenden Daten zeigen, dass die soziale Integration durch vielfältige und auch intensive Alltagskontakte und Freundschaftsbeziehungen zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund gekennzeichnet ist. Bei den Indikatoren Partnerschaften und Eheschließungen sind jedoch noch in höherem Maße ethnisch-religiöse Muster zu erkennen.
Zu jedem Bereich werden verschiedene Indikatoren dargestellt, wobei die Analyse je nach Datenlage auf ausländischer Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund beruht. Da im Bereich der interethnischen Kontakte und Freundschaften keine amtlichen Statistiken vorliegen, wurde hierfür stark auf sozialwissenschaftliche Befragungsdaten zurückgegriffen.
Als Datenquellen wurden besonders der Mikrozensus, die Repräsentativbefragung ausländischer Migrantengruppen (RAM), das Sozio-Ökonomische Panel (SOEP), die Eheschließungsstatistik, die Visastatistik des Auswärtigen Amtes sowie die Statistik zum Familiennachzug im Ausländerzentralregister verwendet.
Der Band aus der Reihe "Integrationsreport", Teil 7, kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...
24.11.2010
Each year the IPCC publishes a report presenting statistics on complaints recorded by police forces in England and Wales. The first IPCC report presented figures for 2004/05, in years prior to this these statistics were published by the Home Office.
The findings in these reports concern the number and type of complaints made by members of the public and how these complaints were subsequently dealt with. They also include demographic data on those who made complaints and those who were subject to a complaint. The most recent report covers the financial year 2008/09 and includes a report containing supplementary tables.
Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 (pdf 395kb)
Police Complaint: Statistics for England and Wales, 2008/2009 - Supplementary tables (pdf 210kb)
Deaths during or following police contact
These statistics provides details of the deaths reported on by the IPCC in each financial year, and also presents figures on those suicides following release from police custody which were reported to the IPCC.
In addition, the reports outline work the IPCC is currently doing in these areas.
Additional Information:
Deaths during or following police contact:
22.11.2010
By Matthew Scribbins, John Flatley, Jenny Parfrement-Hopkins and
Philip Hall
Statistical Bulletin Homeoffice, November 2010, 19/10
Supplementary Volume 1 to Crime in England and Wales 2009/10
Introduction:
This bulletin is the first in a series of supplementary volumes that accompany the main annual Home Office Statistical Bulletin, ‘Crime in England and Wales 2009/10’ (Flatley et al., 2010).
These supplementary volumes report on additional analysis not included in the main annual publication. Figures included in this bulletin are from the British Crime Survey (BCS), a large,nationally representative victimisation survey of approximately 46,000 adults resident in households in England and Wales.
Since 2001/02 the BCS has run continuously with interviewing being carried out throughout the year. Adults aged 16 and over are asked about their experiences of crime-related incidents in the 12 months prior to interview. BCS respondents are also asked about their attitudes towards different crime-related issues such as the police, criminal justice system, perceptions of crime and anti-social behaviour.
This bulletin presents findings from additional analyses on public perceptions of policing,people’s engagement with the police and their perceptions of the likelihood of becoming a victim of crime, based on the 2009/10 BCS.
Vermerk KrimG: Die Broschüre kann als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
http://rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs10/hosb1910.pdf
18.11.2010
Die internationale Konferenz in deutscher Sprache wird gemeinsam von den Fachverbänden, Berufsverbänden bzw. den Trägerorganisationen in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe der Schweiz, Österreichs, Liechtensteins, Luxemburgs, Deutschlands und der CEP (European Organisation of Probation) durchgeführt.
Im Rahmen der übergreifend wichtigen Fachthemen beschäftigt sich die Fachtagung mit der Wirtschaftkrise und den Auswirkungen in den Justizverwaltungen und in den Bewährungsdiensten durch Sparmassnahmen sowie strukturelle und organisatorische Veränderungen.
Gravierende Straftaten in den vergangenen Jahren führten zu heftigen Auseinandersetzungen in den Medien. Wie hat die Bewährungshilfe sich in dieser Situation dargestellt und welche Wege soll sie in diesem Zusammenhang in der Zukunft gehen? Die neueren Ansätze “what works“, der "Risikoorientierung“, der "Risk- und Needs-Assessments" und der Lernprogramme werden in den europäischen Ländern mit unterschiedlicher Dringlichkeit diskutiert. Die verschiedenen Ausgangslagen führen zu unterschiedlicher Ausprägung der Auseinandersetzung. Führen diese Ansätze der Risikoorientierung zu mehr Sicherheit und besserer sozialer Integration für die Opfer und Täter?
Die EU-Mitgliedsländer werden die Rahmenvereinbarung für die gegenseitige Anerkennung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen bis Dezember 2011 umsetzen. Gleichzeitig sind vom Europarat „Probation Rules“ formuliert worden. Welche Veränderungen und Neuerungen kommen damit auf die nationalen Bewährungs- und Straffälligenhilfen zu?
Nach Einführung der Themenkomplexe durch Referentinnen und Referenten aus Praxis, Wissenschaft und Ministerien wird für die Teilnehmenden in Workshops reichlich Gelegenheit zur vertiefenden Fachdiskussion und zum Erffahrungsaustausch bestehen. Die Vortragenden kommen aus aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg, den Niederlanden, England und Deutschland. Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
Weitere Details finden sich unter: http://www.dbh-online.de/veranstaltungen.php?id=233
Die englischsprachige Fassung der Empfehlungen des Ministerrates (Council of Europe Probation Rules) kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Rec%282010%291&Language=lanEnglis...
Das European Committee on Crime Problems (CDPC) hat dazu eine Kommentierung verfasst:
"Commentary to Recommendation CM/Rec (2010) 1 of the Committee of Ministers to member states on the Council of Europe probation rules".
Diese kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/prisons_and_alte...
17.11.2010
Am 26. Oktober hatten die Franktionen der CDU/CSU und FDP den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Neuregelungen" als Bundestags-Drucksache 17/3403 vorgelegt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703403.pdf
Zur Beratung dieses Entwurfs hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. November in Berlin eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dazu 9 Personen aus Wissenschaft und Praxis als Experten geladen.
Die Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages leitet ihre Pressemeldung darüber wie folgt ein:
"Ein geteiltes Echo löste der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung bei Sachverständigen aus. Auf einer Anhörung am Mittwochvormittag betonten alle neun Experten die Notwendigkeit einer Reform – wie diese allerdings aussehen soll, darüber gingen die Meinungen auseinander."
Weiteres dazu findet sich unter:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_367/02.html
Die schriflichen Stellungnahmen der Geladenen können als PDF-Dateien unter folgender Adresse eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/02_Siche...
16.11.2010
Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht“ in Auftrag zu geben.
Mit diesem Forschungsvorhaben sollen die im Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht vom 13. April 2007 eingeführten Neuregelungen hinsichtlich ihrer Umsetzung, Bewährung und Akzeptanz in der Praxis untersucht werden.
Die Untersuchung soll dabei insbesondere aufzeigen, ob und ggf. inwieweit bei der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten auftreten und welcher Verbesserungsbedarf insoweit sowie im legislativen Bereich (des Bundes) besteht. Der vollständige Ausschreibungstext kann unter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_265788/DE/Aktuelles/Ausschreibu...
oder unter
http://www.bund.de/cln_173/sid_5FF4DBFD00E3CA20C1A6F34EAA48805B/IMPORTE/...
abgerufen werden. Außerdem wird der Ausschreibungstext noch im Bundesanzeiger veröffentlicht, voraussichtlich in der Ausgabe 176 am Freitag, dem 19. 11. 2010.
15.11.2010
Spiegel-Online Interview von Jörg Blech mit Prof. Jon Beckwith, Harvard University
Verrät die DNA, ob ein Mensch gewalttätig veranlagt ist?
Wissenschaftler melden immer öfter spektakuläre Erkenntnisse über Gene.
Doch die meisten sind wissenschaftlicher Unfug, sagt Jon Beckwith, einer der Gründerväter der modernen Gentechnik.
SPIEGEL ONLINE: Regelmäßig melden Forscher die Entdeckung immer neuer Gene, die angeblich erklären, warum Menschen depressiv, gewalttätig oder etwa unkonzentriert sind. Was ist davon zu halten?
Jon Beckwith: Diese Studien können Sie getrost vergessen, weil sich wieder und wieder gezeigt hat: Vereinzelte Ergebnisse lassen sich nicht replizieren. Die Verhaltensgenetik des Menschen steckt da in einer großen Krise
Weiter mit : http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,728173,00.html
15.11.2010
The Scottish Centre for Crime and Justice Research has today published a research report by Sarah Armstrong and Beth Weaver which explores what the punished think about their short term prison and community sentences. The researchers spoke with 35 men and women ranging in age from 19 to 55 about their experiences of punishment in Scotland. The aim was to accurately describe the experience for offenders of doing a short sentence, in prison or the community.
In summary, the key findings of the report are the following:
For further information and to access the report visit
http://www.sccjr.ac.uk/pubs/User-Views-of-Punishment-The-comparative-exp...
15.11.2010
Aktueller Spiegel-Online Artikel von Christoph Titz
zu einer kriminalökonomischen Studie von Entorf/Sieger im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung:
Könnten in Deutschland Zehntausende Verbrechen verhindert und fast anderthalb Milliarden Euro gespart werden, wenn bloß mehr Schüler den Abschluss schaffen? Für die Bertelsmann Stiftung haben Forscher verblüffend präzise Daten ermittelt. Kriminologen wundern sich über altes Wissen im neuen Gewand.
Die wichtigste Aussage der neuesten Bertelsmann-Studie steht im ersten Satz ihrer Zusammenfassung: "Opfer einer Straftat zu werden" gehöre zu den "größten Ängsten der Bürger unserer Gesellschaft".
Und auch ohne Doktortitel in Psychologie weiß man: Angst ist ein besonders starkes Verkaufsargument. Alarmanlagen und Pfefferspray gehen am besten, wenn dem Kunden Bedrohungen eindrucksvoll vor Augen geführt werden - warum sollte das Prinzip nicht auch für wissenschaftliche Studien funktionieren? So dachte sich das wohl die Bertelsmann Stiftung.
Die Aussage der Studie ist entsprechend zugespitzt: "Bessere Bildung führt zu deutlich weniger Verbrechen in Deutschland", meldete die Stiftung am Donnerstag. Und schlüsselte es sogleich ganz präzise auf: Im vergangenen Jahr hätten 416 Morde verhindert, mehr als 13.000 Raubüberfälle und mehr als 318.000 Diebstähle den Deutschen erspart werden können. Nötig dafür wäre allein, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu halbieren - alles rein statistisch betrachtet.
weiter unter folgender URL: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,728638,00.html
Die 84seitige Studie von Entorf/Sieger unter dem Titel:
Unzureichende Bildung: Folgekosten durch Kriminalität
kann als PDF-Datei kostenlos bei der Bertelsmann-Stiftung herunter geladen werden, unter:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32620_32621...
04.11.2010
" Die Wohnraumüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts gemäß § 100c der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, der präventivpolizeilichen Wohnraumüberwachung (Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)) und der Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG, soweit diese richterlich überprüfungsbedürftig sind. Zu diesen Maßnahmen weist sie weitere Angaben zu den Anlasstaten, einem etwaigen Bezug zur organisierten Kriminalität, den überwachten Objekten und Personen, der Dauer der Überwachung, Benachrichtigungen, der Relevanz für das Verfahren und zu den Kosten aus.
Diese Berichterstattung geschieht auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 GG. Danach hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen zu unterrichten, sofern die Maßnahmen im Rahmen des Artikel 13 Absatz 3 GG (Strafverfolgung), im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Rahmen des Artikel 13 Absatz 4 GG (Gefahrenabwehr) oder im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Eigensicherung der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen (Artikel 13 Absatz 5 GG) erfolgt und – im Falle der Eigensicherung - die Maßnahme richterlich überprüfungsbedürftig ist, weil die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr verwendet werden sollen.
Die Veröffentlichung des Berichtes obliegt gemäß § 100e Absatz 1 und § 100b Absatz 5 StPO seit dem Berichtsjahr 2007 dem Bundesamt für Justiz, welches dabei auf die von den Bundesländern, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilten Zahlen zurückgreift.
Als besonderer Service werden die Bundestagsdrucksachen mit den Statistiken ab dem Jahr 1998 veröffentlicht. Hier ist darauf hinzuweisen, dass neben der Veröffentlichung der Jahresstatistiken in den Bundestagsdrucksachen auch Korrekturen vorangegangener Jahre möglich sind."
Statistiken: Jahresbericht 2009 (pdf, 114 KB)
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...
Bundestagsdrucksachen: BT-DS 27/3038 vom 24.09.2010
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1855584/DE/Themen/Justizstatist...
Frühere Statistiken und Bundestagsdrucksachen finden sich auf der Homepage des BfJ unter folgender URL:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1629916/DE/Themen/Justizstatist...
03.11.2010
Am 27. Oktober ist das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (nachstehend kurz: EuGeldG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, und am 28. Oktober in Kraft getreten.
Das Bundesjustizministerium beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen:
1. Was regelt das neue Gesetz? Was ist neu gegenüber der bisherigen Rechtslage?
Mit dem EuGeldG wurde der europäische Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch Regelungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Ziel ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union. Das gilt für Geldsanktionen, die in Deutschland verhängt werden, ebenso wie für ausländische Sanktionen. D. h.: Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten über die Verhängung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für das Opfer und Geldauflagen für Opferunterstützungsorganisationen sind jetzt grundsätzlich anzuerkennen und in Deutschland zu vollstrecken. Dies gilt für gerichtliche und behördliche Entscheidungen, für letztere allerdings nur, wenn sie vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können. Die Sanktionen können sich sowohl gegen natürliche als auch juristische Personen wie etwa Unternehmen richten. Bereits nach bisher geltender Rechtslage konnten ausländische Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. In der Praxis fand allerdings wegen des damit verbundenen formalen Aufwands eine Übernahme der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen nahezu nicht statt. Eine funktionierende, auch die Vollstreckung von Sanktionen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließende bilaterale Regelung existierte lediglich im Verhältnis zu Österreich.
Weitere Einzelheiten finden sich unter folgender URL:
http://www.bmj.bund.de/enid/5c29f9f60aabb8d5f6a5fd596a76ce7b,411d78706d6...
02.11.2010
The ICC President addresses the United Nations General Assembly: ‘The ICC has continued its progress on many fronts’
ICC-CPI-20101028-PR591
On 28 October, 1010, the President of the International Criminal Court (ICC), Judge Sang-Hyun Song presented the Court’s sixth annual report to the United Nations General Assembly, highlighting some of the judicial developments of the past year including the issuance of its first warrant of arrest for the crime of genocide, the start of a second trial, and the voluntary appearance of three suspects before the Court.
In his address, Judge Song discussed the Review Conference of the Rome Statute held in Kampala, Uganda from 31 May to 11 June, during which States Parties to the Rome Statute adopted a definition of the crime of aggression. ‘The Court’s ability to exercise jurisdiction over this crime will be subject to a decision to be taken by States Parties after 1 January, 2017’, he said.
The ICC President provided an update on the Court’s growing judicial activities, and discussed the challenge posed by state cooperation with the ICC, ‘which is of paramount importance to the Court’s ability to fulfil its mandate’. He recalled that arrest warrants are outstanding against eight suspects, including four alleged commanders of the Lord’s Resistance Army in the situation in Uganda, who have evaded arrest for more than five years. Judge Song said that this is having a devastating effect on victims and urged the international community to intensify its efforts to bring the suspects to justice.
The ICC had informed the United Nations Security Council of Sudan’s lack of cooperation in the case against two suspects in the Darfur situation, which had been referred to the Court by the Security Council. The Court had also informed the Assembly of States Parties and the Security Council regarding the presence of the Sudanese president Omar Al-Bashir in Chad and Kenya despite the arrest warrants issued against him. This ‘underlines the purely judicial nature of the ICC, which is safeguarded by the option to refer matters with potential political implications to the appropriate political bodies for their consideration’, declared the ICC President.
