23.04.2009
Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.
(Überschrift = KrimG. Quelle für den Text der Nachricht: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 22.4.2009. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin)
22.04.2009
Bitte beachten Sie:
SPIEGEL ONLINE hat die Identität des Absenders nicht überprüft
SPIEGEL ONLINE, 18.04.2009
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Prävention von Sexualverbrechen: Mediziner weiten Therapien für Pädophile aus
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Sie begehren Kinder - und könnten eine Straftat begehen: In Deutschland gibt es rund 220.000 Pädophile. Ein Projekt in Berlin hat gezeigt, dass viele betroffene Männer Hilfe wollen. Jetzt bietet auch Schleswig-Holstein eine Therapie an, Sachsen und Bayern wollen folgen.
Von Heike Le Ker
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,619212,00.html
Zum Thema
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Kindesmissbrauch: Charité startet Pädophilen- Vorsorge
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,308302,00.html
Umgang mit Pädophilie: "Ganz wichtig ist eine klare Ansage"
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,469104,00.html
Charité- Angebot: Plakate werben für Pädophilen- Therapie
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,357963,00.html
Sexualität: "Es ist einfach Schicksal"
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,440934,00.html
21.04.2009
Access These Top-Read Articles from SAGE Journals until May 31st 2009
Probation Journal
People First: Probation Officer Perspectives on Probation Work
Youth Justice
Predicting Criminality? Risk Factors, Neighbourhood Influence and Desistance
Criminology & Criminal Justice
The effectiveness of the juvenile justice system
Theoretical Criminology
The myth of punitiveness
Criminal Justice & Behavior
Violent Video Games and Aggression: Causal Relationship or Byproduct of Family Violence and Intrinsic Violence Motivation?
Crime & Delinquency
Social Control, Serious Delinquency, and Risky Behavior: A Gendered Analysis
20.04.2009
Sie erschossen zwölf Mitschüler, einen Lehrer - dann richteten sie sich selbst: Am 20. April stürmten Eric Harris und Dylan Klebold die Columbine High School in Colorado und richteten das bis dahin schlimmste Schulmassaker in der Geschichte der USA an. Dabei war die Tat nie als Amoklauf geplant. Weiter mit...
http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/Sl_onRate...
20.04.2009
In der jüngsten Ausgabe (Heft 4/2009) der elektronischen "Zeitschrift für Internationales Strafrecht" analysieren Boris Burghardt und Julia Geneuss unter dem Haupttitel "Der Präsident und sein Gericht" die Entscheidung der Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs vom 4.3.2009, Haftbefehl gegen Omar al Bashir, den Präsidenten des Sudan, wegen des dringenden Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem sog. Darfur-Konflikt zu erlassen. Entgegen dem Antrag des Anklägers Luís Moreno Ocampo vom 14.2.2009 wurde der Vorwurf des Völkermordes nicht einbezogen. Die Autoren sehen darin einen "in seiner symbolischen Bedeutung kaum zu überschätzenden Punkt". Sie fassen im Übrigen in ihrem Beitrag die Entscheidung der Vorverfahrenskammer zusammen und nehmen eine Bewertung der rechtlichen Ausführungen vor. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Darfur-Konflikt als solchen ausführlich eingegangen. Der gesamte Beitrag kann unter folgender URL eingesehen und auch als PDF-Datei herunter geladen werden: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_303.pdf
17.04.2009
ES AGRESSIONS EN FRANCE DEPUIS LE MILIEU DES ANNÉES 1980
Le CESDIP a entrepris de publier dans Questions Pénales des résultats de recherches sur l’évolution de la délinquance. Le numéro XXI.4 de septembre 2008 était déjà consacré à l’homicide. Cette livraison-ci est consacrée aux violences interpersonnelles non mortelles à partir de travaux réalisés par Renée Zauberman, Philippe Robert, Emmanuel Didier, Sophie Névanen et Lisa Miceli dans le cadre d’un contrat (sur appel d’offres blanc) avec l’Agence nationale de la recherche. Pour évaluer l’évolution d’une délinquance, il faut pouvoir confronter plusieurs sources de données. En ce qui concerne les violences non mortelles, on dispose d’enquêtes de victimation où l’on interroge les membres d’un échantillon représentatif sur les infractions dont ils ont pu être victimes dans une période donnée ; on peut comparer leurs résultats aux données contenues dans les statistiques d’activité de la police et de la gendarmerie. En raison de l’hétérogénéité des agressions que les enquêtés peuvent avoir subies, on les répartira en trois catégories, analysées dans cet ordre :
Die PDF-Datei kann kostenlos unter folgender URL heruntergeladen werden: http://www.cesdip.fr/spip.php?article405
17.04.2009
Der Text der Pressemitteilung ist im Internet über folgende URL zu erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-040.html
Von dort gibt es einen direkten Hyperlink zur vollständigen Entscheidung.