Judge Song emphasized the ICC’s engagement with victims, which is of unprecedented value and is steadily expanding. He highlighted the respective roles of the ICC’s Outreach programme, which communicates with the local population and informs the victims of their rights, and of the Trust Fund for Victims, which is currently providing assistance to more than 40,000 direct beneficiaries.
He informed that this year four more nations joined the ICC bringing the total number of States that have ratified or acceded to the Rome Statute to 114. ‘I warmly welcome Bangladesh, Seychelles, Saint Lucia and Moldova into the ICC family’, he said.
Finally, Judge Song discussed the progress towards the global impact of the Rome Statute and stressed that ‘joining the ICC not only sends out a strong signal of commitment to the rule of law, peace and justice, but it also gives the State in question the right to participate fully in the ICC’s work’. ‘Let us continue to build on our shared values so that we may move a step closer to eradicating impunity for the gravest crimes of concern to all of humanity’, he concluded.
President Song’s Speech (PDF, 11 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/2EB32BFA-D828-4A5F-9415-B3CBB6CC71B1...
The ICC’s Sixth Annual Report to the UN (2009/10) (PDF, 22 Pages)
http://www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/EA7DF985-4549-40EF-A0DC-814BE440655C...
29.10.2010
Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2009 rund 844 500 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Das waren 3% weniger als im Vorjahr (knapp 874 700). Gegenüber 2007, als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, ging die Verurteiltenzahl um 6% zurück. Maßgeblich wird dieser Trend durch einen Rückgang bei den Straftaten im Straßenverkehr beeinflusst. Im Jahr 2009 wurden rund 188 400 Personen oder 22% aller Verurteilten wegen Straßenverkehrsdelikten belangt. 2008 wurden in dieser Deliktgruppe noch etwa 204 900 Verurteilte gezählt.
Von den im Jahr 2009 insgesamt rund 844 500 Verurteilten erhielten 5%, also 44 600, eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei 108 600 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden.
Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion war die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2009 wurden 593 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 70% aller Verurteilten.
Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 98 200 Personen (12% aller Verurteilten) sanktioniert.
Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 116 900 Personen nach Jugendstrafrecht (14%) und 727 600 Personen nach allgemeinem Strafrecht (86%). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis 20 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2009 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (65%) zur Anwendung.
Junge Menschen wurden im Jahr 2009, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft, Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2009 waren 82% der Verurteilten Männer (688 600).
Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück – Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.
Nach den Straßenverkehrsdelikten waren Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung die häufigsten Delikte. Im Jahr 2009 wurden 149 200 (18%) Personen deswegen verurteilt, weitere 101 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 000 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 59 400 (7%).
Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2008 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Rechtskräftig verurteilte Personen
|
|||||
Art der Nachweisung
|
Verurteilte
|
||||
ins- |
Jugend- |
Heran- |
Er- |
||
Deutschland
|
|||||
2007
|
897 631
|
63 826
|
91 411
|
742 394
|
|
2008
|
874 691
|
62 216
|
86 163
|
726 312
|
|
2009
|
844 520
|
60 900
|
85 891
|
697 729
|
|
Nach Geschlecht:
|
|||||
Männer
|
688 550
|
50 964
|
73 302
|
564 284
|
|
Frauen
|
155 970
|
9 936
|
12 589
|
133 445
|
|
Nach Staatsangehörigkeit:
|
|||||
Nicht-Deutsche
|
169 315
|
10 410
|
13 465
|
145 440
|
|
Deutsche
|
701 049
|
51 892
|
72 942
|
576 215
|
|
Je 100 000 Personen der gleichen Bevölke-rungsgruppe
|
1 036
|
1 682
|
2 729
|
928
|
|
Nach der schwersten Sanktion:
|
|||||
Allgemeines Strafrecht
|
727 641
|
–
|
29 912
|
697 729
|
|
Freiheitsstrafe
|
134 496
|
–
|
1 559
|
132 937
|
|
davon:
|
|||||
ohne Bewährungsaussetzung |
37 911
|
–
|
184
|
37 727
|
|
mit Bewährungsaussetzung |
96 585
|
–
|
1 375
|
95 210
|
|
Geldstrafe
|
593 128
|
–
|
28 352
|
564 776
|
|
Strafarrest
|
17
|
–
|
1
|
16
|
|
Jugendstrafrecht
|
116 879
|
60 900
|
55 979
|
–
|
|
Jugendstrafe
|
18 684
|
6 405
|
12 279
|
–
|
|
davon:
|
|||||
ohne Bewährungsaussetzung |
6 674
|
2 076
|
4 598
|
–
|
|
mit Bewährungsaussetzung |
12 010
|
4 329
|
7 681
|
–
|
|
Zuchtmittel/ Erziehungsmaßregeln |
98 195
|
54 495
|
43 700
|
–
|
|
davon:
|
|||||
Zuchtmittel
|
89 408
|
49 257
|
40 151
|
–
|
|
Erziehungsmaßregeln
|
8 787
|
5 238
|
3 549
|
–
|
|
Nach ausgewählten Straftaten:
|
|||||
Straftaten im Straßenverkehr |
188 398
|
5 459
|
15 310
|
167 629
|
|
Straftaten gegen die Person |
136 582
|
18 403
|
18 932
|
99 247
|
|
darunter:
|
|||||
Körperverletzung, einschließlich gefährliche und schwere: |
83 951
|
15 865
|
14 975
|
53 111
|
|
Straftaten gegen das Vermögen |
379 110
|
31 516
|
37 224
|
310 370
|
|
darunter:
|
|||||
Diebstahl und Unterschlagung |
149 185
|
19 826
|
15 677
|
113 682
|
|
Betrug
|
101 618
|
1 099
|
5 590
|
94 929
|
|
Sonstige Straftaten |
140 430
|
5 522
|
14 425
|
120 483
|
|
darunter:
|
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Betäubungsmitteldelikte
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59 432
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2 158
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7 916
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49 358
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Weitere Dateien und Hintergrundinformation unter:
Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter, Telefon: +49 611 75 4114, E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de
29.10.2010
Die in der vergangenen Woche in Wiesbaden veranstaltete Herbsttagung 2010 des BKA stand unter dem Generalthema aktueller Gewaltphänomene: namentlich Gewalt im Sozialen Nahbereich, Gewalt im Islamismus; Gewalt bei sportlichen Großereignissen.
Die Bibliothek des BKA hat diese Tagung zum Anlass genommen, in schon gut bewährter Tradition den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Literaturauswahl als gedruckte Broschüre zur Verfügung zu stellen (COD-Literatur-Reihe, Band 22, 2010). Diese Broschüre kann nunmehr auch kostenlos als PDF-Datei auf der Homepage des BKA herunter geladen werden:
http://www.bundeskriminalamt.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/cod_p...
28.10.2010
Iran setzt auf Abschreckung: Mithäftlinge mussten zuschauen, wie einem verurteiltem Räuber die Hand amputiert wurde. Damit häufen sich die Hinweise, dass das iranische Regime die grausame Strafe jetzt öfters verhängen will. Das Schicksal eines weiteren verurteilten Diebs ist unklar.
Teheran - Im Iran ist einem verurteilten Dieb die Hand amputiert worden. Der 32-jährige Mann sei bereits mehrfach verurteilt worden, berichtete die Agentur Mehr am Sonntag. Die Amputation wurde demnach vor den Augen von Mithäftlingen in einem Gefängnis in der Stadt Jasd vollzogen.
Vor einer Woche war bereits ein Dieb, der aus einem Süßwarenladen gestohlen hatte, zu der drakonischen Strafe verurteilt worden. Ob sie vollzogen wurde, ist indes nicht bekannt.
Weitere Information auf Spiegel-Online unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,725011,00.html
27.10.2010
Nach den Angaben des BKA umfasste die dort geführte und bundesweit angelegte DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 883.199 Datensätzen, aufgeteilt in 702 015 so genannte Personendendatensätze und 181 184 so genannte Spurendatensätze.
Auf der einen Seite wird der monatliche Zugang an neuen Datensätzen mit rund 8 500 angegeben. Auf der anderen Seite wird mitgeteilt, dass seit dem Beginn des Datenbankbetriebs (1998) rund 142 000 Datensätze wieder gelöscht wurden.
Was die „Treffer“, also die zu einer Aufklärung von Vergehen und Verbrechen beitragende Menge von Zuordnungen von Spuren, betrifft, so teilt sich die seit Errichtung der Datei im Jahr 1998 bis zum Ende des III. Quartals 2010 erreichte Gesamtzahl von 105.975 Treffer wir folgt auf: In rund 23 000 sog. Spur-Spur-Treffer, d. h. die Feststellung, desselben Spurverursachers an verschiedenen Tatorten; und in rund 83 000 sog. Personen-Treffer, bei denen eine Tatsortspur einem Spurenverursacher zugeordnet werden konnte.
Zum Ablauf des 30.9.2000 war die Zählweise der Statistik umgestellt worden. Die neue Zählweise gilt seit dem 1.10.2000. Von da an bis zum 30.9.2010 wurden insgesamt 82 200 Treffer erzielt. Diese Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer verteilten sich wie folgt auf die Deliktsformen:
Die Originalangaben, zudem ergänzt durch Kurzbeschreibungen zu acht „beispielhaften Aufklärungserfolgen“ betreffend Taten, die zwischen 1973 und 2006 begangen worden waren, finden sich unter der folgenden URL: http://www.bka.de/profil/faq/dna02.html
Allgemein nützliche Hinweise zur DNA, zur Methode der DNA-Analyse, und zur DNA-Datei finden sich, unter der Überschrift „Infos rund um die DNA-Analyse“, unter folgender URL: http://www.bka.de/profil/faq/dna01.html
25.10.2010
Bundeslagebild Korruption 2009
Im Jahr 2009 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeidienststellen in 1.904 Korruptionsverfahren ermittelt, was einem Anstieg von etwas mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr (1.808) entspricht.
Ein Großteil der Ermittlungsverfahren (87 %) betraf den Bereich der strukturellen Korruption. Hierbei handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf Grundlage längerfristig angelegter Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Delikte bestanden die festgestellten korruptiven Beziehungen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
Die Zahl der vom BKA und den Landespolizeidienststellen registrierten einzelnen Korruptionsstraftaten ist um rund 26 % zurückgegangen. Während im Vorjahr 8.569 Fälle gemeldet wurden, waren es 2009 noch 6.354 polizeilich festgestellte Delikte.
Sowohl bei den Korruptionsstraftaten als auch bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2009 der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre registriert. Der Schwerpunkt der Korruptionsfälle lag im Jahr 2009 im Bereich der öffentlichen Verwaltung, wobei sich der Trend einer Verlagerung in den Bereich der Wirtschaft weiter fortgesetzt hat.
BKA-Präsident Jörg Ziercke:
"Zwar war die öffentliche Verwaltung statistisch gesehen von Korruption stärker betroffen als die Privatwirtschaft, jedoch bestätigen die Zahlen des Jahres 2009 den in den Vorjahren festgestellten Trend einer Angleichung der beiden Bereiche. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die öffentliche Verwaltung mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptions-Programme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt hat, die eine abschreckende Wirkung nach sich ziehen. Gleichzeitig stellt es sich so dar, dass Korruption in der Wirtschaft zwischenzeitlich mit Nachdruck verfolgt wird und demzufolge die Fallzahlen in diesem Bereich ansteigen."
Zwar spielten internationale Korruptionssachverhalte auch im Jahr 2009 vom Aufkommen her eine untergeordnete Rolle. Allerdings war mit 69 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und 40 Straftaten nach dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) im Vergleich zu den Vorjahren ein erneuter Anstieg zu verzeichnen (2008 IntBestG: 31 Straftaten; EUBestG: 10 Straftaten).
BKA-Präsident Jörg Ziercke:
"Auffällig ist nach wie vor, dass wir bislang nur geringe Fallzahlen im Bereich der internationalen Korruptionsstraftaten feststellen – trotz durchgängig global aufgestellter Wirtschaftsunternehmen und des steigenden internationalen Konkurrenzdrucks. Auch bei Korruption – einem typischen Begleitdelikt der Wirtschaftskriminalität – stoßen wir oftmals auf feste, international weit verzweigte „Korruptionsgeflechte“. In diesem Bereich müssen wir daher von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen."
Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten 2.953 Tatverdächtige (2008: 3.020) registriert. Dies bedeutet einen geringen Rückgang von etwas mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahr. Von den Tatverdächtigen waren 1.547 (Vorjahr: 1.694) den Korrumpierten, also den so genannten "Nehmern" und 1.406 (Vorjahr: 1.326) den Korrumpierenden, also den so genannten "Gebern" zuzuordnen.
Während Privatpersonen und die Baubranche bei den „Gebern“ wie in den Vorjahren dominieren, tritt inzwischen auch die Automobilbranche häufiger als „Geber“ auf. Der Mehrjahresvergleich zeigt, dass die „Erlangung von Aufträgen“ auf der „Geber“-Seite mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns ist. Bei den „Nehmern“ ist die Leitungsebene insgesamt deutlich überrepräsentiert – Korruption kann demnach durchaus als „Leitungsdelikt“ bezeichnet werden, da die Attraktivität für korruptive Anbahnungen mit größeren Entscheidungsbefugnissen steigt. Ebenso wie in den Vorjahren bilden Bargeld- und Sachzuwendungen den Schwerpunkt bei den Vorteilen auf der „Nehmer“-Seite.
(Quelle: Pressemitteilung des BKA vom 15. 10. 2010)
Der komplette Bericht ist unter folgender URL als PDF-Datei abrufbar: http://www.bka.de/lageberichte/ko.html
20.10.2010
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss von autonomen Mitgliedsvereinen der drei Dachverbände
-- „Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege“,
-- „Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband DPWV“ und
-- „Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg“
vermittelt seit 2008 umfassend und flächendeckend in Baden-Württemberg Straffällige in gemeinnützige Arbeit.
Bereits seit 1988 hatten einige Mitgliedsvereine Erfahrungen mit dem Projekt "Schwitzen statt Sitzen" gesammelt.
Ziel diese Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen. Die gemeinnützige Arbeit ist für die Einsatzstellen kostenfrei.
Dies bedeutet:
Für das Land Baden-Württemberg ist eine Kostenersparnis in Höhe von 15 Mio. € jährlich zu erwarten (ca. 200.000 vermiedene Hafttage à 75€)
Das Netzwerk hat ein Qualitätskonzept erarbeitet. Es kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden: http://www.badlandverb.de/gk-ga.pdf
Eine Information aus dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg verdeutlicht die Entwicklung in den vergangenen Jahren:
Danach wurden im Jahr 2009 allein im württembergischen Verbandsgebiet 8.953 Klienten in gemeinnützige Arbeit vermittelt, und es wurden damit 82.257 Hafttage erspart.
Die Entwicklung aller Leistungsangebote im württembergischen Verbandsgebiet im Zeitraum von 2001 – 2009 wird in einer Excel-Tabelle mit zusätzlichen Schaubildern verdeutlicht:
http://www.verband-bsw.de/statistik.xls
Ergänzender Hinweis:
Weitere Informationen über Chance e.V. stehen unter: http://www.projekt-chance.de/
Weitere Informationen zum Badischen Landesverband für Soziale Rechtspflege stehen unter: http://www.badlandverb.de/
Weitere Informationen zum Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg stehen unter: http://www.verband-bsw.de/
Weitere Informationen zum DPWV, Landesverband Baden-Württemberg, stehen unter: http://www.paritaet-bw.de/content/e153/
18.10.2010
(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2010, 1 BvR 1789/10)
Der am 1. März 2010 in Kraft getretene § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art, darunter auch Tankstellenshops, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ausgenommen von dem Verkaufsverbot sind Hofläden und Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Genossenschaften und Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin, die in Baden-Württemberg eine Tankstelle einschließlich „Tankshop“ gepachtet hat, die Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Insbesondere verletzt das zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholverkaufs die Beschwerdeführerin nicht in ihren Verfassungsrechten.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Die beschränkende Verkaufsregelung greift zwar in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ein. Sie erfüllt aber die Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen. Als Regelung der Gefahrenabwehr fällt sie in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers und trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Der Landesgesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung die gewichtigen Gemeinwohlziele, einem vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Alkoholmissbrauch und dadurch bedingten Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen.
Die Annahme des Gesetzgebers, dass die tageszeitliche Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten zu einer Verringerung der mit einem missbräuchlichen Konsumverhalten einhergehenden Gefahren führt, ist nicht zu beanstanden. Es ist nahe liegend, dass durch eine Begrenzung der zeitlichen Verfügbarkeit von Alkohol der vermehrte Konsum und die damit einhergehende Entstehung von Szenetreffs, insbesondere an den nicht privilegierten Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kiosken, eingedämmt werden kann.
Weder eine Beschränkung des Verkaufverbots auf bestimmte alkoholische Getränke noch eine Einschränkung des Verbotszeitraums wären mildere Mittel, die die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelung entfallen lassen könnten, da sie nicht in gleichem Maße wirksam wären. Dies gilt auch für einzelfallbezogene polizeirechtliche Maßnahmen, da diese voraussetzen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits eingetreten ist. Ferner würden lokal begrenzte Alkoholkonsumverbote in Form von Polizeiverordnungen lediglich zu einer örtlichen Problemverlagerung führen.
Angesichts des bezweckten Schutzes hochrangiger Gemeinschaftsgüter steht die angegriffene Regelung in einem angemessenen Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Beschwerdeführerin.
Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz und der geforderten folgerichtigen Umsetzung des gewählten Schutzkonzepts. Denn die dortige Ausgangssituation ist mit der vorliegenden nicht vergleichbar. Der Landesgesetzgeber hat Ausnahmen vom nächtlichen Verkaufsverbot für bestimmte privilegierte Verkaufsstellen vorgesehen, weil er diesen gerade kein identisches Gefährdungspotential beimaß. Sämtlichen privilegierten Verkaufsstellen ist gemein, dass regelmäßig nicht nur der Erwerb, sondern gerade der Konsum der alkoholischen Getränke in einem Umfeld stattfindet, das durch einen höheren Grad an sozialer Kontrolle und teilweise auch der Kontrolle durch anwesende Ordnungskräfte gekennzeichnet ist. Demgegenüber findet beim Erwerb von Alkoholika in Tankstellen und Supermärkten der Konsum häufig an Örtlichkeiten im öffentlichen Raum an so genannten Szenetreffs statt, an denen sich die Konsumenten gerade keiner derartigen Kontrolle ausgesetzt fühlen.
Vor diesem Hintergrund verletzt das angegriffene Alkoholverkaufsverbot auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Ein sachlicher Grund für die vorgenommene Differenzierung von privilegierten und nicht privilegierten Verkaufsstellen liegt gerade in dem nachvollziehbar begründeten unterschiedlichen Potential der Verkaufsstellen, zur Bildung von Szenetreffs und missbräuchlichem Alkoholkonsum sowie den mit diesem verbundenen gefährlichen Begleiterscheinungen beizutragen.
(Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressestelle, Pressemitteilung Nr. 92/2010 vom 12. Oktober 2010)
Die vollständige Entscheidung kann hier eingesehen werden: 1 BvR 1789/10
15.10.2010
Description
What is the role and value of criminology in a democratic society? How do, and how should, its practitioners engage with politics and public policy? How can criminology find a voice in an agitated, insecure and intensely mediated world in which crime and punishment loom large in government agendas and public discourse? What collective good do we want criminological enquiry to promote?
In addressing these questions, Ian Loader and Richard Sparks offer a sociological account of how criminologists understand their craft and position themselves in relation to social and political controversies about crime, whether as scientific experts, policy advisors, governmental players, social movement theorists, or lonely prophets. They examine the conditions under which these diverse commitments and affiliations arose, and gained or lost credibility and influence. This forms the basis for a timely articulation of the idea that criminology’s overarching public purpose is to contribute to a better politics of crime and its regulation.
Public Criminology? offers an original and provocative account of the condition of, and prospects for, criminology which will be of interest not only to those who work in the fields of crime, security and punishment, but to anyone interested in the vexed relationship between social science, public policy and politics.
Weiteres unter:
http://www.sccjr.ac.uk/pubs/Public-Criminology/262?utm_source=Scottish+C...
13.10.2010
Diese internationale Fachtagung befasst sich mit den Folgen der Wirtschaftskrise insbesondere mit deren Auswirkungen auf die Einrichtungen der Straffälligenhilfe durch Sparmaßnahmen, sowie mit strukturellen und organisatorischen Veränderungen.
Gravierende Straftaten in den vergangenen Jahren führten zu heftigen Auseinandersetzungen in den Medien. Wie haben sich Bewährungshilfe und Straffälligenhilfe in dieser Situation dargestellt und welche Wege soll sie in diesem Zusammenhang in der Zukunft gehen?
Die neueren Ansätze "what works", "der Risikoorientierung", der Risk- und Needs-Assessments und der Lernprogramme, werden in den europäischen Ländern mit unterschiedlicher Dringlichkeit diskutiert.
Führen diese Ansätze der Risikoorientierung zu mehr Sicherheit und besserer sozialer Integration für die Opfer und Täter?
Weitere Information unter: http://www.dbh-online.de/veranstaltungen.php?id=233
12.10.2010
WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat im Jahr 2009 für rund 509 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Das waren etwa 8 000 beziehungsweise 1,6% mehr als im Jahr 2008. Bundesweit haben somit rund 3% aller jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu in Anspruch genommen.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2009 mit 66% die Erziehungsberatung - gut 304 000 junge Menschen nahmen sie in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1% zurück. Familienorientierte Hilfen haben in knapp 53 000 Familien begonnen. Gegenüber 2008 legte ihre Zahl um rund 4% zu. Mit diesen Hilfen wurden rund 102 000 Kinder und Jugendliche erreicht. Gut jedes fünfte Kind (21%), das zusammen mit seiner Familie eine Erziehungshilfe begann, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für mehr als 49 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Das waren knapp 3 000 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2008 (+ 5%). Als Hauptgrund aller neu gewährten Hilfen der Vollzeitpflege gaben die Jugendämter am häufigsten die drohende Gefährdung des Kindeswohls an (24%).
Der meistgenannte Hauptgrund für den Beginn einer Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform war mit einem Anteil von 16% das dissoziale Verhalten des jungen Menschen. Dissoziales Verhalten umfasst Verhaltensauffälligkeiten wie beispielweise Isolation, Weglaufen, das Begehen von Straftaten, Drogen- oder Alkoholkonsum.
Begonnene Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung in Deutschland 2009 nach Hilfeart *)
Art der Hilfe | Anzahl der Hilfen/ jungen Menschen | Anteil an allen Hilfen in % |
Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
*) Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige. | |||
Hilfen zur Erziehung insgesamt (§§ 27 bis 35 SGB VIII acht) | 459 932 | 100,0 | + 1,5 |
davon | |||
Einzelhilfen | 407 308 | 88,6 | + 1,1 |
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) | 7 887 | 1,7 | + 38,5 |
Erziehungsberatung | 304 297 | 66,2 | – 1,0 |
Soziale Gruppenarbeit | 8 414 | 1,8 | + 5,0 |
Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer | 25 235 | 5,5 | + 12,3 |
Erziehung in einer Tagesgruppe | 9 420 | 2,0 | + 0,7 |
Vollzeitpflege in einer anderen Familie | 15 048 | 3,3 | + 4,3 |
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform | 34 125 | 7,4 | + 6,0 |
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung | 2 882 | 0,6 | – 7,4 |
Familienorientierte Hilfen | 52 624 | 11,4 | + 4,1 |
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) | 11 110 | 2,4 | – 2,3 |
Sozialpädagogische Familienhilfe | 41 514 | 9,0 | + 5,9 |
Anzahl der jungen Menschen in den Familien | 102 096 | X | + 3,4 |
Anzahl der jungen Menschen insgesamt | 509 404 | X | + 1,6 |
Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) | 18 300 | X | + 13,9 |
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen BundesamtesNr. 359 vom 07.10.2010)
Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter folgender URL zu finden:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...
Weitere Auskünfte gibt es bei:
Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: (0611) 75-8167,E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
Weitere kostenlose Ergebnisse gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".
Detaillierte Angaben zu Baden-Württemberg vermittelt ein vom Statistischen Landesamt am 6. Oktober veröffentlichter Bericht:
Kinder- und Jugendhilfe Teil I – Erzieherische Hilfen in Baden-Württemberg 2009 sowie in den Stadt- und Landkreisen
http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3831_09001.pdf
11.10.2010
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat in einer kurzen Broschüre zentrale Daten über Tatverdächtigenbelastungszahlen im Jahr 2009, TVBZ in Stadt und Land, Entwicklungen seit 2000, sodann Verurteiltenzahlen und Sanktionen zusammengestellt und in Schaubildern aufbereitet.
Die Informationen können auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistik_AKTUELL/803410007.pdf
Ergänzender Hinweis:
Informationen zum Strafvollzug in Baden-Württemberg 2009, und einige Verlaufsreihen seit 1990, werden in folgender PDF-Datei angeboten:
http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3254_09001.pdf
08.10.2010
Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 16. September 2010- – 2 BvR 1608/07 –
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ausländischen Strafverfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, reiste im Jahre 2003 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Zur Begründung seines Asylantrags trug er im Wesentlichen vor, aufgrund seiner Aktivitäten als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von den türkischen Behörden gefoltert und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden zu sein.
Durch die deutschen Behörden wurde zunächst festgestellt, dass in der Person des Beschwerdeführers die Voraussetzungen eines Abschiebeverbots wegen politischer Verfolgung vorliegen, und später auch seine Asylberechtigung anerkannt.
Im September 2006 wurde der Beschwerdeführer aufgrund eines türkischen Festnahmeersuchens, ausweislich dessen er an Bombenanschlägen und Tötungsdelikten in der Türkei beteiligt gewesen sein soll, in Deutschland festgenommen und dem Amtsgericht vorgeführt. Nach einem von dort eingeholten Bericht des Landeskriminalamtes ist bei dem Beschwerdeführer ein posttraumatisches, ggf. auch hirnorganisches Psychosyndrom nach langer Haft, Folter und Hungerstreik ärztlich diagnostiziert worden, aufgrund dessen bei längerer Haft mit schweren psychischen Krisen bei ihm zu rechnen und eine Fluchtgefahr eher unwahrscheinlich sei. Nach Anhörung des Beschwerdeführers ersuchte das Amtsgericht mit nicht unterzeichnetem formularmäßigem Schreiben ohne Begründung die Justizvollzugsanstalt um Aufnahme des Beschwerdeführers zum Vollzug und ordnete mit Beschluss die ärztliche Begutachtung zur Feststellung seiner Haftfähigkeit an. Der Beschwerdeführer wurde sechs Tage später aus der Haft entlassen, nachdem seine Haftunfähigkeit ärztlich festgestellt worden war. Mit Beschluss vom Juni 2007 lehnte das Kammergericht seine Anträge auf Gewährung einer Haftentschädigung und Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung ab.
Der Beschwerdeführer sieht sich durch die Inhaftierungsanordnung des Amtgerichts und den ablehnenden Beschluss des Kammergerichts in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Die Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sei als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Festhalteanordnung verfassungswidrig, da sie keine richterliche Sachaufklärung für die Freiheitsentziehung voraussetze. Selbst bei verfassungskonformer Auslegung fehle es an einer formell und materiell rechtmäßigen Festhalteanordnung des Amtsgerichts.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit den Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung aus Art. 104 Abs. 1 bis 3 GG verletzen. Die Sache ist an das Kammergericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht. Den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen werden die angegriffenen Entscheidungen nicht gerecht.
1. Soweit der Beschwerdeführer allerdings die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG als solche rügt, hat seine Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg. Die Vorschrift setzt zwar nach ihrem Wortlaut für die Anordnung der Festhaltung im Rahmen internationaler Rechtshilfe lediglich die richterliche Prüfung der Identität des Festgenommenen voraus, nicht aber eine Sachaufklärung des Amtsgerichts zur Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung. Diese ist nach § 17 IRG erst dem Oberlandesgericht vorbehalten, dem dabei keine Entscheidungsfrist gesetzt ist.
Zur Ausräumung der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Bedenken, ob ein Gericht bei Freiheitsentziehungen von einer sachlichen Prüfung überhaupt derart weitreichend freigestellt werden darf, bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG. So ist das Amtsgericht zumindest in Evidenzfällen verpflichtet, in summarischer Weise auch das Vorliegen eines Haftgrundes und die weiteren Haftvoraussetzungen nach dem IRG in seine Prüfung einzubeziehen. Liegt danach ein Haftgrund offensichtlich nicht vor oder ist die Auslieferung von vornherein unzulässig, muss das Amtsgericht vor seiner Entscheidung zunächst versuchen, die Sach- und Rechtslage mit der Generalstaatsanwaltschaft zu erörtern, damit diese entweder die umgehende Freilassung des Festgenommenen verfügen oder aber sachliche oder rechtliche Erkenntnisse einbringen kann. Bleiben durchgreifende Bedenken gegen die Zulässigkeit der Haft, über die das Oberlandesgericht nicht fristgerecht entscheiden kann, so muss das Amtgericht in erweiternder, verfassungskonformer Auslegung des § 22 Abs. 3 IRG eine Freilassungsanordnung erlassen.
2. Die beiden Fachgerichte haben sich vorliegend nicht hinreichend mit der dem Beschwerdeführer drohenden Gefahr politischer Verfolgung in der Türkei auseinandergesetzt, obwohl sich die Prüfung eines daraus folgenden Auslieferungshindernisses nach dem IRG aufdrängen musste. Denn der Beschwerdeführer war von den dafür zuständigen und sachkundigen Bundesämtern als politisch Verfolgter und Asylberechtigter anerkannt worden. Es fehlt schon an einer für den Beschwerdeführer und das Bundesverfassungsgericht nachprüfbaren Entscheidung über die Freiheitsentziehung durch das Amtsgericht, das keine schriftliche Festhalteanordnung gemäß § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG erlassen, sondern lediglich um Aufnahme des Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt ersucht hat. Eine solche Verfahrensweise widerspricht den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien bei Freiheitsentziehung, insbesondere dem Richtervorbehalt, und erschwert die Eröffnung der Verteidigungs- und Einwendungsmöglichkeiten des Festgenommenen.
Ebenso wenig befassen sich beide Gerichte mit der gleichermaßen naheliegenden Frage, ob im Falle des Beschwerdeführers, der über ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Meldeanschrift in Deutschland verfügt, auch angesichts seines Gesundheitszustands der Haftgrund der Fluchtgefahr ausnahmsweise verneint werden kann.
Die vollständige Entscheidung kann unter folgender URL eingesehen und herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100916_2bvr160...
(Quelle: Pressestelle des BVerfG, Pressemitteilung Nr. 91/2010 vom 5. Oktober 2010)
05.10.2010
By Roy Walmsley
This eighth edition of the World Prison Population List gives details of the number of prisoners held in 218
independent countries and dependent territories. It shows the differences in the level of imprisonment
across the world and makes possible an estimate of the world prison population total. The information is
the latest available in early December 2008.
Key Points (only selection):
* More than 9.8 million people are held in penal institutions throughout the world, mostly as pre-trial
detainees (remand prisoners) or as sentenced prisoners.
* Almost half of these are in the United States (2.29m), Russia (0.89m) or China (1.57m sentenced prisoners).
A further 850,000 are held in ‘administrative detention’ in China; if these are included the overall Chinese total
is over 2.4 million and the world total over 10.65 million.
* The United States has the highest prison population rate in the world, 756 per 100,000 of the national
population, followed by Russia (629), Rwanda (604), St Kitts & Nevis (588), Cuba (c.531), U.S. Virgin Islands
(512), British Virgin Is. (488), Palau (478), Belarus (468), Belize (455), Bahamas (422), Georgia (415), American
Samoa (410), Grenada (408) and Anguilla (401).
* Almost three fifths of countries (59%) have rates below 150 per 100,000.
* The world population in 2008 is estimated at 6,750 million (United Nations); set against a world prison
population of 9.8 million this produces a world prison population rate of 145 per 100,000 (158 per 100,000 if
set against a world prison population of 10.65 million).