17.04.2009
DBH-Homepage allgemein: http://www.dbh-online.de/
Die Studie "Straffälligenhilfe unter Veränderungsdruck - Analyse neuer Entwicklungstendenzen in der Freien Straffälligenhilfe" hat Ihre Ergebnisse vorgelegt. In Fallstudien werden die Veränderungsprozesse der freien Straffälligenhilfe in fünf deutschen Städten analysiert. Ausschlaggebend für die Auswahl der Fallstudien waren Unterschiede in der Qualität der Hilfsnetzwerke, der Trägerschaft, der Organisationsform und der Nähe zur Justiz. Information
17.04.2009
It is a pleasure for me to announce the launch of a new e-journal on probation - European Journal of Probation. This journal aims to promote comparative high quality research in the field of community sanctions and measures and criminal justice with a special focus on probation. The first issue already sets a very high standard with articles published by well known academics (Peter Raynor, Gwen Robinson, Fergus McNeill, Mike Nellis and Rob Canton). For those interested in reading/publishing in this journal please follow the link: www.ejprob.ro
Yours, Ioan Durnescu, The Editor
17.04.2009
Criminal Behaviour and Mental Health
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248140
SPECIAL ISSUE NOW ONLINE : Intergenerational Transmission
Edited by David Farrington and Catrien Bijleveld
FREE leading articles:
Family factors in the intergenerational transmission of offending
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248147
David P. Farrington, Jeremy W. Coid, Joseph Murray
Intergenerational continuity in convictions: A five-generation study
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248148
Catrien C. J. H. Bijleveld, Miriam Wijkman
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Table of Contents
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Click on the article titles below to view the abstracts:
The importance of studies of intergenerational transmission of antisocial behaviour
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248149
Catrien C. J. H. Bijleveld, David P. Farrington
Intergenerational linkages in antisocial behaviour
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248150
Terence P. Thornberry, Adrienne Freeman-Gallant, Peter J. Lovegrove
Association of criminal convictions between family members: Effects of siblings, fathers and mothers
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248151
Marieke van de Rakt, Paul Nieuwbeerta, Robert Apel
Intergenerational transmission of internalising and externalising behaviours across three generations: Gender-specific pathways
http://dmmsclick.wiley.com/click.asp?p=5868827&m=16301&u=248152
Hyoun K. Kim, Deborah M. Capaldi, Katherine C. Pears, David C. R.
Kerr, Lee D. Owen
17.04.2009
16.04.2009
Der NCCD hat jüngst eine Broschüre zu folgendem Thema veröffentlicht:
"Created Equal. Racial and Ethnic Disparities in the US Criminal Justice System".
Der Bericht kann nun auch als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
15.04.2009
Im letzten NIJ-Journal vermittelt Beth Schuster einen Einblick in die Überlegungen, die in den USA zur Vorbeugung und möglichst effektiven Bewältigung von Schulgewalttaten angestellt werden, und für die sich, vom Begriffsursprung her bekanntlich eher unpassend, auch hierzulande der Terminus "Amoklauf" durchzusezten beginnt.
Textauszug:
Statistically, shootings and other homicides are a rare event in U.S. schools — they represent less than one percent of the homicides among children aged 5–18. From 1999 to 2006, 116 students were killed in 109 school-associated incidents.
But as those in Jefferson County know all too well, school shootings can be a very real and very frightening part of school violence in this country. Each attack has a terrible and lasting effect on the students, school and surrounding community — and on the nation as a whole. Even one school shooting is too many.
The National Institute of Justice (NIJ) is working to help people who work in and around schools create safe environments for teaching and learning. The Institute develops and distributes tools to aid teachers, administrators, staff and law enforcement in preventing, preparing for and responding to critical incidents in schools.
Der gesamte Aufsatz kann eingesehen und heruntergeladen werden unter:
http://www.ojp.usdoj.gov/nij/journals/262/critical-incidents-in-schools.htm
14.04.2009
Im letzten NIJ-Journal gibt Nancy Ritter einen knappen informativen Überblick über den Stand der Diskussion und Rechtsentwicklung auf Bundesebene und in den Einzelstaaten der USA, was die Möglichkeit betrifft, rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren zugunsten der Verurteilten mithilfe von DNA-Analysen wieder aufzunehmen:
Textauszug:
DNA technology has become one of the most powerful tools to ensure that justice is done through our criminal justice system. It helps identify offenders and eliminate innocent suspects. Increasingly, DNA is also used to exonerate the wrongly convicted.
When this issue of the NIJ Journal went to press, postconviction DNA testing had been used to exonerate 225 people in the United States, according to the Innocence Project.
Der gesamte Aufsatz kann eingesehen und herunter geladen werden unter:
http://www.ojp.usdoj.gov/nij/journals/262/postconviction.htm
09.04.2009
The Journal of Experimental Criminology has been selected by publishers Springer to appear in their online 'Social Sciences Reading Room' from April-June 2009. Those of you that do not already have an online subscription through your institution will be able to access the journal (and four other titles) for free during this period.