More details in the PDF-File:
http://www.kcl.ac.uk/depsta/law/research/icps/downloads/wppl-8th_41.pdf
04.10.2010
Ergebnisse eines Projekts des Deutschen Jugendinstituts
Laufzeit: 01.10.2003 - 30.06.2007
Auszug aus der Ankündigung:
Nachdem in den letzten Jahren das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ wieder verstärkt Gegenstand von Debatten und Kontroversen wurde, hat das DJI-Projekt „Freiheitsentziehende Maßnahmen - Indikationen, Verfahren, Alternativen“ (…) diese Debatte mit folgenden Schwerpunkten aufgegriffen:
* Zunächst ging es um die einer freiheitsentziehenden Maßnahme (FM) zugrunde liegenden Indikationsstellungen sowie um die rechtlichen Vorgaben und Verfahren bei FM und deren Umsetzung.
* Mit fortschreitendem Verlauf des Projekts hat sich zunehmend auch die Frage nach den „Effekten“ von geschlossener Heimunterbringung gestellt. Das Zusatzmodul „Effekte vom FM" als Verlängerung des Projekts "Freiheitsentziehenden Maßnahmen“ greift das große fachliche Interesse an diesen Fragen auf.
Unter diesen Aspekten standen im Mittelpunkt der ersten Projektphase empirische Analysen
Fokussiert wurden ebenfalls
Das an multiperspektivisch angelegte Forschungsprojekt basiert auf folgenden Projektmodulen:
Das Modul 3 (Adressatenbefragung)wurde im Rahmen einer Projektverlängerung zum "Zusatzmodul Effekte" erweitert. Dessen Ziel war die Erfassung der kurz- und längerfristigen Effekte der Freiheitsentziehenden Maßnahmen aus der Sicht der betreuten Jugendlichen wie ihrer Bezugspersonen (Pädagogen und Eltern).
Der Bericht (2010) kann unter folgender URL herunter geladen werden.
http://dji.de/freiheitsentzug/forschung_0510_Permien_2010.pdf
Ein ausführlicher Zwischenbericht (2006) kann unter folgender URL herunter geladen werden: http://dji.de/freiheitsentzug/forschung_0906_1_FM_bericht.pdf
Zur Projektseite des DJI gelangt man unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282
(Weitere) Schriften zum Projekt stehen unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282&Jump1=RECHTS&Jump2...
Weiterführende Literatur findet man unter:
http://dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=282&Jump1=RECHTS&Jump2...
30.09.2010
Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich auf der Grundlage eines Berechnungsmodells die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle entstehen.
Um den Veränderungen der wirtschaftlichen Eingangsparameter und der Entwicklung des Wissensstands zur Bewertung von Unfallschäden gerecht zu werden, wurde dieses Modell im Rahmen eines Forschungsprojektes in Bezug auf das Jahr 2005 überarbeitet und fortgeschrieben.
Demnach ergeben sich für das Jahr 2008 volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 31 Milliarden Euro durch Personen- und Sachschäden infolge von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa drei Prozent (= 970 Millionen Euro) gesunken.
Weitere Details unter:
http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2010-17....
(Quelle: Pressemitteilung der BASt vom 24. September 2010)
28.09.2010
People are not things: What New Labour has done to Probation
(Probation Journal Vol. 57, No. 3, 2010, Pp 232-249)
Abstract:
To many observers, Probation at the end of Labour’s third term was characterized by an enduring sense of uncertainty resulting from a prolonged period of unremitting change, burdened by bureaucracy and over-zealous micro-management by the centre and subsumed into a complex organizational framework dominated by prison-based personnel.
The sense of betrayal and alienation felt by many within the service towards the Government was a far cry from the cautious optimism that had marked the election of a Labour Government in 1997, coming as it did after a period in which the service had seen the short lived promise to move centre stage (Patten, 1988) replaced by an openly hostile promotion of prison works which seemed to threaten its very existence.
In this article we attempt to evaluate the changing relationship between Probation and New Labour, placing it within the context of the wider approaches to crime control adopted by the government in each of its three terms in office. Finally, we consider the legacy of the past 13 years and conclude that despite the negative impact on Probation of an unrelenting reductionist focus on managerialist and technical policy fixes, there may yet be some grounds for optimism
Kontakt-Daten:
Lol Burke, Liverpool John Moores University, L.Burke@ljmu.ac.uk
Steve Collett, Cheshire Probation Trust and University of Liverpool, collett_stephen@hotmail.com
26.09.2010
Die französische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits den Senat passiert hat, und dies ohne viel Debatte. Er war sozusagen verpackt in ein umfängliches Artikelgesetz zu vielen rechtpolitischen Anliegen bzw. Neuerungen. Politisch interessant ist, dass der Entwurf im Innenminisiterium unter dem Nachfolger Sarkozys ausgearbeitet und das Justizministerium von außen betrachtet sozusagen stillschweigend übergangen wurde, sich bislang auch nicht in die Debatte eineschaltet hat.
In der Sache soll ein Schnellverfahren, die so.g "Comparution Immédiate", die im allgemeinen Strafverfahren schon vor ein paar Jahren eingeführt worden war, nun auch im Jugendverfahren mit Wirkung ab 2011 eingeführt werden. Ein von der Staatsanwaltschaft entsprechend vorbereiteter Fall kann unter Vermeidung der Befassung durch den auch mit Jugendhilfeaufgaben betreuten "Juge des Enfants" direkt zum Jugendstrafgerichtshof "Tribunal de Jeunesse" angeklagt werden können, auch mit dem Ziel, eine deutliche Freiheitsstrafe zu verhängen.
Französische Jugendstrafrechtler weisen, von grundsätzlichen Einwänden gegen diese Umwälzung der seit 1945 geltenden Prinzipien des klassischen Jugendstafrechts/Jugendhilferechts abgesehen, darauf hin, dass der von der Regierung betonte präventive Beschleunigungsseffekt, wenn er denn überhaupt auf der Ebene der Verfolgung und Verurteilung eintreten sollte, in seiner erhofften Wirkung vollständig verpuffen werde, weil auf der Ebene der Umsetzung noch nicht einmal eine Idee vorgetragen worden sei, wie die dortige schon jetzt bestehende Überlastung/Verzögerung die neuen Aufgaben faktisch bewältigen können solle.
Kurzinformationen und Hyperlinks (alles in französischer Sprache) finden sich auf der Homepage von Laurent Mucchielli:
http://www.laurent-mucchielli.org/index.php?post/2010/09/16/La-comparuti...
Ein Beitrag (in französischer Sprache) von Christophe Daadouch vermittelt interessante Informationen zum Gesetzenwurf und den Hintergründen:
21.09.2010
Der von einer hamburgischen Fachkommission vorgelegte Abschlussbericht zum Thema "Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg" ist eine in dieser Art bislang einzigartige Zusammenstellung der Problemfelder für eine erfolgreiche Resozialisierungspraxis in einer Region. Die Veränderungen im Gesamtkomplex der Resozialisierung können nur zielgerichtet erfolgen, wenn die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit analysiert werden. Für diesen Zweck stellt der vorliegende Bericht einen wichtigen Baustein dar. Er kann Akteuren in anderen Regionen Anregungen geben, selbst solche Bestandsaufnahmen vorzunehmen. Der DBH-Fachverband veröffentlicht diesen Bericht als Nr. 65 in der Reihe DBH-Materialien.
Weitere Details unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=266
(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)
20.09.2010
Der DBH-Fachverband nimmt Stellung zu den gemeinsamen Eckpunkten vom 30.08.2010 des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen. Die vorgelegten Eckpunkte zeigen vor allem die Hilflosigkeit der Bundesgesetzgebung. Es ist zu befürchten, dass die angekündigte Gesetzgebung den Maßstäben einer rationalen Kriminalpolitik nicht standhalten kann.
Details siehe unter:
http://www.dbh-online.de/index.php?id=284
(Quelle: DBH-Newsletter Nr. 10/2010 vom 17.9.2010)
17.09.2010
Eine auf den neuesten Stand gebrachte Analyse von Gerhard Spiess
Datenstand: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009; StA-Statistik, Strafverfolgungsstatistik 2008
Bearbeitungsstand: 6/2010
Übersicht über die behandelten und mit 30 Schaubildern verdeutlichten Themenbereiche:
Das Dokument kann an folgender Stelle kostenlos beim KIS herunter geladen werden:
http://www.uni-konstanz.de/rtf/gs/Spiess-Jugendkriminalitaet-2010.pdf
14.09.2010
Aktuelle Studie Juni 2010 des DIW
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat, auf der Basis der Daten des EUROBAROMETER, die Angst vor Terrorismus in der europäischen Bevölkerung untersucht. Die Autoren Konstantinos Drakos und Cathérine Müller legen dar, dass in Ländern, die von terroristischen Anschlägen stärker bedroht sind, die Angst vor Terrorismus in der Bevölkerung weiter verbreitet ist.
Neben der wahrgenommenen Gefahrensituation haben sich auch die berufliche Stellung, das Geschlecht und der Familienstand der Befragten als relevant erwiesen. So haben männliche Singles mit Berufen im höheren Dienstleistungsbereich deutlich seltener angegeben Angst vor terroristischen Anschlägen zu haben, als Menschen mit Kindern, die in ländlichen Gebieten leben.
Der Ergebnisbericht kann kostenlos unter folgender URL im Internet herunter geladen werden:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.358104.de/diw_econ...
(Dank an den Polizeinewsletter für die Info)
13.09.2010
Beschluss der 2. Kammer des 2. Senates vom 6. Juli 2010 (2 BvR 1447/10)
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.
Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung
angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Des Weiteren ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen
Entscheidungen weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt noch verstoßen diese gegen
das Willkürverbot.
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für
die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen
ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gilt
sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von Videoaufnahmen.
Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Zwar
stellen Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera einen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des
Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, rechtfertigen jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen
Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, auch wenn es sich um verdeckte Datenerhebungen handelt, nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen
aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich
auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes
besteht.
Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden
Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die
Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der
Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.
Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke aus angefertigt wurden, ist bereits ein Eingriff in das Grundrecht des
Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung zu verneinen. Denn zum einen war nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine
Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich. Zum anderen sind die
Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet; diese soll vielmehr
ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten Identifizierungskamera erfolgen.
Die Originalentscheidung findet sich unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100812_2bvr144...
(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 71/2010 vom 3. September 2010)
09.09.2010
National Youth Justice Data Report
REPORT HIGHLIGHTS
Record numbers of Youthful Offenders adjudicated and sentenced by their peers
in local Youth Justice Programs in America in a one (1) year period.
Historic numbers of Youth and Adults are now volunteering annually for juvenile justice in a local youth justice diversion program in America.
Download this free Report (8.75 MB) at the Global Youth Justice Website
http://www.globalyouthjustice.org/uploads/YouthCourtEvaluationGWU_1_.pdf
See also Scott Peterson´s Global Youth Jusctice website:
http://www.globalyouthjustice.org/
08.09.2010
Die Polizei genießt das größte Vertrauen unter den Befragten im Vergleich zu anderen Institutionen
Das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg hat eine repräsentative Umfrage in den westlichen und östlichen Bundesländern für den Sozialreport 2010 durchgeführt. Es wurden dabei 2090 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren befragt.
Unter den interessanten Befunden sei hier das Ergebnis zur Frage nach dem Vertrauen in die Institutionen hervor gehoben. Es entspricht dem traditionellen Bild, dass der Polizei vergleichsweise besonders hohes Vertrauen entgegen gebracht wird, im Übrigen wie seit der Wiedervereinigung von der Ausprägung her geringer im Osten als im Westen:
"Einig waren sich die Bürger in Ost und West der Umfrage zufolge jedoch in ihrer Skepsis gegenüber den staatlichen Institutionen.
Den besten Wert erzielt die Polizei:
Weiterer Überblick im Spiegel-Online Bericht von Björn Hengst und Michael Krüger unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714860,00.html
Auftraggeber der Studie war der Sozialverband Volkssolidarität:
Die Materialien der Pressekonferenz des Verbandes zum Sozialreport können hier als PDF-Dateien herunter geladen werden:
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch noch einen Blick auf eine vorherige Studie des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg zu werfen, die 2009 veröffentlicht wurde.
20 Jahre friedliche Revolution 1989 bis 2009 - Die Sicht der Bürger der neuen Bundesländer -
Pressematerialien mit farbigen Tabelle und Schaubildern vom Juli 2009:
http://www.sfz-ev.de/Aktuelles/Medien/presse_2009/Pressematerial_20_07_2...
Veröffentlichung der gesamten Studie:
http://www.sfz-ev.de/Publikationen/basis_Leben_xx/2009/Studie_20_Jahre_f...
07.09.2010
Ein aktuelles Schwerpunktheft der zweisprachigen Zeitschrift Journal international de victimologie // Journal international de victimologie
See http://www.jidv.com/njidv/index.php
Victims of economic crime-on a grand scale
Cet article se déploie suivant une prémisse des plus fondamentales, à savoir que les vi...
Victims of economic crime
Par définition, l’activité économique constitue un effort humain et social dévolu au...
Reflections upon the Limits of a Concept: ‘victims’ and corporate crime
Dans cet article, nous cherchons à comprendre si l’intérêt récent de la criminologie...
Le jeu de la dénonciation et les victimes des crimes en col blanc
Le processus de la dénonciation (whistleblowing) n’échappe pas aux nombreux paradoxes ...
E-fraud: exploring its prevalence and victim impact
Aux Pays-Bas, le Board of Police Chiefs a mandaté INTERVICT pour mener à terme une étud...
Mitgeteilt von Jo-Anne Wemmers, Ph.D., Professeure, École de criminologie
Responsable du groupe de recherche Victimologie et justice réparatrice
Centre international de criminologie comparée, Université de Montréal
URL: http://www.cicc.umontreal.ca/recherche/victimologie/victimologie.html
06.09.2010
"Sport: Bedrohungen und Risikolagen"
http://www.cahiersdelasecurite.fr/
Ein Schwerpunktheft der vom INHESJ in Paris (Institut National des Hautes Études de la Sécurité et de la Justice)
http://www.inhesj.fr/
herausgegebenen Zeitschrift "Cahiers de Sécurité": N°11 - Sport : Menaces et risques
Résumé de l'intégralité des articles du numéro 11 [Environ 3 mégas]
Editorial
Consacrer un numéro des cahiers de la sécurité au sport a constitué, au départ, un pari dont le risque était difficile à évaluer.
Activité ludique et intellectuelle ouvrant sur la compétition, le sport est aussi un spectacle qui tient une place importante dans l'espace économique de chaque pays. Il est porteur d'un pouvoir d'intégration identitaire qui est utilisé à des fins citoyennes, mais aussi à des fins moins glorieuses.
Ein Artikel in Englischer Sprache (Neufassung 2-2010) beschäftigt sich mit dem amerikanischen
Racketeer Influenced Corrupt Organisations (RICO) Act
und den Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, um gegen Organisierte Kriminaliltät vorzugehen:
Joseph WHEATLEY:
Trial Attorney, Organized Crime and Racketeering Section, U.S. Department of Justice; A.B., Princeton University, J.D., University of Pennsylvania.
An Introduction to RICO: A Flexible and Effective Tool Against Organized Crime Groups in the United States
This article examines the evolution of threats posed by organized crime groups in the United States, and the ways that the federal government has responded, particularly enacting and using the"Rackeeteer Influenced and Corrupt Organizations" statute, commonly known as “RICO.”
http://www.cahiersdelasecurite.fr/cs10/wheatley/Wheatley_corrected-01-02...
03.09.2010
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat am 27. August die Mortalitätsstatistik für das Berichtsjahr 2009 veröffentlicht. Kriminologisch interessante Angaben betreffen Todesfälle durch Gewalteinwirkung und Suzid. Die Daten sind nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt.
Der aktuelle Statistische Bericht kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
A IV 3-j Gestorbene in Baden-Württemberg 2009 nach Todesursachen und Geschlecht (K)
02.09.2010
Die von Prof. Dr. Heribert Ostendorf (Kiel) vollständig neu bearbeitete Broschüre (Informationen zur Politischen Bildung Nr. 306 /2010) informiert über folgende Bereiche
Das Informationsheft kann gedruckt bestellt werden, auch für Lehrzwecke in größeren Mengen, bei:
Bundeszentrale für Politische Bildung c/o IBRo
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin
Fax: 03 82 04- 22 273 E-Mail: bpb@ibro.de
Eine kostenlose PDF-Version ist über folgende URL zugänglich:
http://www.bpb.de/publikationen/7GVR4Q,0,Kriminalit%E4t_und_Strafrecht.html
Interessante andere Heft der BPB beleuchten die Themen:
01.09.2010
Die Hanns-Seidel-Stiftung hat einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis ausgelobt. Von Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die 1981 oder später geboren sein müssen, wird eine wissenschaftlich verfasste Arbeit erwartet. Letzter Einsendetermin ist der 2. November 2010.
Weitere Informationen unter:
http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/2010_Ausschreibung-FPPP.pdf
31.08.2010
Von 2007 bis 2009 führte ein Team des Lehrstuhls von Prof. Dr. Dünkel gemeinsam mit der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Greifswald und Partnern aus zehn europäischen Ländern eine Untersuchung der Lebens- und Haftbedingungen von Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen durch.
Kernstück der Untersuchung ist die Befragung von männlichen Gefangenen mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren oder einer zeitlich unbestimmten freiheitsentziehenden Sanktion zu Unterbringung, Gesundheit, Tagesgestaltung, Resozialisierungsmaßnahmen, Anstaltsklima und Kontakten nach außen. Nachdem im Februar 2009 eine Tagung in Greifswald stattfand, auf der Ergebnisse für einen Teil der Untersuchungsgruppe vorgestellt wurden, steht nun ein kurzer Bericht mit ersten Ergebnissen für die gesamte Gruppe zur Verfügung.
Eine PDF-Version des Berichtes kann unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel...
30.08.2010
Ein Bericht in Spiegel Online führt aus:
Todesstrafe mitten in Europa? Für einige Schweizer offenbar vorstellbar. Ein Komitee startete eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen bei tödlichen Sexualdelikten. Politiker kritisierten das Begehren, doch die Regierung in Bern gab grünes Licht.
Bern - Vor 68 Jahren wurde in der Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Doch nun brachte am Dienstag ein siebenköpfiges Komitee eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen auf den Weg.
Zuvor hatte die Regierung in Bern grünes Licht gegeben:
Eine Vorprüfung der Initiative habe keine Hinweise auf formale Hindernisse ergeben, heißt es in einer im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung. Damit es zu einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe kommt, sind 100.000 Unterschriften nötig. Die Sammelfrist läuft bis zum 24. Februar 2012.
Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
weiter mit:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,713492,00.html
27.08.2010
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat am 23. August die Ausgabe für 2007 der Fachserie 10, Reihe 5 Bewährungshilfe, publiziert.
Der Band vermittelt Informationen namentlich über:
Eine Tabelle mit Schaubild vermittelt darüber hinaus einen Überblick über die Entwicklung der Unsterstellungszahlen nach Allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht zwischen 1963 und 2007. In einem weiteren Schaubild wird anhand von Prozentwerten ausgewiesen, wie sich die Bewährungsfälle zwischen 1963 und 2007 mit Blick auf Erfolg vs. Misserfolg entwickelt haben.
Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Um die Fachserie 10 Reihe 5 Bewährungshilfe 2007 herunterzuladen, muss auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
zunächst die gewünschte Version (xls oder pdf) ausgewählt werden. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Copyrightbestimmungen kann die ausgewählte Version alternativ vom Kunden abgespeichert oder online eingesehen werden.
Weitere Auskünfte gibt bei weiter gehenden Fragen:
Frau Juliana Kalyon, Statistisches Bundesamt, VIA Rechtspflege, 65180 Wiesbaden. Tel. 0611- 75 39 30. Fax 0611- 75 39 77
25.08.2010
Experience of the Criminal Justice System for victims and witnesses
There was a statistically significant increase in the proportion of victims and witnesses who were satisfied with their overall contact with the Criminal Justice System (CJS) between the twelve months to March 2009 and the twelve months to March 2010, increasing from 83 per cent to 84 per cent.
Data are taken from the Witness and Victim Experience Survey (WAVES). WAVES interviews victims and prosecution witnesses aged 18 and over whose case resulted in a charge, after the case has closed.
Sensitive cases, such as sexual offences, domestic violence, crimes involving a fatality, and any crime where the defendant is a member of the victim’s or witness’ household, are excluded on ethical grounds.
WAVES asks victims and witnesses about all aspects of their experience with the CJS, from reporting a crime to the police, to the final outcome of the case at court.
Table A shows data for various key measures of victim and witness satisfaction with aspects of the CJS. To help understand how services are being received and how they might be improved, the provision of key services offered to assist victims/witnesses within the CJS is also measured. Results for this are presented in Table B.
Weitere Details sind zu finden:
(1) Im Monatsbulletin August 2010 des Justizministeriums unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-stats-bulletin-march2010.pdf
(2) Im Ergänzungsheft zum Monatsbulletin mit Excel-Daten unter:
http://www.justice.gov.uk/cjs-information-march10-stats-tables.xls
24.08.2010
Public confidence in the fairness and effectiveness of the Criminal Justice System
From the British Crime Survey (BCS), the proportion of adults who think that the Criminal Justice System (CJS) as a whole is fair was 59 per cent for twelve months to March 2010, remaining stable in comparison with 59 per cent for the twelve months to March 2009.
The proportion of adults who think that the CJS as a whole is effective was 41 per cent for the twelve months to March 2010. In comparison with 38 per cent for the twelve months to March 2009, this is a statistically significant increase.
The BCS is a face to face survey run by the Home Office in which a sample of people resident in England and Wales are asked about their experiences of crime and their attitudes towards crime-related issues, including the CJS.
There are seven lead-in questions to each of the headline CJS measures. These were designed to ensure respondents considered the full CJS when answering the overall fairness and effectiveness questions. The lead-in questions were not designed to provide performance information, but they do provide useful indications on confidence. The results are available at: www.justice.gov.uk/publications/criminal-justice-system-performance.htm
23.08.2010
Zu dem am 18. August 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess belastet die Betroffenen, persönlich und finanziell.
Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR geht es um überlange Verfahren. Endlich werden die Versprechen des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention eingelöst. Die Entschädigungslösung gibt den Betroffenen ein wirksames Mittel, um sich gegen unangemessen lange Prozesse zu wehren.
Die Reaktionen der Länder und Verbände haben gezeigt: An der Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung wird nicht gezweifelt. Die Entschädigungslösung bietet effektiven Rechtsschutz und vermeidet unnötige Mehrbelastungen für die Justiz. Betroffene müssen immer erst im Ausgangsverfahren auf die Verzögerung hinweisen und so Abhilfe ermöglichen. Besonders freut mich, dass auch die Richterschaft den eingeschlagenen Weg begrüßt und die Initiative nicht mehr als Ausdruck generellen Misstrauens empfindet.
Zum Hintergrund:
Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bisher im deutschen Recht keine speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt seit langem die Beseitigung dieser Rechtsschutzlücke. Insgesamt betreffen seit 2007 über 80 % aller Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlange Gerichtsverfahren. Aber auch das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte haben mehrfach den Stellenwert des Anspruchs auf angemessene Verfahrensdauer bekräftigt.
Der Entwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn Verfahren unangemessen lange dauern. Ein betroffener Bürger kann künftig eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben und Ersatz für die Nachteile verlangen, die durch die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer entstanden sind. Zuvor muss er aber das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben. Dies gibt den Richtern die Möglichkeit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen.
Damit kombiniert der Entwurf den neuartigen Entschädigungsanspruch mit dem präventiven Element der Verzögerungsrüge, die bereits das Entstehen von überlangen Verfahren verhindern soll. Die Regelung ist so ausgestaltet, dass für die Justiz in Deutschland keine unnötigen Mehrbelastungen entstehen, weil man sonst bei einer Gesamtbetrachtung dem Rechtsschutz der Bürger mehr schaden als nützen würde. So kann eine Verzögerungsrüge erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden, damit Gerichte nicht durch "Kettenrügen" belastet werden und ein Richter ausreichend Zeit hat, auf die Rüge wirksam zu reagieren. Aus dem gleichen Grund kann im Anschluss an eine Verzögerungsrüge auch frühestens nach sechs Monaten Klage beim Entschädigungsgericht eingelegt werden.
Über den neuen Anspruch soll jeweils in der Gerichtsbarkeit entschieden werden, in der das verzögerte Verfahren geführt wurde. Geht es beispielsweise um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht, entscheidet das Landessozialgericht über die Entschädigung. So wird sichergestellt, dass die Vertrautheit der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten mit den jeweils besonderen Verfahrensabläufen und Beteiligten auch bei der Entscheidung über eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer zur Geltung kommt.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Dokumente:RegE Rechtsschutz ueberlange Gerichtsverfahren.pdf
(Quelle: Pressemitteilung des Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 18.8.2010. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )
20.08.2010
Die rund 70seitige Broschüre der BAMF von Mitte August informiert über:
Eine PDF-Version kann kostenfrei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Publi...
19.08.2010
Die politische Debatte um die Sicherungsverwahrung wirft derzeit viele Fragen auf - und leider werden mitunter bewusst wahrheitswidrig unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt.
Das Bundesjustizministerium beantwortet (unter dem Datum vom 12. August 2010) diese und zahlreiche andere Fragen, um mit Fakten die Debatte zu versachlichen:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Sicherung...
Weitere Dokumente finden sich hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85,0/Nationale...
19.08.2010
Das Bundesjustizministerium hat zu Anfang August 2001 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an Länder und Verbände verschickt. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
Zum Entwurf des Mediationsgesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist." .
Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.
Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
http://www.bmj.bund.de/files/6baedd233f0f98fc99a3c60b3263ef85/4646/RefE_...
18.08.2010
Die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) hat in einem umfangreichen Projekt, zusammen mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, die amtlich erfassten Angaben zu den im Bundesland Hessen registrierten Mehrfach- und Intensivtätern ausgewertet. Während MIT-Studien regelmäßig auf junge Menschen konzentriert sind bzw. diese in den Mittelpunkt der Analysen stellen, wurden hier Betroffene aller Altersstufen und beiderlei Geschlechts einbezogen.
Ergänzend wurden eine Reihe von persönlichen Interviews durchgeführt, und zwar
Der Abschlussbericht 2010 wurde vom Hessischen Landeskriminalamt veröffentlicht. Dieser Bericht und vorangegange Dokumente zum Projekt können auf der Homepage der Hessischen Polizei eingesehen und als PDF-Dateien auch kostenlos herunter geladen werden.
Fundstelle: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...
16.08.2010
(Mis)perceptions of crime in Australia
by: Brent Davis and Kym Dossetor
Canberra, A.C.T. 2010
Australian Institute of Criminology (Trends & Issues in Crime and Criminal justice no 396)
Public concern about crime victimisation is one of a range of factors that policymakers take into account when creating new criminal offences, setting penalties and allocating resources for policing and prosecution.
This study reinforces earlier research into perceptions of crime; that there are substantial misperceptions of crime among the general public, both in terms of the number of incidents and in perceptions of trends in crime.
This paper uses statistical modelling based on data taken from the 2007 Australian Survey of Social Attitudes to examine the relationship between gender, age, education and sources of information on crime in the Australian context.
The publication can be found on the AIC website: http://www.aic.gov.au/en/publications/current%20series/tandi/381-400/tan...
12.08.2010
Das ESCCJS, von einer ständigen europäischen Arbeitsgruppe unter Leitung von Martin Killias (deutsches Mitglied: Jörg-Martin Jehle) in Zusammenarbeit mit 37 Nationalkorrespondenten erstellt, ist vor wenigen Tagen in vierter Auflage erschienen. Diese Auflage baut auf der 3. Auflage auf, ist aber wesentlich methodisch verfeinert und zudem im Gehalt erweitert.
Auf 382 Seiten werden, für den Zeitraum 2003-2007, Informationen zu folgenden Bereichen angeboten:
Neben der vom Verlag Boom Juridische Uitgevers (Den Haag 2010) betreuten Druckversion (Onderzoek en Beleid, 285) (ISBN 978-90-8974-299-5 ) gibt es eine kostenlos erhältliche PDF-Version beim holländischen WODC. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.wodc.nl/onderzoeksdatabase/european-sourcebook-4e-editie.aspx...
Unter der Leitung von Jörg-Martin Jehle wurde ab 2006 ein umfangreiches AGIS-Projekt für die Europäische Kommission quasi parallel zur Vorbereitung und Erstellung der 4. Auflage des Sourcebook voran getrieben, mit der weiteren auch für die EU (beispielsweise EUROSTAT) wichtigen Zielsetzung, möglichst einheitliche Indikatoren für wichtige Kriminalitätsbereiche und die Arbeit der Strafverfolgungsorgane zu entwickeln.
Das darauf bezogene, ebenfalls vor wenigen Tagen im Universitätsverlag Göttingen erschienene und von Jörg-Martin Jehle sowie Stefan Harrendorf herausgegebene, Werk trägt den Titel:
"Defining and Registering Criminal Offences and Measures. Standards for a European Comparison"
(Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-53-1 , Göttinger Kriminalwissenschaftliche Studien, Band 10).
Es kann (auch) als methodologischer Begleitband zum European Sourcebook genutzt werden. Eine kostenlos erhältliche PDF-Version wird unter folgender URL angeboten:
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2010/GSK10_jehle.pdf
04.08.2010
Beschluss vom 2. August 2010
Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.
Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein „Pilslokal“ mit einer Fläche von weniger als 75 m2 und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungs-
beschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 <357 ff.>).
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.
Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt.
Volltext der Entscheidung abrufbar unter:
– 1 BvR 1746/10
(Quelle: Pressestelle des BVerfG, PM Nr. 58/2010 vom 4. August 2010)
02.08.2010
WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Jahr 2009 rund 60% der insgesamt 1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter berufstätig. Die insgesamt 6,7 Millionen Mütter in Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften) waren mit 58% fast genau so häufig aktiv erwerbstätig. Deutliche Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien zeigen sich beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Mit 42% arbeiteten erwerbstätige, alleinerziehende Mütter wesentlich häufiger in Vollzeit als erwerbstätige Mütter in Paarfamilien (27%).
Diese und weitere zentrale Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zur Situation alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland hat Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Zu den Alleinerziehenden zählen in der hier gewählten Abgrenzung alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben.
Die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter hängt - wie auch bei den Müttern in Paarfamilien - in hohem Maße vom Alter der Kinder ab. Während knapp drei Viertel (73%) der alleinerziehenden Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren aktiv erwerbstätig waren, lag die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter mit Kindern im Krippenalter von unter drei Jahren bei lediglich 23%.
Detaillierte Ergebnisse zu Alleinerziehenden enthalten die Unterlagen zur Pressekonferenz unter www.destatis.de -> Presse -> Pressekonferenzen.
Wichtige Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zu Frauen und Männern, Haushalten, Familien und Lebensformen der Bevölkerung enthält die Fachserie 1, Reihe 3, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit steht. Weitere ausführliche Daten und Informationen hierzu - insbesondere auch im Zeitvergleich - können kostenfrei in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 268 vom 29.07.2010. Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Winfried Hammes, Telefon: (0611) 75-8696, E-Mail: mikrozensus@destatis.de )
Direkter Zugriff auf die PDF-Version der Publikation FS1/R3,2009 ist möglich unter folgender URL:
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=...
30.07.2010
Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (Divergenzvorlage) am 30. Juli 2010 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [am 29.7.2010]: Die morgen in Kraft tretende Rechtsänderung schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im rechtspolitisch sensiblen Bereich der Sicherungsverwahrung.
An dem Urteil des EGMR kann nichts mehr geändert werden - die deutschen Gerichte müssen es beachten und umsetzen. Ich habe sehr zügig eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die durch eine Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof für eine einheitliche Rechtsprechung und damit auch Rechtspraxis sorgt. Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht. Bislang gibt es dazu einige sehr unterschiedliche Entscheidungen, die auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte beruhen - es kommt zu Entlassungen von Straftätern, es werden aber auch Anträge auf Entlassung abgelehnt. Gerade bei solchen Fragen ist eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besonders wichtig. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass Fälle, in denen ein Gericht von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweichen will, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, der dann über die Frage der Sicherungsverwahrung verbindlich entscheidet. Ich freue mich, dass sich auch alle verantwortlichen Landesjustizminister für diese Neuregelung ausgesprochen haben.