Best wishes,Charlotte Gill, Campbell Collaboration Crime & Justice Group
08.04.2009
Marcelo F. Aebi und Natalia Delgrande haben im Auftrag der Strafvollzugsabteilung des Europarates, im Rahmen des Programms SPACE, für die Mitgliedstaaten weitestmöglich vergleichbare Daten zum Strafvollzug erhoben und aufbereitet. Der Ende März freigegebene Bericht enthält reichhaltige untergliederte Angaben v.a. zu: Gefangenenbestand am 1. September 2007; Strafantritte im Jahresverlauf; Altersverteilung der Gefangenen; Geschlecht der Gefangenen; Ausländerstatus; Untersuchungshaftvollzug; Entwicklungen seit 2000. Eine PDF-Version des Berichts steht kostenlos zur Verfügung unter:
07.04.2009
The Department of Criminology and Sociology of Law at the University of Oslo has just created a webpage on Youtube.
To see a lecture given by professor emeritus Nils Christie, providing an account of some of the major themes in his work as well as discussing his upcoming book, please see: http://www.youtube.com/user/krimrsos
Best regards, Per Jørgen Ystehede
06.04.2009
Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 17. Februar 2009 – 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 –
Die Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam geworden war, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten vermittelte. Der Zugang zur Internetseite kostete 79,99 $, die von den Kunden per Kreditkarte gezahlt werden mussten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens schrieb der ermittelnde Staatsanwalt die Kreditinstitute an, die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben. Er forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Abbuchung von 79,99 $ zugunsten der philippinischen Bank aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite unter einer bestimmten Empfänger-Kennziffer abgewickelt wurde. Die Unternehmen ermittelten insgesamt 322 Karteninhaber, deren Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.
Die Beschwerdeführer sind Karteninhaber der von der Staatsanwaltschaft kontaktierten Unternehmen und waren unter den insgesamt etwa 20 Mio. Kunden, die von der obigen Suchanfrage berührt wurden; die Daten der Beschwerdeführer wurden jedoch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen sie die Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abfrage der Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft stellt keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer dar. Ihre Kreditkartendaten wurden bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt. Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Denn im Fall der Beschwerdeführer wurden die Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen.
Zudem wäre die Maßnahme auch dann gerechtfertigt, wenn die Daten der Beschwerdeführer an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet worden wären. Eine Rasterfahndung im Sinne von § 98a StPO oder eine ähnliche Ermittlungshandlung, die an den Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage zu messen wäre, liegt nicht vor, da kein Abgleich zwischen den Datenbeständen verschiedener Speicherstellen stattfand. Es wurde stattdessen gezielt nach Personen gesucht, die eine genau bezeichnete, nach dem damaligen Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit strafbare Handlung vorgenommen haben:
das Zahlen eines bestimmten Betrages per Kreditkarte an einen bestimmten Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wodurch sie sich wahrscheinlich den Besitz kinderpornographischer Schriften verschafften.
Die Maßnahme beruhte vielmehr auf der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Die Übermittlung von Daten jener Kreditkarteninhaber, welche die Tatkriterien erfüllten, berührt diese zwar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 161 Abs. 1 StPO ist jedoch eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für diesen Eingriff, da die Norm Ermittlungen und damit auch die Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenzt. Die Maßnahme hält sich auch innerhalb der Grenzen, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allen Ermittlungshandlungen setzt. Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu. Zur Erreichung des Zwecks, die einer Straftat nach § 184b Abs. 4 StGB verdächtigen Personen zu ermitteln, war die Maßnahme geeignet. Außerdem waren mildere, ebenso geeignete Mittel hier nicht ersichtlich. Schließlich ist in der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die sich den Besitz kinderpornographischer Schriften verschafft haben, das Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit der Abfrage der Kreditkartendaten verbunden war, geringer zu bewerten. Denn betroffen wurden dadurch regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten.
(Quelle: Pressestelle des BVerfG, Pressemitteilung Nr. 34/2009 vom 2. April 2009)
03.04.2009
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Elizabeth A. Corrigall and Alison M. Konrad
Jochen Peter and Patti M. Valkenburg
Jacqueline McDowell and George B. Cunningham
Celeste M. Condit
Lawrence J. Schneider, Lisa T. Mori, Paul L. Lambert and Anna O. Wong
02.04.2009
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Paula J. Fite, Craig R. Colder, John E. Lochman and Karen C. Wells
Yiyuan Xu and Zengxiu Zhang
R. Matt Alderson, Mark D. Rapport, Dustin E. Sarver and Michael J. Kofler
William E. Pelham, Alan R. Lang, Beverly Atkeson, Debra A. Murphy, Elizabeth M. Gnagy, Andrew R. Greiner, Mary Vodde-Hamilton and Karen E. Greenslade
R. McGee, D. Brodeur, D. Symons, B. Andrade and C. Fahie
01.04.2009
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