Zum Hintergrund:
Mit der so genannten Divergenzvorlage sollen vor allem die Fälle rasch geklärt werden, in denen die zuständigen Gerichte das EGMR-Urteil vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen müssen. Der EGMR hat festgestellt, dass die rückwirkende Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Unter den Oberlandesgerichten hat sich eine uneinheitliche Linie hinsichtlich der Rechtsfrage abgezeichnet, ob das Urteil des EGMR zwingend berücksichtigt werden muss. Künftig muss ein OLG, das in dieser Frage von einer anderen OLG -Entscheidung, die nach dem 1. Januar 2010 (Stichtag) ergangen ist, abweichen will, die Sache dem Bundesgerichtshof vorlegen. In der Praxis bedeutet dies, dass der erste Fall, mit dem ein OLG nach Inkrafttreten der Regel befasst ist, vom Bundesgerichtshof verbindlich entschieden wird. Ziel ist es, eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen zu vermeiden.
(Quelle: Pressmeldung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 29. Juli 2010. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)
27.07.2010
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.
Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch liegt eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor.
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.
Beschluss vom 5. Juli 2010 – Volltext verfügbar unter: 2 BvR 759/10 –
(Quelle:Pressestelle des BVerfG; Pressemitteilung Nr. 51/2010 vom 20. Juli 2010)
23.07.2010
Vollzug von Strafen 2008
Die Strafvollzugsstatistiken 2008 sind aktualisiert worden.
Die Tabellen mit detaillierten Daten können unter Statistik Schweiz - Vollzug von Sanktionen herunter geladen werden.
Straf- und Massnahmenvollzug 2008
Detaillierte Daten zu den Einweisungen, zum Bestand und den Entlassungen 2008 können unter Statistik Schweiz - Strafvollzug herunter geladen werden.
Wiederverurteilung nach Entlassung aus dem Strafvollzug
Rückfallraten zu den 2005 aus dem Strafvollzug entlassenen und bis 2008 wiederverurteilten Personen finden sich unter Statistik Schweiz – Rückfall: entlassene Personen.
Gemeinnützige Arbeit
Mit der Revision des Strafgesetzbuches 2007 wird die gemeinnützige Arbeit als Strafe vom Richter ausgesprochen.
Die Zahlen zu den Einsätzen in gemeinnütziger Arbeit 2009 finden sich unter Statistik Schweiz - Gemeinnützige Arbeit.
Elektronisch überwachter Strafvollzug 2009
In acht Kantonen können Personen ihre Freiheitsstrafen oder einen Teil davon zu Hause verbüssen.
Die neusten Daten 2009 sind unter Statistik Schweiz - Elektronisch überwachter Strafvollzug verfügbar.
(Quelle: Mitteilung des Bundesamts für Statistik der Schweiz - BfS - vom 19.7.2010)
20.07.2010
WIESBADEN - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.
Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (- 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort "Sorgerecht".
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn,Dorothee von Wahl,Telefon: (0611) 75-8167,E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 250 vom 15.07.2010)
Land
|
Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge
|
||
---|---|---|---|
2009
|
2008
|
Veränderung in %
|
|
Baden-Württemberg | 924 | 1 010 | – 8,5 |
Bayern | 1 649 | 1 441 | 14,4 |
Berlin | 644 | 1 007 | – 36,0 |
Brandenburg | 431 | 364 | 18,4 |
Bremen | 65 | 93 | – 30,1 |
Hamburg | 387 | 516 | – 25,0 |
Hessen | 810 | 843 | – 3,9 |
Mecklenburg-Vorpommern | 162 | 228 | – 28,9 |
Niedersachsen | 1 083 | 1 274 | – 15,0 |
Nordrhein-Westfalen | 3 556 | 3 209 | 10,8 |
Rheinland-Pfalz | 768 | 687 | 11,8 |
Saarland | 195 | 149 | 30,9 |
Sachsen | 585 | 522 | 12,1 |
Sachsen-Anhalt | 286 | 340 | – 15,9 |
Schleswig-Holstein | 360 | 310 | 16,1 |
Thüringen | 259 | 251 | 3,2 |
Deutschland | 12 164 | 12 244 | – 0,7 |
19.07.2010
WIESBADEN - Im Jahr 2009 hat die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland erstmals den Wert von 16 Millionen überschritten; dies zeigen die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen aus dem Mikrozensus. Im Jahr 2005 hatte die Zahl noch bei 15,3 Millionen gelegen. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat entsprechend von 18,6% auf 19,6% zugenommen. Dieser Anstieg speist sich aus zwei Quellen: Von 2005 bis 2009 ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund durch Zuzug und Geburten um 715 000 angewachsen und die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist sterblichkeitsbedingt um 1,3 Millionen zurückgegangen.
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus den seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen. Für ihre Bestimmung werden Angaben zum Zuzug nach Deutschland, zur Staatsangehörigkeit und zur Einbürgerung verwendet. Im Abstand von vier Jahren fragt der Mikrozensus auch nach dem Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern. Dadurch konnte im Jahr 2005 bei 277 000 und 2009 bei 345 000 Personen ein Migrationshintergrund identifiziert werden, der in den anderen Jahren nicht erkennbar ist. Ohne Berücksichtigung dieser Personengruppe hat die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 137 000 auf 15,7 Millionen zugenommen.
2009 machen die 7,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer 8,8% der Bevölkerung aus, die 8,5 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund dagegen 10,4%. Gegenüber 2005 ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 96 000 zurückgegangen, die der Deutschen mit Migrationshintergrund ist um 811 000 angestiegen.
Mit 10,6 Millionen stellen die seit 1950 Zugewanderten - die "Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung" - wie schon in den Vorjahren zwei Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund; unter ihnen sind die Ausländerinnen und Ausländer mit 5,6 Millionen gegenüber den Deutschen mit 5,0 Millionen in der Mehrheit. 3,3 Millionen dieser 5,0 Millionen Deutschen geben an, als Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler oder als dessen Ehegatte oder Kind nach Deutschland eingereist zu sein.
Die in Deutschland geborene "Bevölkerung ohne eigene Migrationserfahrung" verändert sich - wie schon in den Vorjahren - weiter in ihrer Zusammensetzung. Die Ausländerinnen und Ausländer dieser Gruppe stellen mit 1,6 Millionen weiterhin 2% der Bevölkerung, die 3,8 Millionen hier geborenen Deutschen mit Migrationshintergrund dagegen 4,7%.
Europa ist für die Zuwanderung nach Deutschland von besonderer Bedeutung: es stellt 70,6% der 10,6 Millionen Zuwanderer, gefolgt von Asien/Ozeanien mit 16,4%. Aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union kommen 32,3%.
Gut 3,0 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in der Türkei, 2,9 Millionen in den Nachfolgstaaten der ehemaligen Sowjetunion, 1,5 Millionen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und knapp 1,5 Millionen in Polen. Die Gastarbeiter-Anwerbeländer ohne Jugoslawien und die Türkei stellen zusammen 1,7 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Hier haben Italien mit 830 000 vor Griechenland mit 403 000 die höchsten Werte und Portugal mit 171 000 nach Spanien mit 172 000 die niedrigsten. Mit 1,4 Millionen kommen die meisten (Spät-)Aussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion - vor allem aus der Russischen Föderation (589 000) und aus Kasachstan (483 000); daneben sind Polen (585 000) und Rumänien (233 000) wichtige Herkunftsländer.
Insgesamt 978 000 Menschen mit Migrationshintergrund lassen sich nicht eindeutig nach Herkunftsländern zuordnen, zum Beispiel weil sie die Staatsangehörigkeit vor Zuzug als (Spät-)Aussiedler nicht angegeben haben, oder weil sie als Deutsche mit beidseitigem Migrationshintergrund Eltern aus unterschiedlichen Herkunftsländern haben.
In vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der strukturellen Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund feststellen:
So sind Personen mit Migrationshintergrund deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund (34,7 gegenüber 45,6 Jahre), weitaus häufiger ledig (45,8% gegenüber 38,3%), und der Anteil der Männer unter ihnen ist höher (50,3% gegenüber 48,7%). Sie leben bevorzugt im früheren Bundesgebiet beziehungsweise in Berlin (96,2% gegenüber 81,2%). Ein fehlender allgemeiner Schulabschluss ist bei ihnen ebenso häufiger anzutreffen (14,0% gegenüber 1,8%) wie ein fehlender beruflicher Abschluss (42,8% gegenüber 19,2%).
Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren sind etwa doppelt so häufig erwerbslos als jene ohne (12,7% gegenüber 6,2% aller Erwerbspersonen) oder gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob (11,5% gegenüber 7,0% aller Erwerbstätigen).
Die globale Wirtschaftskrise hat Menschen mit und ohne Migrationshintergrund getroffen. So ist die Erwerbslosenquote im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 beziehungsweise 0,3 Prozentpunkte angestiegen; allerdings hat sich gleichzeitig die Armutsgefährdung um 0,4 beziehungsweise 0,6 Prozentpunkte verringert.
Trotzdem betrifft das Armutsrisiko auch 2009 noch Menschen mit Migrationshintergrund deutlich stärker als jene ohne. 25,2% aller sogenannter "Lebensformen" (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie alle Paare mit und ohne Kinder) sind armutsgefährdet, wenn der Haupteinkommensbezieher einen Migrationshintergrund hat, aber nur 11,1%, wenn dies nicht der Fall ist.
Weitere Informationen bietet die Fachserie 1 Reihe 2.2 "Bevölkerung mit Migrationshintergrund", die kostenfrei im Publikationsservice von Destatis erhältlich ist.
Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: (0611) 75-4365, E-Mail: migration@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 248 vom 14.07.2010)
15.07.2010
WIESBADEN - Im Jahr 2009 haben die Jugendämter in Deutschland 33 700 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 1 500 (+ 4,5%) mehr als 2008. Gegenüber dem Jahr 2004 beträgt die Steigerung 30%. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern und Erzieherinnen) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.
Knapp 9 000 (27%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zuvor aus der eigenen Familie, einem Heim oder einer Pflegefamilie ausgerissen. Der Anteil der Ausgerissenen lag bei Mädchen höher (30%) als bei Jungen (22%). Der Anteil der jungen Ausreißerinnen und Ausreißer ist in den letzten Jahren allerdings zurückgegangen, so betrug er 2004 noch insgesamt 34% (Mädchen 37% und Jungen 30%).
Stark zugenommen hat die Zahl der Jugendlichen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Betraf dies im Jahr 2008 noch 1 100 Jugendliche, waren es 2009 bereits 1 950, eine Steigerung um 77%. Auffällig ist, dass es sich zu 83% um männliche Jugendliche handelte.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Inobhutnahmen".
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 246, vom 13. Juli 2010)
13.07.2010
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Der wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten - insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung - vorbestrafte Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die anlässlich seiner letzten Verurteilung vom 2. Februar 1990 wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes nachträglich gemäß § 66b Abs. 2 StGB angeordnet worden ist. Im Hinblick auf das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 beantragt er, die Vollziehung der Maßregel im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen sind im Hauptsacheverfahren zu klären.
Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden,
wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.
Diese Folgenabwägung führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass eine sofortige Freilassung des Beschwerdeführers nicht geboten ist. Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, entstünde dem Beschwerdeführer zwar in der
Zwischenzeit durch den Vollzug der Sicherungsverwahrung ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit. Das Landgericht jedoch hat auf der Grundlage zweier psychiatrischer Sachverständigengutachten nachvollziehbar dargelegt, dass der Beschwerdeführer einen Hang zu schweren Sexualstraftaten (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung) habe und deshalb im Falle seiner Freilassung mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Delikte verüben werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schweren Schaden nehmen würden. Angesichts der besonderen Schwere der drohenden Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner persönlichen Freiheit.
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgereichts, Nr. 49/2010, vom 13. Juli 2010)
Der gesamte Text des Beschlusses vom 30. Juni 2010 kann unter folgender URL abgerufen werden: 2 BvR 571/10
09.06.2010
WIESBADEN - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verlassen junge Frauen früher das Elternhaus als ihre männlichen Altersgenossen. So lebten im Jahr 2008 knapp die Hälfte (47%) der 18- bis 26-jährigen Frauen als ledige Kinder im elterlichen Haushalt, bei den gleichaltrigen Männern waren dies fast zwei Drittel (63%). Das ist ein Ergebnis der heute veröffentlichten Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen".
Junge Frauen leben sehr viel häufiger in einer Partnerschaft als junge Männer. 25% der 18- bis 26-jährigen Frauen führten eine Ehe- oder Lebensgemeinschaft; bei den gleichaltrigen Männern waren dies nur 12%. In einem Einpersonenhaushalt lebten jeweils 20% der jungen Frauen und Männer. 8% der jungen Frauen und 5% der jungen Männer waren allein erziehend oder lebten in sonstigen Mehrpersonenhaushalten wie Wohngemeinschaften.
Im mittleren Alter sind Männer häufiger Singles als Frauen. 23% der 27- bis 59-jährigen Männer lebten allein; bei den Frauen dieser Altersklasse waren es nur 15%. Bei den älteren Menschen ist das umgekehrt. Von den Männern ab 60 Jahren waren 17% allein lebend. Die Frauen ab 60 Jahren lebten dagegen zu 41% allein in einem Haushalt.
Anders als bei Menschen im jungen oder mittleren Alter ist das Alleinleben im Alter häufig nicht selbst gewählt. Verstirbt der Partner, sind davon vor allem Frauen betroffen. 73% der allein lebenden Frauen ab 60 Jahren und 46% der Männer dieses Alters waren 2008 verwitwet. Für die Finanzierung des Lebensunterhaltes bedeutet das, dass Renten von allein lebenden Frauen häufig durch Hinterbliebenenrenten ergänzt werden.
Die Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen" enthält weitere Ergebnisse zur Bildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zum Lebensunterhalt. Sie basiert ganz überwiegend auf Daten des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa, und wird in Kürze auch in gedruckter Version verfügbar sein.
Kostenlose PDF-Version unter:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Julia Weinmann, Telefon: (0611) 75-8707, E-Mail: mikrozensus@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 197 vom 7. Juni 2010)
31.05.2010
taking place on Wednesday 30th June 2010 at The Silken Hotel, Brussels.
As a cornerstone of judicial cooperation in Europe, mutual recognition of judicial decisions, judgments, pre-trial orders and approximation of legislation should be put at the forefront of the European agenda. In this regard the question of minimum standards in criminal proceedings is pivotal for the success of the process of cross-border cooperation in Europe.
Confirmed speakers include:
The Centre for Parliamentary Studies welcomes the participation of all key partners, responsible authorities and stakeholders. The symposium will support the exchange of ideas and encourage delegates to engage in thought-provoking topical debate.
For further details, please visit our website. Do feel free to circulate this information to relevant colleagues within your organisation.
In the meantime, should you/your colleagues wish to attend, please complete the registration form at your earliest convenience in order to secure your delegate place(s).
Kind regards,
Jessie Punia
Public Policy Exchange
Tel: +44 (0) 845 606 1535 / Fax: +44 (0) 845 606 1539
Web: http://publicpolicyexchange.co.uk
21.05.2010
The first consolidating edition of the Criminal Procedure Rules came into force today (5 April 2010).
The Criminal Procedure Rules affect all criminal courts in England and Wales – magistrates’ courts, the Crown Court and the Court of Appeal (Criminal Division).
The purpose of consolidation is to ensure that the rules can be found in one authoritative edition, ensuring that the public can obtain an up-to-date paper copy of the rules and have confidence that they can easily see what is required of the participants in a criminal trial in England and Wales.
The new rules replace the Criminal Procedure Rules 2005 and their eight amending statutory instruments
Access to the legislative document:
http://opsi.gov.uk/si/si2010/uksi_20100060_en_1
20.05.2010
FREE: Most Downloaded Articles
The following were among the 10 most downloaded articles during 2009, published in the highly cited Journal of Youth and Adolescence.
Enjoy FREE access to these articles until mid June:
18.05.2010
The sleep of (criminological) reason: Knowledge—policy rupture and New Labour’s youth justice legacy
Barry Goldson
University of Liverpool, UK, B.Goldson@liverpool.ac.uk
For over a decade, three successive New Labour administrations have subjected the English youth justice system to a seemingly endless sequence of reforms. At the root of such activity lies a core tension between measured reason and punitive emotion; between an expressed commitment to ‘evidence-based policy’ and a populist rhetoric of ‘tough’ correctionalism.
By engaging a detailed analytical assessment of New Labour’s youth justice programme, this article advances an argument that the trajectory of policy has ultimately moved in a diametrically opposed direction to the route signalled by research-based knowledge and practice-based evidence. Moreover, such knowledge— policy rupture has produced a youth justice system that ultimately comprises a conduit of social harm.
All of this raises serious questions of knowledge/evidence—policy relations and, more fundamentally, of democracy, power and accountability.
Key Words: evidence • knowledge • policy • youth justice
Criminology and Criminal Justice, Vol. 10, No. 2, 155-178 (2010)
DOI: 10.1177/1748895809360964
11.05.2010
WIESBADEN - In den vergangenen zehn Jahren ist in Deutschland der Anteil der Kinder mit mindestens einem ausländischen Elternteil an allen neugeborenen Kindern gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten von den rund 683 000 Kindern, die 2008 in Deutschland das Licht der Welt erblickten, etwa 159 000 (23%) mindestens ein ausländisches Elternteil. Im Jahr 1998 hatte der Anteil noch bei 20% gelegen.
Im Jahr 2008 besaßen bei 64 000 Kindern Vater und Mutter eine ausländische Staatsangehörigkeit, 95 000 Kinder stammten aus deutsch-ausländischen Beziehungen: 51 000 davon hatten einen deutschen Vater und eine ausländische Mutter und die verbleibenden 44 000 hatten eine deutsche Mutter und einen ausländischen Vater.
In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Geborenen mit zwei ausländischen Elternteilen um 12 000 zurückgegangen, während die Zahl der Geborenen von deutsch-ausländischen Paaren um 6 000 zugenommen hat.
Die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die 2008 Eltern wurden, stammten aus allen Kontinenten und rund 170 Staaten der Erde. Die größten Gruppen der miteinander verheirateten ausländischen Eltern derselben Staatsangehörigkeit bildeten im Jahr 2008 die Türken mit 17 300 Kindern, gefolgt von den Serben einschließlich Kosovaren (4 100 Kinder) und den Italienern (2 100 Kinder).
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11.Mai 2010)
23.04.2010
(1) Kennzahlen zur Opferhilfe
© Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2010
Opfer von Straftaten - Daten, Indikatoren
2008 | ||
Beratungsfälle insgesamt | 28'752 | |
Beratungsfälle in % | ||
…mit Opfern | unter 10 Jahren | 8.4% |
10-17 Jahren | 13.2% | |
18-29 Jahren | 24.3% | |
ab 30 Jahren | 53.4% | |
…mit weiblichen Opfern | 73.2% | |
…mit männlichen Tätern | 84.0% | |
…mit familiärer Täter-Opfer-Beziehung | 54.1% | |
…mit Straftaten | Körperverletzung | 42.1% |
sexuelle Integrität Kinder | 14.2% | |
sexuelle Unversehrtheit | 12.8% | |
Strassenverkehrsunfälle | 7.3% | |
Tötungsdelikte (inkl. Versuche) | 2.6% | |
…mit im Gange befindlichen Strafverfahren | 45.0% | |
Entschädigungen und Genugtuungen insgesamt | 1'140 | |
Positive Entscheide (in %) | 70.3% | |
Entschädigungen | Anzahl | 231 |
Summe in Franken | 2'524'056 | |
Median in Franken | 2'833 | |
Genugtuungen | Anzahl | 742 |
Summe in Franken | 6'623'557 | |
Median in Franken | 5'000 |
Stand der Datenbank: 11.06.2009. Quelle: BFS - Opferhilfestatistik
(2) In die neue polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz eingehende Anzeigen
Verzeigungen - Daten, Indikatoren
Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG, inkl. nachträglich registrierter Straftaten gegen das ANAG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG Widerhandlung erfolgen. Diese sind in der Verkehrsunfallstatistik enthalten.
Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen z.B. diverse Bundesnebengesetze aber auch andere Straftaten nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei (z.B. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass nicht alle registrierten Straftaten in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen.
Weitere Informationen (Schaubilder, Excel-Tabelle und Hyperlinks) unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/key/01.html
(3) Informationen v.a. zum Strafvollzug und zum Maßnahmenvollzug der Schweiz
Freiheitsentzug und Vollzug von Sanktionen
Freiheitsentzug und der Vollzug von Sanktionen werden mittels mehrerer Erhebungen erfasst und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet.
Diese Statistiken dienen dem Nachweis des Platzangebots und der Belegung der Einrichtungen des Freiheitsentzugs sowie der langfristigen Planung in diesem Bereich. Zudem werden sie für die Evaluation der Anwendung alternativer Vollzugs- und Sanktionsformen benötigt. Letztlich sind Analysen zur Strafverfolgung und zur Anwendung des Freiheitsentzugs als schwerster Sanktion möglich.
Weitere Informationen (Schaubilder, Tabellen und Hyperlinks unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05.html
21.04.2010
(als PDF-Downloads erhältlich)
Zugang über: http://www.irks.at/downloads_frame.html
20.04.2010
Child Maltreatment 2008 coverThe U.S. Department of Health and Human Services' (HHS's) Administration for Children and Families has published "Child Maltreatment 2008."
The report, the latest in an annual series issued each April in observance of National Child Abuse Prevention Month, indicates that 2008 saw the lowest child victimization rate in five years. An estimated 772,000 children were victims of child abuse and neglect, a rate of 10.3 per 1,000 children, with almost a third of the victims less than four years old.
Resources: "Child Maltreatment 2008" is available online at www.acf.hhs.gov/programs/cb/pubs/cm08/.
For further information and resources related to National Child Abuse Prevention Month, visit www.ncjrs.gov/childabuse/.
(Quelle: Mitteilung von JuvJust, Washington, D.C., vom 20. April 2010)
09.04.2010
Louise Casey has been appointed as the new, independent Victims' Commissioner, Justice Secretary Jack Straw announced today.
Today's announcement comes as part of a package of reforms designed to improve the support and services available to victims and witnesses, which is a core plank of the government's strategy to personalise and improve the criminal justice service and ensure it is firmly on the side of the law-abiding citizen.
The appointment of Louise Casey as the first Victims' Commissioner builds on the wide range of improvements for victims and witnesses put in place over the past ten years. These include the introduction of the first ever National Victims' Service, which guarantees all victims of crime and anti-social behaviour referred by the police more comprehensive and dedicated support, giving victims a louder voice in court through the introduction of the victim personal statement, trebling the funding available for victims' services in the voluntary sector and introducing special measures which make it easier for vulnerable witnesses to give evidence.
The Victims' Commissioner role will include:
The Victims' Commissioner will build on the invaluable work conducted by Victims' Champion, Sara Payne, who over the course of the last year sought the views of victims and witnesses across England and Wales and brought their experiences and thoughts of the criminal justice system straight to the heart of government.
This work resulted in the vital report, Redefining Justice, published last November, which has already helped to shape government policy. One of the report's main recommendations was that victims must be treated as individuals with individual needs. In January we committed to this, with the creation of the National Victims' Service, which will give victims' assistance from the moment they report a crime until the moment they say they no longer need help.
The Victims' Commissioner will drive forward further change, acting as a representative for victims and witnesses right across the criminal justice system and at the highest levels of government.
Louise Casey, Victims' Commissioner said:
'I am honoured to have been asked to take on the role of Commissioner for Victims. As anyone who knows or has worked with me, the way the criminal justice system deals with victims of crime has been something I have felt passionately about for a long while and I am very much looking forward to the challenge. I hope to continue to work closely with Sara Payne who has been a huge force for good in her work as the Victims’ Champion.'
Justice Secretary, Jack Straw, said:
'Louise Casey's appointment is a crucial part of the government's commitment to deliver a fairer and better-balanced criminal justice service - appropriately punishing criminals and offering more support to their victims.
'Victims are the most important people in the criminal justice system. We must always ensure that their voice is heard loud and clear. I know that Louise will be an excellent advocate for them and that she will hold the Government to account on the services and support we provide to them.
'It is important to say that this role has been made possible by the invaluable work of the Sara Payne. Her report as Victims' Champion is already helping to shape the new National Victims' Service, and I know she will continue to provide an important and tireless voice for victims. I wish her well as she continues her recovery.'
Home Secretary, Alan Johnson, said:
'I am delighted with the appointment of Louise Casey as the Victims' Commissioner - it is a fantastic step forward in continuing to ensure that we have a fair criminal justice system that is firmly on the side of victims.
'As the government's Crime and Justice Advisor, Louise brings a wealth of experience to the new role, having built on the recommendations she made in her Cabinet Office review about how to give better support to victims and ensure the public get a better deal from the criminal justice system.
'She has worked tirelessly to tell the public what standards they should expect from the police, ensured that the money seized from criminals is paid back into community projects decided by the public and made it clear how people can find out more about crime and policing in their area. Her success in rolling out visible Community Payback out across the country has meant that justice is not only done, but seen to be done. I wish Louise every success in her new role where I am sure she will give victims a clear voice at the centre of the criminal justice process.'
The Attorney General, Baroness Scotland QC, said:
'Louise Casey has an impressive track record of fighting the victim's corner in all her work to improve the criminal justice system. Her advocacy has been energetic, focussed and effective. I am confident that she will drive this agenda further forward in this new role.
'I would like to add my thanks to Sara Payne for the valuable contribution she made as Victims' Champion.'
The appointment commences today, Tuesday 30 March 2010.
Notes to editors
(Quelle: Pressemittteilung des Justizministeriums in London vom 30. März 2010)
09.04.2010
Das CJCJ, eine private amerikanische Institution, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lage von Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht, vor allem die vorherrschende Berichterstattung darüber, kritisch zu analysieren, bietet aktuelle Artikel bzw. Berichte an, deren Themen auch hierzulande relevant sind.
Der Mythos der immer krimineller werdenden Mädchen:
The Myth of Mean Girls featured in the New York Times lays to rest just that, the myth of mean girls. The article uncovers the undeniable facts proven by tremendous research and countless reliable sources: girls are not getting meaner.
Der Mythos, dass "die Täter immer jünger werden":
CJCJs newest publication Are Teenage Criminals Getting Younger and Younger? Exposing another Urban Legend dismantles another myth about our youth.
Statistics actually show the opposite, that Criminals and violent offenders (are) getting older and older
not younger
. View more commentaries on this and other policy concerns at CJCJs blog .
Eine Werbeaktion der kalifornischen obersten Jugendstrafvollzugsbehörde, und die eher nicht so schönen Fakten dahinter:
Wasting Tax Dollars: Public Relations and the California Youth Corrections System breaks down the truth behind the inefficiencies and high costs of the Department of Juvenile Justice facilities.
Der Irrglaube an die Wirksamkeit des "Unschädlichmachens" junger Täter durch langes Einsperren:
CJCJs second revision of "Testing Incapacitation Theory: Youth Crime and Incarceration in California" was published in the newest edition of the Crime and Delinquency Journal.
Download the original version free from CJCJs Resource Center and learn the truth about how deterrence and incapacitation theories are ineffective strategies for reducing youth crimes.
07.04.2010
Offenders sentenced to community payback will face even tougher and more intense punishments, Jack Straw announced today.
The intensive community payback sentence requires all unemployed offenders sentenced to more than 200 hours of community payback to complete their punishment intensively. Offenders will be expected to work three days a week and do a minimum of 18 hours every week clearing undergrowth, picking-up litter, renovating community centres and cleaning up graffiti for local communities.
Tough community sentences that effectively punish offenders in the community and address offenders' behaviour can get right to the heart of the offending; the sentences provide robust punishment and restrict liberty for individuals in order to change patterns of behaviour in often chaotic lifestyles.
Justice Secretary Jack Straw said:
'Offenders sentenced to 'pay' for their crimes within the community can already expect to work hard and lose much of their free time. But the government also wants to see tougher and more effective community-based sentences.
'The intensive community payback sentence announced today ensures that tough community sentences, which are credible in the eyes of the public, are available to deal with less serious offenders. Community-based punishments are proven to be more effective at reducing re-offending than short term prison sentences'.
Last year over 62,000 offenders successfully completed community payback sentences in England and Wales. It is estimated that over eight million hours of free labour were provided to benefit communities by offenders sentenced to community payback.
Community payback does not replace paid employment - most of the work done would not be possible without the free labour provided by offenders. The additional work they do to make reparation for their crimes was valued at over £48 million last year, if paid at minimum wage.
Notes to editors
06.04.2010
Das BKA hat in seiner Rubrik "Lageberichte" eine neue Abteilung zum Thema "Berichte und Statistiken" eingerichtet.
Man findet jeweils eine kurze Beschreibung und dann einen direkten Hyperlink zu
Über die folgende URL gelangt man ohne mehrfaches "Durchklicken" direkt zu den Quellen:
http://www.bka.de/lageberichte/internationale_statistiken/index.html
30.03.2010
Der Sonderausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat vor kurzem das Ergebnis seiner Beratungen unter Einbeziehung der Beratungen und Empfehlungen der Amok-Kommission vorgelegt:
Der Bericht mit Empfehlungen des Sonderausschusses trägt den Titel:
"Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt".
Er liegt nunmehr als Landtagsdrucksache 14/6000 vom 15.03.2010 vor.
Er kann kostenlos als PDF-Datei unter folgender URL herunter geladen werden.
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6000_D.PDF
Achtung!!! Der Bericht ist umfangreich: mit Deckblättern und Anhängen fast 900 Seiten.
Daher fällt auch die PDF-Datei umfangreich aus: 15,61 MB.
29.03.2010
INHALTSÜBERSICHT (Gesamtumfang des Berichts rund 120 Seiten)
Die Broschüre kann auch kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter folgender URL:
http://www.dbh-online.de/service/RESO-KOMM_Endbericht_04-03-2010.pdf
(Mit Dank an DBH-Online: http://www.dbh-online.de/index.php )
29.03.2010
(1) Masterstudiengang Internationale Kriminologie (M.A.)
Im Wintersemester 2010/11 beginnt der sechste Durchgang des 4-semestrigen Masterstudiengangs
Internationale Kriminologie (Abschluss: Master of Arts M.A.).
Zulassungsvoraussetzungen:
Auswahlkriterien:
Bewerbungsfrist:
01.06. - 15.07.2010 (Ausschlussfrist)
Informationen über:
Institut für Kriminologische Sozialforschung
Allende-Platz 1, 20146 Hamburg
Tel.: 040/42838-3329 , Fax: 040/42838-2328
Mail: astksek@uni-hamburg.de
http://www.kriminologie.uni-hamburg.de
Bewerbungsunterlagen über: https://www.stine.uni-hamburg.de
(2) Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.)
Zum Wintersemester 2010/11 beginnt der vierte Durchgang des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studium berufsbegleitend den Titel „Master of Arts“ (M.A.) erlangen.
Durch eine kompakte Studienorganisation wird sowohl die berufsbegleitende Studierbarkeit gewährleistet, als auch der überregionale Einbezug der TeilnehmerInnen ermöglicht. Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche und wird dann in aufeinander folgenden Modulen durchgeführt, die mit jeweils einem Wochenende Präsenz beginnen und durch eine mehrwöchige E-Learningphase vertieft werden.
Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:
Berufsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.)
Dauer: 2 Semester (zzgl. Zeit für die Erstellung der Masterarbeit)
Gebühren: für das gesamte Studium 2.860 €
Bewerbungsfrist: 01.07.2010 (Ausschlussfrist)
Informationen und Bewerbungsunterlagen unter
http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/wbmaster.html
Institut für Kriminologische Sozialforschung
Tel.: 040/42838-3329
Allende-Platz 1, 20146 Hamburg
Fax: 040/42838-2328
25.03.2010
Erstmals vergleichbare und umfassende Informationen zur Kriminalität
Neuchâtel, 22.03.2010 (BFS) – 2009 wurden in der neuen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 446’505 Fälle mit insgesamt 676’309 Straftaten registriert.
Diese verteilen sich mehrheitlich auf das Strafgesetzbuch (82%) und dabei hauptsächlich auf Diebstähle und Sachbeschädigungen. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (13%) und gegen das Ausländergesetz (4%) sind weitere, neu in der nun vereinheitlichten und gesamtschweizerisch vergleichbaren polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasste Straftaten.
Damit liegen für das Jahr 2009 erstmals die nationalen Daten nach neuem Konzept vor.
Zur PKS als PDF-Datei:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publ...
24.03.2010
Vom 11. bis zum 14. September 2010 veranstaltet die DVJJ den 28. Deutschen Jugendgerichtstag. Der DJGT stellt die zentrale Tagung für alle Berufsgruppen dar, die am Jugendstrafverfahren mitwirken oder sich wissenschaftlich mit Jugenddeliquenz beschäftigen.
Zu dieser Veranstaltung unter dem Titel
"Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts",
werden etwa 600 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
Neben den Plenarvorträgen werden 16 Arbeitskreise und 18 Vorträge in Foren zu aktuellen und grundlegenden Fragen zur Jugenddelinquenz und zum Jugendkriminalrecht angeboten.
Themen sind unter anderem
Alle Themen werden praxisorientiert auf wissenschaftlicher Grundlage behandelt. Einblicke in Praxisprojekte bietet auch der Markt der Möglichkeiten.
Einzelheiten sind dem (auch) als PDF-Datei verfügbaren 25seitigen Programmheft zu entnehmen, unter folgender URL:
http://www.dvjj.de/data/pdf/5275f35be634830973b64ac19b1bfca6.pdf
Wir laden Sie herzlich zu Teilnahm ein. Eine Anmeldung ist auch Online möglich unter:
http://www.dvjj.de/veranstaltung.php?artikel=1253
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Patrick Liebig
Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Lützerodestraße 9 | 30161 Hannover
tel: 0511.34836-40 / -42 | fax: 0511.3180660 |www.dvjj.de
24.03.2010
Heute [am 24. März 2010] ist ein wichtiger Tag für die zahlreichen Opfer der Missbrauchsfälle, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind. Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs, das teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht, erfordert die Anstrengungen Aller. Zivilgesellschaftliche Akteure und politische Verantwortungsträger müssen hier gemeinsam handeln.
Der Runde Tisch wird nun sowohl der Prävention wie auch in der Aufklärung und Aufarbeitung dienen. "Differenzieren und genau hinsehen" ist dabei die Leitlinie. Unbeschadet der Tatsache, dass das Leid der Opfer nicht aufgewogen werden kann, werden wir auch die immateriellen und materiellen Fragen diskutieren.
Zur Aufklärung gehört die Aufarbeitung der Vergangenheit. Zu einem Blick nach vorne gehört der Blick zurück. Aufarbeitung und Prävention werden jetzt gemeinsam und zügig in der Bundesregierung angegangen. Als Justizministerin lege ich dabei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Der heutige Startschuss für den Runden Tisch ist ein wichtiges Signal für die Opfer, das ihre Interessen in der Bundesregierung Gehör finden.
Einrichtungen, denen Kinder und Jugendliche vertrauensvoll zur Obhut anvertraut werden, haben eine ganz besondere Verantwortung. Die schockierenden Enthüllungen der vergangenen Wochen legen den Schluss nahe, dass in einer Reihe von Einrichtungen dieser Verantwortung in der Vergangenheit nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.
Besonders freue ich mich, dass wir mit Christine Bergmann eine unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle berufen können, die jahrelange Erfahrung, Regierungsverantwortung und die notwendige soziale Kompetenz miteinander verbindet.
Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute die Einrichtung eines Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gremium soll sich bereits am 23. April konstituieren. Die Einrichtung des Gremiums war von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen und von Familienministerin Annette Schavan sowie Bildungsministerin Kristina Köhler aufgenommen worden. Die Kabinettsvorlage wurde gemeinsam von den drei Bundesministerinnen eingebracht. Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle wird Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann.
(Quelle: Pressmitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9030, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de )
24.03.2010
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ab sofort Daten zu verschiedenen Aspekten der Integration von Migranten in Deutschland online zur Verfügung.
Die Datenbank "Integrationsreport" ermöglicht den Zugriff auf
Weitere Bereiche werden sukzessive folgen. Die Daten sind als kommentierte Excel-Tabellen aufbereitet.
Mehr dazu unter:
https://milo.bamf.de/llde/livelink.exe/fetch/2000/702450/7940651/1331864...
23.03.2010
Cover Muslim Organisations and the State – European Perspectives
Der erste Band der neuen Reihe Beiträge zur Migration und Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Muslime in europäischen Gesellschaften organisieren und wie sich das Verhältnis dieser Organisationen zum Staat darstellt.
Neben Länderkapiteln zu Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich stehen vergleichende Studien zur jeweiligen Rolle der Staatsform, des Verhältnisses von Staat und Kirche und der Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements, sowie der Chancen und Risiken, wenn der Staat im Bemühen um einen Ansprechpartner in die Selbstorganisation von Muslimen eingreift.
Abgerundet wird der Band mit Beiträgen zum deutschen Fall, die die Auswirkungen muslimischer Identität auf die Selbstorganisation behandeln beziehungsweise einen aktuellen Überblick über die Forschungslandschaft zu Muslimen insgesamt in Deutschland geben.
Der Band basiert auf den aktualisierten Ergebnissen eines internationalen Workshops, der Ende 2007 im Bundesamt stattgefunden hat.
Der Band liegt nur in englischer Sprache vor.
Axel Kreienbrink und Mark Bodenstein
Inhalt
Die PDF-Version ist verfügbar unter:
http://www.bamf.de/cln_170/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Pub...
19.03.2010
Das Working Paper 30 der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Formen des Aufenthalts aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen.
Das Working Paper 30 ermöglicht einen Überblick über das Gesamtspektrum der in Deutschland bestehenden Aufenthaltsrechte aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Dazu gehören Formen der Schutzgewährung bei ausländischen Staatsangehörigen, die einen Asylantrag stellen, aber auch andere Aufenthaltsformen wie etwa die Aufnahme aus dem Ausland oder die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen.
Insbesondere beschäftigt sich die Studie mit der Frage, inwieweit die Schutzgewährung in Deutschland mittlerweile auf der Basis europarechtlicher Grundlagen erfolgt, also "europäisiert" ist, und inwieweit noch nationale Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Schutzformen, die Bestandteil des Asylverfahrens sind, europäische Rechtsgrundlagen heute weit größere Bedeutung entfalten, als nationales Recht. Dies gilt vor allem für den Flüchtlingsschutz anhand der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch für manche Formen des "subsidiären Schutzes".
Auch die vorhandenen nationalen Schutzformen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, indem sie die noch lückenhaften und nicht immer ausreichend kohärenten EU-Rechtsvorschriften im Sinne eines wirksamen und umfassenden Schutzsystems sinnvoll ergänzen. Gleichwohl sind Weiterentwicklungen denkbar, etwa hinsichtlich der Altfallregelung für langjährig Geduldete, der Einführung eines "Resettlement-Programms" oder des verbesserten Schutzes für Opfer von Zwangsehen.
Das Working Paper entstand als deutscher Beitrag zur vergleichenden Studie "The Different National Practices Concerning the Granting of Non-EU Harmonised Protection Statuses" des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN). Zusammen mit den nationalen Studien, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, soll es dazu beitragen, die Erkenntnislage hinsichtlich der Schutzgewährung in Europa zu verbessern, etwaige Mängel zu benennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Bernd Parusel
Eine PDF-Version der Broschüre ist kostenlos erhältlich:
Deutschsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen...
Englischsprachige Version:
http://www.bamf.de/cln_092/SharedDocs/Anlagen/EN/Migration/Publikationen...
17.03.2010
Stelle nicht mehr vakant
17.03.2010
Das Institut für Kriminalpolitikforschung am King´s College London hat für die "Equality and Human Rights Commission" der britischen Regierung eine umfangreiche Analyse der Praxis des englischen Jugendstrafrechts erstellt. Sie ist nun als Band 50 der Research Reports der Commission erschienen (ca. 160 Seiten, Broschüre entsprechend DIN-A4).
Titel des Berichts: "Differential Treatment in the Youth Justice System"
Autoren des Berichts: Tiggey May, Tracey Gyateng und Mike Hough.
Der Bericht ist auch als PDF-Version kostenlos verfügbar unter:
http://www.equalityhumanrights.com/uploaded_files/research/differential_...
18.02.2010
Die vor kurzem veröffentlichte Studie "Vor den Toren Europas? Das Potenzial der Migration aus Afrika" liefert eine aktuelle und ausführliche Analyse der Faktoren, die auf dem afrikanischen Kontinent zukünftige Migrationen auslösen können.
Die Studie ist auch als PDF-Version kostenlos erhältlich. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschu...
(Quelle: Pressemitteilung des BAMF vom 17.2.2010)
18.02.2010
Das Bundeskabinett hat am 03.02.2010 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2008 verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland und Europa. Neben einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten, geht der Bericht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Der Migrationsbericht 2008 (rund 380 Seiten) ist als PDF-Version (gut 4 MB)kostenlos erhältlich. Er kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Home-Teaser/migrationsbericht-2008.html
(Quelle: Pressemitteilung des BAMF vom 17.2.2010)
16.02.2010
Ein Spiegel-Online-Bericht von Jörg Diehl unter dem Titel:
Gewalt gegen Polizisten: Bespuckt, beschimpft, bedroht.
Textauszug:
Freund und Helfer war gestern - heute treffen Polizisten immer öfter auf Verachtung, Ablehnung, Aggression. In einer großen Studie soll der beunruhigende Trend jetzt untersucht werden: "Bullen aufzumischen" sei längst zum Hobby gewalttätiger Jugendgangs geworden, klagen Beamte.
Hamburg - "Je später die Nacht", schrieb der Beamte aus Nordrhein-Westfalen seinem Vorgesetzten, "desto größer der Wahnsinn." Der Brief, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, war ein Hilfeschrei eines erfahrenen Dienstgruppenleiters, ein Zeugnis der voranschreitenden gesellschaftlichen Verwahrlosung ebenso sehr wie der zunehmenden Überforderung der Polizei. Obschon das Dokument bereits vor einigen Monaten entstand, scheint es seither nichts von seiner grundsätzlichen Relevanz eingebüßt zu haben.
"Die Gewaltspirale dreht sich immer schneller", notierte der Polizist aus Düsseldorf, das "erträgliche Maß" sei längst überschritten. Seine Untergebenen würden inzwischen regelmäßig "geschlagen, getreten und mit Flaschen beworfen", zudem bespuckt, beleidigt und mit dem Tode bedroht.
Die vermeintlichen Ordnungshüter seien längst "zu Statisten des Sauf- und Erlebnistourismus degradiert" worden, mit denen man sich ungestraft anlegen könne. Gerade unter "jungen Migranten" sei es angesagt, am Wochenende "Bullen aufzumischen". Respekt vor Amtspersonen: Fehlanzeige. In der allgemeinen Hektik einer solchen Situation - nicht selten stünde den Beamten ein Mob von Hunderten gegenüber - könnten die meisten Angreifer sogar noch "ungestraft das Weite suchen".
Weiter mit: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,677320,00.html
22.01.2010
Insbesondere Kinder und Jugendliche in Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, begann für 32 000 junge Menschen im Jahr 2008 eine Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform. In 60% der Fälle bezogen deren Familien oder sie selbst Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend dem Zwölften
Sozialgesetzbuch. Von den 14 500 jungen Menschen, die in Pflegefamilien neu aufgenommen wurden, erhielten die jungen Menschen selbst oder deren Eltern in 75% der Fälle Transferleistungen.
Insgesamt begann im Jahr 2008 für 502 000 junge Menschen eine erzieherische Hilfe. Neben Heimerziehung, sonstiger betreuter Wohnform oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) gehören dazu auch Leistungen wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Von allen jungen Menschen, für die eine erzieherische
Hilfe begonnen hat, bezogen 35% zusätzlich auch Transferleistungen.
Unter den Kindern, für die eine Vollzeitpflege begonnen hat, waren die unter einjährigen mit 14% am häufigsten vertreten. In diesen Fällen war die Gefährdung des Kindeswohls der meistgenannte Hauptgrund. Knapp die Hälfte der Kinder, die in einer Pflegefamilie aufgenommen wurden, war noch nicht im schulpflichtigen Alter. Insgesamt ging mit zunehmendem
Alter der Kinder die Inanspruchnahme der Vollzeitpflege zurück. Im Gegensatz dazu nahm die Unterbringung von jungen Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen mit dem Alter der Hilfeempfänger zu.
Nahezu zwei Drittel (62%) dieser Kinder und Jugendlichen waren zwischen 12 und 17 Jahren alt. Hauptgrund für den Beginn einer Heimunterbringung war im Jahr 2008 die unzureichende Erziehungskompetenz der Eltern
beziehungsweise Personensorgeberechtigten.
Gut jeder fünfte junge Mensch (21%), dem eine Vollzeitpflege neu gewährt wurde, verfügte über einen Migrationshintergrund. Dieser liegt vor, sofern das Kind selbst oder mindestens ein Elternteil aus dem Ausland
stammt. Bei den durch Heimerziehung betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügten 24% der Eltern über eigene Zuwanderungserfahrungen. Von allen unter 21-jährigen jungen Menschen in Deutschland wies im Jahr 2008 ein Viertel einen Migrationshintergrund auf.
Weitere detaillierte Ergebnisse zu Vollzeitpflegen und Heimerziehungen gibt es kostenlos im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 5 vom 7. 1. 2010)
21.01.2010
Zunahme der Insassenbestände, aber große Unterschiede zwischen Konkordaten
Am 2. September 2009 waren in der Schweiz 6084 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs inhaftiert. Dies ist der zweithöchste Bestand seit 1999. Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 59 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 7 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und 3 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert. Die Belegungsrate betrug 91 Prozent und lag damit 5 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Besonders hoch war die Rate mit 100 Prozent in der lateinischen Schweiz, wo einige Gefängnisse sogar überbelegt waren. Die Zahl der Inhaftierten im Verhältnis zur Wohnbevölkerung ist ebenfalls gestiegen: Sie hat von 76 auf 80 Inhaftierte pro 100'000 Personen zugenommen.
Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde bei den 114 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Die Zahl der Haftplätze ging gegenüber 2008 zurück (- 53 auf 6683 Plätze). Diese Abnahme geht auf das Konto der offenen und halboffenen Anstalten (-26 Plätze) und der Gefängnisse (-27 Plätze).
Belegungsrate erreicht 91 Prozent
Die Belegungsrate ist zwischen 2008 und 2009 von 86 Prozent auf 91 Prozent und damit so deutlich wie letztmals 2004 gestiegen. Wie 2004 trugen auch im Berichtsjahr die Untersuchungshaft (+6%) und der Straf- und Massnahmenvollzug (+5%) am meisten zur Zunahme bei. Die Zahl der Inhaftierten in Untersuchungshaft erreichte 2009 mit 1888 Personen am Stichtag sogar den höchsten Stand seit dem Jahr 2000. Da der Insassenbestand ausschliesslich in den beiden genannten Kategorien zunahm, ist die Zahl der Inhaftierten in den Gefängnissen am stärksten gestiegen (+344 Inhaftierte, +12%).
Unterschiede zwischen den Strafvollzugskonkordaten
Ein Vergleich zwischen den drei schweizerischen Strafvollzugskonkordaten bringt bei der Untersuchungshaft große Unterschiede zutage. (………..)
Weitere Informationen, auch mit detaillierten Tabellen und Schaubildern, finden sich unter folgender URL:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Document.128322.pdf
(Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Bundesamts für Statistik – BFS- vom 19. Januar 2010)
04.01.2010
Ende Dezember 2009 ist die neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1 "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" für 2009 erschienen.
Die Veröffentlichung kann kostenlos aus dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Zum Download der Fachserie wählen Sie auf der Seite
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath...
die gewünschte Version (xls oder pdf) aus. Nachdem Sie auf "Weiter" geklickt haben, können Sie die Fachserie online einsehen oder abspeichern.